1944 / 133 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 14 Jun 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 132 vom 13 Juni 1944. S.

[8239] Aufgebot.

Auf Antvag der Firma Oskar Uray, Kohlengroßvertrieb, Graz, Radetzky 10/1, wird das angeblich in Verlust geratene Sparkassenbuch der Steiermärkischen Sparkasse in Graz, EB 18 394, über H.ℳ 802,05, lautend auf Fa. Oskar Uray, Graz, aufgeboten. Der Inhaber dieses Sparkassenbuches wird aufgefordert, es binnen sechs Mo⸗ naten vom Tage der Kundmachung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen. Auch andere Beteiligte haben ihre Ein⸗ wendungen gegen den Antrag zu er⸗ heben; sonst würde dieses Sparkassen⸗ buch nach Ablauf dieser Frist für kraft⸗ los erklärt werden. T 55/44—5. Landgericht Graz, Nelkengasse 2, Abt. 4,

am 5. Juni 1944. [3387] Aufgebot.

Frau Agnes Hönsch, geb. Krystowiak, Berlin⸗Niederschönhausen, Charlotten⸗- straße 44, hat das Aufgebot der Spar⸗ kassenbücher der Sparkasse Nr. 162 in Berlin⸗Niederschönhausen Nr. 162/2412 Walter Wagner über 2092,20 H. ℳ, Nr. 162/7905 Ingeborg Wagner über 98,25 R.ℳ, Nr. 162/7906 Anneliese Wagner über 96,49 F.ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf Donners⸗ tag, den 14. September 1944, mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 34, anberaumten Aufge⸗ botstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widri⸗ genfalls die Kraftlosigkeit der Urkun⸗ den erfolgen wird. 8 F. 5/1944

Berlin⸗Pankow, den 1. Juni 1944.

Das Amtsgericht. Abt. 8.

[3173] Aufgebot von Wertpapieren.

Auf Antvag werden nachstehende, den Antragstellern angeblich in Verlust ge⸗ vatene Wertpapiere aufgeboten; deren Inhaber werden aufgefordert, sie binnen einem Jahr vom Tage der ersten Kundmachung des Aufgebotes bei Gericht vorzuweisen; auch andere Beteiligte haben ihre Einwendungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würden die Wertpapiere nach Ablauf dieser Frist über neuerlichen Antrag der Antragsteller für kraftlos erklärt werden.

Bezeichnung der Wertpapiere:

1. Vers.⸗Urk. Nr. 568 565 d. Allge⸗ meinen Assekuranz, Wien. Ausstellungs⸗ tag: 20. 11. 1923, Versicherungsnehmer u. Versicherter Josef Hötzl, St. Pölten, Schreinergasse 9, Vers.⸗Summe Reichs⸗ mark 666,67, bezugsberechtigt im Ab⸗ lebensfalle d. Ueberbringer d. Urkunde. Erlebt d. Versicherte den 25. 11. 1943, so ist das versicherte Kapital an ihn selbst auszuzahlen, auf Antrag d. Josef Hötzl, St. Pölten, Schreinergasse Nr. 9 (47 T 636/44 4). 2. Anteilscheine Nr. 49 und 1642 d. Kreditbürgschafts⸗ genossenschaft d. Tabakverschleißer Oesterreichs reg. Gen. m. b. H., Wien, lautend auf Franz Cervicek, auf An⸗ trag d. Maria Cervicek, Wien. IV., Wiedner Gürtel Nr. 54 (47 T 638/ 44 4). 3. Vers.⸗Urk. Nr. 3 340 437 d. Wiener Städt. Wechsels. allg. Versiche⸗ rungsanstalt, Wien, Vers.⸗Summe: R.ℳ 253,—, Versicherungsnehmer u. Versicherter Eduard Reinisch, geb. 21. 2. 1890, Vers.⸗Beginn: 1. 12. 1938. Ab⸗ lauftermin: 1. 12. 1980, Bezugsberech⸗ tigter im Erlebensfalle: der Ver⸗ sicherte, im Ablebensfalle d. Ueber⸗ bringer, derz. Wert: „N.ℳ 19,48, auf Antrag d. Eduard Reinisch, Wien. XVII./107, Klopstockgasse 60/76 (47 T 644/44 3). 4. Vers.⸗Urk Nr. 3 340 503 d Wiener Städt. Wechsels. allg. Ver⸗ sicherungsanstalt, Wien, Vers.⸗Summe: Eℳ 345,—, Versicherungsnehmer u. Versicherter: Klara Reinisch, geb. 12.4. 1899. Vers.⸗Beginn: 1.12. 1938. Ablauf: 1. 12. 1989. Begünstigter im Erlebens⸗ falle: die Versicherte, im Ablebensfalle: d. Ueberbringer, derz. Wert: Reichs⸗ mark 19,21, auf Antrag d. Klaa Reinisch, Wien, XVII./107, Klovstock⸗ gasse 60G6 (47 T 645/44 3). 5. Vers.⸗ Urk. Nr. 3 391 783 d. Wiener Städt. Wechsels. allg. Versicherungsanstalt, Wien, Vers.⸗Summe: H. o 668,—, Versicherungsnehmer u. Versicherter: Käthe Haberzettl. geb. 24. 10. 1897, Be⸗ günstigter im Erlebensfalle: die Ver⸗ sicherte, im Ablebensfalle: der Ueber⸗ bringer, derz. Wert: F. 38,50, Vers.⸗ Beginn: 1. 12. 1938, Ablauf: 1. 12. 1987, auf Antrag d. Käthe Habezettl, Wien, XXIII. Schwechat, Sendner⸗ gasse 10 (47 T 650/44 4). 6. Vers.⸗ Urk. Nr. 13 255 d. Deutschen Ring, Wien, Ausstellungstag 17. 7. 1936, Ausstellende Gesellschaft: „Wechsel⸗

