1944 / 130 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Jun 1944 18:00:01 GMT) scan diff

8

Neichs. und Staofsanzeiger Nr. 130 vom 10 Juni 1944. S. 2 8 1 8 W ““ 3 ¹ 8 Reichs⸗ und Staatbanzeiger Nr. 130 vom 10. Juni 1944. S. 3

*

(RGBl. I S. 686) mit Zustimmung des Reichsminiß ers ür Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:

§ 1 Die Herstellungsbeschränkungen nach § 1 Abs. 1 der An⸗ ordnung Nr. 6 (M 1) vom 12. Januar 1943 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 13 vom 18. Ja⸗ nuar 1943) werden auf Platininstrumente, zahntechnisches

in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivil⸗ verwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.

3 den 30. Mai 1944.

2. Aufträge für kriegsnotwendige Reparaturen, Aufträge mit einer Fliegerschadenbescheinigung von einer Gauwirtschaftskammer oder einem Rüstungs⸗ kommando, wenn nachgewiesen wird, daß eine gleich⸗ artige Anlage zerstört wurde und daß auf solche mit Rücksicht auf die Versorgung der Bevölkerung nicht verzichtet werden kann. Der Lieferer und möglichst auch das Lieferjahr der zerstörten Anlage ist anzu⸗

Gewinn⸗ und Verlustrechnung der Feuerabteilung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 1943 bis 31. Dezember 1943

Dem § 25 der Satzung ist demgemäß als Absatz 4 folgende Bestimmung zu⸗ gefügt worden:

„Beschließt die Hauptversammlung

für die Geschäftsjahre 1943, 1944,

1945, 1946, 1947 die Ausschüttung

von Gewinnanteilen, so erhalten vor

den Stammaktionären die Vorzugs⸗

haben den zwischen den Fenaunten drei! Banten unterm 25. 3. 1948 abgeschlosse⸗ nen Verschmelzungsvertrag enehmigt. Danach ändert u. a. die Westholstei⸗ nische Bank ihren Namen in

Sch eswig⸗Holsteinische und Westbank. Nachdem die Hauptversammlungs⸗ beschlüsse in die zuständigen Handels⸗

7. Aktien⸗ gesellschaften

[3250] Wm. Klöpper Aktiengesellschaft, Hamburg 1, Lange Mühren 7.

Einnahmen.

Ueberträge aus dem Vorjahre: g Vortrag aus dem Ueberschusse.. Beitragsüberträge Schadenrvuiuubka“

—άt

135 307 724 345—

Hauptausschuß Feinmechanik und Optik. 319 951

geben.

.Aufträge auf Tiefkühltruhen, soweit sie bis 31. Juli

1944 ausgeliefert werden.

Die Prüfung der Einzelaufträge ist jeweils im Zusammen⸗ wirken mit der bezirklichen Vertretung der gewerblichen Dabei ist auch zu untersuchen, ob nicht durch Verlagerung der Kühlaufgaben des Bestellers auf einen anderen Betrieb die Beschaffung oder Wiederherstellung der Kälteanlage vermieden werden kann.

Organisation des Bestellers durchzuführen.

§ 3

Neuaufträge für Gegenstände gemäß § 1 dürfen mit krafttreten dieser Anordnung nicht mehr angenommen wer⸗ den, wenn es sich nicht um Aufträge handelt, die den Be⸗ stimmungen des § 2 Ziffer 1 bis 3 entsprechen. Die Bestim⸗ mungen der Anordnung 1/43 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Maschinenbau über die Auftragsregelung für Maschinenbauerzeugnisse vom 22. De⸗ zember 1942 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 306 vom 31. Dezember 1942) bleiben unberührt.

C. Werbungsverbot 4

Jede kaufanreizende Werbung durch Anzeigen in Zeitungen, Zeitschriften und Filmen, durch Lichtreklamen sowie durch Rundschreiben, Wurfsendungen und Werbebesuche bei der Kundschaft für die in § 1 aufgeführten Gegenstände und Ver⸗ wendungszwecke ist verboten.

§ 20 Die Geschäftsführung der Fachgruppe Druckluft⸗ und Pum⸗ penindustrie der Wirtschaftsgruppe Maschinenbau hat die Durchführung dieser Anordnung zu überwachen. Die betei⸗

ligten Firmen und Betriebe sind ihr gegenüber zur Aus⸗—

kunftserteilung, zur Einsichtgewährung in die Geschäfts⸗ bücher, einschlägigen Unterlagen, Zeichnungen usw. und zur Zulassung von Betriebsbesichtigungen und etwa erforder⸗ lichen Prüfungen verpflichtet.

§ 6

2

In besonders begründeten Einzel von den Vorschriften dieser Anordnung zugelassen werden. Anträge auf Ausnahmegenehmigungen sind an den Sonder⸗ ausschuß Kompressoren und Pumpen, Berlin⸗Charlotten⸗ burg 9, Lindenallee 15, zu richten.

