her entstandenen Verbindlichkeiten über⸗
8 1“ 8
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr.
138 vom 20 Juni 1944. S. 4
“
Zentralhandelsregifter
2. Güterrechtsregister,
2. Bereins
üster,
5. Mufterregäfter, 6. Urheberrechtseintragsrolle,
7. Konkurse und Vergleichssachen. 8. Verschiedenes.
1. Handelsregifter
88 die Angaben in ) wird eine Gewäyr ür die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.
Arnstadt. [3662] Handelsregister Amtsgericht Arnstadt. Arnstadt, den 13. Juni 1944. Veränderung.
A 1093 Aug. Frank & Co., Gräfen⸗ roda. Friedrich Stößel und Ernst Fritz sind infolge Todes aus der Gesellschaft ausgeschieden. In die Gesellschaft ein⸗ getreten sind als persönlich haftende Gesellschafter: a) die Witwe Klara Stöoßel geb. Frank in Gräfenroda, b) die Witwe Anna Fritz geb. König,
ebenda.
Zur Vertretung der Gesellschaft, und zwar jeder für sich allein, sind nur be⸗ rechtigt: 1. Zimmermann August Frank, 2. Zimmermann Hermann Griebel, 3 Zimmermann Rudolf Koch, sämtlich in Gräfenroda. Berlin. [3663] Amtsgericht Berlin.
Abt. 562. 13. Juni 1944. Veränderung.
B 50 577 „Zürich“ Allgemeine Unfall⸗ und Haftpflicht⸗Versicherungs⸗Aktien⸗ gesellschaft Filiale in Berlin.
Die Prokura für Dr. Werner Fehr ist erloschen.
[3664] bbb9. Veränderungen:
B 52 096 „Tega“ Teppich⸗ und Gar⸗ dinen⸗Haus, Leipzigerstraße; Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung.
Die Prokura für Ernst Otto ist er loschen.
B 58 643 Schenker & Co. Gesellschaft mit beschyänkter Haftung. b
Die auf die Zweigniederlassung Warschau beschränkte Prokura für Otto Förster ist erloschen.
Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassung bei dem Deutschen Gericht in Warschau erfolgen, und zwar unter der Firma der Zweianieder⸗ lassung mit dem Zusatz: Zweignieder⸗ lassung Warschau. Dortmund. 3667]
Amtsgericht Dortmund. Veränderungen:
A 412 „Lohn & Diekhoff“, Dort⸗ mund (Großhandlung in Mineralölen n. technischen Fetten, Fritz⸗Borawski⸗ Straße 50), am 16. 5. 1944: Friedrich Göllner ist nicht mehr Prokurist. — 4à 489 „Gustav Schade, Maschinen⸗ fabrik“, Dortmund, am 19. 5. 1944: Alfred Schade, Gustav Schade und Oskar Schade sind nicht mehr Proku⸗ risten. Duisburg. [3668]
Handelsregister Amtsgericht Duisburg, 12. Juni 1944. Neueintragung:
à 7813 Möbel⸗Krämer Inh. August Wilhelm Krämer vormals Heinrich Paßmann in Duisburg.
Inhaber: Kaufmann August Wil⸗ helm Krämer in Duisburg, der das bisher unter der nicht eingetragenen Firma Möbelhandlung Heinrich Paß⸗ mann in Duisburg⸗Meiderich betrie⸗ bene Geschäft von dem bisherigen In⸗ haber Möbelhändler Heinrich Paßmann in Duisburg⸗Meiderich erworben hat. Der Uebergang der in dem Betriebe des Geschäfts begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist bei dem Er werbe des Geschäfts durch August Wil⸗ helm Krämer ausgeschlossen.
Forst., Lausitz. 183669] Bekanntmachung. b Veränderungen: H.⸗R. B 109 Firma Färberei Forst Akt. Ges. vormals Scherzer u. Hönig, Forst (Lausitz). Das Vorstandsmitglied Erich Neumerkel ist gestorben. Zum stellvertretenden Vorstandsmitglied ist der bisherige Prokurist Alfred Adam bestellt. Das Vorstandsmitglied Dr. Erwin Wenzel ist berechtigt, die Gesell⸗ schaft allein zu vertreten. Amtsgericht Forst (Lausitz), den 7. Juni 1944. Hameln. ([3670] In das hiesige Handelsregister A ist zu Nr. 915 bei der Firma Schliekers Hotel zur Sonne, Gasthof, Weinstuben und Weingroßhandlung in Hameln eingetragen, daß die Prokura der Ehe⸗ frau Marie Schlieker geb. Holländer in Hameln erloschen ist. Amtsgericht Hameln, 12. Juni 1944.
Haynau. [3671] In das Handelsregister A ist heute bei der unter Nr. 392 eingetragenen Firma „Albert Weikert o. H. G.“ in Haynau eingetragen worden, daß die Firma jetzt „Albert Weikert“ lautet, sowie daß ihre Alleininhaberin Frau Maria Weikert geb. Erdmann die bis
nommen hat. Haynau, den 14. Juni 19
4. Genossenf⸗
Königsberg (Pr). (3612] andelsregister Amtsgericht Königsberg (Pr). Veränderung.
