1944 / 129 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Jun 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 129 vom 9. Juni 1944. S. 2

Marmeladengläser kg Nenninhaltltl, 1 Honiggläser kg Nenninhalt. .“ 4 (35) Von den unter (1) angeführten Konservenglasartikeln dürfen die folgenden nur unter Einhaltung der nachstehend angegebenen Gewichtsgrenzen hergestellt werden: Nenninhalt: Glasgewicht:

vge

Haushaltskonservengläser Unterteile.

³½ 1 ½ 2 Haushaltskonservenglasdeckel Geleegläser 8

(gepreßte Ausführung) ..

(geblasene Ausführung)..

(gepreßte Ausführung).

(geblasene Ausführung) ..

(gepreßte Ausführung).

(geblasene Ausführung). Zubindehafen..

1000 g

Abweichend von der Vorschrift des 82 ist es gestattet, die nachstehend aufgeführten Konservenglasartikel aus bei In⸗ krafttreten dieser Anordnung bereits nachweisbar vorhandenen Formen gemäß § 2 Abs. 1 und 2 herzustellen, und zwar:

a) bis auf weiteres: G 8 ) Hanshaltskonserbenglaͤser mit Glasdeckel in Aus⸗

führungsformen, die von den Normblättern gemäß 2

abweichen, wenn die Abweichungen sich nicht a die

dem Verschluß dienenden Teile (Deckel und Mundstück)

erstrecken, 1

Ersatzdeckel für Konservengläser in anderen als in

Normblättern Festgelegten Ausführungsformen,

) längstens bis 30. September 1944: 8

Marmeladengläser in Ausführungsformen, Horhiggläser, die von den Norm⸗

Industriekonservengläser, blättern gemäß 5 2 ab⸗

Gurkengläser 84 weichen.

(1) Im Boden von sämtlichen in den 892² und 3 enannten Konservenglasartikeln und im Deckel von Haushalts onserven⸗ gläsern lt. Normblättern gemäß 82 ist die Herkunftsbezeichnung (durch ein Quadrat eingerahmte Fah) anzubringen. Die als Herkunftsbezeichnung dienende Zahl (Kennzeichennummer) teilt auf Antrag die Geschäftsführung der Wirtschaftsgruppe Glasindustrie zu. 8

(2) Das Anbringen einer Werbewarke (Fabrik⸗ oder Ab⸗ nehmermarke) darf nur an Haushaltskonservengläsern mit Glasdeckel und an Konservenglasdosen erfolgen, und zwar nur in Form von Prägeschrift oder Prägezeichen und ist nur gestattet:

81 *5

a) für eine Fabrikwerbemarke, wenn diese bei sämtlichen von einer Herstellerfirma erzeugten Haushaltskonserven⸗ gläsern mit Glasdeckel oder Konservenglasdosen geschieht oder wenn der Absatz solcher Gläser, die diese Fabrik⸗ Werbemarke bisher getragen haben, sich im jeweiligen Vorjahre (Kalenderjahr) auf mindestens 500 000 Stück belief. für . Abnehmer⸗Werbemarke, wenn diese von dem be⸗ treffenden Abnehmer bisher schon geführt worden ist und wenn im jeweiligen Vorjahre (Kalenderjahr) min⸗ destens 1 000 000 Stück mit dieser Abnehmer⸗Werbemarke versehene Gläser von ihm bezogen worden sind. 8

Es dürfen an Konservenglasartikeln nach ihrer Herstellung

in einem besonderen Arbeitsgang keine Firmeninschriften,

Firmenzeichen, Fabrik⸗ oder Abnehmermarken (Werbemarken) sowie der Werbung dienende Etiketten oder Vignetten ange⸗ bracht werden. § 6

Die Vorschriften dieser Anordnung gelten nicht für die Herstellung von Konservenglasartikeln in Erfüllung von Auf⸗ trägen, für welche die Prüfungsstelle Glasindustrie, Berlin, eine Ausfuhrbescheinigung oder eine Kennziffer erteilt und Abweichungen ausdrücklich zugelassen hat.

8 § 7 Ich ermächtige die Geschäftsführung der Wirtschaftsgruppe Glasindustrie, in besonders begründeten Einzelfällen Aus⸗ nahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen. 8 8 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 1 88 (1) Diese Anordnung tritt am 15. Juni 1944 in Kraft.

(2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B.,

den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg und im Bezirk Bialystok.

(3) Die Anweisung Z 1/43 der Wirtschaftsgruppe Glas⸗ industrie und der Gemeinschaft Hohlglas, Berlin, als Bewirt⸗ schaftungsstellen des Reichsbeauftragten für Glas, Keramik

von Konservenglas vom 21. September 1943 tritt am 15. Juni 1944 außer Kraft. 8 ““ ““ Berlin, den 7. Juni 1944.

Der Produktionsbeauftragte für Glas des Reichsministers füfr Rüstung und Kriegsproduktioern. Dr. Holler. .

Wirtschaftsteil

Reiselenkung und Fremdenverkehrswirtschaft Eine Arbeitstagung in Heidelberg

8 8 8 1 8 7 8 8 Das Institut für Betriebswirtschaft des Fremdenverkehrs an

der Universität Heidelberg Außenstelle der Hermann⸗Esser⸗ Forschungs⸗Gemeinschaft —, das seit Beginn seiner Tätigkeit eine enge Zusammenarbeit mit der Wirtschaftspraxis und der Wirt⸗ chaftsverwaltung anstrebte und verwirklichte, will das Ergebnis einer Arbeit jeweils auf Tagungen und Lehrgängen der Wirt⸗ chaftspraxis bekanntgeben und dadurch mithelfen, besonders den Kriegsnotwendigkeiten der Betriebe gerecht zu werden. Die dabei bisher gesammelten guten Erfahrungen veranlaßten das Institut, auch im jetzigen Sommersemester drei Arbeitstagungen zu ver⸗ anstaltén, deren erste in Anwesenheit des Rektors der Universität, Staatsminister Prof. Dr. Schmitthenner, und zahlreicher Vertreter aus Verwaltung und Praxis am Mittwoch stattfand.

