Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 79 vom 3. April 1944. S. 4
auch 1 falls nur die Nachzucht von zwei
Zwecke verwerten. n (2) Alle über die zulässige anfallenden Kleintiere sind,
„beliebige soweit sie
inch Zucht gehalten haben, dürfen sie eben⸗ “ Zuchtkaninchen für eigene
Verwertung“ hinaus nicht zur Ergänzung
des Zuchttierbestandes benötigt werden oder an andere zur von Kleintieren berechtigte Personen oder Betriebe
abgegeben werden konnten, im von den Milch⸗, Fett⸗ und stimmten Stellen abzuliefern. 1 9 Nachweis über die Zugehörigkeit
Der Nachweis über die Zugehörigke
schlachtreifen Zustand an die Eierwirtschaftsverbänden be⸗
als anerkannter Kleintierzuchtbetrieb
it ist durch eine Be⸗
scheinigung der Stellen, die die Anerkennung ausgesprochen
haben, zu erbringen. Dritter Abschn Uebergangsvorschrift XVI. (1) Ist eine Kleintierhaltung erst zwis
58
itt
chen dem 3. Dezember
1943 und dem Zeitpunkte des Inkrafttretens der Anordnung
neu aufgenommen worden, so wird sie s
o behandelt, als wenn
ie schon am 3. Dezember 1943 betrieben worden wäre. Cennd am 1. Juni 1944 mehr Zuchttiere (Enten, Gänse,
ruthühner und Perlhühner) vorhanden, 2 Truthühner und Perlhühner) eeehe ess Kete
Anordnung gehalten werden dürfen,
als nach § 2 der
zähligen Zuchttiere, wenn sie noch K üken führen, bis
spatestens 31. August 1944 zusätzlich ge
halten werden. Ent⸗
sprechendes gilt für säugen de Häsinnen.
(3) Sind im Zeitpunkte des mehr Enten und Perlhühner vorhande dürfen diese überzähligen Tiere,
Inkrafttretens der Anordnung
n, als zulässig ist, so
sofern sie zum Zwecke des
Eierlegens gehalten werden, bis spätestens 31. August 1944
zusätzlich gehalten werden. (4) Hochwertige
Landesgruppen des Reichsverbandes züchter an andere Züchter, verkauft werden.
Berlin, den 30. März 1944.
Zuchttiere dürfen innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Anordnung auch von nicht anerkannten Kleintierzuchtbetrieben mit Genehmigung
der Deutscher Kleintier⸗
die zur Haltung berechtigt sind,
Der Reichsfachwart des Reichsnährstandes für Kleintierzucht
und ⸗haltung.
Karl Vetter, M. d. R. Anlage zu den Durchführungsvorschriften
Beispiel zu VII:
Wieviel Kleintiere dürfen aufgezogen werden, um die zulässigen Höchstzahlen zu erreichen?
Beispiel 1: Ein Kleintierhalter,
der selbst züchtet, hält als Zuchttiere
drei Enten und drei Gänse. Er darf für die zu seinem Haus⸗
halt gehörenden zehn Personen in der
Zeit vom 1. Januar
bis zum 31. Dezember zehn Stück Geflügel verwerten. Ins⸗
gesamt darf er also aufziehen:
10 Küken zuzüglich 50 v. H. = . . . .
Bei einem Aufzuchtverlust von 20 v. H.
14“4““
Für die zu seinem Haushalt gehörenden sonen darf er verwerten . . . ...
Die überzähligen . . . . 8
sind in schlachtreifem Zustande spätestens
zember an eine von dem Milch⸗, Fett⸗
2 Küken = Küken
Jungtiere.
Per⸗
10 Tiere. 11X bis zum 31. De⸗ und Eierwirtschafts⸗
verband bestimmte Stelle abzuliefern, falls sie nicht im Alter von höchstens acht bzw. sechs Wochen an andere zur Haltung berechtigte Kleintierhalter abgegeben wurden.
Wenn er von den zwölf Jungtieren beispielsweise vier zur
Ergänzung des Zuchttierbestandes brau
cht, so ändert sich an
den zur Ablieferung überzähligen Tieren nichts, weil ihm
aus dem Zuchttierbestand vier Tiere wertung wieder angefallen sind.
Beispiel 2:
zur beliebigen Ver⸗
Ein Kleintierhalter, der nicht selbst züchtet, darf auf Grund der zu seinem Haushalt gehörenden sieben Personen in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember eine Menge von sieben
Stück Junggeflügel aufziehen und verwerten.
Um diese
Höchstzahl zu erreichen, benötigt er nach normalen fachlichen
Erfahrungen 20 v. H. =
1,4 oder aufgerundet zwei Stück
Junggeflügel mehr, zusammen also neun Stück Junggeflügel. Bei einem Aufzuchtverlust von nur einem Stück verbleiben
ihm acht Stück. werten. Das überzählige Tier muß er
Davon darf er sieben Stück beliebig ver⸗
in schlachtreifem Zu⸗
stande spätestens bis zum 31. Dezember an eine von dem Milch⸗, Fett⸗ und Eierwirtschaftsverband bestimmte Stelle abliefern, falls er es nicht im Alter von höchstens acht bzw.
sechs Wochen an andere halter abgegeben hat. Beispiel 3:
Ein Kleintierhalter, Haushalt aus acht Personen besteht, da
zur Haltung
acht Kaninchen halten und beliebig verwerten.
Zahl zu erreichen, darf er 20 v. H., also aufziehen, Bei einem Verlust von 10 von diesen zehn Tieren neun Stück.
berechtigte Kleintier⸗ 7 8— ℳ
der nicht selbst züchtet und dessen
rf bestimmungsgemäß Um diese zwei Jungtiere, mehr v. H. verbleiben ihm Davon darf er acht
Tiere für sich verwerten; ein Tier muß er spätestens bis zum 31. Dezember in schlachtreifem Zustande an eine von dem Milch⸗, Fett⸗ und Eierwirtschaftsverband bestimmte
Stelle abliefern, falls er es nicht im acht Wochen an einen anderen zur Kleintierhalter abgegeben hat.
