1944 / 111 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 May 1944 18:00:01 GMT) scan diff

3

öffentlicher Anzeiger

* —ööÄ und Strafsachen. - sversteigerungen, ☛—

5. Verlust⸗ und Fundsachen,

4. Oeffentliche Instellungen, 6. Auslosung ufw. von Wertpaptenen,

7. Aktiengesellschaften, 8. Sommanditgesellschaften auf Akczen, Deuesche

Kolonialgefellschaften, 1

10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, 12. Ossene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

138. Unfall⸗ und E1“ 14. Deutsche Ne 15. Verschiedene

sbant und Bankauswetse ekanntmachungen.

3. Aufgebote R970

2 E. 1/43. Durch Ausschlußurteil vom 3. 5. 1944 sind die Hypotheken- briefe über die im Grundbuch von Doberlug Band XIII Blatt 484 in Abt. III unter Nr. 8 und 9 für den Landwirt Alfred Schober in Schacks- dorf eingetragenen Hypotheken von je 3000. Goldmark für kraftlos er-

klärt worden. 1 Das Amtsgericht Kirchhain, N. L.

[1964] Beschluß. 18. VI. 466/43. Der Erbschein hiesi- ger Stelle vom 27. März 1943 betr. die Erbfolge nach dem am 5. 2. 1943 im Osten gefallenen, zuletzt in Düssel- dorf wohnhaft gewesenen Arbeiter Erich Hecker wird für kraftlos erklärt. Düsseldorf, den 10. Mai 1944. Amtsgericht. Abt. 18.

[1972] Beschluß.

4 VI 149/44. Der Erbschein des unterzeichneten Gerichts vom 24. 12 1939 nach dem am 17. 4. 1930 ver- storbenen Rittergutsbesitzer Max Reuter, Sparrenfelde, wird für kraft- los erklärt. 88

Stettin, den 9. Mai 1944.

Das Amtsgericht. Abt. 4.

[1965] Beschluß.

VI 200 a/20. Die Urschrift des Erb- scheins, der über die Erbfolge nach dem am 8. November 1918 in Firme- nich verstorbenen Schuster Johann Baptist Hilger am 24. Dezember, 1920 in den Akten VI 200 a2 20 ausgestellt worden ist, wird für kraftlos erklärt.

Euskirchen, den 10. Mai 1944.

Das Amtsgericht.

[1962] Beschluß.

Der Erbschein, der über die Erb- folge nach dem am 25. 8. 1943 gefal- lenen Drogisten Heinz Menke aus Bad Godesberg, zuletzt Feldwebel, am 7. April 1943 in den Akten 5 a VI 291/43 ausgestellt worden ist, wird für kraftlos erklärt. 5 a VI 291/43.

Bonn, den 9. Mai 1944.

Amtsgerjcht. Abt. 5 a.

H 967]

Der Erbschein nach der am 7. No- vember 1920 in Freiberg i. Sa. ver- storbenen, zuletzt in Görlitz wohn- haften Ehefrau Gerta Hedwig Jüttner geb. Hentschel vom 18. November 1930 ist für kraftlos erklärt. 10 VI. 705/30.

Amtsgericht Görlitz, 28. Februar 1944.

[1960]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 6. Mai 1944 ist der Tod der Frau Maria Auguste Ella Helmin geb. Tetzlaff, geboren am 9. Juli 1882 zu Danzig, festgestellt worden und als Zeitpunkt des Todes der 23. November 1943 gegen 19,30 Uhr. 455 II. 15. 44.

Berlin, den 6. Mai 1944.

Amtsgericht Berlin.

[1961]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 6. Mai 1944 ist der Leutnant Franz Hellmuth Vollmer, ge- boren am 9. August 1921 zu Belecke, Kreis Arnsberg, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 9. Ja- nuar 1943 festgestellt worden. 456 II. 31. 44. Berlin, den 6. Mai 1944.

8 Amtsgericht Berlin.

4 henennuce zuttenungen

1976] Oeffentliche Zustellung.

