[3104] Oeffentliche Zustellung. 3 R 57/44. Frau Leontine Lautsch eb. Bilinska in Waltershausen, Neue asse 2, vertreten durch den Rechts⸗
anwalt Echarti in Gotha, klagt gegen
ihren Ehemann, den Seemann Franz
Lautsch, zuletzt wohnhaft gewesen in
Lemberg, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, mit dem Antrage, die Ehe der
“ zu scheiden und die Kosten
des Rechtsstreits gegeneinander aufzu⸗ eben. Die Klägerin ladet den Be⸗ lagten zur mündlichen Verhandlung
des Rechtsstreits vor die Zivilkam⸗ mer 3 des Landgerichts in Gotha
auf Freitag, den 18. August 1944,
vormittags 9 ¼ Uhr, mit der Auffor⸗
derung, einen bei dem genannten Ge⸗ richt zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustel⸗
lung wird dieser Auszug der Klage
bekanntgemacht. Gotha, den 3. Juni 1944. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
[3106] Oeffentliche Zustellung.
2 R. 167/44. Der Mtr.⸗Hpt.⸗Ge⸗ freiter Emil Karuszeit, Feldpostnum⸗ mer 05 997, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Justizrat Seegatz in Insterburg, klagt gegen seine Ehe⸗ frau Hedwig Sarah Karußzeit, geb. Zahn, z. Zt. in Brasilien, auf Ehe⸗ scheidung. Der Termin zur münd⸗ lichen Verhandlung ist auf den 27. Ok⸗ tober 1944, 9 ½ Uhr, vor dem Land⸗ gericht in Insterburg, Altes Schloß, Eingang 3, Zimmer 11, bestimmt, zu dem die Beklagte hiermit geladen wird mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmäch⸗ tigten vertreten zu lassen und etwaige Einwendungen und Beweismittel un⸗ verzüglich durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schriftsatz dem Ge⸗ richt mitzuteilen.
Insterburg, den 2. Juni 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
(3107] Oeffentliche Zustellung.
3. R. — 30/44. Der Schreiner Emil Paulus in Luxemburg, Antwerpener Straße 29, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Schneidesch in Luxemburg, klagt gegen seine Ehefrau Emil Paulus, Johann⸗Franziska ge⸗ borone Roger, z. Zt. ohne bekannten Wohnsitz, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander auf⸗ zuheben. Die Beklagte wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Luxemburg, Ge⸗ richtshofstraße, 2. Stockwerk, Zim⸗ mer 31, auf den 22. August 1944, 9 Uhr, geladen, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Luxemburg, den 2. Juni 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
5. Verluft⸗u. Fundfachen
[3109]
Es sind abhanden gekommen: Spar⸗Policen Nr. 307 228/307 229 über je Rℳ 205,— für Frau Clara Bäh⸗ risch, Weinböhla, geboren 8. 4. 1878; die Bestattungs⸗ und Versorgungs⸗ Policen Nr. 307 284/307 285/307 286 über je Rℳ 199,— für Herrn Max Bährisch, Weinböhla, geboren 6. 7. 1865; die Kinder⸗Spar⸗Police Nr. 323 823 über Rℳ 322,— für Herrn Hans Hermann Schmerbach, Arn⸗ stadt, geboren 11.2. 1921, sämtlich aus⸗ gestellt von der Hovad Lebensversiche⸗ rungs⸗Bank Aktiengesellschaft, Berlin.
Die Policen verlieren ihre Gültig⸗ keit, und wir fertigen Ersatzurkunden aus, wenn sich die jetzigen Inhaber nicht innerhalb zweier Monate bei uns melden.
Magdeburg, den 6. 6. 1944. Magdeburger Allgemeine Lebens⸗ und Rentenversicherungs⸗
Aktiengesellschaft. 1““
—: Die
[3056] Vietoria zu Berlin Allgemeine Versicherungs⸗Actien⸗ Gesellschaft. Policenaufgebot.
Der Versicherungsschein Nr. 89 576 Theodor Woelfer, Steglitz, Nr. 175 318 J. W. Warkentin, Warnau, Nr. 246 509, 246 509 a, 246 509 b Otto Wolff, Schwiebus, Nr. 254 786, 358 580 Hein⸗ rich Wiederholt, Frankfurt a. M., Nr. 334 094 Robert Rolland, Bleicherode, Nr. 376 973 Paul Fräntzki, Eisleben, Nr. 415 277 Otto Rossa, Neuenhagen, Nr. 433 835 Erich Neumann, Naunhof b, Leipzig, Nr. 457 884 Georg Macken⸗ sen, Hannover, und Nr. 466 718 Fried⸗ rich Wagner, Oberfrohna, sind abhanden gekommen. Falls binnen zwei Monaten kein Einspruch erfolgt, werden die Scheine außer Kraft gesetzt.
Berlin, den 3. Juni 1944. ¹
Der Vorstand.
7. Aktien⸗
gesellschaften
[3114] Export⸗Bierbrauerei Aug. Peter Aktiengesellschaft Königsee/Thür.
