1944 / 142 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 27 Jun 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ und et

zatsanzeiger Nr. 141 vom 26. Juni 1944. S. 4

Von einer Gläubigernation zur größten Schuldnernation

Lyttelton weissagt vorm Unterhaus

Stockholm, 24. Juni. Der britische Produktionsminister Lyttelton ist bemüht, sich durch Reden vorm Unterhaus wieder eine feste Plattform zu schaffen; denn seine Worte über die Ver⸗ antwortung der USA. am pazifischen Krieg haben einen Sturm entfacht, der sich noch nicht gelegt hat. Nachdem er sich inzwischen egen Japan stark gemacht hat, beschäftigte er sich jetzt mit der Arbeitsbeschaffung. Er mischte Negatives mit Positivem, um ja nicht wieder anzuecken.

Lyttelton sagte, England sei in seinem industriellen Leben bis⸗ her stets eine Gläubigernation gewesen, würde aber diesen Krieg als die größte Schuldnernation der Welt beenden. Aber so fügte er großsprecherisch hinzu die aufbauende Kraft eines modernen Industriestaates sei so groß, daß bei Zusammenarbeit aller Industriezweige England wieder reich werden, aufblühen und vielleicht das Problem der Arbeitslosigkeit lösen könne, „was in der Vergangenheit so oft nicht geglückt sei.“

Lyttelton hat noch Illusionen. Ob er selbsst daran glaubt, ist eine andere Frage. Wahrscheinlich aber, denn der Glaube der britischen Plutokraten an den Reichtum ist zugleich ihre Religion. Doch einerlei, wie England aus diesem Krieg hervorgehen wird: Bei dem heutigen Regierungssystem würden sich die Verhältnisse nicht zum Besseren wenden, jedenfalls nicht für die Arbeiterschaft.

gemeinen zufriedenstellendes Ergebnis erzielt worden sein, was der Rohstoffzufuhr sehr zustatten kommen wird. Aus diesem Grunde und infolge des überdurchschnittlichen Regenfalls und des dementsprechend reichen Anfalls an elektrischer Kraft werde das erste Vierteljahr des neuen Rechnungsjahres auch eine Ueber⸗ schreitung des Produktionszieles für Leichtmetall bringen. Die Kapazität der Elektrizitätswerke sei außerdem so im Steigen begriffen daß der Bau weiterer Aluminiumwerke erfolgen kann. Wenn auch bei Kohle und beim Transport die erwarteten Ziffern nicht ganz erreicht wurden, so liege doch die Sonderstahlerzeugung wesentlich über der in der entsprechenden Vorjahrszeit. Wichtig sei jetzt, die Kohlenarbeiterfrage zu lösen. Dazu diene die Rege⸗ lung der Verträge mit den Korea⸗Arbeitern, aber auch die be⸗ sonderen Maßnahmen der Kontrollkörperschaften werden zu einer Lösung beitragen. Die Vergrößerung der Flugzeugherstellung entwickele sich gemäß der erfolgreichen Produktionsplanung. Im weiten Vierteljahr des Rechnungsjahres werde durch die ver⸗ ärtte Anwendung des Gesetzes über die Rüstungsgesellschaften eine weitere Ausdehnung der Rüstungsfabrikation erfolgen.

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 23. Juni. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Sslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York

London, 24. Juni. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 ½¼, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Lissabon 99,80 100,20, Rio de Janeiro 83,567/16 G.

Amsterdam, 23. Juni. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsinki —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zürich, 24. Juni. (D. N. B.) II1.40 Uhr.] Paris 7,20, London⸗Clearing 17,30 ½, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½ B., Madrid 39,75 B., Holland 229 , Berlin 172,55, Lissabon 17,37 ½, Stockholm 102,67 ½, Oslo 98,62 ½%, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½ B., Helsinki 8,75, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 97,75, Japan 101,00, Rio 22,50 B.

Kopenhagen, 24. Juni. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom , Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helsinki 9,83, Madrid —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 24. Juni. (D. *. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G.,

Fortschritte im japanischen Produktionserhöhungs⸗Programm

Tokio, 24. Juni. „Asahi Shimbun“ kommt bei der Besprechung der Maßnahmen zur Produktionssteigerung zu dem Ergebnis, daß nach dem Flugzeugbau besonders der Schiffsbau und die 8 Im erste so wird in der Zeitung ausgeführt, im Schiffsbau ein im all

Leichtmetallerzeugung befriedigten.

3. Aufgebote [3787]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 13. Juni 1944 ist der Tod der verwitweten Frau Louise Sophie Anna Jaap geb. Noack, geboren am 28. November 1862 zu Berlin, zuletzt wohnhaft in Berlin NW 21, Wilhelms⸗ havener Str. 14, festgestellt worden und als Zeitpunkt desselben der 15. Fe⸗ bruar 1944. 455. II. 79. 44. Berlin, den 13. Juni 1944.

