1944 / 29 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Feb 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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Zentralhandelsregifter

1. Handelsregister, 2. Güterrechtsregifter,

3. Vereinsregifter, 4 4. Genossenschaftsregister,

5. Musterregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle,

7. Konkurse und Vergleichssachen. 8. Verschiedenes.

1. Handelsregifter

für die Angaben in ) wird eine Gewähr r die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.

Augsburg. [29334] Amtsgericht Augsburg Register⸗ gericht —, den 27. Januar 1944.

Veränderungen:

H.⸗R. A Au. 867 am 10. Jan. 1944 bei „Fritz Zuber“, Sitz: Augsburg (Thommstr. 9 ½, Großhandel und Großhandelsmakler für Nutzholz). Die personlich haftende Gesellschafterin Zu⸗ ber, Emma, ist ausgeschieden. Als neue persönlich haftende Gesellschafter sind eingetreten: Käufl, Karla, geb. Zuber, Kaufmannsehefrau, Bad Tölz, Schwarz⸗ mayr, Irma, geb. Zuber, Oberleut⸗ nantsehefrau, Bad Tölz. Zur Vertre⸗ tung der Gesellschaft und Zeichnung der Firma sind die Gesellschafter Fischer und Käufl, Karla, zusammen berechtigt. Die Gesellschafterin Schwarzmayr, Irma, ist von der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen. Einzelprokura Käufl, Alfred, bleibt bestehen.

H.⸗R. A Au. 1022 am 14. Jan. 1944 bei „Michel⸗Werke, Augsburg, Ing. Johann Michel“, 3: Augsburg: Prokura Dr. Max Rembeck ist erloschen. An Laura Michel in Augsburg ist Ein⸗ zelprokura für den Betrieb der Haupt⸗ niederlassung Augsburg und für den Betrieb der Zweigniederlassung Bre⸗ genz erteilt.

Die gleiche Eintragung wird beim Registergericht Feldkirch für die in Bre⸗ genz unter gleicher Firma mit dem Fußtrz Werk Bregenz bestehende Zweig⸗ niederlassung erfolgen.

Bamberg. (129335]

Amtsgericht Bamberg, 27. Jan. 1944. Veränderung: H.⸗R. A Bbg. IV= 717

„Presba“ Preßstoffwerk Bamberg,

Vaaßen Oehlhorn & Woelz, Bamberg.

Dem Kaufmann Herbert Vaaßen ist

durch einstweilige Verfügung der Kam⸗

mer für Handelssachen des Landgerichts

Bamberg vom 12. 1. 1944 HKXO 2/43

bis zur rechtskräftigen Erledigung des

beim Landgericht Bamberg anhängigen

Rechtsstreits HK0 1/43 wegen Aus⸗

schließung eines Gesellschafters die Ge⸗

schäftsführung und Vertretungsmacht entzogen.

8 Sitz:

Berlin. [29336] Amtsgericht Berlin. Abt. 551. Berlin, 27. Januar 1944. Veränderungen:

A 87 583 Böhmische u. Schlesische

Kohlenwerke F. A. Meyer & Co.

Die Prokura des Emil Klingeberg ist erloschen.

A 107 636 Hotel Rheinland Johan⸗ nes Helm.

Zur Vertretung der Gesellschaft sind nur ermächtigt: Die Gesellschafterinnen Elli Helm geb. Lamprecht und Wanda Hoerter geb. Schliephake, und zwar jede von ihnen allein, die Gesellschafter Jo⸗ hannes Helm und Hans Carl Hoerter sind von der Vertretung der Gesellschaft ausgeschlossen.

A 110 152 Müller. 8

Zur Vertretung, der Gesellschaft ist nur der Gesellschafter Otto Arno Müller ermächtigt. Die Gesellschafter Arthur Müller und Max Müller sind von der Vextretung der Gesellschaft ausge⸗ schlossen. Die Prokura der Anna Müller geb. Schmidt ist erloschen.

A 112 324 Hanns Arens Verlag Kommanditgesellschaft.

Die Einlage eines Kommanditisten ist herabgesetzt.

Glasbläserei Otto Arno

29337]

Berlin, 27. Januar 1944. Veränderung:

A 99 380 Franz Völker Kleider. Inhaber jetzt: Karl Völker, Kauf⸗ mann, Berlin, und Anna Völker geb. Sübner, Berlin, in ungeteilter Erben⸗ gemeinschaft. Die Uebernahme der unbeschränkter Haftung für die bestehen⸗ den Geschäftsverbindlichkeiten ist aus geschlossen. 6

Neutitschein.

Amtsgericht Neutitschein, 22. 1. Veränderung:

1 H.⸗R. A 34 Kbg. J. B. Möbel⸗

fabrik und Sägewerk, Lorenz & Co.

Kommaditgesellschaft, Poruba, Kreis

Berlin. Abt. 552.

29266 1944.

