Anordnung VI44 G sbeauftragten Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion 8 Herstellungsbeschränkungen für Blocks) — G Vom 25. April 1944 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (RGBl. I S. 529/531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und im Einvernehmen mit dem Sonderbeauftragten für Buch, Pro paganda und Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet: 1. Es ist verboten: 3 a) Pappe oder Papier jeglicher Art als Unterlage für Blocks zu verarbeiten;
die Blocks zu perforieren. Von diesem Verbot aus⸗
genommen sind lediglich solche Blocks, die im Durch⸗ schreibeverfahren mit festem Blatt verwendet werden; Blocks mit einem Schutzblatt zu versehen; Blocks zu heften. Eine Ausnahme machen nur Durch⸗ schreibeblocks mit festen Blättern, bei denen die Höchst zahl der Klammern bei Format DIN A 4 quer 2 be⸗ trägt; 8 e) Blocks mit Papier⸗ oder Textilstreifen zu fälzeln. 8§92. Ausnahmen können in besonders begründeten Einzel⸗ fällen von der für die Fertigung zuständigen Bezirksgruppe der Wirtschaftsgruppe Druck zugelassen werden. § 3. Zuwiderhandlikngen gegen diese Anordnung werden nach §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs⸗ strafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichs⸗ beauftragten für Papier wahrgenommen. § 4. Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staats⸗ anzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ gebieten und in den Gebieten Eupen⸗Malmedy, Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗ tung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. Der Produktionsbeauftragte Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktiorn.
Becker.
Anordnung VII/44 des Probuktionsbeauftragten Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion
(Herstellung von Vordrucken) Vom 26. April 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der
Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (RGBl. L S. 529/531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und im Einvernehmen mit dem Sonderbeauftragten für Buch, Propaganda und Druck des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:
§ 1. Bei der Herstellung von Vordrucken sind — abgesehen vom äußeren Beschnitt des Rohbogens — nur Trennschnitte zugelassen. Ein nachträgliches Beschneiden ist verboten.
§ 2. Soweit Vordrucke mit der Hand gefalzt werden, dürfen sie nur in Lagen gefalzt werden. Einzelfalz mit der Hand ist verboten.
§ 3. Vordrucke dürfen bei einem Umfang bis zu 25 Druck⸗ bogen nur ohne Umschlag geheftet werden, bei einem Umfang bis zu 50 Druckbogen nur im Aktendeckel broschiert geliefert werden.
§ 4. Ausnahmen können in besonders begründeten Einzel⸗ fällen von mir zugelassen werden.
§ 5. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach 5§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs⸗ strafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichs⸗ beauftragten für Papier wahrgenommen.
§ 6. Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffent⸗ lichung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen⸗Malmedy, Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivil⸗ verwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteier⸗ mark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
Der Produktionsbeauftragte Druck des Reichsministers für
88 KRüstung und Kriegsproduktion
Berichtigung zur Anordnung 1/44 es Leiters des Produktionsausschusses Druck (Einführung von Dringlichkeitsstufen für Druckaufträge) Vom 1. März 1944 8 In meiner Anordnung 1144 vom 1. März 1944 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 53 vom 3. März 1944) § 1 Absatz I Satz 1 ist die Fundstelle des § 16 der Anordnung 1/43 der Reichsstelle für Papier zu berich⸗ tigen in: „Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer anzeiger Nr. 300 vom 22. Dezember 1942“ Berlin, den 26. April 1944. “ Der Produktionsbeauftragte Druck des Reichsministers fr Rüstung und Kriegsproduktion. 9 Becker. “ 8 8
Staats⸗
Nichtamtliches Deutsches Reich
Nummer 11/12 des Reichsarbeitsblatts vom 25. April 1944 hat folgenden Inhalt: Teil I. Der Reichsarbeitsminister. Allgemeines und Gemeinsames. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Erlaß des Führers über Gnadenmaßnahmen bei hexrvorragender Bewährung während des Krieges. Vom 26. Januar 1942. — Erlaß über Aenderung der Satzung der Benh des Reichs. — Erlaß über die Ersatzkassenmitgliedschaft von Gefolg⸗ schaftsmitgliedern der Dienststellen, für die die Betriebskranken⸗ kasse des Reichs zuständig ist. — Städtebau und Baupolizei. Ge⸗ setze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Einführung von baupolizei⸗ lichen Bestimmungen; hier: Richtlinien für die Abdichtung von Hochbauten gegen Erdfeuchtigkeit. — Soziale Fürsorge und Wohl⸗ fahrtspflege. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Ausweise
zur bevorzugten Abfertigung vor Amtsstellen. — Der General⸗ bevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. beitseinsatzhilfe. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Betr.: Arbeits⸗ einsatz in der Bauwirtschaft, hier: Vereinfachung des Firmen⸗ einsatzes in der Bauwirtschaft — Lohnausfallregelung bei Flieger⸗ angriffen; Verhältnis zur — Post⸗ verkehr der ausländischen — Bescheide, Urteile. Lohnausfallregelung bei Fliegerangrifffen; hier: Bühnenange⸗ hörige, Orchestermitglieder und Artisten. — Sozialverfassung, Arbeitsrecht, Lohn⸗ und Wirtschaftspolitik. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Umquartierung von Familienangehörigen von Gefolg⸗ schaftsmitgliedern verlegter — Anordnung zur Aenderung der Anordnung über die Führung und Einsendung der Listen der in den Wiil aftsgebieten Berlin und Brandenburg in Heimarbeit Beschäftigten vom 23. September 1940. Vom 1. Februar 1944. — Betr.: Fahrtkosten für Gefolgschaftsmit⸗ glieder verlagerter Betriebe bei Heimreise infolge eigenen Flieger⸗ schadens. — Druckfehlerberichtigung. — Personalnachrichten.