Beispiel 4: .“
Alter von höchstens Haltung berechtigten
Ein Kleintierhalter züchtet Angorakaninchen und andere
Kaninchen. Zum Haushalt gehören z Kleintierhalter zieht auf als Ersatz Angorakaninchen 11““ Davon darf er je Kopf des Haushaltes
verwerten zwei Stück,.....
wölf Personen. Der für auszumerzende 30 Jungtiere. 9
24 Angorakaninchen.
Die überzähligen . ...
hat er spätestens bis zum 31. Dezember stand an eine von dem Milch⸗, Fett⸗
6 Angorakaninchen in schlachtreifem Zu⸗ und Eierwirtschafts⸗
verband bestimmte Stelle abzuliefern, falls er sie nicht im Alter von höchstens acht Wochen an andere zur Haltung be⸗ rechtigte Kleintierhalter abgegeben hat. Außer den Angora⸗ kaninchen darf er die Würfe aus zwei anderen Kaninchen be⸗
liebig verwerten.
—
A11X“X“ 8
in Ergänzung der hiesigen Verfügung vom 27. Februar 18S . Hrg 1 1 higlig 8,Zec A 5 (veröffentlicht in Nr. 53 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers vom 5. März 1943), durch die das in den Donau⸗ und Alpengauen vorhandene Vermögen der nach⸗ stehend Genannten beschlagnahmt und thegegätten worden ist, wird nunmehr auf Grund der Verordnung über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 18. November 1938 — RGBl. I S. 1620 — und in Anwendung des Runderlasses des Reichsministers des Innern vom 16. Juli 1943 — Pol. S V B 4 1 Nr. 906 II/42 — auch das übrige im Deutschen Reich befindliche Vermögen der Rosa Ziegler, geb. Bauer, geb. am 2. März 1908 in Gmünd / Niederdonau, Seafet und zugunsten des Deut⸗ schen Reiches, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen.
Linz /Donau, 27. März 1944. 1 Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Linz. Dr. Bast.
——
Einziehungsverfügung. 8
Auf Grund § 1 des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und uha ssefblichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I. S. 479), der VO. über die Einziehung volks⸗ und staatsfeind⸗ lichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 18. November 1938 (RGBl. 1 S. 1620), der BO. über die Vö und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Ge⸗ bieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I S. 911), in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Ver⸗ wertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303), wird hiermit der Nach⸗
. „
laß der Jüdin Löwenthal, Emma Sara, geb. 31. Oktober 1869 in Hösbach, LK. Aschaffenburg, zuletzt wohnhaft in Hösbach, gestorben m 25. Juni 1942, zugunsten des Deutschen „Reiches eingezogen. . Nürnberg, den 16. März 1944. “ Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle NRürnberg⸗Fürth.
Nichtamtliches
.
1. Stand der schwebenden Schuld des Reichs
— —— —— —
9 Betrag in Mill. R. ℳ
am 31.12.1942] 31.1.1944
Zahlungsverpflichtungen aus der Be⸗ gebung von 1
a) unverzinslichen Schatzanweisungen mit Gegenwert und von Reichs⸗ wechseln . . . . . . .. ..
b) unverzinslichen Schatzanweisungen ohne Gegenwert . .
Kurzfristige Darlehen . ..
Betriebskredit bei der Deutschen Reichs⸗ A““ 629,5
Summe der Zahlungsverpflichtungen (142 311,8 Schatzanweisungen zum Zwecke von Sicherheitsleistungen . 9,1 8,9 Summe der schwebenden Schuld .142 320,9 145 318,2
II. Betrag der ausstehenden Steuergutscheine Anleihestock⸗Steuergutscheine 46,3 N. F. Steuergutscheine I. II
133 082,7
11,4 8 588,2
1“ 46,3 = 1109,4 = 12,0 1 151,6 1 121,4 Betriebsanlageguthaben und Warenbeschaffungs⸗ guthaben Betriebsanlageguthaben... . Warenbeschaffungsguthaben .. ..
Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 4. bis 10. April 1944
3 Staatsoper Dienstag, 4. April: 5. Sinfonie⸗Konzert der Staats⸗ kapelle (statt 2. April). Leitung: Herbert von Karajan. Beginn: 17 Uhr. Mittwoch: 5. April: Beginn: 17 Uhr. Donnerstag, 6. April: Fidelio. Musikal. Leitung: Heger.
Beginn: 17 ½½ Uhr. 7 · 2 Freitag, 7. April: Lohengrin. Musikal. Leitung: Heger. Musikal.
Carmen. Musikal. Leitung: Schüler.
Beginn: 15 ½ Uhr. Sonnabend, 8. April. La Traviata. Schüler. Beginn: 17 ½ Uhr.
Sonntag, 9. April. Tannhäuser. Schüler. Beginn: 16 ½ Uhr. 1 Montag, 10. April: Carmen. Musikal.
Beginn: 17 Uhr.
Leitung: Musikal. Leitung:
Leitung: Schüler.
Schauspielhaus
Ein verlorener Brief. Beginn:
Dienstag, 4. April: 16 ½ Uhr. 1““
Mittwoch, 5. April: Ein Bruderzwist in Habsburg. Beginn: 17 U
Donnerstag. 6. 16 ¼ Uhr. 3 b
Freitag, 7. April: Ein Bruderzwist in Habsburg. Beginn: 17 Uhr. 8
Sonnabend, 8. April: Othello. Beginn: 16¹1 Uhr.
Sonntag 9. April: Ein Bruderzwist in Habsburg. Beginn: 17 Uhr.
Montag, 10. April: Othello. Beginn: 16 ¼ Uhr.
Lustspielhaus
Dienstag, 4. April: Der Fächer. Beginn: 15 ¹½ Uhr.