Wagstadt. Die dem Kaufmann Fried⸗

rich Raschka in Neutitschein erteilte Zesamtprokura ist erloschen. Der Frau Margarethe Lorenz, Betriebsführers⸗ attin in Poruba Nr. 55 bei Schön⸗ Frünn, ist Gesamtprokura erteilt. Sie bertritt die Gesellschaft gemeinsam mit ꝛem persönlich haftenden Gesellschafter Miroslaus Blakej. 1 1 Oppeln. 88 Amtsgericht Oppeln, 20. 1944. Veränderung: A 965. Georg Rusnok, Textilhaus, Oppeln. Offene Zandelsgesellschaft. Persönlich haftende Besellschafter: verw. Frau Marxie Rus⸗ nok geb. Fischer, Kaufmann Walter Rusnok, Frau Ruth Güttler geb. Rus⸗ nok, sämtlich in Oppeln., Die Gesell⸗ schaft hat am 1. Januar 1943 begonnen. Die Gesellschaft dauert bis 31. Dez. 1947.

[29267] Januoar

Zut Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft sind die Gesellschafter Walter Rusnok und die Witwe Frau Marie Rusnok geb. Fischer und zwar jeder für sich berechtigt. Für die Einstellung von Prokgristen, zur Auf⸗ nahme und Hergabe von Krediten aller Art und zum Kauf oder Verkauf’ von Grundstücken ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich.

[29268] Januar Textil⸗ Oppeln.

Oppeln, 8

Amtsgericht Oppeln, 20. 1944. Veränderung: A 1270 Großhandel Georg Rusnok, Offene Handelsgesellschaft. Persönlich haftende Gesellschafter: verw. Frau Marie Rusnok geb. Fischer, Kaufmann Walter Rusnok, Frau Ruth Güttler geb. Rusnok, sämtlich in Oppeln. Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1943 begonnen. Die Gesellschaft dauert bis 31. Dezember 1947. Zur Geschäfts⸗ führung und Vertretung der Gesell⸗ schaft sind die Gesellschafter Walter Rusnok und die Witwe Frau Marie Rusnok geb. Fischer und zwar jeder für sich berechtigt. Für die Ein⸗ stellung von Prokuristen, zur Auf⸗ nahme und Hergabe von Krediten aller Art und zum Kauf oder Verkauf von Grundstücken ist die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich.

Posen. [29269)]

Handelsregister Amtsgericht Posen. Veränderung: 1

Am 17. Januar 1944: H.⸗R. A 4027, JF. Grauding & R. Kroepsch in Posen Poststraße 4, Manufaktureinzelhan⸗ delsgeschäft). Die Prokura der Erika Grauding ist erloschen.

Solingen. [29270] Handelsregistereintragungen. Abteilung A.

Am 24. Januar 1944:

Nr. 3011 Heinrich Pütz Sohn in Solingen: Die Prokura der Ehefrau Heinrich Pütz, Klara geb. Schwarz, ist

erloschen. G

Nr. 3771 Paul Heyderhoff in Solin⸗ gen: Die Prokura des Otto Henkels ist erloschen.

Solingen, den 26. Januar 1944.

Amtsgericht.

Stralsund. Amtsgericht Stralsund, den 13. Januar 1944. H.⸗R. A 765 W. Knuth & Co., Stral⸗ sund. Die Prokura Emil Pramschiefer ist erloschen. .

[29271]

Teuchern. Bekanntmachung.

Bei der im hiesigen Handelsregister A Nr. 7 eingetragenen Firma Filler & Koettnitz, Teuchern, ist heute ein⸗ getragen worden:

Die Firma lautet jetzt: Casati u. Lederhausen, Mineralöl⸗Werk Teuchern. Vormals Filler u. Koettnitz. Geschäftsinhaber ist die Firma Casati und Lederhausen offene Handelsgesell⸗ schaft in Königsberg i. Pr. Die Ueber⸗ nahme der im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des frühe⸗ ren Inhabers ist ausgeschlossen worden

Teuchern, den 24. Januar 1944.

Das Amtsgericht.

[29272]

Zerbst. [29273]

Amtsgericht Zerbst, 22. Januar 1944.

Betrifft: die Firma Otto Natho in Zerbst.

Der Gesellschafter Otto Natho ist verstorben; für ihn ist seine Witwe Martha geb. Gürtler in Zerbst ein⸗ getreten

4. Genossenschafts⸗ regifter

Angermünde. [29279]

Bei der im hiesigen Genossenschafts⸗ register unter Nr. 12 eingetragenen Ziethener Spar⸗ und Darlehnskasse ist durch Generalversammlungsbeschluß vom 18. Mai 1942 unter Einführung des Einheitsstatuts E 1 a vom gleichen Tage die Firma in Ziethener Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, Groß⸗ Ziethen, Krs. Angermünde, geändert worden.

Angermünde, den 15. Januar 1944. Das Amtsgericht. Bleicherode. [29280] Genossenschaftsregister Nr. 4. Amtsbezirk Sollstedter Spar⸗ und Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H.

in Rehungen.

