1944 / 148 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Jul 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Reichs⸗ Staatsanzeiger Nr. 146 vom 1

Jul

i 1944.

7. Aktiengesellschaften

[4209] Die Hauptversammlung unserer Ge⸗ sellschaft für das Geschäftsjahr 1943 findet am 26. Juli 1944, vormittags 19 Uhr, im Büro des Notars Herrn Fritz Miller, Berlin W, Mohrenstraße Nr. 13/14, statt.

Berlin, den 30. Juni 1944. Grundstücksgesellschaft Gerichtstr. 27 Aktiengesellschaft.

Fritz Wege. Egon Barankewitz.

10. Gesellschaften m. b. H. 14211]

Verteilungsplan für die „Ferrosid“

GmbH., Sosnowitz.

Für die kommissarisch verwaltete 8 Gmb;. ist der Verteilungs⸗ plan aufgestellt und von der Haupttreu⸗ handstelle Ost bestätigt. Die nicht be⸗ vorzugten Gläubiger gehen mangels Masse leer aus. Der Verteilungsplan ist bei der Haupttreuhandstelle Ost, Ra⸗ tibor, O. S., Kleiststraße 13, Baracken, niedergelegt und kann von Gläubigern, die ein berechtigtes Interesse nach⸗ weisen, eingesehen werden. Die bevor⸗ zugten Forderungen werden durch den kommissarischen Verwalter in voller Höhe nebst 4 % Zinsen seit dem 1. 9. 1939 befriedigt.

Gegen die Verteilung kann von Gläu⸗ bigern, deren Forderungen nicht er⸗ loschen sind, Einspruch bei der Haupt⸗ treuhandstelle Ost in Ratibor oder dem Oberlandesgericht in Kattowitz ein⸗ gelegt werden, und zwar

1. von den Inland⸗Gläubigern, denen

ein Auszug aus dem Plan gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 der Schulden⸗ abwicklungsverordnung vom 15. 8.

1941 (RGBl. I S. 516) zugestellt

wurde, binnen einer Abschlußfrist von zwei Wochen seit der Zu⸗ stellung,

2. von anderen Gläubigern innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Monat seit dieser Bekanntmachung.

Die Voraussetzungen des Einspruchs ergeben sich aus § 21 Abs. 2 und 3 der Schuldenabwicklungsverordnung.

Ratibor, den 26. Juni 1944.

Der Beauftragte für den Vierjahres⸗ plan. Haupttreuhandstelle Ost.

11. Genossenschaften

42120

Wir laden hiermit unsere Genossen⸗ schaftsmitglieder zur Teilnahme an der 36. ordentl. Hauptversammlung, die am Mittwoch, den 5. Juli 1944, nachm. 15 Uhr, in der Kassenhalle unseres Ver⸗ waltungsgebäudes, München, Sonnen⸗ straße 2, stattfindet, ein.

Der Aufsichtsrat der Bank für Haus⸗ und Grundbesitz in München e. G. m. b. H.

p

14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise

vom 23.

Wochen-Ubersicht der Deutschen Reichsbank

Gewinn⸗ und Verlustrechnung

.“”“] Schätzungskosten..

73]. Aktiva. Bestand

an Wechseln und Schecks des Reichs.

den sind (deckungsfähige Lombardforderungen. 8 deutschen Scheidemünzen 8 Rentenbankscheinen ... 8 sonstigen Wertpapieren 8 sonstigen Aktiven ..

Passiva. L*““ Rücklagen und Rückstellungen:

a) gesetzliche Rücklagen . . .. b) sonstige Rücklagen und Rückst Betrag der umlaufenden Noten..

Täglich fällige Verbindlichkeiten.. 314

Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen, i Berlin, den 28. Juni 1944.

Puhl. Kretzschmann.

Grevesmühlener

[4115]. Bilanz vom 31

Deckungsbestand an Gold und Devisen . . .

elungen— 8

Juni 1944.

sowie an Schatzwechseln

öee“ 271 795 000 Wertpapieren, die nach § 13 Ziffer 3 angekauft wor⸗

Wertpapiere) ..

. 6 68

150 000 000

. .

