1944 / 36 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 12 Feb 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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anweisung erhalten.

tion angeordnet:

den §§ 10, 12—15 der

Kraft; ste gilt auch in de

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 36 vom 12. Februar 1944.

nahmegenehmigung kann mit Auflagen oder Bedingungen ver⸗ sehen sein.

Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind von den industriellen Betrieben an den Arbeitsausschuß Warmwasseranlagen, Berlin⸗Grunewald, Winklerstr. 17, ein⸗ zureichen. 8

3

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12, bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestꝛaft.

1“ 8 4 SDdiese Anordnung tritt 14 Tage nach ihrer Verkündung im

Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗ tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxem⸗ burg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. Berlin, den 8. Februar 1944. 8 Hauptausschuß Eisen⸗, Blech⸗ und

8s —— 5

Anordnung Nr. 2/44 8 8 des Hauptausschusses Eisen⸗, Blech⸗ und Metallwaren über die Herstellung von Schiffskochanlagen

Vom 8. Februar 19443

Auf Vorschlag des Sonderausschusses Koch⸗ und Warm⸗ wasseranlagen im Hauptausschuß Eisen⸗, Blech⸗ und Metall⸗ waren beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduk⸗

tion wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr

in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

Die Herstellung und Lieferung von Schiffskochanlagen ist nur den Herstellern gestattet, die auf Vorschlag des Leiters des Arbeitsausschusses Großkochanlagen durch den Sonder⸗ ausschuß Koch⸗ ‚zund Warmwasseranlagen eine Herstellungs⸗

Die Herstellungsanweisung hat für jede einzelne Firma das ypen⸗Programm festzulegen nach den Vorschlägen des Arbeitsunterausschusses Schiffskochanlagen im Arbeitsaus⸗ schuß Großkochanlagen. § 3

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. -

§ 4

Diese Anordnung tritt 14 Tage nach ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗ tung sinngemäß auch im.Elsaß, in Lothringen und Luxem⸗ burg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 8. Februar 1944.

Hauptausschuß Eisen⸗, Blech⸗ und Metallwaren.

Anordnung Nr. 4/44

des Hauptausschusses Eisen⸗, Blech⸗ und Metallwaren über die Herstellung von Schlössern und Beschlägen aller Art

Vom 8. Februar 1944

Auf Vorschlag des Arbeitsausschusses Schlösser und Be⸗ schläge im Hauptausschuß Eisen⸗, Blech⸗ und Metallwaren

beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) mit Zu⸗

stimmung des Reichsministers für Rüstung

81

und Kri 11“

Die Herstellung von Schlössern und Beschlägen aller Art

auch für Wehrmachtszwecke ist verboten. Die Herstellung von Schlössern und Beschlägen ist nur den

Herstellern gestattet, die eine Herstellungsanweisung auf Vor⸗

schlag des Leiters des Arbeitsausschusses Schlösser und Be⸗ schläge erhalten. an 8 1““ § 2

Herstellungsverbotene Schlösser und Beschläge, die aus wehrwirtschaftlichen Grüünden für kriegswichtige Exportauf⸗ träge im Einzelfalle noch benötigt werden, dürfen nur auf Grund einer Ausnahmegenehmigung des Arbeitsausschusses Schlösser und Beschläge, Velbert, Rhld., Schlageter Str. 3 (in der Typen und Mengen festgelegt sind), gefertigt werden.

Vorgearbeitete Teile von Schlössern und Beschlägen, deren

3 Herstellung bis 31. Dezember 1943 noch gestattet war, dürfen

von allen Betrieben bis spätestens 1. Februar 1944 aufge⸗ arbeitet werden, sofern mehr als die Hälfte der Einzelteile des Schlosses oder Beschlages sich am Lager des Betriebes

bereits befindet.

Betriebe, die auf Grund der Bestimn gen der §§ 1—2 eine Fertigun nicht ‚fortsetzen dürfen, erhalten auf Antrag zum Auslauf der Produktion eine befristete Ausnahmegeneh⸗ migung, sofern die Aufarbeitung der vorgearbeiteten Teile bis 1. Februar 1944 aus besonderen Gründen nicht möglich ist und die Aufarbeitung im Hinblick auf den Wert der Teile und die noch aufzuwendende Arbeit gerechtfertigt ist.

5 5

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach erordnung über den Warenverkehr bestraft. § 6 Diese Anordnung tritt 14 Tage nach ihrer Verkündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in eingegliederten Ostgebieten und i

den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie

mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗

tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxem⸗

burg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark

und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. Berlin, den 8. Februar 1944.

Hauptausschuß Eisen⸗, Blech⸗ und Metallwaren.

Dr. Pilz. 1I11

2 8*

Bekanntmachung des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichs⸗ stelle Maschinenbau über die Zuteilung von Waren durch Universalscheck 8 sBövVvom 1694 1 „Auf Grund von § 1 Abs. 2 der Anordnung über die Ein⸗ führung des Universalschecks vom 20. November 1943 (Deut⸗ scher Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 286 vom 7. De⸗ zember 1943) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion bekanntgegeben:

§ 1 „(1) Die Lieferung und der Bezug der nachstehend aufge⸗ führten Waren ist vom 15. Februar 1944 ab nur noch vu Universalscheck oder Universalübertragungsschein zu⸗ lässig: Kratzen für die Textilindustrie 8 (2) Bis zum 31. März 1944 ist die Lieferung und der Bezug von Kratzen für nachstehend aufgeführte Verwendungs⸗ zwecke und Verbraucher ohne Universalscheck oder Universal⸗ übertragungsschein zulässig: a) Flockenbastaufbereitung einschließlich Bastfaser⸗ und

Flachswergverspinnung, b) Reißereien und Droussieranstalten, c) Verbandwatte⸗Erzeugung, d) Asbestverarbeitung, e) Wollkämmereien (Kammgarnkratzen), †) Verbraucher, für deren Aufträge der Arbeitsausschuß

