1944 / 163 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Jul 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Kennzeichen für

ZIEII

Wer dieses Holzschutzmittel gegen Pilze und stellen will, erhält auf Antrag durch den

spruch auf Zuweisung eines Kennzeichens besteht nicht. III.

Die Herstellung der vom Prüfzwang ausgenommenen Holz⸗ schutzmittel unterliegt der Ueberwachung. Zu diesem Zwecke können Werksbesichtigungen vorgenommen und hergestellte Nachprüfung unterworfen werden. Der 1 Schutzmittel tlich zu t Nachprüfung, daß das nachgeprüfte Schutzmittel den Bestimmungen in Abschnitt I so hat der Hersteller die im Zu⸗ Nachprüfung entstandenen Kosten zu tragen oder zu erstatten. Der mit der Ueberwachung Beauf⸗ tragte hat sich durch eine Bescheinigung des Reichsarbeits⸗ Dem Beauftragten ist der Zutritt des Betriebes zu gestatten und Auskunft

Schutzmittel einer Hersteller hat dem Werkslager entnommene unentgeltlich zu überlassen. Ergibt die

und II nicht entspricht, sammenhang mit der

ministers auszuweisen. zu allen Räumen

. 4 * zu erteilen.

Werden Verstöße oder Unregelmäßigkeiten festgestellt, so kann der Reichsarbeitsminister das Kennzeichen zurücknehmen. Anbringen des Ken nzeichens 2 % 88 22, ö WW. 8 8 80 88 nicht mehr zulässig. Es muß sichergestellt werden, daß unvor⸗ schriftsmäßig hergestellte Schutzmittel nicht in den Handel

Nach der Zurücknahme ist das

gebracht werden.

Die mit der Prüfung oder Ueberwachung beauftragten zur Kenntnis gebrachten Vor⸗ zu

Personen haben über die ihnen ange strengstes

Stillschweigen Dritten ewahren.

gegenüber IV.

In der Elften Bekanntmachung zur

Grundstückseinrichtungsgegenstände vom

(RArbBl. S. 1 447 und Deutscher

Veo

31. August

162 vom 21. Juli 1944. S.

nzeiger Nr.

2

8s Feuer her⸗ n 1 Reichsarbeitsminister 2 ein Kennzeichen zugewiesen. Der Hersteller ist verpflichtet, 8

das Kennzeichen auf der Verpackung anzubringen. Ein An⸗

Verordnung über vor 1943 Reichsanzeiger Nr. 209 vom

8. September 1943) wird das Holzschutzmittel gegen Feuer

FM III gestrichen. Berlin, am 17. Juli 1944. Der Reichsarbeitsministe

*) Platz für Herstellernummer.

Bekanntmachung

zu der dem Internationalen Uebereinkommen über den Eisen⸗

bahn⸗Personen⸗ und Gepäckverkehr beigefügten Liste

Die Liste der Eisenbahnstrecken, fahrtslinien, auf die über den Eisenbahn⸗Personen⸗ dung findet (Deutscher Staatsanzeiger kung vom 1. August Im Abschnitt Worte gestrichen:

Reichsanzeiger und

1944 wie folgt geändert:

istre Kraftwagen⸗ und Schiff⸗ das Internationale Uebereinkommen und Gepäckverkehr Anwen⸗ ch Preußischer Nr. 285 vom 8. Oktober 1938), wird mit Wir⸗

eer „Norwegen“ werden unter Ziffer 1 folgende

„mit Ausnahme der Strecken Stavanger— Flekkefjord und

Ganddal —Algärd.“ Berlin, den 13. Juli 1944.

8

Der Reichsverkehrsminister. J. A.: (Unterschrift.)

““ 8 8 Nachtrag zur Anordnung Nr. 11 es Leiters des Hauptausschusses Rüstungsgerät bei cs⸗ minister für Rüstung und Peeen ö“ wendungsbeschränkung von Stahl⸗ und Eisendrähten zur Herstellung von Nadeln, Sattelfedern, Kratzen Drahtseilen Bürsten und kaltgeformten Federn vom 30. Juni 1944. (Deutscher Reichs⸗ und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 148 vom 4. Juli 1944)

Die vorgenannte Anordn ird i Besti ung wird in der Bestimmung des (4) Die Vorschrift über die Ausführung für den im § 1 der Anweisung Nr. 56 vom 15. Dezember 1942 Abschnitt 1 für die Herstellung von Einfriedigungen (Knotengitter usw.) zugelassenen Draht wird wie folgt berichtigt: 8 Abmessungen: 3,4 3, 2,8 Werkstoff: .. Thomasstahl in W⸗Güte Ausführung: . . Festigkeit etwa 100 kg’mm2² Toleranz nach DIN 177 Oberfläche verzinkt. Der Leiter des Hauptausschusses Rüstungsgerät beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion

Feuerhake.

2,5 mm

zur Aenderung der Vierten Durchführungsanordnun . D zur Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs fürs ünf⸗ gaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung (zusätzliche Alte Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen 8 Dienstes bei Dienstverpflichtung)

Vom 5. Juli 1944

Auf Grund der Verordnung zur Sicherstellung des Kräfte⸗ bedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Be⸗ deutung vom 13. Februar 1939 (RGBl. I S. 206) § 9 in Verbindung mit der Verordnung über die Rechtsetzung durch den . Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz vom 25. Mai 1942 (RGBl. I S. 347) bestimme ich folgendes:

2

5 11 Turchführungsanordnung z Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von beson⸗ erer staatspolitischer Bedeutung (Zusätzliche Alters⸗ und Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes bei 8 Dienstverpflichtung) vom 28. November 1940 (RGBl. 1. S. 1532) erhält folgende Fassung: „Wer zu einer zeitlich begrenzten Dienstleistung im öffentlichen Dienst dienstverpflichtet wird, ohne vorher

6 1) gestanden zu haben, kann auf seinen Antrag für ddas neue Beschaftigungsverhälrnis an der zusätzlichen Versorgung bei dem neuen Dienstberechtigten teilnehmen, sofern im bisherigen Beschäftigungsverhältnis eine zu⸗ sesnah Alters⸗ und Hinterbliebenenversorgung nicht be⸗ and.