Nutzungsschädenregelung. Arbei vacbi
Wirtschaftsteil
Die Bedeutung der deutschen Tabakproduktion im Kriege
Im neuesten Heft des „Forschungs⸗Dienst“ veröffentlicht der bekannte süddeutsche Tabakfachmann Meisner⸗Karlsruhe Straßburg eine interessante Zusammenstellung über die Bedeu⸗ tung des deutschen Tabakbaus im Kriege. Er geht davon aus, daß die Tatsache, wonach der Genuß von Tabakwaren aller Art in Kriegszeiten üblicherweise eine Steigerung erfährt, auch jetzt wieder bestätigt sei und daß gerade in Deutschland der Tabakbau bei Kriegsausbruch auf einer beachtlichen Höhe gestanden habe. Trotz aller kriegsbedingten Schwierigkeiten stelle der gewerbs⸗ mäßige Tabakbau in Guͤte und Menge die Leistung der deutschen Tabakpflanzer klar unter Beweis. Diese Tabakpflanzer, etwa 70 000 Klein⸗ und bäuerliche Betriebe seien fest in Qualitäts⸗ Tabakbau⸗Vereinen innerhalb ihrer Wohngemeinde zusammen⸗ geschlossen. Diese Ortsvereine wiederum seien landesbauern⸗ schaftsweise in Landesverbänden organisiert und diese im Reichs⸗ verband der deutschen Tabakpflanzer e. V., der dem Reichsnähr⸗ stand angeschlossen ist, nach der Spitze zusammengeschlossen.
Der Tabakbau als solcher sei für jeden Pflanzer genehmigungs⸗ pflichtig und hänge in seiner Größe für den Einzelhof von der jeweils zugeteilten Anbauberechtigung ab. Um die wissenschaft⸗ lichen Fragen im deutschen Qualitätstabakbau noch mehr zu ver⸗ folgen und zu klären, habe man im mittleren Teile des Gaues Baden das Tabakforschungsinstitut errichtet. Manche für die Güte der deutschen Tabake besonders wichtigen Fragen seien auch durch die Reichsanstalt für Tabakforschung gelöst worden.
Für die genannten 70 000 Klein⸗ und mittelbäuerlichen Betriebe, sagt Meisner weiter, sei der Tabakbau eine Daseinsfrage in des Wortes wahrster Bedeutung, da die Erhaltung dieser Betriebe mit ihren 350 000 Menschen und einer Durchschnittsbetriebsgröße von nur 4 ha vom wirtschafts⸗ und bevölkerungspolitischen Stand⸗ punkt aus nicht anders möglich ist. In Deutschland werde der Tabakbau seit dem Jahre 1660 betrieben, und zwar in erster Linie mit besonderen Erfolgen in den großen Flußniederungen, wie der Rheinebene, am Neckar, Main, Oder, Nahe, Jagst u. a. Neben dem Boden bedinge vor allem das Klima die Möglichkeit des Tabakanbaus, der auf dem bäuerlichen Hof eine richtige Tradi⸗ tionsarbeit darstelle, die sich von Generation zu Generation ver⸗ erbt. Bekantlich verlange der Tabakbau sehr viel Handarbeit; ein Maschineneinsatz sei nur sehr begrenzt möglich.
Die Gesamtanbaufläche in Deutschland ist zwar noch immer leicht im Steigen begriffen, beträgt aber gegenüber den Jahren 1870 bis 1875 nur noch die Hälfte der damaligen Fläche. Der Tiefstand im deutschen Tabakbau war im Jahre 1923 mit nur 6252 ha, seitdem ist er um etwa 150 % gestiegen. Diese Flächen brachten eine Ernte von etwa 800 000 Zentner dachreifer Roh⸗ tabake, die nach erfolgter Fermentation eine verarbeitungsreife Menge von 650 000 Zentner ergaben. Zur Versorgung seiner Bevölkerung mit Tabakwaren aller Art, sagt Meisner weiter, brauche Deutschland rund 2,5 Mill. k Rohtabake. Früher habe sich der Geldwert der eingeführten ausländischen Rohtabake durch⸗ schnittlich auf 250 Mill. Nℳ belaufen. Heute sei wieder einmal klar erwiesen, wie wichtig es ist, daß sich ein Land wie Groß⸗ deutschland in weitestgehendem Maße unabhängig macht von aus⸗ ländischen Einfuhren, wobei absolut nicht eine sture Autarkie an⸗ zustreben sei. Aber es habe doch seine Richtigkeit, wenn alle natürlichen Möglichkeiten zur Erzeugung von Lebensgütern von Deutschland bis zur letzten Konsequenz ausgenutzt werden. Würde der deutschen Tabakwirtschaft heute nicht ein wohlorganisierter und leistungsfähiger Tabakbau zur Seite stehen, so wäre z. B. die Zigarren⸗ und EE1““ aber auch die Rauchtabak⸗ industrie, schon längst trotz aller sparsamen Verarbeitung, ihrer ansehnlichen Vorräte zum Erliegen gekommen.