Frau Hildegard Kurzbart geb. Ha- mann in Breslau, Augustastraße 8, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Jungfer in Breslau, klagt gegen ihren Ehemann, den Buchhalter Jo- hannes Israel Kurzbart, früher in Breslau, jetzt unbekannten Aufent- halts, auf Grund des § 55, hilfsweise des § 49 des Ehegesetzes, mit dem Antrag, die Ehe aus Schuld des Be- klagten zu scheiden. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 10. Zivil- kammer des Landgerichts in Breslau auf den 15. August 1944, vorm. 9 ½¼ Uhr, geladen mit der Aufforde- rung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Konsulenten ais Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 10 R 127/44. Breslau, den 4. Mai 1944. Der Urkundsbeamte der Geschäaftsstelle des Landgerichts.

F977] Die EFEhefrau Martha Anna Elisabeth Laband geb. Diederich, Hamburg 35, Esplanada 38, klagt gegen ihren Ehe- mann, den Zahnarzt Dr. med. und Dr. med, dent. Paul Israel Laband, Trini- dad Port of Spain, auf Ehescheidung. Verhandlungstermin: Donnerstag, den 227. Juli 1944, 9 ½¼ Uhr, vor dem J.and- gericht Hamburg, Zivilkammer 7. 1Cä Die Geschaftsstelle des Landgerichts.

Ladung.

5. Verlust⸗ und Fundsachen.

1978 Versicherungsscheine sind abhanden gekommen:

46 695 Wilhelm Claus 94 849 74 88 Werner Justus

97 108

96 855 244 235 108 88 108 995 133 678 138 592 155 984 166 962

Arthur Buchhokz dto.

Rudolf Holzhausea

Hans Cosmus Kurt Lohmann Franz Wilhelm Peters

363 Normann Schroeder

167 834 Dr. jur. Edmund Bohne 183 889 u. Hinrich Wilh. Kopf 188 214 Hans Bellut 191 742 Ernst Hoffmann 193 195 Richard Hoffmann 209 767 Hans Andreis

212 0399 Hermann Cordes 219 271 Friedrich Scholand 241 340 Siegfried Fleischer 345 615 Ferdinand Reissig 391 053 Rudolf Matthies 402 045 437 819 461 610 Heinrich Gerritzen 502 270 3

204 816 408 946 409 204 418 679 419 867 419 866 423 ˙052 440 029 451 454 466 817 485 439 490 429 490 430

Franz Pade Paul Söbbing Bruno Witt Albert Badior dto. Albert Henkel Michel Thiel Harro Zanner Ernst Küppers .1““ Ernst Marburg Manfred Rohrschneider Werner Rohrschneider 490 431 Herbert Rohrschneider 491 241 Hermann Klauer Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu melgen, andernfalls die Versiche- rungsscheine hiermit für kraftlos er- klärt werden. Berlin, den 16. Mai 1944. Allianz Lebensversicherungs-AG.

A A L L A L A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A A U A A A A A A A A A A A A A A

[1979] Folgendes Versicherungsscheine sind abhanden gekommen: 8 134 026 Joachim Kühn 136 589 Ludwig Kummer 150 615 Dr. Wolfgang Reichstein 174 920 Max Scharsig 189 172 Fritz Littmann 189 360 Josef Grüters 190 616 Dr. phil. Wilhelm Rosen- berger Dr. Franz Scharpinet Dr. jur. Reinhard Remé Dr. jur. Helmut Staff

196 071 196 358 203 232 225 826

467 d2s Walter Gaßmann 480 091

237 470 Franz Spyra

407 146 dto.

319 875 8 84 392 Wilhelm Wonnenberg 107 951 330 712 371 499

Franz Rissing

Kurt Hintz u. Rathjen 83

Georg Hanslik

Fritz Hoffmann

Hans Hornung

Kurt Stach

Dr.-Ing. Walter v. goldt

dto.

Fritz Rautenberg

Sabine Ploeger

Hans

364 597 397 052 399 779 403 153 417 719 Man- 450 505 419 235 419 354 419 985 419 B2s Heinrich Friedrich 419 987 439 822 455 649 451 831 471 575 71 789 106 596 L 108 370

Karlheinz Becher Dr. Erich Tusel Erna Wagenbach Otto Schuchardt Gustav Hensel- August Dohrendorf Senta Werner geb. Schö- neberg August Heinrich Wachs- mann 1““ Hinterlegungsschein zu 8 B 802 045 Hermann Sucher Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu melden, andernfalls die Versiche- rungsscheine hiermit für kraftlos er- klärt werden. Berlin, den 16. Mai 1944. Allianz Lebensversicherungs AG,

ItPPPPPPPS PPE SPPUPSUh

L 226 671

[2064] 8486 Gladbacher Lebensversicherung Aktien-Gesellschaft.