A 636 am 12. Juni 1944 Franz Wildies.
Die Prokura der Dora Stoll ist erloschen. — Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassungen bei⸗ dem Amtsgericht in Lyck, Tilsit, Braunsberg, Goldap, Gumbinnen, Insterburg, Kuckerneese, Marien⸗ werder, Ortelsburg, Rastenburg und Treuburg erfolgen.
Litzmannstadt. [3676] Handelsregister. Amtsgericht Ligmannstadt⸗ 8. 6. 1944. Veränderung. A 1131 „Filter & Mann“ in (Buschlinie 222). Die Prokura des Ingenieurs Fritz Hahn in Litzmannstadt ist erloschen. Dem Ingenieur Kurt Wallenstein in Ber⸗ lin⸗Schöneberg ist derart Gesamtpro⸗ kura erteilt, daß er die Gesellschaft gemeinschaftlich mit einem der Gesell⸗ schafter oder einem anderen Proku⸗ risten zu vertreten berechtigt ist.
H.⸗R. Litzmannstadt
Neuburg, Donau.
Handelsregister Amtsgericht Neuburg (Donau). Neuburg (Donau), den 13. Juni 1944. Veränderung:
H.⸗-⸗R. Neuburg B15 Zweckbauten⸗ gesellschaft Neuburg a. d. D. mit be⸗ schränkter Haftung, Sitz: Neuburg (Donau).
Die Vertretungsbefugnis des bis⸗ herigen Geschäftsführers Karl Volz ist beendet. An seiner Stelle wurde Anton Thomas, Stadtoberinspektor in Neu⸗ 88 (Donau), zum Geschäftsführer be⸗ stellt.
Saarbrücken. .“ Handelsregister Amtsgericht Saarbrücken, 1. Juni 1944. Veränderung:
B 1692 Peter Schreiner Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Karosserie⸗ & Fahrzeugbau in Saarbrücken: Die Ge⸗ samtprokura des Otto Eyer ist er⸗ loschen.
[3620]% Schmiedeberg, Riesengeb. Handelsregister Amtsgericht Schmiedeberg i. Rsgb. Neueintragung:
A 145 Erich Standke, Tiroler Wal⸗ zenmühle O. H. G., Zillerthal⸗Erd⸗ mannsdorf i. Rsgb.
Offene Handelsgesellschaft seit 1. Ja⸗ nuar 1944. Gesellschafter sind: 1. Witwe Martha Standke geb. Zeidler, 2. Frl. Erna Standke, 3. Frl. Else Standke, 4. Erwin Standke, 5. Charlotte Jor⸗ dan geb. Standke, zu 1—4 sämtlich in Zillerthal⸗Erdmannsdorf i Rsgb., zu 5 in Leopoldshall⸗Anhalt, Neundorfer Str. 5 wohnhaft. Zur Alleinvertretung der Gesellschaft sind nur die beiden erst⸗ genannten Gesellschafter ermächtigt. .“
Singen. IT Handelsregistereintrag Abteilung A Band IV O.⸗Z. 169 bei Firma Fruth u. Ensberger, Singen (Hohentwiel): Die Prokura des Kaufmanns Wilhelm Fruth in Schlatt unter Krähen ist er⸗ loschen.
Singen (Hohentwiel), 8. Juni 1944. Amtsgericht, II. Steinau, Oder. [3680] In unserem Handelsregister Abt. A ist heute unter Nr. 286 bei der Firma Georg Fiebig, Raudten, folgendes ein⸗ getragen worden: Inhaber der Firma ist jetzt der Gerbermeister Rudolf Fiebig in Raudten. Die Prokura ist
damit erloschen. Steinau (Oder), den 7. Juni 1944. Amtsgericht.
Striegau. [3623] Amtsgericht Striegau, 13. Juni 1944. Veränderung: A 456 H. L. Wahrendorf⸗Striegau. Die Prokura des Fräuleins Gertrude Wahrendorf und des Heinrich Ludwig Wahrendorf sind erloschen. Zella-Mehlis. * Handelsregister Amtsgericht Zella⸗Mehlis. Veränderung 4 vom 14. Juni 1944: H.⸗R. B Nr. 50 Teerling's Holzhand⸗ lung Gesellschaft mit beschränkter Haf⸗ tung in Zella⸗Mehlis. Der Kaufmann Andreas Wiesemann in Wuppertal hrhe fend) ist nicht mehr Geschäfts⸗ führer.
13626]
Zossen. 3625] Zossen. 4 H.⸗R. A 162. In unser Handelsregister A Nr. 162 ist bei Firma Carl Starck, Zossen, deren Umwand⸗ lung in eine offene Handelsgesellschaft am 13. Juni 1944 eingetragen worden. Die unverehelichte Elise Starck ist in das Geschäft als persönlich haftende Ge⸗ sellschafterin eingetreten. Die Gesell⸗
Amtsgericht.
schaft hat am 1. März 1944 begonnen.
