1944 / 151 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Jul 1944 18:00:01 GMT) scan diff

nossenschaft mit beschränkter Haftung.

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr.

8*

149 vom 5. Juli

1944. S. 4

regifter

Küstrin. Bekanntmachung. In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 97 eine Genossen⸗ schaft unter der Firma „Sozialgewerk der DAF. (Handwerk, Handel und Ge⸗ werbe) des Kreises Königsberg, Neum., in Küstrin, eingetragene Genossenschaft

[4340]

mit beschränkter Haftpflicht, mit dem Sitz in Küstrin eingetragen worden. Die Satzung ist am 24. Januar 1944 festgestellt worden. Gegenstand des Unternehmens ist die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Be⸗ triebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförderung in den beteilig⸗ ten Betrieben, die gemeinschaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der be⸗ teiligten Betriebe. Küstrin, den 22. Juni 1944. Das Amtsgericht.

——— 2 8 Landsberg, Warthe. [4341] Genossenschaftsregistereintragung bei Gn.⸗R. 97 Zeitritzer Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Zettritz: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 18. Mai 1944 ist die Firma unter Aenderung des § 1 des Statuts geändert in: Raiffeisenkasse Zettritz, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht. Sitz bleibt Zettritz.

Landsberg (Warthe), 24. Mai 1944. Das Amtsgericht. Mährisch schönberg. [4345] 5 Gn.⸗R. 38. Im Genossenschafts⸗ register wurde bei der Genossenschafts⸗ firma Spar⸗ und Darlehenskasse für Reitendorf, Weikersdorf und Petersdorf in Reitendorf, registrierte Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftung, ein⸗

getragen:

Gemäß § 1 der geänderten Satzung lautet die Genossenschaftsfirma nun⸗ mehr: „Raiffeisenkasse Reitendorf, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftung.“

Der Sitz ist Reitendorf, Kreis Mähr. Schönberg. b

Mähr. Schönberg, den 22. Juni 1944.

Amtsgericht.

Mährisch Schönbern [4346] 5 Gn.⸗R. 640. Im Genossenschafts⸗ register wurde bei der Genossenschafts⸗ firma Spar⸗ und Darlehenskassen⸗Ver⸗ ein für Michelsdorf und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftung, eingetragen:

Zufolge Vollversammlungsbeschlusses vom 11. Juni .1944 lautet die Ge⸗ nossenschaftsfirma nunmehr: „Raiff⸗ eisenkasse Michelsdorf, registrierte Ge⸗ EIBZEN111’I Kreis Landskron.

Der Haftungsbetrag für alle Ver⸗ bindlichkeiten der Genossenschaft wird außer mit dem Geschäftsanteil noch mit einem Betrag in der fünffachen Höhe des Geschäftsanteiles festgesetzt.

Der Geschäftsanteil beträgt 50 H.Aℳ. Die Erwerbung mehrerer Geschäftsan⸗ teile durch einen Genossenschaftler ist zulässig.

Die übrigen Aenderungen der Satzungen betreffen innere Verhältnisse der Genossenschaft.

Eingetragen wird ferner das neu⸗ gewählte Vorstandsmitglied Herr Josef Janda, Zahlmeister in Michelsdorf Nr. 50

Mähr. Schönberg, den 24. Juni 1944.

Das Amtsgericht.

Michelsdorf,

Mährisch Schönberg. [4347] 5 Gn.⸗R. 172. Im Genossenschafts⸗ register wurde bei der Genossenschafts⸗ firma Spar⸗ und Darlehenskase für Müglitz und Umgebung, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haftung in Müglitz, eingetragen:

Die Genossenschaftsfirma lautet nun⸗ mehr: „Raiffeisenkasse Müglitz, regi⸗ strierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung.“ Sitz: Müglitz, Kreis Hohen⸗ stadt.

Mähr. Schönberg, den 24. Juni 1944.

Amtsgericht. Mährisch schönberg. [4348]

5 Gn.⸗R. 50. Im Genossenschafts⸗ register wurde bei der Genossenschafts⸗ firma „Rübenverwertungs⸗Genossen⸗ schaft, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung“, Sitz: Mähr. Neustadt, Geschäftsnummer 5 Gn.⸗R. 50,

ingetragen:

Zufolge Vollversammlungsbeschlusses vom 21. Mai 1944 wurde § 21 der Satzungen der Genossenschaft dahin ab⸗ geändert, daß der Geschäftsanteil für jedes Mitglied 110 Hℳ beträgt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, für je 50 dz Lieferrechtrübe einen Anteil zu zeichnen. Bruchteile unter 25 qu. bleiben un⸗ berücksichtigt, jedoch muß jedes Mitglied mindestens einen Anteil zeichnen.

Mähr. Schönberg, den 24. Juni 1944.

Amtsgericht.