Textilmaschinen, Chemnitz, Altchemnitzer Str. 40, den

Herstellern Lieferanordnungen erteilt. (3) Zur Erteilung von Universalschecks sind ermächtigt

für Lieferungen an Verbraucher im Reichsgebiet (ohne Protektorat Böhmen und Mähren);:

die Wirtschaftsgruppe Textilindustrie, Berlin C 2, Wall⸗ straße 23/24,

für Lieferungen an Verbraucher im Protekto⸗ rat Böhmen und Mähren:

die Wirtschaftsgruppe Textilindustrie, Prag I, Berliner Straße 3. 2

(1) Die Hersteller der in § 1 Abs. 1 genannten Waren haben die bei ihnen eingegangenen Universalschecks, Universalüber⸗ tragungsscheine und Bezugsmarken unter Angabe der Zutei⸗ lungsnummer und der gelieferten Waren nach Menge und Einheit zu melden. 1 8 ,(2) Die Meldungen sind erstmalig am 10. April 1944 für die Zeit vom Inkrafttreten dieser Bekanntmachung bis zum 31. März 1944 bei der Fachgruppe Textilmaschinen der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau, Chemnitz, Altchemnitzer Straße 40, abzugeben. 1

§ 3 Der Reichsbeauftragte behält sich vor, Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Bekanntmachung zuzulassen und den Geltungsbereich dieser Bekanntmachung auf Lieferungen in andere Gebiete auszudehnen.

§ 4

Diese Bekanntmachung, tritt am Tage ihrer Verkündung

in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok. 1X“ 1

Beerlin, den 9. Februar 1944.

Der Reichsbeauftragte für den Maschinenbau. Z U Karl Lange.

Deutsches Reich—

Nummer 6 des Ministerialblatts, des Reichs⸗ und Preußischen

Ministeriums des Innern vom 9. Februar 1944 hat folgenden Inhalt: Allgemeine Verwaltung. RdErl. 4. 2. 44, Ver⸗ einfachg. d. Verwaltg.; hier: Vierteljährl. Abführg. d. Abtretungs⸗ beträge an d. Beamtenheimstättenwerk d. RdB. Kommu⸗ nalverbände. RdErl. 1. 2. 44, Vergnügungssteuer; hier: Anerkenng. d. dt. Wochenschau Nr. 699. RdErl. 3. 2. 44, Bau⸗ polizeil. Behandlg. d. Interessenbauten d nationalsozial. Bewegg. RdErl. 3. 2. 44, Gemeinnützigkeits⸗VO.; hier: Unschädliche Neben⸗ zwecke b. Stiftungen, d. von einer Gemeinde od. Gemeindeverb. verwaltet werden. Polizeiverwaltung. RdErl. 30. 1. 44, Zusammenarbeit zwischen Pol. u. HJ. bei d. Befämpfg. d. Jugend⸗ gefährdg. , u. Jugendkriminalität. RdErl. 24. 1. 44, Führg. d. Personalakten d. Pol.⸗Beamten. RdErl. 26. 1. 44, Vorüber⸗ gehende Lockerg. d. Anstellgs.⸗ u. Befördergs.⸗Best. bei d. Schutzpol. (einschl. Wasserschutzpol.) u. Gend. Volksgesu ndheit. RdErl. 31. 1. 44, Aufteilg. d. Aerztekammer Niedersachsen in d. Aerztekammern Ost⸗Hannover, ETT“ u. Weser⸗Ems. RdErl. 31. 1. 44, Aufteilg. d. Aerztekammer Rhein⸗ land in d. Aerztekammern Düsseldorf, Essen u. Köln⸗Aachen. RdErl. 31, 1. 44, Einheitliche Gutachtenformulare bei d. Anstalts⸗ behandlg. Tuberkulöser. RdErl. 2. 2. 44, Ergänzg. d. Ausf.⸗Best. zu § 123 d. RVO. über d. Zulassg. zur staatl. Dentistenprüfg. u. Anerkenng. als Dentist im Sinne d. AS. Verschiedenes. Handschriftl. Berichtign. e f. Januar 1944. Neuerscheinungen. Stel enausschreibungen von Gemeindebeamten. Zu⸗ Seehec. durch alle Post⸗ anstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljährlich 2,15 ℛℳ für Ausgabe A (zweiseitig hedruckt) und 2,70 Rℳ für Ausgabe B eeinseitig bedruckt).

Aus der Verwaltung Steuerkartenänderungen von Umquartierten

Für Eintragungen auf der See ist in der Regel 9

das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk der Arbeitnehmer zur Zeit der Antragstellung Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Viele Arbeitnehmer, die ihren eigentlichen Wohnsitz in be⸗ sonders stark luftgefährdeten Gebieten Haden, sind vorübergehend in weniger luftgefährdete Orte verzogen. In der „Deutschen Steuer⸗Zeitung“ wird ausgeführt, daß es selbstverständlich ist, daß das Finanzamt den Antrag eines umquartierten Arbeit⸗ nehmer nicht unter Hinweis auf örtliche Unzuständigkeit zurück⸗ weist, sondern ohne Rücksicht auf seine örtliche Zuständigkeit be⸗ arbeitet. Das entspricht der Sorgepflicht der Behörden für die umquartierten Volksgenossen und dem Gebot der Verwaltungs⸗ vereinfachung.