Amtsgericht Berlin.

17. Juni 1944 beschlossen: Der am 25. 8. 1883 in Ringenwalde, Kr. Templin, ge⸗ borene, ulaft in Kötzschenbroda (setzt Radebeul), Meißnerstraße 146, wohnhaft gewesene frühere Postbote Wilhelm Karl Plunz wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird das Ende des 31. Dezember 1935 festgestellt. 6 II. P 7/43. Das Amtsgericht.

[3829]

Durch Ausschlußurteil des Amts⸗ gerichts Radebeul vom 16. 6. 1944 ist erkannt: Der Hppothekenbrief vom 5. 10. 1927 über die Hypothek von 2478,70 Goldmark (RGBl. 1924 1 S. 415), die auf Blatt 946 des Grund⸗ buchs für Kötzschenbroda in Abt. III unter Nr. 39 verb. mit 13, 23 für den inzwischen verstorbenen Hofbäcker und Conditor Friedrich Theodor Müller in Bernburg eingetragen ist, wird für kraftlos erklärt.

Radebeul, den 20. Juni 1944.

Das Amtsgericht. [3854] Aufgebot.

Der Landwirt Adolf Bläsing in Waldgabel, Kreis Wollstein, vertreten durch Rechtsanwalt Karkut in Woll⸗ stein, hat das Aufgebot zur Ausschlie⸗ ßung des Eigentümers des Grundstücks Waldgabel, Blatt 608, eines Ackers, der 22 a 50 qm groß ist, gemäß § 927 BGB. beantragt. Der Eigentümer Heinrich Ruttig in Waldgabel und dessen Ehe⸗ frau Wanda geborene Endler, die im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 29. August 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zim⸗ mer 6, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls ihre Ausschließung erfolgen wird. 4 F 3/44.

Wollstein, den 17. Juni 1944.

Das Amtsgericht.

[3884]

Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 15. Juni 1944 ist der Tod des Hotelbesitzers Carl Willy Schulze festgestellt worden und als Zeitpunkt des Todes der 23. November 1943.

456. II. 76. 44. Berlin, den 15. Juni 1944. 8 Amtsgericht Berlin.

[3885] Oeffentliche Aufforderung.

r,74 VI 3685/42. Am 28. Januar 1942 ist Lilli Auguste Juliane Zielke ge⸗ borene Steffen, des Gustav Adolf Zielke Witwe, geb. 16. Oktober 1884 in Ham⸗ burg, in Hamburg gestorben. Ihr Vater Heinrich August Peter Steffen starb am 27. August 1892 in Altona. Als Mit⸗ erben wären berufen die Großeltern der Erblasserin: Christian Steffen und Ca⸗ tharina Margaretha Steffen geb. Chri⸗ stensen beziehungsweise deren Ab⸗ kömmlinge. Diese werden aufgefordert, ihre Erbrechte binnen einer Frist von sechs Wochen, die mit dem Tage der Bekanntmachung im Deutschen Reichs⸗ anzeiger beginnt, bei dem unterzeichne⸗ ten Gericht unter 74 VI 3685/42 anzu⸗ melden und glaubhaft zu machen, widri⸗ genfalls sie bei der Erteilung des Erb⸗ scheins nicht berücksichtigt werden Hamburg. 16. Juni 1944.

3 Das Amtsgericht.

Vierteljahr dürfte,

11,71, Sofia

4. Oeffentliche Zustellungen [3725] Oeffentliche Zustellung.

43 R 145/44. Der Ehemann Johann Woloszyk, Gotenhafen, Tannenberg⸗ weg b. Fa. Borsch, Prozeßbevollmäch⸗ tigte: Rechtsanwälte J.⸗R. Dr. E. Wil⸗ lers und Dr. Ratzke in Danzig, klagt gegen seine Ehefrau Anna Woloszyk ge Lukaszuk, unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Ehescheidung mit dem Antrage auf Ehescheidung aus § 55 des Ehegesetzes und Schuldigerklärung der Beklagten nach § 60 des Ehegesetzes. Die Beklagte wird zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Danzig, Neugarten 30/34, Stockwerk II, Zimmer Nr. 227, auf den 25. August 1944, 10 Uhr, geladen mit der Auffor⸗ derung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Danzig, den 6. Juni 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[3833] Oeffentliche Zustellung. Der Prisenhof in Berlin gibt bekannt:

Die englische Motoryacht „Numero Cinq“, 29 BRT., Eigentümer: der eng⸗ lische Staatsangehörige E. Henry Mo⸗ lineux, ist im Hafen von Monaco in Ausübung des Prisenrechts aufgebracht worden. Wegen der Motoryacht ist das prisengerichtliche Verfahren eingeleitet worden. Hiermit werden die Beteilig⸗ ten bei Vermeidung ihres Ausschlusses vom Verfahren aufgefordert, innerhalb einer mit dem Tage nach der Ver⸗ öffentlichung beginnenden Frist von einem Monat etwaige Anträge auf Freigabe oder Entschädigung beim Prisenhof in Berlin, Elßholzstpaße 32, einzureichen. Solche Anträge müssen begründet sein, die Angabe der Beweis⸗ mittel enthalten und von einem mit schriftlicher Vollmacht versehenen, bei einem deutschen Gericht zugelassenen Anwalt unterzeichnet sein.

