1944 / 70 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 23 Mar 1944 18:00:01 GMT) scan diff

vrerchs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 70 vom 23. März

1944. S. 2

20—

Prüf⸗Nr. 56 537 vom 10. 1. 1942 „Der Watzmann und seine Kinder“. Verfalltag: 22. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 869 vom 2. 2. 1944.

Prüf⸗Nr. 56 357 vom Verfalltag: 21. 2. 1944. 1944 für Schmaltonfilm. 8 b

Prüf⸗Nr. 56 357 vom 7. 1. 1942 „Arbeitsmaiden helfen“. Verfalltag: 21. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 890 vom 2. 2. 1944 für Normaltonfilm. 1 1

Prüf⸗Nr. 56 365 vom 6. 1. 1942 „Das Buch der Deutschen“. Verfalltag: 21. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 892 vom 2. 2. 1944. b Prüf⸗Nr. 56 409 vom 2. 1. 1942 „Die Kleinsten aus dem Golf von Neapel“. Verfalltag: 21. 2. 1944. Gültig nur

Nr. 59 894 vom 2. 2. 1944. Prüf⸗Nr. 56 680 vom 7. 2. 1942 „Urwald wird Kultur⸗

land“. Verfalltag: 21. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 915 vom 2. 2. 1944.

Prüf⸗Nr. 53 746 vom 11. 5. 1940 „Deutsche Frontflug⸗ zeuge“. Verfalltag: 22. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 815 vom 5. 2. 1944.

Prüf⸗Nr. 56 526 vom 26. 1. 1942 „Die Straßen der Zu⸗ kunft“. Verfalltag: 22. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 832 vom 3. 2. 1944.

Prüf⸗Nr. 53 588 pom 5. 4. 1940 „Eisen und Edelweiß“. Verfalltag: 22. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 833 vom 3.22. 1944.

Prüf⸗Nr. 55 010 vom 7. 2. 1941 „Vollblutzucht im Kriege“. Verfalltag: 22. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 844 vom 8, 4 1944.

Prüf⸗Nr. 56 106 vom 28. 11. 1941 „Deutsche Pflanzer am Kamerunberg“. Verfalltag: 22. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 854 vom 3. 2. 1944.

Prüf⸗Nr. 56 120 vom 26. 11. 1941 „Am Rande des Ur⸗ waldes“. Verfalltag: 22. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 855 vom 3. 2. 1944.

Prüf⸗Nr. 58 186 vom 22. 12. 1942 „Die Großglockner⸗ straße“. Verfalltag: 22. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 856 vom 3. 2. 1944.

Prüf⸗Nr. 56 559 vom 9. 1. 1942 „Natur als Schützerin im Kampf ums Dasein“. Verfalltag: 22. 2. 1944. Gültig nur Nr. 59 870 vom 3. 2. 1944. Berlin, den 21. März 1944.

Der Leiter der Filmprüfstelle: Dr. Bacmeister.

Nichtamtliches Deutsches Reich

Der Schweizerische Gesandte in Berlin, Herr Dr. Hans ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die eitung der Gesandtschaft wieder übernommen. .

7. 1. 1942 „Arbeitsmaiden helfen“. Gültig nur Nr. 59 891 vom 2. 2.

Nummer 7 des Reichsarbeitsblatts vom 10. März 1944 hat fol⸗ genden Inhalt: Teil I. Der Reichsarbeitsminister. Allge⸗ meines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Verpflichtung der Jugend am 26. März 1944. Städte⸗ bau und Baupolizei. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Ver⸗ öffentlichung von Runderlassen im Reichsarbeitsblatt und seinen Sonderdrucken. Betr.: Rettungsweg aus LS⸗Räumen. Betr.: Richtlinien für den Bau von glas⸗, splitter⸗ und trümmer⸗ sicheren LS⸗Rundbauten. Fassung September 1943. Betr.: Anschriftänderung. Der Generalbevollmästtigte für den Arbeitseinsatz. Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verord⸗ nungen, Erlasse: Umgliederung des Landkreises Friedberg aus dem Regierungsbezirk Oberbayern in den Regierungsbezirk Schwaben. Neuabgrenzung der AAe. München und Rosen⸗ heim. Neuabgrenzung der AAe. Koblenz und Mayen. Betr: Mitteilungsblatt „Die Reichskulturkammer“. Arbeitseinsatz und Arbeitseinsatzhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Richt⸗ linien für die Zulassung zu den Lehrabschlußprüfungen in Aus⸗ nahmefällen. Neuordnung der Ausbildung der Praktikanten für Ingenieur⸗ und Bauschulen Neufassung. Erlaß zur Ergänzung des Erlasses über Dienstpflichtunterstützung (Dritter Ergänzungserlaß). Vom 10. Februar 1944. Lohnüberweisun⸗ gen ausländischer Arbeiter: Ausgabestellen von Vordrucken. Lohnüberweisungen ausländischer Arbeiter; Ausgabestellen von Vordrucken. Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirt⸗ schaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Anordnung, be⸗ treffend Form und Inhalt der Entgeltbücher für die mit der Herstellung von Schuhwaren in Heimarbeit Beschäftigten. An⸗ ordnung zur Aenderung der Anordnung über die Einsendung der Listen der im Wirtschaftsgebiet Nordmark in Heimarbeit Be⸗ schäftigten vom 2. März 1940. Anordnung über die Einsendung der Listen der in Heimarbeit Beschäftigten im Gau Salzburg. Anordnung. Beurlaubung von polnischen Beschäftigten. Betr.: Vergütung für Luftschutzdienst; hierv: Vergütung für die im Luftschutzdienst eingesetzten polnischen Beschäftigten. Be⸗ scheide, Urteile. Abordnungen von Gefolgschaftsmitgliedern auf Grund der Anordnung zur Regelung der Arbeitsbedingungen bei anderweitigem Einsatz des Gefolgschaftsmitgliedes vom 1. No⸗ vember 1943.

