Reichs⸗ und
Staatsanzeiger Nr. 160 vom 19
Juli 1944. S.
Heilbrun, geb. Bielschowsky, 1869, gest. 28. 5. 1943, zuletzt Wallstraße 5,
„Herzfeld, geb. Zucker, 1853, gest. 8. 7. 1942, zuletzt Kirschallee 36 a, 8
. Juliusburg, Josef Israel, geb. 26. 9. 1866, gest. 29. 1. 1935, zuletzt wohnhaft in Breslau, Opitzstraße 74, Loewy, Moritz Israel, geb. 30. 12. 1857, gest. 18. 1. 1939, zuletzt wohnhaft in Breslau, Kirschallee 81,
. Mendelsohn, Hugo Israel, geb. 31. 7. 1873, gest. 20. 12. 1935, straße 152, Philippsborn, Martin Israel, geb. 3. 6. 1865, gest. 24. 10. 1939, zuletzt wohnhaft in Breslau, Wall⸗ straße 16,
Presser, Antonie Sara, geb. 14. 11. 1891, gest. 27. 2. 1943, zuletzt wohnhaft in Breslau, Wallstraße 9, Rother, geb. Cuhn, Hedwig Sara, geb. 29. 7. 1868, gest. 8. 6. 1938, zuletzt wohnhaft in Breslau, Kleinburg⸗ straße 31,
Schlesinger, geb. Schlesinger, Johanna Sara, geb. 8. 8. 1860, gest. 15. 4. 1940, zuletzt wohnhaft in Breslau,
Steinstraße 3/5,
Tischler, Ismar Israel, geb. 22. 12. 1871, gest. 7. 3. 1939, zuletzt wohnhaft in Breslau, Parkstraße 18, zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen.
Breslau, den 6. Juli 1944.
Der Regierungspräsident.
wohnhaft in
Rebekka Sara,
wohnhaft in Breslau,
Bekanntmachung, betreffend Zulassungskarten Folgende Zulassungskarten sind ungültig:
Prüf⸗Nr. 57 962 vom 28. 11. 1942 „Das Paradies der Pferde“. Verfalltag: 19. 4. 44. Gültig nur Nr. 60 104 vom 3. 4. 1944.
Prüf⸗Nr. 57 962 vom 28. 11. 1942 „Das Paradies der Pferde“. Verfalltag: 19. 4. 1944. Gültig nur Nr. 60 108 (Sch/T) vom 3. 4. 1944.
Prüf⸗Nr. 35 996 vom 20. 3. 1934 „Meerestiefe in der Adria“. Verfalltag: 17. 5. 1944. Gültig nur Nr. 60 186 vom 2. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 27 878 vom 9. 1. 1931 „Unter der Tropensonne Javas“. Verfalltag: 17. 5. 1944. Gültig nur Nr. 60 187 vom 2. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 55 467 vom 21. 5. 1941 „Wisente“. Verfolltag: 17. 5. 1944. Gültig nur Nr. 60 190 vom 2. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 57 873 vom 17. 12. 1942 „Nur ein Tümpel“. Verfalltag: 17. 5. 1944. Gültig nur Nr. 60 191 vom 2.5. 1944.
Prüf⸗Nr. 58 369 vom 21. 1. 1943 „Was die Isar rauscht“. Verfalltag: 17. 5. 1944. Gültig nur Nr. 60 192 vom 2. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 58 369 vom 21. 1. 1943 „Was die Isar rauscht“. Verfalltag: 17. 5. 1944. Gültig nur Nr. 60 193 (Sch/T) vom 2. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 38 353 vom 25. 1. 1935 „In den Wipfeln des Hochwaldes“. Verfalltag 17. 5. 1944. Gültig nur Nr. 60 200 vom 2. 5. 1944.
Prüf J1I11““ „Im Lande der 1000 Seen“. Verfalltag: 18. 5. 1944. Gültig nur Nr. 60 184 vom 3. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 36 655 vom 20. 6. 1934 „Die Jugend der Lippizaner“. Verfalltag: 18. 5. 1944. Gültig nur Nr. 60 185
vom 3. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 58 177 vom 6. 1. 1943 „Bauern⸗Schnitzerei“.
Verfalltag: 18. 5. 1944. Gültig nur Nr. 60 195 vom 3. 5. 1944. Prüf⸗Nr. 58 178 vom 6. 1. 1943 „Bauern⸗Töpferei“. Ver⸗ falltag: 18. 5. 1944. Gültig nur Nr. 60 196 vom 3. 5. 1944. Prüf⸗Nr. 56 712 vom 4. 2. 1942 „Künstliche Blumen“. Verfalltag: 18. 5. 1944. Gültig nur Nr. 60 204 vom 3. 5. 1944. BPrüf⸗Nr. 30 643 vom 15. 12. 1932 „Vom Hamster“. Ver⸗ falltag: 22. 5. 1944. Gültig nur Nr. 60 205 vom 5. 5. 1944. Prüf⸗Nr. 36 267 vom 25. 4. 1934 „Merkwürdige Wasser—⸗
bewo hner“. Verfalltag: 22. 5. 1944. Gültig nur Nr. 60 206 vom 5. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 36 076 vom 29. 3. 1934 „Vogelleben aͤm Koppel⸗ rick’. Verfalltag: 22. 5. 1944. Gültig nur Nr. 60 207 vom 5. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 35 721 vom 16. 2. 1934 „Die Wildwasser der Drina“. Verfalltag: 23. 5. 1944. Gültig nur Nr. 60 116 om 6. 5. 1944. 1
Prüf⸗Nr. 57 905 vom 11. 12. 1942 „Künstler der Pußta“ (Unterlegte deutsche Sprache). Verfalltag: 23.5.1944. Gültig ur Nr. 60 212 vom 6. 5. 1944. —
Prüf⸗Nr. 56 976 vom 10. 4. 1942 „Das Schicksal eines Falkenhorstes“. Verfalltag: 23. 5. 1944. Gültig nur Nr. 60 213
om 6. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 56 977 vom 9. 4. 1942 „Der König der Wasser⸗ vögel“. Verfalltag: 23. 5. 1944. Gültig nur Nr. 60 214 vom 6. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 55 488 vom 29. 5. 1941 „Der Erde Lebensraum“. Verfalltag: 23. 5. 1944. Gültig nur Nr. 60 217 vom 6. 5. 1944. Pröüf⸗Nr. 59 813 vom 12. 1. 1944 „In flagranti“. Verfall⸗ tag: 26. 5. 1944. Gültig nur Nr. 59 813 vom 12. 1. 1944 mit Vermerk vom 9. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 59 813 vom 12. 1. 1944 „In flagranti“ mit Vermerk vom 9. 5. 1944. Verfalltag: 27. 7. 1944. Gültig nur Nr. 59 813 mit Ausfertigungsdatum vom 22. 6. 1944. (Ohne Vermerk vom 9. 5. 1944.)