Die Firmg ist geändert in: Raiff⸗ eisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Rehun⸗ gen. Nach dem Beschluß der Mitglie⸗ derversammlung vom 5. Dezember 1943 gilt jetzt die ustersatzung des Reichs⸗ verbandes der deutschen landwirtschaft⸗ lichen Genossenschaften Raiffeisen e. V., Berlin, Druckmuster E 2 a. Der Geschäftsanteil beträgt 50,— H. ℳ, Zeichnung der Firma geschieht durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzer oder sein Stellvertreter.

Amtsgericht Bleicherode.

[Borna, Bz. Leipzi

r. 29281] Im hiesigen Genossenschaftsreglster ist am 20. Januar 1944 auf Blatt 19, betr. Baugenossenschaft Festbesoldeter, e. G. m. b. H. in Borna, eingetragen worden:

Durch Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung vom 19. Juli 1943 hat sich die Genossenschaft aufgelöst.

Borna, den 20. Januar 1944.

Amtsgericht.

[29282]

Eger. Amtsgericht Eger. Veränderungen:

Gn.⸗R. II 46, 8. 1. 1944, Spar⸗ und Darlehenskassen⸗Verein für berg und Waschagrün, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz: Michelsberg. In der Hauptver⸗ sammlung am 12. Dezember 1943 wur⸗ den die Satzungen in den §§ 1, 6, 7, 44, 53, 55 u. 83 geändert. Die Firma lautet nunmehr: „Raiffeisenkasse in Michelsberg, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung. Der Ge⸗ schäftsanteil ist auf 50,— RHℳ erhöht. Die öffentlichen Bekanntmachungen er⸗ folgen durch Anschlag an der Kund⸗ machungstafel der Genossenschaft in Michelsberg oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder.

Gn.⸗R. II 143, 11. 1. 1944, Spar⸗ und Darlehenskassen⸗Verein für Wick⸗ witz und Umgebung, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz: Wickwitz. In der Hauptversamm⸗ lung am 12. Dezember 1943 wurde die Umwandlung der Genossenschafte in eine Genossenschaft mit beschränkter Haftung beschlossen. Die Satzung ist dement⸗ sprechend in den §§ 12, 13 und außer dem in den §§ 1, 3, 6, 7, 44, 53, 55 und 83 geändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse in Wickwitz, registrierte Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftung. Der Geschäftsanteil ist auf 50,— Ht erhöht. Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch An⸗ schlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft in Wickwitz oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder.

Gn.⸗R. II 7176, 12. 1. 1944, Spar⸗ und Darlehenskassenverein für Ulliers⸗ reith mit Bernetzreith, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz: Ulliersreith. In der Hauptver⸗ sammlung am 17. Oktober 1943 wur⸗ den die Satzungen in den §§ 6, 7, 55 geändert. Der Geschäftsanteil ist auf 50,— Hℳ erhöht.

Gn.⸗R. V 180, 17. 1. 1944, Elektrizi⸗ tätsgenossenschaft Harlosee mit Kahu⸗ dowa, registrierte Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Sitz: Harlosee. In der Generalversammlung am 8. De⸗ zember 1939 wurde die Auflösung der Genossenschaft und die Liquidation be⸗ schlossen. Liquidator ist der derzeitige Vorstand, u. zw.: Josef Nadler, Ob⸗ mann, Isidor Klement, Obmannstell⸗ vertreter, Josef Baumgartl, Anton Schwara und Johann Pittrof. Die Liquidatoren setzen der Firma ihre Unterschrift mit dem Zusatz „Liqui⸗ dator“ gemeinsam bei. Die bisherige Firma und deren Zeichnung werden gelöscht.

Gn.⸗R. I 304, 18. 1. 1944, Spar⸗ und Vorschußkasse Rodisfort, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung, Sitz: Rodisfort. In der Haupt versammlung am 31. Oktober 1943 wurde die Umwandlung der Genossen schaft in eine Genossenschaft mit be schränkter Haftung beschlossen und der Geschäftsanteil auf 50,— E. erhöht sowie die Haftsumme mit 50,— R Mℳ je Anteil festgesetzt. Die Firma lautet nunmehr: Spar⸗ und Vorschußkasse Rodisfort, eingetragene, Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Gießhübl⸗ Sauerbrunn, Ortsteil Rodisfort. Sitz der Genossenschaft. ist Gießhübl⸗ Sauerbrunn, Ortsteil Rodisfort. ie Satzung ist entsprechend in den §§ 1, 3 geändert. 1

Gn.⸗R. VIII 14, 24. 1. 1944, Volks⸗ bank Ronsperg, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftung. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Johann Bauer. Dipl.⸗Ing. Karl Bauer ist aus dem Wehrdienst entlassen und ist wieder Vorstandsmitglied.

Gn.⸗R. IV 118, 24. 1. 1944, Deutsche landwirtschaftliche Bezugs⸗Absatz⸗ und Betriebsgenossenschaft, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Asch. In der Hauptversammlung am 16. Januar 1944 wurden die Satzungen in den §§ 6, 8, 32 und 32 geändert. (Geschäftsanteil auf R 25, erhöht.)