Aktien⸗Abstempelung infolge Kapitalberichtigung. Durch Aufsichtsrats⸗Beschluß ist das Grundkapital unserer Gesellsihaf
Vorschlag des Vorstandes gemäß den Bestimmungen der DAV. vom 12. Juni 1941 und der beiden Durchführungsver⸗ ordnungen dazu im Wege der Kapital⸗ berichtigung von R.ℳ 130 000,— um R.ℳ 130 000,— auf Rℳ 260 000,— erhöht worden. Die Durchführung der Ihttarben soll in der Weise erfolgen, daß der Nennbetrag der bisher befehenden 650 Aktien über R ℳ 200,— auf ℳ 400,— heraufgestempelt wird. Gleichzeitig sollen auch die Gewinnanteil⸗ scheine und die Erneuerungsscheine mit einem entsprechenden Stempelaufdruck versehen werden. 8
Nach erfolgter Eintragung der Kapi⸗ talberichtigung in das Handelsregister fordern wir unsere Aktionäre hiermit auf, ihre Aktien über Rℳ 200,— mit Gewinnanteilscheinbogen, enthal⸗ tend die Gewinnanteilscheine Nr. 45 bis 50, bis zum 2. Juli 1944 ein⸗ schließlich bei der
Allgemeinen Deutschen Credit⸗An⸗
stalt in Leipzig während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen.
Ueber die eingereichten Aktien wer⸗ den zunächst nicht übertragbare Kassen⸗ guittungen ausgestellt, gegen deren Rückgabe die Ausreichung der abge⸗ stempelten Stücke erfolgen wird. ie Bank ist berechtigt, aber nicht ver⸗ pflichtet, die Legitimation der Vor⸗ zeiger der Kassenquittungen zu prüfen.
Die Abstempelung der Aktien erfolgt für unsere Aktionäre spesenfrei.
Königsee, den 3. Juni 1944.
Export⸗Bierbrauerei Aug. Peter
Aktiengesellschaft.
3112]
Wickrather Lederfabrik Aktiengesellschaft, Wickrath (Rhld.). Aufsichtsrat und Vorstand unserer
Gesellschaft haben gemäß § 4 der Zweiten Verordnung über die Ein⸗ schränkung von Mitgliederversamm⸗ lungen vom 23. 12. 1943 beschlossen, aus dem Reingewinn des Geschasts⸗ 1943 eine Dividende von 4,5 % auszuschütten. Hiervon ge⸗ langen 3,4 % zur Auszahlung, wäh⸗ rend mit der restlichen Dividende ge⸗ mäß § 2 Absatz 3 der Dividenden⸗ abgabeverordnung verfahren wird. Der auszuzahlende Teil der Divi⸗ dende ist gegen Einreichung des Ge⸗ winnanteilscheines Nr. 11 nach Abzug der Kapitalertragsteuer Kriegszuschlages mit Rℳ 28,90 je Aktie zu Rℳ 1000,— und Eℳ 2,89 je Aktie zu Eℳ 100,— zahlbar bei folgenden Stellen:
& Co.,
Bankhaus Pferdmenges Köln, Alwin Steffan, Bankgeschäft, Frank⸗ furt a. M., Commerzbank, Berlin, u. Filialen, Deutsche Bank, Berlin, u. Filialen, Dresdner Bank, Berlin, u. Filialen, Gesellschaftskasse in Wickrath. Wickrath, Rhld., den 3. Juni 1944. Der Vorstand. Dr. Evers.
jahres
[3007]. Immobilien⸗Aktien⸗Gesellschaft Noris in Abwicklung, Nürnberg. Auf Grund der Verordnung vom 23. 12.
1943 über die Einschränkung von Mit⸗
gliederversammlungen haben Abwickler und
Aufsichtsrat unserer Gesellschaft am 1. Juni
1944 gemeinsam die Abwicklungsschluß⸗
bilanz 1943/44 genehmigt und beschlossen,
aus dem vorhandenen Ueberschuß R.ℳ 32
pro Aktie als Schlußquote an die
Aktionäre zu verteilen. Die Auszahlung
erfolgt unter Abzug von 15 % Kapital⸗
ertragsteuer, netto also mit R. N 27,20 pro
Papiermark⸗Aktie.
Die Aktionäre werden aufgefordert, bis spätestens zum 25. Juli 1944 ihre Aktien bei der Deutschen Bank, Filiale Nürnberg, Nürnberg, Adlerstr. 23, zur Erhebung der Schlußquote einzureichen. Die Aktien werden alsdann einbehalten.
Die Liquidation der Gesellschaft ist beendet.
Nürnberg, den 2. Juni 1944.
Immobilien⸗Aktien⸗Gesellschaft
Noris in Abwicklung. Der Abwickler: Dr. Ostner, Rechtsanwalt.
([3110] Neue Baumwoll⸗Spinnerei und Weberei Hof.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben in ihrer Sitzung am 3. Juni 1944 gemeinsam beschlossen, für das Geschäftsjahr 1943 eine Dividende von
4 . auszuschütten.
