1944 / 83 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Apr 1944 18:00:01 GMT) scan diff

N

Wirtschaftsteil

Reichsfinanzminister Graf Schwerin⸗Krosigk sprach am Sonn⸗ abend im Großdeutschen Rundfunk zu dem 118. „Die Finan⸗ zierung des Krieges“.

Er führte aus: An mich wird oft eine Frage gerichtet, die sicher schon viele deutsche Menschen beschäftigt hat: Wie wird dieser Krieg finanziert? Wo kommt das Geld für die gewaltigen Kriegsausgaben her? Die Frage ist uralt. Sie ist von jeher bei jedem Kriege gestellt worden. Von ihrer richtigen oder falschen Lösung hat in der Vergangenheit manches Mal der Ausgang eines Krieges⸗ abgehangen. Und immer hat diese Frage die mili⸗ tärische Kriegführung fördernd oder hemmend beeinflußt und den obersten Feldherrn vor schwere Entscheidungen gestellt.

Wir können durch die ganze deutsche Geschichte hindurch die oft genug verhängnisvolle Bedeutung dieser Frage verfolgen, ob im frühen Mittelalter die deutschen Kaiser bei Fürsten, Städten und Bischöfen um die Mittel ringen mußten, um einen ihrer Züge nach Italien auszurüsten, oder ob Karl V., der Kaiser, in dessen Weltreich die Sonne nicht unterging, im Kampf gegen Türken und Franzosen von den Krediten abhängig war, die ihm das Augsburger Bankhaus der Fugger gab, ob Preußens großer König Friedrich 1I. nach Erschöpfung des ihm von seinem spar⸗ sgmen Vater hinterlassenen Kriegsschatzes genötigt war, zur Fort⸗ führung des Siebenjährigen Krieges das alte Mittel des Kippens und Wippens anzuwenden, d. h. das Silbergeld zu verschlechtern, oder ob im Weltkrieg der Staatssekretär Helfferich mit einem uneinigen und die Verantwortung scheuenden Reichstag um die dringend notwendigen Kriegssteuern zu kämpfen hatte.

Für die Kriegsfinanzierung in der Neuzeit sind im Vergleich zur Vergangenheit zwei wichtige Faktoren maßgebend, einmal die mit der Aufstellung von Massenheeren und mit dem modernen Kriegsgerät verbundene gewaltige Erhöhung der Kriegskosten, zum anderen die Vervollkommnung des staatlichen Kredit⸗ apparates. Der Krieg 1870/71 hat Deutschland rund 1 ½ Mil⸗ liarden Mark gekostet, der Weltkrieg 1914/18 das Hundertfache, rund 150 Milliarden. So konnte der Krieg 1870/71 im wesfent⸗ lichen mit kurzfristigen Krediten finanziert werden. Der Versuch, den Weltkrieg ebenfalls in der Hauptsache durch Anleihen und kurzfristige Kredite zu finanzieren, erwies sich als verhängnisvoll.

Das zweite große Finanzierungsmittel, die Steuer, werde nicht hinreichend angewandt. Daher griff man weitgehend zur Finanzierung durch die Notenpresse. Bis 1918 wurde der Noten⸗ umlauf versiebenfacht. Das hätte man zwar alles wieder in Ordnung bringen können, wenn nicht die Waffenniederlegung und das Diktat von Versailles gewesen wären. Durch diese Ver⸗ kettung wirtschaftlicher und politischer Ursachen kam es statt zur Wiederherstellung geordneter Verhältnisse zu der Inflation der Jahre 1919 1923. Uns allen ist diese Zeit in bitterster Er⸗ innerung. Wenn es eine Verpflichtung für die finanz⸗ und wirt⸗ schaftspolitische Führung des Reiches gibt, so ist es die, die Ge⸗ fahr einer Inflation mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu bekämpfen und abzuwenden. 1.

Dieser Verpflichtung sind wir uns heute voll bewußt. Ein neuer Weltkrieg ist uns aufgenötigt worden, dessen Ausmaße auch in finanzieller Hinsicht die des ersten Weltkrieges weit über⸗ treffen. So gut wie die gesamte Produktionskraft des Reiches muß heute in den Dienst des Krieges gestellt werden. Für private Konsumgüter kann’ bei der Härte dieser Auseinander⸗ setzung nur eine geringe Spanne bleiben. Die Folge ist natür⸗ lich, daß ein Teil des vorhandenen Geldes nicht ausgegeben werden kann und insofern seine Kaufkraft einbüßt, Diese Kauf⸗ kraft wird erst in dem Augenblick wieder lebendig, in dem nach Kriegsende wieder genügend Verbrauchswaren zur Verfügung stehen. Daß das Geld bis dahin seinen Wert behält. dafür sorgt der Preiskommissaxr durch die Erhaltung der Preisstabilität bei allen Verbrauchsgütern. Wenn man also infolge der kriegs⸗ bedingten Warenverknappung nicht alles kaufen kann, wozu die meisten nach dem Inhalt ihrer. Geldtasche in der Lage wären, so handelt es sich um eine vorübergehende Stillegung von Kauf⸗ krast, nicht aber um eine Entwertung des Geldes. Auch in der Tatsache, daß im Schwarzhandel steigende Preise gezahlt werden, kann eine Entwertung des Geldes nicht erblickt werden. Es ist eine uralte Regel, daß, wenn Waren⸗ knapp sind, ein schwarzer Markt sich nicht vollstandig vermeiden läßt und daß auf solchem Markt Liebhaberpreise gezahlt werden. Wird der Kaffee knapp, werden sich eben immer passionierte Kaffeetrinker finden, die bereit sind, jeden Preis für das letzte Pfund zu zahlen. Dieses künstlich hochgetriebene Gebäude der schwarzen Preise stürzt in dem Augenblick in sich zusammen, in dem es nach dem Kriege wieder Ware gibt Der deutsche Sparer, der sein Geld jetzt nicht für überflüssige Dinge zu überhöhten Preisen ausgibt, sondern es auf die Sparkasse bringt, handelt nicht nur kriegsmäßig richtig, sondern auch klug. Denn einmal ist das Gerede, daß Spargut⸗ haben jetzt oder später weggenommen werden könnten, lediglich eines der bösen Gerüchte aus der Giftküche der feindlichen Pro⸗ paganda. Zum anderen wird sich nach Beendigung des Krieges zeigen, welche ungeheueren Möglichkeiten in der Umstellung unserer Kriegs⸗ und Friedensproduktion stecken. Hat unsere Industrie in der Herstellung von Waffen für den Krieg organi⸗ satorisch und technisch Wunder vollbracht, so wird sie in der Her⸗ stellung von Waren für den Frieden auch was die Preise an⸗ betrifft gleiche Wunder vollbringen. Dann wird sich zeigen, daß das Sparen sich gelohnt hat, und daß das Gerede von der Entwertung des Geldes ein Unfug war. Richtig ist nur das eine, daß, soweit das überschüssige Geld nicht zum Sparen ver⸗ wendet wird, diese Geldfülle einen Druck auf die Preise ausüben und infolgedessen inflatoxische Gefahren heraufbeschwören kann.

