1944 / 120 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 30 May 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Erste Beilage

18 50 und 56 cm 10 ecm

12 em

13 em

14 ecm

15 cm beträgt.

lich eines Zuschlages Sackbreite für 60 und 65 cm Sackbreite für 70 em Sackbreite für 75 em Sackbreite für 80 em Sackbreite 5: Uebergangsregelung für Querfasersäcke. § 4 findet auf die Herstellung sogenannter Querfaser⸗ säcke bis auf wekteres keine Anwendung. Eine Ein⸗ schränkung der Größen von Querfasersäcen in gleichung an den § 4 dieser Anweisung bleibt vorbe⸗ halten. 6: Herstellung der Papiersäcke von Hand. Es ist verboten, Papiersäcke herzustellen, bei denen Schlauch und /oder Böden von Hand geformt und ver⸗ klebt werden. Die Instandsetzung der bei der maschi⸗ nellen Herstellung anfallenden Ausschußsäcke bleibt hier⸗ von unberührt. . § 7: Bedrucken von Papiersäcken. Papiersäcke dürfen nur einfarbig in den Farben schwarz, rot, blau oder grün bedruckt werden. Der Aufdruck auf Papiersäcken darf nur kenntlich machen: Das Füllgut, seinen Hersteller oder Lieferer, das Bewirtschaftungsvorschriften beruhende Kennzeichnun⸗ gen. Bildliche Darstellungen, sogenannter Seitenfalt⸗ druck und das Bedrucken von Bodenzetteln sind nicht zu⸗ lässig. Es darf nur eine Breite der Säcke zu 25 Prozent bedruckt sein. 3 Das Bedrucken von Papiersäcken darf nur bei Auflagen ab 5000 Stück erfolgen. § 8: Aufbrauchsfrist. Papiervorräte in abweichenden Farben, Rollenbreiten bder Formaten dürfen bis zum 31. Juli 1944 aufge⸗ arbeitet werden. orhandene Druckstöcke für Säckeaufdrucke, die den Be⸗ stimmungen des § 7 nicht entsprechen, dürfen noch bis zum 30. 9. 1944 benutzt werden. § 9: Ausnahmen. 8 Ausnahmeanträge von Papiersackfabriken sind der Fach⸗ gruppe Papier verarbeitende Industrie, Würzburg, Neubaustr. 60, unmittelbar einzureichen. Papiersack⸗ verbraucher können nur Ausnahmeanträge von allge⸗ meiner Bedeutung stellen, die über ihre zuständige Organisation der gewerblichen Wirtschaft (O. G. W.) mit deren begutachtender Stellungnahme der Fach⸗ gruppe einzureichen sind. : Strafvorschriften. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß § 14, sowie das Ordnungsstrafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichsbeauftragten für Papier wahrge⸗ nommen. Inkrafttreten. (1) Diese Anordnung tritt am 1. Juni 1944 in Kraft. Bereits vorliegende Aufträge dürfen innerhalb sechs Wochen nach Veröffentlichung noch ohne Genehmigung ausgeführt werden. (2) Die Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ gebieten und in den Gebieten Eupen⸗Malmedy, Mores⸗ net sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im in der Untersteiermark und in Kärntens und Krains. Berlin, den 9. Mai 1944.

Produktionsbeauftragte Papierverarbeitung des Reichs⸗ ministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Heinz Ashelm.

ist, der für 45, u“

8

den besetzten Gebieten

Bekanntmachung Die am 24. Mai 1944 ausgegebene Nummer 22 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält: Fünfte Verordnung zur Ergänzung der Kriegssonderstrafrechts⸗ verordnung. Vom 5. Mai 1944. Vierte Verordnung zur Durchführung der Verordnung über

chenden Sackbreite zugeordneten Sacklängen zuzüg⸗

An⸗

Füllgewicht und auf V

schaften.

Bezirk Bialystok sowie

die Behandlung feindlichen Vermögens. Vom 5. Mai 1944. Verordnung zur Aenderung des Gesetzes über das Ingenieur⸗ borps den Luftwaffe. Vom 6. Mai 1944.

Verordnung über die Siegelung gerichtlicher und notarischer Urkunden. Vom 10. Mai 1944. 8

„Viehseuchenpolizeiliche Anordnung

seuchenhaften Verkalbens (Banginfektion des

15. Mai 1944.

Umfang: % Bogen. Verkaufspreis: 0,15 R.ℳ. Postbeförde⸗ ungsgebühren: 0,03 EA’ für ein Stück bei Voreinsendung auf nser Postscheckkonto: Berlin 96 200.

Berlin C2, den 25. Mai 1944. Reichsverlagsamt.

J. V. Stern.

Bekanntmachung

8 8 Die am 24. Mai 1944 ausgegebene Nummer 8 des

Reichsgesetzblatts, Teil II, enthält: Verordnung über die vorläufige Zusatzabkommens zum 1 Verrechnungsverkehr.

über die Bekämpfung des Rindes). Vom

vFba.er g.