Berlin, den 20. Juni 1944. Der Präsident des Prisenhofs in Berlin.

[3724] Oeffentliche Zustellung.

2 R 218/44. Die Ehefrau Anastasia Slotosch geb. Powalla in Salzgitter, Ludendorffstraße 27, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Fischer, Wolfen⸗ büttel, klagt gegen ihren Ehemann, Zugführer Johann Slotosch, zuletzt wohnhaft in Pludy bei Warschau, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte sie bös⸗ chesg verlassen habe, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Braunschweig auf den 29. August 1944, 9 ½ Uhr, geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Braunschweig, den 14. Juni 1944.

Geschäftsstelle des Landgerichts. 2. Zivilkammer.

[3729] Oeffentliche Zustellung.

3 R 103/44. Die Ehefrau Olga Ratajezak geb. Fürstenau in Posen, Adalbertstr. 8 W. 8, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Mühring in Posen, klagt gegen ihren Ehemann Michael Ratajczak, früher in Posen, Adalbertstraße 8 W. 8, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Ehescheidung, hilfsweise auf Aufhebung der Ehe, Der Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Posen, Wilhelmstraße 32, Erd⸗ geschoß, Zimmer Nr. 28, auf den 24. Nüguft 1944, 9 Uhr, geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen.

Posen, den 26. Mai 1944.

8

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.

Budapest, 23. Juni. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg

4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

[3835] Oeffentliche Zustellung. Martha Braun Ehefrau geb. Hof⸗ mann in Neckarzimmern klagt gegen ihren fahnenflüchtigen Ehemann, Pio⸗ nier Eduard Braun aus Hamm Westf., zuletzt Feldpost⸗Nr. 35 026, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrag auf Schei⸗ dung der am 23. Dezember 1942 in Neckarzimmern geschlossenen Ehe aus seinem Verschulden. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits wird der Beklagte vor das Landgericht Zivil⸗ kammer Mosbach (Baden 17 a) auf Dienstag, den 15. August 1944, 9 Uhr, vorgeladen. Mosbach, den 17. Juni 1944. Der Urkundsbeamte der Ge⸗ schäftsstelle des Landgerichts.

5. Verlust⸗ u. Fundsachen [3836]

Es sind die Be⸗ stattungs⸗ und ersorgungs⸗Police Nr. 328 919 über Rℳ 398,— und die Bestattungs⸗ und Versorgungs⸗Police Nr. 328 920 über Rℳ 199,— für Herrn Karl Hugo Dietzel, Werdau, geb. 20. 6. 1867, ausgestellt von der Hovad Lebens⸗ versicherungs⸗Bank Aktiengesellschaft, Berlin. Die Policen verlieren ihre Gültigkeit, und wir fertigen Ersatz⸗ urkunden aus, wenn sich die jetzigen Inhaber nicht innerhalb zweier Mo⸗ nate bei uns melden.

Magdeburg, den 21. 6. 1944. Magdeburger Allgemeine Lebens⸗ und Rentenversicherungs⸗ Aktiengesellschaft.

Gerling⸗Konzern Lebensversicherungs⸗Akt.⸗Ges. Der Hinterlegungsschein vom 8. 6. 1936 zur Versicherung Nr. L 141 766 (Arthur Lenz, Tanna i. Sa.) ist ab⸗ handen gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt. Köln, den 21. Juni 1944. Der Vorstand.

[3886

7. Aktiengesellschaften [3917] 3. Bekanntmachung.

Die Vereinsbrauerei Herrenhausen⸗ Hannover A.⸗G. ist durch Beschluß der Hauptversammlung vom 22. Fe⸗ bruar 1944, eingetragen in das Han⸗ delsregister des Amtsgerichts Han⸗ nover am 16. März 1944, in eine Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung um⸗ gewandelt worden. Gemäß § 266 des Aktiengesetzes vom 30. Januar 1937 fordern wir die Gesellschafter der Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung hiermit auf, die Aktien der ehemaligen Vereinsbrauerei. Herrenhausen⸗Han⸗ nover A.⸗G. bis zum 31. Juli 1944 direkt an die

Verwaltung der Gesellschaft in

Hannover⸗Herrenhausen oder durch die

Commerzbank A.⸗G., Filiale Han⸗

nover, Hannover,

Dresdner Bank, Filiale

Hannover, Deutsche Bank, Filiale Hannover, einzureichen. Die bisherigen Aktionäre sind in der Höhe des Nennwertes ihrer Aktien an der G. m. b. H. beteiligt. Zedem Gesellschafter steht es jedoch frei, nach seiner Wahl gegen Aufgabe der Beteiligung entweder eine Barabfindung in Höhe von Rℳ 151,75 für je Rℳ 100,— Aktienkapital

oder

eine Abfindung in gleicher Höhe in mündelsicheren Wertpapieren zu

verlangen.