Die von uns bzw. von unserer frü- heren Zweigniederlassung, der Schle- sischen Lebensversicherungsgesell- schaft 2u Baynau, ausgefertigton Ver sicherungsscheine Nr. 4378, 4891, 6212, 6903, 9481, 10 428, 10 429, 10 652, 10 653, 12 131, 12 771, 13 186, 13 732,

14 608, 14 707, 15 211, 15 528, 15 552, 15 589, 17 470, 18 892, 21 377, 23 216, 31 516, 35 601, 39 609, 41 038, 44 379, 45 187, 45 624, 48 006, 56 606, 61 531, 75 650, 102 499, 120 439, 122 100, 125 745, 130 579, 130 580, 133 009, 134 449, 134 459, 134 795, 135 028, 136 140, 138 165, 157 336, 180 174, 190 724, 271 330, 272 664, 277 233, 277 434, 280 497, 282 404, 283 540, 351 552, 351 553, 403 396 sind angeblich abhanden gekommen. Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, sich binnen einem Monat von heute an bei uns zu melden, da andernfalls die Ver- sicherungsscheine für kraftlos erklärt und neue Dokumente ausgefertigt werden. M. Gladbach, den 12. Mai 1944.

Der Vorstand.

13 881,

6. Auslosung usw. von Wertpapieren

[2065] Kopenhagener 3 ¼ % Stadtanleihe von 1886.

Die Verlosung der zur Rückzahlung am 1. Juli 1944 fällig werdenden Obli- gationen hat am 3. März 1944 statt- gefunden. Die Ziehungsliste ist bei der Berliner Handels -Gesellschaft, Berlin W 3, erhältlich.

gesellschaften

[2071] Mannesmannröhren-Werke, Düsseldorf. Bekanntmachung wegen Veränderung in unserem Aufsichtsrat.

Die Herren Bergrat Bernhard Weis- han, München, und Regierungsasses- sor a. D. Dr. Theodor Mauritz, Düssel- dorf, sind durch Tod aus dem Auf- sichtsrat ausgeschieden. .

Düsseldorf, den 5. Mai 1944.

Mannesmannröhren-Werke. Der Vorstand.

——

[2069]

Gemäß § 4 Absatz 1 der zweiten Verordnung über die Einschränkung von Mitgliederversammlungen vom 23. Dezember 1943 haben Vorstand Öund Aufsichtsrat unserer Gesellschaft durch gemeinsamen Beschluß in der Sitzung vom 12. Mai 1944 die Divi-

dende für das Geschäftsjahr 1942/43

auf 4 % festgesetzt. Der Gewinnan- teilschein Nr. 6 wird mit RM 40,— für jede Aktie abzüglich 15 % Kapital- ertragsteuer (einschl. Kriegszuschlag) bezahlt bei unserer Gesellschaftskasse in Waldenburg, Schlesien, bei der Kasse der Schering A.-G., Abt. Bergbau, Berlin,

bei der Deutschen Bank, Berlin,

oder deren Fil. Breslau,

bei der Berliner Handels-Gesell-

schaft, Berlin.

Die Auszahlung erfolgt zwei Wochen nach dem Tage, an dem die Nummer der „Sammelliste aufgerufe- ner Wertpapiere“, welche die Be- kanntmachung enthält, in Berlin aus- gegeben ist.

Die fälligen Gewinnanteilscheine sind auf der Rückseite mit dem Fir- menstempel bzw. mit dem Namen des Einreichers zu versehen.

Waldenburg, Schles., 13. Mai 1944.

Niederschlesische Bergbau Aktiengesellschaft.

[2072] Fella-Werk A. G.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu einer außerordent- lichen Hauptversammlung auf Mitt- woch, den 7. Juni 1944, vormittags 10,30 Uhr, nach Feucht (Bavern), Fischbacher Str. 133/134, eingeladen.

Zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche bis spätestens 3. Juni 1944, 18 Uhr,

bei der Gesellschaftskasse,

bei den Filialen der Deutschen

Bank in Nürnberg oder München,

bei der Dresdner Bank, Filiale

Nürnberg, oder 14“

bei einem deutschen Notar

ihre Aktien oder den über diese lau-

tenden Hinterlegungsschein der Deut-

schen Reichsbank als Wertpapiersam-

melbank hinterlegen und bis zur Be-

endigung der Hauptversammlung dort belassen.

