1944 / 66 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Mar 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 66 vom 18. März 1944. S. 2

8—

2

Ferner die nicht genormten Baumuster

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Ferner die nicht genormten Baumuster

Bemerkungen Erzeugnis Normausführungen Bemerkungen

C DIN 72758 D DIN 72758

Fußabblendschalter Bosch SSH 11/4 2c

Gerstmeyer DSW 100 bzw. Plitz AB9

Anhängersteckdosen hörigen Kontakthülse

Handabblendschalter für Bosch SH/NH 1/1 Wagen Kostal 7340

Andere Abblend⸗ DIN 72576 unter Fortfall der Klemme 54 und der dazu gehörigen Kontakt⸗

Elektrische Abblend⸗ schalter für Kräder

DIN 72758 DIN 72758

esghe W“ 88 21 sowie Foxtfall der Klemme 52 und des zugehörigen Kurz⸗ Lars. 888 ““ SG chlußschalter

gebaute Abblend⸗ B DIN 72576 unter Fortfall der Klemme 54 (Bremsli öri

. 1 2 emslicht) und des zugehörigen schalter gehören Kontaktstiftes

Mechanische Abblend⸗ schalter für Kräder (Seilhebel zum Abblendschalter)

Bosch LSH 8/100 2

Bosch LSI 17 P 623

zum Schein⸗

B DIN 72576 unter Fortfall der Klemme 54 und des dazugehörigen Kontakt⸗ stiftes sowie Fortfall der Klemme 52 mit zugehöriger Kontakthülse

2

[àA DIN 72579

Zwischenstecker für zur Angleichung der

Anlaßdruckknopfschalter A DIN 72764

V B DIN 72764

Bosch S8H 511/1 2

Ausführungen HgN 25020 u. 21. an A u. B DIN

Anhängersteckdosen B DIN 7257 g * und ⸗Stecker (Norm in Vor⸗ 8 bereitung)

Horndruckknöpfe V B DIN 72765* (Kontakte in Ruhe⸗ 11.X“ lage oͤffen)

““

Sonderdruckknopf⸗ schalter (Kurzschließer u. dgl.)

Bosch SSH 506/4 2 Bosch SSH 515/1 2 Kostal Kostal Kostal Kostal Kostal

Apparatebau Kirchheim AK 102

“mit 2 isolierten 72576

Klemmen

Bosch SEA 223 L 1 2 Bosch SEA 224 L 1 Z2 Bosch SEA 170/1 2

Feuerwehrstecker und 1 ⸗Steckdosen

8 Horndruckknöpfe im Lenkrad gehören

Sicherungsdosen zum Lenkrad

A 5/1 DIN 72582 B 5 DIN 72582 2 1“ gb AX6 DIN 72582 8

1 25 1 8 B 6/1 DIN 72582 Verwendung

A DIN 72763 Bosch SH/GH 3/1 Bosch SSH 15/2 2Z

& 12/1 DIN 72582 B 12 DIN 72582 . 1 B 12⁄2 DIN 72522 8 .“

Glühschalter

Apparatebau Kirchheim AK 163

B 3 DIN 72582 für Volkswagen

Prämie bei der Körperschaftsteuer. bestimmt, daß Holzhändker und Baustoffhändler für ihre Liefe⸗

A DIN 72576 unter Fortfall der Klemme 54 (Bremslicht) und der dazu ge⸗ rungen nur ein halbes Prozent Umsatzsteuer zahlen. Für Behelfs⸗

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 66 vom 18. März 1944. S. 3

mittlung der Einkünfte außer Betracht. Eine Einkommenbesteue⸗

rung kommt für den Eigentümer nur in Betracht, wenn das Be⸗

helfsheim zum Betriebsvermögen gehört. Aehnliches gilt für die

Für die Umsatzsteuer wird

heime pird ein Einheitswert nicht festgestellt und sie führen auch nicht zur Fortschreibung des Einheitswerts für das Grundstück.