Aus der Verwaltung

Mittagessen und Lohnsteuer Der Reichsfinanzhof hat durch Urteil vom 28. Oktober 1943 IV 38/43 (Reichssteuerblatt Nr. 6 vom 15. Februar 1944) einen allgemein interessierenden Streitfall entschieden. Ein verheirateter Angestellter, der soweit von der Dienststelle entfernt wohnt, daß er aus dienstlichen Gründen das Mittagessen nicht zu Hause einnehmen kann, wollte die Unkosten für das Mittagessen als erhöhte Werbungskosten bei der Lohnsteuer berücksichtigt wissen. Er war der Ansicht, daß die Aufwendungen in Friedens⸗ zeiten als Lebenshaltungskosten angesehen werden könnten, nicht aber in Kriegszeiten. Er beantragte daher, entsprechend ver⸗ heitrateten Angestellten behandelt zu werden, die von auswärts zu ihren Dienststellen anfahren und dafür außer der Fahrtver⸗ gütung die täglichen Mehraufwendungskosten ersetzt erhalten. Der Reichsfinanzhof hat die Beschwerde abgelehnt. Er geht grundsätzlich davon aus, daß der Arbeitgeber überhöhte Unter⸗ haltungskosten, die durch den Dienst veranlaßt sind, durch be⸗ sondere Bezüge (Zulagen, Zuschüsse, Dienstaufwandsentschädigun⸗ gen, Reisekostenentschädigung, Trennungsentschädigung, Erstattung von Mehraufwendungen nnd ähnliches) ausgleicht, soweit es aus sozialen Gründen geboten ist. Es wäre nicht Aufgabe der Steuer⸗ behörden, hier ausgleichend durch Anerkennung von Lebens⸗ haltungskosten als Werbungskosten einzugreifen. Eine außer⸗ gewöhnliche Belastung im Sinne des § 41 Abs. 1 Ziff. 2 des Einkommensteuergesetzes kam nicht in Frage, da der führer nicht dartun konnte, daß durch die Mehraufwendungen der Betrag erheblich überschritten sei, den der Steuerpflichtge für seine gesamte Ernährung in der letzten Zeit vor dem Kriege maufgewendet hatte. Die Mehraufwendungen entstanden in der Hauptsache aus Kosten für Einnahme von Stammgerichten, wo⸗ bei die Haushaltsersparnis anzurechnen ist. Hierbei wurde die Mehrbelastungsgrenze von 4 % nicht überschritten.

6 1

V Reichsorganisationsleiter Dr. Ley auf einer Großkundgebung

schaftskammer berichtet über den Aufbau der Kriegsve

Wee.

Wirtschaftstein

Die Bedeutung der Heimarbeit in der deutschen Volkswirtschaft

der Heimarbeiter in Dresden

Auf einer Großkundgebung, in deren Mittelpunkt mehrere tausend Heimarbeiter standen und die die Bedeutung der Heim⸗ arbeit für die deutsche Kriegswirtschaft unterstrich, sprach in Dresden Reichsorganisationsleiter Dr. Ley, der sich vorher per⸗ sönlich einen Einblick in die Herstellung kriegswichtiger Heimarbeit verschafft hatte, in grundlegenden Ausführungen, deren Bedeutung weit über den Rahmen dieser Großkundgebung hinausreicht, über die Probleme der Heimarbeit. Dr. Ley leitete seine Betrachtungen mit dem Hinweis auf die Uebervölkerung Deutschlands zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts ein. Mit dem Segen, der über die Industrialisierung über Deutschland kam, gingen auch schäd⸗ liche Nebenerscheinungen einher. Dr. Ley ging im weiteren Ver⸗ lauf seiner Ausführungen auf die Zusammenballung von Betrie⸗ ben in immer größeren Industrieunternehmungen, in Holding⸗ Gesellschaften, in Industriekonzernen usw. ein, wobei das kapita⸗ listische System in dem Heer der Arbeitslosen keinerlei Gefahr sah. So segensreich und Großunternehmungen in vielen Wirt⸗ schaftszweigen sind, sagte Dr. Ley, so schädlich könnten sie anderer⸗ seits der Nation werden, wenn technische Notwendigkeiten in kapitalistische Herrschaftsgelüste, in Profitstreben und in Rück⸗ sichtslosigkeit gegenüber dem schaffenden Menschen einmündet. Die Fehler des kapitalistischen Systems wurden für dieses selbst offen⸗ bar, als mit einem Male ein Mangel an Arbeitskräften auftrat. Jetzt erwies es sich, wie gesund eine richtige Mischung von Klein⸗ Mittel⸗ und Großbetrieben in der modernen Wirtschaft je na Bedürfnis und Notwendigkeit ist.

„Für uns Nationalsozialisten“, sagt Dr. Ley, „tritt außer den wirschaftspolitischen Ueberlegungen und den sozialen Umständen die weltanschauliche und politische Bedeutung des Mittel⸗ und Klein⸗ betriebes hinzu, wie er sich vor amllen Dingen im Handwerk aus⸗ drückt. Das Handwerk bietet dem aufstrebenden, schaffenden Men⸗ schen die Möglichkeit, durch Fleiß und Können eine selbständige Existenz zu erhalten.“

Nachdem Dr. Ley über die Möglichkeiten einer rationellen Arbeitsweise auch der kleinen Betriebe gesprochen hatte, ging er näher auf die gegenwärtige Bedeutung der Heimarbeit ein. „Man sollte soweit als möglich den Menschen nicht entwurzeln, aus seiner Heimat reißen und verpflanzen, sondern versuchen, wenn es mög⸗ lich ist, auch Arbeit zu den Wohnstätten zu bringen. Sicherlich kann dies nicht allgemein verwirklicht werden, aber für viele Fertigungszweige wird dies unendlich viele Vorteile bringen. Man muß sich allerdings Mühe geben, bis zu den letzten Tiefen des Arbeitseinsatzes, der sozialen Betreuung und der sozialen Zu⸗ friedenheit der Menschen vorzudringen. Vor allem muß man mit den Vorurteilen über die Heimarbeit an sich brechen. Die Heim⸗ arbeit hat bei uns noch einen schlechten Klang, weil sie ja lange Zeit hindurch wegen der Uebervölkerung des Dorfes zu jedem Lohn Arbeit annehmen mußte.