tige Brandschaden und Janus“,

rs.⸗Summe: S 1000,—, Versiche⸗ rungsnehmer u. Versicherter: Anton Wackicek, Vers.⸗Dauer: Beginn 1. 7. 1936. fällig beim Ableben. Bezugs⸗ berechtigt: im Ablebensfalle d. Ueber⸗ bringer, derz. Wert d. Vers.: R.ℳ 127.40, auf Antrag d. Anton Waclavicek. Wien, 11., Geiselberstr. 35/37 (47 T 653/44 4). 7. Vers.⸗Urk Nr. 3 837 272 d. Wiener Städt. Wechfels. Versicherungsanstalt, Wien, Vers.⸗Summe: N.ℳ 186,—, Ver⸗ sicherungsnehmer u. Versicherter. Bar⸗ bara Bravenetz, geb. 15. 9. 1881, Vers.⸗ Beginn: 1. 11. 1938, Ablauf: 1. 11. 1971, Bezugsberechtigter im Erlebens⸗ falle: die Versicherte, im Ablebensfalle der Ueberbringer, derz. Wert: Reichs⸗ mark 17,80, auf Antrag d. Barbara Bravenetz, Wien, X/75. Siedlung Favoriten, Parz. 14, Laxenburger

Straße (47 T 654/44 3). 8. Vers.⸗Urk. Nr. 2 132 761 d. Wiener Städt. Wechsels. allg. Versicherungsanstalt, Wien, Vers.⸗ Summe: H.ℳ 310,—, Vers.⸗Beginn: 1. 2. 1942, Ablauf: 1. 2. 1971, Versiche⸗ rungsnehmer u. Versicherter: Marie Stiftel, geb. 7. 5. 1886, Begünstigter im Erlebensfalle: die Versicherte, im Ablebensfalle: der Inhaber des Ver⸗ sicherungsscheines, auf Antrag d. Marie Stiftel, Wien, V./55, Diehlgasse 6/1/5 (47 T 662/44 4). 9. Vers.⸗Urk. Nr. 159 148 d. Wiener Städt. Wechsels. allg. Versicherungsanstalt, Wien, Ausstel⸗ lungstag: 31. 3. 1939, Vers.⸗Summe: S 350,—, Vers.⸗Beginn: 1. 2. 1931, Ab⸗ lauf: 1. 2. 1955, Versicherungsnehmer u. Versicherter: Marie Wallner, geb. 24. 3. 1865, Bezugsberechtigter im Er⸗ lebensfalle: die Versicherte, im Ab⸗ lebensfalle: der Ueberbringer, derz. Wert: Hℳ 117,57, auf Antrag d. Marie Wallner, Wien, I., Rudolfsplatz 10 (47 T 666/44 4). 10. Vers.⸗Urk. Nr. 159 149 d. Wr. Städt. Wechsels. allg. Versicherungsanstalt, Wien, Aus⸗ stellungstag: 31. 3. 1939, Vers.⸗Summe: S8 350,—, Vers.⸗Nehmer u. Vers. Franz Wallner, geb. 1. 3. 1861, Vers.⸗Beginn: 1. 2. 1931, Ablauf: 1. 2. 1951, Bezugs⸗