Aktien, die bis zum Ablauf der ge⸗ nannten Frist nicht bei der Gesell⸗ schaft eingereicht worden sind, werden für kraftlos erklärt.

Hannover, den 20. Juni 1944.

Vereinsbrauerei Herrenhausen⸗Hannover G. m. b. H.

Hannover,

Hannover,

3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G. 17,20 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B. v““

8—

—.——— 8 8

London, 23. Juni. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

Viersener Aetien⸗Gesellschaft für Spinnerei & Weberei, [3916] Viersen, Rhld.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Donners⸗ tag, den 20. Juli 1944, vorm. 11 Uhr, in den Räumen von Rechtsanwalt und Notar, Herrn Dr. Mangold, Kassel, Kölnische Straße 171, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung einge⸗ laden.

Die Tagesordnung wird in der Ver⸗ sammlung bekanntgegeben.

Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind nach § 16 unserer Satzung alle Aktionäre berechtigt, die ihre Aktien spätestens am 16. Juli 1944 bei der Deutschen Bank, Berlin WS8, Behrenstr. 65 III, dem Bank⸗ haus von Wangenheim & Co., Kassel, oder bei der Gesellschaft während der üblichen Geschäftsstunden bis zur Be⸗ endigung der Hauptversammlung hinterlegen.

Wegen der bei einem deutschen Notar oder bei einer als Wertpapier⸗ sammelbank tätigen Reichsbankanstalt zulässigen Hinterlegung wird auf § 107 Akt.⸗Ges. und § 16 unserer Satzung verwiesen.

Viersen, den 20. Juni 1944.

Der Vorstand.

[3912]

Sächsische Emaillier⸗ und Stanzwerke vormals Gebr. Gnüchtel Aktiengesellschaft.

Unsere Aktionäre werden hiermit zu der am Dienstag, den 18. Juli 1944, 12 Uhr, im Sitzungssaale der Allge⸗ meinen Deutschen Credit⸗Anstalt in Leipzig C 1, Neumarkt 14, Treppe F, III. Stock, stattfindenden außerordent⸗ lichen Hauptversammlung eingeladen. Die Tagesordnung wird vor Beginn der Hauptversammlung bekanntgegeben. Zur Teilnahme an der Hauptver⸗ sammlung sind diejenigen Aktionäre be⸗ rechtigt, welche ihre Aktien spätestens

am 15. Juli 1944 bei der Allgemeinen Deutschen Credit⸗ Anstalt in Leipzig oder deren Ab⸗ teilung Becker & Co. sowie deren Niederlassungen in Aue und Chem⸗ nitz oder bei der Deutschen Reichsbank als Wertpapiersammelbank oder

bei einem deutschen Notar 4 hinterlegen.

Bezüglich der Hinterlegung bei der Deutschen Reichsbank oder einem Notar wird auf die Vorschrift im § 15 Abs. 4 der Satzung verwiesen.

Den 21. Juni 1944.

Sächsische Emaillier⸗ und Stanzwerke vormals Gebr. Gnüchtel Aktiengesellschaft.

[3914]

Bayerische Warenvermittlung landwirtschaftlicher Genossenschaften, Aktiengesellschaft, München.

Auf Grund des § 23 der Satzung laden wir hiermit die Aktionäre zu der am Mittwoch, den 19. Juli 1944, vormittags 8 Uhr 30, im Sitzungs⸗ saale des Hauses der landwirtschaft⸗ lichen Genossenschaften, München, Türkenstraße 16, stattfindenden ordent⸗

lichen Hauptversammlung ein.

Die Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung ist nur ge⸗ stattet:

a) wenn die Inhaber der Namens⸗ aktien ihre Teilnahme spätestens am dritten Werktage vor der Ver⸗ sammlung, d. i. am 15. Juli 1944, am Sitz der Gesellschaft (München, Türkenstraße 16), schriftlich angemeldet haben, wobei als Ausweis die Eintragung im Aktienbuche dient; wenn die Besitzer von Inhaber⸗ aktien bis zum gleichen Termin vor der Hauptversammlung ihre Aktien bei der Bayerischen Zen⸗ tral⸗Darlehenskasse, e. G. m. b. H., München, oder einer ihrer Zweig⸗ niederlassungen hinterlegt haben. Es genügt zur Ausübung des

Stimmrechts auch, wenn sie späte⸗ stens am 15. Juli 1944 den Nach⸗ weis der Hinterlegung der Aktien bei einem deutschen Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Aktien befugten Wertpapiersammel⸗ bank erbringen, was durch Ein⸗ reichung einer Bestätigung bei der Bayerischen Zentral⸗Dar⸗ lehenskasse, e. G. m. b. H., Mün⸗ chen oder einer ihrer Zweignieder⸗ lassungen geschehen kann. Jahresabschluß und Geschäftsbericht für 1943 liegen zwei Wochen vor der Hauptversammlung im Geschäftslokal: München, Türkenstraße 16, zur Ein⸗ sicht auf.

