1944 / 71 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Mar 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reschs, und Etaatsanzeiger Nr. 71 vom 24. März 1944. C. 2

Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisun werden nach den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 8 8

(1) Diese Anweisung tritt am 1. April 1944 in Kraft.

(2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den,

Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit

Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung

sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und

im Bezirk Bialystok. Berlin, den 22. März 1944.

Gemeinschaft Hohlglas als Bewirts aftungsstelle des Reichs⸗

beauftragten für Glas, Keramik und Holzveparbeitung. Meißner.

E11111“

Fünfte Bekanntmachung 8 8 zur Anordnung XV/43 der Reichsstelle für Technische Erzeugnissse Auf Grund von § 1 der Anordnung XV/43 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse über die Einführung von RTE⸗ Schecks und RTXE⸗Marken für Erzeugnisse aus Eisen und Metall vom 10. September 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 212 vom 11. September 1943) wird Folgende Erzeugnisse des RTE⸗Warenverzeichnisses (Anlage zur Anordnung XV/43):

üssel, 24 cm, flach (Einzel⸗Waren⸗Nr. 430/482) Sohc 2 (Einzel⸗Waren⸗Nr. 480/451) dürfen vom 1. April 1944 an nur noch unter den Einzel⸗ Waren⸗Nummern (nicht mehr unter den bisherigen Sammel⸗ Waren⸗Nummern) geliefert und bezogen werden. 8

Das Warenverzeichnis wird deshalb wie folgt geändert:

1

Vor das Erzeugnis Schüssel, 24 cm, tief mit der Einzel⸗ Waren⸗Nr. 430/481 wird das Erzeugnis Schüssel, 24 cm⸗ flach mit der Einzel⸗Waren⸗Nr. 430/482 gerückt, so daß dieses von der zur Sammel⸗Waren⸗Nr. 430/080 gehörenden Klammer

nicht mehr erfaßt wird. 8

Neben dem Erzeugnis Becher, 9 cm, mit der Einzel⸗Waren⸗ Nr. 430/451 wird die zur Sammel⸗Waren⸗Nr. 430/050 ge⸗ hörende Klammer so weit gesenkt, daß das Erzeugnis Becher, 9 cm, von der Klammer nicht mehr erfaßt wird.

3. b In die Spalte „Bemerkungen“ wird neben den Erzeugnissen Schüssel, 24 cm, flach (Einzel⸗Waven⸗Nr. 430/482) Becher, 9 em (Einzel⸗Waren⸗Nr. 430/451) folgende Bemerkung eingestellt: „nicht lieferbar für den nichtkontingentierten (zivilen) Bedarf“. n

Diese Bekanntmachung tritt am 1. April 1944 in Kraft.

Berlin, den 22. März 1944.

Der komm. Reichsbeauftragte für Technische Erzeugnisse. Dr. Kemna.

8

Wirtschaftsteil

Bildung eines Arbeitskreises für Außenwirtschaftsfragen

Der Reichswirtschaftsminister hat angeordnet, daß aus dem Kreis der Reichsgruppen Industrie und Handel einige führende Persönlichkeiten zu einem Arbeitskreis für Außenwirtschaftsfragen zusammentreten, um in der Außenwirtschaft die Zusammenarbeit wischen der staatlichen Wirtschaftsführung und den privaten

irtschaftskreisen zu vertiefen. Der Arbeitskreis soll aus allen in Betracht kommenden Bereichen der Wirtschaft für seine Arbeiten Sachverständige heranziehen.

Reichsminister Funk hat mit der Leitung des Arbeitskreises Präsident Hans Croon, Sonderbeauftragter für Außenwirt⸗ schaftsfragen in der Reichsgruppe Industrie, mit der Geschäfts⸗ führung Dr. Friedich von Poll, Geschäftsführer in der Reichsgruppe Handel, betraut.

Der Arbeitskreis ist inzwischen zu seiner ersten Beratung zu⸗ sammengetreten. Aus diesem Anlaß wurden die Mitglieder des Arbeitskreises von Reichsminister Funk im Beisein von Staats⸗ sekretär Hayler und dem Leiter der Hauptabteilung III. (Außenwirtschaft) des Reichswirtschaftsministeriums, Dr. Kirch⸗ feld, empfangen. Reichsminister Funk gab dem Arbeitskreis nach einem Ueberblick über die gegenwärtige Außenhandelslage Richtlinien für seine Tätigkeit. Dabei hob er die Aufgabe dieses Kreises hervor, dem Reichswirtschaftsminister nach den Erfahrun⸗ gen der Praxis Anregungen und gutachtliche Aeußerungen zu übermitteln und im Bedarfsfalle geeignete Persönlichkeiten als Sachverständige oder Beauftragte vorzuschlagen.

In einer Ansprache behandelte Staatssekretär Hayler im einzelnen die Fragen, die der Arbeitskreis in nächster Zeit in Angriff nehmen soll. Der Unternehmer sei besonders in der Außenwirtschaft berufen und verpflichtet, seine Beziehungen und seine Initiative einzusetzen und seine Erfahrungen und seine Kenntnisse der staatlichen Wirtschaftsführung zur Verfügung zu stellen, um so zu helfen, daß die europäische Handelspolitik den wirklichen Erfordernissen der Völker entspräche.

Auf Vorschlag der Reichsgruppen Industrie und Handel wur⸗

den vom Reichswirtschaftsminister zu ständigen Mitgliedern des

Arbeitskreises berufen: Freiherr Carl von Schröder (Staudt & Co.), als Stellvertreter des Leiters, Karl Blessing (Kontinentale Oel AG), Dr. Boden (AECG), Otto Braun (Transdanubia), Dr. Illgner (J. G. Farbenindustrie), Staatsrat Karl Lindemann (C. Melchers & Co.), Edgar Michael (C. W. Michael), Dr. mont.

des Arbeitsbuches verzichtet.

h. c. Philipp v. Schoeller (Schoeller & Bleckmann⸗Werke AG.). Die stellvertretende Geschäftsführung wurde Herrn Dr. Albrecht, Leiter der Abteilung Außenwirtschaft in der Reichsgruppe Indu⸗ strie, übextragjen. 8 ie Durchführung des Freiwilligen Ehrendienstes in der Kriegswirtschaft .