2

im Ablebensfalle d. Ueberbringer, derz. Wert F.ℳ 215,53 (47 T 667/44 4), auf Antrag d. Marie Wallner, Wien, I., Rudolfspl. Nr. 10. 11. Vers.⸗Urk. Nr. 376 608 d. Deutschen Ring, Wien, Aus⸗ stellungstag: 2. Mai 1927, ausgestellt von d. Lebensvers.⸗Gesellschaft Phönigx, Vers.⸗Summe: GK 1300,—. Von d. Oesterr. Versicherungs A. G. über⸗ nommen mit Schilling 2396,—, Vers.⸗ Nehmer u. Vers.: Alois Reis, Vers.⸗ Dauer: Beginn 1. April 1924, fällig beim Ableben, spätestens im Erlebens⸗ falle am 1. April 1944. Infolge d. Phönix⸗Ges. wurde d. Fälligkeits⸗ termin auf den 1. April 1947 hinaus⸗ geschoben. Bezugsberechtigt: im Er⸗ lebensfalle d. Vers., im Ablebensfalle d. Ueberbringer, derz. Wert: Reichs⸗ mark 1402,40, auf Antrag d. Alois Reis, Lychen, Uckermark, Postfach 100 (47 T 673/44 4). 12. Vers.⸗Urk. Nr. 574 835 d. Wr. Städt. Wechsels. allg. Versicherungsanstalt, Wien, Aus⸗ stellungstag: 18. 7. 1935, Vers.⸗Summe: S 1000,—, Vers.⸗Nehmerin u. Vers.: Johanna Aigner, geb. 7. 7. 1891, Vers.⸗ Beginn: 1. 7. 1935, Ablauf: 1. 7. 1955, Bezugsberechtigte im Erlebensfalle: die Vers.: im Ablebensfalle: d. Ueber⸗ bringer, derz. Wert: Rℳ 172,81, auf Antrag d. Johanna Aigner, Wien, X/75, Favoritenstr. 63 (47 T 674/44 4). 13. Uebernahmsschein Nr. 61 829 d. Dorotheums, Wien, lautend auf Franz Gruber, III., Marxer Gasse 26, ausgestellt am 19. 4. 1943 Fose 7 Fℳ 405,20), auf Antrag d. Franz Gruber, Granz, derz. eingerückt (47 688/44 3). 14. Vers.⸗Urk. Nr. 6 046 374 d. Deutschen Ring, Wien, Ausstellungstag: 6. Okt. 1938, aus⸗ gestellt von d. Oesterr. Versicherungs A. G., Vers.⸗Summe: EHℳ 667,—, Vers.⸗Nehmer u. Vers.: Karl Kerndler, Vers.⸗Dauer: Beginn 1. Mai 1995, fällig sofort beim Ableben d. Ver⸗ sicherten. Bezugsberechtigter: d. Ueber⸗ bringer, derz. Wert: R.ℳ 139,10, auf Antrag d. Karl Kerndler, Wien, 16., Haberlgasse 29 (47 †½ 698/44 9). 15. Uebernahmsscheine des Dorotheums, Wien (Kunstabteilung), und zwar Nr. 216 733, ausgestellt am 23. 2. 1944 (Rufpreis Rℳ 370,—) und Nr. 216 758, ausgestellt am 25. 2. 1944, beide lau⸗ tend auf Walter Schwindt, Wien, I., Neuer Markt Nr. 5, auf Antrag d. Walter Schwindt, Wien, I., Neuer Markt Nr. 5 (47 T 643/44 4), 16. Vers.⸗Urk. d. Wr. Städt. Wechsels. allgemeinen Versicherungsanstalt, Wien, a2) Nr. 3 384 842, Vers.⸗Summe Hℳ 303,—, Vers.⸗Nehmerin u. Vers. Karoline Glockner, geb. 15. 5. 1876, Vers.⸗Beginn 1. 2. 1938, Ablauf 1. 2. 1967, Bezugsberechtigter im Erlebens⸗ falle die Vers., im Ablebensfalle d. Ueberbringer, dzt. Wert H.ℳ 41,55, b) Nr. 3 398 182, Vers.⸗Summe Reichs⸗ mark 447,— Vers.⸗Nehmerin u. Vers. Karoline Glockner, geb. 15. 5. 1876, Vers⸗Beginn 1. 6. 1938, Ablauf 1. 6. 1966, Bezugsberechtigter im Erlebens⸗ falle die Vers., im Ablebensfalle d. Ueberbringer, dzt. Wert R.ℳ 57,66, auf Antrag d. Karoline Glockner, Wien, XVII., Urbangasse Nr. 16/11/28 (47 T 678/44 4). 17. Vers.⸗Urk. Nr. 31 050 und 32 491 d. Ostmärkischen Beamten⸗ versicherungsanstalt, Wien, Aus⸗ stellungstag: 1. 4. 1933 und 1. 8. 1935, Vers.⸗Summe S 1000,— = R. 666,67 und S8 500 = ER.ℳ 333,33, Ablebens⸗ versicherungen mit 15 jähriger Prämien⸗ zahlungsdauer, Vers.⸗Nehmer u. Vers. Dr. Edwin Komauer, Waiern bei Feld⸗ kirchen, Kärnten, geb. 11. 2. 1869. Be⸗ zugsberechtigt d. Ueberbringer, dzt. Wert Rℳ 666,67 und FR. 333,33, auf Antrag d. Berta Komauer, Wien, IX/Z71., Lazarettgasse 9/23 (47 T 681 44 5). 18. Vers.⸗Urk. Nr. 3 416 006 d. Wr. Städt. Wechsels. allg. Ver⸗ sicherungsanstalt, Wien, Vers.⸗Summe ,ℳ 208,—, Vers.⸗Nehmer u. Vers. Marie Wetner, geb. 6. 10. 1873, Vers.⸗ Beginn 1. 8. 1937, Ablauf 1. 8. 1964, Bezugsberechtigter im Erlebensfall die Versicherte, im Ablebensfalle d. Ueber⸗ bringer, dzt. Wert N. ℳ. 211,—, auf Antrag d. Karoline Reinisch, Wien,

XVIII., Kreuzgasse 89, 8. (47 1 594714 39 19 .8. Stg. /,II/15

Ab

am 3. Juni 1944

berechtigter im Erlebensfalle d. Vers.,

htae I., Museumstr. 12,

[3390] Aufgebot.

T 54/44 —5. Auf Antrag der Firma Pibersteiner Kohlenverkauf, Leoben, wird das angeblich in Verlust geratene Sparkassenbuch der Steier⸗ märkischen Sparkasse in Graz EB 18 392 über Hℳ 802,05, lautend auf b“ Kohlenverkauf Mayr⸗ Melnhof & Co., Graz, aufgeboten. Der Inhaber dieses Sparkassenbuches wird aufgefordert, es binnen sechs Monaten vom Tage der Kundmachung des Auf⸗ gebotes bei Gericht vorzuweisen. Auch andere Beteiligte haben ihre Einwen⸗ dungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würde dieses Sparkassenbuch nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden.

Landgericht Graz, 2, Abt. 4, am 7. Juni 1944

[3391] Beschluß. In der Nachlaßsache des am 8. 10. 1927 in Hamburg verstorbenen Max

zeugnis vom 4. Juli 1928 für kraft erklärt. Hamburg, den 7. Juni 1944. Das Amtsgericht. Abt. 74.

[3398]

1 F 28/43. Durch Ausschlußurteil des Amtsgerichts Neuß vom 9. Juni 1944 wird der Grundschulbdrief über die im Grundbuch von Neuß, Band 91, Blatt 4275 in Abteilung III Nr. 14 eingetragene Grundschuld im Betrag von 16 000,— Feinoldmark, Schuldner sind Heinrich Schmitz, Obersteuer⸗ inspektor, und Maria Schmitz, Bier⸗ brauereibesitzerin, beide in Neuß, zu je ½, für kraftlos erklärt.

Neuß, den 9. Juni 1944.

Das Amtsgericht.