Prüf⸗Nr. 55 494 vom 27. 5. 1941 „Venus vor Gericht“. Verfalltag: 25. 5. 1944. Gültig nur Nr. 60 211 vom 10. 5. 1944.
Prüf Nr. 59 322 vom 1. 9. 1943 „Heimat und Dschungel — Freiheit und Gitter“, Verfalltag: 25. 5. 1944. Gültig nur Nr. 60 220 vom 9. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 53 853 vom 6. 6. 1940 Verfalltag: 25. 5. 1944. Gültig 10. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. Verfalltag:
„Kampf in der Rhön“. nur Nr. 60 215 vom
56 490 vom 12. 2. 25. 5. 1944.
2. 1942 „Samen und Seile“. d — Gültig nur Nr. 60 216 vom 10. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 59 751 vom 29. 12. 1943 „Das Lied der Nachtigall“. Verfalltag: 27. 5. 1944. Gültigenur Nr. 59 751 vom 29. 12. 1943 mit Vermerk vom 11. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 59 823 vom 11. 1. 1944 „Romantische Braut fahrt“. Verfalltag: 30. 5. 1944. Gültig nur Nr. 59 823 vom 11. 1. 1944 mit Ausfertigungsdatum vom 15. 5. 1944.
geb. 17. 12.
Anna Sara, geb. 19. 3. Breslau,
zuletzt wohnhaft in Breslau, Augusta⸗ V
4
1941 „Gewonnenes Leben“.
Prüf⸗Nr. 54 939 vom 4. 2. nur Nr. 60 226 vom
Verfalltag: 14. 6. 1944. Gültig 26. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 58 174 vom 21. 1. 1943 Die Kunst des Glas⸗ blasens“. Verfalltag: 13. 6. 1944. Gültig nur Nr. 60 231 vom 26. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 56 789 vom 21. 2. Verfalltag: 13. 6. 1944. Gültig V 26. 5. 1944. .
Prüf⸗Nr. 58 217 vom 23. 12. 1942 „Fahrt nach Kamerun“. Verfalltag: 13. 6. 1944. Gültig nur Nr. 60 267 vom 26. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 59 425 Verfalltag: 13. 6. 27. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 33 642 vom 12. 4. 1933 „Der See der wilden Schwäne“ Verfalltag: 13. 6. 1944. Gültig nur Nr. 60 249 vom 30. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 57 933 vom 11. 12. 1942 „Das Wunder im Berg“. Verfalltag: 14. 6. 1944. Gültig nur Nr. 60 271 vom 31. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 57 934 vom 11. 12. 1942 „Weidewechsel über
1942 „Glückliche Kinder“. nur Nr. 60 257 vom
vom 14. 12. 1943 „Wandernder Wald“. 1944. Gültig nur Nr. 60 270 vom
wilde Pässe“. Verfalltag: 14. 6.1944. Gültig nur Nr. 60 272 vom 31. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 55 475 vom 23. 5. 1941 „Pferde am Berg“.
Verfalltag: 14. 6. 1944. Gültig nur Nr. 60 273 vom 31. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 56 915 vom 24. 4. 1942 ‚Freiheit für Finnland“ (Unterlegte deutsche Sprache). Verfalltag: 16. 6. 1944. Gültig nur Nr. 60 274 vom 1. 6. 1944.
Prüf⸗Nr. 55 471 vom 10. 7. 1941 „Weiße Wunderwelt der Dolomiten” (Schmalfilm). Verfalltag: 13. 6. 1944. Gültig nur Nr. 60 243 vom 26. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 59 038 vom 2. 6. 1943 „Pferde am Berg“ (Schmaltonfilm). Verfalltag: 14. 6. 1944. Gültig nur Nr. 60 276 vom 31. 5. 1944.
Prüf⸗Nr. 59 296 vom 19. 8. 1943 „Gabriele Dambrone“. Verfalltag: 14. 6. 1944. Gültig nur Nr. 59 296 vom
Berlin, den 15. Juli 1944. Der Leiter der Filmprüfftelle. Dr. Bacmeister.
