82
“
—
v14“
Reschs, und Staatsanzeiger Nr. 84 vom 12. Aprik
Ornstein, geb. Wagner, Edith, geb. 19. 9. 1900 in Brünn, heimatzust. nach Trebitsch, wohnh. gew. Brünn, Postgafse 1, „
Ornstein, Ernst, geb. 13. 2. 1888 in Trebitsch, heimatzust. nach Trebitsch, wohnh. gew. Brünn, Post⸗ gasse 1, “ Ornstein, Liane, geb. 21. 4. 1928 in Brünn, heimat⸗ zust. nach Trebitsch, wohnh. gew. Brünn, Postgasse 1,
Spitzer, Armin, geb. 7. 3. 1888 in Eschenbach, Bez.
Wsetin, heimatzust. nach Olmütz, wohnh. gew. Olmütz,
Radetzkystr. 5,
Spitzer, Edith, geb. 18. 12. 1924, heimatzust, nach Olmütz, wohnh. gew Olmütz, Radetzkystr. 5,
. Spitzer, Trude, geb. 3. 7. 1898, heimatzust, nach Olmütz, wohnh. gew. Olmütz, Radetzkystr. 5,
Schmeidler, Heinz (Heinrich), geb. 7. 3. 1912 in Proßnitz, heimatzust. nach Proßnitz, wohnh. gew. Proß⸗ nitz, Wassergasse 25,
Schuller, Dinah, geb. 27. 1. 1938 in Brünn, heimat⸗ zust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Hermann Göring⸗ Straße 25 — 27,
Schuller, geb. Feinberger, Ruth, geb. 6. 9. 1914 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Hermann⸗Göring⸗Str. 25 — 27,
Steiner, Rudolf, geb. 16. 9. 1893 in Groß⸗Meseritsch, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Karl⸗ Hermann⸗Wolf⸗Gasse 9,
Dr. Stern, Imanuel, geb. 24. 5. 1882 in Mähr.
Kromau, heimatzust. nach Triesch, Bez. Iglau, wohnh.
gew. Brünn, Beischlägergasse 9,
Wachsberg, Arthur, geb. 22. 1. 1889 in Schönhof, heimatzust. nach Mähr. Ostrau⸗Schles. Ostrau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau⸗Schles. Ostrau, Adolf⸗Hitler⸗Str. 112,
Wähler, Edith, geb. 8. 8. 1924 in Brünn, heimat⸗ zust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Tösmohlidek⸗ gasse 13,
Wähler, Emil, geb. 8. 8. 1924 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Tösmohlidekgasse 13,
Wähler, Helene, geb. 16. 5. 1898 in Busk (ehem. Polen), heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Tösmohlidekgasse 13,
.Wähler, Josef, geb. 27. 2. 1893 in Zalozee (ehem. Polen), heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Tésmohlidekgasse 13,
Wähler, ‚Karl, geb. 11. 4. 1919 in Brünn, heimat⸗ zust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Tösmohlidek⸗ gasse 13,
Wltzek, Richard, geb. 27. 1. 1903 in Brünn, heimat⸗ zust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Unterm Ab⸗ hang 20,
Wltzek, Wilhelm, geb. 13. 4. 1899 in Brünn, heimat⸗ zust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Unterm Ab⸗ hang 20, .
Wodak, Marianne, geb. 30. 6. 1919 in Brünn, heimat⸗ züst. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn⸗Sebrowitz, Zeleny⸗ gasse 78.
Prag, den 4. April 1944.
Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren.
J. A.: Dr. Weinmann, Standartenführer.
Die Einziehung des Nachlasses des Alfred Israel Mied⸗ zwinski, geb. 25. 8. 1877, gest. 17. 10. 1924, zuletzt wohn⸗ haft in Breslau, Kürassierstr. 28, veröffentlicht im Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 9 unter lfd. Nr. 17 vom 4. Januar 1944, wird aufgehoben.
Brreslau, den 5. April 1944.
Anordnung Nr. 181 des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim Reichs⸗ minister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Verein⸗
heitlichung von Trocknungsanlagen 8
Vom 5. April 1944
„Auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaf Trocknungsanlagen im Hauptausschuß Maschinen und Apparate beim Reichs⸗ minister für Rüstung und Kriegsproduktion wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion ange⸗ ordnet: § 1
Folgende Trocknungsanlagen sind nur noch in den nach⸗ stehenden Größen und Ausführungen herzustellen *)..
Maße in mm: 1. Ein⸗ und Zweiwalzentrockner mit und ohne Vakuum: Aeußere Walzendurch⸗ 1 messer 180 315 830 800 1000 1250 Walzenlänge 5 630 1250 1600 2000 2500 Hasenlänge “ 2400 3150 Walzenlänge... 2 err Trommeltrockner: “ Lichter Trommeldurch⸗ Sohhn 1öu“ 1 kleidung . .. . 500 800 1000 1250 1400 1600 1 8 1800 2000 2200 2500 2800 3150 Trommellänge das 5⸗, 8⸗ oder 10fache des Durchmessers. ”. Schaufeltrockner: 1 Lichter Muldendurch⸗ messer.. 600 800 600 1250 1400 1600 d de. Math. Nur 39, 6 Lange der Mulde nur nach Normenzahlender 20. . Plandarren: 8 .“ Trockenfläche pro Darr⸗ .. . 600 .00 N14000)14000 1ö1“ 4 6 1 22ö 1868 5. Kanaltrockner: 8 Se5 Hanalbgeite 1 1900 1250 1400 1600 2000 Lichte Kanalhöhe ... 00 100 250 1600 20 6. Trockenschränke: II111“ 1. ohne Vakuum Lichte Kammerbreite 500 800 1000 1250 1400 1600 2000 2500 3150 Lichte Kammertiefe nur nach Normenzahlen der Reihe R 10. *) Röhrentrockner sind bereits in der Anordnung Nr. 112 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion zur Vereinheit⸗ lichung von Aufbereitungsmaschinen für Braunkohle und Torf vom 22. Februar 1943 enthalten.
