1944 / 157 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Jul 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Gebiet der Bewirtschaftung bezugsbeschränkter (Verbrauchsregelung⸗Strafverordnung) in der RGBl. I S. 743

auf dem Erzeugnisse Fassung vom 26. November 1941 bestraft. § 10

Diese Anordnung tritt am 15. Juli 1944 in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Luxemburg und im Bezirk Bialystok.

Berlin, den 12. Juli 1944.

D eichsbeauftragte für Steine und Erden. Dr. von Engelberg.

Vom 10. Juli 1944

„Auf Grund von § 1 der Anordnung X W/43 der Reichsstelle für Technische Erzeugnisse über die Einführung von RTE⸗ Schecks und RTE⸗Marken für Erzeugnisse aus Eisen und Metall vom 10. September 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 212 vom 11. September 1943) wird bestimmt: 8— 8 88

Das Warenverzeichnis (Anlage wird wie folgt geändert:

zur Anordnung XV/43)

1. Folgende Erzeugnisse werden gestrichen:

Waren⸗Nr. Erzeugnisbezeichnung 432/121 Wärmedachs 8 432/122 Feldofen 39

432/123 Feldofen 42

432/128 euid. eeses

432/129 Waggonbeheizungsofen

Folgende Erzeugnisse werden neu aufgenomment v“ Erzeugnis⸗ Nr. Einheit bezeichnung 430/331 Stück Milchtransport⸗ kanne, 3 1 Milchtransport⸗ kanne, 51 Milchtransport⸗ kanne, 101 Milchtransport⸗ kanne, 201 Milchtransport⸗ kanne, 40!

Bemerkungen

Lieferung auch gegen RTE⸗ Marken unter Sammel⸗Wa⸗ ren⸗Nr. 430/330, lautend auf 1 Stück. Geliefert wird eine Milchtransportkanne für 31 oder für 51 Inhalt gegen 1 RTE⸗Marke, für 101 In⸗ halt gegen 2 RTE⸗Marken, für 201 Inhalt gegen 4 RTE⸗ Marken, für 401 Inhalt gegen 8 RTE⸗Marken.

Lieferung auch gegen RTE⸗ Marken, lautend auf 1 Stück.

30/332 430/333 430/334 430/335

Milcheimer

M. Für die im Abschnitt I Nr. von den Herstellern einmalig die Lagerbestände, der Auftragsbestand, die vokaussichtliche Liefermöglichkeit im kommenden Quartal m 1. August 1944 festzustellen und binnen 10 Tagen der zu⸗ ständigen Bewirtschaftungsstelle zu melden (Abschnitt VI der Anordnung XV/43/1 vom 10. September 1943, Deutscher Reichsanz. und Preuß. Staatsanz. Nr. 212 vom 11. Sep⸗ tember 1943). 8 Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I. S. 686) bestraft.

2 genannten Erzeugnisse find

IV. Diese Bekanntmachung tritt am Tage der Verkündung, Ab⸗ schnitt I.Nr. 2 am 1. August 1944 in Kraft. Berlin, den 10. Juli 1944.

Der komm. Reichsbeauftragte für Technische Erzeugnisse. Dr. Kemna.

Berichtigung zur Anordnung Nr. 77 über die Herstellung von Zündver⸗ teilern zu Batteriezündanlagen für Kraftfahrzeuge und Ver⸗ brennungsmotoren (ausgenommen Kräder und Flugzeuge), vom 15. Juni 1944. (Deutscher Reichs⸗ und renzischer Staatsanz. Nr. 135 vom 16. Juni 194⁴) Im § 1 a) muß es nicht A 6 DIN 72 544 bis C 6 DIN 72 544 heißen, sondern 1 A 6 DIN 72 544 bis G 6 DIN 72 544. Der § 1 a) lautet also zusammengefaßt folgendermaßen: a) A4 DIN 72 543 bis D 4 DIN 72 543 einschl. des Volks⸗ wagen⸗Baumusters A6 DIN 72 544 bis G 6 DIN 72 544 A8 DIN 72 545 und CS DIN 72 55. Hauptausschuß „Elektrotechnik“.

1““

Bekanntmachung 8 Die am 8. Juli 1944 ausgegebene Nummer 30 des Reichs⸗ gesetzblatts, Teil I, enthält: Polizeiverordnung über die Kenntlichmachung der im Reich be⸗ sindlichen Ostarbeiter und =arbeiterinnen. Vom 19. Juni 922 „Verordnung zur Aenderung der Gauwirtschaftskammer⸗Bei⸗ tvagsvevordnung. Vom 30. Juni 1944.

Umfang: ¼ Bogen. Verkaufspreis; 0,15 R. ℳ. Postbeförde⸗ rungsgebühren: 0,03 für ein Stuüͤck bei Voreinsendung auf unser Postscheckkonto: Berlin 96200..

Berlin C2, den 11. Juli 1944. 1 8 Reichsverlagsamt. Stern.

E —— 11“

Strafverfahren bei Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften,

Rrichtamtliches Aus der Verwaltung

Gewährung von Beihilfen zur Mietzahlung bei gewerblichen Räumen des Handels

In einem Erl. des RWM. vom 28. Juni 1944 (II 3/8

897/44) gibt dieser bekannt, daß, wenn für gewerbliche Räume

des Handels Mietbeihilfen bewilligt und diese Räume durch Feindeinwirkung zerstört sind, mit Eintritt des Kriegssachschadens die erhch zur Mietzahlung und damit der Grund für die weitere Gewährung der Beihilfen fortfällt. Es bestünden jedoch keine Bedenken dagegen, wenn entsprechend den für das Familien⸗ unterhaltsrecht entwickelten Grundsätzen die Mietbeihilfe noch bis zum Ablauf des auf den Eintritt des Kriegssachschadens folgenden Monats bewilligt wird.

