1944 / 113 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 20 May 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Zentralhandelsregifter

1. Handelsregifter,

2. Güterrechtsregister,

3. Vereinsregifter, 4. Genossenschaftsregifter,

5. Musterregtster, 7. 6. Ucheberrechtseintragsrolle,

Konkurse und Vergleichssache 8. Verschiedenes. 1

1r

1. Handelsregiftor

2 die Angaben in 6( y wird eine Gewähr r vie Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.

Bernburg. 8

Handelsregister Amtsgericht Bernburg, 10. Mai 1944.

8 Veränderung:

B 223 Deventer-Werke Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Leo- poldshall:

Die Prokuren Paul Morgner und

Otto Wieneke sind erloschen.

Löschung:

B 230 Baentsch & Behrens Gesell- schaft mit beschränkter Haftung in Sandersleben.

Die Gesellschaft ist in der Weise umgewandelt, daß ihr Vermögen unter Ausschluß der Liquidation auf die alleinige Gesellschafterin, die Firma Deventer-Werke Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Spezial- fabrik für Dichtungen eßer Ert in Leopoldshall, übertragen ist.

Die Firma Baentsch & Behrens Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung. in Sandersleben ist damit aufgelöst.

Nicht eingetragen, dber veröffent- licht wird: Die Gläubiger der Firma Baentsch & Behrens GmbH. haben das Recht, binnen sechs Monaten Sicher- heit zu fordern, soweit sie nicht Be- friedigung verlangen können.

Bonn. [1832]

In das Handelsregister A Nr. 3424 ist am 9. 5. 1944 bei der Firma Hans Pakleppa in Bonn eingetragen wor-

den: Die Prokura des Peter Jakob

Schmitz ist erloschen. 8 Amtsgericht, Abt. 5 b, Bönn.

Boppard. [1833] Amtsgericht Boppard, 9. Mai 1944. A 275 Monreal's Verbandmittel-

fabrik, Inhaber: Jakob Monreal in

Boppard am Rhein. Die Prokura der

Ehefrau Jakob Monreal ist erloschen.

Das Geschäft nebst Firma ist durch

Erbgang auf die Witwe Jakob Mon-

real in Boppard übergegangen. Ge-

schäftsinhaberin ist die Witwe Jakob Flisabeth geb. Helm Boppard. Der Ehefrau Kurt Peters, Lissy geb. Monreal, in Boppard ist Einzelprokura erteilt mit qer Maß- gabe, daß sie die Firma nůur in Ge- meinschaft mit der Inhaberin zeich- nen darf.

Bredstedt. [1834] In das Handelsregister Abt. A 136 ist am 28. April 1944 bei der Firma peter Nielsen, Kraftfahrzeughandlung und Reparaturwerkstatt, Bredstedt, eingetragen worden: Die Prokura des Buchhalters Fritz Koch ist er- loschen. Das Amtsgericht Bredstedt. Breslau. [1917] Amtsgericht Breslau, 4. Mai 1944. Veränderung:

Abt. 62. B 3097 Huta Hoch- und Tiefbau-Aktiengesellschaft, Breslau (Hindenburgplatz 5): Die Prokura des Dipl.-Ing. Ludwig Küchle in Breslau und des Dr.-Ing. Otto Heesch in Halle a. S. ist erlöoschen. Bezüglich Heesch wird die gleiche Eintragung für die Zweigniederlassung bei dem Amtsgericht in Halle a. S. erfolgen.

Crailsheim. Amtsgericht Crailsheim. Eintraqung im Handelsregister des Amtsgerichts Langenburg vom 8. Mai 1944 bei B 1 Schüle-Hohenlohe Akt. Ges., Sitz Gerabronn: Die Prokura des Carl Fuhr in Kassel ist erloschen. Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassung in Kassel bei dem Amtsgericht Kassel und für die Zweigniederlassung in Plüderhausen bei dem Amtsgericht Schorndorf er- folgen.

[1835]

Düsseldorf. Handelsregister. Amtsgericht Düsseldorf, 9. Mai 1944. HI.-R. A 11 401 Walz & Windscheid. Düsseldorf: Die Prokura des Dr. Walter Reinecke ist erloschen.

H.-R. A 13 472 Stahlwerk Carp & Hones Kommanditgesellschaft, Düssel- dorf: Die Einlagen von 2 Komman-

ditisten sind herabgesetzt.

1918]

Duisburg. 11919] Amtsgericht Duisburg, 8. Mai 1944. 1 Veränderung:

A 7543 Kohlenhandelsgesellschaft Niederrhein Weyer, Franke & Co. in Duisburg (Claubergstraße 11). 14 Kom- manditisten sind neu eingetreten, 5 Kommanditisten sind ausgeschie- den; bei 11 Kommanditisten ist die Einlage erhöht und bei 43 herab- gecgetzt.

