tion der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der Ersten Verorduung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. September 1943 (RGBl. I S. 529/531) wird mit Zustim⸗ mung des Produktionsbeauftragten für die Holzverarbeitung beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion an⸗ geordnet:
§ 1
Es dürfen werden:
3 mm “ 4 mm e Abweichung *& 0,2 mm.
§ 3
Zuwiderhandlungen gegen die §§ 1 und 2 werden nach §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗
8 Die vorstehende Anordnung tritt am Tag der Verkündung in Kraft.
— 2 ₰ 8 8 7
Der Leiter des Produktionsausschusses Verpackungsmittel im Produktionshauptausschuß Holzverarbeitung beim Reichs⸗ minister für Rüstung und Kriegsproduktion.
Wilhelm Roth.
Nichtamtliches
Aus der Verwaltung
Neue Gesichtspunkte für die Einkommensteuerveranlagung
Die Einkommensteuer⸗Ergänzungsrichtlinien 1943 bringen eine große Zahl von Neuerungen, die sich für die Einkommensteuer eit 1941 ergeben haben. Sie enthalten beispielsweise umfang⸗ reiche Abschnitte über die Gemeinschaftshilfe und Stillegungs⸗ hilfe, über die Behandlung der Gewerbesteuer bei der Gewinn⸗ ermittlung, über die Abgeltung der Hauszinssteuer, die steuerlichen Erleichterungen bei Betriebsstillegungen und Rationalisierungs⸗ maßnahmen usw. Eiserne Sparbeträge sind schon bei den Ein⸗ künften aus nicht selbständiger Arbeit, die Zinsen bei den Ein⸗ künften aus Kapitalvevmögen abzuziehen und demgemäß in der Einkommensteuererklärung nicht mehr aufzuführen. Weiter wird klargestellt, daß Sterbegeldbeihilfen an die Hinterbliebenen ge⸗ fallener Gefolgschaftsmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen nicht der Lohnsteuer und auch nicht der Einkommensteuer der Veranlagten unterliegen. Löschanlagen, die während des Krieges in vorhandene Gebäude eingebaut werden, dürfen im Jahr der Anschaffung zur Hälfte agefcrleben werden. Die andere Hälfte ist auf die Nutzungsdauer der Anlage zu verteilen. Das gilt auch für Löschgeräte. Einkünfte der Ehefrau aus nicht selbständiger Arbeit auf Grund eines gegenwärtigen Arbeitsverhältnisses scheiden bei der Haushaltsbesteuerung für die Zusammenrechnung der Einkünfte der Ehegatten aus. Es dürfen deshalb beim Haus⸗ haltsvorstand auch Sonderausgaben nicht berücksichtigt werden, die mit diesen Einkünften der Ehefrau zusammenhängen, also die Sozialversicherungsbeiträge und Beiträge des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung der Ehefrau. Gefallene Wehrmachtange⸗ hörige werden bei der Bemessung des Höchstbetrages für Sonder⸗ ausgaben für das Todesjahr und das folgende Kalenderjahr mit berücksichtigt. Ferner wird auf die tarifliche Begünstigung von Hinterbliebenen Gefallener verwiesen. Erfindervergütungen und Prämien für Verbesserungsvorschläge unterliegen bei der Lohn⸗ steuer nur dem halben Steuersatz. Die Einkommensteuer bei Veranlagten ist damit für die Vergütungen ebenfalls abgegolten. Sie bleiben also bei der Veranlagung außer Betracht. Es kommt vor, daß Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Mahlzeiten unent⸗ geltlich oder verbilligt gewähren. Wenn die Lohnsteuer vom Arbeitgeber für diese Mahlzeiten übernommen wird, kann eine pauschale Berechnung erfolgen. In diesen Fällen ist die Ein⸗
kommensteuer für den steuerpflichtigen Wert des Sächbezügs dürchh
die Pauschversteuerung ebenfalls abgegolten. Arbeitnehmer, bei denen diese Mahlzeiten bereits pauschal versteuert worden sind, brauchen deshalb in ihrer Einkommensteuererklärung Angaben über den Wert der Mahlzeiten nicht zu machen. .““
Wirtschaftstein
Deutsche Versicherungswirtschaft im Krieg
Auf einer Kriegsarbeitstagung der Karlsruher Lebensversiche⸗ rung AG, die in Karlsruhe in Gegenwart von Vertretern von Partei, Staat und Wirtschaft ihren Abschluß fand, sprach der Hauptgeschäftsführer der Reichsgruppe „Versicherungen“, Direktor Karl Autenrieth, über die Kriegsleistungen des deutschen Versicherungswesens. Er brachte dabei zum Ausdruck, daß eine weitsichtige Staatsführung in der deutschen Versicherung einen wichtigen Hilfszweig der Volkswirtschaft sehe, so daß die Kriegs⸗ aufgaben des Versicherungswesens sich gegenüber dem Friedens⸗ betrieb in fast allen Sparten stark geändert und wesentlich er⸗ weitert hätten. Die schnelle und großzügige Regulierung aller betreffenden Schäden erwies sich für Volk und Wirtschaft von großer psychologischer Bedeutung. Die Leistungskraft des Ver⸗ sicherungswesens habe in Vielem den wirtschaftlichen Widerstands⸗ willen des deutschen Volkes gestärkt. Die in Friedensjahren ange⸗ sammelten Finanzen der Versicherungswirtschaft ermöglichten ihr die volle Risikobereitschaft für die übernommenen Wagnisse im Kriege. Bemerkenswert war der Hinweis darauf, daß in der gesamten deutschen Lebensversicherung 45 Millionen Einzelver⸗ sicherungen mit einer Bestandssumme von 48 Mrd. Rℳ bei einer jährlichen Prämieneinnahme von 2 Mrd. ℳ und einer Ver⸗ mögensverwaltung von etwa 14 Mrd. Nℳ von einem durch die Kriegswirtschaft stark reduzierten Personalstand verwaltet werden. In dem Referat des Leiters der Nachrichtenstelle der Reichs⸗
gruppe Versicherungen, Hans Reusch, hob dieser hervor, daß von den 20 bis 22 Millionen Haushaltungen in Deutschland mindestens je eine Versicherungspolice in irgendeiner Form abge⸗ schlossen worden sei. Den Wert der versicherten deutschen Maschinen bezifferte Reusch auf 2,5 Mrd. Rℳ; er erwähnte ferner, daß 16 Millionen Tiere versicherungsgeschützt seien und 60 % aller pflanzlichen Erzeugnisse unter Versicherungsschutz stünden.
