1944 / 82 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Apr 1944 18:00:01 GMT) scan diff

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Verordnung Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf für die Umsätze im Monat März 1944 werden auf Grund von § 5 Absatz 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes vom 16. Oktober 1934 (RGBl. 1 S. 942) in Verbindung mit § 47 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom 23. Dezember 1938 (RGBl. I S. 1935) wie folgt festgesetzt:

Lfd. Nr. Staat Einheit RA

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1 Pfund 9,90 100 Afghani 18,81 Albanien 100 Franken Argentinien 100 Papierpesos. Australien I Pfund Belgien 100 Belga Brasilien 100 Cruzeiro Britisch⸗Indien 100 Rupien Bulgarien 100 Lewa Dänemark 100 Kronen . 100 Mark⸗ Frankreich 100 Francs Griechenland 100 Drachmen Großbritannien 1 Pfund Sterling Holland 100 Gulden Iran 100 Rials Island 100 Kronen Italien 100 Lire Japan 100 Yen Kanada 1 Dolla Kroatien 100 Kuna Neuseelan 1 Pfund Norwegen 100 Kronen Palästina 1 Pfund Portuga! 100 Eskudos Rumänien 100 Lei Schweden 100 Kronen Schweiz 1100 Franten Serbien 100 Dinar Slowakei 1100 Kronen Spanien 100 Pesete Südafrikanische Union 1 Pfund Türkei 1 8 Ungar 8 100 Pengö 88 (bei Ausfuhr nach

Ungarn) Urugua 1 Peso Vereinigte Staaten 1 Dollar

von Amerika

Die Umrechnungssätze für weitere 3 etwa am 8. d. M. festgesetzt werden. den 5. April 1944. Der Reichsminister der Finanzern J. A.: Hedding

Aegppten Afghanistan

O9o 2Scgcweere

. Anordnung

über die Verlängerung marktregelnder Verträge in der Rundfunkindustrie Vom 3. April 1944

Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 (RGBl. I S. 488) ordne ich an:

Mit Wirkung vom 1. April 1944 werden die Vertrags⸗

parteien des Wirtschaftsvertrages der Rundfunkempfangs⸗

apparatefabriken vom 31. März 1938 bis zum 81. Dezember 1945 zu einem Vertrage gleichen Namens und Inhalts zu⸗ ammengeschlossen. Dem Wirtschaftsvertrag der Rundfunk⸗ mpfangsapparatefabriken bleiben auch diejenigen Unter⸗ nehmungen angeschlossen, die den Vertrag zum 31. März 1944 gekündigt haben.

Kosten, die durch etwa notwendig werdende Aufsichts⸗ maßnahmen entstehen, haben die Beteiligten zu tragen. Ueber die Höhe der Kosten und darüber, wer sie zu tragen hat, ent⸗ cheide ich endgültig. ,

Ich behalte mir vor, diese Anordnung jederzeit ganz oder teilweise wieder aufzuheben. vAXX“

Berlin, den 3. April 1944.

Der Reichswirtschaftsminister. J. A.: Dr. Drexl.

Fünfzehnte Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstückseinrichtungsgegenstände Vom 31. März 1944 Vom Prüfzwang nach § 4 der Verordnung ausgenommen ist die Verwendung von Baukalk ¹) und Karbidkalk²) zur Schwerentflammbarmachung brennbarer, namentlich hölzer⸗ 6 Hierbei müssen folgende Bestimmungen befolgt

J 8 Handelsformen des Kalks

1. Stückkalk (ungelöschter stückiger Branntkalk) ist vor Ge⸗ brauch in der Uhlichen Weise (in Gruben) zu löschen. Frühe⸗ stens nach 30 Tagen ist dieser eingesumpfte Kalk verwen⸗ dungsfähig.

,2. Gemahlener Branntkalk (ungelöschter gemahlener Kalk) ist vor Gebrauch in eisernen oder hölzernen Behältern unter Hugabe von Wasser zu einem trockenen Pulver zu löschen; ei Wasserkalk und hydraulischem Kalk beträgt die Zugabe etwa 40 50 %, hei Weißkalk und Dolomitkalk (Graukalk) 50 70 %. Die Gefäße sind groß genug zu wählen, weil Peh Kalk die doppelte Raummenge von gemahlenem Branntkalk ergibt. Es werden z. B. 10 kg Branntkalk (Wasserkalk) in ein Gefäß gebracht und diesem Pulver bei langsamem Verrühren bis zu fünf Liter Wasser zugefügt. Der Kalk muß gleichmäßig feucht beschaffen sein, dann ist das Gefäß abzudecken. Nach 1—2 Stunden ist der Kalk gelöoscht. Der auf diese Weise gelöschte Kalk auch bereits elöschter Kalk in Papiersäcken (Löschkalk) ist dann in Wasser einzuweichen und als Kalkteig 1—3 Tage eingeweicht stehen zu lassen, ehe er verwendet werden kann.

3. Kalkbrei, Kalkteig (eingesumpfter Kalk) ist sofort ver⸗ wendungsfähig.

4. Karbidkalk ist sofort verwendungsfähig. Nach Entnahme aus dem Behälter darf er nicht längere Zeit gelagert werden, weil dadurch die von der Luft gehärtete Außenschicht zu Ver⸗ unreinigungen führt, die die Verwendungsfähigkeit beein⸗ trächtigt.

