sowie des Abberufungsschreibens seines Amtsvorgängers.
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 128 vom 8. Junk 1944. S. 2
Bekanntmachung Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehun Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGBl. — S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die rö
volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 193 RGBl. 1 S. 479 — und dem Erlaß des Führers 889 Reichskanzlers über die Verwertung, des eingezogenen Ver⸗ 88 von Reichsfeinden vom 29 mnai 1941 — RGBl. 1 303 — wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Vermögen der Johanna Sara Meyer, geb. am 3. 1. 1867 in Reichelsheim i. O., zul. wohnhaft in Mainz, Gonsenheimer
Str. 11, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Gegen diesen Beschluß ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.
Darmstadt, den 2. Juni 1944. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Darmstadt. J. A.: Schwinn. 1
CA4“
Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Linzichung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGBl. S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1938 — RGBl. I S. 479 — wird das Albert Schmid, geb. 7. Mai 1886, Basel, zuletzt wohnhaft in Kreiling, und seiner Ehefrau Schmid, Juliana Therese, geb. Melczer, geb. 14. Mai 1907 in Pécs, Ungarn, zugunsten des Großdeutschen Reiches eingezogen. MlünNchen, den 25. Mai 1944.
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle München.
Schaefer.
8
Anordnung 1/44 des Leiters der Fachgruppe Seifen⸗, Wasch⸗ und Reinigungs⸗ mittelindustrie als Produktionsbeauftragten des Reichs⸗ ministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Lenkung der Erzeugung von Seifen und Reinigungsmitteln) .
Vom 30. April 1944 .“
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der Ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (RGBl. I S. 529/531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion für die Seifen⸗, Wasch⸗ und Reinigungsmittel⸗Industrie ange⸗ ordnet:
8 1 1 K
1) Für die gewerbliche Herstellung von 8 1
1. Seifen, Seifenerzeugnissen und Waschmitteln aller Art,
2. Reinigungs⸗, Putz⸗ und Scheuermitteln aller Art, ist die Herxstellungsanweisung des Leiters der Fachgruppe Seifen⸗, Wasch⸗ und Reinigungsmittel⸗Industrie als Produktionsbeauftragter des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Produktionsbüro) und ver⸗ bindlich. Herstellungsvorschriften sind Bestandteil der Her⸗ stellungsanweisung.
(2) Die in der Herstellungsanweisung bezeichneten Waren⸗ mengen dürfen nicht über⸗ oder unterschritten werden. Die in ihr bezeichneten Rohstoffarten dürfen nicht ausgetauscht werden.
63) Die Herstellungsanweisungen können an Auflagen und Bedingungen geknüpft werden.
Reinigungs⸗, Putz⸗ und Scheuermittel im Sinne des § 1 Abs. 1 sind Enthärtungs⸗, Einweich⸗ und Spülmittel aller Art, Bleichmittel, Wasch⸗, Reinigungs⸗, Putz⸗ und Scheuer⸗ mittel aller Art sowie Hand⸗ und Körperreinigungsmittel, Rasiermittel und Kopfwaschmittel aller Art sowie Erzeugnisse die nach ihrer Zusammensetzung oder Wirkung den genannten Mitteln entsprechen, mit Ausnahme der Industriereinigungs⸗ mittel.
§ 3
(1) Hersteller von Seifen, Wasch⸗ und Reinigungsmitteln aller Art haben eine Bestandsmeldung der vorhandenen Vor⸗ räte an Fertigerzeugnissen dem Produktionsbüro gemäß Auf⸗ lage in der Herstellungsanweisung einzureichen. Die Meldwe ist auf vorgeschriebenem Formblatt, das von dem Produktions⸗ büro zu beziehen ist, zu erstatten. —
(2) Die Meldungen sind bis zum 10. des dem Meldezeit⸗
raum folgenden Monats unaufgefordert dem Produktions⸗ büro zu erstatten. gef 8 e
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnun werden na den §§ 10, 12 — 15 der Verordnung über ge 1nacene hag bestraft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs⸗ strafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden von dem Reichsbeauftragten für industrielle Fette und Waschmittel
esamte Vermögen des
Nummer 8 des Reichsministerialblatts vom 26. Mai 1944 ist soeben erschtenen und vom Reichsverlagsamt, Berlin C 2, reite Str. 37, zu beziehen. Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungssachen: Ernennung zum Präsidenten des Reichsversicherungsamts und des Reichsversorgungsgerichts. — Bekanntmachung über die Uebernahme des Schutzes der Inter⸗
Wirischaftgteid
essen von Argentinien im Großdeutschen Reich durch Schweden. — 2. Konsulatwesen: Exequaturerteilungen und Erlöschen
von Exequaturerteilungen. — 3. Volksgesundheit: Be⸗
kanntmachung über die Aufteilung der Aerztekammer Sachsen⸗ Unhalt in die Aerztekammern Halle⸗Merseburg und Magdeburg⸗ Anhalt. 1“
Firmenrecht und Ausweichstellen der gewerblichen Wirtschaft
Bedingt durch die allgemeine Kriegslage verlagern in steigendem Maß Firmen ihren Sitz oder einen Teil ihres Betriebes vorüber⸗ gehend aus luftgefährdeten in weniger gefährdete Gebiete des Reiches. Es entsteht nun die Frage, wie sich diese Verlegung der geschäftlichen Niederlassung oder die Errichtung einer Aus⸗ weichstelle firmenrechtlich auswirkt. Wie das Organ der Reichs⸗ wirtschaftskammer, die Deutsche Wirtschaftszeitung, berichtet, ver⸗ tritt die Reichswirtschaftskammer folgenden Standpunkt, dem auch der Reichsminister der Justiz unter dem 26. April 1944 — VII a 6879/44 — zugestimmt hat. Der Sachverhalt der gegen⸗ wärtigen Betriebsverlegungen entspricht etwa dem Tatbestand, der sich 1939 für zahlreiche gewerbliche Unternehmen an der
-
Westgrenze des Reiches ergab. Danach wird nach einer Stellung⸗ nahme des Reichsministers der Justiz vom 31. Oktober 1939 durch die Umsiedlung eines Betriebes der bisherige Sitz des Unter⸗ nehmens nicht aufgegeben, sondern als Sitz eines solchen vorüber⸗ gehend verlegten Gewerbebetriebes gilt nach wie vor der Ort in dem alten Gebiet. Der Gewerbebetrieb ist also z. B. auch nicht zu handelsgerichtlichen Eintragungen an dem neuen Ort der Niederlassung verpflichtet.
