Zentrawandelsregister
1. Handelsregister,
2. Güterrechtsregister,
3. Bereinsregister, 4. Genoffenschafesregister,
6. Musterregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle,
7. Konkurse und Vergleichssachen. 8. Verschiebenes.
1. Handelsregifter
für dte Angaben in ( ) wird eine Gewähr r d-ie Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.
Angerapp. [4889] In unser Handelsregister A ist heute unter Nr. 253 folgendes eingetragen: Firma Erich Hecht, Angerapp. Geschäfts⸗ inhaber: Erich Hecht, Hotelbesitzer in Angerapp. Der Uebergang der im Betriebe des Geschäfts begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten auf den neuen Geschäftsinhaber „Hecht“ ist aus⸗ geschlossen. Angerapp, den 6. Juli 1944. Amtsgericht. Düsseldorf. [4836] Handelsregister Amtsgericht Düsseldorf, 10. Juli 1944. Das Erlöschen der Firmen Inter⸗ nationale „Xylite“ G. m. b. H. (B 4923), Gerh. Florack Söhne G. m. b. H. (B 5184), Loki⸗Feuerungs⸗ und Appa⸗ rate⸗Bauanstalt G. m. b. H. (B 5136) und Schad & Höpel G. m. b. H. (B 5371) soll wegen Vermögenslosigkeit gem. Ges. vom 9. 10. 1934 von Amts wegen in das Handelsregister eingetra⸗ gen werden. Widerspruchsfrist: Ein Monat. ““
Friedberg., Hessen. [4835] Handelsregister Amtsgericht Friedberg (Hess.), den 4. Juli 1944. “ Veränderung: A 524 Hotel Trapp, Balduin Vogt in Friedberg (Hess.). Die Prokura des Dipl.⸗Kaufmanns Balduin Martin August Vogt zu Fried⸗ berg, der jetzt Inhaber ist, ist erloschen.
8
Hagen, Westf. [4837] Handelsregister Amtsgericht Hagen. Aenderung:
Am 29. 6. 1944: A 3502 Rudolf Reinery & Co., Maschinenfabrik, Hagen⸗ Kabel, Hagen. Die Prokuren von Walter Siebers und Franz Streck sind
erloschen. Neueintragung: „Am 8. 7. 1944: A 3933 Ernst Ruten⸗ beck K. G., Hagen. Die Vertretung der Gesellschaft erfolgt durch den persönlich haftenden Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen. “ Karlsruhe, Baden. [4838] Amtsgericht Karlsruhe (Baden). Veränderung: Eintr. vom 10. Juli 1944: „H.⸗R. A 199 Georg Wilh. Arzt, Uni⸗ formwerkstätten in Karlsruhe (Vor⸗ holzstr. 19). Die Prokura des Jorg Arzt ist erloschen. 8
Königsberg Pr) 4839; Handelsregister Amtsgericht Königsberg (Pr). Veränderung:
B 53 am 1. Juli 1944: A. Mendthal Gefellschaft mit beschränkter Haftung. Die Prokura des Willi Unruh ist er⸗ loschen.
Oberhausen, Rheinl. 4840] Amtsgericht Oberhausen, Rhld. Eingetragen am 23. Juni 1944 in H.⸗R. A bei Nr. 1862 Firma Eduard Breuer, Fleischwaren⸗ Großhandlung Eund Handelsvertretungen in Ober⸗ haufen, Rhld.: Die Prokura der Witwe Hedwig Breuer geb. Speckmann in Oberhausen ist durch Tod erloschen. Oberhaugen, Rheinl. [4841] Amtsgericht Oberhausen, Rhld. Eingetragen am 5. Juli 1944 in H.⸗ReA bei Nr. 1792 Firma Henche & Ebener in Oberhausen, Rhld.: Bei der nunmehr entstandenen offenen Handelsgesellschaft, ab 1. Januar 1944, ist zur Vertretung der Gesellschaft nur die Ehefrau Frieda Henche geb. Ebener ermächtigt.
Osterode, Ostpr. [4842] In unser Handelsregister Abt. A ist
heute unter Nr. 180 die Firma „Adolf oppe“ in Osterode, Ostpr., und als ihr
Inhaber der Baumeister Adolf Hoppe
in Neidenburg eingetragen. b Osterode, Ostpr., den 7. Juli 1944.
Amtsgericht.
Wirsitz. [4843]
In unserem Handelsregister Abt. A ist bei der unter Nr. 8 eingetragenen Firma „Kurt Geldmacher, Hoch⸗ und Tiefbauunternehmen“ in Wirsitz ver⸗ merkt worden, daß die Prokura der Sophie Chiepluch erloschen ist.