Erst der Nationalsozialismus hat diesem unwürdigen -S- durch die Berechnungsstellen der Deutschen Arbeitsfront Einhalt

geboten. Wir haben die Heimarbeit neu organisiert und sind uns auch darüber klar, daß hierzu ein starkes Unterführerkorps gehört. Selbstverständlich ist, daß der Heimarbeit durch entsprechende Ar⸗ beitsvorbereitung und die Schaffung entsprechender technischer Be⸗ dingungen Gelegenheit gegeben werden muß, den gleichen Lohn zu verdienen, der in der Fabrik gezahlt wird, und daß die Akkorde 8* 8 Zeitlohn auf den bkeichen Stand gebracht werden wie im Werk. 1—

Nach eingehender Rücksprache mit dem Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion sowie dem Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz sind wir uns klar, daß dieser beschrittene Weg konsequent weitergegangen werden muß. Die Notwendigkeit, neue Arbeitskräfte zu mobilisieren, zwingt uns dazu. Der Wille unserer Gegner, uns zu vernichten, drängt uns auf Wege, die gleichzeitig einmal Voraussetzungen einer gesunden wirtschaftlichen Struktur sein werden.“

Die Kunst des Bierbrauens in Krieg und Frieden Auf der Arbeitstagung der ecriichemecenscheleeshen Vereini⸗ gung der Bezirksgruppe Rheinland und Westfalen des Brauerei⸗ und Mälzereigewerbes hielt Dr. Fritz Windisch, Berlin, einen bedeutungsvollen Vortrag über die Technologie des Schank⸗ biers und deren Auswirkung auf die zukünftigen friedensmäßigen Vollbiere. Er berichtete, daß während des Krieges in der Brau⸗ industrie bisher ungelöste oder nur oberflächlich behandelte Probleme unter dem Zwang der Verhältnisse kategorischen Lösungen entgegengeführt wurden. Diese Erkenntnisse würden bleibenden Wert haben, da das technologische Wissen um die Bier⸗ herstellung ungemein bereichert worden sei. Hopfengabe und Ver⸗ gärungsgrad seien die entscheidenden Kriterien für die Güte und Stabilität der heutigen Schankbiere und des friedensmäßigen Pilsener Biertyps. Die Menge der Hopfengabe sei vor dem Kriege ein ungelöstes Problem gewesen, und ihre Bedeutung sei erst durch die Erfahrungen dieses Krieges erhärtet worden. Ein Grundprinzip der heutigen Bierherstellung bestehe darin, das Bier durch die Kunst des Brauens für höchste Hopfengabe auf⸗ nahmebereit zu machen, bittere Stoffe auszuscheiden und dafür wertvolle Stoffe, die man erst in diesem Kriege kennengelernt hat, in das Bier einzuführen, um es fein und edel zu machen. Nach dem Kriege werde der Hopfen nicht mehr mit Chemikalien, son⸗ dern mit Wasser behandelt, dann die Wasserstoffe zur Maische ge⸗ geben und die wertvollen Säuren und Salze in die Würze über⸗ führt. Der überschießende Hopfengerbstoff bewirke eine geschmack⸗ liche Verschlechterung der Biere. Er sei auch die Urgache der Gerbstoff⸗Eiweißerkrankungen, die erst in diesem Kriege festge⸗ stellt worden sind. Weiter betonte der Vortragende, daß der in diesem Kriege geschaffene Schankbiermalztyp mit hoher Färbe⸗ kraft diesen Krieg überleben und man von den allzu hellen Malz⸗ farben abkommen werde. Das in diesem Kriege neu geschaffene Malluisin⸗Malz sei von fundamentaler Bedeutung für die Bier⸗ herstellung, da seine Eiweißzusammensetzung dem der Pilsener Biere gleiche. Am meisten sei in diesem Kriege auf dem Gebiete der Hefepflege und Gärung hinzugelernt worden; neu helernt wurde auch der Wert der Züchtung der Hefe⸗Vorderwürze, in der wichtige Vitamine enthalten sind.

8 Maßnahmen der Wirtschaft zur Eingliederung der Kriegsversehrten . Der Arbeitsausschuß für Berufsausbildung der 1 rsehrten⸗ betreuung in der Organisation der gewerblichen miegfvere Die Reichsgruppe Industrie hat in Dresden eine besondere Arbeits⸗ stelle füir die Wiedereinstellung von Kriegsversehrten errichtet. Diese gibt neuerdings Mitteilungsblätter heraus, die den Be⸗ trieben helfen sollen, Schwierigkeiten zu überwinden und einen Erfahrungsaustausch herbeizuführen. Auch die Reichsgruppe Handwerk hat sich in den Dienst der Versehrtenbetreuung gestellt und entsprechende Gemeinschaftseinrichtungen ins Leben gerufen, in denen Kriegsversehrte bis zur Meisterprüfung gefördert wer⸗ den. Im Gau Westfalen⸗Nord ist eine solche handwerkliche Aus⸗ bildungsstätte geschaffen worden. Im Bereich des Handels hat sich besonders das vom Großhandel in Braunschweig errichtete Lehrheim für Kriegsversehrte bewährt. Um die einheitliche Aus⸗ richtung aller Maßnahmen zu gewährleisten, sind bei den Gau⸗ wirtschafts⸗ und Wirtschaftskammern Sachdezernate geschaffen worden, in denen Beauftragte für Kriegsversehrtenfragen tätig sind, die allen Beteiligten beratend und fördernd zur Verfügung stehen. Nur wenn der Wiedereintritt in den erlernten Beruf nicht möglich ist, erfolgt eine Umschulung des Versehrten. Soweit Kriegsversehrte für Fachbernfe u“ werden, für die Prüfungen vorgeschrieben sind, soll eine gründliche Vorbereitung auf die Prüfungen erfolgen. Die Prüfungen werden ausscheß⸗ lich von den Kammern abgenommen und nach normalen Maß⸗ stäben durchgeführt.

Heilverfahren der Berufsgenossenschaften

Eine der wichtigsten Aufgaben der reichsgesetzlichen Unfall⸗ versicherung ist die Gewährung des berufsgenossenschaftlichen Heil⸗ verfahrens an die Unfallverletzten. Sobald die Verletzung be⸗ sonderer Betreuung bedarf, werden die Unfallverletzten dem Fach⸗ arzt überwiesen. Mehrere tausend Fachärzte stehen dafür zur Verfügung. Die Ueberweisung erfolgt unter 1-g- ne. der Be⸗ triebe, Aerzte und Krankenkassen, bei leichteren Fällen durch das sogenannte Durchgangsarztverfahren, das den Fall dem Facharzt uführt, bei schwereren und schwersten Fällen im Wege des Ver⸗ etzungsartenverfahrens, das die Unterbringung in Heilanstalten zum Ziele hat. Die Erfolge, die mit diesen Maßnahmen erzielt worden sind, erweisen die Notwendigkeit rechtzeitiger Fürsorge, um von vornherein etwaigen Dauerschäden im Interesse des Ver⸗ letzten, der Wehrwirtschaft und der Abwehrkraft unseres Volkes vorzubeugen. Der Reichsverband der gewerblichen Berufsgenossen⸗ schaften appelliert deshalb an alle beteiligten Stellen, insbesondere auch die Betriebsführer, an der sorgfältigen Durchführung des berufsgenossenschaftlichen Heilverfahrens mitzuwirken.

