1944 / 112 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 May 1944 18:00:01 GMT) scan diff

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen. 2. Zwangsversteigerungen, 3. Aufgebote,

5. Verluft⸗ und Funbdsachen,

4. Oesffentliche Zustellungen, 6. Auslosung ustww. von Wertpapteren,

7. Akttengesellschaßten, 8. Sommandi⸗ 9. Deutsche

tgeselschaften uf Achon, Kolonialgesellschaften,

10. 11. Geno haften, 12. G und Kommanditgesellschaften,

18. Usfall⸗- unb Invallbenversicherungen,

sche Relschsbant und Bankausweise

14. 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

1w

[2048] Aufgebot.

27 F 16-44. Der Reichsbund, für Vogelschutz e. V., Gruppe Litzmann- stadt, in Litzmannstadt, Adolf-Hitler- Straße 133, W 11, hat das Aufgebot des angeblich gestohlenen, auf seinen Namen ausgestellten Sparkassenbuchs Nr. 5955 der Stadtsparkasse Litzmfann- stadt beantragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 11. Dezember 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Hindenburgplatz 5, Saal 11, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und das Buch vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung des Buches erfolgen wird.

Litzmannstadt, den 8. Mai 1944.

Das Amtsgericht.

[2049] Aufgebot.

27 F 14 44. Frau Eugenie Lange geb. Peterson, Lager Tuschin-Wald (Krs. Litzmannstadt), Haus 315, hat das Aufgebot des angeblich gestohle- nen auf ihren Namen ausgestellten Sparkassenbuchs Nr. 10 160 der Stadt- sparkasse Litzmannstadt beantragt. Der Inhaber des Buches wird auf- gefordert, spätestens in dem auf Mon- tag. den 11. Dezember 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Hindenburgplatz 5, Saal 11, anbe- raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls die Kraft- loserklärung des Buches erfolgen wird.

Litzmannstadt, den 8. Mai 1944. Das Amtsgericht.

05 Aufgebot.

8 11 44. Der Feldwebel Fried- ich Thauer in Litzmannstadt, König- RBeimrich- Str. 39, hat das Aufgebot des gestohlenen Sparkassen- buchs Nr. 5126 der Stadtsparkasse Litzmannstadt, ausgestellt für den minderjährigen Detlev Thauer, bean- tragt. Der Inhaber des Buches wird aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 11. Dezember 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- richt, Hindenburgplatz 5, Saal 11, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Buch vor- zulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung des Buches erfolgen wird.

Litzmannstadt, den 8. Mai 1944.

Das Amtsgericht.

angeblich

(2051]

Der Verwaltungsoberinspektor Hetn- rich Amann in Ludwigshafen a. Rh., Brucknerstraße 12, als Nachlaßpfleger für den Nachlaß des am 10. 5. 1940 in Frankenthal gestorbenen, zuletzt in Ludwigshafen a. Rh. wohnhaften Eucharius Heckel, Invalide, hat das Aufgebot folgender Urkunde bean- tragt: Spareinlagebuch Nr. 4570. bei der Deutschen Bank, Filiale Mann- heim, lautend auf den Namen- Eucha- rius Heckel, Ludwigshafen a. Rh., Donnersbergweg 48. Der Ihaber der Urkunde wird aufgefordert, späte- stens im Aufgebotstermin am Don- nerstag, 21. Dezember 1944, vormit- tags 9 ½ Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, 2. Stock, Zimmer Nr. 227, seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, andernfalls wird die Ur- kunde für kraftlos erklärt werden.

Mannheim, den 20. April 1944.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

B.-G. 8.

[2052]

2 F 2/44. Die Studentin der Philo- sophie Ruth Hähner in Köln, Hülch- rather Straße 4, vertreten durch den Leiter der Sparkasse der Stadt Lever- kusen in Leverkusen-Wiesdorf, hat das Aufgebot des Sparkassenbuches Nr. 8705 der Zweigstelle Leverkusen J. G. Werk der Stadtsparkasse Lever- kusen über 781,50 RM beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor- dert, spätestens in dem auf den 27. Ja- nuar 1944, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 29, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Opladen, den 6. Mai 1944.

Amtsgericht.

[2055] Aufgebot.

Die Ehefrau Hildegard Sperling geb. Matschke aus Zielenzig, Kreis Stern- berg, hat das Aufgebot des verloren- gegangenen, auf den Namen des In- habers Otto Matschke aus Seeberg lautenden Sparkassenbuches Nr. 17 482 der ehem. polnischen Stadtsparkasse Wollstein beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Juli 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an- beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird. 4 F 9/43.