[3399] Ausfertigung. Das Amtsgericht Selb, 6. Juni 1944. II 13/43. Es wird folgendes Auf⸗ gebot erlassen: Der Kriegsinvalide August Hofmann in Rehau, Ostend⸗ stvaße 10, hat beantragt, den am 13. 4. 1883 in Schmiedeberg 166, Bezirk Karlsbad, Sudetengau, geborenen Adolf Kreißl, zuletzt wohnhaft gewesen in Rehau und verschollen seit 1919, für tot zu er⸗ klären. Der Verschollene wird auf⸗ gefordert, sich bis zum 29. Juli 1944 bei dem Amtsgericht Selb, Ofr., zu melden oder an dieses Gericht über seinen Aufenthalt Nachricht zu geben. Alle, die über den Verschollenen Aus⸗ kunft geben können, werden aufgefor⸗ dert, dem Amtsgericht Selb bis zum 29. 7. 1944 die ihnen bekannten Tat⸗

sachen mitzuteilen. Amtsgericht. Dr. Stübing.

[3400]

3 F. 6. 44. Am 29. Mai 1942 ist die unverehelichte Alwine Flegel aus Rangsdorf, Lindenallee 13, ohne Beruf, geboren am 24. September 1864 in Berlin, deutsche Staatsangehörige, ver⸗ storben. Ein Erbe konnte bisher nicht ermittelt werden. Allen Personen, welchen Erbrechte an dem Nachlasse zu⸗ stehen, werden hiermit von Amts wegen aufgefordert, ihre Rechte am Nachlasse bis zum 1. September 1944 bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, andernfalls festgestellt wird, daß ein anderer Erbe als der Preußische Staat nicht vorhanden ist. Der reine Nachlaß beträgt 18 000 19 000 RMℳ. Amtsgericht Zossen, den 1. Juni 1944.

8 Oeffentliche Zustellungen.

[3401] Oeffentliche Zustellung.

20. C. 123. 44. Witwe Frau Elisabeth Kuhn Peb. Zilles, Hohensteiner Mühle, Post Garzin, Prozeßbevollmächtigter: Dr. Karl Riehl, Bln. W 50, Marburger Straße 3, klagt gegen: 1. Frau Helene Bouché geb. Neustadt, 2. Arthur Bouchs, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage, daß nach Zahlung von 166,66 Reichsmark an Julius Israel Hayn, Berlin⸗Mahlsdorf, Kohlisstr. 93, die Beklagte zu 1. in die Löschung der im Grundbu des Amtsgerichts Schöne⸗ berg, Berlin⸗West Bd. 79 Bl. 2519 Abt. III Nr. 17 eingetragenen Rest⸗ hypothek von 166,66 6ℳ einwilligt, der Beklagte zu 2. die ehemännliche Ge⸗ nehmigung zur Abgabe der Löschungs⸗ bewilligung erteilt. Zur mündlichen Se des Rechtsstreits werden die eklagten vor das Amtsgericht Schöneberg, Grunewaldstr. 66/67, auf den 25. 8. 1944, 9 Uhr, Zimmer 461, geladen.

Berlin⸗Schöneberg, den 2. Juni 1944.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abteilung 20.

[3405] Oeffentliche Zustellung.

r Maurer Michael Kolleth in Oldenburg, Amalienstr. 15, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Juseiz. rat Grashorn, Oldenburg, klagt gegen den Maurer Hubert Schamong, früher in Oldenburg, Blumenhof 1, wegen mit dem Antrage, den Be⸗ klagten kostenpflichtig und vorläufig vollstreckbar zu verurteilen, an den Kläger 35,— H.ℳ nebst 4 % Zinsen seit dem 17. April 1944 zu zahlen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird der Beklagte vor das Amts⸗ gericht in Oldenburg auf den 27. Juli 1944, vorm. 9 Uhr, geladen.

Oldenburg i. O., den 24. Mai 1944. Geschäftsstelle des Amtsgerichts.

du Roi Droege wird das Förtsebungs⸗ os

bekannten

Einberufung

[3319] Es klagen: 1. 1 R 257/44 Ehefrau Katharina Kohr geb. Wolf im Lager n.gg aäe en bei Litzmannstadt, Be⸗ sn 1, Haus 18, gegen Arbeiter Gott⸗ ried Kohr, zuletzt in Minsk (Weiß⸗ ruthenien), jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheibun . 2. 1 R 261/44 Ehefrau Emma Batschinski geb. Man⸗ gold, Kirschberg b. Litzmannstadt, Um⸗ siedlerlager, Wezirk 8, gegen Eisen⸗ bahntechniker Emil Batschinski, zuletzt in Egrin bei Dniepropetrowsk, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung. 3. 1 R 252/44 OT.⸗Meister Nikolaus Chersonski, Litzmannstadt, Adolf⸗Hitler⸗Str. 81, z. Zt. Feldpost⸗ nummer 59 281 F, gegen Ehefrau Helene Chersonski geb. Dobias, zuletzt in Nizin bei Tschernigow (Rußland), jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung. 4. 1 R 255/44 Ehefrau Eugenie Hluschku (Hlusecu) geb. Para⸗ niuc, genannt Zierhofer, Andreashof Reichsbahnsiedlung, Haus 6, Zimmer?2, gegen Weber Theodor (Teodor) Hluscu, sulett in Czernowitz (Ru⸗ mänien), Clocucuica Nr. 760, jetzt un⸗ Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung. 5. 1 R 35/44 e Susanna Habirow, (4) Rummelsburg in Pommern, Postfach 100, Umsisd⸗ lungslager, 11. 13, gegen Arbeiter Komalcin abirow, Reönft (Weiß⸗ ruthenien), Reichskommissariat Ost⸗ land, Pionierstr. 49, W. 8, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, auf Eheschei⸗ dung. 6. 1 R 248/44 Dolmetscher Peter Stroh, Feldpostnummer 14 914, gegen Ehefrau Eugenie Stroh geb. Kuhn, früher in Stalingrad (Rußland), jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ sh 7. 1 R 269/44 Ehefrau Rosa Semenjatschenko geb. Walter, Gut Deutschhof, Kreis Ostrowo, Post Deutschdorf, gegen Mechaniker Wasil Semenjatschenko, zuletzt in Kriwoj Rog (Ukraine), jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Eheheüagng, 8. 1 R 286/44 Ehefrau Zenobia Pawlak eb. Was, Görnau, Kreis Litzmann⸗ stadt, General⸗Litzmann⸗Str. 23, gegen Arbeiter Kazimierz Pawlak, zu⸗ letzt in Bad Doberan (Mecklbg.), Querstr. 10, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung. 9. 1 R 287/44 Ehefrau Helene Rüberger geb. Krebs, Litzmannstadt, Lager Horst⸗Wessel⸗Str. 44, gegen Bauer Richard Rüberger, zuletzt in Marien⸗ feld bei Nikolajew am Dnjepr, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehe⸗ scheidung. 10. 1 R 289/44 Ehefrau Lidia Rörke geb. Steigert, Parnstädt, Kreis Lentschütz, gegen Matrosen⸗ efreiten Willi Rörke, früher in Parn⸗ stlldr Kreis Lentschütz, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthalts, auf Ehescheidung und Schuldigerklärung des 8 viis. 11. 1. R 280/44 Ehefrau Else Slom⸗ kowski geb. Rückheim (Rickheim) in Litzmannstadt, Buschlinie 237/2, gegen Techniker Waclaw Slomkowski, früher in Litzmannstadt, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung und Schuldigerklärung des Beklagten, hilfsweise auf Aufhebung der Ehe. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits werden die Beklagten vor das Landgericht in Litzmannstadt, zu 1—5: vor die 1. Zivilkammer auf den 1. August 1944, 10 Uhr, zu 6—11: vor die 2. Zivilkammer auf den 14. August 1944, 10 Uhr, mit der Aufforderung geladen, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen und etwaige gegen die Behauptungen der Kläger vorzubringende Einwendungen und Beweismittel unverzüglich durch den zu bestellenden Anwalt in einem Schriftsatz dem Gericht mitzuteilen. Litzmannstadt, den 6. Juni 1944. Geschäftsstelle des Landgerichts Litzmannstadt.