Den Abschluß der Veranstaltung bildeten die Ausführungen von Generaldirektor Samwer (Karlsruher Lebensversicherungs⸗ AG). Er betonte u. a., daß die gesamte deutsche Lebensversicherung bis zum ersten Weltkriege einen Versicherungsbestand von etwa 16 Mrd. gehabt habe, daß dieser aber bereits 1929 wieder bis 16,4 Mrd. H.ℳ aufgearbeitet werden konnte und daß bis Ende 1930 sich der Bestand auf fast 20 Mrd. R.ℳ erhöht habe. (Diese Ziffer ist heute naturgemäß weit übertroffen, einschl. der öff.⸗rechtl. Ende 1942: 40,98 Mrd. H. ℳ.)
Neue Wege der deutschen Forst⸗ und Holzwirtschaft — Abschluß der Arbeitstagung der Hermann Göring⸗Akademie der deutschen Forstwissenschaft Mit eingehenden Beratungen über die neuesten wissenschaft⸗ lichen Erkenntnisse sowie den zweckmäßigsten und vor allem spar⸗ samsten Einsatz des Roh⸗ und Werkstoffes Holz fand die Arbeits⸗ tagung der Hermann Göring⸗Akademie der deutschen Forstwissen⸗ schaft ihren Abschluß. B“ Ministerpräsident Klagges hatte schon in seiner Eröffnungs⸗ ansprache darauf hingewiesen, daß die natsörimcür des Holzes für die Kriegswirtschaft an der Spitze steht, daß aber auch der Verbrauch insbesondere der großen Ingenieurbauten dauernd studiert werden muß, um bei Erfüllung der gestellten Aufgaben mit dem geringsten Materialaufwand auszukommen. 1 Erfreulicherweise konnten gerade auf diesem Gebiet namhafte Wissenschaftler bedeutungsvolle neue Forschungs⸗ und Versuchs⸗ ergebnisse vortragen. So ist es heute beispielsweise möglich, Konstruktionen von Behelfsbrücken, die seither nur einen Fahr⸗ zeugverkehr bis zu 24 Tonnen zuließen, ohne Mehrverbrauch an Holz einem solchen bis 75 Tonnen dienstbar zu machen. Daß hierdurch viel Holz und Zubehör, aber auch Arbeit und Trans⸗ vortmittel gespart werden, liegt auf der Hand. Weiterhin ist es gelungen, Ingenieurgroßbauten nach neuen Konstruktions⸗ grundsätzen zu errichten, die bei einer Holzersparnis von 40
bis 60 v. H. größeren Anforderungen gerecht werden können.
Der Präsident der Akademie, Prof. Dr. Baader, Göttingen, konnte in seinem Schlußwort mit Recht darauf hinweisen, daß die Hermann Göring⸗Akademie eine Kriegsarbeitstagung abgeschlossen hat, die der Praxis wertvolle Erkenntnisse vermittelte und sowohl die Holzerzeugung als auch den Verbrauch in Zukunft außer⸗ ordentlich günstig beeinflussen wird.
Tagung der Hauptvereinigung der deutschen Brauwirtschaft in Wien b Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutschen Brauwirt⸗ schaft, „ ½⸗Brigadeführer Schwarz, füßrte kürzlich eine Arbeits⸗
denten des Barceloneser Messeausschusses Antonio Llopis,
tagung der Vorsitzenden und Geschäftsführer der Brauwirtschafts⸗ verbände in Wien durch. Hierbei wurden alle die gesamte Brau⸗ wirtschaft berührenden Fragen, insbesondere die Versorgungslage in bezug auf Roh⸗ und Hilfsstoffe sowie die Fragen der über⸗ betrieblichen Rationalisierung behandelt. Außerdem beschäftigte sich die Tagung vornehmlich mit dem Ausgleich der aus kriegs⸗ bedingten Gründen eingetretenen Absatzverlagerungen. Vom Ver⸗ sorgnungsstandpunkt aus kann gesagt werden, daß die Brauwirt⸗ schaft trotz der bestehenden Schwierigkeiten im zeitbedingten Rah⸗ men die Versorgung mit Bier und alkoholfreien Getränken gewährleisten wird.
In Verbindung mit der Tagung der Hauptvereinigung stand eine Sitzung des Fachausschusses des Brauwirtschaftsverbandes Alpen und Donauland, bei welcher Gelegenheit die aktuellen Fragen des Verbandsgebietes behandelt wurden. Es wurde u. a. hervorgehoben, daß durch die Bereinigung der Lieferungsbeziehun⸗ gen im Braugewerbe der Donau⸗ und Alpen⸗Reichsgaue eine gewaltige . von Transportmitteln erzielt werden konnte, die sich auf 230 Mill. hl/km, d. s. ungefähr 80 Mill. t/hm, beläuft. Die sogenannte Flurbereinigung sei in der Hauptsache auf der Basis von Lohnbrauverträgen durchgeführt worden.
Wirtschaft des Auslandes
Die kommende Internationale Mustermesse in Barcelona Madrid, 15. März. Die spanische Wirtschaftszeitung „Economia“ veröffentlicht in ihrer letzten Nummer Erklärungen des Prpeilt über die kommende 12. Internationale Mustermesse vom 10. bis 30. Juni. Abgesehen von der Teilnahme des Auslandes, so führte der Präsident u. a. aus, sei besonderes Augenmerk auf die Anwesenheit aller spanischen Industriezweige gerichtet worden. Unter anderem werde auch die spanische Schiffsbauindustrie mit den letzten Errungenschaften vertreten sein. Der Hohe Kommissar von Spanisch⸗Marokko habe die Entsendung aller typischen Pro⸗ dukte aus dem Protektorat zugesichert. Weiterhin wird im Rahmen der Mustermesse auch ein erster nationalspanischer Kon⸗ greß für metallurgische Industrie abgehalten werden. 8 8 Handelsabkommen Dänemark⸗Norwegen
Kopenhagen, 16. März. Zwischen Dänemark und Norweger wurde ein Handelsabkommen abgeschlossen, das für die Zeit vom 1. April bis 30. September d. J. einen Warenaustausch im Werte von wechselseitig 16 Mill. Kr. vorsieht. Dänemark wird im Rahmen des Abkommens an Norwegen unter anderem Lebensmittel sowie verschiedene Industriewaren liefern, während Norwegen insbesondere Papier und Papiermasse sowie andere Rohstoffe für die dänische Industrie nach Dänemark ausführen wird.