4. Anordnung zur Durchführung der Anordnung 1/43 des Bevollmächtigten für die Maschinenproduktion als Reichsstelle Maschinenbau über die Einführung von Bestellhöchstmengen und Anerken⸗ nungsausschlüssen für zulassungsscheinpflichtige Maschinen⸗
.“ bauerzeugnisse Vom 14. Juli 1944
Zum Zwecke der straffem Abstimmung des Bedarfes mit der Produktion von Maschinenbauerzeugnissen, die gemäß der Anordnung 1/43 vom 22. Dezember 1942 dem Zulassungs⸗ scheinverfahren unterliegen, wird auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 685) mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:
1
§ 1 Einführung von Bestellhöchstmengen für zulassungsschein⸗ pflichtige Maschinenbauerzeugnisse (1) Die in § 4 meiner Anordnung 1/43 vom 22. Dezember 1942 bezeichneten Bedarfsprüfungsstellen dürfen Maschinen⸗ auftragszulassungsscheine gemäß § 5 der Anordnung 1/43 nur im Rahmen einer Bestellhöchstmenge anerkennen. Die Bestell⸗ höchstmenge wird für den Zeitraum eines Monats und auf Tonnen Eiseneinsatz⸗ (Kontingents⸗) Gewicht festgelegt und schließt den nach § 14 obiger Anordnung zu entrichtenden Zuschlag für den Reparatur⸗ und Ersatzteildienst gleichzeitig ein (2) In einem Monat nicht ausgenutzte Bestellhöchstmengen können auf spätere Monate übertragen werden. (3) Auf Bestellhöchstmengen nachfolgender Monate darf nur
innerhalb desselben Kalendervierteljahres vorgegriffen werden.
V
V
1
für den Arbeitseinsatz in den besetzten
(4) Träger der Bestellhöchstmengen sind die Hauptausschüsse, Hauptringe und Produktionshauptausschüsse bzw. auf den
Gebieten, für die solche nicht bestehen, die zuständigen Kon⸗ tingentsverwaltungen der Eisenbewirtschaftung.
Ausschluß von Trägern der Bestellhöchstmengen von der An⸗ erkennung der Maschinenauftragszulassungsscheine für be⸗ stimmte Maschinenbauerzeugnisse (1) Ich behalte mir vor, einzelne Träger von Bestellhöchst⸗ mengen von der Anerkennung von Zulassungsscheinen für solche Maschinenbauerzeugnisse auszuschließen, die in dem von ihnen betreuten Bereich nicht für unmittelbare Ferti⸗
gungszwecke eingesetzt werden (Anerkennungsausschluß).
(2) Ein solcher Ausschluß von der Anerkennung gilt für alle Bedarfsprüfungsstellen, die dem betreffenden Träger der Bestellhöchstmenge unterstehen. Sollen einzelne Bedarfs⸗ prüfungsstellen von dem Anerkennungsausschluß ausgenom men werden, so ist dazu meine ausdrückliche Genehmigung erforderlich.
(3) In wichtigen Beschaffungsfällen, deren Befriedigung dem Träger einer Bestellhöchstmenge infolge Anerkennungs⸗ ausschlusses nicht möglich ist, können die zuständigen Bewirt⸗ schaftungsstellen Aufträge im Einzelfalle gesondert zulasson. Anträge sind unter eingehender Begründung der Beschaffungs⸗ notwendigkeit von der Bedarfsprüfungsstelle ohne Aner⸗ kennungsvermerk auf dem Zulassungsschein an die Bewirt schaftungsstelle zu richten.
§ 3
Strafbestimmungen Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr und den Strafvorschriften der Verordnung über Strafen und Zuwiderhandlungen auf dem Gebiet der Bewirtschaftung
bezugsbeschränkter Erzeugnisse (Verbrauchsregelungs⸗Strafver⸗
ordnung) in der Fassung vom 26. November 1941 (Reichs⸗ gesetzbl. I S. 734) bestraft. § 4
Inkrafttreten und Geltungsbereich Die Anordnung tritt für alle ab 15. Juli 1944 von den Bedarfsprüfungsstellen anerkannten Zulassungsscheine in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet, ferner — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwal⸗ tung — sinngemäß auch im Elsaß, in Luxemburg und im Bezirk Bialystok. Berlin, den 14. Juli 1944. 8 Der Reichsbeauftragte für den Maschinenbau. Karl Lange.
—-9
Anordnung 8
19. 8. 1943 mit Vermerk vom 17. 5. 1944.
“
zur Einführung der Anordnung über die Preisbildung der Versandgeschäfte und des ambulanten Gewerbes vom 31. Juli 1939 in den Alpen⸗ und Donaureichsgauen, im Reichsgau
Sudetenland und in den eingegliederten Ostgebieten Vom 12. Juli 1944 .
Auf Grund der Zweiten Verordnung zur Einführung des Vierjahresplans im Lande Oesterreich vom 27. März 1938 (RGBl. I S. 315),-der Verordnung über die Aufgaben des Reichskommissars für die Preisbildung in den sudeten⸗ deutschen Gebieten vom 18. Oktober 1938 (RGBl. I S. 1444) und der Verordnung über die Preisbildung in den einge⸗ gliederten Ostgebieten vom 20. Januar 1940 (RGBl. I S. 210) in der Fassung der Zweiten Verordnung über die Preisbildung in den eingegliederten Ostgebieten vom 24. September 1941 (⁴GBl. 1 S. 596) wird angeordnet:
Die Anordnung über die Preisbildung der Versandgeschäfte und des ambulanten Gewerbes vom 31. Juli 1939 (Reichs⸗ anzeiger Nr. 178) und die beiden Bekanntmachungen zu dieser Anordnung vom 27. August 1941 (Reichsanz. Nr. 203) und vom 15. Oktober 1943 (Reichsanz. Nr. 244) gelten auch in den Alpen- und Donaureichsgauen, im Reichsgau Sudeten land und in den eingegliederten Ostgebieten.
II. 8
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli in Kraft.
Berlin, den 12. Juli 1944.
1
Fischböck.