Es kommt deshalb entscheidend darauf an, daß die Methoden der deutschen Finanzpolitik, mittels deren die notwendigen Mittel zur Finanzierung des Krieges aufgebracht werden, sede solche Gefahr nach Menschenmöglichkeit ausschließen. Die Finanzpolitik hat mit der Steuer das wirksamste Mittel in der Hand, um die ehrnc überschüssige und daher überflüssige Kaufkraft abzu⸗

chöpfen. Die Steuer beseitigt Kaufkraft. Was weggesteuert ist,

Die Methodik der deutschen Kriegsfinanzierung 8 Ein Rundfunkvortrag des Reichsfinanzministers

stehe diese Sorge.

kann keinen Schaden mehr anrichten. So unliebsam das Mittel der Steuer 88. ielen erscheint, so sollte sich doch jeder darüber klar werden, daß er mit dem Steuerbetrag, den er an die Finanz⸗ kasse entrichtet, zugleich einen Beitrag zur Finanzierung der Kriegslasten und einen Beitrag zur Bekämpfung der Inflations⸗ gefahr leistet. Darin liegt die große finanz⸗ und wirtschafts⸗ politische Bedeutung der Steuer und damit ist auch die Begrün⸗ dung für die steuerlichen Maßnahmen gegeben, die wir in diesem Kriege durchgeführt haben, und für etwaige Maßnahmen, die auf diesem Gebiet noch in Zukunft notwendig werden sollten. Wir haben bisher in 4 ½ Kriegsjahren etwa über 50 % der gesamten Kriegsausgaben durch Steuern und sonstige laufende Einnahmen, einschließlich der Beiträge der von uns besetzten Gebiete, decken können.

Das zweite große Mittel der Kriegsfinanzierung, der Kredit, brauchte daher nur in Höhe von noch nicht 50 % der. Kriegsaus⸗ gaben in Anspruch genommen zu werden.

Wir haben nicht, wie im ersten Weltkrieg, öffentliche Kriegs⸗ anleihen aufgelegt, sondern die erforderlichen Kreditsummen zum größten Teil bei Banken und anderen Geldinstituten aufgenommen. Das wird heute als die Methode der geräuschlosen Kriegsfinan⸗ zierung bezeichnet. Ihr Durchführung beruht zum guten Teil auf der hohen Sparleistung des deutschen Volkes, deren Nutzen für den einzelnen ich vorher dargelegt habe. Viele Deutsche machen sich nun Sorgen wegen der Höhe der Reichsschulden.Sie fragen sich⸗ und oft genug auch mich —, wie die deutsche Wirtschaft eine solche Belastung ertragen soll, ohne zusammenzubrechen. Ich ver⸗ Aber einmal läuft dem Wachstum der öffent⸗ lichen Schuld eine Abnahme der privaten Verschuldung innerhalb der deutschen Volkswirtschaft parallel. Zweitens wird die Ver⸗ schuldung des Reiches durch den Gewinn großer und fruchtbacer Gebiete im Westen und Osten weitgehend wettgemacht. Drittens ist die Schuld des Reiches im Grunde ein Schuld des Deutschen Volkes an sich selbst. Es kann und muß daher nach Kriegsende ge⸗ lingen, die öffentliche Schuld teils aus den Steuereinnahmen der wieder aufblühenden privaten Wirtschaft zu tilgen, teils lang⸗ fristig zu konsolidieren, so daß wir in einem langen segensreichen Frieden die erforderliche Zeit haben, die Entschuldung des Reiches durchzuführen.

Auch die Notenpresse ist von uns nicht über das erforderliche Maß beansprucht worden. Zwar ist der Zahlungsmittelumlauf seit Kriegsbeginn um rund das Dreifache gestiegen. Die Ursachen dafür sind bekannt. Da ist der Bedarf der Wehrmachtkassen, die Zahlung der Familienunterstützung, da sind die gestiegenen Lohn⸗ summen in der Rüstungsindustrie, die Löhne der krigesverpflich⸗ teten Arbeiter, der Millionen von Ausländern, da ist die Aus⸗ zahlung von Kriegssachschäden auf Grund der Terrorangriffe und schließlich die Steigerung der Einwohnerzahl auf Grund der Ver⸗ größerung des Reichsgebietes. Das Steigen des Zahlungsmittel⸗ umlaufs ist daher kein Grund zur Besorgnis.

