1944 / 58 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Mar 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 58 vom 9. 2

ärz 1944. S. 2

Anordnung Nr. 5144

des Hauptausschusses Eisen⸗, Blech⸗ und Metallwaren über die erstellung von Sparschälernrn— Vom F. März 1944

Auf Vorschlag des Arbeitsausschusses Schneidwaren im Hauptausschuß Eisen⸗, Blech⸗ und Metallwaren beim Reichs⸗ minister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion an⸗ eordnet: g 81

Die Herstellung von Sparschälern, Kartoffelschälern oder 188 oder zweischneidigen Gemüse⸗ oder Obstschälern ist nur den Herstellern gestattet, die vom Hauptausschuß Eisen⸗, Blech⸗ und Metallwaren eine Herstellungsanweisung erhalten haben oder erhalten werden. 8

Gemüse⸗ oder Küchenmesser fallen nicht unter diese Vor⸗ schrift, sondern unterliegen der Anordnung Nr. 11 des früheren Beauftragten für Kriegsaufgaben bei der Wirtschaftsgruppe Eisen⸗, Stahl⸗ und Blechwarenindustrie über die Herstellung von Arbeitsmessern vom 14. April 194422.

Anträge auf Erteilung einer Herstellungsanweisung sind von den hufr vhnenen an den Hauptausschuß Eisen⸗, Blech⸗

und Metallwaren über den Arbeitsausschuß Schneidwaren Solingen, Moeller⸗van⸗den⸗Bruck⸗Str. 17, unaureichen..

§ 3

uwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach 88 §§ 2 12 15 der Ferae hcng über den Warenverkehr bestraft. 8 CL 1I1“ RIE1116“ l 1

8

Diese Anordnung tritt 14 nach ihrer Ver! ündung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Anweisung vor⸗ handenes Rohmaterial und Halbzeug für Sparschäler, Kar⸗ toffelschäler oder sonstige ein⸗ oder zweischneidiger Gemüse⸗ und Obstschäler dürfen von Firmen, die nicht im Besitz einer Herstellungsanweisung sind, bis zum 30. April 1944 auf⸗ gearbeitet werden. 8

Berlin, den 3. März 1944. . Hauptausschuß Eisen⸗, Blech⸗ 8 83 N. Sr. PiI.

Wirtschaftsteil

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V Kräften zu unterstützen.

Er appellierte an die Privatinitiative der Unternehmer des Gaues und schloß mit dem Wunsche nach einer engen Zusammenarbeit mit allen Stellen von Partei, Staat und Wehrmacht, mit denen die Gauwirtschaftskammer zusammen⸗ zuwirken hat. 8

Gauleiter Florian betonte in seinen Ausführungen, daß mit der Einrichtung der Gauwirtschaftskammern ein wohlüber⸗

legter Versuch unternommen wurde, die schöpferischen Kräfte in

der Wirtschaft zu mobilisieren. Unser Schicksal liege ausschließ⸗ lich in den Händen der deutschen Wehrmacht, und das Dasein der deutschen Wirtschaft habe nur einen Sinn, wenn sie einen Bestandteil der deutschen Wehrkraft darstelle. Somit sei die Wirt⸗ schaft entgegen der liberalistischen Zeit ein Teil des gesamten Volkslebens. Der Gauleiter gab seiner Zufriedenheit darüber Ausdruck, daß die Wirtschaft in seinem Gau in den vergangenen Kriegsjahren alles getan hat, den Teil an Kraft der Wehrmacht - uzuführen, den diese von der Heimat fordert. Dieses Kraftauf⸗ esesten aus der Wirtschaft des Gaues wurde erarbeitet durch Blut⸗ und Sachopfer. Das Schicksal habe an uns den Appell zur Selbstbehauptung gerichtet. Jeder Betriebsführer müsse sich als ein Kapitän auf einem Schiff betrachten und mit seiner Mannschaft den Kurs dieses Schiffes einhalten, den der Führer um des Volkes willen befohlen hat, den Kurs zum deutschen Glück.

Devisenbewirtschaftung

Ueberweisung von Lohnersparnissen von Arbeitern und Angestellten aus Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Norwegen, Serbien und Ungarn

Durch Runderlaß 9/44 DSt. RNSt. des Reichswirtschafts⸗ ministers erfahren die Bestimmungen für die Ueberweisung von Lohnersparnissen von Arbeitern und Angestellten aus Belgien, Bulgarien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Norwegen, Serbien und Ungarn eine wichtige Aenderung. Mit Wirkung vom

Zehn Jahre landwirtschaftliche Erzeugungs⸗ schlacht Schrittweise Verminderung der Auslandsabhängigkeit