1““

m

8 8

Reichsbankdirektorium. Funk.

Wilhelm. Bayrhoffer.

15. Verschiebene Bekanntmachungen Hagelversicherungs⸗ Verein a. G zu Schwerin i. M.

.Dezember 1943.

77 330 000

624 000 8 15 957 000 076 000 8 . e““ 20 427 000 8 1— 526 449 000

150 000 000 806 539 000 34 702 000 000 1““ 6 931 227 000 An eine Kündigungsfrist gebundene Verbindlichkeiten .. . .

Rückversicherungsbeitrag ... . Verwaltungskosten . . . . .. Kosten der Außenorganisation Versicherungssteuer. Oeffentliche Abgaben und Beiträge Soziale Abgaben . . . . .. ... Abschreibungen: N. F. Plan..

Forderungen.. Spenden und Unterstützungen...

Abschreibung auf: Gebäude...

9 833 413 000 b . Inlande zahlbaren Wechseln: R. —,—

8

Entnahme aus der Rücklage für sonstige

Erträge:

Zinsen aus Wertpapieren.

Zinsen aus Hypotheken.. SIS“ Kursgewinne .

Kasse und Postscheckgguthaben ... Bankguthasgen . Beitragsrückstände..... bX“ Hypotheken und Grundschulden... Bestand Steuergutscheine I (Neuer Finam

Abschreibung. .

Hauszinssteuerabgeltung . . . .. Abschrechbutg..ü.

11111616““

Sonstige Forderunge 44“ Deckungsvermögen für Kuhegehaltsverpflichtungen: esssneejhntehhhheee““

Bankanthabeenn Hypotheken und Grundschulden. Forderung an den Verein. 6* bb1“ Hauszinssteuerabgeltung .. .

8

Schwankungsrückstellung . . . . . .. Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Rechnungsabgrenzungsposten . . . .

Franz Seyfried, Veorsitzer.

Zentralhandelsregifter

Besitzwerte.

Srundbest e“

ö1“ Schulden. Hauptrücklage (einschl. Rücklage für sonstige Zwecke)

Rückstellung für Ruhegehaltsverpflichtungen

R.N" 9, 22 046,42 .. 445 856/,62 b 32 930 39 1 390 48371

82 222 27

29 557 50

azpl.) 218 500

27 810

1 314/7

““ 157,68 1“ 162 976,19 96 914,95 12 600,—

25 430,— 5 580,— 318 504 09

2 568 226 76

1 790 132/62 382 208 20 61 140/52

A““

.

Schuld an Deckungsvermögen für Ruhegehaltsverpflichtungen ““ 12 600

3 641 32 318 504/ 09

2 568 22676

Hausverwaltungsüberschuß ...

aus Bankguthaben Wertpapierden... Sypotheln Kursgewinnen . . . . . Hausverwaltungsüberschuß. Zuschu6ßs5

Schwerin, den 20. April 1944. r. Nölting.

Schriften der Versicherungsunternehmung

Schwerin i. M., den 19. April 1944.

2

7

Aufwendungen.

Hauszinssteuerabgeltung

Zuweisung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung Zuweisung zum Ruhegehaltsdeckungsvermögen.. .. Aufwendungen aus dem Ruhegehaltsdeckungsvermögen: 1S.r dJe. -ehaee111“X“] Hauszinssteuerabgeltung

Zuweisung zur Rückstelluug...

träge. Beitee de. Meitglieher. ..

Versicherungsscheingebühren . 8 Einbehaltene Abzüge § 44 AVB. .. . 2 Entnahme aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung.

Entnahme aus der Schwankungsrückstellung

Zinsen aus Bankguthaben und von den Versicherten

Auflösung der Rückstellung K. W. V. § 22 . . Erträge aus dem Ruhegehaltsdeckungsvermögen:

Mecklenburgische Treuhand⸗Gesellschaft mit beschräntter Haftung, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. 1X“ Deutler, Wirtschaftsprüfer.

. 2„

126 266

29 099 8 6 798 . 3 531 8 10 500 3 700 3 090

25 357 1 358 048

967 336 21 714 . 46 940 1 2 624 52 788 891-“ 4 501 134 973

8 471 61 503

25 357 36 1 358 048737

Grevesmühlener ealnerseWernangs a. G. zu Schwerin i. M.

