— 1“
Dritte Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 85 v
1
om 13. April
1944. S. 4
Vorbemerkung: Zu den links au
Größentabelle
fgeführten Artikeln sind jeweils für Säugling, Kleinkind, Mädchen und Knaben die entsprechenden Positionsnummern laut „Punktliste“ mit den für diese
Position gültigen Größen aufgeführt. Größen, die über den für Mädchen oder Knaben angegebenen Obergrenzen liegen, müssen nach den Punktwerten für Erwachsene berechnet werden. I. Kleidung aus gewebten Stoffen
Säugling
Mädchen
Jungmädchengrößen
n einschl.
Knabe
Position
Größe
Position
Position
EGröße
Position
Größe
Mäntel (Winter⸗, Uebergangs⸗ und Sommermäntel, Loden⸗, Gummi⸗, Regenmäntel und ⸗umhänge) “
Windjacken, Windblusen . . . . . . . .
kianzüge, ⸗jacken, hosfen....
Anzüge (Wasch⸗, Spiel⸗ u. Luftanzüge, auch Einzelhosen)
Jacken, Janker (auch Waschjacken), Kletterwesten
Kleider, Röcke, Kostüme, Complets
Polohemden oder ⸗blusen (auch Polojacken)
Schuͤrzen . . . . .. Kittelschürzen.. Taghemden (Hemdchen).
Unterhemden, ⸗jacken. Hemdhosen..
Säuglingshöschen mit ganzen Beinlängen. Windelhöschen aus Stoff zum Knöpfen Unterkleider (auch Unterröcke) . . . .
Schlüpfer (Höschen, auch Schlupfhösche
Nachthemden Schlafanzüge Schlafsäckchen
“
Babeanzüge und
Kleider, Röcke
8. 1
Polo⸗ und Charmeusehemden oder oloja
Strümpfchen .I Kindersöckchen und Kinderstrümpfe
Unterhosen, auch Netzunterhosen
Kinder⸗Turnjacken und ⸗Hemden Schlafanzüge .. .“ Gymnastikanzüge . Kinder⸗Anzüge, gestr.
Kinder⸗Hemdhose.
Kleider (Röckchen, Jacken, Blusen),
Stramp elanzüge
Strampelhose Trägerhöschen
Pullover
Unterziehjäckchen. .“ Säuglingshöschen und Windelhöschen “ . Hemdchen und Hemden ...
Leibchen, Strumpfhalterhembden ... Unterkleider, Unterröckee.....
Schlüpfer, Höschen und Schlupfhosen Tramninssanzüge 6412 ö114“ dgl. Jacke “ Handschuhe, gestrickt .. . . dgl. gewirkt, mit Futter EE1A“ Gamaschenhosen ..
Anmerkung: Für sämtliche mit einem *)
Die Zahl vor dem Strich bedeutet das Lebensalter, die 3 Kind im 3. Lebensjahr bei einer Körperlänge von 100 ecm.
Liste der zum außerordentlichen Wiederbezugsverfahren zugelassenen Artikel
B. Frauen Wintermäntel Umschlagtücher Regenmäntel Windjacken Wollkleider
4 Männer
Wintermäntel Winterjoppen Stutzer Regenmäntel Windjacken
7072
7030 7041
7300
7060 7060 7050
II. Kleidung aus Ger
Pullover Strickwesten Taghemden Nachthemden Unterhosen Unterhemden
0/70 — 1/80*)
A. Männer
und Teile davon
Arbeits⸗ und Berufskleidung (Gr.⸗Z. 1041 — 1092 und 1740/1 der Punktliste)
40, 42
entspr. 40, 42
8
00—0 entspr. 40, 42
1—3 entspr. 40-42 1—3
28 entspr. 40-42 60 — 65 60 — 65 60, 80
24 und 26 0/70— 1/80*)
140
50, 55, 60
40, 45, 50
0/70— 1/80*) 1-
= 00—1 1— 3 1—3
2—5
bis 90 cm lg.
8
6140 — 6143
1“
6050 — 6051 6070 — 6072 6111
6130 — 6132 6080 — 6081 6120 6640 — 6642 6630 — 6632 6510 -— 6512 6160 — 6163 6510 — 6512
6510 — 6512 6520 — 6522
11“
6620 — 6622
6030 — 6031 6040 — 6041
wirken und Gestricken
6052 — 6054
6130 — 6132
6510 — 6512
6080 — 6081 6120
6530 — 6532
6610 — 6615
1.“
6510 — 651
2/90, 3/100*)
45, 50, 55 ⸗ 00, 0, 1
45, 50, 55 C 9.,1
0—2 entspr., 45, 50, 55
45, 50, 55
= 00, 0, 1 entspricht 45, 50, 55 entspr. 45-55 45 — 55 40 — 55 entspr. 24—30 40 — 55 40 — 55
28— 32
2/90, 3/100*) = 0—1 28 — 32
45, 50, 55
2/90, 3/100*)
ö
1 -3 = 28 - 32 6 u. gr. 40 — 55
6060 -— 6062
6620 — 6622
4 und 5
= 28 — 32
28—32 = 45—55
6500 2
6150 — 6151 6152 — 6153 6154 — 6155 6010 6010 6021 — 6023 6100
8.
andere Kleider Röcke
Unterkleider Arbeits⸗ und Berufskleidung
30 — 32 000 — 00 000 — 00 000 — 00 2—3 V 0—2 80 — 120 lang 45— 65
00—2
b”
bezeichneten Artikel gilt für die Größenbezeichnung folgendes: ahl hinter dem Strich dagegen die
(Gr.⸗Z. 2023/5
der Punktliste) Pullover Strickwesten Taghemden Nachthemden
8
4060 — 4061 4071 — 4076 4081 — 4082
4011 — 4013
4031 — 4036
4041 — 4044 4091 4095
4681 — 4683
5052 — 5055 5052 — 5053 1100 — 4101
4530 — 4532 4520 — 4522
4541 — 4545 4500 — 4502
4110 — 4111 4112 — 4113
A4““
4620 — 462
4011 — 4013 4042 — 4044 4051 — 4057
4681 — 4683 74
5500, 5504 5505, 5508
1“
126
2
4601 — 4602 4541 — 4545
4500 — 4502 5020 — 5021 5022 — 5023 5024 — 5025
Körperlänge. So bedeutet z. B. 3/10
Krawatten
Hüte, mit An 81
Strohhüte
Ausgenommen sind j Umstandskleider schwarze Kleider, Blus
Garn
60 — 112 60 — 110 60 — 100
4
60 — 110 34—40
90 — 120 90 — 130
*
34 — 40 60 — 110
4/110-14/170*) — 34— 40 I 4/110-14/170*) — 34— 40
00—3 34—40 34 — 40 = 0—3
34— 40
4/110 -14/170*) = 3—12
34—40 6 — 12
34— 40 = 60 — 11¹0
ö6
8 L111““ “
nahme der
ierung
schwarze Krawatten
(Fortsetzung in der
en un
3101 — 3107 3111 — 3112 3650
3660, 3670
3011 — 3012 3031 — 3032 3040 — 3041 3050 — 3051 3021 — 3024 3062 — 3063 3612²
3060 — 3061
3126—3128 5050 — 5051 3121 — 3123
3130 — 3131 3132 — 3133
1I1“ 8*
3620 — 362 3630 — 3632
3021 — 3024
3126— 3128
5500, 5504 5505, 5508 3511 — 3512 3521 — 3522 3601 — 3602
3011 — 3012.
3601 — 3602
3124 — 3125 3501 — 3502
“ “
edoch:
8
Vierten Beilage.)
’
b
und
4/100-14/170*)
2—12 und 13 = 3
2—12 und 13.⸗
2 — 12 e —
13
2—12
und 18 —
2—12 und 138 =
— 34—- 40
1-4
4/110-14/170*)
844o0 — 9—12
4/110-14/170“)
— 34—40
— 2—12 4—12 00—3
00—3 34— 40
2—12 34 -40 = 0-3
4/110 — 140 asme..
000—3 =34—40
das Kleidungsstück bestimmt ist für. ein 1 8 “ 8
— uu“
zum Deutschen Reich
8
Berlin, Donnerstag, den 13. April
sanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger
——
(Fortsetzung aus der Dritten Beilage.) Ferner sind zum außerordentlichen Wiederbezugsverfahren zugelassen: Schlafdecken der Gruppenziffer 8121 —8123 der Punkt⸗ liste Pferde⸗ und Viehdecken der Gruppenziffer 8161 der Punktliste d Gardinen⸗, Gitter⸗ und Dekorationsstoffe der Gruppen⸗ ziffer 9371 — 9373 der Punktliste “ Bettfedern Flickköper I. Männerkleidung 1011, 1021 mit 1031 1012, 1022 mit 1032 1025, 1026, 1027 1052, 1053, 1054 1200, 1201, 1202, 1204, 1205, 1208, 1209 1 G 1210, 1211 1510, 1511, 1512, 1520, 1521, 1522 1530, 1531, 1532 1131, 1132 Wintermäntel, lang 1121, 1111 EEXAX“ 1601, 1602
II. Frauenbekleidung Wollkleider . 2011, 2041 mit 2121 andere Kleider.. . 272021, 2022 UnkeN15537 Taghemden. —. 2140, 2141,
2623, 2624, Schlüpfer . .
2500, 2501, 2632, 2633, Nachthemden .. Arbeitskleider
2170, 2171 86 2023, 2024, 2025 Pullover, Strickwesten Regenmäntel. ...
2191, 2193, 2195 2070, ,2082, Wintermäntel Schals.. “ .“
2060, 2601, III. Meterware .. 9971, 9372 9371, 9372
Anzüge “* dgl. für Burschen ... eee“ Arbeitsjoppen ungefüttert Laerchbhsh““
Nachthemden .
Unterhemden .. “ TSXeJAsfeSAegehh“ Untaevwsen, Euras III““ ger Stutzer
2533, 2142, 2625 2502, 2634,
2534, 2535 2621, 2622,
2503, 2631, 2635
Gardinenstoffe leichte Dekorationsstoffe .
Gelieferte Artikel Menge und Gruppenziffer der nach Gruppenziffern zu beziehenden Meterware a) Oberstoff b) Futterstoff 3,20 m 143 breit 4,50 qm Gr.⸗Z. 9061 Gr.⸗Z. 9252
Anlage F
1. Männer⸗ und Burschen⸗ anzüge
Gruppenziffer 101 1/12
4A B .Männer⸗ und Burschen⸗ 1,70 m 143 breit sakko Gr.⸗Z. 9061 Gruppenziffer 1021/22 .Hosen für Männer und Burschen Gruppenziffer 1031/32 Arbeitsjoppen Gruppenziffer 1051 Arbeitshosen Gruppenziffer 1061 Männer⸗Taghemd Gruppenziffer 1202 .Männer⸗Nachthemd Gruppenziffer 1211 Männer⸗ und Burschen⸗ wintermäntel Gruppenziffer 1121/22. .Frauenwollkleid Gruppenziffer 2011 Frauenwollrock Gruppenziffer 2041 andere Kleider Gruppenziffer 2021.
2,40 qm Gr.⸗Z. 9252
1,40 m 143 breit Gr.⸗Z. 9061
0,75 qm Gr.⸗Z. 9252
1,70 m 143 breit 2,40 qm
Gr.⸗Z. 9031 Gr.⸗Z. 9252 1,20 m 143 breit 0,70 qm
Gr.⸗Z. 9031,9033 Gr.⸗Z. 9252
3,10 m 80 cm breit
Gr.⸗Z. 9160, 9043
3,60 m 80 cm breit
Gr.-Z. 9160
3 m 143 cm breit 3,50 qm
Gr. Z. 9071 Gr.⸗Z. 9252
2,50 m 130 cm breit
Gr.⸗Z. 9090
0,90 m 130 cm breit
Gr.⸗Z. 9090
3,30 m 90 cm breit
Gr.⸗Z. 9120/23 oder
3,75 m 80 cm breit “ v11 Gr.⸗Z. 9140
12. Frauen⸗Taghemd 1,85 m 80 cm breit Gruppenziffer 2130 Gr.⸗Z. 9160
13. Frauen⸗Nachthemd 3,50 m 80 cm breit Gruppenziffer 2171 Gr.⸗Z. 9160, 9043
14. Frauen⸗Nachthemd 3,50 m 80 cm breit Gruppenziffer 2170 Gr.⸗Z. 9172
15. Frauen⸗Wintermantel 2,80 m 140 breit Gruppenziffer 2060 Gr.⸗Z. 9100
2,90 m 90 cm breit Gr.⸗Z. 9251 16. Frauenarbeitskleid 4 m 80 ecem breit Gruppenziffer 2023. Gr.⸗Z. 9140
Liegt der Stoff schmäler oder breiter als oben angegeben, so erhöht oder vermindert sich das Längenmaß soweit, daß sich in Quadratmeter die gleiche Menge ergibt.
Anlage G
Datum
1““
Punktverrechnungsstelle
An Firma
üeeeeree 8 3
In der Anlage übersenden wir Ihnen die nachstehend auf⸗ geführten Osten⸗Bezugsrechte.
Die beigefügte Durchschrift wollen Sie umgehend zwecks Bestätigung der Richtigkeit dieses Schreibens durch uns hierher zurücksenden.
Wirtschaftsteil
Wasserwirtschaftliche Generalplanung
Der Ministerrat für die Reichsverteidigung hat eine von Reichsminister Speer vorgeschlagene Verordnung über vordring⸗ liche Aufgaben der Wasser⸗ und Energiewirtschaft erlassen. Diese und eine Durchführungsverordnung sind im Reichsgesetzblatt (Teil I Nr. 15) veröffentlicht. Verordnung und Durchführungs⸗ verordnung behandeln die Feststellung wasserwirtschaftlicher Ge⸗ neralpläne und vordringliche Wasserbauten.
Durch die wasserwirtschaftliche Generalplanung soll der Wasser⸗ anfall planmäßig so verteilt werden, daß der größtmögliche Nutzen für die Allgemeinheit erzielt wird. Das Wasser ist für die Gemeinden, für Landschaft und Industrie, für den Verkehr und die Energieversorgung lebenswichtig. Die Generalpläne sollen für die einzelnen Niederschlagsgebiete verbindliche Richt⸗ linien geben, die der Entwicklung fortlaufend angepaßt werden. Die Aufgabe ist umfassend und wird restlos erst im Laufe von Jahren verwirklicht werden können, muß aber sofort tatkräftig angefaßt werden. Der Ausbau der Wasserkraftwerke gehört zur wasserwirtschaftlichen Generalplanung; er ist vordringlich, um die weitgehende Ausnutzung der Kohle für die Gewinnung von kriegsentscheidenden Erzeugnissen zu ermöglichen. Die Verord⸗ nung bestimmt daher, daß Wasserbauten zur Gewinnung von elektrischer Energie zu vordringlichen Wasserbauten erklärt werden können, was dann die Konzession, das Enteignungsrecht und den Vorrang. vor anderen wasserwirtschaftlichen Befugnissen gewährt. Einzelheiten regelt ein einheitliches Planfeststellungsverfahren, das alle für das Bauvorhaben erforderlichen behördlichen Genehmi⸗ gungen umfaßt. Es ist also künftig neben der wasserrechtlichen keine besondere enteignungsrechtliche Planfeststellung durchzuführen und es entfallen besondere bau⸗ und gewerbepolizeiliche Genehmi⸗ gungen.
Die Verfahrensbestimmungen, die in der Durchführungsverord⸗ nung eingehend behandelt sind, sichern den Unternehmer nach
Möglichkeit vor nachträglichen Ansprüchen, während berechtigte
Ansprüche der Betroffenen befriedigt werden. Alle Voraus⸗ setzungen für eine verhältnismäßig rasche Schaffung der recht⸗ lichen Grundlagen für den Baubeginn sind damit gegeben. Länder⸗ grenzen spielen, da es sich um eine reichsrechtliche Regelung han⸗ delt, keine Rolle mehr, Landesrecht wird weitgehend ausgeschaltet. Die Vorschriften der Verordnung und der Durchführungsverord⸗ nung können auch für die Ausgestaltung anderer Wassernutzun⸗ gen sowie für den Ausbau und die Aenderung von Wasserläufen angewendet werden. Sondergesetze für den Ausbau von Wasser⸗ straßen werden daher künftig nur noch in besonderen Fällen er⸗ lassen werden müssen.
Auf dem Gebiete des Wasserrechts, das bisher noch fast voll⸗ ständig auf Landesrecht beruhte, ist nun ein wesentlicher Fort⸗ schritt in der Rechtseinheit geschaffen.
1““
Rationalisierungserfolge der Elektrotechnik
Durch die von Reichsminister Speer geschaffene Organisation der Hauptausschüsse, Sonderringe und Sonderausschüsse wurden auf dem Gebiete der Elektrotechnik erhebliche Erfolge erzielt. So konnte die Zahl der zur Bestellung freigegebenen Ausführungs⸗ varianten elektrischer Maschinen durch die Ringmaßnahmen auf etwa 40 v. H. gesenkt werden. Die Zahl der Baumuster von Stromerzeugern mit Verbrennungskraftmaschinen wurde von 550 mit 190 Leistungsstufen auf 51 mit 24 Leistungsstufen herab⸗ gesetzt. An Stelle der bisher in Deutschland vorhandenen 22 Fer⸗ tigungsstellen mit 65 Bügeleisentypen werden künftig zwei Fer⸗ tigungsstellen mit einer Type treten. Die Typenzahl an Lampen wurde von etwa 20 000 ausgeführten Bauformen auf 450 Bau⸗
₰
formen herabgesetzt. Besonders gute Erfolge wurden im Meß⸗ instrumentenbau bei einem in sehr großen Stückzahlen von der Wehrmacht benötigten Instrument durch Verwendung eines neuen Meßprinzips und Einsatz eines besonderen Magnetwerkstoffes er⸗ zielt. Dadurch konnte die Fertigungszeit von 12 auf 2,8 Stunden und der Bedarf an hochwertigem Magnetwerkstoff von 90 auf 0,6 g je Meßinstrument verringert werden. Diese Einsparungen ermöglichten ohne zusätzliche Arbeitskräfte eine Steigerung der Ausbringung auf das Vierfache innerhalb eines halben Jahres. Durch Verringerung der Typenzahl für Installationsrohr von 56 auf 28 wurde bei entsprechender Auswahl eine jährliche Ersparnis an Blei in Höhe von 900 t und an Eisen in Höhe von 3500 t erzielt. Beim Elektrorohrzubehör wurde die Typenzahl von 1387 herabgesetzt auf 210, wodurch sich eine jährliche Materialersparnis von 3500 t Eisen und 900 t Blei ergab. Der Bedarf der Elektro⸗ industrie an Kupfer bei⸗ Kriegsausbruch konnte durch eine syste⸗ matisch durchgeführte Umstellung auf 30 v. H. herabgesetzt werden. Weitere Reduktionen sind noch vorgesehen.
8
Wirtschaft des Auslandes
11 Milliarden kwh Krafterzeugung in Schweden
Stockholm, 12. April. Vorläufigen Berechnungen zufolge wur⸗ den im Jahre 1943, wie „Nya Dagligt Allehanda“ meldet, in Schweden insgesamt 11 Mrd. kWh produziert. Das bedeutet eine 12 %ige Steigerung gegenüber 1942. 10,73 Mrd. kWh oder 97,5 vH. davon entfallen auf hydroelektrische Energie, während der Anteil der Wärmekraft 2,5 vH. beträgt. Im Laufe des Jahres sollen große Neuanlagen in Norrland, insbesondere am Indalsäl⸗ ven, in Betrieb genommen werden. Der schwedische Staat ver⸗ fügt über 37 vH. der Gesamtanlagen. In der Wasserkraftindustrie sind insgesamt 336 Mill. Kr. investiert, d. h. ein Fünftel aller industriellen schwedischen Investierungen.
Unsichere Aussichten der englischen Lebensmittelversorgung
Genf, 12. April. „Wenn Napoleon mit der Feststellung Recht hatte, der Soldat marschiere mit dem Magen, dann dürfen wir uns nicht beklagen, daß sich die Lebensmittelrationen weder er⸗ höhen noch abwechslungsreicher gestalten lassen. Aber wir müßten noch viel mehr hungern, wenn der Endsieg durch irgendeine Schwä⸗ chung der innerenglischen Front auf unbestimmte Zeit hinaus⸗ gezögert wird.“ — Diese Erklärung gab der britische Ernährungs⸗ minister Oberst Llewellyn in einem Interview der englischen Wochenzeitschrift „Leader“.
Es kehrten wohl, so führte Llewellyn im einzelnen aus, viele
Handelsschiffe, die Lebensmittel nach England bringen müßten,
unbeladen zurück, doch sei der Schiffsraum so knapp, daß diese Schiffe in den Mittelmeerhäfen nicht tagelang auf Frachten warten könnten. Außerdem würden den Engländern eine ganze Reihe von Mittelmeerhäfen durch die Deutschen versperrt. Der Minister bat den Korrespondenten, mit allem Nachdruck die Oeffentlichkeit darauf hinzuweisen, daß er, obwohl er von Natur aus ein Optimist sei, für das englische Volk eine Zeit kommen sehe, in der es noch weniger Lebensmittel zur Verfügung habe als zur Zeit der stärksten deutschen U⸗Boot⸗Blockade. Zur Zeit sei es in England besonders schlecht um die Fett⸗, Fleisch⸗ und Käsever⸗ sorgung bestellt. Fette habe England früher größtenteils aus den Ländern bezogen, die infolge der deutschen Besetzung nicht mehr für die Versorgung Englands in Frage kämen. In Westafrika würden zwar alle Anstrengungen gemacht, diese Ausfälle auszu⸗ doch könne man sich trotzdem nur noch gerade über Wasser alten.
Verzeichnis der Osten⸗Bezugsrechte (Punktschecks)
Nr. des Punkt⸗ schecks
Grup⸗ pen⸗ ziffer
Punktzahl je Einheit
Gesamt⸗
Me f Menge punktzahl
Stempel Unterschrift 2 “
ö Anlage H. Reichsstelle für Kleidung .“ und verwandte Gebiete Datum bzw. Fachgruppe... An Firma [g85 6608698 8 8 22 2 929 2 2 2 8 2 9 9 2 22 22 32 8
In der Anlage übersenden wir Ihnen die nachstehend auf⸗ geführten Osten⸗Bezugsrechte.
Die beigefügte Durchschrift wollen Sie umgehend zwecks Bestätigung der Richtigkeit dieses Schreibens durch uns hierher zurücksenden.
Verzeichnis der Osten⸗Bezugsrechte (R⸗Bezugsberechtigungsscheine)
Punkt⸗ wert je Einheit
Gesamt⸗ punkt⸗
Waren bezeich nung
Datum des R⸗ Bbschs.
Menge
Stempel Wirtschaftsamt An
atum
Firma
In der Anlage übersenden wir Ihnen die nachstehend auf⸗ geführten Osten⸗Bezugsrechte.
Die beigefügte Durchschrift wollen Sie umgehend zwecks Bestätigung der Richtigkeit dieses Schreibens durch uns hier⸗ her zurücksenden.
Verzeichnis der Osten⸗Bezugsrechte (Bezugscheine und W⸗Bezugsberechtigungsscheine)
Zahl der Artikel (Warenmenge)
Waren⸗
Bezeichnung - bezeichnung
des Scheins
„
Datum
Unterschrift
Stempel 8*
Burmesischer Fünfjahresplan zur Industrieentwicklung
Bangkok, 12. April. Die burmesische Regierung beschloß die Aufstellung eines Fünfjahresplanes zur Entwicklung einheimischer Industrien. Der Plan soll noch im gegenwärtigen Rechnungsjahr durchgeführt werden. Die Grundlagen zu diesem Plan wurden schon im Mai des Vorjahres mit der Bildung von Gilden der Handspinner und Handweber gelegt. Für die Transportrationali⸗ sierung veranlaßte die Regierung bereits im November des Vor⸗ jahres die Bildung von Gilden der Besitzer von Ochsenkarren. Dieses System der Gildenbildung soll auch beim Fünfjahresplan verwendet werden und gilt der Herstellung von Zement, Seife, Papier, Leder, Jutesäcken, landwirtschaftlichen Geräten, kleinen Schiffen und Ochsenkarren.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag,“ 12. April. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B., Belgrad 49,95 G., 50,05 B., E“ G., 50,05 B., Sofia 30,47 G., 30,53 B., Athen 16,68 G., 16,72 B.
Budapest. 12. April. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15,„½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 12. April. (D. N. B.) New York 4,02 ½ - 4,03 %, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 — 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, Stockholm 16,85 — 16,95, Buenos Aires (offiz.) —,— Rio 83,64 %, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.
Amsterdam, 12. April. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüsse! 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsinki —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
Zürich, 12. April. (D. N. B.) I11.40 Uhr.] Paris 6,28 ½, London 17,36, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½ B., Madrid 39,75 B., Holland 229 3 ⅜, Berlin 172,55, Lissabon 17,37 ½, Stockholm 102,65, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prac 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbuu 3,50 B., Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,75, Preßburg 15,00, Buenos Aires 97,50, Japan 101,00, Rio 22,00 B.
Kopenhagen, 12. April. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.
Stockholm, 12. April. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50. B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G. 4,20 B. Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,25 B., Buenos Aires 101,50 G., 103,50 B.
Oslo, 12. April. (D. N. B.) London G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B. Zürich 101,50 G., 103,00 B. Helsinki 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G. 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G.
Rom —,— G., 23,20 B., Prag — — G.
London, 12. April. (D. N. B.) Silber Barren
Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 /—
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