und Staatsanzeiger Nr. 148 vom 4. Juli 1944. S. 4
[4290) Oeffentliche Zustellung.
2. R. 134/44. Die Ehefrau Helene Heczko, geborene Bujok, wohnhaft in Brenna Nr. 403, Kreis Teschen, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Jirasek in Teschen, klagt gegen ihren Ehemann Georg Heezko, Steinmetzer, früher in Brenna Nr. 403, Kreis Teschen, zur Zeit unbekannten Aufent⸗ halts, wegen Ehescheidung mit dem An⸗ trage auf öffentliche Zustellung der Klage. Die Klägerin ladet den Beklag⸗ ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Teschen, Töpfer⸗ straße Nr. 8, 2. Stockwerk, Zimmer Nr. 133, auf den 16. August 1944, 9,30 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen und etwaige gegen die Behauptungen der Klägerin vorzubringende Einwendun⸗ gen und Beweismittel unverzüglich durch den zu bestellenden Anwalt dem Gericht in einen Schriftsatz mitzuteilen.
Teschen, O. S., den 17. Juni 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[4390] Oeffentliche Zustellungen.
Es klagen: 1. Umsiedlerine Wally. Kelberin geb. Friedrichs in Bormes/ Var, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Geschke, Berlin, gegen Paul Kelberin, früher Berlin, 241. R. 164/44; 2. Kontoristin Magdalena Kahn, Berlin⸗Charlottenburg, Leon⸗ hardstr., Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Walter Menzel, Berlin, gegen Kaufmann Erwin Kahn, früher in Wien, Riefgasse 2, 241. R. 146/44; 3. Frau Brunhilde Schmandt geb. Rop⸗ piler in Schmachtenhagen bei Oranien⸗ burg, Grätzer Weg 5, mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Werner Schubert, Berlin, gegen Ehemann Uhr⸗ macher Leo Schmandt, früher in Brüssel⸗St. Josse, Rue Ascension 4, 241. R. 96/44; 4. g Gisela Egger geb. Seebacher, Berlin⸗Wilmersdorf, Sigmaringer Str. 23, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Flügge, 13“ Ehemann Augusto Egger, früher Berlin, 241. R. 290/44; 5. Ehe⸗ frau Elisabeth Roth geb. Ronai in Berlin, Antonstr. 17, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: echtsanwalt Martin Puthz, Berlin, gegen Artur Roth, früher Berlin, Marienburger Str. 21, 241. R. 279/44; 6. Ehefrau Marie Parker geb. Beck, Berlin⸗Lichtenberg, Möllendorfstr. 121, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Alfred Kirks, Berlin, gegen Büroangestellten Walter Parker, früher Berlin, 241. R. 262/44; 7. Ehefrau Else Micaleff geb. Egge⸗ brett, Berlin, Driesener Str. 27, Pro⸗ zeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Jani⸗ schewski, Berlin, gegen Friseur John Micaleff, früher in Sfax/ Tunis, 241. R. 13/44; 8. Kontoristin Philomena Kerkow geb. Bruski, Berlin⸗Tegel, Schlieperstr. 37, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Fritz Ludwig, Berlin, gegen den Modeltischler Wilhelm Kerkow, früher in Berlin, 241. R. 295/44; 9. Küchenhelfer Omer van Damme, Gemeinschaftslager Flieger⸗ horst Berlin⸗Staaken, Neunhauserdamm Nr. 139, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Frost, Berlin, gegen die Ehe⸗ frau Aearcelline van, Damme geb. Beschuigt in England, 241. R. 339/44; 10. Ehefrau Erika Müller geb. Scheffel, Berlin⸗Zehlendorf, Irmgarndstr. 53, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Hoffmann, Berlin, gegen den Kauf⸗ mann Wilhelm Müller in Rio de Janeiro⸗Embaixada Allema, Handels⸗ abteilung, 213. R. 240/44; 11. Frau Elisabeth Dejanowski geb. Marg, Berlin, Oppelner Str. 5. Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt E. Lorenz, Berlin, gegen den Drogist Fabian Dejanowski, früher in Schwetz a. d. Weichsel, Feldstr. 15, z. Zt. Gefreiter, Feldpost Nr. 13 341 D, jetzt unbekann⸗ ten Aufenthalts, 213. R. 320/44; 12. Pianistin Olga Mager geb. Stein⸗ mann, Berlin, Linienstr. 244, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Sorge, Berlin, gegen Ehemann, den Arbeiter Heinrich Mager, früher in Berlin, 235. R. 373/44; 13. Schlosser Wilhelm Puhle in Rio de Janeiro rua Doutor Sa Ferreira 107 sobrado Sao Christovao, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Bertold Jacob, Berlin, gegen Frau Erika Puhle geb. Lindhorst, verw. Münzel, Rio de Janeiro⸗Pie⸗ dade, Rua Gomeg Serpa 127, 253. R. 230/44 mit den Anträgen zu 1—13 auf Ehescheidung. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Berlin, Grunerstraße, und zwar auf den 1. 31.8. 1944,; 10 Uhr, Zimmer 245, 31. 8. 1944, 10 Uhr, Zimmer 245, 28. 9. 1944, 10 Uhr, Zimmer 245, 28. 9. 1944, 10 Uhr, Zimmer 245, 26. 8. 1944, 10 Uhr, Zimmer 245, 31. 8. 1944, 10 Uhr, Zimmer 245, 2. 9. 1944, 10 Uhr, Zimmer 245, 2. 9. 1944. 10 Uhr, Zimmer 245, 30. 9. 1944, 10 Uhr, Zimmer 245, 1. 9. 1944, 10 Uhr, Zimmer 285, 11. 1. 9. 1944, 10 Uhr, Zimmer 285, 12. 17. 8. 1944, 10 Uhr, Zimmer 252, 13. 2. 9. 1944, 10 Uhr. Zimmer 237, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen zu 1 bis 3 Konsulenten, zu 4—13 Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Berkin, den 1. Juli 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
9SSI9 H0 b0
— S
Prozeßbevoll⸗
[4203] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Sophie Puschl geb. Wesemann,-⸗Bremen⸗Blumenthal, ver⸗ treten durch R.⸗A. M. Dewers, Bremen⸗Blumenthal, klagt gegen ihren Ehemann, den Gefreiten der Wehrmacht Hans Puschl, unbekannten Aufent⸗ halts, nach § 49 des Ehegesetzes mit dem Antrage auf kostenpflichtige Schei⸗ dung der Ehe unter Schuldigerklärung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Land⸗ gericht Bremen, Gerichtshaus, Zimmer Nr. 69, auf den 15. August 1944, 9 Uhr, mit der Aufforderung, durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu erscheinen.
Bremen, den 27. Juni 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[4205] Oeffentliche Zustellung. 2. R 94/44. Die Ehefrau Lidia Wysocki geb. Bonk aus Nabwisdorf, Kr. Welun, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Biergans in Ostrowo, klagt gegen ihren Ehemann, den Land⸗ wirt Johann Wysocki, zuletzt wohnhaft gewesen in Wertebba, Kr. Luck, Wol⸗ hynien, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung und ladet den Be⸗ klagten vor das Landgericht in Kalisch, Hermann⸗Göring⸗Str. 13, Zimmer 111, auf den 21. August 1944, 9 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsan⸗ walt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. Kalisch, den 23. Juni 1944. des Landgerichts.
[4398] —
Herr Generaldirektor Ernst Stempel,
Duisburg, ist infolge Ablebens aus
unserem Aufsichtsrat ausgeschieden.
Rhenania Wormser Lagerhaus⸗ und Speditions⸗A.⸗G., Worms.