[3321 Beschluß.

47 Ne 545/43 16. Kuratel zur Wah⸗ rung der Rechte der Besitzer der von der Aktiengesellschaft „Eisenbahnen Zelt⸗ weg⸗Wolfsberg und Unterdrauburg⸗ Wöllan“ ausgegebenen 4 Nigen Teil⸗ schuldverschreibungen Em. 1902.

Der mit Beschluß des Landgerichtes Wien vom 28. September 1943, 47 Ne 545/43 4. gemäß §§ 1—83 Ges. v. 24. 4. 1874, RGBl. Nr. 49, zur Wahrung der Rechte der Besitzer der von der Aktien⸗ gesellschaft „Eisenbahnen Zeltweg⸗ Wolfsberg und Unterdrauburg⸗Wöllan“ ausgegebenen 4 ͤigen Teilschuldver⸗ schreibungen Em. 1902 bestellte Kurator Rechtsanwalt Dr. Gustav Schwab in Wien, I., Spiegelgasse Nr. 13, hat die einer Versammlung im Sinne des § 1 des Gesetzes vom 5. 12. 1877, RGBl. Nr. 111, zum Zwecke der Wahl von 3 Vertrauens⸗ und 3 Ersatz⸗ männern beantragt.

Die Besitzer der obbezeichneten Prio⸗ ritäten werden demnach gemäß § 2 des oberwähnten Gesetzes aufgefordert, am 11. Juli 1944, vorm. 11 Uhr, beim Landgericht Wien, Zimmer Nr. 21, zum Zwecke der Wahl von 3 Vertrauens⸗ und 3 Ersatzmännern zu erscheinen und bei dieser Tagsatzung ihren Besitz an den in Frage kommenden Wertpapieren durch Vorlage von Bestätigungen von zur öffentlichen Rechnungslegung ver⸗ pflichteten Instituten oder durch Vor⸗ lage von Originalwertpapieren zu be⸗ scheinigen.

Landaericht Wien, I., Justizpalast,

Abt. 47, am 2. Juni 1944.

[3242] ꝑOeffentliche Zustellung. 1 Js 381/44/63 Es 1/44. Itrassach, gegen Marcel Cornu in Rouen (Seine Inf.) 5, rue Fault, wegen Devisenvergehens Uebertre⸗ tung nach §§ 16, 69 Abs. 1 Ziff. 4, 87, 88, 91 Dev.⸗Ges. v. 12. 12. 1938 (RGBl. I S. 1733), §§ 47, 27, 27 b, 27 e StGB. —, hat der Angeklagte gegen die Strafverfügung des Ober⸗ finanzpräsidenten zu Leipzig vom 31. 8. 1943 B 40/43 gerichtliche Entscheidung beantragt. Der Ange⸗ klagte Marcel Cornu wird hiermit zur h“ auf den 12. Juli 1944, vorm. 9 Uhr, vor das Amts⸗ gericht Zwickau, Sa., öffentlich ge⸗ laden. Wenn Sie ohne genügende Entschuldigung ausbleiben und sich auch nicht durch einen mit schrift⸗ licher Vollmacht versehenen Verteidiger vertreten lassen, wird der Antrag auf Beweisaufnahme durch Urteil ver⸗ worfen werden. Das Urteil ist voll⸗ streckbar.

Zwickau (Sachs.), 6. Juni 1944.

Der Oberstaatsanwalt bei dem Landgericht.

In der

[3317] Oeffentliche Zustellung. 1“

Die Frau Hildegard Riedlberger geb. Eckardt aus Hannover, jetzt wohnhaft in Breslau, Luisenstraße 23, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Götz in Breslau, klagt gegen ihren Ehemann, Jockey Hans Riedlberger, zuletzt Grenaͤdier, Feldpostnummer 23 096 B, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, unter der Behauptung, daß der Beklagte durch ehewidriges Verhalten die Ehe zerrüttet habe, mit dem Antrag auf Scheidung der Ehe gemäß § 49 des Ehegesetzes. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Breslau auf den 18. August 1944, vormittags 9 Uhr mit der Aufforderung geladen, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten vertreten zu lassen. 2 R 271/43.