Jeder Krieg führt unausweichlich auch zu Hemmungen in der landwirtschaftlichen Erzeugung. Aufgabe einer richtigen Agrar⸗ politik ist es aber, diese Hemmungen auf ein Mindestmaß zu be⸗ schränken und nach Möglichkeit auszugleichen. Wenn es nun für Deutschland gelungen ist, im jetzigen Kriege die landwirtschaftliche Produktion auf beachtlicher Höhe zu halten, so ist dies in erster Linie eine Folge der von der agrarpolitischen Führung schon lange vor dem Kriege begonnenen Erzeugungsschlacht, einer hoch⸗ bedeutsamen Unternehmung zur Sicherung der Volksernährung,

die nun das erste Jahrzehnt ihres Einsatzes hinter sich hat. Aus diesem Anlaß veröffentlicht Prof. Dr. Woermann in der von Herbert Backe herausgegebenen Zeitschrift „SHeussche politik“ eine ausführliche Betrachtung. Er kommt dabei zu fol⸗ nden Feststellungen: Das ernährungswirtschaftliche Ergebnis 8 8 zur Leistungssteigerung der deutschen Bodenwirtschaft getrof⸗ fenen erganisatorischen und wirtschaftspolitischen Maßnahmen läßt sich in Zahlen nur ausdrücken, wenn man die Ernteerträge der wichtigsten Fruchtarten, ihrem Nährstoffgehalt entsprechend, auf Getreidewert umrechnet und über einen längeren Zeitraum verfolgt. Der Ertrag der wichtigsten Nährfrüchte ist bis zum Jahre 1939, bezogen auf den Durchschnitt der Vergleichsjahre 1928 bis 1932, um 20 % und der Ertrag der gesamten Boden⸗ wirtschaft um 15 % gestiegen. Dabei sind die Leistungen nicht in Ansatz gebracht, die sich in den Erträgen des Gemüse⸗ und Zwischenfruchtanbaus sowie im Dauergrünland soweit sie nicht als Heu gewonnen werden zeigen. Dieser Entwicklung der deutschen Bodenproduktion, vor allem der Verstärkung der wirt⸗ chaftseigenen Futtergrundlage, ist es zu danken, daß die Milch⸗ kuh⸗ und Schafbestände trotz rückläufiger Futtermitteleinfuhr bis zum Ausbruch des Krieges vermehrt und durch Ausgestaltung der Leistungskontrolle in ihren Erträgen gehoben werden konnten. Wenn man die in den eingeführten pflanzlichen und tierischen Erzeugnissen enthaltenen bzw. zu ihrer Erzeugung erforderlichen Nährstoffmengen in Beziehung setzt zu der gesamten deutschen Bodenproduktion, so ergibt sich eine schrittweise Verminderung der Auslandsabhängigkeit bis auf etwa 15 % im Jahre 1939.

Nach einer Betrachtung der im Kriege in den einzelnen Be⸗ triebszweigen und in der Zusammensetzung der Ration unserer Kriegsernährungswirtschaft eingetretenen Entwicklung betont

Prof. Woermann, daß im volkswirtschaftlichen Durchschnitt, also

unter Einschluß der zulageberechtigten Verbrauchergruppen, der

Kalboriengehalt der täglichen Nahrung nur um wenige Prozent

unter dem Stande des letzten Vorkriegsjahres liegt, wobei die

einzelnen Verbrauchergruppen allerdings stärkere Abweichungen zeigen. Wenn man sich vergegenwärtigt, daß die landwirtschaft⸗ liche Bodenerzeugung im ersten Weltkrieg um fast 30 % absackte, und damit den bisherigen Ablauf der jetzigen Kriegsernährungs⸗

wirtschaft vergleicht, kommt man zu dem Resultat, daß es der deutschen Landwirtschaft bisher gelungen ist, die Schlagkraft und Leistungsfähigkeit des Produktionsapparates ziemlich unge⸗ schmälert durch alle Kriegsnöte zu erhalten.

Vorübergehende Eingliederung von Handwerksbetrieben in Groß⸗ betriebe. Eine Neuerung im Bausektor

Auf Grund der in den vergangenen Jahren gesammelten Er⸗

fahrungen mit dem Einsatz von Kleinbetrieben auf Großbaustellen

ist auf Weisung des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bleauwirtschaft angeordnet worden, daß unter bestimmten Voraus⸗ setzungen kleinere Betriebe für die Dauer eines Bauvorhabens in einen auf der gleichen Baustelle eingesetzten, Führungsbetrieb“ einzu⸗ gliedern sind, und zwar unter Umständen einschließlich ihres Be⸗ triebsführers. Die Grundsätze für die zur Herbeiführung dieser

Vereinfachung des Firmeneinsatzes erforderlichen Arbeitseinsatz⸗

maßnahmen hat der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz mit Erlaß verfügt. Er bestimmt, daß im Falle einer Eingliede⸗ rung eines Kleinbetriebes die betriebsgebundene Gefolgschaft dieses Betriebes, die Stammarbeiter und die Betriebsentsandten, dem bauausführenden „Führungsbetrieb“ im Wege der Dienst⸗ verpflichtung „auf begrenzte Zeit“ zuzuweisen ist. Auch der Be⸗ triebsführer ist für den gleichen Führungsbetrieb zu verpflichten, sofern seiner Dienstverpflichtung nicht zwingende Gründe ent⸗ gegenstehen. Damit die Gefolgschaft der Kleinbetriebe in ihren sozialen Rechten nicht geschmälert wird, hat der Generalbevoll⸗ mächtigte für den Arbeitseinsatz ferner bestimmt, daß der Auf⸗ nahmebetrieb sie für die Dauer der Eingliederung wie die eigenen Stammarbeiter bzw. Betriebsentsandten zu behandeln hat. Sie behalten daher trotz der Dienstverpflichtung ihre bisherige Rechts⸗ stellung bei. Der Lohn, etwa gezahlte Trennungsgelder usw. sind in der durch die tariflichen Bestimmungen für Stammarbeiter bzw. Betriebsentsandte bestimmten Höhe vom Aufnahmebetrieb zu zahlen. Das bedeutet praktisch, daß der Stammarbeiter seinen bisherigen Tariflohn weiterbehält. Leistungszulagen kommen im Rahmen der im Aufnahmebetvieb bestehenden Grundsätze in Be⸗ tracht. Der Betriebsführer des eingegliederten Betriebes wird, sofern er ebenfalls für den Führungsbetrieb verpflichtet wird, nach der Art der von ihm im Aufnahmebetrieb ausgeübten Tätigkeit entlohnt, mindestens aber wie ein Stammarbeiter ab⸗ gefunden. Die dem eingegliederten Betrieb infolge einer im Zuge dieser Maßnahmen erfolgenden Stillegung entstehenden Kosten werden, soweit erforderlich, von der Gemeinschaftshilfe der deutschen Wirtschaft getragen.