Allgemeine Einführung des Iugendsparens in den Betrieben Ablösung für das HJ.⸗Sparen Prämien der Betriebe Gesamtzinsen: 6 %

Das Jugendamt der DAß. gibt soeben, nach Zustimmung der Reichsjugendführung, des Generalbevollmächti ten für den Ar⸗ beitseinsatz und der sonst beteiligten Stellen, Richtlinien für die allgemeine Einführung des Jugendsparens in deutschen Betrieben bekannt. An diesem Jugendsparen, das auf breitester Basis das ehemalige HJ.⸗Sparen ablöst, können sich berufstätige männliche Jugendliche von 14 bis 18 und weibliche von 14 bis 21 Jahren beteiligen. Der Jugendliche, der am Jugendsparen im Betrieb teil⸗ nehmen will, erklärt dies durch einen von seinem gesetzlichen Ver⸗ treter mitzuunterschreibenden Antrag an den Betriebsführer, wo⸗ bei er auch die Höhe des Betrages angibt, der ihm von seiner Er⸗ ziehungsbeihilfe oder seinem Lohn oder Gehalt jeweils abzuziehen ist. Die Wahl des Sparinstituts, bei dem das Konto zu führen ist, soll dem Jugendlichen bzw. seinem gese lichen Vertreter frei über⸗ lassen werden. Der Betrieb händigt dem Jugendlichen nach Ab⸗ gabe der Sparerklärung einen Spargeschenkgutschein als Geschenk⸗ einlage aus. Der Höchstbetrag ist mit 3 F.ℳ festgesetzt. Unter

liche dann bei dem von ihm gewählten Kreditinstitut ein Spar⸗ konto eröffnen. Dieses Sparbuch soll im Besitz des Jugendlichen bleiben, so daß er aus dem 7; der Sparsumme einen wei⸗ teren Anreiz zum intensivierten Sparen durch ständigen eigenen Augenschein gewinnen kann. Das Kreditinstitut versieht das Spar⸗ buch mit dem Vermerk „Jugendsparen im Betrieb“. Dieser Ver⸗ merk hat die Wirkung, baß das Guthaben bis zur Einberufung zum Arbeits⸗ oder Wehrdienst oder bis zur 8 8 Arbeitsverhältnisses, längstens aber bis zur Erreichung des 18. Lebensjahrs des Kontoinhabers gesperrt bleibt. Vorher dürfen Abhebungen nur mit schriftlicher Zustimmung des Arbeitgebers und bei besonderen Verhältnissen erfolgen, etwa bei beruflicher Fortbildung, Teilnahme an HJ.⸗Lagern, Krankheit des Jugend⸗ sparers oder in seiner Familie usw. Auf das für den Jugend⸗ lichen geführte Konto zahlt der Betrieb laufend die auf Antrag des Jugendlichen einbehaltenen Sparbeträge ein. Der Jugendliche kann Rerreit sein Sparbuch beim Kreditinstitut vorlegen und sich die inzwischen geleisteten Zahlungen und gutgeschriebenen Zinsen eintragen lassen. Das Kreditinstitut gewährt 3 % Zinsen. Darüber hinaus haben die maßgebenden Stellen erklärt, daß keine Bedenken vom Lohnstop her bestehen, wenn 2 Forderung des Werksparens die Betriebe reguläre Zinsen und Sparprämien Fehehpeh die zsammen nicht mehr als 6 % ausmachen. Dex Betriebsführer 8n also dem Jugendlichen die Sparprämie geben, so daß der Sehene e eine Gesamtverzinsung von 6 % bekommt. Diese rämie des Betriebes wird im Sparbuch als „Sparprämie“ be⸗ sonders kenntlich gemacht. Die Richtlinien regeln auch noch die Ueberführung des Betriebssparens bei etwaigem Arbeitsplatz⸗ wechsel. Die Betriebe haben mit dem Jugendsparen ein neues Mittel in die Hand bekommen, ihre Jugendarbeit zu aktivieren. Die Jugendlichen selbst aber erhalten die Möglichkeit, gerade in einer Zeit, in der der verstärkte Arbeitseinsatz auch ihre Einnahmen häufig erhöht, Spargeld besonders vorteilhaft anlegen zu können.

Deutschlands Hilfe beim Ausban der belgischen Außenhandels beziehungen

Brüssel, 22. März. Deutschland hat der belgischen Wirtschaft in großzügigster Weise alle Möglichkeiten geboten, ihre traditio⸗ nellen Außenhandelsbeziehungen aufrecht zu erhalten und neue Verbindungen anzuknüpfen. Diese Feststellung trifft die Zeit⸗ schrift der Deutschen Handelskammer in Belgien „Belgien⸗ Handel“. Belgien habe eine Anzahl von Vereinbarungen treffen können, die als Zusatzprotokolle zu den üemrsanßen deutschen Han⸗ delsverträgen in sich geschlossen den rtschaftsverkehr zwischen Belgien und den ausländischen Partnern regeln. Das laufende Jahr werde der belgischen Außenhandelswi p neue Möglich⸗ keiten aber auch neue 1--ne. bringen. Mehr als in der Ver⸗ gangenheit werde die Preisfrage vor allem im Balba 1— den Vordergrund treten. Es müsse sich erst heigen, ol Ausgleichskasse das geeignete Instrument sei, um die Export⸗ mehrerlöse so abzuschöpfen und zur Verbilligung überhöhter Einfuhr⸗ preise derart einzusetzen, daß das Optimum für die Versorgung des Landes erreicht werde. Die gegen Jahresende vereinbarten und vergrößerten Abkommen mit Dänemark und Ungarn sowie eine Vereinbarung mit Rumänien, die einen Warenaustausch in bisher nie gekanntem Ausmaß vorsieht, geben die technischen Voraussetzungen zum Einsatz aller in der belgischen Exportwirt⸗ schaft noch vorhandenen Reserven. Die belgische Wirtschafts⸗ lenkung müsse bestrebt sein, die artikel⸗ und wertmäßige Gestal⸗ tung des Warenaustausches mit dem Nachbarlande Frankreich aus dem Gesichtskreis der privaten kommerziellen Initiative herauszunehmen und durch eine umfassende Planung von Land zu Land zu ersetzen. 9

b Deutsch⸗kroatische Wirtschaftsverhandlungen Agram, 22. März kroatij ausschuß haben unter Vorsitz von Ministerialdirigent Dr. Rein⸗ hardt auf deutscher Seite und Handelsminister Dr. Cabas auf

