.96 vom 26. April 1944. S. 4
Polenvermögensverordnung vom zuweisen, daß am 1. September 1939 „S. 516) sich nicht gemeldet haben — die 17. September 1940 (RGBl. I die Mehrheit der Anteile nicht, Personen Zahl hinter den Namen bedeutet die 1 1000,— ein Betrag von Hℳ 50,— ab⸗ordnung der Haupttreuhandstelle Ost S. 1270) der Beschlagnahme unter⸗ gehörte, deren Vermögen der Beschlag⸗ Anzahl der Anteile —. Chelmicki, Wl., züglich Kapitalertragssteuer und Kriegs⸗ zur Durchführung der Schuldenabwick⸗ liegt, und nahme unterliegt, und die Verwaltung Kosmowo, 1; Chelmicki, St., Zydowo, 1s also H.ℳ 42,50. Die Dividende lungsverordnung (AO. Nr. 16) vom entweder nicht von solchen Personen maßgebend Dr. Chrzanowski, Stef., Czechowo, wird nach § 8 der Verordnung zur 8. Mai 1942 (Deutscher Reichsanzeiger n) daß ihnen das Mitgliedschafts. beeinflußt war 88 § 10 Pol. Verm.⸗ 2; v. Grabfki, Eduard, Bieganowo, 580; Vereinfachung der Bekanntmachungen Nr. 108/42) werden hiermit die Aktio⸗ recht nach dem 1. September 1939 BO.), Dieser Nachweis kann durch Be⸗ Grabska, Janina. Bieganowo, 10; über Wertpapiere vom 22. 1. 1944 zwei näre der zustand (Altbesitz), oder 1 scheinigung der zuständigen Treuhand⸗ Grabska, Maria, Bieganowo, 2; Wochen nach dem Tage fällig, an dem Kraftwagenfabrik Promotor wenn sie das Mitgliedschaftsrecht stelle oder der zuständigen Gau⸗ Grabska, Barbara, Bieganowo, 6;: die Nummer der „Sammelliste auf⸗ Aktiengesellschaft, Litzmannstadt, nach dem 1. September 1939 er wirtschaftskammer, bei Genossenschaf⸗ Grabska, Teresa, Bieganowo, 27; gerufener Wertpapiere“, welche die Südring 4, worben haben, daß ihr Rechts⸗ ten durch Bescheinigung des zuständigen Grabska, Helena, Stepowo, 1 entsprechende Bekanntmachung enthält, üher 2 Samochodowe vorgänger nicht zu den Personen Genossenschaftsverbandes und bei Ver⸗ Grabsti, Jan, Bieganowo, 1; 8 “ 8 6 1 früher Zaklady Sa e G — 3 2 82 8 88q 1 1 in Berlin ausgegeben ist. .„.. PROMOTOR Spüttka Akeyjna, Eödéz, gehört, deren Vermögen der Be⸗ einen durch Bescheinigung der zuständi⸗ Graäbski, Leon, Bieganowo, 1; 8 S Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post Wien, den 19. April 1944. Leonharda 1, schlagnahme nach der Polenver⸗ gen Polizeibehörde geführt werden. 6 Grabsti, Eduard jr., Bieganowo, 1; 8 monatlich 2,30 ℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Der Vorstand. aufgefordert, ihre Aktien oder Zwischen⸗ mögensverordnung unterliegt. Der Nachweis des Altbesitzes am Grachzykowsta, Fr., Znin, 1; Jagielska, Anzeigenstelle monatlich 1,90 2⸗ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen 2 scheine oder über Mitgliedschaftsrechte und daß diesem das Mitglied⸗ I. September 1939 (sowohl des ur⸗ S., Gnesen, 2; Dr. Krotoski, Kaß, an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32. [1085] Bekanntmachung. „ausgestellte Urkunden dei dem unter⸗ schaftsrecht am 1. September 1939 sprünglichen wie des von einem Rechts⸗ Pofen, 1; Kittel, S., Znin, 1; Kalk⸗ Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer Wir geben hiermit bekannt, daß die ve hg kommissarischen Verwalter zustand. vorgänger abgeleiteten) ist grundsätzlich stein, J., Posen, 2; Malczewsti, L., ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen neuen Gewinnanteilscheinbogen zu den Uir en dener Friüt von drei Nonaten ver persönliche Nachweis ist wie folgt durch schriftliche Belege zu führen, Odrowaz, 3; Malczewski, St. Jawo⸗ kosten 10 Th. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder Aktien über 1ℳ 1000,—, Nr. 1 bis dp heueiae 8984 S vhn, me zu führen: 3. B. durch Ankaufsrechnung, Schluß⸗ rowo, 3; Roznowska, Maria, Tho ow⸗ vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben. 500, 13 401/13 805, 80 Artbonäre haben g der An⸗ 1. für deutsche Staats⸗ und Volks⸗ scheine, Depotauszüge, Anlieferungs. Roznowstis Erben, 2. Dunin, Agn., 1 “ . Nr. 501 meldung die Aktien oder Zwischenscheine zugehörige: quittungen, Versicherungen einer als Perhewe Stvegweli, R. Fnin, 1; ööö““ S Nr. 501 oder über Mitgliedschaftsrechte ausge⸗ durch Ftaatsangeverigkelsso .... e in⸗ oder aus⸗ dewh. S. echöhs bs ds. Van 6 8 8 . E1“ 2 steo 9 9 ode eis 8 2¹ 1 0 ü. 9. 