84

Waundlungen der Bankenarbeit ((Ein Vortrag Dr. Schippels

Vor Mitgliedern und Gästen der Deutschen Gesellschaft für Betriebswirtschaft sprach am Freitag das Vorstandsmitglied der Dresdner Bank, Dr. Hans über die Wandlungen, die sich in der Arbeit der Banken durch den Uebergang von der freien Unternehmerwirtschaft zur staatlichen Wirtschaftslenkung und insbesondere von der Friedens⸗ zur Kriegswirtschaft voll⸗ zogen haben. In einem umfassenden Rundblick über die verschie⸗ denen Arbeitsgebiete des Bankwesens wurde von dem Vortragen⸗ den noch einmal dargelegt, daß die Banken heute mit zu den wichtigen Trägern der Kriegsfinanzierung gehören. Im Zahlungs⸗ verkehr, für den die Banken ebenso unentbehrlich sind wie die Verkehrsmittel für die Warenbewegung, müsse heute eine ver⸗ ringerte Gefolgschaft höhere Umsätze als im Frieden bewältigen und dazu noch zusätzliche Arbeiten durchführen. Die Lebens⸗

wichtigkeit gerade dieser bankwirtschaftlichen Aufgabe, für die

etwa 60 % der Gesamtzahl aller in den Banken vorhandenen Arbeitskräfte eingesetzt werden müßten, sei erst kürzlich im Zu⸗ sammenhang mit den letzten Luftangriffen auf die deutschen Großstädte sichtbar geworden, und hierbet habe sich das deutsche Geld⸗ und Bankwesen jeder Lage gewachsen gezeigt. Eine noch viel stärkere Zunahme als der Zahlungsverlehr habe die Ent⸗ wicklung des Banksparens, aufzuweisen. Zahlungsverkehrskonten, Zeitdepositen und Sparkottten seien die drei großen Quellen, aus denen den Banken die Mittel für ihre Beteiligung an der Kriegs⸗ finanzierung zufließen. Der Bestand der Verliner Großbanken an Schatzwechseln und unverzinslichen Schatzanweisungen des Reiches habe sich seit Kriegsbeginn verzehnfacht und dürfte Ende 1943 die zwölfte Milliarde überschritten haben. Seit 1933, be⸗ sonders aber seit Kriegsausbruch, vollziehe sich in den Bank⸗ bilanzen, anteilsmäßig gesehen, eine entscheidende Verlagerung von den privaten zu den öffentlichen Anlagen. Absolut genom⸗ men hätten jedoch auch die Kredite an die Wirtschaft zugenommen. Insbesondere würden die Bilanzen von Ende 1943 erhebliche Neu⸗ zugänge an Debitoren aufweisen.

Im Zusammenhang mit der erhöhten Beanspruchung der Ban⸗ ken durch das belebte Emissionsgeschäft und die sich auf dem Gebiete des Kanvttalmarktes ergebenden zahlreichen Sonderauf⸗ gaben wandte sich Dr. Schippel den Wandlungen zu, die die Struktur der Börse erfahren habe. Aus einem ehemgligen Nerven⸗ zentrum der kapitalistischen Wirtschaft sei ein behördlich regulier⸗ ter Markt geworden, dessen Umsätze sich, den Neuemissionen ent⸗ sbrechend, von den Aktien völlig auf die Rentenwerte verlagert aben. Nach dem Kriege werde der Börse ein wesentlich erweiter⸗ ter Aufgabenkreis zukommen.

Nach Anführung zahlreicher Beispiele für die rege Tätigkeit der Banken im heutigen Auslandsgeschäft streifte der Porseeend⸗ noch kurz einige Zukunftsprohleme des deutschen Bankwesens. Die Sorge vor etwaigen Liquidfkätsschwierigkeiten der Banken bei Kriegsende brauche nicht zu schrecken, zumal die Banken bei der Anlage ihrer flüssigen Mittel den zu erwartenden Abziehun⸗ gen vollauf 8 2Ses getragen hätten. Besondere Bedeutung komme der Sicherung des Nachwuchses zu. Nach wie vor brauchten gerade die Banken einen, wenn auch vielleicht begrenzten Stab fähigster Mitarbeiter

tiative.

Wirtschaftsteit

mäßigen Anfall guter Felle. richtung und Färberei auch während des Krieges nichts von ihrer

mit Tatsachenkenntnis, Phantasie und Ini

1943 ein Erfolgsjahr für die deutsche Rauchwarenwirtschaft

Ein Rückblick auf das vorjährige Geschäft des deutschen Rauch⸗ warengroßhandels bestätigt die Erwartung, daß die ö höher sint als die von 1942. Die Steigerung ist besonders an⸗ zuerkennen, wenn man die mancherlei Schwierigkeiten berück⸗ sichtigt, die sich sowohl für die Einfuhr frischer Ware als auch ür die Ausfuhr veredelter Felle rein verkehrsmäßig ergaben. Bei dem ausgesprochenen Leistungswillen, den diese Branche mit der sehr eng liierten Veredelungsindustrie aufzubringen gewohnt ist, wurden alle Hindernisse überwunden und ein gepflegter Kun⸗ dendienst betrieben, der die berechtigten Ansprüche der Käufer⸗ schaft aus den verschiedenen Ländern befriedigte. erstreckte sich viel nach gelockter Ware und Edelpelzen, unter denen die deutschen Zuchtfelle keine unwesentliche Rolle spielten. Es ist den deutschen Helstterzüchrern gelungen, ihre Gehege auf eine respektable Produktionshöhe zu bringen und auf einen regel⸗ Hinzukommt, daß die deutsche Zu⸗

bekannten Qualität eingebüßt hat. Dies hatte zur Folge, daß ane Bersehtt ht fast alle im Markte Aiegenden Artikel, darunter auch Kleintierfelle, sehr gute Abnahme fanden. Die Nachfrage nach Kanin und Lammfellen war anhaltend groß. Sehr gute Umsätze ergaben sich aus dem Silberfuchsgeschäft mit Frankreich und aus den Fuchs⸗ und Persianerlieferungen nach Spanien. Bemerkenswerte Posten von Rauchwaren gingen nach den Balkan⸗ und nordischen Ländern. Praktisch gab es keine kontinental⸗ europäische Wirtschaft, die nicht zu den Auftraggebern des Leipziger Brühl gehört hätte.