5. Es ist besonders darauf zu achten, daß nur vorstehende Kalthandelsformen verarbeitet werden. Keinesfalls darf kohlensaurer Kalk (Schlemmkreide u. a.) verwendet werden.

¹) Vgl. DIN 1060 Bl. 1 Ausgabe 1939. ¹) Karbidkalk hat den Bestimmungen meines RdRrl. vom 10. Juli 1941 IVe 11 Nr. 9706/3/41 (RArbBl. Nr. 23 S. I 353) zu entsprechen

8— 5.

Reichsmark

128 8 v1114“ 8 8 I““ 8 eichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 82 vom 6. April 1944. S.

Gebrauchsanweisung

eEvsrforderliche Mengen G

6. Um eine ebenso gute feuerhemmende Wirkung bei Holz durch Kalk zu erreichen, wie sie mit geprüften (Prüfzeichen) oder vereinheitlichten (Kennzeichen) Holzschutzmitteln gegen Fäces erzielt werden kann, müssen auf je 1 m’ zu schützender

olzoberfläche mindestens 600 g gelöschter Kalk (als trockener, gelöschter Baukalk gerechnet) aufgebracht werden. Hierzu ist ein Spritzverlust von 20 % oder ein Streichverlust von 5 % zuzurechnen. Nicht die Zahl der Arbeitsgänge ist für eine einwandfreie Schutzbehandlung ausschlaggebend, sondern das Aufbringen der vorgeschriebenen Mindestmenge von gelöschtem Kalk (600 g /m²). 1

Spritzverfahren

7. Beim Spritzverfahren mit Maler⸗, Kübel⸗, Weinberg⸗ oder Obstbaumspritze ist der gelöschte Kalk mit soviel Wasser anzurühren, wie es das betreffende Spritzgerät erfordert. Im allgemeinen beträgt das Gewichtsverhältnis ²) von Kalk zu Wasser 1:1 bis 1,6 (1 kg Kalk +† 1 bis 1,6 kg Wasser). Die Zahl der Arbeitsgänge, die zur Aufbringung der für die Behandlung der betreffenden Holzoberfläche berechneten Kalk⸗ menge erforderlich ist, richtet sich mit nach der Menge des Wassers, die zum Anrühren des Kalkes verwendet wird. Je

stigsten Falle wird man mit zwei Arbeitsgängen auskommen

können. Streichverfahren

Löwy, geb. Wolf, geb. 19. 10. 1875 zu Görkau, ver⸗ storben am 28. 9. 1937 zu Teplitz⸗Schönau, beide früher wohnhaft in Brüx,

das Vermögen des Fritz Israel Neuschul, geb. 17. 4.

1904 zu Aussig, und das Nachlaßvermögen nach Theodor

Israel Neuschul, geb. 17, 2. 1863 zu Aussig, ver⸗ Losen am 29. 4. 1915 in Aussig, beide früher wohnhaft Aussi

10. des L. Samuel Israel Mahler, geb. 17. 8. 1850 zu Wolschan, des Dr. Eugen Israel Mahler, geb. 28. 3. 1893 zu Aussig, beide früher wohnhaft in Aussig,

hiermit zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Reichenberg, den 29. März 1944. Geheime Staatspolizei.

Schröder.

8 Bekanntmachung 19

Das Einschütten und Mischen der 400 000 Losnummern⸗ röllchen für die 11. Deutsche Reichslotterie und der 10 000 Ge⸗

winnröllchen für die 1. Klasse dieser Lotterie erfolgt am

Donnerstag, den 13. April 1944, 9 Uhr, öffentlich im Ziehungs⸗ saal des Lotteriegebäudes in Berlin, W 35, Margarethenstr. 6. Vassers, ühren per wi Am Einschüttungstage um 9 Uhr kann sich jeder Spieler per⸗ dickflüssiger der zum Verspritzen kommende Kalkbrei ist, desto geringer die Zahl der erforderlichen Arbeitsgänge. Im gün⸗

sönlich oder durch einen Beauftragten die von ihm gespielte Losnummer vorzeigen lassen und davon überzeugen, daß seine Losnummer in das Nummernrad gelangt. Beauftragte, die

diese Nachprüfung für die Spieler gewerbsmäßig besorgen,

8. Beim Streichverfahren (mit Pinsel oder Quaste) ist der

gelöschte Kalk mit Wasser im Gewichtsverhältnis ³) 1:1 (1 kg Kalk 1 kg Wasser) anzurühren. Sollte dieser Kalkbrei zum Verstreichen noch etwas zu dickflüssig sein, so können je 1 kg Kalk noch bis 100 g Wasser nachträglich zugegeben werden. Man wird auch beim Streichen günstigstenfalls mit zwei Arbeitsgängen auskommen, um die vorgeschriebene Kalk⸗ menge je me aufzubringen. Vorbehandlung des Holzes

9. Bevor Kalk aufgebracht wird, ist das zu behandelnde Holz gut zu entstauben und mit Wasser anzufeuchten. Zwischen den einzelnen Arbeitsgängen beim Aufbringen des Kalkes ist eine 5 große Pause einzulegen, daß der bisher aufgebrachte Kalk bereits etwas erhärtet, jedoch noch nicht vollständig ge⸗ trocknet ist. 1 Erhöhung der Haftfestigkeit