Vorlage des ihm vom Betriebe hierzu mitgegebenen Antrags und unter Naeberreichung des Geschenkgutscheins läßt sich der Jugend⸗

kroatischer Seite ihre 6. Tagung in Agram abgehalten.

Beendigung des

b s Nr. 2087, lautend auf Barbara

Der deutsche und der kroatische Regierungs⸗⸗

In den Beratungen, die im Geiste freund arbeit geführt wurden, wurde wieder voll alle aktuellen Fragen des beiderseitigen Wirtscha Ueber die Warenlieferungen im kommenden Wirt

Vereinbarungen etroffen, durch die t

sültnise der bisherige Umfang des bei

ichergestellt wird.

schaftlicher Zusammen⸗ es Einvernehmen

ftsverkehrs erzielt. tschaftsjahr wurden rotz der kriegsbedingten Ver⸗ erseitigen Warenverkehrs

über

Wirtschaft des Auslandes

Britische Bemühungen zur Einschaltung

Nachkriegswirtschaft

Stockholm, 22. März. Während die USA. au

imperialistischen Durchdringung und Beh

handels mit Riesenschritten vorwärts eilen und da die Interessen des britischen Verbündeten rigoros erbricht man sich in London den Kopf über eine britischen Exports in die

chaltung des wirtschaft. Um einen nennenswerten Industrieausfuhr nach den Vereinigt

eitige Bearbeitung des USA.⸗Markt differenziertere regionale Bearbeitun chen Marktgebiete.

gemacht worden. Organisationen und Banken mittlere

indung mit dem amerikanischen

Entsprechende Vor bros Bank, einer führenden britischen Exportfinan nacht Mit Hilfe der britischen M urch Einschaltung leistungsfähi ger amerikanischer Großhandels⸗ 8 ves besonders kleinere Ihpi r estendm. die tecFeh des Krieges die Ver⸗ b8. it dem arkt verloren

1Sl.⸗Geschäft billig und schnell wieder aufsaren hütcen,

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es von New York aus eine g der einzelnen amerikani⸗ schläge sind von der Ham⸗

9 88

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in die amerikanische

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ießen sich dadurch die regional unterschiedlichen Geschmacks⸗

Bedarfsrichtungen in USA.

dings die amerikanische Wirtschaft ein so weit

britischer Interessen sogar in den heimischen

os dulden wird, erscheint äußerst problematisch.

Neuer schweizerischer Gesetzentwurf über die Sicherstellu der Nahrungsmittelversorgung spesseag

20. März. Der Bundesrat legte dem Parlament den

besser berücksichtigen. Ob aller⸗ r endes Eindringen arkt widerspruchs⸗

Entwurf für ein nenes Bundesgesetz über die Sicherstellung

Landesversorgung mit Erzeugnissen Kriegs⸗ und Nachkriegszeit 88

der

Landwirtschaft in der Der am 6. 4. 1939 gefaßte

f dem Wege der b Welt⸗ ei auch über hinweggehen, r eine stärkere Ein⸗ amerikanische Nachkriegs⸗ Wiederaufbau der britischen Staaten in die

3 Wege leiten, erwägt man unter Ver icht auf die bisher übliche”⸗ 98

zierungsbank, Kerchant Banken und

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ein⸗

und

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der

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr 70 vom 223

v-

Bundesbeschluß über Maßnahmen zur Förderung de esbesc hmen zur Förderung de der die gesetzliche Grundlage über den Mehranbau

der am 5.

verlängert.

beschluß in

Schweiz ge

Anbauprämien an die Landwirtschaft nur noch

wenn dazu

verfügten Maßnahmen

Ernährung hin in Kra

angepaßt werden.

r am 4. 1944 abläuft, wird auf Grund der der bei Kriegsausbruch e

GBu nnSHn 2r8 dem Buündesräat

rteilten besonderen Vollmachten um ein

Im Jahre 1945 soll dann der neue Kraft treten, durch den die regelt wird. Nach dem neuen Bundesge eine Notwendigkeit vorliegt.

der Schweiz

8 aus eigenen Mitteln solle ft bleiben: eln sollen

z gegebenenfalls müssen sie den Zur Sicherstellung des Absatzes

rischen Produkte soll der Bund ermächtigt werden,

und Ausfu

zu knüpfen, sicht genommen werden muß.

Marktübers

über die z

hr landwirtschaftlicher Produkte gewisse

Agrarerzeugnissen befassen, zur

ukünftige Agrarpolitik wird im

Bundesratsvollmacht in Kraft Volksentscheid. 8 y

Zentralamt zur Steigerung der Leichtmetallerzeugung in Tokio, 22. März.

folgte die Errichtung Leichtmetallerzeugung. metallindustrie Produktionssteigerung d fördern. Beschleunigt werden Kontinent durch Lieferungen die Sicherung des Transportes.

im Großostastenministerium überni

ein. 1“ 1 a auptziel ist zunächst B3n und Manddschukuos 1- er

der Leichtmetallabteilung im Rüstungsministeri teiligten Kontrollkörperschaften. stungsministerium

ära 1944. &. 2

s Ackerbaue

zukünftige Agrarpolitik der

ur n. gewährt werden, eit Die in den letzten zur Förderung der Landwirtschaft und zur

wobei auf die Fntekessen 1 Gesamtwirtschaft Rück⸗

2 s ; eiter soll der Bundesrat berech⸗

tigt sein, die landwirtschaftlichen Spitzenorganisati die ganisatione

Firmen, die sich mit der öö ö

V ö“ erwertung und dem

88-. 1 Verwertung von e chüssen zu angemessenen Preisen heranzuziehen und die Schaffung von Preisausgleichskassen anzuordnen. Das neue Gesetz übrigen nicht durch

Innerhalb des Großostasienministeriums er⸗ zur Steigerung der

1 a 1. entsprechend der jehenschen Leichtmetallindustrie zu soll der Bau von Fabriken auf dem von Maschinen und Materialien und Das Leichtmetallhauptquartier mmt auch die Verbindung mit

darstellt und 1 595,80 B., Brüssel 399,60 Jahr se-

Bundesrats⸗ 16,72 B.

setz sollen die London, 22. März.