Der Aufruf des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz zur Meldung für den Freiwilligen Ehrendienst in der deutschen Kriegswirtschaft wendet sich in erster Linie an einen bestimmten⸗ Kreis weiblicher Personen. Zu ihm gehören, wie schon gemeldet wurde, insbesondere die über 45 Jahre alten Frauen, die allein⸗ stehend oder verheiratet sind und nur für den Mann zu sorgen haben oder deren Kinder, groß genug sind, um sich selbst zu ver⸗ sorgen. Aber auch umquartierte Frauen und von der Meldepflicht befreite unter 45 Jahren sowie alle nicht unentbehrlichen Haus⸗ gehilfinnen sind durch den Appell angesprochen. Der Einsatz der für den Ehrendienst gewonnenen Kräfte erfolgt auf freiwilliger Grundlage. Daher hat der Generalbevollmächtigte auch verfügt, daß von einer Dienstverpflichtung abzusehen ist. Wie zur Durch⸗ führung des Ehrendienstes im Reichsarbeitsblatt noch erklärt wird, soll auf die häuslichen Bindungen der sich zum Einsatz freiwillig Meldenden weitgehend Rücksicht genommen werden. So müssen z. B. die wegen des Luftkrieges abgewanderten Frauen pielfach die Versorgung ihrer Kinder oder des zurückgebliebenen Mannes unter erschwerten Verhältnissen weiterführen. Die persönliche Lage kann durch Einsatz mit verkürzter Arbeitszeit oder nur während der Wintermonate oder nur in der Nähe der Wohnung oder in Heimarbeit berücksichtigt werden. Bei den im Ehrendienst eingesetzten Männern und Frauen wird ein Arbeitsverhältnis be⸗ gründet, für das die allgemeinen Arbeits⸗ und Lohnbedingungen gelten. Anträgen von Männern und Frauen des EChrendienstes, das Arbeitsverhältnis wieder zu lösen, wird im allgemeinen zu entsprechen sein, besonders bei Aenderungen der familiären Ver⸗ hältnisse. Bei Kräften, die sich freiwillig für den Ehrendienst melden und noch kein Arbeitsbuch haben, wird auf Ausstellung Sie erhalten nur eine Ersatzkarte mit einem roten „K“. Können auf das Land umquartierte Frauen nicht in der Rüstung helfen, so kommen sie zur Entlastung der Bauersfrau im Haushalt, bei der Kindebetreuung usw. in

Betracht.

asg; E

Wirtschaft des Auslandes

Die Leih⸗Pacht⸗Schwierigkeiten zwischen England und den USA

Genf, 23. März. Cordell Hulls Mitteilung, nach der die Frage der Wiederausfuhr von Leih⸗Pacht⸗Waren und Leih⸗Pacht⸗Ma⸗ terial zur Zeit zwischen Engländern und Nordamerikanern ver⸗ handelt werde, wird mit großem Interesse in englischen Kauf⸗ mannskreisen aufgenommen, schreibt der Finanzmitarbeiter des „Manchester; Guardian“. Die englischen Exporteure unterlägen natürlich immer noch den Einschränkungen vom September 1941, d. h., England dürfe nicht von dem, was es unter Leih⸗Pacht er⸗ halte, exportieren und auch nicht ausführen, was sich durch einen eih⸗Pacht⸗Artikel ersetzen lasse, bzw. irgend etwas, woran es in den USA mangele. 3

Zu der Zeit, schreibt der Korrespondent, als man sich britischer⸗ seits zu dieser Ausfuhrheschränkung verpflichtete, sei sie noch fair ewesen, denn die USA’waren damals noch neutral, während das eih⸗Pacht⸗System eine Möglichkeit gab, „unseren“ Krieg weiter⸗ zuführen. 96

Seit 1941 jedoch habe sich in dieser Situation vieles geändert. Die USA seien nicht mehr länger neutral und die Leih⸗Pacht⸗ Lieferungen stellten nicht mehr einen gnädigen Beitrag der Nord⸗ amerikaner zu einem ausschließlich britischen Krieg dar. Im Gegenteil, die Nordamerikaner hätten genau die gleiche Verpflich⸗ tung wie die Engländer, alles, was sie erübrigen könnten, in die Kriegsanstrengung zu stecken. Demgegenüber seien die britischen Exporteure seit mehr als zwei Jahren nicht mehr in der Lage, auch nur soviel ihren ausländischen Kunden zu liefern, damit diese sie nicht vergäßen. Sie fürchteten, daß ihre amerikanischen Kon⸗ kurrenten diese Gelegenheit ausnutzten, um die brachliegenden britischen Märkte an sich zu bringen, und das insbesondere in Ibero⸗Amerika.

Darum sei es gerecht und vernünftig, wenn man die einseitigen Einschränkungen des britischen Exporthandels abändere, denn schließlich seien die Exporteure keine Tennisspieler, wobei der eine Teil den anderen zu überlisten versuche. Im Gegenteil, für England gehe es bei den Nachkriegsausfuhren auf Leben und Tod, und zwar nicht nur, weil man normalerweise in England von Importen abhänge, sondern in hohem Maße, weil England in diesem Kriege seine überseeischen Guthaben verbrauchte und Ex⸗

portversprechungen abgab, um den Krieg finanzieren zu können.

Steabilität der industriellen Produktion in Dänemark Kopenhagen, 23. März.