Die Auszahlung an die Aktionäre erfolgt nach Abzug der Kapitalertrag⸗ steuer nebst Kriegszuschlag gegen Dividendenschein Nr. 2
mit Rℳ 3,40 für die Rℳ 100,—
Aktie, mit Rℳ 6,80 für die Rℳ 200,— Aktie,
mit Pℳ 34,— für die Rℳ 1000,—
Aktie bei der Bayerischen Staatsbank in München, bei der Bayerischen Hypo⸗ theken⸗ und Wechselbank in München sowie bei den sämtlichen Nieder⸗ lassungen dieser Banken.
Die Beträge können 2 Wochen nach Bekanntmachung des vorstehenden Be⸗ schlusses in der von der Deutschen Reichsbank herausgegebenen Sammel⸗ liste aufgerufener Wertpapiere er⸗ hoben werden.
Hof, den 3 Juni 1944.
t auf
Der Vorstand.
und des
Braunkohlenwerke Borna A.⸗G. i. Abw., [31160 Borna, Bez. Leipzig.
Wir geben hiermit bekannt, daß wir vom 20. Juni 1944 ab auf unsere Stammaktien eine dritte Abwicklungs⸗ rate von 12 % zur Iöö gen. Auf jede Stammaktie über Reichs⸗ mark 400,— wird demgemäß ein Be⸗ trag von Kℳ 48,— in bar ausgezahlt.
Zwecks Erhebung dieser Abwicklungs⸗ rate fordern wir die Besitzer unserer Stammaktien hiermit auf, ihre Aktien⸗ mäntel mit einem der Nummernfolge nach geordneten Verzeichnis in doppel⸗ ter Ausfertigung bei der
Deutschen Bank, Berlin,
Commerzbank Aktiengesellschaft,
Berlin,
Preußische Staatsbank (Seehand⸗
lung), Berlin,
(Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft, Berlin,
Dresdner Bank, Berlin
Verliner Handels⸗Gesellschaft, Ber⸗
in,
7. Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt,
Leipzig,
an den zuständigen Schaltern während der üblichen Geschäftsstunden einzu⸗ reichen unter Vorlage des Genehmi⸗ gungsbescheides des Oberfinanzpräsi⸗ denten Berlin — Devisenstelle —. Sollte der Inhaber der Aktien nach Er⸗ hebung der ersten und zweiten Rate gewechselt haben, so hat der neue In⸗ haber erst die Genehmigung zur Aus⸗ zahlung bei dem Oberfinanzpräsidenten Berlin — Devisenstelle — einzuholen. Die Einreichung hat bei der gleichen Stelle zu erfolgen, bei der die 5 gen Raten erhoben wurden. Die Män⸗ tel der Stammaktien werden den Ein⸗ reichern nach Abstempelung zurückge⸗ geben.
Für die mit der Auszahlung verbun⸗ denen Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht. So⸗ fern jedoch die einzureichenden Aktien⸗ mäntel nach der Nummernfolge geord⸗ net und verzeichnet bei den vorstehend genannten Stellen am zuständigen Schalter eingereicht werden, und ein Schriftwechsel hiermit nicht verbunden ist, erfolgt die Barauszahlung provi⸗ sionsfrei.
Berlin, den 5. Juni 1944. Braunkohlenwerke Borna A.⸗G. i. Abw. Der Abwickler: Dr. Zarnack.
[3117] Braunkohlenwerke Leonhard A.⸗G. i. Abw., Zipsendorf.
Wir geben hiermit bekannt, daß wir vom 20. Juni 1944 ab auf unsere Stammaktien eine dritte Abwicklungs⸗ rate von 10 % zur Ausschüttung brin⸗ gen. Auf jede Stammaktie über Reichs⸗ mark 200,— wird demgemäß ein Be⸗ trag von Hℳ 20,— in bar ausgezahlt.
Zwecks Erhebung dieser Abwicklungs⸗ rate fordern wir die Besitzer unserer Stammaktien hiermit auf, ihre Aktien⸗ mäntel mit einem der Nummernfolge nach geordneten Verzeichnis in doppel⸗ ter Ausfertigung bei der
Commerzbank Aktiengesellschaft,
Berlin,
Preußische Staatsbank (Seehand⸗
lung), Berlin,
(Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft, Berlin,
Deutsche Bank, Berlin,
Dresdner Bank, Berlin,
3 Sah Handels⸗Gesellschaft, Ber⸗
in,
„Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt
in Leipzig,
an den zuständigen Schaltern während der üblichen Geschäftsstunden einzu⸗ reichen unter Vorlage des Genehmi⸗ gungsbescheides des Oberfinanzpräsi⸗ denten Berlin — Devisenstelle —. Sollte der Inhaber der Aktien nach Er⸗ hebung der ersten und zweiten Rate gewechselt haben, so hat der neue In⸗ haber erst die Genehmigung zur Aus⸗ ahlung bei dem Oberfinanzpräsidenten Berlin — Devisenstelle — einzuholen. Die Einreichung hat bei der gleichen Stelle zu erfolgen, bei der die bisheri⸗ gen Raten erhoben wurden. Die Män⸗ tel der Stammaktien werden den Ein⸗ reichern nach Abstempelung zurückge⸗ geben.
Für die mit der Auszahlung verbun⸗ denen Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht. So⸗ fern jedoch die einzureichenden Aktien⸗ mäntel nach der Nummernfolge geord⸗ net und verzeichnet bei den vorstehend genannten Stellen am Schalter eingereicht werden, und ein Schriftwechsel hiermit nicht verbunden ist, erfolgt die Barauszahlung provi⸗ sionsfrei.