Auf die Frage: Wie wird der Krieg finanziert? lautet die Antwort: Durch unsere Arbeit, durch unsere Disziplin, durch unsere Steuern, durch unser Sparen. Auf diesen Wegen wird das Geld für den Krieg immer beschafft werden, und dieses Geld wird seinen Wert behalten. Die Grundlagen der deutschen Kriegs⸗ finanzierung sind gesund. Es wird niemandem gelingen, sie zu erschüttern. Es ist nicht wahr, daß die silbernen Kugeln, von denen einst Lloyd George im Weltkrieg sprach, den Ausschlag geben, sondern den Sieg gewährleisten allein die Tapferkeit unserer Soldaten an der Front und die Arbeit und Opferbereitschaft der Heimat.

Berufswartetagung der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel

Im Hause für Berufsgestaltung des Lebensmittel⸗Einzelhandels in Neuwied fand kürzlich eine Berufswartetagung der Mirtschafts⸗ gruppe Einzelhandel statt. Auf dieser Tagung wurden nicht nur Fragen der Ausbildung des Nachwuchses besprochen, sondern auch die augenblickliche Lage des Einzelhandels im Zusammenhang mit den Sorgen um den beruflichen Nachwuchs behandelt.

Aus den Vorträgen und Aussprachen ging klar hervor, daß an der Aufrechterhaltung einer in jeder Beziehung gediegenen Aus⸗ bildung auch unter den bestehenden schwierigen Arhegsverhältnissen festgehalten und weiter gearbeitet werden muß. Es genügt deshalb auch nicht, dem Lehrling nur fachliche Kenntnisse zu vermitteln, wenn er nicht gleichzeitig im beruflichen Ethos erzogen wird. Der Lehrling von heute ist der Kaufmann von morgen, der mit dazu beitragen muß, den Einzelhandel in die Lage zu versetzen, die ihm im Rahmen der Gesamtwirtschaft gestellten Aufgaben zu meistern. Aus diesem Grunde muß nach wie vor der Schwerpunkt der Aus⸗ bildung im Betrieb liegen. So wichtig fachliches und sachliches Können auch ist, so ist es doch nur die Persönlichkeit des Kauf⸗ manns, die die Gewähr dafür gibt, daß der junge Mensch seine Lebensaufgabe nicht im Händlerischen jeht, sondern sie als Teil der gesamten deutschen auf das Gemeinwohl ausgerichteten Auf⸗ betrachtet. Die stärkste Kraft, die den Lehrling zu diesem Ziele treibt, ist das Vorbild seines Lehrherrn.

Die in vielen Teilen des Reiches eingerichteten Arbeitsgemein⸗ schaften für Preisbildung und Bewirtschaftung stellen auch einen Weg dar, die Tätigkeit des Einzelhandelskaufmanns in den Dienst der Allgemeinheit zu stellen. Diese bestehenden und noch einzu⸗ richtenden Arbeitsgemeinschaften sollen dem Kaufmann helfen, die zeitbedingten Schwierigkeiten zu überwinden. Sie werden vor allem auch dazu beitragen, den Handel in die Lage zu versetzen, aus eigener Kraft ohne staatlichen Eingriff seinen Aufgaben ge⸗ recht zu werden. Der sich durch die ganze Tagung ziehende Grund⸗ gedanke war der, daß alle Verantwortlichen des Einzelhandels daran arbeiten müssen, das Wohl des Staates in die Sprache des Berufes zu übersetzen. Nur durch diese Auffassung von Wesen und Wert des Einezelhandels können alle schwebenden Fragen, gleich ob sie Nachwuchs⸗ oder Tagessorgen betreffen, zur Zufrie⸗ denheit aller gelöst werden. 8 8

lichen Außenhan

—,—, Brüsse!

8 vffentlicher Anzeiger

Wirtschaft des Aluslandes Aus der Braunkohlenwirtschaft Dänemarks

Kopenhagen, 7. April. Wie sich aus Schätzungen von unterrich⸗ teter Seite ergibt, sind die Braunkohlenreserven, die Dänemark 8 Ses ung aeen. trotz des gesteigerten Abbaus in den letzten Jahren zur Deckung der verminderten Brennstoffzufuhren aus dem Auslande, noch als recht groß anzusehen. Durch die systema⸗ tischen Bohrungen, die im letzten Jahr insbesondere in Mittel⸗ jütland vorgenommen wurden, sind mehrere neue und beträcht⸗ liche Kohlenlager erschlossen worden, von denen einige zwar wegen allzu hoher Abbaukosten für eine Ausbeute fortfallen, andere und umfangreiche Vorkommen aber leicht ausgenutzt werden können.

i Ansehung der Fündigkeit diesex neuen Vorkommen und der

engen, die aus den alten teilweise schon abgebauten Lagern noch gewonnen werden können, kann, wie es heißt, mit einer Braunkohlenreserve von noch gut 25 Mill. t gerechnet werden.

SDdliee Eisenwirtschaft Schwedens 1943

Stockholm, 7. April. Wie im Bericht des Verbandes der schwe⸗ dischen Maschinenfabriken für 1943 mitgeteilt wird, war Produktion der schwedischen Eisenwerke im vergangenen Jahre im großen und ganzen gegenüber 1942 unverändert. Die Her⸗ stellung von handelsfertigem Eisen und Stahl zeigte eine nur unbedeutende Verringerung, während die Ein⸗ und Ausfuhr von Eisen einen starken Rückgang erfuhr. Der ganze schwedische

Eisenverbrauch, der sich 1942 auf etwa 1 Mill. t belief, dürfte im

Jahre 1943 diese Zahl nicht erreicht haben. Ein Rückgang im Auftragseingang wurde besonders bei den Stahlgießereien be⸗ obachtet.