4. Genossenschafts⸗ Berlin. register [3627]
In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 2270 Milchlieferungs⸗ genossenchaft Glasow eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht eingetragen worden: Die Firma ist ge⸗ ändert in: Raiffeisen⸗Milchverwertung Glasow eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Satzung geän⸗ dert durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 13. Mai 1944 hinsicht⸗ lich § 1 (Firma). Amtsgericht Berlin, Abt. 571, den 16. Juni 1944.
Berlin. J13628
In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 471 Karower Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht eingetragen worden: Die Firma ist geändert in: Raiffeisenkasse Berlin⸗ Karow, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht. Satzung ge⸗ ändert durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 1. April 1944 hinsicht⸗ lich § 1 (Firma). Amtsgericht Berlin, Abt. 571, den 16. Juni 1944. Bernau b. Berlin. [3629]
Genossenschaftsregister
Amtsgericht Bernau bei Berlin,
Nr. 15, am 12. Juni 1944.
4 Gn.⸗R. 15 Schwanebecker und Darlehnskasse eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Schwanebeck, Kreis Nieder⸗ barnim.
Die Firma ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 20. Mai 1944 geändert in: Raiffeisenkasse Schwane⸗ beck, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht.
Spar⸗
Lausitz. [3630] Bekanntmachung.
In unser Genossenschaftsregister ist
Forst,
bei Nr. 23 Groß⸗Bademeuseler Spar⸗ und Darlehnskasse
eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschräntter Haft⸗ pflicht, Groß Bademeusel, eingetragen worden:
Die Firma lautet jetzt Groß⸗Bade⸗ meuseler Spar⸗ und Darlehnskasse, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht, Groß Bademeusel. An Stelle des Statuts vom 4. 7. 1935 ist das Stutut vom 10. 4. 1944 getreten. Es wird darauf hingewiesen, daß den Gläubigern der Genossenschaft, wenn⸗ sie sich binnen 6 Monaten nach der Be⸗ kanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung Segla. können.
Amtsgericht Forst (Lausitz),
den 9. Juni 1944.
Frankfrurt, Odezn. [3631] In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 34 eingetragenen „Schwetiger Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht“ eingetragen worden, daß die Firma der Genossen⸗ schaft in „Raiffeisenkasse Schwetig“ ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht abgeändert wor⸗ den ist. Frankfurt⸗Oder, den 13. Juni 1944. Das Amtsgericht.
Grossenhain. [3632]
Auf Blatt 26 des Genossenschafts⸗ registers des Amtsgerichts Großenhain, betr. Spar⸗ und Darlehnskasse Wilden⸗ hain eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, ist heute ein⸗ getragen worden, daß durch Beschluß der Generalversammlung vom 11. Fe⸗ bruar 1943 die Genossenschaft in eine solche mit beschränkter Haftpflicht um⸗ gewandelt worden ist.
Die Firma lautet künftig: Spar⸗ und Darlehnskasse Wildenhain eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht.
Amtsgericht Großenhain, den 27. Mai 1944. Homburg. Saar. [3633] Genossenschaftsregister für Waldmohr, Band I, Nr. 5. Veränderung:
Spar⸗ u. Darlehenskassenverein, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, Dunzweiler. Durch Beschluß der Generalversamm lung vom 28. 5. 1944 wurde § 1 Abs. 1 der Statuten geändert. Die Genossen⸗ schaft lautet nunmehr: „Raiffeisen⸗ Kasse Dunzweiler, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht.“
Homburg⸗Saar, den 8. Juni 1944.
Amtsgericht. Kaiserslautern.
1 Genossenschaftsregister. Im Genossenschaftsregister eingetragen:
Spar⸗ und Darlehenskassenverein e. G. m. u. H. in Altenbamberg. Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 3. Juni 1944 wurde die Firma geän⸗ dert in Raiffeisenkasse Altenbamberg e. G. m. u. H.
Kaäiserslautern, den 14. Juni 1944.
[3684]
wurde
Amtsaericht Zossen.
Amtsgericht — Registergericht.
Kreuzburg, O. S. Genossenschaftsregister. Veränderung: Die Firma der Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse, eingetragene Genossenschaft mit ünbeschränkter Haftpflicht in Grasenau, ist in „Raiffeisenkasse“ geändert. “ (Oberschles.), 12. 6. 1944. Das Amtsgericht.
Lauenburg, Pomm. 3636]
Im Genossenschaftsregister Nr. 172. ist am 13. Juni 1944 eingetragen: Die Firma Sozialgewerk Lauenburger Handwerker und Handwerker des Kreises Lauenburg i. Pom. e. G. m. b. H. in Lauenburg i. Pom. lautet jetzt: Sozialgewerk der D. A. F. (Handwerk, Handel, Gewerbe) des Kreises Lauen⸗ burg in Pommern, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Lauenburg i. Pom.