Im Falle der Hintérlegung bei einem deutschen Notar ist die von diesem ausgestellte Bescheinigung spätestens bis zum 5. Juni 1944 bei der Gesell- schaft einzureichen. Die Hinterlegung gilt auch dann ordnungsgemäß er- folgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei anderen Banken bis zur Beendigung der Hauptveisanulung im Sperrdepot gehalten werden.

15. Mai 1944.

8

(GGenossenschaftsverbandes vVereinen durch Bescheinigung der

[2067] Aufruf zur Anmeldung von Aktien der

Firma Rogolith A. G. Knopffabrik, Bielitz.

Auf Grund von § 31 der Verordnung über die Abwicklung der Forderun- gen und Schulden polnischer Ver- mögen (Schuldenabwicklungsverord- nung) vom 15. August 1941, RGBl. 1. S. 516, und der dazu ergangenen 5. Anordnung der Haupttreuhand- stelle Ost zur Durchführung der Schuldenabwicklungsverordnung (à&AO. Nr. 16) vom 8. Mai 1942 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 108/42) werden hiermit die Aktionäre der

Firma Rogolith A. G., Knopffabrik, Bielitz,

aufgefordert, ihre Aktien bei der unterzeichneten Stelle binnen einer Frist von drei Monaten anzumelden.

Die Aktionäre haben bei der An- meldung die Aktien entweder in Ur- schrift einzureichen oder ihren Besitz durch die Hinterlegungsbescheinigung einer Devisenbank und, wenn die Hinterlegung im Ausland erfolgt, durch die Hinterlegungsbescheinigung einer als zuverlässig anerkannten ausländischen Bank nachzuweisen, in der die Urkunden genau zu bezeich- nen sind (Nennbetrag, Stücknum- mer).

Erfolgen die Anmeldung und die Vorlegung der Aktienurkunden soder der Hinterlegungsbescheinigung) nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, so werden die Aktien für kraftlos erklärt werden 3

Die Aktionäre haben bei der An- meldung der Aktien oder der Ein- reichung der Urkunden (Hinter- legungsbescheinigungen) nachzu- weisen:

1. daß sie nicht zu den Personen ge- hören. deren Vermögen nach der Polenvermögensverordnung vom 17. September 1940 (RGBI. 1 S. 1270) der Beschlagnahme un- terliegt, und 1

2. entweder a) daß ihnen das Mitgliedschafts-

recht am 1. September 1939 zu- stand (Altbesitz) oder

b) wenn sie das, Mitgliedschafts-

recht nach dem 1. September

1939 erworben haben, daß ihr Rechtsvorgänger nicht zu den Personen gehört, deren Ver- mögen der Beschlagnahme nach der Polenvermögensverordnung unterliegt, und daß diesem das Mitgliedschaftsrecht am 1. Sep- tember 1939 zustand.

Der persönliche Nachweis ist wie folgt zu führen:

1. für deutsche Staats-

zugehörige:

durch Staatsangehörigkeitsaus- weis, Reisepaß, Kennkarte des Deutschen Reiches, Ausweis der Deutschen Volksliste, Abt. 1 bis 3 (auch „Vorbescheid“ oder „Vor- läufiger Ausweis“ laut welchem die Aufnahme in die Deutsche Volksliste erfolgt ist) oder Ein- bürgerungsurkunde;

für deutsche Volkszugehörige im Generalgouvernement: durch Bescheinigung des zustän- digen Kreis- oder Stadthaupt- manns;

für Protektoratsangehörige: durch Bescheinigung der zustän- digen Landes- oder Bezirks- behörde des Protektorats;

. für ausländische Staatsangehörige: durch Bescheinigung, der zustän- digen Behörde des ausländischen Staates (Heimatbehörde oder im Deutschen Reich zugelassene Ver- tretung).