122. 2 82* . 1 7 gegen Einreichung des Erneuerungs⸗ schrift G Bnn ““ Tö8 den 18. April 1944. Posen, 1; König, Gustav, Halle, 10; Allgemeinen Deutschen Cre⸗ durch die Hinterlegungsbescheinigung Deutschen Volksliste Abt. 1 bis 3 Der kommissarische Verwalter: Sichs; 58 Berlin, 1; Stober, M dit⸗Anstalt in Leipzig und Berlin, einer Devisenbank und, wenn die Hin⸗ sauch „Vorbescheid“ oder „Vor⸗ Eduard Schmidt. Verlin, den 24. März 1944. bei der Deutschen Bank, Berlin, und terlegung im Ausland erfolgt, durch läufiger Ausweis“, laut welchem ⏑MCaeoj „ Der Beauftragte für den Vierjahres⸗ bei dem Bankhaus Delbrück Schickler die 1 venelind grhn re Sengehe d plan . CEC Co., Berlin uverlässig anerkannten ausländischen Volks eeaan — Haupttreuhan — zur Kössneerhes bereitliegen. Vank nachzuweisen, in der die Urkun⸗ dürgerüngaurtnnde, 1 12. Lffene Handels⸗ und üens Dr⸗ 3esr7,9 Leipzig, den 21. April 1944. dden genau zu bezeichnen sind (Nenn⸗ 2. für deutsche Volkstumszugehörige. Kommanditgesellschaften . Leipziger Chromo⸗ und Kunstdruck⸗ betrag, Stücknummer). b im Generalgouvernement: “ n — Papierfabrik vorm. Gustav Najork Erfolgen die Anmeldung und die durch Bescheinigung des zustän⸗ 1084)] Verfügung. dtt vogrsellschuft⸗ Vorlegung der Aktienurkunden oder digen Kreis⸗ oder Stadthaupt⸗ Folgende Anteile der Zuckerfabrik 10 Gefellschaften m b 9 manns, (Gnesen, Grabski, Jescheck & Co. Kom⸗ 8 ““
Zwischenscheine oder über Mitglied⸗ m 5 1 ; Aufruf Ffscensch ausgestellte Urkunden (oder 3. für Protektoratsangehörige: manditgesellschaft in Gnesen /Warthe⸗ [619] % 11“ Amtliches zur Anmeldung von Aktien der Hinterlegungsbescheinigung) durch Bescheinigung der zustän⸗ land (Gukrownia w Gnieznie, Spolka Die Optische und Mechanische Werke 4 D . s Reich der Kraftwagenfabrik Promotor innerhalb der vorgesehenen Frist, so digen Landes⸗ oder Bezirksbehörde Kamandytowa. Grabski, Jescheck & Osterode GmbH. in Freiheit bei Oste⸗ / eutsche eich Aktiengesellschaft, Litzmannstadt, werden die Aktien oder Zwischenscheine des Protektorats, . Sha., Gnesen) werden hiermit für er⸗ rode (Harz) ist mit Wirkung vom 8 ℳ Südring 4, für kraftlos erklärt werden. b für ausländische Staatsangehörige: loschen erklärt, da die Beteiligten auf 31. Marz 1944 aufgelöst. Die Glä-. 8 6 ℳq— Erlaß ö 1u. Die E“ bei 15 88 vics h eege ricgee⸗ sustän. Grund der öffentlichen und persön⸗ biger der Gesellschaft werden aufge⸗ 1 -' R Spöfka Akeyjna, Lödz, meldung der Aktien bzw. Zwischen⸗ igen Behörde des ausländischen lichen Aufforderung des kommissarischen fordert, sich bei ihr zu melden. “ ibe 1 ¹ riebe ¹ iebs⸗ so erweiterte Tort 1.“ Die Roechtsar Leonharda 1. scheine der Einreichung der Ur⸗ Staates (Heimatbehörde oder im Verwalters geme § 31 der ö. Osterode, den 8 zAprit L über die Umfegung 6 Letrieben 28 Breirlebs 1“ Fertigung Fasceien. 88 ““ Auf Grund von § 31 der Verord⸗ kunden (Hinterlegungsbescheinigungen) Deutschen Reich zugelassene Ver⸗ nung über die Abwicklung der Forde⸗ Optische und Mechanische Werke teilen (Umsetzungs⸗Grundsätze) 89 fur die Kriegsbetriebsgemeinschaft sowie Ausmaß und nung über die Abwicklung der Forde⸗ nachzuweisen: tretung). rungen und Schulden polnischen Ver⸗ Hsterode Gmbß. in L. “ .E L1614“] Berechnungsgrundlage der Beteiligung der beiden Betriebe rungen und Schulden polnischer Ver⸗ 1. daß sie nicht zu den Personen ge⸗ Juristische Personen des Privatrechts, mögens (Schuldenabwicklungs⸗Verord⸗ Der Liquidator: 16““ 11“ Vom 20. April 1944 88 an Aufwand und Ertrag der gemeinsamen unternehmerischen — “ 1“ 1u“ Auf Grund des § 2 des Führererlasses über die Kon⸗ Betätigung sind zischen den Beteiligten zu vereinbaren. zentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 Wesentlich ist, daß der Umsetzungsbetrieb Mitunternehmer (RGBl. I S. 529) in Verbindung mit § 1 der Verordnung wird und die gesellschaftsrechtlichen Grundlagen der beiden über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember
mögen (Schuldenabwicklungsverord⸗ hören, deren Vermögen nach der Gesellschaften oder Vereine haben nach⸗ nung) vom 15. 8. 1941 (RGBl. I W. Pölt. 2 Zentralhandelsregister 1 Betriebe (Gesellschafter⸗ und Kapitalverhältnisse) unverändert . 1 1942 (RGBl. I S. 686) habe ich die Stillegung von Ferti⸗