Mährisch Schönberg. [4349] 5 Gn.⸗R. 279. Im Genossenschafts⸗ register wurde bei der Genossenschafts⸗ firma Spar⸗ und Darlehenskasse für Nieder⸗Johnsdorf und Umgebung, re⸗ istrierte Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftung, eingetragen: 8

Zufolge Vollversammlungsbeschlusses

der Genossenschaft vom 11. Juni 1944 lautet die Genossenschaftsfirma nun⸗ mehr: Raiffeisenkasse in Nieder⸗Johns⸗ dorf, registrierte Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung. Der Geschäftsanteil an der Genossen⸗ schaft beträgt 50 H. ℳ. Die Haftsumme wurde außer mit dem Geschäftsanteil noch mit einem Betrage in der fünf⸗ fachen Höhe des Geschäftsanteils fest⸗ gesetzt.

Mähr. Schönberg, den 27. Juni 1944.

Das Amtsgericht. Mayen. [4350]

Im Genossenschaäftsregister wurde heute eingetragen, daß der Spar⸗ u. Kreditverein, e. G. m. u. H. in Bell, seinen Namen geändert hat in: Raiff⸗ eisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Bell über Mayen.

Mayen, den 29. Juni 1944.

Amtsgericht.

8

1“

Oberglogau. [4351]

In unser Genossenschaftsregister Nr. 11 ist heute hinsichtlich der Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter saft⸗ pflicht in Walzen, Kreis Neustadt, O. S., eingetragen worden:

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 4. Juni 1944 führt die Ge⸗ nossenschaft jetzt die Firmenbezeichnung Raiffeisenkasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Walzen, Kreis Neustadt, O. S. 5 Gn.⸗R. 11 a.

53 Sozial⸗Gewerk für Handwerker des registrierte Genossenschaft mit beschränk⸗

Kreises Ennepe⸗Ruhr, e. G. m. b. H., Gevelsberg. Die Firma ist geändert in Sozial⸗Gewerk der Deutschen Arbeits⸗ front (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Ennepe⸗Ruhr⸗Kreises, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, Gevelsberg. Gegenstand des Unternehmens ist: a) Die Schaffung und Bestätigung einer gemeinsamen Be⸗ triebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen; Betreuung und Leistungsförderung in den beteilig⸗ ten Betrieben. b) Die gemeinschaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der be⸗ teiligten Betriebe.

Durch Beschlüsse der Generalver⸗ sammlungen vom 28. Februar 1944 hat die Genossenschaft das Vermögen der Sozialgenossenschaft von Handelskauf⸗ leuten des Kreises. Ennepe⸗Ruhr, e. G. m. b. H. in Gevelsberg, übernommen und sind beide Genossenschaften mitein⸗ ander verschmolzen worden.

Den Gläubigern der Sozialgenossen⸗ schaft von Handelskaufleuten des Kreises Ennepe⸗Ruhr, e. G. m. b. H., Gevels⸗ berg, ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der übernehmenden Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Springe. 358]

Gn.⸗R. 24. In das hiesige Genossen⸗ schaftsregister ist am 30. Juni 1944 zu Nr. 6 Spar⸗ und Darlehnskasse Ben⸗

Amtsgericht Oberglogau, 12. Juni 1944. Regenwalde. [4352] In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 12 Molkereigenossenschaft Klein⸗ Raddow, e. G. m. b. H., heute einge⸗ tragen worden, daß die Firma der Ge⸗ nossenschaft gemäß § 1 des durch Ge⸗ neralversammlungsbeschluß vom 30. Mai 1944 anderweit gefaßten Statuts abge⸗ ändert ist in Raiffeisen⸗Molkerei Klein⸗ Raddow, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Amtsgericht Regenwalde, 21.

6. 1944. v

[1353 Reichelsheim, Odenw ald.

In unser Cenossenschaäftsregister wurde heute bei den nachstehend ge⸗ nannten Genossenschaften eingetragen, daß die Bezugs⸗ und Absatzgenossen⸗ schaft e. G. m. b. H. in Winterkasten als übertragende Genossenschaft mit der Bezugs⸗ und Absatzgenossenschaft e. G. m. b. H. in Reichelsheim als über⸗ nehmende Genossenschaft verschmolzen worden ist. Den Gläubigern der über⸗ tragenden Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der übernehmen⸗ den Genossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Reichelsheim i. O., 30. Juni 1944.

Amtsgericht.

Rybnik. [4354]

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 84, Landwirtschaftliche Bezugs⸗ und Absatzgenossenschaft e. G. m. b. H. in Rydultau, Kreis Rybnik, eingetragen worden:

Liquidatoren sind: Landwirt Theodor Brachmann in Rydultau und Landwirt Theodor Pietrasch in Rydultau. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist durch die Auflösung erloschen.

Die Genossenschaft ist durch die Be⸗ schlüsse der Generalversammlungen vom 16. Januar und 22. Februar 1944 auf⸗ gelöst. Amtsgericht Rybnik, den 27. April 1944.

Saarburg, Bz. Trier. (4355]

Gn.⸗R. 11 Irscher Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassenverein, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Irsch.

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 7. 5. 1944 ist § 1 des Statuts betr. die Firma geändert. Die Firma lautet jetzt: Raiffeisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Irsch, Kreis Saarburg, Bez. Trier.

