Fürth, Bayern. [4026] Genossenschaftsregister.
Gn.⸗R. II 36 Erlangen Milchliefe⸗ rungsgenossenschaft Erlangen⸗Alt⸗ erlangen eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Alt⸗ erlangen. Durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 23. Januar 1944 hat sich die Genossenschaft aufgelöst. Johann Weller und Fohänn beide Bauern in Alterlangen, sind als Liquidatoren bestellt.
Fürth (Bay.), den 23. Juni 1944. Amtsgericht — Registergericht. Gera. [4027]
Genossenschaftsregister Amtsgericht Gera, den 17. Juni 1944. Veränderung:
Gn.⸗R. Nr. 36 Caaschwitzer Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit unbeschränkter
Haftpflicht, Caaschwitz. Durch Beschluß
der Generalversammlung vom 21. No⸗
vember 1943: ist das Musterstatut an⸗ eee es Die Firma ist geändert in: Rajiffeisenkasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht,
Caaschwitz. Gegenstand des Unter⸗
nehmens ist der Betrieb einer Raiff⸗ eisenkasse: 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des
Sparsinns; 2. zur Pflege des Waren⸗
verkehrs (Bezug landwirtschaftlicher
Bedarfsartikel und Absatz landwirt⸗
schaftlicher Erzeugnisse); 3. zur Förde⸗
zung der Maschinenbenutzung.
Gera. [4028] Genossenschaftsregister Amtsgericht Gera, den 22. Juni 1944.
. Veränderung:
Gn.⸗R. Nr. 29 Raiffeisenkasse, einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht, Gera⸗Thieschitz. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 16. April 1944 ist das Musterstatut an⸗ genommen und die Genossenschaft in sine solche mit beschränkter Laftpflicht umgewandelt worden. Die Firma ist geändert in: Raiffeisenkasse, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Gera⸗Thieschitz. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Raiffeisenkasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaft⸗ licher Bedarfsartikel und Absatz land⸗ wirtschaftlicher Erzeugnisse); 3. zur Förderung der Maschinenbenutzung.
Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn 18 sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Ge⸗ nossenschaft zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Glanchau. [4029] Auf Blatt 4 des Genossenschafts⸗ registers, betr. die Landbank Nieder⸗ lungwitz, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Nieder⸗ lungwitz, ist heute eingetragen worden: Die Firma lautet künftig Landbank Niederlungwitz, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht. Hier⸗ zu wird weiter bekanntgemacht: Durch Bes luß der Generalversammlung vom 25. Februar 1943 ist die Haftsumme je Geschäftsanteil auf 400 F. ℳ festgesetzt und die Höchstzahl der Gesellschaftsan⸗ teile, mit der sich ein Mitglied betei⸗ ligen kann, auf 20 bestimmt worden. Amtsgericht Glauchau, 2. Juni 1944.
Gnesen. Bekanntmachung. In unser Genossenschaftsregister unter Nr. 39 Gn. ist bei der Firma Spar⸗ und Darlehnskasse Schwarzenau eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Schwarzenau eingetragen worden: Laut Beschluß der Generalversammlung vom 5. April 1944 ist der § 1 der Satzung abgeändert worden. Dementsprechend lautet die Firma jetzt: „Raiffeisenkasse Schwar⸗ Eeamn. eingetragene Genossenschaft mit chränkter Haftpflicht“ mit Sitz in Schwarzenau. Gnesen, den 15. Juni 1944. Das Amtsgericht.
[4030]
Güstrow. [4031] „In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute zu Nr. 57 bei der Molkerei⸗ genossenschaft Lalendorf, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Hafi⸗ pflicht, folgendes eingetragen worden: Neue, durch Beschluß der General⸗ versammlung inhaltlich geänderte Satzung vom 7. Januar 1944 in An⸗ lage su Bl. 305 d. A. Die Firma der Genossenschaft lautet jetzt: Raiffeisen⸗ molkerei Lalendorf, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Gegenstand des Unternehmens ist jetzt: 1. die Milchverwertung auf gemein⸗ schaftliche Rechnung und Gefahr; 2. die Versorgung der Mitglieder mit den für die Gewinnung, Behandlung und Be⸗ förderung der Milch erforderlichen Be⸗ dex ege genstnden. CGür trow, den 19. Juni 1944. 8 Das Amtsgericht.
Halle, Saale. [4082]
In das Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Schkeuditz ist heute unter Nr. 20 bei dem Sozial⸗Gewerk Schleu⸗ ditzer Handwerker, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in ve. eingetragen worden: Durch 5 der Generalversamm⸗ lung vom 2.
Hahn,
Neufassung des § 1 des Statuts die Firma in „Sozialgewerk der DAF (Handwerk, Handel und Gewerbe) Schkeuditz u. Umgebung, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“ und der Gegenstand des Unter⸗ nehmens in: „1. Die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Be⸗ triebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförderung in den betei⸗ ligten Betrieben, 2. die gemeinschaft⸗ liche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnah⸗ men der beteiligten Betriebe. Die ge⸗ samte Tätigkeit der Genossenschaft hat der Zielsetzung der Deutschen Arbeits⸗ front zu entsprechen und sich nach den vom Amt für Sozialgestaltung in Hand⸗ werk und Handel in der Deutschen Ar⸗ beitsfront ergehenden Richtlinien zu vollziehen.“ geändert. Halle (Saale), den 22. Juni 1944. Das Amtsgericht.