§ 7 Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. E1T1“

Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten, in den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok. C1 7 8

Berlin, den 8. Juni 1944. 8 Der Leiter des Hauptausschusses Maschinen und Apparate

beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion

und Der Reichsbeauftragte für den Maschinenbau

Karl Lange

8 1

1 ““ .“ Anordnung

des Hauptausschusses Feinmechanik und Optik

zur Aenderung der Anordnung Nr. 6 01 1) der Wirtschafts⸗

gruppe Feinmechanik und Optik als Reichsstelle für fein⸗

mechanische und optische Erzeugnisse (Zweite Aenderung

der Bewirtschaftung von Erzeugnissen der Medizinmechanit) Vom 30. Mai 1944

Auf Vorschlag des Sonderausschusses F0 IV „Medizin⸗ mechanisches Gerät“ wird auf Grund der Verordnung über

Gerät und Zahnersatz sowie orthopädiemechanisches Gerät ausgedehnt. Zu diesem folgt ergänzt: 1. Ziff. 9 erhält den Zusatz: 8 „einschl. Platininstrumente.“ 2. Als Ziff. 12—14 werden angefügt: „12. Küvetten und andere Geräte für die Zahntechnik: 89 Zahnersatz und Zubehör; ZsgerFäüie . Orthopädiemechanisches Gerät a) Künstliche Glieder b) Bruchbänder Fußstützen Gummielastische Bandagen Künstliche Augen Suspensorien.“ Die Anordnung tritt am 14. Tage nach ihrer Verkündung

Zweck wird § 1 Abs. 1 der Anordnung / wie

J. A.: Dr. David.

- Milichtamtliches

Alus der Verwaltung Gewinnabführungserklärung für 1943

Gewerbliche Unternehmer, deren gewerbliche Einkünfte im Kalenderjahr 1943 mindestens 12 000 F.ℳ betragen, müssen eine Heen ne chwhg serstaxüng abgeben und Vorauszahlungen auf den Gewinnabführungsbetrag entrichten. Die Erklärung ist auf einem Vordruck abzugeben, der den Unternehmern vom Finanz⸗ amt zugesandt werden wird. Die Vorauszahlungen werden sich nach dem Gewinnabführungsbetrag bemessen, den der Steuer⸗ pflichtige in der Gewinnabführungserklärung selbst ermittelt hat.

Der Zeitpunkt der Abgabe der Gewinnabführungserklärung und der Zeitpunkt der Entrichtung der ersten Vorauszahlung werden demnächst in der Ersten Durchführungsverordnung zur Gewinn⸗ abführungsverordnung bestimmt werden. Beide Tage werden vor⸗

u Wirtschaftsteil

aussichtlich im Laufe des Monats Juli liegen. eennen

Keine Schließung von Einzelhandelsgeschäften während der Urlaubszeit

Da mit Beginn der Urlaubszeit wieder die Frage auftaucht, ob Einzelhandelsgeschäfte wegen „Betriebsferien“ auf eine be⸗ stimmte Zeit geschlossen werden dürfen, weisen wir auf den ge⸗ meinsamen Erlaß des Reichswirtschaftsministers und des Rei hs⸗ arbeitsministers vom 24. 5. 1943 „Verordnung über den Laden⸗ schluß“ hin, in dem u. a. auch die zeitweilige Schließung von Einzelhandelsgeschäften geregelt wurde. Dieser Erlaß hat auch für 1944 Gültigkeit. Zeitweilige Schließungen von Einzelhandels⸗ geschäften bis zur Dauer von höchstens 14 Tagen sind also auch in diesem Jahr nur in Ausnahmefäͤllen zulässig, wenn unabwend⸗ bare Gründe (z. B. Erkrankung) eine Fortführung des Betriebes

unmöglich machen und keine Vertretung beschafft werden kann.

Die Schließung von Lebensmittelgeschäften, Bäckereien, Fleische⸗

Zürich, 9. Juni.

reien und von Geschäften mit mehr als fünf im Verkauf tätigen Gefolgschaftsmitgliedern ist überhaupt nicht zulässig. Bei der Prüfung, ob ein Geschäft schließen darf, wird ein strenger Maß⸗ stab angelegt, vor allem, wenn schon eine Halbtagsschließung be⸗ steht. Eine Schließung des Geschäfts wegen „Bekriebsferien“ ist also. nicht möglith.. b

Tagung der Wiener Forscher

Die Wiener Versuchs⸗ und Forschungsanstalten traten zu einer Tagung zusammen, um die Oeffentlichkeit über die Arbeiten des vergangenen Jahres zu unterrichten. Der Vorsitzende, Ministerial⸗ rat Dipl.-⸗Ing. Conrad, begrüßte die teilnehmenden Forscher, Hochschulprofessoren und zahlreichen Ehrengäste. Der Rektor der Technischen Hochschule, Prof. Dr. Sequ enz, schilderte die hohe Bedeutung der Forschertätigkeit für die Erringung des Endsieges. Im entscheidenden Augenblick dieses Krieges sei es notwendig, jedes Gerät auf dem richtigen Platz zu derwenden und jeden Forscher dort einzusetzen, wo er den größten Nutzen leiste. Aus dem Tätigkeitsbericht des Arbeitskreisleiters für Versuchs⸗ und Forschungsanstalten im NSBDT., Prof. Dr. Grengg, ging hervor, daß der Arbeitskreis im letzten Jahr eine bedeutende Ver⸗ mehrung seiner Mitglieder und beträchtliche organisatorische Ver⸗ besserungen erzielen konnte.