10. Zur Verbesserung der Verarbeitungsfähigkeit des Kalk⸗ breies und zur Erhöhung der Haftfestigkeit des aufgebrachten Kalkes können dem Kalkbrei bis 5 % Kochsalz (bezogen auf das Gewicht des trockenen, gelöschten Kalkes) zugesetzt werden ²). Anstatt von 5 % Kochsalz können als Zufatz auch

3 % Kochsalz + 2,5 % Alaun (Kaliumaluminiumsulfat)

+ 2,5 % Natronlauge (15 Nig

verwendet werden ⁵). 8

Arbeiterschutzmaßnahmen 8 11. Mit der Natronlauge ist vorsichtig umzugehen, damit Verätzungen (Augen, Haut usw.) vermieden werden. Es ist daher, namentlich beim Spritzverfahren eine dicht⸗ schließende Schutzbrille zu tragen. . Kennzeichnung 12. Bei Anstrichen, die gewerblich (z. B. durch Malerhand⸗ werk) ausgeführt worden sind, ist an leicht sichtbarer Stelle in deutlicher Schrift eine dauerhafte Aufschrift anzubringen, die folgende Angaben enthält: Art des Holzschutzmittels, Tag der Ausführung des Anstriches und Anschrift des Betriebes. Berlin, den 31. März 1944. Der Reichsarbeitsminister. J. A.: Scholtz. ³) Soll eingesumpfter oder Karbidkalk an Stelle von gelöschtem trockenen Kalk verwendet werden, so ist bei der Ermittlung des Gewichtsverhältnisses darauf zu achten, wieviel v. H. Wasser der Kalk in Breiform enthält. Der jeweilige Wassergehalt ist von der Lieferfirma zu erfragen. Beträgt z. B. bei 1 kg Karbidkalk der Wassergehalt 40 v. H., so enthält 1 kg nur 600 g trockenen Kalk. ³) Auf 1 kg trockenen Kalk kommen 50 g Kochsalz. ³) Auf 1 kg trockenen Kalk kommen 30 g Köchfalz + 25 x Alaun +† 25 g Natronlauge. “X“

E1111“ Bekanntmachung

Auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 RGBl. I. S. 911 in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 I a 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und un⸗ bewegliche Vermögen

1. der Maragarete Sara Kornfeld, verehel. Fischer, geb. 19. 10. 1910 zu Pilsen, früher wohnhaft gewesen in Gradlitz,

2. des Alois Reindl, geb. 22. 5. 1881 in Zbecno und seiner Ehefrau Beatrix geb. Randak, geb. 18. 8. 1892 in Dux, beide früher wohnhaft in Ossegg,

der Charlotte Sara Löwy, geb. Stein, geb. 20. 3. 1879

zu Unterkralowitz, früher wohnhaft in Leitmeritz, der Margarethe Sara Steindler, geb. Löwy, geb. 21. 11. 1902 zu Aussig, früher wohnhaft Theresienstadt, des Dr. med. Otto Israel Hoffmann, geb. 21. 2. 1865 zu Jungbunzlau, und dessen Ehefrau Hermine Sara geb. Kornfeld, geb. 13. 9. 1877 zu Iglau, beide früher wohnhaft in Niemes, des Dr. Alfred Israel Simon, geb. 17. 8. 1893 zu Eger, und dessen Ehefrau Waleska Sara geb. Wolf, geb.

15. 2. 1910 zu Görkau, beide früher wohnhaft Prag VII.,

des Arthur Israͤel Wolf, geb. 15. 8. 1880 zu Görkau und dessen Ehefrau Anna Sara geb. Guth, geb. 3. 6. 1887. zu Pilsen, beide früher wohnhaft Görkau, das Nachlaßvermögen nach Emma Sara Buchsbaum geb. 29. 12. 1887 zu Komotau, verstorben 15. 1. 1938 in Brüx, früher wohnhaft in Komotau, das Nachlaßvermögen nach Dr. med. Ferdinand Israel Katz, geb. 29. 12. 1867 in Slany, verstorben am 27. 6. 1936 in Reichenberg, früher wohnhaft in Reichenberg, das Vermögen des Max Israel Löwy, geb. 3. 4. 1878 zu ck und das Nachlaßvermögen nach Rosa Sara

werden nicht zugelassen. Die Ziehung 1. Klasse 11. Deutscher Reichslotterie beginnt

am gleichen Ort am Freitag, den 14. April 1944, morgens

7,30 UWr. 1 1

Bestimmung des Werberates der deutschen Wirtschaft zur Lenkung des Einsatzes der Werbemittel

Auf Grund der Zweiten Verordnung vom 27. Oktober 1933 zur Durchführung des Gesetzes über Wirtschaftswerbung

(RGBl. I S. 791) wird bestimmt:

Werber, d. h. Personen oder Unternehmen, die Werbung für

V andere durchführen, z. B. Verlage, Anschlagunternehmen, Lichtspieltheater, müssen bei der Annahme und Durchführung

von Aufträgen bis auf weiteres folgende Reihenfolge beachten: 1. Amtliche Bekanntmachungen, staatlich gelenkte Aufklä rungsaktionen, vom Werberat genehmigte Gemeinschafts⸗ werbungen und sonstige von den zuständigen Fachver bänden im Einvernehmen mit dem Werberat bestimmte

Veröffentlichungen (z. B. Familienanzeigen),

2. tatsächlich erfüllbare Angebote (i. d. Reihe ihrer Kriegs⸗ wichtigkeit),

3. vom Werberat ausdrücklich anerkannte Werbeaktionen privater Werbungtreibender mit staatspolitisch oder volks⸗ wirtschaftlich wichtigem Inhalt,

4. alle sonstige Werbung, z. B. reine Firmen⸗ oder Marken⸗ werbung.