Gn.⸗R. VIII 85, 24. 1. 1944, Spar⸗ und Darlehenskassenverein für Blisowa und Umgebung, registrierte Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz Blisowa. In der Hauptversammlung am 5. Dezember 1943 wurden die Satzungen in den §§ 1, 6, 7, 53 und 55 geändert. Die Firma lautet nunmehr: „Raiffeisenkasse Blisowa, registrierte Se,hexʒ; mit unbeschränkter Haf⸗ ung.“

Gn⸗R V 169, 24. 1 1944, FElektrizi⸗ tätsgenossenschaft für die Gemeinde Schneidmühl, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Schneid⸗ mühl. Aus dem Vorstand ausgeschie⸗

1 8—

Michels⸗

den: Heinrich Falb, Josef Schmidt und Rudolf Schmidt. In den Vorstand ge⸗ wählt: Johann Klement, Bergarbeiter in Schneidmühl, Alois Hlous, Wagner⸗ meister in Schneidmühl, und Alois Kugler, Tischlermeister in Schneidmühl.

Gn.⸗R. V 194, 24. 1. 1944, Elektrizi⸗ tätsgenossenschaft für die Gemeinde Funkenstein, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Funken⸗ stein. Anton Haßmann ist nunmehr Obmann. Johann Frank ist Obmanns⸗ stellvertreter.

Eisfeld. [29283] Genossenschaftsregister Amtsgericht Eisfeld, 26. Januar 1944. Firmenänderung: Neue Satzung. Gen. 20 Spar⸗ und Darlehenskassen⸗ verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Schnett. Durch Beschluß der Generalversamm lung vom 14. November 1943 ist: 1. die bisherige Firma der Genossenschaft ge⸗ ändert worden in: Raiffeisenkasse, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Schnett, 2. die Mustersatzung Form E 2 a des Reichs⸗ verbandes als Rechtsgrundlage der Ge⸗

nossenschaft angenommen worden.

Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Raiffeisenkasse: 1. zur Pfege des Geld⸗ und Kreditver kehrs und zur Förderung des Spar sinns; 2. zur Pflege des Warenveykehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfs⸗ artikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse); 3. zur Förderung der Ma⸗

schinenbenutzung.

Festenberg. - (29284] Gn.⸗R. 5 a Spar⸗ und Darlehnskasse Goschütz e. G. m. u. H. in Goschütz. Die Firma ist in Raiffeisenkasse e. G. m. u. H. in Goschütz geändert. Im § 42 Abs. 2 des Statuts ist das Wort „Schlesien“ durch „Niederschlesien“ ersetzt. Festenberg, 24. Januar 1944. Amtsgericht.

Guben. 2 Genossenschaftsregister 117. Wallwitzer Spar⸗ und Darlehnskasse im Kreise Guben eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 10. 1. 1944 ist das Statut in § 1 (Firma) geändert. Der Name der Genossenschaft lautet jetzt: Raiff⸗ eisenkasse Wallwitz eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht. .

Amtsgericht Guben, 21. Januar 1944.

Hadamar. [29286] In unser Genossenschaftsregister wurde heute das Statut vom 22. November 1943 der Dreschgenossenschaft e. G. m. b. H., Lahr / Krs. Limburg, eingetragen.

Der Gegenstand des Unternehmens ist: 1. das selbstgebaute Getreide der Mitglieder mit der Dreschmaschine zu dreschen, 2. Anschaffung und Benutzung sonstiger landwirtschaftlicher Maschinen. Gn.⸗R. 68

Hadamar, den 17. Januar 1944.

Amtsgericht.

Litzmannstadt. 129287] Amtsgericht Litzmannstadt, den 15. Januar 1944. Neueintragung:

Gn.⸗R. 24. In das hiesige Genossen⸗ schaftsregister ist unter der Nr. 24 eine Genossenschaft unter der Firma Einsatz⸗ genossenschaft des Malerhandwerks, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht in Litzmannstadt ein⸗ getragen worden. Das Statut ist am 13. Oktober 1943 festgesetzt. Gegenstand des Unternehmens ist: Die Uebernahme von Großaufträgen an das Maler⸗ handwerk, die Aufteilung solcher Auf⸗ träge unter die Mitglieder, die Unter⸗ stützung der Mitglieder bei der Finan⸗ zierung und Durchführung der Auf⸗ träge, insbesondere durch Beschaffung der erforderlichen Rohstoffe sowie die Vornahme von sonstigen Geschäften, die mit den vorstehenden Aufgaben zu⸗ sammenhängen oder der Förderung des Malerhandwerks in Litzmannstadt dienen.

Mährisch Schönberg. (29288]

Amtsgericht Mährisch Schönberg,

den 13. Januar 1944. 3

5 Gn.⸗R. 545. Im Genossenschafts⸗ register wurde bei der Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse, registrierte Genosi⸗nschaft mit beschränkter Haftung in Markt Türnau (Sudetengau), eingetragen:

Die §§ 1, 3 und 55 der Genossen⸗ schaftssatzungen wurden abgeändert. Demnach lautet die Genossenschafts⸗ firma nunmehr: „Raiffeisenkasse Markt Türnau, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung.“ Der Sitz ist Markt Türnau, Schönhengstgau.

