1944 / 115 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 May 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Ladner, Erich, geb. am 9. 2. 1936 in St. Gallen /

Lenderoth, Robert

Schweiz, Le i b ber and, Walter, geb. am 2. 8. 1924 in Stutt⸗ art 9 Otto, geb. am 22. 11. 1909.

in Ichstedt/ Thüringen,

Lenz, Arno, geb. am 4. 1. 1914 in Penzig, O. L., Lenz, Klara Martha Ida, geb. Pfeiffer, geb, am⸗

2. 2. 1891 in Schönthälchen, Kr. Bolkenhain, Lenz, Kurt, geb. am 12. 9. 1912 in Penzig, O. L.,

Löw, Johann, geb. am 19. 6. 1909 in St. Josefen

Lögw, Luise, geb. Gillmann,

i St. Gallen/ Schweiz, SsSe H eb. am 29. 6. 1909 in

Grabs, Kanton St. Gallen (Schweiz), Löw, Johann, geb. am 5. 12. 1941 in St. Gallen/

Ludwig, Camilla Nora,

Schweiz, 1 9 8 dw g, Gerhard, geb. am 27. 5. 1914 in Berlin,

eb. Schrader, geb. am 24. 7. 1920 in Bogota/Kolumbien,

Mähr, Josef, geb. am 8. 7. 1909 in Diepoldsau

Schweiz,

Mähr, Sophie, geb. Alge, geb. am 22. 1. 1911 in⸗

Mähr, uno,

Mähr,

Widnau’/Schweiz, Mienan,SBrunz, geb. am 9. 2. 1984 in Widnau

ehr Guido, geb. am 21. 5. 1936 in Widnau

Schweiz,

Maiter, Magda Ursula Sofie, geb. am J. 11. 1929

in Stuttgart,

Maier, Oskar Romuald, geb. am 80. 7. 1924 in

Zürich/Schweiz, 1 Maier, Willi Konrad, geb. am Grießen bei Waldshut /Baden,

24. 7. 1925 in

Mauck, Katharina 28. geb. Bornstein, geb.

Mayerthaler,

am 17. 7. 1879 in 88 urt/ Main,

Johann, geb. am 16. 3. 1906 in St. Gallen/Schweiz, I

Mayerthaler, Frieda, geb. Meier, geb. am 23. 3.

1910 in Schwellbrunn, Kanton Appenzell (Schweiz),

Meier, Fritz, geb. am 12. 5. 1916 in Basel/Schweiz, Meier, Hedwig, geb. Weber, geb. am 18. 3. 1916

in Birsfelden, Kanton Baselland (Schmeig b Meier, Kurt, geb. am 9. 9. 1939 in 8ee.z Meier, Sylvia, geb. am 27. 7. 1935 in Basel, Schweiz, Moll, Edwin, geb. am 15. 11. 1923 in Altshausen bei Riedlingen /Württemberg,

Mühle, Waldemar Alfred Herbert, geb. am 23. 6. 1908 in Görlitz/Schlesien,

Müller, Heinrich Johann, geb. am 21. 12. 1908

in Hildesheim,

Muͤller, Hildegard Margarete, geb. Söbner, geb.

am 18. 1. 1910 in Gotlenbau,

Müller, Kathleen Karin, geb. am 1. 6. 1943 in

Mora/Schweden,

Rebstock, Franz Adolf, geb. am 9. 8. 1910 in Basel

Rebstock, Emma, geb. Kummli,

Schweiz, eb. am 20. 10.

1911 in Möhlin, Kanton Aargau (Schweiz),—

Rebstock, André, geb. am 13. 10. 1938 in Basel

Schweiz,

3 Rebstock, Alfred, geb. am 7. 2. 1912 in Basel/

Rebstock, Elise, geb. Schmaßmann, Rebstock, Alfred, geb. am 1. 2.

Schweiz,

eb. am 2. 8. 1917 in Läufelfingen, Kanton Aargau (Schweiz), 1941 in Basel /

Schweiz,

Reif, Karl Wilhelm, geb. am 15. 12. 1912 in Basel

Schweiz,

9. Reif, Maria Luise, geb. Metzger, geb. am 16. 2.

1908 in Liel/Baden,

Ri.st, Wilhelm, geb. am 7. 11. 1904 in Lausanne/

Schweiz,

Röthenbacher, Ernst, geb. am 8. 5. 1906 in

172. 173. 174.

175. 176. 177. 178. 179.

Fützen b. Waldshut Baden,

Rosenberg, Alffred, geb. am 4. 8. 1923 in Weser⸗ münde Bremerhaven,

Rumberg, Albrecht Alexander, geb. am 19. 7. 1904 in Deuben b. Dresden,

Rumberg, Ebba Malin Maria, geb. Hallengren, geb. am 5. 4. 1913 in Malmö/Schweden, Rumberg, May⸗Britt Ingegärd, geb. am 9. 8. 1938 in Trelleborg/Schweden, Salm⸗Hoogstraeten, Adolfine, geb. von Er⸗ langer, geb. am 9. 10. 1863 in London,

Sammer, Franz, geb. am 10. 1. 1907 in Ampfl⸗ wang Oberdonau, Sammer, Elisabeth, geb. Sturmayr, geb. am 24. 2. 1911 in Aschach Oberdonau,

Sammer, Franz, geb. am 2ℳ. 2. 1939 in Hofen, Kanton Thurgau (Schweiz),

179 a. Sammer, Fritz, geb. am 1. 4. 1948 in Hofen,

180.