22 8 Unwenonhg eines Vierten Abkommen über den deutsch⸗schweizerischen Feche wecssdfrteh 8. 829 April 1944. 68 Sechsundfünfzigste erordnun ur Eis V 8 ee hech 1944. eer ßn Siebenundfünfzigste Verordnun zur Eisenbahn⸗Verkehrsord⸗ nung. Vom 18. Mai 1914. 0 zur Eisenbahn⸗Verkehrsord „Bekanntmachung zu der dem Internationalen Uebereinkommen sber den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 15. Mai Umfang: % Bogen. Verkaufspreis: 0,15 Rℳ. Postbefö 1 rkauf 0,15 2 stbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 FR. für ein Stück bei Voreinsend unser Postschechkonto⸗ Berlin 96 200. 8 euf Berlin C2, den 25. Mci 1944. 8 1 Reichsverlagsamt.

J. V.: Stern.

8

* 8

Nichtamtliches Deutsches Reich

Der Koöniglich Thailändische Gesandte in Berlin, Herr Generalmajor Prasat Chutin, ist nach Berlin zurück⸗ faeaes und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder über⸗

mmen. .

8

8 Aus der Verwaltung

Keine Vollstreckungsmaßnahmen wegen Steuerrückstän

5 Empfänger von Stillegungshilfe

Der Reichsfinanzminister hatte bereits mit seinem Erlaß vom 23. Februar 1944 8 1230 451 III R angeordnet, daß gegen Unternehmer, deren Betriebe im Zuge der Stillegungs⸗ maßnahmen ganz oder teilweise geschlossen oder mit einem anderen zusammengelegt worden sind und deshalb Stillegungshilfe er⸗ halten, während der Zeit der Stillegung im allgemeinen keine Vollstreckungsmaßnahmen wegen Steuerrückständen aus der Zeit vor der Stillegung zu ergreifen sind. Reichsminister des Innern in einem Runderlaß vom 26. April 1944 IVo 3 Nr. 299 1V/43 5620 (WBliV. 44 Nr. 18) die Landkreise und Gemeinden ersucht, Abgaben entsprechend zu verfahren. Eine Ausnahme gilt nur für die Gemeindegetränkesteuer und die Vergnügungssteuer, da diese Steuern dem Unternehmer ja bereits erslatig. worden sind.

den gegen

ö. hat auch der

hinsichtlich der gemeindlichen

Es würde, wie in dem ministeriellen Erlaß betont wird, eine ungerechtfertigte Bereicherung bedeuten, wenn bei stillgelegten Betrieben derartige Rückstände nicht beigetrieben würden,

ewaneen

Postwesen

8 Fliegergeschädigte Rundfunkteilnehmer 8 Der Reichspostminister billigt flie nehmern, die versäumt haben, den Verzicht auf ihre Rundfunk⸗ Fenehmticung dem zuständigen Postamt rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen, in jedem Falle Billigkeitsgründe zu. Ruund⸗ funk ebühren werden von dem auf den Verlußt des Rundfunk⸗ empfangsgeräts folgenden Monat ab nicht mehr erhoben. Wenn es ein fliegergeschäadigter Rundfunkteilnehmer überhaupt unter⸗ 8 auf seine Runfunkgenehmigung schriftlich zu verzichten, wird postseitig im allgemeinen von einer nachträglichen Einholung der

Verzichterklärung abgesehen werden. G

Wirtschaftstei

Die Entwicklung des Nährstandhandels

Auf einer Handelsabteilungen der Gauwirtschaftskammern hielt, sprach auch der Leiter der Zentralstelle schaften der Nährstandskaufleute, Georg Kugler. Er zeigte in einem Ueberblick die Entwicklung des Nährstandhandels vor und seit der Machtergreifung, die bestimmt wurde vom A rarprogramm der NSDAP. Durch die Gründung der Zentralstefte der Reichs⸗ fachschaften der Nährstandkaufleute im Jahre 1940, die im

942 durch ein zwischen dem Reichswirtschaftsministerium und em Reichsernährungsministerium geschlossenes Abkommen sowie durch die Ernennung des damaligen Leiters der Reichsgruppe

andel, Dr. Hayler, zum Leiter der Zentralstelle ihre gesetz⸗ ich Grundlage erhielt, wurde eine klare Aufgabenabgrenzung zwischen dem Reichsnährstand „und der Reichsgruppe Handel in allen Fragen des Nährstandhandels geschaffen. Nach diesem Ab⸗ kommen besitzt der Reichsnährstand auf dem Gebiete der Markt⸗ ordnung und der Bewirtschaftung die alleinige Zuständigkeit, während die Zentralstelle als Organ der beruflichen Selbstver⸗ waltung für alle Fragen der beruflichen und betrieblichen Be⸗ treuung des Nährstandhandels maßgeblich ist. Die Zentralstelle

hat es dabei vermieden, neben der Reichsgruppe Handel für diejenigen Arbeitsgebiete einen besondern Apparat aufzubauen, für welche bereits in der Organisation des gewerblichen Handels Einrichtungen bestehen. Sie hat vielmehr diese Einrichtungen auch für den Nährstandhandel nutzbar gemacht. Im einzelnen erstreckt sich die Tätigkeit der Zentralstelle nach dem ihr vom Keichsernährungsminister gegebenen Auftrag auf folgende Ge⸗

in Danzig ab⸗ der Reichsfach⸗

biete: 1. Führung des Nährstandhandels in allen beruflichen und betrieblichen Fragen, 2.