Die Behelfsheime werden ferner nicht zur Grundsteuer heran⸗

.““

gezogen. 6 1 8 Besteuerung der Gemeinschafts⸗ und Stillegungsbeihilfe Nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes ist eine

Reihe von Einkünften, wie z. B. Fürsorge⸗ und Versorgungs⸗ bezüge, Bezüge aus einer Krankenversicherung, Heiratsbeihilfen

und andere Beihilfen der Betriebe in begrenzter Höhe usw., aus⸗

drücklich für steuerfrei erklärt worden. Zu diesen steuerfreien Einkünften nimmt Staatssekretär Reinhardt in der Deutschen Steuer⸗Zeitung ausführlich Stellung. Daraus geht hervor, daß die Gemeinschaftsbeihilfe und die Stillegungsbeihilfe, die den Unternehmern stillgelegter oder zusammengelegter Betriebe gezahlt werden, nicht zu diesen nach dem Einkommensteuergesetz steuer⸗ freien Bezügen gehören. Weder die Betriebserhaltungsbeihilfe noch die als Unternehmerentgelt oder Unterhaltsbeihilfe gegebenen Beträge sind steuerfrei. Der Finanzminister hat aber aus Billig⸗

keitsgründen angeordnet, daß der Teil der Beihilfe, der als Unter⸗

nehmerentgelt oder als Unterhaltsbeihilfe gewährt wird, bei der Feststellung des steuerfreien Einkommens nicht zu berücksichtigen ist. Diese Feststellung ist, wie Staatssekretär Reinhardt ausführt, dadurch begründet, daß die Unterhaltsbeihilfe grundsätzlich 85 % derjenigen Beträge nicht übersteigen darf, die dem Unternehmer vor der Betriebsstillegung nach Abzug der Personensteuer als Privatentnahme oder Privatverbrauch verblieben waren.

Wirtschaftstenn

Die Wagniswandlungen und Deckungserweiterungen der deutschen

Versicherungswirtschaft aus dem Luftkrieg Die deutsche Versicherung hat in vielfacher Hinsicht Wagnis⸗

wandlungen und Deckungserweiterungen aus dem Bombenterror

auf sich genommen. Nach einem Bericht, den hierzu General direktor Querfeld in dem Fachorgan „Die Versicherung“ ver⸗ öffentlicht, wird bei der Hausratversicherung der Luftnotstands⸗ gebiete Rücksicht darauf genommen, daß jetzt der Keller Auf⸗

bewahrungsraum für den größten Teil des Hausrats geworden ist. Damit war der Fortfall der Begrenzung der Haftung für den Kellerinhalt in der Einbruchsdiebstahlversicherung gegeben,

wie anderorseits die vorübergehende Außenversicherung unein⸗ geschränkt zugestanden und auf die Veränderungsanzeige verzichtet

wird. Auch ist bei der Einbruchsdiebstahlversicherung die Er⸗ hebung eines Zuschlages für das Unbewohntsein von Wohnungen

fortgefallen. All diese Deckungserweiterungen, also Erweite⸗ rungen der Haftung des Versicherers, werden in der Hausratver⸗

Richte sich die Pflichtwidrigkeit gegen die umfassende Gemeinschaft des Volkes, so sei die Standeswidrigkeit zugleich auch sitten⸗ widrig. In diesem Falle seien die Bestands⸗ und Ordnungs⸗ gesee der Volksgemeinschaft berührt, und zwar, wenn eine krasse Umkehrung der vom Gesetz gewollten Rechtslage durch den ver⸗ traglichen Haftungsausschluß erzielt würde, zweitens, wenn eine tatsächliche Monopolstellung ausgenutzt werden würde oder wenn die öffentliche Gemeinschafts⸗ und Rechtsstellung eines Berufs⸗ trägers zu unverantwortlichem Handeln in der Volksgemein⸗

schaft mißbraucht oder leichtfertig ausgeübt würde.

Wenn dem Steuerberater die Möglichkeit gegeben würde, ober⸗ flächlich zu arbeiten, so wäre eine Haftungsbegrenzung nichtig. Entspricht der Steuerberater jedoch dem Typ des sorgfältigen Steuerberaters, so sei die Vereinbarung einer Haftungs⸗ begrenzung für den Fall eines gelegentlichen Versehens während eines viele Jahre dauernden Beratungsvertrages wirksam. Es handele sich dann um eine Gefahrtragungsvereinbarung in dem Sinne, daß der Steuerberater dem Geschäftsherrn zwar die

dember d. J. einen Warenaustausch im Werte von 4,4 Mill. Er wechselseitig vorsieht. Dänemark wird in diesem Rahmen an die Niederlande u. a. Fische, getrocknete Rübenschnitzel, Medizinal⸗ waren, Maschinen und Apparate sowie Gegenstände aus Eisen und Stahl exportieren. Die Niederlande werden dafür an Dänemark vor allem Gegenstände aus Eisen und Stahl, Rundfunkmaterial, Blumenzwiebeln und Faßbänder liefern.