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Wirtschaftsteil

Zur neuen Gewinnabführung

Die Deutsche Gesellschaft für Betviebswirtschaft und der Ver⸗ band Deutscher Diplom⸗Kaufleute e. V. veranstalteten am Donnerstag in der Technischen Hochschule, Berlin⸗Charlottenburg, einen Vortragsnachmittag mit dem Thema „Steuerliche Betrach⸗ tungen zum Problem der Gewinnabführung, insbesondere zur Reform der Gewinnabführung für 1943.“ Der Vortragende, Dr. Hanns Steudel, Geschäftsführer der Gauwirtschafts⸗ kammer Württemberg⸗Hohenzollern, Stuttgart, sagte, daß die Ge⸗ winnabführung als Sonderbesteuerung eines Uebergewinns nur eine besondere Art der Erfassung im Rahmen einer steuerlichen Problematik darstelle. Schon die Mehreinkommensteuer 1939, die bekanntlich eine in ihrer Struktur sehr schwierige Steuer war, hätte als Vorläufer der späteren Gewinnabführung manche steuer⸗ technische Elemente der heutigen enthalten. Das vergangenge Gewinnabführungssystem des Reichsfinanzministers für 1941 und 1942 auf der Grundlage des Gewinnvergleichs mit dem Vergleichsjahr 1938 sei zweifellos aus verschiedenen Gründen im fünften Kriegsjahr nicht mehr in der bisherigen Fassung in allen Teilen tauglich gewesen. Vor allen Dingen ließ die ver⸗ angene Methode keine Steigerung des Aufkommens mehr zu. Die der eeö 1943 zugrunde liegenden gewerblichen Einkünfte seien ein steuerlicher Begriff. Nach Ansicht des Reichs⸗ finanzministeriums könnten diese aus kaufkraftpolitischen, ver⸗ waltungsmäßigen und fiskalischen Gesichtspunkten keiner weit⸗ gehenden betriebswirtschaftlichen Berichtigung unterworfen wer⸗ den. Der Berichtigungsmöglichkeit seien deshalb verhältnismäßig enge Grenzen gezogen. Ein gewisses Entgegenkommen liege schon darin, daß nur 90 % der gewerblichen Einkünfte mit dem steuer⸗ lichen Mindestgewinn in Vergleich gezogen würden. Abgesehen von der Abrechnungsmöglichkeit der Gewinne aus der Veräuße⸗ rung von Betrieben, Teilbetrieben und Betriebsanlagegütern 8 wie von Beteiligungen, auch wenn sie zum Umlaufvermögen ge⸗ hören, wäre es sehr zu wünschen, wenn auch diejenigen reali⸗ sierten stillen Reserven berücksichtigt werden könnten, die den Gewinn dadurch erhöhen, daß infolge einer in früheren Wirt⸗ schaftsjahren vorgenommenen Sonderabschreibung die Normal⸗ abschreibung im Jahr 1943 unterlassen worden ist. Sehr be⸗

merkenswert sei es u. a., daß Sonderabschreibungen auf Grund des Besitzes von Steuergutscheinen I den gewerblichen Einkünften hinzugerechnet werden sollen. Die Vorschrift, daß als Einheits⸗ wert in jedem Fall mindestens 20 000 fℳ festzusetzen sind, be⸗ deute für die kleinen Betriebe mit geringem Kapitaleinsatz einen fühlbaren Vorteil. Ganz neu sei die wahlweise RFehgg des Betriebskapitals an Stelle des Einheitswerts oder des Gewerbe⸗ bei der Berechnung des Kapitalzinses. Gerade Unter⸗ nehmer mit hohem Fremdkapital und mit großen Grundstücks⸗ werten (z. B. Beherbergungsgewerbe) würden dadurch eine ge⸗ wisse Erleichterung erhalten.

Für Einzelkaufleute und Personengesellschaften seien die Vor⸗ schriften über die Beteiligung und Mitarbeit der Ehefrau und der Kinder im Unternehmen von besonderer Bedeutung. Diese Be⸗ stimmungen ermöglichten es dem Unternehmer, seinen Ausgleichs betrag für Personenunternehmen zu exhöhen. Der Ausgleichs⸗ betrag sei begrifflich kein Unternehmerlohn, sondern lediglich ein steuerlicher Pauschalbetrag zum Ausgleich der steuerlichen Be⸗ lastungsunterschiede zwischen der Personen⸗ und der Kapitalgesell⸗ schaft. Betriebswirtschaftliche oder preispolitische Folgerungen könnten aus dem Ausgleichsbetrag nicht gezogen werden. Dasselbe gelte für den steuerlichen Mindestgewinn, der ebenfalls nur ein steuerlicher Begriff sein will und der deshalb nichts mit einem sog. normalen oder angemessenen oder zulässigen oder etwa sogar kriegs⸗ wirtschaftlich gerechtfertigten Gewinn zu tun habe.