München, den 22. Juni 1944. Bayerische Warenvermittlung landw. Genossenschaften, Aktiengesellschaft.

Der Vorstand.

[3899] Braunschweig⸗Hannoversche Hypothekenbank. Zinsherabsetzungsangebot an die Inhaber unserer 4 % FRMℳ⸗Pfandbriefe von 1939 (Wertpapier⸗Nr. 22 605).

Auf Grund der Verordnung über das

Verfahren beim Umtausch von Schuldd-d

verschreibungen der Kreditinstitute vom 8. Dezember 1941 (RGBl. I S. 746) bieten wir hiermit den Inhabern unserer 4 RMℳ⸗Pfandbriefe von 1939 mit Wirkung vom 1. November 1944 ab die Herabsetzung des Zinsfußes auf 4 % an.

Diejenigen Inhaber, die Zinsherabsetzung die ihrer Stücke wünschen, werden gemä § 4 in Verbindung mit § 1 der Ver⸗

ordnung aufgefordert, die Stücke nebst

den Zinsscheinen vom 1. April 1945 u. ff. und den Erneuerungsscheinen bis

spätestens 30. September 1944 bei uns

mit einem Antrag auf Bareinlösung einzureichen. Die fristgemäß einge⸗ reichten Stücke werden zu dem nach den Anleihebedingungen nächstzulässigen Kündigungstermin, das ist der 1. No⸗ vember 1944, von uns in bar eingelöst. Zu diesem Termin gelten sie gemäß § 1.

Abs. 5 der Verordnung als zur Rück⸗ zahlung gekündigt. Für diejenigen

Stücke, die infolge dieses Aufrufs nicht bis zum 30. September 1944 zur Bar⸗ einlösung eingereicht sind, gilt das An⸗ gebot zur Herabsetzung des Zinsfußes

auf 4 % mit Wirkung vom 1. November

1944 nach § 1 der Verordnung als an⸗ genommen. Die Zinssenkung ist gemäß § 5 der Verordnung jedem späteren In⸗ haber der Stücke gegenüber wirksam Hannover, 21. Juni 1944. Der Vorstand.

10. Gesellschaften m. 5..

Steirische Bergbau⸗Gesellschaft m. b. H.

der Reichswerke „Hermann Göring“ [3915] in Liquidation. Gläubigeraufruf.

Die außerordentliche Generalver⸗

sammlung vom 27. Mai 1944 hat die Auflösung und Liquidation der Gesell⸗

schaft beschlossen. Herr Direktor Dr. Hans Bornitz, Leoben, Peter⸗Tunner⸗

Straße 15, wurde zum Liquidator be⸗

stellt.

ihre Ansprüche gegen unsere Gesellschaf beim Liquidator anzumelden.

Leoben, am 22. Juni 1944. Steirische Bergbau⸗Gesellschaft m. b. H. der Reichswerke „Hermann Göring“i. L.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗

lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An⸗ zeigentei und für den Verlag:

i. V.: Rudolf Lantzsch in Berlin 8W 68 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei GmbH., Berlin

Eine Beilage 8 Preis dieser Nummer: 20 Mt

statt der Bareinlösung

Wir fordern unsere Gläubiger auf,

und

taatsanzeiger

reußischer

kosten 10 ⁷‧pf. Einzelnummern werden nur gegen

Erscheint an sedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die P monatlich 2,30 7ℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei 88 Anzeigenstelle monatlich 1,90 A⸗ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW68, Wilhelmstr. 30/31. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Zeile

Anzeigenpreis für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗- 5 üer .o ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 R.ℳ. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckansträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗ zusenden, Insbes Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen [3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

ondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch

8

18 Nr. 142 Ferusprech⸗Ganmei⸗Ser.: 19 42 35

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Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21

1944

6 Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

;Sgweite Anordnung über die Erstreckung des Bezirks der

Niederschlesischen Steinkohlen⸗Bergbauhilfskasse in Walden⸗ burg (Schles.) auf Teile der eingegliederten Ostgebiete. Vom 16. Juni 1944. Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Regensburg über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Ausführungsbestimmungen zu den Verlegungs⸗Grundsätzen vom 26. August 1943 und den Umsetzungs⸗Grundsätzen vom 20. April 1944 für die Feststellung des Schadens⸗ ausgleiches im Wege der Vereinbarung vom 20. Mai 1944. Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Brünn über ddie Aufhebung einer Einziehungsverfügung in Nr. 65. Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts, Teil I Nr. 26.