Mittwoch, 5. April: Flucht vor der Liebe. Beginn: 17 Uhr.
Donnerstag, 6. April: Große Welt. Beginn: 17 ℳ Uhr.
Freitag, 7. April: Geschlossen. —
Sonnabend, 8. April: Zum 1. Male: Mit meinen Augen.
Sonntag, 9. April: Zum 25. Male: Große Welt. Beginn: 17 ¾¼ Uhr.
Montag, 10. April: Mit meinen Augen. Beginn 17 ⅛ Uhr.
r. hr. a⸗ Ein verlorener Brief. Beginn:;
Wirtschaftsten
Außenwirtschaftstagung der Reichsgruppe Industrie
Auf einer von der Reichsgruppe Industrie einberufenen Ge⸗ schäftsführertagung der ihr angeschlossenen Wirtschaftsgruppen hatten der Leiter der Hauptabteilung 3 (Außenwirtschaft des Reichswirtschaftsministeriums), Dr. Franz Kirchfeld und der Leiter des kürzlich im Reichswirtschaftsministerium gebildeten Arbeitskreises für Außenwirtschaftsfragen, Präsident Hans Croon, Gelegenheit, über wichtige Außenwirtschaftsfragen zu sprechen. Ausgehend von der Notwendigkeit und Möglichkeit des unmittelbaren unternehmerischen Einsatzes beim Export behan⸗ delte Präsident Croon, der bekanntlich auch der Beauftragte für Außenwirtschaftsfragen in der Reichsgruppe Industrie ist, einige spezielle Aufgabengebiete, insbesondere die Frage der Sicherung der Exportfertigung und die Probleme internationaler Preisver⸗ gleiche bei der Ein⸗ und Ausfuhr. Er betonte hierbei vor allem, daß der Blick aller für den Export tätigen Unternehmer mehr als jemals zuvor auf die gegenwärtigen und europäischen Be⸗ dürfnisse ebenso wie auf eine enge und vertrauensvolle Zusam⸗ menarbeit mit den einzelnen kontinentalen Nationalwirtschaften ausgerichtet sein muß. Er verwies dabei auf die besondere Rolle, die der industriellen Selbstverwaltungsorganisation und ihren Geschäftsführungen im Bereich der Kusefecate zukommt.
Dem verstärkten wirtschaftspolitischen Einsatz des Exportes galten die Ausführungen von Dr. Kirchfeld. An zahlreichen Beispielen wies er nach, daß der unmittelbar verantwortlich mit⸗ arbeitenden Tätigkeit der Männer, die von dem Vertrauen der praktischen Wirtschaft getragen werden, eine große Bedeutung bei handelspolitischen Aufgaben zukomme. Wenn, so führte Dr. Kirchfeld weiterhin aus, etwas ganz besonders geeignet ist, die kontinentale Wirtschaftszusammenarbeit zu kräftigen und für die Dauer zu stabilisieren, dann die Tatsache, daß die Männer der Praxis häufig genug Gelegenheit zu einer intensiven Aus⸗
sprache und verantwortlichen Mitarbeit im Rahmen der gege⸗
benen staatspolitischen Notwendigkeiten erhalten. Dr. Karl Albrecht, der Leiter der Abteilung Außenwirt⸗
schaft der Reichsgruppe Industrie, wies in seinen Schlußworten industriellen,
nicht nur auf die ungebrochene Bereitschaft aller ind Exportunternehmen des Großdeutschen Reiches hin, in selbst⸗ verantwortlicher Tätigkeit für die Ausfuhr zu arbeiten, sondern auch auf die persönliche Einsatzbereitschaft von Unternehmern und Geschäftsführungen zur Pflege einer konstruktiven Zusam⸗ menarbeit im europäischen Raum.
9 MRationalisierung im Büro “
Die Rationalisierung, die in der “ weitgehend
Eingang gefunden hat, soll jetzt auch in stärkerem Maße auf die Arbeit im Büro und in der Verwaltung ausgedehnt werden. Das DAF.⸗Amt für Leistungsertüchtigung, Berufserziehung und Be⸗ triebsführung hat entsprechende Maßnahmen eingeleitet, um die Betriebe auf die Rationalisierung der Büroarbeit aufmerksam zu machen und ihnen geeignete Unterlagen zu übergeben. Das Ziel ist eine Erhöhung der Leistung auch im Büro und damit An⸗ leichung an die Leistung in der Werkstatt, Einsparung von rbeitskräften und Büromitteln sowie weitgehende Normung und
damit Vereinfachung im Geschäftsverkehr. Ein besonders gutes 1. wird auch hier das betriebliche Vorschlagwesen ein. Vor allem aber wird die Arbeitsstudie wesentlich dazu bei⸗ tragen, um auch bei Büroarbeiten eine gewisse Fixierung des Arbeitsablaufes und der Arbeitsvorgänge zu erreichen. Die Rationalisierung bedarf einer planmäßigen Untersuchung, die den
Bürobetrieb von seiner Organisation bis zum letzten Arbeitsplatz umfaßt. Es kommt dabei auf die Erreichung einer Dauermehr⸗ leistung ohne Mehrbeanspruchung der Gefolgschaft an. Typische Arbeitsläufe für Büroarbeit müssen untersucht werden, um einen Arbeitsablaufplan zu schaffen, der genau die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten klärt. Auch durch Raumplanung kann viel überflüssige Arbeit vermieden werden. Auf vielen Arbeitsplätzen können gelernte durch angelernte Arbeitskrafte ersetzt werden, um für die Zukunft das Nachwuchsproblem für die Büroberufe zu lösen. Als weiteres Ziel der Untersuchung kommt die Einführung eines allgemeinen Leistungsnachweises und einer Leistungsaus⸗ wertung in Betracht. Für die Führungsschicht können gegenseitige Bürobesschttgun en und ein Erfahrungsaustausch von außerordent⸗ lichem Vorteil sein. 8 Ein Jahr Notenbank im Ostland “