Weeeiterer Rückgang der englischen Kohlenförderung
Stockholm, 16. März. Die englische Kohlenversorgung hat, wie „Financial News“ berichten, im vergangenen Monat, obwohl damals die Streiks noch nicht den jetzigen Höhepunkt erreicht hatten, eine weitere Verschlechterung erfahren. Die Förderungs⸗ leistung blieb weit unter den Sätzen der entsprechenden Vorjahrs⸗ periode. So sind in den letzten vier Wochen nur 3,76 Millionen Tonnen gefördert worden. Das bedeutet einen Fehlbetrag von 247 000 Tonnen wöchentlich gegenüber 1943.
Fortschreitende Elektrifizierung der Slowakei
Preßburg, 16. März. Einem Bericht der slowakischen Elektrizi⸗ tätswerke zufolge hatte der Ausbau der Wasserkraftwerke an der Waag und die Zusammenlegung der fünf gemeinnützigen Elektrizi⸗ tätswerke in der Slowakei einen günstigen Einfluß auf die Ent⸗ wicklung der Elektrifizierung. Die Stromerzeugung stieg in den letzten fünf Jahren von 163 Millionen Kilowattstunden auf 262 Mill. Kilowattstunden Ende 1943, die Zahl der Kleinabnehmer von elektrischem Strom von 105 000 Ende 1939 auf 197 000 oder um 88 %. Ende 1943 die Zahl der Großabnehmer von 377 000 auf
769 000 oder um 100 % in der gleichen Zeit. Die Zahl der mit’
elektrischem Licht versorgten Gemeinden stieg in der gleichen Zeit von 631 auf 1041, wobei noch 120 Gemeinden mit Strom versorgt werden, der in den noch bestehenden Elektrizitätswerken der Städte oder größeren Industriebetriebe erzeugt wird. In der Landwirt⸗ schaft wurde die Verwendung der elektrischen Energie trotz der oft eintretenden Erzeugungsschwierigkeiten stark propagiert, so daß
in den letzten Jahren 11 000 elektrische Motoren für landwirtschaft⸗ liche Zwecke aus dem Auslande eingeführt wurden. Die For⸗ schungsabteilung der flowakischen Elektrizitätswerke in Preßburg errechnet, daß die vorhandenen Waͤsserkräfte der Slowakei eine Leistungssteigerung von 3 Millignen Kilowatt ermöglichen. Aus⸗ genützt werden derzeit nur⸗30 000 Kilowatt oder 1 %. Nach dem Ausbau der sich bereits im Bau befindlichen sechs Hydrozentralen wird sich ihre Leistung auf 95 000 Kilowatt steigern. Diese elektrische Energie wird zum Teil für die Elektrifizierung der slowakischen Eisenbahnen verwendet werden. An den Arbeiten für diese Elektrifizierung wird auf der ersten Teilstrecke bereits gearbeitet.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Budapest. 16 März. (D. N. B. Alles in Pengo. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20 Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris. 6,81, Prag 13,62 Preßburg 11,71, Sofia 4,15 %, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 16. März. (D. N. B.) New York 4,02 ½ — 4,03 ½, Spanien (offiz. 44,00, Montreal 4,43 —4,47 Schweis 17,30 — 17,40, Stockholm 16,85 — 16,95, Buenos Aires offiz.) Rio 83,64 %, Schanghai Tschungking⸗Dolla; —,—
Amsterdam, 16. März (D. N. B. 112.00 Uhr holl. [Amtlich.] Berlin London —,—, New York —,— —,— Brüsse 30,11 — 30,17 Schweis 43,63 — 43,71, —,—, Italien Clearing) Madrid —,—. Oslo Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
Zürich, 16. März (D. N. B. [11.40 Uhr. Paris 6,25, London 17,36 New York 4,30 Brüsse d69,25 B., Mailand 22,67 ½ B. Madrid 9,75 B- Holland 229 %, Berlin 172,55, Lissabon 17,40, Stockholm 102,66, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prac 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75,) Istanbu, 3,50 B., Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,75, Preßburg 15,00 Buenos Aires 97,25, Japan 101,00, Rio 22,00 B.
Kopenhagen, 16. März (D. N. B.) London 19,34 New York 4,79, Berlin 191 80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,— Alles Briefkurse.
Stockholm, 16. März, (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G. 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B.,
—,—
Zeit. Paris Helsinki
„
Albanien (Tirana)
Oslo 95,35 G., 95,65 B., Wäashingtön 4,15 G. B 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,25 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.
Oslo, 16, März. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B. Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom —,— G., 23,20 B., Prag — — G., —,— B.