Breslau, den 5. Juni 1944. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle 2

bei dem Landgericht in Breslan.

[3318]/ ꝑOeffentliche Zustellung. 8

3 R. 141/44. Die Frau Schinkewitsch, geb. Gruhlich, in Köslin, Kleine Baust zbe 12, Prozeßbevoll⸗ mächtigte: Rechtsanwälte Meibauer und Dr. Venter in Köslin, klagt gegen ihren Ehemann, den Monteur Mitro⸗ fan Schinkewitsch, früher in Charkow in Rußland, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung aus 8 9 vder Verordnung zur Durchführung und Aenderung des Ehegesetzes vom 25. Ok⸗ tober 1941 (Reichsgesetzblatt I S. 655). Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der III. Zivilkammer des Landgerichts in Köslin ist Termin auf den 21. November 1944, 9 % Uhr, anberaumt. Zu diesem Termin wird hierdurch der Beklagte geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei die⸗ sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen und durch diesen etwaige gegen die Behauptungen der Klägerin vorzu⸗ bringende Einwendungen und Beweis⸗ mittel unverzüglich in einem Schriftsatz dem Gericht mitzuteilen.

Köslin, den 6. Juni 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[3320 Beschluß.

47 Ne 542/43— 17. Kuratel zur Wah⸗ rung der Rechte der Besitzer der von der Aktiengesellschaft „Eisenbahnen Zelt⸗ weg⸗Wolfsberg und Unterdrauburg⸗ Wöllan“ ausgegebenen 4 Nigen Teil⸗ schuldverschreibungen Em. 1897.

Der mit Beschluß des Landgerichtes Wien vom 28. September 1943, 47 Ne 542/43 5, gemäß §§ 1—8 Ges. v. 24. 4. 1874, RGBl. Nr. 49, zur Wahrung der Rechte der Besitzer der von der Aktien⸗ gesellschaft „Eisenbahnen Zeltweg⸗ Wolfsberg und Unterdrauburg⸗Wöllan“ ausgegebenen 4 ’higen Teilschuldver⸗ schreibungen Em. 1897 bestellte Kurator Rechtsanwalt Dr. Gustav Schwab in Wien, I., Spiegelgasse 13, hat die Ein⸗ berufung einer Versammlung im Sinne des § 1 des Ges. vom 5. 12. 1877, RGBl. Nr. 111, zum Zwecke der Wahl von 3 Vertrauens⸗ und 3 Ersatzmännern beantragt.

Die Besitzer der obbezeichneten Prio⸗ ritäten werden demnach gemäß § 2 des oberwähnten Gesetzes aufgefordert, am 11. Juli 1944, vorm. 11 Uhr, beim Landgericht Wien, Zimmer 21, zum Zwecke der Wahl von 3 Vertrauens⸗ und 3 Ersatzmännern zu erscheinen und bei dieser Tagsatzung ihren Besitz an den in Frage kommenden Wertpapieren durch Vorlage von Bestätigungen von zur öffentlichen Rechnungslegung ver⸗ pflichteten Instituten oder durch Vor⸗ lage von Originalwertpapieren zu be⸗ scheinigen. 1

Landgericht Wien, I., Justizpalast,

Abt. 47, am 2. Juni 1944. 3

Verantwortlich für den Amtliche und Nichtamt⸗ lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An⸗ zeigenteil und für den Verlag:

i. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin 8W 68 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei GmbH., Berlin 8 Eine Beilage Preis dieser Nummer: 20

Hedwig

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für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm hreiten Pettt⸗

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1944

8

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Anordnung zur Aenderung der Dritten Anordnung über Preise für im Inland anfallende Zahmschweinshäute vom 15. April 1940 in der Fassung der Anordnung zur Aenderung der Dritten Anordnung über Preise für im Inland anfallende Zahmschweinshäute vom 2. November 1940. Vom 9. Juni 1944.

Nachtrag 2 zur Anordnung IV/43 des Reichsbeauftragten für Papier (Höchstpreise für Altpapier). Vom 20. Mai 1944.

Anweisung Nr. 1/44 der Gruppenarbeitsgemeinschaft Tabak und Tabakwaren in der Reichsgruppe Handel als Bewirt⸗ schaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee betr. Belieferung von Werkskantinen mit Tabak⸗ waren. Vom 5. Juni 1944.

Anordnung über die Festsetzung der Preise für sudeten⸗ ländischen Schwelkoks zum Einsatz in Generatoren. Vom 10. Juni 1944.

Amtliches Deutsches Reich

Anordnung 1

zur Aenderung der Dritten Anordnung über Preise für im

Inland anfallende Zahmschweinshäute vom 15. April 1940

(RAnz. Nr. 91) in der Fassung der Anordnung zur Aende⸗

rung der Dritten Anordnung über Preise für im Inland

anfallende Zahmschweinshäute vom 2. November 1940 (RAnz. Nr. 260)

Vom 9. Juni 1944

Auf Grund des § 5 der Dritten Anordnung über Preise für im Inland anfallende Zahmschweinshäute vom 15. April 1940 (RAnz. Nr. 91) in der Fassung der Anordnung zur Aenderung der Dritten Anordnung über Preise für im In⸗ land anfallende Zahmschweinshäute vom 2. November 1940 (RAnz. Nr. 260) wird angeordnet:

Die Preise für Fall⸗ (Abdecker⸗) Schweinshäute werden geändert. § 1 Abs. IIIa, b und e der Dritten Anordnung über Preise für im Inland anfallende Zahmschweinshäute vom 15. April 1940 (RAnz. Nr. 91) in der Fassung der Anord⸗ nung zur Aenderung der Dritten Anordnung über Preise für im Inland anfallende Zahmschweinshäute vom 2. No⸗ vember 1940 (RAnz. Nr. 260) erhält folgende Fassung: III. Fall⸗ (Abdecker⸗) Schweinshäute. a) Wbeschädigts ... 8 17J.“*“ c) Ferkelfelle unter 50 cm Wund Schußhäute ... § 2

Die Anordnung tritt am 9. Juni 1944 in Kraft. Berlin, den 9. Juni 1944. Der Reichskommissar für die Preisbildung. Fischböck.