Es dürfen also z. B. Aufträge, die unter 3 oder 4 fallen,

erst ausgeführt werden, wenn Abrufe mit im Rang vorher⸗

gehenden Texten nicht mehr vorliegen. Ebenso müssen neue

Aufträge noch solange angenommen werden, als der zur Ver⸗ fügung stehende Werberaum von Werbetexten vorhergehender oder gleicher Reihe nicht voll ausgenutzt wird.

Der Werberat kann von dieser Bestimmung im allgemeinen oder für einzelne Fälle Ausnahmen zulassen.

Anordnungen, die den Werbern allgemein oder für einzelne

Fälle die Ausführung bestimmter Aufträge untersagen, werden V

von dieser Bestimmung nicht berührt. 1 Die Bestimmung tritt am 1. Mai 1944 in Kraft.

Berlin, den 31. März 1944. Der Präsident des Werberats der

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A1 Anordnung Nr. 8 zur Durchführung der für Technische Erzeugnisse (Dringlichkeitsstufe) Vom 5. April 1944 b Auf Grund von § 8 Abs. 1 der Anordnung XV/43 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse über die Einführung von RTE⸗Schecks und RTE⸗Marken für Erzeugnisse aus Eisen und Metall vom 10. September 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 212 vom 11. September 1943) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers und des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Planungsamt angeordnet: 3u § 1 Lieferungs⸗ und Bezugsregelung (1) RTE⸗Schecks, deren Zuteilungsnummern als 5. und 6. Ziffer die Schlüsselzahl 93 tragen, sind von Herstellern und Händlern bevorzugt und unter Zurückstellung aller anderen Aufträge zu beliefern. (2) Ausgenommen sind Reichsstellenläger. Sie S Waren nur auf Weisung der Reichsstelle für Technische Er⸗

zeugnisse abgeben.

Ihnkrafttreten. Aufhebung von Anordnungen (1) Diese Anordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok. .““ (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) die Anordnung XIV/43 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse über die Versorgung der fliegergeschädigten Bevölkerung mit Haushaltswaren, Oefen, Herden, Kochern und sonstigem Gerät aus Eisen oder Metall vom 6. August 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 182 vom 7. August 1943), die Anordnung Nr. 1 zur Ergänzung der Anordnung XIV/43 (XIV/43/1) der Reichsstelle für Technische Er⸗ zeugnisse vom 10. September 1943 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 212 vom 11. September 1943), die Anordnung Nr. 2 zur Ergänzung der Anordnung XIV/43 (XIV/43/2) der Reichsstelle für Technische

7

Staatspolizeileitstelle Reichenberg.

Preis. I

Reichs⸗ und Staatsanzeiger

Nr. 82 vom 6, April 1944. S. 3

2—

Erzeugnisse vom 7. Oktober 1943 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 238 vom 182. Oktober 1943). ee“ Berlin, den 5. April 1944. Der komm. Reichsbeauftragte für Technische Erzeugnisse. Dr. Kemna.

Berichtigung 8 Die in Nummer 58 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers veröffentlichte Bekanntmachung der Reichsstelle für Lederwirtschaft zur Anordnung II/43 (Zulassung von Austauschgerbstoffen und Fettaustauschstoffen)

r in der Ueberschrift statt „Vierte Bekanntmachung“ richtig

„Siebente Bekanntmachung“ lauten. Die Ueberschrift der

86 Anlage ändert sich dementsprechend.

Nichtamtliches Postwesen 8

Erweiterter Dienstpostverkehr Adria—

Zur Beförderung durch die Deutsche Dienstpost Adria sind in beiden Richtungen jetzt weitere Sendungsarten zugelassen worden. Danach werden befördert: 1. im Behördenverkehr ge⸗ vwöhnliche und eingeschriebene Postkarten, gewöhnliche und ein⸗ geschriebene Briefe bis 1000 g, Wertbriefe mit einer Wertangabe bis 3000 Hℳ, gewöhnliche Drucksachen bis 500 g, Zeitungsdruck⸗ achen (von Zeitungsverlegern und Zeitungsvertriebsstellen) bis 1000 g und gewöhnliche Geschäftspapiere, Warenproben und Mischsendungen bis 500 g; 2. im Privatverkehr gewöhnliche und ingeschriebene Postkarten, gewöhnliche Briefe bis 1000 g, ein⸗ eschriebene Briefe bis 500 g, gewöhnliche Drucksachen bis 500 g, Fehtuncetae he (von ö’ und Heitungsver⸗ riebsstellen) bis 1000 g und gewöhnliche Geschäftspapiere, Warenproben und Mischsendungen bis 500 g.