Riga, 2. April. Am 1. April 1943 wurde die Notenbank im Ostland eröffnet. Bei einer Betriebsfeier in Riga gab Präsident Dr. Wening einen Ueberblick über die Aufgaben und Erfolge der Bank, wobei er darauf hinwies, daß es ebenso wie im Reich auch im Ostland durch das Zusammenwirken der verantwortlichen Stellen Fmßgen sei, die Währung stabil zu halten. Einen Be⸗ weis hierfür bilde die Tatsache, daf das Preisniveau im ganzen unverändert geblieben sei. Soweit sich infolge der kriegsbedingten Erhöhung des Geldumlaufs bei gleichzeitig schrumpfender Ver⸗ brauchsgütererzeugung ein Kaufkraftüberhang bildet, werde dieser auch im Ostland durch Steuern sowie durch Geldabschöpfung mittels Verkaufs von Schatzanweisungen abgezogen. Im übrigen halte sich die Steigerung des Zahlungsmittelumlaufs im Ostland in durchaus vertretbaren Grenzen. Der ausreichenden Versorgung des Wirtschaftslebens mit den erforderlichen Zahlungsmitteln wurde in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Stellen be⸗ sondere Aufmerksamkeit geschenkt. Den Ueberweisungsverkehr innerhalb des Ostlandes modernisierte die Notenbank unter Nutz⸗ barmachung der von der Deutschen Reichsbank gesammelten Er⸗ fahrungen. Um eine reibungslose Gestaltung des Zahlungs⸗ verkehrs mit dem Reich, dem rückwärtigen Heeresgebiet und dem neutralen Ausland war die Bank mit Erfolg bemüht. Auf dem Gebiet der Devisenbewirtschaftung rbefeler sie mit der Verwal⸗ tung des Reichskommissars zusammen. Die Notenbank habe den öffentlichen Verwaltungen wertvolle Finanzierungshilfe erwiesen. Durch ihre Vermittlung wurden unverzinsliche Schatzanweisungen der Verwaltungen des Reichskommissars und des Eisenbahn⸗ Sondervermögens in den besetzten Ostgebieten begeben. Neuer⸗ dings wurde auch eine mittelfristige 3 ½ Nige Anleihe zum Ver⸗ kauf gestellt, um für die sich bildenden Kapitalien eine Anlage⸗ möglichkeit mit ausreichender Verzinsung zu schaffen. Die Kredit⸗ hewahrn6) an die Wirtschaft zeige steigende Ziffern. Darüber hinaus konnte die Bank den Kreditinstituten und damit der Wirt⸗
schaft einen wertvollen finanziellen Rückhalt geben. Zusammen⸗
fassend lasse sich feststellen, daß die Notenbank im Ostland ihren
Aufgaben voll gerecht geworden sei.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den Anzetgenteil und⸗ für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam:
verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen cedaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin SW 68 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei GmbH Berlin. Eine Beilage 8 Preis dieser Nummer: 20 Tth
145 309, 3
.“ (Fortsetzung aus dem Hauptblatt.) Erleichterungen für den Arbeitseinsatz von Werkpensionären
Der Generalbevollmächtigte für den gibt im Ein⸗ verstäncnle mit den sonst beteiligten Reichsstellen folgendes ekannt:
Pensionskassen größerer Betriebe gewähren ihren alten Gefolg⸗ chaftsmitgliedern beim Ausscheiden aus der Beschäftigung atzungsgemäß teils auf Grund eines Rechtsanspruchs des Gefolg⸗ chaftsmitgliedes, teils ohne Rechtsanspruch Pensionen oder Unter⸗ tüͤtzungen. Viele Betriebsführer unterstützen aus eigenem Antrieb
ufend ihre ehemaligen langjährigen Gefolgschaftsmitglieder, ohne daß hierfür eine besondere Satzung geschaffen ist.
Solche Pensionen und Unterstützungen werden von einzelnen Betrieben geturzt oder gestrichen, wenn das ehemalige Gefolg⸗ schaftsmitglied wieder Arbeit aufnimmt. Dieses Verfahren ent⸗ spricht nicht den Erfordernissen der Kriegszeit, in der es auf den Einsatz jeder einzelnen, auch beschränkt vemhendusesshinen Arbeitskraft ankommt. Das alte oder invalide Gefolgschaftsmit⸗ glied, das trotz körperlicher Beschwerden dem Ruf des Vaterlandes folgend wieder eine Beschäftigung aufgenommen hat, fühlt sich schlecht belohnt und deshalb oft veranlaßt, die Arbeit aufzugeben.
Die Betriebe können nicht geltend machen, daß ihre Pensions⸗ einrichtungen auf die Einsparung der in Frage kommenden Pen⸗ sionen oder Pensionsteile angewiesen seien.
Erste veilage
S
nzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Montag, den 3. April
Die Versicherten in der Sozialversicherung erhalten mit Abla
des 65. Lebensjahres ihre bis dahin ee. Angestellten⸗ 888 Altersrente in voller Höhe auch bei Weiterbeschäftigung. Für Invaliden bestimmt ein bereits am 15. 1. 1941 erlassenes Gesetz (RGBl. I S. 34, § 21), daß eine wegen Invalidität (Berufs⸗ unfähigkeit) gewährte Rente nicht deshalb entzogen werden oder ruhen darf, weil der Berechtigte während des Krieges erneut eine Tätigkeit ausübt. gü⸗ die Gewährung von Pensionen oder Unterstützungen durch Betriebsführer oder Pensionseinrichtungen von Betrieben an über 65 Jahre alte Gefolgschaftsmitglieder wird dringend empfohlen, entsprechend zu verfahren, also die Pension oder Unterstützung auch bei einer Arbeitsaufnahme des Betreffenden für die Dauer des Krieges ungekürzt weiter zu gewähren. Dasselbe gilt für Gefolgschaftsmitglieder, die zwei Drittel oder mehr ihrer Er⸗ werbsfähigkeit eingebüßt haben (Invalide). Bei allen anderen Personen muß im Einzelfall unter dem Ge⸗ sichtspunkt entschieden werden, daß die weitestmögliche Arbeits⸗ betätigung aller überhaupt verwendungsfähigen Kräfte über⸗ geordnetes Gebot der Stunde ist. Entziehung, Kürzung oder Be⸗ lassung der Pension oder Unterstützung wird dementsprechend im Einzelfall verschieden zu handhaben sein. Kann hierbei die Arbeit⸗ aufnahme verwendungsfähiger Pensionäre (die das 65. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und auch nicht invalide sind) nicht erreicht werden, so wird gebeten, die Einzelfälle dem zuständigen Arbeitsamt mitzuteilen. .