[4399] Ich lade hiermit die Aktionäre der Fruta A. G. i. Liqu., Lobositz, zu der
14204]
Oeffentliche Zustellung. 1 R 80/44. Der Fleischergehilfe Bern⸗ hard Grün aus Alsuschka, jetzt in Ohr⸗ druf, Waldstr. 67 bei Fleischermeister A. Köllner, vertreten durch den Rechtsanwalt O. Kibat in Gotha, klagt gegen Frau Maria Grün geb. Zop aus Alsuschka in Rumänien, jetzt unbekannten Aufenthaltes, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Verklagte für allein schuldig zu er⸗ klären. Die Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer 1 des Land⸗ gerichts in Gotha auf Donnerstag, den 7. September 1944, vormittags 9 ¼ Uhr, geladen mit der Aufforderung, einen bei dem genannten Gericht zuge⸗ lassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt⸗ gemacht. Gotha, den 26. Juni 1944. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
5. Verlust⸗ u. Fundsachen [4292 Gerling⸗Konzern Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft. Der Versicherungsschein L 332 947, Josef Heinrich, Kaufmann in Oberkirch, ist abhanden gekommen. Er tritt außer Kraft, wenn nicht innerhalb zweier Monate Einspruch erfolgt. Köln, den 28. Juni 1944. Der Vorstand.
am 27. Juli 1944, vormittags 10 Uhr, in den Räumen der Dresdner Bank, Aussig, stattfindenden Hauptversamm⸗ lung ein. Aktionäre, die an der Haupt⸗ versammlung teilnehmen wollen, haben ihre, Aktien bei der Dresdner Bank, Aussig, zu hinterlegen. Dresden, den 30. Juni 1944. Erich Bürger der Abwickler.
228
[4164]1.
Schweizerische 6 Unfallversicherungs⸗Gesellschaft in Winterthur.
Rechnungsabschluß.
8
I. Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1943.
Einnahmen. Vortrag aus 1942 ...
Vortrag der versicherungstechnischen Referven aus 1942
Prämien und Gebühren.. 8 Zinsen und Mietserträége. . . Ersatz der Rückversicherrrerr...
Ausgaben. Rückversicherungsprämien . . ..
Bezahlte Entschädigungen aus 1943 und den Vorjahren Policen⸗Gewinnanteile und andere Rückvergütungen an die Kunden
Pei11 Verwaltungskoste.. Inspektions⸗ und Organisationskosten Steuern Abschreibungen .. 1
Prämienreserve aus Prämienrückgewährversicherungen . . . . .
Sonstige Prämienreserven, brutto. . . abzüglich Rückversicherung . . Schadenreserven, bruttee abzüglich Rückversicherung. Deckungskapital für Renten, brutto... abzüglich Rückversicherung... Reserve für Gewinnanteile an Versicherte Nettoüberschuß des Jahres 1943 und desse 1. Einlage in den Spezialfonds .... 2. An die Aktionäre (Dividenden)... 3. Statutarische Tantiemen....
4. Extrazuweisung an die Pensionsversicherung der
* Vortrag auf neue Rechnung ....
II. Bilanz per 31. Dezember 1943.
n Verwendung:
Schw. Frk. 330 100— 129 019 853,89 70 947 024 15 6 378 365/47 6 399 483 91 213 074 827 06
V
8 190 166 25 36 845 094 50 982 254 23 14 283 658 03 5 940 307 48 8 5 183 924 67 9. 2 350 421 21 208 938,81
3 080 572 —
. . 72 421 725,74 .658 . — 5 0068 JJ,17 . . . 7 054 8G .. . 763 889,— 603 428,— 6 060 431
6— 2 000 000
65 470 435
58 063 523
116“ 3 378 250,— 91 300,—
v„Jo1““ 295 550,— 4 415 100—
213 074 82706
.„ „ „
Aktiven. Verpflichtungsscheine der Aktionäre.. OA8o1114“ Kapitalanlagen einschließlich Grundbesitz
Zinstragende Depots in Händen von Zedenten
vanken *“ Versicherungs⸗Gesellschaften und andere D Filialen und andere Geschäftsstellen ... Prämienausstänbe .. Stückzinsen auf Kapitalanlagen..
Passiven. Aitiemnabitit111* Reservefondss Spezialfonds 6165 Prämienreserven netoeoeoo Schadenreserven nettea.. Deckungskapital für Renten netto... Reserve für Gewinnanteile an Versicherte L8o“*“ Gewinn⸗ und Verlustrechuung. . 1
Winterthur, den 18. April 1944.
Schw. Frk. 8 10 000 000 990 920 45 136 414 548 — 15 391 064 52 16 311 557 28 5 192 079 56
4 696 713 96
1 187 000 —
1 397 481 [81
191 581 365 ,58
ebitoren
25 000 000 12 500 000 12 291 859 68 551 007/7 58 063 523 14 6 060 431 — 2 000 000 2 699 444 4 415 100
191 581 365
Schweizerische Unfallversicherungs⸗Gesellschaft in Winterthur.