181. 182.

183.

Spitz, Anna, geb. Gux,

Kanton Thurgau (Schweiz), Samson, Anneliese Friederike Josephine, geb. Zaubitzer, geb. am 23. 2. 1905 in Essen,

Samson, Gabriele, geb. am 4. 3. 1933 in Berlin, Samson, Perecy Fred, geb. am 22. 3. 1936 in Berlin⸗Lankwitz,

Sommerlad, Ernst Heinrich, geb. am 27. 10. 1895 in Ziegenberg, Kr. Friedberg,

eb. am 11. 2. 1900 in

Schönwald über Mähr. Neustadt,

Schrefl, Adolf, geb. am 5. 2. 1908 in Wallisellen,

Kanton Zürich (Schweiz),

Schrefl, Verena, geb. Kuhn, geb. am 18. 9. 1912

in Buchs, Kanton St. Gallen (Schweiz),

Schuh, Bernhard, geb. am 26. 2. 1907 in St. Gallen /

Schweiz,

Schuh, Rosa, geb. Schieß, geb. am 12. 3. 1909 in

Winkeln, Kanton St. Gallen (Schweiz),

Sta z mor err1 F. 4 *† ⁷½4☛ Steimer, Fritz, geb. am 18. 7. 1907 m Rorschach,

Kanton St. Gallen (Schweiz),

„Steimer, Klara, geb. Schieß, geb. am 8. 11. 1905

in Herisau/Schweiz, Stiller, Albert, geb. am 10. 6. 1911 in Aesch, Kanton Baselland (Schweiz),

Stiller, Lilly, geb. Stäubli, geb. am 17. 10. 1915

d

in Rheinfelden, Kanton Aargau (Schweiz),

8.

193. 194.

195.

Tautenhahn, Jlona Marion, geb. am 12. 1.

Timeus, Timeuns, Karl, geb. am 24. 8. 1935 in Bafsel/ „Timeus, Tomaschewski, Ladislaus, geb. am 26. 10. 1891 Vollmer, Eugen, geb. am 30. 10. 1909 in Arbon /

Vollmer, Marlies, geb: am 11. 2. 1941 in Arbon Weber, Gustav, geb. am 2. 8. 1903 in Goldach, Weber, Rosa, geb. Muther, geb. am 11. 6. 1907 in Weber, Paul, geb. am 17. 1. 1933 in St. Gallen /

Weber, Arthur, geb. am 26. 12. 1933 in St. Gal⸗

Wetzel, Arthur, geb. am 18. 12. 1911 in Basel Wetzel, Rosa, geb. Kreil, geb. am 28. 5. 1910 in

.Wiggenhauser, Berta, geb.

9. Wittorf, Konrad Albert, geb. am 13. 10. 1940 in

227.

228. Zaitz, Georg, geb. am 28. 9. 1908 in Wien, 229. Ziehler, Fritz, geb. am 12. 6. 1911 in Reinach,

230. Ziehler, Rosa, geb. Buholzer, geb. am 21. 3. 1905 231. 282. Ziehler, Fritz, geb. am 22. 7. 1937 in Menziken,

233. sb; cht, Ernst Michael, geb. am 26. 7. 1906 in

Be

Auf Grund des § 22des Gesetzes über den Widerruf von

Einb

angehörigkeit vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) in Ver⸗ bindung mit § 1 der Verordnung über die Aberkennung der

Staa

keitserwerbes in der Ostmark vom 11. Juli 1939 (RGBl. 1.

S. 1

des

ange *

Amberg, Eugen, geb. am 29. 1. 1911 in Gehlberg

Bauknecht, Felix, geb. am 4. 2. 1906 in Unlingen/

Frensdorff, Peter Julius, geb. am 17. 8. 1924

in Dresden,

8 4

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 1138 vom 23 Mai 1944. E. 2

Stiller, Manfred, geb. am 12. 6. 1938 in Bafel/

Schweiz, 1 88 La ut . nhahn, Willvy, geb. am 4. 1. 1906 in Gorns⸗

dorf, Kr. Chemnitz, 8 Tautenhahn, Hildegard, geb. Sturmoefel, geb. am 21. 3. 1911 in Königsberg,

1931 in Königsberg, Tautenhahn, Werner Helmut, geb. am 11. 7.