Amtliches Deutsches Reich ggWweite Anordnung über die Erstreckung des Bezirks der Niederschlesischen Stein⸗

kohlen⸗Bergbauhilfskasse in Waldenburg (Schles.) auf Teile der eingegliederten Ostgebiete

Vom 16. Juni 1944

Auf Grund des § 8 der Verordnung über das Bergwesen

in den eingegliederten Ostgebieten vom 10. August 1940

(RGBl. I S. 1099) wird mit Wirkung vom 1. Juli 1944 ab

der Bezirk der Niederschlesischen Steinkohlen⸗Bergbauhilfs⸗

kasse in Waldenburg (Schles.) auf den Reichsgau Danzig⸗

Westpreußen sowie den Regierungsbezirk Zichenau (Provinz DHstpreußen) erstreckt.

FZie Eigentümer und Besitzer der in diesen Gebietsteilen

liegenden Bergwerke können die Mitgliedschaft bei der Nieder⸗ schlesischen Steinkohlen⸗Bergbauhilfskasse in Waldenburg Schles.) nach Vorschrift der maßgebenden Vereinssatzung er⸗

werben. Die Beitragspflicht für Nichtmitglieder regelt § 9 der eingangs genannten Verordnung. Berlin, den 16. Juni 1944. 1 111“* Reichswirtschaftsminister. J. A.: Klapper.

1 Bekanntmachung Auf Grund des § 1 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens in den sudetendeut⸗ schen Gebieten vom 12. Mai 1939 (RGBl. I S. 911) wird das gesamte Vermögen (Privat⸗ und Firmenvermögen) und der Nachlaß der Firma H. Osterreicher in Wilhelmshof und Haselbach, das der Juden: Ssterreicher, Heinrich, verst. 7. 6. 1920 Wassersuppen, Osterreicher, Wilhelmine, geb. Naschauer, geb. 12. 5. 1857, Osterreicher, Julie, geb. 7. 3. 1885, Ssterreicher, Zda, verh. Natzler, geb. 1. 10. 1895, Ssterreicher, Richard, geb. 7. 1. 1894 Wassersuppen, Osterreicher, Louise, geb. Wilhelm, geb. 1. 4. 1899 Stankau, Ssterreicher, Hanna, geb. 25. 10. 1927 Prag, Brunner, Rudolf, geb. 3. 12. 1889 Nürschan, verst. 8. 5. 1939, Brunner, Emilie, geb. Osterreicher, geb. 25. 10. 1890 Wassersuppen, Brunner, Erich, geb. 7. 6.1923 München, Brunner 1 Harry, geb. 7. 6. 1923 München, Zwillinge, und der Anteil und der Nachlaß der vorgenannten Juden aus dem Vermögen der Firma: OSsterreicher und Pollak in Nürschan zugunsten des Großdeutschen Reiches (Reichsfinanzver eingezogen. RNechnsbarg, ant 1. Iirhmn 1911ü46. Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Regensburg. Popp.

waltung) 8 39 ““

9 8 1

Ausführungsbestimmungen Grundsätz n vom 26. August 1943 und den Umsetzungs⸗Grundsätzen vom 20. April 1944 für die Fest⸗

88 stellung des Schadensausgleiches im Wege der Vereinbarung

Vom 20. Mai 1944

b 1. Rechtliche Grundlagen (1) Der Schadensausgleich bei der Verlegung oder Um⸗ etzung von Betrieben regelt sich nach folgenden Be⸗ timmungen:

a) Erlaß über die Verlegung kriegswichtiger Betriebe und Betriebsteile (Verlegungs⸗Grundsätze) vom 26. August 1943 (Dt. RAnz. Nr. 203 vom 1. September 1943) nebst Aenderungserlaß zu den Verlegungs⸗Grundsätzen vom 4. April 1944 (Dt. RAnz. Nr. 83 vom 11. April 1944).

b) Erlaß über die Umsetzung von Betrieben und Betriebs⸗ teilen (Umsetzungs⸗Grundsätze) vom 20. April 1944 (Dt. RAnz. Nr. 97 vom 27. April 1944).

Anordnung über den Ausgleich von Schäden infolge von Luftschutzmaßnahmen vom 26. September 1941 (RKWBl. Seite 254 Anlage 1). 3. Anordnung über die Entschädigung von Nutzungs⸗ schäden (Gewerbliche Wirtschaft) vom 23. April 1941 (Dt. RAnz. Nr. 106 vom 12. Mai 1941 Anlage M.. Richtlinien für die Bemessung der Vergütung und Ent⸗ schädigung bei Inanspruchnahme von gewerblich genutzten Grundstücken, Gebäuden usw. auf Grund des Reichsleistungsgesetzes, RdErl. des RdJ. vom 20. Januar 1942 (MBliV. Seite 244 Anlage 3).