Wirsitz, den 3. Juli 1944.
Das Amtsgericht
2. Güterrechtsregister
Bad Salzungen. [4916] Amtsgericht Bad Salzungen, 12. 7. 44.
Güterregister 183. Bohnwagner, Friedrich, Mechaniker, und seine Ehe⸗ frau Catharina Clara geb. Matern zu Bad Salzungen haben durch Notar⸗ vertrag v. 13. 6. 1944 die Verwaltung Vund Nußnießung des Mannes aus⸗ geschlossen.
4. Genossenschafts⸗ regifter
Kirchhain, N. L. [4847] Genossenschaftsregister.
Nr. 22 Frankenager Spar⸗ und Darlehnskasse E. G. m. u. H. in Frankena.
Die Firma ist geändert in Raiff⸗ eisenkasse Frankena eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht.
Kirchhain, N. L., den 10. Juli 1944.
Das Amtsgericht.
Kontopp. [4926] Gn.⸗R. 5 „Spar⸗ und Dariehnskasse
e. G. m. u. H., Kleinitz. Namensände⸗
rung in: Raiffeisenkasse e. G. m. u. H.,
Kleinitz.“
Amtsgericht Kontopp, den 6. Juli 1944.
Kremmen. [4799] Im Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 37 folgendes eingetragen worden: Die Firma der Linumer Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht ist geändert in Raiffeisenkasse Linum, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht. Amtsgericht Kremmen, 7. Juli 1944.
Lindow, Mark. [4848] Gn.⸗R. 43. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 27. Mai 1944 ist die Firma der Miichliefe⸗ rungsgenossenschaft Dierberg eGmbH. in Dierberg geändert in: Raiffeisen⸗ Milchverwertung Dierberg, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Dierberg, Kreis Ruppin. Amtsgericht Lindom / Mark. Meisenheim, Glan. Bekanntmachung. Gn.⸗R. 7. Im Genossenschafts⸗ register des hiesigen Amtsgerichts ist bei Nr. 7, des Becherbacher Spar⸗ und Darlehnskassenvereins — e. G. m. u. H. — heute eingetragen worden, daß auf Grund des Beschlusses der Generalversammlung vom 10. März 1944 die Firma in „Raiffeisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Becherbach“ abgeändert wurde. Meisenheim, den 29. Juni 1944. Das Amtsgericht.
[4849]
Michelstadt. [4800] Im Genossenschaftsregister wurde heute bei der Firma Sozial⸗Gewerk für Handwerker des Kreises Erbach e. G. m. b. H., Sitz Erbach, Kreishand⸗ werkerschaft — Nr. 52 des Reg. — eingetragen: Die Firma
lautet jetzt: Sozial⸗
Gewerk der DAF. (Handwerk, Handel
und Gewerbe) des Kreises Erbach e. G. m. b. H., Erbach, Odenwald.
Gegenstand des Unternehmens: 1. die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Betriebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförde⸗ rung in den beteiligten Betrieben; 2. die gemeinschaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Be⸗ triebe. Die gesamte Tätigkeit der Ge⸗ nossenschaft hat die Zielsetzung, der Deutschen Arbeitsfront zu entsprechen und sich nach den vom Amt für Sozial⸗ gestaltung in Handwerk und Handel in der Deutschen Arbeitsfront ergehenden Richtlinien zu vollziehen.
Die §§ 1, 2, 3, 9, 15, 25, 31 und 39 des Statuts sind geändert.
Michelstadt, den 10. Juli 1944.
Amtsgericht.
Militsch, Bz. Breslau. [4801] Amtsgericht Militsch, 10. Juli 1944. Genossenschaftsregister Nr. 10 a
Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u.
H., Konradshöh. Durch Generalver⸗
sammlungsbeschluß vom 9. Juli 1944
ist § 1 des Statuts betreffend die Fir⸗
menbezeichnung dahin geändert wor⸗ den, daß an die Stelle der Worte
„Spar⸗ und Darlehnskasse“ das Wort
„Raiffeisenkasse“ getreten ist.
Posen. 1489
17 Gn.⸗R. 15 Scharnikau Spar⸗ un Darlehnskasse Romanshof, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Romans⸗ hof. Zufolge Beschlusses der General⸗ versammlung vom 22. 2. 1944 lautet die Firma jetzt: Raiffeisenkasse Romanshof, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Oberromanshof.
Posen, den 3. Juli 1944.
Das Amtsgericht.
Potsdam. [4803]
Genossenschaftsregister Nr. 94 Pacht⸗ genossenschaft Geltow, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Geltow, Kreis Osthavelland. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 30. März 1944 ist die Firma ge⸗ ündert in Raiffeisen Pachtgenossen⸗ schaft Geltow eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht.
