1944 / 70 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Mar 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 69 vom 22. März 1944. S. 4

Bn Berlin feftgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung 22. März Geld Brief

Drohende Inflation in Indien

Genf, 21. März. Indien droht zu Hungersnot und Epidemien nun auch noch die Inflation, wie Ausführungen des City⸗Mit⸗ arbeiters der „News Chroniecle“ zu entnehmen ist. Auch den Ver⸗ fall seiner Finanzen hat das unglückliche Land seinen brittsch⸗ amerikanischen Ausbeutern zu verdanken. Denn nach „News Chronicle“ geht die drohende Inflation auf die großen Geldaus⸗ gaben der britischen und der USA⸗Regierung in Indien zurück, die den Banknotenumlauf über Gebühr erhöht hätten, während die Aufkäufe von Lebensmitteln, Materialien und der allgemeinen Bedarfsgüter durch die anglo⸗amerikanischen Besatzungstruppen die in Indien vorhandenen Gütermengen erheblich verringerten.

Betrag (in Mill. R.ℳ)

am 30. 9. 43 31. 12. 43

Lfd. Nr.

20. März Geld Brief

Bezeichnung der Schuld

Aegypten (Alexandrien und Kairo) 5. Afghanistan (Kabua00hi)) Albanien (Tirana) Argentinien (Buenos Aires) . Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro)... Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ cutta) . Bulgarien (Sofia)... Dänemark (Kopenhagen).. England (London) Finnland (Helsinki) Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen). Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ 3 Se. 3 1 S⸗ Iran (Tehera) . Monat Island (Reykjavi))). Italien (Rom und Mailand) . Japan (Tokio und Kobe).. Kanada (Montreal) Kroatien (Agram),. n Neuseeland (Wellington).. Norwegen (Oslo) Portugal (Lissabon) Cꝓ Rumänien (Bukarest). Schweden (Stockholm u. Göte⸗ borg) .. . E Schweiz (Zürich, Basel und Pern) Serbien (Belgrad))ẽ . Slowakei (Preßburg). Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisbur) . Türkei (Istanbul)

Uruguay (Montevideo) . Verein. Staaten von Amerika (New York)

18,79 80,92 0,588

1 ägypt. Pfund 100 Afghani 100 Franken

1 Pap.⸗Pes.

1 austr. Pfund 100 Belga

1 Cruzeiro

18,83 851,08 0,592

18,83 81,08 0,592

B. Schwebende Schuld

Zahlungsverpflichtungen aus der Be⸗ gebung von

a) unverzinslichen Schatzanweisungen mit Gegenwert und von Reichs⸗ wechseln 8 .

b) unverzinslichen Schatzanweisungen 4*“ 11,4

Kurzfristige Darlehen . . . .... 8 764,8

Betriebskredit b. d. Deutschen Reichsbank 764,6

Summe der Zahlungsverpflichtungen [129 655,7 Schatzanweisungen zum Zwecke von

Sicherheitsleistungen..... 9,1

Summe der schwebenden Schuld 129 665,5 142 320,9

II. Betrag der ausstehenden Steuergutscheine 46,3 1 151,6

40,04

40,04

Erscheint an sedem Wochenta

be2 g abends. Bezugspreis durch d

501 ench, 180 m zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstanbche bei e

1,672 an, m Beriin ne dech ,90 die 8 hmgalten nehmen rstellungen Zele 1.10 g. einer dreigespallenen 2 mm breiten Betii⸗Zen Preis der einzelnen Nummer vag Umnang. Der 6r 68 Wilhelmstr. 32. en nimmt die Anzeigenstelle Berlin SV68- illeele b.

der Angabe unter dem Pflichtindruck zu be bbee dne densegeis e 2. auf einseitig beschriebenem Papier S.eag. -, r

osten 10 Tf. Einzelnummern werden nur gegen Bar 2g. ennmal weresnstcharin auch anzugeben, welche Wor

vdrher⸗ den nur arzahlung oder 8 Fettdruck (einmal unterstri⸗ dure r de Worte etwa durch

2 gen müssen

100 Rupien 100 Lewa 3,053 5 3,0. 100 Kronen 52,25, 5 52,225 1 engl. Pfund

100 Finnmark 5,07 100 Frs.

100 Drachmen 1,672

1 Gulden 100 Rials 100 isl. Kr. 100 Lire 100 Yen

1 kanad. Dollar 100 Kuna 4,995 5,005

100 Kronen 56, 56,88 56, 56, ernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33 .

100 Escudo 10,19 10,21 10,19 10,21 er g

189 8. Z“X“ b lin, Donnerstag, den 23. M

59,46 59,58 59,46 59,58 1 3 Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich 6“ 1 Speisekartoffel⸗ und durch Roggenerz isse, Reis Hüsse 1 8 1““ toggenerzeugnisse, Reis und Hülsenfrüchte. 8 rzehnte Bekanntmachung zur Verordnung über Grund⸗ 8 b stückseinrichtungsgegenstände, Vom 18. März 1944 Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Liegnitz über 8 Einziehung von Vermögenswerten für das Reich 2 2 or i rijfstollo 8 8 ekanntmachung der Filmprüfstelle über Zulassungskarten.