u“]
“
2. mit Vakuum Maße in mm: Heizplattenbreite . 750 1120 1500 1900 Heizplattenlänge . 1000 1000 2000 2000
Heizplattenlänge. — 2000 3000 3000
Trockenschalen⸗ 1000 % 355
abmessung. 7. Bandtrockner:
Bandbreite . .1000 1250 1600 2000 2500 3150 4000 8. Walzenbahntrockner:
Walzenbreite .. 4000 Pneumatische Trockner:
Trockenrohrdurchmesser. von 200 bis 500 mm nach Normen⸗ 8 baaäahlen der Reihe R 20
8
I
EE1E1l1I ZReihe R 10 . Teller⸗, Ringscheiben⸗ und Turbinentrockner: äußerer Teller⸗ bzw. Turbinendurchmes⸗ 4000 5000 5600
§ 2 Die Hersteller sind berechtigt, an Stelle einer vorgeschrie⸗ benen Größe eine Größe ihrer jetzigen Fertigung vorläufig weiterzubauen, die der vorgeschriebenen Größe nahekommt. Die vorgesehenen Ersatzgrößen sind der Geschäftsführung der jeweils zuständigen Fachgruppe der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau unverzüglich zu melden.
8 3 20 Die Herstellung von Ersatzteilen und die Ausführung von Reparaturarbeiten bleiben von der Anordnung unberührt.
§ 4 Die Hersteller von Trocknungsanlagen dürfen nur die von ihnen bisher gebauten Trocknerarten und Größen und nur für solche Abnehmerkreise bauen, die bisher von ihnen schon beliefert worden sind. 1 Firmen, die vor dem 1. Januar 1940 keine Trocknungs⸗ anlagen hergestellt haben, dürfen solche nur mit einer be⸗ sonderen Genehmigung herstellen. Anträge sind an die Arbeitsgemeinschaft Trocknungsanlagen, Berlin W 50, Mar⸗ burger Str. 3, zu richten. 8 5
Die Hersteller sind verpflichtet, der Geschäftsführung der jeweils zuständigen Fachgruppe der Wirtschaftsgruppe Ma⸗ schinenbau Auskunft zu erteilen, Einsicht in die Geschäfts⸗ bücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. zu ge⸗ währen und Betriebsbesichtigungen und etwa erforderliche Prüfungen zu gestatten.
§ 6:
In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind an die Arbeits⸗ gemeinschaft Trocknungsanlagen zu richten.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
§ 8
Die Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. „Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung der zuständigen Chefs der Zivilver⸗ waltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok. 8
Berlin, den 5. April 1944.
Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen und Apparate beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Karl Lange.
Druckfehlerberichtigung
In der in Nummer 74/75 des Deutschen Reichsanzeigers und Preußischen Staatsanzeigers veröffentlichten Anordnung Nr. 2/111/44 des Leiters des Hauptringes Maschinenelemente beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Vereinheitlichung von Groß⸗ und Dampfarmaturen vom 10. März 1944 ist unter § 6 Absatz R. Buchstabe a) die Angabe des Normalblattes DIN 9534 zu berichtigen in DIN 9531.
8
öö“ 1
Bekanntmachung
Die am 5. April 1941 ausgegebene Nummer 14 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil I, enthält:
Verordnung über die Aufhebung der Bewertungsfreiheit auf Grund von Steuergutscheinen I. Vom 14. März 1944. Verordnung zur Ginführung des Grundsteuergesetzes in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 15. März 1944.
Verordnung über die Einsatzbedingungen der Ostarbeiter. Vom 25. März 1944.
Verordnung zur Durchführung und Ergänzung der Ver⸗ ordnung über die Einfatzbedingungen der Ostarbeiter. Vom 26. März 1944.
Verordnung über die Einführung der Polizeiverordnung über das Sammeln von Küchen⸗ und Nahrungsmittelabfällen in den eingegliederten Ostgebieten. Vom 28. März 1944.
Umfang: 1 Bogen. Verkaufspreis: 0,15 H R. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 l für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin NW 40, den 6. April 1944.
6 Reichsverlagsamt. J. V.: Stern.
“ Iu
yBekanntmachung
Die am 6. April 1944 ausgegebene Nummer 15 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil I, enthält:
Verordnung über vordringliche Aufgaben der Wasser⸗ und der Energiewirtschaft. Vom 30. März 1944.
Verordnung zur Durchführung der Verordnung über vordring liche Aufgaben der Wasser⸗ und der Energiewirtschaft. Vom 30. März 1944.
Umfang: 1 ¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,30 Hℳ. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 HUℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. .
Berlin NW 40, den 8. April 1944.