ichen Vertretung des Nährstandhandels auf dem Gebiete in

der laͤndwirtschaftlichen Marktordnung, 3. Vertretung des Nährstandhandels in allen Ein⸗ und Aus⸗ fuhrfragen, 4. Vertretung des Handels zur Versorgung der Land⸗ wirtschaft mit Bedarfsgütern, 5 Aktivierung der Arbeit der Spitzenvertretungen des Nährstandhandels in den Landesbauern⸗ Den beruflichen und betrieblichen Fragen soll zukünftig bei der Betreuung durch die Fachschaften mehr Augenmerk ge⸗ schenkt werden, da die berufliche und betriebliche Ordnung die Voraussetzung für eine ordentliche Durchführung der Marstauf⸗ gaben des Nährstandhandels darstellt. Der Nährstandhandel hat durch aktive Mitarbeit an der Marktordnung seit ihrem Bestehen deren Grundsätze anerkannt. Im Frieden und besonders im Kriege hat sich der Nährstandhandel bei der Durchführung der Marktordnung bewährt und damit bewiesen, daß eine stärkere Uebertragung von Aufgaben auf den unternehmerischen Kaufmann ohne Gefährdung der Eicherhen der Versorgung möglich ist. Dies Sält t für die Binnenwirtschaft als auch für den Außen⸗ handel. 1

Bei der Versorgung der Landwirtschaft mit Bedarfsgütern han⸗ delt es sich um eine umfassende Neuaufgabe, die von einer ge⸗ meinsam von der Reichsgruppe Handel und der Zentralstelle der Reichsfachschaften gebildeten Reichsarbeitsgemeinschaft des Han⸗ dels mit Nährmitteln und landwirtschaftlichen Bedarfsgütern durchgeführt wird. Dieser Reichsarbeitsgemeinschaft gehören sämtliche Gliederungen der Reichsgruppe Handel an, die für den Absatz von landwirtschaftlichen Bedarfsgütern, wie insbesondere Düngemitteln, landwirtschaftlichen Maschinen, Kohlen, Betriebs⸗ stoff usw., in Frage kommen.

Die vom Ernährungsminister gewünschte aktivere Beteiligung der Nährstandkaufleute bei der Vorbereitung und Durchführung der Marktordnung und der Versorgung der Landwirtschaft mit Bedarfsgütern setzt eine Intensivierung der Arbeit der Ob⸗ männer der Landesfachschaften in den Landesbauernschaften vor⸗ aus. Diese vertreten die Gesamtheit des Nährstandhandels sowohl gegenüber den Landesbauernschaften in allen den Reichsnährstand betreffenden Fragen als auch gegenüber den Gauwirtschaftskam⸗ mern und den bezirklichen Gliederungen der Reichsgruppe Handel in den Fragen der beruflichen und betrieblichen Ordnung.

Wirtschaft des Auslandes

Uneinheitliche Entwicklungstendenzen der schweizerischen Wirtschaft

Zürich, 26. Mai. Die Eidgenössische Kommission für Konjunk⸗ turbeobachtung beurteilt die wirtschaftliche Lage der Schweiz im Anschluß an ihren alle Vierteljahr wiederkehrenden Ueberblick über die Entwicklung im ersten Quartal 1944 folgendermaßen: Die anhaltend auf hohen Touren laufende internationale Kriegs⸗ mittelerzeugung und die angespannte Beanspruchung des Trans⸗ Fertühprasss für Kriegszwecke wirken sich in einer weiteren

erminderung der zivilen Versorgung aus. Diese Entwicklung auf dem internationalen Felde blieb nicht ohne Einfluß auf die Wirtschaftslage der Schweiz, wobei sich versorgungspolitisch für die Schweiz die Beschränkung der

internationalen Transport⸗ möglichkeiten als ernstes Hemmnis erweist. Die weitere Ein⸗ engung der wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit kommt zum Aus⸗ druck in der fortdauernd rückläufigen Entwicklung des schweize⸗ rischen Außenhandels. Der Außenhandelsindex (1938 100) beziffert sich im Mittel der zwölf vorangegangenen Monate am Ende des Berichtsquartals auf der Einfuhrseite noch auf 44 gegen 47 Ende des Vorquartals und auf der Ausfuhrseite auf 50 gegen 63 bzw. 72. Das heißt: die Einfuhr der letzten zwöl Monate erfuhr einen Ausfall von mehr als der Hälfte (— 56 %) der Importgüterversorgung von 1938, während der Export einen Rückschlag um zwei Fünftel (— 40 %) verzeichnet. Versorgungs⸗ metg Fächen sich die massiven Importausfälle in Lebensmitteln und Rohstoffen immer stärker bemerkbar. Daß sich die Versor⸗ gungslage im Ernährungssektor bisher recht erträglich gestaltete, ist vor allem der planmäßigen Produktionsumstellung und der intensiven Arbeitsleistung der Schweizer Landwirtschat zu ver⸗ danken, die sehr gute Ernteerträge im verflossenen Herbst hatte. Die verminderten Ausfuhrmöglichkeiten finden ihren Ausdruck in einem abgeschwächten Beschäftigungsgrad verschiedener, ins⸗ besondere einiger im wesentlichen exportorientierter Industrien. Der für das erste Quartal 1944 vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit berechnete Beschäftigungsindex von Indu⸗ strie und Baugewerbe (100 = befriedigend) steht auf 103 (gegen 105 im Vorquartal und 110 vor einem Johr), während die Zahl der in den erfaßten Betrieben am Ende des Quartals beschäf⸗