Nach Begrüßungsworten des Leiters des Instituts, Proöf. Dr. Thomas, sprach der Hauptgeschäftsführer der Reichsgruppe Fremdenverkehr, Ministerialrat Dr. Hessel (Berlin), der auch dem Forschungsbeirat des Heidelberger Instituts als Mitglied angehört, über „Die deutsche Reiselenkung als Grundlage der Fremdenverkehrswirtschaft bisher und in Zukunft“. Der Redner begründete die Notwendigkeit, im nationalsozialistischen Staat auch den Reiseverkehr zu lenken, ohne dadurch den deutschen Volksgenossen in der Freiheit seiner Entschließung bezüglich der Wahl seines Erholungskurortes und seiner Erholungszeit über Gebühr einzuschränken. Hinsichtlich der zeitlichen Reiseverkehrs⸗ lenkung komme es sehr viel auf die Schulferienordnung an, durch die eine Verlängerung der Reisesaison möglich sei. Die räumliche Verkehrslenkung ermögliche und erstrebe die Ver⸗ lagerung des Fremdenverkehrs in weniger besuchte Gebiete und die Entlastung besonders stark besuchter Gebiete durch organisa⸗ torische Mittel, wie Tarifverbilligungen der Reichsbahn, Ver⸗ billigung der Hotelaufenthaltskosten durch Pauschalangebote und Ermäßigung der Kurtaxe, Veranstaltung von Gesellschaftsreisen, Ausstellungen, Sporttreffen usw. Die Zusammenballung be⸗ deutender Volksmassen durch Großveranstaltungen, beispielsweise der Partei oder bei Sportwettkämpfen, Mustermessen, Volksfesten, Theaterfestwochen usw. stellten an Verkehrsmittel und die Be⸗ herbergungsbetriebe besonders große Anforderungen. Hier müsse eine Lenkung durchgeführt werden, damit derartige Veran⸗ staltungen sich nicht überschneiden. Bezüglich der personellen Lenkung des Fremdenverkehrs sei durch die KdF.⸗Reisen schon sehr viel geschehen.

Die Erholungsheime einzelner Werke oder bestimmter Berufs⸗ gruppen würden seitens der Dienststellen des Fremdenverkehrs nicht für zweckmäßig gehalten, weil sie für die Erholungsuchenden keine radikale Loslösung aus ihrer gewohnten Umwelt bedeuten. Der Redner erörterte dann die bekannten, durch den Krieg be⸗ dingten polizeilichen Anordnungen zur Regelung des Reisever⸗ kehrs, die natürlich nicht für die Dauer berechnet sind.

Als Mann der Praxis sprach sodann Hotelier Fritz Gabler (Heidelberg), Vorsitzender des Forschungsbeirats des Instituts für Betriebswirtschaft und Fremdenverkehr über „Reiselenkung und ihre Auswirkung auf die Wirtschaftlichkeit des Fremdenverkehrs“. Auch dieser Redner betonte die Wichtigkeit der Schulferienordnung für den Fremdenverkehr; man müsse erstreben, die Schulferien im Reiche in zwei großen Blocks vom 15. Juni bis 15. September durchzuführen. Das bedeute eine wesentliche Verlängerung der Saison und damit eine erhöhte Wirtschaftlichkeit der Saison⸗ betriebe. Die kinderlosen Familien müͤßten vor Saisonbeginn oder nach Saisonschluß reisen. Zu den Kriegserfahrungen, aus denen man für später lernen könne, gehöre die Insh e, daß die Hotelküche durch die Beschränkung in der Zpeise unnaht rentabel geworden sei. Die künftige Reiselenkung müsse vor allem die Einzelpauschalreise pflegen. Die Hotels müßten mit den Reise⸗ büros eng zusammenarbeiten. Geplant sei für die kommende Friedenszeit die Einführung eines Hotelscheines, der dem Gaste die Möglichkeit der Freizügigkeit in der beliebigen Aufenthalts⸗ dauer gebe. G

diese Anzeige bis zum 30. Juni 1944 zu erfolgen.

10 Jahre Deutsche Handelskammer für die Niederlande

Amsterdam, 8. Juni. Die Deutsche Handelskammer für die Niederlande in Amsterdam begeht am 9. Juni ihr zehnjähriges Jubiläum. Sie wurde zu einer Zeit gegründet, als eine Förde⸗ rung des deutsch⸗niederländischen Handelsverkehrs durch eine Intensivierung der deutschen Ausfuhr nach den Niederlanden sich als dringend notwendig erwies. Ihre Mitwirkung bei der Ge⸗ staltung der handelspolitischen Abmachungen zwischen Deutsch⸗ land und den Niederlanden und ihre Arbeit im Rahmen der niederländischen Einfuhrkontingentierung haben in den Vorkriegs⸗ jahren wesentlich dazu beigetragen, den deutschen Erzeugnissen einen maßgeblichen Platz auf dem niederländischen Markte zu sichern.

Die Besetzung der Niederlande im Mai 1940 hat den Aufgaben⸗ kreis der Kammer stark gewandelt. Die Einschaltung der Nieder⸗ lande in die Kriegswirtschaft und die zu diesem Zweck ergan⸗ genen eh ee stellten die Kammer vor zahlreiche neue Fragen. Es galt, den am deutsch⸗niederländischen Wirtschafts⸗ verkehr beteiligten Firmen bei der Erfüllung der kriegswirtschaft⸗ lichen Forderungen beratend zur Seite zu stehen und durch frucht⸗ bare Zusammenarbeit mit den neuges affenen deutschen Dienst⸗ stellen die wirtschaftlichen Erfahrungen der Kammer zu verwerten.