Amtsgericht Saarburg (Bez. Trier), den 27. Juni 1944. Knoepfel, Amtsgerichtsrat. Schlawe, Pom. [4257]

Im Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 23 eingetragenen Mol⸗

kerei Wiesenthal e. G. m. b. H. folgen⸗

des eingetragen worden: Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 18. 6. 1944 ist die Fixma der Genossen⸗ schaft 1 des Statuts) geändert wor⸗ den. Die Firma lautet jetzt: Raiffeisen⸗ Molkerei Wiesenthal, e. G. m. b. H., Wiesenthal. Schlawe, den 29. Juni 1944. Das Amtsgericht. Schwelm. * [4356] Genossenschaftsregister des Amtsgerichts Schwelm.

Vexänderungen: 21. Juni 1944.

54 Sozialgenossenschaft von Handels⸗ kaufleuten des Kreises Ennepe⸗Ruhr e. G. m. b. H., Gevelsberg. Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 28. Februar 1944 hat die Genossenschaft ihr Vermögen auf das Sozial⸗Gewerk. für Handwerker des Kreises Ennepe⸗

nigsen, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Bennigsen, eingetragen worden:

Durch die Beschlüsse der Generalver⸗ sammlungen vom 19. Mai 1944 und 11. Juni 1944 sowie auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15. Mai⸗ 1944 ist die Genossenschaft mit der unter Nr. 24 eingetragenen Spar⸗ und Darlehnskasse Gestorf, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Gestorf, verschmolzen.

Den Gläubigern der übertragenden Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekannt⸗ machung bei der übernehmenden Ge⸗ nossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten,“ soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Amtsgericht Springe (Deister).

Stolp, Pom. [4359]† Amtsgericht Stolp, 27. Juni 1944. Gn.⸗R. 53 A Genossenschaftsmolke⸗

rei Zitzewitz, eingetragene Genossen⸗

schaft mit beschränkter Haftpflicht, Zitze⸗ witz. Die Firma lautet jetzt: Raiffeisen⸗

Molkerei Zitzewitz, eingetragene Ge⸗

nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht.

Trautenau. [4142] Aenderungen bei einer bereits eingetragenen Genossenschaft.

Gn.⸗R. 49. Im Genossenschafts⸗ register wurde am 14. Juni 1944 bei der Spar⸗ und Darlehnskasse für die Gemeinden Parschnitz, Alt⸗Sedlowitz, Bausnitz, Bösig, Döberle, Gabersdorf. Markausch, Petersdorf, Welhotta und Wolta, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung in Parschnitz, folgende Aenderung eingetragen.

Die Rechtsverhältnisse der Genossen schaft gründen sich nunmehr auf das mit Vollversammlungsbeschluß vom 26. März 1944 in den §§ 11, 3, 7, 12, 13, 41, 53, 55, 61 und 83 abgeänderte Statut.

Nach § 1 ist nunmehriger Firmen wortlaut: „Raiffeisenkasse in Parschnitz registrierte Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung.“

Auf Grund des Genehmigungs⸗ bescheides des Reichsaufsichtsamtes für das Kreditwesen in Berlin wurde der vorerwähnten Genossenschaft die Er⸗ laubnis zur Aenderung der Rechtsform in eine eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht erteilt.

Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossen⸗ schaft in Parschnitz oder durch Rund⸗ schreiben an alle Mitglieder. 8

Die übrigen Veränderungen Fetteffeie

2 14 11112

die internen Verhältnisse der Genossen⸗ schaft. Trautenau, den 1. Juli 1944. Amtsgericht.

Trautenau. [4143] Aenderungen bei einer bereits eingetragenen Genossenschaft.

Gn.⸗R. 79. Im Genossenschafts register wurde am 14. Juni 1944 bei dem Spar⸗ und Darlehnskassenverein für Oberaltstadt, registrierte Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftung, fol⸗ gende Aenderung eingetragen.

Die Rechtsverhältnisse der Genossea⸗ schaft gründen sich nunmehr auf das mit Vollversammlungsbeschluß vom 6. Mai 1944 in den §§ 1, 3, 7, 12, 13, 44, 53, 55 und 83 abgeänderte Statut.

Nach § 1 ist nunmehriger Firmen⸗ wortlaut; „Raiffeisenkasse in Oberalt⸗ stadt, registrierte Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftung.“

Gemäß des Genehmigungsbescheides des Reichsaufsichtsamtes für Kredit⸗ wesen in Berlin vom 20. Januar 1944 wurde die Raiffeisenkasse in Oberakt⸗ stadt ermächtigt, die Rechtsform in der

Ruhr, e. G. m. b. H. in Gevelsberg, übertragen. ““ 86

Weise zu ändern, daß sie nunmehr als

ter Haftung gilt. Die öoͤffentlichen Be⸗ kanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungs⸗ tafel in Oberaltstadt oder durch Ein schalten in einer Tageszertung oder

durch Rundschreiben an alle Mitglieder.

Die übrigen Veränderungen betreffen die internen Verhältnisse der nossenschaft.

Trautenau, den 25. Juni 1944.

Amtsgericht. Trautenau.