Der Gegenstand des Unternehmens ist: 1. Die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Betriebsorgani⸗ sation für die Gebiete der Menschen⸗ führung, sozialen Betreuung und Lei⸗ stungsförderung in den beteiligten Be⸗ trieben. 2. Die gemeinschaftliche Durch⸗ führung und Förderung sozialer Ein⸗ richtungen und Maßnahmen der be⸗ teiligten Betriebe.
Die gesamte Tätigkeit der Fenaslen⸗ schaft hat der Zielsetzung der Deutschen Arbeitsfront zu entsprechen und sich nach dem vom Amt für Sozialgestal⸗ tung in Handwerk und Handel in der Deutschen Arbeitsfront ergehenden Richtlinien zu vollziehen.
Amtsgericht Lauenburg i. Pom Lauenburg, Pomm. [363
Im Genossenschaftsregister Nr. 1 ist laut Eintragung vom 13. Juni 1944 die Bezeichnung: Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Zewitz e. G. m. b H. ge ändert in Raiffeisenkasse Zewitz e. G. m. b. H. Zewitz.
Amtsgericht Lauenburg i. Pom.
7
Liebenwalde. [3638] Gn.⸗R. 9 Neuholländer Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Neuholland. Durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 12. April 1944 ist § 1 der Satzung dahin geändert, daß die Genossenschaft umbenannt wird in Fee ega Neuholland, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht. Amtsgericht Liebenwalde, 14. 6. 1944.
Marburg., Lahn. [3639]
Nr. 83 (Sozialgenossenschaft von Han⸗ delskaufleuten im Kreise Marburg/ Lahn) der NSDAP. in Marburg (Lahn) und Nr. 84 (Sozialgewerk Mar⸗ burger Handwerker e. G. m. b. H. in Marburg/ Lahn) am 19. Mai 1944 eingetragen worden, daß durch die Be⸗ schlüsse der Generalversammlungen beider Genossenschaften vom 26. 3. 1944 auf Grund des Verschmelzungsvertrags vom 1. 3. 1944 die Sozialgenossenschaft von Handelskaufleuten im Kreise Mar burg (Lahn) der NSDAP. in Mae⸗ burg (Lahn) in die „Sozialwerk Mar⸗ burger Handwerker e. G. m. b. H. in Marburg (Lahn)“ als übernehmende Genossenschaft aufgenommen worden ist. Name der Firma der letzt⸗ genannten Genossenschaft ist wie folgt geändert: „Sozialgewerk der Deutschen Arbeitsfront DAF. (Handwerk Handel und Gewerbe des Kreises Marburg/ Lahn) e. G. m. b. H. in Marburg (Lahn).“
Den Gläubigern der übertragenden Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekannt⸗ machung bei der übernehmenden Ge⸗ nossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung erlangen können.
Amtsgericht (Marburg (Lahn).
Der
Pasewalk. [3640] Genossenschaftsregister Amtsgericht Pasewalk, 15. Mai Aenderung:
Gn.⸗R. 33. Märkisch⸗Pommersche Bank e. G. m. b. H. in Pasewalk.
Die Haftsumme ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 11. April⸗ 1944 auf 100 ℳ herabgesetzt.
Als nicht eingetragen wird bekannt⸗ gemacht: Den Gläubigern der Ge⸗ nossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekannt machung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
1944.
Rochlitz, Sachsen. [3641]
Auf Blatt 34 des Genossenschafts⸗ registers, Sozial⸗Gewerk Rochlitzer Handwerker, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Rochlitz i. Sa. betr., ist heute ein⸗ getragen worden:
Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung mit dem Sozial⸗Gewerk Burgstädter Hand⸗ werker, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Burgstädt, verschmolzen worden. Gn.⸗R. 34.
Amtsgericht Rochlitz (Sachs.), 15. 6. 44.
In das Genossenschaftsregister ist zu
Sprottau. [3709] Im Genossenschaftsregister Nr. 21 ist heute bei der Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Hartau ein⸗ getragen worden, daß die Firma jetzt „Raiffeisenkasse, eingetragene Genossen⸗ s mit unbeschränkter Haftpflicht“ autet. Amtsgericht Sprottau, 26. Mai 1944.
[3713] Juni 1944.
Teschen. Amtsgericht Teschen, den 2. Veränderung. Gn.⸗R. XI 349 Drulstevni zemédelsky podnik ve Stanisla- vicich, zapsané spoleëenstvo s ob- mezeünym rucenim, Stanislowitz. Durch Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung vom 17. Februar 1944 ist der Sitz der Genossenschaft von Stanislowitz nach Friedeck (Protektorat Böhmen und Mähren) verlegt. § 1 des Statuts ist entsprechend geändert.