Der zweite Teil der Tagung brachte die Fachvorträge. Es sprachen Dipl.⸗Ing. Jeckel über die Arbeit der vereinigten Laboratorien der deutschen Apothekerschaft, Prof. Dr. Feifel über Zyklonenentstaubung, Prof. Dr. Drahorad über land⸗ wirtschaftliche Forschungen, Oberbaurat Droegsler über Feuerschutz des Holzes und Dipl.⸗Ing. Mandl über die Laboratoriumstätigkeit der Staatlichen Akademie für Technik.

Wirtschaft des Auslandes

Im Bericht der Socisté Romane deElectricité, einer bedeutenden westschweizerischen Gesellschaft der Elektro⸗ industrie, wird festgestellt, daß ac wenn die Schweiz sich von der Kohle vollständig unabhängig machen wollte, die heutige Pro⸗ duktion an elektrischer Energie nur ein Fünftel des Gesamtbedarfs decken würde. Auch bei voller Ausnutzung aller hydraulischen Kräfte könne die Produktion höchstens verdoppelt werden. Der schweizerische Energiebedarf sei aber erheblich höher, so daß das Land immer zu einem gewichtigen Teil vom Ausland abhängig bleibend werde. Die Dividende auf das 12,6 Mill. ffrs. betragende

Die schweizerische Energieproduktion unzureichend

den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942

Lissabon

Die Bedeutung der Peking⸗Hankaubahn für Japan

Schanghai, 9. Juni. Die japanischen Operationen in der Pro⸗ vinz Honan eröffneten völlig neue Möglichkeiten für die Weiter⸗ entwicklung des China⸗Konflikts und damit auch für die Wieder⸗ herstellung geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse in den hiervon berührten chinesischen Gebieten. Denn seitdem die Eisenbahn Peting⸗Hankau fest in japanischer Hand ist, läßt sich die Kontrolle über Zentralching wesentlich verstärken. Die Inbesitznahme der Bahn hat in erster Linie beachtlich verbesserte Verkehrsmöglich⸗ keiten zwischen Nord⸗ und Zentralchina eröffnet, für die jetzt zwei große Eisenbahnstrecken zur Verfügung stehen. Die Linie Zeking —Hankau ist insgesamt über 1200 Kilometer lang. Sie wurde ursprünglich mit französischem und belgischem Kapital ge⸗ baut. Es handelte sich damals um die erste Eisenbahn, bei der eine chinesische Regierung offiziell nndisnbisthes Kapital zu Hilfe nahm. Der Bau wurde 1897 begonnen und 1906 fertiggestellt. Zur Zeit ist der füdliche Teil der Strecke zwar durch die Kampf⸗ handlungen noch beschädigt, doch gehen die Reparaturarbeiten bereits mit schnellen Schritten vorwärts. Obwohl die Eisenbahnen in China keineswegs die Verkehrsleistungen aufbringen wie in anderen Ländern, ist ihre Bedeutung relativ sehr hoch, weil es bisher nur sehr wenige Bahnen in China überhaupt gibt. Vor Ausbruch des Chinakonflikts besaß das Land nicht viel mehr als 10 000 Kilometer Eisenbahnstrecken, von denen der größte Teil jetzt bereits in japanischer Hand ist. 1

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten „Prag, 9. Juni. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Fürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ jagen 521,50 G., 522,50 B., London 06,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., hew York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B. .

Budapest, 9. Juni. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 „½¼, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½4, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½¼, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 9. Juni. (D. N. B.) New NYork 4,02 ½ - 4,03 ½, Spanien l(offiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40, Stockholm 16,85— 16,95, Lissabon 99,80 100,20, Rio de Janeiro

83,567⁄ G. Amsterdam, 9. Juni. (D. N. B.) 698 Uhr holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Pelsinki —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—. Zürich, 9. Juni. (D. N. B.) 111.40 Uhr.] Paris 6,87 ½, London⸗Clearing 17,32, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½ B., Madrid 39,75 B., Holland 229 ⅜, Berlin 172,55, 17,40, Stockholm 102,60, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,725, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki 8,75, Preß⸗ 6 15,00, Buenos Aires 97,25, Japan 101,00, Rio 22,50 B. openhagen, 9. Juni. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helfinti 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse. Stockholm, 9. Juni. (D. N. B.) London 16,85 G.., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,66 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinkt 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,20 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B. London, 9. Juni. (D. N. B.) Silber Barren prompt 28,50,

7 7

Kapital wird mit 3 % festgesetzt (2 %).