Wirtschaft des Auslandes
““ Spaniens Wein⸗ und Spirituosenausfuhr
Madrid, 31. März. Die spanische Wein⸗ und Spirituosenausfuhr belief sich im vergangenen Jahr auf 72,4 Mill. Liter im Betrag von 295,2 Mill. Goldpeseten gegenüber 31,3 Mill. Liter im Jahre 1942. Die Ausfuhr des letzten Jahres ist die größte seit 1936 und teilt sich auf folgende Provinzen auf: Jerez 146,9 Mill. Goldpeseten, Valencia 48,4, Taragona 23,7, Barcelona 18,6, Rioja 14,3 Mill. Goldpeseten und andere Provinzen von geringerer Bedeutung.
In diesem Jahre soll die Wein⸗ und Spiritusausfuhr noch weiter gesteigert werden. Im Januar dieses Jahres wurden 4,1 Mill. Liter im Betrage von 39,8 Mill. Goldpeseten exportiert.
Der dänische Staatshaushalt für 1944/45,- Kopenhagen, 1. April. Der dänische Staatshaushaltsvoran⸗ schlag für das beginnende Finanzjahr 1944/45 sieht Ausgaben in Höhe von 1027 Mill. Kr. und Einnahmen von, 984 Mill. Kr. vor. Das würde einen Unterschuß von 43 Mill. Kr. ergeben. Wie im vergangenen Finanzjahr ist aber nur mit sieben Monaten Ein⸗ nahmen aus den vorlöäufigen Verbrauchsabgaben gerechnet, weil die betreffenden gesetzlichen Bestimmungen darüber am ersten November ds. Js. ablaufen, so daß sich wie in früheren Jahren wahrscheinlich ein kleiner Ueberschuß ergeben wird.
Wachsender Ausfuhrüberschuß in Dänemark
Kopenhagen, 1. April. Dänemarks Außenhandel erbrachte im Februar 1944 einen Ausfuhrüberschuß von 23,2 Mill. Kr. gegen einen solchen von 19,7 Mill. Kr. im Januar und einen Einfuhr⸗ überschuß von 16,7 Mill. Kr. im Februar 1943. Der Wert der Ein⸗ fugh betrug im Februar d. J. 87,5 Mill. Kr., der Wert der Aus⸗ uhr 110,7 Mill. Kr. Die entsprechenden Zahlen für Januar d. J. waren 89,1, 108,8 Mill. Kr. und für Februar 1943 103,7 und, 87,0 Mill. Kr. “
Rückgang der schwedischen Industrieproduktion um 12 %
Stockholm, 1. April. Nach schwedischen Meldungen beziffert man den Rückgang der dortigen Industrieproduktion in den Jahren 1989 bis 1943 auf 12 %. Seit 1940 hat sich der Umfang der industriellen Produktion start verringert. Immerhin trat nach Umstellung auf die neuen Verhältnisse eine gewisse Stabilisierung ein. Stark beschnitten wurden die Absatzmöglichkeiten der Holz⸗ masse⸗Industrie, aber auch die ausgesprochenen Binnenmarkt⸗ industrien, wie Textil⸗ und Lebensmittelindustrie, zeigten einen beträchtlichen Rückgang. Eine gute Beschäftigung herrschte zum Teil infolge der Aücfrustung in der Eisen⸗ und Maschinenindustrie, während die Papierindustrie, deren Produkte vor dem Krieg zu neun Zehnteln im Auslande abgesetzt wurden, schon bis Mitte Mai 1940 um nicht weniger als 55 % zurückging. Gewisse Aus⸗ fuhrindustrien erhielten fuür ihre verlorenen Auslandsmärkte teil⸗ weisen Ersatz durch Verkäufe in Schweden selbst. Die Zellulose⸗ fabriken wurden verschiedentlich auf die Herstellung von Futter⸗ mitteln und deren Nebenprodukten umgestellt. In der Eisen⸗ und Stahlindustrie stieg die Produktion von 1939 bis 1943 um 13 %, in der Maschinenindustrie sogar um 17 %. Die Pro⸗ duktion der Lebensmittelindustrie ging um 14 % zurück, und der Anteil der Ausfuhr an der industriellen Produktion sank von ein Viertel auf ein Zehntel.
Weitere Besserung der finnischen Wirtschaftslage
Die Bankbevollmächtigten des finnischen Reichstags zum Wirt⸗ ¹ schaftsabschluß 1943
Helsinki, 1. April. Die Bankdbevollmächtigten im finnischen Reichstag, deren Mitglieder sich sowohl aus Abgeordneten als auch aus Vertretern der Wirtschaft unter dem Vorsttz des Finanz⸗ ministers Tanner zusammensetzen, haben nunmehr ihren JFahres⸗ bericht über die Wirtschaftslage 1943 in dem nach einer allgemeinen Einleitung die einzelnen tete eimgehender be⸗ handelt werden. Der Bericht stellt trotz kriegsbedingter Schwie⸗
rigkeiten einen bedeutenden Fortschritt im Prnduftonssektor fest. nur anf
wodurch auch die anderen wurden. So habe sich die Ihdustrieerzeugung nicht gleicher Höhe gegenüber dem Borfahr dalten Bnnen. sondern ₰ einigen Gebieten sogar eine Steigerung erfahren.
