1944 / 85 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Apr 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 84 vom 12. April 1944. S. 4

öffentlicher Anzeiger

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen. 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,

5. Berlust⸗ und Fundsachen,

4. Oeffentliche Zustellungen, V 6. Auslosung usfw. von Wertpapieren,

7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H., 13. 11. Genoffenschaften, 14. 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 15.

Unfall⸗ und Invalibenversicherungen, Deutsche Reichsbank und Bankauswetse Verschiedene Bekanntmachungen.

8 5. Verlust⸗ u. Fundsachen [256] G

Es sind abhanden gekommen:

Der Versicherungsschein Nr. 118 700 über 2000 G.ℳ für Herrn Emil Kallen⸗ bach, Leipzig, geboren 29. 9. 1880, aus⸗ gestellt von der Ostra Lebensversiche⸗

rungs⸗Bank Aktiengesellschaft, Berlin,“

die Police Nr. 306 210 über 215,— Hi.

für Herrn Wilhelm Braune, Wolfen,

geboren 18. 1. 1880, die Police Nr.

309 361 über 235,— Rℳ für Frau

Anna Martha Grimmer geb. Falke,

Zwickau, Sa., geboren 2. 12. 1889, die

Police Nr. 309 362 über 231,— R. Nℳ

für Herrn Rich. Edmund Grimmer,

Zwickau, Sa., geboren 10. 4. 1869,

sämtlich ausgestellt von der Hovad Le⸗

bensversicherungs⸗Bank Aktiengesell⸗ schaft, Berlin, der Versicherungsschein

Nr. A 41 374 über 6000,— HMℳ für

Jakob Weppler, Ober Hilbers⸗

eim, Rheinhessen, geboren 3. 4. 1901,

der Versicherungsschein Nr. A 58 768.

über 2000,— Hℳ für Herrn Johann

Laber, Wemding, geboren 13. 2. 1907,

sämtlich ausgestellt von unserer Gesell⸗

schaft. Die Versicherungsscheine bzw.

Policen verlieren ihre Gültigkeit, und

wir fertigen Ersatzurkunden aus, wenn

sich die jetzigen Inhaber nicht inner⸗ halb zweier Monate bei uns melden. Magdeburg, den 4. April 1944. Magdeburger Allgemeine Lebens⸗ und Rentenversicherungs⸗ Aktiengesellschaft.

Rückseite mit Stampiglie oder Namens fertigung versehen, oder aber mit Num mernverzeichnissen in arithmetischer Ordnung angeführt, einzureichen. Budapest, den 18. März 1944. Ungarische, Allgemeine Creditbank.

[361] Gesellschaft

zur Förderung der Elektrifizierung des

Bezirks Posen A. G., Posen, Berliner Straße 8. G

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Dienstag, dem 2. Mai 1944, 15 Uhr, im Sitzungs⸗ saal der Treuhandstelle Posen, in Posen, Wilhelmplatz 15, 1. Stock, Zimmer 2, stattsindenden ordentlichen Hauptver⸗ sammlung eingeladen.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, die ihre Aktien spätestens am 26. April 1944 entweder bei unserer

Gesellschaftskasse in Posen,

bei der Landesbank und Girozentrale

Warthegau, Posen,

bei einem deutschen Notar, oder bei

einer zur Entgegennahme der Aktien

befugten Wertpapiersammelbank hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung ist auch dann ordnungs⸗ mäßig erfolgt, wenn die Aktien mit Zu⸗ stimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bank bis zur Be⸗ endigung der Hauptversammlung ge⸗ sperrt werden.

Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer Wert⸗ papiersammelbank ist die Bescheinigung

7. Aktien⸗ gesellschaften

[360]

August Hoffmann Aktiengesellschaft,

Neugersdorf (Sa.).

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu einer am Donnerstag, den 4. Mai 1944, 15 Uhr, in unseren Geschäfts⸗

räumen stattfindenden asero Werkicben Hauptversammlung ein. Neugersdorf (Sa.), am 6. April 1944. Der Vorstand.

854] Bekanntmachung.

Vorstand und Aufsichtsrat unserer Gesellschaft haben gemäß § 4 der Ver⸗ ordnung vom 23. 12. 1943 in ihrer ge⸗ meinsamen Sitzung vom 22. 3. 1944 die Ausschüttung einer Dividende von 5 %oœ auf die Stammaktien für das Ge⸗ schöftsjahr 1943 beschlossen. Sie kommt nach Abzug von 15 o% Kapitalertrag⸗ steuer (einschl. Kriegszuschlag) mit R.ℳ 4,25 für jede Stammaktie über

nom. Rℳ 100,— und Rℳ 17,— für jede Stammaktie über

nom. R.ℳ 400,— . Paul Kapff,

bei dem Bankhaus Stuttgart, bei der Deutschen Bank Filiale Stutt⸗ gart, Stuttgart, und bei unserer Gesellschaftskasse ten Gewinnanteilschein Nr. 12 ab 5. April 1944 zur Auszahlung. Im April 1944. Württembergische Baumwoll⸗Spinnerei und ⸗Weberei bei Eßlingen am Neckar. Der Vorstand.