London, 16. März. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 /—
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung 17. März Geld Brief
15. März Geld Brief
Aegypten (Alexandrien und Kairo)
1. ügypt. Sps Afghanistan (Kabul)
100 Afghan 100 Franken Argentinien (Buenos Aires) . 1 Pap.⸗Pes. Australien (Sidney) 1 austr. Pfund Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga Brasilien (Rio de Janeiro) 1 Cruzeiro Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ cutta) Bulgarien (Sofia) . 1 Dänemark (Kopenhagen)) 100 Kronen England (London) 1l engl. Pfund — — — Finnland (Helsinki)) 1100 Finnmark 5,06 5,07 5,06 Frankreich (Parib 1100 Frs. — — — Griechenland (Athen)) 100 Drachmen 1,668 1,672 1,668 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗
Ham“ E““ .1100 Gulden 182,70 182,70 Iran (Teherau). 1100 Rials 14,59 14,61 Island (Reykiavik) 100 isl. Kr. 88,42 38,50
10,01 58,711
18,88 81,08 0,592
40,04
18,88 18,79 81,08 80,92 0,592 0,588
40,04
18,79 80,92 0,588
39,96 39,96
100 Rupien — 100 Lewa 8,047
3,058 52,15
52,25
3,047 52,15
189,70 14,59
Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 9,99 Japan (Tokio und Kobe) 100 Yen 58,591 Kanada (Montreal) 1 kanad. Dollar Kroatien (Agram,),)) 100 Kuna Neuseeland (Wellington) 1 neuseel. Pfd. Norwegen (Oslo) 100 Kronen Portugal (Lissabon) 100 Escudo Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm u. Göte⸗
borg) 100 Kronen Schweiz
Bern) .100 Frs. Serbien (Belgrad) 100 serb. Pgar Slowakei (Preßbur,),) 100 slow. Kr. Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas Südafrikanische Union (Pretoria
und Johannisburg) 11 südafr. Pfd. — Türkei (Istanbul) 1 türk. Pfund 1,969g Ungarn (Budapest) 1100 Pengbö — Uruguay (Montevideo) 1 Goldpeso 1,901 Verein. Staaten von Amerika
1 Dollar — —
—
(New York).. Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld Brief
England, Aegypten, Südafrikanische Unton 9,89 9,91 Frankreich . ⸗ eererrereefreererererereees 4,995 5,005
Australien, Neuseeland. 7,912 7,928
Britisch⸗Indien 74,18 74,32 Kanada 2,098 2,102
Vereinigte Staaten von Amerika 2,498 2,502 Brasilien 0,130 0,132
Ausländische Geldsorten und Banknoten Brie 20,46
16,22 4,205
4,995 5,̃005 56,75 568,86 10,19 10,21
59,46
57,89 4,995 8,591
28,565
59,58
58,01 25,005
8,809 28,605
1,978 1,199
.„4à0b242àà24à22àb220b222 2222929222 üerrrrrrermem;EE .022022222222929292b2022
15. März Geld Brief 20,88 20,46
Soverei 20,38 20⸗Francs⸗Stücke 16,16 16,16 16,22 Gold⸗Dollars . Stü 4,185 4,185 4,205 Aegyptische . 8 4,389 4,41 4,89 4,41 Amerikanische: 1000—5 Dollar — — — ür4
2 und 1 Dollar — — — — 1 Pap.⸗Pes. 0,44 0,46 0,44 0,46 1 austr. Pfd. 2,44 2,46 2,44 2,46 100 Belgas 39,929 40,08 39,92 40,08 1 Cruzeiro 0,08 0,09 0,08 0,09 100 Rupien 22,905 23,05 22,95 23,05
100 Lewa 3,07 3,09 3,07 38,09 Dänische: großeee.. .100 Kronen — — 10 Kr. und darunter 100 Kronen 52,10 52,30 Englische: 10 und darunter. 1 engl. Pfd övr 5 üg- Finnisce .100 Finnmart 5,055 5,075 5,055 5,0 75 Französische.. . 100 Frs. 4,99 5,01 4,99 5,01 Holländische.. . 100 Gulden 132,70 192,70 132,70 132,70 Italienische: große . 100 Lire 9,98 10,02 9,98 10,02 10 Sire .1700 Lire 9,98 10,02 9,98 10,02 1 kanad. Dollar 0,99 1,01 0,99 1,01 Kroatische 100 Kuna 4,99 5,01 4,99 5,01 Norwegische: 50 Kr. u. darunter 500 Lei . .1100 Lei 1,66 Schwedische: große.. 100 Kronen Per 40 Schweizer: große 100 Frs 58,07 100 Frs. und darunter 100 Frs 57,83 58,07 Slowalkische: 20 Kronen und darunter Türkische Ungarische: 100 Pengö und
Argentinische
Australische
Belgische .
Brasilianischeaea..
Britisch⸗Indische..
Bulgarische: 500 Lewa und darunter 60.. 66
52,10 52,30
1,88 1,66 1,88
1*. 59,40 59,64 57,88 58,07 57,88 58,07
4,99 5.01
100 slow. Kr. 8,58 8,62 18,62 1 füdafrik. Pid 4,89 4,41 4,41 1 türk. Pfund 1,91 1,93 1,93
Kanadische 100 Kronen 56,89 57,11 56,89 57,11
Rumänische! 1000 Lei und 1
50 Kronen und darunter. 100 Kronen 59,64
57,83
Serbische 100 serb Dinar 4,99 5,01 Südafrikanische Union .
darunter.
100 Pengb 60,78 61,02 61,02
lein,
1,20 B. Helsinki-
wird aufgefordert, spätestens in dem
11“1““
vffentlicher Anzeiger
2. Zwangsversteigerungen 3. Aufgebote, 8
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen. V
5. Verlusft⸗ und Funbsachen,
4. Oeffentliche Zustellungen, 6. Auslosung usw. von Wertpapteren, V
7. Aktien u- 8. — .
9. Deutsche Kolonialgesellschafte
auf Aktien,
10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, 14. 32 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und Dents 15. Berschiebene
alibenversi bank und
kaunntmachungen.