Hasl
er.
Vorstand: Dr. Georg Hasler, Dr. Paul Thorin, Vorsitzer; weitere Mitglieder: Hermann Ernst Feer, Jakob Kaufmann, Dr. Werner Meyer, Dr. Walter Roediger,
Dr. Werner Bühler, Eugen Sigg.
Aufsichtsrat: Dr. Hans Sulzer, Vorsitzer; weitere Mitglieder: Dr. Gottfried Boßhard, Dr. Heinrich Fehlmann, Max Bally, Prof. Dr. Eugen Borel, Dr. Robert Corti, Dr. Gadient Engi, Hermann Grüebler, Dr. Heinrich Häberlin, Dr. Heinrich
Wolfer. Winterthur, den 7. Juni 1944.
Schweizerische CCEqEeG in Winterthur. 2 111X“ 5 “
[4165].
„Winterthur“
Lebensversicherungs⸗Gesellschaft in Winterthur. Rechnungsabschluß. I. Gewinn⸗ und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 1943 bis 31. Dezember 1943.
Einnahmen.
Ueberträge aus dem Vorjahre: Saldo aus 1942 . . . 8
Deckungskapital und Prämienübertrag .. . . Fonds für Gewinnbeteiligung der Versicherten Reserve für unerledigte Versicherungsfälle ..
Prämieneinnahmen und Renteneinlagen v1164* Sv1e*“ 11A44*“ Ersatz der Rückversicherer .... Vermehrung des Deckungskapitals
₰
6 8 Ausgaben. Rückversicherungs⸗Prämien und Renteneinlagen .
we] eeea“ Gewinnanteile an Versicherte. 3 Bezahlte und gutgeschriebene Zinsen. Kosten für ärztliche Untersuchungen.. Provisionen . .. . Organisationskosten . 1 Verwaltungskosten.. 1 8
Stausen F
Deckungskapital und Prämienuübertrag Ende 1948 . . 8 Reserve für unerledigte Versicherungsfälle und Rückkäufe Fonds für Gewinnbeteiligung der Versicherten .. . ..
(.harIsseLe6“
Schw. Frk. -
75 338/59
233 049 509 /07
7 500 000 —
791 326 13
42 776 273 06
38 067 95
—9 697 958,49
41 064 44
1 825 167 17
2.175 796/03
297 970 500 93
11“
4 160 107/03 “ 8 9 985 593/17 1“ 3 765 539 73
8 38 3 112 677 99
2 068 964 46 863 418,21
8 1 108 198 38 8 2 964 970/ 67 1 010 853/12 1“ 2 115 992/07 8 364 453/ 50
258 683 648/19 1 088 128 42 7 500 000 — 177 955 99
297 970 500,93
EI111“1
II. Bilanz per 31. Dezember 1943.
Aktiven. Verpflichtungsscheine der Aktionäre . eII14“ Banken und Postschek . Fest Kavitnlanlagen .. Policen⸗Darlehen 1“ Depots bei Versicherungsgesellschaften.
Garantiedepot für Reserven aus Rückversicherungsabgaben Gestundete Prämienraten “ Versicherungsgesellschaften und andere Debitoren. Filialen und andere Geschäftsstellen.
Stückzinsen und Rückstände
“ Passiven.
Aktienkapital (wovon 40 % einbezahlt))...
11X“”“ Deckungskapital und Prämienübertrag
Reserve für unerledigte Versicherungsfälle und Rückkäufe Fonds für Gewinnbeteiligung der Versicherten.... . 7 500 000 Versicherungsgesellschaften und andere Kreditoren ...
Devyositene* Gewinnsaldo“e) .
—
Schw. Frk. 6 000 000— 96 736/33
4 582 819/60 242 159 989 50 7 537 345 34 14 741 709 17 3 027 10880 16 3 431 647 11 973 380 40 3 497 683/06 2 012 464 95
288 060 884 26
10 000 000— ““ . 3 300 000— 6” 258 683 648/19 1 088 128 42 2 431 130 56
4 880 021 10 177 955/99
288 060 884 26
*) Nach Zuweisung von Fr. 2 068 964,46 an den Fonds für Gewinnbeteiligung
der Versicherten.