In der Landwirtschaft komtte infolge günstiger W G Arbeitskraftemangels eme mesemtläch — e rrotz als im Vorjahr erreicht werden. Allein die Anhaufläche
anhaltenden treide und Kartoffeln wurde um 10 ermweiternt. Die Biehmirt⸗ schaft, hatte, hat sich wieder weitgehend erholt. Anch in der F
schaft sei allein im Ein chlag von Sägestämmen eine 100 Lige
Steigerung gegenüber dem Vorfahr ergtelt manden. Im Außenhandel überftteg tros der werrmaßtegen Erhöhumg des Gesamtumsatzes, der mit 21 3672,5 Mäll. Fmf. selbst den dis⸗ Rekord des Jahres 19314 übertraf, die Einfuhe wertermim um 1168,1 Mill. Fmt den Ausfahrmert. Auch mm
eine 20 Tige Tteigerung gegenüber den varährigen Umsätzen ein. sprechenden Auswirkangen. Tie Sancfsladungen nanmen
84 % gegenüber dem Borfahre za. Der Versam von Erfenbat fracht und Eilgut erhöhre sich um 18 .
Auf dem und Kaxitaimark: miettem sich tung des 18483 eingeführten erfolgreichen Fiman — mit seimem vatio⸗ nellen Steuerirstem immer rach Femisfe iegsbenimgte Sganmnn⸗ gen aus Die Finanglage wan nuch wir var 12—3 amen —— 1 Geldumlauf getennzeichmes, der sich allerhiags Jacresabschiuß⸗
die durch den Wintertrieg und insulge der Abman enh der karelischen Bevölkerung eine katastraghale Eimnhuße —
durch die Ableistung der staatlichen Abgaben verringerte. Noch mehr als im Vorjahre hat der hohe Geldumlauf zu einem ver⸗ mehrten Anwachsen der Aktienkapitalien geführt, und zwar um 1250 Mill. Fmk gegenüber 864 im Jahre 1942 und 607 im Jahre 1941. Daneben wurden im Berichtsjahre 866 neue Aktiengesell⸗ schaften mit 573,3 Mill. Fmk gegenüber 492,4 im Jahre 1942 und 518,3 Mill. Fmk Kapital im Jahre 1941 gegründet. Die Börsen⸗ tätigkeit ging weiterhin zurück. Der Zinsfuß blieb allgemein un⸗ verändert und betrug wie im Vorjahre für Einlagen durchschnitt⸗ lich 2,5, % und für Anleihen durchschnittlich etwas über 5 %.
Die Zahlungsbilanz weist allgemein eine Aufbesserung auf, und zwar ist das Defizit des Jahres 1942 von rund 5000 Mill. Fmk. auf 3300 Mill. Fmk abgesunken. Die Auslandsschuld Finnlands ist einschließlich des schwedischen Warenkredits im Gegenwerte von 302 Mill. Fmk und unter Berücksichtigung der Amortisations⸗ leistungen für bestehende Schulden um einen Nettobetrag von 271 Mill. Fmk angestiegen.
Der Preisstop hat sich bewährt, wenn auch der offizielle Lebens⸗ haltungsindex (1938/39 = 100) von 181 Ende 1942 bis Ende 1943 auf 197 Punkte angestiegen war. Der Index der Großhandels⸗ preise hat weiterhin von 261 Ende 1942 auf 291 Punkte Ende 1943. zugenommen. Obgleich die Entschädigung aus dem Winterkrieg an Private fast restlos durchgeführt werden konnte, was sich sehr be⸗ ruhigend auf die Gesamtwirtschaftslage auswirkte, konnté die da⸗ durch entstandene Vermehrung der Zahlungsmittel durch die Politik der Obligationsanleihen in die richtigen Bahnen gesteuert werden.
Ansteigen der Gold⸗ und Silberkäufe in Indien — Englands Hilflosigkeit treibt dort zur Inflation
Genf, 31. März. Der „Manchester Guardian“ ist sehr besorgt, daß sich im Zusammenhang mit dem japanischen Vormarsch in Indien überraschenderweise auch der Gold⸗ und Silberbedarf in Indien ständig erhöht. In den letzten 8 Tagen habe, so betont das Blatt, die Reserve Bank of India meahr als 750 000 Unzen Gold (1 Unze Troy = 31,1035 Gramm) zum örtlichen Preis von 14 Pfund Sterling je Unze, also insgesamt für 10,5 Mill. Pfund umgesetzt. Auch die Silberverkäufe hätten stark zugenommen, wo⸗ durch der Silberpreis, der bekanntlich in Indien nicht der Kon⸗ trolle unterliegt, stark gestiegen sei, da die Nachfrage nach Silber von Tag zu Tag weiter zunimmt. In Bombay steht der Silber⸗ preis zur Zeit auf etwa 5 Schilling je Unze, während der Preis in London, wo er bekanntlich kontrolliert wird, nur knapp 2 Schilling beträgt.
Um nun zu verhindern, daß sich die Oeffentlichkeit mit ihren Ersparnissen auf den Lebensmittelmarkt oder auf andere Ge⸗ brauchsgüter wirft und so der Inflation die Wege ebnet, hat sich, die indische Regierung in diesen Tagen gezwungen gesehen, 500 t Silber im Werte von 4,5 Mill. Pfund von der Persischen National⸗ bank anzukaufen.
Interessant sei auch, so erwähnt der Korrespondent des „Manchester Guardian“, noch eine Bemerkung im Vorstands⸗ bericht der Mercantilbank of India, die bei der Suche nach den Gründen für eine bevorstehende Inflation ganz offen die britische Regierung als den Hauptschuldigen hierfür hinstellt, die in Indien zwar große Warenbestände aufkaufe und sich entsprechende Dienste verrichten lasse, aber nur mit blockierten Sterlingguthaben bezahle, da sie nicht in der Lage sei, ihrerseits englische Waren nach Indien⸗ einzuführen, um so ihren dortigen Verpflichtungen nachzukommen.