—
Hann. Münden. [4083] Genossenschaftsregistereintragung: Die Spar⸗ und Darlehnskasse, ein⸗
getragene Genossenschaft mit unbe⸗
schränkter Haftpflicht zu Meensen, ist durch Beschluß der Generalversammlung
vom 13. Januar 1944 in eine Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht unter Hinzufügung des Ortsnamens Meensen umgewandelt. Hann. Münden, den 26. Juni 1944. Das Amtsgericht. haeg ge hs. achs 6669
Hildburghausen. 1724084] Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Hildburghaufen, den 22. Juni 1944. Firmenänderung:
Gn.⸗R. 4 Hellinger Darlehnskassen⸗ verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Hellingen.
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 4. Juni 1944 ist die bisherige Firma der Genossenschaft geändert wor⸗ den in: Raiffeisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Hellingen.
Landsberg. Warthe. 4032] Genossenschaftsregistereintragung bei Gn.⸗R. 3 Dühringshofer Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, Dühringshof: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 23. 4.1944 ist unter Aenderung des § 1 des Statuts die Firma geändert in: Raiff⸗ eisenkasse Dühringshof, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht. Sitz bleibt Dühringshof. Landsberg (Warthe), 19. Juni 1944. Das Amtsgericht.
Landsberg, Warthe. [4033]
Genossenschaftsregistereintragung bei Gn.⸗R. 167 Sozial⸗Gewerk Lands⸗ berger Handwerker und Handwerker des Kreises Landsberg (Warthe) ein⸗ etragene Genossenschaft mit be⸗ chränkter Haftpflicht zu Landsberg (Warthe): Durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 25. 4. 1944 ist unter Aenderung des § 1 des Statuts die Firma und der Gegenstand des Unter⸗ nehmens geändert in: Sozial⸗Gewerk für Handwerks⸗ Handels⸗ und Ge⸗ werbebetriebe des Stadt⸗ und Land⸗ kreises Landsberg (Warthe) eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Sitz bleibt Landsberg (Warthe). Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist: 1. die Schaffung und Be⸗ tätigung einer gemeinsamen Betriebs⸗ organisation für die Betriebe der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförderung in den be⸗ teiligten Betrieben; 2. die gemein⸗ schaftliche Durchführung und Förde⸗ rung sozialer Einrichtungen und Maß⸗ nahmen der heteiligten Betriebe. Die gesamte Tätigkeit der Genossenschaft hat der Zielsetzung der Deutschen Ar⸗ beitsfront zu entsprechen und sich nach den vom Amt für Sozialgestaltung in Handwerk und Handel in der Deut chen Arbeitsfront ergehenden Richtlinien zu, vollziehen.
“ (Warthe), 19. Juni 1944.
— as Amtsgericht. Langen., Bz. Darmstadt. [4034]
Bekanntmachung.
In unser Genossenschaftsregister Bd. III Nr. 27 wurde am 19. 5. 1944 bei der Volksbank Kelsterbach e. G. m. b. H. in Kelsterbach a. M. das Folgende eingetragen:
Laut Generalversammlungsbeschluß vom 26. März 1944 wurde beschlossen, daß die Bekanntmachungen der Ge⸗ nossenschaft nunmehr in der Darm⸗ städter Zeitung zu erfolgen haben. Die §§ 26,2 und 48 wurden entsprechend ge⸗ ändert, desgleichen wurde geändert der § 34 in der aus dem genannten Gene⸗ ralversammlungsbeschluß ersichtlichen Weise.
Langen b. Ffm., den 15. Juni 1944.
Amtsgericht.
Liegnitz. [4035] Genossenschaftsregister Amtsgericht Liegnitz, 19. Juni 1944. Veränderung: Nr. 166 Bodenverbesse⸗ rungsgenossenschaft im Sprottebruch, e. G. m. b. H., Rosenig, Kr. Liegnitz. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 29. März 1944 ist die Haft⸗ summe von 1500 Hℳ auf. 450 F.ℳ und
ovember 1943 ist unter 1von 30 auf 20 herabgesetzt. Den Gläu⸗
die höchste Anzahl der Geschäftsanteile
EEE“ 1 * NI111“ Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr.
f, 1944. 2. 2
bigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Be⸗ kanntmachung bei der Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Liegnitz.- [4036] Genossenschaftsregister
Amtsgericht Liegnitz, 19. Juni 1944.
Veränderungen: Nr. 120 Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. Arnsdorf, Kr. Liegnitz. Die Firma ist in Raiff⸗ eisenkasse e. G. m. u. H. Arnsdorf, Kr. Liegnitz, geändert worden. Lissa. [4037] Bekanntmachung.