Die Höchstleistungsgrenzen seien sehr weit hinausgeschoben, o daß sie deshalb wohl nur selten Anwendung finden können. Von

edeutung sei auch die Herabsetzung der Freigrenze von bisher 20 000 Rℳ auf nunmehr 12 000 R.ℳ. Dadurch werde der Kreis der Gewinnabführungspflichtigen im Sektor der kleineren Be⸗ tviebe erweitert. Darin liege wohl eine gewisse Verschärfung der Gewinnabführung 1943 gegenüber bisher, jedoch sei auch zu be⸗ denken, daß gerade auch unter den kleineren Betrieben solche sind, die durch Zulieferungen für die Rüstungsindustrie ganz erhebliche Mehrgewinne erzielen. Offen sei noch die Frage des Rechtsmittel⸗ zuges. Dieser habe bis jetzt weder in der GAV. 1943, noch in der I. GADV. 1943 eine Regelung gefunden.

Monatsausweis der BJZ. vom 30. Juni 1944 Zürich, 13. Juli. Nach dem Monatsausweis der Bank für

internationalen Zahlungsausgleich vom 30. Juni hat sich die Bilanzsumme von 467,6 Mill. Ende Mai auf 469,8 Mill. ffrs 88 auf

höht. Zugenommen haben der Kassabestand von 18,1 21,6 Mill., die Gelder auf Sicht von 6,9 auf 7,4 Mill. ffrs; die Gelder auf Zeit von 21 auf 21,5, andere Wechsel und Anlagen von 197,3 auf 197,4 Mill. ffrs. Dagegen weisen rediskontierbare Wechsel und Anlagen eine Verminderung von 104,8 auf 102,5 Mill. ffrs auf, während Gold in Barren mit 118,8 Mill. ffrs ungefähr gleich geblieben ist. Auf der Passiv⸗ seite werden die langfristigen Einlagen mit 229 Mill. ffrs und die kurzfristigen und Sichteinlagen der Zentralbanken für Rech⸗ nung Dritter mit 1,2 Mill. ffrs ungefähr stabil ausgewiesen. Kurzfristige und Sichteinlagen in Gold stiegen von 28,5 auf 29,2 Mill. sfrs und der Posten „Sonstiges“ von 49,8 auf 50,3 Mill. ffrs sowie kurzfristige und Sichteinlagen der Zentralbanken für eigene Rechnung von 7,6 auf 8,7 Mill, ffrs, während kurz⸗ fristige und Sichteinlagen anderer Einleger eine Verminderung von 1,5 auf 1,4 Mill. ffrs erfuhren.

Mit weiterer Verschlechterung der schweizerischen Wirtschaftslage wird gerechnet

Bern, 13. Juli. Die Schweizerische Handelskammer trat in Zürich unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Gesandter Dr. Hans Sulzer, zu ihrer 157. Sitzung zusammen. Ein Bericht des Direktors des Vororts des Handels⸗ und Industrievereins, Dr. Hans Homberger, über den gegenwärtigen Stand der außen⸗ wirtschaftlichen Beziehungen der Schweiz ließ erkennen, daß mit einer weiteren Verschlechterung der Wirtschaftslage gerechnet werden muß. Dies werde dazu führen, daß neben der Selbsthilfe der Privatwirtschaft auch die Arbeitsbeschaffung durch Bund, Kantone und Gemeinden in absehbarer Zeit praktische Bedeutung erlangen kann.

Die Schweizerische Handelskammer befaßte sich eingehend mit der Frage der Hereinnahme von Aufträgen zur Lieferung schweize⸗ rischer Waren an das Ausland in der Nachkriegszeit sowie mit der Förderung der privaten Investitionstätigkeit durch Steuererleich⸗ terungen im Interesse der Arbeitsbeschaffung. Sie begrüßt die Bemühungen, die Finanzierung von Nachkriegsgeschäften im Export zu erleichtern und zu diesem Zwecke die Kreditkraft der schweizerischen Wirtschaft zu aktivieren durch eine entsprechende Ge⸗ währung der erprobten Exportrisikogarantie oder anderer geeig⸗ neter Maßnahmen des Bundes in bezug auf die Transferievung von Zahlungen aus dem Auslande.

8

NMur oin Knochen! Aber was kann allos gewonnan werdenl!

aus Knochen

Zelchnung: Harnose0

Wirtschaft des Auslandes

Rückgang der schwedischen Staatsschuld 8 Stockholm, 13. Juli. Die schwedische Staatsschuld betrug am 1. Juli 1944 9773,65 Mill. Kr. gegenüber 9971,53 Mill. Kr. einen Monat vorher.

Der ee Außenhandel im Juni Helsinki, 13. Juli. ie Zollverwaltung Finnlands meldet fol⸗ genden Abschluß des finnischen Außenhandels im Juni: Einem Import in Höhe von 885,8 Mill. Fmk. im Berichesmonat steht ein Export von 685,3 Mill. Fmk. gegenüber. Im Vormonat. betrug der Import 913,8. Mill. Fmk., dagegen der Export

768,0 Mill. Fmt. Seit Beginn diefes Jahres bis Ende Juni 1944.

erreichte die Gesamteinfuhr 5509,6 Mill. Fmk. und der Gesamt⸗ export 4537,5 Mill. Fmk.