0,80 R. h je kg 0,55 Rℳ je kg

0,25 Rℳ je kg

Nachtrag 2 zur Anordnung IVW/43 *) des Reichsbeauftragten für Papier (Höchstpreise für Altpapier)

Vom 20. Mai 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ indung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. u. Preuß. Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) und der Verordnung über Höchstpreise für Papierspäne und Altpapier vom 26. Dezember 1936 (RGBl. I S. 1150) wird mit Zustimmung des General⸗ bevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Planungsamt —, des Reichswirtschaftsministers und des Reichskommissars für h Preisbildung angeordnet: b ““

Höchstpreise für Altpapier § 4 Abs. 2 c der Anordnung IV/43 wird wie folgt geändert:

„c) Höchstpreise für den Verkauf an Verarbeiter von Alt⸗

papier durch Anfallstellen auf Grund von Sonder⸗ genehmigungen gemäß § 8 Abs. 1. Diese Höchstpreise entsprechen den unter b genannten Hochstpreisen (Spalte II der Anlage) abzüglich 1,— für 100 kg.“

§ 2 8 8 16“ 86 Ftrafvorschriften b 8 Soweit Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Nachtrags nicht nach der Verordnung über Strafen und

*) Veröffentlicht im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger Nr. 300 vom 22. Dezember 19424.

Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Preisvor⸗ schriften vom 3. Juni 1939 (RGBl. I S. 999) zu bestrafen sind, werden sie nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

Inkrafttreten Dieser Nachtrag tritt am Tage nach seiner Veröffentlichung im Deutschen Reichsanzeiger in Kraft; er gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zu⸗ ständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Luxemburg und im Bezirk Bialystok. Berlin, den 20. Mai 1944. Reichsbeauftragte für Papi Dr. Grass.

““ 1““ A nweisu ng Nr. 1/44 8EEE1I111“ 8 1111“ der Gruppenarbeitsgemeinschaft Tabak und Tabakwaren in der Reichsgruppe Handel als Bewirtschaftungsstelle des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee, betr. Belieferung

voon Werkskantinen mit Tabakwaren

Bom 5. Juni 1944

Auf Grund der Anordnung 1/43 der Reichsstelle Tabak und Kaffee über die Bewirtschaftung von Rohtabak und Tabak⸗ waren vom 22. Dezember 1942 (Dt. Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 303 vom 28. Dezember 1942) in Verbin⸗ dung mit der Anordnung I11/43 des Reichsbeauftragten für Tabak und Kaffee über die Errichtung von Bewirtschaftungs⸗ stellen im Lenkungsbereich Tabak in der Fassung vom 11. Juni 1943 (Dt. Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 136 vom 15. Juni 1943) ergeht mit Zustimmung des Reichsbeauftrag⸗ ten für Tabak und Kaffee folgende Anweisung:

I. Verfahren für die Belieferung von Werkskantinen 8 8 3

Kantinen, Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen oder sonstige Einrichtungen zur Abgabe von Tabakwaren an Ge⸗ folgschaftsmitglieder von Betrieben der Industrie (im folgen⸗ den zusammenfassend „Werkskantinen“ genannt) mit Aus⸗ nahme der Kantinen in Lägern, erhalten, soweit sie bereits bisher gemäß § 9 der Anweisung Nr. 1/43 vom 24. Juni 1943 mit Tabakwaren auf Grund von Bedarfsbescheinigungen ver⸗ sorgt wurden, zur Versorgung der Gefolgschaftsmitglieder ab 1. Juli 1944 Tabakwaren nur nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

8 2

Kontingente, die Werkskantinen auf Grund ihrer Bezüge in den Vergleichszeiten (bei Zigarren im Jahre 1938, bei Zigaretten und Rauchtabak in der Zeit vom 1. Januar bis 30. September 1939) zustehen, dürfen ab 1. Juli 1944 nicht mehr ausgeliefert werden. Von diesem Zeitpunkt ab erfolgt die Versorgung der Werkskantinen ausschließlich auf Grund von Bedarfsbescheinigungen.

§ 3

Werkskantinen haben zur Versorgung der Gefolgschaftsmit⸗ glieder mit Tabakwaren eine Bedarfsbescheinigung bei der für den Sitz des Betriebes zuständigen Gauwaltung der Deutschen Arbeitsfront unter gleichzeitiger Vorlage einer Be⸗ scheinigung des für sie zuständigen Wirtschaftsamtes über die Zahl der im letzten Abrechnungszeitraum abgelieferten Ab⸗ schnitte der Raucherkarten und unter Vorlage eines vom Betriebsführer und dem Betriebsobmann unterzeichneten Nachweises über die voxhandenen Bestände an Tabakwaren zu beantragen.

§ 4

(1) Die Gauwaltung der Deutschen Arbeitsfront darf die Bedarfsbescheinigung nur bis zur Höhe der Menge ausstellen, die der Zahl der abgelieferten Rauͤcherkartenabschnitte ein⸗ schließlich etwa abgelieferter Zusatzkartenabschnitte entspricht.