In das Genossenschaftsregister für den Bezirk des Amtsgerichts Gostingen ist heute unter Nr. 8 eine Genossen⸗ schaft unter der Firma „Hengsthal⸗ tungsgenossenschaft Kröben, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“, mit dem Sitz in Kröben ein⸗ getragen worden.
Die Satzung wurde am 11. März 1944 festgestellt. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist der Betrieb einer Hengst⸗ “
Lissa, den 12. Juni 1944.
Das Amtsgericht.
Meseritz. [4038] Bekanntmachung.
In das Bntagsenchesttesgiste⸗ Nr. 77 — Genossenschaft zur Förderung der Schafzucht e. G. m. b. H., Meseritz — ist am 12. Juni 1944 eingetragen worden: 1
Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 16. August 1943 aufgelöst. Liquida⸗ toren sind der Kreisbauernführer Paul Kahl in Eschenwalde und der Landwirt Herbert Rodatz in Politzig. Amtsgericht Meseritz, 12. Juni 1944. Militsch, Bz. Breslau. 4039] Amtsgericht Militsch, 14. Juni 1944.
Genossenschaftsregister Nr. 8 Spar⸗ & Ferges ehf e. G. m. u. H., Bran⸗ detal, Kreis Militsch:
Durch Generalversammlungsbeschluß vom 13. Mai 1944 ist § 1 des Statuts betreffend die Firmenbezeichnung da⸗ hingehend geändert, daß an Stelle der Worte „Spar⸗ & Darlehnskasse“ das Wort „Raiffeisenkasse“ getreten ist.
[4085] Neubrandenburg, Mecklb.
Genossenschaftsregistereintragung bei der Elektrizitätsgenossenschaft Rühlow, e. G. m. b. H. in Rühlow.
Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlungen vom 7. 4. und 24. 7. 1942 aufgelöst.
Liquidatoren sind die Bauern Martin Jenß und Hans Mielke in Rühlow.
Neubrandenburg, den 26. Juni 1944.
Das Amtsgericht.
Neustettin. [4086] Genossenschaftsregister Amtsgericht Neustettin, 21. Juni 1944. Veränderung:
6 Ländliche Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Gellin. Die Genossenschaft heißt Fgt. Raiffeisenkasse Gellin e. G. m.
.
Neustettin. 14087]
Genossenschaftsregister
Amtsgericht Neustettin, 21. Juni 1944. Veränderung:
103 Ländliche Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Eulenburg⸗Lanzen. Die Genossen⸗ schaft heißt jetzt: Raiffeisenkasse Eulen⸗ burg e. G. m. b. H. Neutitschein. (4088] Amtsgericht Neutitschein, 22. 6.1944.
Veränderung:
Die im Genossenschaftsregister Band VIII unter Blatt 83 einge⸗ tragene Gemeinnützige Wohnungs⸗ und Werkstättenbaugenossenschaft der deutschen Gewerbe⸗ und Handeltreiben⸗ den in Neutitschein, e. G. m. b. H. in Neutitschein, als übertragende Ge⸗ nossenschaft ist mit der Gemeinnützigen Bau⸗ und Wohnungsgenossenschaft in Neutitschein, e. G. m. b. H. in Neu⸗ titschein, als übernehmende Genossen⸗ schaft — Genossenschaftsregister Band V Blatt 121 — gemäß den Beschlüssen der ordentl. und konstituierenden General⸗ versammlungen vom 12. Mai 1944 und dem Verschmelzungsvertrag vom 28. De⸗ zember 1943 mit Wirkung vom 1. Ja⸗ uunar 1944 verschmolzen. Die bisherigen Vorstandsmitglieder Johann Schramm und Alfred Sobek sind aus dem Vor⸗ stand ausgeschieden. Eingetragen die neugewählten Vorstandsmitglieder Karl⸗ Emmer, Studienrat in Neutitschein, Lutherstraße 10, und Ferdinand Cziep, Stadtinspektor in Neutitschein, Dietrich⸗ Eckardt⸗Platz 1. Als nicht eingetragen wird noch bekanntgemacht: Den Gläu⸗ bigern der übertragenden Genossen⸗ schaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der übernehmenden Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Nürnberg. [4040]
Genossenschaftsregister Amtsgericht Nürnberg, 22. Juni 1944.
Gn.⸗R. II 61 Schwabach — 20. 6. 1944 — Sozial⸗Gewerk der Hand⸗ werker in Schwabach, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Schwabach. .
“
Die außerordentliche Generalver⸗ sammkung vom 2. März 1944 beschloß eine Aenderung der §§ 1, 2, 3, 9, 15, 25 und 31 des Statuts nach Maßgabe des eingereichten Protokolls. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist nünmehr: 1. dig Schaffung und Betätigung einer gemefnsamen Betriebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Bétreuung und Leistungsförde⸗ rung in den beteiligten Betrieben, 2. die gemeinschaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Be⸗ triebe. Die gesamte Tätigkeit der Ge⸗ nossenschaft hat der Zielsetzung der Deutschen Arbeitsfront zu entsprechen und sich nach den vom Amt für Sozial⸗ gestaltung in Handwerk und Handel in der Deutschen Arbeitsfront ergehenden Richtlinien zu vollziehen. Die Firma ist geändert in: Sozialgewerk der DAF (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Schwabach, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht.
