1944 / 165 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Jul 1944 18:00:01 GMT) scan diff

Rechtsstreits zu

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Erste Beilage zum Reichs⸗ und Staatsanzeiger

r. 164 vom 24. Juli 1944.

4. Oeffentliche Zuftellungen

5034] SOeffentliche Zustellung. 1

R 103/44. Mostert, Marie geb. Lindner, ohne Beruf in Hof, Mühl⸗ straße 22, Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Ströbel in Hof, klagt gegen ihren Ehemann Mostert, Peter Josef, Schlosser, zur Zeit un⸗ bekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage, die am 17. 11. 1936 vor dem Standesamt Schweinfurt geschlossene Ehe zu schei⸗ den und diesen zu den Kosten des verurteilen. Ver⸗ handlungstermin ist bestimmt auf Donnerstag, den 5. Oktober 1944, vor⸗ mittags 9 Uhr, vor der Zivilkammer des Landgerichts Hof, Sitzungssaal Nr. 43/II. Stock. Hierzu wird Peter Josef Mostert geladen mit der Auf⸗ forderung, einen beim Landgerichte Hof zugelassenen Rechtsanwalt mit seiner Vertretung zu beauftragen.

Hof, den 14. Juli 1944. Geschäftsstelle des Landgerichts Hof. [5035] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Antonie Komarow geb. Donzow in Hohensalza, Nicolaistraße Nr. 30, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Otto Roemer, Hohensalza, klagt gegen ihren Ehemann, den früheren technischen Zeichner Alexan⸗ der Komarow, früher in Groß Tokmgak, Gebiet Saporoshje, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 49 des Ehegesetzes. Die Klägerin ladet den Beklagten zur, mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Landgerichts in Hohensalza auf den 20. Oktober 1944, 10 ½¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen. Die Einlassungsfrist wird auf drei Wochen estgesetzt.

Hohensalza, den 11. Juli 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [5036] Oeffentliche Zustellung.

Die Josefine Katzenstein geb. Gillitzer in Baden⸗Baden, vertreten durch Rechtsanwälte Dres. Kirchenbauer und Sickinger in Karlsruhe als Prozeß⸗ bevollmächtigte, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Ernst Katzenstein, Kaufmann, unbekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trag, die am 4. März 1912 in Nürn⸗ berg geschlossene Ehe auf Grund des § 55 des Ehegesetzes zu scheiden. Der Beklagte wird zu dem am Mittwoch, den 13. September 1944, vormittags 10 Uhr, vor dem Landgericht Karls⸗ ruhe, III. Stock, Zimmer 221, des

Landgerichtsgebäudes, Hans⸗Thomas⸗ Straße 7, stattfindenden Verhand⸗

lungstermin geladen mit der Aufforde⸗ rung, sich durch einen bei diesem Ge⸗ richt zugelassenen Rechtsanwalt ver⸗ treten zu lassen.

Der Urkundsbeamte

der Geschäftsstelle des Landgerichts. [5038] Oeffentliche Zustellung.

4 R 195/44. Die Ehefrau Maria Krall geb. Dyballa in Rybnik, Kirch⸗ straße 7, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Dr. Thienel in Ratibor, klagt gegen den Hilfsschlosser Reginald Krall aus Rybnik, zuletzt Panzergrenadier in Neisse, auf Ehescheidung aus § 49. Eheges. und Schuldigerklärung des Be⸗ klagten gemäß § 60 aaO. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 3. Zivilkammer des Landgerichts in Ratibor auf den 14. September 1944, mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Ratibor, den 12. Juli 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [5111] Oeffentliche Zustellung.

43 R 164/44. Die Frau Stefanie Konkol geb. Kaiser in Manken, Kr. Karthaus, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwältin Frau Dr. Aenne Kurowski⸗Schmitz in Danzig, klagt gegen ihren Ehemann, den Landarbeiter Josef Konkol, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Ehescheidung aus § 49 und Schul⸗ digerklärung des Beklagten gemäß § 60 Ehegesetz. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Danzig auf den 15. Sep⸗ tember 1944, 10 Uhr, Zimmer 227, ge⸗ laden, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtig⸗ ten vertreten zu lassen. ⁴½

Danzig, den 24. Juni 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts

[5113] Oeffentliche Zustellung.

2 Gen. I11³. Maschinenschlosser Karl Velte, Oberursel i. Ts., z. Zt. Uffz. in Fulda, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Nagel, Bad Homburg, klagt gegen Katharina Belte geb. Scheller, früher in Oberursel i. Ts., auf Ehe⸗ scheidung gemäß § 49 EheG. 2/7 R 139/44 —. Beklagte wird zur münd⸗ lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Frankfurt am Main auf den 28. September 1944, 10 Uhr, geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. -

Frankfurt am Main, 10. Juli 1944.

Geschäftsstelle des Landgerichts.

[5112] 43 R Wegner

Oeffentliche Zustellung.