Leichte Verringerung des ungarischen Ausfuhrüberschusses in 1943 Budapest, 6. vess Nach den vorläufigen Ergebnissen der amt⸗ - helsstatistik erhöhte sich im Jahre 1943 die un⸗ garische Ausfuhr vom 1144 auf 1288 Mill. P, also um rund 13 v. H. Gleichzeitig trat bei der Einfuhr eine Steigerung um rund 24 v. H. von 923 auf 1148 Mill. P ein, so daß sich der Ausfuhrüberschuß gegenüber dem Vorjahre von 221 auf 140 Mill. P verringert hat. Da sich das gesamte ungarische Preis niveau im Laufe des vergangenen Jahres infolge der am 1. Juli durchgeführten allgemeinen amtlichen Preiserhöhung stärker er höht hat als der Wert der Ausfuhr, dürfte sich die Ausfuhr nur wertmäßig, nicht aber mengenmäßig gesteigert haben. Es ist vielmehr anzunehmen, daß auf den meisten Gebieten ein gewisser mengenmäßiger Rückgang der Ausfuhr zu verzeichnen war. Auch auf der Einfuhrseite dürfte eine mengenmäßige Steigerung der Umsätze im allgemeinen nicht vorliegen.

1 8 8 Geplante Wiedererrichtung der staatlichen albanischen Agrarbank

Tirana, 10. April. Das albanische Wirtschaftsministerium hat dem Staatsrat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Wieder⸗

errichtung der „Staatlichen Agranbank“ vorsieht. Dieses Institut

war nach der Besetzung Albaniens durch die Italiener mit Wirkung vom 15. Mai 1939 in dem italienischen Bankinstitut Banco di Napoli aufgegangen. Es hatte seine Tätigkeit erst Mitte 1937 aufgenommen, nachdem die Schaffung einer albani⸗ schen Landwirtschaftsbank bereits seit dem Jahre 1922 öffentlich diskutiert worden war. Insgesamt wurden in der knapp zwei⸗ jährigen Tätigkeit der Agrarbank, die in Skutari, Korca und Valona Zweigstellen errichtet hatte, rund 900 000 albanische Franken Landwirtschaftskredite begeben.

Berichtes von auswärtigen Devisenmärkten

Budapest. 6. April. (D. N. B.) Alles m Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62. Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 8. April. (D. N. B.) New York 4,02 ½½ 4,03 ½, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64 %, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—. 1

Amsterdam, 6. April. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit. [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris

30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsinki —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—. Kopenhagen —.—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zürich, 6. April. (D. N. B.) [11.40 Uhr. Paris 6,28 ¼, London 17,36, New York 4,30, Brüsse! 69,25 B., Mailand 22,67 ½ B., Madrid 39,75 B., Holland. 229 ¾⅞, Berlin 172,55, Lissabon 17,40 Stockholm 102,65, Oslo 98,62 ½%, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Pragçg 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbu 3,50 B., Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,75, Preßburg 15,00 Buenos Aires 97 ¾, Japan 101,00, Rio 22,00 B.

Kopenhagen, 6. April. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 6. April. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B.,

Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B. Helsinke

8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türke’ —,— B., Lissabon —,— G., 17,25 B., Buenos Aires 101,50 G., 103,50 B.

Oslo, 6. April. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B. Helsink; 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom —,— G., 23,20 B., Prag —.— G., —,— B. .

London, 6. April. (D. N. B.) Silber Silber auf Lieferung Barren 23,50 Gold 168/—

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verluft⸗ und Fundsachen, 6. Auslosung ufwo, von

2. Zwan sversteigerungen, 3. Gufgebote,

1. Untersuchungs⸗ und Straffachen.

ertpapieren,

8. Kommanditgesellschaften auf Aret⸗ 1 9. Deutsche Aec esechaeen

7. Arkttengesellschaften, 11. Genossenschaften.

10. Gefellschaften m. b. H., 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

. Unfan⸗ und Falübenserhhecungen. .Deutsche Relchsbank und Bankausweise Verschiebene Bekanntmachungen.

1. Umterzucungs- und Stranacen

Verfügung.

Straffache gegen den v⸗Sturmmann Thilo Bornschein, ⸗T.⸗Stuba, Bu., gegen den wegen eines Verbrechens gegen die K. W. V. O., die Preisstraf. V. O. und wegen Steuer⸗ hinterziehung die Anklage verfügt worden ist, wird gemäß 8 41 der K. St. V. O. das Vermögen des Ange klagten beschlagnahmt.

*

130 6 In der

Es ist ein Vermögensverwalter zu

* und Polizeigericht XXII Kassel. Weimar, den 31. März 1944. 3 Der Gerichtsherr: Erbprinz zu Waldeck, ⸗Obergruppenführer u. General d. Polizei. Der Vorsitzer: Piekenbrock, ⸗Hauptsturmführer u. %⸗Richter d. R.

[307] Bekanntmachung. 8 Dem Schankwirt üka Lettau, Königsberg (Pr)⸗Lauth, habe ich den Fee mit edue g des täglichen Bedarfs auf Grund des § 20 der Ver⸗ ordnung über Handelsbeschränkungen vom 13. 7. 1923 (RGBl. I S. 706) untersagt. Die Handelsuntersagung wirkt für das Reichsgebiet. Königsberg (Pr), den 3. April 1944. Der Obeybürgermeister der Stadt Königsberg (Pr).

[314]

Zloty: 2.