Pirmasens. 16ũ4089] Genossenschaftsregister Amtsgericht Pirmasens, 6. Juni 1944.
Neueintragung: P. I1/38 Sozialgewerk der DAF. (Handel, Handwerk und Gewerbe) des Kreises Pirmasens, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz: Pirmasens. Gegenstand des Unternehmens ist 1. die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Be⸗ triebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförderung in den be⸗ teiligten Betrieben, 2. die gemeinschaft⸗ liche Durchführung und Förderang sozialer Einrichtungen un Maß⸗ nahmen der beteiligten Betriebe. Das Statut ist am 27. Februar 1944 er⸗ richtet...
Rastenburg, Ostpr. [4041]
Gen.⸗R. 11 — Barten — Elektr. Ge⸗ nossenschaft Wolfshagen e. G. m. b. H. ist durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 14. Juni 1944 aufge⸗ löst. Liquidatoren sind: 1. Bauer Willy Abramowfski, Wolfshagen, 2. Bauer Karl Jährling, Wolfshagen.
Rastenburg, den 24. Juni 1944.
8 8 Amtsgericht. Riesa.
Genossenschaftsregister Amtsgericht Riesa. Erloschen:
20. Juni 1944. Gn.⸗R. 39. Firma Sozial⸗Gewerk Strehlaer Handwerker, eingetragene Genossenschaft mit be⸗
schränkter Haftpflicht zu Strehla/ Elbe.
Durch Beschluß der außerordentlichen Generalversammlung vom 4. Novem⸗ ber 1943 ist die Genossenschaft Sozial⸗ Gewerk Strehlaer Handwerker, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Strehla a. d. Elbe — eingetragen auf Blatt 39 des Genossen⸗ schaftsregisters des Amtsgerichts Riesa — als übertragende Genossenschaft auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 4. Oktober 1943 mit der Ge⸗ nossenschaft: „Soz'al⸗Gewerk Oschatzer Handwerker, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Hafth licht in Oschatz“ — eingetragen au latt 33 des Genossenschaftsregisters des Amts⸗ gerichts Oschatz — als übernehmende Genossenschaft verschmolzen worden. Die Firma ist erloschen. 86
Rügenwalde. 17f4042] Genossenschaftsreg.⸗Eintrag. Nr. 4 bei der Ländlichen Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Lanzig, e. G. m. b. H. in Lanzig, vom 23. 6. 1944: Statuten⸗ änderung vom 10. Juni 1944. Die Firma ist geändert in: Raiffeisenkasse Lanzig, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Amtsgericht Rügenwalde.
Schlochau. [4043] Der Sampohler Darlehnskassenverein, e. G. m. u. H. in Sampohl, — Nr. 5 des Genossenschaftsregisters — ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 4. Juni 1944 im Titel in „Raiffeisen⸗ kasse Sampohl eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ ge⸗ ändert worden. Dieses ist im Genossen⸗ schaftsregister eingetragen. Amtsgericht Schlochau, 20. Juni 1944.
sSchweidnitz. 114091]
Die im hiesigen Genossenschafts⸗ register unter Nr. 11 eingetragene Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetr. Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Oberweistritz, Kreis Schweidnitz, ist durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 13. 5. 1944 in „Raiffeisen⸗ kasse, eingetragene Genossenschaft mit beschr. Haftpflicht“ abgeandert. Ein⸗ getragen am 22. Juni 1944. Amts⸗ gericht Schweidnitz. (5 Gn.⸗R. 11 a.)
Stettin. [4092]
In das Genossenschaftsregister ist veute bei Nr. 274 (Lieferungsgenossen⸗ chaft der Pommerschen Damen⸗ und Wäscheschneider und Sticker e. G. m. b. H., Stettin) eingetragen: Die Ge⸗ nossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 16. Februar 1944 aufgelöst. ““
Stettin, den 17. Juni 1944.
Amtsgericht.
Treptow, Rega. 4095] Gn.⸗R. 30 Ländliche Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Voigtshagen. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 30. 5. 1944 ist die Firma der Genossenschaft geändert in: Raiffeisenkasse Voigts⸗ hagen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Amtsgericht Treptow, 21. Juni 1944. Weida, [4045] Amtsgericht Weida, den 17. Juni 1944. Veränderung:
Gen.⸗R. 20 Dreitzscher Spar⸗ und Darlehnskassenverein e. G. m. b. H. in Dreitzsch. Firma ist geändert in Raiff⸗ eisenkasse e. G. m. b. H. in Dreitzsch.
Wittmund. [4096]
In das hiesige Genossenschaftsregister Nr. 31 ist eingetragen, daß die Spar⸗ und Darlehnskasse Marcardsmoor, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Marcards⸗ moor, sich in eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt het und jetzt die Firma Raifseisenkasse
arcardsmoor, eingetragene Genossen⸗ sen mit beschränkter Haftpflicht, ührt.
Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn G“ binnen sechs Monaten nach der ekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Amtsgericht Wittmund, 13. Juni 1944.
Zossen. s4046]
In unser Hägrssschatg wurde unter Nr. 25 bei der ilch⸗ lieferungsgenossenschaft Wünsdorf ein⸗ getragen:
Firma und § 1 des Statuts sind ge⸗ ändert durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 4. 6. 1944. Die Firma lautet jetzt: Raiffeisen⸗Milchverwertun Wünsdorf, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.
Amtsgericht Zossen.
5. Musterregister
Erfurt. (409. In unser Musterregister Nr. 664 ist bei der Firma Wilhelm Siegfried⸗ Stiftung im Wilhelm⸗Siegfried⸗Werk Zander & Co., Erfurt, bezüglich der am 24. Juli 1934 geschützten vier Relief⸗Präge⸗Muster für die Deckel von Schreibmappen eingetragen: Die Ver⸗ längerung der Schutzfrist auf weitere füͤn Jahre ist am 20. Juni 1944, 8 Uhr 30 Minuten, angemeldet. Erfurt, den 21. Juni 1944. -Das Amtsgericht. Abt. 14.
72. Konturse und Veragleichssachen
Berlin. 88 4098] Ueber das Vermögen der „Detog“ Deutsche Torfverwertungsgesellschaft mit beschränkter Haftung in Berlin⸗Grune⸗ wald, Trabener Str. 9, zur Zeit in Tempelburg i. Pom., ist heute, 12,30 Uhr, das Anschluß⸗Konkursverfahren eröffnet worden. — 351 N. 12. 44 — Verwalter: Kaufmann Ernst Fwecsr Berlin⸗Halensee, Joachim⸗Friedrich⸗ Straße 5. Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis 9. 8. 1944. Erste ““ r.28. 7. 1944, 12,15 Uhr. Prüfungstermin am 20. 9. 1944, 12 Uhr, im Gerichts⸗ ebäude, Berlin⸗Charlottenburg, Tege⸗ ee Weg 17/20, II. Stock, Zimmer 279. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis 9. 8. 1944. ;
Berlin, den 26. Juni 1944.
Amtsgericht Berlin. Abt. 351.
Berlin. 4099] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Kaufmanns Philipp von Skene, Charlottenburg, Sophienstraße Nr. 26/27, ist nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden. Berlin, den 21. Juni 1944. Amtsgevicht Berlin. Abt. 3593.
8. Verschiedenes
Frankfurt, Oder. [4100] Bekanntmachung!
Der in km 27,2 der Strecke Guben — Forst (Lausitz) zwischen den Pfer Guben und Schlagsdorf gelegene
etriebsbahnhof Kaltenborn wird ab
15. 7. 1944 als Tarifbahnhof für den
Personenverkehr erklärt. Die Abferti⸗ gung von Gepäck und Expreßgut ist ausgeschlossen. Es halten die Personen⸗ züge 1262, 1261, 1270 und 1271. Zur Bedienung des Verkehrs ist der Halte⸗
Die Entfernungen betragen zwischen: Guben und Kaltenborn 3,40 km, Kaltenborn und Schlagsdorf 3,37 km. Frankfurt (Oder), den 15. Juni 1944.
Deutsche Reichsbahn. Reichsbahndirektion Osten.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag:
Prasident Dr. Schlange in Potsdam,
verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil:
Rudolf Lantzsch in Berlin S8W 68 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei GmbH., Berlin 2
Preis dieser Nummer: 10 ℳ
8
Bahn⸗
punkt besetzt. Umsteigemöglichkeit zur
Strecke Guben -—Cottbus besteht nicht.
1
8r. g.⸗
er Reichsanzeiger
Erscheint an jedem Wochentag abends.
h „Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 Nℳ. zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzelgenstelle monatlich 1,90 A,ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Verlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW68, Wilhelmstr. 30/31. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 ⁷pf. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
eseseren für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ Zeile 1,10 ℛ ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 ℛℳ. — Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW6 8, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig bruckreif ein⸗ zusenden, isvesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. — Pesristete Anzeigen müssen †9 Tage vor dem Einrcückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Nr. 145 Fernfprech⸗Sammel⸗Nr.⸗ 19 42 35 Berlin, Freitag, den 30. Juni, abends
Reichsbankgirwokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21
12
Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich
Anordnung Nr. 54 (FA 1) I. Neufassung des Leiters des Hauptausschusses „Elektrotechnik“ über die Bewirtschaftung elektrischer Maschinen, (Motoren, Generatoren, Umformer,
einfachen ein⸗ oder zweischeibigen Schleifmaschinen) sowie von Elektrowerkzeugen einschließlich Elektrowerkzeugen mit biegsamer Welle. Vom 27. Juni 1944.
