Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 41 vom 18. Februar 1944. S. 4
ter Haftpflicht“ mit dem Sitz in Gie⸗ boldehausen, eingetragen worden. Die Satzung ist am 11. November 1943 fest⸗ gestellt. Gegenstand des Unternehmens ist die gemeinschaftliche Beschaffung und Unterhaltung von Deckhengsten.
Amtsgericht Duderstadt, 27. Jan. 1944. Ebeleben. [30071] Amtsgericht Ebeleben, 8. Februar 1944.
Gen.⸗R. 6 Obermehler’'scher Spar⸗ und Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. in Obermehler.
Die Firma ist geändert in: Raiff⸗ eisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Ober⸗ mehler.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Raiffeisenkasse: 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Be⸗ zug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeug⸗ nisse); 3. zur Förderung der Maschinen⸗ benutzung. K
Ebeleben. [30119] Amtsgericht Ebeleben, 8. Februar 1944. Gen.⸗R. 2 Mehrstedter Spar⸗ und Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. in Mehrstedt. Die Firma ist geändert in: Raiff⸗ eisenkasse e. G. m. u. H. Mehrstedt.
Frankenstein, Schles. 30120] Amtsgericht Frankenstein, Schles., den 9. Februar 1944. Veränderung:
Gn.⸗R. 7 Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, Schönwalde, Kreis Frankenstein, Schles., ist durch General⸗ versammlungsbeschluß vom 17. Oktober 1943 geändert in: Raiffeisenkasse, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, Schönwalde, Kreis Frankenstein, Schles.
e u, Bez. Breslau. 30122] In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 7 eingetragenen Ge⸗ nossenschaft Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Gleinig, Kreis Guhrau, Bez. Breslau, heute folgendes eingetragen worden:
Die Firma der Genossenschaft lautet jetzt: „Raiffeisenkasse, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht“.
Guhrau, den 28. Januar 1944.
Das Amtsgericht.
Guhrau. Bez. Breslau. 30123] In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 29 eingetragenen Ge⸗ nossenschaft Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht in Nahrten, Kreis Guhrau, Bez. Breslau, heute folgendes eingetragen worden:
Die Firmd der Genossenschaft lautet „Raiffeisenkasse, eingetragene Ge⸗ mit unbeschränkter Haft⸗
pflicht.“ -
Guhrau, den 28. Januar 1944. Das Amtsgericht. “ ““ Mährisch Schönberg. (30124] Das Amtsgericht — Handelsregister Mährisch Schönberg, 8. Februar 1944. Gesch.⸗Zl. 5 Gn.⸗R. 484. Eingetragen wurden im Genossenschaftsregister bei
der Genossenschaftsfirma „Müllerei⸗ und,
etreideverwertung, Genossenschaft mit Sägebetrieb und elektrischer Anlage für Weikersdorf und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haf⸗ tung“ nachstehende Aenderungen: Zufolge Beschlusses in der Vollver⸗ sammlung vom 7. 1. 1944 wurden die Satzungen in den §§ 1 Abs. 2, 5, 16, 20, 28 und 29 abgeändert. Gemäß § 1 Abs. 2 ist der Sitz der Genossenschaft nunmehr: Reitendorf, W. Gemäß § 20 der nunmehrigen Satzung beträgt der Geschäftsanteil 20,— HRMℳ. Die übrigen Aenderungen der Satzun⸗ gen betreffen innere Verhältnisse der Genossenschaft. Gelöscht werden glieder Rudolf Wölfl Gabriel. 1 Eingetragen werden die neu gewähl⸗ ten Vorstandsmitglieder Max Vogel, Bauer in Reitendorf, W., als Obmann und Johann Kunz, Bauer in Mährisch Schönberg, als Obmann⸗Stellvertreter. Die Wiederwahl der bisherigen Vor⸗ standsmitglieder Franz Scholz und Rudolf Rotter wird zur Kenntnis ge⸗
die Vorstandsmit⸗ und Rudolf
Mährisch Schönberg. (30125] Das Amtsgericht — Handelsregister Mährisch Schönberg, 21. Januar 1944.
5 Gn.⸗R. 613. Im Genossenschafts⸗ register wurde bei der Genossenschafts⸗ firma „Kampeliéka, sporitelni a za- lozmi spolek v Rokytnici v Orl. Hor. zapsané spoleëenstvo s neobmezenym ruéenim“, Sitz Rokitnitz, die mit Be⸗ schluß der Hauptversammlung der Ge⸗ nossenschaft am 5. Dezember 1943 be⸗ schlossene Auflösung und Liquidation
eingetragen.