Jahre

tigten Arbeitskräfte um 3,1 % tiefer liegt als vor einem Viertel⸗

Tagung, die die Reichsgruppe Handel mit den lahr und damit den Vorjahresstand um 3,9 % unterschreitet. Die

abnehmende Aktivität in den Industriezweigen wird im Gesamt⸗ bild der industriegewerblichen Beschäftigung zur Zeit weitgehend ausgeglichen 1 eine verhältnismäßig lebhafte Wohnbautätig⸗ keit. Bereits in den ersten drei Monaten des Jahres 1944 wurde die letztjährige Neuproduktion an Wohnungen in den Städten um 46 % übertroffen, und die stark erhöhte Zahl erteilter Baubewilli⸗ ungen (+ 45 % gegen das Vergleichsquartal 1943) läßt für das aufende Jahr ein deutlich steigendes Baupolumen erwarten, das sich allerdings keineswegs gleichmäßig über das Land verteilt.

iportverminderung, Lageraufbruch und teilweiser Real⸗ ertragsrückgang inländischer Produktionszweige wirken in Rich⸗ tung einer verschärften Konkurrenz um die verfügbare Güter⸗ menge. Das nach einer Periode ausgesprochener Stabilität wieder etwas deutlicher in Erscheinung tretende Anziehen der Preiskurve ist wohl letzten Endes als Ausdruck dieses Tat⸗ bestandes zu werten. So hat sich der Großhandelsindex im Be⸗ richtsauartal um 1,3 % (Vorquartal 0,3 %) gehoben, wobei die Inlandswaren (+† 1,9 %) sich stärker erhöhten als die Import⸗ waren (+ 0,7 %). Die kriegsbedingte Reallohneinbuße hat sich auch während des Vierteljahres weiter etwas gemildert. Die rückläufigen Außenhandelsumsätze mit einem geschrumpften Transitverkehr senkten die Gütertransporte der Bundesbahnen im Vergleich zum entsprechenden Quartal des Vorjahres um über 400 000 t oder 8 %. Andererseits weist der Personenver⸗ kehr der S. B. B. mit einer Zunahme der Reisendenzahl um 9,3 % eine anhaltende Steigerung auf.

Ein Beweis für die außerordentliche Flüssigkeit auf dem Geld⸗ und Kapitalmarkt ist die überaus starke Ueberzeichnung der 5,50⸗ Mill.⸗sfrs.⸗Bundesanleihe mit 960 Mill. ffrs. Die Ueberzeich⸗ nung ist am ausgeprägtesten bei den 2 ¼ % kurzfristigen Kassen⸗

den 3 ½¼ % Obliga⸗

scheinen und ebenfalls recht bedeutend bei Laufzeit, während der 3 ¼ % mittelfristige

tionen mit 20jähriger Typ zwar auch, jedoch diesmal relativ weniger stark überzeichnet

wurde. Der Erfolg dieser Anleihen sprich für das Vertrauen in die staatliche Finanz⸗ und Währungsporlitik. Alles allem

wird die schweizerische Wirtschaftslage auch im ersten Viertel⸗ jahr 1944 gekennzeichnet durch uneinheitliche zum Teil in ihrer Auswirkung sich kompensierende Entwicklungstendenzen.

Die Entjudung der ungarischen Börse

Budapest, 25. Mai. Der 30. Mai ist der Stichtag, an dem in Ungarn alle Juden aus der Budapester Effekten⸗ sowie aus allen übrigen Börsen ausgeschlossen sein müssen. Eine soeben er⸗ schienene Regierungsverordnung bestimmt daß von diesem Tage an ein Jude weder Börsenmakler noch 2 örsenagent, Börsenmit⸗ lied oder Börsenangestellter sein darf. Die Besetzung der lätze der jüdischen Börsenräte hat auf der nächsten ordentlichen

Generalversammlung der Börse zu erfolgen. Diese Regierungsverordnung setzt den radikalen Schlußstrich ungarischen Börsenwesens von den allerdings geringfügiger Aende⸗

unter die Säuberung des

Juden, die trotz verschiedenen,

rungen während der vergangenen vier Jahre im Zuge der Durch⸗ führung der beiden Judengesetze noch immer ihre Monopolstellung im ungarischen Börsengeschäft behaupten konnten.