ö“ beträgt nunmehr 50,— RMℳ.

Gelöscht wird das Vorstandsmitglied Viktor Adalbert Hickl sowie die dem⸗ selben erteilte Prokura infolge Ab⸗ lebens.

8

Eingetragen wird das neu gewähln Vorstandsmitglied 9Leopold Bittnen Molkereileiter in Markt Türnau.

Die Genossenschaft „Bäuerliche Von schußkasse für Türnau und Umgebumng registrierte Genossenschaft mit beschräng

ter Haftung“, oder „Rolnickà zàlozust

pro Trnvku a okoli, zapsané spe ledenstvo s obmezenym wird aufgelöst und mit der „Raiffeisen kasse Markt Türnau, eingetragene Ge nossenschaft mit beschränkter Haftung⸗ Gesch.⸗Nr. 545, vereinigt.

Die vorgenannte aufgelöste Genossen schaft ist erloschen.

Mährisch Schönberg. [29281 Amtsgericht Mährisch Schönberg, den 15. Januar 1944.

Nr. 5 Gn.⸗R. 79. im Genossenschaftsregister bei der Ge nossenschaftsfirma „Spar⸗ und Da

lehnskasse für Runarz und Umgebung Genossenschaft mit um

registrierte beschränkter Haftung“ die beschlossen Aenderung der Satzungen in den §§! 6 a, 7 b, 44 Abs. 1, 53 Abs. 2, 55 und 8.

Demzufolge lautet gemäß § 1 de Satzungen in der geänderten Fassur die Genossenschaftsfirma nunmehln „Raiffeisenkasse Runarz eingetrage Genossenschaft mit, unbeschränkter Ha⸗ tung.“

Die übrigen Bestimmungen der neue Satzungen betreffen innere Verhältnist der Genossenschaft.

München. [2929, Genossenschaftsregister. Sägewerksgenossenschaft Unteramme gau eingetragene Genossenschaft mit be schränkter Haftpflicht, Sitz Unteramme aau. Geänderte Firma: Holzindustre Unterammerganu eingetragene Genossen schaft mit beschränkter Haftpflicht.

München, den 27. Januar 1944. Amtsgericht.

Namslau. [2929 Im Register der Baugenossenscha Namslau e. G. m. b. H. in Namslau eingetragen worden: Für das verzoger Vorstandsmitglied Mühlsteff und d infolge Wehrmachtseinziehung verhikd derte Vorstandsmitglied Matzke ist d. Stadtinspektor Friedrich Sroka Namslau zum Vorstandsmitglied beste Amtsgericht Namslau, 26. Januar 19.

Reichenbach, Vogtl. [2929 Genossenschaftsregister Amtsgericht Reichenbach (Vogtl.). Blatt 22 Gen.⸗Reg. Einkaufsgenosser schaft vereinigter Bäckereiinhaber doe Reichenbach i. B. und Umgebung, ein getragene Genossenschaft mit beschrän ter Haftpflicht, 21. Januar 1944. D. Genossenschaft führt jetzt die Bezeich nung „Bäcker Einkauf, eingetrage Genossenschaft mit beschränkter Haf

pflicht, Reichenbach i. V.“.

Blatt 43 Gen.⸗R. Sozial⸗Gewe⸗ Reichenbacher Handwerker, eingetrage Genossenschaft mit beschränkter Haf pflicht. Die Genossenschaft führt jes die Bezeichnung „Sozialgewerk d DAF. für Handwerk, Handel und werbe von Reichenbach i. Vogtl. un Umgebung eingetragene Genossensche mit beschränkter Haftpflicht“. Eingetr. gen am 21. Januar 1944.

Säckingen. [2929 Genossenschaftsregistereintrag Bd. Nr. 25: Molkereigenossenschaft Rhei felden⸗Nollingen eGmbH. in Nollinge § 2 des Statuts Gegenstand d. Unternehmens erhält unter Ziffer folgende weitere Bestimmung: Viehye sicherung bei tötlichem Ausgang (No schlachtung) innerhalb der Mitglis schaft auf Gegenseitigkeit. Die M. gliedschaft können auch Personen e werben, die in Warmbach wohnhae sind § 3 des Statuts. Säckingen, den 21. Januar 1944. Amtsgericht.

Sondershausen. 292

Bekanntmachung. Nr. 12 Ben. leber Spar⸗ und Darlehnskassen Vere⸗ eingetragene Genossenschaft mit unk schränkter Haftpflicht, Sitz: Bendelebe Durch Beschluß der Generalversamt lung vom 27. November 1943 ist Firma in Raiffeisenkasse eingetrage Genossenschaft mit unbeschränkter H pflicht Bendeleben geändert.

Sondershausen, den 18. Januar 19 ½

Amtsgericht.

