Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 121 vom 31. Mai 1944. S. 4
zZentralbandelsregister
1. ndelsregister, 2. B
8. Vereinsregister, 4. Genossenschaftsregister,
5. Musterregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle,
7. Konkurse und Vergleichsfachen. 8. Verschiebenes.
1. Handelsregister
Fur die Angaben in ( y wird eine Gewähr ier die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.
Leck. [2542]
Handelsregister B Nr. 15 Kleinbahn Niebüll⸗Dagebüll, Amtsgericht Nie⸗ büll.
An Stelle des durch Tod ausgeschie⸗ denen Betriebsleiters Kurt Siegmund ist der Eisenbahnobersekretär Moritz Paulsen in Niebüll zum Vorstands mitglied bestellt worden.
Leck, den 17. Mai 1944.
Amtsgericht Leck.
Leipzig. A 2542
[2543] Veränderung: Albrecht Seneth eis aftsverlag sowie Herstellung und Gesb⸗ Bürobedarf, C 1, Hahnekamm 4). e jetzt Kauf⸗ mann Hermann Karl Johannes Lubnow in München. Seine Prokura ist erloschen.
Magdeburg. 1
Handelsregister
Amtsgericht Magdeburg, 23. Mai 1944. Veränderung:
4A 6792 Gebrüder Helff, Magdeburg
(Göringstr. 2). . 8—
Die Prokura des Ernst Duchstein
ist erloschen.
[2475
Meisenheim, Glan. [2544] Bekanntmachung.
n das Handelsregister A des hiesigen Amtsgerichts ist heute unter Nr. 117 die Firma Dr. R. Riedel⸗ bauch in Meisenheim a. Glan, In⸗
Dr. Rudolf Riedelbauch —. für gießereichemische Erzeug⸗ nisse —, daselbst, eingetragen worden. Meisenheim, den 17. Mai 1944. Das Amtsgericht. 8 München. [2545] veefsr h0. Amtsgericht München. Dorfen, den 22. Mai 1944. Algosan Chemische Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Liquidation, München. Beschluß:
Nach den amtlichen Erhebungen be⸗ sitzt die Gesellschaft kein Vermögen; sie kann daher von Amts wegen ge⸗ löscht werden.
Gemäß § 2 des Gesetzes vom 9. Oktober 1934 (RGBl. Nr. 113 S. 914, § 141 Abs. 3, 4 GFG. wird die beabsichtigte Löschung bekannt⸗ gemacht und zugleich eine Frist von 1 Monat zur Geltendmachung eines Widerspruches bestimmt.
Rottenburg, Neckar. [2476] Amtsgericht Rottenburg (Neckar). Handelsregistereintrag vom22. Mai
1944: 4 122 Stielfabrik Speidel, Inh.
Martha Speidel, Ofterdingen. Kreis
Tübingen. Eugen Speidel. Geschäfts⸗
S Ofterdingen, ist Einzelproku⸗
rist. —
Saarbrücken. Handelsregister Amtsgericht Saarbrücken, 8. Mai 1944. Veränderung: A 3769 Horst Gebbers in Saar⸗ brücken: Die Prokura des Otto Bitter⸗ ist erloschen.
[2478]
Straubing. [2477] Bekanntmachung. — Haudelsregister. Veränderung: Bisher: Firma „Jo⸗ hann Ulmer“, Sitz Straubing. In⸗ SS Winnengein. Kaufmann in Straubing. Nun: Firma „Johann Ulmer, Inh. Ludwig Dallmeier’. In⸗ ber: Ludwig Dallmeier, Optiker und Feinmechanikermeister in Straubing, ammelsdorfer Straße 3 tung für die e
Die Haf⸗ tung e im Betriebe des Ge⸗ schäftes begründeten Verbindlichkeiten des früheren Inhabers wurde beim Erwerbe des Geschäftes durch Ludwig Dallmeier ausgeschlossen. — Das Ge⸗ schäftslokal befindet sich unverändert in Straubing, Theresienplatz 23. Han⸗ delsreg. Straubing A 465. Amtsgericht Registergericht — SFStraubing) 22. Mai 1944.
Wels. [2479] Amtsgericht Wels, 22. Mai 1944. Veränderung:
H.⸗R. A 130 Carl Traunmüller, Gmunden.
Die Einzelprokura der Henriette Traunmüller ist erloschen.