Die Notwendigkeit ihrer Arbeit beweisen die ständig steigen⸗ den Mitgliedsziffern, die sich seit Kriegsbeginn beinahe verdreifacht haben. Die Kammer zählt heute 3200 deutsche und niederländische Firmen zu ihren Mitgliedern.

Wirtschaft des Auslandes

Starke Ausbreitung der Konsumvereine in Schweden

Stockholm, 8. Juni. In Schweden gab es am 1. Januar 1943 wie aus dem schwedischen Vereinsregister nach „Dagens Nyheter“ hervorgeht, 26 696 wirtschaftliche Vereine. In allen schwedischen Städten, außer in 18, gibt es selbständige Konsumvereine. Von den 2524 schwedischen Gemeinden hatten 599 mindestens einen Konsumverein und 577 einen dem schwedischen Kooperativen⸗ Verband (Kooperative Förbundet) angeschlossenen Konsumverein. Die Zahl der Mitglieder der Konsumvereine beläuft sich auf 783 551. Ausgehend davon, daß durchschnittlich jedes Konsum⸗ vereinsmitglied einen Haushalt von vier Personen repräsentiert, liegt ungefähr die Hälfte der schwedischen Bevölkerung in der

Interessensphäre der Konsumvereinshewegung. 89

5

Erfassung der Kriegsgewinne in der Schweiz

ürich, 8. Juni. Die eidgen. Steuerverwaltung erläßt eine Aufforderung zur Anzeige von seriegage es und zur Anmel⸗ dung für die Aufnahme in das Kriegsgewinnsteuerverzeichnis. Als Kriegsgewinne im Sinne des Bundesgesetzes gelten auch solche Gewinne, deren Erzielung auf Umstände zurückzuführen ist, die mit dem Kriege nicht im Zusammenhang ehen Die Anzeige hat zu erfolgen: Für Kriegsgewinne aus Gelegenheitsgeschäften innerhalb von 14 Tagen, nachdem der v; Gewinn erzielt wurde. In den übrigen Fällen innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Steuerjahres, in dem erstmalig Kriegsgewinne erzielt worden sind. Für die 1943 erzielten Kriegsgewinne hat die Anzeige soll den Namen und die genaue Adresse sowie die Mitteilung enthalten, daß sich der Absender zur Aufnahme in das Verzeichnis der Kriegsgewinnsteuerpflichtigen anmeldet. Wer die Anzeige von erzielten Kriegsgewinnen und die Anmeldung zur Aufnahme in das Verzeichnis der Kriegsgewinnsteuerpflichtigen vorsätzlich oder ahrlässig unterläßt, setzt sich einer Straße bis zu 10 000 ffrs. aus. zorbehalten bleibt daneben die Strafverfolgung wegen Steuer⸗ hinterziehung.

.

Günstiger Saatenstand in Rumänien

Bukarest, 8. Juni. Der Saatenstand in Rumänien kann auf Grund der nunmehr aus den meisten Teilen des Landes vorliegen⸗ den Meldungen als durchaus günstig bezeichnet werden. Die in anderen Jahren oft sehr beträchtlichen Auswinterungs⸗ und Ueberschwemmungsschäden fallen in diesem Jahre überhaupt nicht ins Gewicht, wie andererseits das Anbausoll trotz kriegsbedingter Schwierigkeiten in den von Kriegshandlungen unberührten Ge⸗ bieten bei der überwiegenden Mehrzahl der Kulturen voll erreicht werden konnte. Besonders gilt dies für den Weizenanbau, dessen Herbstaussaat mit Ausnahme der Moldau und Bessarabiens sich bereits auf 2,3 Mill. ha beläuft, wozu noch die für den Früh⸗ jahrsanbau vorgesehene Fläche in vollem Umfange hinzukommt.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

London, 8. Juni. (D. N. B.) New York 4,02 ½3 4,93 %, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Lissabon 99,80 100,20, Rio de Janeiro 83,56 7⁄6 G.

Zeit.]

Amsterdam, 8. Juni. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. .

[Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York Paris

Brüssel 30,11— 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsinki

—,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zürich, 8. Juni. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 6,62 ½, London⸗Clearing 17,31, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½ B., Madrid 39,75 B., Holland 229 ⅜, Berlin 172,55, Lifsfabon 17,37 ½, Stockholm 102,60, Oslo 98,62 ½⅛, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki 8,75, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 97,25, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 8. Juni. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 8. Juni. (D. N. B.) London 16,85 G.⸗ 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B.,

7

Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,20 B., Buenos Aires 101,50 G., 103,50 B.

(D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50,

London, 8. Juni.

und Holzverarbeitung über die Herstellung und die Lieferung Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

n Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische uszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten

Telegraphische Auszahlung

9. Juni Geld Brief

7. Juni Geld Brief

811

1 ägypt. Pfund 100 Afghani 18,79 100 Franken 80,92 1 Pap.⸗Pes. 0,588 1 austr. Pfund

99,96

Aegypten (Alexandrien und

Kairo)

18,79 18,83 80,92 81,08 0,592

40,04

18,83 81,08 0,592

40,04

Afghanistan (Kabul) . Albanien (Tirana) Argentinien (Buenos Aires).. Ausralien (Sidne)) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro) Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ cutta) 0.„ 662208968„⸗ Bulgarien (Fehe ““ Dänemark (Kopenhagen)) England (London))

100 Belga 1 Cruzeiro

100 Rupien 100 Lewa . 3,047 3,053 100 Kronen 52,15 52,25 1 engl. Pfund 9 (Helsinki) 109 Finnmark 5,06 5,07 Frankreich (Paris) 1100 Frs. 100 Drachmen 1,668 1,672 19392,70 199,70 14,59 14,61

100 Gulden 38,42 88,50

100 Rialis 9,99 10,01

3,058 52,25

5,07

Griechenland (Athen) 1,672

Holland (Amsterdam u. Rotter⸗ dam) Iran (Teheranu) Island (Reyklavik) ööw Italien (Rom und Matland) . Japan (Tokio und Kobe) Kanada (Montrea) Kroatien (Agra) Neuseeland (Wellington) . Norwegen (Oslo) Portugal (Lissaböon). Rumänien (Bukarest) Schweden (Stockholm u. Göte⸗ 1 borg) 100 Kronen

Schweiz (Zürich, Basel und Söetch 100 Frs.