Potsdam, den 6. Juli 1944.
Amtsgericht. Abt. 8
Ratingen. [4931]
In das Genossenschaftsregisrer unter Nr. 20 a ist am 1. Juli 1944 bei der Genossenschaft Landwirtschaftlicher Kon⸗ sumverein Metzkausen, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, folgendes eingetragen worden: Die Genossenschaft ist in Landwirt⸗ schaftlicher Konsum Verein Metzkausen, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht, geändert. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 13. Mai 1944 ist die Genossenschaft in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umgewandel!. Ferner ist die Satzung neu aufgestellt worden.
Amtsgericht Ratingen. Ronneburg. [4850] Genossenschaftsregister Amtsgericht Ronneburg, Thür. Veränderung:
Gn.⸗R. Nr. 25 Raitzhainer Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein, e. G. m. u. H., Raitzhain: — Durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 5. März 1944 ist das Musterstatut angenommen und die Firma geändert in: Raiffeisenkasse, eingetragene Genossenschaft mit un⸗
beschränkter Haftpflicht, Raitzhain.
Siegen. [4851] Im hiesigen Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 67 eingetragenen Landwirtschaftlichen Genossenschaft zur Urbarmachung von Haubergsgrund⸗ stücken e. G. m. b. H. in Nieder⸗ schelden folgendes eingetragen worden: Aufgelöst durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 20. Mai 1944. Siegen, den 10. Juli 1944. Das Amtsgericht.
Sögel. [4804]
Im hiesigen Genossenschaftsregister ist am 7. 7. 1944 zu der unter Nr. 19 eingetragenen Genossenschaft Landwirt⸗ schaftliche Bezugs⸗ und Absatzgenossen⸗ schaft Gehlenberg, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Gehlenberg, eingetragen, daß die Firma geändert ist in Raiffeisen⸗ Warengenossenschaft Gehlenberg, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Gehlenberg. “
Amtsgericht Sögel.
Sãgel. [4805]
Im hiesigen Genossenschaftsregister ist am 7. 7. 1944 zu der unter Nr. 5 eingetragenen Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse Gehlenberg, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Gehlenberg, eingetragen, daß die Firma in Raiffeisenkasse Gehlenberg, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Gehlenberg, geändert ist.
Amtsgericht Sögel.
[4806] Sommerfeld, Bz. Frankf. 0. In unserem Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 13 eingetragenen Ge⸗ nossenschaft „Räschener Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ in Räschen am 5. Juli 1944 eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 30. April 1944 ist die Firma geändert in „Raiffeisenkasse Räschen, Kreis Guben, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht“. Sommerfeld (Nd. Lausitz), 7. 7. 1944. Amtsgericht.
[4932] Sommerfeld. Bz. Frankf. 0.
In unser Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 10 eingetragenen Genossenschaft Dolziger Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Dolzig, am 12. Juli 1944 eingetragen worden:
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 9. Juli 1944 ist die Firma geändert in „Raiffeisenkasse Dolzig, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht“.
Sommerfeld, Nd. Laus., 12. Juli 1944. Amtsgericht. Stargard, Pomm. [4933] Gn.⸗R. 168 Sozial⸗Gewerk Stargar⸗ der Handwerker und Handwerker des Kreises Stargard⸗Saatzig e. G. m. b. H. in Stargard i. Pom. Die vor⸗ stehende Genossenschaft hat sich mit der Sozialgenossenschaft von Handelskauf⸗ leuten im Kreis Stargard⸗Saatzig der N. S. D. A. P. e. G. m. b. H. in Star⸗ gard i. Pom. verschmolzen. Die vor⸗ stehende Genossenschaft ist die über⸗
nehmende. —
Gn.⸗R. 169 Sozialgenossenschaft von Handelskaufleuten im Kreis Stargard⸗ Saatzig der N. S. D. A. P. e. G. m. b. H. in Stargard i. Pom. Die vorstehende Genossenschaft ist mit dem Sozial⸗Ge⸗ werk Stargarder Handwerker und Handwerker des Kreises Stargard⸗ Saatzig e. G. m. b. H. in Stargard
i. Pom. verschmolzen. Die letztere Ge⸗
nossenschaft ist die übernehmende Ge⸗ nossenschaft. Die vorstehende Genossen⸗ schaft ist aufgelöst. Ihre Firma ist er⸗ loschen. Stargard i. Pom., den 2. Mat
1944. Amts ericht.
Stuhm. [4852] Bekanntmachung.