Vorgeschlagene Verwendung des Gewinnsaldos
Weitere Einlage von...
in den statutarischen Reservefonds, der dadurch auf
Fr. 3 400 000,— ansteigt
Vorttas anf neue Rechngg“
Winterthur, den 18. April 1944.
„Winterthur“ Lebensversicheru Der Generaldirektor.
77 955,99 Fr. 177 955,99
ngs⸗Gesellschaft in Winterthur.
E. Jester.
Vorstand: Ernst FJester, Vorsitzer; weitere Mitglieder: Jakob Schärli, Dr. Otto
Pfenninger, Roger Breguet.
Aufsichtsrat: Dr. Hans Sulzer, Vorsitzer; weitere Mitglieder: Dr. Gottfrie Boßhard, Dr. Heinrich Fehlmann, Max Bally, Dr. Robert Corti, Dr. Gadient Engi Hermann Grüebler, Dr. Heinrich Häberlin, Dr. Heinrich Wolfer. 88
Winterthur, den 7. Juni 1944.
8
„Winterthur“ Lebensversicherungs⸗Gesellschaft in Winterthur.
Der Generaldirektor.
[4396]
Willstätter Elektrizitätswerk A. G.,
Willstätt in Baden. Einladung
zu der am 28. Juli 1944, vormittags 11,30 Uhr, im Notariat I, Mannheim, Schloß, stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung.
Die an der Hauptversammlung teil⸗ nehmenden Aktionäre haben ihre Ak⸗ tien bis spätestens 24. Juli 1944 zu hinterlegen bei der Gesellschaft, bei einem deutschen Notar oder bei einer Wertpapiersammelbank. In den letzteren
10. [4401]
Verteilungsplan für „Progreß“ G. m. b. H. in Kattowitz.
Für die kommissarisch verwaltete „Progreß“ G. m. b. H. in Kattowitz ist der Verteilungsplan aufgestellt und von der Haupttreuhandstelle Ost in Ratibor bestätigt. Die Verteilungsquote beträgt für die nicht bevorzugten Gläubiger 64,3 %, Der Verteilungsplan ist bei der Haupttreuhandstelle Ost in Ratibor niedergelegt und kann von Gläubigern, die ein berechtigtes Interesse nach⸗ weisen, eingesehen werden. Der kom⸗ missarische Verwalter ist ermächtigt, die bevorzugten Forderungen in voller Höhe und die nicht bevorzugten For⸗ derungen mit 64,3 vH. zu befriedigen. Begen den Verteilungsplan kann von
Gläubigern, deren Fordevungen nicht!
Gesellschaften m. b. H.
E. Jester. beiden Fällen ist die von den beiden Depotstellen auszustellende Bescheini⸗ gung spätestens am Tage nach Ablauf der Hinterlegungsfrist bei der Gesell⸗ schaftskasse einzureichen. Die Hinter⸗ legung ist auch dann ordnungsmäßig erfolgt, wenn Aktien mit Zustimmung einer Hinterlegungsstelle für sie bei einem anderen Kreditinstitut bis zur Beendigung der Hauptversammlung ge⸗ sperrt werden. Willstätt, den 1. Juli 1944.
Der Vorstand.
Alfons Wiedermann.
erloschen sind, Einsppuch bei der Haupt⸗
treuhandstelle Ost, Ratibor, oder dem
Oberlandesgericht in Kattowitz eingelegt werden, und zwar
1. von den Inlandsgläubigern, denen
ein Auszug aus dem Plan nach
§ 20 Abs. 2 Satz 2 der Schulden⸗
abwicklungsverordnung vom 15. 8.:
1941 (RGBl. I Seite 516) zuge⸗ stellt wurde, binnen einer Aus⸗ schlußfrist von zwei Wochen seit der Zustellung; von anderen Gläubigern innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Monat seit dieser Bekanntmachung. Die Voraussetzungen des Einspruchs ergeben sich aus § 21 Abs. 2 und 3 der Schuldenabwicklungsverordnung. Ratibor, den 29. Juni 1944. Der Beauftragte für den Vierjahresplan — Haupttreuhandstelle Ost —.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamtlichen Teil, den redaktionellen Teil, den An⸗
zeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam.