Smfentlicher

Anzeiger

4. Oessentliche Zustellungen,

2. Hhesrügesangon, 5. Verluft⸗ und Fundsachen,

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.

6. Auslosung uftb. von Wertpaptono,

““

Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168 /—.

NI.

Arthhmnte

[1 Fiwthan pandh

1188 18*

88

7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgeseilschaften auf Aktien, schaften,

10. en m. b. H., 11. 9. Deutsche Kolonialgese ir⸗ 12. 858.¶Pei.

Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, ——

1 13. Unfall⸗ und Invalibenverficherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweiße, 15. BVerschiebene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote

[3176) Dringende Aufforderung! Allen Personen und Dienststellen, welche noch Forderungen gegen den am 3. April 1944 verstorbenen Hotelbesitzer Friedrich Schwetasch in Spremberg,

und als der 23. November 456 II. 45/46. 44.

Trenkel, geboren am 23. März 1925

1 23. z 1925 zu Berlin⸗Wilmersdorf, festgestellt sen Zeitpunkt des Todes beider 12 gegen 20 Uhr.

Berlin, den 31. Mai 1944. Amtsgericht Berlin.

n

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 31. Mai 1944 ist der Leutnant Gustav Adolf Langanke, ge⸗ boren am 30. Juni 1912 zu Gelsen⸗ kirchen, für tot erklärt und als Zeit⸗ punkt des Todes der 7. Oktober 1941 festgestellt worden. 456 II. 78. 44.

[3240]

N. L., Hotel zur Sonne, oder Zahlungen an diesen zu leisten haben, werden hier⸗ mit aufgefordert, ihre Ansprüche zum Zwecke der Nachlaßregulierung um⸗ gehend bei dem unterzeichneten Prozeß⸗ bevollmächtigten unter Hinweis auf

2061 BGB. anzumelden.

Reinhold Gro mmel, (2) Spremberg, N. L.

[3101] Das Amtsgericht unterm 3. Juni

Beschl erlassen: schluß

feld geborene Anna Schweitzer wird für tot II. der III. fallen

57]

Durch Beschluß des Berlin vom 31. Mai 1944 ist der Tod: a) der Frau Marie Karoline Elfriede Erdmuthe Trenkel geb. Slaby, geboren am 28. April 1891 zu Groß Lichter⸗ felde, b) des Rütger Hans Erich

Die Kosten des

Amtsgerichts einschließlich der

Scheinfeld hat 1944 nachfolgenden

I. Die am 29. Juni 1889 in Schein⸗

erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird 2, der 31. Dezember 1919 festgestellt, Het dhr

insch notwendigen außergerichtlichen Kosten des stellers dem Nachlaß zur Last. Scheinfeld, den 5. Juni 1944. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

Berlin, den 31. Mai 1944. ([3159] Amtsgericht Berlin. [9238]

Für kraftlos sind erklärt: 1. Wechsel über 950 Nℳ, Akzeptant Studienrat Walter Schewe, Berlin⸗ Steglitz, Aussteller Frau Elisabeth Schewe geb. Bernhard, Datum 25. 2.

1931;

2 am 26. 6. 1943 von Firma Dürkoppwerke AG., Bielefeld, aus⸗ gestellte gegen die Firma „Famo“ Fahrzeun⸗ Su. Motorenwerke GmbH., Breslau, als Bezogene in Berlin zahl⸗ bare Wechsel über 20 000 R. R. 51. Fw. Sam. 6. 43.

Amtsgericht Schöneberg. Abt. 51.

gegen

bekannten

hiermit zur

Katharina

Verfahrens laden,

Antrag⸗ lassen.

1

4. Hessentliche Justennngen

Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Stefanie Szweda geb.

Jodlowiec in Aschechowitz, Fichtenstr.

Nr. 11, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗

anwalt Dr. Eßgfitn in Bielitz, O. S., ihren

Logt

Schlosser Rudolf Szweda, zur Zeit un⸗ 1. Aufenthalts, . Tschechowitz, O. S., aus § 55 Ehe⸗Ges. mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits kammer des Landgerichts O. S., Zimmer 35 auf den 10. August 1944, 9 Uhr, mit ber A

n, sich durch Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten

Bielitz, den 6. Juni 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[3241] Oeffentliche Zustellung.

2 R 101/1944. Die Ehefrau des Kaufmanns Heinrich Fentker, Anna leb. Martens in Bremen, Lortzing⸗ döeß 13, vertreten durch Rechtsanwalt r. E. Schulze⸗Smidt in Bremen, klagt gegen ihren Ehemann, unbe⸗ kannten Aufenthalts, nach § 49 des Ehegesetzes mit dem Antrage auf kostenpflichtige Scheidung der Ehe unter Schuldigerklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Landgericht Bremen, Periti ei, Zimmer Nr. 69, auf den 19. August 1944, 9 Uhr, mit der Auf⸗ forderung., durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu erscheinen. Zwecks öffent⸗ licher Zustellung bekanntgemacht. Bremen, den 6. Juni 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

Ehemann, den früher in auf Ehescheidung Der Beklagte wird die 1. Zivil⸗ in Bielitz,

vor

ufforderung ge⸗

einen bei diesem

vertreten zu

Gemäß § 4 Abs. 1 der Zweiten Ver⸗ ordnung über Einschränkungen Mitgliederversammlungen vom 23. De⸗ bn 1943 haben der Vorstand und er Aufsichtsrat unserer Gesellschaft heute durch gemeinsamen Beschluß die Dividende für das Geschäftsjahr 1943 mit 5 % festgesetzt. Die Gewinnaus⸗ zahlung erfolgt gegen den Gewinn⸗ anteilschein Nr. 12, abzüglich 15 % Ka⸗ pitalertragsteuer.