Wollstein, den 10. Mai 1944.

Das Amtsgericht.

1“

[2056] Aufgebot.

Die verw. Frau Wanda Simon geb. Klopsch aus Kampfheide, vertreten durch Rechtsanwalt Karkut aus Woll- stein, hat das Aufgebot des verloren- gegangenen, auf den Namen des In- habers Benno Simon aus Kampfheide lautenden Sparkassenbuches Nr. 17 616 der ehem. polnischen Stadtsparkasse Wollstein beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Juli 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an- beraumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos- erklärung der Urkunde erfolgen wird. 4 F 2/44.

Wollstein, den 10. Mai 1944.

Das Amtsgericht.

[2057] Aufgebot von Wertpapieren.

T 8/44/3. Auf Antrag des Alois Kiesling, Lehrers in Tullnitz, wird nachstehendes, dem Antragsteller an- geblich in Verlust geratenes Wert- papier aufgeboten. Dessen Inhaber wird aufgefordert, es binnen einer Frist von 6 Monaten vom Tage der ersten Kundmachung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen. Auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben, sonst würde das Wertpapier nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden. Bezeichnung des Wert- papieres: Sparbuch Nr. 4954/8866 der Kreditanstalt der Deutschen in Znaim.

Landgericht Znaim, Abt. 3, am 9. Mai 1944.

2054.

Dotzheim Blatt Nr. 69/30. An Stelle des abhanden gekommenen oder ver- nichteten Hypothekenbriefes über 1498,78 GM im Grundbuch Dotzheim Blatt 69 Abt. III Nr. 2 für das Groß- deutsche Reich früherer Gläubiger August Israel Michel’ zu Wiesbaden, Bülowstr. 3 ist ein neuer Hypo- thekenbrief gebildet worden. Der alte Hypothekenbrief ist kraftlos ge- worden.

Wiesbaden, den 18. April 1944.

Das Amtsgericht. Abt. 3 b.

[19731

In der Grundbuchsache Siemen Band 5 Blatt Nr. 27 und Band 9 Blatt 226 sind auf Ersuchen des Be- auftragten des Reichskommissars für

die Festigung deutschen Volkstums,

Bodenamt in Gotenhafen, auf Grund der Einziehungsverfügung und des Er- suchens vom 21. Juni 1944 21/6 /24 die auf dem Grundstück des Ppolen Mackiewicz in Abteilung III. Nr. 15 bzw. 7 eingetragenen 20 000,— Goldzloty des Grafen Ludolf von Al- vensleben aus Tannhagen, jetzt un- bekannten Aufenthahs im Auslande, gemäß 43 der Schuldenabwick- lungsverordnung vom 15. 8. 1941 RGBI. I S. 516 ff. im Grundb-l gelöscht worden. Thorn, den 14. Mpril 1944. Das Amtsgericht.

[1971]

Betuwa SGrundbuchanlegung in den Gebieten upen, Malmedy und Mores- net. Gemëß § 8 der AV. d. RIM. v. 24. 2. 1941 Deutsche Justiz S. 310 werden die Personen, die das Eigentum oder ein Recht an einem Grundstück, welches in dem Gemeindebezirk Ovifat belegen ist, für sich in Inspruch nehmen, aufge- fordert, ihr Recht innerhalb einer Frist von sechs Wochen dem unter- zeichneten Gericht anzumelden und glaubhaft zu machen, widrigenfalls das Recht bei der Anlegung des Grundbuchs micht berücksichtigt zu werden braucht. Die Frist beginnt am 15. Mai und endet am 24. Juni 1944. Diejenigen Personen, welche benach- richtisbt worden sind, daß das von ihnen in Anspruch genommene Recht in das Grundbuch aufgenommen wird, werden von dieser Aufforde- rung nicht betroffen.

Amtsgericht Malmedy. Grundbuchanlegungsstelle.

[2044 Oeffentliche Aufforderung.

Die am 10. 5. 1884 in Berlin ge- borene Witwe Rentner Karl Ferdinand Christian Koska, Luise geb. Heufahl, zuletzt wohnhaft in Melbergen, Kob- lenzer Straße 24, ist am 19. Dezember 1940 versiorben. Die Erben werden aufgefordert, ihr Erbrecht bis zum 10. 8. 1944 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden. Nach frucht- losem Ablauf der Frist wird fest- gestellt, daß ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist 1964 BGB.).

Bad Oeynhausen, den 6. Mai 1944.

