Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 105 vom 11. Mai 1944. S. 4
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ordnung der Haupttreuhandstelle Ost 58 eöüenn der Schuldenabwick⸗ ungsverordnung (AO. Nr. 16) vom 8. Mai 1942 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 108/42) werden hiermit die Aktio⸗ näre der
Vereinigte Maschinen⸗, Kessel⸗ und
Waggonfabriken L. Zieleniewsti und
Fitzner⸗Gamper Alktiengesellschaft in Krakau,
die ihren Wohnsitz nicht im General⸗ gouvernement haben, aufgefordert, ihre Aktien bei dem unterzeichneten kommissarischen Verwalter binnen einer Frist von drei Monaten vom heutigen Tage an anzumelden.
Die Aktionäre haben mit der An⸗ meldung die Aktien entweder in Ur⸗ schrift einzureichen oder ihren Besitz durch die Hinterlegungsbescheinigung einer Devisenbank und, wenn die Hin⸗ terlegung im Ausland erfolgt, durch die Hinterlegungsbescheinigung einer als zuverläffig anerkannten ausländischen
Bank nachzuweisen, in der die Urkun⸗ den genau zu bezeichnen sind (Nenn⸗ betrag, Stücknummer).
Erfolgen die Anmeldung und die Vorlegung der Aktienurkunden (oder der Pmnserlegungskeschein. ) nicht innerhalb der vorgesehenen Frist so verlieben die Aktionäre den Anspruch auf Entschädigung aus der im Reich gelegenen Vermögensmasse der Ziele⸗ niewski und Fitzner⸗Gamper A. G. Es wird darauf hingewiesen, daß die im Reich wohnenden Aktionäre nur An⸗ spruch auf Befriedigung aus der im Reich gelegenen Vermögensmasse und die im Ausland wohnenden Aktionäre einen Anspruch auf anteilige Entschä⸗
digung aus der im Reich gelegenen Vermögensmasse haben.
Die Aktionäre haben bei der An⸗ meldung der Aktien oder der Einrei⸗ chung der Urkunden (Hinterlegungs⸗ bescheinigungen) nachzuweisen:
1. daß sie nicht zu den Personen ge⸗
höxen, deren Vermögen nach der
Polenvermögensverordnun vom 17. September 1940 (RSBl. 1 S. 1270) der Beschlagnahme unter⸗ liegt, und 2. entweder a) daß ihnen das Mitgliedschafts⸗ recht am 1. September 1939 zu⸗ stand (Altbesitz), oder b) wenn sie das Mitgliedschaftsrecht nach dem 1. September 1939 er⸗ worben haben, daß ihr Rechts⸗ voorgänger nicht zu den Personen gehört, deren Vermögen der Be⸗ scchlagnahme nach der Polenver⸗ moögensverordnung unterliegt, und daß diesem das Mitglied⸗ schaftsrecht am 1. September 1939 zustand. Der persönliche Nachweis ist wie folgt zu führen: 1. für deutsche Staats⸗ und Volks⸗ zugehörige: durch Staatsangehörigkeitsaus⸗ weis, Reisepaß, Kennkarte des
Deutschen Reiches, Ausweis der
Deutschen Volksliste Abt. 1 bis 3 (auch „Vorbescheid“ oder „Vor⸗ läufiger Ausweis“, laut welchem die Aufnahme in die Deutsche Volksliste erfolgt ist) oder Ein⸗ bürgerungsurkunde, . für Protektoratsangehörige: durch Bescheinigung der Fühec⸗ digen Landes⸗ oder Bezirksbehörde des Protektorats, für ausländische hörige: durch Bescheinigung der zustän⸗ digen Behörde des ausländischen Staates (Heimatbehörde oder im Deutschen Reich zugelassene Ver⸗ tretung).
Juristische Personen des Privatrechts, Gesellschaften oder Vereine haben nach⸗ zuweisen, daß am 1. September 1939 die Mehrheit der Anteile nicht Personen gehörte, deren Vermögen der Beschlag⸗ nahme unterliegt, und die Verwarltung nicht von solchen Personen maßgebend beeinflußt war (vgl. § 10 Pol. Verm.⸗
Staatsange⸗
Zentralhandelsregifter 2.
VO.). Dieser Nachweis kann durch Be⸗ scheinigung der zuständigen Treuhand⸗ stelle oder der zuständigen Industrie⸗ und Handelskammer, bei Genossenschaf⸗ ten durch Bescheinigung des zuständigen Genossenschaftsverbandes und bei Ver⸗ einen durch Bescheinigung der zuständi⸗ gen Polizeibehörde geführt werden.