8 Klosterbräu St. Veit, Aktiengesellschaft in Neumarkt⸗St. Veit.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit eingeladen zu einer außerordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 1944, 11 Uhr, in den

über die erfolgte Hinterlegung spätestens am 27. April 1944 bei der Gesellschaft einzureichen. osen, den 5. April 1944. Der Vorstand: AII Johannes Spangemacher.

[356] 1 Gemäß § 4 der Verordnung des Herrn Reichsministers der Justiz vom 23. Dezember 1943 haben Nusstc tsrat und Vorstand gemeinsam beschlossen, für das Geschäftsjahr 1943 einen Ge⸗ winnanteil von 6 % auszuschütten.

Die Auszahlung der Gewinnanteile erfolgt ab 19. April 1944 unter Abzu von 15 % Kapitalertragsteuer einschl. Kriegszuschlag gegen Einreichang der Gewinnanteilscheine:

Nr. 15 für die Aktien von Rℳ 100,—

mit Rℳ 5,10 per Stück

Nr. 15 für die Aktien von Rℳ 1000,—

mit Nℳ 51,— per Stück bei der Gesellschaftskasse und den nach⸗ stehend verzeichneten Banken:

in Berlin und Frankfurt a. M.: der

Dresdner Bank, .

der Deutschen Bank; in Berlin: der Allgemeinen Elektri⸗ eitäts⸗Gesellschaft, der Berliner Handels⸗Gesellschaft, dem Bankhaus Delbrück Schickler & Co., dem Bankhaus Hardy & Co. G. vr. b. S; in Frankfurt a. M.: dem Bankhaus Grunelius & Co., dem Bankhaus Heinrich Kirchholtes & Co.; in der Sächsischen Staats⸗ ank; 1 in Zürich: der Bank für elektrische Unternehmungen. Im März 1944. Thüringer Elektricitäts⸗Lieferungs⸗ Gesellschaft. Wilhelm Duis. Gustav Knorr.

Kanzleiräumen des Notariats Mün⸗ 88 XII, Notar Hans Hieber in

ünchen, Weinstraße 5.

Zur Ausübung des Stimmrechtes in der Hauptversammlung ist nur der⸗ jenige Aktionär berechtigt, welcher spätestens am 4. Werktage vor dem Tage der Hauptversammlung bei der Gesellschaft oder bei der Bayer. Hypo⸗ theken⸗ und Wechselbank, Filiale Neu⸗ markt⸗St. Veit, seine Aktien oder einen mit Angabe der Aktiennummer ver⸗ sehenen Hinterlegungsschein der Reichs⸗ bank hinterlegt oder wenn die Aktien mit Zustimmung der Gesellschaft für diese bei anderen Banken bis zur Be⸗ endigung der Hauptversammlung im Sperrdepot gehalten werden und die Bestätigung hierüber spätestens einen Tag nach Ablauf der Hinterlegungs⸗ frist bei der Gesellschaft eingereicht ist.

Neumarkt⸗St. Veit, 8. April 1944.

Der Vorstand.

1358 Ungarische Allgemeine Creditbank. Kundmachung.

Zufolge Beschlusses der am heutigen Tage abgehaltenen Generalversamm⸗ lung unseres Institutes wird der Dividendenkupon Nr. 18 unserer Aktien zum Nennwert von P. 50,— für das Jahr 1943 mit P. 3,—, d. s. drei Pengö, vom 20. März l. J. an pro Kupon gegen Ablieferung desselben und unter Berücksichtigung der hinsicht⸗ lich Einlösung von Aktiendividenden⸗ kupons bestehenden gesetzlichen Verfü⸗ gungen bei der Kasse unseres Insti⸗ tutes Budapest V., Dorottya ucca 5, eingelöst.

Die Kupons

sind entweder auf der

[357]

Gemäß § 4 der Verordnung des Herrn Reichsministers der Nustis vom 23. Dezember 1943 haben Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam beschlossen, für das Geschäftsjahr 1943 einen Ge⸗ winnanteil von 5 % auszuschütten.