Witten. [3642] In unser Genossenschaftsregister ist folgendes eingetragen:
Die Genossenschaften für Handwerker des Kreises Wuüten e. G. m. b. H. Nr. 54 — und Sozialgenossenschaft Wittener Handels⸗ kaufleute e. G. m. b. H. — Nr. 55 — sind mit der heute eingetragenen Ge⸗ nossenschaft „Sozial⸗Gewerk der Deut⸗ schen Arbeitsfront (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Witten. ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht, Witten“ — Nr. 59 des Registers — verschmolzen und damit aufgelöst.
Das Statut der neuen Genossenschaft ist vom 30. 5. 1944. Gegenstand des Unternehmens ist: a) Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Be⸗ triebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförderung be⸗
S e.
in den teiligten Betrieben; b) gemeinschaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der be⸗ teiligten Betriebe.
Die gesamte Tätigkeit der Genossen⸗ schaft hat der Zielsetzung der Deutschen Arbeitsfront zu entsprechen und sich nach dem vom Amt für Sozialgestal⸗ tung in Handwerk und Handel in der Deutschen Arbeitsfront ergehenden Richtlinien zu vollziehen. 8
Witten, den 6. Juni 1944.
Amtsgericht. wvickau, Sachsen. [3711¹]
8 Genossenschaftsregister
Ametsgericht Zwickau (Sachs.).
8 Veränderung:
Gn.⸗R. 14. Die Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Stenn und Umgegend, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Stenn, ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 21. 1. 1943 in eine Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht umgewandelt u. die Haftsumme auf 400,— Rℳ festge⸗ setzt worden.
Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der Ge⸗ nossenschaft zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
7. Konkurse und Vergleichssachen
Köln. [3714]
Konkurseröffnung.
78 N 3/44. Ueber den Nachlaß des am 29. 4. 1942 verstorbenen Rechts⸗ anwalts Fritz Kall, zuletzt wohnhaft in Köln, Adolf⸗Hitler⸗Platz 13, ist am 9. Juni 1944, 12 Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet worden. Verwalter ist der Rechtsanwalt Dr. Hermann Wirth⸗ wein in Köln, Hansaring 57. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 1. Juli 1944. Abléuf der Anmeldefrist an demselben Tage. Erste Gläubigerver⸗ sammlung am 4. Juli 1944, 11 Uhr, und allgemeiner Prüfungstermin am 18. Juli 1944, 10 ½ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle, Köln, Reichensperger⸗ platz 1, 3. Stock, Zimmer Nr. 362.
Köln, den 9. Juni 1944.
Amtsgericht. Abt. 78. Zweibrücken. [3715]
Beschluß.
Auf Antrag des Konkurs⸗ verwalters wird in dem Konkursver⸗ fahren über das Vermögen des ehe⸗ maligen Schuhfabrikanten Friedrich Kilian, z. Zt. Alschwil /Schweiz, eine Gläubigerversammlung einberufen zwecks Neubesetzung des Gläubiger⸗ ausschusses. Termin wird bestimmt auf Donnerstag, den 20. Juli 1944, vorm. 10 Uhr, im Sitzungssaal des Amt
gerichts.
Zweibrücken, den 15. Juni 1944.
Amtsgericht.
N. 9/87.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Teil, den An⸗ zeigenteil und für den Verlag i. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin SW 66 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerer
Gmb H. Berlin
Preis dieser Nummer: 10 %
28
8
Automobilwirtschaft in eine Marktgemeinschaft der Deutschen
86 alle Gruppen angehen, wird ein weiterer Ausschuß gebildet,
keit vom 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 480) als dem Reiche
chs
88
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atsanzeiger
monatlich 2,30 ℛℳ zuzügll Anzeigenstelle monatlich 1,90 ℛ.ℳ. Alle
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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die P Zutengehühe. für Selbstabholer bei 2-. Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle 8W68, Wilhelmstr. 00/31. Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe umter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 . Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
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Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk aͤm Rande) hervorgehoben werden sollen. — Befriftete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
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1944
—
Nr. 139 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 42 36
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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Bekanntmachung über die Verfallserklärung beschlagnahmter Vermögen.
Anordnung über Umwandlung der Marktgemeinschaft der deutschen Automobilwirtschaft in eine Marktgemeinschaft der deutschen Kraftfahrzeugwirtschaft. Vom 15. Juni 1944.
Erlaß über die Durchführung des Kartensystems für Lebens⸗ mittel für die 65. Zuteilungsperiode vom 24. Juli bis 20. August 1944.
Führer hat dem Maler Professor Josef Jung⸗ wirth in Wien mit Urkunde vom 19. Februar 1944 und dem Professor Dr.⸗Ing. Fritz Lubberger in Berlin⸗ Grunewald mit Urkunde vom 27. April 1944 die Goethe⸗ Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen. 8
6 Bekanntmachung Das beschlagnahmte Vermögen folgender der deutschen Staatsangehörigkeit verlustig erklärten Personen wird gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über den Widerruf von Einbürge⸗ rungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörig⸗
Bekanntmachung Reichsanzeigern vom V Nr. vom
verfallen erklärt:
29. 3.1934 13. 8. 1938 21. 10. 1938
75 187 246
1934 1938 1938
1. Halfter, Karl Otto. . . 29. 3.
2. Löwenthal, Edmund .. 11. 8.
3. Gökeler, Gustav Emil .. 18. 10.
4. Guttmann, Helene geb. Stücmann .
5. Guttmann, Hildegard
6. Schindler, Elionore Marianne Magdalene Emilie, geb. Nikisch . . . Berlin, den 21. Juni 1944. Der Reichsminister des Innern.