Bernett.

Prüfungsvermerk. Nach pflichtmäßiger Prüfung auf Grund der Bücher und der

sowie der vom Vorstand erteilten Aufklä⸗

rungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Rechnungsabschluß und der Jahresbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.

2

eraunschweigischer ritterschaftlicher Freditverein, Wolfenbüttel. Hinweis.

Im Hannoverschen Kurier Han noverschen Tageblatt Nr. 175. vom 27. Juni 1944 ist eine Bekanntmachung über die durch den Herrn Reichswirt⸗ schaftsminister angeordnete prospektfreie

Einführung von Rℳ 108 900,— 4 % Reichsmark⸗Pfandbriefen von 1940 II. Ausgabe des überschriebenen Kredit⸗ vereins an der Niedersächsischen Bärse zu Hannover erschienen. Wolfenbüttel, im Juni 1944. Braunschweigische ritterschaftliche Kreditkommission.

Wätjen. von Campe. von Goßler.

1. Handelsregister,

2. Güterrechtsregister,

3. Vereinsregift 4. Genossenschaf

ger, tsregister,

5. Musterre gister, 6. Urheberrechtsen tragsrolle,

7. Konkurse und Vergleichsfachen. 8. Verschiedenes.

1. Handelsregifter

ür die Angaben in 7 ) wtrd eine Gewähr oie Richtigkeit seitens der Fecgikerserecähr nicht übernommen.

Bielitz. [4167] Handelsregister Amtsgericht Bielitz, den 23. Juni 1944. Veränderung:

B 19 „Silesia“ Bergbau⸗Aktiengesell⸗ schaft in Dzieditz. Durch Hauptver⸗ sammlungsbeschluß vom 19. 6. 1944 ist die Umwandlung der Gesellschaft auf Grund des Gesetzes vom 5. 7. 1934 durch Uebertragung ihres Vermögens unter Ausschluß der Abwicklung auf den Hauptgesellschafter, die „Energieversor⸗ Fung Oberschlesien Aktiengesellschaft“ in Kattowitz beschlossen worden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der Gesellschaft steht es frei, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, binnen 6 Monaten seit dieser Bekanntmachung Sicherheitsleistung zu verlangen.

Bonn. In das Handelsregister Abt. A Nr. 3271 ist am 26. 6. 1944 bei der Firma Heinrich Rochert in Godesberg eingetragen worden: Die Prokura der Ehefrau Heinrich Rochert, Sophie geb. Dötsch, ist erloschen. 3 Amtsgericht, Abt. 5 b, Bonn.

[4168]

Hof. [4170]

Amtsgericht Hof, 27. Juni 1944.

A 1/147 „Wilhelm Heibl“ in Selbitz. Prokura des Oskar Nestler erloschen. Heibl, Rosa, geb. Weber, Ingenieurs⸗ ehefrau, Einzelprokuristin.

Zossen. [4127]

In unser Handelsregister A ist am 22. Juni 1944 bei Nr. 166 Apotheke

Cott bus.

heute genossenschaft Cottbus eingetragene Ge⸗ nossenschaft ees in Cottbus eingetragen wor⸗ een: „Raiffeisen⸗Molkerei tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Cottbus“.

Fürstenberg, Oder.

heute folgendes eingetragen:

4. Genossenschafts⸗ reuaifter Anklam. [4128]

Die Molkerei⸗Genossenschaft Medow, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Medow (Nr. 9 des Genossenschaftsregisters), heißt jetzt: „Raiffeisen⸗Molkerei Medow, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Medow.“ Anklam, den 22. Juni 1944.

Das Amtsgericht.

Anklam. [4129]

Die Ländliche Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Leopoldshagen, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Leopoldshagen (Nr. 12 des Ge⸗ nossenschaftsregisters), heißt jetzt: „Raiffeisenkasse Leopoldshagen, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Leopoldshagen.“

Anklam, den 22. Juni 1944.

Das Amtsgericht.

