1944 / 124 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Jun 1944 18:00:01 GMT) scan diff

8 & Bakpatitrennd Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten, in den Gebieten Eupen⸗Malmedy, Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Loth⸗ ringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und

Krains. Berlin, den 12. Mai 1944. 8 Der Beauftragte für den Bürobedarf Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Ernst Beuriger. 8 Anordn ung 18““ des Beauftragten für den Bürobedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion 18 über Beschränkungen bei der Herstellung von Stempelgerät Vom 12. Mai 1944 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration

der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten

Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (RGBl. I S. 529/531) wird angeordnet:

81 Herstellungsbeschränkung für Stempelgerät Die industrielle und handwerkliche Herstellung von Stempel⸗ gerät ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Beauftragten für den Bürobedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und nur in den von ihm genehmigten Aus⸗ führungen zulässig. 9 § 2 Herstellungsanweisungen 8 Für die Erteilung von Herstellungsanweisungen ist der Leiter der Abt. Stempelgerät des Beauftragten für den Büro⸗ bedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion

§ 3

zuständig. § 3 Aufbrauchsfrist Vorgearbeitete Teile zur Herstellung von Stempelgerät, deren Ausführungen nach § 1 künftig verboten sind, dürfen bis 31. Dezember 1944 aufgearbeitet werden. § 4 Ausnahmen 1 Der Leiter der Abt. Stempelgerät des Beauftragten für den Bürobedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegs⸗ produktion kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen und sie mit Auflagen versehen. .“ §5 Zuwiderhandlungen 1 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach §§ 10, 12 15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗ straft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs⸗ strafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichs⸗ beauftragten für technische Erzeugnisse wahrgenommen. § 6 Jnkrafttreten.

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten, in den Gebieten Eupen⸗Malmedy,

Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Loth⸗ ringen, Luxemburg, im Bezirk Bialystok sowie in der Unntersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 12. Mai 194l.

Der Beauftragte für den Bürobedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Ernst Beuriger.

Anordnung V/44

1 des Beauftragten für den Bürobedarf

des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion

über Beschränkungen bei der Herstellung von Füllstiften aller Art

Vom 26. Mai 1944

Auf Grund der Verordnung über den W kehr i . Fassung vom 11. Dezember 1912 (RGBl. frG. echbe in der bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6 Sep⸗

tember 1943 (RGBl. 1 S. 529/531) wird angeordnet: b

§ 1 1 E““ für Füllstifte

dustrielle und handwerkliche Herste stiften aus Kunststoffen aller Art wie veftsung Dreh tifte Sparstifte üusw. ist nur mit schriftlicher Genehmigung des n cte für den Bürobedarf des Reichsministers für

üs zuli 1944 zulässig.

Füll⸗

Herstellungsanweisungen Der Leiter der Abteilung Füllstif ü Der der Abteilung Füllstifte des Beauftragten für

e ee des Reichsministers für Rüstung k6s üktion erteilt die erforderlichen Herstellungsanweisungen. 86 von anderen Stellen und Gliederungen erteilten Pro⸗

verlieren dadurch ihre Gültigkeit

Die Herstellungsanweisung kann Auf n erk sichtli 81 flagen erhalten hin⸗ sichtlich der Ausführung des Erzeugnisses, des Ver egbens und des Abnehmers. 8 1.“ 8 b

Ausnahmen

Der Leiter der Abteilung Füllstifte des Be

d n Bürobedarf des Reichs a ütefe tür d aagetsngess. produktion kann in begründeten Fällen Ausnahmen zulassen und sie mit Auflagen versehen. Ausnahmegenehmigungs⸗ Anträge sind zu richten an die Fachgruppe Schnitz⸗ und Herta sha e verarbeitende Industrie, Berlin⸗Charlotten⸗ burg 4, Wilmersdorfer Str. 995. 6

84 1 Zuwiderhandlungen Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach

straft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs⸗ strafrecht gemäß § 15 dieser Verordaung werden vom Reichs⸗ beauftragten für Glas, Keramik und Holzverarbeitung wah genommen. 1“ 8 Inkrafttreten

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieteen, in den Gebieten Eupen⸗Mal⸗ medy, Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den besetzten Gebieten Kärntens und Krains.

Berlin, den 26. Mai 1944.

Der Beauftragte für den Bürobedarf des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Ernst Beuriger.