Liquidatoren: Josef Grund, Landwirt in Niederdorf Nr. 58, und Miroslav Mlynäk, Zahlmeister in Rekitnitz i Adlergeb
Die Liguidationsfirma lautet nun⸗ mehr „Kampeliéka, sporfitelni a zü- lozni spolek v Rokytnici v Orl. Hor. zapsané spoleéenstvo s neobmezenym
8 ruéenim in Liquidation.“
Marienburg, Westpr. [30126] Marienburger Beamtenbank e. G. m. b. H., Marienburg, Westpr. Die Genossenschaft ist zufolge Anordnung des Reichswirtschaftsministers vom
28. August 1943 aufgelöst. Marienburg, Westpr., 7. Februar 1944.
8 Amtsgericht.
Mittenwalde, Mark. [30127]
Im Genossenschaftsregister Nr. 20 ist bei der Bezug⸗ und Absatz⸗Genossen⸗ schaft e. G. m. b. H., Rotberg, ein⸗ getragen:
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 30. 12. 1943 ist die Firma geändert in Raiffeisen⸗Warengenossen⸗ schaft e. G. m. b. H., Rotberg⸗Karlshof.
Amtsgericht Mittenwalde (Mark),
den 8. Februar 1944. Namslau. [30128]
Im Genossenschaftsregister der Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. Schwirz, Kreis Namslau, ist einge⸗ tragen, daß die Firma geändert ist.
Sie lautet jetzt: Raiffeisenkasse, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftung, Schwirz.
Namslau, den 10. Februar 1944.
Amtsgericht. — 3 Gn.⸗R. 18 a —
Oels, Schles. [30163] 1 Gn.⸗R. 123 a. Firma und Gegen⸗ stand des Unternehmens sind wie falgi geändert: Sozialgewerk der Deutschen Arbeitsfront (Handwerks⸗, Handel⸗ und Gewerbebetriebe) des Kreises Oels, Groß⸗ Wartenberg, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht. Der Gegenstand des Unternehmens ist: 1 die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Betriebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsför⸗ derung in den beteiligten Betrieben; 2. die gemeinschaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Be⸗ triebe. Amtsgericht Oels. “
[30130] Oppeln, 8. Februar 1944. Neueintragung: Gn.⸗R. 229. Einsatzgenossenschaft des Malerhand⸗ werks, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Oppeln. Die Satzung ist am 20. Ok⸗ tober 1943 errichtet. Gegenstand des Unternehmens ist: die Uebernahme von Großaufträgen an das Malerhand⸗ werk, die Aufteilung solcher Aufträge unter die Mitglieder, die Unterstützung der Mitglieder bei der Finanzierung und Durchführung der Aufträge, ins⸗ besondere durch Beschaffung der erfor⸗ derlichen Rohstoffe, sowie die Vornahme von sonstigen Geschäften, die mit den vorstehenden Aufgaben zusammenhän⸗ gen oder der Förderung des Maler⸗ handwerks in Oppeln (Stadt⸗ und Landkreis) dienen.
Oppeln. Amtsgericht
Posen. [30047] Bekanntmachung. Genossenschaftsregister.
Die im Genossenschaftsregister unter 17 Gn.⸗R. 39 Schrimm eingetragene Spar⸗ und Darlehnskasse Hohensee ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht in Hohensee ist durch Verschmelzung mit der Spar⸗ und Wirtschaftsgenossenschaft Burgstadt ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht in Hürassohf (Genossen⸗ schaftsregister: 17 Gn.⸗R. 47 Schrimm) gönüß den Generalversammlungsbe⸗ schlüssen vom 15. und 18. Juni 1942 und dem Verschmelzungsvertrag vom 15. Juni 1942 aufgelöst. g
Posen, den 28. Januar 1944.
Das Amtsgericht.
“
Posen. [30048] Bekanntmachung. Genossenschaftsregister.
17 Gn.⸗R. 4 Neutomischel Spar⸗ und Darlehnskasse Kirchplatz eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht mit dem Sitz in Kirchplatz. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 19. Juni 1941 ist die unbe⸗ schränkte Haftpflicht in die beschränkte umgewandelt worden. § 1 (Firma) der Satzung ist dementsprechend ge⸗ ändert.
Posen, den 1. Februar 1944
Das Amtsgericht.
Ribnitz. [30049] Genossenschaftsregister Amtsgericht Ribnitz, 4. Februar 1944. In das Genossenschaftsregister Sozial⸗ gewerk Ribnitzer Handwerker eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht — Nr. 60 des Genossen⸗ schaftsregisters — ist am 4. Februar
1944 eingetragen:
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 26. August 1943 ist die Firma geändert in: Sozial Gewerk für Handwerk, Handel und Gewerbe von Ribnitz und Umgegend eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Gegenstand des Unternehmens ist die Beschaffung und Betätigung einer ge⸗ meinsamen Betriebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförderung in den beteiligten Betrieben und die ge⸗ meinschaftliche Durchführung und För⸗ derung sozialer Einrichtungen und Maß⸗ nahmen der beteiligten Betriebe
1“
[30050]
Schlochau. 6 1944.
Amtsgericht Schlochau, 15. 1. Bekanntmachung.
Genossenschaftsregister Nr. 28 Spar⸗ und Darlehnskasse, e. G. m. u. H., Kramsk. § 1 der Satzung ist am 27. Dezember 1943 dahin geändert, daß die Genossenschaft jetzt „Raiffeisenkasse Kramsk, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ lautet.