In unser Gen.⸗Reg. Nr. 35 ist heute bei der Firma Sozial⸗Gewerk für Handwerker des Kr ises Stuhm, e. G. m. b. H., in Stuhm eingetragen worden: . 8
Die Firma lautet jetzt: Sozialgewerk der DAF Handwerk, Handel und Ge⸗ werbe für Stadt und Kreis Stuhm Wpr., eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, in Stuhm.
Gegenstand des Unternehmens ist: 1. Die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Betriebsorganisation für die Gebiete der Menschenfüührung, so⸗ zialen Betreuung und Leistungsförde⸗ rung in den beteiligten Betrieben. 2. Die gemeinschaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Be⸗ triebe. Amtsgericht Stuhm, 10. Juli 1944. Teschen, O. S. [4853 Amtsgericht Teschen, O. S., 28. 6. 1944.
Neueintragung:
Gn.⸗R. I 45 Teschen Deutsche Ar⸗ beitsfront Sozialgewerk für Hand⸗ werks⸗, Handels⸗ und Gewerbebetriebe des Kreises Teschen eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz: Teschen, O. S. Die Satzung ist am 30. August 1943 festgestellt. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist: 1. Die Schaffung und Betätigung einer ge⸗ meinsamen Betriebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, so⸗ zialen Betreuung und Leistungsförde⸗ rung in den beteiligten Betrieben; 2. die gemeinschaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Be⸗ triebe. 3 Teschen. [4807] Amtsgericht Teschen, den 30. Juni 1944.
Veränderung:
Gn.⸗R. I — 7 Teschen — Zentral⸗ Molkerei eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Teschen. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 27. November 1943 ist § 2 des Statuts (Gegenstand des Unternehmens) durch Einfügung einer neuen Ziff. 3: „Großverteilung von Molkereiproduk⸗ ten“ erweitert.
Uelzen, Bz. Hann. [4730]
Die Firma der Genossenschaft „So⸗ zial⸗Gewerk für Handwerker in Uelzen und Umgebung, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht in Uelzen (Hann.)“, Gen.⸗Reg. Nr. 150, ist in „Sozial⸗Gewerk der D. A. F. (Handwerk, Handel und Gewerbe) in Uelzen und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“ durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 17. Dezember 1943 geändert.
Amtsgericht Uelzen (Hann.), den 6. Juli 1944.
Weimar. [4854] Amtsgericht Weimar, den 3. Juli 1944. Genossenschaftsregister. b
Bd. I Nr. 38 Bäcker⸗Einkauf Wei⸗ mar und Umgegend, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht: Der Gegenstand des Unternehmens ist wie folgt ergänzt: Die Belieferung an Nichtmitglieder ist zulässig. Wesermünde. [4855
Neueintragung:
In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 76 die Genossen⸗ schaft unter der Firma Saatbau⸗ genossenschaft für den Kreis Weser⸗ münde eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Stotel eingetragen.
Das Statut ist am 7. Juni 1944 fest⸗ gestellt. Gegenstand des Unternehmens ist die Erzeugung von Saatgut aller Art zur Anerkennung durch den Reichs⸗ nährstand, dessen Absatz, sowie der An⸗ kauf von Saatgut und landwirtschaft⸗ lichen Bedarfsstoffen und Gegenständen aller. Art.
Wesermünde, den 10. Juli 1944. Das Amtsgericht. Wesermünde. [4856]
Gn.⸗R. 13 Bauverein für Beamte, Angestellte und ständige Arbeiter Geestemünde eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht. Die Genossenschaft ist erloschen durch Ver⸗ schmelzung mit dem Gemeinnützigen Bauverein Geestemünde eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Wesermünde, dessen Firma geändert ist in Gemeinnützige Woh⸗ nungsgenossenschaft Wesermünde ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht in Wesermünde.
Das Vermögen der Genossenschaft ist als Ganzes unter Ausschluß der Liqui⸗ dation auf die übernehmende Genossen⸗ schaft übergegangen. Den Gläubigern, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, ist Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der übernehmen⸗ den Genossenschaft melden.
Wesermünde, den 10. Juli 1944.
Amtsgericht
Wesermünde. [4857] Gn.⸗R. 16a Gemeinnütziger Spar⸗ und Bauverein zu Lehe eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht. Die Genossenschaft ist erloschen durch Verschmelzung mit dem Gemein⸗ nützigen Bauverein Geestemünde ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ker Haftpflicht in Wesermünde, dessen Firma geändert ist in Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Wesermünde eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Wesermünde. Das Vermögen der Genossenschaft ist als Ganzes unter Ausschluß der Liqui⸗ dation auf die übernehmende Genossen⸗ schaft übergegangen. Den Gläubigern, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, ist Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der über⸗ nehmenden Genossenschaft melden. Wesermünde, den 10. Juli 1944. Das Amtsgericht.