1937 in Bern/Schweiz, 1 Time 1i; Jlden geb. am 28. 5. 1910 in Birsfelden,

Kanton Baselland (Schweiz), 6- Alice, (ach Meier, geb. am 25. 3. 1814

in Basel/Schweiz,

Schweiz, 1 Franz, geb. am 29. 9. 1939 in Basel

Schweiz, in Mielee/Polen,

Schweiz, 3 Vollmer, Jda, geb. Ortner, geb. am 23. 12. 1911 in Goldach, Kanton St. Gallen (Schweiz),

Schweiz,

Kanton St. Gallen (Schweiz), Wängi, Kanton Thurgau (Schweiz), Schweiz,

len/ Schweiz, 1 Weber, Evika, geb. am 18. 10. 1938 in St. Gallen / Schweiz,

Schweiz,

Waldshut/Baden, Wiggenhauser, Zosef, geb. am 4. 6. 1912 in Gossau, Kanton St. Gallen (Schweiz),

Loher, geb. am 15. 4. 1915 in Herisau, Kanton Appenzell (Schweiz), Wilder, Barbara, geb. Lampeidl, geb. am 16. 11. 1911 in Wien,

Wittorf, Paul Georg Albert, geb. am 14. 5. 1908. in Bornhöved ’/ Schleswig,

. Wittorf, Hilda Elisabeth, geb. Fürst, 1. 11. 1909 in Hamburg,

Wittorf, Detlev, geb. am 17. 8. 1937 in Zürich Schweiz, 8 5

geb. am

Zürich/ Schweiz,

Wittorf, Ulrich, geb. am 14. 3. 1943 in Zürich Schweiz,

Wohlschlegel, Ernst, geb. am 13. 1. 1911 in Allschwil, Kanton Baselland (Schweiz),

Wohlschlegel, Johanna, geb. Runser, geb. am 22. 1. 1915 in Hegenheim/ Elsaß, b

Wohlschlegel, Pia, geb. gm 9. 3. 1938 in Basel/ Schweiz,

.Wohlschlegel, Verena, geb. am 21. 4. 1939 in Basel /Schweiz,

. Wunderer, Ernst Richard, geb. am 10. 1. 1911 in Freiburg ’/Breisgau,

Wunderer, Margrit, geb. Hügli, geb. am 23. 8.

1914 in Allschwil, Kanton Baselland (Schweiz),

Wunderer, Bernhard Richard, geb. am 18. 9.

1941 in Basel/Schweiz,

Kanton Aargau’/Schweiz,

in Reinach, Kanton Aargau (Schweiz), Ziehler, Adolf, geb. am 22. 7. 1937 in Menziken, Kanton Aargau (Schweiz),

Kanton Aargau (Schweiz),

Kork/Baben. rlin, den 19. Mai 1944. Der Reichsminister des Innern. J. A.: (Unterschrift).

——

Bekanntmachung

ürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staats⸗

tsangehörigkeit und den Widerruf des Staatsangehörig⸗

235) werden im Einvernehmen mit dem Reichsminister Auswärtigen folgende Personen der deutschen Staats⸗ hörigkeit für verlustig erklärt:

be Erika, geb. Meisinger, geb. am 25. 3. 1906 in Wien, .

Thüringen,

Amberg, Alice, geb. Roth, geb. am 9. 12. 1918 in Reigoldswil/Kanton Baselland/ Schweiz,

5 berg, Marlies, geb. am 27. 8. 1933 in Basel Schweiz,

Amberg, Wolfgang, geb. am 30. 4. 1939 in Basel Schweiz,

Württemberg,

Calmann, Gerta Olga, geb. Hertz, geb. am 23. 5. 1905 in Hamburg, 5 Frensdorff, Hulda Wilhelmine, geb. Hartmann, geb. am 23. 8. 1892 in Tetschen a. E.,

in Dresden, Frensdorff, Klaus Rudolf, geb. am 17. 8. 1924

11. Glück, Elise Betty Therese, geb. Schönthan von Pern⸗ wald, geb. am 19. 9. 1877 in Hamburg, 12. Goldberg, Marie Else, geb. Lott, geb. am 27. 10. 1893 in Lippstadt, 13. Goldberg, Elfriede Dorothea Fanny, geb. am 4. 8. 1923 in Berlin⸗Friedenau, 1 14. Goldberg, Peter Fritz Rudolf, geb. am 26. 3. 1927 in Berlin⸗Friedenau, 1b 15. von Goldschmidt⸗Rothschild, Katharina Eleonore Veronika Irma Luise, geb. Graf Henckel von Donnersmarck, geb. am 8. 2. 1902 in Berlin, 16. von Goldschmidt⸗Rothschild, Archibald⸗ Patrick Friedrich Maximilian Benedikt, geb. am 4. 8. 1928 in Berlin, 17. Grünberg, Auguste, geb. Laznicka, geb. am 16. 8. 1896 in Wien, b 18. Heinl, Nikolaus, geb. am 9. 12. 1878 in Frauenreuth. B. A. Eger, 19. Hinzelmann, Camilla Anna⸗Marie, geb. Kierdorf, geb. am 27. 7. 1905 in Dresden, 20. Hinzelmann, Peter Max Hans, geb. am 27. 2. 1929 in Dresden, 21. Hinzelmann, Helga Hedwig Camilla, geb. am 27. 5. 1931 in Dresden, Hinzelmann, Irene Carla, geb. am 15. 2. 1934 in Dresden, Leeser, Maria Franziska Irmgard geb. Raffauf, geb. am 2. 3. 1894 in Berlin⸗Charlottenburg, Leeser, Irene, geb. am 9. 12. 1926 in Frankfurt / Main, Leeser, Albert Mathias Eckhard, geb. am 2. 6. 1929 in Stuttgart, 1 Marx, Elsa Regina geb. Jacobi, geb. am 9. 11. 1888. in Zittau/Sachsen, 27, Nicolai, Max geb. am 25. 1. 1915 in Luxemburg, 28. Nordschild, 8”e geb. Krussig, geb. am 22. 3. 1893 in Metz, 29. Nordschild, Vera, geb. am 138. 4. 1923 in Berlin, Prüsse, Walter, geb. am 22. 11. 1910 in Bottmingen Kanton Baselland/ Schweiz, 31. Vorster, Werner Walter, geb. am 9. 8. 1908 in Leverkusen⸗Wiesdorf. Das Vermögen vorstehender Personen wird als dem Reiche verfallen erklärt. 39 16 8