Nichtamtliches “ Deutsches Reich
Nummer 17/18 des Reichsarbeitsblatts vom 25. Juni folgenden Inhalt: Teil I. Der Reichsarbeitsminister. bau und Baupolizei. Gesetze, Verordnungen, Erlasse: Siebzehnte Bekanntmachung zur Verordnung über Grundstückseinrichtungs⸗ gegenstände. Vom 3. Juni 1944. — Betr.: Verordnung über Grundstückseinrichtungsgegenstände; hier: Zusammenstellung der zugelassenen Gegenstände. Prüfzeugnisse. — Betr.: Neue Bunkerbauart zur Verbesserung von bestehenden LZ⸗Bunkern. — Betr. Holzschutzmittel gegen Feuer; hier: Nachbehandlung. — Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. Arbeitseinsatz und, Arbeitseinsatzhilfe. — Gesetze, Verordnungen, Zweite Verordnung über die Meldung von
und Frauen für Aufgaben der Reichsverteidigung. Vom
10. Juni 1944. — Betr.: Zweite Verordnung über die Meldung 8
von Männern und Frauen für Aufgaben der Reichsverteidi⸗ gung. — Erlaß zur Ergänzung des Erlasses über Dienstpflicht⸗ unterstützung (Fünfter Ergänzungserlaß vom 30. Mai 1944). — Betr.: Zulassung von Gefolgschaftsmitgliedern eines durch Luft⸗ angriff beschädigten Betriebes zur Dienstpflichtunterstützung.
Wirtschaftsteil
Weitere Kräftesteigerung im Arbeitseinsatz
Kriegsarbeitstagung der Dienststellen des Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz
Eine Reihe weiterer umfassend geplanter Aktionen des Arbeits⸗ einsatzes im Reich wie in den besetzten Gebieten war der haupt⸗ sächliche Programmpunkt einer Kriegsarbeitstagung der Prä⸗ sidenten der Gauarbeitsämter, die der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Gauleiter Sauckel in diesen Tagen nach Thüringen einberufen hatte. Außer den Präsidenten der Gauarbeitsämter, den leitenden Beamten des Reichsarbeits⸗ ministeriums und den Beauftragten des. Generalbevollmächtigten Ländern waren die Ver⸗ bindungsmänner zu den entsprechenden Partei⸗ und Staatsstellen vertreten. Die Zusammenkunft diente der klaren Zielsetzung für das zweite Halbjahr 1944, d. h. der totalen Mobilisierung der noch vorhandenen Arbeitsreserven.
Die Tagung erhielt ihr besonderes Gewicht heit des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion, Prof. Speer, der in längeren Ausführungen über den gegen wärtigen Stand der deutschen Rüstungskapazität und ihre Weiter
durch die Anwesen⸗
entwicklung unterrichtete.
Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, Gauleiter
Sauckel, betonte, daß auch das Jahr 1944 im Arbeitseinsatz
eine noch weitere Kröftesteigerung verzeichnen werde. Je konse
quenter in der Mobilisierung der Arbeitskräfte durchgegriffen erde, um so spürbarer sei die Wirkung. Gauleiter Sauckel ent⸗
wickelte dann in großen Zügen sein Sommerprogramm. In einem eindringlichen Appell forderte er, den Reichs⸗ und Kriegs⸗ interessen bei der Verteilung der verfügbaren Kräfte in jedem Falle den Vorrang zu geben. Der technische Krieg erfordere den Einsatz aller Kräfte des Körpers, des Geistes und der Seele. Im Vordergrund stehe heute nicht nur die Arbeit an sich, sondern die Arbeit in der Zeiteinheit, d. h. die Leistung. Mehr als früher müsse außerdem gegenwärtig der Improvisation Raum gegeben werden, sie habe sich jedoch mit deutscher Gründlichkeit und Korrektheit zu paaren, weil aus beiden erst für uns Deutsche das Fundament erwachse. Gauleiter Sauckel schloß seine Aus⸗ führungen mit Worten unbedingter Siegeszuversicht.
Aus dem Kriegsschädenrecht
Wenn die Kriegssachentschädigung anders verwendet werden soll
Die Kriegssachentschädigung wird zur Wiederherstellung der zerstörten oder beschädigten Sache gewährt und in ihrer Höhe nach den hierfür erforderlichen Kosten bemessen. Eine Ent⸗ scheidung des Reichskriegsschädenamts stellt nun klar, wie in den Fällen zu verfahren ist, in denen aus einem besonderen Grunde die Kriegssachenentschädigung des Reichs nicht dem genannten Zweck dienstbar gemacht werden soll. Es handelte sich um die Entschädigung, die für den Wiederaufbau eines zerstörten Hauses in Betracht kam. Der Hauseigentümer wollte jedoch die Ent⸗ schadigung nicht hierfür verwenden, sondern legte besondere Aus⸗ nahmegründe dar, aus denen heraus in seinem Falle der Betrag
Erlasse: Männern
8 8 8
Handelspolitik. verlange Kontrolle der Kontingente für Ein⸗ und Ausfuhr; er
--b. n
für die Abdeckung von Hypothekenschulden und zur Sicherung des Lebensbedarfs bzwbö. zum Ankauf eines anderen Hauses verwendet werden konnte. Das Reichskriegsschädenamt entschied, daß in einem solchen Falle für die Entschädigungsbemessung nicht die Wiederaufbaukosten in Betracht kommen, sondern allein der Ver⸗ kaufswert des Hauses zur Zeit des Schadenfalls die Grundlage für die Höhe der Sachentschädigung bilden kann.