Diese Anordnung tritt am 1. August 1944 in Kraft. Berlin, den 5. Juli 1944. ““ Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz.

J. V.: Dr. Beisiegel. 5

8 8 Fünfte Durchführungsanordnung gs Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Ausgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung (Zusätz⸗ liche Alters⸗ und Hinterbliebenenversorgung der privaten Wirtschaft bei Dienstverpflichtung)

Vom 5. Juli 1944

Auf Grund der Verordnung zur Sicherstellung des Kräfte⸗ bedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Be⸗ deutung vom 13. Februar 1939 (RGBl. 1 S. 206) § 9 in Verbindung mit der Verordnung über die Rechtsetzung durch den Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz vom 25. Mai 1942 (RGBl. I S. 347) bestimme ich folgendes:

§ 1

(1) Die über die Pflichtversicherung hinausgehende oder neben ihr bestehende Alters⸗ und Hinterbliebenenversorgung Gusätzliche Versorgung), auf deren Leistungen ein Rechts⸗ anspruch besteht, bleibt für zeitlich begrenzt Dienstver⸗ pflichtete, die aus Beschäftigungsverhältnissen in der privaten Wirtschaft kommen, während der Dienstleistung nach den Grundsätzen geregelt, die für das bisherige Beschäftigungs⸗ verhältnis maßgebend waren. Hängen Ansprüche aus der zu⸗ sätzlichen Versorgung von der Beschäftigung oder ihrer Dauer ab, so gilt die Dienstpflichtzeit als Beschäftigung im bis⸗ herigen Betrieb. Entgegenstehende Bestimmungen und Ver⸗ einbarungen werden aufgehoben. (2) Zeitlich begrenzt Dienstverpflichtete nehmen auf An⸗ trag an der zusätzlichen Versorgung nach Abs. 1 auch dann teil, wenn eine zusätzliche Versorgung im Rahmen des bisherigen Beschäftigungsverhältnisses nach dem Zeitpunkt der Dienst⸗ verpflichtung eingeführt oder geändert wird. Der bisherige Dienstberechligte hat dem neuen Dienstberechtigten die Ein⸗ richtung oder Aenderung einer zusätzlichen Versorgung unter Erteilung einer Bescheinigung nach § 2 Abs. 5 anzuzeigen. Der Antrag ist unzuläsig, wenn der Dienstverpflichtete an einer zusätzlichen Versorgung im neuen Beschäftigungsver⸗ hältnis teilnimmt. (3) Dienstverpflichtete, auf die Abs. 1 Anwendung findet, unterliegen nicht der zusätzlichen Versorgung bei dem neuen Dienstberechtigten. 14) § 2 der Vierten Durchführungsanordnung zur Kräfte⸗ bedarfsverordnung vom 28. November 1940 (RGBl. 1

S. 1532) in der Fassung der Anordnung vom 5. Juli 1944 (ℳGBl. I S. 156) bleibt unberührt. § 2

8.

(1) Als Beiträge zur zusätzlichen Versorgung 8 1 Abs. 1)

sorgung vorgesehen, so werden ihm diese Anteile auf Antrag durch das für den Betriebsort zuständige Arbeitsamt aus Mitteln des Reichsstocks für Arbeitseinsatz erstattet. Der Antrag ist nach dem als Anlage beigefügten Muster viertel⸗ jährlich beim Arbeitsamt einzureichen. Der Anspruch auf Erstattung ist ausgeschlossen für Beiträge, deren Fälligkeit länger als 6 Monate vor dem Tage des Antragseingangs liegt. (2) Abs. 1 Sätze 2 bis 4 bindet auf öffentliche Verwaltungen und Betriebe im Sinne des I 1 Abs. 1 Buchst. a und b des Gesetzes zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben vom 23. März 1934 (RGBl. I S. 220) keine Anwendung.

(1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1.

1944 in Kraft. (2) Ist der Versorgungsfall während einer zeitlich be⸗ grenzten Dienstverpflichtung vor dem 1. August 1944 ein⸗ getreten, so leben die Ansprüche aus der zusätzlichen Ver⸗ sorgung im bisherigen Beschäftigungsverhältnis in dem Umfange auf, wie sie bestanden haben würden, wenn das bisherige Beschäftigungsverhältnis bis zum Eintritt des Ver⸗ sorgungsfalles fortbestanden hätte. ³) Beantragt ein Dienstverpflichteter auf Grund des § 3 die Teilnahme an der zusätzlichen Versorgung bei dem neuen Dienstberechtigten innerhalb von 3 Monaten nach dem Inkrafttreten dieser Anordnung, so wirkt sie auf den Beginn der Dienstleistung bei dem neuen Dienstberechtigten zurück. () Für die Dienstverpflichteten, die vor dem 1. August 1944 dienstverpflichtet worden sind, werden die Beiträge für die Zeiten der Dienstverpflichtung bis zum 31. Juli 1944 auf Antrag des Trägers der Versicherung oder Versorgung nach Maßgabe dieser Anordnung aus Mitteln des Reichsstocks für Arbeitseinsatz nachentrichtet, soweit sie noch nicht entrichtet verrechnet oder erlassen sind. Das Nähere hierüber bestimmt der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. Der Um⸗

August

fang und die Fälligkeit einer Leistung der ätzli

1 die Fälligke L zusätzlichen Ver⸗ sorgung im Sinne dieser Anordnung ist von e richtung der Beiträge und deren Zeikpunkt unabhängig. Berlin, den 5. Juli 1944.

Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. S Beisiegel.

5 der Fünften Durchführungsanordnung zur Kräftebedarfsverordnung

Anlage zu §

(Name und Sitz des Betriebes)

Betr.: Zusätzliche Alters⸗ und Hinterbliebenenversore ung: hier: Erstattung von Beiträgen auf Grund der Fünßten Durch⸗ führungsanordnung zur Kräftebedarfsverordnung.

An das Arbeitsamt

1. Für die Gefolgschaftsmitglieder meines Betriebes besteht keine zusätzliche Alters⸗ und Hinterbliebenenversorgung (zusätzliche Versorgung) mit Rechtsanspruch.

„Für Dienstverpflichtete meines Betriebes rechterhaltung der zusätzlichen, einen Rechtsanspruch dar⸗ stellenden Versorgung aus früheren Beschäftigungsverhält⸗ nissen in der Zeit vom bis b

habe ich zur Auf⸗

sind die Beträge zu entrichten, die im bisherigen Beschäfti⸗ gungsverhältnis entrichtet worden sind. Lohnsteigerungen, die sich bei Fortsetzung des bisherigen Beschäftigungsverhält⸗ nisses zwingend aus einer Tarifordnung, Betriebsordnung oder Anordnung des Reichstreuhänders oder Sondertreu⸗ händers der Arbeit ergeben würden, sind zu berücksichtigen. (2) War im bhisherigen Beschäftigungsverhältnis eine Alters⸗ und Hinterbliebenenversorgung ohne Versicherung der Versorgungsanwartschaft oder des Versorgungsanspruchs bei einem Drittten (Versorgungsanstalt, Versorgungskasse) vor⸗

in einem Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst’ im neuen Beschäftigungsverhältnis keine

Versorgung nicht Dienstverpflichtete auf einen Antrag an der zusätzlichen Ver⸗ sorgung im neuen Beschäftigungsverhältnis teilnehmen.

die zu einer zeitlich unbegrenzten Dienstleistung in der pri⸗ vaten Wirtschaft verpflichtet werden, richtet dieses Beschäf

liche Versorgung, so bleibt das bisherige Versorgungsver⸗ hältnis erhalten, wenn der Dienstverpflichtete dies an Stelle der Entschädigung nach anordnung vom 2. § 2 gilt entsprechend. sorgung aus dem bisherigen Beschäftigungsverhältnis hat dem Dienstverpflichteten entsprechende Rechte einzuräumen.

gesehen, so hat der bisherige Dienstberechtigte als der Ver⸗ sorgungsträger Anspruch auf einen Beitrag in Höhe von 6,6 vH. des letzten Entgelts aus der bisherigen Beschäftigung. Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. . ““ (3) War die zusätzliche Versorgung im bisherigen Be⸗ schäftigungsverhältnis durch den Abschluß eines Einzel⸗ Lebensversicherungsvertrages oder durch eine Gruppen (Ge⸗ folgschafts⸗) Versicherung bewirkt, so hat der neue Dienst⸗ berechtigte die erforderlichen Beiträge, höchstens jedoch 60,— Reichsmark monatlich im Einzelfall, zu entrichten. b

(4) Die nach Abs. 1 bis 3 zu entrichtenden Beiträge sind von dem neuen Dienstberechtigten (Unternehmer) an den Träger der Versicherung oder Versorgung, im Falle einer Gruppen⸗ (Gefolgschafts⸗) Versicherung an den bisherigen Dienstberechtigten abzuführen. Die Verteilung des Beitrags auf den Dienstberechtigten und den Dienstverpflichteten er⸗ gibt sich aus § 1 Abs. 1.

(5) Der bisherige Dienstberechtigte hat dem Dienstver⸗ pflichteten für den neuen Dienstberechtigten eine Bescheini⸗ gung über die Höhe der bisherigen Bezüge und etwaiger Steigerungen (Abs. 1) auszustellen, aus der auch die Bei⸗ tragsanteile des Dienstberechtigten und des Dienstverpflich⸗ teten, die Bezeichnung des Trägers der Versicherung oder Ver⸗ sorgung sowie die Zahlstelle hervorgehen muß.

8§8 3 War im bisherigen Beschäftigungsverhältnis eine zusätzliche vorgesehen, so kann der zeitlich begrenzt

§ 4

8 (1) Die zusätzliche Versorgung für Arbeiter und Angestellte, sich nach den für

Be tigungsverhältnis maßgebenden Bestimmungen. Besteht im neuen Beschäftigungsverhältnis keine zusätz⸗

(2)

h § 14 der Dienstpflicht⸗Durchführungs⸗ März 1939 (RGBl. 1 S. 403) beantragt. Der Träger der Versicherung oder Ver⸗

ßis ue Dienstberachtigte hat seine 1 bis 3, § 4 Abs.