Diese Erfahrung bestätigte sich auch im Januar 1944. Es meldeten sich viele Exportkunden am Platz, soweit sie nicht orts⸗ ansässige Firmen mit ihrem Einkauf beauftragt oder ihre Be⸗ stellungen schriftlich aufgegeben hatten. Hauptkäufer waren im Januar Ungarn, Rumänien Bulgarien, Kroatien, Slowakei, Schweden und Finnland. Sie kauften Persianer und persianer⸗ ähnliche Artikel, gefärbte Kanin, Nerze, Edelfüchse, Zickelfutter und Bisamftreifen⸗ Die Umsatztätigkeit des deutfchen Rauch⸗ warenhandels erfuhr aber auch durch die Auslieferungen an das Inland einen bedeutenden Auftrieb. Hier waren es Hauptsäch⸗ lich die Wehrmachtsaufträge und die Fellieferungen für die Reparaturaktion. Sie boten den verarbeitenden Kürschnerwerk⸗ stätten lohnende Beschäftigung. Dasselbe gilt für die Rauch⸗ warenzurichtereien und Färbereien, die sowohl im abgelaufenen Jahr als auch im ersten Monat von 1944 bis zur Grenze ihrer Leistungsfähigkeit beschäftigt waren. 1z 1

Erfreulicherweise gelang es dem Rauchwarenhandel, in den letzten Wochen wieder frische Ware aus dem In⸗ und Ausland heranzubringen. So kamen an und wurden verteilt rund 2500 norwegische Silberfüchse, 6500 deutsche Silber⸗ und Blaufüchse, 5000, Persianer aus den besetzten Gebieten, ferner Hermeline und Susliki und über 11 000 deutsche Nutria. Dies ist natürlich nur ein Teilausschnitt aus den Ankünften, die das neue Jahr dem Rauchwarenhandel brachte. In der nächsten Zeit ist. u. a. mit dem Eingang von 12 500 norwegischen Silberfüchsen und 6000 deutschen Füchsen zu rechnen. Auch ist frische Ware aus Finnland zu erwarten.

Die Nachfrage

017

Zum Abschluß der deutsch⸗rumänischen Wirtschaftsverhandlungen

Bukarest, 11. Februar. Die deutsch⸗rumänischen Wirtschafts⸗ verhandlungen, die seit längerer Zeit in Bukarest geführt wurden, bracht worden. im wesentlichen durch die Festsetzung der Austauschkontingente der beiden Handelsvertrags⸗ partner für das laufende Vertragsjahr bestimmt, wobei jedoch durch die immer enger werdende wirtschaftliche Verknüpfung, wie sie sich zwischen Deutschland und Rumänien in den letzten Jahren entwickelt hat, eine immer sorgfältigere Krikgsjahr vorliegenden Gegebenheiten sich Mehr als bisher galt es, den wirtschaftlichen Austausch den bef nach dem Gesichtspunkt der Kriegswichtigkeit auszurichten und für eine Reihe von Problemen vönn hg zu finden, die für beide Seiten tragbar sind.

ind am 9. Februar zum Abschluß ge engaengehege waren auch Senh

wies.

der beiden befreundeten Staaten

auf der Hand, daß diese Aufgaben mit

anderen Märkten bezogen werden.

Trotz dieser Schwierigkeiten konnte in Bukarest ein Ergebnis erzielt werden, das wie die amtliche Verlautbarung über den

Verhandlungsabschluß e eine Austauschvolumens nüe friedigende Regelung

am es vor allem

worden ist, obwohl in der

aussetzung hatte. Fras⸗ der Preisgestaltung war bei der Ausfuhrfinanzierung zu überwinden.

die die Abwicklung der

geratenden Agrarü⸗

Laufe dieses Wirtschaftsjahres für die bereit stellen wird.

die Schwierigkeiten verbunden waren, deren Beseitigung eine eingehendere Prüfung der ge⸗ samten wirtschaftlichen Lage erforderten, G hergehenden Jahren der Fall gewesen sein mag. Teil haben diese Schwierigkeiten sich jedoch gerade aus der Tat⸗ sache einer immer engeren Bindung der rumänischen Wirtschaft an die deutsche Wirtschaft ergeben, die ihren klarsten Ausdruck darin findet, daß heute praktisch die gesamte Einfuhr Rumäniens von Deutschland bestritten wird und nur kleinere Warenkontin⸗ gente, die nicht als unbedingt lebenswichtig anzusprechen sind, von

ht und damit für beide Tei der deutsch⸗rumänischen Wirtschaftsbezie⸗ dunge für das laufende Wirtschaftsjahr darstellt. grauf an, eine gewinnbringende Verwertung

seines Ernteüberschusses zu sichern, wofür durch die Festsetzung von hohen Ausfuhrkontingenten für Brotgetreide, Futtermittel, Hülsenfrüchte und andere Agrarprodukte die Möglichkeit geschaffen Preigentwicklung auf dem rumänischen

Markte in den letzten Jahren die Ueberwindung des Preis⸗ gefälles die Ausschaltung einer Reihe von Hemmungen zur Vor⸗ Eine ebensogroße Schwierigkeit wie bei der

Auch hier konnte wie bei der ersten Frage durch beiderseitiges Entgegenkommen und vor allem durch den Verzicht auf ein starres Festhalten an veralteten Anschauungsweisen eine befriedigende Lösung gefunden werden,

erschüsse zu gewährleisten verspricht. treten noch die günstigen Aussichten für den Transport der Aus⸗ fuhr der vorgesehenen Getreidekontingente.

Wenn die rumänische Ausfuhr nach Deutschland ihrer Zusam⸗ mensetzung nach gleich geblieben ist und nur eine wert⸗ und um⸗ fangmäßige Steigerung erfahren wird, so gilt dasselbe im großen ganzen auch von den Warenkontingenten, die

Nach wie vor entfallen die größten Kontin⸗ gente auf industrielle Fertigwaren, Maschinen, Ersatzteile, die nötigen Anlagen für den geplanten Ausbau des rumänischen

L““ 8 4 82 12. Februar 1944.