Freiberg, Sachs. Amtsgericht Freiberg, Sa., am 10. Mai 1944. Veränderung: X 309 Böttcher & Co. in Frei-

[1920]

H.-R

Gesellschafter Kaufmann Hans

Ommert in Freiberg. Nunmehr offene Handelsgesellschaft seit 1. Mai 1944. Zur Vertretung der Gesell. schaft ist nur der Gesellschafter Friedrich Wilhelm Böttcher in Frei- berg ermächtigt.

Hagen, Westf. [1836] Handelsregister des Amtsgerichts Hagen.

Aenderung:

Am 6. 5. 1944;]. A 2806 Wilhelm

Holthaus, Hagen:

Die Prokuren der FEhefrau Emil Garthe, Laura geb. Wallberg, und des Kaufmanns Erich Feuerbaum sind er- loschen.

Heiligenbeil.

. Veränderung:

Eingetragen bei H.-R. B 3 Heiligen- beiler Zeitung, Druckerei und Ver- lagsanstalt G. m. b. H. in Heiligen- beil am 26. April 1944: Das Stamm- kapital ist auf Grund der Urkunde vom 23. Dezember 1943 (Nr. 547 der Urk.-Rolle des Notars Nueske in Königsberg [Pr)) um 7600,— RM er- höht und beträgt daher jetzt 40 000 Reichsmark.

Heiligenbeil, den 26. April 1944.

Amtsgericht.

[1837]

Iserlohn. [1923] Amtsgericht Iserlohn, 30. April 1944. A 1443 Rudolf Kruse, Iserlohn: Die Prokura der Ehefrau Rudolf Kruse in Iserlohn ist erloschen. Korneuburg. [1921] Amtsgericht Korneuburg, Korneuburg, dm 25. April 1944. Veränderung:

Nr. H.-R. B 64 Fa. Niederdonau Erdöl-Gesellschait mit beschränkter Haftung. Niederlassung: Prinzendorf, Niederdonau. Armin Rüscher, Diplom- kaufmann, Wien 89, Penzinger- straße 86, ist Gesamtprokura erteilt. Er zeichnet gemeinsam mit einem Geschäftsführer. Der Gesellschafts- vertrag wurde in der Gesellschafter- versammlung vom 12. Oktober 1943 Dabgeändert und neu gefaßt. Korneuburg. [1922] Amtsgericht Korneuburg. Korneuburg, am 17. April 1944.

Veränderung:

H.-R. A 46 Fa. Alois Gasser, Eisengroßhandlung u. Niederlas-

Nr. Kom. Ges. Schlosserwarenerzeugung, sung: Retz: Dorothea Gasser, Han- delsgesellschafterin, Wien, IV. Brucknerstraße 8, ist Kollektivpro- kura erteilt. Sie zeichnet und ver- tritt gemeinsam mit Alois Gasser oder mit einem anderen Prokuristen die Firma.

Labiau. [1924] Bekanntmachung.

Unter Nr. 16 des Handelsregisters A ist am 28. April 1944 folgendes ein- getragen worden: Die Firma Franz Morgenroth in Labiau ist auf den Kaufmann Ernst Liedtke in Labiau übergegangen. Die Haftung des Pächters für die im Betriebe des Geschäftes begründeten Verbindlich- keiten des Verpächters sowie der Uebergang der im Betriebe be- gründeten Forderungen auf Pächter ist ausgeschlossen. Labiau, den 28. April 1944.],

Amtsgericht. Leitmeritz. [1925] Handelsregister. Amtsgericht Leitmeritz, 26. April 1944.

Aenderung:

7 H.-R. A 278 Josef Peh & Co., Fabrik pharmazeutischer Präparate und Produkte, Tetschen: Die Prokura des Ph. Mr. Rudolf Lorenz ist er- loschen. 8

Liegnitz. [1838] Handelsregister Amtsgericht Liegnitz. 4. Mai 1944.

B 282 Gemüse Zentrale, G. m. b. H.,

Liegnitz: Die Prokura Martin Reich loschen.

ist er-

Linz, Donau. [1926] Amtsgericht Linz (Donau), Abt. 8, . am 8. Mai 1944. Veränderung: A 1097 Reisser u. Co., Sitz Linz (Goethestraße 30): Die Prokura des Walter Barfuss ist erloschen.