Wolkenstein. [2619] A 36 Gebr. Mehner, Großolbersdorf (Strumpffabrik). Die Prokura des Arno Rudolf Haase ist erloschen. Amtsgericht Wolkenstein. Zehdenick. [2480] Amtsgericht Zehdenick, 17. Mai 1944. H.⸗R. A 185 A. Dabelow & Co. Dampfsägewerk, Zehdenick. Die Prokura der Hildegard Dabelow ist durch Tod erloschen. Frau Liese⸗ lotte Dabelow geb. Nunges in Zehde⸗ nick ist Prokura erteilt. 8
4. Genossenschafts⸗ renifter
Bad Freienwalde, Oder. [2426] Genossenschaftsregister Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder), den 18. Mai 1944.
Nr. 49 Landwirtschaftliche Bezugs⸗ und Absatzgenossenschaft eingetragene Genossenschaft’ mit beschränkter Haft⸗ pflicht Bad Freienwalde (Oder).
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 4. April 1944 ist die Firma geändert in Raiffeisen⸗Warengenossen⸗ schaft Bad Freienwalde eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Bad Freienwalde (Oder), Kreis Oberbarnim.
Bensheim. [2548] Amtsgericht Bensheim, 15. 5. 1944. 1 Neueintragung: —
In unser Genossenschaftsregister wurde unter Nr. 50 heute eingetragen: Landwirtschaftliche Bezugs⸗ und Ab⸗ satzgenossenschaft, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗
pflicht in Lautern. Der Gegenstand des Unternehmens ist:
1. gemeinschaftlicher Cntau⸗ von Verbrauchsstoffen und Gegenständen des landwirtschaftlichen Betriebes;
2. gemeinschaftlicher Verkauf land⸗ wirtschaftlicher Erzeugnisse;
3. die Förderung der Maschinen⸗ benutzung.
Statut vom 25. 10. 1943, .
Berlin. [2427]
In unser Genossenschaftsregister ist heute hei Nr. 175 Mahlsdorfer Bank eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht eingetragen wor⸗ den: Die Firma ist geändert in Raiff⸗ eisenbank Mahlsdorf eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Satzung geändert durch Beschluß der Generalversammlung vom 26. März 1944 hinsichtlich § 1 (Firma). Amts⸗
gericht Berlin, Abt. 571, den 23. Mai
1944.
Berlin. 3 [2488] In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 2444 Sozial⸗Gewerk Ber⸗ liner Handwerker Kreis vV eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht eingetragen worden: Die Firma ist geändert in: Sozialgewerk der DAF. (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Stadtmitte eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht. Der Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist: 1. die Schaffung und Be⸗ tätigung einer gemeinsamen Betriebs⸗ organisation für die Gebiete der Men⸗ schenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförderung in den beteiligten Betrieben, 2. die gemeinschaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der be⸗ teiligten Betriebe. Die gesamte Tätig⸗ keit der Genossenschaft hat der Ziel⸗ setzung der Deutschen Arbeitsfront zu entsprechen und sich nach den vom Amt für Sozialgestaltung in, Hand⸗ werk und Handel in der Deutschen Arbeitsfront ergehenden Richtlinien zu vollziehen. Amtsgericht Berlin, Abt. 571, den 23. Mai 1944.
Biberach a. d. Riß. [2551] Amtsgericht Biberach. Biberach a. d. Riß, 18. Mai 1944. In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der Molkerei⸗Genossenschaft Laubach e. G. m. u. H. in Laubach eingetragen worden: Die Genossen⸗ schaft ist in eine solche mit be⸗ schränkter Haftpflicht umgewandelt. Die Firma lautet jetzt: Milchverwertungs⸗ genossenschaft Laubach e. G. m. b. H. in Laubach. Neues Statut vom 27.12. 1935. Haftsumme 100 Eℳ für den Geschäftsanteil. Die Bekanntmachun⸗ gen der Genossenschaft erfolgen im Wochenblatt der Landesbauernschaft
Württemberg. Bingen, Rhein. [2549] Genossenschaftsregister Amtsgericht Bingen am Rhein. In das Genossenschaftsregister wurde am 13. Mai 1944 bei der Firma Sozialgewerk für Handwerker des Kreises Bingen in Bingen Rhein ein⸗ getragen: Durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 9. März 1944 wurde die Firma geändert in: Sozial⸗ gewerk der DAF. (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Bingen a. Rhein, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Bingen / Rhein und die Satzung (Einheits⸗ sotzung) angenommen, und zwar an Stelle der Satzung vom 26. März 1942.