Boeorn))) Serbien (Belgrao)) 1100 serb. Dinar 100 slow. Kr.

Slowakei (Preßburg) 100 Pesetas

132,70 14,61 38,50 10,01 58,711

5,005

56,88 10,21

59,58 59,58

58,01 5,005 8,609

28,605

100 isl. Kr. 100 Lire 0, 100 YDen 58,591 58,711 1 kanad. Dollar 100 Kuna 4,995 5,005 1 neuseel. Pfd. 100 Kronen 56,76 56,88 100 Escudo 10,19 10,21 100 Lei

59,46

57,89

4,995

8,591 23,565

58,01 5,005 8,609

23,605

1,982 1,982

1,199

Spanien (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union(Peetoria 8 und Johannisbur) 1 südafr. Pfd. Türkei (Istanbu))) 1 türk. Pfund 1,978 Ungarn (Budapest) 1100 Pengö Uruguay (Montevideo) 1 Goldpeso 1,199 Verein. Staaten von Amerika (New YVork))) 711 Dollar ————-— —yyyyyy Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld England, Abgypten, Südafrikanische Unio 9,89 Frankreichhh 4,99⁵5 Australlen, Neuseeland Amrereremeeeereeerreeees 7,912 Britisch⸗Indien 00000906 6229904-4-,ãà 4 42424322,762„ §4,18 Kanada 0646024 2v1246994044222842u2— 2,098 Vereinigte Staaten von Amerika , 2,498 Brasilien.. 0,130

ümmmTüagggggeeeebbebeebebEERn

Ausländische Geldsorten und Banknoten

9. Junt Geld Brief

Notlz 20,88 20,46 für 16,16 16,22 1 Stück 4,185 4,205 1 ägypt. Pfd. 4,39 4,41 1 Dollar 1 Dollar 1 Pap.⸗Pes. 0,44 0,46 1 austr. Pfd. 2,44 2,46 100 Belgas 39,92 40,08 1 Cruzetro 0,08 0,09. 100 Rupien 22,95 28,05

100 Lewa 9,07 9,09 Dänische: grospße.. 100 Kronen 10*Kr. und darunter 100 Kronen 52,10 52,30 Englische: 10 & und darunter. 1 engl. Pfd. v ge Finnische. 100 Finnmark 5,055 5,075 100 Frs. 4,99 5,01 100 Gulden 199,70 192,70 100 Lire 9,98 10,02 10 Fite ... 100 Lire 9,98 10,02 Kanadische l kanad. Dollar 0,99 1,01 Kroatische. 100 Kuna 4,99 5,01 Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen 56,89 57,11 Rumänische: 1000 Lei und 100 Lei 1,68 59,64 58,07

500 Llfb. Schwedische: große. 100 Kronen

68,07 5,01

7. Juni Geld Brief 90,88 20,46 16,16 16,22 4,185 4,205 4,39 4,41

Sovereines

20⸗Francs⸗Stücke

Gold⸗Dollars Aegyptischehee Amerikanische: 1000 5 Dollar 2 und 1 Dollar Argentiniscche . Australische.. Belgische FrEErerrereree Brasilianische mrmerreeeeen Britisch⸗Indischhe Bulgarische: 300 Lewa und darunter 00077

0,46 2,46 40,08 0,09 23,05

0,44 2)44 39,92 0,08 22,95

3,07 52,10

6,055 4,99 1399,70 9,98 9,98 0,99 4,99 56,89

3,09

52,30 5,07 5,01

132,70

10,02

10,02 1,0 1 5,01

57,11

1,66 1,68 59,40 59,64 57,83 58,07 67,88 58,07

4,99 5,01

8,58 4,39 1,91

olländische.. 5 taltenische: große

2222*

1,66

59,40 57,83 57,83

4,99

8,58 4,39 1,91

50 Kronen Und darunter . 100 Kronen Schweizer: große 100 Frs.

100 Frs. und darunter. 100 Frs. Serbische.. : 1 100 serb-Dinar Slowakische: 20 Kronen und

100 solw. Kr..

darunter 3 Südafrikanische Union 1 südafrik. Pfd. 1 türk. Pfund

Türtischt. „. 100 Pengb

8,89 4,41 1,93

8,62 4,41 1,93

61,02

Ungarische: 100 Pengö und

darunter. v„„* „„,8à6⸗8 60,78

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 129 vom 9. Juni 1944. E. 3

8

ffentlicher Anzeiger

1. Untersschungs⸗ und Strafsachen. 2. Zwangsversteigerungen, 38. Aufgebote;

4. Oeffentliche Zustellungen,

5. Verlust⸗ und 1 6. Auslosung usfw. von 8.. v ennn,

mmand e 9. Deutsche wweeee

hefellschaften, auf Arketon,

10. Gesemschaften m. b. 11. 8298 en

12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

88

13. Unfall⸗ und Invalidenversi 14. Beuech. A. gatnat war Berrngsc.,ne, 15. Verschiebene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote

[3166] Aufgebot. Aktz. 13 L. Israel Cahn in Frankfurt/ Main als der in den Akten 66 II 3/42 des Amts⸗ gerichts Frankfurt /Main bestellte Nach⸗ laßpfleger für die Erben der am 30. No⸗ vember 1941 verstorbenen Julchen Sara Katz hat das Aufgebot folgender, an⸗ geblich verlorengegangener Wertpapiere der Landeskreditkasse Kassel a) Gold⸗ pfandbriefe Reihe 2 Buchst. C Nr. 1117 u. 1153 über je 1000,00 6 ℳ, b) Liquid.⸗Schuldperschreibungen Buch⸗ stabe C Nr. 07 061 u. 07 523 über je 1000,00 6 beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 21. Dezember 1944, vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Kassel, Abt. 13, anberaumten Auf⸗ gebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen falls sie für kraftlos erklärt werden, Kassel, den 3. Juni 1944. Amtsgericht. Abt. 13.