Die Lenkung der Kriegserzeugungsschlacht
Es ist das entscheidende Verdienst der Lenker unserer Kriegs⸗ erzeugungsschlacht, daß sie durch vorausschauende Planung weit⸗ gehende Veränderungen während des Krieges selbst vermieden haben. Zu diesem Erfolg hat, wie Oberlandwirtschaftsrat Dr. Winnigstedt in der neuesten Folge der „NS.⸗Landpost“ aus⸗ führt, entscheidend beigetragen, daß die Anweisungen und An⸗ ordnungen niemals wirklichkeitsfremd und in der Sprache des Bauern auch faßbar sind. Während die Aufgaben der Marktord⸗ nung zumeist schnelles und Frpaflusgesehth Handeln voraus⸗ setzten, ist die Arbeit der Erzeugung dem Ablauf der Natur an⸗ gepaßt und daher auf längere Sicht abgestellt. Sie verlangt eine lare Planung, die mit der Entwicklung der Dinge rechnen muß. Das ist während des Krieges besonders schwierig auf dem Gebiet der Veredelungswirtschaft, weil der Umfang der zur Verfügung stehenden Futtermittel neben den Schwankungen der Ernte⸗
erträge insbesondere auch durch die Anforderungen der mensch⸗
lichen Ernährung beeinflußt wird. So hat z. B. die Schweine⸗ erzeugung manche Wandlung durchmachen müssen. Unter den gegebenen Umständen ist die Umstellung der Schweinefütterung und die dadurch gerade im letzten Jahr beinahe doppelt so hohe Mast von Schlachtschweinen ein besonderer Erfolg unserer Kriegs⸗ erzeugungsschlacht. Der andere für unsere Fettbilanz besonders wichtige Zweig unserer Veredelungswirtschaft, die Milchkuhhal⸗ tung, ist bisher in ihrem zahlenmäßigen Umfang und in ihrer Erzeugung besonders krisenfest gewesen, zumal sie durch die Kriegswirtschaft von der Futterseite her 1 der rechtzeitigen Umstellung auf die wirtschaftseigene Futtergrundlage am wenig⸗ sten Rückschläge zu verzeichnen hatte. Wenn trotzdem unsere Milch⸗ und Milchfetterzeugung im laufenden Jahre einen ge⸗ wissen Rückgang aufweist, so muß dem mit allen Mitteln ent⸗ gegengearbeitet werden. Das Zuchtziel, Erhöhung des Fett⸗ gehalts, muß noch mehr als bisher in den Vordergrund gestellt werden. Besonders schwierig ist die Erzeugungslenkung in der Viehhaltung, denn die Erzeugung von Schlachttieren, besonders von Schlachtschweinen, wird immer gewisse Unwägbarkeiten auf⸗ weisen. Demgegenüber ist die Lenkung der ackerbaulichen Er⸗ zeugung leichter. In die Anbaufläche der einzelnen Kulturarten ist bisher über die bestimmten Parolen hinaus mit festen Um⸗ lagen für den einzelnen Betrieb nur wenig eingegriffen worden. Nur für Oelsaaten ist eine bestimmte Anbaufläche gefordert worden, die sich seit Kriegsausbruch ständig erhöhte und in diesem Jahr 600 000 ha beträgt. Eine besonders wichtige Aufgabe unserer Erzeugungslenkung ist die zukünftige Gestaltung des deutschen Kartoffelbaues, wobei es darauf ankommt, die Kartoffel⸗
anbaufläche in den Hauptverbrauchergebieten für Speisekartoffeln
und die Saatkartoffelanbaufläche zu erhöhen.
8 1u.
Dr. Ley über die sozialpolitische Arbeit der DAF.
Vor den Amtsleitern und Gauobmännern der DAF sprach Reichsorganisationsleiter Dr. Ley über die vordringlichen Auf⸗
gaben der sozialpolitischen Arbeit in den nächsten Monaten. Auf
dieser Arbeitsbesprechung fand ein eingehender Erfahrungsaus⸗ tausch über alle aktuellen sozialpolitischen Erfordernisse sowie über die wirksame Bekämpfung von Schaden des Luftterrors statt. Aus den Berichten der Amtsleiter und Gauobmänner ergab sich ein eindrucksvolles Bild der vielseitigen Tätigkeit der Deutschen Arbeitsfront, deren Führung und Betreuung der schaffenden Menschen von größter Bedeutung innerhalb der Kriegswirt⸗ schaft ist.