Jahren Stockholm auch weiter⸗ Verhältnissen der schweize⸗ —,—, an die Ein⸗ —,—, Bedingungen

(Amtlich.] Berlin —,—, Brüssel Italien (Clearin Zürich, 22. März. London 17,36, 22,67 ½ B., Madrid 39 Lissabon 17,40 9⅛, 90,37 ½¼, 8,75, Istanbu Preßburg 15,00 Buenos nach einem York 4,79, Berlin 191,80 111,25, Rom —, Oslo 109,00, Helsinki Stockholm, 16,95 B., Berlin 167,50 Brüssel —,— G., 67,50

7

Japan

, die Leicht⸗

8,35 G., 8,59 B., Rom 3,82 B., Madrid —,— 17,25 B., Buenos Aires

Oslo, 22. März. (D

und den be⸗ Berlin 175,25 G., 176,75

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 22. März. Amsterdam 13,27 G Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,809

hagen 521,50 G., 522,50 B.,

(D. N. B.) London 98,90 GE.,

568,80 B., Kopen⸗ 99,10 B., Madrid

13,27 B.,

235,85 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholin 594,60 G.

Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G.

30,11 30,17, Schweiz

New York 4,30,

6, Stockholm Sofia 5,37 ½, Pracç 17,25, 3,50 B.,

Kopenhagen, 22. März.

9,83, Madrid —,—. 22. März.

Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G. Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G. 4,20 B. Helfink!

. Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antw Ras Stockholm 104,55 G., 105,10 B., veN;K Rom —,— G., 23,20 B.,

London, 22. März. (D. N. B.) Silber B Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 18/

100,10 B., New York G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B.

7

(D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 ½,

Spanien loffiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40 16,85 16,95, Rio

83,64 ⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—. Amsterdam, 22. März.

Buenos Aires

(offiz.) —,—, Rio

(D. N. B.) London —,—

7 /

[12.00 Uhr holl. 8 New York —,—, Paris 43,63 43,71, Helsinki

g) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—

Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

(D. N. B.) [11.40 Uhr. Brüsse! 1 Holland 229 %,

102,66,

Paris 75 B. Berlin 172,55, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen Budapest 104,50,

Bukarest 2,37 ½, Helsink. 8,75, Aires 97,25, Japan 101,00, Rio 22,00 B. (D. N. B.) London 19,34, New , Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich Amsterdam 254,70, Stockholm 1 4,15, Alles Briefkurse.

(D. N. B.) London G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 . B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 P

87,90 B.,

—,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G. G., Türke’ —,— B., Lissabon —,— G., 102,50 G., 104,50 B.

. N. B.) London —,— G., 17,75 B. B., Paris —,— G., 10,00 B., New York Zürich 101,50 G.,

openhagen 91,75 G Prag —,— G., —,— B.

—,—

bh

prompt 23,50,

1. Unt gs- und Straffachon. 2. Zwangsversteigerun 8 3. Aufgebote, Fa

1 4. 5. 6.

Oessentliche

und Fn Aus usw. von Wertpapteren,

7. schaften, 8. anbitgese ETEEII1“

10. Gesfellfchaften m. b. H., 11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche RNeichsbank und 15. Berschiebene

ntmachungen.

81 8 .Aufgebote

42 F 27/43. Das Aufgebotsverfahre

hen Zwecke der Kraftloserklärung der Aktienurkunde (Global⸗Aktie) der Ak⸗ t Ak⸗ ellschaft in Dresden Nr. 901 bis

dee een aft Eisenwerk Coswi

tienge

1000 über zusammen 100 000 R. hat

sich durch Zurücknahme des Antra auf Erlassung des erledigt. Der auf den

SsFen Gerichte, Lo

r. 1 I, Zimmer 29.

Aufgebotstermin wird aufgehoben.

Amtsgericht Dresden, Abt. I, den 18. März 1944.

[81506] Aufgebotsedikt.

G. F. 1 10/44. Auf Antra Marie Hild, Rosa Bauer, Wilma Marie Plaß, Stefan Gottas, Fen Anna Dlouhy,

urt Wolfram und Barbara Gottas

alle aus Wiesengrund, eingebracht am fol⸗ . Spar⸗ Kreditanstalt dex Deut⸗ Wiesengrund, 1471, lautend auf

ol. Nr. 2353, lautend auf Rosa Hador⸗ über H 561,02, Fol, Nr. 1449, lautend na Plaß, über H.ℳ 251,98, Fol. Nr. 2249, lautend auf Marie Plaß,

9. März 1944, wird der Verlust Fehbe; Urkunden verlautbart: assenbücher der

schen, Zweiganstalt in u. zw.: Fol. Nr. Marie Hild, über Hℳ 4444,42

auf Wilma über Rℳ. 1213,51, Fol. Nr. 2294, lautend auf Stefan Gottas, über Hℳ 924,24, Fol. Nr. 2060, lautend auf Anna Hahn, über Hℳ 1259,86, Fol. Nr. 1200, lautend auf Anna Dlouhy, über H.ℳ 41,64, Fol. Nr. 23, lautend auf Rudolf Haubl, über Rℳ 2854,66, Fol. Nr. 827, lautend auf Kurt Wolfram, über Hℳ 2509,74,

Gottas, über 1646,32. Diese Ur⸗ kunden hat ihr Inhaber diesem Gericht oder dem Amtsgericht des Ortes, wo sich die Urkunden befinden, vorzulegen oder Einwendungen gegen den Antrag zu er⸗ heben, da sonst das Gericht die Ur⸗ kunden nach Ablauf von 6 Monaten von der Kundmachung im Deutschen Reichsanzeiger auf weiteren Antrag für kraftlos erklären wird. Die Frist endet nicht vor Ablauf eines halben Jahres vom Fälligkeitsage der Forderung aus der Urkunde. Wiesengrund, den 17. März 1944. Das Amtsgericht.