[3174] Aufgebot.

15 F 3/44. Die Erben der am 2. No⸗ vember 1936 in Zwickau (Sachs.) ver⸗ storbenen Frau Elsa Helene verw. Faber geb. Günther in Zwickau (Sachs.), Aeußere Leipziger Straße 3, als da sind 1. Schneidermeister Ernst Bruno Günther in Wilkau⸗Haßlau, Schnee⸗ berger Straße, 2. Frau Ida Marie Stark in Wilkau⸗Haßlau, Rosenthal, 3. Frau Minna Anna Matthes in Wilkau⸗Haßlau, Rosenthal, 4. Frau Elsa, Kamilla Brückner in Wilkau⸗ Haßlau, Rathausstr. 12, 5. Frau Agnes Klara Demmler in Wilkau⸗Haßlau, Friedhofstraße, 6. Frau Olga Frieda Lahl geb. Schönfelder in Zwickau⸗Ober⸗ hohndorf, 7. Autohändler Ernst Arno Günther in Wilkau⸗Haßlau, Zwickauer Straße⸗24, 8. Frau Johanna Emmrich geb. Gläser in Rothenkirchen (Vogtl.), 9. Frau Else Baumann geb. Gläser in Vielau, Adolf⸗Hitler⸗Straße, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Autohändler Ernst Arno Günther in Wilkau⸗Haßlau, Zwickauer Straße 24, haben das Auf⸗ gebot der in Verlust geratenen Hand⸗ darlehensscheine Nr. 617, 627 und 630 letzterer bereits mit 125 Rℳ aus⸗ elost des Verbandes evang.⸗luth. Kirchengemeinden der Stadt Zwickau vom 29. März 1902 je über 500 Papier⸗

5 mark, umgewandelt am 1. August 1929

in je 12,50 H. Ablösungsanleihe, ein⸗ zulösen bei Auslosung innerhalb von 30 Jahren mit 125 Rℳ, beantragt. Der oder die Inhaber dieser Hand⸗ darlehensscheine werden aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 14. Dezember 1944, vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht an⸗ beraumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Handdarlehens⸗ scheine vorzulegen, widrigenfalls diese Handdarlehensscheine für kraftlos er⸗ klärt werden. Zwickau (Sachs.), den 3. Juni 1944. Das Amtsgericht. Dr. Nestler.

[3175] Aufgebot.

15 F 2/44. Frau Emma Caritas Gretschel geb. Francke in Dresden⸗A. 27, Kaitzer Straße 106, hat das Aufgebot des in Verlust geratenen Hand⸗ darlehensscheins Nr. 130 des Verbandes ev.⸗luth. Kirchengemeinden der Stadt Zwickau vom 29. März 1902, ausgelost am 31. Dezember 1943 mit 125 H. ℳ, beantragt. Der Inhaber Hand⸗ darlehensscheines wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 14. Dezember 1944, vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht an⸗ beraumten Aufgebotstermin eaage Rechte anzumelden und den Handdarlehens⸗ schein vorzulegen, widrigenfalls dieser Handdarlehensschein für kraftlos er⸗ klärt werden wird.

Zwickau (Sachs.), den 3. Juni 1944.

Das Amtsgericht.

[3163] Aufgebot.

3 F 2/44. Gustav Vuagniaux in Thierenberg, Kr. Samland, hat das Aufgebot des angeblich verloren⸗ gegangenen Sparkassenbuchs Nr. 11 928 der Kreissparkasse, Hauptzweigstelle Fischhausen, über 2500 Ffℳ, lautend auf den Namen des Gustav Vuagni⸗ aux, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. Oktober 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufge otstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfol⸗ gen wird.

Fischhausen, den 1. Juni 1944.

Das Amtsgericht.

Aufgebot.

Auf Antrag des Alfred Gleichmann, Oberfeldwebel, Graz, Jakomtnigasse 34, wird das angeblich in Verlust gergtene Bank⸗ sparbuch der Steiermärkischen Bank⸗ gesellschaft m. b. 7 Graz, Adolf⸗ Hitler⸗Platz, Nr. 52 591, über Reichs⸗ mark 406,70, lautend auf Alfred Gleichmann, aufgeboten. Der Inhaber

13164] T 57/44 4.

8

sddert, es binnen sechs

dieses Banksparbuches wird aufgefor⸗ Monaten vom Tage der Kundmachung des Auf⸗ gebotes bei Gericht vorzuweisen. Auch andere Beteiligte haben ihre Einwen⸗ Sünen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würde dieses Banksparbuch nach Ablauf dieser Frist für kraftlos

erklärt werden. Landgericht Graz, Abt. 4, am 3 Juni 1944.

3169] Aufgebot.

1 F 12/44. Die Berufslose Maria Eichhorn in Neuß, Sternstraße, hat das Aufgebot des Sparbuchs, Konto Nr. 52 635, der Städtischen Sparkasse Neuß, Hauptstelle Markt 12, mit einem Bestand von N. o 3125,52, lau⸗ tend auf den Namen Maria Eichhorn, Neuß, Sternstraße 5, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 15. September 1944, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Breitestr. 468, Zimmer 218, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.

Das Amtsgericht Neuß.

[3097] Aufgebot.