Wirtschaft des Auslandes
Steigende Kohlenförderung in Spanien
Madrid, 27. April. Nach der von der spanischen General⸗ direktion für Bergbau veröffentlichten Statistik nimmt die Kohlen⸗ förderung in Spanien weiter zu. Im Jannuar dieses Jahres wurden insgesamt 896 500 t Kohle gegenüber 882 000 t im gleichen Monat des Vorjahres gefördert. Von der letzten Januarproduktion entfallen 108 000 t auf Anthrazit, 681 500 t auf Steinkohlen und 106 600 t auf Braunkohlen.
1ö14“ 86 t Englische Reeder⸗Sorgen 13“
Genf, 27. April. Der Jahresbericht der „Vereinigung Liver⸗ pooler Schiffsbesitzer“ weist sorgenvoll auf die Steigerung der Schiffsbaukosten auf englischen Werften und ihre Folgen hin. Der Chartervertrag mit der Regierung im Jahre 1942 sei von einer Steigerung der Schiffsausbesserungskosten um 50 % gegenüber der Vorkriegszeit ausgegangen. 1942 habe man sich hinsichtlich der Charterentschädigung auf eine Kostensteigerung von 75 %, beginnend am 1. Januar 1942, geeinigt. Die Erfah⸗ rung habe aber gezeigt, daß im laufenden Jahre die Kosten⸗ steigerung 150 % erreicht habe. Wenn nicht ein drastischer Ab⸗ bau dieser Preise gelinge, sei England nach dem Kriege nicht
16““
Vlstofl s
1943 auf 160 Mrd. Lewa an.
8
mehr wettbewerbsfähig. Um die englische Vorkangstellung im Schiffsbau sei es dann geschehen, wofür die US?l ja ohnedies schon gesorgt habe. —
Dänemarks Tabakanbaupläne für 1944
Kopenhagen, 27. April. Wie verlautet, ist für dieses Jahr ein Tabakanbau in einem Umfange geplant, daß ein Ernteertrag von etwa 2,5 Mill. kg erwartet werden kann. Die Abnahme einer Ernte solchen Ausmaßes ist bereits voll garantiert, und zwar für 1,5 Mill. kg von der Vereinigung der dänischen Tabak⸗ industriellen, die etwa 90 % der gesamten Tabakindustrie um⸗ faßt, und für ebensoviel von den Tabakindustriellen, die außer⸗ halb dieser Vereinigung stehen.
Steigerung des bulgarischen Nationaleinkommens
Sofia, 27. April. Das Nationaleinkommen des bulgarischen Volkes hat sich in den letzten fünf bis sechs Jahren erheblich gesteigert. Während z. B. das Einkommen der Stadt⸗ und Dorf⸗ bevölkerung 1938 38 Milliarden Lewa bekrug, wuchs es im Jahre Von dieser Summe entfallen 96 Mrd. Lewa auf die Landbevölkerung, die übrigen 64 Mrd. Lewa auf die städtische Bevölkerung. Es besteht eine Tendenz zu weiterer Erhöhung des Nationaleinkommens.
Förderung des Handels zwischen Nord⸗, Mittel⸗ und Süd⸗China
Peking, 27. April. Um den Handel zwischen Nord⸗, Mittel⸗ und Süd⸗China zu fördern, werden vom 1. Mai ab Sondergenehmi⸗ gungen für Transaktionen zwischen diesen Gebieten nicht mehr erforderlich sein. Derartige Transaktionen können in Zukunft ohne Einschränkung zum Satz von 100 CRB⸗Dollars für 18 FRB⸗ Dollars durchgeführt werden. Der Transfer von Kapital zu spekulativen Zwecken wird jedoch auch nach Abschaffung der Sondergenehmigungen noch verboten sein.
1“ 8
Arbeitseinsatz und Ar⸗
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Budapest. 27. April. (D. N. B.) Alles m Pengo. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 27. April. (D. N. B.) New Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 — 4,47, Stockholm 16,85 — 16,95, Buenos Aires 83,64 8⅞, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.
Amsterdam, 27. April. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris
Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsint —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,— Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 —- 44,90, Prag —,—.
Zürich, 27. April. (D. N. B.) [11.40 Uhr.) Paris 6,25, London 17,36, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½ B., Madrid 39,75 B., Holland 229 %, Berlin 172,55, Lissabon 17,30, Stockholm 102,61 ½¼½, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbuu 3,50 B., Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,75, Preßburg 15,00, Buenos Aires 97,00, Japan 101,00, Rio 22,00 B.
Kopenhagen, 27. April. (D. N. B.) London 19,34. New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.
Stockholm, 27. April. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B. Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,20 B., Buenos Alres 101,50 G., 103,50 B.
Oslo, 27. April. (D. N. B.) London —,— G., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00, B., New York
chweiz 17,30 — 17,40,
—,—,
—,— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G.,
103,00 B. Helsinkt 8,70 G., 9,20 B., Antwerpen —,— G., 71,50 B., Stockholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 91,75 G., 92,25 B., Rom —,— G., 23,20 B., Prag —,— G., —,— B.
ork 4,02 ½¼ — 4,03 ½¼,
17,75 B.,
London, 27. April. Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/,—.