——

AUAnordnung I/44 des Hauptringes Steine und Erden über Herstellungsverbote auf dem Gebiet der Betonstein⸗ fertigung vom 18. Mai 1944 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit dem Erlaß des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion und Generalbevollmächtigten für Rüstungs⸗ aufgaben im Vierjahresplan über die Aufgabenverteilung in der Kriegswirtschaft vom 29. Oktober 1943 wird angeordnet: § 1 Die Herstellung der nachstehend genannten Erzeugnisse auf dem Gebiet der Betonsteinfertigung ist bis auf weiteres ver⸗ 6 boten: 1 Anschlagsäulen, 1 . Betonwerksteinerzeugnisse mit geschliffener oder steinmetz⸗ mäßiger Bearbeitung, wie Treppenstufen, Fassaden⸗ verkleidungen, Tür⸗ und Fenstergewände, Fensterbänke, Gesimse, Bekrönungen, Hauszeichen, Abdeckplatten für Mauern und Pfeiler, auch bei örtlicher Ausführung am Bau, 3 Baumringe und Bewässerungsringe für Straßenbäume, Betonkühler, Blumenkästen und ⸗töpfe,

8

Briefkastenständer, 8

99 10, 12 15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗

Einfassungssteine (Rasensteine, Randsteine für Parkplätze), 8

Einfriedungen aller Art,

Fahnenmasten, 8

Flaschenbehälter

Gartenbänke,

Gartentische,

Grabdenkmäler,

Grabeinfassungen,

Gurtrollkasten,

Kaltglasur⸗ und Glanzplatten e“

Lautsprechersäulen,

Masten für Beleuchtungszwecke und Kandelaber,

Uhrenmasten,

Niststeine, 8

Papierbehälter, 8

Pflanzenkübel,

Plastiken, 4“*“

Platten aus Terrazzo für Boden⸗ u. Wandbelag,

Spielsandkasten,

Ständer für Sonnenschirme,

Vogeltränken,

1 Zierbrunnen.

Die am Tage des Inkrafttretens dieser Anordnung in Arbeit befindlichen Erzeugnisse dürfen noch bis zum 15. Juni 1944 aufgearbeitet werden.

In besonders begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden.

Zuständig für die Erteilung von Ausnahmen ist der Sonderring Bausteine und Bauelemente, Berlin W 15, Kurfürstendamm 67.

Die Ausnahmegenehmigung kann unter Bedingungen oder Auflagen erteilt werden.

Wulststeine

X“

Wer Betonsteinerzeugnisse der im § 1 genannten Art hel stellt, ohne dazu vom Sonderring Bausteine und Bauelemem eine Ausnahmegenehmigung erhalten zu haben, oder den me der Genehmigung verbundenen Bedingungen oder Auflage

3) zuwider handelt, wird nach den Vorschriften der Venzxs

ordnung über den Warenverkehr bestraft.

Daneben ist die Anwendung von polizeilichem Zwang na Maßgabe der Landesgesetze zur Beachtung dieser Anordnun zulässig.

§ 5

Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekann machung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Oft gebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy un Moresnet. 8 Berlin, den 18. Mai 1944.

1 Hauptring Steine und Erden. Der Leiter: Carl Peters

Bekanntmachung Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz samml. S. 357) sind bekanntgemacht: 1. der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums von 27. Januar 1944 über die Verleihung des Enteignungs rechts an die Witwe Paul Wienecke geb. Becker in Kohl⸗ scheid zum Zwecke der Lagerung des Abraums ihre Kalkwerkes in der Gemarkung Walheim durch das Amts blatt der Regierung in Aachen Nr. 3 S. 13, ausgegebe am 15. März 1944; .der Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vo

21. März 1944 über die Verleihung des Enteignungst

rechts an die Gemeinde Ahlbach für die Verbesserund der Einfahrt von der Friedhofstraße in die Oberort straße durch das Amtsblatt der Regierung in Wiesbade Nr. 12 S. 29, ausgegeben am 8. April 1944.

MNiichtamtliches Der Königlich Dänische Gesandte in Berlin, Herr Ottzg Carl Mohr, ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Lei⸗ tung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Aus der Verwaltung

Erläuterungen des neuen Gewerbesteuerrechts Die Gewerbebesteuerung hat im Vorjahr bekanntlich einschnei dende Aenderungen erfahren, bestehend insbesondere in der Ueber⸗ leitung der Steuererhebung auf die Finanzämter. Dem diente mehrere Verordnungen des Reichsfinanzministeriums. Anläßlich dieser Umstellungen haben sich nun in der ersten Zeit der Ein hebung der Gewerbesteuer durch die Finanzämter Zweifels

fragen ergeben, andere waren aus zurückliegender Zeit zu klären.