297/43. Die Frau Elisabeth geb. Dybowski in Neustadt, Wpr., Nanitzerstr. 3, Prozeßbevoll⸗ machtigter: Rechtsanwalt Karehnke, Danzig, klagt gegen ihren Ehemann, den Tischlergesellen Anton Wegner, zu⸗ letzt Soldat bei der Dienststelle 17 973 E, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung aus § 49 und Schuldigerklärung des Beklagten aus § 60 Ehegesetz. Der Beklagte wird zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 3. Zivilkammer in Danzig auf den 8. September 1944, 10 Uhr, Zimmer 227, geladen mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem

Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als

Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Danzig, den 3. Juli 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[5114] Oeffentliche Zustellung.

Der Erich Holtkamp in Emmerich⸗ Hüttum, In der Laag 12, z. Zt. Uffz. bei der Wehrmacht, Feldpostnummer 59 382 D, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt van de Loo in Kleve, klagt gegen die Frau Erich Holtkamp, Eva geb. Classen, früher in Aachen⸗ Stolberg, Büsbacher Berg 40, jetzt un⸗ bekannten Aufenthaltes, wegen Ehe⸗ scheidung mit dem Antrage, die am 2. Oktober 1941 unter Reg.⸗Nr. 175/41 vor dem Standesamt in Aachen⸗Stol⸗ berg geschlossene Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagte für den allein⸗ schuldigen Teil zu erklären. Der Klä⸗ ger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Landaerichts in Kleve, Schloßberg 1, 1. Stockwerk, Zim⸗ mer 13, auf den 26. September 1944 9 ¼ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelasse⸗ nen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll⸗ mächtigten vertreten zu lassen.

Kleve, den 8. Juli 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

[5156] Oeffentliche Zustellungen.

Es klagen: 1. Ida Kruska geb. Her⸗ zog, Berlin, Stromstr. 6, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Degener, Berlin, Großbeerenstr. 93, gegen Tisch⸗ ler Hans Kruska, früher in New York, 223. R. 366/44; 2. Behördenangestellte Frieda Lancelle geb. Graedtke, Berlin, Wiesenstr. 19 a, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kalies, Berlin, Königstr. 49, gegen Kriminalangestell⸗ ten Herbert Lancelle, früher Feldpost⸗ nummer 18 037, 235. R. 578/43; 3. Ge freiter Adolf Heller, Reiseagent der Textilindustrie, Wadowitz, O. S., Gen. Schw. Fahr⸗Ers.⸗Abt. 8, Prozeßbevoll⸗

mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Langkau,!

[Stoessler,

Berlin, Wilhelmstr. 143, gegen Maria Heller geb. Schechowzova in Maltschik (Nord⸗Kaukasus), 241. R. 369/44; 4. Maria Margarethe Stoessler geb. Weißgärber, Paris 14, 79 Fbg. St. Jaques, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Geschke, Berlin, Kur⸗ fürstendamm 219, gegen Georg Stefan früher in Cannes (Alpes Maritimes), 241. R. 160/44; 5. Magda⸗ lene Schulz geb. Bochynek, Berlin, Schönhauser Allee 72, Prozeßbevoll⸗ mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Scholz, Berlin⸗Dahlem, Bitterstr. 7 a, gegen Tapezierer Walter Schulz, früher Ber⸗ lin, Grünthaler Str. 60, bei Schwabe, 250. R. 124/44; 6. Revisorin Genofefa Wasikowski geb. Brandt, Berlin, Lutherstr. 30, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Langkau, Berlin, Wilhelmstr. 148, gegen Ignaz Wasi⸗ kowski, früher Dirschau, Schönebecker Straße 27, 241. R. 370. 44, mit den Anträgen 1—6 auf Ehescheidung. Klä⸗ ger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Berlin, Neue Friedrich⸗ straße 4, und zwar zu 1. auf 25. 9. 1944, Zimmer 251, 2. auf 26. 9. 1944, Zim⸗ auf 10. 10. 1944, Zim⸗ mer 245, 4. auf 26. 10. 1944, Zim⸗ mer 245, 5. auf 11. 10. 1944, Zim⸗ mer 237, 6. auf 26. 10. 1944, Zim⸗ mer 245, sämtlich 10 Uhr, mit der Auf⸗ forderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Berlin, den 17. Juli 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.

mer 252, 3.

7. Aktiengesellschaften [5205] 3 Stolberger Wasserwerks⸗Gesellschaft. Das Aufsichtsratsmitglied Bürger meister Dr. Hubert Kalvelage zu Esch⸗ weiler ist durch Tod aus dem Auf⸗ sichtsrat der Stolberger Wasserwerks⸗ Gesellschaft ausgeschieden.

Der Vorstand. Walther Dobbelmann, Bürgermeister a. D., Aachen. Jakob Begaß Stolberg, Rhld., stellvertretendes Vorstandsmitglied.

[5261]

Württembergische Hypothekenbank, Stuttgart. Pfandbriefkündigung.

Wir verweisen auf unsere in Nr. 28 der Allgemeinen Verlosungstabelle vom 14. Juli 1944 veröffentlichte Bekannt⸗ machung über die auf 1. Oktober 1944 erfolgte Kündigung unserer 4 % (8 )

Goldpfandbriefe Serie 9.

Stuttgart, im Juli 1944.

Württembergische Hypothekenbank.

Zentralhandelsregifter

[5207

Nhe misch⸗Westfälische Boden⸗Credit⸗ Bank Rheinboden —. . Zinsherabsetzungsangebot.