Stteigerung der schwedischen Einfuhr im Februar Stockholm, 17. März. Der starke Rücgang des schwedischen Außenhandels im Januar war, wie „Nya Dagligt Allehanda berichtet, nur vorübergehender Natur, da im Februar ein wesent⸗ licher Aufschwung eintrat. Der schwedische Import stie auf 155 Mill. Kr. gegen 122 Mill. Kr. im Januar und überschritt sogar den Umfang des Vorjahres (147 Mill. Kr.). Die Ver⸗ besserung, die bei den Warengruppen Mineralien, Metalle usw. zu verzeichnen ist (48 Mill. Kr. gegen 39 Mill. Kr. im Januar

und 44 Mill. Kr. im Februar des Vovxjahres) spiegelt eine Er⸗

höhung der Einfuhr von Kohle und Koks im Vergleich zu den beiden genannten Monaten wider. Auch der Geleitschiffsverkehr führt zu einer Einfuhrsteigerung. 1“

Massenarbeitslosigkeit und Verarmung in Australien nach dem Kriege

Genf, 17. März. In einem Vorkrag über die Lage Australiens nach dem Kriege sagte der dortige Uchenmüinlter Dr. Evatt dem Lande eine schwere soziale Krise mit Massenarbeitslosigkeit und Massenverarmung voraus. Die australische sei nach den zur Zeit bestehenden Gesetzesvorschriften völlig außer⸗ stande, von sich aus mit derartig großen Problemen fertig zu werden, weil ihre Handlungsvollmachten weitgehend beschränkt seien. Wolle man versuchen, die Arbeitslosenfrage mit den Macht⸗ mitteln der australischen Einzelstaaten zu lösen, dann werde sich mindestens eine Neuauflage der schweren Wirtschaftskrise von 1929/33 ereignen Zu allem kämen noch Inflations⸗ und De⸗ flationsgefahren. Aus dieser Lage könne nur eine starke, mit be⸗ deutenden Vollmachten versehene Zentralregierung die erforder⸗ lichen Auswege schaffen.

Arbeit der Erledigung aller laufenden Steuersachen abnimmt, nicht aber das Risiko. (OLG. Stettin 4 U 66 19. 10.1943.)

w Devisenbewirtschaftung Zahlungsverkehr zwischen Deutschland und Albanien Das Reichswirtschaftsministerium hat durch Runderlaß 12/44

Bosch SH/GH 4/1 T1“ nancen. In der Industrieversicherung ür E 2 n⸗ wird größtes Entgegenkommen gezeigt. Leerstehende Wohnungen Kirsten 4048/15 1 8 8 16 A 4 DIN 72582 88 s elch . ben⸗ der Luftnotstandsgebiete weisen auch hinsichtlich der Versicherun Kirsten 3938/15 8 6 B 4 DIN 72582 .“ fender Fertigung gegen Leitungswasserschäden erweitertes Risiko auf. Ferner 8* 8 in der Feuerversicherung auf die vielfachen behelfsmäßigen Heiz⸗

anlagen von an sich nicht heiZbaren Zimmern der Aufnahmegaue 8 hingewiesen werden. Auch hier wird seitens der Versicherer auf den ⸗Einwand der Gefahrerhöhung verzichtet. In der Sturm⸗

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

zrag, 17. März. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G.,

Schubausschalter A DIN 72761

—— -—

Kippausschalter B DIN 72761

Bosch SSH 36/2 2 2 Bosch SSI 36/4 2 A 2 DIN 72582 Bosch SEA 9/3 für Ersatzzwecke

bzw. Kirsten 1220.

Wacker & Dörr 14600 bzw. Kostal 7500 (sogen. Tumbler⸗

für das überschwere

Schalter) Naris ZBT 205/1 2

Bosch SSH 507/1 2 Bosch SH/TH 2/1 Kostal 7125 8

Drehausschalter

Ford G. 19 T— 12251 (12⸗polig mit rückwärtigem Anschluß) .

Bremslichtschalter A DIN 72759 Bosch 88H. 30% 2 B DIN 72759 Bosch SSH 3/11 2Z ( DIN 72759

Bemerkung: Als Bremslichtschalter nur noch zugelassen für den Auslandsbedarf, dagegen als Sicher⸗ heitsschalter, Oeldruckschalter, Schalter für Gerätebetätigung auch im Inland.