16. 10. 1941 16. 10. 1941
242
242
1941 1941
13. 10. 13. 10.
20. 11. 1942 275 23. 11. 1942
Anordnung über Umwandlung der Marktgemeinschaft der Deutschen
Kraftfahrzeugwirtschaft Vom 15. Juni 1944 ““
Auf Grund des Gesetzes über Errichtung von Zwangs⸗ kartellen vom 15. Juli 1933 (RGBl. I S. 488) ordne ich an:
Alle Unternehmungen, die jetzt oder zukünftig Kraftfahr⸗ zeuge herstellen oder neue oder gebrauchte Kraftfahrzeuge ewerbsmäßig verkaufen, werden nach Maßgabe der nach⸗ tehenden Bestimmungen zur „Marktgemeinschaft der Deutschen Kraftfahrzeugwirtschaft“ zusammengeschlossen.
(1) Innerhalb der Marktgemeinschaft der Deutschen Kraft⸗ fahrzeugwirtschaft werden vorläufig folgende Gruppen gebildet: 2
a) Krafträder 8
für neue durch Verbrennungsmaschinen zweirädrige Kraftfahrzeuge und Seitenwagen,
b) Dreiradkraftfahrzeugge 11““ 8
für neue dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Verbrennungs⸗ maschinen und ihre Fahrgestelle, Kraftwagen 1
für neue durch Verbrennungsmaschinen angetriebene vier⸗ oder mehrrädrige, nicht an Geleise gebundene Kraftfahr⸗ zeuge und ihre Fahrgestelle, mit Ausnahme von Zug⸗ maschinen, die ohne eigene Tragfähigkeit ausschließlich als Zugmittel bestimmt sind, d) Anhänger 8 für neue Kraftfahrzeuganhänger zur Personen⸗ oder Lastenbeförderung sowie ihre Fahrgestelle.
(2) Zur Vertretung der Mitglieder der Marktgemeinschaft wird für jede ihrer Gruppen ein Marktausschuß gebildet, der
angetriebene 1 8
aus vier bis acht Mitgliedern besteht, die je zur Hälfte vom
Leiter der Wirtschaftsgruppe Fahrzeugindustrie und der Fach⸗ gruppe Kraftfahrzeuge, Kraftstoffe, Garagen der Wirtschafts⸗ gruppe Einzelhandel im gegenseitigen Einvernehmen ernannt und abberufen werden. 1b
(3) Für die Behandlung von Fragen, die mehrere oder
für dessen Besetzung die Bestimmungen nach Absatz (2) An⸗
§ 3 (1) Für die Mitglieder der einzelnen Gruppen gelten je nach ihrer Tätigkeit als Marktordnungsbestimmungen: “ a) für Krafträder die bisherigen wirtschaft, b) für Dreiradkraftfahrzeuge die Marktordnung für die Deutsche Dreiradkraftfahrzeug⸗ wirtschaft, c) für Kraftwagen und Anhänger die Marktordnung für die Deutsche Automobilwirtschaft. (2) Die Marktausschüsse können durch einstimmigen Be⸗ schluß die bestehenden Marktordnungsbestimmungen ändern, und zwar die Ausschüsse nach § 2 Abs. 2 für die Mitglieder ihrer Gruppe, der Ausschuß nach § 2 Abs. 3 für die Mitglieder mehrerer oder aller Gruppen. (3) Jeder Beschluß bedarf des Einvernehmens der Leiter der Wirtschaftsgruppe Fahrzeugindustrie und der Fachgruppe Kraftfahrzeuge, Kraftstoffe, Garagen der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel sowie der Zustimmung des Reichswirtschasts⸗ ministers.
2
Reversverpflichtungen der Motorrad⸗
(4) Die Leiter der Wirtschaftsgruppe Fahrzeugindustrie und der Fachgruppe Kraftfahrzeuge, Kraftstoffe, Garagen der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel erlassen gemeinsam eine ein⸗ heitliche Geschäftsordnung für die Marktausschüsse.
(1) Die Geschäfte der Marktgemeinschaft führt die Deutsche Automobil⸗Treuhand G. m. b. H. (D. A. T.) nach Maßgabe der Marktordnungsbestimmungen.
(2) In die mit dem Ueberwachungsausschuß der Motorrad⸗ wirtschaft G. m. b. H. abgeschlossenen Reversverträge tritt an dessen Stelle die Deutsche Automobil⸗Treuhand G. m. b. H.
8 5
Diese Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Errichtung der Marktgemeinschaft der Deutschen Automobilwirtschaft vom 12. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 187 vom 15. August 1939) außer Kraft.