Wesermünde. [4858]
„Gn.⸗R. 8a Beamten⸗Bau⸗ und Wohnungsverein zu Lehe, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht. Die Genossenschaft ist erloschen durch Verschmelzung mit dem Gemein⸗ nützigen Bauverein Geestemünde ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Wesermünde, dessen Firma geändert ist in Gemein⸗ nützige Wohnungsgenossenschaft Weser⸗ münde eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Weser⸗ münde.
Das Vermögen der Genossenschaft ist als Ganzes unter Ausschluß der Liquidation auf die übernehmende Ge⸗ nossenschaft übergegangen. Den Gläu⸗ bigern, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, ist Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der übernehmenden Genossenschaft melden.
Wesermünde, den 10. Juli 1944.
Amtsgericht.
Wesermünde. s4859]
Zu Gn.⸗R. 44 Gemeinnütziger Bau⸗ verein Geestemünde eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Nach Verschmelzung mit dem 1. Be⸗ amten⸗Bau⸗ und Wohnungsverein ein⸗ getragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Wesermünde, 2. Bauverein für Beamte, Angestellte und ständige Arbeiter eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Wesermünde, 3. Gemein⸗ nütziger Spar⸗ und Bauverein einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Wesermünde, ist die Satzung und die Firma in Gemein⸗ nützige Wohnungsgenossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Wesermünde geändert.
Wesermünde, den 10. Juli 1944.
Das Amtsgericht.
Wolfenbüttel. Genossenschaftsregister Amtsgericht Wolfenbüttel, 30. 6. 1944. Veränderung:
Rohstoff⸗ u. Lieferungsgenossenschaft der Schuhmacher zu Wolfenbüttel, e. G. m. b. H. in Wolfenbüttel.
Durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 8. Mai 1944 ist die Firma geändert in Schuhmacher⸗Ein⸗ kaufsgenossenschaft, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht zu Wolfenbüttel.
Zehdenick. 1148611]
In unser Genossenschaftsregister Nr. 43 ist heute die Auflösung der Milchverwertungsgenossenschaft Krewe⸗ lin eingetragen worden.
Amtsgericht Zehdenick, 11. Juli 1944. zZzüllichau. [4934] Bekanntmachung.
Saatgutreinigungs und Maschinen⸗ betriebs Genossenschaft eingetragene Genossenschaft zu Register Nr. 45 a.
Die Firma ist geändert in Raiff⸗ eisen Maschinenhaltung eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht, Unruhstadt. Amtsgericht Züllichau, 4. Juli 1944.
7. Konkurse
und Vergleichssachen
Bautzen. [5023]
Das Konkursverfahren über den Nachlaß der am 5. November 1943 in Großschweidnitz verstorbenen ledigen Auguste Schlenker, früher in Bautzen⸗ Seidau, Salzenforster Straße 133, wird nach Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben.
Bautzen, den 8. Juli 1944.
Das Amtsgericht.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Prasident Dr. Schlange in Potsdam, verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin 8W 68
Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret
GmbH., Berlin
Preis dieser Nummer: 10. 22
und
—
eichsanze
tsanzeiger
[Er cheint an jedem Wochentag abends. Bezugspreis durch die Post “ 2,30 ℛ³.ℳ zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 R⸗ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW68. Wilhelmstr. 30/31. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 ℛpf. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder
reis für den Naum einer füͤnfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ 2eenen 2e ℳ, einer dreigespaltenen 92 mm bhreiten Zetit⸗Zeile 1,85 Rℳ. — Anzelgen nimmt die Anzeigenstelle Berlin ST. 28, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckauftraͤge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeben, velche Worte etwa durch Fettbruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. — Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.
1 vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
Berlin, Mittwoch, den 19. Fuli, abends
165b Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 42 35
Reichsbankgirokonto Berlin. Konto Nr. 1/1913 Poftscheckkonto: Berlin 418 21
1944
Bewertung nach 9220.
(1) Die abzugeltenden Aufwendungen werden nach den LSO. bewertet. Auf Fertigungslöhne können Fertigungs⸗ gemeinkosten, auf Herstellungskosten Verwaltungskosten auf⸗ geschlagen werden. Vertriebskosten sind nicht anrechenbar. Sonderkosten sind statthaft.
(2) Bei eigenen Leistungen kann ein angemessener Gewinn vergütet werden. Ein entgangener Gewinn für den nicht ausgeführten Teil des Auftrages ist ausgeschlossen.