(D. N. B.) Silber Barren pr
ompt 23,50
Telegraphische Auszahlung
2 Berlin festgestellte Notierungen für re
uszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten
Aegypten Kairo)
Britisch⸗Indien cutta)
org)
Bern
3 üffentlicher Anzeiger
(Alexandrien und 1
Afghanistan (Kabuh) Albanien (Tirana) . Argentinien (Buenos Aires)
Australien (Eidne)) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brahilien (Rio de Janeiro)...
Bulgarien (Softa) Dänemark (Kopenhagen) England (London) .. Finnland (Helsinki) Frankreich (Pari)hh) 100 9 Griechenland (Athen) ..100 Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ SaIöh“ 8„ Iran (Teheran) ..100 Rials 14,59 14,61 Island (Reykjavik) ......... 100 isl. Kr 88,42 88,50 talien (Rom und Mailand) . 100 Lire 9,99 10,01 Japan (Tokio und Kobe) 100 Yen Kanada (Montreal) d. Kroäatien (Agram), . 88 Neuseeland (Wellington). Norwegen (Oslb) Portugal (Lissabon)) . Rumänien (Bukarest) . Schweden (Stochholm u. Göte⸗
bö 8 (Zürich, Basel und
Serbien (Belgraddo))) Slowakei (Preßburg) 100 flow. Kr. 8,591 8,609 Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria
und Johannisbur)) Türkei (Istanbuaal) . Ungarn (Budapest).. Uruguay (Montevideo). Verein. Staaten von Amerika
(New YVor) *
28. April Gelb Brief
ͤ 11 agypt. Pfund — — 100 Afghani 18,79 18,83 100 Franken 80,92 81,08 1 Pap.⸗Pes. 0,59 9b 0,592 1 austr. Pfund — — 100 Belga „ 89,96 40,04 1 Cruzeirr heh gg
(Bombay⸗Cal⸗ 100 Rupien — — 100 Lewa 3,047 8,053 100 Kronen 52,15 52,25 1 engl. Pfund — —
100 Finnmark 5,00 5,07
„„„⸗ b2„b2*9„
rachmen 1,668 1,672
100 Gulden 132,70 132,70 1
58,591 58,711 1 kanad. Dollax — — 100 Kuna 4,995 5,005 1 neuseel. Psd. — — 100 Kronen 56,76 56,88 100 Escudo 10,19 10,21
100 Lei chhs 8 100 Kronern 59,460 59,58 HC
ͤ1100 Frs. 57,89 58,01 100 serb. Dinar 4,995 5,005
100 Pesetas 23,565 23,605 1 fübdafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö
1,978 1,982 1 Goldpeso 1,199 1,201
1 Dollar
26. April Geld Brief
18,790 18,88 80,92 31,08
0,588 0,59: 39,96 40,04
3,047 38,052 52,15 52,25
5,06 5,07 1,868 1,571
32,70 132,70 14,59 14,61 38,42 388,50 9,99 10,01 58,591 558,710
4,9959 5,005 56,76 56,88 10,19 10,21
59,46 59,58
57,39 8,01 4,995 5,005 8,591 5,609 26,565 23,605 1,978 1,98:
199 1,20
England, Aegypten, Südafrikanisch Frankreich.. 79,8⸗ . Australien, Neuseelaud Britisch⸗Indien .„2„„2b222 Kanada . „
Vereinigte Staate Brasilien
Für den innerbeutschen Verrechnungsverlehr gelten folgende Kurse
Geld e Union 2„„222292244222. 9,89 hgea, wheherahekchaag werh⸗ 4,995 meerrereereeeee 7,912 mmeeeerheeeeeeeeee 74,18 meererereeeereees 2,098
0 130
Sovereigns 8 - 20⸗Francs⸗Stücke..
Gold⸗Dollars... w Aegyptische. 1
2 und 1 Dollar 1 Argentinische 11 Australischee 11 Felolsche .. 11 Prastlianisch . 17 Britisch⸗Indische 11 Bulgarische: 500 Lewa und darunter . 1 Dänische: großsfße, 11 10 Kr. und darunter 1 Englische: 10 £ und darunter. 1 Finnische .. 1 Franzbsische vrnenbische. 11 Italienische: grospsfee 1 10 Lire F005001 Fahabiicha. 1 FGrbntische. .
ö11
Rumänische: 1000 Lei und Schwedische: große 1
Schweizer: große
Slowakische: 20 Kronen unbd
Südafrikanische Union.
ürrische . „.
Ungarische: 100 Pengö und darunter.