Böhm. Leipa. Genossenschaftsregister. Amtsgericht Böhm.⸗Leipa, . am 18. Mai 1944. Veränderung:
Gen. I1 9. Beim „Spar⸗ und Dar⸗ lehenskassenverein für Wolfersdorf und Umgebung registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Hoftung“ mit dem
Sitze in Wolfersdorf wurden nach⸗
8* 8
stehende Aenderungen eingetragen: In der am 29. April 1944 abgehaltenen ordentlichen Vollversammlung wurden die §§ 1 Abs. 1, 44 Abs. 1, 56 Abs. 2 und 83 Abs. 1 geändert. Darnach lau⸗ tet die Firma nunmehr: „Raiffeisen⸗ kasse in Wolfersdorf (Kreis Böhm.⸗ Leipa) registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung“. § 44 Abs. 1 betrifft die Einberufung der Vollver⸗ sammlung. §K§ 53 Abs. 2 lautet nun⸗ mehr: Die Genossenschaft ist Mitglied des Sudetenländischen Raiffeisenverban⸗ des e. V. in Reichenberg als des gesetz⸗ lich zuständigen Prüfungsverbandes; zum Zwecke des Geldausgleiches ist sie ferner Mitglied der Raiffeisen⸗Zentral⸗ kasse, registrierte Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haäaftung in Karlsbad. Nach § 83 Abs. 1 erfolgen die öffentlichen Bekanntmachungen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossen⸗ schaft in Wolfersdorf oder durch Rund⸗ schreiben an alle Mitglieder.
[2398]%
Böhm. Leipa. [2489] Genossenschaftsregister Amtsgericht Böhm. Leipa, am 22. Mai 1944. 1“
Veränderung: 8
Gen. V 120. Bei der Genossen⸗ schaftsfirma „Basaltschotterwerk Botzen, registrierte Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftung“ mit dem in Kaiserswalde wurden folgende Aende⸗ rungen eingetragen:
Auf Grund der außerordentlichen Vollversammlung vom 6. Februar 1944 wurde der Firmenwortlaut geändert in: „Vereinigte Steinwerke ‚Basygra' reg. Gen. m. b. H.“
Weiter wurden die §§ 6 Abs. Abs. 1, 14, 20 und 28 Abs. 1 u abgeändert.
2, 9 nd 2
Böhmisch Leipa. [2550]
Genossenschaftsregister
Amtsgericht Böhzn. Leipa, 25. 5. 1944.
Veränderung:
168. Bei der Genossen⸗ schaftsfirma „Deutsche landwirt⸗ schaftliche Lagerhaus und Betriebs⸗ genossenschaft für Zwickau und Um⸗ gebung, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung“ mit dem Sitze in Zwickau wurde folgende Aenderung eingetragen:
Gelöscht wird der Obmann Karl Stelzig infolge Ausscheidens.
Neu eingetragen wurde als Vor⸗ standsmitglied Rudolf Würfel, Bauer in Zwickau Nr. 258/11.
Obmannstellvertreter Wilhelm Feist⸗ ner ist nunmehr Obmann.
Das Vorstandsmitglied Josef Do⸗ biasch ist nunmehr Obmannstellver⸗ treter.
Gen. III
Boppard. † 1944.
Amtsgericht Boppard, 23. Mai Gen.⸗Reg. 8. Niederfeller Spar⸗ und Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. in Niederfell. Durch Beschluß der Generalversammung vom 23. April 1944 ist § 1 der Satzung und damit der Firmenname geändert worden in „Raiffeisenkasse, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Niederfell“. .““.
Brand-Erbisdorf. [2490] Amtsgericht Brand⸗Erbisdorf, 23. Mai 1944. Veränderung auf Blatt 10 des Ge⸗ nossenschaftsregisters, betr. die Spar⸗ und Darlehnskasse Kleinhartmanns⸗ dorf, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Klein⸗
hartmannsdorf.
Durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 16. Mai 1944 ist die Genossenschaft in eine solche mit be⸗ schränkter Haftpflicht umgewandelt wor⸗ den. Gleichzeitig sind die §§ 1, 11 Abs. 2, 14 Ziffer 4, 5 sowie 44 des Statuts abgeändert worden. Die Haft⸗ summe beträgt für jeden Geschäfts⸗ anteil 100 Rℳ. Der Staffeltarif ist eingeführt worden. Die Höchstzahl der Geschäftsanteile, auf welche ein Ge⸗ nosse sich beteiligen kann, beträgt zehn. Als nicht eingetragen wird bekannt⸗ gegeben: Den Gläubigern der Ge⸗ nossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekannt⸗ machung bei der Genossenschaft zu die⸗ sem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Bütow, Bz. Köslin. 12491] Genossenschaftsregistereintragung vom 19. Mai 1944 bei Nr. 5, Molkerei⸗ genossenschaft Bütow e. G. m. b. H. in Bütow: 1 Die Firma lautet jetzt: Raiffeisen⸗
eingetragene Genossenschaft beschränkter Haftpflicht“. Cottbus, den 23. Mai 1944. Amtsgericht.
mit un⸗
Eisenach. 1 Genossenschaftsregister Amtsgericht Eisenach, den 6. Mai 1944. Veränderung:
Nr. 20 Wenigenlupnitzer Spar⸗ und Darlehnskassenverein e. G. m. u. H. in Wenigenlupnitz. Durch Beschluß der Generalversammlung“ vom 23. April 1944 ist das Statut im § 1, betreffend die Firma, geändert. Die Firma lautet jetzt:
[2192]
Raiffeisenkasse, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Wenigenlupnitz, Kreis Eisenach.
pflicht, in
landwirtschaftlicher
Molkerei Bütow, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht. Amtsgericht Bütow.
Cottbus. — s. 89
In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 10: Vereinsbank Burg (Spreewald) eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Burg (Spreewald) eingetragen worden: Die Firma ist geändert in:
v
„Raiffeisenbank Burg (Spreewald)
Elsterwerda. 8 [2554] In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 12 ʒ Ländliche Spar⸗ und Dar⸗
lehnskasse e. G. m. b. H. in Frauwalde
worden: Die Ge⸗ Verschmelzung Vorschußverein, Die
heute eingetragen nossenschaft ist infolge mit dem Spar⸗ und Genossenschaft mit beschränkter Ortrand aufgelöst. Firma ist erloschen. 8 Amtsgericht Elsterwerda, 22. Mai 1944.
Elsterwerda.
In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 1 Spar⸗ und Vorschußverein zu Ortrand e. G. m. b. H. heute folgendes eingetragen worden: Mit der Wenossen⸗ schaft ist die Ländliche Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Frauwalde e. G. m. b. H. in deee verschmolzen (§ 93 a Gen.⸗ Ges.).
Amtsgericht Elsterwerda, 22. Mai 1944.
Freiberg, Sachsen. [2556] Amtsgericht Freiberg (Sachs.), den 16. Mai 1944.
Auf Blatt 14 des Genossenschafts registers Frauenstein, betr. die Spar⸗ und Darlehnskasse Burkersdorf b. Frauenstein, e. G. m. u. H., ist heute eingetragen worden:
„1. Durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 22. Febr. 1943 ist am gleichen Tage ein neues Statut in Kraft getreten. Gegenstand des Unter nehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehnskasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur För⸗ derung des Sparsinns, 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirt⸗ schaftlicher Bedarfsartikel und Absatz Exzeugnise und
Maschinen⸗
Genossenschaft ist in eine solche mit beschränkter Haftpflicht um⸗ gewandelt worden.
3. Die Firma lautet künftig: Spar⸗ und Darlehnskasse Burkersdorf b. Frauenstein, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Burkersdorf b. Frauenstein.
3. zur benutzung.
2. Die
Förderung der
Gnesen. [2429] Bekanntmachung. In unser Genossenschaftsregister unter Nr. 29 ist heute bei der Firma „Spar⸗ und Darlehnskasse Neustriesen eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Neustriesen ein⸗ getragen worden: Laut Beschluß der Generalversammlung vom 22. 3. 1944 ist der § 1 der Satzung abgeändert wor⸗ den. Dementsprechend lautet die Firma jetzt: Raiffeisenkasse Neustriesen einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, mit dem Sitz in Neustriesen. Gnesen, den 12. Mai 1944. Das Amtsgericht. Gnesen. [2558] Bekanntmachung.