Hoffnungsloses 1.“ in Tschunking⸗

ina

Schanghai, 13. Juli. Am 7. Juli trat China bereits in das achte Kriegsjahr ein. Zu Beginn dieses achten Kriegsjahres bietet China ein völlig anderes Bild als zur Zeit vor Ausbruch des Chinakonflikts. Zu den hervorstechendsten Merkmalen gehört die Ffälag. Beseitigung ausländischen Einflusses aus allen von Japan besetzten Gebieten, in denen die anglo⸗amerikanischen Mächte früher eine starke Stellung einnahmen. Da Tschunking⸗ China dadurch von seinen früheren Ueberseeverbindungen voll⸗ kommen abgeschnitten wurde, mußte es selbstverständlich große Schwierigkeiten und Nöte durchmachen. Obwohl Tschunking⸗China in immer stärkerem Maße unter den Kriegsereignissen leidet, ist es ihm gelungen, irgendwie sein Wirtschaftssystem in Gang zu halten. Die wachsenden Schwierigkeiten finden jedoch ihren stärk⸗ sten Ausdruck in den ständig steigenden Preisen. Es ist praktisch unmöglich, eine Preiskontrolle in China durchzuführen, weil es immer noch seinem uralten liberalistischen Wirtschaftssystem an⸗ hängt, das jede Form einer staatlichen Kontrolle der Wirtschaft äußerst schwierig gestaltet. Die gegenwärtige Preislage bringt überzeugend zum Ausdruck, wie fruchtlos alle bisherigen Preis⸗ kontrollmaßnahmen in China gewesen sind. Nicht nur aͤlle im⸗ portierten Waren, sondern sogar die wichtigsten heimischen Stapel⸗ waren haben Preise erreicht, die ein Vielhundertfaches des Vor⸗ kriegsniveaus ausmachen. Die Preise für importierte Waren be⸗ tragen schon mehr als das verglichen mit dem Standard vor Ausbruch des Chinakonflikts.

Wieviele Milliarden neuer Banknoten in Umlauf gesetzt worden sind, ist weder von Tschunking noch von Nanking öffentlich be⸗ kanntgegeben worden. Wenn die Preissteigerungen in China in⸗ folge der Warenknappheit allmählich gewesen wären und nicht so einen starken Umfang angenommen hätten, so hätten sie sogar einen Anreiz für Chinas Industrie wie im letzten Weltkriege haben können.

Damals entwickelte sich die ziemlich kleine Industvie gut. Aber abgesehen von der Tatsache, daß China diesmal die nötigen Maschinen, Chemikalien und andere Produktionsmittel nicht ein⸗ führen kann, um neue Werke zu bauen, hat die Inflation schon einen derartigen Stand erreicht, daß jede normale Kalkulation für die Industrie unmöglich wird. Diese Entwicklung hat die verhängnisvolle Folge, daß das chinesische Kapital anstatt in ge⸗ sunde und produktive Unternehmen geleitet zu werden, fast ganz und gar nur für spekulative Zwecke verwendet wird. Nur einige wenige kriegswichtige Industrien, wie zum Beispiel die Kohle⸗, Eisen⸗ und Salzindustrie, können eine bedeutende Steigerung ihres Umsatzes aufweisen. Diese besitzen den Vorteil, daß die Regierungsstellen Gelder in ihnen investieren, um ihre Produk⸗ tion zu steigern. Mit Hilfe der North China Development Company werden viele Eisen⸗, Leichtmetall⸗ und Chemiewerke in Nordchina gegründet, die Kohle, Eisenerz, Salz und Alu⸗ mimumschiefer an Ort und Stelle verarbeiten. Die North China Development Company mit ihren vielen Tochtergesell⸗ schaften und ihrem riesigen japanischen Personal ist so aus⸗ schließlich zum Kontrollorgan der industriellen Entwicklung in Nordchina geworden, daß sogar die japanischen. Unternehmungen, die nichts mit Nordchina zu tun haben, eine Versorgung mit notwendigen Kapitalgütern aus Japan nur über die Büros der North China Development Company gewährleisten können.

Um ihren enormen Kapitalbedarf zu befriedigen, hat die North China Development Company kürzlich versucht, auch chinesisches privates Kapital zu mobilisieren. Abgesehen von einer allge⸗ meinen Zurückhaltung des chinesischen Kapitalisten, der niemals gern Geld in staatliche japanische Unternehmungen oder gemein⸗ same chinesisch japanische Werke steckte, zieht er es vor, wegen der Inflation sein Geld für Warenspekulationen zu verwenden

Beriehte von auswärtigen Devisenmärkten

Bludapest, 13. Juli. (D. N. B.) Alles m Pengö. Amsterdam 180,73 ½¼, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 %¼, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Su; 80,20.

ew Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,45 - 4,47, Schweiz 17,30 17,40, Stockholm 16,85— 16,95, Lissabon 99,80 100

83,567⁄16 G.

13. Juli. (D. N. B.)

London,

(D. N. B.)

Amsterdam, 13. Juli. London —,—

[Amtlich.] Berlin —,—, Brüssel 30,11 30,17, Italien (Clearing)

7 7

Zürich, London 22,67 ½, Madrid 39,75 B., Lissabon 17,30, Stockholm 102,67, 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag

13. Juli. (D. N. B.)

8,75, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½, burg 15,00, Buenos Aires 98,00, Japan 101,00, Rio 20,50 B. (D. N. B.) York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,80, Helsinki 9,83. Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—.

(D. N. B.) 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Scharg),; IFärich Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., ven) .... Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washingon 45 G., 4,20 8

20 B., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,15 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.

Kopenhagen, 13. Juli.

Alles Briefkurse.

Stockholm, 13. Juli.

London, 13. Juli. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, ESilber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

[12.00 -kUhr holl. New York —,—, Schweiz —, Madrid Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—. [11.40 Uhr.] learing 17,30 ½, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand Holland 229 ⅜, Oslo 98,62 %, 17,25, Budapest 104,50, Zagreb

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Telegraphische Auszahlung

In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Gelbsorten und Banknoten

Frankreich Australien, NeuseelanndV. Britisch⸗Indien Kanada ..