sitzung der Gauwirtschaftskammer Düsseldorf statt.

Agrar⸗ n die Mitglieder des Beirates und der Ausschüsse der Kammer

Erste Beiratssitzung der Gauwirtschaftskammer Düsseldorf

Unter Beteiligung zahlreicher führender Persönlichkeiten der Partei, an der väns zeglnescshr Florian, Vertreter der Wehr⸗ macht und der Behörden, fand am Dienstag die krste en ePe⸗ rüßungsworten ging der Prüstheng der Kammer, Höfermann, Lufsonsennvialͤng der wirtschaftlichen Prmnts, Fpaftung in den letzten Jahren ein und stellte die Notwendigkeiten heraus, die zur Schaffung der Gauwirtschaftskammern in der jetzigen Form geführt haben. Durch die straffe Zusammenfassung aller wirt⸗ schaftlichen Organisationen im Gau wurde dem Staat und der Partei ein Instrument zur Verfügung gestellt, das sich ange⸗ sichts der gesteigerten Anforderungen der Kriegswirtschaft und ihrer Notwendigkeiten bewährt habe. ““

Präsident Höfermann wies insbesondere auf die wirt⸗ schaftliche Bedeutung des Gaues Düsseldorf hin und richtete an

die Bitte, die Arbeit der Gauwirtschaftskammer, deren Aufgaben⸗ stellung in der jetzigen Zeit er umriß, durch tätige Mitarbeit nach

1. März 1944 sind die Lohnersparnisse von Arbeitern und An⸗ gestellten aus diesen Ländern nicht mehr an die Deutsche Bank, Abteilung Ausland 2, Berlin W 8, sondern an bestimmte Filialen der Deutschen Bank, ie dort zu erfragen sind, zu überweisen.

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* 11“

Ueberweisung von Lohnersparnissen ungarischer Arbeiter

Durch Runderlaß 10/44 DSt. NSt. des Reichswirtschafts⸗ ministers sind die Bestimmungen über die Ueberweisung von Lohn⸗ ersparnissen ungarischer Arbeiter neu geregelt worden. Hiernach können ungarische Arbeiter, die im Besitze eines gültigen Bank⸗ ausweises sind, rückwirkend vom 1. Juli 1943 ab von ihren Lohn⸗ ersparnissen bis zu 100 Rℳ monatlich und außerdem für jedes unterhaltspflichtige Kind 15 nℳ monatlich nach Ungarn über⸗ weisen lassen. Die Lohnersparnisrückstände aus dem Jahre 1943 müssen jedoch spätestens bis zum 29. Februar 1944 bei der Deutschen Bank, Berlin W s, eingegangen sein. Weitere Auskunft über das bei der Ueberweisung zu beachtende Verfahren erteilt auf Anfrage die Deutsche Bank, Abteilung Ausland 2, Berlin W 8.

Wirtschaft des Auslandes

„England muß als Kohlenexporteur bald ausscheiden.“

enf, 8. März. „Daily Mail“ sagt in einem Artikel den unauf⸗ hasteicter viteperaage Englands als Industriemacht voraus, falls es nicht gelinge, die englischen Kohlenschätze zu strecken. Bei dem augenbliclichen Verbrauch seien die gesamten Kohlenvorkommen der Insel, einschließlich der noch nicht erschlossenen, in 75 Jahren verbraucht. Mit den bisher erschlossenen Kohlenvorkommen reiche England sogar nur noch 45 Jahre. England habe in den letzten zehn Jahren eine grenzenlose Verschleuderung seines Kohlenreich⸗ tums getrieben und werde als Exporteur von Kohle bald aus⸗ scheiden müssen.

gPovrtschrittliche Fischerei in Estland 8

Reval, 6. März. Das gesamte Fischereiwesen Estlands steht unter der Leitung der estnischen Fischereizentrale, die auf genossen⸗ schaftlicher dnengane aufgebaut ist. Die Mehrache der estnischen Fischer ist wiederum in örtlichen Genossenschaften zusammen⸗