8 8 14130] In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 160 Neue Molkerei⸗ mit

beschränkter Haft⸗

Die ist geändert in

Cottbus einge⸗

Firma

Cottbus, den 26. Juni 1944. Amtsgericht.

4. [4131] Im Genossenschaftsregister Nr. 6 ist

„Raiffeisenkasse Ziebingen, einge⸗

Heinrich Weiß, Sperenberg, als ihr In⸗ haber Apotheker Dr. Wilhelm Schultze, Sperenberg, und ferner eingetragen wovnden, daß der Uebergang der im Be⸗ trieb des Geschäfts begründeten Schul⸗ den bei Pachtung durch Dr. Schultze ausgeschlossen ist.

tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“, Ziebingen, Kreis West⸗ sternberg. Das Statut ist in der Generalver⸗ sammlung vom 17. Juni 1944 im § 1 (Firma) geändert worden.

Amtsgericht Zossen.

Greifenhagen. ¼ 132]

In unserm Genossenschaftsregister ist heute bei der unter Nr. 1 einge⸗ tragenen Volksbank Greifenhagen e. G. m. b. H. in Greifenhagen folgendes eingetragen worden:

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 12. April 1944 ist der § 7 Abs. 2 der Satzung (Eintrittsgeld) ge⸗ strichen.

Greifenhagen, den 24. Juni 1944.

Amtsgericht.

[4133] Gn.⸗R. 95 Mblkereigenossenschaft Hal⸗ berstadt und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Halberstadt.

Die Genossenschaft ist gemäß § 2 und 3 des Gesetzes über die Auflosung und Löschung von Gesellschaften und Genossenschaften vom 9. Oktober 1934 von Amts wegen gelöscht.

Halberstadt, den 26. Juni 1944.

Amtsgericht. Abt. 9.

Landsberg, Warthe. [4135] Genossenschaftsregistereintragung bei Gn.⸗R. 26 Zantocher Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Zantoch. Durch Beschluß der Generalversamm lung vom 3. Juni 1944 ist das Statut zu § 1 (Firma) geändert in: Raiff⸗ eisenkasse Zantoch, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.

Sitz bleibt Zantoch. Landsberg (Warthe), 22. Das Amtsgericht.

Juni 1944.

Leonberg. Amtsgericht Leonbexg. Genossenschaftsregister. Am 24. Juni 1944 wurde bei Nr. 77 Band IV folgende Aenderung einge⸗ tragen: Sozialgewerk der DAF. (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Leon⸗ berg, e. G. m. b. H., Leonberg. Statut vom 8. 3. 1944. Der Gegenstand des

[4136]

Penig. [4138] Amtsgericht Penig Genossenschafts⸗ register.

Veränderung: Eingetragen am 23. Juni 1944.

Gn.⸗R. 21 Sozial⸗Gewerk Peniger Handwerker, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Penig. „Die Genossenschaft ist zufolge Be⸗ schlusses der Generalversammlung vom 14. November 1943 mit dem Sozial⸗ Gewerk Burgstädter Handwerker, e. G. m. b. H. in Burgstädt (Amtsgericht Burgstädt) verschmolzen worden.“ Es wird darauf hingewiesen, daß den Gläubigern des Sozial⸗Gewerks Peniger Handwerker, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung bei dem Sozial⸗Gewerk Burgstädter Handwerker zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten ist, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Perleberg. [4139] Gn.⸗R. 1 Laaslicher Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse, e. G. m. u. H., Laaslich. Die Firma lautet jetzt: Raiffeisenkasse Laas⸗ lich, e. G. m. b. H. Die Haftsumme beträgt 500,— H.ℳ je Geschäftsanteil. Amtsgericht Perleberg, 27. Juni 1944. Sondershausen. C4n1 409 Bekanntmachung. Nr. 4 Otterstedter Spar⸗ und Darlehnskassenverein, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, Otterstedt. Durch Beschluß einer Mitgliederversammlung vom 7. 11. 1943 ist die Satzung abge ändert und völlig neu gefaßt, Der Name der Genossenschaft ist geändert in: Raiffeisenkasse, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Otterstedt. Gegenstand des Unternehmens ist Betrieb einer Raiff⸗ eisenkasse: 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kredit⸗Verkehrs und zur Förderung des Sparsinns, 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaft⸗ licher Bedarfsartikel und Absatz land⸗ wirtschaftlicher Erzeugnisse), 3. zur Förderung der Maschinenbenutzung.