In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 19 Eich. bei der Firma Spar⸗ und Darlehnskasse Schlüsselried eingetragene enen ge mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Schlüsselried eingetragen: Durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 12. 2. 1943 sind die §§ 1, 14 Punkt 5, 44 des Statuts abgeändert und die Haftpflicht aus der unbeschränkten in die einer beschränkten umgewandelt worden; dementsprechend lautet die Firma jetzt: Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Schlüsselried eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Schlüsselried.
Gnesen, den 18. Mai 1944..
Das Amtsgericht.
Göttingen.
Nr. 2, Göttinger Spar⸗ und Bauverein, e. G. m. b. H. in Göttingen: Der Name der Genossenschaft ist ge⸗ ändert, er lautet jetzt: Wohnungs⸗ genossenschaft e. G. m. b. H., Göttingen. Amtsgericht Göttingen, 17. Mai 1944. Gotha. [2557] Genossenschaftsregister Amtsgericht Gotha. Gotha, den 19. Mai 1944.
Gn.-R. Nr. 238 Molkereigenossen⸗ 62 Gotha eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Gotha. versammlung vom 25. Mär die Haftsumme auf 100,— gesetzt.
1942 ist
uge 7 [2428] Genossenschaftsregistereintragung zu⸗
Durch Beschluß der General⸗
Graudenz. [2559)
Gn.⸗R. 86. Die Molkereigenossen⸗
schaft m. b. H., Schönbrück, ist von
Amts wegen gelöscht worden.
Graudenz, den 12. Mai 1944. 1— Das Amtsgericht.
Grünberg, Schles. [2560] Genossenschaftsregister⸗Veränderung: Gn.⸗R. 26 „Spar⸗ und Darlehnskasse
e. G. m. u. H. zu Lansitz, Kreis Grün⸗
berg (Schles.)“. Der Name ist geän⸗
dert in: „Raiffeisenkasse eingetragene
Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗
pflicht zu Lansitz, Kreis Grünberg
(Schles.).“ 8 Gn.⸗R. 8 „Spar⸗ und Darlehnskasse
e. G. m. u. H. zu Eichwaldau, Kreis
Grünberg, Schl.“’. Der Name ist ge⸗
ändert in: „Raiffeisenkasse eingetragene
Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗
a zu Eichwaldau, Kreis Grünberg,
Amtsgericht Grünberg, Schles., 23. Mai 1944.
5. Musterregifter
Berlin. [2576]
In das Musterregister des unterzeich⸗ neten Gerichts ist eingetragen worden:
Bei Nr. 44 798, Nationalsozialistisches Fliegerkorps, Berlin: der Schutzfrist bis auf zehn Jahre, an⸗ gemeldet am 7. 14 Uhr.
Nr. 44 064, Firma Ideal Werke Ak⸗ tiengesellschaft für drahtlose Telephonie, Berlin: Verlängerung der Schutzfrist bis auf zehn Jahre für die Modelle mit den Fabriknummern 4 W. 28/4 GW. 28, 5 W 68, 6 W 68, 7 W 788, 8 W 78, angemeldet am 29. März 1944, 8 — 10 Uhr.
Nr. 41 713, Firma Heinrich Franck Söhne Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin: Verlängerung der Schutzfrist bis auf fünfzehn Jahre für die Fabriknummern 1170, 1176, 1185, 1192, 1193 bis 1197, angemeldet am 31. März 1944, 8—10 Uhr.
Nr. 42 252, Firma „Epa“ Einheits⸗ preis Altiengesellschaft, Berlin: Ver⸗ längerung der Schutzfrist bis auf zwölf Jahre für das Muster mit der Fabrik⸗ nummer 787, angemeldet am 17. April 1944, 10 Uhr 10 Minuten.
Nr. 42 274, Firma „Epa“ Einheits⸗ preis Aktiengesellschaft⸗ Berlin: Ve längerung der Schutzfrist bis auf zwölf Jahre, angemeldet am, 17. April 1944, 10 Uhr 10 Minuten.
Nr. 41 789, üein Siemens & Halske Aktiengesellschaft, Berlin: Verkänge⸗ rung der Schutzfrist bis auf fünfzehn Jahre, angemeldet am 18. April 1944, 11 Uhr 30 Minuten.