Litzmannstadt. Handelsregister. Amtsgericht Litzmannstadt, den 5. Mai 1944. Veränderungen. H.-R. A 28 „Trikotagenfabrik Albert Seide & Co.“ in Litzmannstadt (Fride- ricusstr. 65). Der Industrielle Arthur Fiedler in Litzmannstadt ist in die Ge- sellschaft als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten. Zur Ver- tretung der Gesellschaft sind, unter Ausschluß des Gesellschafters Arthur Fiedler von der Vertretung, nur die Gesellschafter Albert Seide und Leo- pold Jesse, und zwar ein jeder vo ihnen selbständig, berechtigt.

[1839]

den

Luckau. [1840] Bekanntmachung.

Firma Ernst Haack, Luckau N/L. H.-R. A 1 —. Die Prokura der Witwe Alma Schimmelpfennig geb. Kaske in Luckau N/IL. ist erloschen.

Luckau N/IL., den 22. April 1944.

Amtsgericht.

M. Gladbach. 8 Handelsregister Amtsgericht M. Gladbach. Veränderungen:

Am 5. 5. 1944. B 629 Maschinen- fabrik Meer Aktiengesellschaft M. Gladbach: Die Prokura des Dr. Her- mann Christoph Eberle ist erloschen.

Opladen. 8 [1842]

Handelsregister Amtsgericht Opla- den, 6. Mai 1944. Veränderungen: Firma Werner & Co., Spezialfabrik für Feuerlöschtechnik in Leverkusen Nr. 952 der Abt. A. Die Prokuren Ppaul Werner und Walther Bode sind infolge Eintritts als persönlich haf- tende Gesellschafter erloschen.

Pulsnitz. [1843] Handelsregister. Amtsgericht Pulsnitz, 4. Mai 1944. Veränderung:

A 272 Otto Käppler, Pulsnitz, Ernst Otto Käppler ist durch Tod ausge- schieden. Es haben eine offene Han- delsgesellschaft errichtet: Margarete Helene verw. Trommer geb. Käppler in Pulsnitz, Meta Erna verehel. Glöckner geb. Käppler in Freiberg, Flora Liesbet verehel. Dulheuer geb. Käppler in Pulsnitz. Die offene Han- delsgesellschaft führt die bisherige Firma fort. Zur Vertretung der Ge- sellschaft sind nur die Frauen Trom- mer und Dulheuer ermächtigt, und zwar jede für sich allein. Frau Glöckner ist von der Vertretung ausgeschlossen.

Schopfheim. [1928]

Handelsregistereintrag A Band II Nr. 16 zur Firma Gg. Uehlin in Schopfheim: Der Alma Brüderlin geb. Zubler in Schopfheim ist Einzelpro- kura erteilt und der Liselotte Kalt- hoff geb. Brüderlin in Schopfheim Gesamtprokura. Die Gesamtprokura des Karl Leidner ist erloschen.

Schopfheim, den 10. Mai 1944.

m .. Salzwedel. . [1929]

Handelsregister Amtsgericht Salz- wedel, 11. Mai 1944. Veränderung: A Nr. 389 G. Schröter, Samenzucht und Gartenbau in Salzwedel. Die Prokura des Gerhard Schröter in Salzwedel ist erloschen. 1

8

Seelow, Mark. 11980] Handelsregister Amtsgericht Seelow/Mark.

B 5 Kreissiedlungsgesellschaft Le- bus, G. m. b. H., Seelow/Mark: Die Prokura des Hochbautechnikers Kurt

Biering in Seelow ist erloschen.

Seelow, den 2. Mai 1944 .

Das Amtsgericht.

Striegau. 1 Agmtsgericht Striegau, den 11. Mai 1944.

8 Veränderung: 8 B 55 Flachswerk Mittelschlesien

6““

G. m. b. H. in Gräben: Durch Be- Gesellschafterversamm-

schluß der lung vom 15. Dezember 1943 ist das Stammkapital um 900 000,— RM auf 2 600 000,— RM erhöht wo

119232. Amtsgericht Wien, Abt. 131, am 4. Mai 1944.

A 11 335 Gebauer, Griller & Dörf- ler (früher: A. Dörfler & Co. Kommandit- gesellschaft) (Wien, XVI., Bach- gasse 23, fäbriksmäßige Erzeugung von Isolierschläuchen, isolierten Drähten und Litzen für elektrische Zwecke sowie Spezialantennen). Die Prokuren des Dr. Heinrich Gebauer und Karl Griller sind erloschen.

12 188 Thomas Travniéek (Wien, XVI., Schillhammergasse 20, Handel mit Papier-, Material- und Farbwaren im großen). Während der Dauer der Verlassenschaft nach Thomas Trav-

Wien.

niéek wird diée Firma von 2Zdenko,

Travniéek vertreten.