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 36 vom

Die Ver⸗

Prüfung der im fünften sich als notwendig er⸗

gesprochene Luxuswaren oder entbe in früherem Umfan hier dafür Sor des Möglichen Mit diesem schaftsbeziehungen Auftrieb erhalten. Man gibt sich heute in Buk weihten Kreisen in vollem Maße Rechens den die immer enger werdenden Wirtscha niens zu Deutschland für die Wirtschaft des eigenen stellen, und weiß es zu schätzen, kriegsmäßiger Inanspruchnahme s wirtschaftlichen wieder das größte Verständnis und Entgegentommen zeigt.

einen neuen, von beiden

Notwendigkeiten seines

1 hrliche Gebrauchsartikel nicht g berücksichtigt wurde, wobei man jedoch auch ge trägt, daß der rumänische Markt im Ausmaß mit einschlägigen Artikeln versorgt wird.

Abkommen haben die deutsch⸗rumänischen Wirt⸗ Seiten arest in einge⸗ chaft über den Wert, ftsbeziehungen Rumä⸗

daß Deutschland trotz höchster einer eigenen Wirtschaft für die Verbündeten

März 1943 bekannt. Da 2,86 Mrd., Maschinen m

samte Staatsbesitz beläu begrüßten

andes dar⸗

Schiffe mit 2,57 Mrd. und Aktien mit 1,96 Mrd. Yen.

18,69 Mrd. Yen in 1943. Laldbesi nur unbedeutend gestiegen ist, nahmen die Gebäude und Aktien je um 450 Mill. Yen, die Maschinen um, 408 Mill. Yen, die Appa⸗ rate um 226 Mill. Yen und die Schiffe um 388 Mill. Yen zu.

rin wird ausgewiesen: der Immobiliar⸗

besitz mit 3,21 Mrd. Yen, Forsten mit 3 Mrd. Yen, Gebäude mit

it 4,835 Mrd⸗ Apparate mit 2,35 Mrd., Der ge⸗ ft sich auf 20,80, Mrd. Yen gegenüber Während der Grund⸗ und Waldbesitz

8

immer Prag, 11. Februar. ( Zürich 578,90 G. 580,10

Es liegt

als dies in den vor⸗

Zum größten

bende Rest

erhebliche des e eine be⸗

Für Rumänien

würde.

Lösung des Problems der 95,7 %).

nun endlich in Bewegung

Hinzu⸗

Deutschland im Ausfuhr nach Rumänien

Verkehrswesens, industrielle Halbfabrikate, Rohstoffe, wie Kohlen,

Eisen usw., sowie Rüstungsmaterial. Befondere Kontingente sind in diesem Jahr wieder für die in Rumänien benötigten Rohstoffe der chemischen Industrie, für Arzneimittel, Textilien und anderes vorgesehen. Es entspricht der Notwendigkeit des Krieges, daß wie bereits oben angekündigt wurde das Kontingent für aus⸗

Zürich, 11. Februar. Die

Verfügung gestellt.

die die Nationalbank nur bei er Die Deckung des N

Sie stellte sich mindestens auf 89,4 (

Preßburg,

richtungen, Betriebserweiterun

Tokio, 11. seine Gesetzesarbeit in e

Wirtschaft des Auslandes

Starke Erhöhung der Gold⸗ und Devisenbestände

der Schweizerischen Nationalbank

wozu 1,5 Mill. ffrs.

Hohe Investitionen in der slowakischen Wirtschaft

, Auf Grund des Industrieförde⸗ rungsgesetzes wurden in der Slowakei in den Jahren 1941 bis einschließlich 1943 2,5 bis 3 Mrd. Ks. zur Erneuerung der Ein⸗ gen und sozialen Bauten investiert. Zu Lasten des Reinertrages der Geschäftsjahre 1939 bis 1941

11. Februar.

onnten steuerfreie Investitionsreserven von 40 % und zu Lasten des Reinertrages des Geschäftsjahres 1941 bzw. in Höhe von 30 % des Bilanzreinertrages gebildet und zur Ver⸗ wirklichung von Investitionen verwendet werden. Investitionen wird nach dem neuen Plan nur ein Abschreibung bis zu 20 % steuerfrei erfolgen können.

Fast 21 Mrd. Yen japanisches Staatseigentum

Im 84. japanischen Reichstag, der jetzt iner ungewöhnlich kurzen Zeit erledigte, gab der Finanzminister eine Liste des Staatseigentums vom Ende

öffentlicher Anzeiger

Februar.

Schweizerische Nationalbank ver⸗ zeichnet für 1913 einen Reingewinn von 5,41 Mill. ffrs. (i. V. 5,25 Mill. ffrs.); sie schüttet wiederum eine Dividende von 5 % und eine Superdividende von 1 %

auf das eingezahlte Grund⸗ kapital aus,

erforderlich sind. Der verblei⸗ von 3,4 Mill. ffrs. wiro der eidgen. Staatskasse zur Die Bilanzsumme der Nationalbank erreichte am Jahresende 4597,2 Mill. ffrs., sie lag damit um 371 Mill. ffrs. höher als Ende 1942 (4226,4 Mill. ffrs.). Bilanzsumme im vergangenen Geschä des Golbestandes zurückzuführen. sich um 607,5 Milh

Die Zunahme der ftsjahr ist auf das Anwachsen Der Goldbestand allein erhöhte ffrs. (von 3565,2 auf 4172,7 Mill. dem er bereits 1942 um 686,7 Mill. ffrs. angestiegen war. (Gold⸗ bestand Ende 1942: 2878,5 Mill. sfrs.). Devisenbestand wurde Ende 1943 mit 4256,7 Mill. ffrs. gewiesen gegen 3565,2 Mill. sfrs. Ende 1942. Gold⸗ und Devisen⸗ bestände haben sich also 1943 um 690 Mill. ffrs. vergrößert, für höhter Einfuhr Verwendung haben otenumlaufes durch Gold allein betrug im Höchstfalle 149,2 % (im Vorjahr 159,6 %). Sie stellte sich min⸗ destens auf 132,4 % (i. V. 123,7 %). umlaufes und der übrigen täglich fällige sammen durch Gold allein erreichte im Höchstfall 97,3 % (i. V. i. V. 80,9 )).