Berlin, den 19. Mai 19444a4. Der Reichsminister des Innern.

J. A.: (Unterschrift.)

Betrifft: Durchführung des Kartensystems für Lebensmittel für die 64. Zuteilungsperiode vom 26. Juni bis 23. Juli 1944

Erster Teil

9 8 Feestsetzung der Rationen

Die Lebensmittelrationen der 63. Zuteilungsperiode gelten mit folgenden Ausnahmen auch in der 64. Zuteilungsperioder

Die Ausgabe von 100 g Fleischschmalz auf die Reichsfett⸗ karten 1. ;⸗ Wochenkarten für ausländische Zivilarbeiter entfällt. Der Ausgleich erfolgt innerhalb der unverändert bleibenden Gesamtfettration durch Erhöhung der Butter⸗, Margarine⸗ oder und zwar erhalten die Ver⸗ sorgungsberechtigten über 14 Jahre sowie die Inhaber der Reichsfettkarten SV 3 und SV 5 100 g Margarine mehr, während die Verforgungsberechtigten bis zu 14 Jahren sowie die Inhaber der Reichsfettkarten SV 2, SV 4 und 8V 6 eine um 100 g erhöhte Butterration erhalten. Bei Inhabern der Reichsfettkarte SV 1 erfolgt der Ausgleich durch Erhöhung der Margarineration um 40 g und der Speiseölration um 50 g. Ausländische Zivilarbeiter erhalten wie vor der Fleisch⸗ schmalzzuteilung als Fettration 550. Butter und 325 g Margarine. Die Schlachtfettzulagen werden unter Wegfall der Fleischschmalzausgabe wieder auf die volle Höhe von 250 g für Schwerarbeiter und von 1000 g für Schwerstarbeiter fest⸗ gesetzt. Die neuen Fettrationen ergeben sich aus der Anlage.

Die unveränderte Nährmittelration von 600 g (bei In⸗ habern der blauen Nährmittelkarten SV/G und SV/G⸗dgd 300 g) wird in voller Höhe in Getreidenährmitteln verteilt. Die Zuteilung von Kartoffelstätkeerzeugnissen entfällt in der 64. Zuteilungsperiode. Die Höhe der Teigwarenration ist gegenüber der 63. Zuteilungsperiode unverändert geblieben.

Es werden demgemäß folgende Erzeugnisse in der gleichen Menge wie in der 63. Zuteilungsperiode verteilt:

Brot, Mehl, Fleisch, Käse, Quark, Teigwaren, Kaffee⸗Ersatz⸗ und Feeere Vollmilch, Zucker, Marmelade, Kunsthonig und Kakaopulver.

Zweiter Teil Durchführungsbestimmungen und sonstige Regelungen Erster Abschnitt

Kartenwesen

Die Reichs⸗Mahlkarten verlieren mit Ablauf des 25. Juni 1944 ihre Gültigkeit. Da das Getreidewirtschaftsjahr mit dem 31. Juli 1944 abläuft, werden für die Zeit vom 26. Juni bis 23. Juli 1944 Reichs⸗Mahlkarten ausgegeben, die nur einen Mahlabschnitt enthalten. Die Bestimmungen über die Her⸗ stellung und Ausgabe dieser Karten bleihen mit der Maß⸗ gabe unverändert, daß das Format auf Din A 6 = 10,5: 14,8 Zentimeter (32 Nutzen) verringert wird.

Zweiter Abschnitt 1 Scchlußbestimmungen Die Verbraucher haben die Bestellscheine 64 in der Woche

vom 19. bis 24. Juni 1944 bei den Verteilern abzugeben,

sofern nicht die Ernährungsämter die Abgabe auf bestimmte Tage dieser Woche beschränken.

Die gemäß den Vorschriften dieses Erlasses hergestellten Matern werden wie üblich von der Deutschen Zentraldruckerei, Ausweichbetrieb J. Neumann in Neudamm (Neumark), übersandt.