Die Auszahlung der Gewinnanteile

erfolgt ab 19. April 1944 unter Abzug von 15 % Kapitalertragsteuer einschl. Kriegszuschlag gegen Einreichung der Gewinnanteilscheine:

Nr. 16 für die Aktien über Hℳ 100,— Nr. 1— 46 000 mit Rℳ 4,25/St.,

Nr. 16 für die Aktien über RHℳ- 1000,— Nr. 1— 10 400 mit HRA 42,50/St.

bei der Gesellschaftskasse, Josephs platz 3,

bei der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in München, Augs⸗ burg, Bayreuth, Hof, Nürnberg,

bei der Bayerischen Staatsbank in München, Augsburg, Bagyreuth, Hof, Nürnberg, 29

bei der Deutschen Bank in Berlin, München, Frankfurt a. M.,

bei der Hauptkasse der Allgemeinen Elektricitäts⸗Gesellschaft in Berlin NW 40, Friedrich⸗Karl⸗Ufer 2 —4,

bei der Berliner Handels⸗Gesellschaft in Berlin,

bei der Dresdner Bank in München und Frankfurt a. M.,

bei dem Bankhause Hardy & Co., GmbH. in Berlin.

Im März 1944.

Banerische Elektrieitäts⸗Lieferungs⸗ Gesellschaft Aktiengesellschaft.

Schäfer. Mehner.

sind

der

lich auf. Bietigheim, den 4. April 1944. Deutsche Linoleum⸗Werke A.⸗G.

Am

Delmenhorster

2974, 2975

Wir rufen diese

52237

90237,

10 Stück Reihe C zu je nom. Nr. 5090, 5091, 5092, 5093, 5235, 5236, zur Rückzahlung noch nicht vorgelegt. Stücke hiermit öffent⸗

298

Von der zum 1. April 1935 zur Rück⸗ zahlung gekündigten 8/6 „Mͤigen Anleihe der Deutsche Linoleum⸗ Aktiengesellschaft, Delmenhorst, von 1926

erke Hansa,

[363

6 Stück Reihe A zu je nom. 7f1.ℳ 1000, Nr. 446, 447, 418, 449, 960, 961 und von der zum 1. Rückzahlung gekündigten 8/6 „higen An⸗ leihe Fabrik (Anker⸗Marke) von 1926 8 Stück Reihe B zu je nom. I..ℳ 500, Nr. 2968, 2969, 2970, 2971, 2972, 2973,

Oktober 1935 zur

Linoleum⸗

H. 200,

5094, 52394, 5238

Heutsche Wollwaren Manufaktur

0048 0374 0499

0751

0789 0850 1036 1105 1178 2239 3466 3539 3546 3925 3950 3987 4167 4219 4244 4328 4359 4416 8469 Fℳ

Diese

0049 0429 0500 0602 0630 0752 0790 0868 1037 1106 1195 2240 3467 3540 3547 3926 3951 3988 4178 4220 4245 329 4360 4423 4870

0050 0430 0525 0603 0721 0753 0791 0890 1046 1107 1196 2241 3468 3541 3554 3927 3952 3989 4179 4239 4246 4330 4362 4427

4924

100,—. Aktienurkunden

0051 0431 0547

0607

0722 0785 0796 0930 1047 1118 2218 2348 3474 3542 3824 3928 3953 4067 4215 4240 4247 4343 4391 4430

0052 0432 0581 0626 0723 0786 0806 1000 1048 1119 2219 2455 3475 3548 3825 3929 3984 4068 4216 4241 4248 4344 4392 4442 177

werden

G. m. b. H., Grünberg (Schlesien). Anläßlich der Umwandlung unseres Unternehmens in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurden die nach⸗ stehenden Aktienurkunden trotz unserer dreimal veröffentlichten Aufforderung vom 31. August 1943 nicht fristgemäß bei der Gesellschaftskasse eingereicht: a) Aktien über Rℳ 1000,— Nennwert: Nr. 1424 3477 3491 3683 3755 3793 3794 3916 3917 3918 3919 = 11 Aktien b) Aktien über R 100,— Nennwert: Nr. 0022 0023 0024 0025 0026 0027

0354 0355 0459 0460 0582 0583 0627 0628 0724 0725 0787 0788 0807 0849 1001 1035 1049 1050 1130 1136 2226 2238 2665 2666 3538 3545 3924 3949 3986 4166 1218 4243 4275 4358 4404 4864 Aktien zu

nun⸗

mehr gemäß § 266 in Verbindung mit § 67 und § 179 des Aktiengesetzes mit den folgenden Maßgaben für kraftlos erklärt:

Für die zu a genannten nom. nR.ℳ 11 000,— Aktien über je Reichs⸗ mark 1000,— sind Geschäftsanteile im gleichen Nennwert gebildet worden, die wir zur Verfügung der sich später mel⸗ denden Gesellschafter halten.