Zahlstellen sind:

die Gesellschaftskasse,

die Deutsche Bank Filiale Hamburg,

die Reichs⸗Kredit⸗Gesellschaft Al⸗

tiengesellschaft, Berlin.

Hamburg, den 7. Juni 1944.

[3209 Leinenindustrie A. G., Jarsche (Oberkrain).

Die für den 19. Juni 1944 ein⸗ berufene ordentliche Hauptversamm⸗ lung wird am Mittwoch, den 28. Juni 1944, in der Kanzlei des Notars Dr. Hermann Hoelzl, Stein (Ober⸗ krain), 11 Uhr vormittags, fortgesetzt.

Tagesordnung:

1. Bericht des Vorstandes.

2. Vorlage des Jahresabschlusses 1943

und Beschlußfassung über diesen.

3. Entlastung des Vorstandes.

4. Allfälliges.

Die für die Hauptversammlung vom 19. Juni hinterlegten Aktien sind bis zur Beendigung der fortgesetzten Haupt⸗ versammlung zei der Hinterlegungs⸗ stelle zu belassen.

Jarsche und Wien, am 6. Juni 1944.

Der Vorstand.

[3248] Buderus’sche Eisenwerke, Wetzlar. Einladung zur ordentlichen

Hauptversammlung. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zur ordentlichen Hauptversammlung auf Montag, den 3. Juli 1944, 15 Uhr, nach Bad⸗Nau⸗ heim in das Hotel Kaiserhof, ein⸗ geladen. 1 Die Tagesordnung wird bei Beginn der Hauptversammlung bekanntgegeben. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ fammlung ist jeder Aktionär berecht⸗ tigt. Um in der Hauptversammlung das Stimmrecht ausüben oder An⸗ träge stellen zu können, müssen die Aktionäre ihre Aktien bis spätestens 29. Juni 1944 innerhalb der üblichen Geschäftszeit: bei der Commerzbank Aktiengesell⸗ schaft in Frankfurt / M., erlin, Essen, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Saarbrücken, amburg, München, Gießen und Wetzlar; bei der Deutschen Bank in Frank⸗ sunt/Ie Berlin, Wuppertal⸗Elber⸗ feeld, Essen, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Saarbrücken, Hamburg und Mlünchen; bei der Dresdner Bank in Frank⸗ furt / M., Berlin, Essen, Dortmund, Düsseldorf, Köln, Hamburg, Mün⸗ chen und Gießen; bei dem Bankhaus B. Metzer seel. Sohn & Co. in Frankfurt / M.; bei der Bank Gebr. Röchling Saarbrücken; bei dem Bankhaus von der Heydt⸗ Kersten & Söhne in Wuppertal⸗ Elberfeld oder bei der Gesellschaftskasse 1 hinterlegen und bis zur Beendigung der Hauptversammlung dort belassen. Die Hinterlegung kann auch bei einem deutschen Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Aktien be⸗ ftn Wertpapiersammelbank ge⸗ schehen; in diesem Falle ist ein ord⸗ nungsmäßiger, die Buchstaben und Nummern der Aktien enthaltender Hinterlegungsschein spätestens am 30. Juni 1944 bei der Gefellschaft ein⸗ zuxeichen. Wetzlar, den 5. Juni 1944. Der Vorstand.

in

[3244] Herforder Wäschefabriken Aktien⸗ gesellschaft, Herford.

In der ordentlichen Hauptversamm⸗ lung unserer G selschafr vom 22. De⸗ zember 1943 ist beschlossen worden, bis zu nom. Hℳ 975 000,— Stammaktien mit Einwilligung der betreffenden Ak⸗ tionäre in Vorzugsaktien umzuwan⸗ deln, die mit einem nicht nachzahl⸗ baren Vorzugsgewinnanteilsrecht bis zu 4 vom Hundert ausgestattet werden derart, daß erstmals für das Geschäfts⸗ jahr 1943 ein zur Verteilung gelangen⸗ der Reingewinn zunächst zur Auszah⸗ lung dieses Vorzugsgewinnanteils zu verwenden ist. Nach Ausschüttung eines Vorzugsgewinnanteils von 4 vom Hun⸗ dert kann die Hauptversammlung die Ausschüttung eines Gewinnanteils bis zu 4 vom Hundert auf die Stamm⸗ aktien beschließen. Weitere Gewinn⸗ ausschüttungen werden gleichmäßig auf die Vieerae eh Vorzugsaktien ver⸗ teilt. Das Vorzugsgewinnanteilsrecht sen für die Geschäftsjahre 1943 bis ein⸗ chließlich 1947 gewährt werden.