Die Ernährungsämter haben die Druckmatern, die nicht für das gesamte Reichsgebiet einheitlich hergestellt werden, sofort nach ihrem Eingang auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Die Bestimmungen dieses Erlasses über die Zuteilungen

18

8 *

Nargarine

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 1135 vom 23. Mai 1944. S. 3

für die Zeit vom 26, Juni bis 23. Juli 1944 treten am 26. Juni 1944, die übrigen Anordnungen, soweit nichts anderes bestimmt ist, sofort in Kraft.

Berlin, den 28. April 1944. 8

Der Reichsminister für Ernährung und Kriegsproduktion.

Zusammensetzung der Fettrationen

ARpormalverbraucher über 18 Jahre i46 61259 Margarine . . . . . . . 200 g auf Kleinabschnitte Speiseöl 50 g = . 62,5 g

8 875 g 3 Jugendliche von 14 bis 18 Jahren 11111414*4* 1111“*“ Speiseöl 50 g = 62,5 g 8 Kinder von 6 bis 14 Jahren . Butter . 868,5 G Margarine 250 1112,5 g Kinder von 3 bis 6 Jahren b 1X““ 800 g Kinder bis zu 3 Jahren 550 g Selbstversorger mit Butter . 8V 1 über 18 Jahre⸗ 8 Margarine. 350 g, davon 100 g auf

Kleinabschnitte 125 g

475 g SV 3— 6 bis 14 Jahre

. 362,5 g SV 5 14 bis 18 Jahre Margarine. —. 560 g, davon 60 g au Kleinabschnitte

Butter

Speiseöl 100 g = . .

Margarine

Speiseöl 50 g -⸗ʒ 62,5 g Selbstversorger mit Schlachtfetten SV 2 über 18 Jahre 111“ SV 4 6 bis 14 Jahre J1“ SV 6 14 bis 18 Jahre b 500 g Ausländische Zivilarbeiter

„eö“ S 550 g’ 325 g Gehnü n-gh Zulagen in Fett für Schwerarbeiter Margarine .. 1““ Schlachtfette 250 g

Butter.

Schwerstarbeiter 6ö18 .1000 g 1775

Lang⸗ und Nachtarbeiter

Margarine Schlachtfette

Anordnung IV/44

des Reichsbeauftragten für Chemie (Bezugsregelung für Schuhereme)

Vom 20. Mai 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ indung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 92 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers angeordnet: ..“

§ 1

Schuhcreme im Sinne dieser Anordnung sind alle farbigen und farblosen Pasten, die der Schuhpflege dienen! Nicht⸗ hierunter fallen Lederfette, Lederöle, Putzsteine und Putz⸗ wasser aller Art 1b 1

(1) Schuhcreme darf an Verbraucher nur gegen die hierfür

vorgesehenen Abschnitte der Reichsseifenkarte oder gegen be⸗

sonderen Bezugschein abgegeben und von ihnen bezogen

werden.

(2) Die Abschnitte der Reichsseifenkarte lauten über je

etwa 35 g Schuhereme und sind nur nach Aufruf gültig.

6

8

. 2

(3) Die besonderen Bezugscheine für Schuhereme werden an Betriebe des Beherbergungsgewerbes, an Anstalten und Gemeinschaftslager sowie an sonstige öffentliche Einrichtun⸗ gen, deren / Fägg nicht im Besitze einer Reichsseifenkarte sind, von den Wirtschaftsämtern ausgegeben.

§ 3 8 Die Landeswirtschaftsämter geben auf Weisung der Reichs⸗ telle „Chemie“ den Aufruf in ihren Bezirken bekannt.

§ 4

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach en §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr und den Strafvorschriften der Verordnung über Strafen und Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften auf dem Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter Er⸗ zeugnisse (Verbrauchsregelungsstrafverordnung) in der Fassung vom 26. November 1941 (RGBl. I S. 734) bestraft

g auf Kleinabschnitte

§ 5 Diese Anordnung tritt am 25. Mai 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zu⸗ stimmung des zuständigen Cfehs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Luxemburg und im Bezirk Bialystok. Berlin, den 20. Mai 1944.

Der Reichsbeauftragte für Chemie.

FFI“

Berichtigung

mechanik und Optik (Absatzlenkung im Bereich der Ortho⸗ pädie⸗Mechanik) vom 27. Marz 1944 in Nr. 106 In § 1 Absatz 1 ist in der 7. Zeile nach dem Wort „ist“ einzufügen: h8 „im Inland“. § 1 Absatz 1 hat demnach folgenden „Die Lieferung von 8 Bruchbändern 2. Suspensorien Gummistrümpfen . Fußstützen durch industrielle und handwerkliche Hersteller oder durch Großhändler ist im Inland nur an Fachgeschäfte oder Fach⸗ geschäften gleichgestellte Geschäfte zulässig.“ Berlin, den 20. Mai 1944. . Der Reichsbeauftragte für Feinmechanik und Optik J. A.: (Unterschrift).

Nichtamtliches Deutsches Reich

Der Königlich Schwedische Gesandte in Berlin, Herr Arvid Richert, hat Berlin am 13, Mai 1944 verlassen. Während seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat von Post die Geschäfte der Gesandtschaft.