—qH—9
Bekanntmachung . Die am 4. April 1944 ausgegebene Nummer 6 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil II, enthält: Gese über die Haushaltsführung im Reich im Rechnungsjahr
1944. Vem 31. März 1944.
von 630 bis 1600 mm nach Normen⸗
ser 1250 1600 2000 2500 3150 3550
Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen den Eisenbahnfrachtverkehr S Liste. Vom 28. März 1944.
Umfang: % Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Hℳ. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 Hℳ für ein Stück bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin “
—7
MRrlichtamtliches
Das von der Deutschen Seewarte im Auftrage des Ober⸗ kommandos der Kriegsmarine herausgegebene Nautische Jahrbuch oder Ephemeriden Sund Tafeln für das Jahr 1945 ist im Verlag Broschek & Co., Hamburg 36, Große Bleichen 36 —52,
eben erschienen. Das Buch wird den Reichs⸗ und Staatsbehörden
sowie den Wiederverkäufern bei unmittelbarer Bestellung zum Preise von Ft. ℳ 1,50 vom Verleger geliefert. Im Buchhandel ist das Buch zum Preise von Hℳ 2,— für das Stück zu beziehen.
Postwesen
Zurückhaltung in der Versendung dringender Postpakete
Dringende Pakete befördert die Deutsche Reichspost mit den schnellsten Postgelegenheiten, d. h. in den Bahnpostwagen der D⸗, Eil⸗ und Personenzüge, während gewöhnliche Pakete, vor allem auf weitere Entfernungen, meist mit Güterzügen versandt werden. Die Sonderbehandlung der dringenden Pakete machte früher bei ihrer verhältnismäßig geringen Zahl und bei den zahl⸗ reich verkehrenden Zügen für den Personenverkehr keine beson⸗ deren Schwierigkeiten. Seit einiger Zeit hat aber die Zahl der dringenden Pakete einen solchen Umfang angenommen, daß es unmöglich wird, sie noch weiterhin auf die dafür vorgesehene Weise zu befördern, weil der durch die Verringerung der Züge für den Personenverkehr ohnehin schon beschränkte Raum in den Bahnposten in der Hauptsache der eiligen Briefpost vorbehalten bleiben muß und weil die Haltezeiten der dem Reiseverkehr dienenden Züge vielfach nicht ausreichen, um große Paketmassen umzuschlagen. Die Deutsche Reichspost richtet daher das Ersuchen an die Paketversender von der dringenden Versen dung nur in wirklich eiligen Fällen Gebrauch zu machen. Bleibt dieser Appell wirkungslos, so wird es in immer größerem Umfang dahin kommen, daß dringende 1“
namentlich auf weite Entfernungen, nicht rascher 8 gewöhnliche “ 5 .
Pakete befördert werden können.
L1““
Zustellung der Postsendungen an Fliegergeschädigee
Volksgenossen, deren Wohnungen durch Feindeinwirkungen be⸗ schädigt oder zerstört worden sind, sollen, sobald sie anderwärts Aufenthalt genommen haben, ihrem seitherigen Zustellpostamt möglichst umgehend die neue Anschrift mitteilen. Dabei geben sie zweckmäßig an, wie die noch unter der alten Anschrift eingehenden Sendungen behandelt werden sollen. Nach den Terrorangrifsen der letzten Wochen ist diese wiederholt er⸗ gangene Aufforderung vielfach nicht beachtet worden. Infolge⸗ dessen mußten zahlreiche Sendungen nach Ablauf einer jur die anderweitige Zustellung vorgesehenen Lagerfrist von vierzehn Tagen unzustellbar behandelt werden.
.
Aus der Verwaltung Der preußische Staatshaushaltsplan für 1944
Der nach den Vorschlägen des Finanzministers, Prof. Dr.
Popitz, festgestellte Staatshaushgltsplan für das am 1. April beginnende Rechnungsjahr 1944 wird in der neuesten Ausgabe der preußischen Gesetzsammlung vom Ministerpräsidenten Reichs⸗ marschall Göring durch Gesetz verkündet. Der Haushaltsplan 1944 ist mit rd. 2652 Mill. Eℳ in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Von diesem Betrag entfallen 2634,8 Mill. E auf die Einnahmen und Ausgaben des ordentlichen Haushalts und 17,8 Mill. H. auf die des außerordentlichen Haushalts. Die Abschlußzahlen des ordentlichen Haushalts liegen um rd. 28 Mill. Reichsmark höher als diejenigen des Haushaltsplanes des ver⸗ gangenen Rechnungsjahres. Der neue Haushaltsplan hält sich danach etwa in den bisherigen 75n Mehrausgaben und Mindereinnahmen sowie Minderausgaben und Mehreinnahmen gleichen sich im Rahmen der Veränderung von 28 Mill. Rℳ gegenseitig aus. .
Die Auswirkung der Kriegsverhältnisse und die der Staats⸗ führung durch den Krieg gestellten Aufgaben finden auch in diesem fünften Kriegshaushalt ihren Niederschlag. Der Kriegs⸗ beitrag, den Preußen aufzubringen hat, ist wieder in Höhe des Vorjahrsbetrages von 139,1 Mill. ℳ veranschlagt. Ueberdies konnten auch für das neue Rechnungsjahr die erforderlichen Mittel vorgesehen werden, um die durch die Ziele des National⸗ sozialistischen Staates vorgezeichneten Aufgaben weiterhin nach⸗ haltig zu fördern. Hier sei der weitere Ausbau der Lehrer⸗ bildungsanstalten, der Nationalpolitischen Erziehungsanstalten und Heimschulen sowie der Hauptschulen genannt. Auch für die durch den Krieg bedingten Mehrbedürfnisse der Universitäten und Technischen Hochschulen sind die erforderlichen Mittel aufgebracht. Den Mehrbedürfnissen der Landeskultur wird im Interesse der Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion Rechnung ge⸗ tragen.