Schweinfurt. [29991] Eintrag in das Genossenschaftsregister. Milchlieferungsgenossenschaft Elfers⸗ hausen, eingetr. Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, Sitz: Elfers⸗ hausen. Diese Genossenschaft wurde gemäß Reichsgesetz vom 9. 10. 1934 KGBl. I S. 914 von Amts wegen in⸗ folge Vermögenslosigkeit gelöscht. Eine Liquidation findet nicht statt. Schweinfurt, den 11. Februar 1944. Amtsgericht — Registergericht.
Schweinfurt. [29992] Eintrag in das Genossenschaftsregister. Dreschgenossenschaft Unsleben, ein⸗ getr. Gen. mit beschränkter Haftpflicht, Sitz: Unsleben. Infolge Vermögens⸗ losigkeit wurde diese Genossenschaft ge⸗ mäß Reichsgesetz vom 9. 10. 1934 RGBl. I S. 914 von Amts wegen ge⸗ löscht. Eine Liquidation findet nicht tatt. b Schweinfurt, den 11. hebrage 1944. Amtsgericht — Registergericht.
Seelow. [29993]
Gn.⸗R. Nr. 6. In dem Genossen⸗ schaftsregister Nr. 6 des hiesigen Amts⸗ gerichts, betr. Platkower Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. zu Plat⸗ kow, ist folgendes eingetragen worden:
Die Firma der Genossenschaft lautet jetzt: Platkower Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Platkow, Kreis Lebus. ““
Jeder Genosse haftet für die Ver⸗ bindlichkeiten der Genossenschaft bis zu einem Betrage von 500,— (fünfhundert) Reichsmark (Haftsumme) für jeden er⸗ worbenen Geschäftsanteil. Die Höchst⸗ zahl der Geschäftsanteile, auf welche der Genosse sich beteiligen kann, beträgt 10.
Durch Umwandlungsbeschluß der or⸗ dentlichen Generalversammlung vom 2. Oktober 1943 ist ein neues Statut errichtet worden. 1
Seelow, den 19. Januar 1944.
Das Amtsgericht. Sensburg. [30131] Bekannturachung
Gn.⸗R. 20 b Nikolaiken, Ostpr. Durch Vertrag vom 25. September 1943, der durch die Generalversammlung von demselben Tage genehmigt ist, hat die Milchverwertungsgenossenschaft Eichen⸗ dorf e. G. m. b. H. in Eichendorf, Kr. Johannisburg, die Verschmelzung mit der Erlenauer Molkereigenossenschaft e. G. m. b. H. in Erlenau, Kr. Sens⸗ burg, vereinbart. Uebernehmende Ge⸗ nossenschaft ist die Erlenauer Molkerei⸗ genossenschaft e. G. m. b. H. in Erlenau.
Sensburg, den 11. Februar 1944.
Amtsgericht
8
Soldin. “
Genossenschaftsregister
Amtsgericht Soldin, 27. Januar 1944. Löschung:
Nr 62 Elektrizitäts⸗ und Maschinen⸗ genossenschaft e. G. m. b. H. in Schild⸗ berg. Die Genossenschaft ist durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 5. Dezember 1943 aufgelöst.
Soldin. [30052] Genossenschaftsregister Amtsgericht Soldin, 8. Februar 1944. Veränderung:
Nr. 21. Die Dertzower Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. b. H. in Dertzow ist in Raiffeisenkasse Dertzow eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht geändert. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 22. 1. 1944 ist § 1 des Statuts geändert.
Soldin. [30053] Genossenschaftsregister Amtsgericht Soldin, 8. Februar 1944. Veränderung:
Nr. 29. Der Spar⸗ und Darlehns⸗ kassenverein Rufen e. G. m. u. Haft⸗ pflicht in Rufen ist in Raifeisenkasse Rufen 8v e Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht geändert. Durch Beschluß der Generalversamm⸗
[lung vom 15. 1. 1944 ist § 1 des Sta⸗
tuts geändert.
Soldin. 8 [30054] Genossenschaftsregister Amtsgericht Soldin, 8. Februar 1944. Veränderung:
Nr. 30. Die Mellentiner Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. b. H. in Mellen⸗ tin ist in Raiffeisenkasse Mellentin eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht geändert. Durch
Beschluß der Generalversammlung vom
16. 1. 1944 ist § 1 des Statuts geändert.
Suhl. [29994] Amtsgericht Suhl, 27. Januar 1944. Veränderung: Kühndorfer ⸗Dar⸗
lehnskassen⸗Verein, eingetragene Ge⸗
nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Kühndorf. Gn.⸗R. 18. Durch
Beschluß der Generalversammlung
vom 17. 12. 1943 ist die Firma geän⸗
dert in: Raiffeisenkasse, eingetragene
Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗
pflicht, Kühndorf.