3. Aufgebote

„Der Ortsgruppenleiter der NSDAP. Adolf Hasenbein, Wohlau, hat das Auf⸗ gebot der angeblich durch kriegerische Ereignisse abhanden gekommenen 5 ℳ% polnischen Staatsanleihen, und zwar: 1 ime 1. 1 Obligation Nr. 4 119 171 zu 1000,— und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ 1 Obligation Nr. 4 103 210 zu 500,— Zl.; 3. 1 Obligation Nr. 4 101 164 zu 500,— Zl.; 4. 1 Obligation

Nr. 4 237 044 zn 100,— Zl.; 5. 1 Obliga⸗ tion Nr. 4 546 592 zu 100,— Zl. bean⸗ tragt. Der oder die Inhaber der Ur⸗ kunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf, den 15. September 1944 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 2, anberaumten Auf⸗ gehotstermine seine Rechte anzumelden

Aufgebot.

falls wird. Amtsgericht Wohlau, 24. März 1944.

ihre Kraftloserklärung erfolgen

1311

Barren prompt 23,50,

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 83 vom 11. April

8

1944. S. 3

[308] Bekanntmachungg. Ueber die im Grundbuch von König⸗ stadt Blatt 5709 in Abteilung III. unter Nr. 47 eingetragene Hypothek von 10 000 Goldmark ist auf Antrag des im Grundbuch eingetragenen Gläu⸗ bigers Großdeutsches Reich (Reichs⸗ finanzverwaltung) gemäß § 1 der Verordnung vom 18. März 1938 NGBl,. Teil I S. 317 ein neuer ypothekenbrief erteilt. Mit der Er⸗ teilung des neuen Briefes ist der bis⸗ herige Brief kraftlos geworden. Amtsgericht Berlin, 24. März 1944. Abteilung 407.

[309] Aufgebot.

4 F 2/44. Die Ehefrau Karl Kieren, Emma geb. Plein, aus Bernkastel⸗Kues hat das Aufgebot des verlorengegange⸗ nen Grundschuldbriefes vom 13. Mai 1924 über die im Grundbuch von Andel Bd. 19, Bl. 848 (früher Bd. 2, Bl. 97) in Abt. III unter lfd. Nr. 1 für die Antragstellerin am 13. Mai 1924 ein⸗ getragene Grundschuld von 3584,23 Goldmark beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. November 1944, vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichne⸗ ten Gericht, Sitzungszimmer, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird.

Bernkastel⸗Kues, den 30. März 1944.

Das Amtsgericht.

[312] Beschluß vom 28. Januar 1944.

Am 19. Juli 71943 ist in Leipzig, ihrem Wohnsitz, die berufslose Caroline Adele Franziska verw. Kolz geb. Schlo⸗ bohm, ohne ein Testament zu hinter⸗ lassen, gestorben. Sie war geboren am 11. November 1857 in Hamburg, die Eltern sollen Gastwirtsleute in Ham⸗ burg gewesen sein. Frau Kolz heiratete am 9. 11. 1879 in Hamburg einen Jo⸗ hann Franz Heinrich Pemöller, der nach 14 Jahren starb; Kinder aus

dieser Ehe sollen nicht vorhanden sein.

In zweiter Ehe heiratete sie am 21. April 1893 in Hamburg den Kauf⸗ mann Wilhelm Johann Heinrich Kolz, der am 8. Februar 1929 in Leipzig starb. Aus dieser Ehe sind drei Kinder hervorgegangen, die unverheiratet bzw. ohne Kinder vsntrlassen zu haben, ge⸗ storben bzw. gefallen sind. Es ergeht an⸗ alle diejenigen, die ein Erbrecht am Nachlasse der gen. Kolz haben, die Auf⸗ forderung, sich bis zum 30. April 1944 beim unterzeichneten Nachlaßgericht (181 VI 270/43) unter Vorlegung der ihr Erbrecht begründenden Urkunden zu melden. Leipzig, den 28. Januar 1944. Das Amtsgericht. Abt. 181.

Aufgebot.

Der Schiffer Adum Schreiber in Peisern, Goethestraße 13, hat beantvagt, den vexschollenen Sohn Eduard Schrei⸗ ber, geb. am 23. 10. 1912, zuletzt wohn⸗

haft in Langenau, Kreis Konin, für

tot zu erklären. Der Verschollene wird aufgefordert, sich bis zum 15. Juni 1944 vor dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden kann. Alle, die Auskunft über den Verschollenen geben können, werden aufgefordert, bis zu dem oben bestimm⸗ ten Zeitpunkt dem Gericht in Konin Angeig, zu machen. Konin, den 31. März 1944. Das Amtsgericht.

13] 8 14/43/7. Kraftlos erklärt wurde das Sparbuch der Salzburger Spar⸗ kasse, ““ Nr. 43 139, lautend auf aria Meisinger, über Reichs⸗ mark 11 543,06 mit Losungswort.

Landgericht Salzburg, Abt. 4,

am 4. April 1944.

[810] Bekanntmachung. Durch Beschluß vom 10. Dezember 1943 ist der im Jahre 1884 in Solote⸗ jewka, Kreis Slonim, Gouvernement rodno, geborene frühere Landespolizist Peter Gorbatsch, zuletzt wohnhaft in Jungingen (Mlodojewo), Kreis Konin, ür tot erklärt worden. Als Todestag ist der 20. Januar 1920 festgestellt. Konin, am 3. Januar 1944. Das Amtsgericht Grenzhausen.