Aenderungen bei einer bereits ein⸗

getragenen Genossenschaft:

Gny.⸗R. 53. Im Genossenschaftsregister wurde am 14. Juni 1944 bei dem Spar⸗ und Darlehnskassenverein für Henners⸗ dorf und Umgebung, registrierte Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haftung, fölgende Aenderung eingetragen:

Die Rechtsverhältnisse der Genossen⸗ schaft gründen sich nunmehr auf das mit Vollversammlungsbeschluß vom 2. April 1944 in den §§ 1, 44, 53 und 83 abgeänderte Statut.

Nach § 1 ist nunmehriger Firmen⸗ wortlaut: „Raiffeisenkasse in Henners⸗ dorf, registrierte Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftung.“ Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungs⸗ tafel der Genossenschaft in Hennersdorf oder durch Rundschreiben an alle Mit⸗ glieder. Die übrigen Veränderungen be⸗ treffen die internen Verhältnisse der Genossenschaft.

Josef Hackel wurde als Vorstands⸗ mitglied gelöscht. Alfred Zuzanek, Land⸗ wirt in Hennersdorf Nr. 30, wurde als Vorstandsmitglied neu eingetragen.

Trautenau, den 25. Juni 1944.

Amtsgericht. Trautenau. [4145]

Aenderungen bei einer bereits ein⸗

getragenen Genossenschaft:

1 Gu.⸗R. 82. Im Genossenschafts⸗ register wurde am 14. Juni 1944 bei dem Spars und Darlehnskassenverein für Tschermna bei Arnau, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung, folgende Aenderung eingetragen:

Die Rechtsverhältnisse der Genossen⸗ schaft gründen sich nunmehr auf das mit Vollversammlungsbeschluß vom 30. April 1944 in den §§ 1, 44, 53 und 83 abgeänderte Statut.

Nach § 1 ist nunmehriger Firmen⸗ wortlaut: „Raiffeisenkasse in Tschermna bei Arnau, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung.“ Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kund⸗ machungstafel der Genossenschaft in Tschermna oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder.

Die übrigen Veränderungen betreffen die internen Verhältnisse der Genossen⸗ schaft.

Trautenau, den 25. Juni 1944.

Amtsgericht. Trautenau. [4146]

Aenderungen bei einer bereits ein⸗

getragenen Genossenschaft:

Gn.⸗R. 28. Im Genossenschaftsregister wurde am 14. Juli 1944 bei dem Spar⸗ und Darlehnskassenverein in Nieder⸗ langenau, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, folgende Aenderung eingetragen:

Die Rechtsverhältnisse der Genossen⸗ schaft gründen sich nunmehr auf das mit Vollversammlungsbeschluß vom 16. April 1944 in den §§ 1, 44, 53 und 83 abgeänderte Stäaätut.

Nach § 1 ist nunmehriger Firmen⸗ wortlaüt: „Raiffeisenkasse in Nieder⸗ langenau, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung.“ Die öffent⸗ lichen Bekanntmachungen erfolgen nun⸗ mehr durch Anschlag an, der Kund⸗ machungstafel der Genossenschaft in Niederlangenau oder durch Rundschrei⸗ ben an alle Mitglieder.

Die übrigen Veränderungen betreffen die internen Verhältnisse der Genossen⸗ schaft.

Trautenau, den 25. Juni 1944.

Amtsgericht. Trautenau. [4147]

Aenderungen bei einer bereits ein⸗

getragenen Genossenschaft:

1 Gn.⸗R. 64. Im Genossenschafts⸗ register wurde am 14. Juni 1944 bei dem Spar⸗ und Darlehnskassenverein für die Pfarrgemeinde Mohren, regi⸗ strierte Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftung, folgende Aenderung ein⸗ getragen:

Die Rechtsverhältnisse der Genossen⸗ schaft aründen sich nunmehr auf das mit Vollversammlungsbeschluß vom 26. März 1944 in den §§ 1, 44, 53 und 83 abgeänderte Statut.

Nach § 1 ist nunmehriger Firmen wortlaut: „Raiffeisenkasse in Mohren, registrierte Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftung.“ Die öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen nunmehr durch Anschlag an der Kundmachungs⸗ tafel der Genossenschaft in Mohren oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder.

Die übkigen Veränderungen betreffen die internen Verhältnisse der Genossen⸗ schaft.

Trautenau, den 25. Juni 1944.

Amtsgericht. Trauten"ↄn.

1 Gn.⸗R. 111. Im Genossenschafts⸗ register wurde am 14. Juni 1944 bei der Bürgerlichen Vorschußkasse, ein⸗

Ge⸗ 1“ 5

fFalhens

14. Juni

getragene Genossenschaft mit beschränk⸗

ter Haftung in Liquidation in Trautenau folgendes eingetragen: Die Genossen⸗ schaft wurde am 14 Juni 1944 infolge beendeter Liquidation gelöscht. Trautenau, den 26. Junr 1944. Amtsgericht 6

5. Musterregister

lein, Vogti. 12260]

In das Musterregister ist eingetra⸗ gen worden: b

Nr. 705. Firma Ludwig Seifert in Dorfstadt, ein offener Umschlag mit 5 Mustern für Gardinenstoffe, Ge⸗ schäftsnummern 854, 855, 856, 857, 858, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 2. Juni 1944, vormittags 11 Uhr.