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ork 4,02 ½ 4,03 ½,

20, Rio de Janeiro Aegypten Zeit.] aris 43,63 43,71, Helsinti Oslo —,—,

[- Paris 7,00,

Berlin 172,55, Kopenhagen

Helsinki 8,75, Preß⸗

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London 19,34, New

London 16,85 G.,

., Helsinki Kanada 3,77 G.,

(Alexandrien und Kairo) Afghanistan (Kabul,.. Albanien (Tirana) Argentinien (Buenos Aires).. Australien (Sidney) Belgien (Brüssel u. Antwerpen) Brasilien (Rio de Janeiro). Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗ cutta) Bulgarien (Sofiaa)) Dänemark (Kopenhagen) England (London) .. Finnland (Helsinki) Frankreich (Paris).. Griechenland (Athen). Holland (Amsterdam u. Rotter⸗

..ã„ .

8 (Teheran) . sland (Reykjavik).. Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 9,99 Japan (Tokio und Kobe) 100 Yen Kanada (Montreal) Kroatien (Agram) Neuseeland (Wellington).. Norwegen (Oslo)

Portugal (Lissabon) H Rumänien (Bukgrest) Schweden (Stockholm u. Göte⸗

Serbien (Belgrad) Slowakei (Preßbur). S (Madrid u. Barcelona) Südafrikanische Union (Pretoria und Johannisbur) Türkei (Istanbuuu) Ungarn (Budapest) 060292022 Uruguay (Montevideoh). Verein. Staaten von Amerika

(New Vork)) 1 Dollar

14, Juli

Geld Brief 1 ägypt. Pfund 100 Afghani 100 Franken

1 Pap.⸗Pes.

1 austr. Pfund 100 Belga

1 Cruzeiro

18,83 81,08 0,592

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100 Rupien 100 Lewa .. 100 Kronen S . .... T1E ö100 Finnmark y1100 Frs.

100 Drachmen

v“ 1I 52,15 5,06 1,668 ö100 Gulden

8ö. TWo0oö ö100 isl. Kr

182,70 1 1 14,59b . 388,42 388

10,01

58,711

5,005

58,591 1 kanad. Dollar 100 Kuna 1 neuseel. Pfd. 100 Kronen 56,76 56,88 100 Escuda 10,19 10,21 100 Lei 48

100 Kronen 59,46 59,58

100 Frs. 57,89

100 serb. Dinar 4,995 100 flow. Kr. 8,591 100 Pesetas 23,565

1 südafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpeso

4,995

Basel und

1,978 1,199

öfentlicher Anzeiger

2 12. Juli

Geld

18,79 80,92

0,58.

39,96

3,047 52,15

5,06

1,668

32,70 14,59 38,42

9,99

58,591 4,995

56,76 10,19

59,46 57,89

Vereinigte Staaten von Amerika Brasilien.

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Brief Ausländische

England, Aegypten, Südafrikanische Ume⸗ „0 2 2 2 2 2 2 2 222724222

.à„424b22222224v2à2 222222222 22222

Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse:

Geld Brief

Zöö“ 9,89 9,91 4,995 5,005 7,912 7,928 74,18 74,32 2,098 2,102 2,498 2,502 0,130 0 132

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Geldsorten und Banrnoten

18,83 81,08 0,592 Sovereigns 20⸗Francs⸗Stücke 0 0 Gold⸗Dollars.. Aegyptische. ““ g Amerikantsche: 1000 5 Dollar 1. 2 und 1 Dollar 1

40,04

Argentinische Australischhe 1 Belgische... Brasilianische Britisch⸗Indische Bulgariche: 500.

darunter. Dänische: große...

10 Kr. und darunter. Englische: 10 £ und darunter. 1 Finnische. eeenee Holländischhehe 1 Italienische: große

10 Lire .. . 1 Kanadische Kroatische. 1 Norwegische: 50 Kr. u. darunter 1. Rumänische: 1000 Lei und

500 Ltritr 1 Schwedische: große..

50 Kronen und darunter. 1 Schweizer: große 1

100 Frs. und darunter 1 Fersiihhaee“ 11] Slowakische: 20 Kronen und

darunter. Südafrikanische Union.. Ungarische: 100 Pengö und

darunter 1

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100 Belgas 100 Rupien 100 Lewa 3,07

100 Kronen 100 Kronen

100 Frs. 4,99

12. ZJuli Geld Brief 20,88 20,46 16,16 16,22 16,16 16,22 4,185 4,205 4,185 ägypt. Pfd 4,39 4,41 4,39 4,41 Dollar Dollar Pap.⸗Pes. 0,44 0,46 0,44 0,46 austr. Pfd. 2,44 2,46 4 2,46 39,92 40,08 38 40,08 Cruzeiro 0,08 0,09 0,09 22,95 28,05 23,05

3,09 3,09 52,30 52,30 5,075 5,055 5,075

5,01 4,99 5,01 132,70 182,70 132,70 00 Lire 9,98 10,02 9,98 10,02 00 Lire 9,98 10,02 9,98 10,02 kanad. Dollar 0,99 1,01 0,99 1,01 00 Kuna 4,99 5,01 4,99 5,01 00 Kronen 56,89 57,11 56,89 57,11

00 Lei 1,66 1,68 1,66 1,68 00 Kronen 00 Kronen 59,40 59,64 59,40 59,64 00 Frs. 57,83 58,07 57,83 58,07 00 Frs. 57,83 58,07 57,83 58,07 00 serb. Dinar 4,99 5,01 4,99 5,01