12 189 Marie und Franz Wodak, Obst- und Gemüsegroßhandel (Wien, XVI., Schellhammergasse 13). Die Gesellschaft wird nur durch die Ge- sellschafterin Marie Wodak ver- treten. 0

Wien. [1933] Amtsgericht Wien, Abt. 131, am 28. April 1944.

X 6038 Franz Herrmann, Inh. Wil- helm Herrmann’s Witwe & Söhne (früher: Franz Herrmann, offene Han- delsgesellschaft) (Wien X./75, David- gasse 95, fabriksmäßige FErzeugung von Gewächshausbauten und Zentral- heizungen). Die nunmehrige offene

Handelsgesellschaft wird nur von der

2 4 Gesellschäfterin Rosa Herrmann ver- NEII1 1“ 11“““

Winsen, Luhe. [1934]

In das hiesige Handelsregister ist heute unter Nr. 319 die offene Handelsgesellschaft Spedition „Adler“ E. Hansen & Co. in Hörsten Nr. 9 eingetragen. Das bisherige Filial- geschäft des Hamburger Hauptge- schäfts wird nunméhr als Hauptge- schäft weitergefühnt. Gesellschafter sind Kaufmann Ernst Peter Friedrich Hansen und Ehefrau Gertrud Hansen geb. Müller, beide in Hörsten Nr. 9. Amtsgericht Winsen/IL., 4. Mai 1944.

4. Genossenschafts⸗ B reaister [1847]

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 473 Lindenberger Spar- unde Darlehnskasse im Kreise Nieder- barnim eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht einge- tragen wörden: Die Firma ist geän- dert in Raiffeisenkasse Lindenberg eingetragene Genossenschaft mit un- beschränkter Haftpflicht zu Linden- berg, Kreis Niederbarnim. Satzung ge- ändert durch Beschluß der General- versammlung vom 16. April 1944 hin- sichtlich 5 1 (Firma). Amtsgericht Ber- lin, Abt. 571, den 11. Mai 1944. Böhm.-Leipa. [1848]

Genossenschaftsregister. Amtsgericht Böhm.-Leipa, am 8. Mai 1944. Veränderung.

Gen. III 15 Bei der Genossen- schaftsfirma: Volksbank Teichstatt, eingetragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftung mit dem Sitze in Teichstatt, wurde folgende Aende- rung eingetragen: Neueingetragen wird als Vorstandsmitglied: Adolf Ha- nisch, Gastwirt in Teichetatt.

Breszau. 81849. In unser Genossenschaftsregistèr ist heute bei Nr. 430 Bau- und Wiri- schaftsgemeinschaft eingetragene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haft- pflicht Breslau folgendes eingetragen worden: Die Vertretungsbefugnis der Liquidatoren ist beendet. Die Firma ist erloschen. 1 Breslau, den 5. Mai 1944. Amtsgericht. Crossen, Oder. [1936] Amtsgericht Crossen (Oder), den 5. Mai 1944. Genossenschaftsregister. 17: Durch Beschluß der Gene- pril 1944

Nr. ralversammlung vom 23. ist die Firma der Cossarer Spar- und Darlehnskasse, e. G. m. b. H., in Raiffeisenkasse Cossar, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, geändert. Dippoldiswalde. [1850]

Genossenschaftsregister. Amtsgericht Dippoldiswalde, am 8. Mai 1944.

12. Spar- und Darlehnskasse Ober- carsdorf, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Obercarsdorf. Die Genossenschaft ist in eine solche mit beschränkter Haft- pflicht umgewandelt worden. Die Firma lautet jetzt Spar- und Darlehns- kasse Obercarsdorf, eingetraàgene Ge- nossenschaft mit beschränkter Haft- pflicht.

8

Ebenrode. [1851]

Amtsgericht Ebenrode,

am 24. April 1944. Genossenschaftsregister. Gen.-R. 33. Brennereigenossenschaft Mühlengarten, eingetragene Genossen- schaft mit beschränkter Haftpflicht in Mühiengarten. Die Firma ist er- loschen. Exin. [1852] . Veränderung.

Gn.-R. 9 Landwirtschaftliche Ein- und Verkaufsgenossenschaft e. G. m. b. H. Exin. Durch Generalversamm- lungsbeschluß vom 16. Februar 1944 ist das Statut in 6 54 Abs. 1 geän- dert. An Stelle 4 vom Hundert können 5 vom Hundert Zinsen den zum Schluß des vorhergehenden Jahres ermittel- ten Geschäftsguthaben der Genossen zugewiesen werden. 8

Exin, den 9. Mai 1944.

Das Amtsgericht.