Von den unter b aufgeführten nom. E.ℳ 17 700,— Aktien über Hℳ 100,— wurden je 5 Stück in der Nummern⸗ fölge zu

34 Geschäftsanteilen über je nom.

Nℳ 500,— und 1 Geschäftsanteil über nom. Reichs⸗ mark 700,— zusammengefaßt. Diese Geschäftsanteile werden Retnexuna ernaß am 2. Mai 1944, vormittags 11 Uhr, durch Herrn Notar Paul Zobel im Hause Berlin SW 11, Askanischer Platz 3, öffentlich für Rechnung der Beteiligten versteigert werden.

Gleichzeitig kommen die aus den bei der Gesellschaftskasse zur Verwertung eingereichten nom. 10 600,— Aktien gebildeten Geschäftsanteile zur Ver⸗ steigerung.

Grünberg (Schlesien), im März 1944.

Deutsche Wollenwaren Manufaktur Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Die Geschäftsführung.

[359] Westböhmischer Bergbau⸗Aktien⸗Verein. Aktienumtausch.

Gemäß den inzwischen in däas Han⸗ delsregister eingetragenen Beschlüssen unserer Hauptversammlung vom 9. De⸗ zember v. J. ist das Aktienkapital unserer Gesellschaft auf Reichsmark um⸗ gestellt worden.

Wir fordern unsere Aktionäre auf, ihre alten Aktien mit den Dividenden⸗ scheinbogen bis zum 15. Juli d. J. einschließlich

in Berlin bei der Dresdner Bank

oder der Deutschen Bank,

in Reichenberg bei der Dresdner

Bank oder der Deutschen Bank oder der Kreditanstalt der Deut⸗ schen eGmbH., Prag bei der Böhmischen Es⸗ compte⸗Bank oder der Böhmischen Union⸗Bank oder der Kredit⸗ anstalt der Deutschen eGmbH., in Wien bei der Länderbank Wien Aktiengesellschaft oder der Credit⸗ anstalt Bankverein während der bei diesen Stellen üblichen Kassenstunden am zuständigen Schalter zum Umtausch einzureichen.

Gegen Einlieferung von fünf Aktien

““

zu je K 500,— mit laufendem Dividen⸗ denschein erhalten die Aktionäre drei neue Aktien zu je Eℳ 100,— mit Dividendenschein Nr. 1 u. ff. Bei⸗ spielsweise können aber auch Stück zwei Aktien à K 500,— zum Umtausch in eine Aktie à 100,— unter Ver⸗ wertung der überschießenden Spitze eingereicht werden. Die Stellen sind bereit, neben dem Verkauf auch den Ankauf von Spitzenbeträgen so weit möglich zu vermitteln, doch ist in diesem Zusammenhang der letzte’ Ab⸗ satz dieser Bekanntmachung besonders zu beachten. An Stelle von je zehn Aktien à nom. II. 100,— wird nach Möglichkeit eine über nom. .ℳ 1000,— lautende Aktienurkunde mit Einver⸗ ständnis des Aktionärs ausgegeben. Ueber die neuen Aktien werden zu⸗ nächst nicht übertragbare Kassenquit⸗ tungen ausgehändigt, gegen deren Rück⸗ gabe die Stücke bei derjenigen Stelle, welche die Kassenquittungen ausgestellt hat, erhohen werden können. Die Stellen sind berechtigt, aber nicht ver⸗ pflichtet, die Legitimation des Vor⸗ zeigers der Kassenquittungen zu prüfen. Für die mit dem Umtausch verbun⸗ denen Sonderarbeiten wird die übliche

Gebühr in Anrechnung gebracht; so⸗ fern jedoch die alten Aktien mit einem nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnis in doppelter Ausfertigung direkt am zuständigen Schalter der vor⸗ genannten Stellen eingereicht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht verbunden ist, erfolgt der, Umtausch

kostenfrei.

Die nicht fristgemäß zum Umtausch eingerichten alten Aktien werden ge⸗ mäß § 179 AktG. in Verbindung mit § 18 der Umstellungsverordnung vom 9. Februar 1939 für kraftlos erklärt werden. Das gleiche gilt für Aktien, die zwar eingereicht worden sind, aber den zum Umtausch erforderlichen Nennbetrag nicht erreichen und der Gesellschaft nicht zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Ver⸗

fügung gestellt worden sind. Die auf

die für kraftlos erklärten alten Aktien entfallenden neuen Aktien werden ver⸗ kauft. Der Erlös wird abzüglich der entstandenen Kosten zur Verfügung der Berechtigten gehalten oder für deren Rechnung hinterlegt werden. Den 30. März 1944. Westböhmischer Bergbau⸗Aktian⸗Verein. Der Vorstand. Kuhlmann.