3. Aufgebote
[31179] Aufgebote. 1. Die Wwe. Hermann Loens, Anna geb. Albers, Düsseldorf, Burgmüller⸗ straße 17, hat das Aufgebot des an⸗ geblich abhanden gekommenen Grund⸗ schuldbriefes über die im Grundbuch von Grafenberg Blatt 691 in Abt. III unter Nr. 5 für den Kaufmann Alfons van der Zyl in Rotterdam eingetragene Grundschuld für den Preis von noch 5327,80 Gramm Feingold, 19 F 4/44, 2. der Emil Nitschke, Düsseldorf, Kölner Straße 315, z. Z. Soldat, vertreten durch seine Ehefrau, hat das Aufgebot der angeblich verlorengegangenen Spar⸗ bücher der Städtischen Sparkasse zu Düsseldorf Zweigstelle 15 Kruppstr. 7, und zwar a) Nr. 54 297, lautend auf Nitschke, Emil, Steuererheber, Düssel⸗ dorf, Ellerstr. 111, b) Nr. 54 298, lautend auf Nitschke, Meta, Kind, Düsseldorf, Ellerstr. 111, 19 F 12 — 3/44, 3. der Obertruppführer Hans Deierlein, Fütflethe Straße der SA 14, hat das Aufgebot der angeblich ab⸗ anden gekommenen Sparbücher der Städtischen Sparkasse zu Düsseldorf S 3 Gö. 8), r. 48 587/Zw. 3, lautend auf Deier⸗ Hans, Oberfeuerwehrmann, Stvaße der SA. 14, Nr. 58 897/Zw. 3, lautend auf Deierlein, Helmut, Schüler, Vater: Hans Deierlein, Oberfeuerwehr⸗ m, Strãßẽ der SA. 14, Nr. 58 896/ w. 3, lautend auf Deierlein, Arthur, schüler, Vater: Hans Deierlein, Ober⸗ feuerwehrmann, Straße der SA. 14, 19 F 14 — 16/44, 4. der Obergefreite Walter Mohr, Feldpost⸗Nr. 31 777 D, 12 das Aufgebot des angeblich ver⸗ orengegangenen Sparbuchs Nr. 29 903 der Städtischen Sparkasse zu Düsseldorf, Zweigstelle Altstadt, lautend auf Walter Mohr, Landwirt, Hindenburgwall 1, 19 F 18/44, 5. die Eheleute Albert Beil⸗ harz und Margarete geb. Heise, Düssel⸗ vorf⸗Rath, Bochumer Str. 10, bzw. Feldpost⸗Nr. 47 453, haben das Auf⸗ gebot der angeblich abhanden gekomme⸗ nen Sparbücher der Städtischen Spar⸗ küsge zu Düsseldorf, Zweigstelle 6 (Rath), und zwar Nr. 8281, lautend auf Beil⸗ * Margarete geb. Heise p v ochumer Str. 10, Nr. 4080, lauten auf Beilharz, Friedhelm, e' Bochumer Str. 10, 19 F 19 — 20/44, 6. Frau Herta Langnickel, Düsseldorf, Scheibenstr. 63, hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Spar⸗ buchs Nr. 141 816 der Kreissparkasse Düsseldorf, Hauptstelle Düsseldorf, Ka⸗ sernenstr. 69, lautend auf Frau Herta Langnickel, Düsseldorf, Scheibenstr. 63, 19 F 21/44, zum Zwecke der Kraftlos⸗ erklärung beantragt. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 22. Juni 1944, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Mühlenstr. 34, Zimmer 57, anberaum⸗ ten Aufgebotstermin ihre Rechte anzu⸗ melden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. Düsseldorf, den 10. März 1944. Amtsgericht. Abt. 19.
[31283] Aufgebot.
2. F. 3/43. Die Witwe Susanna Schütz geb. Magrian in Zoppot, Adolf⸗ Hitler⸗Straße 838, und Frau Anna Blaschkowski geb. Schütz in Leslau Weichsel, Horst⸗Wessel⸗Straße 14, diese vertreten durch die Witwe Susanne Schütz, haben das Aufgebot der ver⸗ lorengegangenen Hypothekenbriefe über die in Abt. III des Grundbuches von Bohlschau Blatt 69 (Eigentümer Hof⸗ besitzer Richard Dühring in Gossentin) unter Nr. 6, 7 und 8 für den Haupt⸗ lehrer Michael Schütz und dessen Ehe⸗ frau Susanne geb. Magrian eingetra⸗ genen Darlehns⸗ und Restkaufgeldforde⸗ rungen von 10 000, 6000 und 19 000 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunden
auf den 18. Juli 1944, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 7, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird. Neustadt / Westpr., den 9. März 1944. Das Amtsgericht. Abt. 2. Favre, Amtsgerichtsrat. ., [31180] Oeffentliche Aufforderung gemäß § 2358 BGB.
74 VI 6383/42. Am 21. November 1942 ist in Leipzig der Schausteller Edu⸗ ard Johann Gottlieb Schwarz, geboren am 8. März 1906 in Rostock, gestorben. Als Erben kommen seine Eltern Jo⸗ hann Eduard Gottlieb Schwarz und dessen Ehefrau Martha Karoline Wil⸗ helmine Schwarz geb. Maltzahn sowie deren Abkömmlinge, Eltern und Ge⸗ schwister in Frage. Personen, die da⸗ nach als Erbe in Frage kommen, wer⸗ den aufgefordert, ihre Erbrechte bis zum 31. Mai 1944 bei dem unterzeich⸗ neten Gericht anzumelden, andernfalls sie bei der Feststellung der Erbrechte nicht berücksichtigt werden.
Hamburg, den 2. März 1944.
[31176] Oeffentliche Aufforderung. Der Bergmann Eduard Wielt, ge⸗ boren am 5. April 1899 in Liebenberg, Kreis Ortelsburg, ist am 19. Mai 1943 zu Aalen (Württ.), seinem letzten Wohnsitz, gestorben. Da ein Erbe nicht ermittelt worden ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zu⸗ stehen, hiermit aufgefordert, ihre Erb⸗ rechte bis zum 15. Mai 1944 bei dem Nachlaßgericht Aalen (Württ.) anzu⸗ melden, andernfalls wird festgestellt werden, daß ein anderer Erbe als der Fiskus — das Land Württemberg — nicht vorhanden ist. Aalen, den 10. März 1944. Nachlaßgericht Aalen. Bezirksnotar Harr.
Oeffentliche Aufforderung.
N. VIII 1 Hohenwestedt. Der land⸗ wirtschaftliche Arbeiter Karl Franz Wilhelm Neumann, geb. am 17. 3. 1865 in Stuterey (Kreis Insterburg), zuletzt wohnhaft in Rade b. Hohenwestedt, ist am 10. 4. 1940 in Rendsburg verstor⸗ ben. Da ein Erbe nicht ermittelt wor⸗ den ist, werden diejenigen, denen Erb⸗ rechte an dem Nachlaß zustehen, hiermit aufgefordert, ihre Erbrechte bis zum 1. Juni 1944 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden; anderenfalls wird festgestellt werden, daß ein anderer Erbe als der preußische Fiskus nicht vorhan⸗ den ist. [31282]
Neumünster, den 6. März 1944.
Das Amtsgericht.
[31280= 1. Beschluß.
2 F 2/43. Auf Antrag des Johann Heinzmann, Postangestellten in Liebau Nr. 8 bei Königsberg a. d. Eger, als Eigentümer der nachstehend bezeichneten Spareinlagen bezw. als Vertreter der Eigentümer wurde am 14. 7. 1943 das Aufgebotsedikt hinsichtlich der nach⸗ benannten Spareinlagebücher der Spar⸗ kasse Königsberg Folio 6317, lautend auf den mdj. Emil Heinzmann und ein Guthaben von 87,60 Rℳ, und auf Folio 9530, lautend auf Rudolf Heinz⸗ mann und ein Guthaben von 1221,3 ℳ, mit einer Anmeldungsfrist von 6 Monaten erlassen. Die Anmeldungs⸗ frist ist fruchtlos abgelaufen. Das Amts⸗ gericht Falkenau erklärt daher über An⸗ trag des Johann Heinzmann die ge⸗ nannten Spareinlagebücher für kraftlos.