Die damalige Stellungnahme des Reichsministers der Justiz ging davon aus, daß derartige Betriebsverlegungen nur vor⸗ übergehend erfolgen und die Betriebe sobald als möglich wieder an den Ort ihrer früheren Niederlassung zurückkommen. Der Sachverhalt des Jahres 1939 läßt sich in wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht mit den gegenwärtigen Verhältnissen ver⸗ gleichen. Denn auch bei den jetzigen nicht endgültigen Ver⸗ legungen eines Unternehmens an einen Ausweichort wird der Sitz der Firma nicht geändert.
Unternehmungen sowohl der Industrie wie auch des Groß⸗ und Einzelhandels, des Bank⸗ und Versicherungsgewerbes usw. bleiben also bei nur vorübergehender Sitzverkegung von der Verpflichtung frei, diese Verlegung in das Handelsregister ein tragen zu lassen.
Betriebsunterrichtung des Handwerks über Preisvorschriften
Zur Erhaltung des Preisgefüges und damit gleichzeitig zur Sicherung unserer Währung sind für die einzelnen Handwerks⸗ zweige genaue Preisvorschriften vom Reichskommissar für die Preisbildung erlassen worden. Um die Handwerker mit diesen Vorschriften für die Preisbildung handwerklicher Leistungen und Erzeugnisse vertraut zu machen, werden in nächster Zeit auf Veranlassung des Reichskommissars für die Preisbildung durch die Reichsgruppe Handwerk Betriebsunterrichtungen durchgeführt. Hierbei wird den Handwerkern in mehrstündigen Vorträgen die zulässige Art der Preiserrechnung auf Grund praktischer Beispiele gezeigt. Diese Betriebsunterrichtungen sind zunächst für das
Bauhauptgewerbe (Maurer, Zimmerer, Straßenbauer), für Tischler, Glaser, Elektrohandwerker und Schmiede vorgesehen. Die Betriebsunterrichtung für weitere Handwerkszweige ist in Vorbereitung.
Gleichstellung der NS.⸗Bewegung mit den Reichs⸗ und Staats⸗ behörden in der Rabattgewährung
Mit der 1. Durchführungs⸗Anordnung vom 19. Januar 1944 zu seiner Anordnung 66/38 hat der Reichsschatzmeister der NSDAP. den Erlaß des Preiskommissars vom 9. Juni 1943 be⸗ treffend Gleichstellung der NS.⸗Bewegung mit den Reichs⸗ und Staatsbehörden in der Rabattgewährung, den Dienststellen der Reichsleitung der NSDAP., den Gauschatzmeistern, den Verwal⸗ tungschefs bzw. Verwaltungsleitern der Gliederungen und an⸗ geschlossenen Verbände der NSDAP. mit einigen Zusatzanweisun⸗ gen bekanntgegeben, die wie folgt lauten:
„Dieser Erlaß wird hiermit für den Hoheitsbereich der NSDAP. einschließlich ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände für verbindlich erklärt. Die im Erlaß bezeichneten Parteidienst⸗ stellen sind demzufolge bei ihren Einkäufen in der Preisgestaltung
nicht nur berechtigt, sondern im Interesse einer klaren Ordnung auch verpflichtet, die den Behörden eingeräumten Preisnachlässe voll in Anspruch zu nehmen.“
Kammerbezirk Bochum der Gauwirtschaftskammer Westfalen⸗ — Erste Sitzung des ständigen Bezirksausschusses
Der ständige Bezirksausschuß des Kammerbezirks Bochum der Gauwirtschaftskammer Westfalen⸗Süd trat zu seiner ersten Sitzung zusammen. Der Präsident, Generaldirektor Make, kennzeichnete die besondere Stellung des Kammerbezirks und führte die Mit⸗ glieder des Ausschusses in ihr Amt ein. — Generaldirektor Möllenberg sprach über Wege zur Leistungssteigerung in der Bergwerksmaschinenindustrie. Die Maßnahmen seien, so betonte der Redner, auf lange Sicht gestellt und würden nicht nur im Kriege, sondern auch in künftigen Friedenszeiten ihre Wirksamkeit erweisen. — Regierungsbaurat a. D. Dir. Wehrspan, Vor⸗ sitzer des Verbandes „Industriebezirk“, gab in seinem Referat über aktuelle Verkehrsfragen einen Ueberblick über die durch den Krieg aufgeworfenen Probleme des Personen⸗ und Güterverkehrs. An die Ausführungen schloß sich eine längere Debatte, in der von seiten der Vertreter der verschiedenen Wirtschaftszweige zahlreiche Anregungen und Wünsche vorgetragen wurden. — Der erste Ge⸗ schäftsführer des Kammerbezirks, Dr. Stammen, sprach an⸗ schließend über das Wesen der Kammerarbeit. Der Vortragende legte dar, wie die Wirtschaft selbst durch die Kammer handelnd in Erscheinung trete und erhärtete seine Ausführungen durch Bei⸗
spiele aus der Praxis.