120 114,8 133 082,7 8 3

Börsenkennziffern für die Woche vom 13. bis 18. März 1944

Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich für die Woche vom 13. bis 18. März 1944 im Vergleich zur Vorwoche wie folgt:

11,4 8 588,2 629,5

142 311,8

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten

.——

1,668

132,70 14,61 38,50 10,01 58,711

132,70 132,70 14,61 14,59 38,50 38,42 10,01 9,99 18.18- 58,591

132,70 14,59 38,42 9,99 58,591

Wochendurchschnitt vom 13. 3. vom 6. 3. durchschnitt bis 18. 3. bis 11. 3. Februar

Aktienkurse (Kennziffer 1924 bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie Verarbeitende Industrie.. Handel und Verkehr...

Gesamt..

Kursniveau der 4 %igen Wertpapiere

ET1X*“ Kommunalobligationen Dtsch. Reichsschatzanweisungen

1940 Folgen 6 und 7.. Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 Anleihen der Länder.. Anleihen der Gemeinden.. Gemeindeumschuldungsanleihe Industrieobligationen...

3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein

. 1

ärz, abends

162,36 5,005 4,995 158,53 G 88 5677 155,79

162,27 158,42 155,19

158,43

162,11 158,62 155,91

158,68

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Poftscheckkonto: Berlin 418 21

1 Anleihestock⸗Steuergutscheine ... 46,4 2 NF⸗Steuergutscheine T . . 1 139,3

8 ET1“ III. Betriebsanlageguthaben und Waren⸗ beschaffungsguthaben

1 Betriebsanlageguthaben .. .. 2 Warenbeschaffungsguthaben. . .

100 Kronen

1 166,2 bestimmt werden (z. B. örtli 8 z. B. örtliche Bezugsausweise b Ernährungsämtern *% Bezugsausweise oder die den Sonstige 2 3 44 ungs ur Verfügun 2 ; 1X1X1“.“ onstige Vorschriften 8 Nährmittelkarte). . füügung stehenden Abschnitte der IV 8 67) Ich weise besonders darauf hi 8 1) O v 2 Ich 8 f hin, daß Verbraucher, die (1¹) Ob den einzelnen Landesernährungsämtern wonete aingekeliert haben, durch den ihnen gemäß Abschnitt! Hülsenfrüchte oder beide Erzeugnisse in eimem bestiameen St derbezugsausweis mit Roggenerzeugnissen Verhaltnis zugewiesen werden köͤnnen 2 Beheendes sind und daher keinen Anspruch auf Reis 8n der Transportlage ab. Besondere Wünsche S. Sna haben. Verbraucher, die 150 kg eingekellert berücksichtigt werden, insbesondere haben die Verbraucher o ecs Fahen ohnehin kein Anrecht auf einen Ausgleich. keinen Anspruch auf ein bestimmtes Erzeugnis 8 (8) Die Verbraucher haben den Ernährungsämtern unter schei b 1 Fecesgepihtes Bezugsausweises für Speisekartoffeln nachzu⸗ (2) Die Klei weisen, daß sie keine Einkellerung in Höh 88 2) Die Kleinverteiler haben bei der Ware äß 6 Snv. G Höhe von 100 2 scn 1 der Warenabgabe gemä Amtliches 150 kg vorgenommen haben. Die Ernährungsämter b Il und III die entsprechenden Bezugsabschnittegahnä G gt daraufhin die von ihnen für den Bezug von Keis und Hülsen⸗ trennen und nach den allgemeinen Bestimmungen in Bezug⸗ d früchten bestimmten Bezugsabschnitte mit ihrem Stempel sehe über „Reis oder Hülsenfrüchte“ umzutauschen. . 1 Erlaß 8 8 Abstempel „(3) Den Großverteilern werden zur Deckung des gemäß etr.: Speisekartoffel⸗ und Gemüseve 1 (9) Die Kreinvantsilen d. mpe ung 8 Abschnitt II und III entstehenden Bedarfes durch die Getreide⸗ durch Roggenerzeugni Femüseversorgung, Ausgleich Si ie Kleinverteiler dürfen Reis und Hülsenfrüchte nur wirtschaftsverbände bestimmte Mengen an Reis und Hülsen⸗ durch Roggenerzeugnisse, Reis und Hülsenfrüchte auf die mit dem Stempel des zuständigen Ernährungsamtes früchten zugeteilt. 20,46 Speisekartoffelversorgung versehenen Bezugsabschnitte abgeben. albc⸗ Die Großverteiler liefern Reis und Hülsenfrüchte an 22 8 Kle orte No: 1 8 1 111 16, 1 Ausnahmeregelung kleinverteiler ohne Bezugscheine aus. Die näheren Bestim⸗ m