14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise

[471]

Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank vom 31. März 1944. 8

Aktiva. j. Deckungsbestand an Gold und Devisen

2 Bestand an Wechseln und Schecks sowie an Schatzwechfeln des

Reichs..

Wertpapieren, die nach 5. 13 Ziffer 3 angek worden sind (deckungsfähige Wertpapiere)

Lombardforderungen. .. deutschen Scheidemünzen. Rentenbankscheinen sonstigen Wertpapieren. sonstigen Aktivben

Passiva. Grundkapital .

2. Rücklagen und Rückstellungen: a) gesetzliche Rücklagen .. .

. 6ö56

b) sonstige Rücklagen und Rückstellungen .. .

z. Betrag der umlaufenden Noten 8 . Täglich fällige Verbindlichkeiten ...

5. An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten .

1XXX“X“ Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, im Berlin, den 5. April 1944.

E. 77 121 000

40 379 276 000

619 000

45 518 000 36 902 000 93 217 000

e 2* .„. 227⸗ 0 8 8 8 8

. z.

808 255 000 33 791 762 7 236 686 000

8 2 2 99ö 9 28 0 9 0⁴ 90

.M579 896 000 Wechseln: Eℳ —,—.

Inlande zahlbare

Reichsbankdirektorin Funk.

Lange.

Bayrhoffer.

Emde.

[469]. 1

Monatsausweis der

Deutschen Golddiskontbank vom 31. März 1944.

[470].

Konversionskasse

für deutsche Auslandsschulden. Ausweis per 31. März 1944.

Aktiva. R.ℳ Kassenbestand (deutsche u. ausländ. Zahlungs⸗ mittel, Gold) 8 53 796 058 96 Guthaben bei der Reichs⸗ bank u. a. Postscheck⸗ lontkococh 24 199 433 09 Wechsel .33131 798 934 62 Schatzwechsel und un⸗ verzinsliche Schatz⸗ anweisungen des 1“ Reichs und der Länder 1 829 485 000 Eigene Wertpapiere 91 218 560 Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Boni⸗ tät und Liquidität 1“ gegen Kreditinstitute 376 356 Schuldner 1469 755 360 Dauernde Beteiligungen einschl. der zur Be⸗ teiligung bestimmten Wertpapiere ... 6 530 250 Sonstige Aktiva .. . 1 Forderungen aus Kre⸗ diten gem. Kredit⸗ abkommen 8 Bürgschaftsforderungen R.ℳ 3 521 413,40

501 015

5607 660 971

Passiva. b Aktienkapital Gruppe A und B 8 86 475 000 000 Vorzugsaktien.. . 125 000 000 Gesetzliche Rücklage. 25 000 000 Sonstige freie Rücklagen 129 300 000 Gläubiger⸗ ..3 524 917 635 Verpflichtungen aus Solawechseln .. 1 262 100, 000 Sonstige Passiva .. Verpflichtungen aus Krediten gem. Kre⸗ ditabkommen 18 Bürgschaftsverpflichtun⸗ gen R.ℳ 3 521 413,40

5 607 660 971 51

Bürgschaftsverpflichtungen F. N gem. Kreditabkommen 9 676 689,08

Eigene Indossamentsver⸗ bindlichkeiten.

Termindevisen⸗Verpflich⸗ tungen . . . 64 211 454,39.

Berlin, den 5. April 1944.

175 591,73

Deutsche Golddiskontbank. 66 88 8

Aktiva. R Forderungen gegen die V 12 374 516/43

Reichsbank . . . . Sonstige Forderungen 3 625 372 65 940 376 913 23

Anlagen 956 376 802/31 —v

Passiva. Schuldscheine Schuldverschreibungen:

4 % auf ausländische Währung lautend.

3 % auf ausländische Währung lautend.

3 % auf Reichsmark Fat5 Sonst. Verpflichtungen

5 782 025—

186 378 367,47

84 923 920 08 507 963 056 ,30

956 376 802,31

Berlin, den 6. April 1944. Der Vorstand.

&

10. Gesellschaften m. b. H. [257] Einladung

zur ordentlichen Hauptversammlung.

Die Gesellschafter der „Coloniale“ Einfuhr⸗ und Einkaufsgesellschaft der Großhändler, Ges. m. b. H., Aussig, werden hiermit aufgefordert, an der am Mittwoch, den 19. April 1944, 14,30 Uhr, im „Grand⸗Kaffee“ zu Aussig, Riunionehaus, I. Stock, statt⸗ findenden ordentlichen Hauptversamm⸗ lung teizunehmen. 1“

Aussig, den 12. April 1944

„Coloniale“

Einfuhr⸗ und Einkaufsgesellschaft der Großhändler Ges. m. beschr. Haftung, Aussig.