Jedenfalls sahen sich jetzt die Finanzämter und alle Gewerbe⸗

steuerpflichtigen einer Fülle neuer gewerbestenerrechtlicher 88 1

mungen gegenüber. Das Reichsfinanzministerium will ihne helfen, in der Praxis damit fertig zu werden und hat daher al Nummer 20 des Reichssteuerbkatts vom 28. April 1944 es um faßt nicht weniger als 150 Seiten (Reichsverlagsamt, Ber⸗

lin C 2) zunächst einmal die Grundlagen für die neue Gewerbe besteuerung zusammengestellt, bestehend im Gesetz und den soge nannten Vereinfachungsverordnungen. Weiter hat das Mini sterium ähnlich wie wir es schon seit Jahren bei der Einkom mensteuer gewöhnt sind Gewerbe⸗Steuerrichtlinien für 194 aufgestellt und in demselben Zusammenhang bekanntgemacht. Eir mit viel Fleiß ausgearbeitetes Stichwortverzeichnis ermöglich es, sich in den neuen Richtlinien unschwer zurechtzufinden. Wem das Reichsfinanzministerium in der Einleitung zu dieser um fassenden Veröffentlichung auch sagt, daß darin kein vollständige Erläuterungsbuch erblickt werden dürfe, enthalten die Richtlinien in Verbindung mit den Gesetzesgrundlagen doch so viel praktischeg Material, daß die Steuerpflichtigen darauf nur mit Vorteil zue rückgreifen werden.s 6

Grundsteuerbeihilfe für Arbeiterwohnstätten

§ 29 des Grundsteuergesetzes gemäß gewährt das Reich Arbeiterwohnstätten zur Erzielung tragbarer Lasten oder Mieten eine Beihilfe in Höhe der Grundsteuer auf die Dauer von zwan⸗ zig Jahren. Die Arbeiterwohnstätten mußten nach der bishen geltenden Regelung bis 31. März 1944 bezugsfertig werden Durch Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 13. Mat 1944 (RGBl. 1 S. 119) ist diese Frist um ein weiteres Jahr ver⸗ längert worden, so daß die Grundsteuerbeihilfe auch gewährt wird für Arbeiterwohnstätten, die bis 31. März 1945 bezugsfertig werden.

xvxxx̃xRxn.

n Wirtschaftsteil

Wo stecken noch Fettreserven?

Die erste und wichtigste Quelle ist nach wie vor die Milch, dann die Oelfrucht. Am Gesamtfettverbrauch waren im vergan⸗ genen Kriegsjahr im Deutschen Reich beteiligt: Butter mit rund 60 %, Margarine einschl. Speiseöl mit rund 22 % und Schlacht⸗ fette mit rund 18 %. Der Anteil der Butter ist im Kriege be⸗ deutend stärker geworden, der der übrigen Fette entsprechend urückgegangen. Im Jahre 1938 bestand folgendes Verhältnis: utter rund 45 %, Margarine und Oele rund 30 % und Schlacht⸗ fette rund 25 %. Hieraus ergibt sich, daß wir auch die stärksten Anstrengungen bei der Milcherfassung machen müssen. Man hat es dabei mit zwei Gruppen von Maßnahmen zu tun. Einmal ist beim Futter und der Fütterung, bei der Viehaufzucht und bei der Viehhaltung, insbesondere beim Melken der Hebel anzusetzen. In der anderen Gruppe geht es um die Milchablieferung, um das Molkereiwesen, den Abtransport der Milch, Materialbeschaffung usw., um den Absatz von Milch, Butter und Käse.

Viel Fett kann schon, wie Bauer Carl Sievers, Landes⸗ hauptabteilungsleiter III der Landesbauernschaft Kurmark, in der „NS.⸗Landpost“ Nr. 23 u. a. ausführt, schon im Stall eingespart werden. Für Aufzucht von Kälbern darf auf keinen Fall mehr Vollmilch verwendet werden, als die Richtlinien des Reichsnähr⸗ standes zulassen. An Fohlen, Ferkel, Katzen, Hunde oder andere Tiere darf Vollmilch niemals verfüttert werden. Zum Schlachten bestimmte Kälber sind spätestens im Alter von 14 Tagen abzu⸗ stellen. Ein Schlachtkalb darf insgesamt höchstens 120 Liter Voll⸗ milch erhalten.

Um zusätzliche Mengen an Fett zu erlangen, geht es vor allem auch darum, die Milchablieferung kurzfristig zu steigern. Zu die⸗ sem Zweck hat der Verfasser in seiner Landesbauernschaft die ver stärkte Durchführung diesbezüglicher Maßnahmen angeordnet. Ferner ist die Einschränkung der Landbuttererzeugung eine der wirksamsten Maßnahmen zur Siche ung der Fettversorgung ge⸗

wesen. In der Kurmark ist die Zahl der zulässigen Landbutter⸗ hersteller seit Kriegsausbruch sehr stark zurückgedrängt, und zwar im Verhältnis von 100 bei Kriegsbeginn zu 18 heute. Der Kampf gegen verschmutzte und saure Milch gehört auch hierher. We⸗ die Milch nicht richtig behandelt, kann dadurch Werte vernichten und so auch die Basis der Fettversorgung verkleinern. Viel Fett geht für die allgemeine Versorgung auch dadurch verloren, daß hier und da im Haushalt des Bauern zuviel Vollmilch verbraucht wird, daß Vollmilch unberechtigt an Verwandte, Bekannte, gute Freunde abgegeben wird und anderes mehr. Das alles darf heute nicht mehr sein! Durch besondere Leistungen in der Milchverwer⸗ tung sind auch noch Milchreserven zu heben. Dies geschieht im großen planmäßig durch den Wettbewerb in der Milcherzeugungs⸗ schlacht und die Milchleistungsprämie. Beide Einrichtungen haben sich als wirksames Mittel auf dem Wege zur Stärkung der Fett⸗ versorgungsbasis bewährt. Ihr Wert liegt vor allem darin, daß ein lebhafter Wettstreit um Leistung und Erfolg bis in das letzte Dorf hineingetragen wird.