1 Stück 4,185 4,205 4,185 4,205 1 4 mne 2 . 1 4güpt. Sfb. 4,35 4,21 41,35 1421 Ausgleich durch R jsi (10) In den Fällen, in denen das Verfahr V db treffen die Landesernährungsämter i invernehmen oggenerzeugnisse Abs. 6—9 aus zeitlichen Gründen 8 lchfühcbgenößväitd den ütstämh icen iGetrecher ehn⸗ Kartoffelwirtschaftsver⸗

Sonderbezugsausweise

1 Dollar. 1 Polar ö1“ nicht durchführbar ist, bände 1 Pap.⸗Pes. 0,44 0,46 0,44 0,46 können vorübergehend Reis v“ hrbar ist, äanden. 1 austr. Pfd. 2,44 2,46 2,44 2,46 D;. . 1 W 8 gel Reis und Hülsenfrüchte auf de 5) Alle Liefer on sj 84: 8 1 11E”. (1) Die mit meinem Erlaß vom 9. Dezember 1943 die jeweilige Zuteilungsperiode geltende 9 9. fd n für (5) Alle Lieferungen sind, soweit sie ohne Bezugscheingrund⸗ 1 Cruzeiro 0,08 0,09 0,08 0,09 3000 gemäß Abschni Abfatz 2 füh 3 IIA7 des Bezpage Buteilungsperiode geltenden Wochenabschnitt IV lage erfolgt sind, nachträglich durch Bezugsch Grof ö 29,98 29,05 299,98 29,02 1ee gemna 5 für den Bezug von hn EEE für Speisekartoffeln an die auf den scheine) abzudecken zugscheine (Großbezug⸗ züragenerzeugnissen an Stelle fehlender Kartoffeln einge⸗ laufenden Bezug von Speisekartoffeln zwies Ver⸗ .

öh1A111X“ führten Sonderbezugsausweise werden am 30. slpril ünge braucher abgegeben das Segeegs ch eer, 100 Fronen 52,70 52,90 58.70 .“ die Zeit vom 1. Mai bis 25. Juni 1944 muß aber zum frühestmöglichen Termin eingeführt werden E113“ (62. und 63. Zuteilungsperiode) sind neue Sonderbezugsaus⸗ (11) Die Ausgabe von Speisekartoffeln auf Grund der 100 Fim 1ö1.“ weise, und zwar Wochenabschnitte IV ist in diesen Fällen zu unterbinden 18 V7gs 888 % 129,22 88e a) im Bereich der Landesernährungsämter (12) Die Bezugscheine B sind nur mit der Menge an Speise⸗ Berli 8 100 Lire 3,98 10,2 538 Pommern, Danzig⸗Westpreußen, 1 zu beliefern, die der Bezugsmenge für 3 Wochen erlin Ws, den 2. März 1944.

8 Wartheland gemaä Anlage 1 1ee ra chritt I III) entspricht. Diese Bezugscheine sind Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft.

An agereich der übrigen Landesernährungsämter gemãß (18) Auf düemth. dem 1n 1 zu versehen. In Vertretung des Staatssekretärs: Riecke ge 2 8 schenabschnitte sind entsprechend deeme xeFnaan 1

auszugeben. Wochensatz von 2,5 kg Speisekartoffeln 625 vg Reis oder a; Für die 64. Zuteil 8 Hülsenfrü ür. 1 Vierzehnte Bekannt Für die 64. Zuteilungsperiode wird vorläufig keine Hu senfrüchte auszugeben, die während der ganzen Zuteilungs⸗ ur Verord 8 8 machung Regelung getroffen, da die Kartoffelversorgungslage in diesem 3 Grundstückseinrichtungsgegenstände Zeitraum jetzt noch nicht zu übersehen ist. 5

1 kanad. Dollar 0,99 5,01 4,99 periode bezogen werden können. Vom 18. März 1944 (2) Die Sonderbezugsausweise sind zum Warenbezuge im

100 Kuna 4,99 100 Kronen 56,89 57,11 56,89 100 Lei 1,68 1,66 100 Kronen 100 Kronen 59,64 100 Frs. 58,07 100 grs. 20 55,61 jer nar 5,01 Bergarbeiter esamten Reichsgehiet fet. . n ret (14) Bergarbeiter, die den „Zufatzbezugsausweis 2 Das Verzeichnis im Abschnitt I der Ersten? II in Gewicht nhncehset gültig, Fe 1 Wasserzeichenpapier tagearbeiter im Bergbau“ sind ee zur Verordnung über Grundsticzeinricheunzererehg Brotkarte A) herzustellent. Die Matarn eöö vorstehender Bestimmungen entsprechend zu behandeln. Fen 2. Februar 1942 (Reichsarbeitsbl. S. 1 911 in der 86 der Deutschen Zentraldruckerei übersandt. 83 Gemüseversorgung ees e * 28. Mai 1943 begugsansweiser gershäter aben die Aöschnit des Zonder⸗ Sonderzuteilung von Reis und Hülsenfrüchten die Fassng. —* 1““ II“ 3 gabe abzutrennen und nach . 68 2 8 den allgemeinen Bestimmungen in Bezugscheine üb .“ III. 1 „Brennstoffsparer“, und im Abschni b 1s 2 1 zugscheine über Roggen⸗ 12 und im Abschnitt II bei V in der mehl umzutauschen. zugf ogge (1¹) Um den bei der Versorgung mit Gemüse bestehenden 2. Spalte die Fassung: „Prüfausschuß für Holzschutzmittel (4) Die Sonderbezugsauweise werden an alle Versorgungs⸗ Schwierigkeiten zu begegnen, werden den Landesernährungs⸗ der Technischen Zentralstell⸗ der Deutschen Forstwirtschaft berechtigten mit Ausnahme derjenigen, die 150 kg eingekellert ämtern durch die Hauptvereinigung der deutschen Getrei e⸗ GmbH., Grafenbrücker Mühle bei Marienwerder, Ebers⸗ haben, ausgegeben. Die Ausgabe der Sonderbezugsausweise und Futtermittelwirtschaft bestimmte Mengen an Reis und walde / Land.“ 8 .8 die Ernährungsämter darf nur gegen Vorlage des * Verfügung gestellt; sie sollen etwa zu Berlin, am 18. März 1944. hezugsausweises für Speisekartoffeln erfolgen; die Aus⸗ v 89 in der 61. Zuteilungsperiode, etwa zur Hälfte Der Reichsarbeitsminister. händigung der Sonderbezugsausweise ist jeweils auf dem in der 62. Zuteilungsperiode und etwa zu einem Viertel in