Berlin, den 15. Juni 1944. 88
1“ Der Reichswirtschaftsminister.
In Vertretung des Staatssekretärs: Ohlendorf.
Durchführung des Kartensystems für
“ vom 24. Juli bis
Erster Teil 66““ 6A Festsetzung der Rationen
Die Lebensmittelrationen der 64. Zuteilungsperiode gelten mit folgenden Ausnahmen auch in der 65. Zuteilungsperiode:
In der Fettverteilung treten bei gleichbleibender Gesamt⸗ fettration die aus der Anlage 1 ersichtlichen geringfügigen Aenderungen in der Zuteilung der einzelnen Fettarten ein. Vgl im 1 Zweiter Teil Erster Abschnitt.
Die unveränderte Nährmittelration von 600 g (bei In⸗ habern der blauen Nährmittelkarten SVY/G und SV/G-Igd 300 g) gelangt ebenso wie in der 63. Zuteilungsperiode wieder in Höhe von 50 g in Kartoffelstärkeerzeugnissen (auf die Abschnitte N 23 St und N 24 St der rosa Karten bzw. N 11 St und N 12 St der blauen Karten), im übrigen in Getreidenährmitteln zur Verteilung.
Es werden demgemäß egens E eu nis⸗ in der gleichen Menge wie in der 64. Zuteilungsperiode verteilt:
Brot, Mehl, Fleisch, Käse, Quark, Teigwaren, Kaffee⸗Ersatz und ⸗Zusatzmittel, Vollmilch, Zucker, Marmelade, Kunsthonig und Kakaopulver. v1II1“
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Zweiter Teil 111““ Durchführungsbestimmungen und sonstige Regelungen
u“ Erster Abschnitt
MNeeuregelung der Fett⸗ und Käsezuteilung
Der Umfang der Umquartierungen hat zu Schwierigkeiten in der Benutzung der bestellscheingebundenen Fettkarten geführt. Die zu ihrer Behebung getroffenen örtlichen Maßnahmen be⸗ lasten Verbraucher und Dienststellen derart stark, daß es zweck⸗ mäßig erscheint, Fett und Käse in Zukunft ohne Bestellscheine zu verteilen.
Demgemäß enthalten die Reichsfettkarten für die 65. Zu⸗ teilungsperiode keine Bestellscheine mehr mit Ausnahme des Zestellf eins für entrahmte Frischmilch. Aus diesem 5
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hat die Hauptvereinigung der deutschen Milch⸗, Fett⸗ un
Eierwirtschaft die bezugscheinmäßige Abwicklung sowie die Belieferung der Kleinverteiler mit Fett und Käse in der Anordnung Nr. A 49 vom 30. Mai 1944 neu geregelt; diese Anordnung geht den Landesernährungsämtern zur Weiter⸗ gabe an die Ernährungsämter von der Hauptvereinigung un⸗ mittelbar zu. Am 23. Juli 1944 findet eine Bestandsauf⸗ nahme für Fett und Käse beim Kleinverteiler statt, worüber auf Veranlassung der Hauptvereinigung der deutschen Milch⸗, Fett⸗ und Eierwirtschaft die einzelnen Milch⸗, Fett⸗ und Eier⸗ wirtschaftsverbände besondere Anordnungen herausgeben. Die Ernährungsämter haben unter Berücksichtigung der Bestim⸗ mungen der vorgenannten Anordnung insbesondere folgendes zu beachten und durchzuführen:
1. Neugestaltung der Reichsfettkarten
Die Reichsfettkarten enthalten künftig nur noch Bezugs⸗ abschnitte, die im gesamten Reichsgebiet bei jedem ein⸗ schlägigen Verteiler eingelöst werden können. Neben den Bestellscheinen sind deshalb auch die für die Verteilerstempel vorgesehenen Felder weggefallen. Die Bezugsabschnitte sind eingeteilt in Groß⸗ und Kleinabschnitte.
Zur Erleichterung der Warenabgabe beim Handel und der Abrechnung bei den Ernährungsämtern lauten sämtliche Großabschnitte über 125 g. In letzter Zeit ist es mehrfach notwendig gewesen, eine gegenüber dem Kartenaufdruck ab⸗ weichende Bestimmung über die auszugebenden Erzeugnisse zu treffen. Der Grund hierfür war der, daß die Karten zwecks rechtzeitiger Ausgabe bereits zu einem Zeitpunkt ge⸗ druckt werden müssen, in dem vielfach noch nicht genau über⸗ sehen werden kann, in welcher Menge die einzelne Fettart vom Standpunkt der Gesamtplanung aus am zweckmäßigsten
Erlaß
Lebensmittel für die 65 Zuteilungsperiode 20. August 1944 8 “
Versorgungsberechtigten von einem Aufdruck der Waren⸗ bezeichnung auf den Großabschnitten abgesehen. Diese Ab⸗ schnitte enthalten dagegen wie bisher den Gewichtsaufdruck und den Zeitpunkt ihrer Einlösbarkeit. An Stelle der Warenbezeichnung tragen die Abschnitte nunnmehr den Auf⸗ druck A, B, C usw., die Großabschnitte der Reichsfettkarte für Jugendliche von 14—18 Jahren außerdem den Aufdruck Jgd. Durch besonderen Erlaß wird jeweils rechtzeitig vor Beginn der Zuteilungsperiode bekanntgegeben, welche Erzeugnisse auf diese Großabschnitte abgegeben und bezogen werden dürfen. Zwecks besserer Anpassung an die Versargungslage ist auf beiden Karten der Abschnitt A in zwei Teilabschnitte A 1 und A 2 über je 62,5 g unterteilt.