[31492] Aufgebot.

7 F 1/1944. Die Erben des verstor⸗ benen Hotelbesitzers Philipp Auer aus Kruft, vertreten durch Notar Dr. Kraut⸗ wig in Mayen, haben das Aufgebot des über die im Grundbuch von Kreetz Blatt 719 in Abt. II eingetragene Grundschuld von 10 000,— Hℳ für Philipp Auer aus Kruft gebildeten Grundschuldbriefes beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. Juli 1944, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklätung der Urkunde erfolgen wird.

Andernach, den 15. März 1944.

der laß, Anna Rudolf Haubl,

8 Ausschlußurteils foren.

8 14. April 1944 vormittags 11 Uhr, vor 85 unter⸗

ringer Straße anberaumte

[31498] Frau

spätestens

Lydia Ebhardt Jena, Unt. Philo n das Aufgebot des der ausgeste

in d 5. Oktober 1944, 10 U unterzeichneten Eckertsberga,

Gericht, 1 a, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.

Eckertsberga, den 6. März 1944. Amtsgericht Naumburg.

5 geb. Knabe, sophenweg 15 a, hat des Briefes beantragt, 18 Ult ist über die im Grund⸗ buch für Bad Bibra Band VIII Blatt 317 in Abteilung III unter Nr. 3 ein⸗ getragene Hypothek von 4125,— G. ℳ. Der Inhaber des Briefes wird aufge⸗ dem auf den hr, vor dem

Gerichtstag

7*

[31442] öö

Fel fag Hypothek von 800

7/43.

Aufgebot. Der Landwirt Robert Langner aus Wilhelmsau Nr. 11, Kreis Lissa, hat das Aufgebot des Hypotheken⸗ briefes über die im Grundbuch von Wilhelmsau Band I Blatt 13 in Ab⸗ III unter Nr. 13 eingetragene 8 hek r )Zloty in Gold nebst den gesetzlichen Zinsen seit dem 1. Ja⸗ nuar 1928 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. August 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 110, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor falls die Kraftloser kunde erfolgen wird. Lissa (Wartheland), 9. März 1944.

ulegen, lärung der Ur⸗

Das Amtsgericht.

widrigen⸗

bis dem

den 9

[31496]

4. März

Anton

romberg, Erbscheins beantragt.

p

hat die

als gesetzliche Diejenigen Personen, denen sleice oder bessere Erbrechte an dem Nachlasse des Erblassers zustehen, wer⸗ iermit aufgefordert, ihre Erbrechte ätestens zum 30. Mai 1944 bei unterzeichneten Gerichte melden. Bromberg, den 13. März 1944.

Aufforderung. Am 3. September 1939 ist in Hopfen⸗ garten im Kreise Bromberg, der am 1884 in Pradocin, Hohensalza, als Sohn des Landwirts Behnke (auch Benkowski oder Bentkowski) und seiner Frau Wilhel⸗ mine geb. Janowiec mann Richard Behnke gestorben. Witwe des Erblassers, Martha Behnke eb. Renz, aus Hopfengarten, Erteilung Alleinerbin

geborene

Das Amtsgericht.

Kreis

Kauf⸗ Die

Kreis eines

anzu⸗

von

[31497]

1903 in Bromber manns Heinrich

am 8. Mai 1 letzten Wohnsitze, verstorben. tier Marian Bunn aus Bromberg, ein Bruder des Vaters des Erblassers, hat als gesetzlicher Er einen gemeinschaftlichen Erbschein des Inhalts zu erteilen, daß der Erblasser Bruder Adolf

ihm zu je des

Erbe

und, seinem

Bunn aus Bromberg

Amtsgericht. Kohlhaas, Oberamtsrichter.

verstor

enen Bruders

Aufforderung. 8. VI. 440/43. Der Kaufmann Wal⸗ ter Oskar Bunn, der am 14. Oktober als Sohn des Kauf⸗ unn und seiner Ehe⸗ frau, Maria geb. Kroll, geboren ist, ist

941 in Brombe

beantragt,

eehkascer und von den Kindern seines

Oskar

rg, seinem

a) Heinrich Bunn aus Köln, b) Anna Hinz geb. Bunn aus Eichwalde, Kreis Teltow, zu je des Nachlasses beerbt worden ist. Diejenigen Personen, denen gleiche oder bessere Erbrechte an dem Nachlaß des Erblassers zustehen, werden hiermit aufgefordert, ihre Erb⸗ rechte bis spätestens zum 30. Mai 1944 bei dem unterzeichneten Gericht anzu⸗ melden.

Bromberg, den 13. März 1944.

Das Amtsgericht. 88

[31502] Aufgebot. 1 Der Bauer Adolf Goile in Lippen hat als Pfleger für den, welcher An⸗ erbe des am 11. September 1942 in Berlin⸗Britz verstorbenen Bauern Bernhard Schröter aus Lippen wird, das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von dSees. Eeih⸗ gern beantragt. Die Nachlaßgläubiger werden daher aufgefordert, ihre For⸗ derungen gegen den Nachlaß des ver⸗ storbenen Bauern Bernhard Schröter in Lippen spätestens in dem auf den 24. Mai 1944, 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermin bei diesem Gericht an⸗ zumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten; urkundliche Beweisstücke sind in Ur⸗ schrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von dem Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Die Gläu⸗ biger aus Pflichtteilsrechten, Vermächt⸗ nissen und Auflagen sowie die Gläu⸗ biger, denen der Erbe unbeschränkt haftet, werden durch das Aufgebot nicht betroffen. Neusalz, Oder, den 8. März 1944. Amtsgericht.

Aufgebot.