Berlin, den 5. Juni 1944. Braunkohlenwerke Leonhard A.⸗G. i. Abw.
Der Abwickler: Dr. Zarnack. 227I
Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu einer am Mon⸗ tag, den 3. Juli 1944, 10 Uhr vor⸗ mittags, in den Geschäftsräumen der Böhmischen Escompte⸗Bank, Prag, I., Graben 33, stattfindenden Hauptver⸗ sammlung ein, bei der über die mit der Beendigung der Abwicklung zu⸗ sammenhängenden Angelegenheiten Be⸗ schluß gefaßt werden soll.
Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung ist jeder Aktionär berechtigt, der seine Aktien bei der Kasse der Ge⸗ sellschaft in Prag, I., Graben 33, bei der Böhmischen Escompte⸗Bank in Prag, bei einem Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Aktien be⸗
fugten Wertpapiersammelbank bis zur Beendigung der Hauptversammlung hinterlegt.
zuständigen
Die Hinterlegung hat so rechtzeitig zu erfolgen, daß zwischen dem Tag der Hinterlegung und dem Tag der Haupt⸗ versammlung mindestens zwei Werk⸗ tage freibleiben. Die Aktien gelten auch dann als Süee hinter⸗ legt, wenn sie für eine Hinterlegungs⸗ stelle mit deren Zustimmung bei einer anderen Bank bis zur Beendigung der Hauptversammlung gesperrt gehalten werden. Im Falle der Hinterlegung der Aktien bei einem Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank ist die Bescheinigung über die erfolgte Hinter⸗ legung spätestens einen Tag nach Ab⸗ lauf der Hinterlegungsfrist bei dem ge⸗ fertigten Vertreter des Abwicklers der Gesellschaft, Dr. Rolf Schlee, Prag, I., Graben 33, einzureichen.
Glaswerke A. G. in Elbogen. Der Abwickler: J. V.: Dr. Rolf Schlee.
[3118] Eintracht 1 Braunkohlenwerke und Briketfabriken i. Abw., Welzow, N.⸗L.
Wir geben hiermit bekannt, daß wir vom 20. Juni 1944 ab auf unsere Stammaktien eine dritte Abwicklungs⸗ rate von 12 % zur Ausschüttung brin⸗ gen. Auf jede Stammaktie über Reichs⸗ mark 600,— wird demgemäß ein Betrag von Hℳ 72,— in bar ausgezahlt.
Zwecks Erhebung dieser Abwicklungs⸗ rate fordern wir die Besitzer unserer Stammaktien hiermit auf, ihre Aktien⸗ mäntel mit einem der Nummernfolge nach geordneten Verzeichnis in doppel⸗ ter Ausfertigung bei der
1. Commerzbank Aktiengesellschaft,
Berlin,
Preußische Staatsbank (Seehand⸗ lung), Berlin, 1 „Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft, Berlin,
Deutsche Bank, Berlin, Dresdner Bank, Berlin Berliner Handels⸗Gesellschaft, Ber⸗
in, Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt in Leipzig, 8 an den zuständigen Schaltern während der üblichen Geschäftsstunden einzu⸗ reichen unter Vorlage des Genehmi⸗ gungsbescheides des Oberfinanzpräsi⸗ denten Berlin — Devisenstelle —. Sollte der Inhaber der Aktien nach Er⸗ hebung der ersten und zweiten Rate gewechselt haben, so hat der neue In⸗ haber erst die Genehmigung zur Aus⸗ zahlung bei dem Oberfinanzpräsidenten Berlin — Devisenstelle — einzuholen. Die Einreichung hat bei der gleichen Stelle zu erfolgen, bei der die bisheri⸗ gen Raten erhoben wurden. Die Män⸗ tel der Stammaktien werden den Ein⸗ reichern nach Abstempelung zurückge⸗ geben.
Für die mit der Auszahlung verbun⸗ denen Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht. So⸗ fern jedoch die einzureichenden Aktien⸗ mäntel nach der Nummernfolge geord⸗ net und verzeichnet bei den vorstehend genannten Stellen am zuständigen Schalter eingereicht werden, und ein Schriftwechsel hiermit nicht verbunden ist, erfolgt die Barauszahlung provi⸗ sionsfrei.
Berlin, den 5. Juni 1944.
Eintracht Braunkohlenwerke und Briketfabriken i. Abw.
Der Abwickler: 8 Dr. Zarnack.
[3119] Niederlausitzer Kohlenwerke i. Abw., Berlin.
Wir geben hiermit bekannt, daß wir vom 20. Juni 1944 ab auf unsere Stammaktien eine dritte Abwicklungs⸗ rate von 12 % zur Ausschüttung brin⸗ gen. Auf jede Stammaktie über Reichs⸗ mark 600,— wird demgemäß ein Be⸗ trag von ERℳ 72,—, über HEℳ 300,— wird demgemäß ein Betrag von Rℳ 36,— in bar ausgezahlt.