Freiberg, Sachsen. [1938] Amtsgericht Freiberg, Sa., 6. 5. 1944. Auf Blatt 16 des Genossenschafts- registers für Frauenstein, betr. die Spar- und Darlehnskasse Hartmanns- dorf b. Frauenstein eingetragene Ge- nossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, ist heute eingetragen worden, daß die Genossenschaft durch Beschluß der Generalversammlung vom 1. Februar 1943 in eine solche mit beschränkter Haftpflic- wandelt worden ist. Glatz. 11939] Im Genossenschaftsregister Nr. 84 wurde bei der Volksbank Glatz, ein-

G nostes Ka mit h schränkter Hafthfesehe in Glatz, 6. Mai 1944 eingcatra n:

Die Generslvesrsem dung beschlie einstimmig die istt mme von E 500,— auf RM 250.— e Anteil herau zusetzen. ““

Ferner wurcit, 9 8 184 1944 e dort eingetrag Ne dem die Ge ralversammlufeee die J wrabsetzun Haftsumme auts 824% b9o0,— rechtsg tig beschlossen nqagt beschließt Generalversammlt ung instinmig Zerlegung von G zes tsantell Haftsumme von RtI Sh Deer. in

getragene

utscher Reich

reußischer Et

Erscheint an sedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die

monatlich 2,30 ℛℳ zusüglich Zustellgebhr. für degderch. I Anzeigenstelle monatlich 1,90 . Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW7 68, Wllhelmstr. 32. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jedet Nummer sst aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 7. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

8

161

aatsanzeig

a

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petlt⸗ Zeile 1,10 ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85. Mh ℳ. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW 68, Wilhelmstraße 32, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rarnde) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

gleiche Teile à H 25,—. Sleic zeitig wird die höcht 2 Zabl der ¹ schäftsanteile, mit wiü lcher ain nosse sich beteilige kann, aut einstimmig Str We Mb schlußfassung wurde is zustimmeng Gutachten des Revasionsverbandéà

verlesen. 1— Amtsgericht Glatz, 10. Mai 1944

119 aftsregfster ei dem S02

Halle, Saale.

In das Genossensc heute unter Nr. 339 Gewerk für Handwerl er von Halle und Umgebung, ein letragene 0 nossenschaft mit beschränkter pflicht, Halle a. S, eingetrag vworden:

Durch Beschluß der Generalvs sammlung vom 24. Oktober 19431 die Firma geändert in: Sozialgeweg der DAF (Handwerk, Handel und werbe) des Kreises Halle-Stadt eing tragene Genossenschaft mit schränkter Haftpflicht. Gegenste des Unternehmens ist jetzt: 1. Schaffung und Betätigung einer g meinsamen Betriebsorganisation die Gebiete der Menschenführum̃ sozialen Betreuung und Leistung förderung in den beteiligten trieben; 2. die vemeinschaftlic Durchführung und Förderung sozia Einrichtungen und Maßnahmen beteiligten Betriebe. Die gesan Tätigkeit der Genossenschaft hat Zielsetzung der Deutschen Arbei front zu entsprechen und sich nas den vom Amt für Sozialgestaltung Handwerk und Handel in der Des

schen Arbeitsfront ergehenden Richa

linien zu vollzziiehen. Halle a. S., den 6. Mai 1944. 8 Deas Amtsgericht.

Stolp. [194 Amtsgericht Stolp, 28. April 194 Gn. R. 50 A Molkereigenossensch eingetragene Genossenschaft mit b schränkter Haftpflicht in Stolpmünd Die Firma lautet jetzt: Raiffeise Molkerei Stolpmünde, eingetrages Genossenschaft / mit beschränk Haftpflicht. Traben-Trarbach. 119 Bekanntmachung. Gen.-Reg. Nr. 17 (Zell). Genossenschaftsregister des Am gerichts Traben-Trarbach ist he bei dem unter Nr. 17 (Zell) eing tragenen Pündericher Spar- und D. lehnskassenverein, e. G. m. u. H. pünderich eingetragen worden, d die Firma nunmehr lautet: Raiffeise kasse, eingetragene Genossensch. mit unbeschränkter Haftpflicht Pünderich/ Mosel. Traben-Trarbach, den 10. Mai 19 Amtsgericht.

In d

7. Konlurse und Vergleichsfache

Berlin. [21 Das Konkursverfahren über Nachlaß des Architekten Riche Ollsen, Berlin-Schöneberg, Trau steiner Str. 8, ist nach Abhaltung Schlußtermins aufgehoben worden. Berlin, den 10. Mai 1944. Amtsgericht Berlin. Abt. 353.

Hamburg. 1“ Das Konkursverfahren über Nachlaßvermögen der am 19. Oktoh 1939 verstorbenen Ehefrau Ella- helmine Margareta Specht geb. Hoc zuletzt wohnhaft Hamburg-Lokster

Pinneberger Str. 21, ist am 15 1944 nach erfolgter Abhaltung 6 Schlußtermins aufgehoben worden, Das Amtsgericht Hamburg. Abt. Limbach, Sachsen.