Teiles: Deutsches Reich Ernennungen und soöonstige Personalveränderungen. 8 Anordnung über die Abwicklung widerrufener Rüstungs⸗ 2 „ 8 1 . 8 9. ₰ - aufträge (Restabgeltungsanordnung). Vom 14. Juli 1944. Bekanntmachung des Regierungspräsidenten Breslau über . — . 8 1 „ 2 8 9 8 2 ; die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich. Bekanntmachung der Filmprüfstelle über Zulassungskarten. 4. Anordnung zur Durchführung der Anordnung 1/43 18 § 4 Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichs Abgeltung von Kosten für Fertigungsvorbereitungen stelle Maschinenbau über die Sigfe hastelg vfün (1) Ordnet eine Lenkungsstelle im Bereich der Rüstung mengen und Anerkennungsausschlüssen für zulassungs⸗ e - “ 1“ Maschinenbauerzeugnisse. Vom 14. Juli 1944. 8 114“ oder⸗ 6 11““ 8 zur der Anor ng über die Preis⸗ bestimm e aßnahmen z Voͤrb 1 G b 8. 8 111“ aufträge an, so kann das beteiligte Unternehmen auch dann U er Verse 8 8 8 82 8u A, .: 8 ö. 8 “ üür 32 Juli 1939 8 den Alpen⸗ und Donaureichsgauen, nach diesen Bestimmungen angemessen entschädigt werden, R. au Sidete n und in den eingegliederten wenn ein förmlicher Rüstungsauftrag nicht erteilt worden ist. Dtt Vom 12 Juli 1944 1 (2) Lenkungsstellen im Sinne des Absatz (1) sind die 1“ “ Aemter, Ausschüsse und Ringe des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion sowie die mit Lenkungsauf⸗ gaben betrauten Wirtschafts⸗ und Fachgruppen. (3) Die Entschädigung wird nur gewährt a) wenn die vorbereitenden Maßnahmen zur “ Erfüllung der geplanten Rüstungsaufträge notwendig waren, b) wenn und soweit dem Unternehmen die Uebernahme der entstandenen Kosten Picht zugemutet werden kann.
Aumtliches Deutsches Reich
Der Führer hat dem Präsidenten der Chemisch⸗Technischen Reichsanstalt, Professor Dr. phil. Walther Rimarski, in Berlin⸗Halensee, mit Urkunde vom 17. Juli 1944 die Goethe⸗ Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen. 8 86
“ .“ 8 Beteiligung des Auftragnel iers Der Widerruf von Rüstungsaufträgen ist im Kriege nicht zu vermeiden. Die finanziellen Auswirkungen müssen unbe⸗ schadet berechtigter Ansprüche der betroffenen Auftragnehmer für die Allgemeinheit so gering wie möglich gehalten werden. Von den Auftragnehmern wird erwartet, daß sie im Rahmen 6 ihrer Kriegsverpflichtung keine Forderungen für Belastungen stellen, die ihnen bei der Gesamtlage des Unternehmens ganz oder teilweise zugemutet werden können. 9 1
1 Anordnung er die Abwicklung widerrufener Rüstungsaufträge (Restabgeltungsanordnung)
Vom 14. Juli 1944
Ueber die Abwicklung widerwifener Rüstungsaufträge be⸗ stimme ich auf Grund § 2 der Ersten Durchführungsverord⸗ nung zum Führererlaß über die Bestellung des Reichs⸗ ministers für Bewaffnung und Munition vom 20. März 1940
Abschnitt Versahren 2 . 9 j 1. Abschnitt “ Auftragswiderruf 1 ’ W sauftrag widerrufen, so hat der Auf⸗ Materielle Bestimmungen (1) Wird ein Rüstungsauftrag 1. g 1 tragnehmer unverzüglich die zur Durchführung des wider⸗ § 1 8 rufenen Rüstungsauftrags erteilten Unteraufträge seinerseits Gegenstand der Restabgeltung zu widerrufen.