Zustellungen

1815) Oeffentliche Zustellung. 12 Es klagen: 1. Elisabeth Anna Emilie Faßls eb. Poepke, Berlin⸗Wilmersdorf, hlandstr. 98/99, öEE111 ter: Rechtsanwalt Dr. Wienholtz, Ber⸗ lin W 50, Kurfürstendamm 232, gegen den Max Israel Jaffé, früher in Ber⸗ lin⸗Wilmersdorf, Uhlandstr. 60, 222 R. 751. 49; 2. r Julia Chimitsch geb. ischer in LE Deides⸗ eimer Str. 28 bei Dollezal, Prozeßbe⸗ vollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hel⸗ mut Kost, Charlotienburg, Hantstraße⸗ Nr. 129, gegen den Michael Chimitsch, unbekannten Aufenthalts, 241 R. 92 44; 38. Frau Hedwig Geske geb. Napierale, Berlin, Buchstr. 4, Efese beavarnächtig. ter: Rechtsanwalt Fritz Dittmann, Ber⸗ lin Straße 107, gegen den Schneider August Geske, früher Berlin, 217 R. 72. 44; 4. Frau Elisabeth Lewith geb. Eising in La Louviére, Rue Har⸗ moire Nr. 165 bei Madame Massin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt

Dr. Kalies, Berlin, Königstraße 49, gegen den Photographen Arthur Lewith, früher in Roclenge sur Geer (Belgien), 224 R 107. 44; 5. Frau Magdalene Schulz geb. Bochynek in Berlin, Schön⸗ hauser Allee 72, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Scholz, Berlin⸗Dah⸗ lem, Bitterstr. 7a, gegen den Tapezierer Walter Schulz, früher in Berlin, Grün⸗ thaler Str. 60 bei Schwabe, 250 R. 124. 44; 6. Frau Käte Saul geb. Gaffrey, Berlin, Bödickerstr. 2, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kottmeier, Berlin, Leipziger Str. 39, gegen den Kaufmann Cäsar Saul, früher Berlin⸗Lichtenberg, Hauptstraße Nr. 1 d, 252 R. 636. 43; 7. Detacheur Frit Dubois, Berlin⸗Neuheiligensee, Karwitzer Pfad 19 b bei Schwarzer, z. Zt. Gesreiter, Feldpost⸗Nr. 47 337, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Rukes, Berlin⸗Schöneberg, gegen Ehefrau Hildegard Dubois geb. Brase, früher Berlin, 215 R 104. 43; 8. Dr. Helmut Legerlotz, Wien, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Foth, Berlin, gegen Frau Selma Sachs, früher in Berlin, 242 0. .177. 43, mit den An⸗ trägen zu 1 bis 7 auf Ehescheidung, zu 8 festzustellen, die Beklagte ist nicht erechtigt, aus dem zwischen dem Klä⸗ ger und dem verstorbenen Dr. Wilhelm Sachs geschlossenen Vertrage vom 4.12. 1933 und dem Ergänzungsvertrag vom 16. 1. 1935 stgenhest Rechte herzu⸗ leiten. Die Beklagten werden zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Berlin geladen, und zwar auf den: 1. 30. Juni 1944, 11 ½ Uhr, II. Stock, Zimmer 244, 2. 15. Juni 1944, 10 Uhr, II. Stock, Zimmer 245, 3. 16. Juni 1944, 10 Uhr, II. Stock, Zimmer 235, 4. 15. Juni 1944, 10 Uhr, II. Stock, Zimmer 261, 5. 7. Juni 1944, 10 Uhr, II. Stock, Zimmer 237, 6. 30. Juni 1944, 10 Uhr, II. Stock, Zimmer A 212, 7. 1. Juni 1944, 10 Uhr, II. Stock, Zimmer 253, 8. 19. Juni 1944, 10 Uhr, II. Stock, Zimmer 233, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen zu 1 und 6 Konsulenten, zu 2 bis 5, 7 und 8 Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Berlin, den 4. April 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[31605 Oeffentliche Zustellung.

Der kaufmännische Angestellte Jo⸗ hann Heesterbeek, Bremen⸗Hemelingen, Holzstraße 37, vertreten durch R.⸗A. Stats M. Müller, Bremen, klagt gegen seine Ehefrau Gina Heesterbeek geb. Rage, unbekannten Aufenthalts, nach § 49 des Ehegesetzes mit dem Antrage auf kostenpflichtige Scheidung der Ehe unter Schuldigerklärung der Beklagten. Der Kläger ladet die Bekagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Gerichtshaus, Zimmer 69, 6. Juni 1944, vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung, durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt ver⸗ treten, zu erscheinen. Zwecks öffent⸗ licher Zustellung bekanntgemacht.

Bremen, den 31. März 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

auf den

[168 Oeffentliche Zustellung.

2 R. 63,44. Die Ehefrau Agnes Banasik geb. Rerek in Wirsitz, Berliner Straße 111, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Paschotta in Bromberg, klagt gegen den Arbeiter Thomas Banasik, unbekannten Aufenthalts, früher in Glesno, auf Ehescheidung aus § 55 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Landgerichts in Bromberg, Große Bergstraße 4, Zim⸗ mer 7, auf den 7. Juni 1944, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Bromberg, den 24. März 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 254]) Oeffentliche Zustellung. 84 R. 128/44. Die Frau Martha Stein geb. Damm in Seelow, Berliner Str. 33, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Bischoff in Seelow, klagt gegen den Arbeiter Bruno Stein, unbekann⸗ ten Aufenthalts, früher in Seelow, auf Ehescheidung aus § 49 und Schuldig⸗ erklärung des Beklagten gemäß § 60. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Frankfurt, Oder, Zim⸗ mer 241, auf den 7. Juni 1944, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Frankfurt, Oder, den 25. März 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

172 Eestentliche Zustellung und Ladung. Marie Lechler geb. Hettler, Weberin in Mühlhausen, Enz, klagt gegen ihren mit unbekanntem Aufenthalt abwesen⸗ den Ehemann Heinrich Lechler, Bagger⸗ meister, auf Chescheidung. Zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte auf Freitag, den 2. Juni 1944, vorm. 9 Uhr, vor das Landgericht Heilbronn/ N. geladen. Geschäftsstelle des Landgerichts Heilbronn / N.