Zwecks Erhebung dieser Abwicklungs⸗ rate fordern wir die Besitzer unserer Stammaktien hiermit auf, ihre Aktien⸗ mäntel mit einem der Nummernfol e nach geordneten Verzeichnis in doppel⸗ ter Ausfertigung bei der Deutschen Bank, Berlin, Commerzbank Aktiengesellschaft, Preußische Staatsbank (Seehand⸗ lung), Berlin, Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft, Berlin, Dresdner Bank, Berlin 1 Handels⸗Gesellschaft, Ber⸗
n,
7. Jacquier & Seecurius, Berlin, an den zuständigen Schaltern während der üblichen Geschäftsstunden einzu⸗ reichen unter Vorlage des Genehmi⸗ gungsbescheides des Oberfinanzpräsi⸗ denten Berlin — Devisenstelle —. Sollte der Inhaber der Aktien nach Er⸗ hebung der ersten und zweiten Rate gewechselt haben, so hat der neue In⸗ haber erst die Genehmigung zur Aus⸗ zahlung bei dem Oberfinanzpräsidenten Berlin — Devisenstelle — einzuholen. Die Einreichung hat bei der gleichen Stelle zu erfolgen, bei der die bisheri⸗ gen Raten erhoben wurden. Die Män⸗ tel der Stammaktien werden den Ein⸗ reichern nach Abstempelung zurückge⸗ geben.
Für die mit der Auszahlung verbun⸗ denen Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht. So⸗ fern jedoch die einzureichenden Aktien⸗ mäntel nach der Nummernfolge geord⸗ net und verzeichnet bei den vorstehend genannten Stellen am zuständigen
aUrg go bo
Schalter b eingereicht de
Schriftwechsel hiermit nicht verbunden ist, erfolgt die Barauszahlung provi⸗ sionsfrei.
Berlin, den 5. Juni 1944. Niederlausitzer Kohlenwerke i. Abw. Der Abwickler:
Dr. Zarnack.
[3120] Oehringen Bergbau A.⸗G. i. Abw., Berlin.
Wir geben hiermit bekannt, daß wir vom 20. Juni 1944 ab auf unsere Stammaktien eine dritte Abwicklungs⸗ rate von 20 % zur Ausschüttung brin⸗ gen. Auf jede Stammaktie über Reichs⸗ mark 100,— wird demgemäß ein Be⸗ trag von Hℳ 20,— in bar ausgezahlt.
Zwecks Erhebung dieser Abwicklungs⸗ rate fordern wir die Besitzer unserer Stammaktien hiermit auf, ihre Aktien⸗ mäntel mit einem der Nummernfolge nach geordneten Verzeichnis in doppel⸗ ter Ausfertigung bei der
1. Dresdner Bank, Berlin,
2. Commerzbank Aktiengesellschaft,
Berlin,
3. Preußische Staatsbank (Seehand⸗
lung), Berlin,
„Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft, Berlin,
Deutsche Bank, Berlin,
3 eeeer Handels⸗Gesellschaft, Ber⸗
in,
7. Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt
in Leipzig,
an den zuständigen Schaltern während der üblichen Geschäftsstunden einzu⸗ reichen unter Vorlage des Genehmi⸗ gungsbescheides des Oberfinanzpräsi⸗ denten Berlin — Devisenstelle —. Sollte der Inhaber der Aktien nach Er⸗ hebung der ersten und zweiten Rate gewechselt haben, so hat der neue In⸗ haber erst die Genehmigung zur Aus⸗ zahlung bei dem Oberfinanzpräsidenten Berlin — Devisenstelle — einzuholen. Die Einreichung hat bei der gleichen Stelle zu erfolgen, bei der die bisheri⸗ gen Raten erhoben wurden. Die Män⸗ tel der Stammaktien werden den Ein⸗ reichern nach Abstempelung zurückge⸗ geben.
Für die mit der Auszahlung verbun⸗ denen Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht. So⸗ fern jedoch die einzureichenden Aktien⸗ mäntel nach der Nummernfolge geord⸗ net und verzeichnet bei den vorstehend genannten Stellen am zuständigen Schalter eingereicht werden, und ein Schriftwechsel hiermit nicht verbunden ist, erfolgt die Barauszahlung provi⸗ sionsfrei.
erlin, den 5. Juni 1944.
Oehringen Bergbau A.⸗G. i. Abw.
Der Abwickler: Dr. Zarnack.