1 8
8
Preußischen Verlags⸗ und Druckerei GmbH Eine Beilage 8 Preis dieser Nummer: 20 Thfℳ
Fr. 100 000,J—
deutschen
tsch
eichsanzeiger
1““ 2 8
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Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 N7ℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 G.ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW68, Wilhelmstr. 30/31. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder
vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ Zeile 1,10 7. ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 7eℳ. — Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin S8W68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. — Pefriftete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
Nr. 149 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 42 35
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1944
Deutsches Reich 1
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen.
Verordnung über die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Juni 1944.
Bekanntmachungen der Geheimen Staatspolizei Karlsbad
sowie des Regierungspräsidenten in Düsseldorf über die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich.
Erlaß des Reichswohnungskommissars über die Erklärung zu Brennpunkten des Wohnungsbedarfs.
Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Juni 1944. 1
Anordnung 1 zur Aenderung der Anordnung 1/44 des Reichs⸗ beauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete (Aus⸗
gabe der Fünften Reichskleiderkarte). Vom 27. Juni 1944. Anordnung 2 zur Aenderung der Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung 1/44 des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete (Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren — 1/44 — f —). Vom 27. Juni 1944.
Amtliches
Deutsches Reich Der Führer hat dem ordentlichen Professo⸗ med. Walther Straub in München mit Urkunde vom 8. Mai 1944 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft ver⸗ liehen
Verordnung 8
Die Umsatzsteuerumrechnungssätze auf Reichsmark für die Umsätze im Monat Juni 1944 werden auf Grund von § 5 Absatz 1 Satz 2 des Umsatzsteuergesetzes vom 16. Oktober 1934 (RGBl. 1 S. 942) in Verbindung mit § 47 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz vom
—
23. Dezember 1938 tRGBl. † S. 1935) wie folat festgesebt.:
Einheit H.A
Pfund 9,90 Afghani 18,81 Franken 81,00 Papierpesos 59,00 Pfund 7,92 Belga 40,00 Cruzeiro Rupien
Lewa
Kronen
Mark
Francs Drachmen Pfund Sterling Gulden
Aegypten Afghanistan Albanien Argentinie Australien Belgien Brasilien Britisch⸗Indien Bulgarien Dänemark Finnland Frankreich Griechenland Großbritannien Holland Iran Rials Island Kronen Italien Lire Japan 8 Yen Kanada Dollar Kroatien Kuna Neuseeland Pfund Norwegen Kronen Palästina Pfund Portugal Eskudos Rumänien 1 Lei Schweden Kronen 28 Schweiz Franten 29 Serbien Dinar 30 Slowakei 1 Kronen 31 “ Peseten 32 Südafrikanische Union 1— 8 33 Türkei — Pfund 34 Ungarn 8 Pengö (bei Ausfuhr nach Ungarn)) Peso ““ Dollar 81 I
35 Uruguay 36 Vereinigte Staaten von Amerika
Die Umrechnungssätze für weitere Zahlungsmittel werden etwa am 8. d. M. festgesetzt werden
Berlin, den 4. Juli 1944.
Der Reichsminister der Finanzen. e“
Bekanntmachung
Das gesamte Vermögen der tschechischen Eheleute Franz Beran, geb. am 9. 8. 1882 in Prag, und Marie Beran, geb. Sottner, geb. am 12. 8. 1882 in Libochowitz, früher in Hohendorf b. Maxienbad wohnhaft gewesen, wird hiermit auf Grund der §§ 1, 3 und 4 der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsseindlichen Vermögens in den sudeten⸗ Gebieten vom 12. Mai 1939 RGBl. 1939 I S. 911 — in Verbindung mit dem Erlaß des Reichsministers des Innern vom 12. Juli 1939 — L a 1594/39/3810 — und dem Erlaß des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 29. August 1939 III Wi/Jd Nr. 7126/39 — zugunsten des Reiches eingezogen. 8 Karlsbad, den 29. Juni 1944.