Die zweite wichtige Quelle der Fettversorgung, die Oelfrucht, ist bekanntlich viel später als die Milch in die Obhut des Ver⸗ bandes gegeben worden. Entscheidend war und ist auch weiter⸗ hin, daß die Anbauflächen ausgeweitet, daß sorgfältig und sach⸗ gemäß bestellt und geerntet und daß schließlich die geerntete Frucht auf das beste behandelt und ausgewertet wird. Die Anbaufläche im Gebiet des Verfassers konnte gegenüber dem letzten Vorkriegs⸗ jahr um mehr als das Sechsfache gesteigert werden. Alle diese

Möglichkeiten werden auch in Zukunft noch weiter auszuschöpfen

sein. Hand in Hand damit muß jedoch gesorgt werden, daß stets das nötige Saatgut und der Kunstdünger rechtzeitig zur Stelle sind. Der Verfasser führt zum Schluß noch aus, daß es viele Wege gibt, um mehr Fett zu schaffen. Es gehört allerdings dazu, daß der Erzeuger auch in Zukunft, und noch mehr als bisher, seine Pflicht tut, ebenso die be⸗ und verarbeitenden Betriebe und die Verteiler. Außenseiter, Saumselige oder gar Verbrecher müssen noch schärfer als früher bekämpft werden.

3. Juni 1944. ES. 3

etrisbsumsetzungen dienen der Rüstung

Betriebsumsetzungen werden auf Anordnung von Reichsminster

Speer durch den Generalbeauftragten für Betriebsumsetzungen im Reichsministerium für Rüstung und Kriegsproduktion durch⸗ geführt und dienen dem Zweck, nnserer Rüstung zur Deckung ihres notwendigen Bedarfs neue Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen. Durch rationelle Zusammenfassung von Arbeitskräften und durch Heranziehung aller für die Neuaufgaben greifbaren Betriebe sollen weitere Voraussetzungen für eine Steigerung der deutschen Rüstung geschaffen werden. Vielfach besteht in der Oeffentlich⸗ keit der Eindruck, Votriebsumsetzungen würden nur bei über⸗ flüssigen Betrieben durchgeführt. Dies ist aber nicht der Fall. Entscheidend für die Durchführung der Betriebsumsetzungen ist vielmehr der örtlich vorliegende Bedarf der Rüstungsfertigung. So kann es vorkommen, daß ein Betrieb durch Umsetzung ausge⸗ schaltet wird, während ein anderer der gleichen Branche bestehen bleibt, ohne daß damit ein Werturteil über den einen oder anderen vollstreckt wird. Es kann sich also nicht immer um eine qualitative Auslese handeln, bei der die bisherigen wirtschaftlichen Leistungen oder besondere Umstände aus Gründen der Konkurrenz den Wert⸗ messer darstellen, vielmehr müssen Forderungen erfüllt werden, die den entscheidenden Belangen der deutschen Rüstung gerecht werden, selbst wenn sie für den einzelnen Betrieb eine Härte be⸗ deuten. Betriebsführer und Gefolgschaft der umgesetzten Be⸗ triebe bringen daher oft ein Opfer, das angesichts des noch be⸗ stehenden Konkurrenten ganz besondere Würdigung verdient.

Wirtschaft des Auslandes

Mengenmäßiger Rückgang der spanischen Ausfuhr im Jahre 1943

Madrid, 2. Juni. Nach den von der spanischen Außenhandels⸗ bank veröffentlichten Daten ist die spanische Ausfuhr von 2.1 Mill. Tonnen im Jahre 1942 auf 1,8 Mill. 1943 zurückgegangen. Trotz dieses mengenmäßigen Rückganges um etwa 13 % ist wertmäßig ein Anstieg von 495,6 Mill. Goldpeseten 1942 auf 721,3 Mill. Goldpeseten 1943 zu verzeichnen. Die Einfuhr stieg mengen⸗ mäßig von 1,7 auf 1,9 Mill. t und wertmäßig von 408,1 auf 800,6 Mill. Goldpeseten an. Wie die Außenhandelsbank weiter⸗ hin bekanntgibt, ist das Jahr 1943 außerordentlich günstig für die Nivellierung der äußeren Zahlungsbilanz gewesen, so daß die Begleichung von Auslandsschulden und Krediten einschließlich derer aus der Zeit vor dem Bürgerkrieg beschleunigt und außer⸗ dem die Goldreserven des Staates erhöht werden konnten.