(1) Widerrufene Rüstungsaufträge sowie widerrufene üb 88 ch gilt für die Unterlieferer im Verhältnis zu mittelbare Rüstungsaufträge, die als Unteraufträge zur ihren “ 1 sind nicht u wiherrufen wenn sie für Durchführung von Rüstungsaufträgen erteilt worden sind die Abwialu “ Rüstun k5 6 1 bch sind nach den Bestimmungen dieser Anordnung vom Auftra⸗ DtE Eemmne des wide üstungsauftrages no geber abzuwickeln erforderlich sind oder der Auftraggeber oder auf dessen
b 11X“X“ 1“] “ 1 Weisung ein anderer in die Verträge eintritt
(2) Rüstungsaufträge im Sinne dieser Anordnung sind b
Aufträge aller Art — ausgenommen Aufträge auf Bau⸗ G
leistungen — des Reichsministers für Rüstung und Kriegs⸗ X*“
“ fn C“ 18 “ „(-1) Die Abgeltung erfolgt auf Antrag. Der Antrag ist
58 * 8 rherts or 0 . 8 . 4 S △₰έ2 5 8 5* n. dsr 8. tsdienf A. und Rtstn Hen beim Auftraggeber einzureichen. Für jeden widerrufenen 8 — ( 8 8 * . d„† 9 8 3 5 9 82 8 18 238 8 1 8 Reichsbahn. Die 88 weiterer Aufträge zu Rüstungs Auftrag ist ein gesonderter Antrag zu stellen. aufträgen bleibt vorbehalten. 8 b 8 1 (2) Abgeltungsforderungen von Unterlieferern sind beim (3) Gegenstand der Abgeltung sind die angemessenen Auf⸗
die angem Hauptauftragnehmer geltend zu machen und von diesem in wendungen für den widerrufenen Rüstungsauftrag, soweit seinen Abgeltungsantrag zu übernehmen.
sie nicht durch den Preis für den erfüllten Teil des Auftrags (3) Der Antrag ist formlos, er muß jedoch alle für die bereits gedeckt sind (Restabgeltung. AöAbbwicklung wesentlichen Angaben enthalten, insbesondere: Auftragsnummer und auftraggebende Stelle;
Widerruf des Auftrags (Dienststelle, Aktenzeichen, Datum);
“
S67
8
8 2 8 2 Abgeltungsfähige Aufwendungen
Abgeltungsfähig sind die notwendigen Aufwendungen
Gerätebezeichnung; Auftragsmenge (Sollstückzahl): Gefertigte Stückzahl zum Richt⸗ oder Festpreis von W1“ Auslaufmenge und Endtermin der Fertigung; Erhaltene Vorschüsse, Abschlagszahlungen und zahlungen für Teilleistungen: Abgeltungsforderung, nach den Ansätzen von § 4 gegliedert, davon Unterlieferforderungen. 6 Materialverwertung Soweit der Auftraggeber bei Auftragswiderruf nicht bereits über die aus dem widerrufenen Rüstungsauftrag herrühren⸗ den Restmaterialien verfügt hat, sind diese im Wege des vom Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion ange⸗ ordneten innerbezirklichen oder überbezirklichen Material⸗ ausgleichs bestens zu verwerten. Ist eine Verwertung der Restmaterialien auf diesem Wege nicht möglich, so entscheidet der Auftraggeber über Verschrottung oder Uebernahme in
Werkstoffe, bezogene Fertig⸗ oder Zulieferteile, Halbzeug, halbfertige Erzeugnisse, Lehren, Sondervorrichtungen und besondere d) Sondermaschinen, . 6 e) Sondereinrichtungen,“ v11“ 8 und zwar die Gegenstände unter d. und e im Regelfalle nur bis zum Gesamtwert von je 30 000,— ℛAℳ. 2 (2) Abgeltungsfähig sind weiterhin: 18“
a) Verwertungsverluste oder Mindererlöse in angemesse⸗ ner Höhe bei der Verwertung der unter Abs. (3) ge⸗ nannten Gegenstände, 1 ““
b) sonstige unmittelbare Aufwendungen für T urch⸗ führung des widerrufenen Auftrags in angemessener Höhe, die nicht durch die dem Auftraggeber einge⸗ voj 5 Roe 8 Ir Mostliofor 8 s 9. od „ 88 reichten Rechnungen für Restliefermengen usm oder Reichseigentum. durch Verrechnung in den Gemeinkosten weiterer “ § 9 Aufträge gedeckt sind. 1 8
(3) Nicht abgeltungsfähig sind Aufwendungen für: Prüfung der Anträge 8 (1) Der Auftraggeber entscheidet über die Anträge auf
a) handelsübliche Gegenstände, 1 — b) sonstige Restbestände der Fertigung, für die der Auf⸗ Restabgeltung im Rahmen diefer Bestimmungen nach eigenem
8 Teil⸗ Werk⸗
Abrechnung pauschaliert werden.
der Reichsminister 8 (Prüfungssonderstab) den Auftraggeber zur Gewährung von Vorschüssen ermächtigen. 8
traggeber oder eine andere Stelle dem Auftragnehmer Ermessen, wenn die Restabgeltungsforderung FR.ℳ 20 000,— andere Abnehmer nachweist. t nicht übersteigt. 1 v 8
(2) Restabgeltungsforderungen über Rℳ 20 000,— sind
auf ihre wirtschaftliche Berechtigung und wertmäßige Ange⸗ messenheit besonders zu prüfen. rüfu rd von Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion (Prüfungs⸗ sonderstab) durchgeführt, dem die Anträge nach Klärung der Frage. Dienststelle zuzuleiten sind.