Produktion Dänemarks (1935 = 100) betrug im Februar 97

gegen 96 im Januar und 96 im Februar 1943. Die Beschäfti⸗

gungszahl (Zahl der Arbeitsstunden je Arbeitstag) stellte sich im

Februar auf 1 266 000 gegen 1 258 000 im Januar und 1 229 000

Die Richtzahl für die industrielle

und gegebenenfalls notwendig werdende Abmachunge * IVWT L.“ 111“ vI

Fortschreitende Bindung der unbeschäftigten Gelder in Dänemark Kopenhagen, 23. März. Wie sich aus den Ausweisen der dänischen Banken für Februar ergibt, kann nunmehr dank der verschiedenen Maßnahmen zur Bindung der sogenannten un⸗ beschäftigten Gelder die Summe von 2730 Mill. Kr. als ge⸗ bunden angesehen werden. Das sind rd. 180 Mill. Kr. mehr als Ende Januar.

Zur Neuregelung des schweizerisch⸗schwedischen Handelsverkehrs Zürich, 23. März. Zu dem bereits gemeldeten Abschluß eines schwedisch⸗schweizerischen Handelsabkommens wird aus der Schweiz ergänzend mitgeteilt, daß die neuen Vereinbarungen den Warenverkehr im Jahre 1944 regeln und nach Möglichkeit die Beibehaltung des bisherigen Handelsvolumens vorsehen. Dem⸗ entsprechend sind die Kontingente der einzelnen Waren auf der Ein⸗ und Ausfuhrseite weitgehend nach Maßgabe des letztjährigen Umsatzes bemessen worden. Die Schweiz wird insbesondere auf dem Textilsektor zur Versorgung Schwedens beitragen, wobei für Gewebe aller Art höhere Quoten vereinbart wurden. Ferner kom⸗ men zur Ausfuhr Konfektionswaren, Wirk⸗ und Strickwaren, Hüte, Strohgeflechte usw. Außerdem nehmen am Export nach Schweden in beträchtlichem Umfange Erzeugnisse der Mäschinene der Uhren⸗ und der chemisch⸗pharmazeutischen Industrie teil. Schweden seinerseits liefert außer Eisen und Stahl, Zellulose und Papier, gleichfalls Maschinen und Apparate. Es kann damit gerechnet werden, daß die Schwierigkeiten im Warenverkehr, die sich aus der geographischen Lage der beiden Länder ergeben, weiterhin über⸗ wunden werden. 1 I

Der norwegische Wertpapierumsatz im Jahre 194383 Oslo, 23. März. Das norwegische Wirtschaftsdepartement gibt die Zahlen über den von den Aktienmaklern vermittelten Wert⸗ papierumsatz im Jahre 1943 bekannt. Insgesamt wurden Aktien und Obligationen im Werte von 1523 Milliarden Kronen um⸗ gesetzt. Die 1n. der getätigten Geschäfte beträgt 74 314. Für das Jahr 1942 lauten die entsprechenden Zahlen 1455 Milliarden

2,—

Kronen und 88 777.

8

Bevorstehende Wirtschaftsverhandlungen Rumäniens mit Spanien und Portugal

Bukarest, 23. März. Zum Abschluß eines neuen rumänisch⸗ spanischen Wirtschaftsvertrages begibt sich demnächst eine rumä⸗ nische Abordnung unter Führung von Nikolas Rasmeritza nach Madrid. Der rumänischen Delegation gehören auch zwei Ver⸗ treter der Rumänischen Nationalbank an. Zur Reaktivierung der Wirtschaftsbeziehungen mit Portugal wird sich der gleiche

Ausschuß auch nach Lissabon begeben, um dort den gegenwärtigen

Stand der gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen zu besprechen n zu treffen

8

8

8

tion der staatlichen Bergwerke begründet.

—,—, Italien

300 Mill. Kredit für die bulgarischen Staatsbergwerke Sofia, 23. März. Einen Kredit von 300 Mill. Lewa für

schinen und sonstige Einrichtungen für die bulgarischen Staats⸗

bergwerke beantragte Minister Dr. Wasoff, im Ministerrat.

Dieser Kredit soll von der bulgarischen Landwirtschafts⸗ und Ge⸗ (nossenschaftsbank unter Garantie des Staates dem Handels

ministerium zur Vesfügun gestellt werden. Der Antrag wird mit den gesteigerten Bedürfnissen sowie mit der erhöhten Produk⸗ Außerdem hat der Staat die Ausbeutung von früheren privaten Bergwerken über nommen, für die neue Einrichtungen benötigt werden.

——

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

London, 23. März. (D. N. B.) New Yort 4,02 ½ 4,03 ¼, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Buenos Aires 83,64 %, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.

Amsterdam, 23. März. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit. [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüsse 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsinki (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —.—. Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zürich, 23. März. (D. N. B.) [11.40 Uhr. Paris —6, London 17,36. New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½ B., Madrid 39,75 B., Holland, 229 %, Berlin 172,55, Lissabon 17,40 9, Stockholm 102,66, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia, 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbu, 3,50 B., Bukarest 2,37 ½, Helsink, 8,75, Preßburg 15,00 Buenos Aires 97,25, Japan 101,00,Rio 22,00 B.

Kopenhagen, 23. März. (D. N. B.) London 19,34 New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,— Alles Briefkurse.

Stockholm, 23. März. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,- G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G. 4,20 B. Helsinki 8,35 G., 8,59 B. Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G.,

3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G.,

17,25 B. Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B.

Oslo, 23. März. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B. Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom —,— G., 23,20 B., Prag —.— G. —,— B.

London, 23. März. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168,—.