Juristische Personen des rechts, Gesellschaften oder Vereine

und Voks-

haben nachzuweisen, daß am 1. Sep-

tember 1939 die Mehrheit der Anteile nicht Personen gehörte, deren Ver- mögen der Beschlagnahme unterliegt, und die Verwaltung nicht von solchen Personen maßgebend hreein- flußt war (vgl. § 10 Pol. VermO.). Dieser Nachweis kann durch Beschei- nigung der zuständigen Treuhand- stelle oder der zuständigen Gauwirt- schaftskammer, bei Genossenschaften durch Bescheinigung des zuständigen und bei

Polizeibehörde geführt

zuständigen werden. Der Nachweis des Altbesitzes am 1. September 1939 (sowohl des ur- sprünglichen wie des von einem Rechtsvorgänger abgeleiteten) ist grundsätzlich durch schriftliche Be- lege zu führen, z. B. durch Ankaufs- abrechnungen, Schlußscheine, Depot- auszüge, Anlieferungsquittungen, Ver- sicherungen einer als zuverlässig be- kannten in- oder ausländischen Bank.

Bielitz, den 11. Mai 1944. Der Abwickler: Karl Oslsla. Abwicklungsbüro f. d. Treuhandstelle

Kattowitz, Bielitz-Beskiden. Postfach 219.

[2066]

Aufsichtsrat und Vorstand haben b schlossen, für das Geschäftsja 1942/43 eine Dividende von 4 % a zuschütten.

Sie wird gegen Gewinnanteilsche Nr. 65 14 Tage nach Bekanntmachũ in der Sammelliste aufgerufener We papiere unter Abzug von 15 % Ka- talertragsteuer gezahlt von folgend’ Bankhäusern:

Berliner Stadtbank, Berlin C 2,

Deutsche Bank, Berlin W 8,

Dresdner Bank, Berlin W 8,

Berliner Handels-Gesellschaft,

lin W 8. Charlottenburger Wasser- und Industriewerke Aktiengesellschaft,

[2070] S. Siedle & Söhne Telefon- & Tel

grafenwerke Aktiengesellschaft.

Aufsichtsrat und Vorstand unse

Gesellschaft haben gemäß VO.

Reichsjustizministers vom 23. JD. zember 1943 die Verteilung ein Dividende von 6 % beschlossen. D. Auszahlung erfolgt 14 Tage nach ] kanntmachung in der Sammelligs aufgerufener Wertpapiere abzüglicF 10 % Kapitalertragsteuer und 5 Kriegszuschlag gegen Einreichue der Gewinnanteilscheine Nr. 10 hb der Bezirkssparkasse in Furtwange Furtwangen, den 12. Mai 1944. Der Vorstand. Kurt Siedle. Hans Siedl Günter Siedle.

Privat-

[2068] Bochum-Gelsenkirchener

Straßenbahnen Aktien-Gesellscha

Die Aktionäre unserer Gesellsche werden hierdurch zu der am Mittwoch dem 14. Juni 1944, 11 Uhr, in Bochu im Verwaltungsgebäude, hauser Straße 50/54, stattfindende außerordentlichen Hauptversamm. eingeladen. Zur Teilnahme an der Hauptve sammlung sind diejenigen Aktionà berechtigt, die ihre Aktien oder d über diese lautenden Hinterlegung scheine der Deutschen Reichsbank Wertpapiersammelbank späteste bis Sonnabend, den 10. Juni 19 während der Geschäftsstunden bei der Gesellschaft, Bochum, melhauser Straße 50/54,

bei einem deutschen Notar,

bei der Deùutschen Reichsbank ihrer Eigenschaft als Wertpapie sammelbank,

bei der Städtische Sparkasse

chum, Bankabteilung,

bei der

gesellschaft, Bochum,

bei den Filialen der Deutschen Ba

in Bochum und Gelsenkirchen, bei der Dresdner Bank, Filis Bochum, oder bei der Bank der Deutschen Arb A.-G., Niederlassung Bochum, bis zur Beendigung der Hauptv sammlung hinterlegen.

Die Hinterlegung ist auch dann o nungsmäßig erfolgt, wenn Aktien m Zustimmung einer Hinterlegungsste für sie bei anderen Banken bis 2 Beendigung der Hauptversammlun im Sperrdepot gehalten werden.

Im Falle der Hinterlegung der A tien bei einem deutschen Notar od bei der Deutschen Reichsbank in ihr Eigenschaft als Wertpapiersamme bank ist die Bescheinigung über d erfolgte Hinterlegung in Urschrift ode in beglaubigter Abschrift spätesten einen Tag nach Ablauf der Hinte

legungsfrist bei der Gesellschaft eis

zureichen. Bochum, den 13. Mai 1944. Der Vorstand. Riemenschneider. Holschmacher.