Verbindungsschiene C DIN 72582

8 für Sicherungsdosen 1

8

8 DIN 72581 Bosch WsG 508/1, 2, 3 2 (f. SEA 9 25 DIN 72581 3 2)

Schmelzeinsätze für andere Geräte nicht inbegriffen

Schmelzeinsätze für obige Sicherungs⸗ dosen

2. Verbindungsmittel.

8

A 3 DIN 72586 A 4 DIN 72586 A 5 DIN 72586 B 12 DIN 72586 Norm in Vor⸗

Leitungsverbinder Bosch RS 156 (2⸗polig) Kostal 7712 (2⸗pol.) bzw. Hella 2 1

Jäger 500 (2⸗polig)

Erzeugnis Normausführungen

Ferner die nicht genormten Baumuster

bereitung

üs

EE 2 .

Schutzdeckel für Lei⸗

Hella n. OKH-Zeichnung 4 VI

B DIN C DIN

Handlampensteckdosen

tungsverbinder A 3 D 04007

DIN 72586

Handlampenstecker A DIN

Abzweigdosen für abgeschirmte Lei⸗

Abzweigdosen Bosch RS 157 Kostal 7711 bzw. Hell

Zweistiftstecker mit Kostal 4797 und 98 Gegenstück

6 htungen nicht ent⸗

halten

Allgemeines: Für Erstausrüstungszwecke müssen, falls nicht zwingende Gründe vorliegen, die Norm⸗

Einstiftstecker mit 18 Gegenstück

Franke KST 5522 bzw. Nr. 55

ausführungen verwendet werden. Baumusteränderungen sind zulässig unter der Voraussetzung, daß volle Austauschbarkeit gewährleistet ist und wesentliche Fortschritte hinsichtlich Werkstoff⸗ und Arbeitsaufwand damit erzielt werden.

Kabelschnellstecker für Kräder

Für die im § 1 genannten Erzeugnisse dürfen die nach⸗ stehend genannten Werkstoffe nicht verwendet werden:

.Legierte Stähle nach Maßgabe der Anordnung E 23 B der Reichsstelle für Eisen und Stahl (Begrenzung des Legierungsgehaltes in Baustählen) vom 1. Juli 1942.

.Kupfer und Kupferlegierungen für alle Bauteile, aus⸗ genommen

Oberflächenstücke an den eigentlichen Kontaktstellen. Schichtstärke nach Maßgabe der Kontaktbeanspruchung unbd des Verschleißes.

b) Kleinere Teile, die die eigentliche Kontaktstelle be⸗ inhalten und wo eine Verbundausführung nachweis⸗ lich einen unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand zur Folge hätte.

e) eilagen zu stromführenden Stahlfedern zwecks Ver⸗

ringerung des

w Spannungsabfalls bei Strömen.

großen

d) Kurze Verbindungslitzen zwischen bewegten Teilen

in den Geräten. Aluminium und Aluminiumlegierungen.

Nickel, Chrom, Kadmium, Wolfram, Molybdän und deren

Legierungen, Blei.

Edelmetalle mit Ausnahme von Silber für Kontaktober⸗ flächen und kleinste Kontaktstücke für reine Druckkontakte, da wo der Ersatz durch Reibkontakte nicht möglich ist.

68. Zinn und Zinnlegierungen für Kolbenlötungen mit höch⸗ stens 40 % Zinngehalt. Zinn⸗Blei⸗Legierungen für Tauch⸗ lötungen mit höchstens 15 % Zinngehalt zur Herstellung

Nichtamtliches

Deutsches Reich

Nr. 5 des Reichsministerialblatts vom 10. März 1944 ist soeben

erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin NW 40, Scharn⸗ horststraße 4, zu beziehen. Inhalt: 1. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zoll⸗ starif. 2. Volksgesundheit: Bekanntmachung über die Aufteilung der Aerztekammer Rheinland in die Aerztekammer Düsseldorf, Essen und Köln⸗Aachen.