Falkenau, den 18. Januar 1944.
Das Amtsgericht.
Der beeeee über die im Grundbuche von Groß Wolz Blatt 1 Abt. III Nr. 12 für Viktoria Pawli⸗ kowski geb. Binstrup eingetragene Hypo⸗ thek von 6000,— Goldzloty ist kraftlos geworden. [31281] Amtsgericht Graudenz.
Der seit dem 17. Juli 1915 in Ruß⸗ land vermißte Gefreite Theodor Krön aus Glatz⸗Hassitz, geboren am 25. April 1896 in Glatz⸗Hassitz, wird für tot er⸗ klärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 17. Jull 1915, mittags 12 Uhr, festgestellt. Amtsgericht Glatz, 8. 3. 1944. — 4 UR II 3/43. [31243]
4. Oeffentlich Zustellungen
[31182] Ladung.
Die Ehefrau Auguste Anna Meyer geb. Kreutzmann, Hamburg 1, Kappel 32, Hths. links, bei Mahnhardt, klagt gegen ihren Ehemann, den Kellner Herbert Israel Meyer, unbekannten Aufent⸗ halts, auf Aufhebung, notfalls Schei⸗ dung der Ehe. Verhandlungstermin: 3. Mai 1944, 9 ½ Uhr, vor dem Land⸗ gericht Hamburg, Zivilkammer 8, Zim⸗ mer 312.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[31187] Oeffentliche Zustellung. Die Chefrau Marta Steves in Berlin W 30, Rosenheimer Straße 39, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rusche in Hirschberg im Riesengebirge, klagt gegen ihren Ehemann, den Druckereileiter Fritz Steves, früher in Hirschberg im Riesengebirge, Wilhelm⸗ straße 11, jetzt angeblich bei der Deut⸗ schen Zeitung in den Niederlanden, Amsterdam C, Voorburgwal 225, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden, eine eventuelle Widerklage abzuweisen, den Beklagten für allein schuldig he er⸗ kläven und ihm die Kosten des Rechts⸗ streits aufzuerlegen. Die Auslandszu⸗ stellung der Klage und der Ladung zum Verhandlungstermin am 3. März 1944, vormittags 10 Uhr, konnte nicht er⸗ folgen. Die öffentliche Zustellung ist durch Beschluß vom 3. März 1944 be⸗ willigt Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Hirschberg im Riesengebirge auf den 12. Mai 1944, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen. Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen, geladen Hirschberg im 10. März 1944. 8 Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle
Riesengebirge, den
Das Amtsgericht.
“
[31183] Oeffentliche Zustellung.
2 R. 66/44. Die minderjährige Sina⸗ Annemarie Müller in Berlin⸗Charlot⸗ 4, Schlüterstraße 56, vertreten durch ihre Mutter Frau Magda Müller, ebenda, Prozeßbevollmächtigte: Rechts⸗ anwälte Krause und Zuppke in Inster⸗ burg, klagt gegen den v. Julius Süßmann, früher in Ebenrode, mit dem Antrage auf Feststellung, daß die Klägerin nicht von dem Beklagten ab⸗ stammt. Der Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf den 19. Mai 1944, 9 %⅛ Uhr, vor dem Landgericht, hier, Altes Schloß, Eingang 3, Zimmer Nr. 11, bestimmt, zu dem der2 eklagte hiermit geladen wird mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen und etwaige Einwendungen und Beweismittel unverzüglich durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schrift⸗ satz dem Gericht mitzuteilen.
nsterburg, den 7. März 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[31184] Oeffentliche Zustellung. 2 Ladung.
C 25/44. In Sachen des Kaufmanns Paul Kitzky in Kamenz (Sa.), Bautzner Straße Nr. 79, Klägers, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Grund⸗ mann in keng. gegen den Kaufmann Karl Joest in München⸗Gladbach, als Liquidator der aufgelösten Firma Joest & Pauen in München⸗Gladbach, Be⸗ klagten, wegen Abgabe einer Einwilli⸗ gung soll auf den Antrag des Klägers vom 26. Februar 1944 wegen des zwi⸗ schen den Parteien bestehenden Streites zur Vermeidung eines förmlichen Streitverfahrens ein gütlicher Ausgleich versucht werden. Der Beklagte wird daher zur Güteverhandlung auf Frei⸗ tag, den 12. Mai 1944, vorm. 9 Uhr, vor das Amtsgericht Kamenz (Sa.), Zimmer 18, geladen. Falls der Be⸗ klagte neue Tatsachen vorbringen will, wird er ersucht, diese zur Vorbereitung der Güteverhandlung umgehend dem Gericht in zwei Stücken mitzuteilen oder beim Amtsgericht seines Wohnsitzes zu Protokoll der Geschäftsstelle zu er⸗ klären. Das Erscheinen des Beklagten im Termin wird jedoch durch eine solche Mitteilung nicht entbehrlich. Der Be⸗ klagte kann sich im Termin durch einen Rechtsanwalt oder durch eine sonstige volljährige Person vertreten lassen. Der Vertreter hat spätestens im Termin eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Wenn der Beklagte nicht erscheint, und sich auch nicht vertreten läßt, kann der Gegner sofortigen Eintritt in das Streitverfahren verlangen und auf An⸗ trag Versäumnisurteil gegen den Be⸗ klagten erlassen werden. In diesem Falle müßten seine schriftlichen Mit⸗ teilungen unberücksichtigt werden
Kamenz (Sa.), den 10. März 1944.