Nr. 44 084, Firma „Kepa“ Aktien⸗ gesellschaft, Berlin: Verlängerung der Schutzfrist bis auf neun Jahre für das Muster mit der Fabriknummer 451, an⸗ gemeldet am 11 April 1944, 10 Uhr 10 Minuten.
Nr. 44 816, Feann H. Berthold Messinglinienfabrik und Schriftgießerei Aktien⸗Gesellschaft, Berlin: Verlänge⸗ rung der Schutzfrist bis auf zehn Jahre, angemeldet am 4. April 1944, 10—12 Uhr. 1
Nr. 44 828, Firma Allgemeine Elek⸗ trieitäts⸗Gesellschaft, Berlin: Verlänge⸗ rung der Schutzfrist bis auf vehn Jahre hüepeldet am 6. April 1944, 8 bi 10 Uhr.
Berlin, den 29. April 1944. Amtsgericht Berlin. Abteilung 551.
In unser Musterregister 1 folgen⸗ des eingetragen worden: r. 14 Schlesische Provinzial⸗Lebens⸗, Unfall⸗ und Haftpflichtversicherungsanstalt, Breslau, Muster für 1 Propaganda⸗
Breslau.
schild, die Schutzfrist ist um weitere
zwei Jahre verlängert worden. Breslau, den 16. Mai 1944.
Amtsgericht.
Neusalz, Oder. b .,12 In unser Musterregister ist unter Nr. 163 bei der Firma Pezet⸗Organi⸗ sation, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Neusalz (Oder) einge⸗ tragen: Zwei Formulare für buch⸗ halterische Eintragungen: D. Ku. 2/41 und D. Li. 2/41, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 19. Mai 1944, 12 Uhr.
Amtsgericht Neusalz der),
den 22. Mai 1944.,
7. Konlurse und Vergleichssachen
Balingen. [2649] Amtsgericht Balingen.
Das Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Brüder Reh⸗ fuß Nachf., E. & H. Rehfuß, Möbel⸗ fabrik in Balingen, wurde am 24. Mai 1944 nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.
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1. Funi, abends
8 Berlin, Donnerstag, den
Verlängerung Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in
Februar 1944, 12 bis
Ver⸗
Inhalt des amtlichen Teiles: 8 Deutsches Reich
8 1““
Verordnung zur Aenderung des Gesetzes über die Ablösung
öffentlicher Anleihen. Vom 31. Mai 1944.
Erlaß des Reichswohnungskommissars über Erklärung der
Städte Stettin, Schneidemühl, Bremen, Wilhelmshaven, Emden und Saarbrücken zu Brennpunkten des Wohnungs⸗ bedarfs.
1 Arnsberg ber den Widerruf der Einziehung von Vermögenswerten für das Reich in Nr. 25 43.
Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Düsseldorf
über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Anordnung Nr. 3 des Leiters, des Hauptausschusses Rüstungsgerät beim Reichsminister für Rüstung und
Kriegsproduktion über die Herstellung von Drehver⸗ schlüssen (Wirbeh aus Eisen vom 15. Mai 1944.
Anordnung Nr. 4 des Leiters des Hauptausschusses Rüstungsgerät beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Beschaffung von Ziehsteinen für die Drahtindustrie vom 15. Mai 1944.
Anordnung Nr. 5 des Leiters des Hauptausschusses Rüstungs⸗ gerät beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduk⸗ tion über das Verbot der Herstellung von 4⸗Gang⸗Zylinder⸗ federn für die Anfertigung von Federeinlagen vom 15. Mai 1944.
Anordnung Nr. 6 des Leiters des Hauptausschusses Rüstungsgerät beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über Lieferung von Stahlflaschen für technische Gase vom 20. Mai 1944.
Amtliches .“ Deutsches Rei 8 Verordnung
zur Aenderung des Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen “
Vom 31. Mal 1944
Auf Grund der Verordnung über Maßnahmen auf dem Gebiet des Wertpapierrechts und des Bankwesens vom 15. Dezember 1943 (RGBl. I S. 677) wird im Einver⸗ nehmen mit dem Reichsminister der Finanzen verordnet:
§ 1
Im § 13 Abs. 2 des Gesetzes über die Ablösung öffent⸗ licher Anleihen vom 16. Juli 1925 (RGBl. I S. 137) in der Fassung des Gesetzes zur Aenderung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiete des Finanzwesens vom 23. März 1934 (RGBl. I S. 232) ist an die Stelle des zweiten Satzes: „Es finden jährlich zwei Ziehungen statt, und zwar im Juni und Dezember jeden Jahres.“ zu setzen: „Es findet jährlich im Oktober eine Ziehung statt.“
1 “
Im § 14 des genannten Gesetzes sind in Abs. 1 der Klam⸗
merzusatz „(30. September und 31. März)“ und in Abs. 2 der Klammerzusatz „(1. Oktober und 1. April)“ zu streichen.