im Wege der Auftragsverlagerung) hergestellt werden, die vom Leiter des Sonderringes „Elektro⸗Zubehör für Kraftfahrzeuge und Verbrennungsmotoren“, Herrn Dir. Dr. E. C. Raßbach, 7. Zink, ausgenommen i. H. R. Bosch G. m. b. H., Stuttgart, Militärstr. 4, eine führende Teile. Herstellungsgenehmigung erhalten haben. 11 8. Isolier⸗ und Kunststoffe mit Ausnahme § 5 a) nach Maßgabe der Anordnung Nr. 36 der Reichs⸗ b 1“ 8 stelle Chemie (Verwendungsverboie für Hartgewebe Der Leiter des Sonderringes „Elektrozubehör für Kraft⸗ vom 13. April 1942) 8.efaͤhrzeuge und Verbrennungsmotoren wird ermächtigt, in b) Kunststoffe auf Phenolharzgrundlage. besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den Vor⸗ 9. Sartaumm schriften dieser Anordnung zuzulassen. Anträge sind beim 10. Weichgummi Arbeitsring „Elektr. Schaltgeräte für Kraftfahrzeuge“, Herrn tüllen. Dipl.⸗Ing. Alfred Rehm, 1. H. Robert Bosch G. m. b. H., 11. Lacke und Farben mit Ausnahme von einfachen Anstrichen Stuttgart, Militärstr. 4, einzureichen.

auf Teilen, die außen am Fahrzeug befestigt werden und I § 6 der Witterung stark ausgesetzt sind. Zuwiderhandlungen gegen die Anordnung werden nach 1 .“ den §§ 10, 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr

Alle für die Funktion der Geräte nicht unbedingt erforder⸗ § 7 lichen Arbeiten, die einen zusätzlichen Aufwand bedingen, z. B. Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in

von Stromleitungsverbindungen an Stellen, wo eine Druckverbindung (beispielsweise Nietung) allein nach⸗ weislich nicht ausreicht.

als Oberflächenschutz für strom⸗

8

mit Ausnahme von Wasseraöddichtungs⸗

schütterungen durch Schü⸗ Wagniswandlungen für die Versicherund lich liegt es in der Glasversicherung.

gewiunt die Deckung der Kriegsgefahr gerade auch mit Rücksicht

begrenzun tragsabschlusses

schädenversicherung sind es die ungenügende Unterhaltung der

Dächer und die Beschädigungen durch Flaksplitter owie die Er⸗

ss und Bombeneinschläge, die wesentliche mit sich bringen. Aehn⸗ in der Lebensversicherung

auf die Luftnotstandsgebiete wachsende Bedeutung. Diese Bei⸗

spiele zeigen, wie die deutsche Versicherung erfolgreich bemüht ist,

allen Anforderungen, die der Krieg durch Wagniswandlungen an sie stellt, gerecht zu werden.

Keine Haftung des Steuerberaters bei gelegentlichen Versehen

In einem Rechtsstreit übet die Haftungsbegrenzung des Steuerberaters d. h. in welchem Umfange sich der Steuerberater vertraglich von der ihm im Rahmen seiner Berufsausübung

dreohenden Haftung freimachen kann stellt das OLG. Stettin

bei der Prüfung der Frage, ob die Vereinbarung einer Haftungs⸗ sittenwidrig sei, fest, daß nicht die zur Zeit des Ver⸗ herrschenden Anschauungen maßgeblich sind, sondern die zur Zeit der Geltendmachung der Haftungsbegrenzung

bestehenden Auffassungen. Nicht aus jeder Standeswidrigkeit sei ohne weiteres auch auf Sittenwidrigkeit einer standeswidrigen Fee zu schließen.

Entscheidend sei vielmehr, gegen welchen reis von Gemeinschaftspflichten im einzelnen verstoßen werde.

D. St. 7/44 R. St. eine Zusammenstellung der Bestimmungen über die Regelung des Zahlungsverkehrs zwischen dem Groß⸗ dentschen Reich und Albanien veröffentlicht, die in einem am 27. Dezember 1943 in Tirana unterzeichneten deutsch⸗albanischen Verrechnungsabkommen vereinbart wurden und vom Tage der Unterzeichnung dieses Abkommens ab angewendet werden. Die Zahlungen zwischen Deutschland und Albanien, die bisher auf dem Wege über das deutsch⸗italienische Verrechnungsabkommen durchgeführt worden sind, erfolgen nunmehr unmittelbar durch Verrechnung zwischen der Deutschen Verrechnungskasse und der Albanischen Nationalbank, der Banka Kombetare e Shqipnis, in Tirana. Deutsche Schuldner haben den Reichsmark⸗Gegenwert ihrer Verpflichtungen auf das Reichsmaxrk⸗Konto Nr. 4079 der Banka Kombetare e Shqipnis bei der Deutschen Verrechnungs⸗ kasse einzuzahlen. Die Auszahlungen in Albanien, ebenso wie in Deutschland, exfolgen nur nach Maßgabe der auf dem Konto des Verrechnungsinstituts des anderen Landes vorhandenen Mittel.