Das Amtsgericht.

[1974] Oeffentliche Aufforderung.

Der Rentner Karl Ziefuß ist am 2. Oktober 1943 zu Wesermünde, seinem letazten Wohnsitze, ver- storben. Da ein Erbe nicht ermittelt worden ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen,

8 3

hiermit aufgefordert, Ire Rechte bis zum 1. August 1944 bei dem unter- zeichneten Gerichte anzumelden, andernfalls wird festgestellt werden, daß ein anderer Erbe als das Land Ppreußen nicht vorhanden ist. Weser- münde, den 3. Mai 1944. Das Amts- gericht Wesermünde. Abt. Lehe, Nordstr. 10 VI 327/43.

[1969] Beschluß.

VI 20⁄⁴⁴20o. Am 12. Februar 1940 ist in Christertshofen, Kreis IIlertissen, der ledige Rentner Anton Grün ver- storben. Er ist am 8. Juni 1858 als Sohn der Söldnerseheleute Franz Xaver Grün und Maria Anna, geb. Ziegelmayer, in Utzwingen geboren. Da ein Erbe bisher nicht ermittelt ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefor- dert, diese Rechte bis zum 15. August 1944 bei dem unterzeichneten Ge- richte anzumelden, widrigenfalls fest- gestellt wird, daß ein anderer Erbe als das Land Bayern nicht vorhanden ist. Es ist ein Reinnachlaß von über RM 1000,— vorhanden.

Illertissen, den 6. Mai 1944. 8

Amtsgericht. 1 Röttenbacher, Amtsgerichtsrat.

[1959] Aufgebot.

F 1/44. Der Steuerberater Albrecht Brodhag in Bad Dürkheim hat als Nachlaßpfleger für die unbekannten Erben des am 8. Dezember 1944 in Bad Dürkheim wohnhaft gewesenen, verstorbenen Friedrich von Einsiedel das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Ausschließung von Nachlaßgläu- bigern beantragt. Die Nachlaßgläu- biger werden daher aufgefordert, ihre Forderungen gegen den Nachleoß des Verstorbenen spätestens in dem auf Freitag, den 21. Juli 1944, vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge- richt anberaumten bei diesem Gericht anzumelden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu enthalten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Die Nachlaß- gläubiger, welche sich nicht melden. können, unbeschadet des Rechtes, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteils- rechten, Vermächtnissen und Auf- lagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger noch ein Ueberschuß ergibt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nach der Tei- lung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil- der Verbindlichkeit. Für die Gläu- biger aus Pflichtteilsrechten, Ver- mächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbe- schränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil. der Verbindlichkeit haftet.

Bad Dürkheim, den 10. Mai 1944.

Das Amtsgericht.

[2047]

Durch Ausschlußurteil vom 9. Mai 1944 ist das am 7. Juni 1940 auf den Namen des Lehrers Max Scholz in Oderwiese, z. Z. Leutnapnt, Feldpost- nummer 24 260 D, ausgestellte Spar- kassenbuch der Stadtsparkasse Krap- pitz Nr. 5965 über 4162,21 RM für kraftlos erklärt worden. 2 F. 4/43. Amtsgericht Krappitz, O. S., 9. 5. 1944.

[2045]

Durch Beschluß vom 11. Mai 1943 ist der Tod des H-Rottenführers Artur Ernst Hoffmann, geboren am 1. März 1917 zu Grünberg, zuletzt wohnhaft in Berlin NW 40, Lehrter Str. 43, fest- gestellt worden und als Zeitpunkt des Todes der 22. November 1943. 455 II. 71. 44.

Berlin, den 11. Mai 1944. 1

Das Amtsgericht Berlin.

4. Decfentliche Zustenlungen [2058] Oeffenttiche Zustellungen.

Es klagen: 1. Behördenangestellter Alfred Drechster, Berlin-Wilmersdorf, Pfalzburger Str. 43 bei Scheibel, Pro- zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Schoettke, Berlin, gegen Luise Drechs- ler geb. Gerstner, früher Berlin, 215. R. 269. 44, 2. Professor Dr. Häàns Hen- ning von der Osten, Kücük Bagce evler, Birinci Cenup sck. 20, Ankara (Türkei), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Brunzlow, Berlin, Tier- gartenstr. 2 b, gegen Maria Isabel von der Osten geb. de Baptista, Caracas (Venezugla), Paraiso, Avenida del. Ejercito, Casa Baptista, 241. K. 109/44, 3. Umsiedlerin Marie Josefine Neun- reuther geb. Bernhard, Champigny, 9 rue Jacques Richard, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Vahl- diek, Berlin, Uhlandstr. 156, gegen Schreiner Michel Neunreuther, 241.