Fürstenberg (Oder), 26. Juni 1944. mumtsgericht.

Unternehmenss ist dem Wortlaut nach geändert. 1

Sondershausen, den 27 Januar 1944.

Stralsund. 14141] 2 Gn.⸗R. 8 Ländliche Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse, e. G. m. b. H. in Brands⸗ hagen. Die Firma lautet jetzt: Raiff⸗ eisenkasse Brandshagen, Kreis Grimmen, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, Brandshagen. Amtsgericht Stralsund, 21. Juni 1944.

Winsen, Luhe. (4149]

In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 82 bei der Spar⸗ und Darlehnskasse Luhdorf, e. G. m. u. H. in Luhdorf, folgendes eingetragen worden: Die Genossenschaft mit unbe⸗ schsaig ter Haftung ist durch Beschluß er Generalversammlung vom 22. April 1944 in eine Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht umgewandelt wor⸗ den. Die Firma lautet jetzt: „Spar⸗ und Darlehnskasse Luhdorf, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ in Luhdorf. Infolge Ab⸗ änderung der Haftart sind einige Be⸗ stimmungen der Satzung abgeändert worden. Den Gläubigern der Genossen⸗ schaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Amtsgericht Winsen/ L., 6. Juni 1944.

5. Musterregister

Cottbus. [4190] Im Musterregister ist bei Nr. 829 Burk & Braun, Cottbus eingetragen worden: Die Verlängerung der Schutz⸗ frist um weitere fünf Jahre ist 25. Juni 1944, 986 Uhr, angemeldes. Cottbus, den 28. Juni 1944. Amtsgericht.

IIüam

Verantwortlich für den Amtlichen und Nigtamt⸗

lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Prasident Dr. Schlange in Potsdam,

verantwortlich für den Wirtschaftsteil und hen

übrigen redaktionellen Teil: 8

Rudolf Lantzsch in Berlin SW G9

Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeset GmbH., Berlin

Amtsgericht.

Preis dieser Nummer:

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856

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Erscheint an jedem Wochentag abends.

Anzeigenstelle mon

kosten 10 Tp.

be eetesgechnchedhe Aen 2,30 567 zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der heheeh. ncch . Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW68, Wilhelmstr. 30/31. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilogen Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

1e⸗

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eis für den Naum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ 72 ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 2ℳ. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW768, Wilhelmftr. 30/31, an. wnS sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗ insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Zage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

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35

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Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Poftscheckkonto: Berlin 418 21

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2*

Erxequcturerteilung.

6 147 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 88

Deutsches Reich

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.

Erlöschen einer Exequaturerteilung.

über Planung, Beschaffung und Bewirtschaftung der Fertigungsmittel. Vom 16. Juni 1944.

Anordnung zur Durchführung der Anordnung über Planung, Beschaffung und Bewirtschaftung der Fertigungsmittel. Vom 16. Juni 1944.

Anordnung 3 zur Durchführung der Anordnung 1/43 des Be⸗ vollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Maschinenbau über die Auftragsregelung für Härteprüf⸗ maschinen und ⸗geräte. Vom 29. Juni 1944. 1

Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Darmstadt über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. 1

Bekanntmachung über die Ausgabe des Reichsgesetzblatts Teil I Nr. 28.

Der heutigen Ausgabe liegt als Sonderbeilage das Sachverzeichnis L 1“ für das 1. Halbjahr 1944 bei.

Amtliches Deutsches Reich

Der Führer hat den Vortragenden Legationsrat Dr. Hans 1 zum Generalkonsul des Großdeutschen Reich Göteborg ernannt.