[3121]
Phönix Aktiengesellschaft für Braun⸗ kohlenverwertung i. Abw. Grube Phönix, Post Mumsdorf. Wir geben hiermit bekannt, daß wir vom 20. Juni 1944 ab auf unsere Stammaktien eine dritte Abwicklungs⸗ rate von 9 % zur Ausschüttung brin⸗ gen. Auf jede Stammaktie über Reichs⸗ mark 500,— wird demgemäß ein Be⸗ trag von Rℳ 45,— in bar ausgezahlt. Zwecks Erhebung dieser Abwicklungs⸗ rate fordern wir die Besitzer unserer Stammaktien hiermit auf, ihre Aktien⸗ mäntel mit einem der Nummernfolge nach geordneten Verzeichnis in doppel⸗
ter Ausfertigung bei der
1. Deutschen Bank, Berlin,
2. Commerzbank Aktiengesellschaft,
Berlin,
3. Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft, Berlin,
Preußische Staatsbank (Seehand⸗
lun⸗), Berlin,
Dresdner Bank, Berlin,
; Ferlbeee Handels⸗Gesellschaft, Ber⸗
in,
.Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt
in Leipzig,
an den zuständigen Schaltern während der üblichen Geschäftsstunden einzu⸗ reichen unter Vorlage des Genehmi⸗ gungsbescheides des Oberfinanzpräsi⸗ denten Berlin — Devisenstelle —. Sollte der Inhaber der Aktien nach Er⸗ hebung der ersten und zweiten Rate gewechselt haben, so hat der neue In⸗ haber erst die Genehmigung zur Aus⸗ zahlung bei dem Oberfinanzpräsidenten Berlin — Devisenstelle — einzuholen. Die Einreichung hat bei der gleichen Stelle zu erfolgen, bei der die bisheri⸗ gen Raten erhoben wurden. Die Män⸗ tel der Stammaktien werden den Ein⸗ reichern nach Abstempelung zurückge⸗ geben.
Für die mit der Auszahlung verbun⸗ denen Sonderarbeiten wird die übliche Provision in Anrechnung gebracht. So⸗ fern jedoch die einzureichenden Aktien⸗ mäntel nach der Nummernfolge geord⸗ net und verzeichnet bei den vorstehend genannten Stellen am zuständigen Schalter eingereicht werden, und ein Schriftwechsel hiermit nicht verbunden ist, erfolgt die Barauszahlung provi⸗ sionsfrei.
Berlin, den 5. Juni 1944.
Phönix Aktiengesellschaft für Braun⸗
kohlenverwertung i. Abw. Der Abwickler: Dr. Zarnack.
eenh. Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗
lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An⸗ zeigenteil und für den Verlag:
i. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin SW 68
Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei GmbH., Berlin
Eine Beilage
Preis dieser Nummer: 20 1W"⁄¼
Preußischer
(Erscheint an jedem Wochemag abande.
b Bezugspeets durch die monatlich 2,30 ℛ.ℳ zusüghich Zustellgebühr, 2. 2 „*1 icch 1,90 ꝛen Beste
Anzeigenstelle monatli K. Alle Postanstalten n an, in Verlin füe Selbstabholer die An n 8es. lhelm der einzelnen Nummer Umfung Der Einzelpreis jeder n ba F I unter dem Pftichtindruck zu ersehen. vocherige Eiasendemg des Betragos
Lernene dee de eennn, sberc de üsee se
g für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ l 1,10 ℛ,ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm bhreiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛℳ. ve-nes -ev-re “ 26. 2 e. an. 22 au riebenem er
zusenden, insbesondere -15 85 anzugeben, vc. 2
Fettheuck (einmal unterstri am Nande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anze 3 Lage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sem.
ein⸗ sche Worte etwa durch
en) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk igen müssen
Nr. 129 ““ 19 42 35
8 Deutsches Reich
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Berlin sowie des Regierungspräsidenten in Köslin über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Anordnung I11/44 des Leiters der Wirtschaftsgruppe Beklei⸗ dungsindustrie als Produktionsbeauftragter des Reichs⸗ ministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Bildung
vpoon Produktionsausschüssen). Vom 10. Juni 1944.
Anordnung II/44 des Produktionsbeauftragten für Glas des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über die Herstellung von Konservenglas. Vom 7. Juni 1944.
——
Aumtliches Deutsches Reich Der Führer hat dem Präsidenten der Reichsanstalt für Vitaminprüfung und Vitaminforschung, Professor Dr. Arthur Scheunert, mit Urkunde vom 7. Juni 1944 die Goethe⸗ Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
Der Führer empfing beute den neuen Königlich Ungarischen Gesandten in Berlin, Herrn Sändor Hoffma 182 85 n Nagysötstag, zur Entgegennahme seines Beglaubi⸗
gungsschreibens sowie des Abberufungsschreibens seines 8 Amtsvorgängers.
Bekanntmachung Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RGBl. 1, Seite 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein⸗ Flehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933. — RSBl. I, Seite 479 — dem Runderlaß des Reichs⸗ ministers des Innern vom 14. Juli 1942 — 1 903/42 — 5400 — PBliV. vom 22. Juli 1942, Seite 1481, über die Aenderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunisti⸗ schen Vermögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Ver⸗ mögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RBl. I, Seite 303 — wird das inländische bzw. hinterlassene Ver⸗ mögen der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen: 1. Hefter, Dora Sara, geb. 9. 12. 1887 in Berlin, zul. wohnh. gew. Berlin⸗Wilmersdorf, Prinzregentenstr. 5
„ bei Blum.
2. Löwenthal, Edith Sara, geb. 25. 6. 1908 in Berlin, zul. wohnh. gew. Berlin⸗Schöneberg, Ebersstr. 18.
3. Scholze, Toni Sara, geb. Dammann, geb. 18. 3. 1893, zul. wohnh. gew. Berlin⸗Charlottenburg, Sybelstr. 56.
4. Hesse, Susanne Sara, geb. Mendelsohn, geb. 20. 12. 1901 in Berlin, zul. wohnh. gew. Berlin N 54, Alte Schönhauser Str. 46 bei Hirsch.