Landgericht Bremen,

255] Der in Nr. 71 unter Nr. 31 507 an⸗ xegebene Name muß Fedorow, nicht Fergmn heißen. . Gleiwitz, den 31. März 1944. Landgericht. Münzberg, Landgerichtsrat.

[173] Oeffentliche Zustellung.

3 R 157/43. Die Ehefrau Johann Josef Viktor Tony Moitzheim, Angelika eb. Kremer verwitwete Klepper, in uxemburg, Adolf⸗Hitler⸗Str. 21, Pro⸗ eßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Jochem in Trier, klagt gegen ihren Ehemann Johann Josef Biktor Tony Moitzheim, früher in Luxemburg, Pe⸗ trusring Nr. 130, z. Z. unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung mit dem Antrag, das Landgericht wolle die am 6. Juni 1930 vor dem Standesbeamten in Luxemburg geschlosseue Ehe der Parteien scheiden, den Beklagten für allein schuldig erklären und ihm die Kosten des Rechtsstreits auferlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Luxemburg, Gerichts⸗ hofstraße, 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 31, auf den 30. Mai 1944, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Luxemburg, den 22. März 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[174] Marie Dihlmann geb. Storz in Tuttlingen klagt gegen ihren Ehemann Hermann Dihlmann, Gerber, unbe⸗ kannten Aufenthalts in Amerika, auf Ehescheidung aus § 55 Eheges. Ver⸗ andlungstermin: Mittwoch, den 1. Mai 1944, 9 Uhr, vor der 1. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Rottweil a. N. Geschäftsstelle des Landgerichts. Oeffentliche Zustellung. Der Kaufmann Ferdinand Men⸗ nicken, Köln, Zülpicher Platz 18, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Braun und Dr. Bohne, Köln, klagt egen den Kaufmann Hermann Han⸗ amer, früher in Köln⸗Holweide, Wasserwerkstr. 10, zur Zeit unbekann⸗ ten Aufenthaltes, wegen Forderung mit dem Antrage auf Zahlung von 5000,— H.ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 16. 2. 1943. Der Kläger ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts in Köln, Reichenspergerplatz Nr. 1, I. Stockwerk, Zimmer Nr. 267, auf den 9. Juni 1944, 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Köln, den 25. März 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[317]

gesellschaften

- Der Aufsichtsrat und Vorstand haben in einer gemeinsamen Sitzung am 3. April 1944 die Verteilung einer Divi⸗ dende von 5 % für das Geschäftsjahr 1943 beschlossen. [353] Die Einlösung der Gewinnanteil⸗ scheine Nr. 6 erfolgt ab 27. April 1944 außer bei der Kasse unserer Gesellschaft Flensburg: bei der Flensburger Pri⸗ vatbank, Filiale der Schleswig⸗Hol⸗ steinischen und Westbank, vres bei der August Thyssen⸗Bank A. G., Hamburg: bei der Deutschen Bank, Filiale Hamburg. Den 3. April 1944. Flensburger Schiffsbau⸗Gesellschaft.

[279] A. Ziemann A. G.

Gemäß § 4 der 2. Verordnung über die Einschränkung von Mitgliederver⸗ sammlungen vom 23. 12. 1943 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Gesell⸗ schaft beschlossen, aus dem Gewinn des Geschäftsjahres 1942/43 eine Dividende von 6 % an die Aktionäre auszuschütten.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab 27. April 1944 an der Gesellschafts⸗ kasse sowie bei der Deutschen Bank,

Stuttgart, gegen Einreichung des Ge⸗

winnanteilscheins Nr. 7. Den 3. April 1944. Der Vorstandd. Dr. Paul Schlaich.

[278] 8 Usines⸗Mathes S. A. Brüssel, 109 Rue des Etangs Noirs 109. Mathes⸗Fabriken Akt. Ges., Berlin⸗Küstrin.

Die Herren Aktionäre unserer Ge⸗ sellschaft werden hiermit zu der am Montag, dem 1. Mai 1944, um 15 Uhr am Sitz der Gesellschaft in Brüssel statt⸗ findenden ordentlichen Generalversamm⸗ lung eingeladen. 8

An der Generalversammlung können nur die Herren Aktionäre teilnehmen, welche (entsprechend § 24 der Statuten) ihre Aktien hinterlegt haben: .

bei der Bank der Société Générale

de Belgique in Brüssel,

bei der Bank der Soeiété Générale

in Charleroi,

am Sitz der Gesellschaft in Brüssel.

Mathes⸗Fabriken A.⸗G., Berlin.

Kannebley.

[114].

Bayerische Handelsbank, München

Bilanz für den 31. Dezember 1943.

b)

. Eigene Hypothekenpfandbriefe und

Aktiva.

Kassenbestand einschl. Reichsbank⸗ u. Postscheck⸗ Ssseneeheeee11114“ Wertpapiere, soweit sie nicht unter Ziffer 3 und 10 aufgeführt 3 a) Schatzanweisungen, Anleihen und Schuld⸗

sind:

Reiches und der

buchforderungen des 6*“ Sonstige Wertpapiere ....... Schuld⸗

verschreibungen (Nennbetrag R.ℳ 1 009 200) Bankguthaben .1 8

. Sonstige Forderungen...