R. 202. 44, 4. Näherin Ede Gaigals geb.

„lottenstr. 74, gegen Holzflößer Valen-

Aufgebotstermine

den Maler Emil Erwin Braun, früher in

Illust, Berlin-Nikolassee, Cimbern- straße 1 a, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Jürgen, Berlin, Char-

tin Gaigals, früher Leningrad, Pro- spekt Großpeterein, Haus Nr. 12, 241, R. 230. 44, mit den Anträgen auf Ehescheidung. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor das Land- gericht Berlin, Grunerstraße, und zwar auf den 1. 6. 7. 1944, 11 ½ Uhr, Zimmer 253, 2. 25. 7. 1944, 10 Uhr, Zimmer 245, 3. und 4. 17. 8. 1944, 10 Uhr, Zimmer 245, mit der Aufforde- rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. Berlin, den 15. Mai 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[2059] Oeffentliche Zustellung.

1 R 197/43. Bl. 44. Der Tischler Arno Erich Fischer in Dittersbach bei Frankenberg i. Sa. Nr. 87, z. Z. béi der Wehrmacht, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte Dr. Lehmann und Dr. Hauffe in Chemnitz, Kläger, klagt gegen seine Ehefrau Frieda Gertrud Fischer geb. Suhrmann, früher in Frankenberg i. Sa., z. Z. unbekannten Aufenthalts, Beklagte, mit dem An- trag auf Scheidung der Ehe gem. § 49. des Ehegesetzes vom 6. 7. 1938. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Chemnitz, 1. Zivilkammer, auf Mittwoch, den 9. August 1944, vorm. 10 % Uhr (Zim- mer 123 Eg.), mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Chemnitz, den 13. Mai 1944.

Der Urkundsbeamte der Geschäfts- stelle bei dem Landgericht.

[2060] Oeffentliche Zustellung. prozeßregister Nr. 3 R 43/44. Wolf, Wilhelmine, Ingenieursehefrau in Icking Hs. Nr. 64, Klägerin, Pro- zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Simon in München, Maximilians- platz 12 aI, klagt gegen Wolf, Fried- rich, Ingenieur, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Beklagter, nicht ver- treten, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage zu erkennen: I. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Beklagten geschieden. II. Der Be- klagte hat die Kosten des Rechts- streits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreites vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts München II auf Montag, den 11. Sep- tember 1944, vormittags 9 Uhr, S. S. 453/I, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäch- tigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird, dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. München, den 12. Mai 1944. Geschäftstelle 1 des Landgerichts München II.

[2061] Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Maria Flügger geb. Thoben verw. Hörmann, Varel i. O., Gartenstraße 15, Prozeßbevollmäch- tigter: Rechtsanwalt Dr. von Cöllo, Varel, klagt gegen den Maurer Ernst Flügger, früher in Varel i. O., Garten- straße 15, mit dem Antrage: 1, die am 24. Juni 1943 vor dem Standesamt in Delmenhorst geschlossene Ehe der parteien zu scheiden; 2. den Beklag- ten für den alleinschuldigen Teil zu er- klären; 3. dem Beklagten die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- streits vor die II. Zivilkammer des Landgerichts in Oldenburg auf den 10. August 1944, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen An- walt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht. Oldenburg, den 11. Mai 1944. Geschäftsstelle des Landgerichts.

[2062] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Katharina Braun geb. Grünen in Göttelborn, Adolf-Hitler- Straße 105, z. Zt. Luftwaffenhelferin, Feldpost-Nr. 39 354 LGPA. Hamburg, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Macke in Saarbrücken, klagt gegen

Quierschied, Soldat, z. Zt. fahnen- flüchtig, auf Ehséscheidung und Schul- digerklärung des Beklagten. Der Be- klagte wird zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Saarbrücken auf den 13. Juli 1944, 9 ¼ Uhr, geladen mit der Aufforde- rung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Saarbrücken, den 5. Mai 1944.

Ladung.

3 R 55/44. Die Frau Anna Safkin geb. Wennrich in Tiefenbrunn bei Fürstenberg i. Meckl., Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Bur- meister in Ludwigslust, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Alexan- der Safkin, früher in Werle b. Gra- bow (Meckl.), z. Zt. unbekannten Auf- enthalts mit dem Antrage auf Ehe- scheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die Zivil- kammer des Landgerichts in Schwerin (Meckl.) auf den 26. Juli 1944, vor- mittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Pro- zeßbevollmächtigten vertreten lassen.