Festgestellte Vermögenswerte sind dem Oberfinanzpräsi⸗
denten Berlin⸗Brandenburg, Vermögensverwertungsstelle, Berlin NW 40, Alt Mvabit 143, zu melden.
Berlin, den 5. Juni 1944. 0 8 Geheime Staatspokizei. Staatspolizeileitstelle B F. B.: Senne.
““ 1111“
Bekanntmachung
nuf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom⸗ munistischen Vermögens vom 26. 5. 1933 — RBl. I. Seite 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. 7. 1933 — RBl. I Seite 479 — dem Runderlaß des Reichs⸗ ministers des Innern vom 14.7. 1942 — 1 903/42 — 5400 — DBliV. v. 22. 7. 1942, Seite 1481 — über die Anderung der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Ver⸗ mögens in Berlin und dem Erlaß des Führers und Reichs⸗ kanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. 5. 1941 — RBl. I Seite 303 — wird das hinterlassene Vermögen der nachstehenden Personen zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen:
1. Fridberg, Emil Israel, geb. 13.6. 1884 in New York, ul. wohnh. gew. in Berlin, Köpenicker Str. 110 a.
2. Fuchs xeb. Rothschild, Minna Sara, geb. 15. 12. 1884 in Lohr/Mosel⸗ zul. wohnh. gew. Berlin NO 55, Hufe⸗ landstr. 4.
3. Ladewig, Käthe Sara, geb. 18. 6.1875 in Briel, zul.
wohnh. gew. Berlin W 15, Kurfürstendamm 43. 4. Ladewig, Martha Sara, geb. 11. 9. 1880 in Briel, zul. wohnh. gew. Berlin W 15, Kurfürstendamm 43. 5. Dr. W. Loewenberg, zul. wohnh. gew. Riga, Mühlenstv. 43. 6. Neumann, Georg Israel, geb. 8. 10. 1864 in Breslau, der wohnh. gew. Berlin W 15, Sächsische Str. 72 bei ärber. 7. Reuhäuser, Hugo Hsrael, geb. 7. 7. 1876, zul, wohnh.
gew. Berlin⸗Schöneberg, Barbarossastraße 40.
Festgestellte Vermögenswerte sind dem Oberfinanzpräsi⸗ denten Berlin⸗Brandenburg, Vermögensverwertungsstelle, Berlin NW 40, Alt Moabit 143, zu melden.
Berlin, den 5. Juni 1944.
Geheime Staatspolizei. J. V.: Senne.
Einziehungsverfügung
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 (RGBl. I. S. 479) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers vom 29. Mai 1941 (RGBl. I S. 303) wird hiermit der Nachlaß des Oskar Israel Wolff, geb. am 4. 2. 1854 in Treptow / Rega, und der Ehefrau Bianka Sara geb. Wrzeszinski, geb. am 17. 4. 1864 in Labischin, beide verstorben, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen⸗
Köslin, den 1. Juni 1944. 8 “ Der Regierungspräsident.
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AgAmAnordnung III1/414 des Leiters der Wirtschaftsgruppe Berleidungs⸗ industrie als Produktionsbeauftragtem des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Bildung von Produktionsausschüssen) 88
Vom 9. Juni 1944 8
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Verbindung mit dem Erlaß des Führers über die Kon⸗ zentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. September 1943 (RGBl. I S. 529/531) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegs⸗ produktion für die 1 8
Herstellung von Vollauflegematratzen (Bettpolster) angeordnet: 88 11“ Geltungsbereich
(1) Der persönliche Geltungsbereich dieser Anordnung um⸗ faßt alle Betriebe oder Unternehmungen, die laufend für eigene oder fremde Rechnung Vollauflegematratzen (Bett⸗ polster) herstellen.
(2) Sachlicher Geltungsbereich:
1b Vollauflegematratzen bzw. Bettpolster jeder Art. 8
I. Vollmatratzen für Erwachsene Vollmatratzen für Erwachsene dürfen nur in nachstehenden Ausführungen hergestellt werden: “ a) geheftete dreiteilige Bettpolster mit Biesen abgesteppte Kanten an den Seitenböden ““ Größen: 100 190/200 cm und 11“ 90 190/195 cm in 12 Abheftungen je Teil Größe: 80 180/190 cm mit 9 Abheftungen je Teil Bodenhöhe: jeweils 10 cm b) einseitig begarnierte dreiteilige Bettpolster Größen: 100 190/200 cm mit 12 Abheftungen je Teil 90 190/95 cm mit 9 Abheftungen je Teil 80 180/190 cm mit 8 Abheftungen je Teil Bodenhöhe: jeweils 10 cm Polsterkeile dürfen nur geheftet werden, und zwar mit 8 Abheftungen. Abdeckungen dürfen Höchstverbrauchs⸗ mengen nicht überschreiten: a) für die Größen 100 190/200 cm und 90 190/195 cm je 3 kg Flocken oder 2 kg Watte b) für die Größe 80 180/190 -cm 2,500 kg Flocken oder 1,650 kg Watte. V Diese Menge versteht sich je Matratze insgesamt.