Aus der Verwaltung

Verstärkte Schaffung von Ausbauwohnungen

9 Zu den baglichen Maßnahmen im Rahanen der Wohnraum⸗ lenkung und Wohnraumversorgung der luftkriegsbetroffenen Be⸗

8

tragen müssen, daß trotz des Mangels an Baustoffen und Bau⸗

völkerung gehört auch der Ausbau von Dach⸗ und Kellergeschossen, die Teilung von Wohnungen, der Um⸗ und Ausbau vorhandener gewerblicher und sonstiger Räume zu Wohnungen und die Rück⸗ gewinnung zweckentfremdeten Wohnraums. Auf dem Gebiet der Ausbauwohnungen, der Schaffung von Wohnungen in vorhan⸗ denen Gebäuden im Rahmen des Deutschen Wohnungshilfswerks, sind jetzt den Baupolizeibehörden umfassende Aufgaben übertragen worden. Sie haben die Befugnisse und Obliegenheiten der Be⸗ willigungsbehörde für Reichsbeihilfen erhalten. Ferner sind sie ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen namens des Bau⸗ bevollmächtigten über die Ausnahme vom Bauverbot zu ent⸗ scheiden und Baustoffe zuzuteilen. Für das baupolizeiliche Ge⸗ nehmigungsverfahren hat der Reichsarbeitsminister bestimmt, daß die Baupolizeibehörden mit allen verfügbaren Mitteln dazu bei⸗

arbeikern viel Wohnraum erstellt wird. Das baupoltzeiliche Ge⸗ nehmigungsverfahren soll beschleunigt werden. Nur die notwen⸗ digsten Bauvorlagen sollen verlangt und alle vertretbaren Er⸗ leichterungen und Befreiungen gewährt werden. Dem Antrag auf Reichshilfe wird entsprochen, wenn die Gesamtbaukosten 1700 für jede neue Wohnung nicht übersteigen und der Auf⸗ wand an Baustoffen und Arbeitskräften nicht wesentlich höher ist eals für ein Behelfsheim. Außerdem muß sichergestellt sein, daß die Wohnungen mit Luftkriegsbetroffenen besetzt werden.

Gedinge⸗ und Prämienlohn im öffentlichen Dienst Der Reichstreuhänder für den öffentlichen Dienst hat für die invalidenversicherungspflichtigen Gefolgschaftsmitglieder des öffentlichen Dienstes (ausgenommen Staatsweinbau und Staats⸗ forsten) eine Anordnung zur Förderung der Leistungssteigerung erlassen. In allen I Verwaltungen und Betrieben, in denen ein Gedinge⸗ oder Prämienverfahren wirtschaftlich und möglich ist, soll nach diesem Verfahren gearbeitet werden. Die Gedinge sind nach Zeit zu bemessen und so festzusetzen, daß bei durch schnittlicher Leistungsfähigkeit und normaler Anstrengung ein Verdienst erzielt wird, der dem Grundlohn zuzüglich des Ge⸗ dingefleißsfaktors (Akkordzuschlag) entspricht. Für Arbeiten, die sich für die Ausführung im Gedinge nicht eignen, können Prä⸗ mien ausgelost werden, wenn dadurch der Arbeitserfolg gesteigert wird. Soweit im Zeitlohn beschäftigte Gefolgschaftsmitglieder Pendig Leistungen erbringen, die über dem Leistungsdurchschnitt er übrigen liegen, können widerrufliche Leistungszulagen bis zu 10 % des Gesamtstundenlohnes gezahlt werden. Der Kreis der Empfänger solcher Zulagen wird auf 30 % begrenzt. Gefolg⸗ schaftsmitglieder, deren Leistung unter dem Durchschnitt bleibt, können unter den tariflichen Lohnsätzen entlohnt werden.

Wirtschaftsteil

„Ungebrochene Kraft der deutschen Wirtschaft“

Betriebsappell der Deutschen Reichsbank Ansprachen der Reichsminister Dr. Goebbels und Funk

Ein in feierlicher Form durchgeführter Betriebsappell der Deut⸗ schen Reichsbank in Berlin, auf dem die Reichsminister Dr. Goebbels und Walther Funkzu den führenden Män⸗ nern des deutschen Bankwesens sprachen, wurde zu einer über⸗ eugenden Kundgebung der ungebrochenen Kraft der deutschen Wirtschaft, die auch unter schwierigsten Kriegsverhältnissen und unter den Belastungen des feindlichen Bombenterrors ihr Teil zum deutschen Endsieg beiträgt.

Am Beispiel der Deutschen Reichsbank wies Reichswirtschafts⸗ minister und Reichsbankpräsident Funk nach, daß der Bomben⸗ terror, ebensowenig wie er die Moral der Bevölkerung zu brechen vermag, ein geregeltes Wirtschaftsleben unterbinden kann, wenn die darin tätigen Menschen entschlossen sind, sich dem feindlichen Terror nicht zu beugen und danach zu handeln. Selbst nach den schwersten Terrorangriffen, so führte Reichsminister Funk aus, ist der Geschäftsbetrieb der Deutschen Reichsbank auch nicht für fünf Minuten unterbrochen worden. In vorbildlicher Zusammen⸗ arbeit mit den anderen Banken der Reichshauptstadt wurde so die Aufrechterhaltung eines reibungslos arbeitenden Geld⸗ und Kredit⸗ verkehrs gewährleistet. Reichsminister Funk schloß seine Ansprache mit dem Gelöbnis, daß das für geordnete Lebens⸗ und Wirtschafts⸗ verhältnisse entscheidende Geld⸗ und Kreditwesen seine Pflicht auch weiterhin tun werde, im Kriege und erst recht indem durch den Sieg gesicherten Frieden.