In Berlin feftgestellte Notierungen für telegraphische Sluszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

(offiz.) —,— RNio

6,273,

1831592]

24. März Geld Brie

Aegypten (Alexandrien und 82

Kairo) 1 ägypt. Pfund Afghagistan (Kabul) 100 Afghani 18,79 18,83 Albanien (Tirana) 100 Franken 80,92 81,08 80,92 Argentinien (Buenos Aires) . 1 Pap.⸗Pes. 0,588 0,592 0,588 Australien (Sidney) 1 austr. Pfund Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga 89,96 40,04 39,96 Brasilien (Rio de Janeiro) 1 Cruzeiro 8gs eier Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗

cuttiuo)a᷑a,, . See Bulgarien (Sofia)) 109 Lewa 3,047 3,9059 38,047 Dänemark (Kopenhagen) . 100 Kronen 52,15 52,25 52,15 England (London) 1 8 Pfund

100 Rupien

Finnland (Helsinki) 100 Finnmark 5,06 5,07 5,06 Frankreich (Paris) .100 Frs. Griechenland (Athe) 100 Drachmen Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ dam) 100 Gulden 132,70 132,70 132,70 Iran (Teheran) 100 Rials 14,59 14,61 14,59 Island (Reykjavil) 100 isl. Kr. 38,42 38,50 88,42 Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 9,99 10,01 9,99 Japan (Tokio und Kobe) 1090 Yen 58,591 58,711 58,.591 Kanada (Montreal: 1 kanad. Dollaxr —, 8 h Kroatien (Agram) 100 Kuna 4,995 5,005 4,995 Neuseeland (Wellington) 1 neuseel. Pfd. Norwegen (Oslo) 100 Kronen 56,76 56,88 56,76 Portugal (Lissabon) 100 Escudo 10,19 10,21 10,19 Rumänien (Bukarest) 100 Lei Schweden (Stockholm u. Göte⸗ 100 Kroner 59,46 59,58 59,46

1,668 1,672 1,668

Bern) 100 Frs. 57,89 58,01 57,89 Serbien (Belgrad) 100 serb. Dinar 4,995 5,005 4,995 Slowakei (Preßburg) 100 slow. Kr. 8,591 8,609 8,591 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas 23,565 23,605 23,.565 Südafrikanische Union (Pretoria .

1 südafr. Pfv.

und Johannisbur). 8 la, Türkei (Istanbu)) 1 türk. Pfund 1,978 1,982 1,978 100 Pengö

Ungarn (Budapest)

Uruguay (Montevideo) 1 Goldpeso 1,199 1,201 1,199

Verein. Staaten von Amerika (New York)

1 Dollar Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

b Geld Brief England, Aegypten, Südafrikanische Union. 9,89 9,91 Frankreich 060022222252bv22222b292bv20222 4,995 5,005 Australien, Neuseelaud ... 7,912 7,928 Britisch⸗Indien . 2200000002202202202—⸗ 74,18 74,32 KanadͤdgaF . eeseheee 000000000002b022222 2,098 2,102 Vereinigte Staaten von Ameriia 8 2,498 2,502 Brasilien —926929224222˙*2†*˙˙ 0.130 0,132

88

Ausländische Geldsorten und Vanknoten

24. März Geld Brief Geld

Sovereigns 8 Nokiz 20,38 20,46 20,38 20,46 20⸗Francs⸗Stücke für 16,16 16,22 16,16 16,22 Gold⸗Dollaürs .. 1 Stück 4,185 4,205 4,185 4,205 Aegyptische 8 . 1 ägypt. Pfd. 4,89 4,41 4,39 Amerikanische: 1000—5 Dollar 1 Dollar Sün * 2 und 1 Dollar 1 Dollar Argentinische 1 Pap.⸗Pes. 0,44 0,46 9,44 Australiscehe 1 austr. Pfd. 2,44 2,46 Belgiscche 100 Belgas 39,92 40,08 Brasilianische 1 Cruzeiro 0,08 0,09 Britisch⸗Indischhhe 100 Rupien 22,95 23,05 Bulgarische: 500 Lewa und 100 Lewa 8,097 3,09

darunter.. Dänische: große 100 Kronen 100 Kronen 52,10 52,80 52,80

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1u““

920 88 S.S D SS8S*

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10 Kr. und darunter . 8 Englische: 10 £ und darunter. 1 engl. Pfd Finnische i

Holländische 1 100 Gulden 182,70 1382,70) 132,70 Italienische: grose 1100 Lire 10,02 9,98 10,02 10 Lirrer . 100 Lire 2 10,02 9,98 10,02 Kanadische 77.. 1 kanad. Dollar 1,01 0,99 1,01 Kroatischehe. ö. .„ 100 Kuna 5,01 4,99 8 Feee e Kr. u. darunter 100 Kronen 57.11] 56,89 Rumänische: 1000 Lei und 100 Lei 1,68 1,66

500 Lei Schwedische: große 100 Kronen

50 Kronen und darunter 100 Kronen 59,64 59,40 Schweizer: große 100 Frs 58,07 57,83

100 Frs. und darunter. 100 Frs 58,07 527,83 100 serb Dinar .9 5,01 4,990

100 slow. Kr. . 8,82 8,58 1 südafrik. Pfd ,31 4,41 4,39 1 türk. Pfund 1.93 1,91

61,02

Serbische

Slowakische: 20 Kronen und darunter .

Südafrikanische Union .

Türkische

Ungarische:

Hypothekenbrief

tragene Hypot

100 Finnmart 5,075 5,055 5,075

A 2 Französische .. 100 Frs. 5,01 4,98. 5,01 131596]

Sieglar, Nr. 8

Offentlicher Anzeiger

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen. 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote. 3

5. een 8 6. rtpapteren,

uslosung ufw. von We

Kommanditg 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

n, eselschaften aaf Aktien,

10. Gefellschaften m. b. H., 18. 11. Genossenschaften, 14. 12. Offene Handels⸗ und Kommandltgesellschaften, 15.

Vers untmachungen.

3. Aufgebote

315944 Aufgebotsedikt. .“

1 F 1/44. Auf Antrag der Anna Wendler, Rumburg, Aschengasse 25, ein⸗ Feerncht ghn 7. März 1944, wird der Verlust folgender Urkunde verlautbart: Sparkassenbuch der Rumburger Spar⸗ kasse, Konto Nr. 1044, lautend auf Anna Wendler, Rumburg, Aschengasse Nr. 25, mit einem Kapitalbestande von Hℳ 1245,84 zum 31. 12. 1943. Diese Urkunde hat ihr Inhaber diesem Ge⸗ richte oder dem Amtsgerichte des Ortes, wo sich die Urkunde befindet, vorzulegen oder Einwendungen gegen den Antrag

8 sn erheben, da sonst das Gericht die

rkunde nach Ablauf von 6 Monaten

von der Kundmachung im Deutschen

Reichsanzeiger auf weiteren Antrag für kraftlos erklären wird. Rumburg, den 20. März 1944. Das Amtsgericht. Hiekel, Oberamtsrichter.