Schwerin, den 12. Mai 1944. Der Urkundsbeamte der Geschäafts- stelle.

[2063]

[1989] plauener Bank Aktiengesellschaft.

Plauen i. V.

Vorstand und Aufsichtsrat unseres Instiluts haben gemeinsam be- schlossen, aus dem Reingewinn des Beschäftsjahres 1943 einen Gewinn- anteil von 4 % an die Aktionäre zu verteilen.

Die Zahlung desselben erfolgt gegen Einreichung des Gewinnanteilscheins Nr. 21 unter Abzug der Kapitalertrag- steuer mit

RM 3,40 für je RM 100,—, RM 34,—

für je RM 1000,—

Filialen; in Berlin, Dresden, Leipzig durch die Commerzbank und die Deutsche Bank.

Plauener Bank Aktiengesellschaft.

[21 12] Dürrwerke Aktiengesellschaft in Ratingen.

Vorstand und Aufsichtsrat der Ge- sellschaft haben in der Bilanzsitzung vom 25. 4. 1944 auf Grund der 2. Ver- ordnung über die Einschränkung von

1943 für das Geschäftsjahr 1943 die Verteilung einer Dividende von 5 % beschlossen.

Die Auszahlung erfolgt abzüglich Kapitalertragsteuer und Kriegszu. schlag t

bei der Gesellschaftskasse in Ra-

tingen,

bei der Berliner Handels-Gesell-

schaft, Berlin, und

bei der Dresdner Bank in Düsseld 14 Tage nach Bekanntmachung in de Sammelliste aufgerufener Wertpapier gegen Einlieferung des Gewinnanteil- scheins Nr. 9. *

Dürrwerke Aktiengesellschaft. Der Vorstand.

[2113]

Vereinigte Zünder- u. Kabelwerke 3 A.-G., Meißen.

In der am 12. Mai d. J. abgehalte- nen Sitzung haben gemäß § 4 dern 2. Verordnung über die Einschrän-. kung von Mitgliederversammlungen vom 23. 12. 1943 Vorstand und Auf. sichtsrat gemeinsam beschlossen, für das Geschäftsjahr 1943 die Jahres- dividende der Stammaktien auf 4 v. H. festzusetzen.

Die Dividende wird nach § 8 ders Verordnung zur Vereinfachung der Bekanntmachungen über Wertpapiere vom 22. 1. 1944 zwei Wochen nach dem Tage fällig, an dem die Nummen der „Sammelliste aufgerufener Wert- papiere“, welche die entsprechende Bekanntmachung enthält, in Berlin ausgegeben ist und gelangt gegen Rückgabe eines Dividendenscheines Nr. 32 Lit. C zu RM 200,— Aktie mi RM 8,— und Lit. D zu RM 100,— Aktie mit RM 4,— unter Abzug d Kapitalertragsteuer plus Kriegszu schlag bei

der Dresdner Bank in Dresden 1

Chemnitz, der Deutschen Bank in Dresd Chemnitz und Meißen, der Commerzbank Aktiengesel schaft in Dresden, Chemnitz un Meißen, der Allgemeinen Deutschen Credit. Anstalt in Leipzig, Dresden unt Chemnitz an die Aktionäre zur Auszahlung Eine Hauptversammlung findet Jahre 1944 nicht statt. Meißen, den 12. Mai, 1944.

Der Vorstand.

Verantwortlich für den Amilichen und Nicht amtlichen Teil, den redaktionellen Teil, Anzeigenteil 222 flr den Verleg: 1. V. Rudolf Lantzsch in Berlin SWü Druck der Preußischen Verlags- und Druckes¹ GmbH., Berlin

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

1 8 Preis dieser Nummer: 10 Rpf.

Zu

an unseren Kassen in Plauen und denp

Mitgliederversammlungen vom 23. 12.

ußischer

Erscheint an sedem Wochentag abends. Bezugspreis durch

Anzeigenstelle monat’ sch 1,90 h.⸗Kℳ. an, in Berlin für Se bstabholer die Angeigenstelle

kosten 10 Sf Einzelnummern werden nur

monatlich 2,30 ℛℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bel der Alle P stanstalten nehmen Bestellungen e SW 68, Wilhelmstr. 32. Preis der einzelnen Rummer nach llameig Der Einzelpreis jeder hn. ist aus der Angabe unter dem Pflichtndrück zu ersehen Einzelne Beilagen en nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

8

die Post

112 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33

Na 8 ““ 1— 2ö. 88 8 8

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petlt⸗ Zelle 1,10 ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 NR.ℳ. Anzeigen nimmt die Anzeigenstolle Berlin SW 68. Wulhe mstraße 32, an. Alle Druckaufträge sind a f einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, wesche Worte etwa durch Fettdruck einmal unterstrichen) oder durch Sperr ruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Pefesstete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eiggegangen sein.