Reichsminister Dr. Goebbels sprach als Gauleiter und Reichsverteidigungskommissar von Berlin allen, die an der Ordnung und Aufrechterhaltung des deutschen Bank⸗

ewerbes vor allem in der Reichshauptstadt während des Krieges und namentlich im feindlichen Bombenterror mitgeholfen haben, seinen Dank und seine Anerkennung aus. Die Anstrengungen für die Erringung des Endsieges seien nicht nur militärischer oder wirtschaftlicher Art, sondern umfaßten alle Ge⸗ biete unseres öffentlichen und privaten Lebens.

Dieser Krieg, so fuhr Dr. Goebbels, auf die politisch⸗mili⸗ tärische Lage übergehend, fort, ist ein Weltanschauungskrieg, der sich mit früheren dynastischen Kriegen nicht vergleichen läßt und dessen lange Dauer und außerordentliche Erbitterung jedes daran⸗ beteiligte Volk und jeden einzelnen Bürger großen Belastungen unterwerfe. Die Bewährungsprobe, die unser Volk heute besteht, ist mindestens so schwer wie die, der es vergleichsweise 1918 aus⸗ gesetzt war. Heute aber weiß das deutsche Volk, das damals nur unterlag, weil es schlecht geführt wurde, daß es in diesem Krieg um seine Lebenssubstanz selbst kämpft, daß ihm im Falle seines Versagens nach dem Eingeständnis unserer Feinde die physische Auslöschung droht, im Falle seiner Standhaftigkeit und Treue aber der sichere Sieg winkt.

Auf der anderen Seite bringt der Krieg Belastungen nicht nur ür eine der kriegführenden Parteien mit sich; auch im gegnerischen

ager gibt es deren mehr als genug, aber wir sehen sie nicht so

deutlich wie die eigenen. In diesem Zusammenhang erinnerte Dr. Goebbels an die Eingeständnisse führender englischer Staats⸗ männer nach dem letzten Weltkrieg, daß Groß⸗Britannien, als Deutschland kapitulierte, selbst am Ende seiner Kräfte angelangt war. Es gelte also immer, und gerade in Zeiten schwerster Be⸗ lastungen, standhaft zu sein, um jede Chance, die sich bietet, aus⸗ nützen zu können.

„Standhaftigkeit“, so sagte Dr. Goebbels, „ist eine politische Tugend, ohne die es keinen Erfolg gibt“. Das habe sich im Kampf der nationalsozialistischen Bewegung um die Macht gezeigt, und dafür seien uns in diesen Tagen wieder die Helden von Cassino ein leuchtendes Beispiel. Hier habe es sich erwiesen, daß der Mut und die Ausdauer einer Schar entschlossener und gläubiger Kämpfer auch den stärksten zahlenmäßigen und materiellen An⸗ griffen des Feindes gewachsen sei. Nicht die Zahl allein entscheide hier, sondern vor allem auch die Qualität, nicht das Material allein bringe den Sieg, dazu gehöre der Geist, der es beseelt.

Im Anschluß an den Betriebsappell stattete Reichsminister Dr. Goebbels in Begleitung von Reichswirtschaftsminister und Reichsbankpräsident Funk der Gefolgschaft der Deutschen Reichs⸗ bank einen Besuch an ihren Arbeitsplätzen ab und besichtigte die Einrichtungen des zentralen deutschen Zahlungsinstituts.

Zweckvoller innerbetrieblicher Arbeitseinsatz Reichsorganisationsleiter Dr. Ley auf einer Arbeitstagung

Auf einer Reichsschulungsstätte der NSDAP. sprach Reichs⸗ organisationsleiter Dr. Ley vor Gausozialwaltern und Gau⸗ berufswaltern der Deutschen Arbeitsfront und den Bezirks⸗ arbeitseinsatzingenieuren des Reichsministeriums für Rüstung und Kriegsproduktion.

Dr. Ley behandelte Probleme des innerbetrieblichen Arbeits⸗ einsatzes, deren Lösung in enger Zusammenarbeit zwischen den Dienststellen der DAF., dem Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion und dem Generalbevollmächtigten für den Ar⸗ beitseinsatz zu dem Wunder unseres heutigen Leistungsstandes wesentlich beigetragen haben. Trotz Terror und Zerstörung nehme unsere Rüstungsfertigung auch jetzt noch dauernd zu. Es sei er⸗ möglicht worden, die gegenwärtige Höhe der Rüstungsfertigung nicht nur zu erreichen und zu halten, sondern die Fertigung sei auf nahezu allen Gebieten von Waffen, Munition und Aus⸗ rüstung höher als das Soll. Hier wirken die Erziehung der poli⸗ tischen Führung mit den technischen Begabungen des deutschen Volkes zusammen. Der deutsche Arbeiter vollbringe bewunde⸗ rungswürdige Arbeitsleistungen und beweise damit seine Ein⸗ sicht in die Schicksalhaftigkeit dieses Krieges. Das deutsche Volk trete in diesem Jahre mit seinen Leistungen zu dem Spurt an, der uns den Erfolg bringen wird. Dr. Ley würdigte in diesem Zusammenhang die anerkennenswerten Leistungen der Betriebs⸗ führer, die trotz aller Lenkungsmaßnahmen unserer Wirtschafts⸗ führung alle Verantwortung für ihren Betrieb tragen. Es sei nicht notwendig gewesen, zur Erhöhung der Leistungsstärke Expe⸗ rimente anzustellen. Die sozial⸗ und betriebswirtschaftlichen Maß⸗ nahmen, die vor dem Kriege durchgeführt worden waren, hätten in kraftvoller Linie fortgesetzt werden können. Zu den Maß⸗ nahmen, die sich allgemein leistungssteigernd auswirken, gehören insbesondere der Leistungskampf der deutschen Betriebe, der Kriegsberufswettkampf der deutschen Jugend, das betriebliche Vorschlagswesen, das Leistungsertüchtigungswerk des Amtes für Leistungsertüchtigung, Berufserziehung und Betriebsführung, die verschiedenen Rationalisierungsmaßnahmen, u. a. solch lohnordnen⸗