Amtsgericht Falkenstein, Vgtl., den 1. Juli 1944.

—y——n

Halberstadt. [4362] M.⸗R. 257. Fabrikant Friedrich Graepel, Halberstadt. Die Verlangerung der Schutzfrist auf weitere sieben Jahre ist am 18. Juni 1944, vormittags 10 Uhr, angemeldet worden. Halberstadt, den 30. Juni 1944. Amtsgericht. Abt. 9. Herdecke. [4361] Musterregistereintragung vom 27. Juni 1944.

Nr. 700. Firma Heinrich Habig, Ak⸗ tiengesellschaft in Herdecke, ein ver⸗ siegelter Umschlag, enthaltend 28 Stoff⸗ muster für Kleiderstoffe aus Geweben aller Art, wie Kunstseide, Zellwolle und Mischgarnen, Fabriknummern 2Z 2873, 2Z 2878, 22880, 2 2901, 2 2905, Z 2904, Z 2908, Z 2911, z 2912, z 2916, Z 2917, 2 2924, 7 2927, 7 2967, 27 2968, Z 2971, Z 2975, Z 2987, zZ 3002, 2 3003, Z 3005, Z 3006, Z 3007, 2Z 3008, Z 3009, Z 3015, Z 3021, Z 3026, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 19. Juni 1944, 8 ¼ Uhr.

Amtsgericht Hagen. 8 Neuß. [4363]

In unser Musterregister ist unter Nr. 136 bei der Firma Bauer & Schaurte in Neuß am 6. Juni 1944 ein⸗ getragen: Die Verlängerung der Schutz⸗ frist auf weitere sieben Jahre bis 29. 5. 1951, 9 Uhr 15 Minnten, bzgl. Preis⸗ liste der Firma Bauer & Schaurte über „Preise Marken⸗Schrauben“, offen, Flächenmuster, Fabriknummern VI 331 92 641 ist angemeldet.

Anmtsgericht Neuß.

8— Pforzheim. [4364] Musterregistereintrag. .

Johannes Doll, Hausmeister, Pforz⸗ heim, angemeldet am 20. Juni 1944, 19 ½ Uhr, ein versiegelter Umschlag, ent⸗ haltend die Modelle zweier Tabaks⸗ pfeifen mit den Fabriknummern 10 und 11 für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre. Amtsgericht Pforzheim.

[4365]

Solingen. Musterregistereintragung. Nr. 5138. Firma Puma⸗Werk Lauter⸗ jung & Sohn in Solingen. Die Ver⸗ längerung der Schutzfrist ist am 1944, 11 Uhr, um weitere sieben Jahre angemeldet. Amtsgericht Solingen, 1. Juli 1944. Waiblingen. [4366] Amtsgericht Waiblingen. Musterregistereintrag vom 30. 6. 1944. Für die Firma Karl Oppenländer u. Söhne o. H. G. in Waiblingen, unter Nru. 26, 39 und 52: Die Schutzfrist der Modelle mit Fabriknummern 6211, 6304, 6315, 6319, 6214, 6357, 6358, 6360, 6362, 6363, 6364, 6365, 6366, 6370 und 4099 ist um weitere 3 Jahre verlängert.

7. Konkurse und Vergleichssachen

[4446]

Köln. Konkurseröffnung. 78 N 7/44. Ueber das dem Reich ver⸗ fallene Vermögen des Josef Israel Sommer, früher wohnhaft in Köln⸗ Braunsfeld, Eupener Str. 24, ist am 29. Juni 1944, 12 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet worden. Verwalter ist Rechtsanwalt Dr. Ortmann, Köln, Schwalbengasse 44, Fernruf: 77 043. Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 21. Juli 1944. Ablauf der An⸗ meldefrist an demselben Tage. Erste Gläubigerversammlung am 28. Juli

1944, 10 ½¼ Uhr, und allgemeiner Prü⸗ 1944,

fungstermin am 8. August 10 % Uhr, an hjesiger Gerichtsstelle, Justizgebäude, Reichenspergerplatz 1, Zimmer 361, 3. Stock.

Köln, den 29. Juni 1944. 8 Amtsgericht. Abt. 78. Mannheim. [4447] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Carl Landes & Söhne Nachf., off. Handelsges. in Mannheim, Bellenstraße 2,, wurde nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Mann⸗ heim, den 28. Juni 1944. Amtsgericht.

B.⸗G. 2.

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den redaktionellen Teil, den An⸗ zeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam. Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret GmbH., Berlin

Preis dieser Nummer: 10 ℛf

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Bekanntmachung der Geheimen Staatspolizei Linz/Donau über

Anweisung Nr.

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Erscheint an jedem Wochentag abends.

Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 ℛℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 Rℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW6ͤS8, Wilhelmstr. 30/31. Preis der einzelnen Rummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ift aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 Tef. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

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Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin 8W68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alee Druckaufträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, welche Worte etwa durch Fettbdruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Rande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

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Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21

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Nr. 150 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 42 35

Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich

die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. 3 des Sonderbeauftragten des Reichsbeauf⸗ tragten für Forst und Holz für die Grubenholzbewirtschaf⸗ tung über Käufereinweisung für die nachträgliche Umlage in Nadelgrubenholz. 8 Anweisung Nr. 4 des Sonderbeauftragten des Reichsbeauf⸗

des Sonderbeauftragten des Reichsbeauftragten für

Fassung vom 1.

tragten für Forst und Holz für die Grubenholzbewirtschaf⸗ tung über Festsetzung der Einkaufsmengen, Durchführung der Käufereinweisung, Ausgabe der Einkaufsscheine und Verwendung von Grubenholz für das Forstwirtschaftsjahr 1945.

Anordnung Nr. 18 zur Durchführung und Ergänzung der Anordnung 1/43 der Reichsstelle „Chemie“ (Absatzregelung für Holzkohle). Vom 5. Juli 1944.

Amtliches

Deutsches Reich

Verfügung

Auf Grund der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 18. No⸗ vember 1938 (RGBl. I S. 1620) wird das gesamte im Deutschen Reich befindliche Vermögen der Juden

Friedrich Ifrael Mahler, geboren am 24. 1. 1878 in

Wien, rk., verh., ehem. Architekt, früher Mühlbachberg 52, Gmd. Traunkirchen, wohnh. gew., dzt. in Theresienstadt,

Israel Kaldi, geboren am 18. 8. 1872 in Janoshaza, Oberreg.⸗Rat i. R., verw., Kalvinist, früher

n Unterach 98, Krs. Vöcklabruck, und Budapest, Rezeda utca 6, wohnhaft gewesen, dzt. Aufenthalt unbekannt, Leo Israel Alberti, geboren am 17. 5. 1889 in Budapest,

evangl., led., Chemiker, früher Bad Aussee 187, und

Budapest, Bulyovsky utca 20, wohnh. gew., dzt. Auf⸗

enthalt unbekannt, b Erwin Israel Alberti, geboren am 20. 3. 1891 in

Budapest, Kaufmann, früher in Bad Aussee 196 und

Budapest IV, Bajza utca 58, und dessen Ehefrau Luise Sara Alberti, geb. Lederer, geb. am 24. 11. 1892

in Budapest,

88 88 1 beschlagnahmt und zugunsten des Deutschen Reiches, vertreten

durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen. Linz (Donau), den 30. Juni 1944. Geheime Stegrspolizei. Staatspolizeistelle Linz. W.; Perhe.

Anweisung Nr. 3 des Sonderbeauftragten des Reichsbeauftragten für Forst und Holz für die Grubenholzbewirtschaftung Betr.: Käufereinweisung für die nachträgliche Umlage in

Nadelgrubenholz Vom 1. Juli 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der

Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. 1 S. 685) in Ver⸗

bindung mit der Anordnung Nr. 2/44 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz betreffend Grubenholzbewirtschaftung vom 20. September 1943 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 229 vom 1. 10. 1943) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für Forst und Holz folgendes angeordnet: 8

1. Die zufolge Erlasses des Reichsforstmeisters vom 18. Mai 1944 B 358. 16/165 (nicht veröffentlicht) anfallenden Grubenholzmengen haben diejenigen Grubenholzkäufer zu er⸗ halten bzw. zu übernehmen, die bei den betreffenden Wald⸗ eigentümern bzw. Waldnutzungsberechtigten für das Forst⸗ wirtschaftsjahr 1944 als Käufer für Grubenholz eingewiesen worden sind.

2. Wurden bei einem Waldeigentümer bzw. Waldnutzungs⸗ berechtigten mehrere Grubenholzkäufer eingewiesen, so ent⸗ scheidet über die Verteilung der Nachtragsumlagen auf sie nach Anhörung des Einweisungsausschusses der Leiter des für den Waldbesitz zuständigen Forst⸗ und Holzwirtschafts⸗ amtes.

1. Bisherige anderweitige Regelungen sind ungültig und gemäß §§ 1 und 9 meiner Anweisung Nr. 1 strafbar.

2. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser An⸗ weisung fallen unter die Strafvorschriften der Verordnung über den Warenverkehr.

§ 3

Diese Anweisung tritt am dritten Tage nach ihrer Ver⸗ kündung in Kraft.

Königs Wusterhausen, den 1. Juli 194414Z.

Der Sonderbeauftragte des Reichsbeauftragten für Forst

und Holz für die Grubenholzbewirtschaftung.

8 Anweisung Nr. 4 Forft und Holz für die Grubenholzbewirtschaftung

dung von Grubenholz für das Forstwirtschaftsjahr 1945 Vom 1. Juli 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Dezember 1942 (RGBl. I S. 685) in Ver⸗

bindung mit der Anordnung 2/44 des Reichsbeauftragten für Forst und Holz, betr. Grubenholzbewirtschaftung vom 30. Sep⸗ tember 1943 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 229 vom 1. Ok⸗ tober 1943) wird mit Zustimmung des Reichsbeauftragten für Forst und Holz folgendes angeordnet:

Festsetzung der Einkaufsmengen

(1) Die Festsetzung der Einkaufsmengen durch den Sonder⸗

beauftragten des Reichsbeauftragten für Forst und Holz für die Grubenholzbewirtschaftung (im nachstehenden „Sonder⸗ beauftragten“) wird wie folgt durchgeführt