Berlin, 1. April. Preisnotierungen für Nahrungs⸗ mittel. (Verkaufspreise des Lebensmittelgroßhandels für 100 Kilogramm frei Haus Groß⸗Berlin.) [Preise in Reichsmark.] Bohnen, weiße mittel —X,— bis —,—, Linsen —,— bis —,—, Speiseerbsen 67,00 bis 69,70, Speiseerbsen, gelbe —,— bis —,—, Gesch. Erbsen, ganze —,— bis —,—, Grüne Erbsen —,— bis —,—, Reis, Italiener, ungl. *) 48,65 bis 49,45, Reis*) —,— bis —,—, Buchweizengrütze —,— bis —,—, Gerstengrütze, alle Körnungen*) 35,40 bis f†)36,40, Haferflocken und ⸗grütze *)45,00 8*18 746,00, Speisehirse *)37,55 bis 38,00, Roggenmehl, Type 1790 25,85 bis —,—, Weizenmehl, Type 1050, Inland 35,40 bis —,—, Srotmebl, Type 2800 25,90 bis —,—, Weizengrieß, Type 550 37,65 bis —,—, Kartoffelmehl, hochfein 48,30 bis †)49,80, Sago, weiß 854, 90 brs 68,90, Zucker, Melis Grundsorte 67,90 bis —,—, Kaffee⸗
8 68,00 bis 78,00, Röstkaffee, Brasil Superior b. Extra
Vrmne 8485120 bis 373,00, Röstkaffee, Zentralamerika 458,00 bis 582,00, Tras⸗Schokoladenpulver 162,00 bis —,—, Deutscher Tee 240,00 br1s 280,00. Pflaumen, getrocknete —h,— bis —,—, Sultaninen —,— s — —, Mandeln, süße, ausgew. —,— bis —,—, Mandeln, ittere, msgem. — — bis —,—, Kunsthonig, in ·⸗kg⸗Würfelpackung 70,00 bis 12,,00. Bratenschmalz 183,04 bis —,—, Rohschmalz 183,04 dis —,—, Drsch. Schwremeschmalz m. Grieb., mit oder ohne Gewürz 135,12 bzz — — Drsch. Kindertalg in Kübeln 111,60 bis —,—, Tafel⸗ mne 24 00 b1s —,— Markenbutter, in Tonnen 331,00 bis —,—, — greguft 98.5,90 bis —,—, feine Molkereibutter, in Tonmem 823,00 fr7s — — semme Molkereibutter, gepackt 327,00 bis —,—, Molkereibutter, m Tamem 125.00 bis —,—, Molkereibutter, gepackt 319,00 bz. —,— Zamdbmtter im. Tomnen 299,00 bis —,—, Landbutter, gepact 3908,09 bzz — — Syefeül ausgewogen 173,00 bis —,—, Eülgame Stangen 201 *% 1830,00 bis 138,00, Bagyer. Emmemtmler, vallfett 270,00 Hrs 275,00, Allgäuer Romatour
152,00 bis 158 00,
Sher Hie 100,00 bis 110,00. — Grieß⸗ teigwaren, gef. u. 8— Se und Suppeneinlagen, mttiere, Hörmchen, Aümnamcmrem 69.0
88 70,00, Fadennudeln
und Spützie 71. 2 8. ß Maxeem 2.00 bis 73,00, §) Spaghetti 74,00 brs — — beurich 142,25 bis 150,00, Stermswerzeaiz im Papnersückem 18,50 s. ——. Steinspeisesalz in
1,50 b ⁄. —,—
0 1 Finnland (Helsinki) . 100 Finnmark —5, — 706 6
siasghia in Eimern —,— bis —,—, Himbeersirup —,— bis —,—, irschsirup —,— bis —,—, ¹) Marmelade, Vierfrucht, in 12 ½⸗Kg⸗ Eimern —,— bis —,—, 1)Pflaumen⸗Apfel, in 12 ½⸗kg⸗Eimern —,— bis —,—, ¹) Erdbeer⸗Apfel, in 12 ½⸗kg⸗Eimern —,— bis —,—, ¹) Apri⸗ kosen⸗Apfel, in 12 ½-⸗kg⸗Eimern —,— bis —,—, ¹)Himbeer⸗Apfel, in 12 ½*—kg⸗Eimern —,— bis —,—, 1¹) Kirsch⸗Apfel, in 12 ½⸗kg⸗Eimern —,— bis —,—, ¹) Johannisbeer⸗Apfel, in 12 ½⸗kg⸗Eimern —,— bis —,—, ¹) Dreifrucht⸗Marmelade, in 12 ½⸗kg⸗Eimern —,— bis —,—, Verbilligte Vierfrucht, in 12 ½⸗kg⸗Eimern 49,00 bis —,—, Verbilligtes Apfel⸗Nachpreß⸗Gelee 49,00 bis —,—.
Marmelade: Preise ohne Rohstoffzuschlag.
9 Nur für Zwecke der menschlichen Ernährung bestimmt.
§ Hartgrießware + 4,— R.ℳ per 100 kg.
†) Die zweiten Preise verstehen sich für Anbruchmengen.
¹) Preise für Marmelade lt. Kalkulations⸗Verfügung des Reichs⸗ preiskommissars.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten ‚London, 1. April. (D. N. B.) New York 4,02 ½ - 4,03 %, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 — 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, Stockholm 16,85 — 16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64 %⅞, Schanghai’ Tschungking⸗Dollar —,—. 1
Zürich, 1. April. (D. N. B.) s11.40 Uhr.) Paris 6,28, London 17,36, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½ B., Madrid 39,75 B., Holland 229 ⅜, Berlin 172,55, Lissabon 17,40, Stockholm 102,66, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,75, Preßburg 15,00, Buenos Aires 97,00, Japan 101,00, Rio 22,00 B.