Die Anleihe⸗ und Sparentwicklung in Frankreich

Paris, 2. Juni. Die Ergebnisse, die sich hinsichtlich der Zeich nung öffentlicher Anleihen in Frankreich in den ersten drei Monaten des Jahres 1944 ergaben, sowie die Bewegung der Ein⸗ lagen und Auszahlungen von Spareinlagen, in Anpassung an die Kriegsumstände, im Jahre 1943 wurden durch einen Ver⸗ treter des Finanzministeriums erläutert. Seinen Darlegungen zufolge wurden im ersten Trimester 1944 an Schatzscheinen und Spargutscheinen 132,4 Mrd. ffrs aufgebracht. Die Rückzahlungen beliefen sich auf 106,8 Mrd. ffrs, so daß sich ein Uberschuß von 25,6 Mrd. ffrs ergab. In den ersten drei Monaten des Vor⸗ jahres betrug der Ueberschuß 22,2 Mrd. ffrs. Bei dieser Ge⸗ egenheit wurde auf den großen Anteil der direkten Anleihe⸗

zeichnung durch das Publikum hingewiesen, die 40 % ausmacht. Der Ueberschuß der Spareinlagen im Jahre 1943 betrug 29 334 Mill. gegenüber 15 731 Mill. ffrs im Jahre 1942. In den ersten drei Monaten des Jahres 1944 betrug der Einlagen⸗ überschuß rund 10 Mrd. ffrs. Am 31. Dezember 1943 wurden bei den französischen Sparkassen 130 Mrd. Spareinlagen gezählt, die auf mehr als 25 Mill. Sparkassenbücher verteilt sind, das be⸗ deutet, daß auf zwei Franzosen etwas mehr als ein Sparkassen⸗ buch kommt. Die Sparkassen haben alles getan, um auch unter den heutigen Zeitumständen den Bedürfnissen ihrer Kundschaft gerecht zu werden. So wurde es den Obdachlosen und Ausge⸗ bombten ermöglicht, auf Grund des Vorzeigens ihres Sparkassen⸗ buches und einer Kennkarte in jeder französischen Stadt Spar⸗ guthaben abzuheben. Das gleiche gilt für Flüchtlinge aus Korsika.

Die Verluste und Neubauten der schwedischen Handelsflotte im ersten Vierteljahr 1944

Stockholm, 2. Juni. Die Neuanschaffungen der schwedischen Handelsflotte im ersten Vierteljahr 1944 beliefen sich nach amt⸗ lichen Angaben auf 7 Motorschiffe von insgesamt 31 390 t, 1 Dampfer von 2718 t und 10 Motorsegler und Fischerboote von insgesamt 643 t. Die Verluste betrugen 4 Dampfer von ins⸗ 4547 t und 5 Motorsegler von insgesamt 377

Maßnahmen zur Wiederankurbelung der Seidenindustrie in Zentralchina

Schanghai, 2. Juni. Angesichts des wachsenden Mangels an Textilien unternehmen die chinesischen Seidenindustriellen große Anstrengungen, um die Seidenindustrie in Zentralchina wieder anzukurbeln. Eine größere Zahl der Seidenwebereien hat in verschiedenen Orten Zentralchinas ihre Tätigkeit bereits wieder aufgenommen. Obwohl Zentralchina und besonders die beiden Provinzen Kiangsu und Tschekiang die größten chinesischen Seiden⸗ produktionszentren sind und China großen Bedarf an Textilien hat, ist die Seidenproduktion in den letzten Jahren ständig zurück⸗ gegangen. In den Provinzen Kiangsu und Tschekiang, die 1941 noch 12 100 t Seide erzeugten, wurden 1942 nur 9600 t und 1943 nur noch 7200 t hergestellt. Zur Steigerung der Seiden⸗ produktion in Zentralchina beschlossen die japanischen Behörden am Ende des vorigen Jahres, die 1938 von Japan gegründete Central China Silk Company aufzulösen und das Feld der Seidenindustrie vollkommen chinesischen Interessen zu überlassen. Diese Aenderung der japanischen Politik blieb nicht ohne Kritik seitens japanischer Seidenindustrieller, weil damit eine Expansion der chinesischen Seidenindustrie auf Kosten der japanischen vorgenommen wird. Da aber der Pro⸗ duktionsrückgang der japanischen Seidenindustrie unter den gegen⸗ wärtigen Handelsverhältnissen unvermeidlich war, allein schon aus der Tatsache, daß Arbeitskräfte und Material jetzt viel dringender für andere kriegswichtige Industrien Verwendung finden müssen, erscheint die Weiterentwicklung der chinesischen Seideninsustrie das einzig vernünftige Mittel zur Lösung der gegenwärtigen Probleme. Die chinesischen Seidenindstrien scheinen sich auch ernstlich damit zu beschäftigen, ihre Industrie wieder auf gesunde Füße zu stellen, was schon aus umfassenden finanziellen Maßnahmen der letzten Zeit abzulesen ist. Am 15. Mai wurde der erste Vertrag in Höhe von 500 Mill. Nanking⸗Huan zum dnkauf von Kokons zwischen den Seidenwebereien in Schanghai,