Bei ausgebombten Waren: Wert der Reste wird angerechnet
Ohne einer Entscheidung des Spruchsenats des Reichskriegs⸗ schädenamtes vorgreifen zu wollen, hat der Präsident des Reichs⸗ kriegsschädenamts folgendes mitgeteilt: Wenn Handelswaren völlig oder so schwer beschädigt werden, daß sie als völlig zerstört anzusehen sind, so ist die Kriegssachentschädigung unter Zugrunde⸗ legung der Wiederbeschaffungskosten — wenn der Verkaufspreis aber niedriger ist als diese, unter Zugrundelegung des Verkaufs⸗ preises — zu berechnen. In jedem Falle ware der Wert etwa noch vorhandener Reste anzurechnen.
Wirtschaft des Auslandes
Keine englische Kohle für das besetzte Italien
Genf, 18. Juli. Zu den bevorzugtesten Ködern, mit denen die britische Agitation noch vor einem Jahre beim italienischen Volke fischen ging, gehörte das Versprechen, daß selbstverständlich die britische Regierung im Falle eines Abfalles von Deutschland für die Kohlenversorgung der italienischen Bevölkerung sorgen werde. Inzwischen aber haben sich diese Versprechungen als eitel Schwin⸗ del erwiesen. Das ganze Problem wird nun aber akut in An⸗ betracht des nächsten Winters. Offenbar versucht man sich nun in London auf ganz grundsätzliche Weise daran herumzudrücken. Zu diesem Zwecke soll eine der üblichen Komödien im Unterhaus durchgeführt werden. Die britische Regierung hat über die kritische Lage der Kohlenwirtschaft in England ein Weißbuch veröffentlicht. Die veröffentlichten Ziffern zeigen deutlich, daß Großbritannien selbst nicht einmal imstande ist, die eigene Brennstoffversorgung aufrechtzuerhalten. Das britische Unterhaus ist nun berufen, die Lage zu diskutieren. Da man heute schon weiß, daß die Abge⸗ ordneten auf keinen Fall einer stärkeren Einschränkung der Brenn⸗ stoffversorgung der britischen Bevölkerung zustimmen können, und dies etwa auf Kosten des britischen Exports nach Italien, so ist klar, daß diese Pläͤne damit für den nächsten Winter endgültig in der Versenkung verschwinden werden.
Englands Uebersee⸗Kapitalanlagen auf ein Drittel zusammen⸗ geschrumpft
Genf, 18. Juli. Neutrale Korrespondenten in London berichten, die letzten Mitteilungen des britischen Schatzkanzlers Anderson über die britischen Kapitalanlagen in Uebersee hätten trotz aller Verschleierungsversuche ein erschreckendes Bild des Niedergangs der britischen Wirtschaftsstellung vermittelt. Aus den Ausfüh⸗ rungen Andersons gehe hervor, daß der Nominalwert der von England realisierten ausländischen Kapitalanlagen ungefähr 1750 Millionen Pfund Sterling betrage. Das sei die Hälfte aller Uebersee⸗Kapitalanlagen Großbritanniens im Fahre 1939. Dabei seien aber die Anlagen im Bereich des Empires mit einbegriffen. Wie groß der tatsächliche Wert der England noch verbliebenen Kapitalanlagen im Ausland sei, könne schwer abgeschätzt werden. Man müsse bedenken, daß diese Papiere einen viel geringeren Gegenwartswert bgßen als der Nominalwert angebe. England habe selbstverständlich im bisherigen Verlauf des Krieges nur die leicht absetzͤbaren Papiere abgestoßen, um die dringenden, für den Krieg notwendigen Ausgaben im Ausland, vor allem in den Ver⸗ einigten Staaten, zu finanzieren. Von den England verbleibenden Papieren sei wahrscheinlich ein bedeutender Teil praktisch unver⸗ käuflich. Man schätze den Wert der England verbliebenen An⸗ lagen auf ungefähr 500 bis 600 Mill. *. 8
Englands Handel soll durch USA ausgeschaltet werden Genf, 7. Juli. Sehr scharf, so schreibt der New Yorker Ver⸗ treter des „Daily Sketch“, wende sich der Verband amerikanischer Erporteure gegen den Verband der britischen Industrie. In einem von den Amerikanern der Presse übergebenen Brief an den Präsidenten der englischen Konkurrenzorganisation werfe der Ver⸗ band den Engländern vor, sie planten eine „nationalistische“ Der von den Engländern herausgegebene Bericht fordere eine Steigerung der britischen Ausfuhr um 50 % „auf Kosten der Amerikaner“, und er sehe die Schaffung von „Ster⸗ lingmärkten“ vor. All das, so sage der amerikanische Brief, ver⸗ stoße gegen die Atlantik⸗Charta und gegen das Prinzip der Pacht⸗ und Leihlieferungen. England wolle offenbar zum Schaden der USA.⸗Exporteure wieder ein großes Kartellsystem aufbauen.
8
Schwedens Außenhandel im ersten Halbjahr 1944 Stockholm, 18. Juli. Gesamtvolumen des schwedischen Außenhandels belief sich im ersten Halbjahr 1944 auf 1,33 Mrd. Kr. gegenüber 1,47 Mrd. Kr. im gleichen Zeitraum des Jahres 1943. Der Wert der Einfuhr betrug 931,6 (883,3) Mill. Kr. und
Doas Das
der Exportwert nur 398,6 (589,6) Mill. Kr. Der Importüber⸗
schuß belief sich also im ersten Halbjahr 1944 auf nicht weniger
eichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 160 vom 19 Juli 1944.
33 Mill. Kr., während der Gesamtimportüberschuß für das
ES. 3
Jahr 1943 667 Mill. Kr. und für das erste Halbjahr 1943 nur 294 Mill. Kr. betrug. Der schwedisch⸗deutsche Handelsaustausch verlief planmäßig.