00 slow. Kr. 8,58 8,62 8,58 8,62

14. Jul Geld Brief 20,38 20,46

52,10

5,055

engl. Pfd. 00 Finnmark

00 Gulden 132,70

1 südafrik. Pid. 4,39 4,41 4,39 4,41 1 türk. Pfund⸗ 1,91 1,93 1,91 1,93

00 Penö 60,78 61,02 60,78 61,02

7. Aktiengesellschaften,

4. Oeffentliche Zustellungen,

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 8 5. Berlust⸗ und Fundsachen,

2. Zwangsversteigerungen,

6. Auslosung usfw. von Wertpapieren,

8. Kommanditgesellschaften auf Aktzon, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,

10. Gesellschaften m. b. H.,

13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen,

11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

14. Deutf 15. Verschiedene Bekanntmachungen.

ee Reichsbank und Bankausweise,

3. Aufgebote,

3. Aufgebote

[4814] Aufgebot. 5/744 Der Eb Karl⸗Heinz Rodig aus Triebel, Schiller⸗ straße 7, z. Zt. bei der Dienststelle der Einheit Seewkömiter 42 715, hat als Bevollmächtigter der Dienststelle das Aufgebot des durch Feindeinwirkung verlorengegangenen Sparkassenbuches der Kreisspar⸗ und Girokasse Großen⸗ hain in Großenhain Nr. 133 823, aus⸗ estellt auf den Namen der Dienststelle Hebhposenummer 42 715, beantragt. er Inhaber dieses Buches wird auf⸗ PleIe spätestens in dem auf den . August 1944, vormittags 9 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, 6 mer Nr. 14, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, sonst wird das Buch für kraftlos erklärt werden. Amtsgericht Großenhain, 8. Juli 1944.

[4818] Aufgebot.

33 F 21/44. Notar Dr. Neuhaus in hat für: 1. Witwe Wilhelm irberg, Adele geb. Garnich, 2. Emilie Kirberg, beide in Wülfrath, Rütz⸗ kausen 108, das Aufgebot des über die im Grundbuch von Ronsdorf Band 50 Blatt 2047 in der III. Abt. unter Nr. 5 eingetragenen Hypothek von 3750 Hℳ gebildeten Hypothekenbriefes Eigen⸗ tümer: Witwe Heinrich Scheuer in Wuppertal⸗Ronsdorf beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aus⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 24. Januar 1945, 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Eiland 4, Zimmer 25, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.

Wuppertal, den 30. Juni 1944.

Amtsgericht. Abt. 33.

Aufgebot. Der Zeugschmiedemeister Ernst Börsch in Zerbst, Hoheholz⸗ markt 1, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Herrmann in Zerbst, hat das Aufgebot zum Zwecke der Aus⸗ schließung des Gläubigers der im Grundbuch von Zerbst B Band 9 Blatt 474 Abt. III Nr. 4 für den Privatmann Hermann Graßhoff in Kerchau eingetragenen 1200 0, zwölfhundert Goldmark Aufwertung der Darlehnshypothek Nr. 1 gemä 3 1170 des Bürgerlichen Gesetzbuches eantragt. Die Rechtsnachfolger des Hypothekengläubigers werden aufge⸗ fordert, späͤtestens in dem auf den 8. September 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 9, anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und den Hypo⸗ thekenbrief vorzulegen, widrigenfalls ihre Ausschließung mit ihrem Recht erfolgen wird. Amtsgericht Zerbst, den 8. Juli 1944. [4819]

[4811] Ausschlußurteil.

In der Aufgebotssache der Erben des verstorbenen Hotelbesitzers Philipp Auer aus Kruft, vertreten durch den Notar Dr. Krautwig in Mayen, hat das Amtsgericht in Andernach durch den Oberamtsrichter Kohlhaas für Recht erkannt: Der Grundschuldbrief über die im Grundbuche von Kretz Blatt 719 in Abteilung III eingetra⸗ genen Grundschuld von 10 000,— 6 wird für kraftlos erklärt. 7 F 1/1944.

Andernach, den 5. Juli 1944.

Das Amtsgericht. Kohlhaas, Oberamtsrichtor.

[4815]

Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Bahrdorf Band III Blatt 152 in Abt. III unter Nr. 5 für den Tischlermeister Gustav Bicknäse, Oebisfelde, eingetragene Hypothek von 4500 ℛℳ, für die das Grundstück im Grundbuche von Bahrdorf Band IV. Blatt 257 mithaftet, wird für kraftlos erklärt. Helmstedt, den 6. Juli 1944. Das Amtsgericht.

[4817] Beschluß.

3 F 11/43. In dem Aufgebotsver⸗ fahren zum Zwecke der Todeserklärung des verschollenen Grubenarbeiters Gregor Kistella aus Raunen, Kreis Loben, O. S., geboren am 11. März 1906 in Raunen, zuletzt in Raunen, Kreis Loben, wohnhaft gewesen, hat das Amtsgericht in Loben am 7. 1944 beschlossen: Der verschollene Gre⸗ or Kistella wird für tot erklärt. Als Zeitpunkt des Todes wird der 31. De⸗ zember 1931 festgestellt. Die Kosten des Verfahrens einschließlich der not⸗ wendigen außergerichtlichen Kosten trägt der Feale

Loben, O. S., den 7. Juli 1944.

Zustellungen

[4823] Oeffentliche Zustellung.

14 R 37/44. Die Ehefrau Erna eve Meier, Hamburg⸗Altona, Otto⸗Billmann⸗Straße 24 bei Meier, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Henningsen, Ham⸗ burg⸗Altona, Goetheallee 41, klagt gegen ihren Ehemann, den Reiter Ru⸗ dolf ordes, Kavallerie⸗Ersatzabtei⸗ lung 13, Lüneburg, z. Zt. unbekannten Aufenthaltes, mit dem Antrage auf Ehescheidung aus §§ 47, 49 des Ehe⸗ gesetzes. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 14. Zivilkam⸗ mer des Landgerichts in Hamburg, Dienststelle Altona, Allee 125, Z. 1731, auf den 15. September 1944, vormit⸗ fags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Hamburg⸗Altona, den 6. Juli 1944.