Weißensee, Thür. [292

Gen.⸗Reg. 7. In unser Genes⸗ schaftsregister ist bei Nr. 7, Hern schwende⸗Nausißer Spar⸗ und 2o. lehnskassenverein, eingetragene 6 nossenschaft mit unbeschränkter Ha pflicht in Herrnschwende, eingetragt worden, daß die Firma in Raiffeite kasse, eingetragene Genossenschaft n. unbeschränkter Haftpflicht, Hern schwende, geändert und das Stat durch Beschluß der Mitgliederversamt lung vom 28. November 1943 nen am gestellt worden ist.

Weißensee i. Thür., 24. Januar 19

Das Amtsgericht

ruëenimt

Eingetragen wurd

ischer Staatsanzeiger

Erscheint an sedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 2ℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 79ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer sst aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 pf. Einzemummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

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Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ Zeile 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 .⸗ℳ. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fetthruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen

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1944

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Darmstadt über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Erlaß über Maßnahmen des Arbeitsrechts und Arbeitseinsatzes über besondere Hilfsleistungen bei Fliegeralarm und Flieger⸗ schäden (Lohnausfallregelung bei Fliegerangriffen). 25. Januar 1944.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Januar 1944

Berichtigung der Anlage zur Anordnung über Höchstpreise für Ferkel und Läufer, in Nr. 4/1944. Bekanntmachungen über die Ausgabe des Teil I Nr. 7 und Teil II Nr. 2.

29 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33

1““

Deutsches Reich

Vom

Reichsgesetzblatts

8

Wirtschaftsteil in der Ersten Beikage

Berlin, Freitag, den 4. Februar, abends

Deutsches Reich Beschluß

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. I S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (7GBl. I. S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichs⸗ feinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) wird das ge⸗ samte bewegliche und unbewegliche Nachlaßvermögen der am 11. Juli 1943 verstorbenen Philippine Laubinger, geb. Schmidt, geschiedene Steinbach, geb. am 1. 6. 1888 in Rauen berg, zuletzt wohnhaft in Rödgen, Kreis Friedberg, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Darmstadt, den 27. Januar 1944.

Geheime Staatspolizei.

Staatspolizeistelle Darmstadt.

Erlaß

über Maßnahmen des Arbeitsrechts und Arbeitseinsatzes sowie über besondere

Hilfsleistungen

I. Arbeitsrechtliche Vorschriften. x e“ b) Anschlußarbeit. II. Erstattungsfähige Ausfallzeiten III. Nichterstattungsfähige Zeiten B. Lohnausfälle bei Fliegerschäden Arbeitsrechtliche Vorschriften . . . Maßnahmen zur Sicherung des Arbeits⸗ eisehs Erstattungsfähige Ausfallzeiten C. Gemeinsame Vorschriften I. Gefolgschaftsmitglieder, stattung geleistet wird . . . . . II. Erstattungsfähige Beträge ... . 1 D. Verfahren Da .Erstattungsantrag Betriebsunterlagen, Arbeitsamts .. . III. Entscheidungen.. . Nr. 43 45

F. Inkrafttretem ... 1“

Wie der Soldat an der Front, so hat auch das werktätige Volk in der Heimat seine Pflicht im Kriegseinsatz bis zum äußersten zu erfüllen.

Zahlreiche Maßnahmen des Arbeitsrechts und des Arbeits⸗ einsatzes sind getroffen, um auch bei Luftgefährdung und nach Fliegerangriffen diese Pflichterfüllung zu gewährleisten; besondere Hilfsleistungen sind zugelassen, um sie zu er⸗ leichtern.

stellten bei Lohnausfällen, die durch Fliegeralarm oder egerschüden verursacht sind, aus Mitteln des Reichsstocks sür Arbeitseinsatz Vergütungen gewährt und dadurch Lohn⸗ verluste weitgehendst ausgeglichen. Auch die Leistungen der Sozialversicherung werden in erhalten.

Die hierfür geltenden Regelungen waren bisher in zahl⸗ reichen, zeitlich aufeinander folgenden Vorschriften enthalten. Zur Erleichterung der Durchführung ist eine Zusammen⸗ hn. und Vereinheitlichung der Vorschriften erforderlich. 8 bestimme Ministerrats für die Reichsverteidigung zur Aenderung von Vorschriften über Arbeitseinsatz und Arbeitslosenhilfe vom 1. September 1939 (RGBl. I S. 1662) in Verbindung mit

Verordnung über die Rechtsetzung durch den General⸗ bevollmächtigten für den Arbeitseinsatz vom 25. Mai 1942 (RGBl. 1 S. 347), daß die folgender Fassung angewendet werden:

A.

8

IH.

H.