Tecklenburg. [30132] In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 49 eingetragen: Hengsthaltungsgenossenschaft Weseer⸗ kappeln, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz Westerkappeln. Die Satzung ist vom 30. Oktober 1943. Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung der Pferdezucht durch Haltung von Deck⸗ hengsten. Amtsgericht Tecklenburg, den 8. Februar 1944. Tilsit. [29995] Genossenschaftsregister Amtsgericht Tilsit, 5. Februar 1944. Veränderung:
Gn.⸗R. 61 Sozial⸗Gewerk für Hand⸗ werks⸗Handels⸗ und Gewerbebetriebe des Kreises Tilsit, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, Tilsit: Die Firma lautet jetzt: Sozial⸗Gewerk der D. A. F. für Hand⸗ werks⸗Handels⸗ u. Gewerbebetriebe des Kreises Tilsit, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, Tilsit.
Weida. [30055] Amtsgericht Weida, 7. Februar 1944. Veränderung:
Gn.⸗R. 19 Ottmannsdorfer Spar⸗ und Darlehnskassenverein eGmuH. in Ottmannsdorf. Die Firma ist geändert in Raiffeisenkasse, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Schönborn. Neues Statut vom 18. November 1943. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb einer Raiff⸗ eisenkasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Waren⸗ verkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Be⸗ darfsartikel und Absatz landwirtschaft⸗ licher Erzeugnisse); 3 zur Förderung der Maschinenbenutzung. Weida. [30056] Amtsgericht Weida, 8. Februar 1944. Veränderung:
Gn.⸗R. 16 Börthner Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassenverein eGmuH. in Börthen. Die Firma ist geändert in Raiffeisen⸗ kasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Neustadt / Orla⸗Börthen. Statut vom 28. Novem⸗ ber 1943. Gegenstand des Unterneh⸗ mens: Betrieb einer Raiffeisenkasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kredit⸗ verkehrs und zur Förderung des Spar⸗ sinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfs⸗ artikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse); 3. zur Förderung der
Maschinenbenutzung.
Westerstede. Veränderung:
Gen.⸗Reg. Nr. 108. Oldenburger Kleinziegeleien e. G. m. b. H. in Ede⸗ wecht. Die Genossenschaft ist durch die Beschlüsse der Generalversammlungen vom 29. Dezember 1943 und 6. Januar 1944 aufgelöst.
Westerstede, den 7. Februar 1944.
Das Amtsgericht.
[30133]
Woldenberg. [30134] In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 64 a eingetragen: Die Firma ist geändert und lautet nun⸗ mehr: Raiffeisenkasse Marienwalde, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, Marienwalde, Kreis Arnswalde. Amtsgericht Woldenbereg,“ 14. Februar 1944. —
8b
[29997]
Züllichau.
Gn.⸗R. 15 a. n das Genossen⸗ schaftsregister der Skamper Spar⸗ und Darlehnskasse Nr. 15 ist eingetragen worden:
Die Firma lautet jetzt „Raiffeisen⸗ kasse Skampe eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht“. Amtsgericht Züllichau, 1. Febr. 1944.
5. Musterregister
Berlin. [30135]
In das Musterregister des unterzeich⸗ neten Gerichts ist eingetragen worden:
Bei Nr. 40 004, Firma „Epa“ Ein⸗ heitspreis Aktiengesellschaft, Berlin: Die Firma lautet jetzt: Kepa Kaufhaus Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Verlängerung bis auf fünfzehn Jahre für das Muster mit der Fabrik⸗Nr. 805, angemeldet am 19. Januar 1944, 10 Uhr 35 Minuten.
Bei Nr. 40 092, Firma „Epa“ Ein⸗ heitspreis⸗Aktiengesellschaft, Berlin: Die Firma lautet jetzt: Kepa Kaufhaus Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung. Ver⸗ längerung bis auf fünfzehn Jahre, an⸗ gemeldet am 19. Januar 1944, 10 Uhr 35 Minuten.
Bei Nr. 41 415, Firma Singer Näh⸗ maschinen Aktiengesellschaft, Berlin. Verlängerung der Schutzfrist bis auf fünfzehn Jahre für die Fabrik⸗Nrn. 738, 739, 740, 741, 742, 743, 746, 747, 749, 750, 751, 752, angemeldet am 6. Januar 1944, 8—10 Uhr.
Bei Nr. 41 435, Firma Volksbund für das Deutschtum im Ausland Wirt⸗ schaftsunternehmen Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung, Berlin: Verlänge⸗ rung der Schutzfrist bis auf fünfzehn Jahre, angemeldet am 6. Januar 1944, 8—10 Uhr.
Bei Nr. 41 472, Firma Heinrich Franck Söhne Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftung, Berlin: Verlängerung der
das Muster mit der angemeldet am 27. Dezember 1943, 8 — 10 Uhr.
Bei Nrn. 41 482, 41 523, 41 524, Firma Allgemeine Elektricitäts⸗Gesell⸗ schaft, Berlin: Verlängerung der Schutz⸗ frist bis auf fünfzehn Jahre, angemeldet am 12. Januar 1944, 8—10 Uhr.
Bei Nr. 41 490, Firma Allgemeine Elektricitäts⸗Gesellschaft, Berlin: Ver⸗ längerung der Schutzfrist bis auf fünf⸗ zehn Jahre, angemeldet am 14. Dezem⸗ ber 1943, 16—24 Uhr.