Reichsbankgirokonto Derlin, Konto Nr. 1/1913 Poftscheckkonko: Berlin 418 21

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich 8

Exequaturerteilung.

Bekanntmachungen über die Einziehung von Diphtherie- Meningokokken- und Tebanusserum. .

Zweite Anordnung zur Durchführung der Gerbrinden- aufbringung über Gewährung von Lederprämien. Vom 15. Mai 1944.

Bekanntmachung über den Widerruf der Verfallserklä- rung von beschlagnahmtem Vermögen.

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Berlin über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Berlin über die Aufhebung einer Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Bekanntmachung Nr. 1 des Reichsbeauftragten für Edel- metalle über Gültigkeitsdauer von Edelmetallscheinen Edelmetallübertragungsscheinen. Vom 17. Mai

944.

Druckfehlerberichtigung der Anordnung zur Regelung

der Preise für die Feuerschutzmittel II und III, in

Amtliches SDeutsches Reich Dem Königlich Rumänischen Generalkonsul in Wien,

Mihail Stanescu, ist namens des Reichs unter dem 27. April 1944 das Exequatur erteilt worden.

8 Einziehung von Diphtherleserum RdErl. d. RMdlI. v. 24. 4. 1944 Ag 754/44-5843

(1) Die Diphtheriesera mit den Kontrollnummern

1462 bis 1474 (wörtlich: „eintausendvierhundertzweiund- sechzig“ bis „eintausendvierhundertvierundsiebzig“) aus dem Serotherapeutischen Institut Gmb H. in Wien

sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein-

ziehung bestimmt.

(2) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deut- schen Apotheker-Zeitung und in der Pharmazeutischen Zentralhalle für Deutschland. 8

I. A.: Dr. Bieber.

*

Einziehung von Meningokokkenserum RdErl. d. RMdlI. v. 14. 4. 1944 Ag 663/44-5543

(1) Das Meningbkokkenserum mit der Kontrollnummer

7 (wörtlich: „sieben“) aus dem Serotherapeutischen In- stitut GmbH. in Wien

ist wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Ein-

ziehung bestimmt.

(2) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deut- schen Apotheker-Zeitung und in der Pharmazeutischen Zentralhalle für Deutschland. 8 G

A.: Dr. Christia

5 ³8.

88 2*

EV1“ 8 Einziehung von Tetan RdErl. d. RMdlI. v. 24. 4. 1944 Ag 752/44-5543

(1) Die Tetanussera mit den Kontrollnummern 576 bis 579 (wörtligh: „fünfhundertsechsundsiebzig“ bis

„fünfhundertneunundsiebzig“) aus dem Serotherapeuti- schen Institut GmbH. in Wien sind wegen Ablaufs der staatlichen Gewährdauer zur Einziehung bestimmt. &

(2) Eine gleiche Veröffentlichung erfolgt in der Deut- schen Apotheker-Zeitung und in der Pharmazeutischen Zentralhalle für Deutschland. G

I. A.: Dr. Bieber.

Zweite Anordnung

zur Durchführung der Gerbrindenaufbringung betr. Gewährung von Lederprämien

Vom 15. Mai 1944

Auf Grund des § 3 der Verordnung zur verstärkten beckung von Rohstoffen aus forstlichen Nebenerzeug- 8 vom 31. Nanuar 1939 (RGBl. 1 S. 133) wird ange- rdnet:

6686

§ 1

(1) Für die Gewinnung von Eichen- und Fichtengerb- inde werden nach Vereinbarung mit der Reichsstelle für ederwirtschaft aus dem dem Reichsforstmeister zur Ver-

K2 erlin, Freitag, den 19. Mai, abends

————

19244

(2) Die Lederpràmie besteht in der Zuweisung einer bestimmten Menge von „Unterleder 1“ (Sohlenleder) gegen Bezahlung.

) Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Leder- prämien be EE668 . 8- 8

(1) Die Lederprämien werden gewährt:

a) den bei der Gerbrindenaufbringung (Schälen, Auf- stellen, Trocknen und sonstige Pflege) unmittelbar ; Beschäftigten, das sind insbesondere: Wald-

arbeiter, die Rinden selbst aufarbeitende Wald- eigentümer bzw. Waldnutzungsberechtigte, die Rindengewinnung selbst durchführende Käufer und deren Arbeitskräfte (Lederprämie A),

denjenigen im Reichsgebiet wohnhaften Wald- eigentümern bzw. Waldnutzungsberechtigten so- wie denjenigen Forstbeamten und im Außendienst tätigen forstlichen Angestellten (auch des Reichs- nährstandes), die bei der Gerbrindenaufbereitung zwar nicht unmittelbar beschäftigt sind, in deren Waldungen bzw. Dienstbezirken aber Gerbrinde gewonnen wird (Lederprämie B).

(2) Darüber hinaus sind die Forst- und Holzwirtschafts- ämter ermächtigt, Prämien im Wege des Härteausgleichs zu gewähren. Die Gewährung dieser Prämien liegt im freien Ermessen der Forst- und Holzwirtschaftsämter; sie erfolgt jedoch nur, wenn bêèsondere Leistungen für die Bereitstellung der Gerbrinde nachgewiesen und als solche anerkannt CC“

(1) Die Lederprämie A [s 2 Abs. (1) al beträgt: a) bei der Aufbringung von Eichenlohrinde im einzelnen Forstbetrieb: 3 kg Unterleder I je 100 dz“) ordnungs- gemß aufbereiteter Lohrinde,

b) bei der Gewinnung von Fichtenlohrinde im einzelnen Forstbetrieb: . 1,5 kg Unterleder I je 100 dz“) ordnungs- gemäß aufbereiteter Lohrinde.

(2) Die Lederprämie B [s 2 Abs. (1) b] beträgt ins- gesamt je Prüfungsstelle bis zu 0,1 kg Unterleder I je 100 dz ordnungsgemäöß aufbereiteter Eichen- und Fichten- gerbrinde jedoch je Einzelperson in keinem Falle mehr als 0,250 kg.

(3) Für der Fichtenlohrinde gleichwertige Fichten- reppelrinde werden ebenfalls Lederprämien ge- währt; der Reichsforstmeister trifft hierzu die näheren Bestimmungen. 38

(4) Lederprämien werden nur in einer Höhe von 0,250 kg (Grundprämie) oder einem Vielfachen hiervon gewährt.

Ueber die Abrundung von aus der Gerbripdenauf- bringungsmenge sich errechnenden Teilbeträgen der Grundprämie ergehen besondere Ausführungsbestim- mungen.

8

(1) Die Gewährung der Lederprämien A und B erfolgt duf Antrag der gemäß § 2. Abs. (1) in Frage kommenden Empfänger durch die Prüfungsstelle, die für die Erteilung und Durchführung der Berbrindenaufbringungsfest- setzungen und der sonstigen der Gerbrindenaufbringung dienenden Auflagen zuständig ist. (2) Für die Lederprämie A gilt der Antrag gemöß Abs. (1) als gestellt, wenn der zur Gerbrindenaufbringung Verpflichtete der Prüfungsstelle den Abschnitt III des Einkaufsscheines über die verkauften Gerbrindenmengen übermittelt. Die Vorlage der Abschnitte III der Ein- kaufsscheine darf erst nach vollständiger Abwicklung sämtlicher Gerbrindenverkäufe des betreffenden Forst- betriebes erfolgen; eine gesonderte Prämienberechnung für Einzelverkäufe findet nicht statt. Ergeben sich insbesondere durch Abschluß von Vorverkäufen Minderlieferungen gegenüber den verkauften Gerb- rindenmengen, so ist der Antragsteller verpflichtet, auf der Rückseite des Abschnitts III des Einkaufsscheines die Höhe der tatsächlichen Lieferungen besonders zu ver- merken und durch Namenszug zu beglaubigen. Die Prüfungsstellen können zur Nachprüfung der auf dem Einkaufsschein verzeichneten Rindenmenge weitere Unterlagen (Frachtbriefe, amtliche Wiegescheine) an- fordern. Forstbetriebe, die wegen zu geringer Aufbringungs- mengen für sich allein eine Lederprämie nicht erhalten, können gemeinsam mit anderen Forstbetrieben die Ge- währung einer Lederprämie beantragen, wenn die Wald- besitzer sich gütlich darüber einigen, wer die Prämie er-

halten soll.

ügung gestellten Kontingent Lederpra ien gewährt.

*) 1 d2

Die Verteilung der Lederprämien innerhalb des ein- zelnen Forstbetriebes ist Sache des Betriebsführers.