9hy Richtlinien für die Erstattung der Umstellungs⸗ und

Anlaufkosten bei Rüstungsaufträgen (Umstellungskosten⸗ richtlinien)*)

g) Richtlinien für die finanzielle Abwicklung von wider⸗ rufenen Rüstungsaufträgen (Restabgeltungsrichtlinien)*).

(2) Welche Bestimmungen im einzelnen anzuwenden sind,

ist aus der Uebersicht der Ziffern 4—7 zu ersehen.

2. Klärung von Begriffen

(1) Da die Verlegungs⸗Grundsätze und die Umsetzungs⸗

Grundsätze für die Bezeichnung der Betriebe verschiedene Begriffe verwenden, wird erläuternd klargestellt: Verlegungsbetrieb ist der (Rüstungs⸗) Betrieb, der von seinem bisherigen Standort (Verlegungsort) nach einem anderen Standort (Ausweichort) ganz oder teil⸗ weise verlegt wird. Aufnahmebetrieb Betrieb, der dort 1— Verlegungsbetrieb ganz oder teilweise aufnimmt. Umsetzungsbetrieb ist der (in der Regel Zivil⸗) Betrieb, dessen Gesolgschaft und gegebenenfalls Betriebs⸗

ist der (in der Regel Zivil⸗)

organisation dem Bedarfsbetrieb zur Verfügung gestellt

(umgesetzt) werden.

In Neubearbeitung.

an seinem Standort (Ausweichort) den

8 1* 1 8 II1I1“ E1ö1“ E11A“ Bedarfsbetrieb ist der (Rüstungs⸗) Betrieb, der die umgesetzte Gefolgschaft und gegebenenfalls Betriebs⸗ organisation für seine Fertigung einsetzt. (2) Es ist demnach der Rüstungsbetrieb, dem die Verlegung oder Umsetzung zugute kommt, im Falle der Verlegung der Verlegungsbetrieb der Umsetzung der Bedarfsbetrieb.

3. Allgemeines über den Umfang des Schadensausgleiches (t) Den Rahmen für den Umfang des Schadensausgleiches bilden die unter Ziffer 1 aufgeführten Bestimmungen. Da diese, soweit sie dem Luftschutz⸗ und Kriegsschädenrecht zuge⸗ hören, nicht gesondert auf rüstungswirtschaftliche Tatbestände abgestellt sind, müssen sie sinngemäß angewendet werden.

Bedarfsträger und Prüfung sind daher nicht in allen, Fällen an den Wortlaut dieser Vorschriften gebunden. Insbesondere wird bei Betriebsverlegungen die Beachtung der allgemeinen Vorschrift (Ziffer 5 Abs. 2 der Verlegungs⸗Grundsätze), daß Vorteile den Betrieben nicht zuwachsen dürfen, zu einer engen Auslegung der Entschädigungsbestimmungen führen und beispielsweise die Erstattung nach der Luftschutzanordnung entschädigungsfähiger aktivierbarer Aufwendungen in der Regel ausschließen.

(2) Soweit die unter Ziffer 1 aufgeführten Vorschriften keine ausreichenden Bestimmungen über die Bewertung der schadensausgleichsfähigen Aufwendungen enthalten, sind hilfsweise die LLS. anzuwenden. Die Entschädigung eines entgangenen Gewinnes ist den unter I (1) aufgeführten gesetzlichen Bestimmungen entsprechend jedoch ausgeschlossen.

(3) Es ist darauf zu achten, daß lediglich der durch die Ver⸗ legung oder Umsetzung unmittelbar verursachte und nachge⸗ wiesene Aufwand in angemessener Höhe entschädigt wird. Aufwendungen, die zwar gelegentlich einer Verlegung oder Umsetzung entstehen, aber durch diese nicht unmittelbar ver⸗ ursacht sind, wie z. B. Kosten einer mit der Verlegung gleich⸗ zeitig vorgenommenen Betriebsverbesserung oder erweite⸗ rung, sind nicht erstattungsfähig.

() Die Gewährung von Ausnahmepreisen für die Rüstungsaufträge des Verlegungs⸗ oder Bedarfsbetriebs zwecks Ausgleichs der Verlegungs⸗ oder Umsetzungskosten ist grundsätzilch verboten (Verlegungs⸗Grundsätze Ziff. 10; Um⸗ setzungs⸗Grundsätze Ziff. 9). Aus diesem Grunde ist die gesonderte Entschädigung der unzumutbaren Mehrkosten vor⸗ gesehen. Ergeben sich jedoch infolge der Verlegung erhebliche laufende Mehrkosten, die die ursprüngliche Kostenlage grund⸗ legend verändern, so ist zu prüfen, ob die Bildung neuer Preise nicht eine zweckmäßigere Lösung ist, insbesondere unter dem Gesichtspunkt, auf den Betrieb auch unter den veränderten Kostenverhältnissen von der Preisseite her wiederum einen Zwang zur Kostensenkung auszuüben.