Durchführungsanordnung Nr. 1 zur Anordnung Nr. 54 (FA 1) I. Neufassung des Leiters des Hauptausschusses
FElektrotechnik“ über die Bewirtschaftung elektrischer Maschinen (Motoren, Generatoren, Umformer, einfachen ein⸗ oder zweischeibigen Schleifmaschinen) sowie von Elektrowerkzeugen einschließlich Elektrowerkzeugen mit biegsamer Welle, vom 27. Juni 1944. Vom 27. Juni 1944.
Amtliches
Deutsches Reich
Anordnung Nr. 54 (FA 1) I. Neufassung des Leiters des Hauptausschusses „Elektrotechnik“ über die Bewirtschaftung elektrischer Maschinen (Motoren, Gene⸗ ratoren, Umformer, einfachen ein⸗ oder zweischeibigen Schleifmaschinen) sowie von Elektrowertzeugen einschließlich „Elektrowerkzeugen mit biegsamer Welle
Vom 27. Juni 1944
Auf Vorschlag des Sonderrings „Elektrische Maschinen“ im Hauptausschuß „Elektrotechnik“ wird auf Grund der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De⸗ zember 1942 (7GBl. I S. 686) mit Zustimmung des Reichs⸗
ministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:⸗
§ 1 Bestellungen auf neue elektrische Maschinen (Motoren, Generatoren, Umformer, einfache ein⸗ oder zweischeibige Werkstattschleifmaschinen bis zu einem Schleifscheibendurch⸗ messer von höchstens 300 mm einschließlich) sowie auf Elektro⸗ werkzeuge einschließlich der Elektrowerkzeuge mit biegsamer Welle dürfen von Letztverbrauchern mit Ausnahme landwirt⸗ schaftlicher Betriebe nur erteilt und von Herstellern oder Händlern nur angenommen werden, wenn der Letzt⸗ verbraucher eine mit Anerkennungsvermerk versehene Ver⸗ brauchererklärung abgegeben hat. Bestellungen von landwirtschaftlichen Betrieben dürfen nur erteilt und angenommen werden, wenn ihnen ein von der zuständigen Bezirksgruppe der Wirtschaftsgruppe Elektrizitäts⸗ versorgung ausgestellter Bezugschein beigefügt ist (Landwirt⸗ schaftsaktion). Eine Verbrauchererklärung darf von land⸗ wirtschaftlichen Betrieben weder ““ ““ 8bA1““
(1) Bestellungen auf neue elektrische Maschinen (Motoren, Generatoren, Umformer, einfache ein⸗ oder zweischeibige Werkstattschleifmaschineen bis zu einem Schleifscheibendurch⸗ messer von höchstens 300 mm einschließlich) und Elektro⸗ werkzenge einschließlich der Elektrowerkzeuge mit biegfamer Welle dürfen von Wiederverkäufern nur erteilt und vom Her⸗ steller nur angenommen werden, wenn der Wiederverkäufer der Bestellung entweder eine mit Anerkennungsvermerk ver⸗ sehene Verbrauchererklärung, deren Anerkennungsdatum nicht älter als sechs Monate ist, mit ausgefüllter Wiederverkäufer⸗ erklärung oder die im § 5 vorgesehene Erklärung des Be⸗ stellers oder einen von der zuständigen Bezirksgruppe der
83 g. 88
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Wirtschaftsgruppe Elektrizitätsversorgung ausgestellten Bezug⸗
schein beifügt. 1 G (2) Verbrauchererklärungen, deren Anerkennungsvermerk älter als sechs Monate ist, dürfen den Bestellungen vom
b Wiederverkäufer nicht beigefügt und vom Hersteller nicht angenommen werden.
(3) Die Wiederverkäufererklärung muß derjenige Wieder⸗ verkäufer ausfüllen, der die elektrische Maschine beim Her⸗ steller bestellt.
11) Wiederverkäufer dürfen elektrische Maschinen nur bis zum gleichen Gesamtbetrage an kW⸗Leistung bei Herstellern
bpestellen, wie sie ausweislich der der Bestellung beigefügten Verbrauchererklärungen, Bezugscheine oder Bestellererklärun⸗ gen gemäß § 5 in Auftrag genommen haben.
Dabei dürfen die durch mehrere Verbraucherklärungen, Bezugscheine oder Bestellererklärungen gemäß § 5 nachgewiesenen KkW⸗Leistun⸗
gen zusammengerechnet werden.
(2) Hersteller dürfen Bestellungen von Wiederverkäufern auf elektrische Maschinen nur bis zum gleichen Gesamtbetrage an kwW⸗Leistung annehmen, wie der Wiederverkäufer aus⸗ weislich der der Bestellung beigefügten
8 5 in Auftrag genommen hat. Dabei dürfen die durch
mehrere Verbrauchererklärungen, Bezugscheine oder Besteller⸗ rklärungen gemäß § 5 nachgewiesenen kWo⸗Leistungen zu⸗ sammengerechnet werden.