(3) Die Lederprämie B ist durch die hierfür in Frage kommenden Einzelpersonen [ 2 Abs. (1) b] schriftlich nach Vorlage des endgültigen Aufbringungsergebnisses für den betreffenden Forstbetrieb bzw. Dienstbezirk bei der gemäß Abs. (1) zuständigen Prüfungsstelle zu bean- tragen.

Die Verteilung der Lederprämie B auf die Antragsteller erfolgt nach Abschluß der Rindengewinnung durch die Prüfungsstelle; Antragsteller, die besondere Leistungen bei der Aufbringung und Pflege der Rinde aufweisen, wer- den hierbei in erster Linie berücksichtigt.

(4) die Zuweisung von Lederprömien erfolgt durch Aus- gabe von Schlenmarken. Diese lauten jeweils auf 250 g Unterleder I.

(5) Die Gültigkeit der Schlenmarken ist befristet; eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer sowie ein Ersatz ver- lorengegangener Sohlenmarken findet nicht statt.

(6). Gegen die ausgegebenen Sohlenmarken kann die daragf vermerkte Menge Unterleder I bei Lederhändlern 8eg Schuhmacherrohstoffgenossenschaften bezogen wer-

en. . 98

III. Strafbestimmungen 5 5

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und die zu ihrer Durchführung erlassenen Bestimmungen werden, soweit sie die Lederabgabe betreffen (unrichtige Angaben, Mißbrauch der Sohlenmarken, bestimmungswidrige Ver- teilung des Leders usw.]) nach der Verordnung über Stra- fen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem. Gebiete der Bewirtschaftung be- zugsbeschränkter Erzeugnisse (Verbrauchsregelungs- Strafverordnung) in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBl. I S. 734) bzw. nach den Bestimmungen der §85 12 bis 15 der VO. über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 685), soweit sie die Vor- schriften über Aufbringung und Absatz der Gerbrinde be- treffen, nach den Bestimmungen des § 4 der Verordnung zur verstärkten Deckung von Rohstoffen aus forstwirt- schaftlichen Nebenerzeugnissen vom 31. Januar 1939. (RGBl. I S. 133) bestraft. 8 8

IV. Schlußbestimmungen

5 6

Diese Anordnung tritt am siebenten Tage nach ihrer

Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger und

Preußischen Staatsanzeiger in Kraft. 8 7

Diese Anordnung gilt auch in den

58 “““ Ost⸗-

gebieten. 2 9 H dan 15. 911 Der Reichsforstmeister.

In Vertretung des Staatssekretärs: Mah

Bekanntmachung 8

Die Feststellung des Vorliegens der Voraussetzung für den Vermögensverfall gemäß § 6 der Verordnung über den Verlust der Protektoratsangehörigkeit vom 2. No- vember 1942 (RGBl. I, S. 637) wird widerrufen für:

1. Graetz, Bruno, geb. 9. 2. 1878 in Rumburg, heimat-

zust. nach Warnsdorf, Bez. Rumburg, wohnh. gew. Wien I, Bartensteingasse 16. (Siehe Deutscher Reichs- dnzeiger Nr. 291/43, Seite 1, Ordnungszahl 24.) 8 2. G r. n geb. Mandl, Luise Marion, geb. 26. 12. 1905 in Kyjov-Mähren, heimatzust. nach Kyjov, wohnh. gew. VWien II, Hotel Dianabad. (Siehe Deutscher Reichsanzeiger Nr. 40/44, Seite 1, Ordnungszahl 18.) 3. w y, Max Israel, geb. 10. 6. 1894 in Raudnitz, 1 ö5wy, Otto Jakob Israel, geb. 12. 12. 1924 in Luck, uüund Löwy, Susanne Sara, geb. 24. 12. 1928 in Luck, sämtlich heimatzust. nach Raudnitz und wohnh. gew. in Prag I, Lange Gasse 33. (Siehe Deutscher Reichs- anzeiger Nr. 282/43, Seite 1, Ordnungszahl 64 66.) Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren. Mai 1944.

I. A.: Dr. Maurer.

Bekanntmachung

Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 S-. S. 293 in Verbindung mit dem Gesetz über die inziehung volks- und staatsfeindlichen Vermög 14. Juli 1933 RGBl. I S. 479 —, dem Runderlad de Reichsministers des Innern vom 14. Juli 1942 I 903/42 5400 MBliV. vom 22. Juli 1942 S. 1481 über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung

kommunistischen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des