—
Wirtschaft des Auslandes
Gründung einer Elektrizitätsgesellschaft durch das spanische Nationalinstitut für Industrie
Madrid, 7. Juni. Angesichts der Tatsache, daß die gegen⸗ wärtige Elektrizitätsproduktion in Spanien den Anforderungen der steigenden Industrialisierung nicht gerecht werden kann, hat die Regierung das staatliche Nationalinstitut für Industrie be⸗ auftragt, eine eigene Elektrizitätsgesellschaft zu gründen. Das erste Elektrizitätswerk der neuen staatlichen Gesellschaft wird in dem Gebiet von Ponferrada (Provinz Lugo) errichtet werden, um das ebenfalls staatliche Unternehmen für Aluminiumproduk⸗ tion, Empresa Nacional del Aluminio, mit elektrischem Strom zu versorgen.
Bis 120 % Dividendenausschüttungen englischer Gesellschaften
Genf, 7. v. Nach einem Bericht der Londoner „Times“ zahlt die Kolok Mangan⸗Gesellschaft ihren Aktionären für 1943 nicht nur das volle Aktienkapital als Dividende aus, sondern legt noch ein Fünftel des Kapitals an weiteren Dividenden hinzu, so 8 die Riesenausschüttung von 120 % zustandekommt. Außerdem zahlt das Unternehmen auch noch die Einkommensteuer an den englischen Fiskus, so daß die beglückten Aktionäre noch nicht ein⸗ mal ihre Einkommensteuererklärung mit diesem mühelosen Ge⸗ winn zu belasten brauchen.
Auch andere englische Unternehmungen fahren mit erheblichen Dividendenerklärungen fort. So zahlen White (Timothy) and Taylors 30 %, Rose and Co. sogar 63 ½ %, British Electric Trac⸗ tion 45 % Dividende, Ever Ready (Great Britain) Ltd. vermögen mit 45 % Dividende aufzuwarten, wogegen sich La Porte Ltd. mit 15 und die Damenhutfirma Collet mit 12 ½ % Dividende nahezu bescheiden ausnehmen. 1 1 8 8
Steigerung der landwirtschaftlichen Erzeugung in der Slowakei
Preßburg, 5. Juni. Im Rahmen des landwirtschaftlichen Zehnjahresplanes mit jährlich 100 Millionen Ks, sollen vor allem die Hektarerträge und die Bodenqualität verbessert werden. Es
wahrgenommen. § 5
Diese Anordnung tritt am 1. Mai 19. 4 in Kraft Si gi auch in den eingegliederten Ostgebieten und in 88 Genenü von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustim⸗ mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — finn⸗ gemäß auch im Elsaß, in Luxemburg und im Bezirk Bialystok.
Berlin, Potsdamer Str. 192, den 30. April 1944.
Der Leiter der Fachgruppe Seifen⸗, Was ini b gruph , sch⸗ und Reinigungs⸗ mittel⸗Industrie als Produktionsbeauftragter des Keis 35 ministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Woehlke.
58
Nichtamtliches Deutsches Reich
Der Führer empfing heute den neuen Gesandten des Un⸗ abhängigen Staates Kroatien in Berlin, Herrn Dr. Vladimir Kosak, zur Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens
Sannalr Hacjen
Bodenuntersuchungen vorzunehmen. Handeksdünger sol weiter gesteigert werden. Innerhalb der nächsten sechs Jahre sollen 250 Saatgutreinigungsmaschinen ange⸗ schafft werden. Ferner sollen jährlich 18009 dels unter die Landwirte zu sehr ermäßigtem Preis verteilt werden. In den nächsten zehn Jahren soll auch das gesamte bisherige Kartoffelsaatgut der Slowakei, das die Ernten der letzten Jahre stark verminderte, ausgetauscht werden. Der Anbau von öl⸗ haltigen Pflanzen und Futterpflanzen soll besonders gefördert werden. Innerhalb des Zehnjahresplanes nimmt auch die Förde⸗ rung der Viehzucht einen breiten Raum ein. Die Beträge, die zur Förderung der einzelnen Zweige der Landwirtschaft vor⸗ gesehen sind, verteilen sich wie folgt: 300 Mill. Ks. für die Hebung der pflanzlichen Erzeugung, 150 Mill. Ks. für die Hebung der Vieh⸗ und Schweinzucht, 28 Mill. Ks. für die Pferdezucht, 100 Mill. Ks. für die Schaf⸗ und Kleintierzucht, 250 Mill. Ks. für Weidewesen, Bodenkultivierung und Mechanisierung der Landwirtschaft, 40 Mill. Ks. für den Weinbau, 90 Mill. Ks. für den Obst⸗ und Gemüsebau, 5 Mill. Ks. für die Viehversiche⸗ rung und 100 Mill. Ks. für die Errichtung von Beispielwirt⸗ schaften.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 7. Juni. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Bürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.