Lee Ausgaben des außerordentlichen Haushalts übersteigen diejenigen des vergangenen Rechnungsjahres um 7,8 Mill. F.ℳ. Sie betreffen hauptsächlich dringende produktive Vorhaben, die der weiteren Festigung, unserer Ernährungsgrundlage dienen sollen.
Beseitigung der Bewertungsfreiheit auf Grund von Steuergutscheinen 1.
Gewerbliche Unternehmer, die Steuergutscheine I zehn Monate und länger ununterbrochen besitzen, konnten bisher in bestimmten Hundertsätzen Bewertungsfreiheit für ihre abnutzbaren Betriebs⸗ anlagegüter in Anspruch nehmen. Diese Möglichkeit ist durch die Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 14. März 1944 (RGBl. 1 S. 67) aus Vereinfachungsgründen für die Wirtschafts⸗ jahre, die nach dem 31. Dezember 1944 enden, beseitigt worden. Die noch im Umlauf befindlichen Steuergutscheine 1 verlieren dadurch ihre Eigenschaft als langfristige Anlagepapiere. Sie können entweder zur Entrichtung von Reichssteuern oder auf Grund einer im Reichsanzeiger veröffentlichten Bekanntmachung des Reichs⸗ ministers der Finanzen vom 23. März 1944 beim Erwerb von verzinslichen Schatzanweisungen des Deutschen Reichs der jeweils zum Verkauf kommenden Folgen zum Kurs von 102 v. H. in den gegeben werden. Der Erwerber der Schatzanweisungen muß sich verpflichten, während der Dauer eines Jahres sich jeder rechtsgeschäftlichen Verfügung über die erworbenen Schatz⸗ anweisungen zu enthalten. Auf Antrag werden die Schatz⸗ anweisungen auf den Namen des Erwerbers in das Reichsschuld⸗ buch eingetragen. Sie bleiben in diesem Fall für die Dauer eines Jahres zugunsten des Reichs gesperrt.
Zeichnungsabteilung, Ber
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 84
Die Schatzanweisungen werden zum jeweiligen Ausgabckurs abgerechnet. Soweit dabei ein Spitzenbetrag verbleibt, hat der Erwerber eine Zuzahlung zu leisten. Börsenumsatzsteuer wird für die Eingabe der Steuergutscheine I und für die Zuteilung der Schatzanweisungen an den ersten Erwerber nicht erhoben. Unter⸗ nehmer, die ordnungsmäßig Bücher führen, können bei der Er⸗ mittlung des steuerlichen Gewinns die erworbenen Schatz⸗ anweisungen mit dem bisherigen niedrigeren Bilanzansatz der Steuergutscheine zuzüglich der Zuzahlung und Vermittlungsgebühr bewerten.
Aufträge zum h nehmen die Deutsche Reichsbank,
in C 111, Kurstraße 36/51, alle Reichs⸗ bankanstalten und Kreditinstitute bis zum 1. April 1945 entgegen.
11““
Steuerliche Erfassung der Trinkgelder
Bereits seit längerer Zeit wurde von den beteiligten Stellen über die steuerliche Erfassung der Trinkgelder verhandelt. Diese haben jetzt zu einem Ergebnis geführt, das der
——
gibt. Es ist in einem Erlaß des Reichsfinanzministers nieder⸗ gelegt, in dem klargestellt wird, daß alle Einnahmen, die ein Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses bezieht, Arbeitslohn sind, gleich, ob der Arbeitnehmer darauf einen Rechts⸗ anspruch hat oder ein Trinkgeld freiwillig erhält. Nach den reichseinheitlichen Richtlinien werden künftig neben der Trinkgeld⸗ ablösung, die bereits dem Steuerab⸗ ug unterliegt, auch die frei⸗ willigen Trinkgelder steuerlich erfaßt. Solche Trinkgelder sind neben dem Gaststättengewerbe auch bei den Friseuren, im Kohlen⸗ handel und im Möbeltransportgewerbe üblich. Alle Arbeitnehmer, denen freiwillige Trinkgelder in nennenswertem Umfange gewährt werden, haben künftig für jeden Lohnsteuerzeitraum die Summe der freiwilligen Trinkgelder ihrem Arbeitgeber schriftlich anzu⸗ zeigen und durch Unterschrift zu bestätigen. Der Betriebsführer
Geschäftsführer der Wirtschaftsgruppe Gaststättengewerbe bekannt⸗
haftet nicht für die Richtigkeit. Der angegebene Betrag wird vom.
Arbeitgeber mit den anderen steuerpflichtigen Lohnbezügen dem. Lohnsteuerabzug unterworfen. Die Regelung gilt erstmalig für freiwillige Trinkgelder, die in dem nach dem 31. März 1944 enden⸗ den Lohnsteuerzeitraum bezogen worden sind.