Stammabschnitt des Bezugsausweises für Speisekartoffeln zu 2 c gheehengsßenat⸗ e“ früch Reis und Hülsenfrüchten

5 II. erfolgt unbeschadet der vorstehend in Abschnitt II getroffenen

vermerken. 11 Ausgleich durch Reis und Hülsenfrüchte 1 Fegelung P0) Im Bereich der Landesernährungzämter Mecklenburg, Verteilungszuständigkeit 88 Landesernährungsämter hens narn, Dan üestgreufen, Hschreuhen und Wactheland Zasganhehent arh henührungsamtes bestimmen in eigener rd an dem Wocher on 3 kg Speisekartoffeln it das Nähere für die Verteil r i weiterhin festgehalten, ein Ausgleich für die Kffan, S Ausgleich für fehlendes Gemüse gemäß Abf⸗ Tesscewiesanen 0,5 kg Speisekartoffeln erfolgt dort gemäß Abschnitt] Absatz 1 Mengen an Reis und Hülsenfrüchten an die einzelnen Ver⸗ durch Ro generzeugnisse. Die Ausgabe von Reis oder Hülsen⸗ brauchergruppen. früchten kommt daher nicht in Betracht. ““ Kennzeichnung der Bezugsabschnitte Umrechnungsverhältnis 8 (4) Die kartentechnische Regelung bleibt den Landes⸗ .(2) Im Bereich der übrigen Landesernährungsämter wird 8e r überlassen. Dabei ist zur Verhinderung 8 den Fällen, in denen aus Mangel an Speisekartoffeln der Weise 3. B. durch entsprechende ochensatz von 2,5 kg unterschritten werden muß, ein Aus⸗ daß Lie ebbee versorge 2 zu e daß die Bezug⸗ ur im Berei es jeweils zu⸗ ständigen Ernährungsamtes zum Bezuge von Reis

in 8 Reis und Hülsenfrüchten im Verhältnis :4 also für fehlende 500 g Speisekartoffeln 125 g Reis stä F. g Hülsenfrüchten verwendet werden können. Hierbei wird eine Abstimmung zwischen benachbarten Landesernährungsämtern

57,89 4,995 8,591

23,565

58,01 5,005 8,609

23,605

52,89 4,995 8,591

23,565

58,01 5,005 8,609

23,605

100 Frs. 100 serb. Dinar 100 slow. Kr. 100 Pesetas

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 1 978 1,982 1,978 100 Pengö eca ef

1 Goldpeso 1,199 1,201 1,109

102,50 vnas Gemüseversorgung, Ausgleich

C11“

589,4 1,982

177,0

589,4 177,0 105,03

105,08

107,20 104,27 103,89 106,27 109,62

107,20 104,25 103,90 109,59

1,201

1. Die Umrechnung der fremden Währungen in Rℳ ist zu den Mittelkursen der Berliner Notierungen des Stichtags erfolgt, die Um⸗ rechnung des auf Belgas lautenden Schuldkapitals zur neuen Parität.

2. Die infolge Mangels an Devisen nicht transferierten, auf ein Sonderkonto bei der Reichsbank überwiesénen Tilgungsbeträge für den amerikanischen, schweizerischen, italienischen, belgischen, hol⸗ ländischen und deutschen Anleihebesitz wurden vom Schuldkapital ab⸗ gesetzt; sie beliefen sich am 31. Dezember 1943, ebenfalls umgerechnet zu den Mittelkursen der Berliner Notierungen des Stichtags oder zur neuen Parität, auf 54,6 Mill. K.ℳ für die Internationale 5 ½ %ige Anleihe des Deutschen Reichs 1930 und auf 89,3 Mill. R.ℳ für die Deutsche Aeußere Anleihe von 1924.