Hypotheken, davon: a) Deckungshypotheken ..

b)

d)

Abgeltungsdarlehen ...

c) Rentenbank⸗Kreditanstalts⸗Hypotheken ..

Zusatzforderungen nach der Verordnung

vom 27, September 19326

(Davon zur Deckung verwendet Reichs⸗ mark 328 703 541,73 und deckungsfähige Eigentümergrundschulden svgl. Ziff. 11] ERℳ 100 200,—, zus. Rℳ 328 803 741,73)

7. Kommunaldarlehen . ...

(Davon:

2)

b)

0)

mit Reichsbürgschaft FR.ü 9 406 024,40, zur Deckung verwendet R.ℳ 10 518 514,—).

8. Sonstige Hypotheeen ..“ 9. Zinsen:

Anteilige Zinsen: Hypothekdarlehenszinsen Rentenbank⸗Kreditanstalts⸗

Hypothekenzinsen. Kommunaldarlehenszinsen 148 326,88 Wertpapierzinsen. 39 750,89

4 316 148,54 11 063,05

Im letzten Monat des Geschäftsjahres fällige

Zinsen: Hypothekdarlehenszinsen 137 975,81 Kommunaldarlehenszinsen. 3 598,69

Rückständige Zinsen: Hypothekdarlehenszinsen Rentenbank⸗Kreditanstalts⸗

Hypothekenzinsen .. . .

. 159 720,14 1 473,41

1572 105,55

Hierauf zurückgestellt 128 434,42

32755,15

Kommunaldarlehenszinsen. 143,81

3 851 859 105 672

310 515 900,— 19 188 672

329 704 572 1 498 369 60

964 571/87

8'

4 515 289

141 574

32 902

10. Beteiligungen ....

(Davon sind nom. Eℳ 1 170 000,— Be⸗ teiligungen bei anderen Kreditinstituten.)

11. Grundstücke u. Gebäude: Sonst. Grundstücke

(Davon deckungsfähige Eigentümergrund⸗ schulden R.ℳ 100 200,—).

12. Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung 13. Posten der Rechnungsabgrenzunng rNW. 14. In den Aktiven sind enthalten:

Forderungen gemäß § 14 Abs. 1 u. 3 des Reichs⸗

gesetzes über das Kreditwesen:

a) Deckungshypotheken an Mitglieder des Auf⸗ sichtsrates, des Vorstandes und der Gefolg⸗

schaft der Bayerischen Handelsbank Reichs⸗ mark 119 071,83,

b) Arbeitgeberdarlehen an Gefolgschaftsmit⸗

2)

* 1u

b)

glieder der Bayerischen Handelsbank Reichs⸗ mark 11 070

Passiva.

1. Anleihen im Umlauf: 3 8

Hypothefenpfandbriefe: 400 ige Reichsmark⸗ pfandbriefe 4 ½ h ige Reichsmark⸗ pfandbriefe ..

.266 253 700,— 56 855 300,—

Schuldverschreibungen:

8 40% ige Reichsmarkschuld⸗

voerschreibungen ..

4 ½20 „0 ige Reichsmark⸗ Kommunalschuldver⸗ schreibungen. 3 300 000,—

6 000 000,—

Unverzinsliche Schuldverschreibungen nach der Verordnung vom 27. September 1932

Aufgenommene Darlehen: 4 %ige Renten⸗ bank⸗Kreditanstalts⸗Darlehen.. Verbindlichkeiten:

2)

b)

0)

Verloste und gekündigte Hypothekenpfand⸗

briefe und Schuldverschreibungen: Hypothekenpfandbriefe 317 020,— Schuldverschreibungen 10 590,—

Verpflichtungen aus Teilungsmassevertei⸗ Sonstige Verbindlichkeiten: Andere Ver⸗ binblichteiten

Grundkapital..

.Rücklagen nach § 11 des Reichsgesetzes über das

Kreditwesen und nach 5 7 des Hypotheken⸗

2)

b)

bankgesetzes: .

Gepliche canges. ö Rücklage nach § 7 des Hypothekenbank⸗ gesetzes: „Sonderrücklage A"o

„Sonderrücklage B"30..

Rückstellungen..

2)

b)

.Zinsen:

Anteilige Zinsen: Pfandbriefezinsen 4 252 621,51 Rentenbank⸗Kreditanstalts⸗

Darlehenszinsen . ..

Schuldverschreibungszinsen

Sonstige Zinsen..

9 828,83 184 703,66 29 992,92

Fällige Zinsen: Pfandbriefzinsen ... Schuldverschreibungszinsen

543 288,74 3 281,33

708 556 09

323 109 000

9 300 000—-

327 610 116 153

10 326 903

4 477 146

546 570/07

Posten der Rechnungsabgrenzung 11125254 Verbindlichkeiten aus Bürgschaften Reichs⸗ mark 298 000,—.

2)

b)

. In den Passiven sind enthalten:

Gesamtverpflichtungen nach § 11 Abs. 1 des Reichsgesetzes über d. Kreditwesen (Passiva 1 bis 3) E.h 345 397 896,00, .

Gesamtes haftendes Eigenkapital nach 5 11 Abs. 2 des Reichsgesetzes über das Kredit⸗

wesen (Passiva 4 u. 5) KR. 19 600 000,M0.

332 167 513 42

4 689 766

R. 410 958

3 957 532 69

1 010 255,60 15 369 808 56 2 146 739 ,24

10 532 7782

338 698

1 201 004

130 986

372 086 168 42

333 117 ;;

1 509 672

10 770 667 14 000 000

5 600 000 1 172 125

150 752 04

5 023 716 99 26 078 30 715 600,—