Der Bürovorsteher i. R. Wilhelm Rauter, Königsberg (Pr), Vorderroß⸗ garten 13/14, als Nachlaßpfleger für Max Kämmerer, vertreten durch die Rechtsanwälte Strauss, Dr. Meyer und Dr. Kaschade, Königsberg (Pr), hat beantragt, den seit November 1918 verschollenen Max Kämmerer, geb. 10. 11. 1886 in Schönfließ, Kreis Königsberg (Pr), im Weltkrieg Ober⸗ matrose⸗Artillerist, dessen letzter nach⸗ ewiesener Wohnsitz bis Januar 1917 Königsberg (Pr), Augustastr. 8, war, für tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens im Aufgebotstermin am 23. Mai 1944, 10 % Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 285, zu melden oder dem Gericht bis dahin über seinen Verbleib

131441]

Feagte Partei

ten Aufenthaltes, unter Geschäfts⸗Nr. 3. R 54/44 eine Klage wegen Eheschei⸗ dung eingereicht. Die Tagsatzung zur mündlichen 2 den 4. April 1944 um 3 ¾ Uhr nachm. 8 diesem Gerichte,

1944 ist der Oberfeldwebel Willi Wen⸗ delin Hafner, geboren am 24. Mai 1908 in Karlsruhe, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 15. Sep⸗ tember 1940 festgestellt worden.

455. II. 246. 43. [31380] Berlin, den 29. Februar 1944. Das Amtsgericht Berlin.

(31439]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 13. März 1944 ist der Leutnant d. R. Albert Sebastian Lux, geboren am 27. Februar 1911 in Mit⸗ land, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 11. August 1942 festge⸗ stellt worden. 456 I1 5. 44.

Berlin, den 13. März 1944.

Das Amtsgericht Berlin.

[31440] Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 13. März 1944 ist der Ge⸗ freite Alfred Karl⸗Heinz Zachmann, eboren am 11. Dezember 1918 in euselwitz, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 24. Dezember 48 ö worden. 456 II.

Berlin, den 13. März 1944. Das Amtsgericht Berlin.

- durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 13. Usar, 1944 ist 98 Zichts webel Alfred Fritz Lewandowski, ge⸗ boren am 15. Juli 1914 zu Kulkwitz, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 13. Februar 1941 feftgefteln worden. 456 II. 2. 44.

Berlin, den 13. März 1944.

Das Amtsgericht Berlin.

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 13. März 1944 ist der Unteroffizier Gerolf Windisch, geboren am 12. August 1917 in Dresden, 8 tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 25. November 1942 festgestellt wor⸗ den. 456 II. 303. 43. [31495] Berlin, den 13. März 1944. Das Amtsgericht Berlin.

4. Oeffentliche Zustellungen [31346] Bekanntmachung. 3 R 54/44. Die klagende Partei Luise Hilz, verehel. Holowenko, Angestellte in Reichersdorf 104, vertreten durch Dr. Renner, R.⸗A., er, hat gegen die

beklagte Partei Wadym Holowenko, Schiffsbauingenieur, derzeit unbekann⸗

Verhandlung wurde auf

Zimmer Nr. 18, (Adolf⸗Hitler⸗Platz

anberaumt

Durch Beschluß vom 29. Februar

[31347] Oeffentliche Zustellung.

2 R. 81. 44. Der Stabsarzt Dr. Eberhard Fröhlich Neissestraße 9, z. Z. Reservelazarett 102 in Guben, Städtisches Krankenhaus, 11114“ Rechtsanwalt Dr. Bewier in Guben, klagt gegen seine Ehefrau Fröhlich geb. Kae⸗ ding, früher in Lucern, Californien, mit dem Antrage, festzustellen, daß die Ehe der Parteien nichtig ist, hilfs⸗ weise: die Ehe der Parteien aufzu⸗ heben. Die Beklagte wird zu dem zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts in Guben auf den 7. Juni 1944, 10 Uhr, bestimmten Termin ge⸗ laden, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten vertreten zu lassen. Guben, den 8. März 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

5. Verluft⸗u. FJundsachen

[31566] Der Versicherungsschein Nr. 377 780 v. 16. August 1929 Bäeüc unae. nehmer: Erwin Thiessen, Versicherter: Edgar Thiessen, über 935,— HR.ℳ bzw⸗ 779,— ERℳ, fällig am 1. August 1944, ist in Verlust geraten. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt. Wien, den 21. März 1944. DER ANKER 8 Allgemeine e,e ei enwee Gesellschaft. 1

7. Aktien⸗

gefellschaften

31567] rankona Rück⸗ und Mitversicherungs⸗ 2 Aktien⸗Gesellschaft.

Für das e 1942/43 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesell⸗ schaft gemeinsam beschlossen, eine Divi⸗ dende von 6 % auszuschütten. Gegen ereehe⸗ 88 E“ gelangen also zur Auszahlung: Rℳ 7,20 für die Aktie Lin 89 8

Rℳ 21,60 für die Aktie Lit. D,

Rℳ 18,— für die Aktie Lit. E. Die Dividende wird vom 30. März 1944 an nach Abzug von 15 % für Kapitalertragsteuer einschließlich Kriegs⸗ zuschlag bei

er Dresdner Bank in Berlin,

Frankfurt a. M., Mannheim und

München, der Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft Aktien⸗

gesellschaft in Berlin, der Deutschen Bank in Berlin,

Frankfurt a. M., Mannheim und

München, der Commerzbank Aktiengesellschaft

in Berlin, Frankfurt a. M., Mann⸗

er Ren⸗

ihm

Bunn:

Mitteilung zu die Todeserklärung erfolgen wird. alle, die Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermin dem Gericht Anzeige zu Fehin.

machen, widrigenfalls Am

sgericht Königsberg (Pr), 6. März 1944.

Nr. 16). Da der Aufenthalt der beklag⸗ ten Partei unbekannt ist, bestellt ihr das Gericht Herrn Dr. Karl Oesser, Rechtsanwalt in Eger, zum Kurator, der sie auf ihre Gefahr und Kosten ver⸗ treten wird, bis sie

dem Gerichte namhaft macht.

elbst auftritt oder

einen Bevollmächtigten

Eger, den 10. März 1944.

heim und München, dem Bankhause Hardy & Co. G. m. b. H. in Berlin, der Deutschen Effeeten⸗ und Wechsel⸗ bank in Frankfurt a. NM. ausgezahlt. 8 Im März 1944. 8

6

Frankona Rück⸗ und Mitversicherungs⸗

Das Landgericht.

Aktien⸗Gesellschaft. Der Vorstand.

16,85 G.,

in Guben, Kleine