(1) Der neue Beitragsanteile

2) allein zu tragen. Ist jedoch

un

antrag dem Arbeitsamt zur Einsicht und zur Verfügung gestellt werden müssen, Ueberzahlungen infolge unrichtiger haftet. ““

protektors in Böhmen und zivilen Ausnahmezustandes das Vermögen des Wenzel Majer, geb. am 2. 4. 1900 in Doudlevec, zuletzt wohnhaft gewesen in Prag⸗Michl, Taborer Straße 88, hierdurch zugunsten des Deutschen Reiches ver⸗ treten durch den Reichsprotektor in Böhmen und Mähren eingezogen.

Deutschen Prag III, Drazitzplatz 7n, zu melden. eine Durchschrift dieser Anzeige ist der zuzuleiten. 8 6

Anlage zur Anordnung über Normen für den Kraftfahrzeugbau v. 24. März 1944 mu

statt

a) für Ueberversicherung bei versicherungen b) für zusätzliche Versorgung ohne Versiche⸗ rung der Versorgungsanwartschaft oder des Versorgungsanspruchs bei einem Dritten 2, Abs. 2) 1“ Personen Einzel⸗Lebensversicherungsverträge 5 2, Abs. 3)

den reichsgesetzlichen Renten⸗

8-vJ-evv. Rℳ

Personen für sonstige zusätzliche (Art der Versorgung: vo Personen

zusammen:

Ich bitte um Erstattung und Ueberweisung auf das Postscheck⸗

konto Nr.

Ich bestätige, a) daß in den vorstehenden Beträgen keine Arbeitnehmer anteile enthalten sind,

b) daß in den vorstehenden Beträgen keine Beiträge ent⸗ 2 halten sind, deren NeneG mehr als 6 Monate zurückliegt. Mir ist bekannt, daß die Unterlagen für diesen Erstattungs⸗ Prüfung auf Anforderung und daß der Betrieb für Angaben in diesem Antrag

(Unterschrift des Unternehmers oder seines Bevollmächtigt

Bekanntmachung .

Auf Grund von § 4 Abs. 1 der Verordnung des Reichs⸗ Mähren über die Verhängung des vom 27. September 1941 wird

Festgestellte Vermögenswerte sind dem Vermögensamt beim Staatsminister für Böhmen und Mähren in Eine Abschrift bzw. Staatspolizeileitstelle

Prag, den 17. Juli 1944. 3 6 Geheime Staatspolizei Staatspolizeileitstelle Prag.

Druckfehler⸗Berichtigung

4 77 8 1 4 In der in Nr. 77 des Deutschen Reichsanzeigers und Preu⸗

chen Staatsanzeigers v. 31. März 1944 veröffentlichten die verbindliche Einführung von ß es

ter: „7. Fahrgestell ohne Motor, Kupplung und Getriebe“

zusätzliche Ver⸗! hei

„DIN=FI⸗Nr. 74 269“ richtig „DIN⸗Fl⸗Nr. 74 268“

ßen

zerlegt in 300 000 Stammaktien

das ihnen auf Grund früherer Sta⸗

recht wieder zu erwerben. Sie erhalten

este Beilage

zeiger und Preußischen Staa

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Berlin, Freitag, den 21. Fuli

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Zentralhandelsregifter

1. Handelsregister, 2. Güterrechtsregister,

3. Vereinsregister, 4. Genofsenschaftsregister,

5. Musterregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle,

7. Konkurse und Bergleichssachen, 8. Verschiedenes.

1. Handelsregister

ur die Angaben in ( wird eine Gewähr ir vie Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.

Angermünde. 5 [5042]

Im hiesigen Handelsregister Abt. Nr. 283 ist heute bei der Firma „August Krause, Inh. Max Schönberger in Angermünde,“ eingetragen:

Die Firma ist in Max Schönberger, Inh. Heinz Schönberger, geändert. D

eren Inhaber ist der Kaufmann Heinz

Schönberger, ebenda. Der Ehefrau Elli Schönberger geb. Paepke in Anger⸗ münde ist Prokura erteilt. ( Angermünde, den 29. Juni 1944. Das Amtsgericht. Bielitz. 1 [5043] Handelsregister

Amtsgericht Bielitz, den 10. Juli 1944. Veränderung:

B 129 Straßenbahn⸗ und Autobus⸗ gesellschaft, Aktiengesellschaft, Bielitz. Die Firma ist geändert in: Bielitzer Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft. Ge⸗ genstand des Unternehmens ist der Be⸗ trieb von Straßenbahnen und Omni⸗ bussen zur Beförderung von Personen und Gütern, insbesondere auf be⸗ stimmten Verkehrslinien, und dessen weiterer Ausbau; ferner der Erwerb und die Ausnutzung von Konzessionen zur Anlage und zum Betrieb von Ver⸗ kehrsunternehmen gleicher oder ähn⸗ licher Art, die Beteiligung an gleichen oder ähnlichen Unternehmen und der Erwerb von solchen sowie die Vor⸗ nahme aller zur Erreichung und För⸗ derung des Gesellschaftszweckes erfor⸗ derlichen Geschäfte. Grundkapital: 410 100 E.Mℳ. Vorstandsmitglieder: Dipl.⸗Ing. Johannes Drescher, Bielitz, Vorsitzer, Kurt Guodas, kaufm. Leiter der Stadtwerke Bielitz, Prokurist: Ing. Wilhelm Fentzl, Bielitz. Die kommissa⸗ tische Verwaltung wurde durch Ver⸗ fügung der Haupttreuhandstelle Ost mit dem Tage des 31. Mai 1944 auf⸗ ehoben. Die Satzung wurde in der auptversammlung vom 31. Mai 1944 neu gefaßt. Die Gesellschaft wird, falls der Vorstand aus mehreren Personen besteht, gesetzlich durch zwei Vorstands⸗ mitglieder oder durcch ein Vorstands⸗ mitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichts⸗ rat ist berechtigt, einem Vorstandsmit⸗ glied die Befugnis zur Alleinvertretun zu verleihen. Das Grundkapital ist