8 öffentlicher Anzeiger

Hangchow und Wusih und einem Bankenkonsortium, das aus einer großen Grup e der führenden chinesischen Banken einschließ⸗ lich der Bank of Ehen⸗ und der Bank of Communications besteht, unterzeichnet. Von dieser Anleihe übernahm die neue China Silk Company 250 Mill. Nanking⸗Yuan. Diese Gesellschaft steht jetzt nicht mehr unter der Kontrolle der Central China Development Company, hat aber noch einen japanischen Vizepräsidenten. Die andere Hälfte der Anleihe wurde von den übrigen Seidenwebe⸗ reien übernommen. Diese 500⸗Mill.⸗Anleihe reicht aber noch nicht aus, um die Ansprüche aller Seidenwebereien zu befriedigen. Sie versuchen daher, weitere 100 Mill. Nanking⸗Huan als Anleihe zum Kauf von Kokons zu erwerben. Die chinesischen Banken rechnen damit, daß zur Gesamtfinanzierung der Seidenindustrie in Zentralchina insgesamt 1 Mrd. Nanking⸗Nuan nötig sein werden.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 2. Juni. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B.,

ürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ agen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.

Budapest, 2. Juni. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½¼, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,80, Zürich 80,20.

London, 2. Juni. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 ½, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43—4,47, Schweiz 17,30 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Buenos Aires (offiz.) —,—, Rio 83,567]516 G., Schanghai Tschungking⸗Dollar —,—.

Amsterdam, 2. Juni. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11—30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsinki —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zürich, 2. Juni. (Dd. N. B.) I11.40 Uhr.] Paris 6,25, London⸗Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½ B., Madrid 39,75 B., Holland 229 , Berlin 172,55, Lissabon 17,40, Stockholm 102,65, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,75, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 97,00, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 2. Juni. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 2. Juni. (D. N. B.) London 16,85 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 Brüssel —X,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 2G Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,20 B., Buenos Aires 101,50 G., 103,50 B.

London, 2. Juni. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168,—.

ö—

2. Zwangsversteigerungen,

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen. 3. Aufgebote,

4. Oeffentliche Instellungen, 5. Verluft⸗ und 6. Auslosung usw. von Wertpapieroen,

Fundsachen,

E——— om e 9. Zeucfche; eeheeenAe

10. Gesfellschaften m. b. H. 11. Genossenschaften, 12. Ossene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

14. Deutsche Meichsbank und Bankausweife,

13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 15. Berschiebene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote

[2786 Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 19. Mai 1944 ist der Unteroffizier Paul Gerhard Friedrich Friedrich, geboren am 15. Januar 1914 zu Hindenburg, O/S., fürt tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 8 Fn kae festgestellt worden. 455. Berlin, den 19. Mai 1944. Amtsgericht Berlin.

[2787]

Die Schweizerische Bankgesellschaft in Zürich als Testamentsvollstreckerin des verstorbenen Ernst Kopp, vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Ziekow und Braune in Berlin⸗Tegel, Berliner Straße 5, hat das Aufgebot der Hy⸗ pothekenbriefe über die im Grundbuch von Heiligensee Blatt 3440 in Abtei⸗ lung III eingetragenen Hypotheken Nr. 2 von 3750,— und Nr. 3 von 1500,— beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 18. Oktober 1944, 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 6, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunden erfolgen wird 20. F. 5. 44.

Berlin, den 26. Mai 1944.

Amtsgericht Wedding, Abt. 20.

[2813]

Im Oeffentlichen Anzeiger zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger vom 10. Mai 1944 muß es in der Bekannt⸗ machung Nr. 1560 in Zeile 4 statt 1941 1914 heißen.

Amtsgericht Berlin.

Abteilung 455.