Wirtschaftsteil
Europas Landwirtschaft im weiteren Lenkungsausbau
Je, länger der Krieg dauert, desto eindeutiger wird die Not⸗ wendigkeit, in härtester Beanspruchung die Wirtschafts⸗ vorgänge zentral zu führen und in der Durchführung zu lenken. Wenn Reichsminister vERRbCwnern fu hge⸗ Her⸗ bert Backe zu Beginn des fünften Jahres der Kriegserzeu⸗ gungsschlacht feststellen konnte, daß Deutschland durch den Hunger niemals zu besiegen sei, so ist die Voraussetzung dafür geschassen worden, durch die im Rahmen der Erzeugungsschlacht und der Marktordnung durchgeführten Lenkungsmaßnahmen. So offen⸗ sichtlich an sich dieser Vorgang ist, so wenig wollte man in den anderen Ländern zunächst davon etwas wissen, vor allem wurde darauf hingewiesen, daß aasgche Lenkung die Gefahr der Kollek⸗ tivierung mit sich bringe und daß damit die schöpferische Initiative der Einzelpersönlichkeit ausgeschaltet werde. In Wirklichkeit ist aber das Gegenteil der Fall, wenn man die Lenkung so durch⸗ führt, wie es in Deutschland geschehen ist, nämlich durch nach⸗ drückliche Herausstellung der Verantwortlichkeit des einzelnen und der bewußten Herausstellüͤng der persönlichen Leistung. Diese Lenkungsmaßnahmen haben mit der bolschewistischen Kollektivierung also nicht das Geringste zu tun, stehen vielmehr in stärkerem Gegensatz dazu als die sogenannte frei liberalistische Wirtschaft mit ihren brutalen Beherrschungsmethoden durch das Kapital.
Diese Entwicklung ist nach Ausbruch des Krieges von den meisten europäischen Staaten sehr schnell erkannt worden, so daß seit jener Zeit die staatliche Lenkungswirtschaft immer größeren Umfang angenommen hat. Gerade in den letzten Tagen sind einige bemerkenswerte Beispiele bekanntgeworden. So wurde z. B. in Rumänien im Interesse der Lenküuüͤng des Getreide⸗ und Viehfutterverkehrs ein „Amt für Getreide und Viehfutteraus⸗ fuhr“ geschaffen mit dem Auftrag, die Getreideexportfirmen zu⸗ sammenzuschließen und bei voller Wahrung der Initiative der Privatunternehmungen doch eine Gemeinschaftsarbeit im Inter⸗ esse der rumänischen Agrarausfuhr zu erreichen. Spanische Zei⸗ tungen veröffentlichen soeben einen von der Regierung zus⸗ 1““ Organisationsplan für die Mühlenindustrie. Auch iese neue Organisation geht darauf hinaus, unter Beibehaltung der privaten Selbständigkeit eine Vereinheitlichung der Mühlen⸗ industrie zu erreichen, um die staatliche Getreidepolitik dadurch besser untermauern zu können. Das kroatische Landwirtschafts⸗ ministerium wiederum hat soeben eine Abteilung für Planwirt⸗ gs gegründet, die eine Gleichschaltung aller agrarfördernden
aßnahmen erreichen soll. Im Interesse einer gleichmäßigen Agrarversorgung hat auch die Schweiz eine weitere Verstärkung ihrer Lenkungsmaßnahmen durchgeführt, und zwar durch die Ein⸗ richtung von regionalen Ausgleichstellen der Müllerei. Von rundsätzlicher Bedeutung scheint darüber hinaus das neue Ar⸗ beitsprogramm, das Ungarn zur Förderung der landwirtschaft⸗ lichen Erzeugung erlassen hat. Dabei handelt es sich nicht um einzelne Probleme der Produktion, sondern um eine grundsätz⸗ liche Aktion zur weiteren Verstärkung der landwirtschaftlichen Lenkungsmaßnahmen. Aus Portugal wird bekannt, daß die Re⸗ ierung für Mitte Dezember dieses Jahres einen nationalen andwirtschaftskongreß einberufen hat, auf dem vordringlich Maß⸗ nahmen der staatlichen Lenkungspolitik behandelt werden sollen.
