Reichs⸗ und Staatsanzeiger
Nr. 107 vom 13. Mai
1944. S. 4
4. Genossenschafts⸗ regifter Arnstadt.
2 Genossenschaftsregister Amtsgericht Arnstadt, 4. April 1944.
Gn.-R. 24 (Stadtilm) Wüllerslebener Spar- und Darlehnskassenverein, ein- getragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftpflicht in Wüllers- leben. Die Firmalautet jetzt: Raiff- eisenkasse eingetragene Genossen- schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Sitz: Wüllersleben.
[1697]
Bielefeld. [1698] In das Genossenschaftsregister ist folgendes eingetragen: Am 1. April 1944 unter Nr. 96 a bei der Bau- genossenschaft „Freie Scholle“ einge- tragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht, Sitz Bielefeld: Für die Dauer der Abwesenheit des Vorstandsmitgliedes Hermann Schotte ist der Meister der Schutzpolizei Otto Wolter in Bielefeld zum Vorstands- mitglied bestellt worden. Amtsgericht Bielefeld.
[1657 Amtsgericht Brüx. Abt. 7. Brüx, 2. Mai 194a4.
“ Veränderung:
7 Gen.-R. VI 331 Spar- und Dar- lehenskassenverein für Steben, regi- strierte Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftung, Post Petersburg,
itz: Steben bei Jechnitz. Durch Be- schluß der Vollversammlung vom 16. 4. 1944 ist die Satzung in den 8§§ 1, 6 a, 7 b, 44 Abs. 1, 53 Abs. 2 und 83 Abs. 1 geändert. Die Genossenschaft lautet fortan: „Raiffeisenkasse in Steben, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Post Peters- burg. Die öffentlichen Bekannt- machungen erfolgen durch Anschlag
schränkter Haftpflicht, Düren. Es sind geändert: Firma und Gegenstand des Unternehmens. Abänderungsbeschluß des Statutes vom 29. November 1943. Firma: jetzt: Sozial-Gewerk der D. A. F. (Handwerk, Handel und Ge- werbe) des Kreises Düren, eingetra- gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Düren.
Gegenstand des Unternehmens: jetzt: 1. die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Betriebsorganisa- tion für die Gebiete der Menschen- führung, sozialen Betreuung und Lei- stungsförderung in den beteiligten Betrieben; 2. die gemeinschaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Betriebe. Die gesamte Tätigkeit der Genossenschaft hat der Zielsetzung der Deutschen Arbeits- front zu entsprechen und sich nach den vom Amt für Sozialgestaltung in Handwerk und Handel in der Deut- schen Arbeitsfront ergehenden Richt- linien zu vollziehen.
an der Kundmachungstafel der Ge- nossenschaft in Steben oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder. Aus dem Vorstand sind ausgeschie- den: der Obmann Ernst Chwoika und Anton Bleiner. Der Obmannstellver- treter wurde zum Obmann gewäöhlt. In den Vorstand wurden neugewählt: Franz Frisch zum Obmannstellver- treter und Anton Kohn, beide aus
Steben.
Brüx. [1658] Amtsgericht Brüx. Abt. 7.
8— Brüx, 2. Mai 1944.
Veränderung:
7 IV 135 Spar- und Dar-
Gen.-R. lehenskassenverein für Schmiedeberg xu. Bhm. Hammer, registrierte Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Haf- tung, Sitz: Schmiedeberg, Kreis Preß- nitz. Durch Beschluß der Vollver- sammlung vom 23. 4. 1944 ist die Satzung in den §5 1, 44 Abs. 1, 53, Abs. 2 und 83, Abs. 1 geändert. Die Firma lautet fortan: „Raiffeisenkasse in Schmiedeberg (Sudetenland), regi- strierte Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftung.“ Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft in Schmiedeberg oder durch Rundschreiben an alle
Mitglieder. 8
1169 Amtsgericht Brüx. Abt. 7. Brüx, 2. Mai 1944. Löschung:
7 Gen.-R. X 392 EFlektrizitäts- genossenschaft für den Ort Pressern, registrierte Genossenschaft mit be- schränkter Haftung in pressern in Liquidation. Die Liquidation ist be- endet. Die GCenossenschaft wurde gelöscht.
Brüx.
[1660] Genossenschafts- register am 6. Mai 1944 hinsichtlich der Firma Sozial-Gewerk Darm- städter Handwerker eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haft- pflicht in Darmstadt: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 24. Fe- bruar 1944 ist die Firma geändert in: Sozial-Gewerk der D. A. F. (Hand- werk, Handel u. Gewerbe) des Kreises Darmstadt, eingetragene Genossen-
schaft mit beschränkter Haftpflicht. Nach dem gleichen Beschluß ist jetzt Gegenstand des UInternehmens: 1. Die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Betriebsorgani- sation für die Gebiete der Menschen- führung, sozialen Betreuung und Leistungsförderung in den beteiligten Betfieben; 2. die gemeinschaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der
Darmstadt. Eintrag in das
gesamte Tätigkeit der Ge- nossenschaft hat die Zielsetzung, der Deutschen Arbeitsfront zu
Amt für Sozialgestaltung in Hand- werk und Handel in der Deutschen Arbeitsfront ergehenden Richtlinien zu vollziehen.
Amtsgericht Darmstadt.
Düren, Rheinl. Genossenschaftsregister Amtsgericht Dürgn. Veränderung: 9. April 1944: Nr. 142 Sozial-Ge- verk, Kreisdüörener Handwerker, ein- getragene Genossenschaft mit be-
8
[1699]
Eilenburg. [1700] Die im Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Eilenburg, Zweigstelle Düben (Mulde), unter Nr. 19 einge- tragene Ländliche Spar- und Dar- lehnskasse Authausen und Umgebung E. G. m. b. H., Authausen, ist durch Verschmelzungsvertrag vom 23. Ok- tober 1943 mit der Ländlichen Spar- und Darlehnskasse Pressel E. G. m. b, H., Pressel, Genossenschaftsregister Nr. 8, gemäß den Generalversamm- lungsbeschlüssen vom 7. April 1944 Sund 23. Oktober 1943 verschmolzen und dadurch aufgelöst. Amtsgericht Eilenburg, Zweigstelle Düben, 4. Mai 1944. Ellwangen, Jagst. [1619] Amtsgericht Ellwangen (Jagst). Eintragung im Genossenschafts- register bei der Milchverwertungs- genossenschaft Rattstadt, Kreis Aalen, e. G. m. b. H. vom 4. Mai 1944: In den Generalversammlungen vom 14. November 1943 und 12. Dezember 1943 wurde die Auflösung der Genos- senschaft beschlossen. Zu Liqui- datoren sind Eugen Gruber, Landwirt in Rattstadt, und Sebastian Klein, Landwirt in Rattstadt, bestellt.
Gelsenkirchen. [1661] In unser Genossenschaftsregister ist am 30. März 1944 bei der Firma Maler-Vereinigung Gelsenkirchen u. Umgebung, eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht in Gelsenkirchen, Gn.-R. 121, folgen-
erstreckt sich vor allem auf die Schaffung und Betätigung einer ge- meinsamen Betriebsorganisation für die Menschenführung, sozialen Be- treuung und Leistungsförderung in den beteiligten Betrieben.
—
Litzmannstadt. [1622]
Amitsgericht Litzmannstadt,
den 29. April 1944. Veränderung:
R. A 20 „Litzmannstädter Wach-
Inh. Woldemar
H. und Schutzdienst, Graf von Pfeil“ in Litzmannstadt (Adolf-Hitler-Str. 73). Die Prokura des Kaufmanns Heinz Link ist er- loschen.
Lübeck. [1662]
Am 29. März 1944 ist das hiesige Genossenschaftsregister bei der Firma „Sozialgenossenschaft Lübecker Handelskaufleute eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haft- pflicht“, Lübeck, eingetragen worden:
Auf Grund des Beschlusses der
des eingetragen: Durch Beschluß der ordentlichen Generalversammlung vom 18. Dezember 1943 ist das Statut im § 2 Abs. 2 (Name der Genossen- schaft) geändert. Die Firma lautet
jetzt: Maler-Einkauf, eingetragene
Genossenschaft mit beschränkter
Haftpflicht Gelsenkirchen in Gelsen-
kirchen.
Gelsenkirchen, den 30. März 1944. Das Amtsgericht. f
Gräfenthal. [1620] Genossenschaftsregister Amtsgericht Gräfenthal, 4. Mai 1944. Veränderungen: In unserm Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 28 bei dem Raiff- eisenverein Gösselsdorf und Um- gegend, Spar- und Darlehnskassen- verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkcter Haftpflicht in Gösselsdorf eingetragen worden: Die Firma ist geändert in: Raliff- eisenkasse, eingetragene Genossen- schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Gösselsdorf. An Stelle des Statuts vom 14. 8. 1922 ist das neugefaßte vom 13. 2. 1944 getreten. Gegenstand des Unternehmens ist: Der Betrieb einer Raiffeisenkasse 1. zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Er- zeugnisse); 3. zur Förderung der Ma- schinenbenutzung. Gräfenthal, den 28. März 1944. In unserm Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 20 bei dem Gebersdorfer Spar- und Darlehns- kassenverein, eingetragene Genossen- schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Gebersdorf, eingetragen worden: Die Firma ist geändert in: Raiff- eisenkasse, eingetragene Genossen- schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Gebersdorf. 6 Gräfenthal, den 4. April 1944.
Konstanz. [1621] Genossenschaftsregister Amtsgericht Konstanz.
3. 5. 1944. Band II O.-Z. 8 „Sozial- Gewerk Konstanzer, Handwerker, ein- getragene Genossenschatt mit be- schränkter Haftpflicht“ in Konstanz: In der außerordentlichen General- versammlung vom 22. November 1943 ist die Satzung in 6 1 geändert wor- den. Hiernach lautet die Firma der Genossenschaft jetzt: „Sozial-Gewerk der Deutschen Arbeitsfront (Hand- werk, Handel und Gewerbe) des Kreises Konstanz, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haft- pflicht“; zugleich sind die Bestim- mungen über den Gegenstand des
aternehmens neu gefaßt worden; er
lehnskasse in Dörfel, r. G. m. u. H.
S
h *
Generalversammlung vom 15. No- vember 1943 und des Beschlusses der Generalversammlung Sozial-Gewerk Lübecker Handwerker Leingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Lübeck vom gleichen Tage ist durch den Vertrag vom 15. November 1943 die Genossen- schaft mit dem Sozial-Gewerk Lübecker Handwerker in Lübeck ver- schmolzen und dadurch aufgelöst. Amtsgericht Lübeck.
Lübeck. Am 29.
[1663] März 1944 ist in das hiesige Genossenschaftsregister bei der Firma „Sozial-Gewerk Lübecker Handwerker, eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht“, Lübeck, eingetragen worden:
Auf Grund des Beschlusses der Generalversammlung vom 15. No- vember 1943 ist durch Vertrag vom 15. November die Sozialgenossen- schaft Lübecker Handelskaufleute, eingetragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht, verschmolzen mit dem Sozial-Gewerk Lübecker Handwerker eingetragene Genossen- schaft in Lübeck.
Durch Beschluß der Generalver- sammlung vom 15. November 1943 ist der Name der Genossenschaft in „Sozialwerk der DAF (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Lübeck, eingetragene Genossenschaft 9 beschränkter Haftpflicht“, geän- dert.
Amtsgericht Lübeck.
Marburg, Drau. Amtsgericht Marburg, Drau, am 3. Mai 1944.
9 Gen. I 22 Südsteirische Obst- und Gemüseverwertungsgenossen- schaft „Südobst“ eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haf- tung, Marburg a. d. Drau. Aus dem Vorstand ausgeschieden: Sepp Hainzl, Obmann. Neugewählt als Obmann: Alois Langer, Bauer in Mahrenberg.
[1623]
Neustadt, Schwarzw. [1624]
Zum Genossenschaftsregister Band Nr. II O.-Zz. 15 wurde heute einge- tragen: „Sozial-Gewerk der DAF. (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Neustadt/Schwarzw. bezw. von Neustadt/Schwarzw., eingetra- gene Genossenschaft mit beschränk- ter Haftpflicht“, mit dem Sitze in Neu- stadt (Schwarzw.). Gründung und Statut vom 19. Dezember 1943. Gegen- stand des Unternehmens ist 1. die Schaffung und Betätigung einer ge- meinsamen Betriebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungs- förderung in den beteiligten Betrie- ben, 2. die gemeinschaftliche Durch- führung und Förderung sozialer Ein- richtungen und Maßnahmen der be- teiligten Betriebe. Neustadt / Schwarzw., 5. Mai 1944. Amtsgericht.
Neutitschein. [1707] Amtsgericht Neutitschein, 6. Mai 1944. Veränderung:
1 Gn.-R. IX — 315 Spar- und Dar-
in Dörfel. Durch Beschluß der o. Voll- versammlung vom 23. April 1944 sind die §§ 1 Abs. 1, 3. Abs. a) und 53 Abs. 2 der Statuten geändert. Die Firma lautet nunmehr: Raiffeisen- kasse in Dörfel, eingetragene Genos- senschaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz: Dörfel, Kreis Neutitschein. Die übrigen Aenderungen betreffen n- nere Verhältnisse der Genossenschaft. Als nicht eingetragen wird noch be- kanntgemacht: Der Titel der Satzun- gen lautet nunmehr: Satzungen der Raiffeisenkasse für Dörfel, Wolfsdorf bei Fummnek, Kamitz, Klein-Hermsdorf, Groß-Hermsdorf, eingetragene Genos- senschaft mit unbeschränkter Haf- tung.
Neuwied. Bekanntmachung.
Gn.-R. 12. Im Genossenschafts- register unter Nr. 12 wurde heute bei der Spar- und Darlehnskasse Urbach- Ueberdorf die neue Firmenbezeich- nung Raiffeisenkasse eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Urbach-Ueberdorf ein- getragen. „
Dierdorf, den 5. Mai 1944.
[1617]
Neuwied. 11618] Bekanntmachung.
Gn.-R. 25. Im Genossenschafts- register unter Nr. 25 wurde heute bei der Spar- und Darlehnskasse Woldert die neue Firmenbezeichnung Raiff- eisenkasse, eingetragene Genassen- schaft mit beschränkter Haftpflicht in Woldert eingetragen. “
Dierdorf, den 5. Mai 1944.
Amtsgericht Neuwied, Zweigstelle Dierdorf.
Nürnberg. 11630] Musterregister. Amtsgericht Nürnberg, 4. Mai 1944. M.-R. Nr. 7390, Fa. J. S. Staedtler in Nürnberg: Die Schutzfrist hinsicht- lich der Muster Fabr.-Nr. 3843, 3844, 3848, 3863, 3868, 3870, 3879 und 3881 ist um weitere sieben Jahre verlän- gert. Am 11. April 1944. M.-R. Nr. 6509, Fa Wie oben: Die Schutzfrist ist um weitere fünf Jahre verlängert. Am 11. April 1944.
Parchim. [1625] In das hiesige Genossenschafts- register ist heute zur Spar- und Wirtschaftsgenossenschaft Benthen, e. G. m. b. H. in Benthen, eingetragen: Durch Beschluß der Generalver- sammlung vom 10. April 1944 ist die Firma, wie folgt, geändert worden: Rafffeisenkasse Benthen, eingetra- gene Genossenschaft mit beschränk- ter Hast iHaut. Parchim, den 3. Mai 1944. Amtsgericht Parchim.
Rendsburg. [1626]⁷
In das Genossenschaftsregister Nr. 26 ist bei der Meiereigenossen- schaft e. G. m. u. H. zu Stafstedt ein- getragen:
Durch Beschluß der Mitgliederver- sammlung vom 11. November 1942 ist die Meiereigenossenschaft zu Stafstedl, eingetragene Genossen- schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in eine solche mit beschränkter Haft- pflicht umgewandelt worden.
Rendsburg, den 25. April 1944.
Deas Amtsgericht.
O. S. [1664]
Spar- und Darlehnskasse e. G. m.
u. H. in Richterstal — Gn.-R. 4 —:
Die Genossenschaft führt nunmehr
die Firmenbezeichnung Raiffeisen-
kasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht.
Amtsgericht Rosenberg, O. S.
Schwelm. [1665] Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Schwelm. Veränderung: 15. April 1944. Gen.-Reg. 16 Rohstoffverein der Schuhmacher, eGmbH., Schwelm. Die Firma lautet jetzt: schuhmacher Ein- kaufsgemeinschaft eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haft- pflicht.
Amtsgericht Schwelm.
Schwerin, Mecklb. [1666] Genossenschaftsregister 2 Gn.-R. 88 Edeka Großhandel Schwerin (Meckl.), e. G. m. b. H. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 3o0. April 1944 in Blatt 142 ist dem 5 1 des Statuts ein Absatz 5 des Inhalts hin- zZugefügt, daß die Belieferung von Nichtmitgliedern zulässig ist. Schwerin (Meckl.), den 5. Mai 1944. Amtsgericht.
Soldin. [1711]
Gn.-R. Nr. 65a. In unser Genossen- schaftsregister ist heute unter Nr. 65, Baugenossenschaft „Eigenheim“ ein- getragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflscht in Soldin fol- gendes eingetragen:
Die Genossenschaft ist durch Be- schluß der Hauptversammlung vom 15. April 1944 aufgelöst.
Soldin, den 5. Mai 1944.
Das Amtsgericht.
Zossen. [16298] Genossenschaftsregister.
In unserem Genossenschaftsregister ist unter Nr. 31 bei der Miichliefe- rungsgenossenschaft Schünow, einge- tragen worden, daß die Firma nach § 1 des Statuts durch Generalver- sammlungsbeschluß vom 18. 3. 1944 geändert ist in: Raiffeisen-Milchver- wertung Schünow, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haft- pflicht in Schünow, Kreis Teltow. Amtsgericht Zossen, den 2. Mai 1944.
5. Musterregifter
Düren, Rheinl. [17141 Musterregistereintragung Amtsgericht Düren.
Nr. 446. Firma Peill & Sohn, Düren, betrifft Fabriknummern 657 und 660, ein zweimal versiegelter Umschlag, enthaltend 14 Zeichnungen von For- men und Dekoren von Trinkgläsern Sund eine Zeichnung eines Kompott- tellers. Die Schutzfrist ist um weitere 7 Jahre verlängert. Angemeldet am 8. Dezember 1948, vormittags 11 Uhr 30 Minuten. 1“ Heidelberg. 11715] Amtsgericht Heidelberg, 3. Mai 1944.
Musterregister Band II Nr. 179.
“ Amtsgericht Neuwied, 188 11“ Dierdorf.
Heinsteinwerk Gesellschaft mit be- schränkter Haftung, Heidelberg, plà-
wesen, 88
44
stisches Muster eines transportablen keramischen Mehrraumheizofens nach Zeichnung 2486 e, Schutzfrist 15 Jahre, angemeldet 3. Mai 10,40 Uhr.
Leipzig. 11629]
In das Musterregister ist eingetra. gen worden
bei Nr. 17 316: Radio W. Wohleber hat für das mit der Fabrikbezeich. nung „Minerva“ Type 404 sowie „Minola“ versehene Muster Kastens für Rundfunkempfänger Schutzfristverlängerung bis auf zehn Jahre angemeldet,
bei Nr. 17 317: Dieselbe hat für das mit der Fabrikbezeichnung „Minerva“ Type 405 — 407 versehene Muster eines Kastens für Rundfunkempfän. ger Schutzfristverlängerung bis auf zehn Jahre angemeldet, b
bei Nr. 17 603: Firma Società Con. cessionaria Apparecchi Elettrodome- stici in Mailand hat für das mit der
Firma Minerva & Co. in Wien
Fabriknummer E 87 versehene Muster
eines elektr. Ventilators Schutzfrist- verlängerung bis auf zehn Jahre an. gemeldet.
Amtsgericht Leipzig, 5. Mai 1944. Osnabrück. 11716] In das hiesige Musterregister ist eingetragen: Nr. 135. Komesker, Hans, Tischlermeister, Osnabrück, 3 Muster für Bandschleifmaschine mit doppelter Staubabsaugung in Hart. holzbau, Schutzfrist 3 Jahre, ange- meldet 21. April 1944, 11,30 Uhr.
Amtsgericht Osnabrück.
7. Konkurse
und Vergleichsfache
Berlin. [1805] Ueber den Nachlaß der am 30. 9. 1943 verstorbenen Geheimratswitwe Elisabeth Mohr geb. Wiese in Char- lottenburg, Wundtstr. 28 wohnhaft ge- ist heute, 12 Uhr, das Kon- kursverfahren eröfinet worden. S WWWW“ Verwalter: Kurt Ackermann, Berlin - Niederschöne- weide, Britzer Str. 18. Frist zur An- meldung der Konkursforderungen bis 14. 6. 1944. Erste Gläubigerver- sammlung 7. 6. 1944, 12 Uhr. Prü- fungstermin am 14. 7. 1944, 12 Uhr, im Gerichtsgebäude, Berlin-Charlot- tenburg, Tegeler Weg 17/20, II. Stock, Zimmer 279. Offener zeigefrist bis 14. 6. 194 Berlin, den 8. Mai 1944. Amtsgericht Berlin. Abt. 353.
——
Fürstenfeldbruck. [1667]
N 1/1940. Das Amtsgericht Fürsten- feldbruck — Konkursgericht — erläßt unterm 28. April 1944 in dem Kon- kursverfahren über den Nachlaß der am 18. März 1940 verstorbenen Rent- nerin Therese Schmidt in Fürstenfeld- bruck folgenden
Beschluß.
Konkursverfahren über den Nach- laß der am 18. 3. 1940 in Fürsten- feldbruck verstorbenen Therese Schmidt wird nach Abhaltung des Schlußtermins als beendet auf- gehoben.
Amtsgericht Fürstenfeldbruck — Konkursgericht —.
—
Elbing. 180 .3 N 1/41 a. Das Eealct r e über den Nachlaß des am 31. März 1941 gestorbenen Molkereibesitzers Otto Binding in Fischerskampe, Kreis Elbing, wird nach erfolgter Abhal- tung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Elbing, den 2. Mai 1944. Seesen. [1807] In Sachen betr. das Konkursverfah- ren über das Vermögen der Wil- helmshütte G. m. b. H. in Bornum / Harz, wird das Verfahren nach erfolg- ter Abhaltung des Schlußtermins auf- gehoben. Scesen, Das Amtsgericht.
Idar-Oberstein.
Beschluß in Konkurssachen den Nachlaß des verstorbenen manthändlers Artur Oberstein 2
Das Konkursverfahren erfolgter Abhaltung des mins aufgehoben.
Idar-Oberstein, den 27. April 1944.
Amtsgericht. Abt. 1.
[1808] über Dia- Sohn von ldar-
wird nach Schlußter-
Lünen. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Buchhalters Max Müller in Lünen wird nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Lünen, den 4. Mai 1944. 8 Amtsgericht.
Verantwoartlich für) den Amtlichen und Richtamt⸗ lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An⸗ Zeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schla nae in Potsdam, verantwertlich für den Wirtschaftsteil und ben übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantsch in Berlin 8w 68 Druck der Preußischen verlag ⸗ und Druckeret GmbH., Berlin
Preis dieser Nummer: 10 hpft
1944, vormittags
eines
Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung V/43
Landschaft für das Wartheland mit sofortiger Wirkung
Arrest mit An- 944. 1
den 28. April 1944.
[1809)
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Erscheint an sedem Wochentag abends. monatlich 2,30 ℛℳ zuzügli Anzeigenstelle monatlich 1,90 1, an, in Berlin für Selbstabholer die
kosten 10 f. Einzelnummern
Bezugspreis durch die P zustellgebühr, für Selbstabholer bei der . Alle Postanstalten nehmen Beftellungen Anzeigenstelle SW. 68. Wilhelmstr. 32. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer sst aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
oft Zeile
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— Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif ein⸗ zusenden. insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 TFage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petlt⸗
Nr. 108 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33
8 “ Verlin, Montag, den 15. Mai, abends
Reichsbankgtrokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Boftscheckkonto: Berlin 418 21
1944
—
—————
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Resch
Bekanntmachung über Personalien der Landschaft für das Wartheland. Erlaß des Reichswohnungskommissars über Erklärung der Stadt Augsburg zum „Brennpunkt des Wohnungs-
bedarfs“.
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin Wund Nürnberg-Fürth sowie des Regierungspràsidenten in Arnsberg (Westf.) über die Einziehung von Ver- mögenswerten für das Reich.
des Reichsbeauftragten für Lederwirtschaft (Ablieferung alter Treibriemen bei Beschaffung neuer Treibriemen durch Verbraucher, die dem Reichsnährstand ange- vören). Vom 12. Mai 1944.
Amtliches Deutsches Reich Bekanntmachung- 2
An Stelle des zum Heeresdienst eingezogenen ordent- lichen Vorstandsmitgliedes der Landschaft für das Wartheland Uffhausen ist der Ministerialrat Geginat in Posen zum kommissarischen Vorstandsmitglied der
bis auf Widerruf bestellt. Ihm sind die Aufgaben eines ordentlichen Vorstandsmitgliedes der Landschaft für das Wartheland übertragen.
Berlin, den 10. Mai 1944.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft. In Vertretung des Staatssekretärs: Riecke.
8
Auf Grund der Verordnung zur Wohnraumlenkung vom 27. Februar 1943 (RGBl. I S. 127, § 11 (1)) erkläre ich die Stadt Augsburg zum Brennpunkt des Wohnungs-
bedarfs mit der Wirkung, daß der Zuzug auswärtiger Familien nach dieser Gemeinde nur mit vorheriger Zu- stimmung der Gemeinde erfolgen darf, soweit er nicht auf Veranlassung oder mit Zustimmung einer Behörde geschieht. Berlin, den 5. Mai 1944. 8 Der Reichswohnungskommissar. I. A.: Dr. Fischer-Dieskau.
—.—
8 Bekanntmachung Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGBl. 1 S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein- ziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — RGBl. I S. 479 —, dem Runderlaß des Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 — I. 903/42 — 5400 — MBliV. vom 22. Juli 1942 — S. 1481 — über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RGBl. I S. 303 — wird das inländische Vermögen der Jüdin Marianne Sara Wischniak, geb. Alexan- drow, 15. September 1869 in Sklow, Krs. Mohilew, geb., zuletzt Berlin-Dahlem, Pücklerstr. 8, wohnhaft gewesen, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. I Berlin, den 14. Mai 1944.
tspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin.
1
1. V“. Senne.
.“ Bekanntmachung Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung
kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 8r ee 1 S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein
aatsfeindlichen Vermögens vom vnca 1 „dem Runderlaß des 14. Juli 1942. Juli 1942,
ziehung volks- 14. Juli 1933 — RGBl. I S, 479 —
Reichsministers des Innern vom 3 I 903/42 5400 MBliVv. vom 22.
seite 1481, über die Aenderung der Zuständigkeit
bei der Einziehung kommunistischen Vermögens in
ü Reichskanzlers Berlin und dem Erlaß des Führers und h über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von
Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RGBl. I S. 303 — wird
das inländische bzw. hinterlassene Vermögen der 5. 1 stehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:
1. Koslowski, Martin Israel,
geb. 19. 7. 1894 in
2. Mothes, Bessie Sara, geb. 5. 9. 1899 in Bialystok, zul. wohnh. gew. Berlin N 54, Zionskirchstr. 12 bei Schenk.
3. Quade, Frieda Sara, geb. 20. 1. 1893, zul. wohnh. Lew. Berlin, Heilbronner Str. 3.
Wolfenstein, Andrea Sara, geb. 19. 2. 1897 in Berlin-Charlottenburg, zul. wohnh. gew. Berlin NW 87, Flensburger Str. 6.
Festgestellte Vermögenswerte sind dem Oberfinanz-
präsidenten Berlin-Brandenburg, Vermögensverwertungs-
stelle, Berlin NW 40, Alt-Moabit 143, zu melden.
Berlin, den 6. Mai 1944
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin I. V. Senne
1I18“ Einziehungsverfügung
Auf Grund § 1 des Gesetzes über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBlI. I S. 479), der VO. über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 18. November 1938 (RGBl. I S. 1620), der VO. über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I S. 911), in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. I. S. 303), wird hiermit das Vermögen des Juden Arn- stein, Hermann Israel, geb. 27. 12. 1884 in Fürth, zuletzt wohnhaft in Nürnberg, Laufertorgraben 10, zugunsten
des Deutschen Reiches eingezogen.“
Nürnberg, den 10. Mai 1944
Geheime Staatspolizei Staatspolizeileitstelle Nürnberg-Fürth
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Bekanntmachung
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu- nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBlI. I S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. I. S. 303) wird hiermit die bei Frau Irene Horst, geb. Groblewski, in Dortmund, Wambelerstraße 7, sicher- gestellte Schreibmaschine „Mercedes Selecta“ Nr. 1 154 458 zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Arnsberg (Westf.), den 6. Mai 1944. räsident. I. A.: Kalau vom Hofe.
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Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung V/43 des Reichsbeauftragten für Lederwirtschaft (Ablieferung alter Treibriemen bei Beschaffung neuer Treibriemen durch Verbraucher, die dem Reichsnähr-
9 stand angehören) “
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Auf Grund von § 15 Absatz 1 der Anordnung V/43 der Reichsstelle für Lederwirtschaft (Abgabe und Bezug von Treibriemen, Textillederartikeln und sonstigen techni- schen Lederartikeln) vom 5 Januar 1943 (Deutscher Reichsanzeiger u. Preuß. Staatsanzeiger Nr. 6 vom 9. Januar 1943) wird mit Zustimmung des Generalbevoll- mächtigten für Rüstungsaufgaben — Planqngsamt — und des Reichswirtschaftsministers angeordnet:
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(1) Verbraucher, die dem Reichsnährstand angehören und nicht gewerblich organisiert sind, dürfen bei Ersatz- beschaffung von Treibriemen unbeschadet der Erwerb- scheinpflicht gemöß § 5 der Anordnung V143 neue Treib- riemen nur gegen Ablieferung der alten, nicht mehr ge- brauchsfähigen Treibriemen beziehen.
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(2) Die Ablieferung des alten Treibriemens hat kosten- los Zug um Zug gegen Empfang des neuen Treibriemens
zu erfolgen. (3) Sofern nach den Vorschriften der Anordnung V/43
ein Antrag auf Bewilligung eines Erwerbscheines zu stellen ist, hat der landwirtschaftliche Verbraucher auf dem Antragsformular schriftlich zu versichern, daß er den alten, nicht mehr gebrauchsfähigen Treibriemen ab- liefern wird.
1 (Lieferung an landwirtschaftliche Verbraucher)
(1) Lieferer dürfen an Verbraucher, die dem Reichs- nährstand angehören, neue Treibriemen nur gegen Ab- lieferung der alten, nicht mehr gebrauchsfähigen Treib- riemen liefern.
(2) Lieferer sind verpflichtet, über die Ablieferung alter Treibriemen eine schriftliche Bestätigung zu erteilen und eine Zweitschrift dieser Bestätigung aufzubewahren.
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(Aufbewahrung und Verwertung der abgelieferten Treibriemen)
Die abgelieferten alten Treibriemen sind nach An- weisungen der Fachgruppe Ledertreibriemen- und tech- nische Lederartikel-Industrie als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten aufzubewahren und zu verwerten. 8 74 8 ((strutvorschrittenn* 8
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr und den Strafvorschriften der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Erzeugnisse (Verbrauchsregelungs- strafverordnung) in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBl. I1 S. 734) bestraft. 8 8
§ 5 (Inkrafttreten)
Diese Anordnung tritt am 20. Mai 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver- waltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Luxemburg und im Bezirk Bialystok.
Berlin, den 12. Mai 1944.
Der Reichsbeauftragte für Lederwirtschaft
., d. EN. d. G. b. Dr Mohr.
Nichtamtliches
Aus der Verwaltung
und Abordnung
Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz hat nun- mehr die Arbeitsbedingungen, die sich im Zusammenhang mit Betriebsverlagerungen für versetzte und abgeordnete Gefolg- schaftsmitglieder ergeben, geändert. Ueber die steuerliche Be- handlung der mannigfachen besonderen Vergütungen, die dem Arbeitnehmer bei anderweitigem Einsatz außerhalb seines Wohnortes in Zusammenhang mit den Betriebsverlagerungen zustehen oder gewährt werden können, berichtet Ober- regierungsrat Berlitz vom Reichsfinanzministerium in der „Deutschen Steuer-Zeitung“. 82 4
Bei der Versetzung, d. h. dem dauernden anderweitigen Ein- satz, werden die tatsächlich nachgewiesenen Umzugskosten ersetzt. Dieser Betrag ist immer steuerfrei, und zwar ein- schließlich der Fahrgelder für die Angehörigen des Arbeit- nehmers vom bisherigen zum neuen Wohnort. Hõhere Fahr- kosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte am neuen Be- triebsort darf der Arbeitgeber, soweit sie über die bisherigen Fahrtkosten hinausgehen, erstatten. Fahrtkosten von der Woh- nung zur Arbeitsstätte und zurück sind als Werbungskosten steuerfrei. Soweit der Arbeitnehmer sie erstattet erhält, kann er Werbungskosten naturgemöß nicht geltend machen. Wege- zeitentschädigung unterliegt àls Arbeitslohn dem Lohnsteuer- abzug. Das gestaffelte Versetzungsgeld, das eine Trennungs- entschädigung darstellt, und in Tagesbeträgen gewährt wird, ist in allen seinen Formen lohnsteuerfrei. Uebersteigt es se- doch die vorgesehenen Sätze, dann wird Steuerfreiheit nur ge- währt, wenn die zuständige Arbeitseinsatzbehörde dem er- höhten Satz zustimmt oder wenn der erhöhte Satz auf der Arbeitsstätte schon bisher zugelassen war.
Zur Vermeidung von Verschlechterungen der Lebenshaltun der Familien aus etwaigen kleineren Arbeitseinkommen a neuen Betriebsort hat der Arbeitgeber verheirateten Arbeit nehmern und Gleichgestellten Unterhaltsbeihilfe zu gewähren Sie ist als echter Lohnausgleich Arbeitslohn und unterlieg dem Lohnsteuerabzug. Versetzungsgeld und Unterhaltsbeihilfe fallen fort, sobald der versetzte Arbeitnehmer seinen Fawmilie wohnsitz in die neue Betriebsgemeinde verlegt. Dem Arbe nehmer kann nach der Uebersiedlung eine Uebersiedlungs- beihilfe gewährt werden, um die besonderen Belastungen aus- zugleichen, die sich regelmäßig in der ersten Zeit nach dem
Umzug ergeben. Die Uebersiedlungsbeihilfe ist gleichfalls Lohnausgleich und damit lohnsteuerpflichtig. ..“