Die Großabschnitte aller übrigen Reichsfettkarten sowie der Zusatz⸗ und A2-⸗Karten enthalten wie bisher auch die Waren⸗ bezeichnung.
Zur Erleichterung der Kartenhandhabung und Abrechnung“ lauten künftig sämtliche Kleinabschnitte unter Wegfall des Mengenwertes von 10 g einheitlich über je 5 g. ies gilt auch für die Zusatz⸗ und Zulagekarten sowie die Wochen⸗ karten für ausländische Zivilarbeiter. Bei den Reichsfett⸗ karten für Versorgungsberechtigte über 14 Jahre ist die Zahl der Kleinabschnitte auf 75 vermehrt worden. Die Karten für die entsprechenden Altersstufen der Selbstversorger mit Butter (SV 1 und SV 5) haben 45 bzw. 50 Kleinabschnitte. Künftig enthalten auch diejenigen Karten Kleinabschnitte, deren Inhaber eine nicht durch 125 g teilbare Gesamtfett⸗ ration beziehen. In diesem Falle erfolgt die Ausgabe der Spitzenmengen über Kleinabschnitte.
Da die Ration der Kinder von 6—14 Jahren 1112,5 g und diejenigen der entsprechenden Altersstufe der Selbstver⸗ sorger mit Butter (SV 3) 362,5 g beträgt, ist eine restlose Ausgabe dieser Mengen über die Großabschnilte von 125 g und die Kleinabschnitte von 5 g nicht möglich. Zwecks Schaffung handelsüblicher Gewichte werden von der 65. Zu⸗ teilungsperiode ab die Rationen dieser Altersstufe um 12,5 g je Zuteilungsperiode auf 1125 bzw. 375 g erhöht. Aus dem angeführten Grunde erhalten die 14⸗ bis 18jährigen Selbst⸗ versorger mit Schlachtfetten (SV 5) statt 622,5 g je Zu⸗ teilungsperiode 625 g.
Die Abgabe von Speiseöl wird wie folgt vereinfacht:
Die bisherigen Bezieher von Speiseöl (Vorsorgungs⸗ berechtigte über 14 Jahre und Inhaber der Reichsfettkarten SV 1 und SV 5) erhalten künftig für einen Zeitraum von 8 Wochen (2 Zuteilungsperioden) 100 g Speiseöl. Von der Anbringung besonderer Speiseöl⸗Buzgsabschnitte wird abge⸗ sehen. Vielmehr lauten in jeder zweiten Zuteilungsperiode 25 Kleinabschnitte der Reichsfettkarten für Normalver⸗ braucher über 18 Jahre, für Jugendliche von 14—18 Jahren sowie der Reichsfettkarten SV 1 und S8V 5 über je 5 g Margarine oder 4 g Speiseöl (im Aufdruck in „Oel“ abge⸗
kürzt). Die Verbraucher haben somit die Wahl, auf diese Abschnitte Margarine oder Speiseöl zu beziehen. 1
Die Ernährungsämter haben Bezugscheine über Speiseöl nur auf der Grundlage von Abrechnungsbogen auszustellen, die ausschließlich mit solchen über Margarine oder Oel lauten⸗ den Abschnitten beklebt sind. Kleinabschnitte über Margarine
oder Oel, die zusammen mit Kleinabschnitten über Margarine abgerechnet werden, sind in einen Bezugschein über Margarine umzutauschen. 3 8 Der F-⸗Abschnitt der Reichsfettkarten, der für besondere Zuteilungen verwendet wird, ist beibehalten worden, erhält aber, um Verwechslungen mit dem neu geschaffenen F⸗Ab⸗ schnitt der Reichsfettkarten für Jugendliche von 14 bis 18 Jahren vorzubeugen, den Aufdruck „Z 1“. Da dieser Ab⸗ schnitt dem Bedarf nicht immer genügt hat, haben die Reichs fettkarten einen zweiten freien Abschnitt mit der Bezeichnung
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verteilt wird. Zur Vermeidung derartiger Aenderungen wird
wendung finden. Er hat insbesondere die Vereinheitlichung erc Marktordnungsbestimmungen herbeizuführen.
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künftig bei den Reichsfettkarten für die über 14 Jahre alten
„Z 2“ erhalten. Die Reichsfettkarten für Kinder bis zu 14 Jahren sowie