Diese Beispiele aus den letzten Tagen lassen erkennen, daß der Gedanke der Steuerung und Lenkung auf dem Sektor Agrarwirtschaft immer kon equenter durchgeführt wird. Es muß noch einmal betont werden, daß es sich hierbei nicht um eine staatswirtschaftliche Entwicklung handelt, daß also nicht der Staat selbst als Wirtschafter auftritt, sondern nur eine Lenkung der vorhandenen privaten Firmen und Einzelwirtschaftler im Interesse der gleichmäßigen Ausrichtung der Staatspolitik erfolgt. So unterscheidet sich also dieser Vor⸗ gang grundsätzlich von der Entwicklung des Kollektivismus in er Sowjetunion. Dort hat der Staat alle Wirtschaftstätigkeit an sich gerissen, um dadurch die Massen restlos zu beherrschen. Die Lenkungspolitik in Europa erstrebt nur eine gerechte all⸗ emeine 1. unter Einschaltung der schöperischen Arbeit es Einzelmenschen. “ 8
Der Urlaub der Halbtagsbeschäftigten
Nach einer im Reichsarbeitsblatt veröffentlichten Bekannt⸗ machung des Reichstreuhänders der Arbeit für das Wirtschafts⸗ gebiet Hessen zur Frage der Beurlaubung von Halbtagsbeschäftig⸗ ten erhalten die Halbtagsbeschäftigten nach den tariflichen Vor schriften den gleichen, Urlaub wie die Vollbeschäftigten. Das Urlaubsgeld bemißt sich jedoch nach der verkürzten Arbeitszeit. Einer Urlaubsregelung, wonach den Halbtagsbeschäftigten der halbe Urlaub mit dem Urlaubsgeld der Vollbeschäftigten gewährt wird, stehen gegenwärtig keine arbeitseinsatzmäßigen Gründe ent⸗ gegen. Der Zusatzurlaub für Inhaberinnen des Ehrenkreuzes der deutschen Mutter steht auch den Halbtagsbeschäftigten zu, selbst⸗
verständlich mit dem entsprechend verkürzten Urlaubsgeld. Auch
die Halbtagsbeschäftigten, deren Ehemänner infolge Einberufung zum Wehrdienst mindestens drei Monate abwesend waren, sind auf Antrag anläßlich des Wehrmachtsurlaubes des Ehemannes bis zur Dauer von 18 Arbeitstagen im Urlaubsjahr von der Berufsarbeit ohne Entgelt freizustellen. Auf diese Zeit ist jedoch der der Ehefrau zustehende bezahlte Erholungsurlaub anzurechnen. Das gilt auch trotz der angeordneten Urlaubsbeschränkung. Ist allerdings aus kriegswirtschaftlichen Gründen eine Freistellung für diesen Zeitraum nicht möglich, so kann der Reichstreuhänder die Zeit der Freistellung bis auf 12 Arbeitstage herabsetzen, jedoch nicht unter die Dauer des zustehenden Urlaubs. Der Anspruch auf Freistellung besteht nur für Kriegerfrauen, nicht für sonstige Familienmitglieder oder gar Bräute. Um allen Verhältnissen gerecht zu werden, müssen nach Auffassung des Reichstreuhändexrs zu der gesetzlichen Regelung für Kriegerfrauen fürsorgliche Maß⸗ nahmen des Betriebsführers treten. Hierbei sollen insbesondere die werktätigen Mütter von Soldaten berücksichtigt werden. Diese Maßnahmen werden sich auch auf solche Fälle zu erstrecken haben, in denen der auf Erholung kommende Ehemann oder Sohn zwar
nicht der Wehrmacht selbst angehört, jedoch in einem dem Front⸗
einsatz vergleichbaren Arbeits⸗ oder Diensteinsatz steht. Endlich
weist der Reichstreuhänder darauf hin, daß von den auf Grund der Meldepflicht zum Einsatz kommenden Frauen immer wieder besondere Urlaubswünsche an die Betriebsführer herangetragen werden. In dem Wunsche, ihren Urlaub mit dem Ehemann, der in der Heimat verblieben ist, zu verbringen, begehren sie vielfach Urlaub, obwohl die tarifliche Wartezeit nicht erfüllt ist und eine Urlaubsdauer, die dem längeren Urlaub des Ehemannes ent⸗ spricht, nicht gewährt werden kann. Solche Wünsche auf Vorweg⸗ nahme des Tarifurlaubs oder auf Gewährung einer zusätzlichen zu dem tariflichen Urlaub können nicht berücksichtigt werden.
Intensive Elektrifizierungstätigkeit in Spanien 2
Madrid, 11. April. Der Staatsanzeiger veröffentlichte 18 Er⸗ lasse des Industrie⸗ und Handelsministeriums, durch die Neubau⸗ projekte für Hochspannungsleitungen und Trausformatoren in den verschiedensten Gebieten Spaniens genehmigt werden. Diese Erlasse stellen in den letzten Monaten stets die Mehrzahl aller industriellen Genehmigungen des Ministeriums dar, woraus sich
ermessen läßt, wie stark die Tendenz zur Ausdehnung der Elektri⸗
fizierung beim industriellen Ausbau Spaniens ist. Nach wie vor macht sich allerdings der Kupfermangel für den Leitungsbau noch hindernd bemerkbar, obwohl gerade die Kabelindustrie bei den amtlichen Zuteilungen stets bevorrechtigt beliefert wird.
Zunehmende Ausschaltung Englands vom südamerikanischen Kapitalmarkt
Stockholm, 6. April. In den Kreisen der Londoner City be⸗ klagt man sich immer heftiger über die wachsende Ausschaltung Englands von dem iberoamerikanischen Kapitalmarkt. Ein großer Teil der britischen Kapitalanlagen in Südamerika sei notleidend und bringe nur noch ganz geringfügige Zinsen. Für rund 400 Mill. Pfund britischer Kapitalanlagen würden überhaupt keine Dividenden oder Zinsen mehr gezahlt. Gleichzeitig gingen verschiedene Regierungen immer systematischer gegen die britischen Kapitalinteressen vor. Das gelte z. B. für Argentinien, das die britischen Eisenbahngesellschaften für den argentinischen Staat zu erwerben suche.
Verschiedentlich wurde im Unterhaus bereits von City⸗Ver⸗ tretern die Frage an die Regierung gestellt, was sie zu tun ne⸗ denke, um die Kapitalinteressen Englands zu schützen. Die Re⸗ gierung wich einer bestimmten Antwort aber vorsichtig aus, da ihr keinerlei Mittel zur Verfügung stehen, um die britischen Forde⸗ rungen tatkräftig zu stützen.