Der Geschäftsführer:

A. Kindermann.

Für den Aufsichtsrat als Vorsitzer: Otto Rösler.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An⸗ zeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam, verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den

übrigen redaktionellen Teil: * Rudolf Lantzsch in Berlin SW 68. Druck der Preußischen Verlagz⸗ und Druckerei GmbH., Berlin

Preis dieser Nummer: 10 fh,

8 J

/

Erscheint an sedem Wochentag abends.

Beznosprets die Post monatlich 2,30 ℛℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 ℛ. ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmftr. 32. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 ⁷pyf. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder

vnn

Anzeigen nimmt die Anzeigenftelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32, an. Alle vruckanftre

zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fendruck (einmal umterstrichen) oder dirch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben vwerden sollen. Befriftete müssen 3 Zage por dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle an

für den Namn etner fünfgespaltenen 58 mm heecten Pettt⸗ Aℳ, einer dreigespaltenen 92 mm hreiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛ, ℳ.

sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif ein⸗

gen sein.

““ 16b

Nr. 85

Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 38

vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

——

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

ordnung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländischen 1eagc2wiahr für die Umsätze im März 1944.

Bekanntmachungen des Regierungspräsidenten in Stettin und der Geheimen Staatspolizei in Regensburg über die Ein⸗ ziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Anordnung 1/44 des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte „Gebiete (Verbrgauchsregelung für Spinnstoff⸗ waren). Vöom 1. April 1944.

8 Anordnung Nr. 1 zur Hr enn der Anordnung 1/44 des

Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren 1/44—1 —). 1. April 1944.

Anordnung 11/44 des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete (Bezug und Lieferung von Spinnstoff⸗ waren). Vom 1. April 1944.

Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung I1/44 des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Ge⸗ biete (Bezug und Lieferung von Spinnstoffwaren 11/44 1 —). Vom 1. April 1944.

Amtliches Denutsches Reich

Verordunng nungssätze

Düwe Ummsatzstenerum lungs⸗

mittel werden im Anschluß an die Verordnung vom 5. April

1944 (Reichsanzeiger Nr. 82 vom 6. April 1944) für die

Umsätze im März 1944 wie folgt festgesetzt: Einheit

vreeen

Chile 100 Fe S

Staat

China(Nanking⸗Dollar) 100 Puan 100 Pesos 100 Pesos 100 Soles

NA.

8 8

Kolumbien Mexiko Peru

Berlin, 11. April 1944. Der Reichsminister der Finanzen.

Hedding. Verfügung

Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und

tsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I

z-. 479) wird in Verbindung mit dem Erlaß des Führers

und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen

Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. 1

S. 303) das gesamte Vermögen des in Regensburg ver⸗

storbenen Moritz Regensburger, geb. am 6. Juni 1848 in Sulzbürg, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Riegensburg, den 6. April 1944.

8 Geheime Staatspolizei. 1I“ Regensburg. op p.

Verfügung Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und

staatsseindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. 1

S. 479) wird in Verbindung mit dem Erlaß des Führers. und Reichskanzlers über die Verwertun⸗ 8 8 Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) das gesamte Vermögen des in Regensburg ver⸗ storbenen Leyy Regensburger, geb. 1820 in Sulzbürg, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Regensburg, den 6. April 1944.

Geheime Staatspolizei. GCb- Regensburg.

Popp.

Bekanntmachung Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBl. 1 S. 293) der Verordnung zur Durchführung des vorgenannten Gese es vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207), des Gesetzes über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli

1933 (RGBl. I S. 479) und des Erlasses des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mogens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (ℳRGBl. I S. 303)

ziehe ich hiermit das folgende Vermögen des am 26. 1. 1921

in Greifenhagen geborenen Juden Erich Israel Ma reuse, und zwar: 316 Erbanteil von dem bei der Pommerschen Lan⸗ desgenossenschaftskasse e. G. m. b. H., Stettin, für den am 22. 1. 1932 in Greifenhagen (Pommern) verstorbenen Kauf⸗ mann Moritz Mareuse, geboren am 23. 11. 1879 in Greifen⸗

hagen, aus einer Entschuldungssache stammenden Geldbetrages 81 Großdeutschen Reiches ein. ies wird an Stelle einer Zustell iermi 3 Zustellung hiermit bekannt Stettin, den 8. April 1944. 8 8 Der Regierungspräsident. J. V.: Hagemeister.