§ 3 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juni’ in Kraft. . 1 Berlin, den 31. Mai 1944.. - 1 Der Reichsminister der Justiz.
Erlaß Auf Grund der Verordnung zur Wohnraumlenkung vom 27. Februar 1943 (RGBl. I S. 127) § 11 (1) erkläre ich die Städte Stettin, Schneidemühl’ Bremen, Wilhelmshaven, Emden und Saarbrücken zu Brennpunkten des Wohnungs⸗ bedarfs mit der Wirkung, daß der Zuzug auswärtiger Familien nach diesen Städten nur mit vorheriger Zustim⸗ mung der betreffenden Stadt erfolgen darf, soweit er nicht auf Veranlassung oder mit Zustimmung einer Behörde ge⸗ chieht. 8 8 Berlin, den 23. Mai 194. Der Reichswohnungskommissar. J. A.: Werner⸗Meier.
Bekanntmachung
Die in der in Nr. 235 des Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeigers vom 8. Oktober 1943 veröffentlichten Be⸗ kanntmachung vom 29. September 1943 zugunsten des Reiches ausgesprochene Einziehung des Vermögens des Josef Israel Fillo, zuletzt wohnhaft gewesen in Dortmund, Stiftstraße
Nr. 15, wird aufgehoben. Arnsberg (Westf.), den 24. Mai 1944. Der Regierungspräsidene.
A.: Kalau vom Hofe, Oberregierungsrat.
des Leiters des Hauptausschusses Rüstungsgerät beim
““
Verfügung Auf Grund der Reichsgesetze vom 26. Mai und 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 293 und 479) in Verbindung mit der Preußischen Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207) und dem Erlasse des Führers und Reichskanz⸗ lers vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) wird der Nachlaß der am 19. 12. 1942 in Mülheim / Ruhr verstorbenen Jüdin Regina Sara Mendel, geb. Isaak, geb. am 30. 10. 1872 in Randerathe zuletzt wohnhaft gewesen in Mülheim/ Ruhr, Eppinghofer Str. 83, mit der Maßgabe zugunsten des Deut⸗ schen Reiches eingezogen, daß mit der öffentlichen Bekannt⸗ machung dieser Verfügung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger der Nachlaß Eigentum des Deut⸗ schen Reichs wird. Gegen diese Verfügung ist kein Rechtsmittel gegeben. Düsseldorf, den 26. Mai 1944. Der Regierungspräsident. J. A.: Dr. Krummacher.
“
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Anordnung Nr. 3 ““ — Reichs⸗ minister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Her⸗ stellung von Drehverschlüssen (Wirbel) aus Eisen „Vom 15. Mai 1944
Auf Grund des Erlasses des Führers über die Kon⸗ zentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) erlasse ich auf Vor⸗ schlag des Sonderausschusses „Zubehör für Ausrüstung und Ausstattung“ folgende Anordnungtgt:t:1* “
Die Herstellung von Drehverschlüssen (Wirbelh) aus Eisen für den In⸗ und Auslandsbedarf ist nur noch in folgenden Ausführungen und Größen zulässig: 13
1. Karosserie⸗Drehverschlüsse 6 und 10 mm in handels⸗ üblicher Ausführung, ungelochter Kabel, runde ovale Oesen und Scheiben.
.Lastwagenwirbel 8 und 12 mm in handelsüblicher Aus⸗ führung, ungelochter Knebel mit achteckigen Oesen und Scheiben.
.Taschenwirbel, eine Ausführung in Art und Artikel 9094 der Firma Schaeffer⸗Homberg, Wuppertal⸗Barmen.
II.
In begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegs⸗ wichtigen Bedarfes kann der Sonderausschuß Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anordnung zulassen (Ausnahme⸗ genehmigung). Der Sonderausschuß kann die Ausnahme⸗ genehmigung mit Auflagen oder Bedingungen versehen. An⸗ träge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind beim Sonderausschuß „Zubehör für Ausrüstung und Ausstattung“ zu stellen.