Der Zahlungsverkehr erstreckt sich grundsätzlich sowohl auf Zahlungen im Warenverkehr einschließlich aller Nebenkosten als auch auf Zahlungen für Dienstleistungen sowie auf Zahlungen im Kapitalverkehr.

Es können auf diesem Wege auch Verpflichtungen aus der Zeit

vor dem Inkrafttreten des Abkommens erfüllt werden, soweit

deren Regelung nach den Bestimmungen der Privatverträge im deutsch⸗italienischen Verrechnungsverkehr vorgesehen war.

Wirtschaft des Auslandes

Spaniens Apfelsinenabsatz Steigerung des Inlandsverbrauchs

Valencia, 17. März. Wie aus bisher feststehenden offiziellen Bekanntgaben hervorgeht, hat die letzte spanische Apfelsinenernte

insgesamt 480 000 t ergeben; davon wurden bisher im Inland

110 000 t verbraucht. Nach Schweden wurden 25 000 t, nach der

Schweiz 9000 t, nach Holland 5300 t und nach anderen Ländern

etwa 92 000 t ausgeführt. Auf Grund des mit Deutschland ab⸗ geschlossenen Vertrages über 55 000 t und in der Annahme, daß in den Monaten März und April in Spanien selbst noch weiterer

140 000 t abgesetzt werden können, hofft man auf eine fast restlose

Unterbringung der letzten Ernte. Die Preise waren bis Januar

mit etwa 0,27 bis 0,40 Peseten je Kilogramm wenig zufrieden⸗

stellend für die Produzenten. Erst auf Grund der Gerüchte über einen eng eg Abschluß mit Deutschland zogen die Preise etwas an, um auf 0,47 bis 0,62 Peseten je Kilogramm stehen zu bleiben.

Neue Abmachungen über den Warenaustausch zwischen Dänemark und Belgien bzw. Holland.

Kopenhagen, 17. März. Zwischen Dänemark und Belgien ist ein Abkommen getroffen worden, das für die Zeit vom 1. April bis 30. September d. F. einen Warenaustausch im Werte von 7,7 Mill. Kr wechselseitig vorsieht. Dänemark wird in diesem Rahmen nach Belgien u. a, exportieren Fische und andere Lebens⸗ mittel, Fucerrübenschnitzei, Maschinen und Apparate, Gegen⸗ stände aus Eisen und Stahl. Belgien wird dafür seinerseits an Dänemark vor allem Maschinen und Apparate, Gegenstände aus Eisen und Stahl, Fensterglas, Telephonmaterial, Kupfervitriol, photographische Artikel und chemische Produkte liefern. Ueber

nicht ausgenutzte Kontingente und Kontingentteile aus dem im Novembex 1943 abgeschlossenen Sonderabkommen über die Liefe⸗ rung dänischer Kartoffeln gegen verschiedene belgische Waren kann fortgesetzt disponiert werden.

Auch zwischen Dänemark und den Niederlanden ist ein Abkom⸗ men geschlossen worden, das für die Zeit vom 1. April bis 30. Sep⸗

Hffentli

83,64 ⁄, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—

595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., Aarem c,06 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.

Budapest. 17. März. (D.N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½¼, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofig 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 17. März. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 ½, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio

(D. N. B.) 1[12.00 Uhr holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsinki —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—. Zürich, 17. März. (D. N. B.) [11.40 Uhr. Paris 6,27 ⅞, London 17,36, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½% B., Madrid 39,75 B., Holland 229 ⅜, Berlin 172,55, Lissabon 17,40 ½, Stockholm 102,66, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbu 3,50 B., Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,75, Preßburg 15,00 Buenos Aires 97,25, Japan 101,00, Rio 22,00 B. Kopenhagen, 17. März. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse. Stockholm, 17. März. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G. 4,20 B. Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,25 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B. b Oslo, 17. März. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B. Helfink' 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom —,— G., 23,20 B., Prag —.— G., —,— B.

Amsterdam, 17. März.