bleiben. Die Rechtsform der Kriegsbetriebsgemeinschaft soll 3. Vereinsregtfter, 5. Meusterregifter, FIESerokeichzfachen. gungen, die zur Fortsetzung des Krieges nicht zwingend be⸗ Botthenn “ 1- noch 1 eer bs Fe. 2. Güterrechtsregister, 1 4. Genossenschaftsregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle, 8. Verschiebenes. 8 nötigt werden, und die Umsetzung der dadurch freigewordenen bestihimt werden. Es kommt dafür die Rechtsform der Ge⸗ .“ 8 AKrbeitskräfte zugunsten vordringlicher kriegswichtiger Ferti⸗ 72
sellschaft mit beschränkter Haftung ebenso in Betracht wie die 1 in: Raiffeisenkasse, eingetragene Ge⸗ Mährisch Schönberg. [995] † Hährisch Schönberg. [999]] Genossenschaft zu diesem Zwecke mel⸗ gungen angeordnet. 4. Genossenschaft
Kriegszuschlag, also R.ℳ 4,25, und bei nung) vom 15. August 1941 (RGBl. den Aktien im Nennbetrage von H.ℳ S. 516) und der dazu ergangenen 5. An⸗
2
SSSSSSSS botc
Fa für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Pettt⸗ Zelle 1,1 22 ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm brelten Petit⸗Zeile 1,85 Pech. — Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fetthruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Pefriftete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
1944
Betriebsübernahme die einzig mögliche Form zur Sicherung der vordringlichen Fertigung des Bedarfsbetriebes ist, können entsprechende Maßnahmen vorgesehen werden. Vereinba⸗ rungen oder Maßnahmen dieser Art bedürfen der Füerstn. mung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion entscheidet nach
8 6.
Verlin, Donnerstag, den 27. April, abends
1 8 Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Nr. 97 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33 Bostscheckkonto: Werlin 418 21
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der Bedarfsbetrieb für den mengen⸗ und gütemäßigen Aus⸗ stoß des Umsetzungsbetriebes die Verantwortung trägt. Eine besondere Form der verlängerten Werkbank ist die Lohnver⸗ 1 edelung, bei der der Bedarfsbetrieb dem Umsetzungsbetrieb Erlaß über die Umsetzung von Betrieben und Betriebsteilen die für die Fertigung erforderlichen Einzelteile und Betriebs⸗ . (Umsetzungs⸗Grundsätze). Vom 20. April 1944. materialien ohne Kostenansatz zur Verfügung stellt und der — 1 8 b Umsetzungsbetrieb nur die Bearbeitung und den Zusammen⸗ bau der Einzelteile wirtschaftlich selbständig ausführt.
7 Inhalt des amtlichen Teiles: 18 Deutsches Reich
(Zentralamt — Generalreferat). Dieser
Anhörung des Bedarfsträgers.
4. Endschaftsbestimmungen 1
Zur Sicherung der Wiederherstellung des Umsetzungs⸗ betriebes muß die Vereinbarung zwischen dem Umsetzungs⸗ und dem Bedarfsbetrieb von vornherein Endschaftsbestim⸗ mungen (Kündigungsrechte, Räumungsfristen u. a.) ent⸗ halten. Die Zusammenarbeit zwischen den Betrieben ist auf die Kriegsdauer mit angemessener Auslaufsfrist zu begrenzen.
c) Kriegsbetriebsgemeinschaft Die Kriegsbetriebsgemeinschaft entsteht durch Zusammen⸗ fassung des Umsetzungsbetriebes und des Bedarfsbetriebes zu geweinsamer Fertigung und zu gemeinsamer Beteiligung an Aufwand und Ertrag. Sie kann sich entweder auf die ge⸗ samte Fertigung des Bedarfsbetriebes oder nur auf die durch
5. Zwangsmaßnahmen
Kommt binnen angemessen kurzer Frist trotz der Mitwir⸗ kung der zuständigen Rüstungsdienststelle zwischen den betei⸗ ligten Betrieben keine Einigung über die Einzelheiten ihrer Zusammenarbeit zustande, so entscheidet der für den Um⸗ setzungsbetrieb örtlich zuständige Vorsitzer der Rüstungskom⸗ mission nach Fühlungnahme mit dem Reichsverteidigungs⸗ kommissar und der Gauwirtschaftskammer (FIndustrie⸗ abteilung).
Gegen die Entscheidung des Vorsitzers der Rüstungskom⸗ mission können der Umsetzungs⸗ oder Bedarfsbetrieb Be⸗ schwerde beim Reichsminister für Rüstung und Kriegs⸗ produktion (Zentralamt — Generalreferat) einlegen, der nach Anhörung des Bedarfsträgers endgültig entscheidet. Bei der Entscheidung ist weitgehend auf die Belange des Um⸗ setzungsbetriebes Rücksicht zu nehmen.