[2788]

Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom heutigen Tage sind folgende, von der Heimstätten⸗Gesell⸗ schaft Sachsen, Gemeinnützige Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Dresden⸗A., jetzt Seidnitzer Platz 2, ausgestellte und girierte, von dem Bau⸗ meister Hanns Vasak in Dresden⸗A., Nürnberger Straße 59, akzeptierte, von der Heimstätten⸗Gesellschaft Sachsen auf die Firma Gebr. Arnold in Dresden⸗A., Waisenhausstraße 20, durch Blanko⸗ Indossament übertragene, in Dresden zahlbar gewesene nach Fälligkeit gegen⸗ über dem Akzeptanten protestierte Wechsel: 5 Wechsel vom 19. 4. 1933 über je E. 50 000,—, fällig am 22. 7. 1933, 2 Wechsel, vom 19. 4. 1933 über je

100 000,—, fällig am 27. 7. 1933,

1 Wechsel vom 19. 4. 1933 über Rℳ 50 000,—, fällig am 27. 7. 1933, 2 Wechsel vom 11, 5. 1933 über fe R.ℳ 100 000,—, fällig am 15. 8. 1933, 1 Wechsel vom 1.5. 1933 über Hℳ 50 000,—, fällig am 15. 8. 1933, 1 Wechsel vom 22. 5. 1933 uüber .ℳ 100 000,—, fällig am 23. 8. 1933, 2 Wechsel vom 22. 5. 1933 über je Eℳ 100 000,—, fällig am 26. 8. 1933, für kraftlos erklärt. 42 F 21/43. Das Amtsgericht Dresden, Abt. 1, den 26. Mai 1944.

[2789] Aufgebot.

2 F 4/44. Die Ehefrau Dreher Jo⸗ hann Becker, Seligenthal Nr. 5, ver⸗ treten durch Notar Dr. Krudewig in Hennef, hat das Aufgebot des Grund⸗ schuldbrieses wegen der im Grundbhuch von Braschoß Blatt 938 Abt. III Nr. 3 für die Kreissparkasse Siegburg in Höhe von 500,— Eℳ eingetragenen Grundschuld beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 12. September 1944, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die 8 der Urkunde erfolgen wird.

Siegburg, den 23. Mai 1944.

Amtsgericht. 1

[2790] Beschluß.

4 VI 63/43. Am 28. März 1943 ist in Thorn die in Thorn, Kloßmann⸗ straße 100, wohnhaft gewesene Witwe Dorothea Krokowski geborene Volkmann verstorben. Sie war am 21. August 1867 in Angerburg (Ostpreußen) geboren. Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht er⸗ mittelt ist, werden diejenigen, welchen Erbrechte aus dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 1. Jnli 1944 bei dem unterzeichneten Gericht zur Anmeldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als das Großdeutsche Reich nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß beträgt ungefähr 1700 FR. ℳ.

Thorn, den 13. Mai 1944.

Das Amtsgericht.

2792] Beschluß.

Der Erbschein, der über die Erbfolge nach dem am 2. 8. 1923 in München verstorbenen Lageristen Karl Schwarz am 15. 7. 1925 zu NR. Nr. 3090/1923 ausgestellt wurde, wird für kraftlos er⸗ klärt.

München, 20. Mai 1944.

Amtsgericht München. . Vormundschafts⸗ und Nachlaßgericht.

[2791]

33 F 8/44. In der Aufgebotssache Reuther betr. Kraftloserklärung des Hypothekenbriefes Barmen 12. 978 über 2105 ist der Termin vom 24. De⸗ zember 1944 verlegt auf den 20. De⸗ zember 1944, mittags 12 Uhr, Zimmer Nr. 35, Eiland 4.

Amtsgericht Wuppertal.

8 b 8

4. Deffentuiche Zutteuungen

[2852] Oeffentliche Zustellung.

2 R. 51/44. Die Büroangestellte Maria Isotow geb. Herbst in Lissa, Storchnesterstr. 8, vertreten durch Rechtsanwalt Regener in Lissa, klagt gegen ihren Ehemann, den Direktor Boris Isotow in Leningrad, zuletzt in Dalniwastok b. Wladiwostok, Histztion Razdolnaja Straflager z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Schei⸗ dung der Ehe gem. § 55 Ehegesetz. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht in Lissa, Zimmer 112, auf den 28. Juli 1944, 8 ½¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Lissa (Wartheland), 22. Mai 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[2851] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Wilhelm Häuser in Schwalbach Nr. 101 (Kreis Wetzlar), Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Th. Schäfer in Wetzlar, klagt gegen seine Ehefrau Erna Häuser geb. Schmidt, z. Zt. unbekannten Aufent⸗ halts, wegen schwerer Eheverfehlung mit dem Antrage, die am 23. März 1940 vor dem Standesbeamten in Schwalbach geschlossene Ehe der Par⸗ teien zu scheiden, die Beklagte für den alleinschuldigen Teil zu erklären und ihr die Kosten des Prozesses auf⸗ zuerlegen. Die Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Limburg, Lahn, auf Donnerstag, den 17. August 1944, vor⸗ mittags 9 % Uhr, in das Amtsgerichts⸗ gebäude in Wetzlar a. L. geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei dem Landgericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen, und etwaige Einwen⸗ dungen und Beweismittel unverzüglich durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schriftsatz dem Gericht mit⸗ zuteilen.

Limburg/Lahn, den 20. Mai 1944. Die Geschäftsstelle, Abt. 3, des Land⸗

gerichts.