I. Ohne Anirag für Bergbaubetriebe a) zum Einkauf beim Handel, b) zum Einkauf vom Waldbesitz in der Regel mit der

Menge, die sie bisher unmittelbar beim Waldbesitz

Rkeeeeingedeckt haben;

auf schriftlichen Antrag (kein Vordruck) für Zechenlieseranten, die bis spätestens 31. August 1944 ihre Lieferungsverpflichtungen an Bergbaubetriebe für den zum Forstwirtschaftsjahr 1945 gehörigen Versorgungs⸗ zeitraum in Höhe von mindestens 300 fm durch Ein⸗ reichung des Abschnittes II des Handelseinkaufsscheines an den Sonderbeauftragten des Reichsbeauftragten für Forst und Holz, für die Grubenholzbewirtschaftung, Königs Wusterhausen⸗Neue Mühle b. Berlin, Tiergarten⸗ straße 8, nachgewiesen haben; auf schriftlichen Antrag (kein Vordruck) für Unterlieferanten von Zechenlieferanten, die bis zum 31. August 1944 ihre Lieferungsverpflichtungen an Zechenlieferanten für den zum Forstwirtschaftsjahr 1945 gehörigen Versorgungszeitraum durch Einreichung der Lieferungsverträge über mindestens 300 km nachgewiesen haben. Die Lieferungsverträge sind in zweifacher Aus⸗ fertigung, von beiden Vertragspartnern unterschrieben, an den „Sonderbeauftragten“, Königs Wusterhausen⸗ Neue Mühle b. Berlin, Tiergartenstr. 8, einzureichen, wovon eine Ausfertigung bei den Akten verbleibt, V während die andere Ausfertigung den Unterlieferanten zurückgesandt wird.

'2) Ein Anspruch auf Festsetzung einer bestimmten Ein⸗ kaufsmenge besteht nicht. Insbesondere werden in der Regel Ausweitungen der Lieferungsverpflichtungen von Zechen⸗ lieferanten an Bergbaubetriebe und der Unterlieferanten an Zechenlieferanten über den Umfang des Vorjahres hinaus nicht berücksichtigt.

Käufereinweisungen § 2

(1) Rechtsgeschäfte, wie Kauf, Tausch, Aufrechnung, Ver⸗ gleich, Schenkung u. ä., über Grubenholz zwischen Waldeigen⸗ tümern und Waldnutzungsberechtigten einerseits und Ab⸗ nehmerne andererseits, sind nur zulässig, soweit Käuferein⸗ weisungen durch den „Sonderbeauftragten“ erfolgt sind.

(2) Sofern Grubenholz zur Herstellung von Telegraphen⸗ stangen und Masten sowie Rüststangen, Steifen, Netzriegeln u. dgl. im Forstwirtschaftsjahr 1945 freigegeben wird, ergeht noch besondere Anweisung. 111“

(1) Die Käufereinweisung wird in dem Bezirk eines jeden Forst⸗ und Holzwirtschaftsamtes von einem Einweisungsaus⸗ schuß vorbereitet, der die Richtlinien für seine Arbeit von dem „Sonderbeauftragten“ erhält. 1

(2) Der Einweisungsausschuß setzt sich zusammen aus dem Leiter des Forst- und Holzwirtschaftsamtes als Vorsitzer, aus Vertretern des Waldbesitzes, die vom Leiter des Forst⸗ und Holzwirtschaftsamtes berufen, und Vertretern der Gruben⸗ holzkäufer, die vom „Sonderbeauftragten“ bestimmt werden.

(3) Die endgültige Einweisung erfolgt durch den „Sonder⸗ beauftragten“.

§ 4

(1) Als Käufer werden Bergbaubetriebe, Zechenlieferanten und Unterlieferanten von Zechenlieferanten beim Wald⸗ besitzer eingewiesen.

(2) Die Käufereinweisung gilt als erfolgt, sobald der Wald⸗ eigentümer bzw. Waldnutzungsberechtigte und der Erwerber im Besitze ihrer rechtskräftigen Einweisungsbescheide sind.

(3) Die Waldeigentümer bzw. Waldnutzungsberechtigten er⸗ halten ihre Einweisungsbescheide im Auftrag des „Sonder⸗ beauftragten“ durch den Leiter des für sie zuständigen Forst⸗

weisungsbescheide unmittelbar durch den vttragten“.

entschieden hat. entscheidet endgültig. . b

(2) Bis zur Entscheidung über den Einspruch. bzw. über die Beschwerde wird auch der an den vorgesehenen Vertrags⸗ partner

(ohne Anschreiben zu erstatten.

und Holzwirtschaftsamtes. 1 (4) Abweichend von der Regelung nach Absatz 3 erfolgen

für Waldeigentümer bzw. Waldnutzungsberechtigte mit einer

Waldfläche unter 50 ha Sammeleinweisungen von den zu⸗ ständigen Prüfungsstellen in der Regel über die Bürger meister durch Veröffentlichung in der jeweils ortsüblichen Betr.: Festsetzung der Einkaufsmengen, Durchführung der Käufereinweisung, Ausgabe der Einkaufsscheine und Verwen⸗

(5) Die Erwerber von Grubenholz erhalten ihre Ein⸗ „Sonderbeauf⸗

8 8 5 (1) Die Käufereinweisung erfolgt im allgemeinen in An⸗

lehnung an die gemäß § 1, Absatz 2 und 3, nachgewiesenen Lieferungsverpflichtungen.