Die wirtschaftlichen Fortschritte Mandschukuos
1“ Nanking, 8. April. Auf einem Presseempfang führte der mandschurische Botschafter in China aus, daß Mandschukuo im letzten Jahre der Förderung seiner landwirtschaftlichen Pro⸗ duktion größte Aufmerksamkeit zugewendet und auch gute Erfolge erzielt habe. Er erwähnte in diesem Zusammenhang auch die Beteiligung der mandschurischen Jugend am Straßenbau und ihren Einsatz im Einsenbahndienst. Zwischen Mandschukuo und Nordchina sei ein reger Warenaustausch in Kohlen und Lebens⸗ mitteln im Gange. Mandschukuo wünsche von Nordchina vor allem Bauwolle und Baumwollstoffe zu kaufen.
8
85 Japans Anstrengungen zur Produktionssteigerung
Die japanische Zeitung „Asahi“ schreibt in einem Leitartikel: Die Jahre 1944 und 1945 werden durch größte Anstrengungen zur Produktionssteigerung, insbesondere von Flugzeugen, gekenn⸗ zeichnet sein. In einer Rundfunkansprache im Januar erklärte Vizeadmiral Onishi vom Rüstungsministerium, da nach Er⸗ reichung der geplanten Steigerung der Flugzeugproduktion eine radikale Aenderung der Kriegslage insofern zu erwarten sei, als Japan wieder die Initiative übernehmen werde. Bemerkens⸗ wert sei auch die Erklärung des japanischen Ministerpräsidenten Tojo vor dem Reichstag im Januar gewesen, wonach heute in Japan doppelt so viele Flugzeuge wie vor einem Jahr erzeugt würden. Neben der Arbeitsleistung des Volkes hänge die weitere Steigerung der Flugzeugproduktion in erster Linie von einer ausreichenden Aluminiumerzeugung ab. Die japanische Alumi⸗ niumindustrie könne aber ruhig mit der Englands und Amerikas verglichen werden. Insbesondere habe der Feind dem von den japanischen Ingenieuren Tanaka und Kitahara von den Sumi⸗ tomo⸗Leichtmetallwerken entwickelten sehr harten Superduralu⸗ minium, das beim Angriff auf Pearl Harbour seine Feuerprobe bestanden habe, nichts entgegenzusetzen. Die kürzliche Preis⸗ erhöhung für Aluminium sowie die Gewährun von Sonder⸗ prämien für gute Leistungen haben die Produktionssteigerung sehr begünstigt.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Budapest. 11. April. (D. N. B.) Alles m Pengö. Amsterdam 180,73 ½½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ¹½2, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 11. April., (D. N. B.) New York 4,02 ½ - 4,03 ½¼, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 — ,47, Schweiz 17,30 — 17,40, Stockholm 16,85 — 16,95, Buenos Aires (offiz.) —,— Rio 83,64 %⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollca —,—.
Amsterdam, 11. April. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. geit. Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris
0
—,—, Brüsse 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, delfink
üifcnes Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslr —— Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—. Zürich, 11. April. (D. N. B.) I11.40 Uhr., Paris 6,28 ¾¼ London 17,36, New York 4,30, Brüsse 69,25 B., Mailand B., Madrid 39,75 B. Holland 229 %, Berlin 172,55, “
vom 12. April 1944. S.
Lissabon 17,40, Stockholm 102,65, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbu 3,50 B., Bukarest 2,37 ½, Helsint, 8,75, Preßburg 15,00 Buenos Aires 97 ¾, Japan 101,00, Rio 22,00 B.
Kopenhagen, 11. April. (D. N. B.) London 19,34, New
yort 4,79, Berlin 191,80, Paris 10.85, Antwerpen 76,80, Zürich 1
111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinkt 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse. Stockholm, 11. April. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B, Paris —,— G., 9,00 B.) Brüsse —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B.,
Amsten m —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B.,
Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G. 4,20 B. Helsink’
8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türke —,— B., Lissabon —,— G., .17,25 B., Buenos Aires 101,50 G., 103,50 B.
Oslo, I1. April. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G., 103,00 B. Helsink, 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom —,— G., 23,20 B., Prag —,— G., —,— B.
London, 11. April. (D. N. B.) Silber Barren prompt Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