Derr türkische Außenhandel in 194 3 8

Istanbul, 26. Maj. Nach Mitteilung des türkischen Finanz⸗ ministers anläßlich der Parlaments⸗Aussprache über den Staats⸗ haushalt betrug der Wert der türkischen Einfuhr im Jahre 1943 203 Mill. Türkpfund gegen 147 Tpfd. in 1942 und der Wert der Ausfuhr 257 bzw. 165 Mill. Tpfd. Danach hat sich das Aktivum der türkischen Handelsbilanz 1943 auf 54 gegen 18 Mill. Tpfd. im Jahre 1942 erhöht.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 25. Mar. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen! hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.

udapest, 25. Mai. (D. N. B.) Alles in Pengoö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 „½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½¼, Zagreb 6,80, Zürich 80,20. .

London, 25. Mai. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 ½%, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,64 %, Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.

Amsterdam, 25. Mai. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New Yort —,—, Paris

Brüssel 30,11 30,17, Schwetz 43,63 43,71, Helsinki —,—, Italien (Cleariug) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zürich, 25. Ma. (D. N. B.) [11.40 Uhr.) Paris 6,25, London 17,32 ½, New Yort 4,30, Brüssel 69,25 B., Seailand 22,67 ½ B., Madrid 39,75 B., Holland 229 ⅜, Berlin 172,55, Lissabo. 17,37 ½, Stockholm 102,65, Oslo 98,62 %, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5.37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½½, Helsinkt 8,75, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 96 1, Japan 101,00, Rio 22,50 B. 8621. 25. Mai. (D. N. B.) London 19,34, New

0

7 7

York 4,79, Verlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse. Stockholm, 25. Mai. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B.,

—,— 7

Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B.,

Oslo 98,36 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 ., Helsint 5,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada, 3,77 G., 82 B., Madrid —,— G., Tarke’ —,— B., vissabon 8 SF., 17,20 B., Buenos Afres 102,00 G., 104,00 B.

London, 25. Ma. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—

ergeschädigten Rundfunkteil⸗

r Reichsanzeiger

5

reußischer

Bezugspreis durch die Posft zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 .ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Gelbstabholer die Anzeigenstelle SWG8, Wilhelmstr. 30/31.

g. Der Einzelpreis jeder Nummer ruck zu ersehen. Einzelne Beilagen Barzahlung oder

Erscheint an sedem Wochentag abends. monatlich 2,30 ℛℳ

Preis der einzelnen Nummer nach U ist aus der Angabe unter dem Pflichtin kosten 10 Th. Einzelnummern werden nur gegen

vorherige Eiessendung des Betrages einschließlich des Portos ahgegeben.

Zeile Alle Druckaufträ

ei für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗

8en 44 A. ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 R ℳ. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmftr. 30/31, an.

e sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗ zusenden, eenbee. ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am RNande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Jage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

Berlin, Dienstag, den 30. Mai, abends

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21

Nr. 120 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 42 35

h.

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Berichtigung der Bekanntmachung über die Verfallserklä⸗ rung von beschlagnahmten Vermögen in Nr. 143/43. Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Prag über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. 8 Anordnung 1/44 des Hauptrings Steine und Erden über das Verbot der Errichtung, Erweiterung, Verlegung und des Ausbaus von Steinen und Erden, soweit sie zum Arbeits⸗ bereich des Hauptrings Steine und Erden gehören, vom 8. Mai 1944. Preußen Bekanntmachung über die Ausgabe der Preußischen Gesetz⸗ sammlung Nr. 3.

Deutsches Reich

Berichtigung 1 In der im Deutschen Reichsanzeiger Nr. 143/43 veröffent⸗ lichten Bekanntmachung vom 21. Juni 1943. über das 183 liegen der Voraussetzungen für den Vermögensverfall nach § 3 der Verordnung über den Verlust der Protektoratsange⸗ hörigkeit vom 2. November 1942 ist der unter Ordnungs⸗ zahl 16 mit dem 16. 10. 1902 angegebene Geburtstag des Heinrich Frank richtig als „16. 10. 1907“ festgestellt worden. Prag, den 25. Mai 1944. 1 Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren. J. A.: Dr. Maurer. 8

Bekanntmachung Auf Grund des § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Ein⸗ von Vermögen im Protektorat Böhmen und Mähren vom 4. Oktober 1939 (RGBl. I S. 1998) wird das Vermögen folgender Personen:

„Heinrich Frisch, geb. 21. 4. 1903 in Rot⸗Retschitz, zu⸗ letzt Prag II, Tuchmachergasse 2, 8

Hugo Haimann, geb. 3. 3. 1903 in Wien, Martha Haimann, geb. öö“ 6. 1905 in Jägerndorf, zuletzt Prag X, Königsstr. 30,

3 Ichanna D n b, geb. Hemmy, geb. 3. 5. 1911 in Pred⸗ meritz, zuletzt Prag I, Galligasse 186

1 Hermann Fleischl, geb. 6. 5. 1909 in Lemberg,

Vlasta Fleischl, geb. Cerna, geb. 1. 4. 1919 in Sicho⸗ wetz, zuletzt Prag XII, Riesengebirgsstr. 5,