Auf Grund der Verordnung über das Verfahren beim Umtausch von Schuldverschreibungen der Kreditinsti⸗ tute vom 8. Dezember 1941 bieten wir hiermit den Inhabern unserer 4 % Hypotheken⸗Pfandbriefe Serie 19 die Herabsetzung des Zinsfußes vom 2. Januar 1945 ab auf 4 vom Hun⸗ dert an.

Inhaber, die an Stelle der Zins⸗ herabsetzung die Bareinlösung ihrer Pfandbriefe wünschen, werden aufge⸗ fordert, die Stücke mit Zinsscheinen per 2. Januar 1945 und folgenden nebst Erneuerungsscheinen während der Zeit vom 1. Oktober bis 15. November 1944 mit einem entsprechenden Antrag an unseren Kassen in Köln oder Berlin einzureichen. 3

Die fristgemäß eingereichten Stücke werden am 2. Januar 1945 zum Nenn⸗ wert in bar eingelöst; zu diesem Ter⸗ min gelten sie gemäß der Verordnung als gekündigt.

Fuͤr diejenigen Pfandbriefe, die in⸗ folge dieses Aufrufs nicht bis zum 15. November 1944 zur Bareinlösung eingereicht sind, gilt nach der Verord⸗ nung das Angebot zur Herabsetzung des Zinsfußes auf 4 vom Hundert mit Wirkung vom 2. Januar 1945 ab als angenommen. Die Zinssenkung ist emäß § 5 der Verordnung jedem päteren Inhaber der Stücke gegenüber wirksam.

Köln, den 20. Juli 1944.

Der Vorstand.

10. Gefellschaften m. b. H.

3555] Kaffee⸗, Tee⸗, Kakao⸗GmbH.

Die Liquidation der Gesellschaft ist beendet. Gläubiger der Gesellschaft wer⸗ den aufgefordert, etwaige Forderungen bei der Gesellschaft anzumelden.

Der Liquidator: Dr. Hinr. Schütte, Bremen, Herzogenkamp 15. [5161]

Hierdurch zeige ich, der unterzeichnete Liquidator der Handelsgesellschaft für Verbrauchsgüter mit beschränkter Haf⸗ tung, Berlin⸗Wilmersdorf, Fehrbelliner Platz 1, an, daß die vorbezeichnete Firma durch Beschluß der Gesellschafter vom 28. April 1944 aufgelöst ist.

Die Gläubiger werden hiermit auf⸗ gefordert, ihre Forderungen bei der obigen Firma anzumelden.

Der Liquidator der Handelsgesellschaft für Verbrauchs⸗ güter mit beschränkter Haftung: Kirchner.

1. Handelsregister, 2. Güterrechtsregister.

3. Bereinsregister, 4. Genossenschaftsregtister, 8

5. Musterregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle,

7. Konkurse und Vergleichssachen, 8. Verschiedenes.

1. Handelsregifter

8 die Angeben in 7 wird eine Gewähr ür die Richtaker seitens der Registergerichte niche übernommen.

Berlin, [5121] Amtsgericht Berlis. Aht. 551. Berlin, 8. Jul: 1944. Veränderung:

A 87 546 Joel & Tobias.

Die persönlich haftende Gesellschafte⸗ rin Brigit Tobias ist von der Vertre⸗ tung der Gesellschaft ausgeschlossen.

5122] 8 Berlin, 6. Juli 1944. Veränderung:

A 99 469 Gebrüder Rathh.

Die Prokura des Wilhelm Breitgraf ist erloschen.

Berlin. Abt. 552.

Berlin. 5123] Abt. 551. Berlin, 7. Juli 1944. Veränderung:

A 96 816 Gerhard Hildebrandt Hallen⸗ bau.

Die Einzelprokura des Arno Schulze⸗ Garden ist erloschen. Die gleiche Ein⸗ tragung wird beim Amtsgericht Brom⸗ berg für die Zweigniederlassung er⸗ folgen unter der Firma: Gerhard Hilde⸗ brandt Hallenbau Berlin Zweignieder⸗ lassung Bromberg.

Berlin, 14. Juli 1944. Veränderung: B 52 981 M. Stromeyer Kohlenhan⸗ delsgesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Prokuren für Franz Heikenseld und Wilhelm Schopen sind erloschen.

Berlin. Abt. 564.

Böblingen. [5125] Amtsgericht Böblingen. Handelsregistereintragung vom 11. Juli 1944. Veränderung:

X 134 Firma Hiller & Co., Kom⸗ manditgeselkschaft in Magstadt. Die beiden Kommanditisten Karl Schlotz, Kaufmann in Stgt.⸗Feuerbach, und Herbert Kempe, Oberingenieur in Stgt.⸗Bad Cannstatt, sind aus der Firnto ausgeschieden. Karl Hiller führt das Geschöft als Einzelfirma unter der bisherigen Firma Hiller & Co. fort.

““ 8

Böhmisch Leipa. [5086] Handelsregister Amtsgericht Böhm. Leipa, 10. 7. 1944.

Veränderung:

Hauptniederlassung:

Langhaus, Sitz: b ss Zweigniederlassung:

Nieder Einsiedel, Sebnitz.

Rechtsverhältnisse: In die Firma sind als offene Gesellschafter eingetre⸗ ten: Maria Effert, Handelsangestellte in Sebnitz i. Sa., Talstraße Nr. 6, Grete Günter, Handelsangestellte in Niedereinsiedel Nr. 114, Sudetenland, und Winfried Effert, Kaufmann in Sebnitz i. Sa., Talstraße Nr. 6, daher offene Handelsgesellschaft seit 1. Ja⸗ nuar 1944. 8

Vertretungsberechtigt sind nur die Gesellschafter: Marie Langhans, Maria Effert und Winfried Effert, jeder für sich allein. Böhmisch Leipa.

Handelsregister Amtsgericht Böhm. Leipa, 17. 7. 1944. Veränderung:

H.⸗R. A 14 Rumburg Firma Max Janowitz und Bruder, Sitz: Rumburg.

Robert Pflüger, Direktor der Kredit⸗ anstalt der Deutschen in Rumburg, Schönlinder Straße 26, wird als Ab⸗ wickler gelöscht. 4

Als Abwickler und Vermögensver⸗ walter wird Franz Schaffelhofer, Steueramtmann in Rumburg, einge⸗ tragen.

Elbing. Handelsregister. à 188 Joseph Kahlweiß, Elbing. Das Erlöschen obiger Firma soll von Amts wegen eingetragen werden. Etwaiger Widerspruch ist binnen drei Monaten seit Veröffentlichung dieser Bestimmung geltend zu machen. Elbing, den 11. Juli 1944. Das Amtsgericht.

[5127]

Grünberg, Schles. Handelsregister⸗Veränderung: H.⸗-R. B 119 Deutsche Wollenwaren Manufaktur Gesellschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht in Grünberg, Schles.: Die Prokura des Spinnereileiters Her⸗

mann Hein ist erloschen. Amtsgericht Grünberg, Schles.,

5. Juli 1944.

H.⸗R. A 82 Hainspach Firma Eduard

Magdeburg. [5129] Handelsregister Amtsgericht Magdeburg, 17. Veränderung: A 7750 Herbert C. Eggers K. G., Magdeburg (Gustav⸗Adolf⸗Straße 24). Die Prokura der Gertrud Niehus ist erloschen.

Münster, Westf. 13 Amtsgericht Münster i. W., 21. 6. 1944.

A 2779 Münsterische Annoncen⸗Expe⸗ dition und Reisebüro Engelbert Vendel, Münster (Westf.): Witwe Maria Ven⸗ del geb. Bornemann gt. Schulze Bre⸗ denbeck in Münster ist als persönlich haftender Gesellschafter eingetreten. Sie ist zur Geschäftsführung und Vertre⸗ tung der Gesellschaft nicht berechtigt. Die Firma bleibt unverändert.

Juli 1944.

Trautenau. Bekanntmachung.

H.⸗R. A Hohenelbe 100. Im Han⸗ delsregister H.⸗R. A Hohenelbe wurde bei der Firma Papierfabrik Lauter⸗ wasser, K. G. Rudolf Hofer, Inhaberin Laura Hofer, nachstehende Aenderung eingetragen:

Die Prokura des Adalbert Berger in⸗

Lauterwasser ist erloschen. Dem Dipl.⸗ Kaufmann Karl Haberl, Betriebsleiter in Oberlangenau, wurde Prokura er⸗ teilt.

Amtsgericht Trautenau, 15. Juli 1944.

Trautenau. Bekanntmachung.

H.⸗R. A Braunau 87. Im Handels⸗ register wurde am 15. Juli 1944 bei der unter lfd. Nr. 1 H.⸗R. A Brau⸗ nau 87 eingetragenen Firma Stifts⸗ brauerei Braunau⸗Oelberg folgendes eingetragen:

Die Firma ist erloschen. Amtsgericht Trautenau, 15. J.

3

uli 1944.

Wesermünde. Veränderunt: H.⸗R. A 1333 (G) Georg von Schul⸗ zen. Das Gelchäft nebst Firma ist ohne Aktiven und Passiven am 6. Juni 1944 auf den Kaufmann Harry von Schul⸗ zen in Wesermünde⸗Wulsdorf über⸗ gegangen. Die Prokurag des Harry von Schulzen ist damit erloschen. Wesermünde, den 10. Juli 1944. Amtsgericht.

4. Genossenschafts⸗ register

Oberglogau. 5065] In unser Genossenschaftsregister Nr. 32 ist heute hinsichtlich der Elek⸗ trizitätsgenossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Alt Kuttendorf, Kreis Neu⸗ stadt, O. S., eingetragen worden: Durch Beschlüsse der Generalver⸗ sammlungen vom 26. September 1943/26. Februar 1944 ist die Ge⸗ nossenschaft aufgelöst. 5 Gn.⸗R. 32a. Amtsgericht Te 14. 6. 1944.

———

Oppeln. [5009] Amtsgericht Oppeln, 8. Juli 1944. Gn.⸗R. 72. Elektrizitätsgenossen⸗

schaft Walldorf, eingetragene Genossen⸗

schaft mit beschränkter Haftpflicht in

Walldorf. Die Genossenschaft ist durch

Beschluß der Generalversammlung

vom 25. Juni 1944 aufgelöst.

St. Ingbert. [5011]

Bekanntmachung. 8 In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute in Band I unter Nr. 19, be⸗ treffend die Rohrbacher Spar⸗ und

Darlehnskasse e. G. m. u. H., einge⸗

tragen worden: Die Firma lautet

fortan: Rohrbacher Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Dae Seotut wurde in der Generalversamml.

30. April, 1944 geändert; die Geuossen⸗

schaft in eine solche mit beschränkter

Haftpflicht umgewandelt. Der Ge⸗

schäftsanteil auf 100,— Hℳ, bei sofor⸗

tiger Pflichteinzahlung von 50,— Ti. ℳ,

die Haftsumme auf 200,— Eℳ pro Ge⸗

schäftsanteil festgelegt. Die höchste Zahl der Geschäftsanteile, auf welche ein Go⸗ nosse sich beteiligen kann, beträgt fünf.

Amtsgericht Genossenschaftsgericht

St. Ingbert.

Schlawe, Pomm. [5012]

Im Genossenschaftsregister ist bei der unter Nr. 14 eingetragenen Ländlichen Spar⸗ und Darlehnskasse Stemnitz e. G. m. b. H. in Stemnitz am 7. Juli 1944 folgendes eingetragen worden: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 18. Juni 1944 ist die Firma der Genossenschaft 1 des Statuts) geändert worden Die Firmao lautet

om

jetzt: Raiffeisenkasse Stemnitz e. G. m. b. H., Stemnitz. Schlawe, den 13. Juli 1944. Das Amtsgericht.

Sondershausen. [5013]

Bekanntmachung. Nr. 6 Wester⸗ engeler Spaxr⸗ und Darlehnskassen Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Westerengel: Durch Beschluß einer Mitgliederver⸗ sammlung vom 27. November 1943 ist die Satzung abgeändert und völlig neu gefaßt. Der Name der Genossenschaft ist geändert in: Raiffeisenkasse einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht, Westerengel. Gegenstand des Unternehmens ist: Betrieb einer Raiffeisenkasse: 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns, 2. zur Pflege des Wa⸗ renverkehrs (Bezug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirt⸗ schaftlicher Erzeugnisse), 3. zur Förde⸗ rung der Maschinenbenutzung.

Sondershausen, den 13. Juli 1944.

Amtsgericht. Stuttgart. (5014 Amtsgericht Stuttgart. Genossenschaftsregistereintrag vom 10. Juli 1944.

Einsatzgenossenschaft des Malerhand⸗ werks eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz Stuttgart: Durch Gen.⸗Vers.⸗Beschluß vom 23. Mai 1944 ist § 1 des Statuts geändert. Gegenstand des Unternehmens: Durch⸗ führung der von der technischen 4⸗ und Polizeiakademie und vom Reichs⸗ innungsverband des Malerhandwerks befohlenen Feuerschutzmittelaktion und der damit verbundenen Einkaufs⸗ und Liefergeschäfte in gemeinsamem Ge⸗ schäftsbetrieb. Die Genossenschaft führt nunmehr die Firma: Bezirkseinsatz⸗ genossenschaft des Malerhandwerks ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht.

Tuchel- 1 [5015] Gn.⸗R. 70 Raiffeisenwirtschaftsgenos⸗ senschaft Seelen eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht. Gegenstand des Unternehmens ist: 1. der gemeinsame Maschineneinsatz; 2. die gemeinsame Vatertierhaltung. Statut vom 22. Februar 1944. 1 Tuchel, den 13. Juli 1944. Das Amtsgericht.

nus 109 „/b, 126 a *Fettsäuren

Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 164 vom 24. Juli /1944. S. 3

(2) Die Vordrucke für die Verpflichtungserklärung können bei der Fachgruppe Lacke, Farben und Anstrichbedarf der Wirtschaftsgruppe Groß⸗ und Außenhandel, Berlin⸗Char⸗ lottenburg 2, Kantstr. 162, bei der Fachabteilung Farben der Wirtschaftsgruppe Einzelhandel, Berlin W 35, Kluckstr. 21, oder bei der Reichsstelle industrielle Fette und Waschmittel, erlin W 35, Potsdamer Str. 192, bezogen werden.

Verarbeiter und Bearbeiter von Waren der Anlage A dürfen nicht mehr als einen Monatsbedarf dieser Waren auf eigenen oder fremden Lägern halten. Als Monatsbedarf gilt die durch Herstellungsanweisung, Verarbeitungsgenehmigung oder Verbrauchsgenehmigung zur Verarbeitung oder Be⸗ arbeitung freigegebene Monatsmenge.

Buchführungspflicht

„Hersteller, Einführer, Verarbeiter, Bearbeiter und Groß⸗ händler von Waren, zu deren Veräußerung nach § 2 eine Ge⸗ nehmigung erforderlich ist, sind verpflichtet, besondere Bücher zu führen, aus denen die Mengen der verarbeiteten und au Lager gehaltenen Rohstoffe sowie der hergestellten und au Lager gehaltenen Halb⸗ und Fertigwaren unter Berücksichti⸗ gung der Ein⸗ und Ausgänge laufend ersehen werden können. Die Einführer und Großhändler sind außerdem verpflichtet, die Einkaufs⸗ und Verkaufspreise aufzuzeichnen.

§ 16

Ausnahmebestimmung

Die Reichsstelle oder die von ihr beauftragte Stellé kann in besonderen Fällen Ausnahmen von den Vorschriften dieser Anordnung zulassen. vW11X“““

§ 17

Strafvorschriften

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnu den §§ 10, 12—15 der bestraft.

n g werden nach erordnung über den Warenverkehr

Geltungsbereich und Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1944 in Kraft; sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Ge⸗ ieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zu⸗ stimmung der zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elsaß, in Luxemburg und im Bezirk Bialystok. (2) Am gleichen Tage treten außer Kraft:

1. Die Anordnung I/43 der Reichsstelle industrielle Fette und Waschmittel (Ueberwachungsordnung 1943) vom 24. Dezember 1942 (Deutscher Reichsanz. und Preußi⸗ scher Staatsanz. Nr. 4 vom 7. Januar 1943);

. Die Anordnung Nr. III/43 der Reichsstelle industrielle Fette und Waschmittel (Einsetzung einer Bewirtschaf⸗ tungsstelle) vom 16. Juni 1943 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 138 vom 17. Juni

43 ;,

3. Die Gemeinsamen Bekanntmachungen der Reichsstelle

industrielle Fette und Waschmittel und der Reichsstelle „Chemie“ vom 8. April 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 90 vom 17. April

1940), vom 18. Juni 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 140 vom 18. Juni 1940) und vom 15. November 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 271 vom 18. Novem⸗ ber 1940); Die Bekanntmachung Nr. 1/44 der Reichsstelle indu⸗ strielle Fette und Waschmittel betreffend Herstellungs⸗ anweisung für Reinigungsmittel aller Art vom 27. Januar 1944 (Deutscher Reichsanz. und Preußi⸗ scher Staatsanz. Nr. 25 vom 31. Januar 1944).

(3) Soweit im Einzelfall auf die außer Kraft getretenen Vorschriften Bezug genommen ist, treten die Vorschriften die⸗ ser Anordnung an deren Stellen. 611I1“ Der Reichsbeauftragte für industrielle Fette und Waschmittel.

Rietdorf.

Anlage A.

Nummer des Statistischen Waren⸗

he Warenbezeichnung verzeichnisses

aus 109 „⁄b, 126 a— Pflanzliche und tierische Oele und Fette, die an 1 1 b, 9 1“ 8 eruahrungstauglich sind, sofern sie für a, 166 c— f, technische Zwecke bestimmt sind, auch ge⸗ 166 h, 166 1, 167, härtet 168, 171 b—- d, 207 A/B, 208 Ferner! Rizinussamen aus 98 d Oelkautschuk (Faktis) 129 Talg von Rindern und Schafen (Rinder⸗, Sssoffett)e roh oder geschmolzen, auch Preß⸗ Tierkörperfette

8

aus 126, 127, 129 132 , 166 b 166 g 166 i 166 k

Leinöl

Lavat⸗ und Sulfuröl

Holzöl und Oiticicaöl.

Rizinusöl ö1““

Leinöl in Blechgefäßen oder in anderen Be⸗ hältnissen als in Fässern, Kesselwagen oder Tankschiffen

Palmöl (cbutter, ⸗fett)

Oelsäure (Olein, auch synthetisch, und Oeldraß, ausgenommen Tallöl)

Fett oder fettes Oel enthaltende Bleicherden von der Raffination von Fetten oder fetten Oelen in Form von Preßrückständen; ge⸗ härtetes Fett oder gehärtetes fettes Oel ent⸗ haltende ausgebrauchte Katalysatormasse von

der Härtung von Fetten oder fetten Oelen in Form von Preßrückständen

us 207 A Leinöl, gehärtet

128 b, 129, 130,

131 a— b, 166 a

bis k, 167, 168, 171 a— d, 207 A

Nummer des Statistischen Waren⸗ verzeichnisses

Warenbezeichnung

250 a

reinigt, auch synthetische Fettsäure

Behältnissen

unter Nr. 256 fallen; Cottonsoapstock

pulver; feine weiche Seife; Seifenblätter

Mandelkleie: Formerarbeit aus Seifenersatzstoffe, anderweit nicht genannt Glyzerin (Oelsüß): nicht rein : rein Unterlauge von Seifensiedereien

Putzmittel aller Art, unter Verwendung von Oelen oder Seife hergestellt (Putz⸗ ett,⸗pomaden, seifen)

Bleichsoda

Fettalkohole, Fettalkoholsulfonate

Oelfirnisse, auch mit Zusatz von Trockenmitteln; Firnissatz: Standöl; Vogelleim aus ein⸗ gedicktem Leinöl 1

Kitte, soweit sie für Verglasungs⸗ und In⸗ stallationszwecke gebraucht werden

Mersol, Reinigungsmittel, synthetisches Gly⸗ zerin, Glyzerogen

(508 a/509) Fußbodenbelag aus Linoleum oder ähnlichen Stoffen, in Stücke als Meterware oder abgepaßt, auch mit Unterlagen von groben Gespinstwaren oder anderen Stoffen

in der Masse einfarbig: unbedruckt

in der Masse mehrfarbig (z. B. eingelegtes Mosaik⸗, Granit⸗Linoleum), auch bedru

Tapeten, Linkrusta und dergleichen aus Lino⸗ leum oder ähnlichen Stoffen

Anlage B. Verpflichtungserklärung.

Im Auftrage der Reichsstelle industrielle Fette und Waschmittel habe n) ich/ wir Sie zu verpflichten, den bezogenen Eistan⸗Firnis*) und / oder E. L.⸗Firnis ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften des 89 der Anordnung 1/44 der Reichsstelle industrielle Fette und Wasch⸗ mittel (Ueberwachungsordnung 1944) vom 18. Juli 1944 und lediglich für die Ausführung von kriegs⸗ und lebenswichtigen Aufträgen zu ver⸗ wenden.

Als kriegs⸗ und lebenswichtige Bedarfsträger im Sinne dieser Ver⸗ pflichtungserklärung gelten nur:

1. Die Wehrmacht;

2. Sonstige kriegs⸗ und lebenswichtige öffentliche Bedarfsträger**) wie Dienststellen des Vierjahresplanes, Arbeitsdienst, Wasser⸗ bauämter, Gas⸗, Wasser⸗ und Elektrizitätswerke, öffentliche Verkehrsbetriebe;

3. Nachweislich kriegs⸗ und lebenswichtige private Bedarfsträger,

wie Rüstungsbetriebe und wehrwirtschaftlich gesicherte Betriebe, soweit ihr Anstrichmittelbedarf der Aufrechterhaltung oder Er⸗ weeiterung der Produktions⸗ bzw. Leistungsfähigkeit dient und für diesen Zweck unter Anlegung des schärfsten kriegswirtschaft⸗ lich gebotenen Maßstabes unentbehrlich ist.

Auf die Strafbarkeit von Zuwiderhandlungen gegen diese Ver⸗

pflichtung wird besonders hingewiesen.

(dSOrt) (Datum)

220n 2 22 22 22222 2222 2 2 0 20 0 2 2 22 20

(Firmenstempel und rechtsver⸗ bindliche Unterschrift des Lieferers) 2

Ich/ wir verpflichte (n) mich/ uns, den vom Lieferer. Üx . . .öbezogenen Eistan⸗Firnis, Leinöl⸗ firnis (letzteren nur für Bleimennige⸗Grundanstriche) und/oder E. L.⸗ Firnis nur nach Maßgabe des § 9 der Anordnung 1/44 der Reichs⸗ stelle industrielle Fette und Waschmittel (Ueberwachungsordnung 1944) vom 18. Juli 1944 und lediglich für die Ausführung kriegs⸗ und lebens⸗ wichtiger Aufträge gemäß Ziff. 1—3 der Verpflichtungserklärung zu verwenden. Die Strafbestimmungen, die bei Zuwiderhandlungen gegen diese von der Reichsstelle industrielle Fette und Waschmittel auferlegte Bedingung in Anwendung gelangen, sind mir/uns bekannt.

ö . den 2 2 9 %9 99 2 2 ˙2˙4„ 222b920202

8 (Firmenstempel und rechts⸗ verbindliche Unterschrift des Käufers) 8

Vermerk für den Lieferer:

Es sind geliefert m3.2.

Eistan⸗Firnis.

bzw.

Keintimmts*

(für Rostschutz⸗Bleimennige⸗Grund⸗ anstriche)

C. L.⸗Firnis .. . a„4„19

““

.*) An Stelle des Eistan⸗Firnis darf nach Bestätigung des Maler⸗ innungsobermeisters für Rostschutz⸗Bleimennige⸗Grundanstriche Lein⸗ üte, geeb6

**) Hierzu gehören ferner: Reichsfuüͤhrer , Polizeipräsidien, Par⸗ teidienststellen der NSDAP und Ter e dernsaisene der hcbher- nährstand, Staatliche Hoch⸗ und Tiefbauämter, Städtische Kreis⸗ und Gemeindebauämter, sofern deren Anstrichmittelbedarf für die Fertig⸗ stellung behördlich genehmigter Bauvorhaben dringend benötigt wirh.

J

B, 208

Stearinsäure (Stearin); Palmitinsäure (Pal⸗ mitin); Margarinsäure und ähnliche Kerzen⸗ stoffe, anderweit nicht genannt, roh oder ge⸗

Schmierseife, gemeine weiche (Kali⸗, Faßseife); flüssige Wasserglasseife; Oele und flüssige Fette, mit Alkalien zu Waschmitteln zube⸗ reitet; Türkischrotöl; flüssiges Kreolin und ähnliche Desinfektions⸗, Reinigungs⸗ usw. Mittel in flüssigem Zustande; Gemische von Wasser und Seife zu Zurichte⸗(Appretur⸗) oder dergleichen Zwecken; Seifenersatzstoffe; alle diese in Fässern oder anderen größeren

Feste Seife (mit Ausnahme der Zahnseife), festes Kreolin und ähnliche Desinfektions⸗, Reinigungs⸗ usw. Mittel in festem Zustande;

Fettlaugenmehl, sogenannte Phönixlauge; Seifenersatzstoffe; alle diese, soweit sie nicht