Das Amtsgericht. [31185] Oeffentliche Zustellung. Ladung. “
C 26/44. In Sachen des Kaufmanns Paul Kitzky in Kamenz (Sa.), Bautzner Straße Nr. 79, Klägers, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Grund⸗ mann in Kamenz (Sa.), gegen den Tuchfabrikant Rudolph Raupach, zuletzt wohnhaft gewesen in Frankfurt (Main), als alleiniger ehemaliger Inhaber der aufgelösten Firma Max Raupach in Moys, Beklagten, wegen Abgabe einer Einwilligung soll auf den Antrag des Klägers vom 26. Februar 1944 wegen des zwischen den Parteien bestehenden Streites zur Vermeidung eines förm⸗ lichen Streitverfahrens ein gütlicher Ausgleich versucht werden. Der Be⸗ klagte wird daher zur Güteverhandlung auf Freitag, den. 12. Mai 1944, vorm. 9' Uhr, vor das Amtsgericht Kamenz (Sa.), Zimmer 13, geladen. Falls der Beklagte neue Tatsachen vorbringen will, wird er ersucht, diese zur Vorberei⸗ tung der Güteverhandlung umgehend dem Gericht in zwei Stücken mitzuteilen oder beim Amtsgericht seines Wohn⸗ sitzes zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Das Erscheinen des Beklagten im Termin wird jedoch durch eine solche Mitteilung nicht entbehrlich. Der Be⸗ klagte kann sich im Termin durch einen Rechtsanwalt oder durch eine sonstige vollfährige Person vertreten lassen. Der Vertreter hat spätestens im Termin eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Wenn der Beklagte nicht erscheint, und sich auch nicht vertreten läßt, kann der Gegner sofortigen Eintritt in das Streitverfahren verlangen und auf An⸗ trag Versäumnisurteil gegen den Be⸗ klagten erlassen werden. In diesem Falle müßten seine schriftlichen Mit⸗ teilungen unberücksichtigt bleiben. Kamenz (Sa.), den 10. März 1944.
Das Amtsgericht.
[31186] Oeffentliche Zustellung. Ladung. 8
C 24/44. In Sachen des Kaufmanns Paul Kitzky in Kamenz (Sa.), Bautzner Straße Nr. 79, Klägers, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr Grund⸗ mann in Kamenz (Sa.), gegen Georg Radamm, Inhaber der nicht eingetra⸗
genen Firma Georg Radamm, früher
in Berlin NW 6, jetzt unbekannten Auf⸗ enthaltes, Beklagten, wegen Abgabe einer Einwilligung soll auf den Antrag des Klägers vom 26. Februar 1944 wegen des zwischen den Parteien bestehenden Streites zur Vermeidung eines förm⸗ lichen Streitverfahrens ein Fütlicher Ausgleich versucht werden. Der Be⸗ klagte wird daher zur Güteverhandlung auf Freitag, den 12. Mai 1944, vorm. 9 Uhr, vor das Amtsgericht Kamenz (Sa.), Zimmer Nr. 13, geladen. Falls der Beklagte neue Tatsachen vorbringen will, wird er ersucht, diese zur Vorberei⸗ tung der Güteverhandlung umgehend dem Gericht in zwei Stücken mitzuteilen oder beim Amtsgericht seines Wohn⸗ sitzes zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Das Erscheinen des Beklagten im Termin wird jedoch durch eine solche Mitteilung nicht entbehrlich. Der Be⸗ klagte kann sich im Termin einen Rechtsanwalt oder durch eine sonstige volljährige Person vertreten lassen. Der Vertreter hat spätestens im Termin eine schriftliche Vollmacht vorzulegen. Wenn der Beklagte nicht erscheint, und sich auch nicht vertreten läßt, kann der Gegner sofortigen Eintritt in das Streitverfahren verlangen und auf An⸗ trag Versäumnisurteil gegen den Be⸗ klagten erlassen werden. In diesem Falle müßten seine schriftlichen Mit⸗ teilungen unberücksichtigt bleiben.
Kamenz (Sa.), den 10. März 1944. [31188]
Aufruf zur Anmeldung von Vorkriegs⸗ warenforderungen gegen Juden im Generalgouvernement.
Die nach dem 1. Januar 1938 ent⸗ standenen nachweislich uneinbringlichen Vorkriegsforderungen gegen Juden im Generalgouvernement, soweit sie Deut⸗ scher⸗ Volksdeutschen oder juristischen
ersonen, deren Kapitalmehrheit am 1. September 1939 in Händen von Reichs⸗ oder Volksdeutschen lag, aus Warenlieferungen im Wert über 50,— Reichsmark nach dem Generalgouverne⸗ ment zustehen, sollen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht in begrenztem Um⸗ fang entschädigt werden. Die Gläubi⸗ ger werden aufgefordert, ihre Forde⸗ rungen bis zum 1. Juni 1944 bei der Exportkreditbank AG., Berlin W 8, Kanonierstr. 17 — 20, anzumelden. Die Anmeldeformulare mit Merkblatt, aus dem sich alles weitere ergibt, können von der Exportkreditbank AG. ange⸗ fordert werden. Für jeden Schuldner ist ein besonderes Formblatt vorge⸗ sehen. Forderungen, die bis zum 1. Juni 1944 nicht formularmäßig bei der Exportkreditbank AG. angemeldet worden sind, bleiben unberücksichtigt.
Hrakau, Warthestraße 18, 10. März
1944. 8 Ausgleichsstelle für das Generalgouvernement.
Dr. Kratz.
5. Verluft⸗ n. Fundsachen
[31288]
Der Versicherungsschein Nr. 202 987, auf das Leben des Herrn Otto Brinck⸗ mann ausgestellt, ist verlorengegangen und wird hierdurch von uns für kraft⸗ los erklärt, sofern nicht innerhalb von 14 Tagen Ansprüche bei uns geltend gemacht werden.
Berlin, den 13. März 1944.
131349]
Aufruf zur Anmeldung von Aktien der
Schlesischen Graphischen⸗ und Verlags⸗
anstalten „Polonia“ A. G.
(ehemals slaskie Zaktady Graficzne
i Wydawnicze „Polonia“ Sp. Akc.) Kattowitz (früher Roonstr. 11).
Auf Grund von § 31 der Verord⸗ nung über die Abwicklung der Forde⸗ rungen und Schulden polnischer Ver⸗ mögen (Schuldenabwicklungsverord⸗ nung) vom 15. August 1941 (RGBl. I S. 516) und der dazu ergangenen 5. An⸗ ordnung der Haupttreuhandstelle Ost zur Durchführung der Schuldenabwick⸗ “ (AO. Nr. 16) vom 8. Mai 1942 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 108/42) werden hiermit die Aktio⸗ näre der Schlesischen Graphischen⸗ und Verlags⸗
anstalten „Polonia“ A. G. (Slaskie Zaktady Graficzne i Wy- dawnicze „Polonia“ Sp. Akc.) Kattowitz, Roonstr. 11, aufgefordert, ihre Aktien bei dem unterzeichneten kommissarischen Ver⸗ walter binnen einer Frist von drei Mo⸗
naten anzumelden.