(5) die nachfolgende Uebersicht der entschädigungsfähigen Aufwendungen (Ziff. 4—7) läßt die ebenfalls schadensaus⸗ gleichsfähigen Aufwendungen der Rückverlegung oder ⸗um⸗ setzung von Betrieben unberücksichtigt. Der Schadensausgleich hierfür erfolgt erst nach erfolgter Rückverlegung oder ⸗um⸗ setzung. Vorkommendenfalls sind die Ziff. 6 b) bb und 7 g der Verlegungs⸗Grundsätze sowie Ziff. 6 b) bb der Um⸗ setzungs⸗Grundsätze zu beachten.

4. Entschädigungsfähige Aufwendungen des Verlegungs⸗ betriebes 1s

I. Einmalige Verlegungskosten

a) Art der Kosten:

Abbau⸗ und Auslaufkosten am Verlegungsort Umzugskosten

Aufbau⸗ und Anlaufkosten am Ausweichort.

b) Gesetzliche Bestimmungen: Verlegungs⸗Grundsätze Ziffer 7 a —d, f Luftschutzanordnung Ziffer 1 (2), 6

Umstellungskostenrichtlinien.

Zu beachten:

Grundstücke und Bauten am Ausweichort.

Nach dem Luftschutzrecht sind auch die Kosten für den Erwerb von Grundstücken oder für die Errichtung von Bauten entschädigungsfähig, jedoch mit nachträglichem Vorteilsausgleich. Bei Schadensausgleich im Wege der Vereinbarung sind derartige aktivierungspflichtige Auf⸗ wendungen daher in der Regel von vornherein nicht zu entschädigen, sondern zu aktivieren.

II. Am Verlegungsort weiterlaufende Kosten a) Art der Kosten: Instandhaltungskosten der verbliebenen Anlagen Verwaltungskosten. b) Gesetzliche Bestimmungen: Verlegungs⸗Grundsätze Ziffer anordnung Ziff. 2. zu beachten: Anlagenabschreibung In der Regel werden die am Verlegungsort verbliebenen Anlagen, Grundstücke, Gebäude, maschinelle Einrich⸗ tunger einer anderweitigen Verwendung zugeführt wer⸗ den können, z. B. durch Vermietung oder Verpachtung, so daß eine Entschädigung entfällt. Für ausnahmsweise ungenutzt bleibende Anlagen können Abschreibungen in Höhe der in der Liste der verbrauchsbedingten Abschrei⸗

8

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bungssätze des Oberkommandos der Wehrmacht vom

November 1940 *) für Bereitschaftsanlagen vor⸗ gesehenen Sätze entschädigt werden. Die Entschädigung für die jährliche Abschreibung un⸗ genutzter Baracken beträgt im Höchstfalle 10 % des Neu⸗ wertes. (RMfRuK/WF/Ag Preis Nr. 1154/44 vom 29. Februar 1944). Zinsen und Wagnis Kalkulatorische Zinsen und wagnis sind nicht entschädigungsfähig. Fremdkapitals siehe 3. Ziff. 2 (2) b.

III. Laufende Mehrkosten am Ausweichort

Art der Kosten: Standortbedingte Mehrkosten Kosten infolge veränderter Fertigungsverhältnisse Verwaltungsmehrkosten

b) Gesetzliche Bestimmungen: 8 Verlegungs⸗Grundsätze Ziffer 8. 3. Nutzungsschädenanordnung Ziffer 3

c) zu beachten: 3 Einschränkende Bestimmungen

Entgelt für Unternehmer⸗ Verzinsung des

be9.

8

Nutzungsschädenanordnung

Die Entschädigung laufender Mehrkosten ist nur zulässig

aa) bei Vorliegen einer unzumutbaren Härte

bb) für eine begrenzte Zeit.

In der Regel werden am Ausweichort entstehende Mehr⸗ kosten vom Verlegungsbetrieb getragen werden müssen. Eine Aufbesserung der für Rüstungsaufträge verein⸗ barten Preise auf dem Umweg der Erstattung von nicht ausgleichsfähigen Mehrkosten ist zu vermeiden. Wegen Bildung neuer Preise vgl. Ziffer 3 (4).

5. Entschädigungsfähige Aufwendungen des Aufnahme⸗ betriebes

I. Einmalige Kosten

a) Art der Kosten: 8 Räumungskosten Umzugskosten Kosten für die Einrichtung von Ersatzräumen.

b) Gesetzliche Bestimmungen: .“ Richtlinien für die Bemessung der Vergütung vsw. Ziff. 7, 15 a, 16. 8

II. Laufende Mehrkosten Art der Kosten: 9 Lagerkosten Produktionsmehrkosten Stillstandskosten.

*) In Neubearbeitung.