1
Berlin, Mittwoch, den 5. Fuli, abends
Auf Grund der Reichsgesetze vom 26. Mai und 14. Juli 1933 (RGBl. 1 S. 293 u. 479) in Verbindung mit der Preu⸗ ßischen Durchführungsverordnung vom 31. Mai 1933 (GS. S. 207) und dem Führererlaß vom 29. Mai 1941 (RGBl. I. S. 303) wird das gesamte bewegliche und unbewegliche Ver⸗ mögen der Jüdin Karoline Sara Saß, geborene Winter, geb. am 11. 3. 1900 in Korschenbroich, zuletzt wohnhaft in Düsseldorf, Graf⸗Adolf⸗Straße 104, mit der Maßgabe zu⸗ gunsten des Deutschen Reichs eingezogen, daß mit der öffent⸗ lichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger die Ver⸗ mögenswerte Eigentum des Deutschen Reiches werden. Gegen diese Verfügung ist kein Rechtsmittel gegeben. b
Düsseldorf, den 29. Juni 1944. Der Regierungspräsident. J. A.: Dr. Krumma cher.
Erlaß
Auf Grund der Verordnung zur Wohnraumlenkung vom 27. Februar 1943 (-GBl. I S. 127) § 11 (1) erkläre ich die Städte Innsbruck⸗ Ludwigshafen, Osnabrück und Salzburg zu Brennpunkten des Wohnungsbedarfs mit der Wirkung, daß der Zuzug auswärtiger Familien nach diesen Städten nur mit vorheriger. Zustimmung dieser Städte erfolgen darf, so⸗ weit er nicht auf Veranlassung oder mit Zustimmung einer Behörde geschieht.
Berlin, den 27. Juni 1944.
Der Reichswohnungskommissar.
Dr. H eilmann.
S.
Reichsindexziffer für die Lebenshaltungs⸗ kosten im Inni 1944
Nach der Entwkcäklung der Reichsindexziffer für die Lebens⸗ haltungskosten haben die Preise für die Güter des täglichen Bedarfs im Durchschnitt des Monats Juni 1944 gegenüber dem Vormonat um 0,6 vH angezogen. Die Gesamtindexrziffer stellt sich für Juni auf 142,0 (1913/14 = 100) gegenüber 141,1 für Mai.
Die Indexziffer für Ernährung hat sich von 137,5 auf 139,3 (+ 1,3 vH) erhöht. Das beruht neben dem jahreszeitlichen Anziehen der Preise für Kartoffeln hauptsächlich auf dem weiteren Uebergang des Verbrauchs zum Frühjahrsgemüse und auf der Mehrzuteilung von Butter an Stelle anderer, billigerer Speisefette. Die Indexziffer für Heizung und Be⸗ leuchtung stellt sich im Juni auf 122,2 (Vormonat 422,3). Im übrigen sind die Indexziffern für Bekleidung (183,4), für Wohnung (121,2) und für „Verschiedenes“ (151,2) unverän⸗ dert geblieben. “ 8 “
Berlin, den 1. Juli 1944..
Statistisches Reichsamt. Abt
Die
III Sozialstatistik.
zzur Aenderung der Anordnung 1/44 1“ des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete (Ausgabe der Fünften Reichskleiderkarte)
Vom 27. Juni 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) sowie auf Grund von §§ 1, 4 der Verordnung über die Verbrauchsrege⸗ lung für Spinnstoffwaren in der Fassung vom 17. Februar 1943 (RGBl. I S. 104) wird mit Zustimmung des Reichs⸗ wirtschaftsministers angeordnet::
1. — Die Bestimmungen des § 1 Absatz 2 und Absatz 4 der An⸗ ordnung 1/44 treten außer Kraft. Der Abschnitt 1 des zweiten Teils der Anordnung 1/44 wird geändert und wie folgt gefaßt:
FhMünfte Reichskleiderkarte Für den Versorgungsabschnitt vom 1. Juli 1944 bis zum 31. Dezember 1945 wird die Fünfte Reichskleiderkarte aus⸗ gegeben, und zwar in fünf verschiedenen Arten: 1. für Kleinkinder vom vollendeten 1. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr, für Knaben vom 15. Lebensjahr, 3. für Mädchen vom 15. Lebensjahr, . für Burschen vom vollendeten 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, 8
vollendeten 3. bis zum vollendeten
vollendeten 3. bis zum vollendeten
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Karlsbad.