Das Konkursverfahren über Nachlaß des verstorbenen Bäöcke meisters Bernhard Weiß in Limbes wird unbeschadet weiterer Nad tragsverteilungen aufgehoben. Schl termin ist abgehalten 163 KO.).

Amtsgericht Limbach/Sachs., den 2. Mai 1944.

Verantwortlich für den Amtlichen und Na amtlichen Teil, den redeaktionellen Tesil, Anzeigenteil und für den Verlag: 1. V.: Rudolf Lantzsch ip Berün 8 9 Druck der Preußischen Verlags- und Drucke GmbH., Berlin

Preis dieser Nummer; 10 Rpf.

1 113 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 33 33

Berlin, Sonnabend, den 20. Mai, abends

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21

1944

—.— ugg

Aüchern Inhalt des amtlichen Teile: Deutsches Reich Anordnung über Weinverteilerspannen beim Verkauf

deutscher Weine. Vom 18. Mai 1944. gsekanntmachung des Polizeidirektors in Kaiserslautern

über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.

Amtliches Deutsches Reich

Anordnung

über Weinverteilerspannen beim Verkauf deutscher Weine 1

Vom 18. Mail 1944

““ 1““ Auf Grund des 5 2 des Gesetzes zur Durchführung des gierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars r die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 (RGBl. I. 927) wird mit Zustimmung des Beauftragten für den ierjahresplan angeordnet: .“ (1) Bei dem inländischen Verkauf von deutschem eiß- oder Rotwein dürfen höchstens die sich aus der Anlage zu dieser Anordnung ergebenden Bruttoverdienst- pannen auf den Einstandspreis aufgeschlagen werden. ofern der sich nach Gruppe II oder III der Anlage er- gebende Bruttoverdienst niedriger ist als der nach der orgruppe höchstens zulässige Verdienstbetrag, kann an Stelle des Vomhundertsatzes der Gruppe II oder III der

nach der Vorgruppe höchstens zulässige Verdienstbetrag berechnet werden. Die Anlage ist Bestandteil dieser An- ordnung.

(2) Die unter Nr. 1 a und 2 a der Anlage zugelassenen gruttoverdienstspannen gelten nur für Lieferungen an inzelhändler ([Ladengeschäfte und andere offene Ver- aufsstellen), an Gaststätten und an letzte Verbraucher.

(3) Für alle anderen Lieferungen der Weinverteiler ster Hand dürfen höchstens die Spannen nach Nr. 1 b

d 2 b der Anlage berechnet werden. .“

(1) Außer den nach § 1 zulässigen Bruttoverdienst-

annen dürfen folgende Unkosten berechnet werden:

a) beim Bezug im Faß und bei der Abgabe in Flaschen zur Abgeltung der Kosten für Abfüllung und Ausstattung von den abfüllenden Weinver- teilerbetrieben mit Ausnahme der Betriebe des Einzelhandels ein Zuschlag von 0,15 RM für die Liter- und 1h-Flasche und von 0,12 RM für die ½ Flasche,

b) die beim Bezug der Weine entstandenen normalen Kosten für Fracht, Rollgeld und Transportversiche- rung und gegebenenfalls die Kosten für Fracht und Rollgeld bei Rücksendung oder Voreinsendung des Leergutes,

c) die bei der letzten Anschaffung zulässigerweise gezahlten Preise für Gebinde, Flaschen und Ver- packung sowie die normale Fracht bei Belieferung des Empfängers (Lieferfracht). Bei überwiegenden Lieferungen innerhalb des Ortes der Lieferfirma und dessen Umgebung kann die zuständige Preis- bildungsstelle auf Antrag die Berechnung durch- schnittlicher Frachten und Rollgelder zulassen,

d) die von der Hauptvereinigung der deutschen Wein- und Trinkbranntweinwirtschaft nach den je- weiligen Bestimmungen erhobene Abgabe zur Be- seitigung von Notständen im deutschen Weinbau,

e) zur Abgeltung der Pflege- und Lagerkosten für Weine älterer Jahrgänge ein Zuschlag von höchstens 10 v. H. des nach § 3 bestimmten Ein- standspreises für jedes volle Jahr der Lagerhaltung durch den den Zuschlag berechnenden Weinver- teiler. Die Lagerfrist beginnt mit dem Tage der Schlußschein- oder Rechnungsausstellung, frühe- stens jedoch mit dem 15. Januar des der Ernte des

Weines folgenden Jahres. Die Berechnung dieses Zuschlages ist pnur Weinverteilerbetrieben ge- stattet, nicht dem Einzelhandel.