Sammelaufgebot.

3 F 3/44. Auf Antrag 1. des staatl. app. Augenoptikers Walter Koberstein in Oberursel i. T., Oberhöchstädter Straße 33, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Beninde und Malige in Bunz⸗ lau, 2. der Frau Berta Bader gebore⸗ nen Baumann und deren Ehemannes Robert Bader in Liegnitz, Wörther Straße 2 a, vertreten durch die Rechts⸗ anwälte Beninde und Malige in Bunz⸗ lau, 3. der verwitweten Frau Elisabeth Preusker geborenen Schäfer in Oppeln, zugleich als gesetzliche Vertreterin der am 10. Oktober 1931 geborenen Elisa⸗ beth Liselotte Preusker in Oppeln, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Dr. Neumann und Dr. Stein in Löbau i. Sa., 4. des Bürgermeisters Hoffmann namens der Gemeinde Wehrau, Kreis Bunzlau, 5. des Oberleutnants Hans⸗ Joachim Florsch, Dienststelle Feldpost⸗ nummer 10 242, 6. des Fräuleins Paula Weikert in Bunzlau, Nikolaistraße 9, werden folgende Urkunden aufgeboten: zu 1: das bei der Stadt⸗ und Kreis⸗ sparkasse zu Bunzlau unter Nr. 1151 für die verwitwete Frau Oberpostsekre⸗ tär Elisabeth Koberstein geborene Taube in Bunzlau ausgestellte Spar⸗ kassenbuch über 1128,07 Kℛℳ, zu 2: der betreffend die im Grundbuch von Neundorf Band II. Blatt 70 in Abteilung III unter Nr. 13 für Fräulein Berta Baumann in Lieg⸗ nitz, jetzt Sende. Bader, einge⸗

ek von 1000,—J— 0ℳ, zu 3: der Hypothekenbrief betreffend die im Grundbuch von Gießmannsdorf

Blatt 508 in Abteilung III unter

Nr. 17 für Alfred Kurt Preusker in Hohenstein eingetragene Hypothek von 6000,— G6. bzw. Rℳ, zu 4: die bei der 11 2 Oberlausitzer Provinzial⸗

ebensparkasse Klitschdorf, jetzt Stadt⸗ und Kreissparkasse Bunzlau unter Nr. 609 und 1025 für die Ortsarmen⸗ kasse Wehrau bzw. die Armenkeasse Wehrau ausgestellten Sparkassenbücher über 153,76 ℛℳ bzw. 92,32 Rℳ, zu 5: der Hypothekenbrief betreffend die im Grundbuch von Bunzlau Band 36 Blatt 1218 in Abteilung III unter Nr. 8 für den Oberleutnant Hans⸗Joachim Florsch, z. Z. Feldpostnummer 10 242, eingetragene Hypothek in Höhe von 8000 Hℳ, zu 6: der Hypothekenbrief betreffend die im Grundbuch von Bunz⸗ lau Band Xa Blatt 312 in Ab⸗ teilung III unter Nr. 17 für den Ver⸗ sorgungsanwärter Bruno Sauer in Bunzlau, Rothlacher Straße 58, einge⸗ tragene ⸗Hypothek von 1000 6ℳ und von Bunzlau Band XIX Blatt 687 in Ab⸗ teilung III unter Nr. 4 für die Stadt⸗ und Kreissparkasse in Bunzlau einge⸗

1 traßene Hypothek von 1500 Rℳ. Die

Inhaber der genannten Urkunden wer⸗ den aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. Oktober 1944 um 12 Uhr vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 20, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und, soweit es

sich um die Urkunden handelt, diese vor⸗

zulegen, widrigenfalls deren Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird.

Amtsgericht Bunzlau, 15. März 1944.

[31503] ufgebot. b 4 F 4/43. Durch Ausschlußurteil vom

5. März 1944 isd das Sparkassenbuch Nr. 1383 der Kreissparkasse in Sieg⸗ burg, Hauptzweigstelle Uckerath, lautend auf Anna Maria Helene Sommer o. B. in Süchterscheid, für kraftlos erklärt worden.

Amtsgericht Siegburg.

Aufgebot. 2 F 9/43. Durch Ausschlußurteil vom

10. März 1944 ist das Sparbuch der

Fiegburg, Zweigstelle 57, lautend auf den des verstorbenen Christian

Kreissparkasse

Namen

Drth, für kraftlos erklärt worden.

Siegburg, den 16. März 1944. Amtsgericht Siegburg.

31595] Aufgebot.

2 F 8/43. Durch Ausschlußurteil vom 5. März 1944 ist der Grundschuldbrief über die im Grundbuche von Troisdorf, Band 54 Blatt 2058 in Abt. III Nr. 1

eingetragene Grundschuld von 1500,— Reichsmark, für kraftlos erklärt worden. Siegburg, den 16. März 1944. Amtsgericht Siegburg.

[31499] Beschluß in’ der Erbscheinsache des Stell⸗ machers Paul Goßmann in Hohne⸗ bostel 49. Der Witwe Frieda Goß⸗ mann geb. Schäfer, jetzige Ehefrau Frieda Röpke in Hohnebostel Nr. 49 ist von dem unterzeichneten Nachlaßgericht zu Händen des inzwischen verstorbenen otars Dr. Hans. Bauer in Mei⸗ nersen am 4. April 1925 ein Erb⸗ schein erteilt worden, worin beschei⸗ nigt worden ist, daß sie sich als ge⸗ setzlice Erbin zu ½ und der Stell⸗ macher Walter Goßmann in Hohne⸗ bostel und Peter Goßmann in Hanno⸗ ver als gesetzliche Erben zu je ¼ nach dem am 28. 3. 1943 zu Hohnebostel verstorbenen Stellmacher Paul Goß⸗ mann ausgewiesen haben. Dieser Erbschein ist unrichtig und wird da⸗ her für kraftlos erklärt.