Dem Generalkonsul des Unabhängigen Staates Kroatien in München, Jakov Machiedo de Palilo, ist namens des Reichs unter dem 16. Juni 1944 das Exequatur erteilt

Das dem Generalkonsul des Unabhängigen Staates Kroatien in München, Dr. Nikola Rusinovié, namens des Reichs unter dem 13. Oktober 1943 erteilte Exequatur It erkoche y 114“

8 Anordnung

über Planung, Beschaffung und Bewirtschaftung der Fertigungsmittel

Vom 16. Juni 1944

Die Anforderungen der Bedarfsträger und Betriebe an E11“ entsprechen nach den in den letzten

onaten vorgenommenen Prüfungen nicht immer dem tat⸗ sächlichen Bedarf und gleichen sich nur zögernd und stark ver⸗ spätet der jeweils geänderten Programmlage an. Ungerecht⸗ fertigte Anforderungen an Fertigungsmitteln führen zu unechten Bedarfszahlen und falscher Planung der Fertigungs⸗ mittelerzeugung, unberechtigter Inanspruchnahme von Werk⸗ stoffen und Arbeitskräften und schließlich zu unrationellem Einsatz der Fertigungsmittel.

Um dieser Entwicklung zu steuern und den wirtschaftlichen Einsatz aller Fertigungsmittel zu erreichen, bedarf das gegen⸗ wärtige Verfahren zur Ermittlung und Deckung des Bedarfes eines weiteren Ausbaues.

Zur straffen Regelung der Planung, Herstellung und Be⸗ wirtschaftung der Fertigungsmittel und um jede eigennützige Hortung von Fertigungsmitteln zu verhindern, wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I, S. 686) in Verbindung mit der ersten Verordnung zur Durchführung des Erlasses des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 6. September 1943 (RGBl. I, S. 531) angeordnet:

Begriffsbestimmung Unter Fertigungsmitteln sind zu verstehen: a) Maschinen für Metall⸗ und Holzbearbeitung (Werk⸗ zeugmaschinen) b) Lehren, Werkzeuge, einschließlich Schleifmittel und Vorrichtungen

c) Sonstige Fertigungseinrichtungen nach folgender Auf⸗

stellung:

Industrie⸗ und Widerstandsöfen Elektrische und autogene Schweiß⸗ aanlagen *8

Oberflächenbehandlungsanlagen Fertigungsfördermittel, wie Förderbänder, Trans⸗ portkarren u. ä. (nicht Krananlagen

§ 2 Sachlicher Geltungsbereich (1) Die Bestimmungen dieser Anordnung finden vorerst

1

Schneid⸗

(2) Im Bedarfsfall kann die Anordnung durch das Rüstungslieferungsamt auch auf Fertigungsmittel nach § 1 c) ausgedehnt werden 8 3

Bedarfsermittlung *

(1) Der Bedarf an Fertigungsmitteln wird ausschließlich durch zweckentsprechende Fertigungsprogramme der Betriebe bestimmt und ist von diesen verantwortlich zu ermitteln. Die Betriebe haben diesen Bedarf bei den für die betreffenden Fertigungen zuständigen Produktionslenkungsstellen (Sonder⸗ ausschüsse, Sonderringe, Gruppen usw.) anzumelden. 9 (2) Der Bedarf an Fertigungsmitteln, die gleichzeitig für die Fertigung mehrerer Produktionslenkungsstellen eingesetzt werden sollen oder für eine Fertigung, die von keiner Pro⸗ duktionslenkungsstelle betreut wird, ist bei der zuständigen Rüstungsdienststelle (Rüstungskommando) anzumelden. Diese nimmt insoweit die Aufgaben einer Produktionslenkungsstelle wahr (s. § 4, Abs. 1). 1

(3) Der Bedarf an Fertigungsmitteln der öffentlichen Bedarfsträger (z. B. Werkstatt⸗ oder Nachschubbedarf der Wehrmacht, %, OT., Reichsbahn, Reichspost, Gemeinden und Gemeindeverbänden usw.) ist von deren zentralen Erfassungs⸗ stellen beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion (Rüstungslieferungsamt, „Fertigungsmittelbewirtschaftung“) anzumelden. 8 Vorprüfung

(1) Die Bedarfsanforderungen der Betriebe sind von den Produktionslenkungsstellen nach Richtlinien des Rüstungs⸗ lieferungsamtes vorzuprüfen. .