Bei Nr. 41 571, Firma Siemens⸗ Schuckertwerke Aktiengesellschaft, Berlin: Verlängerung der Schutzfrist bis auf fünfzehn Jahre, angemeldet am 6. Ja⸗ nuar 1944, 11 Uhr 10 Minuten.
Bei Nr. 42 181, Firma „Epa“ Ein⸗ heitspreis Aktiengesellschaft, Berlin: Die Firma lautet jetzt: Kepa Kaufhaus Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung. Ver⸗ längerung der Schutzfrist bis auf zwölf Jahre für das Muster mit der Fabrik⸗ Nr. 23 235, angemeldet am 19. Januar 1944, 10 Uhr 35 Minuten.
Bei Nrn. 43 940, 43 987, Firma „Kepa“ Aktiengesellschaft, Berlin: Die Firma lautet jetzt: Kepa Kaufhaus Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung. Ver⸗ längerung der Schutzfrist bis auf neun Jahre, angemeldet am 19. Januar 1944, 10 Uhr 35 Minuten.
Bei Nr. 44 773, Die Deutsche Arbeits⸗ front, Berlin: Verlängerung der Schutz⸗ frist bis auf zehn Jahre, angemeldet am 27. November 1943, 8—10 Uhr.
Bei Nr. 44 779, Firma Marylan⸗Ver⸗ trieb Wilhelm Dette, Berlin: Verlänge⸗ rung der Schutzfrist bis auf fünfzehn Jahre, angemeldet am 10. Januar 1944,
8—10 Uhr.
Bei Nrn. 44 789 — 44 794, Firma AEG Beleuchtungskörper Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin: Ver⸗ längerung der Schutzfrist bis auf zehn Jahre, angemeldet am 11. Januar 1944, 8—410 Uhr.
Bei Nr. 44 783, Firma „Osram“ Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaft, Berlin: Ver⸗ längerung der Schutzfrist bis auf zehn Jahre, angemeldet am 31. Dezember 1943, 8— 10 Uhr.
Berlin, den 31. Januar 1944.
Amtsgericht Berlin Abteilung 551.
IlImenau. [29831] Musterregister Amtsgericht Ilmenau, am 2,. Februar 1944.
M.⸗R. Nr. 731, 732 und 733. Firma Ilmenauer Porzellanfabrik „Graf von Henneberg“ A. G. in Ilmenau. 8
Die Verlängerung der Schutzfrist ist am 31. Januar 1944, vorm. 9 Uhr, auf weitere 3 Jahre angemeldet.
Se bis auf fe Lch Jahre für
Mettmann. [30164] M.⸗R. 274. W. Seibel, Mettmann. Die Schutzfrist ist auf weitere 5 Jahre
verlängert. Mettmann, 7. Februar 19444.
Amtsgericht. München. [30136] Musterregister. In das Musterregister ist tragen:
Bei Nr. 4216 Anton Riemerschmid Weinbrennerei, Likör⸗ und Essigfabrik in München, wurde die Schutzfrist hin⸗ sichtlich eines Musters einer Likörflasche, Gesch.⸗Nr. 76, versiegelt und weitere sieben Jahre verlängert.
Bei Nr. 151 II A. Zwink in Dachau wurde die Schutzfrist Muster 1 mit 6 versiegelt um weitere sieben Jahre verlängert.
Amtsgericht München, Dorfen, den 10. Februar 1944.
einge⸗
Sorau, N. L. [380137] Musterregister. Mechanische Weberei Sorau vormals F. A. Martin & Co., Soran (Lausitz): Nr. 317: Um weitere 3 Jahre, an⸗ gemeldet am 30. Januar 1944, 12 Uhr. Nr. 318: Um weitere 3 Jahre, an⸗ gemeldet am 11. Februar 1944, 8,30 Uhr. Nr. 389: Um weitere 3 Jahre, an⸗ gemeldet am 22. Januar 1944, 12 Uhr. Amtsgericht Sorau (Lausitz).
7. Konturse und Vergleichssachen
Chemnitz. [30165]
Ueber den Nachlaß des am 25. 11. 1943 gestorbenen, in Chemnitz, Planitz⸗ straße 112, wohnhaft gewesenen Bäcker⸗ meisters und Mehlhändlers Carl Ru⸗ dolph Dietzsch wird heute, am 11. 2. 1944, 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Herr Kauf⸗
mann Richard Oertel, Chemnitz, Zscho⸗
pauer Str. 144. Anmeldefrist bis zum 8. 3. 1944. Wahltermin und Prüfungs⸗ tersrin am 20. 3. 1944, 10 Uhr. Offe⸗
ner Arrest mit Anzeigepflicht bis zum S
8. 3. 1944. 8 Chemnitz, den 11. Februar 1944. Amtsgericht. Abt. 34.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam, verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzssch in Berlin 8W 68 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret
GmbH., Berlin 8
5 Preis dieser Nummer: 10 26
abrik⸗Nr. 1135,.,
Anordnung Nr. 3 zur Aenderung der Anordnung XIII/43
des Beauftragten für den Bürobedarf des Reichsmini für Rüstung und f eichsministers
Auf Grund der mir von dem Herrn Reichsminister für
29. Oktober 1943 erteilten Vollmacht und der Verordnung über den Warenverkehr vom 18. August 1939 in der
folgende Anweisung erlassen: §1. Herstellungsbeschränkungen für Briefordner, Schnellhefter
a⸗) Es
hinsichtlich der
1 d) Deckblätter für Briefordner sind nur im Format DIN A 5
h) Kantenf
§e) Etwaige Lochungen zum Einhängen bei Einhängeheftern, HSHeftstreifen und Heftrücken sind ohne Oesen zu arbeiten. 1) Deckleisten sind stets lose beizulegen. C1
mappen aus Hartpappe zulässig.