5 E 2/44. Der Weinhändler Christian Sebastian aus Rech/ Ahr, als Testa⸗ mentsvollstrecker des verstorbenen Weinhändlers 8†% Sebastian aus Rech hat das Aufgebot des angeblich verlorengegangenen Grundschuldbriefes, eingetragen im Grundbuche von May⸗ schoß Band 20 Blatt 773 Abteilung III. Nr. 12; Gelsdorf Band 6 Blatt 201 Abteilung III Nr. 1 und Altenahr Band 10 Blatt 363 Abteilung II1I Nr. 2 von 3500,— 6 ℳ, Eigentümer des Grundbesitzes: Kornel Peter Haller⸗ bach, Weinhändler und Gastwirt in Mayschoß / Ahr, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 11. Oktober 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Ahrweiler, den 31. Mai 1944.

Amtsgericht. Abteilung 5.

[3162] Aufgebot.

5 F 9/44. Die Kasinggesellschaft „Erholung“, vertreten durch die Liqui⸗ datoren Notar Spitzer und Kaufmann Ramme, hat das Aufgebot des ver⸗ lorengegangenen Hypothekenbriefes über den im Abtretungswege auf die Komunalny Dank Kredytowy in Posen übergegangenen nicht amorti⸗ sierten Teil der Hypothek in Höhe von 22 693,75 ℳ, aufgewertet auf 6042,31 Zloty, mit 4 % Zinsen vom 1. 1. 1925 ab, eingetragen im Grund⸗ buch von Bromberg Blatt 1691 Abt. III Nr. 1 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 14. Oktober 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 29, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulagen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. 1

Bromberaä, den 1. Juni 1944. Das Amtsgericht.⸗

[3168] Aufgebot.

1 F 10/44. Der Kaufmann Peter Cames in Neuß, Breite Str. 8, hat das Aufgebot des Grundschuldbriefes über die im Grundbuch von Nievenheim Band 46 Blatt Nr. 1867 in Abt. III unter Nr. 4 eingetragene Grundschuld im Betrage von 800,— 6 beantragt. Gläubiger ist der Antragsteller. Schuld⸗ ner uns Eigentümer t die Eheleute

Nelkengasse 2,

Fabrikarbeiter Adolf Frey zu Delrath und Elisabeth geb. Jussenhoven, ebenda, je zu ·wℳ. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 8. Dezember 1944, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in Neuß, Breite Spr. 46, Zimmer 218, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird. Neuß, den 1. Juni 1944.

b Das Amtsgericht.

———— 131 8 Aufgebot.

3 3/44. Die Hausangestellte Jo⸗ hanne Reinecke in Wennigsen, Stein⸗ weg⸗Straße 44, hat das Aufgebot des vertorengegangenen Hypothekenbriefes vom 17. 2. 1927 über die im Grund⸗ buche von Wennigsen Band 34 Blatt 803 in Abteilung III unter laufender Nr. 4 für 18 eingetragenen Abfin⸗ dungshypothek von 2000,— 6, be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 19. Oktober 1944, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermine 9. Rechte anzumelden und die Ur⸗ unde vorzulegen, Je. die Kraftloserklärung der Urkunde erfol⸗ gen wird.

Wennigsen / Peister, 3. Juni 1944.

Das Amisgericht.

[2988 Aufgebot.

2 F 6/44. Der Notar Dr. Herfe in Rheydt hat für die berechtigten Erben der Eheleute Otto, Hollweg und Klara eborene Zeyen in Rheydt, nämlich: „die Ehefrau Hermann Haselmann, Klara Hildegard geborene Hollweg, zur Zeit in Metz und 2. den Ernst Günther Hollweg zur Zeit in Rheydt, Elektrizitätsstraße 3, das Aufgebot des im Grundbuch von Rheydt Band 144 Blatt 5725 in Abtlg. III unter Ifde. Nr. 5 über 8000,— Coldmark eingetra⸗ genen Grundschnldbriefes beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 7. September 1944, vormittags 11 Uhr, Zimmer 7 vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Ffastkegetelt h der Urkunde erfolgen wird.

Rheydt, den 25. Mai 1944.

Amtsgericht Rheydt.

[3171] Aufgebot.

22 F 1/44. Der Ingenieur Karl Cornelius in Wien hat das Aufgebot des Hypothekenbriefes für die im Grundbuch von Malstatt⸗Burbach Band 33 Blatt 1634 Abt. III Nr. 6 eingetragenen Darlehnshypothek über 2865 Hℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spä⸗ testens in dem auf den 4 August 1944, vorm. 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Heudukstraße, Zan⸗ 62, zu 22 F 1/44 anberaumten Aufge⸗ botstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunde erfolgen wird.

Saarbrücken, den 2. Juni 1944.

Amtsgericht. Buchholz, Gerichtsassessor.

[3170] Aufgebot.

Die Stadt Ottweiler, vertreten durch den Amtsbürgermeister Dr. Löwer in Ottweiler Saar —, hat das Aufgebot zur Ausschließung des Eigentümers der im Grundbuch von Ottweiler Blatt 4235 eingetragenen Grundstücke 1. Flur 35 Nr. 7 Wiese, am Krausenthal, 16,47, a groß, 2. Flur 35 Nr. 258/138, Acker, Hinter der Vogelsheck, 14,63 a groß, 3. Flur 35 Nr. 259/138, Acker, Hinter der Vogels⸗ heck, 14,62 a groß, beantragt. Der Johann Adam Dörrenbächer in Amerika, früher Messerschmied zu Mainzweiler Saar —, wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf Frei⸗ tag, den 24. November 1944, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer 108, anberaum⸗ ten Aufgebotstermin seine Rechte an⸗ zumelden, widrigenfalls seine Aus⸗ schließung erfolgen wird.

Ottweiler, den 18. Mai 1944.

Das Amtsgericht.

[3103] Kraftloserklärung.

T. 16/42. Nach fruchtlosem Ablauf der Aufgebotsfrist laut Edikt vom 6. April 1943 wird folgendes Wertpapier Eigen⸗ tum des Felix Hotzy, Landwirt in Niederdonau, derzeit eingerückt, für

kraftlos erklärt.