London, 17. März. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50 Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—

4. Oeffentliche Zustellungen,

. U ttraffachen. 1. Untersuchungs⸗ und Strafsa⸗ 8. 2.rn 288 Günbfachen,

2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren,

8. Kommanditgesellschaften auf Aksten, 11. Genossenschaften,

7. Aktiengesellschaften, 9. Deutsche Kolonialgefeschaften,

10. Gesellschaften m. b., H., 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

13. Unfall⸗ und Invalibdenversi 14. Deutsche Reichsbank und 15. Verschiebene ntmachungen.

sweise.

schafter der Arnold Hüpkes, haben das

3. Aufgebote

[31338] Aufgebot. . Franz Brenneisen in Sandweier hat das Aufgebot folgender Urkunde bean⸗

KG.,

Eigentümer Ww. Hummen,

erloschenen

ufgebot der im Grund⸗ ein anderer Erbe als der Preu buch von Viersen Band 91 Blatt 3617, Fiskus nicht vorhanden ist. Johann in

Firma M.] Gericht anzumelden, widrigenfalls ge⸗ boren am 26. August 1896 in Mühl⸗ in Viersen, mäß § 1964 BB. festgestellt wird daß hausen (Thür.), zuletzt wohnhaft da⸗

; elbst, vermißt seit 24. Juni 1916 (Ge⸗ Der reine fecht vor Verdun) für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ [31189] Oeffentliche Zustellung.

ische

Hummen Abt. III.

Nachlaßwert beträgt 800 HA.

Berlin⸗Weißensee, den 11.⸗März 1944. gefordert, sich spätestens in dem auf Der

4. Oeffentliche Zustellungen

Paul Zeitz, Lagerarbeiter in

das Auslegen mit Farbe von Zahlen oder Zeichen (Schalt⸗ stellungsmarkierung, Klemmen⸗Nummern und dergl.), Zierprägungen der Schaltschlüsselgriffe und dergl.,

Unterlegringe an den Geräten mit Halsgewindebefesti⸗ gung,

sind zu unterlassen. Die im § 1 aufgeführten Erzeugnisse dürfen vom 1. April 1944 an nur von denjenigen Firmen (im eigenen Werk oder

G f 8

Auus der Verwaltuug 73 Musterbetriebe des öffentlichen Dienstees

Die Dienststellen und Betriebe des Reiches, des Staates und der Gemeinden haben sich seit Jahren auch am Leistungskampf der deutschen Betriebe beteiligt. 57 von ihnen sind bisher als national⸗

sozialistische Musterbetriebe und 16 als Kriegsmusterbetriebe aus⸗

Ferner erhielten 1239 Betriebe und Dienst⸗

gezeichnet worden. Außerdem

stellen das Gaudiplom für hervorragende Leistungen.

wurden verliehen 19 Leistungsabzeichen für vorbildliche Berufs⸗

erziehung, 41 Leistungsabzeichen für vorbildliche Sorge um die Volksgesundheit, 72 Leistungsabzeichen für vorbildliche Förderung von KdF.

36 Leistungsabzeichen für vorbildliche Heimstätten und

Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver⸗ waltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 1. März 1944.

Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse.

Lüschen. 1

Wohnungen. 30 Betriebe wurden als vorbildliche Kleinbetriebe ausgezeichnet. Im Kriegsleistungskampf erhielten bereits 32 Be⸗ triebe die zweite Anerkennung, sind also auf dem besten Wege zum Kriegsmusterbetrieb.

8 8

Im Reichssteuerblatt Nr. 10 veröffentlicht der Reichsfinanz⸗ minister eine Regelung zur steuerlichen Behandlung der Behelfs⸗ heime für Luftkriegsbetroffene. Danach darf der Steuerpflichtige bei der Einkommensteuer Behelfsheime, die nach geltendem Recht zum notwendigen Betriebsvermögen gehören, als Privatvermögen behandeln. Die Prämie von 1700 bleibt dann bei der Er⸗

tragt: Grundschuldbrief des Grundbuch⸗ und Erben

amts Sandweier vom 23. März 1938. über 1000 Gℳ, eingetragen im Grund⸗ buch Sandweier Band 47. Bl. 25 III. Abt. Nr. 2 und Band 13 Bl. 36 III. Abt. Nr. 6 auf den Grundstücken Lgb. Nr. 287, 1055, 2251 und 6213, Eigentümer Franz Brenneisen und desen Ehefrau Else geb. Kaltenbach in Sandweier. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens im Auf⸗ gebotstermin am Dienstag, den 17. Ok⸗ tober 1944, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht hier, I. Stock, Zimmer Nr. 14, seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, andernfalls wird die Urkunde für kraftlos erklärt werden. Baden⸗Baden, den 6. März 1944. Amtsgericht. 3.