Amerikanische: 1000— 5 Dollar 1 D
50 Kronen und darunter. 100 Kronen 59,40 69,84 59,40
ͤ100 Frs 57,88 58,07 57,88 100 Frs. und darunter 100 Frs. 57,83 58,07 57,83 1.1223, 11AS“ 100 serb. Dinar 4,99 5,01 4,99
darunter. . 100 slow. Kr. 1 füdafrik. Pfd 4,39 4,41 4,39 1 türk. Pfund 1,91 1,93 1,91
28. April 26. April Geld Brie Gelbo Brief Notiz 20,38 20,46 20,88 20,46 für 16,16 16,22 16,16 16,22 1 Stück 4,185 4,205] 4,185 4,205 agypt. Pfb 4,89 4,A] 4,39 4,41 ollar — —. — — Dollar — — — — Pap.⸗Pes. 0,44 0,46 0,44 0,46 austr. Pfd. 2,44 2,46 2,44 2,46 00 Belgas 39,92 40,08 39,92 Cruzeiro 0,08 0,09 0,08 00 Rupien 22,95 28,05 22,95
00 Lewa 8,07 8,09 8,07 00 Kronen — — —
00 Kronen 52,10 52,30 52,10 engl. Pfb — — — 900 Finnmar! 5,050 5,075 y5,055 00 Frs. 4,99 5,01 4,99 00 Gulden 182,70 132,70 132,70 00 Lire 9,98 10,02 9,98 00 Lire 9,98 10,02 9,98 kangd. Dollar 0,99 1,01 /y0,99
l ö100 Kuna 4,99 5,01 4,99 Norwegische: 50 Kr. u. barunter 100 Kronen 56,89 57,11 56,89
800 C. 1100 Lei 1,66 1,68 4,66 2
00 Kronen
8,58 6,82 s,58
100 Pengb 60,78 61,02 60,78
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen. 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,
4. O tlt stellun 8. 8.72 22,2ghes2Ler
6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
V 7. Aktiengesfellscha 8. Kommanditgeselffe auf 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
ften, 10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, 12. Ossene Hanbels⸗ und Rommanditgesellschaften,
Aktlan,
13. Unfall⸗ und 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweife, 15. Verschiebene Bekanntmachungen.
nvalibenversichernngen,
3. Aufgebote
[1166]
Die im Grundbuch von Berlin⸗Wil⸗ mersdorf Band 109 Blatt 3240 für die Westminster Bank Limited in London eingetragenen Grundschulden, Abtei⸗ lung III Nr. 13, 14 und 15 von je 100 000,— Goldmark/Reichsmark und Abteilung III Nr. 16 bis 20 von je 50 000,— Goldmark/ Reichsmark sind auf Grund des § 28 der Schulden⸗ abwicklungs⸗Verordnung vom 15. August 1941 am 18. April 1944 gelöscht wor⸗ den.
Amtsgericht Charlottenburg, Abteilung 5.
[1167] 1
Erbenaufgebot gemäß § 1963 BGB. 74 VI 8502/1943. Am 3. November 1943 ist Bernhard Alexander Nehse, geboren am 18. Mai 1871 in Niez⸗ gniene, Posen, gestorben. Erben konn ten nicht ermittelt werden. Alle Per sonen, denen ein Erbrecht am Nach⸗ lasse zusteht, werden von Amts wegen aufgefordert, ihre Rechte am Nachlaß bis zum 1. Juli 1944 bei dem unter⸗ zeichneten Gericht anzumelden. Erfolgt bis dahin eine Anmeldung nicht, so wird festgestellt werden, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist. Der Wert des Nach⸗ lasses beträgt ℳ 1695,28. „Hamburg, den 15. April 1944.
Das Amtsgericht, Abteilung 74.
[1168] Oeffentliche Aufforderung.
Die Erna Trzoowski geb. Dan ist am 30. 11. 1942 in Kulmsee, ihrem letzten Wohnsitze, gestorben. Da ein Erbe nicht ermittelt worden ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, hiermit aufgefordert, ihre Erbrechte bis zum 25. Juni 1944 bei dem unterzeichneten Gericht anzu⸗ melden, anderenfalls wird festgestellt werden, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist.
Kulmsee, den 24. April 1944. Amtsgericht Thorn, Zweigstelle Kulmsee.
Oeffentliche Aufforderung. 4/32. Der Bauunternehmer Hein⸗ rich Jacobs ist am 5. Januar 1932 in Tönisheide, seinem letzten Wohnsitze, gestorben. Da ein Erbe nicht ermittelt worden ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, hiermit aufgefordert, ihre Erbrechte bis zum 1. August 1944 bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte anzumelden, andern⸗ falls wird festgestellt, daß ein anderer Erbe als das Land Preußen nicht vor⸗ handen ist.
Langenberg, Rhld., den 24. April 1944. Das Amtsgericht.
[1169 VI
[1163] Aufgebot.
Es ist beantragt, den verschollenen Schutzmann Julius Aloisius Hauke, geboren am 31. Januar 1867 zu Heinzendorf, Kreis Münsterberg’Schl sien, zuletzt wohnhaft in Berlin, Schlegelstr. 11, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich bis zum 5. Juli 1944, 11 Uhr, hei dem unterzeichneten Gericht in Berlin C. 2, Neue Friedrichstr. 4,
Stock, Zimmer 118, zu melden,
2
widrigenfalls die Todeserklärung er⸗ folgen kann. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Auf⸗ forderung, bis zum oben bestimmten Zeitpunkt dem Gericht Anzeige zu machen. — 455. II. 234. 43 —. 98 Berlin, den 25. April 1944. Amtsgericht Berlin.