Budapest, 7. Juni. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 7. Juni. (D. N. B.) New York 4,02 ½ — 4,03 ½¼, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 — 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, Stockholm 16,85 — 16,95, Lissabon 99,80 — 100,20, Rio de Janeiro 83,567⁄16 G.
Amsterdam, 7. Juni. [Amtlich.] Berlin —,—,
(D. N. B.) I12.00 Uhr holl. Zeit.] London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsinki —,—, Italien (Clearing) Madrid —,—, Oslo —,— Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
London⸗Clearing 17,31, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½ B., Madrid 39,75 B., Holland 229 ⅜, Berlin 172,55, Lissabon 17,40, Stockholm 102,61 ¼, Oslo 98,62 % Kopenhagen
7
90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,75, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 97,25, Japan 101,00, Rio 22,50 B.
Kopenhagen, 7. Juni. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.
Stockholm, 7. Juni. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B. Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,20 B., Buenos Aires 101,50 G., 103,50 B. 1.“
London, 7. Juni. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50. Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—. 1
und Rabattgewährung den Behörden gleichgestellt. Sie sind damit
ist beabsichtigt, zu diesem Zweck jährlich in 260 Katastralgemeinden Auch die Verwendung vonz
dz Edelsaargur
8 vor dem II. Stockwerk, Zimmer Nr. 127, anbe⸗
Sen
(2919]
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fordert,
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1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen. ö
3. Seennnn.
4. Oeffentl —
6. Auslosung usww. von —ü —
Fundsachen, ertpapieron,
z. — Uschafte Ar . eesellschaften tien, 9. Deutsche LAonteezesedschesen 1
3. Aufgebote
[3051] Aufgebot.
F 6/44. Die Frau Käthe Vollmer eb. Alfs in Lippstadt, Paterskamp 3, at das Aufgebot des angeblich ver⸗ lorzngegangenen Sparbuches Nr. 90 613 der! Stadtsparkasse zu Lippstadt, lau⸗ tend auf Käthe Alfs, Hausgehilfin, Lippstadt, Paterskamp 3, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ spätestens in dem auf den 2. Oktober 1944, vormittags 10 Uhr, — unterzeichneten Gericht, Zimmer 13, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗
folgen wird.
8 ippstadt, den 31. Mai 1944. Das Amtsgericht.
[3052]
2 F 4/44. Karl Schellenbach in Le⸗ verkusen⸗Küppersteg, Bismarckstraße 32, vertreten durch den Leiter der Städti⸗ schen Sparkasse in Leverkusen, hat das Aufgebot des Sparkassenbuches Nr. 6156
der Städtischen Sparkasse Leverkusen, Hauptzweigstelle Küppersteg, lautend
Daauf seinen Namen mit einem Bestande
von 205,— Hℳ beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 27. Sep⸗ tember 1944, 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 26, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ egen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird. Opladen, den 24. Mai 1944. Amtsgeicht.
[2990, Aufgebot. 3 F 7/44. Der Bauverein, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschr. Haft⸗ pflicht in Teschen, O. S., Ludendorff⸗ straße 8/10, hat das Aufgebot des an⸗ geblich verlorengegangenen Sparbuches Nr. 18 428 über den Betrag von 8905,60 Zl. der ehem. poln. Stadtspar⸗ asse Teschen, lautend auf Spoldzielnia bud. mieszkan w Cieszynie, beantragt. Der Inhaber des Sparbuches wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 11. September 1944, vormittags 10 Uhr, unterzeichneten Gericht,
raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparbuch vorzu⸗ egen, widrigenfalls dessen Kraftlos⸗ erklärung erfolgen wird. ETeschen, O. S., den 13. Mai 1944. Amtsgericht.
Aufgebot. 2. F. 1/⁄44. Der Johann Kabatek in reimark, Kreis Wirsitz, hat das Auf⸗ gebot des angeblich verlorengegangenen parbuches Nr. B 2 301 der ehemaligen Kreissparkasse in Wirsitz (Komunalna Kasa Oszezednosci Po- wiatu Wyrzyskiego w Wyrzysku), das anscheinend durch die Kriegswirren ver⸗ lorengegangen ist, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 4. Oktober 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 11/12, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird. Wirsitz, den 24. Mai 1944. Das Amtsgericht.
[2994] Aufgebot.