2 lossen, deren Spitzenorganisation die erwähnte Fischereizentrale beschrase Das Fischaufkommen war im vergangenen Jahr unter⸗ schiedlich, einmal was die Gesamtbeute angeht, dann aber auch in bezug auf den Fischfang in der Ostsee und in den Binnen⸗ vesenn Neben der Versorgung mit Frischfisch spielte die Konser⸗ vierung und das Einsalzen von Fischen im vergangenen 85 eine große Rolle. Im Jahre 1943 wurden rund 1,5 Mill. t mehr ein⸗ gesalzen als im Jahre vorhex. Ferner gelangten mehr als 80 000 kg Fisch über die im Jahre 1942 erreichte Menge zur Konservierung. Auch die Herstellung von Fischmehl wurde auf⸗

enommen. Fie Herstellung von Lebertran soll vermehrt werden.

u“

esonders bemerkenswert ist noch, daß im vergangenen Jahre ver⸗ cere zwei Schnellgefrierbetriebe ins Leben gerufen worden 8 „die sich, wie man hofft, gut bewähren werden. Wie in der Landwirtschaft, so ist auch in der estnischen Fischerei für diejenigen Fischer, die ihr Lieferungssoll erfüllen oder übertreffen, ein Prämiensystem eingeführt worden.

Zckes verteidigt die geplante Oelleitung

Genf, 8. März. Der Innenminister und Beauftragte für die Petroleumbewirtschaftung in USA., Ickes, brach Dienstag eine Lanze für die geplante USA.⸗Oelleitung durch Arabien nach dem Mittelmeer. Wenn Amerika die Oelkonzession für die USl. in Arabien nicht durchsetze, so erklärte er laut Reutermeldung aus Washington, „werden wir die Zukunft unserer Nation ungünstig beeinflussen und ihrem Wohlstand schaden“. Er wies darauf hin, daß die Leiter der Petroleum⸗Reserve Corporation eins ließlich des Kriegsministers und des Marineministers eine „hochkonser⸗ vative Behörde“ bildeten. Nach seiner ös. würden die ameri⸗ kanischen Reserven schneller aufgebraucht als neue Quellen entdeckt würden, und die USA. würden nicht so viel Oel haben, wie für den Krieg und für industrielle Zwecke benötigt würden, wenn noch der Normalbedarf der Zivilbevölkerung an Petroleum befriedigt

werden wolle. 8

Die Grundlagen der japanischen Preispolitik

Tokio, 5. März. Eine rationelle Gestaltung des japanischen Preisniveaus v Sicherung einer gleichmäßigen Lebenshaltung des Volkes und zur Erleichterung der Erzeugungs⸗ und Versor⸗ sungsprogramme gehört nach maßgebender Aeußerung zu den Se Aufgaben der japanischen Wirtschaftspolitik. Diesem Ziel dient der Ende 1943 zu einer selbständigen Körper⸗ schaft umgebildete zentrale Mitarbeitsrat für die Preiskontrolle,

grund, als erzeugungshemmende Preiskontrollvorschriften gege⸗ benenfalls abgeändert werden sollen, um den Unternehmern an⸗ gemessene Gewinne zu sichern. Im Rahmen der Neugestaltung des Preissystems findet teilweise auch eine Uebertragung der Befugnisse zur Preisfestsetzung auf die Präfekturbehörden, 8 eine auflockernde Dezentralisation, statt. Schon seit dem Früh⸗ jahr 1943 besteht ferner ein Prämiensystem, das im Falle der Ueberschreitung des Produktionssolls die Zahlung besonderer Entschädigungen oder Zuschüsse an Produktionsfirmen vorsieht. Diese Maßnahme wurde im vorigen Jahr auf Kohle, Kupfer, Blei, Zink und Eisenerz angewendet. Rü⸗ wirkend ab 1. Januar 1944 vergütet die Kaiserliche e aft einen mehrfach höheren Preis für inländische Bauxite. In diesem Zusammenhang ist auch das letzthin vom Kabinett genehmigte neue Preissystem für Roheisen und halbfertige Eisenfabrikate zu erwähnen, das bei vorzeitigen Lieferungen sowie produktions⸗ beschleunigenden EET Preisaufbesserungen gewährt. Mitte Februar wurde schließlich zum vceg der erhöhten Transport⸗ und Verpackungskosten eine neue Preis⸗ berechnung für Koks eingeführt.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 8. März. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.

Budapest. 8. März. (D.N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ¼, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 „¼, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20. .

London, §. März. (D. N. B.) New YVort 4,02 4,03 ¼ Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40 Stockholm 16,85 16,95, Buenos Aires l(offiz.) —,—, Rio 83,64 ⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—. b

Amsterdam, 8. März. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit. [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris

Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsinki —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—. Zürich, s8. März. (D. N. B.) II1.40 Uhr. Paris 6,25, London 17,36, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½ B., Madrid 39,75 B., Holland 229 %, Berlin 172,ů55, Lissabon 17,40, Stockholm 102,67, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbu 3,50 B., Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,75, Preßburg 15,00 Buenos Aires 97,25, Japan 101,00, Rio 22,00 B.