10. Gesellschaften m. b. 9

[2073] In Liquidation: Nordische Kaffee-Handels-Gesel

schaft m. b. H. in Hamburg. Etwaig

Forderungen sind anzumelden bei deé Abwicklern Hans & Edgar Bohle Hamburg 11, Sandthorquai 6.

[2074]-1 Gläubigeraufforderung. Die „Ostmärkische Teichwirtsch Gesellschaft m. b. H.“ wurde mit sellschafterbeschluß vom 19. 5. 19 aufgelöst und ist in Liquidation 9 treten. Gläubiger sich bei dem alleinigen Liquidatca- Herrn Direktor Franz Zeiler, Wie XX., Nordwestbahnhof, zu melden. Franz Zeiler, Liquidator.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nich amtlichen Teil, den redaktionellen Teil, ¹ Anzeigenteil und für den Verlag:

1. Vv.: Rudoif Lantzsch in Berlin SW

Druck der Preußischen Verlags- und Druck

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Westialenbank Aktie

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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen die Anzeigenstelle SW 68, Wilhelmstr. 32. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen , Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

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beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗

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1944

——

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reichh

Exequaturerteilung. 1

Erlöschen einer Exequaturerteilung.

Verordnung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten ausländi- schen Zahlungsmittel für die Umsätze im April 1944.

Berichtigung der Anordnung über die verbindliche Ein- führung von Normen für den Kraftfahrzeugbau in Nr. 77.

Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Darm- stadt, Litzmannstadt und Reichenberg sowie des Re- gierungspräsidenten in Allenstein über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Anordnung zur Aenderung der Anordnung zur Regelung

der Preise für die im Inlande anfallenden rohen Hirsch-, Reh-, Gemsen-, Mufflon-, Wildschweins- und Elchfelle vom 20. April 1942. Vom 11. Mai 1944. . Bekanntmachung Nr. 1 des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle über Errichtung eines Kontingents für Metallerzeugnisse. Vom 17. Mai 1944.

Amtliches ““ Deutsches Reich

Dem Königlich Schwedischen Wahl-Vizekonsul in Leer, Otto Ferdinand Boekhoff, ist namens des Reichs unter dem 18. April 1944 das Exequatur erteilt worden.

Das dem Generalkonsul des Unabhängigen Staates

Kroatien in Wien, Dr. Andrija Karcié, namens des

te Exequatur ist er-

Verordnung 8

Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die nicht in Berlin notierten auländischen Zahlungsmit- tel werden im Anschluß an die Verordnung vom 4. Mai 1944 für die Umsätze im April 1944 wie folgt festgesetzt:

Staat Einheit Reichsmark

10,— 1,09

100 Pesos 100 Nanking-Dollar 100 Pesos

Chile 8 8 China ge8. Kolumbien Mexiko 100 Pesos Peru 100 Soles Berlin, 15. Mai 1944. 8 8

8 Der Reichsminister der Finanzen. L A.: Hedding.

ö1““ 8

Berichtigung

In der Anordnung über die verbindliche Einführung von Normen für den Kraftfahrzeugbau vom 24. März 1944, veröffentlicht in Nr. 77 vom 31. März 1944, ist ein Fehler enthalten. Unter Abschnitt 6 „Motor, Kupplung und Getriebe“ muß die Blatt-Nr. DIN FI statt 73286 richtig heißen „73386“‧.

Berlin, den 13. Mai 1944.

Der Reichswirtschaftsminister.

I. A.: Höfer.

Bekanntmachung 8

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermõögens vom 26. Mai 1933 RGBl. I. S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein- ziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 RGBl. I S. 479 und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 RGBl. I S. 303 wird das gesamte bewegliche Sund unbewegliche Nachlaßvermögen der verstorbenen Eheleute Emanuel Israel Grau, geb. 4. März 1837 in Finthen, und Johannette geb. Kahn, geb. am 5. August 1837 in Partenheim, zul. wohnhaft in Mainz, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.

Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht ge- geben. t 2

Darmstadt, den 10. Mai 1944. 1

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt.