(2) Zu diesem Zweck hat jede Produktionslenkungsstelle einen „Arbeitsstab Fertigungsmittel“ einzurichten, solange und insoweit Fertigungsmittelbedarf besteht. Der Arbeitsstab ist vom Leiter der Produktionslenkungsstelle zu berufen. Ihm gehören die bereits vorhandenen Maschinen⸗, Lehren⸗ und Werkzeugbewirtschafter an.

Bedarfsplanung

(1) Die Produktionslenkungsstellen geben die vorgeprüften Anforderungen an das Rüstungslieferungsamt („Fertigungs⸗ mittelbewirtschaftung“) weiter, das nach seinem Ermessen die Anforderungen nachprüfen läßt.

(2) Das Rüstungslieferungsamt („Fertigungsmittelbewirt⸗ schaftung“) stimmt den Bedarf mit den Erzeugungsmöglich⸗ keiten der Fertigungsmittelindustrie ab und teilt den für die einzelnen Produktionslenkungsstellen zuständigen Haupt⸗ bedarfsträgern (Aemter des Reichsministeriums für Rüstung und Kriegsproduktion) und den öffentlichen Bedarfsträgern eine der Fertigungsmittelerzeugung entsprechende Bestell⸗ höchstmenge zu.

. Die Hauptbedarfsträger und die öffentlichen Bedarfs⸗ träger haben entsprechend der zugelassenen Bestellhöchstmenge die Anforderungen nach ihrer Dringlichkeit abzudecken.

§ 6 Zuteilung der Rohstoffe

(1) Das Rüstungslieferungsamt („Fertigungsmittelbewirt⸗ schaftung“) erhält die für die Erzeugung der Fertigungsmittel exforderlichen Rohstoffkontingente zugeteilt. Die Blechbestell⸗ rechte für die Fertigung von Werkzeugmaschinen werden dem Rüstungslieferungsamt insgesamt zugeteilt.

(2) Die in § 1 a) genannten Fertigungsmittel (Werkzeug⸗ maschinen) dürfen vom Hersteller den Bestellern nur gegen Uebertragung der erforderlichen Eisenbezugsrechte ausgeliefert werden. Hierbei brauchen entgegen der Anordnung EIS der Reichsstelle für Eisen und Metalle vom 8. Dezember 1943 keine Blechbestellrechte von den Bestellern an die Hersteller übertragen werden.

§ 7

Beschaffung und Bewirtschaftung von Werkzeugmaschinen

(1) Das Rüstungslieferungsamt kann anordnen, daß bestimmte Aufträge auf Werkzeugmaschinen von der Betriebs⸗ mittel⸗GmbH. (Rüstungskontor) oder von anderen beauf⸗ tragten Stellen an die Hersteller erteilt werden dürfen.

(2) Nach Bedürfnis können Werkzeugmaschinen den Be⸗ trieben zu Bedingungen, die das Rüstungslieferungsamt mit der Betriebsmittel⸗GmbH. festsetzt, vermietet werden.

(3) Die Bedarfsbetriebe haften für die pflegliche und sach⸗ gemäße Behandlung der gemieteten Maschinen.

(4) Das Rüstungslieferungsamt kann Werkzeugmaschinen jederzeit entsprechend der Dringlichkeit einem anderen Be⸗ darfsbetrieb als dem anfordernden zuweisen.

§ 8 6 Schlußbestimmungen 8 Die erforderlichen Vorschriften zur Durchführung dieser Anordnung erläßt der Chef des Rüstungslieferungsamtes. § 9

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung und die zu ihrer Durchführung ergehenden Bestimmungen werden nach

I1 8 8

nur auf die in § 1 a) und b) aufgeführten Fertigungsmittel

Anwendung. Eö“ 8 2 111ö1“ 1“ 1Ia“

den §§ 10, 12 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

1I“

§ 10 Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1944 in Kraft. Berlin, den 16. Juni 1944. b Der Reichsmsister für Rüstung und Kriegsproduktion nera⸗ ächtigte für Rüstungsaufgaben im jahresplan.