Kopenhagen, 8. März. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom, —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 8. März. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G. 4,20 B. Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,15 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

Oslo, 8. März. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B.,

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der inzwischen die Grundlagen der Preispolitik im Sinne einer Gewährleistung des Lebensmittelangebots und einer Stabili⸗ sierung der erforderlichen Güterversorgung, insbesondere einer Beschleunigung der Rüstungsproduktion, festgelegt hat. Das neue Progvamm des zentralen Mitarbeitsrats, der nach seiner Reorganisation vom Landwirlschafts⸗ und Handelsminister ge⸗ leitet wird, ist genehmigt worden und soll nunmehr von u

fünf eingesetzten 8 Füssen praktisch durchgeführt werden. Die Produktionssteigerung steht auch preispolitisch insofern im Vorder⸗

8

Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B. New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B. Helsink 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B. Kopenhagen 91,75 G. 92,25 B., Rom —,— G., 23,20 B. Prag G. —,— 1“ London, 8. März (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

lautend, beantragt.

auf den 14. September 1944, vormit⸗

marschen, seinem letzten Wohnsitz, ge⸗

und Staatsanzeiger Nr. 58 vom 9. März 1944.

Hffentlicher Anzeiger

2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.

5. Verluft⸗ und Fundfachen,

4. Oeffentliche Zustellungen, 6. Auslosung usw. von Wertwapieren,

Perrexdahenis-n.. eemeen . esel ten au 9. Deutsche Feee V

10. Gesellsschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgefellschaften,

15.

. Unfall⸗ und Invalldenversicherungen,

Deutsche Reichsbankt und Bankausweise, Verschiedene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote

[30958] Aufgebot. 1. Die Ehefrau Lucie Greinert in Reichwaldau⸗Ort Nr. 854, O. S., 2. der Bergmann Karl Greinert in Orzegow Kr. Kattowitz, Matthiasgasse Nr. 5, 3. der Bergmann Theodor Greinert in Orzegow, Kr. Kattowitz, Matthias⸗ gasse Nr. 5, 4. der Bergmann Peter Greinert in Orzegow, Kr. Kattowi 8 Meseg. Nr. 5, haben das 8 bes 1s ah ngnhs Nr. 211 680 J r ehemals polnischen Postsparkasse P. K G Warschau, Jarnaanse Fer 9 lautend auf den Namen: Viktor Grei⸗ nert, beantragt. Der Inhaber der Ur⸗ kunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. Mai 1944, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 8, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird. (5 F 5/48.) Oderberg, Oberschl., 28. Febr. 1944. Amtsgericht.

[30968] 1 Aufgebot. 3 F. 9/43. Die Ehefrau Anna Krag aus Niederwetz, Kreis Wetzlar, vertreten durch den Geschäftsführer der Spar⸗ asse für Niederwetz und .G. m. b. H. in Niederwetz, Henrich, daselbst, hat das des Sparkassenbuches der Spar⸗ und Darlel uskasse für Nieder⸗ wetz und Umgegend e. G. m. b. H. in Niederwetz, ausgestellt unter Nr. 325, auf Werner Krag zu Niederwetz Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. Oktober 1944, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 32, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. .“ Wetzlar, den 3. März 1944. Amtsgericht.

[30997] Aufgebot.

Der Gastwirt und Landwirt Josef Czembor in Poremba, Kreis Pleß, hat das Aufgebot des Sparbuches Nr. 715 der ehemaligen holrischen ö in Pleß, ausgestellt auf seinen amen, beantragt. Der ne der Urkunde wird aufgefordert, pätestens in dem auf den 11. September 1944, vor⸗ mittags 10,30 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 13, I. Stock⸗ werk, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗

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[gung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ sbiger noch ein Ueberschuß ergibt. haftet ihnen jeder Erbe nach der Teilung

für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

storben. Seine Erben werden aufgefor⸗ dert, sich bis zum 10. Mai 1944 beim Amtsgericht Meldorf zu melden, widri⸗ genfalls festgestellt werden wird, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist.

Meldorf, den 1. März 1944.

Das Amtsgericht.

[30956] Beschluß.

Am 19. Dezember 1943 ist in Arns⸗ dorf, Kreis Liegnitz, der eeih⸗ Reichs⸗ bürger, Weichenwärter i. R. Ambros Martin verstorben, ohne daß Erben ermittelt werden können. Der reine Nachlaß beträgt gegen 7000 H. ℳ. Erb⸗ rvechte sind bis zum 3. Mai 1944 hier anzumelden, sonst wird der Fiskus als Erbe festgestellt. Amtsgericht Liegnitz, 29. Februar 1944.

[30959)] Aufgebot. 8 2 F 3/44. Der Bauer Max Schwarz in Damshagen hat als Nachlaßpfleger des am 24. März 1942 auf dem öst⸗ lichen Kriegsschauplatz gefallenen Flie⸗ 8 Kurt Kienast, zuletzt wohnhaft in Kreis Schlawe, das Aufge⸗ botsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern bean⸗ tragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gesgen den Nachlaß des gefallenen Kurt ienast spätestens in dem auf den 17. Mai 1944, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 12, anberaumten Aufgebotstermin bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegen⸗ standes und des Grundes der Forderung fu enthalten. Urkundliche Beweisstücke jind in Geh oder in Abschrift bei⸗ zufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet es Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedi⸗ gung verlangen, als sich nach Befriedi⸗

Auch

des Nachlasses nur für den seinem Erb⸗ teil entsprechenden Teil der Verbindlich⸗ keit. Für die Gläubiger aus Pflicht⸗ teilsrechten, Vermächtnissen und Auf⸗ lagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur

Schlawe, den 3. März 1944. Das Amtsgericht.

kunde vorzulegen widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkund wird. (2 F 2/449 ““ Pleß, den 28. Februar 1944. Amtsgericht.