8
abgegeben noch gefordert Bewirtschaftung
—
Verbraucher⸗ erklärungen, Bezugscheine oder Bestellererklärungen, eeni
HAAk. AErün f. IAn2 —
Bei Bestellungen auf elektrische Maschinen, die Zu⸗ oder Unterlieferungen darstellen (Bestellungen, die nicht vom Letzt⸗ verbraucher erteilt werden), bedarf es der Abgabe einer Ver⸗ brauchererklärung gemäß § 1 und auch eine Wiederverkäufer⸗ erklärung gemäß § 3 nicht, wenn der Besteller die NE⸗Metall⸗ bezugsrechte zur Verfügung stellt und eine Erklärung folgen⸗ den Wortlauts der Bestellung beifügt:
Ich/ wir erkläre(n) hierdurch rechtsverbindlich, daß die bestellte(n) elektrische(ön) Maschine(n) in ein Enderzeugnis eingebaut wird/ werden oder eingeht/ eingehen, für das mir/uns entweder genehmigte Zulassungs⸗ oder Vormerk⸗ scheine vorliegen, oder dessen Herstellung im Rahmen eines mir/uns von der zuständigen Stelle genehmigten Pro⸗ duktionsplanes erfolgt.
Der Leiter des Hauptausschusses „Elektrotechnik“ erläßt die zur Durchführung dieser Anordnung erforderlichen Anord⸗ nungen.
§ 7
Der Leiter des Sonderringes „Elektrische Maschinen“ wird ermächtigt, in besonders begründeten Einzelfällen Ausnahmen
von den Vorschriften dieser Anordnung zuzulassen.
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Zuwiderhandlungen gegen diese Anoxdnung werden nach
den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. 88 öS. 8 d 9 (1) Diese Auordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. .. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: die Anordnung Nr. 54 (FA 1) der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Er⸗ zeugnisse über Verbrauchererklärung bei elektrischen Ma⸗ schinen (Motoren, Generatoren, Umformer und einfache ein⸗ oder zweischeibige Schleifmaschinen) vom 12. Oktober 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 241 vom 15. Oktober 1943)) die I. Ergänzungsanordnung zur Anordnung Nr. 54 (A 1) vom 1. März 1944 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 52 vom 2. März 1944). (3) Diese Anordnung gilt auch in den eingegliederten Ost⸗ gebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs
der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Loth⸗
ringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok-“. Berlin, den 27. Juni 1944. Der Leiter des Hauptausschusses „Elektrotechnik“. . Lüschen.
Durchführungsanordnung Nr. 1 8 zur Anordnung Nr. 54 (FA 1) I. Neufassung des Leiters des Hauptausschusses „Elektrotechnik“ über die elektrischer Maschinen (Motoren, Gene⸗ ratoren, Umformer, einfachen ein⸗ oder zweischeibigen Schleifmaschinen) sowie von Elektrowerkzeugen, einschließlich Elektrowerkzeugen mit biegsamer Welle, vom 27. Juni 1944
(Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 145
vom 30. Juni 1944) Vom 27. Juni 1944 —
Auf Vorschlag des Sonderrings „Elektrische Maschinen“ im Hauptausschuß „Elektrotechnik“ wird auf Grund der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. De⸗ zember 1942 (RGBl. I S. 686) mit Zustimmung des Reichs⸗ ministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:
§ 1
(1) Die Vorschriften der Anordnung Nr. 54 (FA 1) (I. Neu⸗ fassung) des Hauptausschusses „Elektrotechnik“ über die Be⸗ wirtschaftung elektrischer Maschinen (Motoren, Generatoren, Umformer, einfachen ein⸗ oder zweischeibigen Schleifmaschi⸗ nen) sowie von Elektrowerkzeugen einschließlich Elektrowerk⸗ zeugen mit biegsamer Welle vom 27. Juni 1944 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 145 vom 30. Juni 1944) gelten zunächst nur für elektrische Maschinen (Motoren, Generatoren, Umformer bis 300 kW oder kVA bei 1500 U/Min. (bei anderen Drehzahlen errechnet sich die obere Leistungsgrenze in kwW oder kVaA durch Vervielfachung der Drehzahl mit 0,2), einfache ein⸗ oder zweischeibige Werkstatt⸗ schleifmaschinen bis zu einem Schleifscheibendurchmesser von höchstens 300 mm einschließlich und für Elektrowerkzeuge ein⸗ schließlich der Elektrowerkzeuge mit biegsamer Welle.
(2) Die Vorschriften der Anordnung Nr. 54 (FA 1) (I. Neu⸗ fassung) des Hauptausschusses „Elektrotechnik“ über die Be⸗ wirtschaftung elektrischer Maschinen vom 27. Juni 1944 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 145 vom 30. Juni 1944) gelten nicht für direkte Bestellungen der Wehrmacht, der Waffen⸗“% und für Ausfuhraufträge.
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1(1) Für die Verbrauchererklärung bei Motoren, Gene⸗ (ratoren, Umformern, einfachen ein⸗ oder zweischeibigen Werk⸗
stattschleifmaschinen ist das in der Anlage A abgedruckte
Muster zu verwenden.