von

näre auf, von dem Umtauschrecht Ge⸗

Zuschlag für Rück

aktionäre einen Vorzugsgewinnanteil von bis zu 4 v. H. Vanach kann

die Hauptversammlung die Aus⸗ schüttung von Gewinnanteilen bis zu 4 v. H, der Stammaktiennennbeträge beschließen. Ein weiterer zur Aus⸗ schüttung bestimmter Reingewinn wird auf die Stamm⸗ und Vorzugs⸗ aktien nach Nennbeträgen gleich⸗ mäßig verteilt.“

Die Eintragung dieser Aenderung in das Handelsregister hat bereits statt⸗ gefunden.

Wir fordern hiermit unsere Aktio⸗

brauch zu machen und zu diesem Zweck ihre Aktien mit Gewinnanteilscheinen Nr. 3 ff. und Erneuerungsschein in der Zeit vom 12. Juni 1944 bis 14. August 1944 einschl. bei der Deutschen Bank Zweigstelle Herford während der üblichen Geschäftsstunden einzureichen.

Von je zwei Aktien über R.ℳ 1000,— oder 300,— wird eine Aktie in eine Vorzugsaktie umgewandelt und einschließlich des Dividendenschein⸗ bogens mit einem entsprechenden Stempelaufdruck versehen; die andere Aktie wird ungeändert zurückgegeben.

Bei fristgemäßer Einreichung haben unsere Aktionäre auch die Möglichkeit, über das vorstehende Umwandlungs⸗ verhältnis hinaus ihre Aktien bis zur Höhe ihres vollen Besitzes in Vorzugs⸗ aktien umzuwandeln. Eine ent⸗ sprechende Mehrzuteilung müssen wir uns indessen nach der Höhe der Anmel⸗ dungen vorbehalten.

Um möglichst den Vorzugsaktien eine durchlaufende Nummernfolge geben zu können, bitten wir, bei der Einreichung das Einverständnis damit zu erklären, daß zum Zwecke des Nummernaus⸗ tausches gegebenenfalls andere Stücke mit gleichem Nennwert, aber anderen Nummern zurückgegeben werden können.

Für die mit der Abstempelung der neuen Vorzugsaktien verbundenen Sonderarbeiten wird die übliche Pro⸗ vision in Anrechnung gebracht. Sofern jedoch die Aktien mit einem nach der Nummernfolge geordneten Verzeichnis bei der obigen Stelle direkt am zustän⸗ digen Schalter eingereicht werden und ein Schriftwechsel hiermit nicht ver⸗ bunden ist, erfolgt die Abstempelung kostenfrei.

Herford, den 5. Juni 1944.

Der Vorstand.

[3245] Bekanntmachung.

Aufforderung an die Aktionäre der Schleswig⸗Holsteinischen Bank und der Schleibank zum Umtausch ihrer Aktien in solche der Schleswig⸗Holsteinischen und esebane sowie an die Aktionäre der Westholsteinischen Bank zur Um⸗ ihrer Aktien auf den amen der Schleswig⸗Holsteinischen und Westbank.

Die ordentlichen Hauptversammlun⸗ gen der Westholsteinischen Bank, Heide i. H., der Schleswig⸗Holsteinischen Bank, Husum, und der Schleibank,

register eingetragen sind, fordern wir

die Aktionäre der Schleswig⸗Holstei⸗

nischen Bank und der Schleibank auf, ihre Aktien mit den dazugehörigen

Gewinnanteilscheinen, und zwar

Nr. 10 u. ff. für Stücke der Schles⸗ wig⸗Holsteinischen Bank über ER.ℳ 1000,—,

Nr. 15 u. ff. für Stücke der Schles⸗ wig⸗Holsteinischen Bank über .ℳ 100,— und

Nr. 18 bzw. Nr. 21 (1944 u. für die Aktien der Schleibank,

ff.)

verzeichnis bis zum 30.

len der

bank einzureichen. Der Umtausch erfolgt im Verhält nis von 4:3. Soweit sich Spitzenbeträge in nische und Westbank⸗Aktien ergeben die überschießenden Spitzenbeträge zu verkaufen oder die fehlenden hinzuzu kaufen. Den Spitzenausgleich über nehmen wir in der üblichen Weise. Diejenigen Aktien der Schleswig

Um wer

einschließlich bei den genannten tauschstellen eingereicht werden,

erklärten Aktier der Schleswig⸗Hol⸗ Westbank werden ge⸗ mäß 8§§ 240, 179 und 67 Akt.⸗Ges veräußert. Der 8- wird zur Verfügung der Beteiligten gehalten. Weiter der Westholsteinischen Aktien umgehend während der gleichen Zeit bei den vorstehend genannten Stellen zur Umstempelung auf Namen der und Westbank einzureichen,

der für kraftlos tretenden Aktien

steinischen und

und zwa

Nummernverzeichnis. Zur Abstempe lung gelangen die Mäntel und Er neuerungsscheine, nicht dagegen die einzelnen Dividendenscheine, D Umstempelung erfolgt

Dreessen. Frahm.