(2) Die durch den Bestandsnachweis festgestellten Vorräte an Tabakwaren sind dabei in Abzug zu bringen, soweit sie den durch die Raucherkartenabschnitte nachgewiesenen tatsäch⸗ lichen Bedarf für zwei Monate übersteigen.

(3) Für jede beantragte Zuteilung darf nur eine Bedarfs⸗ bescheinigung ausgestellt werden, die gleichzeitig die Mengen für Zigaretten, Zigarren und Rauchtabak in dem jeweils durch besondere Bekanntmachung festgesetzten Verhältnis enthalten muß. Sie wird nicht mehr für einen bestimmten Zeitraum, sondern für eine einmalige Lieferung ausgestellt.

(4) Jede Bedarfsbescheinigung darf nur auf einen Liefe⸗ ranten ausgestellt werden. Der Bedarfsbescheinigung ist die Punktabrechnungsbescheinigung des Wirtschaftsamtes, auf Grund deren sie ausgestellt wurde, beizufügen.

§ 5

(1) Bedarfsbescheinigungen der zuständigen Gauwaltung der Deutschen Arbeitsfront, die auf dem dafür bestimmten Vordruck ausgestellt und mit Dienststempel und Unterschrift versehen sein müssen, sind seitens der Werkskantine dem Tabakwarenlieferanten einzureichen, von dem sie bisher be⸗ liefert worden sind. F11A“

(2) Ein Wechsel des Lieferanten ist nur nach vorheriger Zustimmung der Bewirtschaftungsstelle zulässig. Die Liefe⸗ ranten haben die aus der Bedarfsbescheinigung sich ergebende 8 Warenmenge sofort auszuliefern.

(3) Warenanforderungen, die nicht auf diesem Vordruck, sondern in anderer Weise (brieflich, telefonisch, durch Beschei⸗ nigung einer anderen Stelle oder dergl.) gestellt werden, dürfen nicht ausgeliefert werden.

(4) Ordnungsgemäße Bedarfsbescheinigungen, auf Grund deren Ware ausgeliefert worden ist, sind mit einem Vermerk über die ausgelieferte Menge, dem Rechnungsdatum und der Rechnungs⸗ bzw. Buchungsnummer zu versehen und alsdann jeweils sofort, sofern eine Sammlung mehrerer derartiger Bedarfsbescheinigungen möglich ist, jedoch spätestens inner⸗ halb einer Woche, der Bewirtschaftungsstelle zur Verrechnung einzureichen. Bei Einreichung mehrerer Bedarfsbescheini⸗ gungen ist eine listenmäßige Aufstellung der eingereichten Bedarfsbescheinigungen beizufügen. Den Bedarfsbescheini⸗ gungen ist die Punktabrechnungsbescheinigung des Wirtschafts⸗ amtes anzuheften.

II. Uebergangsbestimmungen § 6

Auf Grund der alten Vierteljahres⸗Bedarfsbescheinigung dürfen ab sofort keine Tabakwaren mehr an Werkskantinen ausgeliefert werden. 1““ 8

Beim Lieferanten lagernde Bestände an Zigarren, Ziga⸗ retten und Rauchtabak, die aus früheren Zuteilungen von den Werkskantinen nicht abgenommen worden sind, müssen der Bewirtschaftungsstelle nach dem Stand vom 30. Juni 1944 gemeldet werden. Nachlieferungen an Werkskantinen aus Anspruchsrückständen der Vormonate sind nicht zulässig.

§ 8

(1) Vorstehende Bestimmungen gelten als Ausnahmen gemäß § 16 der Anweisung Nr. 1/43.

(2) Die Bewirtschaftungsstelle behält sich vor, Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Anweisung zuzulassen.

§ 9 Zuwiderhandlungen gegen diese Anweisung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr in der Fassung vom 11. Dezember 19422 RGBl. I S. 686 bestraft. § 10

(1) Diese Anweisung tritt mit dem Tage der Veröffent⸗ lichung in Kraft. 7

(2) Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen⸗Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗ tung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxem⸗ burg und im Bezirk Bialystok.

Berlin, am 5. Juni 1944.

Der Beauftragte: Dr. Raabe.

Anordnung über die Festsetzung der Preise für sudetenländischen Schwelkoks zum Einsatz in Generatoren

Vom 10. Juni 1944

Auf Grund des § 2 des Gesetzes zur Durchführung des Vierjahresplans Bestellung eines Reichskommissars für die Preisbildung vom 29. Oktober 1936 RGBl. 1 S. 927 wird mit Zustimmung des Beauftragten für den Vierjahresplan angeordnet:

§ 1

Als sudetenländischer Schwelkoks zum Einsatz in Gene⸗ ratoren darf Schwelkoks von nachstehender Beschaffenheit an die Generatorkraft A. G. und von dieser über ihren nach⸗ v Handel Großverteiler, Tankstellen an die

erbraucher zur Verwendung in Generatoren verkauft werden: Körnung 6 18 mm, Unter⸗ und

8 Ueberkorn zusammen

nicht mehr als 10 v. H.; Unterkorn in keinem Falle mehr als 6 v. H. höchstens 11 v. H. höchstens 20 v. H. höchstens 1 v. H. mindestens 5 v. H. höchstens 0,1 v. H.

mindestens 5600 kcallkg mindestens 620 kg/m:

samtwassergehalt chegehalt rbrennlicher Schwefel üchtige Bestandteile stteergehalt

terer Heizwert üttgewicht

2

88 8

8

& =S 8ꝙ

Die Preise betragen bei ““ a) Waggonlieferungen frei jeder Empfangsstation und bei Abholung ab Werk Landabsatz 28,— R. t b) Abgabe ab Großverteilerlager 1. in Behältnissen des Abnehmers 2. in Säcken des Lieferers. Abgabe ab Tankstelle gesackt in 25⸗kg⸗Papiersäcken b

38,— R. ℳt 46,— H. ℳft