Geschäftsstelle des Landgerichts.

[4824] SOeffentliche Ladung.

„Die Ehefrau Martha Ritter geb. Schwingeweitzen in Aken / Elbe, Töpfer⸗ bergstr. 12, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Pfautsch in Calbe/S., klagt gegen ihren Ehemann, den Ar⸗ beiter Erich Ritter, zuletzt in Köthen, Anhalt, Oelmühlenstr. 12, aufhältlich gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hannemann in Schönebeck, Elbe, auf Ehescheidung. Verhandlungster⸗ min steht am 9. August 1944, 10 Uhr, vor der 4. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Magdeburg, Halberstädter Straße 8, an. Der Beklagte wird hier⸗ mit aufgefordert, zu diesem Termin persönlich zu erscheinen.

Magdeburg, den 6. Juli 1944. Geschäftsstelle 4 des Landgerichts.

[4825] Oeffentliche Zustellung.

3 R 117/44. Frau Klara Matthies geb. König in Meiningen, Streitver⸗ treter: Rechtsanwalt Mechthold in Meiningen, klagt gegen ihren Mann Ernst Matthies in USA. auf Scheidung

[4826]

aus § 55 des Ehegesetzes. Der Verklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts auf Dienstag, den 19. September 1944, vorm. 9 Uhr, mit der Aufforderung geladen, einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Meiningen, den 10. Juli 1944.

Der Urkundsbeamte

der Geschäftsstelle des Landgerichts. Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Herta Kurotschkin aus Antonienhütte, Prozeßbevollmächtigter: Dr. bangen in witz, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter” ohann Kurotschkin aus Kronsweide, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung aus § 49 des Deutschen Ehegesetzes und Schul⸗ digerklärung des Beklagten, hilfsweise, die Ehe der Parteien zu scheiden. Wir laden den Beklagten zur mündlichen des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts in Kattowitz auf den 6. September 1944, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Kattowitz, den 8. Juli 1944.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[4821] Oeffentliche Zustellung.

5 Ca. 208. 44. Das Deutsche Reich, vertreten durch den Leiter der Organi⸗ sation Todt Zentrale in Berlin⸗ Charlottenburg, Avus⸗Nordschleife, klagt gegen die Stenotypistin Maria Kunz, zuletzt wohnhaft: Stuttgart, Heilbron⸗ ner Straße 31, mit dem Antrage, die Beklagte zu verurteilen, an die Kläge⸗ rin 180,63 KEℳ zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits wird die Beklagte vor das Ar⸗ beitsgericht in Berlin⸗Charlottenburg, Tegeler Weg 17 20, auf den 17. Ok⸗ tober 1944, vormittags 11 Uhr, S. 160, geladen.

Berlin⸗Charlottenburg 1, 10. 7. 1944. Die Geschäftsstelle des Arbeitsgerichts.

5. Verluft⸗ 6. Fundsachen

[4827] Aufgebot.

Der Versicherungsschein Nr. 14 386 unserer Versicherungsgesellschaft, lau⸗ tend auf den Namen des Herrn Otto Julitz in Königsberg, ist abhanden gekommen. Wenn er von dem Inhaber nicht innerhalb von zwei Monaten, gerechnet vom Erscheinen dieser Be⸗ kanntmachung ab, bei uns eingereicht wird, wird er für kraftlos erklärt.

Leipzig, den 12. Juli 1944.

Deutscher Lloyd Lebensversicherung A.⸗G.

7. Artien⸗ gesellschaften

4830] Flachswerke Wartheland Aktiengesellschaft in MeftvsSt Kreis Jarotschin, Wartheland.

Laut Beschluß der Hauptversammlung vom 28. April 1944 sollen neue Aktien bis zu einem Erhöhungsbetrage von

.ℳ 750 000,— ausgegeben werden. Die

neuen Aktien lauten über je f 500,—

und werden zum Nennwert ausgegeben.

Die Aktionäre werden hierdurch auf⸗ gefordert, ihr entweder bei uns oder bei der Leinen⸗ garn⸗Abrechnungsstelle Aktiengesellschaft in Berlin C 2, Scharrenstraße 9 a, späte⸗ stens bis zum 15. August 1944 anzu⸗ melden. stelle Aktiengesellschaft ist Anmeldungen für nehmen.

Waidschütz, im Juli 1944.

gesetzliches Bezugsrecht

Die Leinengarn⸗Abrechnungs⸗ beauftragt,

uns entgegenzu⸗

Flachswerke Wartheland Aktiengesellschaft in Waidschütz, Kreis Jarotschin.

Der Vorstand. Krull.

de

S.

8. Nr.

die

Vo der

rei bes

[4829]

Stiller u. Bielschowfki, Litzmannstadt,

(Spölka Akcyjna Wemianej Manu- faktury Stiller i Bielszowski, Lödz,

Auf Grund von § 31 nung über die Abwicklung de rungen und Schulden polnischer Ver⸗ gen nung) vom 15. August 1941 (RGBl. 1

ordnung der Haupttreuhandstelle zur Durchführung der Schuldenabwick⸗ dung bedws getn

r. 108/42) werden hiermit näre der

Stiller u. Bielschowski, Litzmannstadt,

(Spötka Akceyjna Wetnianej Manu- faktury Stiller i Bielszowski, Lödz,

aufgefordert, ihre Aktien bei dem unter⸗ zeichneten binnen einer Frist von drei Monaten anzumelden.