8 der Art sowie verschiedene Möglichkeiten von Einzelauszeich⸗

nungen, insbesondere das Leistungsbuch und der Dr.⸗Fritz⸗Todt⸗ nsgesamt bewähre sich die betriebliche Menschenführung, dis die Betriebe zu einer Leistungseinheit zusammengeschmiedet abe.

Der Ansprache Dr. Leys ging eine mehrtägige Aussprache vor⸗ an, in der alle Möglichkeiten des zweckmäßigen innerbetrieblichen Arbeitseinsatzes von fachmännischer Seite erörtert und Wege auf⸗

ezeigt wurden, wie mit den vorhandenen Arbeitskräften ein Höchstmaß von Leistungen zu erzielen ist. Dabei sprachen u. a. der Leiter des Amtes Soziale Selbstverantwortung der DAß., Dr. Hupfauer, Chef der Amtsgruppe Arbeitsordnung im Reichs⸗ ministerium für Rüstung und Kriegsproduktion, Reichshand⸗ werksmeister Schramm, Arbeitseinsatzingenieur Friedrich und Dipl.⸗Ing. Steinwarz, Leiter des Amtes für Leistungsertüchti⸗ gung, Berufserziehung und Betriebsführung. 8

Deutsche Bauwirtschaft im Kriege

Auf einer Arbeitstagung des Hauptausschusses Bau beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion wurden die verantwortlichen Männer der deutschen Bauwirtschaft über die egenwärtigen Aufgaben und Forderungen des innerdeutschen Bönschaffens nach den von Reichsminister Speer gegebenen Richt⸗ linien und Weisungen unterrichtet.

Der Chef des Amtes Bau beim Svböb. für Rüstung und Kriegsproduktion, Pg. Stobbe⸗Dethleffsen, kenn⸗ zeichnete in grundsätzlichen Ausführungen die Tätigkeit der Be⸗ triebsführer der Bauwirtschaft und führte weiter aus, daß Reichs⸗ minister Speer im Hauptausschuß Bau diejenige Plattform ge⸗ schaffen habe, auf der dem deutschen Bauunternehmer volle Ent⸗ faltungs⸗ und Wirkungsmöglichkeit für seine Mitarbeit ermöglicht worden sei. . 8

Der Hauptausschuß Bau habe sich u. a. der Frage des rationellen Einsatzes der Arbeitskräfte sn widmen und dafür zu sorgen, daß die Baustellen in ausreichendem Maße und in der richtigen Fach⸗ arbeitermischung belegt werden und jeder Leerlauf währens der Umsetzung der Arbeitskräfte vermieden wird.

Voraussetzung für die Erfüllung dieser Aufgaben sei die Not⸗ wendigkeit, täglich zu beweisen, daß der firmen mäßige Einsatz der deutschen Bauwirtschaft wirklich der rationell günstigste sei.

„Ich bin der Ueberzeugung“, so führte Pg. Stobbe⸗Dethleffsen aus, „daß wir einen starken Teil der deutschen Bauwirtschaft frei von allen Bindungen mit den Sorgen kämpfen lassen müssen, die die Zeit ihm bringt. Nur dann bleibt ein starker, energischer und initiativer Block erhalten, aus dem immer wieder neue Kraft

wächst. Für die Bauwirtschaft im Rahmen des Hauptausschusses Bau ist es ein dringendes Erfordernis, den technischen Wettbewerb

88 8 16“ * J

weiter zu entwickeln. Er ist nur möglich in einer selbstverantwort⸗ lichen Wirtschaft bei freier technischer Verantwortung und Initiative.“

Der Leiter des Hauptausschusses Bau, Dir. Gärtner, unter⸗ strich die Ausführungen des Amtschefs Bau und würdigte die Arbeit hervorragender Männer der deutschen Bauwirtschaft, die sich vor allem zur Mitarbeit dem Hauptausschuß Bau zur Ver⸗ fügung gestellt haben. Er verwies darauf, daß der verstärkte Einsatz der deutschen Bauwirtschaft bei der Beseitigung der Bombenschäden erst durch die im vorigen Jahr von Reichsminister Speer erfolgte Errichtung dieser schlagkräftigen Organisation mög⸗ lich geworden sei und forderte seine Berufskameraden auf, mit

1 banzer Kraft an der Erfüllung der Forderungen dieses Krieges zur

rringung des Endsieges in höchster Einsatzbereitschaft mitzu⸗ wirken.