Erscheint an jedem Wochentag abends.
kosten 10 Tpl.
Bezugspreis durch die
monatlich 2,30 R zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer Anzeigenstelle monatlich 1,90 A⸗ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelbreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen — Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
Zelle
Nr. 42
Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33
genpreis 1,10 ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℳ. — Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Settdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Jage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗
*
Berlin, Sonnabend, den 19. Februar, abends
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 , Poftscheckkonto: Berlin 418 21
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Deutsches Reich
Anweisung 8 des Beauftragten für Bürobedarf beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über Beschränkungen bei der Herstellung von Registraturgeräten und buchbinderischen Mappen. Vom 10. Februar 1944.
Anordnung M 65 der Reichsstelle Eisen und Metalle über Beschlagnahme und Einziehung von Einrichtungs⸗ und Aus⸗ stattungsgegenständen in Verwaltungsgebäuden und Büros der gewerblichen Wirtschaft. Vom 17. Februar 1944.
Anordnung zur Durchführung der Anordnung M 65 der Reichsstelle Eisen und Metalle über Beschlagnahme und Einziehung von Einrichtungs⸗ und Ausstattungsgegen⸗ ständen in Verwaltungsgebäuden und Büros der gewerb⸗ lichen Wirtschaft. Vom 17. Februar 1944.
der Reichsstelle „Chemie“ (Absatzregelu ür stickstoff⸗ haltige Düngemittel). Vom 15. Fe 1e ““
11“ 89*
Deutsches Reich Anweisung /44
Kriegsproduktion über Beschränkungen bei der Herstellung von Regiserekargerccr er G und buchbinderischen Mappen b
Vom 10. Februar 1944
Rüstung und Kriegsproduktion in Verbindung mit dem Erlaß über die Aufgabenverteilung in der Kriegswirtschaft vom
assung der Verordnung vom 11. Dezember 1942 (R7GBl. I ela Lird
und Registraturmappen Die Herstellung von Briefordnern, Schnellheftern und Registraturmappen ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Beauftragten für den Bürobedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und nur in folgenden Aus⸗ führungen zulässig: “ 1. Brieforbnee-x —— 8 ist nur Hartpappe oder Strohpappe zu verwenden. Ein L.naee,g oder Beziehen der mit Ueber⸗ zugspapier ist unzulässig. b) Hebelordner sind nur in den Größen für Schriftgut 1 DIN A4 hoch, DIN A5 hoch und DIN A 5 quer mit 8 cm Sochabstand und 8 ecm Rückenbreite zulässig. oe) Schmalordner sind nur noch in der Größe für Schriftgut Hnb 4A4 mit Bügelmechanik und 4 cem Rückenbreite zu⸗ ässig.
quer unbedruckt herzustellen. oe) Rückenschilder für Briefordner sind nur in einer Höchst⸗ b länge von 18 cm 1ez schwarz herzustellen. h Register für Briefordner dürfen nur hergestellt werden: Reegister Aà— 2 mit höchstens 21 Blatt, unbedruckte Re⸗ gister mit höchstens 21 Blatt, Zahlenregister 1—31.
g) Das Fehaca der Briefordner ist ohne Ring herzustellen.
oner sind, mit Ausnahme bei Briefordnern aus
Strohpappe, unzulässig.
—
§ 2. Herstellungsbeschränkungen für buchbinderische Mappen Die Herstellung von buchbinderischen Mappen mit und ohne
Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Dienstanweisungen und tech⸗ nische Vorschriften, ist in jedem Einzelfall nur e shnfürcsch auch die Ausführungsart vegelnder Genehmigung der Fach⸗ gruppe Industrielle Buchbinderei zulässig, die im Einverneh⸗ men mit dem Beauftragten für den Bürobedarf des Reichs⸗ ministers für Rüstung und Kriegsproduktion erteilt wird. § 3. Aufbrauchsfrist
Abweichende oder unzulässige Ausführungen von Brief⸗ ordnern, Schnellheftern, Registraturmappen oder buchbinde⸗ rischen Mappen, die bei Inkrafttreten dieser Anweisung bereits
in rbeit waren, können innerhalb einer Frist von 8 Wochen aufg ꝛurbeitet werden.
§ 4. Ausnahmen Der Leiter der Abteilung Registraturgeräte des Beauftrag⸗
Mechaniken für die Aufnahme von Druck⸗Erzeugnissen, wie
— nmeeesranca
ten für den Bürobedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion kann Ausnahmen von den Vorschriften zu § 1 dieser Anweisung zulassen. 8
§ 5. Zuwiderhandlungen 8
Zuwiderhandlungen werden nach der Warenverkehrs⸗ ordnung bestraft.