Konrad Hart, geb. 6. 12. 1896 in Pisek, zuletzt Prag II, Goldschmiedgasse 8, b 2

Norbert Hamburger, geb. 26. 9. 1899 in Wien, zu⸗ letzt Prag XII, Ondricekgasse 22, ““

1 8 arnet, geb. 10. 1. 1878 in Sebanowitz, zu⸗ letzt Prag III, Plassergasse 8,

Hugo Jakob Horowitz, geb. 3. 12. Aus⸗ schwitz, zuletzt Prag I, Zeltnergasse 12,

Wilhelm G EC1“ 11. 1896 Prag II, Laznovskyufer 72,

N Leopold Kohner, gab. 19. 8 Neu⸗ sedlitz/ Tachau, zuletzt Prag II, Rosengasse 1, 8

Saxbeeeee wczawetsch, Be⸗ Tabor, ““ 8 Jindra Kalina, geb. Spitz, geb. 7. 8. 1903 in Rakwitz, zuletzt Jungbunzlau, Schloßkaserne 1, Zdenek Flajzar, geb. 9. 2. 1912 in Bohuslawitz, Ruth Flajzar, geb. 7. 10. 1912 in Prag, zuletzt Prag XlI, Lutherstr. 55,

3 dn Farka tsch, geb. 16. 9. 1905 in Krakau, zuletzt Prag VII, Myslbekplatz 28,

Prag. rank 5 3. 7. 1879 in Velen, zuletzt Prag XII, 1 718 Kopernikstr. 4, 4“

1 Vihor K asa, geb. 28. 8. 1888 in Woratschitz, 8 Marta Krasa, 6 eb. 868 29. 4. 1899 Prag, zuletzt Prag VII, Schillerstr. 3, 1 dc 8- 8 8 6 geb. 3. 4. 1904 in Schwarz⸗Kosteletz,

zuletzt Pra XI, Tomekgasse 28, 8

18 .““ geb. 4. 3. 1887 in Hrachoviste, Komrau 2,

Anton Jeémen, geb. 26. 12. 1894 in Prag, zuletzt Prag⸗Troja Nr. 6,

geb. 16. 10. 1904 in Svietla, Strakonitz, Siebertstr. 619,

Franz Ch arns F. 1eg 9. Prag, Gemeindesiedlung 510,

b Pragrich Kalda, geb. 25. 4. 1890 in Ung. Ostrau, zu⸗ ketzt Prag II, Heuwaagsplatz 3,

.Ernst Kotan, geb. 22. 3. 1888 Prag II, Karlsplatz 3,

Krulik, geb. 7. 6. 1907 in letzt Prag II, Schulgasse 1,

1893 in

in Prag, zuletzt

in

zuletzt

zuletzt 1904 in Vinar, zuletzt in Schlan, zuletzt

Swinschan, zu⸗

Hapvlisekstr. 69, 33. Walter Katz, geb. 25. 1. 1912 in Prag⸗Smichow, zu⸗ 75

25. Jaroslav Kasparides, geb. 16. 4. 1896 in Kolin, zuletzt Kolin IV, Maria⸗Theresia⸗Str. 183, 26. Magda Jedlicka, geb. Nagy, geb. 1. 1. 1901 in Budapest, zuletzt Prag VII, Hermanngasse 10,

27. Jaroslav Kulik, geb. 2. 12. 1891 in Pilgrams, zu⸗ letzt Prag XII, Schwerinstr. 29,

28. Blatena Janeskova, geb. 3. 2. 1911 in Prag, zu⸗ letzt Prag I, Viktoriastr. 29, 29. Josef Dostal, geb. 2. 11. 1885 in Böhm. Messeritsch, zuletzt Böhm. Messeritsch 104u, 30. Freimarer⸗Logen „Union“, „Societät“, „Ludwig Piette zur Aufrichtigkeit und Treue“ und „Hort“ in Pilsen, 31. Alice Harder, geb. Flatau, geb. 5. 10. 1884 in Berlin, zuletzt Königssaal bei Prag, Villa Maria Nr. 233, 32. Karl Klima, geb. 3. 10. 1883 in Brünn, Anna Klima, gesch. Sust, gesch. Boruvkova, geb. Patzovsky, geb. 1. 1. 1899 in Woletsch, zuletzt Prag II,

letzt Prag I, Lange Gasse 9,

34. Emil Beran, geb. 19. 5. 1874 in

Königgrätz, zuletzt Nechanitz Nr. 352,

35. Leontine Denhof, geb. 30. 7. 1867 7 gr

Prag I, Stupartgasse 7, .“

Helene Kann, geb. 21. 6. 1886 in Teplitz⸗Schönau,

zuletzt Prag XIII, König⸗Georg⸗Str. 1070,

37. Deutsch⸗Demokratische Freiheitspartei Prag,

38. Alois Hrbek, geb. 27. 7. 1891 in Prag,— Karoline Hrbek, geb. Butkova, geb. 11 1892 in Kozo⸗ vasy, zuletzt Prag XI, Jeseniusstr. 120e)

39. Eduard Dohnal, geb. 1. 7. 1887 in Kvasiny, Prag⸗Troja, Kasanallee 189,

40. Gottlieb Dostal, geb. 9. 9. 1906 in Halbendorf, Halbendorf Nr. 7, 1

41. Jaroslav Hlavsa, geb. 30. 3. 1893 in Prag,

Ladvi Nr. 64, Prag⸗Land Lüd,

Anton Berka, geb. 2. 5. beh

Prag XIII, Kopenhagenen Str. 43, .