Oberberg.

Claussen.

10. Gesellschaften m. b. H

[3206. . W Gemäß Gesellschafterbeschluß die Schrotteinkaufszentrale

wir

aufgelöst. Zum Liqnidator wurde de Kaufmann Paul Bodner, Dietelring 44, bestellt. Forderungen sind innerhalb eine Monats bei dem vorgenannten Liqui dator anzumelden. Schrotteinkaufszentrale Krakau GmbH. in Liquidation.

Etwaig

Kappeln (Schlei), vom 21. 4. 1943

Krakau, Dietelring 44.

15. Verschiedene Bekanntmachungen

[2924].

Mecklenburgische Hagel⸗ und Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft

auf Gegenseitigkeit in Neubrandenburg Gegründet 1797.

Gewinn⸗ und Verlustrech

nung der 81

mit einem unterschriebenen Nummern⸗ September 1944 einschließlich bei sämtlichen Stel⸗ Schleswig⸗Holsteinischen und Westbank während der üblichen Ge⸗ schäftsstunden zum Umtausch in Aktien der Schleswig⸗Holsteinischen und West⸗

hieraus Schleswig⸗Holstei⸗

/

die nicht durch 100 teilbar sind, sind

1

*

Holsteinischen Bank und der Schleibank, die nicht bis zum 30. September 1944

7*

82

den für kraftlos erklärt. Die an Stelle

1

Veräußerungserlös

T

fordern wir die Aktionäre Bank auf, ihre

1 n

den Schleswig⸗Holsteinischen

12

gleichfalls mit einem unterschriebenen

0

10 provisionsfrei.

Husum/ Hamburg⸗Altona, 6. 6. 1944. Schleswig⸗Holsteinische und Westbank.

d

Krakau G. m. b. H., Krakau, Dietelring 44,

2

Krakau,

e

eines

6 31. Dezember 1943

für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 1943 b

Einnahmen.

Vortrag aus dem Vorjahre

Ueberträge aus dem Vorjahre: Rückstellung für Ausfälle .. .

Rückstellung für gemeinnützige und Organisationszwecke

Schadenrückstellung.. Vorbeiträge..

Sonderbeitralgge . Nebenkostern Lüehen 1111“*““

ietserträge abzüglich Grundstücksunkoste Verwirklichter Kursgewimn.. Sonstige Einnahmwden ..

Gesamteinnahmen

Ausgaben.

Beiträge für eer eSeerehgri aüng,n 68 orja

Gezahlte Entschädigungen: aus dem

aus dem Geschäftsjahre 1— Ueberträge auf das nächste Geschäftsjahr:

Rückstellung für Ausfälle.

Rückstellung für gemeinnützige u. Organisationszwecke Jeereset Steuernachzahlungen..

Rückstellung für

Abschätzungskosten Abschreibungen ...

Verwaltungskosten, abzüglich Rückversicherungsanteil: Provisionen und soneefe Bezüge der Agenten.. ost

Sonstige Verwaltungskosten... Beiträge an Berufsverztetungen.. Steuern und öffentliche Abgaben.. Ausgaben für gemeinnützige Zwecke..

Ueberschuß und dessen Verwendung:

An die Rücklage für Beitragsrückerstattungen

Vortrag auf neue Rechnung ...

versicherung der Nachschußpflicht 8

Gesamtausgaben

Rℳ

ERN 50 160/9

2 27„ 2227272˙

10 000 20 000 3 000

657 3 624 .. . 107 365 .. . 18 105/8

33 000

. 07 1 077 281

125 471

83 197 ¹ 13 993 560

11 383 665

n

3 624 ¾

hre.. 796 541

0 5b 5 8 ⸗0⸗

365 5

8 77 734 124 237 6 002

220 000,— . 69 028 38

289 028 1 383 665

E““

1 6

Rückstellung suir Kussaune .... ... 122 Rückstellung für gemeinnützige Schadenverhütungs⸗

und Organisationszwecke. Beitragseinnahme abzüglich Rückbuchungen: Feuerversicherung... . . Einbruchdiebstahlversicherung Leitungswasserversicherung. Nebenleistungen der Versicherungsnehmer.. Mietserträge abzüglich Grundstücksunkosten.. Verwirklichter Kursgewinn... Sonstige Einnahmen

WV“

3 66 b 5b5 559 66161661

„6 E6166ZZII 5

Gesamteinnahmen

Ausgaben. Schäden aus den Vorjahren, abzüglich Anteil der Rück⸗ versicherer: geleistet. ... zurückgestellt.... Schäden im Geschäftsjahre, abzüglich versicherer: Feuerversicherung: gelestet.. zurückgestellt ...