Aus der Verwaltung Die Heiratsrückzahlung aus der Rentenversicherung

Heiratende weibliche Mitglieder der Rentenversicherung er⸗ halten auf Antrag die Hälfte der entrichteten Beiträge erstattet, wobei als unterer anrechnungsfähiger Termin der 1. 1924 festgesetzt worden ist. auf einige wesentliche Kriegserleichterungen für diese Heirats rückzahlung hingewiesen. So hängt der

schaft erhalten ist. Eine Mindestzahl von Beiträgen hraucht also nicht nachgewiesen zu sein. Auch ist es für die Erstattung nicht mehr Voraussetzung, daß die Versicherte ihre Berufstätigkeit auf⸗ giht; sie kann vielmehr die Erstattung, auch dann beantragen, wenn sie die Absicht hat, nach wie vor in ihrem Beruf zu bleiben. Ferner bvaucht der Erstattungsantrag nicht alsbald nach der Heirat gestellt zu werden. Viele weibliche Versicherte setzen auch

der Anordnung 11/44 (0 3) des Reichsbeauft agten für Fein⸗

Kein Nachteil aus Weiterarbeit (Kriegserleichterungen

kommt die Vorschrift entgegen, daß der Erstattungsantrag noch binnen drei Jahren nach der Heirat gestellt werden kann und daß nicht nur die bis zur Heirat entrichteten Beiträge, sondern dar⸗ über hinaus auch die Beiträge bis zum Ablauf der Woche er⸗ stattet werden, in der der Antrag gestellt wird. Die dreijährige Antragsfrist ist im Kriege noch besonders bis zum Ablauf des auf das Kriegsende folgenden Kalenderjahrs verlängert worden. Der Erstattungsantrag wird, soweit es sich um die Invalidenversiche⸗ rung handelt, an die zuständige Landesversicherungsanstalt, hin⸗ sichtlich der Angestelltenversicherung an die Reichsversicherungs⸗ anstalt für Angestellte in Berlin⸗Wilmersdorf gerichtet. Es kann aber der Antrag auch bei einem anderen Versicherungsträger, Ver⸗ sicherungsamt oder einer sonstigen Behörde oder bei einer Rechts⸗ beratungsstelle der DAF. eingereicht werden. Dabei empfiehlt sich, dem Antrag die Heiratsurkunde und die letzte Quittungs⸗ oder Versicherungskarte beizulegen. Mit der Erstattung erlöschen alle Rechte aus den bisher entrichteten Beiträgen. Die vom Unternehmer getragene Beitragshälfte verfällt also zugunsten der anderen Versichgrren. Bleibt die Antragstellerin noch weiter versicherungspflichtig, 1 beginnt mit den hierfür zu entrichten⸗ den Beiträgen ein völlig neues Versicherungsverhältnis, für das die früheren Beiträge ohne jede FSe sind. Für die Er⸗ werbung des Rentenanspruchs muß also die mindestens fünf⸗ jährige Wartezeit mit den neuen Beiträgen erfüllt werden, auch wenn sie mit den alten bereits erfüllt war. Will eine Versicherte diesen Nachteil vermeiden, dann muß sie von der Stellung des Erstattungsantrages absehen. Dadurch kann sie erreichen, daß für ihre künftige Rente auch die früheren Beiträge berücksichtigt wer⸗ den. Die Frage, weshalb der Erstattungsanspruch nur den weib⸗ lichen Versicherten gegeben ist, beantwortet sich wie folgt: Die weiblichen Versicherten belasten regelmäßig nicht, wie ihre männ lichen Berufskameraden, die Versicherung mit Ansprüchen auf Hinterbliebenenrenten. Die Sonderleistung der Erstattung soll hierfür einen Ausgleich bilden.

Kunst und Wissenschaft

Spielplan der Berliner Staatstheate in der Zeit vom 24. bis 29. Mai 1944

Staatsoper Mittwoch, 24. Mai: Romeo und Julia. Musikal. Leitung: Kraus a. G. Beginn: 17 Uhr. Donnerstag, 25. Mai: Der Troubadour. Mufikal. Leitung: Heger. Beginn: 17 Uhr. Freitag, 26. Mai: Orpheus und Eurydike. Musikal. Lei⸗ tung: Heger. Beginn: 17 ½% Uhr. 1 8 Sonnabend, 27. Mai: La Traviata. Musikal. Leitung: Schüler. Beginn: 17 ¹¶¼ Uhr. Musikal. Leitung: Schüler.

Sonntag, 28. Mai: Carmen.

Beginn: 17 Uhr. 8 Montag, 29. Mai: La Traviata. Mustkal. Leitung: Schüler. Beginn: 17 ¼ Uhr. Schauspielhaus

Mittwoch, 24. Mai: Johannisfeuer. Beginn: 17 Uhr.

Januar Es wird nun im Reichsarbeitsblatt

. Erstattungsanspruch nicht mehr davon ab, daß die Wartezeit erfüllt und die Anwart⸗

V Sonnabend, 27. Mai: Mit meinen Augen. Beginn: 17 Uhr.

Donnerstag, 25. Mai: Othello. Beginn: 16 ¼ Uhr.