1 Dollar * s

109,42 Für’ den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Geld 9,89 4,995 7,912

74,18 2,098 2,498

England, Aegypten, Südafrikanische UuniolnV c Frankreich 8 8 Australien, Neuseeland. 8 Britisch⸗Indien

Kanada .

Vereinigte Staaten von Amerika.

Brasilien..

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

London, 21. März. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 ½%, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64 %, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.

Amsterdam, 21. März. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit. 8 3. Die Unstimmigkeiten in den Aufrechnungen ergeben sich durch ([Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris Ausländische Geldsorten und Banknoten die Abrundungen. —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsinki

—,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—,

Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zürich, 21. März. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 6,27 ⅞, London 17,36, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½ B., Madrid 39,75 B., Holland 229 ⅜, Berlin 172,55, Lissabon 17,40 ½, Stockholm 102,66, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½2, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,75, Preßburg 15,00, Buenos Aires 97,25, Japan 101,00, Rio 22,00 B.

Kopenhagen, 21. März. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 21. März. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B. Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,25 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

Oslo, 21. März. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B. Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom —,— G., 23,20 B., Prag —.— G., —,— B.

London, 21. März. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50 Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

Zentralhandelsregifter

5. Musterregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle,

ürreemeebee

20. März

Geld Brief Notiz 20,38 20,46 20,38 für 16,16 16,22 16,16

22. März V

11.4““

Wirtschaft des Auslandes (Fortsetzung)

die Ausfuhr von 93,1 Mill. sfrs. Bemerkenswert ist also, daß im Februar erstmals wieder ein Ausfuhrüberschuß in Höhe von 26,3 Mill. ffrs. in Erscheinung tritt. Sonst wurde der Einfuhrüberschuß in der Schweiz allgemein als normal betrachtet.

Im ganzen gesehen hat sich der Außenhandel im Februar gegen⸗ über dem Stand von Februar 1943 verbessert, im Vergleich zum Januar d. J. ist eine Abnahme der Einfuhr und eine Steigerung der Ausfuhr festzustellen. Die Zunahme der Ausfuhr soll sich auf einen erhöhten Export von Präzisionserzeugnissen beziehen.

Der von der eidgen. Handelsstatistik errechnete Außenhandels⸗ inder (1938 = 100) steht für Februar auf 37, er zeigt gegenüber dem Februar des Vorjahres eine indexmäßige Senkung der Ein⸗ fuhr von etwa 25 %. Die Ausfuhr erreichte einen Indexstand von 60 und liegt damit beachtlich über den Vergleichsziffern des vorangegangenen Monats und des Februar 1943.

20⸗Francs⸗Stücke.. Gold⸗Dollars Aegyptische Amerikanische: 1000—5 Dollar 2 und 1 Dollar

Sovereines 8 - ffrs. und

Argentinische Australische Meeeeereeeeeee Belgische.. Brasilianisschhe 8 Britisch⸗Indische.. .. Bulgarische: 500 Lewa und darunter Dänische: große... 10 Kr. und darunter.. Englische: 10 und darunter. Finnische Französisch Holländische.. Italienische: groseüü 10 Lire.. Kanadische Kroatische.. ..5 Norwegische: 50 Kr. u. darunter Rumänische: 1000 Lei und 500 Lei

Schwedische: grosee. York 50 Kronen und darunter.. Schweizer: große . 100 Frs. und darunter.. Serbische 8 Slowakische: 20 Kronen und darunter. 5 8. Südafrikanische Union. Türkische. Ungarische: darunter

8 Urlauber

3) Sofern Wehrmachturlauber und den entsprechend behandelnden Urlaubern Reis und Hüͤlsenfrüchie h sind ihnen Berechti ungsscheine über die entsprechenden Mengen an Reis un Hülsenfrüchten auszustellen.

iter Mecklenburg, Ostpreußen und

SA⸗Dollar bringt Tschungking Inflation

¹ und riesigen Preisanstieg

Schanghai, 21. März. Die Tschungking⸗Regierung hat be⸗ schlossen, den Umlauf der amerikanischen Dollarnoten in Tschung⸗ king⸗China zu unterbinden. Wie Finanzminister Dr. Kung dazu erklärte, habe der steigende Schwarzmarktkurs des USA⸗Dollars, der heute mit 240 Tschungking⸗Dollar gehanf lt werde (die offizielle Rate beträgt 20 Tschungking⸗Dollar), eine Inflationsgefahr sowie ein himmelhohes Ansteigen der Preise für die Dinge des täglichen Bedarfs zur Folge.