Der gesamte Gold⸗ und —,—, Italien

Die Deckung des Noten⸗ i Verbindlichkeiten zu⸗

941 bis 1942

Bei weiteren

235,65 G., 24,98 G., 25,02 B., Paris 595,80 B., Brüssel 399,60 Agram 49,95 G., 50,05 B. 16,72 B.

Mailand 17,77, New York

2

London, 11 Februar.

Stockholm. 16,85 16,95,

Amsterdam, 11 Febr 1 Berlm —,—, rüsse’ 30,11—

ffrs.), nach⸗

—,—

aus⸗

Zürich, I1. Februar. London 17,36. New 22,67 ½ nom., Madrid Lissabon 17,60, Stockho 90,37 ½ Sofia 5,37 ½⅛, 8,75, Istanbul 3,50

1 Vork 4,79, T111J—

Stockholm, 16,95 B., Berlin 167,50 Brüssel —,— G., 67,50

Oslo 95,35 G., 95,65 B 8,35 G. 8,59 B., Rom

17,50 B., Buenos Aires

Oslo,

Berlin 175,25 G., 176,75

Rom —,— G., 23,20 B.,

London,

Spanien doffig. 44,00, Montreal 4,43 4,47

(Clearing) Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—. Paris 6,271, York

Amsterdam Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse. 11. Februar.

3,82 B., Madrid —,— G., Türke 11. Februar. (D. N. B.) —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,—

103,00 B., Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B. Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B.,

11. Februar. 23,50 Silber auf Lieferun⸗ Barren 23,50 Gold 168 /—

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., B., Oslo 567,60 G., 568,80 8., Kopen⸗

hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 236,05 B., Mailand 99,90 G.

100,10 B., New York 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., G. 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G.,

Budapest, 11. Februar. (D. N. B.) Alles m Pengö. Amsterdam 180,73 ½¼, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ⅛, Helsinki 6,90, London —,—,

—,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg

11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

New Yort 4,02 ½ 4,03 ½⅛, Schweiz 17,30 17,40, (offiz.) —,—, Rio

(D. N. B.)

Buenos Aires

83,64 ⁄, Schangha Tschungking⸗Dollar —,—.

uar. (D. N. B.) London —,—, 30,17 Schweiz Madrid

[12.00 Uhr holl. Zeit.] New York —,—, Paris 43,63— 43,71, Helsink⸗ —,— —,—, Oslo —, (D. N. B.) fI11.40 Uhr.) 4,30, Brüsse 69,25 B., Mailand 39,75 B., Holland 229 f, Berlin 172,55, I:m 102,66 ¼, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen Prag 17,25, Budapest 104,50 B., Zagreb B., Bukarest 2,37 ½, Helsinki New⸗

(D. N. B.) London 19,34,

254,70, Stockholm 114,15 (D. N. B. London ,85 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B.

B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50.B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B.,

., Washington 4,15 G., 4,20 B. Helsir —,— G., 22,20 B. Kanada

102,50 G., 104,50 B.

London —,— G.,

Prag —,— G. —.— B.

(D. N. B. Silben Barren

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen. 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Bevlusft⸗ und Fundsachen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktien,

7. Aktiengesellschaften, 9. Deutsche Kolonialgefellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genoffenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 1

14

3. Unfall⸗- und Invalidenversicherungen, . Deutsche Reichsbank und Bankausweisze 5. Berschiedene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote

[29885]

8 F. 9/44 Dr. Felix Waltsgott in Eisleben hat als Testamentsvollstrecker für den Nachlaß des am 23. 9. 1943 in Halle a. S. verstorbenen Privat⸗ manns Paul Preßler, zuletzt in Halle/S., Weidenplan 21, das Au ebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ Ülüigen von Nachlaßgläubigern bean⸗ tragt. Es wird daher Aufgebotstermin auf den 26. April 1944, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Adolf⸗ 13, Zimmer 42, bestimmt. ie Nachlaßgläubiger werden aufgefor⸗ dert, ihre Forderungen spätestens im Aufgebotstermin bei dem Gericht an⸗ zumelden. Die Anmeldung hat die An⸗ gabe des Gegenstandes und des Grun⸗ des der. Per erung zu enthalten; ur⸗ kundliche Beweisstuͤcke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Nachlaß⸗ gläubiger, die sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechtes, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berück⸗ sichtigt zu werden, von den Erben nur in⸗ soweit Befriedigung verlangen, als sich

nach Befriedigung der nicht ausgeschlos⸗

senen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Vermächtmissen und Auflagen sowie für die Gläubiger,

denen die Erben unbeschränkt haften,

tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der, Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Amtsgericht (8) Halle / S., den 5. 2. 1944.

1

4. Oeffentliche Zustellungen

[29887] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Erna Zellermayer in Ber⸗ lin⸗Charlottenburg, Uhlandstr. 197, vertreten durch den Verwalter Helmut Schulze in Bernau bei Berlin, Bütten⸗ straße 19, klagt gegen die Arbeiter Leo⸗ pold und Halina geb. Wizniezka Breit⸗ kopfschen Eheleute, früher in Berlin Große Frankfurter Str. 124, 1. auf Aufhebung des zwischen den Parteien bestehenden Mietverhältnisses

8

und sofortige Herausgabe der im Hause Gr. Frankfurter Str. 124 im Stfl. im III. Stockwerk belegenen Wohnung, 2. auf Zahlung als Gesamtschuldner von 119,52 Rℳ nebst 2. v. H. Zinsen von 44,82 Rℳ seit 1. August 1943 und von 74,70 Hℳ seit 1. Januar 1944, 3. auf Duldung der Zwangsvoll⸗ streckung in das eingebrachte Gut der beklagten Ehefrau gegen den beklagten Ehemann. Zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits werden die Be⸗ klagten vor das Amtsgericht in Berlin

Quergang 5, Zimmer 153, auf den 21. März 1944. vormittags 9 Uhr, geladen. 1 Berlin, den 26. Januar 1944. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Berlin. NaN mEeUbe

7. Aktien⸗ gesellschaften

[29856] Kundmachung.