§ 6. Inkrafttreten Diese Anweisung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft und gilt für das Gebiet des Großdeutschen Reiches einschl. der eingegliederten Ost⸗ gebiete und des Protektorats. Die Anweisungen des Leiters der Fachgruppe Industrielle Buchbinderei vom 17. April 1942 und vom 7. September 1942 treten gleichzeitig außer Kraft. Berlin, den 10. Februar 1944. Der Beauftragte für den Bürobedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. 5 Ernst Beuriger.
der Reichsstelle Eisen und Metalle über Beschl
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ iindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben — Planungs⸗ S des Reichskommissars für die Preisbildung an⸗ geordnet: 1“ ö1111““
1. Von den Vorschriften dieser Anordnung werden betroffen alle Verwaltungsgebün e und Büros von Unternehmungen, Zusammenschlüssen oder Organisationen der gewerblichen Wirtschaft, mit Einschluß aller der Verwaltung oder dem Bürobetrieb dienenden Nebenräume, nicht dagegen Räumlich⸗ keiten, die der Fertigung, Entwicklung, Bearbeitung oder ge⸗ werbsmäßigen Lagerung von Waren dienen.
2. Den gewerblichen Unternehmungen gleichgestellt sind Grundstücksgesellschaften, die als Organgesellschaften von ge⸗ werblichen Unternehmungen, Zusammenschlüssen oder Organi⸗ sationen deren Grundstücksinteressen verwalten.
§ 2
1. Alle in den nach § 1 betroffenen Räumen befindlichen Einrichtungs⸗ und Ausstattungsgegenstände werden beschlag⸗ nahmt, soweit sie ganz oder überwiegend aus folgenden Me⸗ tallen bestehen:
Kupfer und Kupferlegierungen (insbesondere Messing,
Tombak, Bronze und Neusilber),
Nickel und Nickellegierungen,
Zinn und Zinnlegierungen,
Blei und Bleilegierungen,
Zink und Zinklegierungen. Zu den Einrichtungs⸗ und Ausstattungsgegenständen eines Verwaltungsgebäudes oder Büros gehören auch Geländer, Gitter, Türen, Tür⸗ und Mauerbeschläge, Türdrücker und Fenstergriffe, Schilder jeder Art. Ein⸗ und Aufsfätze zu Be⸗ hältern usw., die mit diesen nur lose verbunden und leicht entfernbar sind, gelten nicht als Beschläge oder Zubehör, son⸗ Reinn als selbständige Einrichtungs⸗ oder Ausstattungsgegen⸗ ände. 2. Ausgenommen von der Beschlagnahme sind:
2. Schnellhefter
8 a) Schnellhefter und Vertikalhefter sind nur in den zwei
Größen für Sre 19 8 DINA4 und DIN A5 mit ein⸗ facher, kurzer Deckleiste, einfachem Bandaufreiher und einfachem beweglichem Heftfalz herzustellen.
Bei Schnellheftern für Sonderzwecke (z. B. Formular⸗ hefter) sind auch andere Formate in der gleichen Aus⸗ stattung zulässig.
Sonderaufdrucke für Verbraucher sind nur für Mindest⸗
aauflage von 5000 Stück zulässig.
b) Einhängehefter sind in der Größe für Schriftgut im For⸗ mit DINA 4 mit höchstens halbbreitem Vorderdeckel nur aß⸗ Oesenhefter (ohne Einfassung der Oesenlochung) zu⸗
lässig.
Wc) Heftstreifen und Heftrücken sind nur für Schriftgut im
Format DINA 4, ohne beweglichen Falz, Zunge durch
Rücken gezogen, zulässig,
d) Hängehefter für Schriftgut DIN A sind nur für Nach⸗
lieferungen an bisherige Verbraucher zugelassen.
3. Registraturmappen Als Registraturmappen sind nur 7⸗ und 31⸗teilige Termin⸗
a) Gegenstände, die zur Hauptsache aus anderem Material bestehen und nur mit Ueberzügen, Beschlägen oder son⸗ stigem Zubehör aus den im Absatz 1 aufgeführten Me⸗ callen versehen sind, b) Gegenstände, die bereits durch anderweitige Maß⸗ nahmen zur Mobilisierung von Metallen erfoßt sind, c) Führerbüsten und Büsten sonstiger führender Persön⸗ lichkeiten des Dritten Reiches,
d) Ausstellungsstücke von besonderem geschichtlichem Wert
für die Entwicklung des Unternehmens, soweit sie nur einmalig vorhanden sind,
Ne) Gegenstände, die nicht im Eigentum des Unternehmens, sondern im persönlichen Eigentum einzelner Gefolg⸗ schaftsmitglieder oder im Eigentum betriebsfremder Personen oder Unternehmungen stehen.