Der Nachweis des Altbesitzes am 1. September 1939 (sowohl des ur⸗ sprünglichen wie des von einem Rechts⸗ vorgänger abgeleiteten) ist grundsätzlich
durch schriftliche Belege zu führen, z. B.
durch Ankaufsabrechnungen, Schluß⸗ scheine, Depotauszüge, Anlieferungs⸗ quittungen, Versicherungen einer als zuverlässig bekannten in⸗ oder aus⸗ ländischen Bank.
Berlin⸗Charlottenburg 9, 3. 5. 1944. Lindenallee 16.
Der kommissarische Verwalter der L. Zieleniewski und Fitzner⸗Gamper ““ 3 5 2 1*”
Dr. Dorow. —
ets gget iPete n
1. Handelsregifter, 2. Güterrechtsregister,
3. Vereinsregifter, 4. Genossenschaftsregister,
5. Musterregister, 6. Urheberrechtseintragsrofle,
7. Konkurse und Vergleichsfachen. 8. Verschiebenes.
1. Handelsregister
fer die Angaben in ( y wird eine Gewähr r die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.
Dresden. 1 Amtsgericht Dresden, 27. April 1944.
A 696 Dr. Hesse & Cie., Dresden (Wasastr. 15). Die Prokura des Paul Christian Walter Murawski ist er⸗ loschen.
A 1616 Edwin Schädlich, Dresden (Fisch⸗, Obst⸗ und Südfrucht⸗Groß⸗ handlung, Großmarkthalle). Die Pro⸗ kuren der Gerhard Mäke, Oswald Kurt Rietzscher und Horst Eismann sind erloschen. 8 6
A 3945 Stephenson Lichtspiele Run. rich, Dietze & Co., Dresden (Stephen⸗ sonstr. 46). Die Prokura des Valentin Joseph Grunenberg ist erloschen.
B 137 „Rohta“ Rohtabakhandels⸗ gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dresden (Hauptstr. 27). Die Prokura des Max Strympe ist erloschen.
Dülken. [1352]
Amtsgericht Dülken. H.⸗R. A 755 Firma V. Gierlings, Kommanditgesellschaft in Dülken. Die Prokura des Heinz Cunz in Dülken ist erloschen. Eingetragen am 25. April 1944. Das Amtsgericht.
ckernförde. 8 [1353] Handelsregister. Veränderung:
A 317 Theodor Föh, Eckernförde. Offene Handelsgesellschaft. Der Fisch⸗ kaufmann Daniel Hinrichsen in Eckernförde ist in das Geschäft als per⸗ sönlich haftender Gesellschafter einge⸗
Die Gesellschaft hat am
5. Dezember 1943 begonnen. Zur Vertretung der Gesellschaft ist der Fischkaufmann Daniel Hinrichsen in Eckernförde ermächtigt.
Eckernförde, den 27. April 1944.
8 Das Amtsgericht. Eisenberg, Thür. [1354] Handelsregister Amtsgericht Eisenberg, Thür., den 29. April 1944.2
Veränderung: Gesellschaft
B 52 Gebr. Kaempfe, mit beschränkter Haftung. 96 Die Alleinvertretung des Geschäfts⸗ führers Albert Bunsen ist erloschen. Zu weiteren Geschäftsführern sind bestellt: a) Direktor Dr.⸗Ing. Hugo Ackermann, Berlin⸗Dahlem, b) Direk⸗ tor Edmund Bieneck, Berlin⸗Dahlem, mit der Maßgabe, die Gesellschaft ge⸗ meinschaftlich mit dem bisherigen Ge⸗ schäftsführer, Fabrikdirektor Albert Bunsen, satzungsgemäß zu vertreten.
Essen. 11355] Amtsgericht Essen, 22. April 1944. Veränderung:
A Steele 514 Bernhard Rexing, Essen⸗Kray (Getränkevertrieb u. Brennstoffhandel, Zum Oberhof 17). Die Kaufleute Franz Rexing in Essen⸗ Steele und Heinrich Rexing in Essen⸗ Kray sind in das Geschäft als per⸗ sönlich haftende Gesellschafter einge⸗ treten. Offene Handelsgesellschaft. Die Gesellschaft hat am 1. Januar 1944 begonnen. Zur Vertretung der Ge⸗ sellschaft ist nur der Kaufmann Bern⸗ hard Rexing ermächtigt. Die Firma ist geändert in: B. Rexing und
Söhne.
4. Genofsenschafts⸗ register
Tarnowitz, O. S. [1313] Amtsgericht Tarnowitz, O. S.,
15. März 1944. Veränderung:
In das hiesige Genossenschafts⸗ register ist heute unter Nr. 80 für die Firma Sozial⸗Gewerk für Handwerker des Kreises Beuthen, O. S.,⸗Tarnowitz, eingetragene Genossenschaft mit be⸗
sändert. Der Betrag eines Geschäfts⸗
schränkter Haftpflicht, Tarnowitz, ein⸗ getragen worden: 1
Sozialgewerk der Deutschen Arbeits⸗ front (Handwerk, Handel und Ge⸗ werbe) des Kreises Beuthen, O. S.,⸗ Tarnowitz, eingetragene Genossenschaft 89; beschränkter Haftpflicht, Tarno⸗ witz.
Trautenau. [1315] Aenderung bei einer bereits eingetragenen Firma:
H.⸗R. A Trautenau 20 Firma „Max Libora“, Trautenau. Die Firma ist eändert in „Max Libora 8& Co.“ ie ist offene Handelsgesellschaft. Erna Libora, Kaufmannsgattin in Trau⸗ tenau, und Herbert Pfeifer, Kauf⸗ mann in Trautenau, dit bei der Wehrmacht, sind in das Geschäft als persönlich haftende Gesellschafter auf⸗ genommen. Die Gesellschaft hat am
1. April 1944 begonnen.
Trautenau, den 28. April 1944.
Das Amtsgericht. Troppau. 1320] Genossenschaftsregister. Amtsgericht Troppau, Abt. 7. Aenderungen vom 12. April 1944. Gn.⸗R. III — 7 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse für Weißkirch, Güntersdorf Vund Mößnig, registrierte Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftung, Jägerndorf⸗Weißkirch, Kreis Jägern⸗ dorf. Mit Beschluß der Vollversamm⸗ lung vom 17. 3. 1944 wurde die Satzung in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 53 Abs. 2 (Beitritt zum Raiff⸗ eisenverband) geändert. Die Firma ist geändert in: Raiffeisenkasse in Jägerndorf⸗Weißkirch, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗
tung. Vom 13. April 1944.
Gn.⸗R. II — 197 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse für Tschirm, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung, Tschirm, Kreis Troppau. Mit Beschluß der Vollversammlung vom 13. April 1943 wurde die Satzuͤng im Abs. 1 (Geschäftsanteil) ge⸗
anteiles wird mit 50,— ℛℳ fest⸗ gesetzt.
Gn.⸗R. III — 27 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse für Dörfteschen und Um⸗ gebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Dorfteschen, Kreis Troppau. Mit Beschluß der Vollversammlung vom 26. März 1944 wurde die Satzung im § 55 Abs. 1 (Geschäftsanteil) geändert. Der Be⸗ trag eines Geschäftsanteiles wird mit 50,— ℛℳ festgesetzt.
Vom 19. April 1944.
Gn.⸗R. II — 165 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse in Ratkau, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung, Ratkau, Kreis Troppau. Mit Beschluß der Vollversammlung vom 26. März 1944 wurde § 1 der Satzung (Firma) geändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse in Ratkau, registrierte Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftung.
Vom 20. April 1944.
Gn.⸗R. III — 257 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse Pittarn, registriete Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung, Pittarn, Kreis Jägerndorf. Mit Beschluß der Vollversammlung vom 19. März 1944 wurde die Satzung in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 53 Abs. 2 (Beitritt zum Raiffeisenver⸗ band) geändert. Die Firma ist geän⸗ dert in: Raiffeisenkasse Pittarn, regi⸗ strierte Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftung.
Vom 21. April 1944.
Gn.⸗R. I — 68 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse für Schwansdorf, regi⸗ strierte Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftung, Schwansdorf, Kreis Troppau. Mit Beschluß der Vollver⸗ sammlung vom 11. März 1944 wurde die Satzung in den 88 1 Abs. 1 (Firma) und 53 Abs. 2 (Beitritt zum Raiffeisenverband) geändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisen⸗ kasse in Schwansdorf, registrierte Ge⸗ veiascerag mit unbeschränkter Haf⸗
Gn.⸗R. III — 63 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse für Neu⸗Erbersdorf, regi⸗ strierte Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftung, Sitz: Neu⸗Erbersdorf. Mit Beschluß der Vollversammlung vom 19. März 1944 wurde die Satzung in den §§ 1 (Firma) und 55 Abs. 1 (Geschäftsanteil) geändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse für Neu⸗Erbersdorf, registrierte Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftung.
Vom 22. April 1944.
Gn.⸗R. XIV — 156 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse Altliebe u. Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbe⸗ scheänkter Haftung, Sitz: Altliebe, Kreis Bärn. Mit Beschluß der Voll⸗ versammlung vom 2. April 1944 wurde die Satzung in den §§ 1 (Firma), 53 Abs. 2 (Beitritt zum Raiffeisenver⸗ band) und 83 (Bekanntmachungen) geändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse in Altliebe, regi⸗ strierte Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftung. Die öffentlichen Bekannt⸗ machungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossen⸗ schaft in Altliebe oder durch Rund⸗ schreiben an alle Mitglieder.
Vom 25. April 1944.
Gn.⸗R. V — 140 Volksbank e. G. m. b. H. Stadt⸗Olbersdorf, Sitz: Stadt⸗Olbersdorf. Die Genossenschaft gründet sich nunmehr auf die in der 30. ordentl. Vollversammlung vom 11. April 1944 angenommenen neuen Satzungen. Die Firma ist geändert in: Volksbank Stadt⸗Olbersdorf, ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Bank⸗ und Geldgeschäften aller Arz und die Errichtung und Unterhaltung von Zweigstellen. Ein Geschäfts⸗ anteil wird auf 50,— ℛℳ festgesetzt. destens zwei Mitgliedern und wird vom Aufsichtsrate bestellt und ange⸗ stellt. Vertretungsbefugt: der Vor⸗ stand. Firmazeichnung: zwei Vor⸗ standsmitglieder gemeinsam werden der Firma der Genossenschaft ihre Unterschrift hinzufügen. Die Bekannt⸗ machungen der Genossenschaft erfolgen in der „Deutschen Post“, Troppau, oder für den Fall, daß diese nicht mehr erscheint oder die Bekannt⸗ machungen aus anderen Gründen nicht möglich ist, im Deutschen Reichs⸗ anzeiger. An Stelle des zur Wehr⸗ macht einberufenen Adolf Schmalz wurde in den Vorstand als ehrenamt⸗ liches Mitglied Rudolf Schnaubelt, Olbersdorf, bestellt.
Tiegenhof. Genossenschaftsregister Amtsgericht Tiegenhof.
Nr. 63 betr. Groß Montauer Spar⸗ und Darlehnskassenverein. § 1 der Satzung ist geändert. Die Firma lautet jetzt Raiffeisenkasse Gr. Mon⸗ tau, eingetragene Genossenschaft mit vvwenichins Haftpflicht in Biester⸗ elde.
Nr. 64 betr. Simonsdorfer Spar⸗ und Darlehnskassenverein. § 1 der Satzung ist geändert. Die Firma lautet sett Raiffeisenkasse Altmünster⸗ berg, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Alt⸗ münsterberg.
Eingetragen am 10. Januar 1944.
Nr. 21 betr. Zeyerscher Spar⸗ und Darlehnskassenverein. EE1B3“ Satzung ist geändert. Die Firma lautet jetzt Raiffeisenkasse Zeyer, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Zeyer. Ein⸗ getragen am 22. Februar 1944.
Nr. 78 betr. Schönbaumer Spar⸗ und Darlehnskassenverein. § 1 der Satzung ist geändert. Die Fima lautet jetzt Raiffeisenkasse Schönbaum. eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Schönbaum.
Nr. 39 betr. Jungferscher Spar⸗ und Darlehnskassenverein. 8 der Satzung ist geändert. Die Firma lautet jetzt Raiffeisenkasse Jungfer,
8
[18141
1 seingetragene Genossenschaft mit unbe⸗
schränkter Haftpflicht in Jungfer. Nr. 8 betr. Brunauer Spar⸗ und Darlehnskassenverein. 5 1 der Satzung ist geändert. ie Firma lautet jetzt Raiffeisenkasse Brunau, eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht in Brunau. Eingetragen am 20. April 1944. Nr. 9. Der Schöneberger Spar⸗ und Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H., hat in der Generalversammlung vom 10. 11. 1943 beschlossen, sich in eine Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht umzuwandeln unter der Firma „Raiffeisenkasse Schöneberg, e. G. m. b. H.“ Die Haftsumme beträgt 500,— Reichsmark. Dies ist in Nr. 9 des hiesigen Genossenschaftsregisters am 20. April 1944 eingetragen worden. „Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Ge⸗ nossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
7. Konkurse und Vergleichssachen
Berlin. [1577]
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Ernst Angreß, Inhaber der Bankfirma Königsberger u. Lichtenhein, Berlin, Unter den Linden 34/35, ist nach Ab⸗ haltung des Schlußtermins au geho⸗ ben worden.
Berlin, den 28. 4. 1944.
Amtsgericht Berlin. Abt. 351.
Berlin. [1579]
Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 22. Januar 1942 ver⸗ storbenen Schneiders Oskar Schupke, zuletzt wohnhaft gewesen in Berlin, Stallschreiberstr. 15, ist nach Abhal⸗ tung des Schlußtermins aufgehoben worden.
Berlin, den 28. April 1944.
Amtsgericht Berlin. Abt. 354.
Berlin. [1580]
Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 24. Februar 1943 ver⸗ storbenen Kraftwagenführers Paul Proft, zuletzt wohnhaft gewesen Ber⸗ lin⸗Halensee, Joachim⸗Friedrich⸗Str. 6, ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden.
Berlin, den 3. Mai 1944.
Amtsgericht Berlin. Abt. 353.
Breslau. [1581] Ueber den Nachlaß des am 5. 12. 1943 in Breslau verstorbenen Kauf⸗ manns Karl Josef Janas aus Bres⸗ lau, Straße der SA. 54, ist am 2. Mai 1944 um 12 Uhr das Konkursverfah⸗ ren eröffnet worden. Konkursver⸗ walter: Kaufmann Curt Spielhagen in Breslau I, Hummerei 1. Frist zur der Konkursforderungen bis einschließlich den 27. Mai 1944. Gläubigerversammlung zur Beschluß⸗ fassung über: a) die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines ande⸗ ren Verwalters, b) die Bestellung eines Gläubigerausschusses, c) die Hinterlegungsstelle für die Konkurs⸗ massengelder, Wertpapiere und Kost⸗ barkeiten, d) die sonstigen Gegen⸗ stände des § 132 der Konkursordnung am 25. Mai 1944 um 9,15 Uhr und Prüfungstermin am 6. Juni 1944 um 9,15 Uhr vor dem Amtsgericht, hier, Museumstraße Nr. 9, Zimmer Nr. 442 im II. Stock. Offener Arrest mit An⸗ zeigepflicht bis 25. Mai 1944 ein⸗ schließlich. (41 N. 2/44.) “ Breslau, den 2. Mai 1944. Amtsgericht. 86 Chemnitz. 46186821 34 N 13/43. Das Konkursverfahren über den führers Kurt Willy Bauer in Chem⸗ nitz wird nach Abhaltung des Schluß⸗ termins aufgehoben. Amtsgericht Chemnitz.
8 8
Nachlaß des Kraftwagen⸗
Dresden. [1583]
Ueber den Nachlaß des am 6. 2. 1944 verstorbenen, zuletzt in Weißig b. Bühlau (Bezirk Dresden), Adolf⸗ Hitler⸗Str. 29, Zimmerers a. D. August Emil Vert⸗ hold wird heute, am 28. April 1944, nachmittags 15 Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet. Konkursverwalter: Kaufmann Walter Schulz, Dresden⸗A., Lothringer Str. 8. Anmeldefrist bis zum 26. Mai 1944. Wahltermin: 31. Mai 1944, vormittags 11,30 Uhr, Prüfungstermin: 14. Juni 1944, vor⸗ mittags 11,30 Uhr. Offener Arrest mit
Anzeigepflicht bis zum 26. Mai 1944.
Amtsgericht Dresden. Abteilung I.
EBlingen, Neckar. [1584] Konkursverfahren.
Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Eugen Schenk, Kauf⸗ manns in Eßlingen, wird nach erfolg⸗ ter Abhaltung des Schlußtermins und Vollzug der Schlußverteilung auf⸗ gehoben.
Amtsgericht Eßlingen, Neckar, 4. Mai 1944.
Groß Gerau. [1585]
Bekanntmachung.
2 N 1/44. Ueber den Nachlaß des am
4.9. 1943 bei Charkow gefallenen, zu⸗ letzt in Groß Gerau wohnhaft gewesenen Schmieds Ludwig Karl Hannemann, wird heute, am 2. Mai 1944, vormit⸗ tags 11 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Immo⸗ bilienmakler Jakob Klenk, Groß Gerau. Anmeldefrist bis zum 22. Mai 1944. Wahl⸗ und Prüfungstermin am Dienstag, den 30. Mai 1944, vorm. 10 Uhr. . Groß Gerau, 2. Mai 1944. Amtsgericht. .
Hamburg. [1586]
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Arnold Ifrael Böhmer, alleinigen Inhabers der Firma Arnold Böhmer, Leder im Großen, roh und fertig, Gerberei⸗ bedarf jeder Art, zuletzt Hamburg, Jungfernstieg 7, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden.
Hamburg, den 4. Mai 1944.
Das Amtsgericht. Abteilung 65. Hamburg. 11 86
11587] Das Konkursverfahren
über das
Nachlaßvermögen des am 24. März
1943 verstorbenen Hausmaklers August Heinrich Daniel Suhr, zuletzt wohn⸗ haft gewesen Hamburg, St. Anschar⸗ platz 11, wird nach erfolgter Abhal⸗ tung des Schlußtermins aufgehoben. Hamburg, den 4. Mai 1944. Das Amtsgericht. Abteilung 65.
Zwickau. [1588]
22 N 2/44. Ueber Hen Nachlaß des am 18. Dezember 1943 in Zwickau (Sachs.) verstorbenen und daselbst wohnhaft gewesenen Rundfunkmecha⸗ nikers, zuletzt Wachtmeisters der LS.⸗ Polizei, Gottfried Arthur Alfred Floß, wird heute, am 29. April 1944, vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet. Konkursverwalter: Herr Rechtsanwalt Dr. Heitzig in Zwickau (Sachs.). Anmeldefrist bis zum 13. Juli 1944. Wahltermin am 1. Juni 1944, vormittags 10 Uhr. Prüfungstermin am 13. Juli 1944, vormittags 10 Uhr. Offener Arrest 18 Anzeigepflicht bis zum 31. Mai
Zwickan (Sachj.),
pril 1944.
b Amts ericht
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An⸗ zeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam, verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Hudolf Lantsch in Berlin 8W 68
Druck der Preußischen v und Druckerei
Gmb H., Berl Preis dieser Nummer: 10 Tg.
LWI“
nr. 106
wohnhaft gewesenen
des Abs. 1 sind:
Erscheint an sedem Wochentog abends. Be reis dur monatlich 2,30 Teℳ. zuzüglich Zustellgebahr. siee Anzeigenstelle monatlich 1,90 . P
Preis der einzelnen Nummer na
kosten 10 Typ.
Einzelnummern vorherige E
die Post engeb h. Segeees 8 der e Postanstalten nehmen Bestellunge an, in Berlin für Selbstabholer Fe Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 2 Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen werden nur gegen Barzahlung oder des Bemages einschließlich des Portos gbgegeben. 8
Fernsproch⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm bhreiten Petit⸗ Zeile 1,10 ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm hreiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛℳ. — Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW,68, Wilhelmstraße 32, an. Alle Druckaufträge sind arf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Pefriftete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Berlin, Freitag, den 12. Mai, abends
Reichsbankgtrokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Bostscheckkonto: Berlin 418 21
8
—— enonn
—
1 Inhalt des amtlichen TeHlles: Deutsches Reich 1
Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Regensburg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Anordnung II7 44 (03) des Refchsbeauftragten für Fein- mechanik und Optik (Absatzlenkung im Bereich der Orthopädie — Mechanik). Vom 27. März 1944.
Anordnung zur Regelung der Preise für die Feuerschutz- mittel II und III vom 10. Mai 1944.
Bekanntmachungen über die Ausgabe des Reichsgesetz- blatts Teil I Nr. 27 und Teil II Nr. 7.
Amtliches Deutsches Reich
Bekanntmachung
Auf Grund der VO. über die Einziehung volks- staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. 5. 39 (RGBl. I S. 911) wird das im In- land befindliche Restvermögen des Juden Bloch, Fried- rich, geb. 17. 3. 84 Wassersuppen, dort Hs. Nr. 21 wohn- haft gewesen zu Gunsten des Deutschen Reiches (Reichs- finanzverwaltung) eingezogen. .
Regensburg, am 5. Mai 1944 “
Geheime Staatspolizei Staatspolizeistelle Regensburg
gez.: (Unterschrift)
Anordnung Nr. II / 44 (0 3)
des Reichsbeauftragten für Feinmechanik und Optik, (Absatzlenkung im Bereich der Orthopädie-Mechanik)
Vom 27. März 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RgBl. I S. 686) in Verbindung mit der Zweiten Verordnung über die Bewirt- schaftung feinmechanischer und optischer Erzeugnisse vom 25. März 1944 (Deutscher Reichsanz. und Preuß,
Staatsanz. Nr. 78 vom 1. April 1944) wird mit Zustimmung
des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
(1) Die Lieferung von
1. Bruchbändern
2. Suspensorien
3. Gummistrümpfen
4. Fußstützen durch industrielle und handwerkliche Hersteller oder durch Großhändler ist nur an Fachgeschäfte oder Fach- geschäften gleichgestellte Geschäfte zulässig.
(2) Fachgeschäfte im Sinne des Abs. 1 sind 1. allgemein:
a) Geschäfte der Bandagisten und Orthopädie-
Mechaniker, soweit sie dem Reichsinnungsver- band des Bandagisten- und Orthopädiemecha- niker-Handwerks als Mitglieder angehören. b) Sanitätsgeschäfte, soweit sie dem Reichsfach- verband der Chirurgieinstrumenten- und Sani- tkätsgeschäfte als Mitglieder angehören, . b c) Drogerien mit einer eigenen, räumlich ge- trennten Sanitätsabteilung, 8
2. beschänkt: 1 “ a) Apotheken, die zur Lieferung des betreffenden cocthopäöädischen Erzeugnisses an die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sind; die Lieferung von Suspensorien durch Apotheken ist ohne diese Beschränkung zu-
lässig. ¹ 1
b) Drogerien ohne eine eigene, räumlich getrennte Sanitätsabteilung, wenn sie die unter a ge- nannte Voraussetzung erfüllen,
c) Geschäfte der orthopädischen Schuhmacher, die dem Reichsinnungsverband des Schuhmacher- handwerks angehören; die Zulassung dieser Ge-
schäfte ist auf die Belieferung mit Fußstützen 8
beschränkt. (3) Fachgeschäften gleichgetellte Geschäfte im Sinne
1. für die Lieferung von Bruchbändern Sattlermeister und Kürschner, die vom Tà Veröffentlichung dieser Anordnung ab ununter- brochen zur Lieferung von Bruchbändern an die
Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen zuge- lassen sind, 2. für die Lieferung von Fußstützen 8 8
a) eigene Verkaufsgeschäfte der Hersteller, b) Schuhhändler, die seit dem 1. 9. 1933 (in der
Ostmark und im Sudetengau seit dem 1. 1. 1939, in den sonst neu angeschlossenen Gebieten seit dem 1. 1. 1940) ohne Unterbrechung eine eigene orthopädische Abteilung haben, Fußpfleger, die vom Tage der Veröffentlichung dieser Anordnung ab ununterbrochen zur Liefe- rung von Fußstützen an die Mitglieder der ge- setzlichen Krankenkassen zugelassen sind, Leder- und Furnituren-Händler, wenn sie die unter c genannte Voraussetzung erfüllen. § 2 Aufträge zur Lieferung der in §6 1 Abs. 1 genannten Erzeugnisse an andere als Fachgeschäfte oder Fach- geschäften gleichgestellte Geschäfte dürfen bis zum 31. Juli 1944 ausgeführt werden, wenn sie am Tage der Zustellung der Anordnung bereits fest angenommen waren. § 3 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§5 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. § 4
Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1943 in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver- waltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok. ““
Jena, den 27. März 1944.
Der Reichsbeauftragte für Feinmechanik und Optik.
Paul Henrichs.
Anordnung 1
zur Regelung der Preise für die Feuerschutzmittel II und III.
Vom 10. Mai 1944 „
Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans — Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung — vom 29. Oktober 1936 (RGBl. I S. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjah- resplan angeordnet:
§ 1 Für die Feuerschutzmittel gelten folgende Höchstpreise: a) Feuerschutzmittel II. bei Abnahme von mindestens 100 kg. 26,50 RM. je 100 kg
27,— RM. je 100 kg. 27,50 RM. je 100 kg 28,50 RM. je 100 kg 8 1 „ weniger als 100 kg und für Mengen in Packungen unter 100 kg 29,50 RM. Die Preise gelten ab Bahnstation am Ort des
lers, ausschließlich Verpackung. Der Hersteller ist berechtigt, den Wert der Verpackung
15 t 26,— RM. je 10 t 5 t 1000 kg
5 100 kg
Herstel-
gesondert in Rechnung zu stellen; bei frachtfreier Rück-
sendung der Verpackung in gebrauchsfähigem Zustand durch den Abnehmer innerhalb von zehn Wochen, ge- rechnet von dem Tage, an dem die Ware zum Versand gelangt ist, wird der Wert der Verpackung mit ½ Lut- geschrieben. Gleichzeitig ist der Hersteller berechtigt, eine Pfandgebühr für die Verpackung in Höhe des fünf- fachen Betrages des Wertes der Verpackung dem Ab- nehmer in Rechnung zu stellen; diese Pfandgebühr wird fällig, wenn die Verpackung nicht innerhalb der vor- stehend genannten Frist von zehn Wochen zurückgesandt ist. Hierbei gilt als Tag der Rücksendung der Tag, an dem der Abnehmer die Verpackung zur Versendung ge- bracht hat. Sofern die Rücksendung der Verpackung nicht möglich ist aus Gründen, die der Abnehmer nicht zu vertreten hat, ist eine entsprechend längere Frist zu
gewähren. 16 b) Feuerschutzmittel III. 8 bei Abnahme von mindestens “
2 8
48,— RM. je 48,50 RM. je 49,— RM. je 49,50 RM. je 50,— RM. je 51,50 RM. je
9 8 weniger als 100 kg 53,— RM.