Freitag, 26. Mai: Johannisfeuer. Beginn: 17 Uhr.

Sonnabend, 27. Mai: Pygmalion. Beginn: 17 ¼ Uhr.

Sonntag, 28. Mai: Othello. Beginn: 16 ¹¼h Uhr.

Montag, 29. Mai: Das Leben ist Traum. Beginn: 17 Uhr.

Lustspielhaus

Mittwoch, 24. Mai: Die Reise nach 17 % Uhr.

Donnerstag, 25. Mai: Mit meinen Augen. Beginn: 17 Uhr.

Freitag, 26. Mai: Die Reise nach Paris. Beginn: 18 Uhr.

Paris. Beginnt

1 Ver Sonntag, 28. Mai: Mit meinen Augen. Beginn: 17 Uhr. nach der Heirat, gerade im Kriege, die Berufstätigkeit fort. Ihnen ! Montag, 29. Mai: Mit meinen Augen. Beginn: 17 Uhr.

Wirtschaftsteit

8 Hoher Anteil der Privat⸗ und Kleinbahnen an den Kriegs⸗ 1 transportleistungen

Die Auforderungen an die Bahnen im Großdeutschen Reich er⸗ höhten sich bis zum fünften Kriegsjahr in ständig steigendem Maße. Die Hauptbelastung trägt naturgemäß die Deutsche Reichsbahn, deren Streckennetz sich seit Kriegsbeginn fast verdoppelt hatte. Aber guch die Verkehrsbedeutung der nichtreichseigenen Bahnen ist während des Kriches durch die große Zahl der Anlagen und Ferti⸗ gungsbetriebe, die an ihnen liegen, bedeutend gestiegen. Zur Wür⸗ digung und Anerkennung der Leistungen, die die deutschen Privat⸗ eisenbahnen und Kleinbahnen zu den Kriegstransporten beige⸗ tragen haben, empfing Reichsverkehrsminister Dr. Ing. e. h. Dorp⸗ müller die Vertreter dieser Bahnen am 18. Mai in einer feierlichen, Sitzung, der u .a. Staatssekretär Dr. Ing. Ganzenmüller, der Fach⸗ gruppenleiter Privateisenbahnen, Regierungsbaumeister a. D. Oppermann, der Fachgruppenleiter Kleinbahnen, Regierungsbau⸗ rat a. D. Wehrspan und der Fachgruppenleiter der gewerblich be⸗ triebenen Privatanschlußbahnen, Direktor Fischer sowie der Leiter der Privat⸗ und Kleinbahnabteilungen im Reichsverkehrsmini⸗ sterium, Ministerialdirigent Drache, und der Referent für die Auf⸗ sicht der Pripat⸗ und Kleinbahnen, Ministerialdirigent Dr. Wolte⸗ ring beiwohnten. 1“ Reichsminister Dr. Dorpmüller sprach den Fachgruppen⸗ leitern seine besondere Anerkennung für die Leistungen der von ihnen vertretenen Eisenbahnen aus und bat sie, auch seinen Dank und seine Anerkennung den Gefolaschaften der deutschen Privat⸗ Feisenbahnen und Kleinbahnen zu übermitteln. Gleichzeitig gab er den Faͤchgruppenleitern Oppermann und Wehrspan davon Kenntnis, daß der Reichswirtschaftsminister durch ihre Ernennung zu Wehrwirtschaftsführern eine Würdigung der Leistungen der von ihnen vertretenen Eisenbahnen vorgesehen hat. In einer später angesetzten Pressekonferenz machte der Fach⸗ gruppenleiter der Kleinbahnen, Regierungshaurat a. D. Wehr⸗ wirtschaftsführer Wehrspan, einige interessante Angaben über die Bedeutung der nichtreichseigenen Eisenbahnen und über ihren Anteil an den Kriegstransportleistungen. Im Personenverkehr, sagte der Vortragende, erreichen die Leistungen der Privat⸗ und Kleinbahnen in den letzten Jahren rund 10 % der Reichsbahn⸗ leistungen an beförderten Personen. Die Länge der Privateisen⸗ bahnen betrage zur Zeit in⸗Deutschland 4824 km, die der Klein⸗ bahnen 10 149 km. Yon allen auf der Schiene beförderten Güteyn berühre etwa der sechste Teil die Privat⸗ und Kleinbahnen. Das vermehrte Verkehrsaaifkommen dieser Bahnen überstieg während des Krieges im Personenverkehr bereits das Doppelte des Vor⸗ kriegsumfanges. Das Wort Kleinbahn stamme nicht aus der ersten Zeit der Eisenbahnen vor etwa 100 Jrhren, sondern erst aus den Jahren um 1892 als das Nreußische Gesetz über Kleinbahnen und Privatanschlußbahnen in Kraft trat. In der Vofksanschauung habe sich mit dem Begriff „Kleinbahnen“ der Gedanke an ein rückständiges nicht leistungsfähiges, insbesondere nicht mehr neu⸗ zeitliches Verkehrsmittel verknüpft. Die Entwicklung der als Kleinbahnen bezeichneten Eisenbahnen seit 1893 und besonders jetzt im Kriege habe aber gezeigt, daß sie diese Bewertung nicht mehr verdienen Die Tatsache. daß im Jahre 1943 61 Mill. bh an Gütern sowie 191 Mill. Personen befördert wurden. lasse die hohe Bedeutung der Kleinbahnen er⸗ kennen, und zwar auch dann, wenn man sie mit den entsprechenden