Martha Berka, geb Ornstein, geb. 1. 12.. 1905 in

Pilsen, zuletzt Prag XIII, Tolstojgasse

43. Gustav Ifrael Frankl, geb. 30. 9. 1898 in Prag, zu⸗ letzt Prag 1, Lange Gasse 18,

44. Zdenék Kosaty, geb. 22. 3. 1888 in

Dickbart Nr. 38, Bez. Böhm. Brod, 888

Josef Hokava, geb. 2. 9. 1895 in Uhrice,

Marie Hokava, geb. Koutna, geb. 26. 5. 1900 in

Melesowitz, zuletzt Prag⸗Pangratz, Gerichtsgasse 739,

Marie Höniger, geb. Dusanek, geb. 92. 5. 1879 in

2 72 C. 5)

Prag, zuletzt Prag XI, Lutherstr. 24a,ä,ü

Anton Königsmark, geb. 1. 2. 1899 in Prag,

Marie Königsmark, geb. Mastnerova, geb. 12. 2.

1888 in Prag, zuletzt Rewnitz Nr. 392,

3 eb. 12 84 i briv

Josef Deiml, geb. 12. 11. 1884 in Dobt . 1

Christine Deimlova, geb. Penz, geb. 5. 5. 1902 in

Protiwetz b. Pifek, zuletzt Prag II, Schwemmgasse 8,

Otto Kalensky, geb. 3. 11. 1906 in Wodnian, zuletzt

Unter⸗Bukowsko 60

Otto Bloch, geb. 3. 11. 1869 in Falkenau, zuletzt

Prag XII, Belgische Str. 25,

Felix Bodansky, geb. 18. 9. 1885 in Bukarest, zu⸗ letzt Prag II, Korngasse 3232,.,

3 Cskar Jelinek, geb, 4 5. 1875 in Prag, S Antonie Jelinek, geb. Kulhava, geb. 20. 6 1879 in Prag, zuletzt Prag⸗Nusl, Blumengarten Nr. 21, 16

Jaques Robert Futter, geb. 17. 12. 1885 in Brünn, zuletzt Frankfurt/M., Eppsteinstr. 5, und 1

Leonhart Karl. 8* 18. 8 g in Oder⸗ furt, zuletzt Prag XII, Günther⸗Prien⸗Str. 11, 8

8 1eS e Hokejsi, geb. Sklenickova, geb. 11. 11. 1897 in Budenitz, zuletzt Prag XII, Schwerinstr. 45, 8

.Valerie Kordulova, geb. Partlova, geb. 6. 4. 19 in Wien, zuletzt Tabor, Dr.⸗Kramar⸗Gasse 1521, Josef Kadlec, geb. 1. 5. 1895 in Ptenin, Bez. Klattau, zuletzt Pilsen, Böhmerwaldgasse 5, 8

Friedrich v. Kubinzky, geb. 9. 5. 1910 in Prag, zu⸗ letzt Prag I, Bolzanogasse 5, 8

2 Lactpeiraͤg peis geb. 22. 8. 1901 in Pilsen, zuletzt Pilsen, Jagelonengasse 14,

vente Kubankov a, geb. 2. 6. 1908 in Kuttenberg, zuletzt Prag II, Schulgasse 28, Ulfred Pre- chl, geb. 4. 6. 1894 in Ober Fehoen, Miroslava Fischl, geb Bensetova, geb. 13. 6. 1902 in Prag, zuletzt Prag II, Koubekstr. 2,

2. Marie Friedmann, geb. 15. 1 letzt Rewnitz Nr. 111, 8

533. Frank Fronsk, geb. 6. 1. 1900 in Podmokl, Botena Fronsk, geb 19. 12. 1903 in Podmokl, letzt Podmokl 44, ““

Josef Dunovsky, geb. 24. 10. 1882 in Stekna, letzt Senochrab Nr. 50, L“

Vilma Duchackova, geb. 16. 2. 1895 in Zeleec, zuletzt Pardubitz, Froschwinkel 898,

Liebtschan, Bez. Bez. Königgrätz, in Prag, zuletzt

36.

zuletzt zuletzt zuletzt

42. in Pilsen, zuletzt

Dickbart, zuletzt

47.

48.