5. Verluft⸗u. Fundsachen

[2853] Folgende Versicherungsscheine sind ab⸗ handen gekommen: 1 018 508 Carl Siebel jun. 1 031 123 Paul Becker

90 28 1 0388 936 Hans Neu

1 060 777

1 055 645 Dr. Gustav Strohmeier

1 055 919 b Brink u. Ehe⸗

rau

1 057 086 Willy Heyrath 2 Maria Kahlhoefer

Reinhard Klüsener

Robert Heinrich

Dr. med. Nikolaus Swer⸗

bejew

Erich Nöbbe

Dr. Friedrich Heinrich

Witt

Ella u. Frida Rudolph

Wilhelm Grösch

Emilie Grösch geb. Em⸗

mert

Hans Hartung

Ernst Grothe

Erich Nogram

Paul Barth

Heinrich Matthiessen

Thade Janssen

Emil Schwartz

Herbert Hinrichs

Werner Staubwasser

dto. 8

Wilhelm Schieß

Carl Viering

Valentin Kimmel

Otto Neils

Friedrich Wilhelm Wede⸗

meyer

1 063 555 1 064 868

2 102 402 315 939

316 317

320 815 217 604 222 657 229 922 67 557

73 036 104 596

2 304 453 1 685 464 1 694 898 873 173 889 334 902 719 910 964

1 203 099

710 120 Christian Ahrens 901 609 Karl Kusterer Hinterlegungsschein zu B 806 350 Eduard Engler Zweitschrift von U 4 413 Rudolf Boden Die Inhaber werden aufgefordert, sich binnen zwei Monaten bei uns zu melden, andernfalls die Versicherungs⸗ scheine hiermit für kraftlos erklärt werden. Berlin, den 3. Juni 1944. Allianz Lebensversicherungs⸗AG.

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ABRGARGAHRHRHRN A88b

7. Aktien⸗ gesfellschaften [2763

Gißler & Paß Akt. Ges., Jülich. Für das Geschäftsjahr 1943 haben Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam

die Verteilung einer Dividende von

4 % beschlossen.

Die Auszahlung erfolgt 14 Tage nach Bekanntmachung in der Sammel⸗ liste aufgerufener Wertpapiere gegen Einreichung des Gewinnanteilscheins Nr. 3 unserer Aktien abzügl. 15 % Steuer mit H t 34,— für jede Aktie bei unserer Gesellschaftskasse in Jülich und bei der Dresdner Bank in Köln.

Jülich, den 26. Mai 1944.

Gißler & Paß Akt. Ges. W. Gißler.

(2668

Vorstand und Aufsichtsrat unserer

(Gesellschaft haben am 18. Mai 1944 ge⸗ meinsam beschlossen, für das Geschäfts⸗

jahr 1943 einen Gewinnanteil von 6 % auszuschütten.

Ab 7. 6. 1944 wird der Gewinnanteil abzüglich 10 % Kapitalertragsteuer und 5 % Kriegszuschlag = 15 % gegen Auslieferung des Gewinnanteilscheines Nr. 8 ausgezahlt bei:

Commerzbank Aktiengesellschaft Filiale

Braunschweig,

Deutsche Bank Filiale Braunschweig,

Gebrüder Löbbecke & Co., Braun⸗

schweig,

Commerzbank Aktiengesellschaft Filiale

Hannover,

Deutsche Bank Filiale Hannover. Braunschweig, den 26. Mai 1944. Brunsviga⸗Maschinenwerke Grimme, Natalis & Co. AG.

Baumwollspinnerei Lengenfeld i V. [27952 A.⸗G., Lengenfeld i. V.

Vorstand und Aufsichtsrat unserer Gesellschaft haben in einer gemeinsamen Sitzung am 30. Mai 1944 beschlossen, den im Geschäftsjahr 1942/43 erzielten Reingewinn von Eℳ 104 245,31 zur Deckung des bestehenden Verlustvor⸗ trags von Rℳ 293 105,71 zu verwenden, der sich damit auf Rℳ 188 860,40 er⸗

mäßigt.

Nassau⸗Selterser Mineral⸗Quellen [2861] Akt.⸗Ges.,

Oberselters, Post Camberg Taunus.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vor⸗ stand aufgestellten Geschäftsabschluß für das Geschäftsjahr 1943 und dessen Vor⸗ schlag zur Verteilung einer Dividende

von

8 % a. Vorzugsaktien, 6 % a. Stammaktien Die Auszahlung der Divi⸗ enden erfolgt 14 Tage nach Bekannt⸗ machung in der Sammelliste aufgeru⸗ fener Wertpapiere gegen die Gewinn⸗ anteilscheine Nr. 5 abzüglich 15 % Kapitalertragsteuer bei der Limburger Bank eGmbH., Limburg ’/ Lahn. Oberselters, den 1. Juni 194 Der Vorstand. Hugo Schröpfer.