Zahlen der großen Schwester „Reichs

hauptsächlich die

5 % der km⸗Länge der Kleinbahnen benutzen die öffentlichen Straßen. Die übrigen 95 % liegen in gehöriger Eisenbahnform auf besonderem Bahnkörper auf dem Lande. Namentlich auf dem flachen Lande würden die Kleinbahnen verkehrsmäßig betrieben, wo sie sich in jeder Hinsicht als unentbehrlich er⸗ weisen. Die bauliche Unterhaltung und Erneuerung koste je Kilometer Bahnlänge nur 1312 Hℳ, während sie bei der Reichs⸗ bahn etwa das Neunfache koste. Im Güter⸗ und Personen⸗ verkehr seien die Leistungen im Jahre 1943 um 117 bzw. 165 % größer als im Jahre 1933. Der Anteil der Kleinbahnen, ge⸗ messen an der Länge aller Bahnen, betrage 14 %; fast die Hälfte aller Kleinbahnen befinde sich in den deutschen Ostprovinzen, wo ihr Anteil an der Länge aller Bahnen etwa 40 %, in Preußen 21 % ausmache. Preußen sei überhaupt das Heimatland der Kleinbahnen, denn 93 % aller Kleinbahnstrecken liegen in Preußen. Neben Preußens überragendem Kleinbahnbesitz gebe es die meisten Kleinbahnen noch in Baden, Oldenburg und Mecklenburg, die wenigsten in Bayern, Sachsen und Württem⸗ berg. Die Bezeichnung Kleinbahnen, so unrichtig sie sonst sei, finde am ehesten noch ihre Berechtigung bei der Betrachtung der Spurweite. Fast genau die Hälfte, nämlich 5004 km, sind schmalspurig. Von diesen schmalspurigen Kleinbahnen sei wieder die Hälfte meterspurig, die andere Hälfte 75 em⸗spurig. Eine Spur von 60 em hätten noch 672 Kleinbahnen. Von den 10 000 km Kleinbahnen seien nur 93 km, also nicht einmal 1 %, zweigleisig, bei den Privatbahnen seien dies 2 %, bei der Reichsbahn 38 %. Günstiger sei das Verhältnis der elektrisch betriebenen Kleinbahnstrecken zu den übrigen. Bedeutend ist die Zahl der Privatanschlüsse an Kleinbahnen. Diese Anschlüsse vermitteln einen sehr namhaften Teil des Güterverkehrs der öffentlichen Bahnen. Vom Güterverkehr der Kleinbahnen ent⸗ fielen 28 % auf den Binnenverkehr. Der Anteil der Personen⸗

verkehrseinnahmen (41 Mill. Rℳ) am Gesamtverkehr liege bei

den Kleinbahnen mit 34 % ähnlich wie bei den Privatbahnen. In den Kleinbahnen ist ein Gesamtkapital von 578 Mill. HR.ℳ investiert. Den relativ größten Anteil an ihrem Gesellschafts⸗ kapital von 223 Mill Rℳ haben das Deutsche Reich und der Preußische Staat aufgebracht mit 26 %, davon Preußen allein 23 %. Die Verzinsung dieses Anlagekapitals liegt im Durch⸗ schnitt unter 1 %. Bei den Kleinbahnen herrscht also nicht die Gewinnerteilung, sondern der Gemeinnutzen vor. Diese durch⸗ schnittliche niedrige Verzinsung schließt aber nicht aus, daß ein⸗ heiner Kleinbahnen privatwirtschaftlich betrachtet, sehr günstig astehen.

Oft ist für mehrere Kleinbahnen die Betriebsführung in einer Hand zusammengefaßt; auch die Reichsbahn betreibt selbst einige Kleinbahnen, sonst sind die Provinzen große Kleinbahnbetriebs⸗ führer. Außerdem gibt es bedeutende Privatfirmen, die Klein⸗ bahnen betreiben. Sowohl, die Betriebsführer der öffentlichen Hand wie auch die Privatbetriebe verfolgen die gleiche Verkehrs⸗ polilik, nämlich die Aufschließung des flachen Landes und die Ver⸗ bindung abliegender Orte mit Personen⸗ und Güterverkehr.

Das, was über die Kleinbahnen hier mitgeteilt ist, gilt im wesentlichen auch für die Privateisenbahnen. Eine weitere Klasse der nichtreichseigenen Eisenbahnen sind die Privatanschlußbahnen. Von diesen sind organisatorisch mit den Privat⸗ und Klein⸗ bahnen in ein und derselben Verkehrsgruppe lediglich die er⸗ werbsmäßig betriebenen Anschlußbahnen vereint. Dies sind großen Hafenbahnen an den Binnenwasser⸗

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