auf Reichsmark füͤr die nicht in Berlin notierten ausländischen Z

Berlin, Donnerstag, den 13. April, abends

Reichshankgirokonto Beriin, Konto Nr. 1/1918 Postscheckkonto: Verlin 418 21

Anoroͤnung I1/44 des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete

(Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren Vpom 1. April 1944

Ihnhaltsübersicht Erster Teil: Umfang und Art der Bezugsbeschränkung § 1: Art der Bezugsbeschränkung 8 2: Bedarfsnachweis § 3: Bezugsberechtigung bei Uebergröße § 4: Liste von nichtbezugsbeschränkten Spinnstoffwaren Zweiter Teil: Ausgabe von Kleiderkarten Abschnitt 1: Karten für bestimmte Versorgungsabschnitte § 5: Vierte Reichskleiderkarte 5 § 6: Katalog zur Vierten Reichskleiderkarte § 7: Weitergeltung der Dritten Reichskleiderkarte 8: Spinnstoffkarte für Polen schnitt 2: Kleiderkarten für bestimmte Personenkreise 9: Säuglingskarte 10: Zusatzkleiderkarte für werdende Mütter 11: Zusatzkleiderkarte für Trauerkleidung § 12: Zusatzkleiderkarte für Schwer⸗Fliegergeschädigte on

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Mcrcmcoh.

schnitt 3: Gemeinsame Vorschriften für alle Kleiderkarten Ausgabeverfahren

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( 4: Zulässigkeit der Verbindung 5

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15: Räumliche Geltung der Kleiderkarten ter Teil: Punktberechnung 1

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6: Abrundung 7: Abgabe von nicht normaler Ware 18: Aenderung der Punktbewertung Vierter Teil: Schlußbestimmungen

G 19: Ausnahmen 1

§ 20: Strafvorschriften

§ 21: Inkrafttreten 8 .“

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der

Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) sowie auf Grund von §§ 1, 4 der Verordnung über die Verbrauchs⸗ regelung für Spinnstoöoffwaren in der Fassung vom 17. Fe⸗ bruar 1943 (RGBl. I S. 104) wird mit Zustimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: 1o1

Erster Teil Umfang und Art der Bezugsbeschrä

Alrt der Bezugsbeschränkung

(1) Aus der Anlage A „Liste der bezugsbeschränkten Spinnstoffwaren“ ergibt sich, welche Waren an den Ver⸗ braucher auf Kleiderkarte oder auf Bezugschein oder auf beide Bezugsberechtigungen abzugeben sind.

(2) Bei der Ausstellung von Bezugscheinen über Berufs⸗ bekleidung und Arbeitsbekleidung sind bzw. der nach dem Warenwertverzeichnis der Weerten Reichskleiderkarte er⸗ forderlichen Zahl von Bezugsabschnitten an das Wirtschafts⸗ amt (Kartenstelle) abzugeben.

(3) Bei der Ausstellung von Bezugscheinen über Männer⸗

anzüge und Teile davon ist ¼ der nach dem Warenwertver⸗

der Dritten Reichskleiderkarte erforderlichen Zahl von ezugsabschnitten an das Wirtschaftsamt (Kartenstelle) ab⸗ zugeben. Bei Knabenwintermänteln und Mädchenwinter⸗ mänteln beträgt die Zahl der abzugebenden Bezugsabschnitte 25 bzw. 20. 1

4) Neben den Bezugscheinen über Schuhe für Erwachsene 12 noch 6 Bezugsabschnitte für ein Paar Lederstraßenschuhe,

Bezugsabschnitte für leichte Straßenschuhe, Ueberschuhe sowie Haus⸗ und Turnschuhe und 2 Bezugsabschnitte für Berufsschuhe an die Verkaufsstelle abzugeben.

(5) Bezugsbeschränkte Spinnstoffwaren dürfen an Ver⸗ braucher, die nicht im Besitz der Vierten Reichskleiderkarte sind, nur abgegeben werden, wenn sie sich durch eine mit Licht⸗ bild versehene öffentliche Urkunde über ihre Person aus⸗ weisen. e“

§ 2

Bedarfsnachweis

Der Reichsbeauftragte kann bei bestimmten Spinnstoff⸗ waren die Abgabe an Verbraucher und den Bezug durch diese von der Vorlage eines Bedarfsnachweises abhängig machen, der neben den erforderlichen Reichskleiderkartenabschnitten oder Bezugscheinen beigebracht werden muß. Zur Aus⸗ stellung von Bedarfsnachweisen kann der Reichsbeauftragte bestimmte Verbrauchergruppen berechtigen. Soweit dies nicht durch Bekanntmachung des Reichsbeauftragten erfolgt, wer⸗ den die Verkaufsstellen über ihre Organisation im Auftrage des Reichsbeauftragten unterrichtet werden, bei welchen Spinnstoffwaren ein Bedarfsnachweis erforderlich ist und welche Verbrauchergruppen zur Ausstellung berechtigt sind.