1,66

59,40 57,83 57,83

4,99

59,40 57,83 57,83

4,99

8,58 4,89 1,97

60,78

8,58 4,39 1,91

8,62 4,41 1,93

100 slow. Kr. 1 südafrik. Pfd 1 türk. Pfund

100 Pengö

60,78 61,02

7. Konkurse und Vergleichssachen, 8. Verschiebdenes. 8

1. Hanbdelsregifter,

3. Bereinsregister, 2. Güterrechtsregifter,

4. Genossenschaftsregifter,

der Konkursordnung bezeichneten Gegen⸗ stände und zur Prüfung angemeldeter Forderungen: 17. April 1944, 9 Uhr, vor dem Amtsgericht in Bendsburg, O. S., Akazienweg Nr. 7, II. Stockwerk, Zimmer Nr. 22. Wer eine zur Kon⸗ kursmasse gehörige Sache befitzt oder zur Konkursmasse etwas schuldet, darf nichts an den Schuldner verabfolgen oder leisten und muß den Heß er Sache und die Forderungen, für die er aus der Sache abgesonderte Befriedi⸗ gung verlangt, dem Verwalter bis zum 10. April 1944 anzeigen.

Bendsburg, O. S., den 16. März 1944. 4 Das Amtsgericht. Dr. Trupke. 8

Vom 6. März 1944. H.⸗R. A 1 Henn. Josef Schmidt (Röversdorf, Bez. Hennersdorf, Wirk⸗ warenfabrik). Als vorläufiger Beistand des Alleininhabers der Firma ist Frau Emma Schmidt zeichnungs⸗ und ver⸗ tretungsbefugt. ““

Löschungen:

Vom 6. März 1944. H.⸗R. A 11 Hof Ladislaus Pechanek & Co. Kartoffelstärkeerzeugung Fabrik Neustift, Bärn in Mähren in Liquida⸗ tion. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetvagen auf Grund des § 31 Abs. 2 HGB. H.⸗R. B 7 Freud. Hamburger & Co. Aktiengesellschaft, Freudenthal. Infolge Beendigung der Abwicklung wird die Abwicklungsfirma gelöscht. Die Firma ist erloschen. H.⸗R. A 241 Trop. Josef Villner, Troppau (Taschner und Großerzeugung von Lederwaren). Die Firma ist in⸗ folge Einstellung der Gewerbetätigkeit gelöscht.

Prokura für Frau Auguste Vaegler in buchbinderei, 0. 5, Obere Münster⸗ Osnabrück ist erloschen. straße 1—3). Die Prokura des Paul A 53 (Bramsche) Vahrmeyer & Arthur Müller ist erloschen. Kruse in Bramsche. Die Prokura für A 1655 Viktoria⸗Apotheke Stötteritz Heinz Heeger in Bramsche ist erloschen. Benno Schwenke (0 27, Ferdinand⸗ Jost⸗Straße 44). Inhaber jetzt: Troppau. [31462] Benno Schwenke, Apotheker BDll., Handelsregister Leipzig. Der Uebergang der im, Be⸗ Amtsgericht Troppau. triebe des Geschäfts entstandenen Ver⸗ Neueintragung: bindlichkeiten ist beim Erwerb des Ge⸗ Vom 29. Februar 1944. schäfts durch Benno Schwenke aus⸗ H.⸗R. A 114 Freiw. Adolf Stöhr geschlossen worden. (Freiwaldau, Prießnitzgasse Nr. 248, Tapeziererbetrieb). Inhaber: Adolf

Stöhr, Tapezierer und Dekorateur in Freiwaldau.

Vom 6. März H.⸗R. A. 238 Jäg. Arthur Czaja (Jägerndorf, Buchhandlung, Adolf⸗ Hitler⸗Platz Nr. 29). Inhaber: Arthur Czaja, Buchhändler, Jägerndorf, Ben⸗ nischer Straße 9. Der Ehefrau Maria Szafa, Jägerndorf, ist Einzelprokura erteilt.

A 6705 Fritzsche⸗Hager⸗Sieke (Groß⸗

8 Bekanntmachung uf Grund des Gesetzes über die Ein iehung volks⸗ staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Julz ee. S. 479 in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehun kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1923 RBl. S. 293 und dem Erlaß des Führers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mar 1941 RBl. S. 303 wird hiermit der gesamte Nachlaß des Juden Emil Ifrael Singer, geboren am 1. Februar 1882 in Wigandsthal, verstorben am 12. Januar 1933, zu⸗ gunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Liegnitz, den 18. März 1944.

Der Regierungsprösident. J. A.: Dr. Duczek.

1. Handelsregifter

ür die Angaben in (y wird eine Gewähr ür die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.

Dresden. [31455] Amtsgericht Dresden, am 29. Februar 1944. Eingetragen am 4. März 1944:

A 3088 Alwin Brandler, Dresden (Rohproduktenhandel, Bischofsweg 4). Die Prokura der Anna Frieda Brandler geb. Wunderlich ist erloschen.

Eingetragen am 13. März 1944:

A 64 Walter Seifert & Sohn, Dres⸗ den (Handel mit Bindfaden und Seiler⸗ waren, Pillnitzer Str. 36). Die Pro⸗ kura der Margot Jerofsky ist erloschen.