[308483] Aufgebot.

3 F 1/44. Die Erben des Privat⸗ manns Max Hoffmann in Gernrode haben das Aufgebot des Hypotheken⸗ briefes über 20 000 Goldmark bean⸗ tragt, welcher über die im Grundbuch t 142 82eg Benh 1 Blatt 1350 ein⸗ etragene Hypothek gleicher Höhe ge⸗ biet ist. Der Pncgrer der dahe ge wird aufgefordert, spätestens in dem

tags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die era ipseree der Urkunde erfolgen trd. Ballenstedt, den 25. Februar 1944. Amtsgericht.

[80964

Durch Ausschlußurteil vom 2.3. 1944 weit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausge⸗ schlossenen Gläubiger noch ein Ueber⸗

sind die Eigentümer des Grundstücks

Paulswiese Blatt 33 mit ihren Rechten

ausgeschlossen worden. (4 F 8S/43.) s

Wollstein, den 2. März 1944. Das Amtsgericht.

[30962] Aufgebot. Der Landwirt Peter Wolf in Aidling s. Nr. 26 hat beantragt, den unauf⸗ findbaren Grundschuldbrief für kraftlos

[80965

Kreft in Zoppot, Seestraße 33, treten durch rat Dr. Schlemm und Dr. Grube in Danzig, hat als Nachlaßpfleger des am 7. Januar 1944 in Zoppot verstorbenen praktischen Gumz Ausschließung von beantragt.

vor Zimmer 12,

Feehager

rderungen spätestens im Aufgebots⸗ termin bei dem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Nachlaßgläubiger, die sich nicht melden, können, unbe⸗ schadet des Rechtes, vor den Verbind⸗ lichkeiten aus mächtnissen und Auflagen berücksichtigt

Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Seg. een sowie die Gläubiger, denen er durch das Aufgebot nicht betroffen.

.

2. F. 2/44. Der Steuerberater Georg ver⸗ die Rechtsanwälte Justiz⸗

Arztes Dr. med.

3 Max Aufgebotsverfahren

zur n Nachlaßgläubigern 1— Es wird daher Aufgebots⸗ ermin auf den 20. Juni 1944, 11 Uhr, dem unterzeichneten Gericht, bestimmt. Die Nachlaß⸗ werden aufgefordert, ihre

das

urkundliche

flichtteilsrechten, Ver⸗

u werden, von dem Erben nur inso⸗

Lchuß ergibt. Die Gläubiger aus

rbe unbeschränkt haftet, werden

Zoppot, den 3. März 1944. Das Amtsgericht.

zu erklären, welcher zu der im Grund⸗ .

buch für Aidling Bd. 6 Bl. 563 ein⸗ Petrageneg Eigentümergrundschuld von 200 Gℳ für die Landwirtseheleute Peter und Franziska Wolf gebildet worden ist, welche in allgemeiner Gütergemeinschaft gelebt haben. Der ie Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens im Aufgebotstermin vom Mittwoch, den 14. Juni 1944, vor⸗ mittags 10 Uhr, im Zimmer Nr. 18 des Amtsgerichts Weilheim seine Rechte anzumelden und den Grundschuldbrief vorzulegen, widrigenfalls derselbe für

burg Band 236 Blatt lung III Nr. 2b für den Kaufmann Adolf Kornberg in eingetragene Hypothe

1899 erteilte Brief ist somit gem. § 9 Abs. 3 der 11. VO. zum Reich

gesetz S. 722) kraftlos geworden.

30955] Ueber die im Grundbuch von r⸗

235 Abtei⸗

amburg⸗Harburg von 750,— Gℳ Februar 1944 ein neuer Der am 15. Mai

t am 22. rief erteilt worden.

sbürger⸗ vom 25. Nov. 1941 (RGBl. I.

Hamburg⸗Harburg, 22. Februar 1944. Amtsgericht. Abt. X.

kraftles erklärt wird. Weilheim, den 29. Februar 1944. Amtsgericht.

130995 VI 88/43. Der am 24. 6. 1865 in Bütow geborene Bürstenmacher Robert Friedrich Amandus Gehrke ist amse 5. 1. 1943 in Fiel, Kreis Süder⸗Dith⸗

190, Im Namen des Volkes!

2, 1 des Erbenaufgebot. Schoch in Mainz, Frauenlobstraße 77, hat das Amtsgericht in Mainz durch den Amtsgerichtsrat Becker für Recht

Mainz Band 68 Blatt 3502 in Abt. III. laufende Nr. 40 eingetragene und auf

8. 8/43. In der Aufg otzsache

Glasermeisters Karl Christian

rkannt: 1. Die im Grundbuch für

den Namen der Kreissparkasse Mainz lautende Briefhypothek über 1500,— fHℳ (i. W.: eintausendfünfhundert Reichs⸗ mark), lastend auf dem Grundstück Flur 10 Nr 7 ⁄1°, Hofreite Frauenlob⸗ straße 77, welches dem Antragsteller R1 dem die Briefhypothek in⸗ nge Tilgung der Hypothekenschuld zu⸗ steht, wird für kraäftlos erklärt. 2. Die Kosten dieses Verfahrens hat der An⸗ tragsteller zu tragen. Mainz, den 1. März 1944. Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mainz.