33 F 18/44. Der Metzger Friedrich Küseler in Wuppertal⸗Elberfeld, Fröbel⸗ straße 6, hat das Aufgebot des Spar⸗ kassenbuchs über das Sparkonto Nr. I.— Z 35 545 der Städtischen Spar⸗ kasse in Wu.⸗Elberfeld über 1207,50 H. ℳ auf eigenen Namen lautend, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 16. August 1944, 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer 35, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird.
Wuppertal, den 26. Mai 1944.
Amtsgericht. Abt. 33.
[2980] . 4 F. 3. 44. Der Pensionär Hugo Burkhardt aus Röntgental, Schöner⸗ linder Straße 28, hat das Aufgebot des verlorengegangenen Hvypothekenbriefes über die im Grundbuch des Amts⸗ gerichts Bernau von Zepernick Band 70 Blatt 2131 in Abteilung III unter Nr. 2 für den Rentner Paul Burkhardt aus Berlin eingetragene verzinsliche Darlehnsforderung von 1000,— G ℳ (eintausend Goldmark) beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 26. September 1944, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Bernau bei Berlin, 24. Mai 1944. Das Ametsgericht. Abt. 4. 8
[3098] Ausschlußurteil.
4 F 115/43. Durch nicel lußurteil vom heutigen Tage wurden nach⸗ stehende Teilschuldverschreibungen für kraftlos erklärt:
Die 5 %igen 1937 Teilschuldver⸗ schreibungen Nr. 9056, 9057, 9058 und 9059 = 4/1000 Rℳ der Union Rhei⸗ nische Braunkohlen Kraftstoff Aktien⸗ gesellschaft, Köln.
Köln, den 25. Mai 1944.
Das Amtsgericht. Abt. 4.
[3100] Durch Ausschlußurteil vom 30. Mai 1944 sind die am 15. August 1928 aus⸗ gestellten Aktien Nr. 1225 und 1226 über je 250,— EHℳ der Aktien⸗Rüben⸗ zuckerfabrik zu Burgdorf, ausgestellt auf den Namen des Landwirts Fritz v. Ladiges, früher in Salder, jetzt in Tannenhorst, Post Pleschen / Warthe⸗ gau, für kraftlos erklärt worden. Salder, den 31. Mai 1944. Das Amtsgericht.
[2991] Aufgebot.
33 F 15/44. Die Investa Aktiengesell⸗ schaft für Anlage und Verwaltung in Berlin Ws, Jägerstr. 63, hat als Be⸗ vollmächtigte von Franziskus Josephus Dekkers in Roosendaal (Holland), van Gilselaan 47, hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grund⸗ buch von Barmen Band 118 Bl. 5754 auf dem Grundstück Barmen⸗ Sedan⸗ straße 134, in der III. Abt. unter Nr. 4 eingetragenen Hypothek von 2500,— H. N. beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. August 1944, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 35, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Wuppertal, den 26. Mai 1944.
Amtsgericht. Abt. 33.
[2992] Aufgebot.
33 F 16/44. Der Schuhmacher Hein⸗ rich Maibach aus Wuppertal⸗Barmen, Wickingerstvaße 8, jetzt Kling holfberg 128 hat das Aufgebot des Grundschn dbriefes über die im Grundbuch von Elberfeld⸗ Stadt, Band 286, Blatt 10 413 auf dem dort verzeichneten Grundbesitz des Karl. Schuhmacher jun. in Wuppertal in Ab⸗ teilung III unter Nr. 2 Grundschuld von 3500,— R.ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den. 16. Anguft 1944, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 35, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Wuppertal, den 26. Mai 1944.
Amtsgericht. Abt. 33.
[2993] Aufgebot.
33 F 17/44. Der Polizeiobersekretär Arthur Hens in Wuppertal⸗Ronsdorf, Scheubner⸗Nichter⸗Straße 33, hat das Aufgebot des Grundschuldbriefes über die im Grundbuch von Ronsdorf, Band 49 Bl. 1975 auf den dort verzeich⸗ neten Grundbesitz des Arthur Hens in Ronsdorf in Abteilung III unter Nr. 13 zugunsten der Städtischen Sparkasse in Wuppertal eingetragenen Grundschuld von 1000,— Eℳ beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. August 1944, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Wuppertal, den 26. Mai 1944.
Amtsgericht. Abt. 33.
[2982] Bekanntmachung.
Im Grundbuch von Würzburg — Sektion IV — Band 45 Blatt 2144 Ab⸗ teilung III Nr. 8/IV war für die Kauf⸗ mannsehefrau Lise Sara Marx geb. Groß von Frankfurt a. M., zuletzt wohnhaft in Wiesbaden, Friedrichstr. 38, eine Briefgrundschuld von 25 000 G.ℳ eingetragen, die inzwischen auf das Großdeutsche Reich — Reichsfinanzver⸗ waltung — übergegangen ist, laftend auf Grundstück Pl. Nr. 10 609 Wohn⸗ haus — Hs. Nr. 6 an der Stephan⸗ straße — in Würzburg. Auf Antrag des neuen Gläubigers ist der Grund⸗ schuldbrief vom 4. Februar 1931 für kraftlos erklärt und über die Grund⸗ schuld zu 25 000 0ℳ am 1. Juni 1944 auf Grund des § 9 Abs. 3 der elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 — RGBl. 1. S. 722 — ein neuer Grundschuldbrief erteilt.