(2) Ist die Einweisung höher, so dürfen weitere Liefe⸗

rungsverpflichtungen nur mit vorheriger Genehmigung des „Sonderbeauftragten“ eingegangen werden.

(1) Die Einweisungsbescheide können binnen einer Frist von 10 Tagen nach erfolgter Zustellung durch Einspruch mittels eingeschriebenen Briefes angefochten werden. Einspruch erhebt, hat hiervon sofort denjenigen, mit dem er auf Grund des Einweisungsbescheides ein Rechtsgeschäft über Grubenholz abzuschließen hätte, zu verständigen. spruch ist vom Waldbesitzer über seine forstliche Prüfungs⸗ stelle an den Leiter des für den Waldbesitz zuständigen Forst⸗ und Holzwirtschaftsamtes zu richten. spruch entscheidet der Leiter des Forst⸗ und Holzwirtschafts⸗ amtes nach Bexatung im Einweisungsausschuß. scheidung ist rechtskräftig, wenn nicht innerhalb von zehn Tagen nach erfolgter Zustellung Beschwerde, von der eben⸗ falls der Vertragspartner sofort zu verständigen ist, mittels eingeschriebenen Briefes an den Reichsbeauftragten für Forst und Holz erhoben wird. 1 8 und Holzwirtschaftsamt einzureichen, das über den Einspruch Der Reichsbeauftragte für Forst und Holz

Wer

Der Ein⸗

Seine Ent⸗

Die Beschwerde ist bei dem Forst⸗

gerichtete Einweisungsbescheid, sofern die vorge⸗ schriebenen Benachrichtigungen erfolgt sind, nicht rechtskräftig,

auch wenn jener selbst kein Rechtsmittel ergriffen hat.

Ausgabe der Einkaufsscheine § 7 Die Einkaufsscheine für Grubenholz werden ohne Antrag mit dem Genehmigungsschreiben durch den „Sonderbeauf⸗ tragten“ übersandt, und zwar I. zweiteiliige Einkaufsscheine zum Ein⸗ kauf beim Handel an Bercgbaubetriebe zwecks Ab⸗ schlusses der Lieferungsverträge mit den Zechenlieferanten 1 Ziff. 1 a), „dreiteilige unf deim

Einkaufsscheine zum Ein⸗ . Waldbesitz an Zechenlieferanten und Unterlieferanten von llieferanten für die

bescheiden angegebenen Mengen.

Zechen⸗

g

Verwendung von Grubenholz

85 § 8

(1) Grubenholz und Stammholz zu Starkstempel sind aus- schließlich zum Rundeinbau als Grubenlangholz oder Gruben⸗

stempel, Mollrollen, Rollholz, Spitzenknüppel, Schienholz, Halbhölzer, Schalhölzer, Spitzen, zweiseitig bearbeitete Quetschhölzer dem Bergbau zuzuführen.

(2) Die Herstellung zu bzw. Lieferung und Verwendung als Pfeilerholz, Abschwarten, vierseitig bearbeitete Schwellen, Schwarten und sonstigem Schnittholz sowie Telegraphenstangen, Masten, Rüststangen, Steifen,

Grubenschwellen, Klötze für Wanderpfeiler, Mauerklötze und

beauftragten“ ist verboten.

8

Grubenholzmeldungen. § 9

Ueber den Ein⸗-

Bergbaubetriebe,

in den Einweisungs⸗

Netz⸗ riegeln u. dgl. ohne vorherige Genehmigung des „Sonder⸗

Bergbaubetriebe, Zechenlieferanten und Unterlieferanten

von Zechenlieferanten haben bis zum 10. eines jeden Monats in Königs Wuster⸗

dem „Sonderbeauftragten“ 5 hausen⸗Neue Mühle b. Berlin, Tiergartenstraße 8, Meldung

über Vorrat, Ein⸗ und Verkauf sowie Verbrauch im voran⸗-

gegangenen Monat auf Vordrucken für a) Bergbaubetriebe (Bestell⸗Nr. 187), b) Zechenlieferanten und Unterlieferanten (Bestell⸗Nr. 188) Vordrucke sind vom Verlag „Deutscher Holz Anzeiger“, Straße 59, unter der Bestellnummer zu beziehen.

Schlußvorschriften (1) Unbeschadet der Vorschriften dieser Anweisung haben Erwerber und Lieferanten von Grubenholz die Bestimmungen der grundsätzlichen marktordnenden Anordnungen und näheren Anweisungen des Reichsbeauftragten für Forst und Holz zu beachten. 8 (2) Die Einkaufsgenehmigungen (dreiteilige Einkaufsscheine zum Einkauf beim Waldbesitz) für Grubenholz dürfen nur

.“

8 18

Berlin N 4, Oranienburger

8