[1170]
Durch Beschluß vom 3. April 1944 ist das zwischen dem Kaufmann Rudolf Grochow und Anna Grochow geb. Henze in Pvtsdam/ Babelsberg, Grenz⸗ straße 12, als Annehmende einerseits, und der am 12. April’ 1926 geborenen Irmgard Null, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, als Angenommene anderer⸗ seits durch Vertrag vom 12. April 1928. — Not.⸗Reg. 238/28 des Notars Altenau in Nowawes — begründete Rechtsver⸗ hältnis der Annahme an Kindesstatt aufgehoben.
Potsdam, den 3. April 1944. 1
Amtsgericht, Abt. 8.
F 125/1943. In der Aufgebotssache der Frau Beate Heimes, Witwe, Bre⸗ men, Auf den Dünen Nr. 33, hat das Amtsgericht in Bremen am 19. April 1944 folgendes Ausschlußurteil erlassen: „Das auf den Namen der Antrag⸗ stellerin lautende und gegenwärtig ein Guthaben von E.ℳ 1570,97 nach⸗ weisende Einlegebuch Nr. 764 658 der Sparkasse in Bremen wird für kraft⸗ los erklärt unter Verurteilung der An⸗ tragstellerin in die Kosten des Ver fahrens.“ Die Geschäftsstelle des Amts⸗ gerichts. [1165]
[1162
92¹ am 3. September 1928 in Schil⸗ dow ausgestellte, am 15. September 1928 fällig gewesene, von Max Balk⸗ haus in Berlin, Wusterhausener Str. Nr. 11, akzeptierte Wechsel über 400 fH ℳ ist für kraftlos erklärt worden. — 455. Fw. Sam. 4. 43.
Berlin, den 19. April 1944.
Amtsgericht Berlin.
4. F. 5. 43. Durch Urteil des Amts⸗ gerichts Bernau bei Berlin vom 11. April 1944 ist der Grundschuldbrief über die im Grundbuche des Amts⸗ gerichts Bernau bei Berlin von Zeper⸗ nick Band 117 Blatt Nr. 3294 in Abt. III Nr. 4 für die Edeka, Ver⸗ lagsgesellschaft m. b. H. in Berlin⸗ Wilmersdorf, eingetragene, zu 4 % vom 1. August 1933 verzinsliche Grund⸗
schuld von 2400,— Hℳ für kraftlos er⸗
klärt. [11645p Bernau bei Berlin, 15. April 1944. Das Amtsgericht. Abt. 4.
4. Oeffentliche Zustellungen
[1172] Oeffentliche Zustellung.; Die Gastwirtin S Ciernicki aus Königshütte, Kreuzstraße 1, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Steinhagen in Königshülte, klagt gegen ihren Ehemann, den Polizeiwacht⸗
1 meister Simon Ciernicki aus hüͤtte, jetzt unbekannten Aufenthalts,
remski 365 718 (DR), Konrad Stein⸗
auf Ehescheidung aus § 49 des Deut⸗ schen Ehegesetzes und Schuldigerklärung des Beklagten. Wir laden den Be⸗ klagten k.g mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Kattowitz auf den 14. Juni 1944, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Kattowitz, den 19. April 1944.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[11738 SOeffentliche Zustellung.
Die Arbeiterfrau Margarethe Pilor eb. Rorainski in Rybnik, Ring Nr. 2, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bartzack in Rybnik, klagt gegen ihren Eheémann Arbeiter Alois Pilor, früher in Rybnik, auf Ehescheidung aus § 55 Eheges. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Ratibor auf den 27. Juni 1944, vor⸗ mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ heragene Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. — 4 R 74/44 —.
Ratibor, den 22. April 1944. Geschättsstelle 4 des Landgerichts.
.
5.Verluft⸗ u. Fundfachen
7 Versicherungskasse für Reichsbankbeamte in Berlin.
Aufgebot. Versicherungsschein Nr. 3389 vom 1. 10. 1942 und Nr. 10 029 vom 1. 10. 1940 auf das Leben des Herrn Walther Gensewich,Berlin, geb. 7. 2. 1894, sind abhanden gekommen. Wenn nicht binnen zwei Monaten Einspruch erhoben wird, werden nach Kraftlos⸗ erklärung der alten Scheine zwei neue ausgefertigt.
Berlin, den 25. April 1944.
Der Vorstand.
11 809 Aufgebot.
Folgende in der Deutschen Lebens⸗ versicherungs⸗Aktiengesellschaft (DR) in Hamburg und der Deutschen Lebens⸗ versicherung „(Gemeinnützige) Aktien⸗ gesellschaft (DL) in Berlin⸗Wilmers⸗ dorf ausgestellten, auf das Leben der Bezeichneten lautenden Versicherungs⸗ scheine sind in Verlust geraten und werden kraftlos, falls nicht binnen zwei Monaten Einspruch bei uns erhoben iwrd:
Otto Ruhnau 334 909 (DR), Fritz Gierth 114 708 (DR), Heinrich Hensel 1 016 369 (DR), Bruno Magendanz 100 315 (DR), Johannes Alexander Horst Nietzold 125 184 (DR), Walter Fink A 238 075 (DR), Walter Schrö⸗ der 230 368 (DR), Wilhelm Gülden⸗ pfennig 323 533 (DR), Heinrich Po⸗
brück 267 5788 (DR), Marie Bothe VV 741 356 (DR), Karl Adolf Lorenzen 940 640 (DL).