Speer.

und Vier⸗

zur Durchführung der Anordnung über P anung, Beschaffung und Bewirtschaftung der Fertigungsmittel 8 Vom 16. Juni 1944 Auf Grund § 8 der Anordnung über Planung, schaffung und Bewirtschaftung der Fertigungsmittel

Be⸗

vom

16. Juni 1944 wird angeordnet:

Abgrenzung

(1) Die Bestimmungen dieser Anordnung gelten nur für die bisher vormerkscheinpflichtigen Maschinen für Metall⸗ und Holzbearbeitung (in nachfolgendem Werkzeugmaschinen genannt).

(2) Für die Bewirtschaftung werden von Werkzeugmaschinen unterschieden: Klasse A: Universalmaschinen Kennzeichen: Vielseitige Bearbeitungsmöglichkeit,

Produktionskraft. 1 Hauptanwendungsgebiet: Einzelfertigung. (Bearbeitung ver schiedener Werkstücke in häufigem Wechsel.) Klasse B: Mehrzweckmaschinen und Aufbauein⸗ heiten. Kennzeichen: Begrenzter kraft. Hauptanwendungsgebiet: Fli arbeitung gleichartiger Werkstücke Wechsel.) Klasse C: Sondermaschinen (Einzweckmaschinen). Kennzeichen: Werkstückgebundener Arbeitsbereich, höchste Produktionskraft. Hauptanwendungsgebiet: Massen⸗ und Fließfertigung. 8 Anforderung

(1) Der Hersteller hat für jede Maschine der Klassen A, B und C einen An forderungsschein in dreifacher Ausfertigung nach Ausfüllung der Seite 1 dem Bedarfs⸗ betrieb zu übersenden.

(2) Der Bedarfsbetrieb hat Seite 2 des Anforderungs⸗ scheines auszufüllen und die drei Ausfertigungen einzureichen: 222) bei Bedarf an Werkzeugmaschinen für Fertigungen,

die von bestimmten Produktionslenkungsstellen (Sonderausschuß, Sonderring, Gruppe) betreut werden, an den „Arbeitsstab Fertigungsmittel“ der zuständigen Produktionslenkungsstelle,

b) bei Bedarf an Werkzeugmaschinen, die gleichzeitig für die Fertigung mehrerer Produktionslenkungsstellen eingesetzt werden sollen und bei Bedarf an Werkzeugmaschinen für eine Fertigung, die von keiner Produktionslenkungsstelle betreut wird, an das zuständige Rüstungskommando als Produktions⸗ lenkungsstelle,

c) bei Bedarf an Werkzeugmaschinen für Werkstätten oder Nachschub der öffentlichen Bedarfsträger (Wehrmacht,

„OT., Reichsbahn, Reichspost, Gemeinden usw.) an die zentralen Erfassungsstellen dieser Bedarfsträger als Produktionslenkungsstellen.

Rüstungskommandos und zentrale Erfassungsstellen der öffentlichen Bedarfsträger werden im nachfolgenden ebenfalls als „Produktionslenkungsstellen“ bezeichnet.

§ 3 Bedarssprüfung

(1) Der Betriebsführer des Bedarfsbetriebes hat die Maschinenanforderungen zu prüfen und auf jedem Anforde⸗ rungsschein (in dreifacher Ausfertigung) die Erklärung auf Seite 2 zu unterzeichnen.

(2) Beim Bedarfsbetrieb sowie bei der Produktions⸗ lenkungsstelle hat eine Prüfung des Bedarfs nach den hierzu von der „Fertigungsmittelbewirtschaftung“ des Rüstungs⸗ lieferungsamtes vee enen

„Richtlinien zur Ermittlung und Prüfung des Maschinenbedarks für die Durchführung der Rüstungsprogramme“

künftig drei Klassen

normale

Arbeitsbexreich, hohe Produktzons⸗

Serien⸗ und Fließfertigung. (Be⸗ in seltenem

.“ 8

zu erfolgen.

(3) Die „Prüfstelle“ der Fertigungsmittelbewirtschaftung nimmt auf Weisung des Chefs des Ruͤstungslieferungsamtes oder im Auftrag der „Maschinenstelle“ eine Nachprüfun

An