im Nennbetrage von 1000 fE ℳ, 110 100 Eℳ Stammaktien im Nenn⸗ betrage von 100 Hℳ. Es entspricht den bei der Umstellung der Gesellschaft auf deutsches Recht auf Grund der Umstellungsverordnung vom 3. 2. 1941 RGBl. I S. 76 vorhandenen 13 109 Aktien, umbewertet in der Um⸗ stellungsbilanz vom 1. 1. 1940 mit je 20 Rℳ je Aktie zu 262 180 Nℳ, sowie 7396 Nutzungsaktien (Genußscheine), umbewertet ebenfalls mit je 20 N.Mℳ, 147 920 FR.ℳ, zusammen 410 100 H. ℳ. Um den in § 8 des Aktiengesetzes vor⸗ Fehe Mindestnennbetrag einer

tammaktie von 1000 H. und in Ausnahmefällen von 100 BE zu er⸗ reichen, ist eine Vereinigung von fünfzig zum Nennbetrage von 20 H. umbewerteten bisherigen Aktien in eine neue Stammaktie im Nennbetrage von 1000 Eℳ bzw. von fünf bisherigen Aktien in eine neue Stammaktie im Nennbetrage von 100 Hℳ erforder⸗ lich. Soweit sich bei der dazu not⸗ wendigen Teilung des bisherigen Ak⸗ tienbesitzes durch fünf überschüssige Stücke ergeben, ist die Gesellschaft be⸗ reit, einen Ausgleich unter den Aktio⸗ nären herbeizuführen.

Nach § 11 der Zweiten Ost⸗Rechts⸗ pflege⸗Durchführungsverordnung vom 6. 11. 1941 RGBl. 1 S. 695 sind mit dem 10. Oktober 1941 die Mit⸗ sattaschättaröchte der auf Grund früher tatutengemäß erfolgten Aktienaus⸗ losungen herausgegebenen Nutzungs⸗ aktien (Genußscheine) erloschen. Damit haben die Inhaber von Nutzungsaktien

8

tuten zustehende Stimmrecht seit dem 10. Oktober 1941 eingebüßt. Hingegen bleiben weiterhin die Ansprüche auf Teilnahme an einer Ueberdividende ge⸗ mäß § 22 Ziffer 5 sowie an der Ver⸗ teilung des Vermögensüberschusses im Falle der Auflösung der Gesellschaft gemäß § 24 dieser Satzung als Gläu⸗ bigerrechte bestehen. Dabei entspricht eine Nutzungsaktie (Genußschein) einem Fünftel einer Stammaktie im Nenn⸗ betrage von 100 N.ℳ.

Den Inhabern von Nutzungsaktien (Genußscheinen) wird die Möglichkeit eingeräumt, innerhalb des Geschäfts⸗ ahres 1944 durch Wiedereinzahlung des bisherigen Auslosungsbetrages von 12,50 je Aktie ihr Mitgliedschafts⸗

dann für fünf Nutzungsaktien eine Stammaktie im Nennbetrage von 100 Hℳ, die von dem Ersten des der Wiedereinzahlung folgenden Monats

.“

ab auch gemäß § 22 Ziffer 4 dieser Satzung dividendenberechtigt ist.

von Nutzungsaktien in Stamm bewirkt eine entsprechende Herabsetzung des in § 4 festgestellten Grundkapitals, da bei dessen Ermittlung von der Vor⸗ aussetzung ausgegangen worden ist, daß alle umgewandelt werden.

öffentlicht: Die Geschäftsstelle befindet

Bremen. Amtsgericht Bremen, den 14. Juli 1944. mit beschränkter (Domshoff 22/23). erteilte Prokura ist durch Tod erloschen. Dresden. 1““ Amtsgericht Dresden, am 13. Juli 1944. markt 5). tung ausgeschlossen.

schallstr. 4). t Schleinitz ist erloschen.

loschen.

mwandlung

Der Verzicht auf die U Stammaktien

Nutzungsaktien in Stammaktien

Als nicht eingetragen wird noch ver⸗ ich in Bielitz, Auf der Bleiche 64.

[5045] Nr. 38) Handelsregister Veränderung: B 107 Deutsche Torfhandelsgesellschaft Haftung, Bremen Die an Carl Kurth

[5047] Handelsregister

A 227 Hermann Roch, Dresden (Alt⸗ Der Gesellschafter Otto Ju⸗ lius Peter Hoppe ist von der Vertre⸗

A 5432 Kurt Staudt, Dresden (¶Mar⸗ Die Prokura des Curt

B 99 Oscar Witte Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dresden (Frei⸗ berger Str. 32). Die Prokura des Mar⸗ tin Hauswald ist erloschen.

B 321 Zeiß Ikon Aktiengesellschaft, Dresden (Schandauer Str. 76). Die Prokura des Fritz Reichenbach ist er⸗ (Die gleiche Eintragung wird für die in Berlin und Stuttgart unter der Firma der Hauptniederlassung mit den Zusätzen „Goerz⸗Werk“ und „Con⸗ tessa⸗Werk“ bestehenden Zweignieder⸗ lassungen bei den Amtsgerichten Berlin und Stuttgart erfolgen.)

Elbing. [5048] Handelsregister Amtsgericht Elbing, den 4. Juli 1944. Veränderung.

A 264 Carl Zachau, Tabakwaren⸗

Großhandlung, Elbing.

Infolge Ueberganges des unter un⸗ veränderter Firma fortgeführten Ge⸗ schäfts auf die verw. Frau Ella Zachau geb. Schielke in Elbing als Alleininhaberin ist die ihr erteilte Einzelprokura erloschen.

Essen. [5049] Amtsgericht Essen, 14. Juli 1944. Veränderung. B Werden 128 Funke & Huster Elektrizitätsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Kettwig. Die Prokura des Paul Glüxmann ist erloschen. 8 Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassungen in Herne und Menzingen bei den Amtsgerichten Herne und Bruchsal erfolgen.

[4895] Abt. 66.

Hamburg. Handelsregister Amtsgericht Hamburg. 6. Juli 1944 Veränderungen: A 43 080 Frese & Gödecken (Handels⸗ makler u. Vertreter, Sandtorkai 23). Die an Th. Petersen erteilte Prokura ist erloschen. 8 1 X 40 498 Olff, Köpke & Co. (Einfuhr⸗ u. Großhandel mit Südfrüchten, Obst u. Gemüse sowie Nahrungsmitteln aller Art, Ferdinandstr. 58). Die an A. Graef erteilte Prokura ist durch Tod erloschen. 88 Als nicht eingetragen wird veröffent⸗ licht: Die gleiche Eintragung wird für die Zweigniederlassungen in Allenstein, Auerbach (Vogtl.), Bamberg, Berlin, Beuthen, O. S. Breslau, Chemnitz, Co⸗ burg, Cottbus, Dessau, Dresden, Elbing, Flensburg. Frankfurt (Oder), Gleiwitz, Görlitz, Grünberg i. Schles., Heide, Hindenburg, O. S., Hirschberg i. Riesen⸗ gebirge, Hof (Bay.), Insterbuva, Kiel, Königsberg (Pr), Kolberg, Krakau, Landsberg (Warthe), Leipzig, Liegnitz, Ludwigslust, Lübeck, Magdeburg, Mün⸗ chen, Neisse, Nürnberg, Oppeln, Pillau, Plauen i. V., Potsdam, Ratibor, Rostock, Schneidemühl, Schwerin (Meckl.), Stettin, Stolp i. Pomm., Stral⸗ sund, Troppau. Waldenburg, Schles., Wittenberge, Westerland und Zwickau bei den Gerichten in Allenstein, Auer⸗ bach (Vogtl.), Bamberg, Berlin, Beu⸗ then, O. S., Breslau, Chemnitz, Co⸗ burg, Cottbus, Dessau, Dresden, Elbing, Flensburg. Frankfurt (Oder), Gleiwitz, Görlitz, Grünberg i. Schles., Heide, Holst., Hindenburg, O. S., Hirschberg i. Riesengebirge, Hof (Bay.), Insterburg, Kiel, Königsberg (Pr), Kulberg, Deut⸗ sches Gericht Krakau, Landsberg (Warthe), Leipzig, Liegnitz, Ludwigslust, Lübeck, Magdeburg, München, Neisse, Nürnberg, Oppeln. Pillau, Plauen (Vogtl.), Potsdam, Ratibor, Seestadt

(Meckl.), Stettin, Stolp i. Pom., Stral⸗ Seg. Troppau, Waldenburg, Schles., ittenberge, Bz. Potsdam, Westerland und Zwickau erfolgen. B 3932 Gemeinschaftswerk der Deut⸗ schen Arbeitsfront Gesellschaft mit be⸗ schränkter Haftung (zur Zeit in Lobeda b. Jena, Reichsschulungsburg). Die an O. Neuberg erteilte Prokura

ist erloschen. 7. Juli 1944. Veränderungen: A 14 802 C. E. Schwarz & Co. (Ein⸗ u. Ausfuhr sowie Fabrikation von Ge⸗ weben u. Geflechten, zur Zeit in Kelling⸗ husen, Fviedrichstr. 4). Die an W. L. R. F. Plaumann er⸗ teilte Prokura ist durch Tod erloschen. 8. Juli 1944. Veränderungen: B 3129 Stromversorgung Wandsbek Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Pferdemarkt 48). Die an J. H. R. Thiemann erteilte Prokura ist erloschen. Hameln. [505 In das hiesige Handelsregister Abt. A ist zu Nr. 1020, Chemische Fa⸗ brik Dr. Koch in Hameln, am 12. Juli 1944 eingetragen worden, daß die Pro⸗ kura des Karl Thiele erloschen ist. Amtsgericht Hameln, den 12. Juli 1944. Hannover. [5051] Veränderung. A 14 870 Natura⸗Werk Gebrüder Hiller, Hannover.

Zur Vertretung der Gesellschaft sind immer nur 2 Gesell⸗ schafter gemeinsam ermächtigt der⸗ gestalt, daß je einer der Gesellschafter Hiller mit je einem der Gesellschafter Zgorzalewicz die Gesellschaft vertreten. Amtsgericht Hannover, 14. Juli 1944.

Hersfeld. 15052] Amtsgericht Hersfeld, 13. Juli 1944. H.⸗-R. A 471 Friedrich Krause, Rohr⸗ leitungs⸗ und Apparatebau, Hersfeld. Infolge Vertegng des Sitzes der Niederlassung von Gummersbach⸗Wind⸗ hagen nach Hersfeld hier eingetragen (1 H.⸗R. A 262 des Amtsgerichts Gummersbach). 8

[5053]

7

Kassel. Amtsgericht Kassel. Veränderung: 14. 7. 1944. B 966 Hassia Kohlenvertriebs⸗Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung, Kassel. Die Prokura für Werner Meyer ist erloschen.

Krefeld. 9 [5054] Handelsregister Amtsgericht Krefeld. Eingetragen am 11. Juli 1944.

Veränderung: 1 H.-R. B 1141 Brauerei Tivoli Gesell⸗ schaft mit beschränkter Haftung, Kre⸗ feld. Die Prokura von Heinz Dieck⸗ mann ist erloschen.

Meémmingen. Amtsgericht Memmingen, am 14. Juli 1944. Aenderung:

A 60 1. 7. 1944 Joh. Pfeffer, Memmingen (Düngermittelfabrik). Die Prokura des Dr. Max Neudegger ist durch Tod erloschen.

Neumünster. Ss.

H.⸗R. B 127 Firma Emil Köster, A. G., Lederfabriken, Neumünster⸗ Gadeland.

Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 27. März 1944 ist der Prokurist Adolf Drenckhahn zum Vorstandsmit⸗ glied ernannt. Seine Prokura ist da⸗ mit erloschen. 1“

Neumünster, den 27. Mai 194

Das Amtsgericht.

[5055]

Neuruppin.

Bei der Fa. 8 4 G. m. b. H., Neuruppin, ist am 11. Juli 1944 im Handelsregister eingetragen:

Durch Gesellschafterbeschluß vom 30. Juni 1943 ist die Umwandlung der

5. Juli 1934 in eine gleichzeitig neu er⸗ richtete offene Handelsgesellschaft unter der Firma Siebold und Krüger, Buch⸗ druckerei, Sitz Neuruppin, durch Ueber⸗ tragung des Vermögens auf diese be⸗ schlossen worden. Die Firma ist er⸗ loschen.

Als nicht eingetragen wird noch ver⸗ öffentlicht: Den Gläubigern der Gesell⸗ schaft steht es frei, soweit sie nicht Be⸗ friedigung verlangen können, binnen sechs Monaten seit dieser Bekannt⸗ machung Sicherheitsleistung zu ver⸗ langen. 2 H.⸗R. B 80 —.

Amtsgericht Neuruppin. Rostock, Mecklb. [5058] Amtsgericht Rostock. Eingetragen am 3. Juli 1944:

3 H.⸗R. A 564 Friedrich Sievert (Elektro⸗ und Radio Großhandlung, Rostock, Augustenstraße 49). Die Pro⸗

Rostock, Schneidemühl, Schwerin

kura des Paul Harder ist erloschen.

Amtsgericht Sangerhausen,

Gesellschaft auf Grund des Gesetzes vom.

Sangerhausen. [5059]

Handelsregister

den 15. Juli 1944. Veränderung: A 160 (Allstedt) Gewerkschaft Thürin⸗ gen⸗Heygendorf. Die Prokura des Hein⸗ rich Dietzel in Roßleben ist erloschen.

Striegau. [5060] Amtsgericht Striegau, den 14. Juli 1944. Veränderung:

A 440 Paul Thiel, Kom. Ges., Strie⸗ gau.

Direktor Erich Müller ist als persön⸗ lich haftender Gesellschafter ausgeschie⸗ den. An seine Stelle ist Frau Luise Spatz geb. Thiel getreten. Die Prokura des Michael Schoppel in Striegau ist erloschen. Stuttgart. [5061]

Amtsgericht Stuttgart. Handelsregistereintragung vom 14. Juli 1944.

8 Veränderung:

B 279 N. S. Presse Württemberg Ge⸗ sellschaft mit beschränkter Haftung, Sitz Stuttgart. Zweigniederlassungsprokuren Wendel Härle für Leonberg und Alfred Britsch für Heilbronn erloschen. Gleiche Eintragung wird im Register der Zweigniederlassungen erfolgen.

Quedlinburg. [5062] Eintragung im Handelsreg. A Nr. 1114 am 14. Juli 1944 bei der Firma Metallwerk Wilhelm Loges in Quedlin⸗ burg: Die Prokuren des Kaufmanns Julius Leberer und des Betriebsleiters Wilhelm Ohnesorge, beide in Quedlin⸗ burg, sind erloschen. Amtsgericht Quedlinburg, 14. Juli 4944.

4. Genossenschafts⸗ register

Arnstadt. Genossenschaftsregister

Amtsgericht Arnstadt, 20. Juni 1944.

Gn.⸗R. 30 Dienstedter Spar⸗ und Darlehnskassenverein, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Dienstedt.

Durch Generalversammlungsbeschluß vom 5. Dezember 1943 ist das vom Reichsverband der deutschen landwirt⸗ schaftlichen Genossenschaften Raiff⸗ eisen e. V., Berlin, herausgegebene Musterstatut E2 a angenommen werden.

Die Firma der Genossenschaft lautet jetzt: Raiffeisenkasse eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Sitz Dienstedt.

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Raiffeisenkasse 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Be⸗ zug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeug⸗ nisse); 3. zur Förderung der Maschinen⸗ benutzung.

149741

Bad Lausick. [5094]

Auf Blatt 3 des Genossenschafts⸗ registers, betr. den Spar⸗, Kredit⸗ und Bezugsverein Prießnitz und Umgegend, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht in Prießnitz, ist heute eingetragen worden:

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 22. August 1943 ist das Sta⸗ tut vom 3. April 1991 mit seinen mehr⸗ fachen Abänderungen außer Kraft ge⸗ setzt.

Das neue Statut stammt vom 22. August 1943. Es ist durch Beschluß vom 22. Angust 1943 mehrfach abgeän⸗ dert worden. 8

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Spar⸗ und Darlehnskasse zur Pflege des Geld⸗ und Kreditver⸗ kehrs und zur Förderung des Spar⸗ sinns, zur Pflege des Warenverkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfs⸗ artikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse) und zur Förderung der Maschinenbenutzung. Die von der Ge⸗ nossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen im Wochen⸗ blatt der Landesbauernschaft Sachsen unter der Firma der Genossenschaft, ge⸗ zeichnet von zwei Vorstandsmitgliedern, darunter den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter. Beim Eingehen dieses Blattes tritt an dessen Stelle bis zur nächsten Hauptversammlung, in der ein anderes Veröffentlichungsblatt zu be⸗ stimmen ist, der Deutsche Keichs⸗ anzeiger. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember. 8

Die Genossenschaft ist in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umgewan⸗ delt worden. Die Firma lautet jetzt Spar⸗ und Darlehnskasse Flößberg, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht. Der Geschäftsanteil

jeden Geschäftsanteil auf 400 Rℳ fest⸗ gesetzt. Die Höchstzahl der Geschäfts⸗ anteile, deren Erwerb durch einen Ge⸗ nossen möglich ist, beträgt 25.

Amtsgericht Bab Lausick, 30. Juni 1944.

Bergreichenstein. [497 31

Genossenschaftsregister

Amtsgericht Bergreichenstein,

den 11. Juli 1944. 8 Spar⸗ und Darlehenskassenverein für die politischen Gemeinden Klösterle und Korkushütten, registrierte Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Faftunsz Ge⸗ änderte Firma: Raiffeisenkasse Klösterle⸗ Korkushütten, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Klösterle, Post Winterberg. (Gen.⸗R. Winterberg 40.)

Gegenstand des Unternehmens ist nun der Betrieb einer Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse. Bergreichenstein,

Genossenschaftsregister Amtsgericht Bergreichenstein, den 13. Juli 1944.

Weidegenossenschaft für Wallern, regi⸗ strierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Wallern. Ge⸗ aͤnderte Firma: Weidegenossenschaft für Wallern, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Wallern.

Gegenstand des Unternehmens ist nun der Betrieb einer Viehweide für das Vieh der Mitglieder der Genossen⸗ schaft.

Blieskastel. 3 Veränderung:

Gen.⸗Reg. 1/36. Der Spar⸗ und Darlehnskassenverein, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht mit dem Sitze in Medelsheim hat die Bezeichnung seiner Firma ge⸗ ändert in Raiffeisenkasse Medelsheim, eingetragene Genossenschaft mit un⸗

[4976]

[4977]

beschränkter Haftpflicht mit dem Sitze in Medelsheim. 8 Blieskastel, den 14. Juli 1944. Amtsgericht. Abt. 5.

Ccammin, Pomm, [4984 Bekanntmachung. 8

Gn.⸗R. 7 Molkereigenossenschaft Gül⸗

zow, e. G. m. b. H. zu Gülzow i. Pomm. Die Genossenschaft heißt jetzt: Raiff⸗

eisen⸗Molkerei Gülzow, eingetragene

Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗

pflicht. Cammin (Pomm.), den 14. Juli 1944. 8 Amtsgericht.

Dpesden. 14986] Auf Blatt 309 des Genossenschafts⸗ registers, betr. die Hefe⸗Vertrieb Dres⸗ dner Bäcker und Konditoren zu Dresden eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Dresden ist heute folgendes eingetragen worden: Nach Beschluß der Hauptversamm⸗ lung vom 29. Juni 1944 wird die Satzung in den §§ 1 Abs. 3 (Gegen⸗ stand), 9 Aa Abs. 1 Vorstand) sowie durch Streichung des § 15 Abs. 2 (Auf⸗ sichtsrat) geändert. Gegenstand des Unternehmens ist jetzt der Großhandel mit Hefe. Der Geschäftsbetrieb mit Nichtmitgliedern ist zulässig. Amtsgericht Dresden, 14. Juli 1944.

Dresden. 1424987 Auf Blatt 38 des Genossenschafts⸗ registers, betr. die Bäcker⸗Einkauf Dresden eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Dresden, ist heute folgendes eingetragen worden: Nach Beschluß der Hauptversammlung vom 9. Juni 1944 wird die Satzung in § 1 Abs. 3 (Gegenstand) geändert. Gegenstand des Unternehmens ist jes der Großhandel mit Roh⸗ und Ver⸗ brauchsstoffen sowie sämtlichen Be⸗ darfsgegenständen, die der Be⸗ und der Verarbeitung der Rohstoffe und dem Vertrieb der Fertigwaren im Bäcker⸗ und Konditorhandwerk dienen. Die Be⸗ lieferung von Nichtmitgliedern ist zu⸗ lässig. Amtsgericht Dresden, 14. Juli 1944.

Dresden. 44988]

Auf Blatt 112 des Genossenschafts⸗ registers, betreffend die Großeinkauf der Sächsischen Bäckergenossenschaften ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht in Dresden, ist heute folgendes eingetragen worden: Nach Beschluß der Hauptversammlung vom 25. Juni 1944 wird die Satzung in § 1 Abs. 3 und durch Hinzufügung eines Abs. 4 geändert. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist jetzt der Großhandel mit Roh⸗ und Verbrauchsstoffen sowie sämt⸗ lichen Bedarfsgegenständen, die der Be⸗ und Verarbeitung der Rohstoffe und dem Vertrieb der Fertigwaren im Bäcker⸗ und Konditorenhandwerk die⸗ nen. Die Belieferung von Nichtmit⸗ gliedern ist zulässig.

wird auf 100 ℳ, die Haftsumme 8—

für

Amtsgericht Dresden, 14. Juli 1944.