1887 in Prag, zu⸗

a. Prager Commerz⸗Ges. m. b. H. in Prag,

4. Josef Hajna, geb. 11. 12. 1897 in Bystra, Bez. Semil, zuletzt Prag⸗Hostiwar Nr. 667, 8— b

66. 8 Petschek u. Co., Prag,

1

2. Jaroslav Eber,

3. Franz Drab, geb. 4. 10. 1905 in Bistritz,

zerstörten n GI errich lnach a), der von teilzerstörten oder beschädigten Betrieben

einem Betriebsausbau (nach c) gleichzusetzen. „Ver fahren nach dem Erlaß des Generalbevollmächtigten für die Regelung der Bauwirtschaft vom 2. Dezember 1943 wird von dieser Anordnung nicht berührt.

Marie Boubalova, oeb. 6. 3. 1906 in Chrudim, zu⸗ letzt Chrudim, Sadka 192,

Karl Benisko, geb. 14. 12. 1908 in Prag, Svétuse Benisko, geb. Amortova, geb. 7. 1. 1911 in Dobromilitz, Bozena Amortova, geb. Horakova, geb. 25. 6. 1887 in Dobromilitz, zuletzt Bochnitz bei Prag 46, 8 Bozena Dvorkak, geb. 1. 2. 1882 in Podlesi, Steinkirchen, Bergwerk 112,

Rudolf Fischer, geb. 26. 2. 1898 in Prag, Prag XI, Paradiesgarten 6, 8

Veleglab Cisakovsky, geb. 3. 5. 1900 in Littenetz,

Nhr . 2 üsso 292 zuletzt Prag II, Krakauer Gasse uletzt

zuletzt

zuletzt

29, geb. 19. 2. 1900 in Prag, Prag V, Nürnberger Str. 28,

Prag V, N ger S zulatt Kschenowitz 10, Bez. Sobieslau, 1 Josef Dostal, geb. 6. 5. 1891 in Tutschin, Klattau, Pilsner Str. 379, 1 Josefine Duskova, geb. Hulkova, geb. 30. 5. 1892 in

Politz a. d. Mettau, zuletzt Prag XIX, Kleiststr. 6

zuletzt

hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Deutschen Staatsminister für Böhmen und Mähren, ein⸗ gezogen. Bermögenswerte 1 amt beim Deutschen Staatsministerium für Böhmen und Mähren in Prag III, Drazitzplatz 7n, zu melden.

Festgestellte Vermögenswerte sind dem Vermögens⸗

Prag, den 24. Mai 1944. Geheime Staatspolizei.

Staatspolizeileitstelle Prag.

1 Anordnung /14Ä4 des Hauptrings Steine und Erden

über das Verbot der Errichtung, Erweiterung, Verlegung und des Ausbaus von Steinen und Erden, soweit sie zum

Arbeitsbereich des Hauptrings Steine und Erden gehören Vom 8. Mai 1944 8 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in

der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I, S. 686) in der Rasluns mit dem Erlaß des Reichsministers für Rüstung

und l Rüstungsaufgaben im Vierjahresplan über die Aufgabenver⸗

teilung in der Kriegswirtschaft vom 29. Oktober 1943 wird angeordnet:

Kriegsproduktion und Generalbevollmächtigten für

§ 1 Bis auf weiteres bedarf der Einwilligung, wer 1 a) Anlagen zur Gewinnung oder Verarbeitung von Steinen und Erden errichten, erweitern, ausbauen oder verlegen, b) wer vorhandene Anlagen der genannten Art länger als sechs Monate ruhen, betreiben will.

Unter den in § 1 gewählten Begriffen ist zu verstehen: a) „Betriebserrichtung“ ist die Errichtung einer neuen Betriebsstätte, auch der einer Zweigniederlassung.

„Betriebserweiterung“ ist die Erweiterung des Pro⸗ duktionsprogramms durch Hinzunahme der Fertigung bisher in dieser Betriebsstätte nicht hergestellter Er⸗ zeugnisse. ist die Vergrößerung der Werks⸗ anlagen oder Betriebseinrichtungen oder Kapazität mit oder ohne Erweiterung des Produktionsprogramms. „Betriebsverlegung“ ist die räumliche Verlegung einer Betriebsstätte, auch innerhalb des gleichen Gemeinde⸗ bezirks. b Der Wiederaufbau von aus irgendwelchen Gründen total Betriebsstätten ist einer Betriebserrichtung

die

Das Ver⸗

8

§ 3 Zum Arbeitsbereich des Hauptrings Steine und Erden ge⸗ hören Anlagen, die der Gewinnung und Verwertung von Steinen und Erden in nachfolgenden Wirtschaftszweigen dienen: 8 Ziegelindustrie, Natursteinbetriebe, CC Kalkindustrie, 88 Industrie feuerfester Erzeugnisse, Sand⸗, Kies⸗ und Mörtelindustr Betonsteingewerbe, ““ Steinzeugindustrie, 8 8 Kalksandsteinindustrie, Gesteinaufbereitung (Kieselgur und mineralische Isolier⸗ mittel; Talkum, Speckstein und Glimmer, Feldspat und 1 Quarz: Mineralmahlwerke; künstliche Steinprodukte, kEünstliche Mühlsteine und natürliche Schleifsteine), Bimsindustrie, . Aufbereitung und Verwertung von Hochofenschlack

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