Einlagebuch Nr. 894 der Kredit⸗ anstalt, der Deutschen, Zweiganstalt in Znaim, lautend auf Felix Hotzy, mit einem Saldo von 110,95 Hℳ per 31. Dezember 1942.

Landgericht Znaim, Abt. 3, Dam 26. Mai 1944.

[3165] Durch Urteil sind die im

vom 24. Mai 1944 Jahre 1933 auf die Staatsdomäne Schloß Roßgenhausen umgeschriebenen Namensaktien Nr. 183 bis 192, 208, 212, 213, 214 des Aktienbuches der Zuckerfabrik Melno A. G. in Melden, Kreis Graudenz, für kraftlos erklärt worden. 3 F. 27/43.

Graudenz, den 24. Mai 1944.

Amtsgericht.

3160]

F 134/1943. In der Aufgebotssache des Martin Müller, z. Z. bei der Wehrmacht, vertreten durch seine Mutter, Füan Adele Müller, Bremen⸗ Mahndorf Nr. 4, hat das Amtsgericht in Bremen am 1. Juni 1944 folgendes Ausschlußurteil erlassen: „Das auf den Namen des Antragstellers lautende und gegenwärtig ein Guthaben von 887,52 nachweisende Einlegebuch Nr. 143 522 der Sparkasse in Bremen wird für kraftlos erklärt unter Ver⸗ urteilung des Antragstellers in die Kosten des Verfahrens.“ Die Geschäfts⸗ stelle des Amtsgerichts.

-

[3161]

F 137/1943. In der Aufgebotssache der Witwe des Kaufmanns Hermann Weber, Marie Amalie geb. Bergmann, Bremen, Metzer Straße Nr. 6, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Dr. Leist in Bremen, hat das Amtsgericht in Bre⸗ men am 1. Jüni 1944 svokgenden Aus⸗ schluzurteil erlassen: „Das auf den Namen Frau A, Weber lautende und

öe

3928,58 nachweisende Bankspar⸗ buch Nr. 50 025 des Bankvereins für Nordwestdeutschland A. G., Bremen, wird für krastlos erklärt unter Ver⸗ urteilung der Antragstellerin in die Kosten des Verfahrens.“ Die Geschäfts⸗ stelle des Amtsgerichts Bremen.

——’ [2977]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 23. Mai 1944 ist der Unter⸗ offizier Rudolf Erwin Wegener, ge⸗ boren am 17, Dezember 1915 zu Bück⸗ witz, Kreis Ruppin, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 20. Fe⸗ bruar 1941 festgestellt worden. 456. II. 71. 44. Berlin, den 23. Mai 1944 Amtsgericht Berlin.

Nach Abzug eines Betrages von 0,2 %, der gemäß § 2 DAV. dem für die Aktionäre gebildeten Treuhandver⸗ mögen zufließt, gelangen 4,8 % ab⸗ züglich 15 % Kapitalertragsteuer ein⸗ schließlich Kriegszuschlag an die Aktio⸗ näre zur Auszahlung.

Die Auszahlung erfolgt gemäß § 8 der Verordnung zur Vereinsachung der Bekanntmachungen über Wertpapiere vom 22. 1. 1944 laut Veröffentlichung in der „Sammelliste aufgerufener Wertpapiere“ der Deutschen Reichs⸗ bank Nr. 128 vom 6. 6. 1944 ab 20. Juni 1944 auf die Gewinnanteil⸗ scheine Nr. 14 bei den bekannten Zahl⸗ stellen.

Im Juni 1944. Der Vorstand.

[3167] Ausschlußurteil.

4 F, 39/43 ff. . 6 Ausschlußurteil vom heutigen Tage sind für kraftlos erklärt worden: a) Der 8 Pige Gold⸗ Hypotheken⸗Pfandbrief Lit. C Serie XV. Nr. 10 805 = 1/1000 0ℳ der Rheinisch⸗ Westfälischen Boden⸗Credit⸗Bank zu Köln, b) die 4 (7) Gigen Goldpfand⸗ briefe Emission X Lit. P Nr. 4801 und 4802 = 2/1000 6ℳ der Westdeutschen Bodenkreditanstalt in Köln, c) die 4 ½% (5 ½) Sigen Mob. Goldpfandbriefe Emission XVII Lit. N Nr. 7715, 7716 und 7717 = 3/100 G6,ℳ der Westdeut⸗ schen Bodenkreditanstalt in Köln.

Köln, den 4. Juni 1944.

Das Amtsgericht. Abt. 4.

4. Oeffentliche Zustellungen

[3177] Ladung. 1

Die technische Zeichnerin Wanda Anna Köster geb. Ritter, Hamburg⸗ Altona, Schulstraße 8, klagt gegen ihren Ehemann, den technischen An⸗ gestellten Hans Hinrich Claus Köster, ebenda, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung. Verhandlungstermin: 20. Juli 1944, 9 ¼ Uhr, vor dem Land⸗ gericht Hamburg, Zivilkammer 15 a. LG. Z. H. 8 (500. 4. 42).

Die Geschäftsstelle des Landgerichts

Hamburg⸗Altona.

[3178 Oeffentliche Zustellung.

2 R 193/44. Der Gastwirt Jakob Bossing in Lebenstedt IV, Am Haudorn Nr. 24, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Glindemann in Salder, klagt gegen seine Ehefrau Anna Charlotte Bossing geb. Wright, z. Zt. unbekann⸗ ten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß die Beklagte ihn verlassen habe un im Auslande lebe, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Braunschweig auf den 24. August 1944, 8,30 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei die⸗ som Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt 8 Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.

Braunschweig, den 2. Juni 1944.

Geschäftsstelle des Landgerichts. 2. Zivilkammer. [3179] Oeffentliche Zustellung.