Aufgebot.

1. Heinrich Hüpkes, Kauf⸗ mann in Viersen, Kaiserstraße 12, 2. Frau Ww. Josef Brors, Maria geb. Hüpkes in Viersen, Am Stadt⸗ garten, 3. Elisabeth Hüpkes, Kauf⸗ fräulein, ebenda, als letzte Gesell⸗

[31345]

3 F 7/43.

unter Nr. 15 für die Firma M. Arnold Hüpkes, KG. in Viersen, eingetragenen Grundschuld von 1300 Feingoldmark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Juli 1944, vormittags 10 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in Viersen, Sitzungssaal, an⸗ beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird. Viersen, den 9. März 1944. Amtsgericht.

[31340] Beschluß.

3 VI23/44. Der am 29. Januar 1944 verstorbene deutsche Staatsangehörige Rentenempfänger Gustav Freier aus Berlin⸗Hohenschönhausen, Kolonie Einig⸗ keit, Mittelstraße 6, ist, ohne daß die Erben ermittelt werden konnten, ver⸗ storben. Alle Personen, denen Erbrechte aus dem Nachlasse zustehen, werden hiermit von Amts wegen auf efordert, ihre Rechte a Nachlaß bis zum 10. Mai 1944 bei dem unterzeichneten

Amtsgericht Berlin⸗Weißensee.

[31341]

Oeffentliche Aufforderung an un⸗ bekannte Erben der am 8. Juni 1938 in Hildesheim verstorbenen dsg

Kleinrentnerin Marie Hennecart, 88

zu melden und ihr Erbrecht urkundlich

binnen 6 Wochen nachzuweisen. 8 VI. Amtsgericht Hildesheim. Abt. 8.

[31339] 1

Durch Beschluß vom 22. 2. 1944 4 Wx 23. 44 hat das Kammer⸗ gericht in Berlin den Beschluß des Amtsgerichts in Senftenberg, N. L., vom 29. Dezember 1943 4 11 1843 —, durch den der am 17. August 1910 in Wurzen geborene Schütze Kurt Reichart für fot erklärt worden ist, aufgehoben.

Kammergericht Berlin.

[31343] Aufgebot. 1 Der Schneider Wiegand Noll in Mühlhausen (Th.), Langensalzaer Straße 36, hat bersüpaß den ver⸗ schollenen Stricker Wilhelm

1

Noll, ge, [31342]

den 13. September 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 64, anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklaäarung erfolgen wird. An⸗ alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, späte⸗ stens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ Anzeige zu machen. ühlhausen (Thür.), Amtsgericht.

Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts Meuselwitz vom 8. März 1944 2 b II 10/43 ist der Grundschuld⸗ brief vom 2. Februar 1934 über die auf Band 7 Blatt 200 des Grundbuchs für Zechau in Abt. III unter Nr. 4 für die Ruppiner Bank, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, in Neuruppin eingetragene, mit 6 vom Hundert jährlich vom 1. August 1934 ab verzinsliche Grundschuld über 2000 Hℳ für kraftlos erklärt worden.

Meuselwitz, den 13. März 1944. Das Amtsgericht.

Dr. Müller.

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Mannheim, Pflügersgrundstr. 88, jetzt Mannheim⸗Luzenberg, Untere Ried⸗ straße 22 b. Wintterle, z. Zt. Obergefr. bei der Wehrmacht, Res.⸗Laz. Klein⸗ welka bei Bautzen, Prozeßbevollmächtig⸗ ter: Rechtsanwalt Dr. Rudolf Horch in Mannheim, L. 8. 13, klagt gegen seine Ehefrau Frieda Zeitz geb. Stegmann, Mannheim, Pflügersgrundstr. 38, mit dem Antrag auf Scheidung seiner am 17. Dezember 1936 vor dem Standes⸗ amt in Mannheim geschlossenen Ehe auf Grund des § 49 des Ehegesetzes. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts Mannheim im Amtsgerichtsgebäude in Mannheim, 2. Stock, Zimmer 215, auf Freitag, den 12. Mai 1944, vorm. 9 ½¼ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt zu bestellen. Heidelberg, den 4. März 1944. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts Mann⸗ heim in Heidelberg.