Die gefertigte Gee goßt gibt als Rechtsnachfolgerin der chen Wasserkraft⸗ und Elektrizitäts⸗ d Feens secschef hiermit bekannt, daß bei den heute in Anwesenheit des Herrn Notar Dr. Moritz Sponner vorgenom⸗ menen rlosungen gezogen wurden:

8 % ige Schweizerfranken⸗Teilschuld⸗

verschreibung vom Jahre 1923 der

Oberösterreichischen Wasserkraft⸗ u. Elektrizitäts⸗Aktiengesellschaft.

Uihzehnee Berlosung. 66 Stück Teilschuldverschreibungen der Serie „A“ zu je ffrs. 10,—. Nr. 121, 131, 514, 761, 800, 841, 959, 980, 1002, 1015, 1068, 1080, 1098, 1295, 1379, 1399, 1412, 1724, 1786, 1974, 2099, 2169, 2258, 2273, 2346, 2379, 2415, 2464, 2502, 2594, 2688, 2700, 2742, 2755, 2810, 3054, 3165, 3232, 3292, 3302 3362, 3443, 3506, 3551, 3676, 3717, 3767, 3867, 3872, 3905, 4181, 4332, 4509, 4631, 4683, 4699, 4733, 4765, 5053, 5087, 5135, 5138, 5209, 5214, 5270, 5327, 2

17 Stück Teilschuldverschreibungen der Serie „B“ zu je ffrs. 25,—. Nr. 159, 211, 227, 228, 245, 356, 544, 663, 705, 726, 889, 892, 1119, 1154, 1295. 1428, 1494.

2 Stück 7IaSes. nn. der Serie „C“ zu je ffrs. 100,—. Nr. 177, 278. 1 13 Stück Teilschuldverschreibungen der

Serie „Ca“ zu je ffrs. 1000,—.

C.2, Neue Friedrichstr. 12/15, I. Stock,

Nr. 481 490, 821 830, 2501 2510, 2831 2840, 2911 2920, 3861—3870, 3931 3940, 4111 4120, 4641 —- 4650, 6541 6550, 7691 7700, 8021 8030, 8561 8570.

8 ige Dollar⸗Teilschuldverschreibung vom Jahre 1923 der Oberösterreichischen Wasserkraft⸗ u. Elektrizitäts⸗Aktien⸗

gesellschaft. g Achtzehnte Verlosung.

59 Stück Teilschuldverschreibungen der Serie „A“ zu je § 5,—. Nr. 73, 142, 238, 249, 399, 417, 436, 513, 557. 560, 607, 627, 889, 898, 915, 928, 1044, 1061, 1178, 1230, 1231, 1320, 1451, 1500, 1609, 1691, 1711, 1717, 1743, 2013, 2135, 2174, 2183, 2246, 2278, 2817, 2323, 2347, 3058, 3164, 3189, 3295, 3324, 3397, 3404, 3452, 3563, 3664, 3727, 3736, 3756, 3779, 3859, 4048, 4195, 4408, 4480, 4538, 4564. 28 Stück Teilschuldverschreibungen der Serie „B“ zu je § 20,—. Nr. 18, 50, 92, 93, 216, 217, 247, 278, 391, 511, 654, 787, 800, 806, 826, 901, 958, 980, 1052, 1127, 1156, 1285, 1289, 1412, 1481, 1585, 1608, 1795.

10 Stück Teilschuldverschreibungen der Serie „Ba“ zu je § 200,—. Nr. 2011 bis 2020, 3801 3810, 4711 4720; 5271 bis 5280, 5681 5690, 6441 6450, 6791 bis 6800, 8711 8720, 8791 8800, 8841 bis 8850,

Die Rückzahlung der Teilschuldver⸗ schreibungen erfolgt an den Ueberbrin⸗ ger ab 1. April 1944 gegen Einziehung derselben und der bis einschließlich 1. April 1944 noch nicht fälligen Zins⸗ scheine, sowie des Erneuerungsscheines, zu den zu diesem Zeitpunkt für der⸗ artige Fälligkeiten geltenden gesetzlichen Bestimmungen bei der Bank für Ober⸗ donau und Salzburg, Linz a. Donau, und der x“ Wien.

Linz, am 22. Januar 1944. Kraftwerke Oberdonau Aktiengesellschaft.

Von den bisher erfolgten 17 Ziehun⸗ gen wurden folgende verloste Stücke noch nicht eingelöst:

Schweizerfranken⸗Obligationen:

Serie „A“ zu ffrs. 10,—. Nr. 81, 93, 607, 768, 850, 874 887, 944, 965, 969, 1088, 1106, 1206, 1241, 1300, 1372, 1377, 1538, 1551, 1562, 1603, 1778, 1815, 1886, 1984, 1985, 2006, 2111, 2327, 2396, 2682, 2717, 3199, 3213, 3221, 3307, 3410, 3774, 3776, 4147, 4329, 4356, 4445, 4530, 4551, 4562, 4637, 4650, 4651, 4666, 4763, 4787, 4808, 4863, 4869, 4881. 4983, 5435, 5437, 5455.

Serie „B“ zu ffrs. 25,—. Nr. 157,

203, 215, 333, 345, 363, 638, 646, 654, 669, 876, 882, 887, 888, 909, 916, 1051, 1114, 1116, 1123, 1145, 1406, 1481.