Börsenkennziffern für die Woche vom 3. bis 8. April 1944 Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsenkennziffern stellen sich für die Woche vom 3. bis 8. April 1944 im Vergleich zur Vorwoche wie folgt: Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 3. 4. vom 27. 3. durchschnitt Aktienkurse (Kennziffer 19224 bis 8. 4. bis 1. 4. März bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie 162,27 162,21 162,23 Verarbeitende Industrie 158,75 158,74 158,62 Handel und Verkehr.. 156,14 156,06 155,87 Gesamt.. . 158,85 158,81 158,70 Kursniveau der 4 %ℳ gen Wertpapiere “ Panbbriee5 —. 102,50 102,50 102,50 Kommunalobligationen.. 102,50 102,50 102,50 Dtsch. Reichsschatzanweisungen b 1940 Folgen 6 und 7. .. 105,22 105,13 105,11 Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 107,25 107,20 107,20 Anleihen der Länder.. 104,47 104,60 Anleihen der Gemeinden.. 103,87 103,87 Gemeindeumschuldungsanleihe 106,20 106,28 Industrieobligationen... 109,65 109,63
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung
12. April 5. April Geld Brief Geld DBrief
Aegypten (Alexandrien und 1
Kairo) w 11 ägypt. Pfund — — — Afghanistan (Kabu0) .1100 Afghani 18,79 18,83 18,79 18,83 Albanien (Tirana) 100 Franken 80,92 81,08 80,92 81,08 Argentinien (Buenos Aires) . 1 Pap.⸗Pes. 0,588 0,592 0,588 0,592 Australien (Sidneh) 1 austr. Pfund — — — — Belgien (Brüssel u. Antwerpen) 100 Belga 39,96 40,04 389,96 40,04 Brasilien (Rio de Janeiro) . 1 Cruzeiro — — Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗
cutta) ... ö.1000 Rupien — — — Bulgarien (Sofia) 100 Lewa 3,053 3,047 38,053 Dänemark (Kopenhagen) 100 Kronen 52,25 52,15 52,25 England (London). 1 engl. Pfund — — — Finnland (Helsinki) . . 100 Finnmark 5,07 5,06 5,07 Frankreich (Pari) 100 Frs. 2 — — Griechenland (Athen 100 Drachmen 1,668 1,672 1,668 1,672 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ V
dam) 100 Gulden 132,70 132,70 132,70 132,70 Iran (Teheran).. 100 Rials 14,59 14,61 14,59 14,61 Island (Reykjavik) 100 isl. Kr. 38,42 38,50 38,42 88,50 Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 9,99 10,01 9,99 10,01 Japan (Tokio und Kobe) 100 Yen 58,591 58,711 58,591 58,711 Kanada (Montrea) 1 kaäanad. Dollar — Kroatien (Agram) 100 Kuna 4,995
Neuseeland (Wellington)) 1 neuseel. Pfdb. — — — Norwegen (Oslo) 100 Kronen 56,76 56,88 56,76 56,88
Portugal (Lissabon) 100 Escudo 10,19 10,21 10,19 10,21 Rumänien (Bukarest) 100 Lei b — Schweden (Stockholm u. Göte⸗
borg) 100 Kronen 59,46 59,58 59,46 59,58 Schweiz (Zürich, Basel und
Bern) 2 100 Frs. 57,89 58,01 57,89 58/,01 Serbien (Belgrad) 100 serb. Dinar 4,995 5,005 4,995 5,005 Slowakei (Preßbur) 100 slow. Kr. 8,591 8,609 8,591 8,809 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas 28,565 23,605 23,565 28,605 Südafrikanische Union (Pretoria
und Johannisbur)) 1 südafr. Pfd. — — Türkei (Istanbua) 11 türk. Pfund 1,978 1,982 Ungarn (Budapest) 100 Pengö — — Uruguay (Montevideo) 11 Goldpeso 1,199 1,201 Verein. Staaten von Amerika
(New York 1 Dollar “ Erea
5,005 4,995 5,005
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse⸗ Geld England, Aegypten, Südafrikanische Union 9,89 Frankreich PMtereereeereeerrerreeeeeeerereeeeg 4,995 Australien, Neuseeland üammeeeeeeereeeeeeeeees 7,912 Britisch⸗Indien üꝗͥ̃̃gͤüümffrerererereeeereeees 74,18 . Kanada . ..HHböböbbb868b.SSSSS . 2,098
Vereinigte Staaten von Amerika üeermmereeeeeees 2,498 Brasilien aeeereccereeeeeeeeeeeee 0.180
—— Ausländische Geldsorten und Banknoten
12. April 5. April Geld Brief Geld Brief
vL4““ Notiz 20,88 20,46 20,38 20,46 20⸗Francs⸗Stücke 229229229022⸗2⸗ für 16,16 16,22 16,16 16,22 Gold⸗Dollars * 1 Stück 4,185 4,205 4,185 4,205 Aegyptischhe 1 ägypt. Pfd. 4,39 4,41 4,39 4,44 Amerikanische: 1000 —5 Dollar 1 Dollar — — —
— 2 und 1 Dollar 1 Dollar — — — 1 Pap.⸗Pes. 0,44 0,46 0,44 1 austr. Pfd. 2,44 2,46 2,44 100 Belgas 39,92 40,08 39,92 1 Cruzeiro 0,08 0,09 0,08 22,95 23,05 22,95
Argentinische Australische. Belgische.. Brasilianische. Britisch⸗Indische 1100 Rupien Bulgarische: 500 Lewa und darunter.. 100 Lewa 3,07 3,09 3,07 Dänische: große... .100 Kronen — — —. 10 Kr. und darunter 100 Kronen „ 52,10 52,30 52,10 Englische: 10 £ und darunter 1 engl. Pfb — — — linnische 1200 Finnmarl 5,050 5,075 5,055 Feee es. 100 Frs. 4,99 5,01 4,99 Holländischehe. 100 Gulden 132,70 182,70 132,70 Italienische: großsfe 1100 Lire 9,98 10,02 9,98 10 Lire 110o0 Lire 9,98 10,02 9,98 Lanadische 1 kanad. Dollar 0,99 1,01 0,99 Kroatische 100 Kuna 4,99 5,01 4,99 Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen 56,89 57.11 56,89 Rumänische: 1000 Lei und 111“”“ 1,88 1,88 1,. Schwedische: grosße 100 Kronen — — — 50 Kronen und darunter. 100 Kronen 59,40 59,64 59,40 Schweizer: große... 1100 Frs. 57,88 58,07 57,83 100 Frs. und darunter 100 Frs 57,88 58,07 57,83 Serbischea.. 100 serb Dinar 5.,01 Slowakische: 20 Kronen und darmtee.. 100 slow. Kr. 8,82 Südafrikanische Union 11 südafrik. Pfd 4,41 Türkisch 1 türk. Pfund 8 1.93 Ungarische: 100 Pengö u 1 darunter 41 4100 Pengo 1 60,78 61,02