[30996] Beschluß.

VII 3916/38. Der Erbschein vom 4. 12. 1933 nach dem am 9. 8. 1933 in München⸗Pasing verstorbenen Ober⸗ postinspektor a. D. Johann Porsch wird

I 2

München, den 26. Februar 1944. Amtsgericht München als Nachlaßgericht.

[30998]

Durch Beschluß vom heutigen Tage ist der am 2. Oktober 1898 in Schreibers⸗ dorf (Schlesien) geborene Krankenpfleger Karl Spengler, zuletzt Musketier der

7. Mai 1918, 24 Uhr, für tot erklärt. Senftenberg, N. L., 16. Februar 1944. Das Amtsgericht.

4. Oeffentliche Zustellungen

(30966] Oeffentliche Zustellung.

Die Ausgedingerin Ehefrau Emma Haupt geborene Haupt in Augustinowo, Gem. Erlenbruch, Kreis Konin, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hart⸗ mann in Gnesen, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Ferdinand Haupt, früher in Stanislawow, Gem. Drommin, Kr. Konin, wohnhaft jetzt in Nordamerika, unbekannten Aufent⸗ 1S auf Ehescheidung aus § 55 des

heges. und Schuldigerklärung des Be⸗ klagten. Die 11;e. ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung

des Landgerichts in Gnesen auf den

forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Afesetbevollmgchtiaden vertreten zu assen.

Gnesen, den 1. März 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[30967] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Aldona Cieslak geb. Czesnyk, wohnhaft in Kamionka lonie, Kr. Konin, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Kutzke in Gnesen, klagt gegen ihren Ehemann Wladislaw Cieslak, zuletzt in Ka⸗ mionka⸗Kolonie, Kr. Konin, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung aus § 55 des Ehegesetzes und Schuldigerklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Gnesen auf den 20. Juni 1944, 10 ¼% Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Gnesen, den 11. Februar 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[30968] Oeffentliche Zustellung.

4 R. 30/44. Die Frau Stefanie Strzelec geb. Kubicki in Rosenberg, Kr. Schwetz, ropef bevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Wiebe in Schwetz/ Weichsel, klagt gegen ihren Ehemann, den Land⸗ messer Josef Strzelec, früher in Grau⸗ denz, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung nach § 55 des Ehe⸗ fülebes. ie Klägerin ladet den Be⸗ lagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht in Graudenz, Amtsstraße Nr. 19/23, 1. Stockwerk, Zimmer Nr. 24, auf den. 20. Mai 1944, 11 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Bsetesbehsltanehthamee vertreten zu assen.

raudenz, den 2. März 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[30969] Oeffentliche Zustellung.

2 R 5/44. Der Arbeiter Michael Popko in Klein Kirschdorf, Kreis Jarotschin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Richter in Guhrau, klagt gegen seine Ehefrau Mathilde Popko geb. Groß, zur Zeit unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung aus § 55 des Ehegesetzes. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts in Lissa (Wartheland), Zimmer Nr. 112, auf den 19. Mai 1944, 8 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Lissa (Wartheland), 25. Februar 1944.

11““ 1

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

für kraftlos erklärt. (BGB. § 2361 II.)

9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗

5. Komp. Inf.⸗Regt. Nr. 132, mit dem Si

des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer 4. Juli 1944, 10 ¼ Uhr, mit der Auf⸗

[30999] Oeffentliche Zustellung.

3 R 168/43. Die Ehefrau Nikolaus Momper, Maria Martha geb. König, wohnhaft in Esch/ Alzig, Adolf⸗Emil⸗ Straße 19, Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Ulrich von Lössl in Luxemburg, klagt gegen den Schlosser Nikolaus omper, früher in Rüssingen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ sitz und Aufenthalt, auf Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden aus § 49 des Ehegesetzes und den Beklagten für allein schuldig an der Scheidung zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Luxemburg, Gerichts⸗ gebäude, 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 31, auf den 16. Mai 1944,

lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Luxemburg, den 1. März 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[3097 1] Bekanntmachung.

mit die Gläubiger der Gesellschaft auf, sich bei mir zu melden.

Leipzig C 1, Neumarkt 31/33, 15. Februar 1944.

Der Liquidator: August Katz.

den

[30547]

Durch Beschluß der Gesellschafter der Baugesellschaft Dresden Süd⸗West mit beschränkter Haftung in Dresden vom 15. Februar 1944 ist das Stammkapital der Gesellschaft um Rℳ 100 000,— herabgesetzt worden.

Die Gläubiger der Gesellschaft wer⸗ den aufgefordert, sich bei ihr zu melden.

Dresden, den 23. Februar 1944.

Baugesellschaft Dresden Süd⸗West

mit beschränkter Haftung. F. Bienert.

Die Kelly's Directories GmbH., Hamburg, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei dem unterzeichneten gerichtlich bestellten Verwalter zu melden.

Hamburg 36, den 22. Februar 1944.