5. für Maiden vom vollendeten 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. 1“
Weitergeltung der Vierten Reichskleiderkarte Die Vierte Reichskleiderkarte — einschließlich der daneben ausgegebenen Zusatzkleiderkarte für Burschen und Maiden — gilt weiter bis zum 31. Dezember 1945
§ 7
2 8 8 8
Aufruf von noch nicht fälligen Bezugsabschnitten und
Sonderabschnitten der Vierten Reichskleiderkarte für
Männer und Frauen (1) Von der Vierten Reichskleiderkarte für Märiner werden die Bezugsabschnitte Nr. 31 bis 40 und von der Vierten Reichskleiderkarte für Frauen die Bezugsabschnitte Nr. 21. bis 30 hiermit aufgerufen. Die Bezugsabschnitte sind am 1. August 1944 fällig. (2) Von dem nach Absatz 1 erfolgten Aufruf der Bezugs⸗ abschnitte sind die Kleiderkarten derjenigen Verbraucher aus⸗ genommen, die zwischen dem 2. Juli 1926 und dem 1. Januar 1928 geboren sind. (3) Nähmittel können gegen einen und einen halben Punkt und Abgabe eines Sonderabschnitts bezogen werden a) bei der Vierten Reichskleiderkarte für Männer auf die Sonderabschnitte e, d und e, die am 1. September 1944, 1. November 1944 und 1. Februar 1945 fällig werden, . 1
b) bei der Vierten Reichskleiderkarte für Frauen auf die Sonderabschnitte d, e und b, die am 1. September 1944, 1. November 1944 und 1. Februar 1945 fällig werden.
Die Abschnitte e, d und ec bezw. d, e und b gelten als Nähmittelabschnitte im Sinne des § 6 der Anordnung II1/144 fe
Weeitergeltung der Dritten Reichskleiderkarte
Die Dritte Reichskleiderkarte — einschließlich der daneben ausgegebenen Zusatzkleiderkarten für Jugendliche — gilt weiter bis zum 31. Dezember 1944. Sämtliche Bezugsabschnitte dieser Karten sind fällig.
§ 8 a
Umfang der Bezugsmöglichkeiten auf Reichskleiderkarten
Auf die Bezugsabschnitte der Reichskleiderkarten können alle Spinnstoffwaren bezogen werden, die nach Anlage A zum Bezug auf Kleiderkarte zugelassen und auf den Kleiderkarten oder der Anlage C aufgeführt sind, auch wenn sie erst nach der Herausgabe dieser Karten bezugsbeschränkt geworden sind.
FSpinnstoffkarte für Polen
(1) Für die Versorgung der Bevölkerung polnischer Volks⸗ zugehörigkeit wird für die Zeit vom 1. Juli 1944 bis zum 31. Dezember 1945 die Dritte Spinnstoffkarte für Polen aus⸗ gegeben, und zwar in drei verschiedenen Arten: G
für Kleinkinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zum vollendeten 3. Lebensjahr,
2. für Knaben vom vollendeten 3. bis zum vollendeten
13. Lebensjahr, 3. für Mädchen vom vollendeten 3. bis zum vollendeten 13. Lebensjahr.
(2) Die Zweite Spinnstoffkarte für Polen wird am 30. Juni 1944 ungültig.
III.
Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1944 in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustim⸗ mung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinn- gemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok. M 8
Berlin, den 27. Juni 1944.
Der Reichsbeauftragte für Kleidung und verwandte Gebiete. Hagemann.
“
Anordnung 2 zur Aenderung der Anordnung Nr. 1 zur Durchführung der Anordnung 1/44 des Reichsbeauftragten für Kleidung und verwandte Gebiete (Verbrauchsregelung für Spinnstoffwaren — 1/44 — 1 —) “ 8 8 Vom 27. Juni 1944 luf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) sowie auf Grund der §§ 1, 4 der Verordnung über die Verbrauchs⸗ innstoffwaren in der Fassung vom 17. Februar