Serie „C“ zu ffrs. 100,—.

Serie „Ca“ zu ffrs. 1000,—. Nr. 831 bis 840, 1031 1040, 2951 5960, 4051 bis 4060, 4601 4610, 6071 6080, 7171 bis 7180, 8121 8130, 8841 8850.

Dollar⸗Obligationen:

Serie „A“ zu § 5,—. Nr. 3224, 3335, 3342, 3418, 3439, 3441, 3647, 3652, 3774, 3794, 3808, 3951, 3960.

Serie „B zu § 20,—. Nr. 68, 238, 3816, 457, 463, 793, 810, 1199, 1249, 1251, 1301, 1308, 1313, 1438, 1599,

Nr. 2871 bis

1848, 1861.

Serie „Ba“ zu § 200,—.

2880, 3151 3160, 3491 3500, 3731 bis 3740, 4211 4220, 6951 6960, 7011 bis 7020, 8611 8620, 8831 8840. [29859] Gebrüder Adt Aktiengesellschaft, Wächtersbach/ H.⸗N.

Gemäß § 4 der zweiten Verordnung über die Einschränkung von Mitglieder⸗ versämmlungen vom 23. Dezember 1943. 85 Aufsichtsrat und Vorstand der

rfenschaft gemeinsam beschlossen, für das Geschäftsjahr 1942/48 eine sofort zahlbare Dividende von 5 % auf die Stammaktien zu verteilen. Die Divi⸗ dende gelangt nach Abzug der Kapi⸗ talertragsteuer für die .

Stammaktien zu Rℳ 100,— mit

F.ℳ 4,25, Stammaktien zu HRℳ 400,— mit FR.ℳ 17,— gegen Vorlage des Gewinnanteilscheines Nr. 3 bei der Deutschen Bank, Filiale Frankfurt / Main, oder bei der Gesell⸗ schaftskasse in Wächtersbach, H.⸗N., zur Auszahlung. Wächtersbach, H.⸗N., 8. Febr. 1944. Der Vorstand.

[29055]) Kraftloserklärung.

Die Aktien der Britannia⸗Kohlen⸗ werke AG. in Abw., Königswerth, Nr. 1 23 750, die trotz der dreimaligen Bekanntmachung im „Deutschen Reichs⸗ anzeiger und’ Preußischen Staats⸗ anzeiger“ vom 27. April, 12. Mai und 27. Mai 1943 nicht vorgelegt wor⸗ den sind, werden hiermit gem. § 67. Akt.⸗Ges. für kraftlos erklärt.

Der auf diese Aktien entfallende Ab⸗ wicklungserlös wird für Rechnung der

kenau a. E. erlegt werden. Der Treuhänder und Abwickler:

Wirtschaftsprüfer Franz Haas, Aussig.

5

Aktionäre beim Amtsgericht in Fal⸗

[29934) Spiegelglas Union AG, Fürth, Bayern.

Die Aktionäre unserer Gesellschaf werden hiermit zu der am 3. März 1944 um 17 Uhr in den Räumen unseres Verwaltungsgebäudes stattfin⸗ denden außerordentlichen sammlung eingeladen.

Zur Ausübung des Stimmrechts in der Lb“ Hauptversamm lung sind nur die Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien gemäß § 21 der Satzung spätestens am 28. Februar 1944

bei unserer Gesellschaftskasse in Fürth,

Bayern, oder bei der Deutschen Bank, Berlin, oder

bei deren Filialen in Nürnberg,

Frankfurt und München während der üblichen Geschäftsstunden hinterlegen und bis zur Beendigung der außerordentlichen Feis der Eeunmeh dort belassen. Wegen der bei einem

papiersammelbank tätigen Reichsbank⸗ 6 zulässigen Hinterlegung wird auf § 107 Akt.⸗Ges. und § 21 unserer Satzung verwiesen.

[29096] Kraftloserklärung.

Kohlenwerke AG. in Abw., Seestadtl trotz der dreimaligen Bekanntmachung ischen Staatsanzeiger“ vom 24. Juni gelegt worden sind, werden hiermit

gem. § 67 Akt.⸗Ges. für kraftlos erklärt. Der auf diese Aktien entfallende Ab⸗

prompt

deutschen Notar oder bei einer als Wert⸗

(Königswerth), Nr. 1 bis 30 500, die

8,75, Preßburg 15,00, Buenos Aires 95,75, Japan 101,00, Rio 22,00 B.

Goö 11. Februar. erlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich

3,77 G.,. —, B. Lissabon 17,75 B., B., Paris —,— G. 10,00 B., New York G., 2,35 B., Zürich 101,50 G.,

2

7

8

8 8 8

8 5

8

8

8

ers

Die Aktien der Vereinigten Britannia⸗

28

im „Deutschen Reichsanzeiger und Preu⸗-

.Juli und 24. Juli 1943 nicht vor⸗

wicklungserlös wird für Rechnung der

Aktionäre beim Amtsgericht in Fal⸗ kenau a. E. erlegt werden. 1

Der Treuhänder und Abwickler:

Wirtschaftsprüfer Franz Haas, Aussig.

[29097] Gläubigeraufruf. Die Hessische

em. A. G. in Darmstadt, Luisen⸗ straße 6, ist gemäß Satzung durch Zeit⸗ ablauf mit dem 1. Januar 1944 auf⸗ gelöst. Ich rufe die Gläubiger der Ge⸗ sellschaft nach § 208 A.⸗G. und Ver⸗ ordnung vom 20. Oktober 1943 (Reichs⸗ gesetzblatt 1913 I Seite 573/74) zur Anmeldung ihrer Ansprüche auf.

Dr. Kirmaier, als Abwickler.

Der Vorstand.

Handwerker⸗Zentral⸗ Pnoslenschaft Landesgewerbebank .

1“