Die Aktionäre haben mit der An⸗ meldung die Aktien entweder in Ur⸗ schrift einzureichen oder ihren Besitz durch die Hinterlegungsbescheinigung einer Devisenbank und, wenn die Hin⸗ terlegung im Ausland erfolgt, durch die Hinterlegungsbescheinigung einer als zuverlässig anerkannten ausländischen
(Bank nachzuweisen, in der die Urkun⸗
den genau zu bezeichnen sind (Nenn⸗ betrag, Stücknummer).
Erfolgen die Anmeldung und die Vorlegung der Aktienurkunden (oder der Hinterlegungsbescheinigung) nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, so werden die Aktien für kraftlos erklärt werden.
Die Aktionäre haben bei der An⸗ meldung der Aktien oder der Einrei⸗ chung der Urkunden (Hinterlegungs⸗ bescheinigungen) nachzuweisen:
1. daß sie nicht zu den Personen ge⸗ hören, deren Vermögen nach der Polenvermögensverordnung vom 17. September 1940 (REBl. I S. 1270) der Beschlagnahme unter⸗ liegt, und
2. entweder a) daß ihnen das Mitgliedschafts⸗
recht am 1. September 1939 zu⸗ stand (Altbesitz), oder
b) wenn sie das Mitgliedschaftsrecht
nach dem 1. September 1939 er⸗ worben haben, daß ihr Rechts⸗ vorgänger nicht zu den Personen ehört, deren Vermögen der Be⸗ schlagnahme nach der Polenver⸗ mögensverordnung unterliegt, und daß diesem das Mitglied⸗ schaftsrecht am 1. September 1939 zustand.
Der persönliche Nachweis ist wie folgt zu führen:
1. für deutsche Staats⸗ und Volks⸗
zugehörige:
durch Staatsangehörigkeitsaus⸗ weis, Reisepaß, Kennkarte des Deutschen Reiches, Ausweis der Deutschen Volksliste Abt. 1 bis 3 (auch „Vorbescheid“ oder „Vor⸗ läufiger Ausweis“, laut welchem die Aufnahme in die Deutsche Volksliste erfolgt ist) oder Ein⸗ bürgerungsurkunde,
für deutsche Volkszugehörige im Generalgouvernement:
durch Bescheinigung des zustän⸗
Mannheimer Lebensversicherungs⸗ Gesellschaft AG., 8
Berlin W 8, Krausenstr. 9 10.
[31289] riedrich Wilhelm
Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft. Die Versicherungsscheine A 4325 u. A 18 374 Kurt Gollnick, A 11 630 Jo⸗ hannes Dörr, A 57 852 Eleonore Schreiber, A 67 616 Heinrich Schwartz, A 114 835 Walter Genz, A 116 506 Karl Gottwald, A 116 553 Fritz Knapp, A 130 368 Peter Kärcher, A 131 552 u. E 406 006 Margarethe Schumacher, A 132 098/9 Carl Schreiber, A 134 35
digen Kreis⸗ oder Stadthaupt manns, 1 für Protektoratsangehörige: durch Bescheinigung der zustän⸗ digen Landes⸗ oder Bezirksbehörde des Protektorats, für ausländische Staatsangehörige: durch Bescheinigung der zustän⸗ digen Behörde des ausländischen Staates (Heimatbehörde oder im Deutschen Reich zugelassene Ver⸗ tretung). uristische Personen des Privatrechts, Gesellschaften oder Vereine haben nach⸗
Fritz Dorn, E 62 717 Gerhard Schulz, E 816 595 Helmuth Hunold, E 317 676 Richard Unger, E 320 520 Gottfried Kriegeskorte, E 341 371 Gertrud Fär⸗ ber, Ez 330 939 Friedrich u. Anna Marta Wesch, E2Z 342 348 a Sophie Knapp, M 629 992 Paul Barß, M 792 511 Annemarie u. Wilma Tödt sind abhanden gekommen und werden kraftlos, wenn nicht binnen eines Mo⸗ nats Einspruch bei uns erfolgt. Berlin, den 11. März 1944. Der Vorstand.
7. Aktien⸗ gesellschaften
[29937] Bekanntmachung gemäß § 208 Aktien⸗
gesetz.
Die Continentale Bank Altiengesell⸗ schaft Wien 1., Habsburgergasse 5, ist aufgelöst. Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei der Geschästestenke der Continentalen Bank A. G. in Abwicklung Wien 1., Habsburgergasse 5, anzumelden.
Wien, am 8. Februar 1944.
zuweisen, daß am 1. September 1939 die Mehrheit der Anteile nicht Personen gehörte, deren Vermögen der Beschlag⸗ nahme unterliegt, und die Verwaltung nicht von solchen Personen maßgebend beeinflußt war (vgl. § 10 Pol. Verm.⸗ VO.). Dieser Nachweis kann durch Be⸗ scheinigung der zuständigen Treuhand⸗ stelle oder der zuständigen Industrie⸗ und Handelskammer, bei Genossenschaf⸗ ten durch Bescheinigung des zuständigen Genossenschaftsverbandes und bei Ver⸗ einen durch Bescheinigung der zuständi⸗ gen Polizeibehörde geführt werden. Der Nachweis des Altbesitzes am 1. September 1939 (sowohl des ur⸗ sprünglichen wie des von einem Rechts⸗
vorgänger abgeleiteten) ist grundsätzlich durch schriftliche Belege zu führen, z. B. durch
scheine, quittungen, zuverläf
ländischen Bank.
Ankaufsabrechnungen, Schluß⸗ Depotaussüge, Anlieferungs⸗ Versicherungen einer als ig bekannten in⸗ oder aus⸗
Theobor Konopka, Kommissarischer Verwalter der 8
Schlesischen Graphischen⸗ und Verlags⸗
anstalten „Polonia“ A. G., Kattowitz, Grundmannstr. 11.