Amtsgericht Meinersen, 11. 3. 1944.

[31598] Beschluß vom 3. März 1944.

IV 4/44. Der von dem Amtsgerichte Treuen (Vogtl.) den Erben des am 7. Dezember 1926 in Limbach (Vogtl.), seinem letzten Wohnsitze, verstorbenen Franz August Rahmig erteilte Erbschein vom 22. Juni 1934 N Reg R 2/34 wird für kraftlos erklärt.

Amtsgericht Treuen (Vogtl.).

[31493]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 13. März 1944 ist der Ober⸗ feldwebel Hellmut Haese, geboren am 3. November 1914 in Baumgart, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 18. November 1942 festgestellt wor⸗ den. 455. II. 252. 43.

Berlin, den 13. März 1944.

Das Amtsgericht Berlin.

4. Oeffentliche Zustellungen

[31393] Oeffentliche Zustellung.

43 R 95/44. Der Elektriker Wilhelm Engel in Pr. Stargard, Neudorfer Weg 2 bei Witzke, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwald Dr. Frank in Pr. Stargard, klagt Fegen seine Ehefrau Elisa Engel geb. Anthes, Porto Alegro, Avenida Pernambuco 1265 Brasilien (Staat: Rio Grande do Sul), auf Ehe⸗ scheidung aus § 55 Ehegesetz. Die Be⸗ klagte wird zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 3. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Danzig geladen auf den 5. Mai 1944, 10 Uhr. mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem, Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lasseä.

Danzig, den 7. März 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[31507] Oeffentliche Zustellung.

Die Karteiführerin Margarete Fede⸗ row geb. Meng in Laband, Menzel⸗ straße 11, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Draub in Gleiwitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Koch Konstantin Federow, z. Z. beim russi⸗ schen Heer, unbekannten Aufenthalts, früher in Strelna, Ray. Krasnoe Selo, Gebiet Leningrad, auf Ehescheidung aus § 3 der 4. Durchführungsverordnung zum Ehegesetz vom 25. Oktober 1941 (RGBl. I1 S. 654) hilfsweise aus § 55. des Ehegesetzes. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Gleiwitz, Schlageterstraße 23, 1. Stockwerk, Zimmer Nr. 142, auf den 29. Juni 1944, 9 Uhr, geladen mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zu seiner Vertretung zu bestellen.

Gleiwitz, den 14. März 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 31508] Oeffentliche Zustellung. 88 R. .s Die Frau Barxbara Nicoli geb. Schön in Görlitz, Ober⸗ markt 23 Proehb⸗avelfmächa gner. Rechtsanwalt Dr. Glätzner in Görlitz, klagt gegen ihren Ehemann Amadeo Girolamo Nicoli, früher in Chemnitz, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antvage auf Ehescheidung. Der Be⸗ klagte wird zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits von die 4. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Görlitz auf den 16. Mai 1944, vormittags 9 ¾ Uhr, mit der Aufforderung geladen, sich durch einen bei diesem Gericht vees eerg Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten vertreten zu lassen.

Görlitz, den 15. März 1944.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[31509] Oeffentliche Zustelluns⸗

2 R 178/43. Die Ehefrau Margarete Boll geb. Gorecki in Kassel, Kölnische Straße Nr. 7, Klägerin, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Früchte in Kassel, klagt gegen den Betriebsleiter Karl Boll, früher in Kassel, Kölnische

Stvaße 7, jetzt unbekannten Aufenthalts,

des Ehegesetzes.

Mannheim⸗Neckarau der Parteien wird gemäß § 55 des Ehe⸗ gesetzes geschieden. Die Beklagte hat

Beklagten, auf Ehescheidung aus Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Kassel, Kölnische Straße Nr. 46, 1. Stockwerk, Zimmer 3, auf den 23. Juni 1944, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Kassel, den 2. März 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[31510] Oeffentliche Zustellung.

14 R 51/44. Der Monteur Johann Strehlau in Leipzig 0 5, Ludwigstr. 5, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hans Birkner in Leipzig, klagt gegen seine Ehefrau Elly. Käthe Strehlau geb. Böhme, z. Z. San Paulo, Brasilien, Eldorado, mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Beklagte trägt die Alleinschuld an der Scheidung, sie hat auch die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 14. Zivilkammer des Landgerichts zu Leipzig, Harkortstr. 9, auf- den 10. Juli 1944, vormittags 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Leipzig, den 16. März 1944.

Der ÜUrkundsbeamte der Geschäftsstelle, vbei dem Landgericht. [31443] „Oeffentliche Zustellung.

Chemiefachwerker Hermann Albert August Mielke, wohnhaft Mannheim, Kronprinzenstr. 19 bei Liedke, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Willi Groß, Mannheim, A 2. 3a, klagt gegen seine Ehefrau Lydia Margaretha Mielke geb. Gärtner, jetzt wieder verehelicht mit Fred Bertfell, Chikago, USA., als letzter bekannter Aufenthalt, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrag: die am 2. April 1927 vor dem Standesamt geschlossene Ehe

ie Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Er ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits in die Sitzung der 3. Zivilkammer des Land⸗ erichts Mannheim vom Mittwoch, den 8. Juni 1944, vorm. 10 Uhr, in das Amtsgerichtsgebäude Mannheim, 2. Stock, Zimmer 215, mit der Auf⸗ forderung, einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt mit ihrer Ver⸗ tretung zu beauftragen. Heidelberg, den 14. März 1944. Geschäftsstelle des Land⸗ gerichts Mannheim, Zivilkammer 3.

131444] Oeffentliche Zustellung. Der Landarbeiter Johann Talasch

Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Semprich in Marienwerder, klagt gegen seine Ehefrau Wanda Talasch geborene Borris aus Zanders⸗ felde, Kreis Marienwerder, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung aus §§ 47 und 49 des Ehegesetzes. Die Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts in Marienwerder, Marien⸗ buxger Straße 24, 2. Stock, Zimmer 24, auf den 19. Mai 1944, 9 Uhr, geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen und etwaige Einwen⸗ dungen bis zum 1. Mai 1944 geltend zu machen. Marienwerder, den 6. März 1944. Die Geschäftsstelle, Abt. 2., des Landgerichts.