2) Die Kosten zu a, c und d sind bei Lieferungen

Wiederverkäufer (Weinverteiler, Einzelhändler, Gast- d Schankwirtschaften) in den Rechnungen besonders szuweisen.

3) Andere Aufwendungen und Kosten als die in Ab- z 1 aufgeführten dürfen nicht berechnet werden.

5 3 Einstandspreis im Sinne des § 1 ist

a) beim Erwerb des Weines vom Erzeuger der zu-

lässige Schlußscheinpreis frei Keller Verteiler- betrieb, einschließlich der Schlußschein- und der

) Gilt nicht in den Apen- und Dona eingegliederten Ostgebieten.

berechenbaren Kommissionsgebühren, jedoch ohne]

die Kosten für die Bezugsfracht und ohne Rollgeld. Die Kosten frei Keller Verteilerbetrieb dürfen 2 v. H. des Schlußscheinpreises nicht übersteigen. Sie können pauschal in dieser Höhe bei Bildung des Einstandspreises berechnet werden. Werden statt Wein Trauben, Maische oder Most erworben, 8o gilt als Einstandspreis der unter Berücksichti- gung des von dem Reichskommissar für die Preis- bildung oder mit seiner Zustimmung festgesetzten Umrechnungsschlüssels, des Kelterungszuschlages und der Abstichzuschläge sich errechnende Betrag. Bei dem Erwerb von Jungwein vor dem zweiten Abstich können zur Errechnung des Einstands- preises auf den Schlußscheinpreis 4 v. H. des Schlußscheinpreises aufgeschlagen werden; beim Erwerb des Weines von einem Weinverteiler der nach den Vorschriften dieser Anordnung ge- bildete Rechnungsbetrag einschließlich der Kosten frei Keller Verteilerbetrieb, jedoch ohne die Kosten für die Bezugsfracht, Gebinde, Flaschen, Ver- packung, Abfüllung und Ausstattung und ohne die nach § 2 Abs. 1 d berechnete Abgabe. Für die Berechnung der Kosten frei Keller Verteilerbetrieb gilt die Bestimmung unter a. für Verteiler mit Eigenerzeugung der für die Eigen- erzeugung nach den geltenden Bestimmungen der Hauptvereinigung der deutschen Wein- und Trink- branntweinwirtschaft zulässige Schlußscheinüber- nahmepreis zuzüglich der Schlußscheingebühren; für zugelassene Weinverteiler oder gleichgelagerte Betriebe, die Wein in ihren Filialen oder in ihren Ladengeschäften abgeben, bei der Abgabe in diesen Filialen und Ladengeschäften der sich nach § 1 berechnende Abgabepreis ohne die in § 2 be- zeichneten Unkosten. 88

5 4 1 (1) Bei der Abgabe deutscher Weine durch Weinver- teilerbetriebe, die nicht Einzelhändler sind, an letzte Ver- braucher, kann zu den nach § 1 errechneten Abgabe- preisen ein Zuschlag von 15 v. H. dieser Preise berechnet werden. 1—

(2) Weinverteilerbetriebe, die bisher bei der Abgabe deutscher Weine an letzte Verbraucher sowohl im Ver- sandgeschäft wie auch im eigenen Ladengeschäft oder in der eigenen offenen Verkaufsstelle die gleiche Preis- bildung hatten, dürfen bei diesen Geschäften auf den Großverteilerabgabepreis nach § 1 die nach der Anlage zulässigen Bruttoverdienstspannen der Einzelhändler schlagen. 6 8

(1) Die Zahlungs- und Lieferungsbedingungen der Weinverteiler im Geschäftsjahr 1936 dürfen nicht zuun- gunsten der Abnehmer geändert werden.

(2) Das Verhältnis der Faßweinverkäufe zu den Ver- käufen der von den Weinvorteilerbetrieben auf ½ Flaschen gefüllten Weine im Geschäãftsjahr 1940 darf nicht zugunsten der Flaschenweinverkäufe geändert werden.

§ 6

(1) Schlußscheinfrei eingekaufte Weine dürfen von Weinverteilern nur an Ladengeschäfte oder ähnliche offene Verkaufsstellen, Gast- und Schankwirtschaften und an letzte Verbraucher verkauft werden. Die Ein- schaltung eines Weinverteilers zweiter Hand muß volks- wirtschaftlich notwendig sein. Verkäufe an eine zweite Verteilerstufe, die lediglich zur Erzielung von Gewinnen erfolgen, sind nach den Bestimmungen der Verordnung zur Verbilligung des Warenverkehrs vom 29. Oktober 1937 (RGBl. I S. 1142) unzulässig.