1“ —— ““
8 Finnischer Großhandelsumsatz
Helsinki, 18. Juli. Der finnische Großhandelsumsatz erreichte im Mai mit 1410,9 Mill. Fmk. den diesjährigen Höchststand, er stieg gegenüber dem Vormonat um 164,4 Mill. Fmk. bzw. 13,2 9% und um 81,9 Mill. Fmk. bzw. 6,2 % gegenüber dem gleichen Monat des Vorjahres. Der gesamte Großhandelsumsatz dieses Jahres bis Ende Mai beträgt 6270,4 Mill. Fmk.; das ist 315,8 Mill. bzw. 5,3 % mehr als in der entsprechenden Zeit des Vorjahres. Da jedoch der Großhandelspreisindex in der gleichen Zeit um 39 Punkte stieg, ist der tatsächliche Großhandelsumsatz dieses Jahres bis Ende Mai praktisch um 9,5 % kleiner als in der
entsprechenden Zeit des Vorjahres.
Repatriierung slowakischen Bodenbesitzes — Die Arbeiten des staatlichen Bodenamtes
Preßburg, 18. Juli. Der Vorsitzende des staatlichen Boden⸗ amtes, Dr. Karl Klinovsky, veröffentlicht einen Bericht über die vierjährige Tätigkeit des ihm unterstellten Amtes. Diese Tätig⸗ keit umfaßt außer der Ueberführung jüdischen Bodenbesitzes in arische Hände auch den Aufkauf des Bodenbesitzes ausländischer Stäagatsbürger. Die Revision der staatlichen tschecho⸗slowakischen Bodenreform, die Entschädigung der slowakischen Kolonisten, die aus Ungarn in die Slowakei zurückgekehrt sind sowie die Kontrolle der Käufe und Verkäufe von Bodenbesitz über 50 ha. Während seines vierjährigen Bestehens entzog das staatliche Bodenamt 174 000 Katastraljoch Boden dem jüdischen Besitz, wobei 49 126 Kat.⸗Joch slowakischen Landwirten zugeteilt oder verkauft und weitere 15 000 Kat.⸗Joch Boden, die von Juden gepachtet waren, dem jüdischen Besitz entzogen. Die Revision der staatlichen Bodenreform betraf 56 000 Kat.⸗Joch. Von Ausländern wurden 63 807 Kat.⸗Joch gekauft. Außerdem übernahm das staatliche Bodenamt im Rahmen des Vertrages der slowakischen Kolonisten den Bodenbesitz ungarischer Staatsbürger in einem Gesamtausmaß von 32 030 Kat.⸗Joch. Im Rahmen der Kontrolle dex Ueber⸗ führung arischen Bodenbesitzes wurde der Kauf von 17 453 Kat.⸗ Joch geregelt. Insgesamt erstreckte sich also die Tätigkeit des staatlichen Bodenamtes auf 337 890 Kat.⸗Joch. Die Einnahmen des Fonds der neuen Bodenreform weisen bisher 176,4 Millionen Ks auf.
8 Börsenkennziffern für die Woche vom 10. bis 15. Juli 1944 Die vom Statistischen Reichsamt errechneten Börsentennziffern stellen sich für die Woche vom 10. bis 15. Juli 1944 im Vergleich zur Vorwoche wie olgt:
8 Wochendurchschnitt Monats⸗ vom 10 7. vom 3. 7. durchschnitt Aktienkurse (Kenn iffer 1924 bis 8. 7. Juni
bis 1926 = 100) Bergbau und Schwerindustrie 162,75 Verarbeitende Industrie 158,64 Handel und Verkehr 155,75 Gesam 158,81 Kursniveau der 4 %igen Wertpapiere Pfandbriefe. b Kommunalobligationen . . . Dtsch. Reichsschatzanweisungen 1940 Folgen 6 und 7. . . Dtsch. Reichsbahnanleihe 1940 Anleihen der Länder . 2 Anleihen der Gemeinden... Gemeindeumschuldungsanleihe Industrieobligationen.
162,55 158,74 155,64
158,78
102,50 102,5
102,50 102,50
105,00 107,25 105,00 104,01 106,47 109,56
104,96 107,24 104,86 103,99 106,43 109,57
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Budapest, 18. Juli. (D. N. B.) Alles m Pengoö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½, Helsinki 6,90. London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.
London, 18. Jull. (D. N. B.) New York 4,02 ½ - 4,03 1 ¼, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 — 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, Stockholm 16,85 — 16,95, Lissabon 99,80 — 100,20 Rio de Janeiro
83,567⁄ G. Amsterdam, 18. Juli. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsinki
Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
Zürich, 18. ull. (D. N. B.) 111.40 Uhr.] Paris 7,00 London⸗Clearing 17,30 ½, New York 4,30, Brüssel⸗ 69,25 B., Mailand 22,67 ½, Madrid 39,75 B., Holland 229 , Berlin 172,55, Lissabon 17,25, Stoctholm 102,67, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,75, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 98,00, Japan 101,00, Rio 20,50 B.
Zeit.
4 ¹
/ 7
Offentlicher Anzeiger
Kopenhagen, 18. Juli. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,80, Helsinki 9,83. Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—. Alles Briefkurse. —
Stockholm, 18, Juli. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,10 B., Buenos Aires 102,00 G., 104,00 B.
London, 18. Juli. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50,
Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.
In Berlin festgestellte Notierungen für telegraphische Auszahlung, ausländische Geldsorten und Banknoten
Telegraphische Auszahlung
19. Juli Geld Brief
17 Juli Geld Brief
Aegypten (Alexandrien und 8 Fatro) 11 pt.
100 Afghani 100 Franken 1 Pap.⸗Pes. 1 austr. Pfund 100 Belga
1 Cruzeiro⸗
18,79 18,83 2 81,08 0,592
40,04
18,79 18,83 80,92 81,08 80,9 0,588 0,592 0,̃58:
Afghanistan (Kabul) Albanien (Tirana).. Argentinien (Buenos Aires).. Australien (Sidney) 8 Belgien (Brüssel u. Antwerpen Brasilien (Rio de Janeiro)... Britisch⸗Indien (Bombay⸗Cal⸗
Füttgch 1u*“ Bulgarien (Sofia).. Dänemark (Kopenhagen). England (London) 1 engl. Pfund Finnland (Helsinki) 100 Finnmark Frankreich (Pari) 100 Frs. Griechenland (Athenn 100 Drachmen Holland (Amsterdam u. Rotter⸗
bafft) .— C111“ 100 Gulden Iran (Teheranh)).. “ 100 Rialis Island (Reyliavik) 100 isl. Kr. Italien (Rom und Mailand) 100 Lire 9,99 Japan (Tolio und Kobe) 100 Yen 58,591 Kanada (Montreal) 1 kanad. Dollar — — Kroatien (Agram) 100 Kuna 4,995 5,005 Neuseeland (Wellington) 1 neuseel. Pfd. — — Norwegen (0Sslo) 100 Kronen 56,76 56,88 56,76 Portugal (Lissabon) 100 Escuda 10,19 10,21 10,19 Rumänien (Bukarest) 100 Lei — — Schweden (Stockholm u. Göte⸗
borg) 100 Kronen 8 59,58 59,46 Schweiz (Zürich, Basel und
Bern) 8 100 Frs. 57,89 Serbien (Belgrad) 100 serb. Dinar 4,995 Slowakei (Preßburg) 100 slow. Kr. 8,591 Spanien (Madrid u. Barcelona) 100 Pesetas 23,565 Südafrikanische Union (Pretoria
und Johannisburg) Türkei (Istanbul) .... . Ungarn (Budapest) Uruguagy (Montevideo) Verein. Staaten von Amerika
(New York) 1 Dollar — —
39,96
100 Rupien 100 Lewa 100 Kronen
..„
9,99
58,711 58,591
4,995
58,01 5,005 8,609
23,605
1 sfüdafr. Pfd. 1 türk. Pfund 100 Pengö 1 Goldpe so
1,982 1,978
1,201 1,199
Für den innerdeutschen Verrechnungsverkehr gelten folgende Kurse: Geld 9,89 4,995 7,912 74,18 2,098 2,498 0,130
England, Aegypten, Südafrikanische Union... Frankreich
Lustralten, Neuseeland“ “ Britisch⸗Indien
Kanada
Vereinigte Staaten von Amerika
Brasilien
Ausländische Geldsorten und Bauinoten
19. Jul 17. Juli Geld Brief Geld Brief 20,38 29,46 20,88 20,46 16,16 16,22 16,16 16,22 4,185 4,205 4,185 4,205 4,39 4,41 4,39 4,41
Sovereigns... 20⸗Francs⸗Stücke Gold⸗Dollars 1 Siüch Aegyptische 84 ägypt. Pfd. Amerikanische: 1000—5 Dollar Dollar 2 und 1 Dollar Dollar
Argentinische Pap.⸗Pes. Australische austr. Pfd. Felaiehhhah 100 Belgas Brasilianishe. “ 1 Cruzeiro Britisch⸗Indische 100 Rupien Bulgariche: 500 Lewa und
darunter 100 Lewa Dänische: große ...... 100 Kronen
10 Kr. und darunter 100 Kronen Englische: 10 £ und darunter. 1 engl. Pfd. LEEZ“ 100 Finnmark Französishhe 100 Frs. 4,99 Holländische 100 Gulden 132,70 Italienische: große . 1900 Lire 9,92 1 9,98
10 Lire 100 Lire 9,98 Kanadische .. .. 1 kaunad. Dollar 0,99 Kroatische 100 Kuna 4,99 Norwegische: 50 Kr. u. darunter 100 Kronen 56,89 Rumänische: 1000 Lei und
800 LSt H.... 100 Lei Schwedische: große .100 Kronen
50 Kronen und darunter. 100 Kronen — Schweizer: große 100 Frs.
100 Frs. und darunter 100 Frs. Serbische.. 100 serb. Dinar Slowakische: 20 Kronen und
darunter 100 slow. Kr. Südafrikanische Union . 1 südafrik. Pfd. Türkische 1 türk. Pfund Ungarische:
darunter
0,44 2,44 0,08 22 95
v0 . && te
2,46 40,08 0,09 23,05
902 Sro S
10 10 S 0 S
3,07
52,10
0 8— 10 1IS
2800
5 Enm 8 —
1,66
100 Penö
4. Oeffentliche Zustellungen, 2. Zwangsversteigerungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,
8. Nufgebnte.
Untersuchungs⸗ und Strafsachen,
6. Auslosung usw. von Wertpapteren,
7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgefellschaften,
11. Genossenschaften,
10. Gesellschaften m. b. H., 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise, 15. Verschiedene BZekanntmachungen.
unter Feldpostnummer 3. Aufagebote 29. DJunt Wpost wird der Verlust der Ausweiskarte Nr. 1143 zum Sparbuch Sparkasse Namen
4939 Aufgebot. Das Amtsgericht Brüx, 12. Juli 1944. Aktenzeichen: 3 F 4/44. Auf Antrag des Alois Luft in Brüx Rudolfsdors, H Straße 56, vom 3. Juli 1944 wird der Verlust der Sparkarte der Spar⸗ kasse in Brüx — für das Eiserne Sparen — Nr. 22 654 — Liste 22/17 a aufende Nüummer 2 — lautend auf den Namen des Antragstellers und den BZetrag von 338 nℳ, zum 15. 6. 1944 ekanntgegeben. Derjenige, der diese Urkunde im Besitz hat, wird aufgefor dert, sie dem Amtsgericht Brüx oder dem Gericht seines Wohnorts vorzu⸗ legen oder gegen den Antrag seine Ein
Folio 30 550 der lautend auf den Kurt, Brüx, Voglstange bart. Amtsgericht Brüx oder seines Wohnortes gegen den erheben.
lichen Aufgebotsfrist,
den Betrag von 1390,80 Hℳ verlaut⸗ * . 7 . .