1. Pflicht zur Nacharbeit Arbeitsstunden, die infolge von Fliegeralarm auesgefallen üeo2 lag. nach Möglichteit durch Nacharbeit im Rahmen der enden 8

I. IMI.

eralarm

für die

Nachprüfung des

Nr. 41 42

Nr. 46

Insbesondere werden allen Arbeitern und An⸗

vollem Umfang aufrecht⸗

daher auf Grund der Verordnung des

Vorschriften von jetzt ab in ohnausfälle bei Fliegeralarm

I. Arbeitsrechtliche Vorschriften a) Nacharbeit

Arbeitszeiworschriften ausgugleichen. Die Eet⸗ gen Lohn.

eine

Arbeitszeitschutzes

bei Fliegeralarm und Fliegerschäden (Lohnausfallregelung bei Fkiegerangriffen) VBom 25. Januar 1944

scheidung, in welchem Umfang hiernach Nacharbeit in den einzelnen Betrieben zu leisten ist, muß in erster Linie von dem Betriebsführer getroffen werden. Er ist pflichtet, Nacharbeit, soweit vertretbar, zu fordern; denn die Regelung bezweckt, die Leistung der Betriebe allgemein mög⸗ lichst hoch zu halten. G

Das Arbeitsamt hat bei der Prüfung, ob Nacharbeit zu leisten war, in aller Regel führers zugrunde zu legen. fehlender Nacharbeit verweigern, wenn offensichtlich ist, daß der Betrieb trotz gegebener Möglichkeiten die Anordnung der Nacharbeit unterlassen hat. Dabei Verhältnisse und alle die Dauer der Arbeitszeiten und die Häufigkeit der Flieger alarme ausreichend zu berücksichtigen. Beschwerde entscheidet der Präsident des Gauarbeitsamts und Reichstreuhänder der Arbeit, erforderlichenfalls im Benehmen mit dem Gewerbeaufsichtsamt. 4 Nacharbeit schreitung der gesetzlichen stundentag) möglich i Gewerbeaufsichtsamts Gebiet des berührt wird. ständen auch die Anordnung von Nacharbeit infolge Ueber⸗ beanspruchung der Gefolgschaftsmitglieder

Für Heimarbeiter ist zu beachten, Umfang nacharbeiten können, als das möglich ist, da sie im allgemeinen an keine 1 Ar zeit gebunden sind.

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aber ver⸗

die Entscheidung des Betriebs⸗ Es kann die Erstattung wegen

1 sind die wirtschaftlichen sonstigen Umstände, insbesondere auch

Im Zweifel oder auf

in vielen Fällen nur mit Ueber⸗ en Arbeitszeitgrenzen (z. B. Zehn⸗ st, setzt sie häufig die Genehmigung des voraus, dessen Zuständigkeit auf dem durch diesen Erlaß nicht Das Gewerbeaufsichtsamt kann unter Um⸗

untersagen. daß sie in größerem für Betriebsarbeiter

2. Lohnzahlung für Nacharbeit

Werden durch Fliegeralarm ausgefallene Arbeitsstunden von allen Gefolgschaftsmitgliedern des Betriebes gleichmäßig nachgearbeitet, so findet 1 stunden nicht statt.

Müssen ausgefallene Arbeitsstunden regelmäßig von weni⸗ gen Gefolgschaftsmitgliedern, unter Umständen sogar immer der gleichen Abteilungen nachgearbeitet werden, wogegen die übrigen Gefolgschaftsmitglieder zur Nacharbeit nicht heran⸗ gezogen werden, so kann diese als Mehrarbeit bezahlt werden.

Erfolgt die Nacharbeit nur durch einen Teil der Gefolg⸗ schaft, jedoch derart, daß ein regelmäßiger Wechsel eingehalten wird und so nicht immer dieselben Gefolgschaftsmitglieder nachzuarbeiten haben, dann ist eine besondere Bezahlung der Nacharbeit nicht statthaft. 8

eine Bezahlung der Nacharbeits⸗

b) Anschlußarbeit

3. Verhältnis zur Nacharbeit ““ Eine Arbeit, die im unmittelbaren Anschluß an einen Fliegeralarm nach Beendigung der betriebsüblichen Schichtzeit von Gefolgschaftsmitgliedern der einen Schicht bis zum Ein⸗ treffen der Gefolgschaftsmitglieder der nachfolgenden Schicht geleistet werden muß, ist nicht als Nacharbeit im Sinne von Nr. 1 anzusehen. im Anschluß an spätere Schichten innerhalb der vorgese! nen Fünfwochenfrist geleistet wird. der ersten Schicht, die am gleichen Tage bis zum Eintreffen ihrer Arbeitskameraden der zweiten Schicht zu einer Arbeits⸗ leistung herangezogen werden, erhalten deshalb den zuständi⸗

Als Nacharbeit gilt nur eine Arbelt, die

Die Gefolgschaftsmitglieder

Auch bei einschichtigen Betrieben gilt eine Ueberarbeit, die im Anschluß an einen Fliegeralarm nach dem regelmäßigen Schichtende des gleichen Tages vollbracht wird, nicht als Nach⸗ arbeit im Sinne von Nr. 1, sondern als Anschlußarbeit, wenn der Betriebsführer pflichtgemäß versichert, daß er die Arbeit nur wegen der technischen Notwendigkeit, den Arbeits⸗ prozeß bis zu einem gewissen Punkt zu führen, angeordnet

4. Eöö” Mehrarbeitszus⸗ ägen

Zu der Frage, ob für die Anschlußarbeit im Sinne von Nr. 3 Mehrarbeitszuschläge zu zahlen sind, wird bemerkt:

Die Zeit, in der Gefolgschaftsmitglieder die Arbeit infolge eines Fliegeralarms aussetzen, ist als besondere Bereitschaft anzusehen, die zwar nicht mit der Arbeitsbereitschaft im Sinne der Arbeitszeitordnung völlig gleichgesetzt werden kann, jedoch wie sonstiger Bereitschaftsdienst auf die Dauer der Arbeitszeit angerechnet werden muß. Arbeit, die in solchem Fall über das regelmäßige Schichtende hinaus geleistet wird, um der infolge des Fliegeralarms verspätet eintreffenden zweiten Schicht die Arbeitsaufnahme ohne Störung der Produktion zu ermöglichen, ist auf Grund des § 5 Abs. 1 Satz 2 der Arbeitszeitordnung vom 12. Dezember 1938, ggf. auch auf Grund des § 6 der Verordnung über den Arbeits⸗ schutz vom 12. Dezember 1939, als notwendige Abschlußarbeit zulässig. Für sie braucht kein Mehrarbeitszuschlag gezahlt zu werden 15 der Arbeitszeitordnung). 8

II. Erstattungsfähige Ausfallzeiten

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5. Alarmzeiten

es. IIu“ üö 111““

Ausfallzeiten im Sinne dieses Erlasses Alarmzeit, d. h. die Arbeitszeit, die infolge von Fliegeralarm von der Warnung bis zu der Entwarnung ausgefallen ist. Wird kein allgemeiner Fliegeralarm gegeben, gilt als Alarmzeit die Arbeitszeit, deren Ausfall durch die Maßnahmen des Werk⸗ luftschutzleiters wegen unmittelbarer Flieger⸗ oder Beschuß⸗ gefahr im Rahmen seiner Befugnisse verursacht worden ist.

6. Weitere erstattungsfähige Ausfallzeiten

Erstattungsfähige Ausfallzeiten werden ferner in folgenden Fällen anerkannt:

a) Wenn die Arbeit in einem Betrieb auf Anordnung des

.“ Werkluftschutzleiters schon vor dem allgemeinen Alarm

ganz oder teilweise eingeschränkt wird, um die Produk

ionsanlagen des Betriebes für die Zeit des Beginns

des Alarms rechtzeitig zu drosseln, so gilt für diesen Be⸗

trieb auch die Zeit vor dem allgemeinen Alarm, die der

Werkluftschutzleiter bestimmt, als Zeit des Fliegeralarms.

Die Zeit ist in den Betriebsunterlagen genau festzu halten.

b) Wenn Gefolgschaftsmitglieder infolge Fliegeralarms den Weg zur Arbeitsstätte nicht rechtzeitig antreten können oder auf dem Anmarschwege zu ihrem Betrieb von einem Fliegeralarm überrascht werden, so wird auch der Lohn⸗ ausfall vergütet und erstattet, der durch die auf den Fliegeralarm zurückzuführende verspätete Arbeitsauf⸗ nahme verursacht wird. Ist der Anmarschweg nach dem Fliegeralarm durch eine Beschädigung oder Störung der Verkehrswege erschwert, so kann auch der notwendig ver⸗ längerte Anmarsch berücksichtigt werden. Dagegen können sonstige Verzögerungen des Eintreffens des Gefolgschafts mitgliedes an seiner Arbeitsstelle, die nicht unmittelbar durch den Fliegeralarm verursacht sind, für die Er⸗ stattung der Vergütungen durch das Arbeitsamt nicht zugrunde gelegt werden.

Der Betrieb hat in solchen Fällen eine genane Kon⸗ trolle zu führen. Er hat festzustellen, zu welchem Zeit⸗ punkt das Gefolgschaftsmitglied im Betrieb nach dem Alarm hätte eintreffen müssen, und hat nur die bis dorthin ausfallende Arbeitszeit dem Erstattungsantrag zugrunde zu legen. Der Zeitpunkt, zu dem das Gefolg⸗ schaftsmitglied im Betrieb hätte eintreffen müssen, ist in den Betriebsunterlagen für eine spätere Nachprüfung des Arbeitsamtes genau festzuhalten.

Nach dem Fliegeralarm benötigen gewerbliche Betriebe vielfach eine gewisse Zeit, bis die Produktionsanlagen wieder voll zum Anlauf gekommen find. Diese Anlauf⸗ zeit kann nach der Art und dem augenblicklichen Produk⸗ tionsstand verschieden lang sein, jedoch ist anzunehmen, daß alle gewerbilchen Betriebe eine gewisse Anlaufzeit benötigen, da schon die Rückkehr der Gefolgschaft aus dem Luftschutzraum an ihre Arbeitsstellen eine gewisse Mindestzeit in Anspruch nimmt. Ich lasse deshalb zu, daß ein Zeitraum bis zu einer halben Stunde nach Beendigung des Fliegeralarms von den gewerblichen Betrieben in die Zeit des eigentlichen Fliegeralarms einbezogen und dem Erstattungsantrag mit zugrunde gelegt wird, soweit in diesem Zeitraum in dem Betrieb tatsächlich noch Arbeitsausfälle infolge des Flieger⸗ alarms eingetreten sind.