Die Prüfung wird vom
der Materialverwertung von der auftraggebenden
(3) Der Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion
kann andere Stellen mit der Durchführung der Prüfungen 1 II“ 1 beauftragen.
T1“ 88
8 Feststellungsbescheid (1) Das Ergebnis der Prüfung wird vom Reichsminister
für Rüstung und Kriegsproduktion (Prüfungssonderstab) in einem Feststellungsbescheid nie - ellun bescheid ist endgültig und schließt Nachforderungen aus. Dem Feststellungsbescheid ist ein Nachweis über Höhe und Zu⸗ sammensetzung des Restabgeltungsbetrages beizufügen.
niedergelegt. Der Feststellungs⸗ (2) Der Abgeltungsbetrag kann zur Vereinfachung der
(3) Der Auftraggeber ist
an den Feststellungsbescheid
gebunden 8
§ 11 Vorschüsse (1) Bei Abgeltungsforderungen unter 20 000,— E.ℳ ent⸗
1“ “ “ “ 8—
scheidet der Auftraggeber nach eigenem Ermessen über die Gewährung eines Vorschusses.
(2) Bei Abgeltungsforderungen über EREℳ 20 000,— kann für Rüstung und Kriegsproduktion
§ 12 Zahlung des Restabgeltungsbetrages Der Restabgeltungsbetrag wird auf Grund des
stellungsbescheides durch den Auftraggeber ausgezahlt.
8
3. Abschnitt Schlußvorschriften
8 18 “ —
Abgrenzung zum Kriegssachschädenrecht
(1) Werden aus einem widerrufenen Rüstungsauftrag her⸗ rührende Sachwerte infolge Feindeinwirkung beschädigt oder zerstört, so erfolgt die Entschädigung nicht nach der Kriegs⸗ sachschädenverordnung vom 30. November 1940 (RGBl. I Seite 1547), sondern im Wege der Restabgeltung zu Lasten des widerrufenen Rüstungsauftrages.
(2) Bei größeren Totalschäden kann die zuständige Fest⸗ stellungsbehoörde auf Veranlassung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion (Prüfungssonderstab) die Restabgeltungsforderung für beschädigte oder zerstörte Sach⸗ werte in das Entschädigungsverfahren aufnehmen.
Räumlicher Geltungsbereich
(1) Die Anordnung gilt für Rüstungsaufträge innerhalb des Reichsgebiets einschließlich des Protektorats Böhmen und Mähren und des Generalgouvernements.
(2) Bei der Vergebung von Aufträgen in das Ausland oder die besetzten Gebiete sind die Bestimmungen dieser An⸗ ordnung bei Auftragserteilung vom Auftraggeber mit dem Auftragnehmer zu vereinbaren. Ist eine Vereinbarung nich möglich, so entschädigt der Auftraggeber den Auftragnehme unabhängig von den Bestimmungen dieser Anordnung i angemessenem Umfange.
§ 15 Inkrafttreten .“
iese Anordnung tritt am 1. August 1944 in Kraft.
Der Reichsminister für -Rüstung und Kriegsproduktion. J. V.: Prof. Dr. Hettlage.
8
Bekanntmachung Auf Grund des § 1 des Gesetzes über die Einziehung kom munistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — REBl. S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 193 — RGBl. I S. 479 —, der Preußischen Durchführungsver⸗ ordnung vom 31. Mai 1933 — GS. S. 207 — und dem Er laß des Führers und Reichskanzlers über die Verwendung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RGBl. I S. 303 — wird der gesamte Nachlaß der Juden: „Bileski, Viktor Israel, geb. 8. 3.11876, gest. 15. 11. 1934, zuletzt wohnhaft in Breslau, Menzelstraße 69, 2. Boß, Paul Israel, geb. 2. 1. 1867, gest. 27. 5. 1942, zu⸗ letzt wohnhaft in Breslau, Graupenstraße 3/4, 8 .Cohn, Werner Ifrael, geb. 28. 2. 1914, zuletzt wohn⸗ haft in Breslau, Theaterstr. 1, 4. Cohn, Margarete Sara, geb. 11. 12. 1887, gest. 26. 1. 1941, zuletzt wohnhaft in der Heilanstalt Scheibe bei⸗