[31511] Oeffentliche Zustellung.

3 R. 591/43. Die Ehefrau Martha Weichelt geb. Hundertmark in Zeitz, Franz⸗Schubert⸗Straße 12, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schmidt in Zeitz, klagt gegen ihren Ehemann, den Kraftfahrer Max Weichelt aus Zeitz, dessen Aufenthalt unbekannt ist, wegen Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivlikammer des Landgerichts in Naumburg (Saale) auf den 23. Mai 1944, vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Naumburg (Saale), 15. März 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

31512] Oeffentliche Zustellung.

5 R 102/44. Die Ehefrau Charlotte Kunze geb. Heinrichs in Wittenberg, Bahnstraße 7, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Enfer in Wittenderg, klagt gegen den Kraftfahrer Ernst Kunze, zuletzt bei der Wehrmacht als Unteroffizier, Feldpostnummer 46 128, früher in Wittenberg, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ghescheidung aus § 49. des Ehegesetzes und Schuldigerklärung des Beklagten gemäß § 60 des Ehe⸗ gesetzes. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung

aus Zandersfelde, Kreis Marienwerder,

47 des Rechtsstreites vor die Zivilkammer [31415]

des Landgerichts in Torgau auf den 17. Mai 1944, 10 Uhr, im Amtsgerichts⸗ gebäude in Lutherstadt Wittenberg mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. 1 Torgau, den 13. März 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[31565] Oeffentliche Zustellung.

20 Cm. 22. 44. Der Architekt Joa⸗ chim Grasshof in Berlin⸗Charlotten⸗ burg, Olympische Straße 16, Prozeß⸗ bevollmächtigter; Rechtsanwalt Heinz Grasshoff, Berlin, Viktoria⸗Luise⸗Platz Nr. 7, klagt gegen den Dr.⸗Ing. Baron Edoardo Ricci del Ricceio, früher in Berlin, Budapester Straße 13, mit dem Antrage auf Aufhebung des Mietsver⸗ häͤltnisses Öund Mietszahlung von 672,60 B nebst Zinsen. Zur münd⸗ lichen Verhandlung wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Berlin⸗Schöne⸗ berg, Grunewaldstraße 66 67, auf den 5. 5. 1944, 10 Uhr, Zimmer 46, ge⸗ laden.

Berlin⸗Schöneberg, 11. März 1944.

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

[31394] Oeffentliche Zustellung.

AV. 3/43. In dem berufsgericht⸗ lichen Verfahren gegen den Facharzt Dr. med. Gerhard Winkel, geb. 16. Ja⸗ nuar 1895 in Camelsberg (Pommern), zuletzt in Saarbrücken, Dudweiler Straße 7, wohnhaft, z. Z. unbekannten Aufenthalts, hat das Aerztliche Be⸗ zirksgericht Westmark in seiner Sitzung vom 26. Februar 1944 folgende Ent⸗ scheidungen verkündet: I. Urteil: Der Beschuldigte ist unwürdig, den ärzt⸗ lichen Beruf auszuüben. Er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 1I. Beschluß. Gegen Dr. med. Ger⸗ hard Winkel aus Saarbrücken wird ein vorläufiges Verbot ärztlicher Tätigkeit erlassen. Die Veröffentlichung dieser Entscheidungen erfolgt zum Zwecke der Zustellung an den Beschuldigten. Rechtsmittelbelehrung. Gegen das Ur⸗ teil kann beim Aerztlichen Bezirks⸗ gericht Westmark (Saarbrücken, Tal⸗ straße 73) schriftlich oder zur Nieder⸗ schrift der Geschäftsstelle Berufung ein⸗ gelegt werden. Die Berufungsfrist be⸗ trägt zwei Wochen und beginnt mit dem Tage der Urteilszustellung an den Beschuldigten. Die Berufung ist schrift⸗ lich zu begründen. Die zeit hierzu beträgt zwei Wochen und

der Begründung ist anzugeben, inwie⸗

und wie diese Anträge begründet wer⸗

mäßig begründete Berufung ist ohne sachliche Prüfung als unzulässig zu ver⸗ werfen. Der Beschluß kann durch Be⸗ schwerde an den Deutschen Aerzte⸗ gerichtshof in München angefochten

zwei Wochen und beginnt mit der Zu⸗

schiebende Wirkung. Sweibrücken, den 14. März 1944. Der Vorsitzende des Aerztlichen Bezirksgerichts Westmark: Seelos, Landgerichtspräsident.

5. Verlust⸗u. Fundsachen [31517] Aufruf.

Die Poliee Nr. UmVE 575 848, lautend auf Herrn Fritz Schnizer in Hannover, ist mit zwei Nachträgen ab⸗ handen gekommen. Die Urkunde tritt außer Kraft, wenn nicht binnen zwei Monaten Einspruch erhoben wird.

München, den 24. März 1944.

Schweizerische Lebensversicherungs⸗

und Rentenanstalt. Der Hauptbevollmächtigte f. d. Deutsche Reich. Dr. Ruf.

gesellschaften

[31654]

Export⸗Bierbrauerei Aug. Peter Aktiengesellschaft. Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 7 DAV. Kapitalberichtigung betreffend. Auf Grund der Verordnung zur Be⸗ Weuzung von Gewinnausschüttungen Dividendenabgabe⸗Verordnung) vom 12. Juni 1941 und der beiden Durch⸗ führungsverordnungen dazu ist das Grundkapital unserer Gesellschaft ge⸗ mäß Entschließung des Aufsichtsrates vom 9. März 1944 um Rℳ 130 000,— von Rℳ 130 000,— auf Rℳ 260 000,— im Wege der Kapitalberichtigung mit Wirkung für den Jahresabschluß zum 30. September 1943 erhöht worden. Die Durchführung der Kapitalberich⸗ tigung erfolgt in der Weise, daß jede alte Aktie über E.ℳ 200,— auf E.ℳ 400,— heraufgestempelt wird. Die näheren Einzelheiten werden später be⸗

kanntgegeben. Den 24. März 1944.