A 5752 C. H. Rolf Wachs Komman⸗ ditgesellschaft, Dresden (Lebensmittel⸗ Import und ⸗Großhandlung u. Ge⸗ treidekaffeerösterei, Leipziger Str. 17 b). Die Prokuren des Wilfried Vogel und des bisher nicht eingetragenen Erich

Litzmannstadt. [31460] Amtsgericht Litzmannstadt, 8. 3. 1944. Neueintragung:

H.⸗R. A 1315 „Hauge, Schoen & Co.“ in Litzmannstadt (Hochmeister⸗ straße 48, Streichgarnspinnerei und Wollweberei). Kommanditgesellschaft. Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1942 begonnen. Persönlich haftende Gesellschafter sind der Kaufmann Hugo Hauge und der Textiltechniker Hugo Oskar Schoen, beide in Litzmannstadt.

1944.

Nauen. [3149 0]

Ueber das Vermögen des Architekten Franz Pointke in Priort, Kreis Ost⸗ havelland, Dyrotzer Winkel 282, ist heute, 9 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkurses eröffnet worden.

Der Obergerichtsvollzieher a. D. Paul⸗

Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten Folgende Zulassungskarten sind ungültig: Pvrüf⸗Nr. 52 110 vom 5. 9. 1939 Eine brasiliani 2 sodie“. Verfalltag: 19. 2. 1944. Gültig nur sni⸗ 1 n nhap⸗ 1. 2. 1944 mit neuem Haupttitel: „Tropische Rhapsodie“.

Vom 10. März 1944.

H.⸗R. A 41 Würb. Vereinigte Licht⸗ oder Hülsenfrüchte gewährt.

Herold sind erloschen.

Leipzig. [31459] Amtsgericht Leipzig.

Abt. 116—118. 14. 3. 1944. Veränderungen:

A 533 Hermann’ Schirmer Nachf. (Handel mit Kaffee, Tee, Malzkaffee Öund Kaffee⸗Ersatzmischungen, C. 1 Grimmaische Straße 32). Die Pro⸗ kura von Erna Springer geb. Basté ist erloschen.

A 920 F. Moritz Müller (Fournier⸗ und Sägewerke N 21, Wiederitzsch, Delitzscher Straße 40). Die Prokura des Walter Kyritz und die des Jo⸗ hannes Klavack ist erloschen. Als nicht eingetragen wird noch bekannt⸗ gemacht: Die gleiche Eintragung wird im Register des Amtsgerichts Hamburg für die dort unter der gleichen Firma bestehende Zweigniederlassung noch erfolgen.

Ein persönlich haftenden Gesellschafter sind zur Vertretung der Gesellschaft nur ge⸗ meinschaftlich oder ein jeder von ihnen in Gemeinschaft mit einem Prokuristen ermächtigt. 1

Osnabrück.

Kommanditist ist beteiligt. Die

[31461] Handelsregister Amtsgericht Osnabrück, 14. März 1944. Veränderungen: Rackhorstsche Buchhandlung zu Osna⸗ brück. Die von dem Buchhändler Robert Vaegler in Osnabrück betriebene Buch⸗ handlung ist im Erbgang auf seine Witwe Auguste Vaegler geb. Rackhorst übergegangen. Diese hat die Buch⸗ handlung an den Buchhändler Otto Haase in Osnabrück mit dem Recht zur Fortführung, aber unter Ausschluß der Uebernahme der Verbindlichkeiten des

br

1.

bisherigen Inhabers verpachtet. Die

11““]

spiele Würbenthal, Zuckmantel, Karls⸗

Ges. Würbenthal, br

tenden Gesellschaftern Theodor Rotter, Würbenthal, Hedwig

gasse 391. beteiligt.

& Co. (Troppau, Nieder⸗ ring). schafter Otto Honak ist aus der Gesell⸗ schaft banek, Buchdrucker in Troppau, ist als persoönlich selbständiger Vertretungsbefugnis ein⸗ getreten.

unn, Inh. Theodor Rotter, Komm.⸗ (Betrieb von Lichtspielen in Zuckmantel und Karls⸗ unn). Kommanditgesellschaft seit Januar 1944 mit den persönlich haf⸗

Ehefrau

Berg⸗

Berggasse 391, Strzemieszyce,

Rotter, Würbenthal, Eine Kommanditistin ist be⸗

Vom 1. März 1944. H.⸗R. A 209 Trop. Buchdruckerei Der persönlich haftende Gesell⸗ ausgeschieden. Wilhelm Skro⸗

haftender Gesellschafter mit

Bendsburg.

3 N 1/44. Ueber den Nachlaß des am 4. Juni 1943 verstorbenen, zuletzt in

1 6g ge wesenen, Bezirkslandwirts Heyne wird heute, am 16. März 1944, 8 Uhr, Aenderungen: Konkurs eröffnet.

7. Konturse und Vergleichssachen

he 8 O. S.,

Karl

Vereidigter Buchprüfer

Konkursforderungen sind bis

den.

Beibehaltung des ernannten oder Wahl eines neuen Verwalters, Wahl eines Gläubigerausschusses und eintretenden⸗

falls über die in §§ 132, 134 und 13

[31564]

Konkursverwalter und Steuer berater Waldemar Gommelt in Bends⸗ burg, O. S., Straße der SA. Nr. 9. zum 10. April 1944 beim Gericht anzumel⸗ Termin zur Beschlußfassung über

Zieke in Werder/Havel, Potsdamer Str. Nr. 21, wird zum Vergleichsverwalter ernannt. Ein Gläubigerbeirat wird nicht bestellt.