(2) Die Abgabe deutscher Weine durch Einzelhändler (Ladengeschäfte oder ähnliche offene Verkaufsstellen) und durch Gast- und Schankwi letzte Verbraucher erfolgen.

§ 7 8

Einkaufsbelege und die schriftlich zu fertigend Kalkulationsunterlagen für die Preisbildung deutscher Weine sind von den Weinverteilerbetrieben mindestens drei Jahre aufzubewahren. 8

3 5 8

Der Reichskommissar für die Preisbildung oder die von ihm beauftragten Stellen können in volkswirtschaftlich begründeten Faällen oder zur Vermeidung unbilliger Härten Ausnahmen von den Bestimmungen dieser An- ordnung zulassen. Insbesondere kann Weinverteiler- betrieben auf Antrag von der zuständigen Preisbildungs- stelle nach Anhörung des Wein- und Trinkbranntwein- wirtschaftsverbandes gestattet werden, daß sie Durch- schnittsspannen nach den bisher geltenden Vorschriften der Anordnung über die Festsetzung von Weinverteiler- spannen vom 25. Juni 1940 RAbz. Nr. 150 vom 29. Juni 1940 —, jedoch unter Zugrundelegung der sich aus der Anlage ergebenden Spannensätze berechnen.

9 9

Der Reichskommissar für die Preisbildung erläßt die zur Durchführung oder Ergänzung dieser Anordnung er- forderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften.

§ 10

Die Anordnung tritt am 1. Juni 1944 in Kraft. Sie gilt auch für alle Verträge, die bis zu diesem Tage noch nicht erfüllt sind. Mit dem gleichen Zeitpunkt werden die An- ordnung über die Festsetzung von Weinverteilerspannen vom 25. Juni 1940 RAnz. Nr. 150 vom 29. Juni 1940 in der Fassung der Aenderungsanordnung vom 30. Juni 1942 RAnz. Nr. 156 vom 7. Juli 1942 und die zur Durchführung dieser Anordnung erlassenen Bestimmungen aufgehoben.

Die Bestimmungen der Anordnung Nr. 53 der Haupt- vereinigung der deutschen Wein- und Trinkbranntwein- wirtschaft, betr. Preisbildungs- und Lieferbestimmungen für die Versorgung der Wehrmacht, der Waffen- und des Reichsarbeitsdienstes mit Weinbauerzeugnissen vom 15. März 1943 (RNVbl. S. 119), werden durch diese An- ordnung nicht berührt.

Barlin. den 18. Iht. 193.

Der Reichskommissar för die Preisbildun g. Fischböck.

Anlage zur Anordnung über Weinverteilerspannen beim Verkauf deutscher Weine vom 18. Mai 1944

——

8 Bruttoverdienstspannen in v. H.- Sätzen bei Einstandspreisen nach § 3

der Anordnung

Gruppe I: Gruppe II: Gruppe IIk: bis zu 2,— RMsüber 2,— RM bis über 4,— RM je Liter oder4,— RM je Ltr. je Liter oder bis zu 1,50 RMsod. Gdb. 1,80 RMℳM] über 3,— RM je ¼ Flaschebis 3,— RM jej je ¼ Plasche Flasche

1. Weinverteiler 1. Hand

Korbflaschen oder Flaschen

(bei schlußschein- a) für Mengen bis zu ½¼ Stück

pflichtigem Einkauf vom Erzeuger) b) für Mengen über ½¼ Stück

Einkauf im Faß oder in Flaschen und Abgabe im Faß, in

(d. h. durchschnittlich 600 Liter)

Einkauf im Faß und Abgabe in ¼ oder ½ Flaschen a) für Mengen bis 800 ¼ oder 1600 ¼ b) für Mengen über 800 ¼ oder 1600 ¼ Flaschen

Flaschen

3

Weinverteiler 2. Hand

(bei schlußschein- freiem Einkauf vom Weinverteiler 1. Hand)

a) für Mengen bis zu ‧¼ Stück (d. ü. durchschnittlich 600 Liter)

rv) fir Mengen über ½¼ Stück

Einkauf im Faß und Abgabe im Faß oder Korbflaschen

Einkauf im Faß und Abgabe in ¼⁴ oder ¼ Flaschen a) für Mengen bis 800 ¼ oder 1600 ¼ Flaschen b) für Mengen über 800 ¼ oder 1600 ½¼ Flaschen

5.

7*

6.

Einzelhändler (Laden- geschäfte und andere

offene Verkaufsstellen)

und in Flaschen

Einkauf in Flaschen und Abgabe in Flaschen

) Vergl. jodoch 5 1 Absatz 2 und 3 der Anordnung!