Die Aktionäre haben mit der An⸗ meldung die Aktien entweder in Ur⸗ schrift einzureichen oder ihren durch die einer Devisenbank und, wenn die Hin⸗ terlegung im Ausland erfolgt, durch

zuverlässig anerkannten Bank nachzuweisen, in der die Urkunden genau zu bezeichnen sind (Nennbetrag, Stücknummer).

Erfolgen die

innerhalb der vorgesehenen werden die Aktien für kraftlos erklärt werden.

Die Aktionäre haben bei der An⸗ meldung der Aktien

5

2. entweder

““ Aufruf zur Anmeldung von Aktien r Aktiengesellschaft Wollmanufaktur

Moltkestr. 162

Cegielniana 52).

der Verord⸗ der Forde⸗

(Schuldenabwicklungsverord⸗

516) und der dazu ergangenen 5. An⸗ Ost

(AO. Nr. 16) vom ai 1942 (Deutscher Reichsanzeiger ie Aktio⸗

Aktiengesellschaft Wollmanufaktur Moltkestr. 162

Cegielniana 52).

kommissarischen Verwalter

Besitz Hinterlegungsbescheinigung

Hinterlegungsbescheinigung einer als ausländischen

Anmeldung und die rlegung der Aktienurkunden (oder Hinterlegungsbescheinigung) nicht

Frist, so

oder der Ein⸗ ung der Urkunden (Hinterlegungs⸗ einigungen) nachzuweisen:

daß sie nicht zu den Personen ge⸗ hören, deren Vermögen nach der Polenvermögensverordnung vom 17. September 1940 (RSBl. I. S. 1270) der Beschlagnahme unter⸗ liegt, und

a) daß ihnen das Mitgliedschafts⸗ recht am 1. September 1939 zu⸗ stand (Altbesitz), oder

b) wenn sie das Mitgliedschaftsrecht nach dem 1. September 1939 er⸗ worben haben, daß ihr Rechts⸗ vorgänger nicht zu den Personen

gehört, deren Vermögen der Be⸗

schlagnahme nach der Polenver⸗ mögensverordnung unterliegt, und daß diesem das Mitglied⸗ schaftsrecht am 1. September 1939 zustand.

zu führen:

Der persönliche Nachweis ist wie folgt 1. für deutsche Staats⸗ und Volks⸗

zugehörige:

durch Staatsangehörigkeitsaus⸗ weis, Reisepaß, Kennkarte des Deutschen Reiches, Ausweis der Deutschen Volksliste, Abt. 1 bis 3 (auch „Vorbescheid“ oder „Vor⸗ läufiger Ausweis“, laut welchem die Aufnahme in die Deutsche Volksliste erfolgt bürgerungsurkunde, für deugsche Volkszugehörige im Generalgouvernement: 8

durch Bescheinigung des zustän⸗ digen Kreis⸗ oder Stadthaupt⸗ manns, für Protektoratsangehörige:

durch Bescheinigung der zustän⸗ digen Landes⸗ oder Bezirksbehörde des Protektorats,

für ausländische Staatsangehörige:

durch Bescheinigung der zustän⸗ digen Behörde des ausländischen Staates (Heimatbehörde oder im Deutschen Reich zugelassene Ver⸗ tretung).

Juristische Personen des Privatrechts, Gesellschaften oder Vereine haben nach⸗ zuweisen, daß am 1. September 1939 die Mehrheit der Anteile nicht Personen gehörte, deren Vermögen der Beschlag⸗ nahme unterliegt, und die Verwaltung nicht von solchen Personen maßgebend beeinflußt war (vgl. § 10 Pol. Verm.⸗ VO.). Dieser Nachweis kann durch Be⸗ scheinigung der zuständigen Treuhand⸗ stelle oder der zuständigen Industrie⸗ und Handelskammer, bei Genossenschaf⸗ ten durch Bescheinigung des zuständigen Genossenschaftsverbandes und bei Ver⸗ einen durch Bescheinigung der zuständi⸗ gen Polizeibehörde geführt werden.

Der Nachweis des Altbesitzes am 1. September 1939 (sowohl des ur⸗ sprünglichen wie des von einem Rechts⸗ vorgänger abgeleiteten) ist grundsätzlich durch schriftliche Belege zu führen, z. B. durch Ankaufsabrechnungen, Schlußscheine, Depotauszüge, Anliefe⸗ rungsquittungen, Versicherungen einer als zuverlässig bekannten in⸗ oder aus⸗ ländischen Bank

Der kommissarische Verwalter: Alfred H. Hoefig.

10. Gesellschasten m. b. H.

[4529]

„V0GA“ Gerätebau Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Berlin. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich zu

melden. Die Abwickler: Neef. Dr. Eisenbarth.

11. Genossenschaften

[4831] Am Donnerstag, dem 27. Juli 1944, vormittags 11,30 Uhr, findet in der „Neuen Welt“, Berlin SW 29, Hasen⸗ heide 108 114, die außerordentliche Versammlung der Mitgliedervertretung statt. Die Tagesordnung wird in der⸗ selben bekanntgegeben. 8 VO HK 8 Lebensversicherungsanstalt utscher Handwerkskammern V. a. G. zu Berlin. Der Vorstand. Ernst Pollmann, Vorsitzer. Dr. Joachim Correns.

ist), oder Ein-