Export⸗Bierbrauerei Aug. Peter 8 Aktiengesellschaft.

eginnt mit dem Ablauf der Berufungsfrist. InIn

weit das Urteil angefochten, welche ee Urteils beantragt wird

den. Eine verspätet eingelegte oder nicht rechtzeitig oder nicht ordnungs⸗

werden. Die Beschwerdefrist beträgt

stellung. Die Beschwerde hat keine auf⸗

Aufruf

zur Anmeldung von Aktien der

Baumwollmanufaktur Adam Osser,

Aktiengesellschaft, 1

Przemyst Baweiniany Adam Osser, Sp. Akc.,

in Litzmannstadt. Buschlinie 222. Auf Grund von § 31 der Verord⸗ nung über die Abwicklung der Forde⸗ rungen und Schulden polnischer Ver⸗ mögen (Schuldenabwicklungsverord⸗ nung) vom 15. August 1941 (RGBl. I S. 516) und der dazu ergangenen 5. An⸗ kordaung der Haupttreuhandstelle Ost zur Durchführung der Schuldenabwick⸗ lungsverordnung (AO. Nr. 16) vom 8. Mai 1942 (Deutscher Reichsanz Nr. 108/42) werden hiermit die näre der Baumwollmanufaktur Adam Osser, Aktiengesellschaft,

Przemyst Baweiniany Adam Osser,

Sp. Akc.,

in Litzmannstadt, Buschlinie 222, aufgefordert, ihre Aktien bei dem unterzeichneten kommissarischen Ver⸗ walter binnen einer Frist von drei Mo⸗ naten anzumelden.

Die Aktionäre haben mit der An⸗ meldung die Aktien entweder in Ur⸗ schrift einzureichen oder ihren Besitz durch die Hinterlegungsbescheinigung einer Devisenbank und, wenn die Hin⸗ terlegung im Ausland erfolgt, durch die Hinterlegungsbescheinigung einer als zuverlässig anerkannten ausländischen Bank nachzuweisen, in der die Urkun⸗ den genau zu bezeichnen sind (Nenn⸗ betrag, Stücknummer). b

Erfolgen die Anmeldung und die Vorlegung der Aktienurkunden (oder der Hinterlegungsbescheinigung) nicht innerhalb der“ vorgesehenen Frist, so werden die Aktien für kraftlos erklärt werden.

Die Aktionäre haben bei der An⸗ meldung der Aktien oder der Einrei⸗ chung der Urkunden (Hinterlegungs⸗ bescheinigungen) nachzuweisen:

1. daß sie nicht zu den Personen ge⸗ hören, deren Vermögen nach der Polenvermögensverordnung vom 17. September 1940 (RGBl. I. S. 1270) der Beschlagnahme unter⸗ liegt, und

2. entweder 1 a) daß ihnen das Mitgliedschafts⸗

recht am 1. Septembex 1939 zu⸗ stand (Altbesitz), oder

b) wenn sie das Mitgliedschaftsrecht nach dem 1. September 1939 er⸗ worben haben, daß ihr Rechts⸗ vorgänger nicht zu den Personen ehört, deren Vermögen der Be⸗ sele ahme nach der Polenver⸗ mögensverordnung unterliegt, und daß diesem das Mitglied⸗ schaftsrecht am 1. September 1939 zustand.

Der persönliche Nachweis ist wie folgt zu führen:

1. für deutsche Staats⸗ und Volks⸗

zugehörige:

durch Staatsangehörigkeitsaus⸗

weis, Reisepaß, Kennkarte des Deutschen Reiches, Ausweis der Deutschen Volksliste Abt. 1 bis 3 auch „Vorbescheid“ oder „Vor⸗ läufiger Ausweis“, laut welchem ie Aufnahme in die Deutsche

Zolksliste erfolgt ist) oder Ein⸗ bürgerungsurkunde, 8

2. für deutsche Volkszugehörige im Generalgouvernement: 1

durch Bescheinigung des zustän⸗ digen Kreis⸗ oder Stadthaupt⸗ manns,

3. für Protektoratsangehörige:

durch Se. zustän⸗ digen Landes⸗ oder Bezirksbehörde

des Protektorats, 8

4. für ausländische Staatsangehörige:

durch Bescheinigung der zustän⸗ digen Behörde des ausländischen Staates (Heimatbehörde oder im Deutschen Reich zugelassene Ver⸗ tretung).

Juristische Personen des Privatrechts, Gesellschaften oder Vereine haben nach⸗ zuweisen, daß am 1. September 1939 die Mehrheit der Anteile nicht Personen gehörte, deren Vermögen der Beschlag⸗ nahme unterliegt, und die Verwaltung nicht von solchen Personen maßgebend beeinflußt war (vgl. § 10 Pol. Verm.⸗ VO.). Dieser Nachweis kann durch Be⸗ scheinigung der zuständigen Treuhand⸗ stelle oder der zuständigen Industrie⸗ und Handelskammer, bei Genossenschaf⸗ ten durch Bescheinigung des zuständigen Genossenschaftsverbandes und bei Ver⸗ einen durch Bescheinigung der zuständi⸗ gen Polizeibehörde geführt werden.

Der Nachweis des Altbesitzes am 1. September 1939 (sowohl des ur⸗ sprünglichen wie des von einem Rechts⸗ vorgänger abgeleiteten) ist grundsätzlich durch schriftliche Belege zu führen, z. B. durch Ankaufsabrechnungen, Schluß⸗ scheine, Depotauszüge, Anlieferungs⸗ quittungen, Versicherungen einer als

ländischen Bank

Der kommissarische Verwalter:

Franz Wolf, Litzmannstadt, Vandalenstr. 12 W. 1.

zuverlässig bekannten in⸗ oder aus