Grundsätze der deutschen Fremdenverkehrspolitik im Kriege Staatssekretär Esser sprach in Wien

Anläßlich der Einführung des 6ö“ der Gauwirt⸗ schaftskammer Wien, Hans Weigl, als Leiter der Abteilung

Fremdenverkehr sprach Staatssekretär für Fremdenverkehr, Staats⸗

minister a. D. Hermann Esser, über Grundsätze der deut⸗

schen Fremdenverkehrspolitik im Kriege, Er erinnerte zunächst an

die Notwendigkeit, die friedensmäßigen Maßnahmen im Fremden⸗

verkehr auf die Bedürfnisse des Krieges umzustellen und unter⸗

strich die große Bedeutung des Gaststätten⸗ und Beherbergungs⸗

gewerbes in der heutigen Zeit, dessen Tätigkeit viefach geradezu

als öffentlicher Dienst angesprochen werden müsse. Staatssekretär

Esser kam dann des weiteren auf die kürzlich erlassene neue An⸗

ordnung zur Lenkung des Fremdenverkehrs zu sprechen, die not⸗

wendig geworden sei, weil der zur Verfügung stehende Beher⸗

bergungsraum und die kriegsmäßig beschränkten Leistungen der

Gaststättenbetriebe einem möglichst großen Kreis deutscher Men⸗

schen zugänglich gemacht werden sollen. Während der Wirt im

Frieden die Aufgaben der Gastlichkeit vor allem gegenüber dem

einzelnen Gast zu erfüllen hatte, erwüchsen ihm heute Pflichten

vor allem gegenüber der Volksgesamtheit. Der Gastwirt helfe

besonders in der jetzigen Zeit die Ernährung des Volkes zu

sichern, was u. a. daraus hervorgehe, daß über 15 Millionen

Menschen in den deutschen Gaststätten verpflegt würden. Be⸗

sonders bewährt habe sich das Stammgericht, das auch weiterhin,

wenngleich verbunden mit einer geringen Markenabgabe, bei⸗

behalten werden würde. Hinsichtlich der Speisenpreise müsse an

dem Grundsatz der Slͤbilität festgehalten werden, das Gast⸗

stättengewerbe helfe damit, den Geldwert zu erhalten und die

Währung zu sichern. Auch der Hotelier habe ähnliche Aufgaben

wie der Gastwirt. Von besonderer Wichtigkeit sei im Hotelwesen

die Erhaltung der Substanz; der Hotelier habe darauf zu sehen,

daß sein Betrieb im Kriege und in der kommenden Friedenswirt⸗ schaft einsatzfähig bleibe. Nicht zuletzt gelte dies auch im Hinblick auf den Luftkrieg, der vor allem dem Beherbergungsgewerbe be⸗ sondere Verpflichtungen auferlege. Um alle diese Zielsetzungen erfüllen zu können, sei eine schlagkräftige Organisation und ein weitgehendes Vertrauensverhältnis zwischen Amtsträgern, Ge⸗

schäftsführern und Einzelbetrieben notwendig.

Wirtschaft des Auslandes

Düstere bevölkerungspolitische Prognosen in England Stockholm, 5. April. In einer Rede in Cardiff erklärte Sir William Beveridge, das Sinken der Geburtenziffer und die Er⸗ höhung des durchschnittlichen Lebensalters stelle eine bevölkerungs⸗ borittsc⸗ überaus düstere Prognose für England dar. England tehe vor einer völligen Veralterung. Heute zähle Großbritannien

2,25 Mill. Menschen im pensions⸗ und rentenfähigen Alter. Im

Jahre 1971 würde diese Zahl auf nicht weniger als 9 Millionen gestiegen sein. Unter je fünf Engländern würde sich eine Person im pensions⸗ und rentenfähigen Alter befinden, falls sich dieses Verhältnis nicht noch mehr durch ein weiteres Sinken der Ge⸗ burtenziffer verschlechtere.

Weiterer Umfatzrückgang an der Preßburger Börse

Preßburg, 5. April. Die Entwicklung der Preßburger Börse ist durch einen ständigen Rückgang der Gesamtumsatzziffer gekenn⸗ zeichnet, der gleichermaßen Aktien, Anlagepapiere und Devisen umfaßt. Im Jahre 1943 wurde ein Umsatz an Aktien, Anlage⸗ werten und Devisen in Höhe von 252,7 Mill. Ks. gegenüber 30,2 Mill. Ks. im vorausgegangenen Jahr erzielt. Davon ent⸗ fallen auf Aktien 6,4 (5,2), auf Anlagewerte 63,8 (86) und auf Devisen 182,5 (218,5) Mill. Ks.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 5. April. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G.., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G.,

595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B.

Agram 49,95 G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G.,

16,72 B.

Budapest. 5. April. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam

180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—,

Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg

ö11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 5. April. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 ½%, Spanien l(offiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64 ⁄, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.

Amsterdam, 5. April. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit. [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schwei —,—, Italien (Clearing) —,—, Mabrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zürich, 5. April. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 6,28 ¼ London 17,36, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½¼ B., Madrid 39,75 B., Holland 229 ⅞, Berlin 172,55, Lissabon 17,40, Stockholm 102,65, Oslo 98,62 %, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,75, Preßburg 15,00, Buenos Aires 97,50, Japan 101,00, Rio 22,00 B.

Kopenhagen, 5. April. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 5. April. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B. Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,25 B. Buenos Aires 101,50 G., 103,50 B.

Oslo, 5. April. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B. Helsink’ 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom —,— G., 23,20 B., Prag —,— G., —,— B.

(D. N. B.) Silber Barren pr 23,50, Gold 168/—,

London, 5. April. Silber auf Lieferung Barr

4 86 1 8

43,63 43,71, Helsink

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