Hamburg 36, am 28. April 1944. Deutscher Ring Lebensversicherungs⸗
6. Auslosung usw. von Wertpapieren
[1176] Bekanntmachung.
Die diesjährige Auslosung der Schuldverschreibungen der Elberfelder Stadtanleihe vom Jahre 1928 hat am 21. April 1944 stattgefunden. Die Ver⸗ öffentlichung der Ziehungsliste erfolgte in der Allgemeinen Verlosungstabelle.
Wuppertal, den 21. April 1944.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Landwehr.
7. Aktien⸗ gesellschaften
Gebrüder Fahr A.⸗G., Lederfabriken, [1182 Pirmasens Westmark.
Auf Grund der zweiten Verordnung über die Einschränkung von Mit⸗ gliederversammlungen vom 23. De⸗ zember 1943 haben Aufsichtsrat und Vorftand unserer Gesellschaft für das Geschäftsjahr 1943 die Ausschüttung einer Dividende von 5 % auf die Stammaktien beschlossen.
Die Auszahlung erfolgt ab 2. Mai 1944 gegen Dividendenschein Nr. 15 der Aktien Nr. 1 — 1754 mit je FHℳ 50,— abzüglich 15 % Kapitalertrag⸗ steuer und Kriegszuschlag gegen Divi⸗ dendenschein Nr. 15 der Aktien Nr. 5001 — 17 000 mit je R.ℳ 5,— ab⸗ züglich 15 % Kapitalertragsteuer und Kriegszuschlag durch die Kasse der Gesellschaft in Pirmasens
und durch die Deutsche Bank,
Filialen Frankfurt a. M., Mann⸗
heim und Pirmasens.
Pirmasens, den 12. April 1944.
ebrüder Fahr A.⸗G. Der Vorstand.
[1179] Vereinigte Farbenglaswerke Aktien⸗ gesellschaft, Pirna (Elbe). Aus dem Ausfsichtsrat unserer Ge⸗ sellschaft sind infolge Ablebens die Herren Dr. Rudolf Straubel, Jena, Dr. Rudolf Klett, Jena, Fabrikdirek⸗ tor Arthur Voelskow, Dresden, aus⸗ geschieden. 8 Pirna, den 24. April 1944.
Der Vorstand. 1
[1178]
vormals Ehrhardt & Sehmer, „Saarbrücken. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu einer außer⸗ ordentlichen Hauptversammlung auf Mittwoch, den 17. Mai 1944, vormit⸗ tags 10 Uhr, in den Geschäftsräumen unserer Gesellschaft, Saarbrücken, Lebacher Straße 6 a, eingeladen. Die Tagesordnung wird in der Versamm⸗ lung bekanntgegeben. Diejenigen Aktionäre, welche an der ago, Hauptversammlung teilnehmen wollen, haben ihre Aktien oder den darüber lautenden Hinterlegungs⸗ schein eines Notars oder einer deut⸗ schen Effekten⸗Girobank spätestens bis zum 13. Mai 1944 einschließlich bei dem Vorstand der Gesellschaft, Saar⸗ brücken, Lebacher Str. 6 a, einzureichen. Die Hinterlegung ist auch dann ord⸗ nungsgemäß erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einer anderen Bankfirma bis zur Beendigung der ao. Hauptver⸗ sammlung im Sperrdepot gehalten werden. Saarbrücken, den 24. April 1944. Maschinenbau⸗Aktiengesellschaft vormals Ehrhardt & Sehmer.
Der Vorstand.
Wochenübersicht der Deutschen Reichsbank 8
Aktiva. 1. Deckungsbestand an Gold und Devisen
A“*
Wertpapieren, die nach § Lombardforderungen .. . deutschen Scheidemünzen. Rentenbankscheinen.. sonstigen Wertpapieren.. sonstigen Aktivden...
Passiva.
1-,eeEs,,nehe1“
Rücklagen und Rückstellungen:
a) gesetzliche Rücklagen . . . .
„
3. Betrag der umlaufenden Noten.. 4. Täglich fällige Verbindlichkeiten .. . 5.
6. Sonstige Passiva .... 6 Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen,
Berlin, den 25. April 1944. J11A“
im
Aktiengesellschaft der D. A. F.
“ 8
vom 22. April 1944.
2. Bestand an Wechseln und Schecks sowie an Schatzwwechseln des
worden sind (deckungsfähige Wertpapiere)..
b) sonstige Rücklagen und Rückstellungen 8 .
ER. ℳ . 59 8 77 374 000 B11“ .1“ 39 715 460 000 13 Ziffer 3 angekauf 8 8 636 000 19 330 000 37 352 000 621 143 000 31 512 000
1 270 670 000
150 000 000 150 000 000
808 255 000 33 317 465 000
. . 642 473 000 Inlande zahlbaren Wechseln: R. —,—.
Lu2* 6 9 66 90
Reichsbankdirektorium. Funk. 8 Lange. Kretzschmann.
Maschinenbau⸗Aktiengesellschaft
1
1“ 6 705 284 000 An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten.