1944 / 109 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 May 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗

1I1I1“ 19 11114“ E1“ 8 und Staatsanzeiger Nr. 109 vom 16. Mai 1944. S.

7. ea- zur Durchführung der Anordnung IVI43

des Reichsbeauftragten für Lederwirtschaft (Ledermarken für Kleinmengen)

vom 15. Mai 1944 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in

Anordnung Nr. 3 S S

der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in

Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichs- stellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenver- kehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben im Vier- jahresplan Planungsamt und des Reichswirkschafts-

ministers angeordnet: § 1

Arten der Ledermarken (1) Es werden folgende Ledermarken ausgegeben: 8 Sohlenmarken zum Bezuge von Sohlenmaterial Sattlermarken zum Bezuge von Sattlerleder Oberledermarken zum Bezuge von Oberleder Futterledermarken zum Bezuge von Futterleder und Mindersortimenten in Oberleder für Ausbesse- rungszwecke Riemenleder zum Bezuge von Riemenleder. § 2

Gültigkeit der Ledermarken

(1) Ledermarken werden für Kalendervierteljahre aus- gegeben. 8 (2) Lederverarbeiter und verbraucher dürfen gegen Ledermarken beziehen, die sie bis zum 15. Tage nach Ablauf der auf den Marken vermerkten Gültigkeitsfrist ihrem Lieferanten eingereicht haben. 8 Ledergroßhändler und ’einzelhändler dürfen gegen Ledermärken noch einen Monat nach Ablauf der auf den Marken vermerkten Gültigkeitsfrist liefern; insoweit sind die Bezieher zum Bezuge berechtigt. Bei Riemenmarken tritt an Stelle des einen Monats eine Frist von zwei Mo-

naten.

Riemenstücken und

Lieferanten und Vorlieferanten

(1) Sohlenmarken über Unterleder und Lederfaserstoff dürfen nur bis zu den von der Reichsstelle für Leder- wirtschaft durch Bekanntmachung im Deutschen Reichs- anzeiger und Preußischen Staatsanzeiger eingesetzten Bezirksledergroßhändlern, Sochlenmarken über Gummi- sochlenmaterial und P-Sohlenmaterial bis zu Erzeugern, Riemenmarken bis zu Riemenherstellern, die anderen Ledermarken bis zu Ledergroßhändlern, die der Wirt- schaftsgruppe Groß- und Außenhandel angeschlossen sind, weitergegeben werden. 1b

(2) Handwerkliche Genossenschaften gelten im Sinne dieser Anordnung als Einzelhändler, der Zentralverband deutscher Schuhmacher-Rohstoff-Genossenschaften e. G. m. b. H., Jahnsbach, Kreis Ammerbach (Sa.), gilt als Leder- großhändler.

(3) Leder- und lederfaserstofferzeugende Betriebe dür- fen Ledermarken nicht annehmen und gegen Ledermarken nicht liefern, es sei denn, daß die Fachgruppe leder- erzeugende Industrie nach näherer Weisung der Reichs- stelle im Einzelfalle Ausnahmen zugelassen hat.

8 § 4

(S(umtausch in Lederschecke

(1) Zum Umtausch der Sochlenmarken über Unterleder und Lederfaserstoff in Lederschecks sind nur die in § 3 Abs. 1 genannten Bezirksledergroßhändler Nenagecg e

(2) Zum Umtausch der anderen Ledermarken in Leder-

ecks sind berechtigt: a) Fachgruppe Ledergroßhandel in der Wirtschafts- gruppe Groß- und Außenhandel, Berlin-Schöne-

berg, Hauptstr. 149

b) Fachgruppe Bekleidung, Textil und Leder in der

S Wirtschaftsgruppe Einzelhandel, Berlin W 35, Pots-

damer Str. 125 c) Wirtschaftsgruppe Gemeinschaftseinkauf, Berlin-

Charlottenburg 9, Klaus-Groth-Str. 3.

(3) Die in Absatz 2 genannten Gliederungen der Organi- sation der gewerblichen Wirtschaft können mit Geneh- migung der Reichsstelle nachgeordnete oder andere Stellen oder Betriebe ermächtigen, Ledermarken in Leder-

schecks umzutauschen. 9 b Sondervorschristen Sohlenmaterial, das mit Genehmigung der Reichsstelle Kautschuk aus alten Fahrraddecken, alten Transportbän- dern oder sonstigem Altgummimaterial der Klasse III. hergestellt ist, ausgenommen aus alten Autoreifen, darf ohne Lederscheck, Schlenmarken oder Bezugscheine ge-

liefert und bezogen werden. 114X“

2

686 Allgemeine Vorschriften

Der Reichsbeauftragte behält sich vor, Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen. 88 Strafvorschriften

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den 68 12 bis 15 der Verordnung über den Waren- verkehr und den Strafvorschriften der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugs- beschränkter Erzeugnisse (Verbrauchsregelungs-Straf- verordnung) in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBlI. I S. 734) bestraft. 1“

5 8

Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1944 in Kraft:; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Ge- bieten von Bupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zzustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxem-

burg sowie im Bezirk Bialystok.

Gleichzeitig tritt die Anordnung Nr. 2 zur Durchfüh- rung und Ergänzung der Anordnung IV/43 der Reichs- stelle für Lederwirtschaft (Ledermarken für Kleinmengen) vom 22. März 1943 (Deutscher Reichanzeiger Nr. 70 vom 25. März 1943) außer Kraft. ““

Berlin, den 15. Mai 1944 Der Reichsbeauftragte für Led

M. d. F. d. G. b.: Dr. Mohr.

Nichtamtliches 1“ Postwesen 1“ Neuregelung des Zeitungsbezuges durch die Post

Um während des Krieges die Absatzpostämter bei den Ar- beiten für das Erneuern der Bestellungen und das Einziehen der Zeitungsgelder zu entlasten und die Buchungs- und Ab- rechnungsarbeiten zu vereinfachen, sind die Vorschriften über die Bezugszeiten der durch die Post zu vertreibenden Zeitungen ab 1. Juli geändert worden. Zum Monatsbezug sind nur noch die mindestens sechsmal wöchentlich erscheinenden Zeitungen mit einem monatlichen Bezugspreis von mehr als 2 RM. zuge- lassen. Zum Vierteljahresbezug sind nur noch die mindestens dreimal vierteljährlich erscheinenden Zeitungen mit einem vierteljährlichen Bezugspreis von mehr als 2 RM. zugelassen. Alle übrigen Zeitungen sind zum Halbjahres- oder Jahresbezug anzumelden. Nach dem 1. Juli werden Bestellungen auf die im Reichsgebiet erscheinenden Zeitungen nur noch für die ge- nannten Hauptbezugszeiten angenommen. Es können daher Zeitungen für restliche Monate eines Vierteljahrs oder für rest- liche Vierteljahre nicht mehr bei den Postämtern, sondern nur noch unmittelbar bei den Verlegern bestellt werden. Zur Ver- meidung von Zweifeln wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, daß Bestellungen im Laufe der Bezugszeit gegen Zahlung des vollen Ppreises nach wie vor bis zum 20. des Monats, in dem

die Bezugszeit endigt, zugelassen sind.

r

Wirtschaftsteil

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Vorführung der Berufe für den nächsten Schulschlußjahrgang 8

Berufswahl weiterhin freiwillig

Die unter der Parole „Was soll ich werden?“ in den kom- menden Wochen anlaufende Berufsaufklärungsaktion der Hit- ler-Jugend konnte sich bereits in den vergangenen Jahren gut bewähren. Sie wird jetzt zum 6. Male gestartet. Aufgabe der Aktion ist es, insbesondere Eltern und Jugendliche bei der Berufswahl als eine der wichtigsten Lebensentscheidungen zu unterstützen. Bei der Aktion werden die 1945 zur Schulent- lassung kommenden Jungen und Mädel erfaßt. Ihre Aufmerk- samkeit und Neigung soll dabei vor allem auf diejenigen Be- rufe gelenkt werden, die erheblichen Nachwuchses bedürfen Wund daher als besonders aussichtsreich anzusehen sind. Es kommt dabei vor allem darauf an, die in starkem Maße vor- handene Unkenntnis über wichtige Berufszweige zu beseitigen und für bestimmte Berufe Nachwuchs zu werben. Mit dieser Zielsetzung ist die Berufsaufklärungsaktion nicht nur eine Hilfe für die Jugend und Elternschaft, sondern zu- gleich auch eine Unterstützung für die Berufsberatungsstellen der Arbeitsämtern und damit für die Durchführung der Berufs- nachwuchslenkung. Durch die Berufsaufklärung stehen die Jugendlichen den Berufsfragen aufgeschlossener gegenüber, wodurch die Durchführung der Beratung erleichtert wird. Die Berufsaufklärungsaktion schafft weiterhin die Voraussetzung mit dafür, daß die Berufswahl auf der Grundlage der Frei- willigkeit erfolgen kann; denn es ist das Bestreben aller Stel- len, die Freizügigkeit bei der Berufsnachwuchslenkung nach wie vor zu erhalten. Die mit der Berufsaufklärung verbundene Nachwuchswerbung stellt schließlich auch noch einen wesent- lichen Beitrag für die Sicherung des Nachwuchsbedarfs in wich- tigen Berufszweigen dar und hilft damit nicht zuletzt der Wirt- chaft, den Bestand an Facharbeiternachwuchs zu sichern. Um eine möglichst erfolgreiche Breitenarbeit zu ermöglichen, ist die Berutsaufklärungsaktion, die sonst im Herbst durch- geführt wurde, in die Monate Mai—Juni vorverlegt worden. Damit wurde gleichzeitig erreicht, daß die Berufsberatungs- siellen der Arbeitsümter, deren Beratungstätigkeit in der Ke- gel bereits in den Sommermonaten anläuft, sich noch mehr als bisher auf die Ergebnisse der Berufsaufklärungsarbeiten stützen können. Nur in denjenigen Teilen des Reiches, in denen die Schulentlassung im Herbst 1945 erfolgt, wird die Berufsauf- klärungsaktion später, nämlich in den Monaten September ktober, durchgeführt werden.

Wie in den vergangenen Jahren, so sollen auch dieses Mal- wiederum Kundgebungen, Elternabende, Aufklärungsveranstal- tungen für Jugendliche und Filmstunden die breite Oeffent- lichkeit mit den bei der Berufswahl zu den beachtenden Gedankengängen vertraut machen. Berufsbesichtigungen, Aus- stellungen in Schaufenstern und zum Teil auch Aufklärungs- schriften werden außerdem den vor der Berufswahl stehenden Jungen und Mädeln einen Einblick in das Berufsleben mit sei- nen zahlreichen Möglichkeiten geben.

Die Berufsaufklärungsaktion erstreckt sich ferner auf die in den KLV.-Lagern befindlichen Jugendlichen, die in diesem Jahr in besonderem Umfange hinsichtlich ihrer kommenden Be- rufswahl betreut werden sollen. Außerdem werden die Jun- gen und Mädel in den Umsiedlungslagern durch die Berufs- aufklärungsaktion erstmalig einen Ueberblick über diejenigen Berufe erhalten, die sich ihren Anlagen und Fähigkeiten in der neuen Heimat eröffnen. v“

Der Personenverkehr der Straßenbahn im Jahre 1943

Die seit Kriegsanfang bis zum Jahre 1942 anhaltende starke Zzunahme des Personenverkehrs der Straßenbahnen ist im Jahre 1943 im Zusammenhang mit den zum Abschluß gekommenen kriegsbedingten Strukturwandlungen im Personennahverkehr der Städte erstmals von einer ruhigeren Aufwärtsentwicklung abgelöst worden. Im Deutschen Reich (mit eingegliederten Ostgebieten) wurden insgesamt 8,14 Milliarden Personen gegen 7,72 Milliarden im Jahre 1942 befördert, das sind 5,4 % Per- sonen mehr. An wagenkilometrischen Leistungen wurden im ganzen 1,18 Milliarden Wkm. gegen 1,25 Milliarden im Jahre 1942 erzielt, im ganzen also 5 ⅜% weniger. Im Gegensatz zu den Verhältnissen des Vorjahres rührt der Rückgang der wagenkilometrischen Leistungen sowohl von einer Einschrän- kung des Triebwagen- als auch des Beiwagenumlaufs her. In- folge der unterschiedlichen Entwicklung des Umfangs der Per- sonenbeförderung und des Wagenverkehrs hat sich im Jahre 1943 der Ausnutzungsgrad des fahrenden Wagenparks im Ver- gleich zum Jahre 1942 erheblich erhbéöht. Dieé Ausnuatzung des eingesetzten Wagenparks gemessen an der Zahl der be- förderten Personen je Wagenkilometer erhöhte sich von 6,2 im Jahre 1942 auf 6,9 im Jahre 1943. Damit wurde wieder die bisher höchste Ausnutzungsziffer des Kriegsjahres 1918 er- reicht. Im Jahre 1938 kamen dagegen 3,9 Personen auf einen Wagenkilometer.

8 II euer Organisationspla

Wirtschaft des Auslandes

Eröffnung der schwedischen Messe in Göteborg

Stockholm, 15. Mai. Die schwedische Messe in Göteborg wurde am Sonnabend in Anwesenheit von Vertretern des schwedischen Kommerzkollegiums, der schwedischen Export- vereinigung, der Stadt Göteborg sowie einer großen Anzahl von Handels- und Industrieorganisationen von dem schwedi- schen Minister Domö eröffnet. Die Zahl der Aussteller auf der diesjährigen Messe beträgt 760, die ungefähr 1500 In- dustrieunternehmen vertreten.

EEE1“

des norwegischen Industrieverbandes Oslo, 15. Mai. Die Zeitschrift „Norges Industrie“ veröffent- licht einen neuen Organisationsplan des norwegischen In- dustrieverbandes. Dieser Verband, der im April des vorigen Jahres als Wirtschaftsgruppe für sämtliche Industriebetriebe des Landes anerkannt wurde, unterteilt sich künftig in ver- schiedene Branchengruppen und in Landesvereinigungen, bei denen die einzelnen Industriefirmen die Mitgliedschaft er- werben. Den verschiedenen Gliederungen des Verbandes wer- den eine Reihe wirtschaftlicher Aufgaben zur Selbstverwaltung übertragen. Haben mehrere Branchegruppen gemeinsame Interessengebiete, so ist die Errichung von Zentralverbänden vorgesehen, die gleichzeitig als Kontrollorgane und Berufs- instanzen für fachliche Fragen fungieren sollen. Zur Leitung einer Branchengruppe wird jeweils ein aus sechs Personen be- tehender Rat von den Mitgliedern gewählt, wogegen der Vor-

sitzende vom Zentralverband auf Vorschlag des Rates ernannt

wird. Die Vorsitzenden aller Fachgruppen bilden einen Rat der Zentralverbände, während die Vorsitzenden der Zentralver- bände wiederum einen Räöt des Industrieverbandes darstellen.

Schaffung einer ungarischen Holzverkehrszentrale

Budapest, 15. Mai. Zur Sicherung der Holzerzeugung urd Holzversorgung hat der ungarische Ackerbauminister ein be- sonderes Amt, die sogen. Holzverkehrs-Zentrale, errichtet, das durch Beiträge der am Holzgeschäft interessierten Unternehmen finanziert wird. Bei Nichterfüllung der vorgeschiebenen Ab- lieferungsmengen und der sonstigen Verpflichtungen kann der Ackerbauminister die Uebernahme der betreffenden Betriebe in den eigenen Wirkungskreis veranlassen, wobei gewisse Strafen und eine Beschlagnahme der Holzvorräte in Frage kom- men können. Zum Leiter der neuen Holzverkehrs-Zentrale wurde der Generaldirektor der karpathenländischen Latorca

Forst- und Industrie AG., Julius Simonkay, ernannt.

Japans Sparziel 1943 um 14,7 % überschritten Tokio, 15. Mai. Das Informationsamt gibt das Sparziel für

das Rechnungsjahr 1943 mit 27 Milliarden Yen an und stellt

am Ende des Rechnungsjahres fest, daß das Sparziel um 3,99

Milliarden Ven überschritten worden ist, insgesamt also 30,99

Mrd. ven tatsächlich erspart worden sind. Zum Vergleich sei

bemerkt, daß sich 1938 das Sparziel noch auf 8 Mrd. ven be-

lief, die tatsächlichen Ersparnisse erreichten aber nur 7,33

Mrd. ven, während die Staatsbonds-Ausgabe 4,45 Mrd. ven be-

trug. 1942 wurde das Sparziel mit 23 Mrd. ven angegeben,

tatsächlich gespart wurden 23,46 Mrd. ven, während die Staats-

bonds-Ausgabe 14,16 Mrd. ven betrug. Pas. Sparziel wurde- zwischen 1937 und 1943 zum Teil über-, zum Teil unterschrit-

ten, die höchste Ueberschreitung brachte das letzte Rech-

nungsjahr. Bis einschl. 1940 wurden die Efsparnisse etwa zur

Hälfte für die Unterbringung der Staarsbonds benôötigt, wäh-

rend die übrigen Summen privaten Dispositionen überlassen

blieben. In den beiden folgenden Jahren erhöhte sich der An-

teil des Bedarfs für Staatsanleihen. Für 1943 liegen nur An-

gaben für die Staatsbonds-Ausgabe in den ersten elf Monaten

vor, sie betragen 15,96 Mrd. ven. Neben dieser Angabe der Industriebank liegt eine vorläufige Veröffentlichung der Nip-

pon-Bank vor, wonach im ganzen Rechnungsjahr 1943 19,76

Mrd. ven Staatsanleihen ausgegeben wurden. Das Sparziel für

1944 ist/mit 36 Mrd. ven angegeben worden. Der Finanz-

minister sprach allen Beteiligten für die Ueberschreitung des

vorjährigen Sparzieles um 14,7 % seine Anerkennung aus. 88 1

mngn—üy—-

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 15. Mai. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.

Budapest, 15. Mal. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½¼, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½¼, Zagreb 6,80, Zürich 80,20. 8

London, 15. Mai. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 ½¼, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Bnenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64 , Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.

Amsterdam, 15. Mai. (D. N. B.) ([12.00 Uhr holl. Zeit.) [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris

Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsinti —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zuͤrich, 15. Mai. (D. N. B.) 111.40 Uhr.) Paris 6,25, London 17,35, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Slailand 22,67 ½ B., Madrid 39,75 B., Holland 229 ⅜, Berlin 172,55, Lissabon. 17,29, Stockholm 102,64, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 %, Päag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½¼, Helsinki 8,75, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Atres 96,75, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 15. Mai. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,30, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinti 9,83, Madrid —,—. Alles Briefturse.

Stockholm, 15. Mai. (D. N. B.) Lonon 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Osto 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsink⸗ 8,35 G., 8,59 B., Rom’ —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,15 B., Buenos Aires 101,50 G., 103,50 B.

Oslo, 15. Mai. (D. N. B.) London —,— G., 17,75 B., Berlin 175,25 G., 176,75 B., Paris —,— G., 10,00 B., New York —,B— G., 4,40 B., Amsterdam —,— G., 2,35 B., Zürich 101,50 G.,

1902 00 UB. Solfinei 8.70 G., 9,20 9 +29,9U e c„—eisene S,* S ] 2.

,—

—7 7

B 8 Stockhholm 104,55 G., 105,10 B., Kopenhagen 216 G., 92,25 B.,

2

Rom —,— G., 23,20 B., Prag —,— G., —,—

London, 15. Mai. (D. N. B.) ber auf Lieferung Barren 23,50,

Silber Barren prompt 23,50, Gold 168/,—.

11“

UAntwerpen Ereee B. erpen 711,50 B.

8 Zentralhandelsregifter 8

1. Handelsregifter,

2. Güterrechtsregister,

3. Bereinsregister, 4. Genossenschaftsregifter,

5. Musterregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle,

7. Konkurse und Vergleichssachen. 8. Verschiedenes. 5

1. Handelsregister

ür die Angaben in

2* vie Richtigkeit seisend de8, me eagr nicht übernommen.

Aachen. 11679]

Handelsregister

Amtsgericht Aachen, 4. Mai 1944.

b Veränderungen:

A 3652 „Stephan Beissel sel. Wwe. & Sohn“, Aachen (Nadelfabrik, Ja- kobstraße 110). Die Prokura des Hu- bert Janssen in Aachen ist durch seinen Tod erloschen.

A 4616 „Josef Storck jr. Inh. Ar- nold Cornetz“, Aachen (Einzelhandel mit Obst und Gemüse, Blondelstraße Nr. 32). Die Prokura des Josef Cor- netz ist durch Tod erloschen. Die Ge- samtprokura der Ehefrau Arnold Cor- netz, Maria geb. Lennemarm, Aachen, ist in, eine Einzelprokura gewandelt.

Altenburg, Thür. 11601] Amtsgericht Altenburg, Thüör., 25. 4. 1944. Erlöschen einer Prokura.

H.-R. B 1699 J. G. Schmidt jun. Söhne, Aktiengesellschaft in Kotteritz mit Zweigniederlassung in Arnsdorf (Ortsteil Amerika) in Sachsen unter der Firma: Bernhard Schmidt, Zweig- niederlassung Amerika der Firma J. G. Schmidt jun. Söhne Aktien- gesellschaft und mit Zweigniederlas- sung in Meerane in Sachsen unter der Firma Bernhard Schmidt Zweignieder- lassung der Firma J. G. Schmidt jun. Söhne Aktiengesellschaft.

Die Prokura Kaufmann Roland Steib in Altenburg ist durch Tod er- loschen. Die gleiche Eintragung wird auch beim Amtsgericht Penig und Meerane für die dortige Zweignieder- assung erfolgen.

Apolda. [1602] In unser Handelsregister Abt. A ist

vwei der unter Nr. 1494 eingetragenen

Firma Dampffärberei Niederroßla Max etzler KG. vermerkt worden, daß die Prokura des Arthur Lange er- loschen ist. Apolda, den 24. April 1944. Amtsgericht.

8 5 Baden-Baden. [1603] Handelsregistereintrag Abt. B Band ·4 ur Firma Aktiengesellschaft für Er- erb und Verwaltung von Grund- esitz in Baden-Baden: Die Firma ist rloschen. Baden-Baden, 27. April 1944 .. Amtsgericht I. 8

8

eburg. 1[1604] In unser Handelsregister A wurde nter Nr. 266 bei der Firma Georg hilipp Wiedekind Söhne in Groß- mmern heute folgendes eingetragen: ie Firma ist erloschen. Dieburg, den 2. Mai 1944. Amtsgericht. 8 ünfeld. [1528] Amtsgericht Hünfeld. Handelsregistereintrag A 137 zur irma Otto Kümmel in Hünfeld: Frau aria Kümmel in Hünfeld ist Pro- ura erteilt. 1 Hünfeld, den 24. April 1944. Amtsgericht.

[1612] In das Handelsregister der Firma „J. F. Gesellschaft mit be- chränkter Haftung“ mit dem Sitz in ainz, folgendes eingetragen: Die rokura der Frau Elsbeth Hillebrand Mainz ist erloschen. Mainz, den 3. Mai 1944. Amtsgericht. annheim. [1650] b Handelsregister mtsgericht Mannheim, 3. Mai 1944. A 219 Kohlenkontor Weyhenmeyer Co., Mannheim. Die Einlagen von 66 Kommandi- ten sind herabgesetzt. ittweida. [1684] Handelsregister mtsgericht Mittweida, 8. Mai 1944. Veränderung: B 6 F. E. Weidenmüller, Aktien- sellschaft in Dreiwerden. Die Pro-, ra des Moritz Max Hutschen- uter ist erloschen. v

Seumünster. [1613] In unser Handelsregister Abt. A r. 1061 ist heute eingetragen orden: Fa. Schröder u. Sohn, Neumünster. Persönlich haftende Gesellschafter: dwig Schröder, Mineralwasser- rikant, und Hans-Georg Schröder, ufmann, Neumünster. Offtene Handelsgesellschaft seit Januar 1944. Zur Vertretung der esellschaft ist nur der Mineral- asserfabrikant Ludwig Schröder in Sumünster berechtigt. b eumünster, den 25. April 194 Das Amtsgericht.

Nürnberg. [1685] Amtsgericht Nürnberg, 5. Mai 1944. Veränderungen:

A 954 3. 5. 1944 Georg Beiß- barth Metallwarenfabrik in Nürnberg. Offene Handelsgesellschaft. Der Kaufmann Paul Georg Beißbarth in Nürnberg ist als persönlich haften- der Gesellschafter eingetreten. Die Gesellschaft hat am 3. Mai 1944 be- gonnen. Gesellschafter Paul Georg Beißbarth ist zur Vertretung der Ge- sellschaft nur gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter

oder Sinem Prokuristen berechtigt.

A 1880 4. 5. Funk K. G. in Nürnberg. Die pro- küra des Ernst Kunz ist erloschen.

Parchim. [1614] Handelsregistereintrag vom 27. April 1944.

H.-R. A 132 Firma Otto Menck, Parchim.

Die Firma ist geändert und lautet jetzt: Otto Menck, Inh. Willi Kam- min. Das Geschaäft ist vom 1. Januar 1944 bis zum 31. Dezember 1949 an den Kaufmann Willi Kammin in Parchim verpachtet. Ze

Amtsgericht Parchim. Pforzheim. Amtsgericht Pforzheim.

Vom 3. Mai 1944: H.-R. A 12, 246 Firma Heer & Wipfler, Pforzheim,

Die Prokuren des Friedrich Heer und des Hans Heer in Pforzheim sind erloschen.

Regensburg. Handelsregister

Amtsgericht Regensburg, 4. Mai 1944. Veränderung:

A VI 504 Sägen- u. Werkzeug- fabrik Karl Gottfried in Regensburg: Die Prokura des Karl Seufert ist er- loschen. 2

Remscheid.

[1618]

[1658]

[1610] Handelsregister Amtsgericht Remscheid. Veränderung: A 3053, 20. 4. 1944;. Scheffer & Ripke, Remscheid. Die Gesamtprokura des Karl Gerz, Remscheid, ist erloschen.

Singen, Hohentwiel. [1652] Handelsregistereintrag B Band III. Nr. 6, Maschinenfabrik Pahr Aklien- gesellschaft in Gottmadingen (Baden): Die Prokura für Kaufmann Se- bastian Lorch ist erloschen. Singen (Hohentwiel), 26. April 1944. Amtsgericht. II.

Stuttgaft. [1653] Amtsgericht Stuttgart. Handelsregistereintragungen:

a) vom 3. Mai’ 1944: Aenderung:

B 447 Württ. Landsiedlung, Gesell- schaft mit beschränkter Haftung, Sitz Stuttgart (Jägerstr. 40). Prokura Dr. Eugen Ebert erloschen.

b) vom 5. Mai 19444t Aenderung:

A 3242 Ernst Denzel, Stuttgart (Friedrichstr. 42). Prokura Karl Den- zel erloschen.

Trebnitz, Schl. [1654] Die im Handelsregister A unter

Nr. 257 eingetragene Firma Paul

Puschmann, Trebnitz, ist erloschen.

6 Amtsgericht Trebnitz, Schl.,

den 29. April 1944.

2. Güterrechtsregifter

Dülken. [1787] Neueintragung: Güterrechtsregister Nr. 92 a.

Eheleute Wilhe;zm Goertz, Kauf- mann in Dülken/Rhld., Lange Str. 62, Tund Hedwig geborene Müller in Ben- dorf, Siegburgstr. 2. Durch Erbvertrag vom 24. März 1944 ist Gütertrennung vereinbart. Die Verwaltung und Nutz- nießung des Ehemannes soll ausge- schlossen sein. Eingetragen am 3. Mai 1944. 1

Amtsgericht Dülken.

Strasburg (Westpr.). [18441 In unser Güterrechtsregister ist heute unter Nr. 3171 folgendes einge- tragen worden: Die Eheleute, Tisch- lermeister Siegmund Weise und Ma- rie geb. Glabischewski in Strasburg (Westpr.), haben durch notariellen Vertrag vom 3. April 1944 allgemeine Gütergemeinschaft vereinbart. Die Fortsetzung derselben nach dem Tode des zuerst Versterbenden ist ausge- schlossen worden. Amtsgericht Strasburg (Westpr.), den 2. Mai 1944.

Strasburg (Westpr.). 8 [1845] In unser Güterrechtsregister ist heute unter Nr. 3172 folgendes ein- getragen worden: Die Eheleute, Land- wirt Otto Kress und Olga geb.

Piontkowekt in Tomken, haben durch notariellen Vertrag vom 29. Nôovem- ber 1943 allgemeine Gütergemein- schaft vereinbart.

Amtsgericht Strasburg

1944 —. Gustav

4. Genossenschafts⸗ reaister

Belzig. [1846] In unser Genossenschaftsregister Nr. 57 ist heute bei der Baitzer Spar- und Darlehnskasse eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Haft- pflicht folgende Firmen- bzw. Statu- tenänderung eingetragen worden: Raiffeisenkasse Baitz eingetragene Genossenschaft mit beschränkler Haft- pflicht, Baitz, Kreis Zauch-Belaig. Das Statut vom 25. März 1944 ist an die Stelle des Statuts vom 24. Februar 1935 getreten. Belzig, den 29. April 1944. Amtsgericht. de.

Brüx. [1792] Amtsgericht, Abt. 7, Brüx, den 27. April 1944. Veränderung.

7 Gen.-R. III 11 Spar- und Dar- lehenskassen-Verein für die Pfarr- gemeinde Platten, registrierte Genos- senschaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz Platten, Kreis Komotau. Die Satzung ist durch Beschluß der Voll- versammlung vom 16 4. 1944 im § 1 (Firma) geëändert. Die Genossen- schaft lautet fortan: „Raiffeisenkasse Platten, Kreis Komotau, registrierte Zenossenschaft mit Haftung.“

Brüx. [1793] Amtsgericht, Abt. 7, Brüx, den 2. Mai 1944. Veränderung.

7 Gen.-R. V 271 Spar- und Par- lehenskassen-Verein für Platz mit Neudörfl, Hohentann und Plafßdorf, registrierte Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftung in Platz. Durch Beschluß der Vollversammlung vom 10. 4. 1944 ist die Satzung im den 88§ 1 und 53 Abs. 2 geändert. Die Genos- senschaft lautet fortan: „Raiffeisen- kasse in Platz, Kreis Komotau, regi- strierte Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftung.“ Franz Tobisch, Landwirt in Platz, ist aus dem Vor- stand ausgeschieden. In den Vorstand und gleichzeitig als Obmann wurde Richard Tobisch, Landwirt in Platz, ge- Flensburg. 117941

Eingetragen in das Genossen- schaftsregister bei Nr. 158, der Woh- nungsbaugenossenschaft Grenzgau Flensburg e. G. m. b. H. in Flensburg, am 5. Mai 1944:

Der Gegenstand des Unternehmens ist geändert in Bau und Betreuung von Wohnungen im, eigenen Namen Sunter Beschränkung auf den Ge- schäftsbetrieb innerhalb des Bezirks Flensburg.

An die Stelle des bisberigen Sta- tuts ist die Satzung vom 28. März 1939 getreten.

Amtsgericht, Abt. III, Flensburg

Geldern. I

Gn.-R. 93. In das hiesige Ge- nossenschaftsregister ist heute unter Nr. 93 eine Genossenschüft unter der Firma „Sozialgewerk der DAF. (Hand- werk, Handel und Gewerbe) des Kreises Geldern in Geldern eingetra- gene Genossenschaft mit beschränk- ter Haftpflicht“ mit dem sitze in Geldern eingetragen worden. Die Satzung ist am 24. 1. 1944 festge- stellt. Gegenstand des Unternehmens ist 1. die Schaffung und Betätigung. einer gemeinsamen Betriebsorganisa- tion für die Gebiete der Menschen- führung, sozialen Betreuung und Lei- stungsförderung in den beteiligten Betrieben; 2. die gemeinschaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Betriebe.

Geldern, den 3. April 1944.

Amtsgericht.

Gera. [1795]

Genossenschaftsregister.

Amtsgericht Gera, den 5. Mai

Veränderung.

Gn.-R. Nr. 2. Raiffeisen Spar- und

Darlehnskassen-Verein, eingetragene

Genossenschaft mit unbeschränkter

Haftpflicht, in Liebschwitz (Elster).

Durch Beschluß der Generalver-

sammlung vom 19. Oktober 1943 ist

das Musterstatut angenommen und die Genossenschaft in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt worden. Die Firma ist geändert in:

Raiffeisenkasse, eingetragene Genos-

senschaft mit beschränkter Haftpflicht,

Liebschwitz (Elster).

Gegenstand des Unternehmens ist

der Betrieb einer Raiffeisenkasse.

1. zur Pflege des Geld- und Kredit- verkehrs und zur Förderung des Sparsinns,

Pflege des Warenverkéehrs

(Bezug landwirtschaftlicher Be-

darfsartikel und Absatz land-

wirtschaftlicher Erzeugnisse),

1944.

2 011

(Westpr.), den 3. Hal 1984c4tl.

. zur Förderung der Maschinen- benutzung.

unbeschränkter

Den Gläubigern der Genossenschoft ist, wenn sie sich binnen seche Mo- naten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden. Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen kön- nen. Gnesen. 11702] Bekanntmachung.

In unser Genossenschaftsregister Sunter Nr. 4 Eich,. ist heute bei der Firma Spar- und Darlehnskasse Dorn- brunn eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Dornbrunn eingetragen worden: Laut Beschluüuß der Generalversammlung vom 25. März 1944 ist der § 1 der Satzung abgeändert worden. Dem- entsprechend lautet die Firma jetzt: Raiffeisenkasse Dornbrunn eingetra- gene Genossenschaft mit unbeschränk- ter Haftpflicht mit dem Sitz in Dorn- brunn. 1

Gnesen, den 6. Mai 1944h...

Das Amtsgericht.

Hagenow.

Amtsgericht Hagenow-

5. Mai 1944.

Eintrag zum Gen.-Reg. Nr. 50 des

Sozial-Gewerk Wittenburger Hand-

werker e. G. m. b. H. Durch General-

versammlungsbeschluß vom 27. No- vember 1943 ist die Satzung geändert.

Die Firma der Genossenschaft lautet

jetzt: Sozial-Gewerk der DAF. (Hand-

werk, Handel und Gewerbe) in Wit- tenburg und Umgebung, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter

Haftpflicht.

Der Gegenstand des Unternehmens

ist:

1 die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Betriebsorga- nisation für die Gebiete der Men- schenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförderung in den beteiligten Betrieben,

. die gemeinschaftliche Durchfüh- rung und Förderung sozialer Ein- richtungen und Maßnahmen der beteiligten Betriebe.

[1796] (Meckl.),

Hamburg. 1— [1703] Genossenschaftsregister Amtsgericht Hamburg, Abt. 66. 5. Mai 1944.

Gn.-R. 438 „Bürgerheim Hohen- felde“ eingetragene Genossenschaft

mit beschränkter Haftpflicht.

Durch Beschluß des Eegister- gerichts vom 27. März 1944 ist die Genossenschaft aufgelöst worden.

Kirchen-Wehbach, Sieg. 11302]

In unser Genossenschaftsregister Nr. 58 betreffend die Bodennutzungs- genossenschaft Birken eGmbH., Bir- ken bei Mudersbach, ist heute einge- tragen:

Die Genossenschaft ist durch Be- schluß der Generalversammlung vom 23. Januar 1944 aufgelöst.

Kirchen - Wehbach (sSieg), 17. April 1944.

Das Amtsgericht.

den

Leipe, Westpr. [1704] Bekanntmachung.

In unserem Genossenschaftregister ist heute unter Nr. 8 die im alten Register unter Nr. 190 eingetragene Genossenschaft unter der Firma „Raiffeisenkasse Wolfsanger, einge- tragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht“ mit dem Sitz in Fabiansdorf eingetragen worden. Die Satzung ist am 7. November 1942 festgestellt. Gegenstand des Unter- nehmens ist der Betrieb einer Spar- und Darlehnskasse 1. zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns, 2. zur Pflege des Warenverkehrs landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Er- zeugnisse), 3. zur Förderung der Ma- schinenbenutzung, 4. zur Förderung der Vatertierhaltung.

Leipe, Westpr., den 4. Mai 1944.

Das Amtsgericht.

Ludwigshafen, Rhein. Genossenschaftsregister. 1. Spar- und Darlehnskasse einge- tragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftpflicht in Deidesheim. Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 3. April 1944 wurde das Statut in § 1 (Firma) geändert. Die Firma lautet jetzt: Raiffeisenkasse Deidesheim eingetragene Genossen- schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Deidesheim. 2. Spar- und Dar- lehnskassenverein eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Waldsee. Durch Be- schluß vom 23. April 1944 wurde das Statut in 5 1 (Firma) geändert. Die Firma lautet jetzt: Raiffeisenkasse Waldsee eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Waldsee. 3. Spar- und Darlehns- kassenverein eingetragene Genossen- schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Ruppertsberg. Durch Beschluß der

[1705.]

Generalversammlung vom 23. April 1944 wurde das Statut in § 1 (Firma)

(Bezug

geändert. Die Firma lautet jetzt: Raiffeisenkasse Ruppertsberg einge- tragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftpflicht in Rupperts- berg. 4. Landwirtschaftl. Consumver- ein eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Dürkheim. Durch Beschluß der Generalversamm- lung vom 16. April 1944 wurde das Statut in 1 (Firma) geändert. Die Firma lautet jetzt: Raiffeis en-Waren- genossenschaft Bad-Dürkheim einge- tragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht in Bad Dürk- heim.

Ludwigshafen, a. Rh., 8. Mai 1944.

Amtsgericht ERegistergericht.

Lüneburg. 11797]

Veränderung.

In- das hiesige Genossenschafts- register ist heute unter Nr. 69 bei der Genossenschaft Sozialgewerk für Handwerks-, Handels- und Gewerbe- betriebe des Gaues Ost-Hannover ein- getragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht, Lüneburg, ein- getragen: Die Genossenschaft heißt jetzt: Sozialgewerk der DAF. (Hand- werk, Handel und Gewerbe) des Gaues Osthannover, eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haft- pflicht, Sitz Lüneburg. 5 15 der Satzung ist durch Beschluß der Gene- ralversammlung vom 24. 11. 1943 ge- ändert worden.

Amtsgericht Lüneburg, 3. Mai 1944.

Märkisch Buchholz. [1706]

In das hiesige Genossenschafts- register ist heute bei der Firma Neu- lübbenauer Spar- und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit un- beschränkter Haftpflicht eingetragen worden: Die Firma ist geändert in „Raiffeisenkasse Neulübbenau einge- tragene Genossenschaft mit unbe- schränkter Haftpflicht“.

Märkisch Buchholz, den 6. Mai 1944.

Das Amtsgericht.

Schwiebus. [1710]

Oeffentliche Bekanntmachung.

In unser Genossenschaftsregister Nr. 67 ist bei der Landwirtschaft- lichen Brennereigenossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Seeläsgen heut folgendes eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalversamm- »lung vom 28. April 1944 ist der § 1 des Statuts dahin geändert, daß die Firma der Genossenschaft jetzt lautet: Raiffeisen-Brennerei Seeläsgen, ein- getragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht in Seeläsgen, Kreis Züllichau-Schwiebus übe Schwiebus.

Schwiebus, den 8. Mai 1944.

Das Amtsgericht.

7. Konkurse und Vergleichssachen

Berlin. [1952] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Hans Bohrmann, Döberitz- Elsgrund bei Berlin, ist nach Ab- haltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Berlin, den 10. Mai 1944. Amtsgericht Berlin. Abt. 351.

Berlin. [1953]

Das Konkursverfahren über den Nachlaß der am 13. 2. 1942 verstor- benen Witwe Elsbeth Schorstein geb. Grieger, zuletzt wohnhaft ge- wesen Berlin-Tempelhof, Wulfilaufer Nr. 28, ist nach Abhaltung des Schluß- termins aufgehoben worden.

Berlin, den 10. Mai 1944. Amtsgericht Berlin. Abt. 354. Berlin. [1954] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Metalldruckers Karl Plötz, Berlin-Schöneberg, Grunewald- straße 35, ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Berlin, den 10. Mai 1944. 3 Amtsgericht Berlin. Abt. 3533. Opladen. [1955] 2 N 3/40. Das Konkursverfahren über das Vermögen der offenen Han- delsgesellschaft A. & H. Budde in Leverkusen-Schlebusch 1 wird, nach- dem der in dem Vergleichstermin vom 18. Januar 1944 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräf- tigen Beschluß vom 26. Januar 1944 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Opladen, den 9. Mai 1944.

Amtsgericht.

Stuttgart. Amtsgericht Stuttgart. Im Konkursverfahren über das Ver- mögen des Otto Schramm, Kaufmanns, Stuttgart -Stammheim, Zazenhäuser Straße 25 (Firma Ossta-Stahlschäfte, Stuttgart-N., Friedrichstr. 7), hat das Landgericht Stuttgart am 6. Mai 1944 auf die sofortige Beschwerde des Ge- meinschuldners den Konkursgerötft-

nungsbeschluß vom 4. Dezember 1942 aufgehoben. 11“”

[195565