Dettelbach, den 1. Juni 1944.
Amtsgericht Würzburg, Abteilung
für Grundbuchsachen in Dettelbach.
Einberufung der unbekannten Erben.
Josef Zinsberger, geb. 13. 3. 1922, Bauer in Deutsch⸗Haslau 55 (N. D.), ist am 24. Dez. 1943 (gefallen) gestorben und hat einen letztwillige Verfügung nicht hinterlassen. Ob Erben vorhanden sind, ist dem Gerichte nicht bekannt. Es
[2986]
eingetragenen
amter in Deutsch⸗Haslau 66 (N. D.) zum Kurator der Verlassenschaft. Wer auf die Verlassenschaft Anspruch erheben will, hat dies binnen sechs Monaten von heute ab dem Gerichte mitzuteilen und sein Erbrecht nachzuweisen. Nach Ablauf der Frist wird die F schaft, soweit die Ansprüche nachge⸗ wiesen sein werden, herausgegeben, so⸗ weit dies nicht geschehen ist, ist der Reichsbauernführer gemãß § 25 Absatz 5 des Reichserbhofgesetzes berechtigt, den Anerben zu bestimmen. Amtsgericht Hainburg (Donau), Abt. I, am 23. Mai 1944.
[2987] Beschluß.
34 VI 383/42. Am 29. Dezember 1942 ist in Königsberg (Pr) die Witwe Friederike Agathe Auguste Kayma, ge⸗ borene Borchert, deutsche Staatsange⸗ hörige, gestorben. Die Verstorbene ist am 16. Mai 1875 in Ostrokollen (Lyk) als Tochter der verstorbenen Eheleute Franz Borchert und Auguste geb. Rekoß geboren. Sie war verheiratet mit dem vorverstorbenen Kaufmann Johann Gustav Kayma. Da ein Erbe des Nachlasses bisher nicht ermittelt ist, werden diejenigen, welchen Erbrechte an dem Nachlaß zustehen, aufgefordert, diese Rechte bis zum 15. Juli 1944 bei dem unterzeichneten Gericht zur An⸗ meldung zu bringen, widrigenfalls die Feststellung erfolgen wird, daß ein anderer Erbe als der Preußische Staat nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß beträgt etwa 350 Hℳ.
Königsberg (Pr), den 27. Mai 1944.
Amtsgericht.
[2914] Oeffentliche Aufforderung.
4 a VI. 232. 42. Der Arbeiter Fried⸗ rich Wilhelm Soyka ist am 22. August 1922 in Berlin⸗Oberschöneweide, Wil⸗ helminenhofstraße 45, seinem letzten Wohnsitz, verstorben. Da ein Erbe nicht ermittelt worden ist, werden diejenigen, denen Erbrechte an dem Nachlaß zu⸗ stehen, hiermit aufgefordert, ihre Erb⸗ rechte bis zum 1. September 1944 beit dem unterzeichneten Gerichte anzumel⸗ den, andernfalls wird festgestellt wer⸗ den, daß ein anderer Erbe als das Land Preußen nicht vorhanden ist.
Berlin⸗Cöpenick, den 25. Mai 1944.
Amtsgericht. Abt. 4 a.
Bekanntmachung.
Durch Beschluß vom 30. Mai 1944 ist festgestellt, daß der Tod des am 29. Mäxz 1900 in Winkel i. Rhg. ge⸗ börenen und däselbste Füll etzt wohnhaft gewesenen Matrosen Josef Klein am 7. Juli 1922 eingetreten ist.
Rüdesheim a. Rh., 30. Mai 1944. Amtsgericht.
[3099]
4, Heffentliche Zuttegunge
[2995] SOeffentliche Zustellung.
4 R 79/44. Der Gefreite “ Chevalier, Feldpostnummer 48 848, z. Zt. in Kamenz/ Sachs., Ppozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Große in Kamenz’/Sachs., klagt gegen seine Ehe⸗ frau Maria Chevpalier geb. Masson in Dehler an der Wolga (UdSSR.), jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage auf Scheidung der Ehe gemäß § 55 des Ehegesetzes vom 6. 7. 1938. Die Beklagte wird hiermit zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts Bautzen auf den 1. August 1944, vor⸗ mittags 410 Uhr, geladen mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Bautzen, den 3. Juni 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[2996] Oeffentliche Zustellungen.