Termin zur Verhandlung über den Vergleichsvorschlag wird auf den 5. April 1944, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Nauen, Kreis Osthavelland, Friedrich⸗ straße 9, 1. Stockwerk, Zimmer Nr. 9, anberaumt. Die Gläubiger werden auf⸗ gefordert, ihre Forderung alsbald anzu⸗ melden.

. Nauen, den 15. März 1944. Das Amtsgericht. VN 1/43.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An⸗ zeigenteil und für den Verlag: i. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin 8W 68 der Preußischen Verlags⸗ und Druckere GmbH., Berlin

7 Preis dieser Nummer: 10 .

68) In den Gebieten, in denen der Wochensatz von 2,5 kg Speisekartoffeln gilt, wird er im allgemeinen bis zum 30. April r

beibehalten werden

können; die Ausgabe von Reis und

Hülsenfrüchten kommt vor diesem Termin insoweit nicht in

Betracht.

1 8 Entscheidung durch die Hauptvereinigung

(4)

Die Entscheidung darüber, in welchen Gebieten oder

Gebietsteilen und in welchem Umfang der Wochensatz von

2,5 kg unterschritten werden darf, steht ausschließlich der Hauptvereinigung der deutschen Kartoffelwirtschaft zu, die an meine Zustimmung gebunden ist.

(5) In den Gebieten Moselland, Westfalen,

land,

Landesernährungsämter Rhein⸗

der Westmark, Sachsen, Sudetenland

und der Alpen⸗ und Donau⸗Reichsgaue darf der Wochensatz mit sofortiger Wirkung herabgesetzt werden.

Verfahren

(6) Wird der Herabsetzung des Wochensatzes von 2,5 kg Speisekartoffeln zugestimmt, so können an die auf den laufen⸗ den Bezug von Speisekartoffeln angewiesenen Verbraucher ersatzweise Reis und Hülsenfrüchte auf Bedarfsnachweise aus⸗

gegeben werden,

die

von den Landesernährungsämtern

Berücksichtigung bei den Gemüsezuteilungen erhalten.

Hülsenfrüchten, höchstens täglich im Durchschnitt verpflegten Personen zugeteilt werden.

kartoffeln nicht vorgesehen ist, ämter aus der ihnen gemäß Abs. 1 Menge an Reis und Hülsenfrüchten auch hierfür angemessene

zweckmäßig sein. 1“ Großverbraucher

(5) Großverbraucher gemäß Abschnitt II Abs. 1, 2 und 3 meines Erlasses vom 9. Dezember 1943 I1 47 3000 können Reis und Hülsenfrüchte entsprechend ihrer sonstigen

1 Gaststätten (6) Gaststätten können angemessene Mengen an Reis und jedoch 125 g wöchentlich je Kopf der

Prüf⸗Nr. 53 557 vom 1. 4. 1940 Kunst im Spi 8 Verfallta —: 19. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 834 vom 7 2,31994 8 Prüf G 86 65 vom 12. 1. 1942 „T N“ (Ausschnitt aus Arbeit un irken). erfalltag: 19. 2. 19. ülti 1 Nr. 59 895 vom 1. 2. 1944 e 11““ Prüf⸗Nr. 56 534 vom 6. 1. 1942 Winterreis

ü r. 56 1. 1942 erreise du Süd⸗ mandschurien“ (Unterlegte deutsche Sprache). vech müd. 19. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 897 vom 1. 2 1944 b Prüf⸗Nr. 56 541 vom 28. 1. 1942 „Das schöne Holland“.

(7) Da für Gaststätten ein Ausgleich für fehlende Speise⸗ können die Landesernährungs⸗ zur Verfügung stehenden

vornehmen.

Zuteilungen an diese Betriebe

Ausnahmen

(8) Die Landesernährungsämter können anordnen, daß

bestimmte Gemeinden oder Gebietsteile von der Zuteilung von Reis und Hülsenfrüchten aus der ihnen gemaß Abs. 1 zur Verfügung gestellten Gesamtmenge ausgenommen werden.

Verfalltag: 19. 2. 1944.

Klawunde“.

Nr. 59 859 vom 2. 2.

llta Gültig nur Nr. 59 902 vom 1.2 7.Prüf⸗Nr. 56 668 vom 17. 2. 1912 „Römische Berneene Verfalltag: 19. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 903 vom 1. 2. 1944.

Prüf⸗Nr. 56 566 vom 19. 1. 1942 „Aus Stifters Böhmer⸗

, 19. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 914 Prüf⸗Nr. 56 564 vom 19. 1. 1942 Verfalltag: 21. 2. 1944. vom 2. 2. 1944. Prüf⸗Nr. 56 309 vom 2. 1. 1942 Lande der Mitte“.

„Einquartierung bei Gültig nur Nr. 59 841

„Ein, Jungbrunnen im Verfalltag: 21. 2. 1944. Gülti 8 g 4. Gültig nur

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