Etwaige Zwangsmaßnahmen werden erforderlichenfalls auf Grund des Reichsleistungsgesetzes durch die zuständigen Bedarfsstellen durchgeführt. . nehe 5
.
einer nichtrechtsfähigen Gesellschaft des bürgerlichen Rechts.
nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ 5 Gn.⸗R. 170. Im Genossenschafts⸗ Im Genossenschaftsregister wurde den, Si üet zu leisten, soweit sie Mit der Durchführung dieser Aufgaben wurde der von mir Es kann auch eine Betriebsführungsgesellschaft (GmbH.) unter.
8 pflicht, alltendorf üher Kaßla. ist register wurde eingetragen: Die Ge⸗ eingetragen: nicht Befriedigung verlangen können. eingesetzte Generalbeauftragte für Betriebsumsetzungen be⸗ gleichzeitiger Verpachtung der Aulagen verabredet werden.
Gegenstand des S ist nossenschaftsfirma Spar⸗ und Dar⸗ 5 Gn.⸗R. 366. Die Genossenschafts⸗ Sa: b b Daneben kommen als mögliche Formen auch der Abschluß
9 2 rjg 9 Raiffeise s 8 so ij Ni 8 . — „ 8 1 6 8 8 1 1 2 8 9 oijneo Betriebsführumn svertr 88 8 8. U. 2
9987] hdics 18. desstsenc e teesstacs. 8.. a..⸗J3 Vierzighuben firma „Spar⸗ und Darlehenskassenver Peitz. 1003] Das Verfahren für die Betriebsumsetzungen meines Ge⸗ eines reinen Betriebsführungsvertrages oder eine Gewinn⸗
zur Pflege des Geld⸗ und Kredit⸗] registrierte Genossenschaft mit unbe⸗ ein für die Pfarrgemeinde Böhm. 8 6 IBö 1 rc 1ee vna. l 8 “ gemeinschaft mit oder ohne Entsendung eines Vertreters des verkehrs und zur Förderung des Spar⸗ schränkter Haftung lautet nunmehr: Petersdorf und Tschihak, registrierte „„In das Genossenschaftsregister des neralbeauftragten ist gesondert geregelt. Hiernach werden . ,
Arbeitskräfte von Betrieben oder Teilen süret er Betriebe
8 Genossenschaftsregister — 1 — 1 2 1 8 8 8 ,. ¹ 4 8 8 1 ] 2 2 8 . 2 2 9 68 88α 9 L 3 „fas. 2 Amtsgericht Gera, den 20. April 1944. sinns; 2, zur Pflege des Warenver⸗ „Raiffeisenkasse Greifendorf⸗ Vierzig⸗ Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ en Peit is bei 8 Arbei - Umsetzungsbetriebes in die eitung des Bedarfsbetriebes in Veränderung: 8 kehrs (Bezug landwirtschaftlicher Be⸗ huben, registrierte Genossenschaft mit tung“, Sitz: Böhm. Petersdorf, lautet r. skasse Piegtomwer ve. nn FPeß. ü(msetzungsbetriebe) durch meinen Generalbeauftragten zu⸗ 8s 8 Gͤn.⸗R. Nr. 14. Söllmnitzer Spar⸗ darfsartikel und Absatz landwirtschaft⸗ beschränkter Haftung.“ Der Sitz der nunmehr: „Raiffeisenkasse Böhm.⸗ ehn ace, rhhceeransnf, egesten chaft gunsten vordringlicher Fertigungen anderer Betriebe (Bedarfs⸗ und Darlehnskassen⸗Verein eingetragene licher Erzeugnisse); 3. zur Förderung Genossenschaft ist Greifendorf, Kreis Petersdorf, eingetragene Genossenschaft Tö“ 6 e. fetzt etriebe) umgesetzt.
Seestealcgaft mit unbesebröntber Fet. der Maschinenbenutzung. Zwittau. Der. Geschäftsanteil beträgt mit unbeschränkter Haftung.“ ereer Raiffeisenkasse Pieskow 52 Die Umsetzung wird durch besondere Umsetzungsverfügung
pflicht in Wernsdorf. Durch Beschluß “ 50 Hℳ, die Haftsumme die fünffache Mähr. Schönberg, 11. April 1944. kgenane —. senschaft 66— angeordiiet 1““ der Generalversammlung vom 18. No⸗ “ Höße eines Geschäftsanteiles. Das Amtsgericht “ sch ragene Fnossen aft mi 888 g net. 1 vA1X“ vember 1943 ist das Musterstatut ange⸗ Königshütte, O. S. [991] ähr. Schönberg, den 31. März 1944. 1 sscchränkter Haftpflicht, Sitz: Pieskow, nommen. Die Firma ist geändert in: Veränderung: 2 Gn.⸗R. 76 Ver⸗ Das Amtsgericht. 8 ierr ve April 1944 NIJJ eingetragene Geuossen⸗ v“ Sbersceefste⸗ b Fecc⸗ e tsi sö hi eienicle Mäüh van sehanverp. [1009] Peitz, 8 19—5 92 5 schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, reien, e. G. m. b. H., Königshütte, 1A““ 8 98 m enossenschaftsregister wurde 6 8 sch ftpf Oberschlesien. Durch Beschluß der Mäührisch Schönberg. [996] J senschaftsregif ’—
3 1“ C“ 8 d) Anlagepacht —“
Benötigt der Bedarfsbetrieb neben den umgesetzten Arbeits⸗
kräften Anlagen (Bauten, maschinelle oder apparative Ein⸗ richtüngen) oder Betriebsmittel (Vorrichtungen, Lehren, Werkzeuge, Fahrzeuge, Büromaterialien) des Umsetzungs⸗ betriebes, so kann zwischen den Beteiligten die Anlagepacht oder ein Mietverhältnis in dem erfoörderlichen Umfange vereinbart werden. Aenderungen an den Anlagen oder
Il. 9 6868SHhHHvenbausgleihhkh Die Umsetzung ist eine unumgängliche Kriegsmaßnahme zur Steigerung der, Rüstungsfertigung im Interesse der Reichsverteidigung. Sie führt in der Regel zu wirtschaft⸗ lichen Vorteilen für den Bedarfsbetrieb. Besondere Vor⸗ teile, die über die infolge der Umsetzung sichergestellten Ferti⸗ gungsmöglichkeiten hinausgehen, sollen weder dem Bedarfs⸗ betrieb noch dem Umsetzungsbetrieb zuwachsen. Dem Ersatz
E 1X1X a) seine bisherige Fertigung in dem angeordneten Um⸗
Wernsdorf.