Einbruchdiebstahlversicherung: geleistet. zurückgestellt. Leitungswasserversicherung: geleistet Rückversicherungsprämien: Feuerversicherung. . . . . Einbruchdiebstahlversicherung .. Leitungswasserversicherung . . . . . . . . . . Verwaltungskosten, abzüglich Anteil der Rückversicherer und Steuern: Provisionen und sonstige Bezüge der Agenten. . Weeeeeeeeeeeeee16“] Beiträge an Berufsvertretungen . Steuern und öffentliche Abgaben. Gesetzliche Feuerschutzsteuer .. WNee“ Ueberträge auf das nächste Geschäftsjahr: vek.zIisit,efh, zaitbeJah14“ Rückstellung für gemeinnützige, Schadenverhütungs⸗ und Hrganisationzzweccke“ Rückstellung für schwebende Steuernachzahlungen . Beitragsüberträge, abzüglich Anteil der Rückversicherer: Feuerversicherung Einbruchdiebstahlversicherung .. Leitungswasserversicherung .. . .. Ausgaben für gemeinnützige Zwecke.... Ueberschuß und dessen Verwendung: An die Rücklage für Beitragsrückerstattungen. Vortrag auf neue Rechuunng

Anteil der Rück⸗

656 56 5 59 2 5 66b996äb666ö68535

.

42

50 000

1 960

20 000

2 308 680

38 653/0

4 226

175 138

102 02

388 680 364 055 2 375

1 600

747 064 39 33

10 720 886

268 026/54

165 273 934 194 469

20 000

50 000 63 457 754 005 17 012

50

87

57 30

220

40

92 26

44

250 000 202 111

9

752 736

3 975 72 758 671

628 703

60 710 2 333

133 457

772 978 7 691

452 111

Gesamtausgaben

Bilanz für den Schluß des Geschäftsjahres 1943.

3 812 060

8 Aktiva. Grundbesitz, abgeschrieben bis auf Hauszinssteuerabgeltung. Hypotheken und Grundschuldforderungen. .. Schuldscheinforderungen gegen öffentl. Körperschaften Wertpapiere . Darlehen gegen Sich 4 Guthaben bei Banken und Sparkassen . . . . . .. Forderungen an andere Versicherungsunternehmungen aus dem laufenden Mit⸗ und Rückversicherungsverkehr (Feuerabteilunngg Aufgelaufene Zinsen 11“ Außenstände bei Generalagenten und Agenten (Feuer⸗ abthlung) Rückstände bei Versicherungsnehmern: Hagelabteilung . . . . öI“ o —* Kassenbestand und Postscheckguthaben . Inventar, abgeschrieben bis auf.. Sonstige Aktiva

1“

. 9 565 55 6 61

111“]

.E11861

Gesamtbetrag

Feuerabteilung 8 Schwankungsrückstellung: Hagelabteilung . Feuerabteilung . Rückstellung für Versorgungsverpflichtungen⸗ Beitragsüberträge (Feuerabteilung)) Schadenrückstellung (Feuerabteilungg Rückstellung für Ausfälle 8 Rückstellung für gemeinnützige, Schadenverhütungs⸗ und HOrganisgtlonazweckte. . . .. ... Rückstellung für schwebende Steuernachzahlungen... Rücklage für Beitragsrückerstattungen: Hagelabteilung 666 698b5s 2 Feuerabteilung 2 2 2 2. 2. 2 2 90 2. 2. 9 9 * 2 29 9 Sonderrückstellung Verbindlichkeiten gegenüber anderen Versicherungsunter⸗ nehmungen aus dem laufenden Mit⸗ und Rückversiche⸗ rungsverkehr (Feuerabteilunhgg .. Mitgliederguthaben (Feuerabteilunohhah) Verschiedene Verbindlichkeiienn Ueberschuß: Hagelabteilung: aus dem Vorjahre..

.„ 22272

„666669966666 90 95 59553596

50 160,96

Feuerabteilung: aus dem Vorjahre. 135 307,78 aus dem Geschäftsjahre 316 803,26

aus dem Geschäftsjahre 238 867,42

R.

1 219 494 798 177 480 014

1 032 965,54

772

380 653 30 000

70 000 105 521

100 000

585 959 99

102 436

19 411

289 028

452 111

Gesamtbetrag Neubrandenburg, den 25. April 1944.

Der Vorstand. der Bücher und Schriften der setzlichen Vorschriften.

Neubrandenburg, den 12. Mai 1944. E. Ohme, Wirtschaftsprüfer

978 62

999 158 36 4 575 320 69 7000

1 372 955 6

67 679 68

7 360 477

2 017 671

1 512 979

Mecklenburgische Hagel⸗ und Feuer⸗Versicherungs⸗Gesellschaft auf Gegenseitigkeit in Reubrandenburg.

Dr. jur. Erich Schlesinger.

Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtmäßigen Prüfung auf Grund

1 ersicherungsunternehmung sowie der vom Vorstand

erteilten Aufklärungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Rechnungs

abschluß und der Jahresbericht, soweit er den Rechnungsabschluß erläutert, den ge⸗

6