Der Rechtsanwalt Dr. Liebeskind in Weimar’ als Vertreter des Wachmann Constantin Dubrow, 13/%⸗Stube, Buchenwald bei Weimar, erhebt Klage gegen Frau Sofia Dubrow geb. Ja⸗ nisko, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Chescheidung mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Verklagte für den alleinschuldigen Teil zu erklären, ihr auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und ladet die Beklagte zur mündlichen Ver⸗ handlung des v ee. vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts zu Weimar zu dem auf Dienstag, den 1. August 1944, vormittags 9 Uhr, an⸗ beraumten Verhandlungstermin mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Einlassungsfrist be⸗ trägt 3 Tage. Der Sühneversuch ist er⸗

lasn

eimar, den 5. Juni 1944.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

——

7. Artiengesellschaften

[3184]

Schubert & Salzer Maschinenfabrik

Aktiengesellschaft, Chemnitz.

Gemäß § 2 (1) der Zweiten Ver⸗ ordnung über die Einschränkung von Mitgliederversammlungen vom 23. De⸗ zember 1943 findet für das Geschäfts⸗ jahr 1943 eine Hauptversammlung

nicht statt.

Vorstand und Aufsichtsrat haben entsprechend § 4 der gleichen Verord⸗ nung am 1. Junt 194 emeinsam be⸗ scjsser für das Geschäftsjahr 1943 auf die Vorzugsaktien einen Gewinn⸗ anteil von 6 %,

anteil von 5 %

auszuschütt

auf die Stammaktien einen Gewinn⸗

[82100 1 Bayerische Motoren Werke A.⸗G 1 Berichtigung. 8 Wir teilen hierdurch mit, daß die im Reichsanzeiger Nr. 125 bekanntgegebene Hauptversammlung unserer Gesellschaft am 27. Juni 1944, vormittags 10 Uhr, im Sitzungssaal der Layerischer Motorenwerke A.⸗G., München 13, Lerchenauer Straße 76, stattfindet. München, im Juni 1944. Der Vorstand. Hille. Zipprich.

[3180 Seilschwebebahn Johannisbad⸗ Schwarzenberg A. G. in Johannisbad. Die Aktionäre unserer Gesellschaft laden wir hiermit zu einer außer⸗ ordentlichen Hauptversammlung am Donnerstag, den 6. Juli 1944, 14,0 Uhr, nach Johannisbad, Hotel Bellevue, ein. „Die Tagesordnung wird in der Ver⸗ sammlung bekanntgegeben. Die stimmberechtigten Aktionäre haben sich nach § 18 der Satzung aus⸗ zuweisen. Reichenberg, den 8. Juni 1944. 8 Seilschwebebahn Johannisbad⸗Schwarzenberg A. G. Der Aufsichtsrat.

[31811 Süddeutsche Ferngas

. Aktien⸗Gesellschaft.

Einladung zu der am Donnerstag, dem 22. Junl 1944, um 16 Uhr im Dienstzimmer des Ministerialdirektors Dr. Siebert, München, Ludwig⸗ straße 28 III, stattfindenden öffent⸗ lichen Hauptversammlung.

Die Tagesordnung wird der Haupt⸗ versammlung bekanntgegeben.

Nürnberg, den 7. Frlgi 1944.

Dr. Barth, Vorsitzer des Aufsichtsrats.

[3182] 8 Butzke⸗Werke Aktiengesellschaft, Berlin.

Gemäß § 4 der Zweiten Verord⸗ nung über die Einschränkung von Mitgliederversammlungen vom 23. De⸗ zember 1943 haben Aufsichtsrat und Vorstand unserer Gesellschaft in der Sitzung vom 5. Juni 1944 gemein⸗ sam beschlossen, für das Geschäftsfahr 1943 eine Dividende von 5 % aus⸗ zu 5 3

ie Auszahlung erfolgt gegen die Gewinnanteilscheine 88 9 b die Aktie zu ERℳ 1000,— mit Rℳ 50,— und auf die Aktie zu RKℳ 100,— mit RMℳ 5,— abzüglich 15 % Kapitalertrag⸗ steuer Bnsheg0 Kriegszuschlag 2 Wochen nach Bekanntmachung in der Sammelliste aufgerufener Wertpapiere bei der Gesellschaftskasse oder

bei der erliner Handels⸗Gefelk⸗

schaft, Berlin, 8 bei der Deutschen Bank, Berlin, bei der Dresdner Bank, Berlin.

Berlin, den 6. Juni 1944.

Der Vorstand.

[3188] Hermes Kreditversicherungs⸗ Aktiengesellschaft, Berlin. Gemäß § 4 der 2. Verordnung über die Einschränkung von Mitgliederver⸗ ammlungen vom 23. 12. 1943' haben Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam für das Geschäftsjahr 1943 neben der Ausschüttung einer Dividende von Eℳ 300,— auf die Vorzugsaktien die Ausschüttung einer Dividende von 7 % auf die Stammaktien beschlossen. Die Auszahlung der Dividende auf die Stammaktien erfolgt gemäß § 8 der Verordnung zur Vereinfachung der Be⸗ kanntmachungen über Wertpapiere vom 22. Januar 1944 zwei Wochen nach dem Tage, an dem die Nummer der Sammelliste aufgerufener Wert welche die Bekanntmachung enthg t, in Berlin ausgegeben ist, und zwar gegen Einreichung der zwfmneneficetne Nr. 12 mit .ℳ 7,— für jede Aktie zu nom. H.ℳ 100,— und je abzüglich 15 % Kapitalertragsteuer, einschließlich Kriegszuschlag, bei der Dresdner Bank, Berlin, und deren Filialen in Hamburg und 8 ei der eichs⸗Kredit⸗Gesellschaft A. G., Berlin, hih bei dem Bankhaus Hardy & Co. G. m. b. H., Berlin, und bei dem Bankhaus Merck, Finck ve“