I. A.: Schwinn. .

Auf Grund des § 2 der Verordnung über di

e Einz

8

volks- und reichsfeindlichen Vermögens in den einge-

Berlin, Donnerstag, den 18. Mai, abends

gliederten Ostgebieten vom 14. August 1942 RGBl. I S. 514 werden hiermit 10 Vermögensobjekte des pol- nisch-katholischen Kirchenvermögens in den Orten der Kreise Hermannsbad, Waldrode, Warthbrücken und Ostrowo zugunsten des Deutschen Reichs (Reichsfinanz- verwaltung) eingezogen.

Die Liste der eingezogenen Vermögensobjekte liegt bei der Staatspolizeistelle Litzmannstadt, Gardestraße 1—7, Zimmer 92, an Werktagen in der Zeit vom 15. Mai 1944 bis 25. Mai 1944 jeweils von 8—12 Uhr zur Einsicht- nahme aus.

Litzmannstadt, den 29. April 1944 Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Litzmannstadt. I. V. Kuke, -Stubaf.

Verfugung

Auf Grund des § 2 der Verordnung über die Einziehung volks- und reichsfeindlichen Vermögens in den eingeglie- derten Ostgebieten vom 14. August 1942 RGBl. I S. 514 werden hiermit fünf Vermögensobjekte des polnisch-ka- tholischen Kirchenvermögens in den Orten der Kalisch- Stadt und Konin zugunsten des Deutschen Reiches (Reichs- finanzverwaltung) eingezogen.

Die Liste der eingezogenen Vermögensobjekte liegt bei der Staatspolizeistelle Litzmannstadt, Gardestr. 1 7, Zim- mer 92, an Werktagen in der Zeit vom 15. Mai 1944 bis 25. Mai 1944 jeweils von 8—12 Uhr zur Einsichtnahme aus.

Litzmannstadt, den 2. Mai 1944.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Litzmannstadt. I. V.: Kuke, ℳ-Stubaf.

EE—

8 Bekanntmachung

Auf Grund der 8§§ 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 RGBl. I S. 911 in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 Ia 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudeten- gau vom 29. August 1939 III Wi/Jd. 7126/39 wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen

1. des Otto Fritsch, geb. 29. 2. 1902 zu Nieder- Ebersdorf, dessen Ehefrau Sophie Fritsch geb. Sokol, geb. 8. 5. 1906 zu Wildenschwert, des Walter Fritsch, geb. 3. 10. 1927 zu Nieder-Ebersdorf, sämtlich früher wohnhaft gewesen in Nieder-Ebers- dorf,

. der Franziska Sara Zenker geb. Feldmann, geb. 23. 1. 1869 zu Riêan, früher wohnhaft in Altehrenberg,

des Moritz Israel Stern, geb. 14. 5. 1879 zu Schwi- hau, früher wohnhaft in Brüx,

. des Frich Israel Prinz, geb. 11. 7. 1905 zu Reichen- berg, früher wohnhaft in Reichenberg,

des Max Israel Robitschek, geb. 28. 5. 1875 zu

Karbitz, des Ernst Israel Robitschek, geb. 17. 8.

1892 zu Teplitz-Schönau, beide früher wohnhaft in

Teplitz-Schönau,

. des Otto Israel Fried, geb. 25. 6. 1886 zu Velvary

bei Prag und dessen Ehefrau Katharina Sara geb.

Schlaplova, geb. 29. 5.“ 1904 zu Kolin, beide früher

wohnhaft in Wodolitz,

.der Ottilie Sara Ehrlich geb. Heller, geb. 7. 4. 1897 zu Ossegg, früher wohnhaft in Brüx,

des Josef Kalous, geb. 2. 7. 1897 zu Guttenthal,

uüund dessen Ehefrau Franziska Kalous, geb. 29. 6. 14896 zu Zedina, beide früher wohnhaft in Bunzen- dorf Krs. Friedland/Isgeb.,

. der Elga Sara Perlsee geb. Mautner, geb. 20. 8. 1879 zu Budweis, früher wohnhaft in Leitmeritz, der Flora Sara-Bulova geb. Herschmann, geb. 24. 4. 1886 zu Bodenbach, des Louis Israel Hersch- mann, geb. 20. 1. 1873 zu Bodenbach, beide früher 8 wohnhaft in Bodenbach, einschließlich des FErlöses aus der Abwicklung der Fa. Bodenbacher Jute- und Leinenwarenfabrik, Topkowitz, der Gerta Sara Bu- l10ova verehel. Pollak, geb. 1. 4. 1912 zu Bodenbach, früher wohnhaft in Bensen, des Dr. Erhard Israel Robitschexk, geb. 22. 6. 1904 zu Karbitz, früher

wohnhaft in Bodenbach,

das Nachlaßvermögen nach Katharia Sara Wrba, geb. 16. 9. 1855 zu Kostenblatt, verstorben am 16. 9. 1939 in Wien, früher wohnhaft in Ossegg,

das Nachlaßvermögen nach Dr. Paul Israel Linke, geb. 16. 8. 1393 zu Prag, verstorben am 25. 11. 1938. in Aussig, früher wohnhaft in Aussig,

hiermit zugunsten des Großdeutschen Reiches einge-

zogen.

Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichen erg. sSchreder.

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Bekanntmachung

Auf Grund der §8§ 1, 3 und 4 der VO. über die Ein- ziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeutschen Gebieten vom 12. Mai 1939 RGBl. I. S. 911 in Verbindung mit dem Erlaß des Reichs- ministers des Innern vom 12. Juli 1939 Ia 1594/39/3810 und des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III WiJd. 7126/39 wird der Grund- besitz in der Einl. Z. 2634 des Katastralgebiets Warnsdorf, éingetragene Eigentümerin die Firma Loew u. Herczka,

Brauerei in Rumburg, hiermit zugunsten des Großdeut-

schen Reichs eingezogen. Reichenberg, den 11. Mai 1944. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Reichenberg. 1. A: Schröder.

Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 (RGBlI. I. S. 293) in Verbindung mit dem Gesetz über die Einzie- hung volks- und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 479) und dem Erlaß des Führers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 (RGBl. I1 S. 303) wird das gesamte, im Reichsgebiet befindliche Vermögen des Zigeuners Ludwig Broschinski, geb. 3. 3. 1889 in Kraklehnen, zuletzt in Nußberg, Kreis Lyck, wohnhaft gewesen, zugunsten des Deutschen Reiches hiermit ein- gezogen.

Allenstein, den 8. Mai 1944.

Der Regierungspräsident. (Unterschrift.)

I

Anordnung zur Aenderung der Anordnung zur Regelung der Preise für die im Inlande anfallenden rohen Hirsch-, Reh-, Gemsen-, Mufflon-, Wildschweins- und Elchfelle vom 20. April 1942 (RAnz. Nr. 91.

Vom 11. Mai 1944

Auf Grund des 8 14 der Anordnung über die preis- bildung für im Inland anfallende rohe Häute und Felle (Häutepreisanordnung) vom 20. März 1943 (RAnz, Nr. 70, Mitt. Bl. des Reichskommissars für die Preisbildung, Teil I. S. 185) wird angeordnet: 8

§ 1 1

Im § 1 Abs. 1 Ziffer 1 der Anordnung zur Regelung der Preise für die im Inlande anfallenden rohen Hirsch-, Reh-, Gemsen-, Mufflon-, Wildschweins- und Elchfelle vom 20. April 1942 (RAnz. Nr. 91) Hirschfelle er- hält der letzte Satz folgende Fassung:

„Für beschädigte Felle ermäßigen sich die Preise um wenigstens die Hälfte, für Schuß um wenigstens drer Viertel, für Felle, die nach Salzgewicht ver- kauft werden, um wenigstens die Hälfte.“

§ 2 Die Anordnung tritt am 6. April 1944 in Kraft. Berlin, den 11. Mai 1944. Der Reichskommissar für die Preisbildung. Mosthaf.

““

Bekanntmachung Nr. 1 des Reichsbeauftragten für Eisen und Metalle über Errichtung Kontingents für Metallerzeugnisse 8

vVvom 17. Mai 1944 8 Zu den Trägern von Hauptkontingenten für Metall-

erzeugnisse unter I des Verzeichnisses der Kontingents- träger (Anlage 1 zur Durchführungsanordnung MI 1 der früheren Reichsstelle für Metalle vom 4. Juli 1942) tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1944 hinzu: 17. Reichszentralstelle der NSDAP., Reichsschatz- meister, München 33, Barerstr. 12 14. Berlin, den 17. Mai 1944. Der Reichsbeauftragte für Eisen und Metalle. 88 I. V.: Dr. Reise.

Der Königlich Bulgarische Gesandte in Berlin, Herr Professor Dr. Slavtscho Sagoroff, ist nach Berlin zu- rückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wi

8. 88 3 11“