Es klagen: 1. Frau Emilie Guter⸗ mann geb. Thomalsty, Berlin⸗Schöne⸗ berg, Vorbergstr. 10, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Steppe, Berlin, egen Schneider Fajwel Gutermann in Tomaschow Maz in Polen, Bocniczaa 14, 241. R. 229. 43.; 2. Bau h Ewald Gammrath in Berlin⸗Neukölln, Karls⸗ gartenstr. 4, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Pickert, Berlin, gegen seine Ehefrau Hildegard zanmmratgeseb. Albrecht, früher Berlin⸗Neukölln, Mah⸗ lower Str. 5, 219. R. 319. 43.; 3. Frau Gertrud Weese geb. Pietrowski, Berlin, Bergmannstr. 8, vagebevon gih gee. Rechtsanwalt Rumpel, Berlin, gegen Schlosser, späteren Obergefreiten Josef Weese, früher in Berlin, Bergmannstr. 8, 253. R. 240. 44.; 4. Frau Helene Schwi⸗ talla geb. Kamps, Berlin⸗Wittenau, Oranienburger Str. 202, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Babendreyer, Berlin, gegen den Elektromonteur Alexander Schwitalla, früher in Berlin⸗ Wittenau, Oranienburger Str. 202, 253. R. 694. 43.; 5. Feldwebel Florian Delatoiwfti, Feldpoft Nr. 21 696 1 1, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Pickert, Berlin⸗Neukölln, gegen den Kaufmann Leo Israel Thune, früher in Berlin⸗Lichtenberg, 24, 219. R. 266. 44.; mit den Anträgen zu 1—3 auf Ehescheidung, zu 4 auf Auf⸗ hebung der Ehe, zu 5 auf Feststellung
bestellt Herrn Ignaz Zeiner, pens. Be⸗
der Vaterschaft. Die Kläger laden die
Geo 2hen. 8. 14. 829 Relchsbaunk v— e. 12. Offene Handels⸗ und Aommanditgesellschaften, 15. Vers
beue Bekanntmachnngen.
——— —
Beklagten zur mündlichen Verhandlun des 2 chis feis vor das Landgerich Berlin, Grunerstraße, und zwar: 1. 15. 8. 1944, 10 Uhr, Zimmer 245, 2. 29. 8. 1944, 10 Uhr, Zimmer A 212, 3. 29. 7. 1944, 10 Uhr, “ 237, 4. 29. 7. 1944, 10 Uhr, Zimmer 237, 5. 20. 7. 1944, 10 Uhr, Zimmer A 212, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen, zu 1 Konsulenten, zu 2—5 Rechtsanwalt als Fegeo ton ftchetaten vertreten zu assen.
Berlin, den 2. 6. 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[2998] Oeffentliche Zustellung.
44 R 185/44. Der Ehemann Franz Ce⸗ glowski, Danzig, Jungferngasse Nr. 16, z. Zt. Soldat, Feldpostnummer: Sch. 49 873 D, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. v. Tempen in Dan⸗ zig, klagt 1eeea⸗ Ehefrau Wanda Ceglowski geb. Chelminski, z. Zt. un⸗ bekannten Aufenthalts mit dem An⸗ trage auf Ehescheidung aus § 55 des Ehegesetzes und Schuldigerklävung der Beklagten nach § 60 des Ehegcheves. lädt die Beklagte zur Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in Danzig, Neugarten Nr. 30/34, 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 227, auf den 21. August 1944, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. Danzig, den 24. Mai 1944. ,
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
2999] Oeffentliche Zustellung! 1 R 117/44 Kranz, Johann, Invalide, wohnhaft in Grünstadt, Herbert⸗Norkus⸗ Straße Nr. 10, Kläger, vertreten durch Rechtsanwalt Bordollo in Grünstadt, klagt gegen seine Ehefrau, Kranz, Amalie, geb. Stroh, z. Z. in Amerika unbekannten Aufenthalts, Beklagte, auf Scheidung der Ehe mit dem Antrage: 1. Die am 5. Mai 1908 vor dem Stan⸗ desamt Sausenheim geschlossene Ehe der Parteien wird aus Alleinverschul⸗ den der Beklagten geschieden. 2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechts⸗ streits zu tragen. Zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits wird die Be⸗ klagte vor die 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal im Amts⸗ gerichtsgebäude in Grünstadt (Sitzungs⸗ saal) auf Freitag, den 4. August 1944, vorm. 10 Uhr, geladen mit der Aufforderung, einen bei dem Prozeß⸗ erichte zugelassenen Rechtsanwalt als ertreter zu bestellen.
Zustellung wurde bewilligt. Frankenthal, den 1. Juni 1944. Geschäftsstelle des Landgerichts.
[3053] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Gertrud Hochmuth geb. Bosse in Nachterstedt, Gaterslebener Straße Nr. 16, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Müller⸗Treu in Aschers⸗ leben, klagt gegen den Maurer Walter Hochmuth, früher in Nachterstedt, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien aus alleinigem Ver⸗ schulden des Beklagten zu 5. und ihm die Kosten des Rechtsstreits auf⸗ zuerlegen. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Halber⸗ Rich.⸗Wagner⸗Straße Nr. 52, .Stockwerk, Strafkammersaal, auf den 27. Juli 1944, 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als A““ vertreten zu assen.
Halberstadt, den 24. Mai 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[3105] Ladung.
Frau Anna Maria Proskauer, geb. Uhlenbrock, Waltrop, Margarethen⸗ straße 1, klagt gegen ihren Ehemann, den Kapellmeister Ludwig Israel Proskauer, unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung (§ 55 Eheges.). Ver⸗ handlungstermin: 28. uli 1944, 9 ½ Uhr, vor dem Landgericht Ham⸗ burg, Zivilkammer 11. 8
Die Geschäftsstelle des Landgerichts Hamburg.
[3000]/ Oeffentliche Zustellung.