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Spinnstoff-, Wasche- und- Kleigersammlung 1944
ten ab Bahnstation am Ort des Herstel-
lers einschließlich Papiersack brutto für netto. Sofern ein teureres Verpackungsmittel verwendet wird, ist der Hersteller berechtigt, den Unterschiedsbetrag zwischen dem Wert dieser Verpackung und dem Wert des Papier- sackes dem Abnehmer gesondert in Rechnung zu stellen. Soweit der Hersteller zum Leihverkehr laut Anordnung V/43 des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel über den Verkehr mit gebrauchten Fässern vom 29. Dezember 1943 (Reichsanzeiger Nr. 303 vom 29. 12 1943) zugelassen ist, dürfen die für das Feuerschutzmittel II geltenden Ver- packungsbestimmungen angewaendt werden. 8 8
§ 2 Der Handel darf auf die Preise für das Feuerschutz- mittel. II bei Lagergeschäften einen Aufschlag von 2,20 Reichsmark je 100 kg und bei Streckengeschäften einen solchen von 1,10 RM. je 100 kg erheben; beim Vertrieb des Feuerschutzmittels III darf der Aufschlag bei Lager- geschäften 2,50 RM. je 100 kg und bei Streckengeschäften 1,25 RM. je 100 kg betragen. Der Handel ist berechtigt, seinen Abnehmern die tatsächlich entstandenen Fracht- kosten gesondert in Rechnung zu stellen und die gleichen Bestimmungen, wie sie hinsichtlich der Verpackung für die Hersteller gelten, gegenüber seinen Abnehmern anzu- wenden, jedoch mit der Maßgabe, daß bei Rücksendung der Papiersäcke, in denen das Feuerschutzmittel III ver- packt ist, der Empfänger die Rückfracht zu tragen hat. Die Bestimmungen der Verordnung über den Handel und die Auftragsvermittlung bei öffentlichen Aufträgen vom 11. September 1940 (Reichsgesetzbl. I Seite 1235) so- wie der Ersten Verordnung zur Durchführung der Ver- ordnung über den Handel und die Auftragsvermittlung bei öffentlichen Aufträgen vom 26. März 1943 (KReichsgesetz- blatt I. Seite 167) bleiben unberührt. “
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Die in § 1 festgesetzten Höchstpreise gelten auch für nicht
schon vor Inkrafttreten dieser Anordnung an den Käufer abgesandt ist. 8
Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung kön- nen der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen zulassen oder anordnen.
Die Anordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung in Kraft. . . 3
Berlin, den 10. Mai
Der Reichkskommissar für die preisbildung Fiechb ök. *.
8 v11114“ Bekanntmachung
Die am 5. Mai ausgegebene Nummer 21 des Reichsgesetz- blatts, Teil I, enthält:
Erlaß des Führers über die Wehrpflicht und die Reichs- arbeitsdienstpflicht von Staatenlosen. Vom 25. April 1944.
Verordnung zur Aenderung der Verordnung über die Her- stellung und die Anwendung von Kesselsteingegenmitteln, Kesselsteinlösemittern und Kesselinnenanstrichmitteln. Vom 19. April 1944.
Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postbeförde- rungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf Sunser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin C 2, den 9. Mai 1944.
Reichsverlagsamt. I. V. Stern.
Bekanntmachung
Die am 5. Mai 1944 ausgegebene Nummer 7 des EReichs- gesetzblattes, Teil II, enthält:
Verordnung zur Durchführung des Vertrags zwischen dem Deutschen Reich und dem Unabhängigen Staat Kroatien über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Steuersachen. Vom 17. April 1944. 1 Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahn-, Personen- und Gepäck verkehr beige- kügten Liste. Vom 27. März 1944. —
Bekanntmachung zum Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heete im Belde und zum Abkommen über die Bebandlung der Kriegsgefan- genen (Beitritt des Fürstentums, Liechtenstemmn). vVom 21. April 1944.
Umwfang ¾¼ Bogen. Verkaufspreis: 0,15 RM. Postbeförde- rungsgebühren: 0,03 RM für ein Stück bei Voreinsendung auf
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unser Postscheckkonto: Berlin 96 200.
Berlin C. 2, den 9. Mai 1944.
Reichsverlagsamt. I. V.: Stern.
Aus der Verwaltung
am 10. Mai 19 ℳ die erste Rate des Gewinnabführungsbetrags für 1943 fällig sei. Das ist nicht richtig. Die Vorauszahlungs- termine werden bekanntgegeben werden, sobald die Bestim- mungen über die Gewinnabführung 1943 erlassen sein werden.