Gegenstand des Unternehmens ist der Raiffeisenkasse und Kreditverkehrs Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Be⸗ landwirtschaftlicher
Pflege des Geld⸗
Genossenschaftsregister Amtsgericht Gera, den 20. April 1944. Veränderung:
Gn.⸗R. Nr. 23. Trebnitzer Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein, eingetragene Ge⸗ unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Trebnitz. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 2. Dezember 1943 ist das Musterstatut angenommen. Die Firma ist geändert in: Raiffeisen⸗ kasse, eingetragene Genossenschaft mit
unbeschränkter Haftpflicht, Trebnitz.
Gegenstand des Unternehmens ist der Raiffeisenkasse
Kreditverkehrs des Sparsinns; hrs (Bezug zeugnisse); 3. zur Maschinenbenutzung.
nossenschaft
Pflege des Geld⸗ zur Förderung 2. zur Pflege des Warenverke landwirtschaftlicher Er Förderung der
Halbau. Im Genossenschaftsre täts⸗Genossenschaft e. 8 Groß Petersdorf, Kreis Rothenbu O. L., ist heute fo worden: Durch Beschluß der General⸗ versammlungen vom 11. 7./3. 11. 1943 ist die Genossenschaft äaufgelöst. Liqui⸗
r Elektrizi⸗
lgendes eingetragen
Säglitz, Bauer
Hanko, Fleischer Otto sämtlich in Groß Peters⸗
Hugo Preuß, Amtsgericht
Genossenschaftsregister Amtsgericht Jena⸗Kahla, den 19. April 1944. NMr. 11 Altendorfer Spar⸗ u. lehnskassenverein, nossenschaft pflicht in Altendorf. Durch Beschluß der Mitgliederver⸗ sammlung vom 20. Februar 1944 ist an Stelle des bisherigen Statuts das
1 eingetragene mit unbeschränkter
sti angenommen Firma der Genossenschaft ist geändert
Generalversammlung vom 21. 12. 1942 ist die Satzung neu gefaßt. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist: 1., Der Betrieb eines Fettgroßhandels, ins⸗ besondere Erfassung und Verwertung der Erzeugnisse der angeschlossenen Molkereien für eigene und fremde Rechnung, 2. Erfassung und Verwer⸗ tung von Eiern, Geflügel, Wild⸗ geflügel, Wild und Honig und deren Vertrieb für eigene oder fremde Rech⸗ nung, 3. der Vertrieb verwandter Ar⸗ tikel, insbesondere einschlägiger Ersatz⸗ und Austauschstoffe, 4. die Schaffung von Einrichtungen, die der Lagerung, Be⸗ und Verarbeitung dienen bzw. Be⸗ teiligung an solchen’ Unternehmungen, 5. die Schaffung bzw. Unterstützung von Einrichtungen, die zur Förderung der Milchwirtschaft oder Geflügelhal⸗ tung dienen. Die Tätigkeit der Ge⸗ nossenschaft soll eine gemeinnützige im Interesse der Landwirtschaft sein und den wirtschaftlichen Erfordernissen der Allgemeinheit dienen. Amtsgericht Königshütte, Oberschl., 20. März 1944.
1
Landsberg. Warthe. 1992] Bekanntmachung. Amtsgericht Landsberg (Warthe), 19. April 1944.
Gen.⸗R. 5. Die bisherige Dechseler Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. b. H. hat die Firma geändert. Sie lautet jetzt: „Raiffeisenkasse Dechsel
e. G. m. b. H.“ Sitz bleibt Dechsel.
Ludwigslust. [993
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 21. Januar 1943 ist der Dadow'er Spar⸗ u. Darlehnskassen⸗ verein, bisher e. G. m. u. H., in eine Genossenschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt worden.
Ludwigslust, den 14. März 1944. Amtsgericht. Magdeburg. 1994] In das Genossenschaftsregister für Loburg ist unter Nr. 25 bei der Maschinengenossenschaft Klein⸗Lübars eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Klein Lübars heute eingetragen, daß durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 9. Februar 1944 die Ge⸗
noftnscan aufgelöst ist. agdeburg, den 18. April 1944.
register wurden nahstehende Aende⸗ rungen eingetragen:
1. Die Selbsthilfe, Gemeinnützige Genossenschaft zur Erbauung von Familienhäusern für Mähr.⸗Schönberg u. Umg., eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung wird auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21. März 1944 mit der Genossen⸗ Wozt „Gemeinnützige Bau⸗ und ohnungsgenossenschaft in Mähr.⸗ Schönberg, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ vereinigt. 2. Infolge dieser unter 1. ange⸗ führten Verschmelzung ist die „Selbst⸗ hilfe, Gemeinnützige Genossenschaft zur Erbauung von Familienhäusern für Mähr.⸗Schönberg u. Umg., einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftung“ als nicht mehr selbständig bestehend, erloschen.
Mähr. Schönberg, 11. April 1944.
Das Amtsgericht.
Mährisch Schönberg. 199
5. Gn.⸗R. 255. Zufolge Vollver⸗ sammlungsbeschlusses vom 19. März 1944 wurde die Elektrizitätsgenossen⸗ schaft für Ober⸗Ullischen und Um⸗ gebung registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung aufgelöst und tritt dieselbe in Liquidation.
Als Liquidatoren wurden die his⸗ herigen Vorstandsmitglieder: Josef Katzer, Bauer in Ober⸗AUllischen, Adolf Schmidt, Bauer, und Anton Weiser, Ausgedinger, beide in Wiesen, bestellt.
Die Genossenschaftsfirma lautet nun⸗ mehr: „Elektrizitätsgenossenschaft für Ober⸗Ullischen und Umgebung, regi⸗ strierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation.“
Mähr. Schönberg, 11. April 1944.
Das Amtsgericht.
Mährisch Schönberg. [998]
Im Genossenschaftsregister wurde eingetragen: b
5 Gn.⸗R. 263. Die Genossenschafts⸗ firma „Spar⸗ und Darlehenskassenver⸗ ein für Lukau u. Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung“, lautet nunmehr: „Raiffeisen⸗ kasse Lukau eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht.“
Das mtsgericht. ..b
8
Mähr. Schönberg, 11. April 1944. Das Amtsgericht. 8
8 .
88
5 Gn.⸗R. 155. Im Genossenschafts⸗
nossenschaftsfirma Spar⸗ und Dar⸗
lehenskassen⸗Verein für Schirmdorf und
Umgebung, vflt aere Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, lautet nun⸗ mehr: „Raiffeisenkasse Schirmdorf re⸗ gistrierte Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftung.
Mähr. Schönberg, den 11. April 1944. Das Amtsgericht.
¹ 90
Marienburg, Westpr. [1001] Genossenschaftsregister Amtsgericht Marienburg.
3 Gn.⸗R. 44 Raiffeisen⸗Genossen⸗ schafts⸗Bank, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in
Marienburg. 8
Die Firma ist geändert in Raiffeisen⸗ bank Marienburg, Westpr., eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.
Marienburg, Wpr., 18. April 1944.
Amtsgericht.
M. Gladbach. [1002] Genossenschaftsregister Amtsgericht M. Gladbach.
Veränderung:
Am 12. 4. 1944 Gn.⸗Reg. 5 Genossen⸗ schaftsbank, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Gie⸗ senkirchen. Durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 5. März 1944 ist die Genossenschaftsbank eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Giesenkirchen in eine Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht
Genossenschaft lautet jetzt: Genossen⸗ schaftsbank, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Die Haft⸗ summe beträgt 5000 HEℳ. Jeder Ge⸗ nosse kann sich mit höchstens fünf Ge⸗ schäftsanteilen beteiligen. er Ge⸗ schäftsanteil beträgt 200 H.ℳ. Folgende Bestimmungen des Statuts sind durch Beschluß der Generalversammlung vom 5. März 1944 geändert:
§ 1 betreffend Firma der Genossen⸗ schaft, § 14 betreffend Haftpflicht für die Verbindlichkeit der Genossenschaft, § 37 betreffend Höhe des Geschäfts⸗ anteils und die auf diesen zu leistenden
anteile eines Genossen.
Den Gläubigern der Geno enschaft
ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten
nach dieser Bekanntmachung bei der
umgewandelt worden. Die Firma der
(Einzahlungen sowie Zahl der Geschäfts⸗
eingetragen: 5 Gn.⸗R. 470. Die Ge⸗ F.g
sSchmalkalden. 1100 9]
Gen.⸗Reg. 9 Herrenbreitunger Dar⸗ lehnskassenverein, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Herrenbreitungen. Der Name der Fet llericoßr ist geändert in: „Raiffeisenkasse, eingetragene Genossen⸗
schaft mit unbeschränkter Haftpflicht,
Herrenbreitungen.“ Durch Beschluß der Generalversammlung vom 18. Dezem⸗ ber 1943 ist der Geschäftsanteil auf 50 ℳ festgesetzt. Schmalkalden, den 20. April 1944. Amtsgericht. Abt. I.
sStettin. — H100— In das Geneoe schgsszs te. ist heute bei Nr. 31 (Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Podejuch e. G. m. b. H. in Stettin⸗Podejuch) eingetragen: Die Ge⸗ nossenschaft ist durch die Beschlüsse der Generalversammlung vom 5. Januar und 9. Februar 1944 aufgelöst. Stettin, den 11. März 1944.. Amtsgericht.
Sulingen. 1963] Amtsgericht Sulingen, 15. April 1944.
Genossenschaftsregister Nr. 15: Die Spar⸗ und Darlehnskasse eingetr. Ge⸗ nossenschaft m. beschr. Haftung, Ehren⸗ burg, ist durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 5./26. 3. 1944 auf⸗ gelöst.
7. Konkurse und Vergleichssachen
Einbeck. * 1075] N 1/38. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Lastfuhrunter⸗ nehmers Alwin Lambrecht in Einbeck, Reinserturmweg 5, ist Schlußtermin anberaumt auf den 19. Mai 1944, 11 Uhr, vor dem Amtsgericht in Ein⸗ beck, Zimmer⸗Nr. 11. Amtsgericht Einbeck, 21. April 1944
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übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin 8W 68 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei GmbH., Berlin
Preis dieser Nummer: 10 Sceheh.. A 8
bHetreffen.
fange stillzulegen; b) Betriebsführung, Gefolgschaft und Betriebsorganisation für die Fertigung des Bedarfsbetriebes zur Verfügung zu stellen; 11“ 8 1
die umgesetzten Arbeitskräfte bei möglichster Wahrun der Interessen des Umsetzungsbetriebes für die 889 dem Umsetzungsbescheid begünstigte Fertigung einzu⸗ setzen.
Zur Regelung der sich aus den Umsetzungen er⸗ gebenden wirtschaftlichen und finanziellen Folgen wird bestimmt:
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Zusammenarbeit Umsetzungsbetrieb — Bedarfsbetrieb
1. Die Umsetzung hat unter möglichster Wahrung der unter⸗ nehmerischen Selbständigkeit des Umsetzungsbetriebes zu er⸗ folgen. (Selbstverantwortliche Umsetzung.) Sie setzt kriegs⸗ kameradschaftliche Zusammenarbeit zwischen Umsetzungsbetrieb und Bedarfsbetrieb voraus. Eine Form der selbstverantwort⸗ lichen Umsetzung ist grundsätzlich zu wählen, wenn Räume und Einrichtungen des Umsetzungsbetriebes für die erweiterte Fertigung des Bedarfsbetriebes in Anspruch genommen werden. 1
Die zweckmäßigste Form der selbstverantwortlichen Betriebs⸗ umsetzung ist — erforderlichenfalls unter Mitwirkung der zu⸗ ständigen Rüstungsdienststelle — zwischen dem Umsetzungs⸗ betrieb und dem Bedarfsbetrieb, je nach den besonderen Ver⸗ hältnissen des Einzelfalles, zu vereinbaren. Im Einzelfalle ist immer die Form der Zusammenarbeit zu wählen, die die unternehmerische Selbständigkeit des Umsetzungsbetriebes best⸗ möglich wahrt.
Als Formen der selbstverantwortlichen Umsetzung kommen in Betracht: 1
a) Selbständige Zulieferung“
Die selbständige Zulieferung verpflichtet den Umsetzungs⸗ betrieb zur Fertigung für den Bedarfsbetrieb mit eigenen oder selbstbeschafften Anlagen oder Einrichtungen auf Grund von
Fertigungsunterlagen, die der Bedarfsbetrieb zur Verfügung.
stellt. Die technische Führung durch den Bedarfsbetrieb ist im wesentlichen auf die Ueberlassung der Fertigungsunterlagen und die Kontrolle der Einhaltung der Fertigungsanweisungen begrenzt. In Betracht kommt die selbständige Zulieferung vor allem in Fällen, in denen die bisherige Fertigung des Um⸗ setzungsbetriebes und die vom Bedarfsbetrieb zugewiesene Nort; 5 † 5† d 8 d ode onormte Erzeu nis
Fertigung technisch verwandt sind oder genormte Erzeug
— “ b) Verlängerte Werkbalkl
Die „verlängerte Werkbank“ begründet ein ö verhältnis dergestalt, daß der Umsetzungsbetrieb in technischer Hinsicht nur eine Außenwerkstatt des Bedarfsbetriebes ist und
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Betriebsmitteln sind vom Bedarfsbetrieb nur in unumgäng⸗ lich notwendigem Ausmaß vorzunehmen. Gewisse Er⸗ schwerungen oder Umwege der Fertigung, die sich aus der andersartigen Struktur des Bedarfsbetriebes ergeben, müssen hingenommen werden. G
Ist dem Umsetzungsbetrieb gestattet, Teile seiner bisherigen Anlagen für seine eigene Fertigung weiter zu benutzen, so
sind die Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere die Ver⸗
sorgungseinrichtungen mit Strom, Gas und Wasser für den Gesamtbetrieb einschließlich der Bedürfnisse des Bedarfs⸗ betriehes dem Umsetzungsbetrieb zuzuführen. Der Umsetzungs⸗ betrieb hat mit dem eingewiesenen Bedarfsbetrieb die näheren“ Vereinbarungen über die Lieferung von Strom, Gas und Wasser im Pachtvertrag zu treffen. .
Nach den gleichen Grundsätzen soll die Benutzung von Werkstätten (Schreinerei, Schlosserei u. ä. Nebenbetriebe, z. B. auch der sozialen Gemeinschaftseinrichtungen wie Kan⸗ tinen usw.) zwischen den Beteiligten geregelt werden. Ist die Führung der Werkstätten und Nebeneinrichtungen durch den Umsetzungsbetrieb technisch unzweckmäßig, so soll mög⸗ lichst eine Trennung dieser Einrichtungen für jeden der beiden Betriebe vorgesehen werden. In jedem Fall ist auf die Lebensfähigkeit und angemessene Ausstattung des restlichen Umsetzungsbetriebes Bedacht zu nehmen.
2. Sollen die Arbeitskräfte für die Fertigung des Bedarfs⸗ betriebes unter Verzicht auf die unternehmerische Selbständig⸗ keit des Umsetzungsbetriebes eingesetzt werden (Dienstver⸗ pflichtende Umsetzung), so werden diese von dem für den Umsetzungsbetrieb zuständigen Arbeitsamt zur Dienstleistung für den Bedarfsbetrieb verpflichtet. Die Verpflichtung er⸗ folgt auf Grund der Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung vom 13. Februar 1939 (RGBl. I S. 206) und der Dienstpflicht-Durchführungsverordnung vom 2. März 1939 (RGBl. I S. 403).
Durch die Dienstverpflichtung gelten die umgesetzten Arbeitskräfte von ihrem bisherigen Beschäftigungsverhältnis als beurlaubt. Die Kündigung des bisherigen Beschäftigungs⸗ verhältnisses ist während der Beurlaubung ausgeschlossen. Das neue Beschäftigungsverhältnis gilt als Versetzung im
Sinne der vom Generalbevollmächtigten für den Arbeits-
einsatz erlassenen „Anordnung zur Regelung der Arbeits⸗ bedingungen bei anderweitigem Einsatz des Gefolgschafts⸗ mitgliedes vom 1. November 1943“ (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 260/43 vom 6. November 1943).
3. vbb
Die Uebernahme des Umsetzungsbetriebes durch den Be⸗ darfsbetrieb (z. B. durch Kauf des Betriebsvermögens oder der Geschäftsanteile, Enteignungen, Vereinbarungen über
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Vorkaufsrechte, langfristige Betriebsüberlassungsverträge) ist untersagr. 8 In besonders gelagerten Ausnahmefällen, in denen die
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unzumutbarer Nachteile für Bedarfsbetrieb und Umsetzungs⸗ betrieb dient der Schadensausgleich. 9 6. Das Reich (Bedarfsträger) Schadensausgleich: a) dem Bedarfsbetrieb für die besonderen Umstellungs⸗ und Anlaufkosten, die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Durchführung der Umsetzung entstehen. Dabei sind die „Richtlinien für die Erstattung von Umstellungs⸗ und Anlaufkosten bei Rüstungs⸗ aufträgen“ ¹) entsprechend anzuwenden. Soweit der Be⸗ darfsbetrieb im Zuge einer Umsetzung Verlegungskosten im Sinne der „Verlegungs⸗Grundsätze“ hat, gelten die Bestim⸗ mungen über den Schadensausgleich der „Verlegungs⸗ Grundsätze“ vom 26. August 1943 (Dt. RAnz. Nr. 203 v m 1. September 1943); b) dem Umsetzungsbetrieb aa) für die stillgelegten Fertigungen in sinngemäßer An⸗ wendung der, Richtlinien für die finanzielle Abwicklung von widerrufenen Rüstungsaufträgen“ (Restabgel⸗ tungs⸗Grundsätze);¹) 2. für besondere Aufwendungen (Räumungskosten, Lage⸗ rungskosten, außergewöhnliche Abnutzung, Kosten der Instandsetzung und der Rückverlegung, Anlaufkosten bei der Wiederaufnahme der ursprünglichen Fertigung unter Berücksichtigung des jeweiligen Standes der Technik usw.) in sinngemäßer Anwendung der ‚Richt⸗ linien für die Bemessung der Vergütung und Ent⸗ schädigung bei Inanspruchnahme von gewerblich genutzten Grundstücken, Gebäuden usw.“ auf Grund des Reichsleistungsgesetzes vom 20. Januar 1942 (MBliV. S. 243); für die Nichtbenutzung der Betriebsanlagen auf Grund der Bestimmungen über den Ausgleich von Nutzungs⸗ schäden infolge von Luftschutzmaßnahmen. 1 . Bedarfsträger ist der öffentliche Auftraggeber der be⸗ günstigten Fertigung des Bedarfsbetriebes (Waffenämter de Wehrmachtteile u. a.). Bestehen Zweifel über den zuständigen Bedarfsträger oder ist ein öffentlicher Auftraggeber für die begünstigte Ferti gung des Bedarfsbetriebes nicht vorhanden, so bestimmt der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion (Zentral amt — Generalreferat) auf Antrag eines Beteiligten den Be⸗ darfsträger. . 8. Der Schadensausgleich nach diesen Richtlinien schließt die gleichzeitige Beihilfegewährung an den Umsetzungsbetrieb auf Grund der Verordnung über die Gemeinschaftshilfe der Wirtschaft vom 19. Februar 1940 (RGBl. I. S. 395) aus. 9. Ausnahmepreise zum Zwecke des Ausgleichs von Um setzungskosten dürfen weder gefordert noch bewilligt werden.
gewährt auf Antrag
11) In Neubearbeitung befindlich.
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