(2) Bis auf weiteres dürfen noch die durch die Anordnung Nr. 54 (FA 1) über Verbrauchererklärung bei elektrischen Maschinen vom 12. Oktober 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 241 vom 15. Oktober 1943) ein⸗ geführten Vordrucke für Verbrauchererklärungen weiter ver⸗ wendet werden. Die Ziffer 5 der Letztverbrauchererklärung ist zu streichen, wenn der Letztverbraucher die NE⸗Metall⸗ bezugsrechte zur Verfügung stellt
(1) Für die Verbrauchererklärung bei Elektrowerkzeugen einschließlich der Elektrowerkzeuge mit biegsamer Welle ist das in der Anlage B abgedruckte Muster zu verwenden. 1
(2) Bis auf weiteres dürfen noch die durch die Anordnung Nr. 54 (FA 1) über Verbrauchererklärungen bei elektrischen Maschinen vom 12. Oktober 1943 (Deutscher Reichsanz. un Preußischer Staatsanz. Nr. 241 vom 15. Oktober 1943) ein geführten Vordrucke für Verbrauchererklärungen verwendet werden. In der Spalte „Schutzart“ ist aber die Bezeichnun des Elektrowerkzeuges, in der Spalte „Leistung“ ist bei Elektro⸗Bohrern, ⸗Schraubern, ⸗Gewindeschneidern der Loch⸗ bzw. Gewindedurchmesser, bei Elektro⸗Schleifern der Scheiben⸗ durchmesser, in der Spalte „Drehzahl“ die Drehzahl an der Arbeitsspindel anzugeben.
§ 4 88
(1) Werden die NE⸗Metalle aus dem Fertigungsteilkontin⸗
gent entnommen, so muß der Hersteller im Teil III Ziff.
der Verbrauchererklärung den NE-Metallbedarf angeben.
(2) Werden die NE⸗Metalle vom Besteller zur Verfügun gestellt, so darf der Hersteller im Teil III Ziff. 2 der Ver brauchererklärung den NE⸗Metallbedarf nicht angeben.
(1) Die kriegswichtige Notwendigkeit der Beschaffung muß geprüft und der Anerkennungsvermerk abgegeben werden:
bei Bestellungen unter RKℳ 10 000,— von der betreuenden
bezirklichen Dienststelle (Landeswirtschaftsamt, Rüstungs⸗ kommando), bei Handwerksbetriehen von der zuständigen
Gauwirtschaftskammer,
bei Bestellungen ⸗von Nℳ 10 000,— und darüber von dem
jenigen Sonderausschuß oder Sonderring im Auftrage und nach Weisung desjenigen Hauptausschusses oder desjenige
Hauptringes, in dessen Bereich die bestellte elektrisch
Maschine oder die bestellten Elektrowerkzeuge eingesetzt wer⸗
den sollen. Besteht kein Ausschuß oder Ring, so hat die
für den Besteller zuständige Gruppe der Organisation der gewerblichen Wirtschaft den Bedarf zu prüfen und die
Anerkennungserklärung abzugeben. Gehört der Besteller
keiner Gruppe der Organisation der gewerblichen Wirt⸗
schaft an, so obliegt die Bedarfsprüfung und Anerkennung der für den Bedarfsfall zuständigen Rohstoffkontingents⸗
Verwaltungsstelle.
§ 6
Soweit noch die durch die Anordnung Nr. 54 (FA 1) vom 12. Oktober 1943 eingeführten Vordrucke verwandt werden ist der Anerkennungsvermerk unter die Letztverbraucher erklärung (Teil I der Verbrauchererklärung) mit folgendem Wortlaut zu setzen:
„Die kriegswichtige Rotwendigkeit der Beschaffung wird anerkannt.“.. (Ort und Datuutum)
Bezeichnung der anerkennenden Stelle Unterschrift b 87 Die Vordrucke für die Verbrauchererklärung sind beim Verkäufer der elektrischen Maschine anzufordern. Die Verkäufer elektrischer Maschinen müssen die Vordrucke beziehen bei der Firma Guth u. Krapp, Berlin 80 16,
(1) Industrielle Hersteller haben die bei ihnen in jedem Monat eingegangenen Verbrauchererklärungen nach Aus⸗ füllung des Abschnittes III laufend, spätestens bis zum 5. des folgenden Monats, der Wirtschaftsgruppe Elektroindustrie, Muskau O. L., Berliner Chaussee 13, einzusenden. Fehl⸗ anzeige ist erforderlich.
(2) Handwerkliche Hersteller haben die bei ihnen in jedem Monat eingegangenen Verbrauchererklärungen nach Aus⸗ füllung des Abschnittes III bis zum 5. des folgenden Monats gesammelt der Reichsgruppe Handwerk, Berlin NW 7, Neu⸗ städtische Kirchstr. 4/5, einzusenden —
Zuwiderhandlungen gegen diese Anor nung werden nach den §§ 10, 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr betrs 6 “ 11X“
Diese Anordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗ tung — sinngemaß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxem⸗ burg sowie im Bezirk Bialystok.
Berlin, den 27. Juni 1944.
Der Leiter des Hauptausschusses „Elektrotechnik“. Lüschen.
Schlesische Str. 30.