Richard Renner, Hamburg 36,

- Frãntein Agnes Czernitzti aus Neuendorf, Kr. Treu⸗ burg, hat vor dem hiesigen Amtsgericht am 24. 11. 1943 im Wege der Klage beantragt, den mit dem Verpächter Hermann Gritzka am 12. 5. 1942 ge⸗ schlossenen Pachtvertrag, welcher am . März 1944 abläuft, auf Kriegs⸗ dauer zu verlängern. Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf Frei⸗ tag, den 14. April 1944, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Pachtamt in Treu⸗ burg, Schloßstr. 5, I. Stock, Zimmer Nr. 24, bestimmt. Der Verpächter Her⸗ mann Gritzka, dessen Aufenthalt zur Zeit unbekannt ist, wird aufgefordert, sich zu diesem Termin einzufinden, andernfalls ohne seine Anwesenheit ver⸗ handelt und entschieden wird. Treuburg, den 20. Februar 1944. Der Vorsitzende des Pachtamts.

gesfellschaften 31006]

. V. Vereenigd Bezit van Aandeelen der Maatschappij voor Chemische Waren N. B. gevestigd te Rotterdam. Versammlung von Zertifikatsin⸗ habern am 15. März 1944, 10,30 Uhr, in den Geschäftsräumen der Gesell⸗ schaft, Schenkkade 215, 's⸗Gravenhage.

. Tagesordnung: Veräußerung von Aktien der Maat⸗ schappi von Chemische Waren N. V. Zertifikatsinhaber haben Zutritt zu der Versammlung, falls sie ihre Zerti⸗ fikate gegen Hinterlegungsschein, der ur Teilnahme berechtigt, entweder ei der Gesellschaft oder bei der Deut⸗ schen Bank, Berlin, oder einer ihrer Filialen oder bei ber Rotterdamschen Bankvereeniging N. V., Rotterdam, bzw. deren Zwetgstelen, hinterlegt haben. 's⸗Gravenhage, 6. März 1944. b Der Aufsichtsrat.

10. Gefellschaften m. b. H. [30462] Bekanntmachung.

Gemäß § 65 des Gmb H.⸗Gesetzes ebe ich hiermit bekannt, daß die Firma artstein G. m. b. H. Leipzig, Ver⸗ kaufsvereinigung sächsischer Pflaster⸗ stein⸗ und Schotterwerke, Leipzig C1, Neumarkt 31/33, durch Gesellschafter⸗ beschluß vom 3. 2. 1943, eingetragen im Handelsregister unterm 10. 2. 1944,

aufgelöst worden ist. Ich fordere hier⸗

Gr. Theaterstr. 41.

[30606] Kalksandstein⸗Vertrieb Harburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft ist aufgelöst worden. Paul Schmanns und Walther Mette⸗ gang sind zu Abwicklern bestellt. An⸗ chrift für beide: Hartsteinwerk Harburg Thörl & Co. Komm.⸗Ges., Hamburg⸗ Harburg 1, Bvookstr. 46. Evtl. Gläu⸗ biger werden hiermit aufgefordert, ihre

Ansprüche geltend zu machen. amburg⸗Harburg 1, 22. Febr. 1944. Kalksandstein⸗Vertrieb Harburg

G. m. b. H. Die Liquidatoren: Paul Schmanns. Walther Mettegang.

[30607] Bekanntmachung.

Die Hanseatische Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation (früher Lübecker Zeitung, Verlags⸗ und Druckerei⸗Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in Lübeck ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden auf⸗ gefordert, sich bei ihr⸗zu melden.

Lübeck, den 24. Februar 1944.

Der Liquidator der Hanseatischen Verlagsgesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation: Hans Stuhtr.

14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise [31004].

Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden.

Ausweis per 29. Februar 1944. -—————

Aktiva. Rℳ

Forderungen gegen die Reichsbank 2 9 249 767 14 166 426

Sonstige Forderungen 925 324 965

Anlagen. 948 741 159

Passiva. Schuldscheinen.. Schuldverschreibungen:

4 % auf ausländische

Währung lautend.

3 9% auf ausländische

Währung lautend.

3 % auf Reichsmark lautend

Sonst. Verpflichtungen

8 732 055

171 521 813 185 717 529 93

85 535 181 80 500 234 579 12 948 741 159/31

Berlin, den 6. März 1944.

Der Vorstand.

[31005].

14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise

Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank vom 29. Februar 1944.

Aktiva. 1. Deckungsbestand an Gold und Devisen

NN6 Wertpapieren, die gemäß §

Rentenbankscheinen.. sonstigen Wertpapieren. sonstigen Aktiven

Passiva. . Grundkapital sj

Rücklagen und Rückstellungen: a) gesetzliche Rücklagen

der umlaufenden Noten

4. Täglich fällige Verbindlichkeiten ..

6. Sonstige Passiva. Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Berlin, den 6. März 1944.

nesa 6b

2. Bestand an Wechseln und Schecks sowie an

worden sind (deckungsfähige Wertpapiere) Lombardforderungen.... deutschen Scheidemünzen..

2 sonstige Rücklagen und Rückstellungen 11““ 3. Betra

5. An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten 818

———

2

13 Ziffer 3 angekauft

6 635 719 000

546 070 000 Inlande zahlbaren Wechseln: R. —,—.

11““ 8 8

Reichsbankdirektorium.