III.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
IV.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den. eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok, sowie in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
sschuß Rüstungsgerät beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Feuerhake.
Anordnung Nr. 4 des Leiters des Hauptausschusses Rüstungsgerät beim Reichs⸗ minister für Rüstung und Kriegsproduktion über die Be⸗ schaffung von Ziehsteinen für die Drahtindustrie Vom 15. Mai 1944
Auf Grund des Erlasses des Führers über die Kon⸗ zentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) erlasse ich auf Vor⸗ schlag des Sonderausschusses „Drahtfertigerzeugnisse“ fol⸗ gende Anordnung: 18 1
J.
Ziehsteine dürfen nur dann neu bestellt werden, wenn der Bestand an ungebrauchten Ziehsteinen und die Menge der be⸗ reits bestellten und der noch in Auftrag zu gebenden Zieh⸗ steine dem tatsächlichen bzw. voraussichtlichen Ziehsteinbedarf eines Vierteljahres entspricht. —
In begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegs⸗ wichtigen Bedarfs kann der Leiter des Hauptausschusses Rüstungsgerät, vertreten durch den Sonderbeauftragten für
Ziehsteinfragen im Sonderausschuß Drahtfertigerzeugnisse
Postscheckkonto: Berlin 418 21
Ausnahmen vom § 1 dieser Anordnun zulassen. Die Ge⸗ nehmigung kann mit Auflagen bzw. Bedingungen versehen werden.
Anträge auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind an den Sonderbeauftragten für Ziehsteinfragen zu richten.
111.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. IV.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok, sowie in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains. 8 Hauptausschuß Rüstungsgerät beim Reichsmi 1 KRnfüüstung und Kriegsproduktion.
Feuerhake.
Anordnung Nr. 5 des Leiters des Hauptausschusses Rüstungsgeräat beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über das Verbot der Herstellung von Vier⸗Gang⸗Zylinder⸗ federn für die Anfertigung von Federeinlagen
Vom 15. Mai 1944
Auf Grund des Erlasses des Führers über die Kon⸗ zentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der Verordnung über den, Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 686) erlasse ich au Vorschlag des Sonderausschusses „Drahtfertigerzeugni 5 folgende Anordnungt: “ die “ von Federeinlagen
Zylinderfedern für Gang mit ca. 5 cm Höhe her⸗
dürfen nur noch in
In begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegs⸗ wichtigen Bedarss kann der Leiter des Sonderausschusses Drahtfertigerzeugnisse Ausnahmen vom § 1 dieser Anordnung zulassen. Die Genehmigung kann mit Auflagen und Be⸗ dingungen versehen sein. Anträge auf Erteilung einer Aus⸗ nahmegenehmigung sind an die Fachgruppe Drahtwerke, Altena, Postf. 156, zu richten. III.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12—14 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
IV.
Diese Anordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet, so⸗ wie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver⸗ waltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok, sowie in der Unter⸗ steiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.
Hauptausschuß Rüstungsgerät beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. “ Feuerhake.
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Anordnung Nr. 6 4
ddes Leiters des Hauptausschusses Rüstungsgerät beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion über Lieferung von Stahlflaschen für technische Gase
Vom 20. Mai 1944 88
Auf Grund des Erlasses des Führers über die Kon⸗ zentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) erlasse ich auf Vorschlag des Sonderausschusses „Stahlflaschen“ folgende Anordnung:
1.
Stahlflaschen für Sauerstoff, Wasserstoff, Preßluft, Stick⸗ stoff und Acetylen dürfen nur noch als Parkflaschen an die Hersteller dieser Gase geliefert werden, welchen die Ver⸗ sorgung der Industrie mit diesen technischen Gasen in Leih⸗ flaschen obliegt.
Von dieser Einschränkung sind Stahlflaschen ausgenommen, die in das Eigentum der Wehrmacht übergehen sowie Liefe⸗ rungen an Werke, welche die oben erwähnten Gase für eige⸗ nen Bedarf selbst erzeugen. . III.
In begründeten Einzelfällen und zur Deckung des kriegs⸗ wichtigen Bedarfs kann der Leiter des Sonderausschusses Stahlflaschen Ausnahmen vom § 1 dieser Anordnung
zulassen. Die Genehmigung kann mit Auflagen und Be⸗
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