““ Bezugsberechtigung bei Uebergröße 8 (1) Benötigen Kinder infolge überdurchschnittlicher Körper⸗

größe Bekleidungsstücke, auf die sie nach der ihnen zustehen⸗

den Kleiderkarte keinen Anspruch haben, so ist auf der Kleider⸗

karte vom zuständigen Wirtschaftsamt oder der zuständigen Kartenstelle der Vermerk „Uebergröße“ unter Beifügung des Dienststempels anzubringen. Bei der Antragstellung muß das Kind anwesend sein.

(2) Vor Abgabe jedes Bekleidungsstückes hat der Verkäufe zu prüfen, ob eine NUebergröße benötigt wird. Die tatsächlich benötigte Uebergröße ist gegen die in der Karte ein⸗ schließlich Katalog des Kindes angegebene Zahl von Be zugsabschnitten abzugeben. Vor Abgabe der Ware hat der Verkäufer eine Uebergrößenbescheinigung gemäß Anlage D. auszufertigen, die vom Käufer unter Angabe seiner Wohnung zu unterzeichnen ist. b

§ 4 1 Liste von nichtbezugsbeschränkten Spiunstoffwaren

Die in Anlage B „Liste von nichtbezugsbeschränkten Spinnstoffwaren“ aufgeführten Waren sind ohne Bezugs⸗ abschnitte (Punkte) einer Kleiderherte oder Bezugschein an den abzugeben.

Abschnitt 1 Karten für bestimmte Versorgungsabschnitte

§ 5 6“ Vierte Reichskleiderkarte

(1) Für den Versorgungsabschnitt vom 1. Januar 1943 bis zum 30. Juni 1944 ist die Vierte Reichskleiderkarte aus⸗ gegeben, und zwar in fünf verschiedenen Arten:

1. für Kleinkinder vom vollendeten 1. bis zum vollendeten

3. Lebensjahr, 8 für Knaben vom vollendeten 3. bis zum vollendeten

15. Lebensjahr, . für Mädchen vom vollendeten 3. his zum vollendeten

15. Lebensjahr, für Männer vom vollendeten 15. Lebensjahr ab,

. für Frauen vom vollendeten 15. Lebensjahr ab.

(2) Burschen und Maiden vom vollendeten 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr erhalten neben der Kleiderkarte für Erwachsene die Zusatzkleiderkarte für Burschen und Maiden in der gleichen Ausführung.

Katalog zur Vierten Reichskleiderkarte Außer den auf der Vierten Reichskleiderkarte aufgeführten Spinnstoffwaren können auf die Bezugsabschnitte (Punkte) einer Reichskleiderkarte auch die in Anlage C atalog zur Vierten Reichskleiderkarte“ genannten Spinnstoffwaren an Verbraucher abgegeben und von ihnen bezogen werden. § 7 8 .

Weitergeltung der Dritten Reichskleiderkarte 8

(1) Die Dritte Reichskleiderkarte nebst den dazu hera gegebenen Zusatzkleiderkarten gelten weiter bis zum 30. Juni 1944. Sämtliche Bezugsabschnitte dieser Karten sind fällig. (2) Auf die Bezugsabschnitte dieser Karten können alle Spinnstoffwaren bezogen werden, die nach Anlage A zum Be⸗ zug auf Kleiderkarte zugelassen und auf den Kleiderkarten oder der Anlage C aufgeführt sind, auch wenn sie erst nach der Herausgabe dieser Karten bezugsbeschränkt geworden find.

5.8 Spinnstoffkarte für Polen Für die Versorgung der erwerbstätigen Bevölkerung polni⸗ scher Volkszugehörigkeit ist für die Zeit vom 1. Januar 1943 bis zum 30. Juni 1944 die Zweite Spinnstoffkarte für Polen ausgegeben, und zwar in fünf verschiedenen Arten: 1. für Kleinkinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr, 2. für Knaben vom vollendeten 3. bis zum vollendeten 13. Lebensjahr, für Mädchen vom vollendeten 3. bis zum vollendeten 13. Lebensjahr, für Männer vom vollendeten 13. Lebensjahr ab, 5. für Frauen vom vollendeten 13. Lebensjahr ab.

. Abschnitt 2 Kleiderkarten für bestimmte Personenkreise

§ 9 Säuglingskarte (1) Für Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr wird eine Reichskleiderkarte ausgegeben (Zweite Säuglingskarte), die der werdenden Mutter nach Vollendung des vierten Monats der Schwangerschaft auf Antrag ausgehändigt wird. (2) Fier das erste Kind ist die Karte mit 150 Bezugs⸗ abschnitten, für die folgenden mit 100 Bezugsabschnitten aus⸗