3. Der Betriebsführer ist verpflichtet, unverzüglich über die⸗
jenigen Gegenstände, für die eine Ausnahme nach Absatz 2 d
oder e in Anspruch genommen wird, eine Liste anzufertigen, bei jedem Gegenstande den Grund für die Befreiung von der Beschlagnahme anzugeben und diese Liste verantwortlich zu unterzeichnen. Für Gegenstände, die nicht in diese Liste auf⸗ genommen sind, haben die erwähnten Ausnahmen keine Geltung.
4. Ueber die grundsätzlichen Ausnahmen nach Absatz 2 hin⸗ aus können von Fall zu Fall begründete Ausnahmeanträge für einzelne Gegenstände von besonderem künstlerischen oder
Anordnung M 65
agnahme und Einziehung von Einrichtungs⸗ un
Ausstattungsgegenständen in Verwaltungsgebäuden und Büros der gewerblichen Wirtschaft Vom 17. Februar 1944
Betrieb zuständigen Gauwirtschaftskammer bzw. Wirtschafts kammer gestellt werden. .
5. Soweit der Inhaber des Betriebes Gegenstände aus seinem persönlichen Eigentum oder aus dem persönlichen Eigen⸗ tum seiner Familienangehörigen für die Einrichtung oder Aus⸗ stattung des Verwaltungsgebäudes oder Büros zur Verfügung gestellt hat, unterliegen auch diese Gegenstände der Beschlag⸗ nahme.
§ 3
1. Die Beschlagnahme hat die Wirkung, daß jede (gegenständ⸗ liche oder örtliche) Veränderung an den beschlagnahmten Gegenständen verboten ist und Rechtsgeschäfte über sie ohne Genehmigung der Reichsstelle unwirksam sind. Den Rechts⸗ geschäften stehen Verfügungen gleich, die im Wege der Zwangs⸗ vollstreckung oder Arrestvollziehung erfolgen.
2. Trotz der Beschlagnahme bleibt die Weiterbenutzung der “ Gegenstände für den bisherigen Zweck er⸗ aubt.
§ 4
1. Die beschlagnahmten Gegenstände unterliegen der Ein-⸗ ziehung durch die Reichsstelle Eisen und Metalle. Sie sind nach erfolgtem Aufruf durch die Reichsstelle oder durch eine von dieser beauftragten Stelle dem örtlich zuständigen Ver⸗ anzubieten und nach dessen Weisung abzu⸗ iefern.
2. Die Anschrift und örtliche Zuständigkeit der Vertrauens⸗ händler ergibt sich aus der Anordnung 53, betr. Einsetzung von Vertrauenshändlern, vom 30. März 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 77 vom 1. April 1942), für die Kammerbezirke Wien und St. Pölten aus Ziffer 3 der Be⸗ kanntmachung 17 (zur Anordnung 52 a) vom 30. Juni 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 153 vom 3. Juli 1942).
3. Anbietungs⸗ und ablieferungspflichtig ist bei Verwa tungsgebäuden der Eigentümer bzw. Verwalter, bei Büro der Benutzer.
4. Der Transport der beschlagnahmten Gegenstände zun Lager des Vertrauenshändlers liegt dem Ablieferungspflichti⸗ gen ob. Die nachweislich durch die Ueberbringung entstande⸗ nen Kosten werden dem Ablieferer sofort gegen Quittungs⸗ leistung vergütet.
5. Der Ablieferer erhält von dem Vertrauenshändler eine Empfangsbestätigung über die abgelieferten Gegenstände.
§ 5 1. Gemäß § 4 werden von den beschlagnahmten Einrich tungs⸗ und Ausstattungsgegenständen zunächst zur Einziehung aufgerufen: a) alle beweglichen (d. h. nicht fest mit dem Mauerwerk verbundenen) Gegenstände, b) alle Beleuchtungskörper, soweit sie nicht unentbehrlich, d. h. zur Beleuchtung von Arbeitsplätzen, Arbeits⸗ räumen und Nebenräumen unbedingt notwendig sind, c) Gitter, Geländer, Tür⸗ und Mauerbeschläge, soweit sie nicht aus Gründen der Sicherheit unentbehrlich sind sondern zur Hauptsache der Verkleidung oder Ver⸗ schönerung dienen und ohne Inanspruchnahme be⸗ triebsfremder Fachhandwerker entfernt werden können, ¹) alle sonstigen eingebauten (d. h. fest mit dem Mauer⸗ werk verbundenen Gegenstände, soweit sie ohne Inan⸗ spruchnahme betriebsfremder Fachhandwerker ausge⸗ 8 baut werden können. 2. Die nach Absatz 1 aufgerufenen Gegenstände müssen bis zum 30. April 1944 dem zuständigen Vertrauenshändler ange⸗ boten werden. § 6
Für Türdrücker, Fenstergriffe und unentbehrliche Beleuch⸗ tungskörper ist unverzüglich der erforderliche Ersatz in Auftrag zu geben. Sie gelten als zur Einziehung aufgerufen in dem⸗
“
geschichtlichen Wert bei der für den ablieferungspflichtigen
jenigen Zeitpunkt, in dem der Ersatz zur Verfügung steht, und