14 R 18/44. Der Feinmechaniker Karl Johannes Otto Bommert in Wedel i. Holstein, Rosengarten 12, Bv e en Dr. H. Lorenzen in Blanke⸗ nese, klagt gegen die Ehefrau Elisabeth Bommert, N Garczarek, früher in Hannover, Marienstr. 22, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthalts, auf Scheidung der Ehe aus § 55 des Ehegesetzes. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 14. Zivilkammer des Landgerichts in Hamburg⸗Altona auf den 11. Au 88 1944, vormittags 11 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Efess keso angsgtzgten vertreten zu assen.
Der Kläger mündlichen
Hamburg⸗Altona, den 1. Juni 1944.
Die öffentliche
[3001) Oeffentliche Zustellung. . Der Dachdecker Hermann Grähn in Eberswalde, Alte Kreuzstraße 2 Zt. Obergefreiter, 1“ 728, Prozeßbevollmã . Rechtsanwalt Paul in Wriezen, lagt gegen die Frau Hedwig Grähn geb. Krämer, früher in Berlin⸗Pankow, Haßfurter Weg 9, auf Ehescheidung aus §§ 47, 49 des EChe⸗ geseßes und Schuldigerklärung der Be⸗ lagten gemäß § 60 des Ehegesetzes. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Prenzlau auf den 12. Oktober 1944, 11 ¼ Uhr, mit der Aufforderung sch durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. — 2. R. 159/44. — Prenzlau, den 31. Mai 1944. Die chäftsstelle des Landgerichts.
[3002] Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Hedwig Ollmann, geb. Brumm in Eberswalde, Werbelliner Straße 45, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Habermann in Ebers⸗ walde, klagt gegen den Obergefreiten Hansjoachim Lülmann, früher in Eberswalde, Werbelliner Str. 45, auf Ehescheidung aus §§ 47, 49 des Che⸗ gesetzes und E des Be⸗ klagten gemäß § 60 des Ehegesetzes Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Prenzlau auf den 12. Oktober 1944, 11 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei die⸗ sem Gevicht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. — 2 R 244/44.
Prenzlau, den 2. Juni 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[2997] Oeffentliche Zustellung.
Der Fabrikant Willi Meeussen in Bad Godesberg, Immelmannstraße 17, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Sonntag in Bonn, klagt gegen 1. den Gustav Günther, 2. die Ehefrau Gustav Günther, früher in Bonn jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Zah⸗ lung mit dem Antrage auf kosten⸗ pflichtige vorläufig vollstreckbare Ver⸗ urteilung als Gesamtschuldner an den Kläger 378,94 Rℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 1. 3. 1944 zu zahlen, den Beklagten zu 1 weiter zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung in das ein⸗ gebrachte Gut seiner Ehefrau — der Beklagten zu 2 — zu dulden. ur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits werden die Beklagten vor das Amtsgericht in Bonn, Wilhelmstraße 23, Zimmer 106, auf den 16. August 1944, vormittags 9 ½¼ Uhr, geladen.
Bonn, den 31. Mai 1944.
Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[3054] Oeffentliche Zustellung.
1 C 49/44. Die Pirmasenser Privat⸗ klinik GmbH. in Pirmasens, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Feyock in Pirmasens, klagt gegen Her⸗ mann Schwebius, Metzgermeister, frü⸗ her in Pirmasens, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Forderung mit dem Antrage, den Beklagten Schwehius kostenpflichtig zu verurteilen, an Klä⸗ gerin 899,25 Rℳ nebst 4 % Zinsen hieraus vom 1. 1. 1944 an zu bezahlen und das ergehende Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Termin zur Güteverhandlung ist bestimmt auf Dienstag, den 8. August 1944, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht Pirmasens, Hauptgebäude, Straße des 12. Februar Nr. 26, Sitzungssaal Nr. 4, wozu der Beklagte Schwebius hiermit geladen wird.
Pirmasens, den 1. Juni 1944.
Geschäftsstelle des Amtsgericht
[3108] Oeffentliche Zustellung.
Gemäß §§ 6 und 7 der Verordnung über den Einsatz des jüdischen Ver⸗ mögens vom 3. Dezember 1938 wurde der Anna Maria von Klenau, früher in Beuerberg, Hs. Nr. 13, jetzt im Ausland unbekannten Aufenthalts, mit Verfügung vom 10. Februar 1943 — zugestellt am 16. Februaär 1943 — aufgegeben, ihr landwirtschaft⸗ liches Anwesen, Hs. Nr. 10 und 13 in Beuerberg, innerhalb einer Frist von 3 Monaten an ihre Tochter oder an einen dritten vom Kreisbauern⸗ führer in Rosenheim zu benennenden Erwerber zu veräußern. Von Klenau ist der Anordnung nicht nachgekommen. Sie hat sich in das Ausland begeben, wo ihr Aufenthalt unbekannt ist, ohne einen Bevollmächtigten zu benennen. Deshalb wird der landwirtschaftliche Treuhandverband für die Landes⸗ bauernschaft Bayern in München als Treuhänder aufgestellt, um die Ver⸗ äußerung des genannten Anwesens durchzuführen. 1
Gegen diese Verfügung steht binnen 2 ochen die veschwerne an den Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin zu.
München, den 25. Mai 1944.
Der Bayerische Staatsministe
Wirtschaft.