Derjenige, der den Ausweis im
Besitze hat, wird aufgefordert, ihn dem
vorzulegen Antrag Einwendungen zu Nach Ablauf der sechsmonat⸗ gerechnet Tage des Erscheinens dieses Aufgebots im Deutschen Reichsanzeiger, kann auf neuerlichen Antrag der genannte Aus⸗ weis für kraftlos erklärt werden.
45 323 vom teilung III Nr. 5/I1 V) an vorbezeich⸗ netem Grundbesitz beantragt. Der Brief war ausgestellt für den Mit⸗ eigentümer Gustav Greiner in Mem⸗ mingen. Der Inhaber des Grund⸗ schuldbriefes wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf Dienstag, den die 31. Oktober 1944, nachmittags 14 Uhr, vor beim Amtsgericht Memmingen, Sitzungssaal, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. Memmingen, den 13. Juli 1944. Amtsgericht.
Zur Brüx, Stierand, 711/40, und
tigt.
sellschaft Zweigstelle hinterlegen. auch bei zur fugten
Gericht oder
dem
vom
Nummern
wendungen vorzubringen. Nach Ab⸗ gr;y;
lauf der sechsmonatlichen Aufgebots⸗ 4945] frist, gerechnet vom Tage des Er⸗ „F 1/1944. scheinens dieses Aufgebots im Deut⸗ Greiner in
Aufgebot.
Der
schen Reichsanzeiger, kann auf neuer⸗ lichen Antrag diese Urkunde für kraft⸗ los erklärt werden.
4940 Aufgebot. Das Amtsgericht Brüx, 12. Aktenzeichen: 3 F 3/44. des Kurt Stierand aus stange 711,40, derzeit
Grundbuch des mingen für Blatt 1470 Pl. Nr. 452
Seite 436
Juli 1944. Auf Antrag angeblich Brüx, Obergefreiten
zwölfhundert Goldmark
Kaufmann Memmingen,
Mauer 18, als Miteigentümer der im Amtsgerichts Memmingen
Steuergemeinde mingen, hat die Kraftloserklärung des verlorengegangenen Vogl für eine Grundschuld über 1200 Gℳ —-
7. Aktiengesellschaften
Bromberger Papierfabrik AG., [5084] Bromberg.
Einladung zur außerordentlichen
Hauptversammlung. 8
Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zur außerordentlichen Hauptversammlung auf den 8. August 1944 um 17 Uhr eingeladen. Diese Versammlung findet in dem Büro des Notars Alfred Breitkopf in Bromberg, Adolf⸗Hitler⸗Straße 5, statt.
Gustav An der
Mem⸗
Band 50 verzeichneten Mem⸗ [4741] Briefes
— (Ab⸗
sammlung
Die Tagesordnung wird bei Beginn der Hauptversammlung bekanntgegeben. Teilnahme an sammlung ist Um das Stimmrecht auszuüben oder Anträge stellen zu können, müssen —. Aktionäre Beginn der diese in den Geschäftsräunmen der Ge⸗ oder bei Bromberg in
einem Entgegennahme Wertpapiersammelbank ge⸗ schehen; in diesem Falle ist ein ord⸗ nungsmäßiger, die der Hinterlegungsschein in doppelter Aus fertigung spätestens bis zum 5. August 1944 bei der Gesellschaft einzureichen. Bromberg, den 12. Juli 1944. Der Vorstand.
10. Gesellschaften m. b. H.
Bekanntmachung. * Dnjepr⸗Holz G. m. b. H. 1 Durch Beschluß der Gesellschafterver⸗ Reichenberg, 19. Juli 1944. b vom
Gesellschaft aufgelöst. Die Gläubiger, welche Ansprüche an die Gesellschaft haben, werden gebeten, ihre Forderun⸗ gen bei der Gesellschaft, Dresden⸗A. 24, Langemarckstr. 39, anzumelden.
der Hauptver⸗ jeder Aktionär berech⸗
11. Genossenschaften [5085] 1 Kreditanstalt der Deutschen eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗
pflicht, Prag⸗Reichenberg.
Einladung zur 33. ordentlichen Haupt⸗ versammlung, welche am Donnerstag, den 10. August 1944, um 11 Uhr vor⸗ mittags im Sitzungssaale der Gau⸗ wirtschaftskammer, Reichenberg Bayer⸗ straße 9, stattfindet.
Die Tagesordnung geht den Funk⸗ tionären unmittelbar zu.
Nach § 17 der gültigen Satzungen werden die Rechte, die den Mitgliedern in allen Angelegenheiten der Genossen⸗ schaft zustehen, von den gewählten Ver⸗ tretern (Delegierten) nach Maßgabe der Satzungen in der Hauptversamm⸗ lung ausgeübt.
mindestens drei⸗ Tage Hauptversammlung
Ostbank AG. Bromberg Hinterlegung kann Notar oder bei einer der Aktien be⸗
der
84 Die
Buchstaben und Aktien enthaltender
15. 5. 1944 ist die Der Vorstand.
0,46
8 8
8
ETE
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