Kopenhagen, 1. April. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.
Stockholm, 1. April. (D. N. B.) London 16,85 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B. Helsinki 8,35 G., 8,39 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türke’ —,— B., Lissabon —,— G., 17,25 B., Buenos Aires 102,50 G., 104,50 B. 1 ’
Oslo, 1. April. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B. Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom —,— G., 23,20 B., Prag —,— G., —,— B.
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, auslänbische Geldsorten und Banknoten Telegraphische Auszahlung
3. April Geld Bries
31. Mä rz Geld Brief
(Alexandrien und 1.“
(1 ägypt. Pfund —
100 Afghani 18,79 100 Franken 80,92 1 austr. Pfund 100 Belga
1 Cruzeiro
Aegypten
Katro) Afghanistan (Kabulx)... Albanien (Tirana) „ Argentinien (Buenos Aires) . Australien (Sidne) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) ..: Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗
Gäi“ Bulgarien (Sofia) . 88 Dänemark (Kopenhagen). England (London)
18,79 80,92 0,588
18,83 81,08 0,592
39,96 39,96
100 Rupien 100 Lewa K 058 3 100 Kronen 2,25 5 1 engl. Pfund —
47
Frankreich (Paris).. 100 8 — Griechenland (Athen) 100 Drachmen 1,672 1 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ 1
dam) 100 Gulden 132,70 132,70 132,70 Iran (Teheran) 100 Rials 14,61 14,59 Island (Reykjavik) 100 isl. Kr. 38,50 38,42 Italien (Rom und Mailand) . 100 Lire 10,01 9,99 Japan (Tokio und Kobe) 100 Yen
58,711 58,591 Kanada (Montreal) 41 kanad. Dollar⸗ — Kroatien (Agram) ....
100 Kuna 5,005 4,995 Neuseeland (Wellington) 1 neuseel. Pfd. — — Norwegen (Oslo) 100 Kronen. 56,88 56,76 56,88 Portugal (Lissabon) 1100 Escudo 10,21 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest).. ..100 Lei — — — Schweden (Stockholm u. Göte⸗
borg) 100 Kronen 59,58 V 59,46. Schweiz (Zürich, Basel und
Bern) .100 Frs. Serbien (Belgrad) 100 serb. Dinar Slowakei (Preßburg) 100 flow. Kr. Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas Südafrikanische Union (Pretoria
Öund Johannisburg) .1 südafr. Pfd. — Türkei (Istanbul) 1 türk. Pfund 1,982 1,978 Ungarn (Budapest) „ 100 Pengö
1 Goldpeso
68
59,58
58,01 5,005 8,609
23,605
68,01. 57,89 5,005 4,995 8,609 8,591
23,605 23,565
1,982 Uruguay (Montevideo) 7. 1,201 1,199 1,201 Verein. Staaten von Amerika
(New York)..
1 Dollar Bes
w .
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld 9,89 4,995 7,912 74,18 2,098 2,498 0,130
England, Aegypten, Südafrikanische Union . Frankreich..
Australien, Neuseeland Britisch⸗Indien,n . Kanada eeerargeees . Vereinigte Staaten von Ameriuiea .à Brasilien.
̃᷑âú᷑ Äês CVV—Ö—ů 5⸗
̃
ePz. ütteererrrereereeeereermm
Ausländische Geldsorten und Banknoten
3. April 31. März Geld Brief⸗ Geld Notiz 20,38 20,46 20,38
8 16,16 16,22 16,16 Gold⸗Dollars.. 1 Stück 4,185 4,205 4,185 Aegyptische 1 ägypt. Pfd. 4,39 4,41 4,39. Amerikanische: 1000 — 5 Dollar 1 Dollar — — — 2 und 1 Dollar 1 Dollar — — — Argentinische 1 Pap.⸗Pes. 0,44 Australische.. .1 austr. Pfd. 2,44 Belgische. 100 Belgas 39,92 Brasilianische 1 Cruzeiro 0,08 Britisch⸗Indische 100 Rupien 22,95 Bulgarische: 500 Lewa darunter.. Dänische: große ...
10 Kr. und darunter Englische: 10 & und darunter . Finnische Französische Holländische Italienische: großseV.
20,46 16,22
20⸗Francs⸗Stücke 4,205
Füeereremmnn
Sovereigns.. E1“
0,44 2,44 39,92 0,08 22,95
3,07
0,46
2,46 40,08
0,09 23,05
100 Lewa 100 Kronen — — — 100 Kronen 52,10 52,30 52,10 1 engl. Pfd — — — 100 Finnmart 5,050 5,075 5,055 100 Frs. 4,99 5,01 4,99 100 Gulden 132,70 132,70 132,70 100 Lire 9,98 10,02 9,98 10 Lire 100 Lire 9,98 10,02 9,98 Kanadische 1 kanad. Dollar 0,99 1,01 0,99 Kroatische 100 Kuna 4,99 5,01 4,99 Norwegische: 100 Kr;dnen 56,89 57.11 Rumänische: 1000 Lei und 600 Lei. 100 Lei 1,66 Schwedische: große 100 Kronen — 50 Kronen und darunter. 100 Kronen 59,40 Schweizer: große 100 Frs 57,83 100 Frs. und darunter 100 Frs 57,83 Eerhische ........ 1100 serb Dinar 4.99 Slowakische: 20 Kronen und darunter Südafrikanische Union.. Türkische Ungarische: darunter
3,09 3,07
...b2b22„
1,68
59,64
58,07
58,07 5,01
100 slow. Kr. 8,58 1 füdafrik. Pfd 4,39 1 türk. Pfund 1,91
0,62 4,41 1,93
100 Pengö und
v. 100 Pengo- 60,78 61,02
1212131