II. Kinderbettmatratzen Kinderbettmatratzen dürfen nur einteilig in nachstehenden Ausführungen Fe werden: a) geheftete Bettpolster in der Größe: 70 140 cm mit 18 Abheftungen je 60 * 120 om mit 15 Abheftungen je 50 100 cm mit 8 Abheftungen je b) einseitig begarnierte Bettpolster in der 70 140 cm mit 15 Abheftungen je 60 120 cm mit 12 Abheftungen je Polster. 50 100 cm mit 8 Abheftungen je Polster. Kinderbettmatratzen dürfen weder mit Polsterflocken noch mit Polsterwatte abgedeckt werden.
§ 3 1 11668631“ In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von obigen Vorschriften dieser Anordnung durch den Leiter der Fach⸗
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nachstehende
11“
Polster, Polster, Polster, Größe: Polster,
92 9 8
Reichsbankgirokonto Bertin, Konto Nr. 1/1913 n. Postscheckkonto: Berlin 418 21 1944
8 4 11“ Strafvorschrift Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach
58 1u“
8§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr be⸗ straft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs⸗ strafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reich
beauftragten für genommen.
82 wahr⸗
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Kleidung und verwandte Gebiete
Diese Anordnung tritt 1 Woche nach ihrer Verkündung in Kraft, sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy, Morosnet sowie — mit Zu⸗ stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinn⸗ gemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Be⸗ zirk Bialystock sowie in der Untersteiermark und in den be⸗ setzten Gebieten Kärntens und Krains Berlin, den 9. Juni 1944. .
Der Leiter der Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie als
Produktionsbeauftragter des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. 8 „ Tengelmann.
Anorbdnung II/44 des Produftionsbeauftragten für Glas des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion über die Herstellung von Konservenglas.
Vom 7. Juni 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (7RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der 1. Ver⸗ ordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. September 1943 (RGBl. I S. 529/531) wird angeordnet:
(1) Diese Anordnung gilt für Hersteller von Konservenglas.
(2) Unter Konservenglas im Sinne dieser Anweisung sind die unter die Warenart 3 des für Hohlglas geltenden Artikel⸗ verzeichnisses der Wirtschaftsgruppe Glasindustrie fallenden Artikel zu verstehen, im folgenden „Konservenglasartikel“ ge⸗ nannt.
(1) Unbeschadet der Vorschriften der §§ 3 und 6 dürfen nur folgende Konservenglasartikel hergestellt werden:
Artikelgruppe A
1. Haushaltskonservengläser mit Glasdeckel, ½¼½2, 1, 1 ½ und 2 1 Nenninhalt, gemäß DIN E 5071/1, 2. Ausgabe Juli 1944,
2. Haushaltskonservengläser mit Glasdeckel, 5 1 Nenninhalt, gemäß DIN E 6042 Ausgabe Juli 1944,
3. Konservenglasdosen 1 und 1 ½ 1 Nenninhalt, gemäß DIN E 6187 Ausgabe Juli 1944.
Unter Konservenglasdosen im Sinne dieser Anordnung sind Konservengläser zu verstehen, die mit Blechdeckeln oder mit zweiteiligen Deckeln (Zwischendeckel aus Blech
oder Glas und Ueberdeckel aus Blech) geschlossen werden.
4. Geleegläser, ¼, 1⅛ und ½ 1 Nenninhalt, gemäß DIN 5075 Ausgabe April 1940,
5. Zubindehäfen, 1, 2, 3, 5 und 8 1 Nenninhalt, gemäß DIN 5076 Ausgabe April 1940.
Artikelgruppe B 1 1. Industriekonservenflaschen, 90 cl Nenninhalt, DIN E 6043/1, 2. Ausgabe Juli 1944. 2. Milchkonservengläser, 36 cl Inhalt gestrichen voll, gemäß DIN E 6044 Ausgabe Juli 1944. 1“
. Artikelgruppe C “ 1. Marmeladengläser, ¼, ½, 1, 1 ½, 2 und 3 kg Nenn⸗ inhalt, gemäß DIN F 6045/1, 2. Ausgabe Juli 1944, 2. Honiggläser, ½ 1, und 2 kg Nenninhalt, gemäß DIN. E 5110 Ausgabe Juli 1944, 3. Fischkonservengläser in Ausführungsformen und Inhalts⸗ größen, gemäß DIN 5070 Ausgabe Juli 1940.
Artikelgruppe D .
Ihndustriekonservengläser (Gurkengläser), 45, 90 cl, 2
18- 5 1 Nenninhalt, gemäß DIN E 6046 Ausgabe Juli 1944.
(2) Von den vorstehend aufgeführten Konservenglasartikeln dürfen die folgenden nur im vollautomatischen Verfahren hergestellt werden:
Haushaltskonservengläser mit Glasdeckel 3½2, 1, 1 ½ 1
Nenninhalt, 8
Konservenglasdosen 1 ½ 1 Nenninhalt,
Geleegläser 11, ⅛ und ½ 1 Nenninhalt,
Zubindehäfen 1 1 Nenninhalt,
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1.““
8
Milchkonservengläser, 36 cl Inhalt gestrichen voll,