Waren der in Nr. 254 und 255 genannten Art zum unmittelbaren Gebrauch geformt (ge⸗ preßt oder in Formen gegossen) oder in Büchsen, Flaschen, Krügen, Tiegeln, Töpfen oder dergleichen; flüssige Seife mit Aus⸗ nahme der in Nr. 254 genannten; Seifen⸗

(⸗papier); mit zerkleinerter Seife vermengte Seife;

Derminolöl, Derminollickeröl

Anordnung I1/44 M des Reichsbeauftragten für industrielle Fette und Waschmittel (Verbrauchsregelung für Seife, Seifenerzeugnisse aller Art

und Reinigungsmittel)

Vom 18. Juli 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer Staatsanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) und auf Grund der §§ 4, 5, 7, 9, 13 und 14 der Verordnung über die Ver⸗ brauchsregelung für Seifenerzeugnisse und Waschmittel aller Art vom 23. September 1939 (RGBl. I S. 1873) in der Fassung der Aenderungsverordnungen vom 26. Januar 1940 (RGBl. I S. 241) und vom 14. August 1940 (RGBl. I. S. 1120) wird mit Zustimmung des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben Planungsamt und des Reichs⸗ wirtschaftsministers angeordnet:

§ 1 Begriffsbestimmungen

Im Sinne der Seifenverbauchsregelung sind

1. Behörden: ““ Alle Einrichtungen des Reiches, der Länder, Gemeinde⸗ verbände und Gemeinden, soweit sie in deren Haus⸗ halten geführt werden (z. B. die Wehrmacht, der Reichs⸗ arbeitsdienst, die allgemeine Verwaltung des Reiches und der Länder), alle Anstalten und Körperschaften des öffent⸗ lichen Rechts sowie die Deutsche Reichsbahn, die Deutsche Reichspost, die Reichsbank und das Unternehmen „Reichs⸗ autobahnen“. Den Behörden gleichgestellt sind die NSDAP. und ihre Gliederungen (z. B. SA., 4½G, NSKK.,

J), die DAF. und die NSV. Gemeinschaftsläger der AF. werden jedoch nach wie vor als gewerbliche Groß⸗

verbraucher behandelt. bezugsbeschränkte Seifenerzeugnisse und Waschmittel: Feinseife, Einheitsfeinseife, Einheitsfeinseife⸗Schwimm⸗ seife, Bimssteinseife, Rasierseife, Rasierereme, Kabinett⸗ rasierseife, flüssige Kopfwaschseife, Seifenshampoon, alkali⸗ freie Kopfwaschmittel, Wasch⸗(Seifen⸗)Pulver, Waschmittel für Feinwäsche, Kernseife, feste Haushaltsseife, Wäscherei⸗ Seifenschuppen, MS⸗Seife, synthetische Waschmittel, Fettlöserseifen, hautschonende Reinigungsmittel, Blei⸗ schutzseife, Schmierseife, Textil⸗ und sonstige Industrie⸗ seifen sowie Zusatzwaschmittel und Waschhilfsmittel. medizinische Seifen: Sapo calinus DAB. 6, Spiritus saponatus.

4. Textil⸗ und Industrieseifen:

a) Seifenerzeugnisse und Waschmittel aller Art, die in gewerblichen Betrieben ausschließlich bei technischen Arbeitsgang als Hilfsstoffe verwendet werden (Industrieseifen I. Ordnung);

b) Seifenerzeugnisse und Waschmittel aller Art, die als Rohstoffe oder Halbwaren in andere Erzeugnisse eingearbeitet werden (z. B. Herstellung seifenhaltiger

Reinigungsmittel) (Industrieseifen II. Ordnung);

c) Seifenerzeugnisse und Waschmittel aller Art, die für unter a) und b) nicht aufgeführte gewerbliche Zwecke verwendet werden (Industrieseifen MI. Ordnung).

5. Zusatzwaschmittel und Waschhilfsmittel: Bleichsoda und Einweichmittel, Vorwasch⸗ mittel, Waschmittel für Weiß⸗, Grob⸗ und Buntwäsche, Spül⸗ und Bleichmittel. Großhandel: Betriebe des Großhandel, auch Einkaufsvereinigungen und ähnliche Unternehmen. . Wiederverkäufer: Handelsunternehmen, die lose Seifenpulver und Wäscherei⸗Seifenschuppen an gewerbliche Verbraucher oder Behörden veräußern. Mehrstufige Betriebe: G ds gleichzeitig Fhetbeaden und Einzelhandel etreiben oder auch zuglei Seifenerzeugnisse veb(d(deieeebea Einzelhandel: Betriebe des Einzelhandels (Apotheken, Drogerien, Ver⸗ sandgeschäfte, Friseurbetriebe und andere). Gewerbliche Verbraucher: Wäschereibetriebe, auch Betriebswäschereien, Kranken anstalten, Betriebe des Gaststätten⸗ und Beherbergungs⸗ gewerbes und verarbeitende Betriebe. Andere Betriebe, die nach § 5 der Verordnung über die Verbrauchs⸗ regelung für Seifenerzeugnisse und Waschmittel aller Art vom 23. September 1939 (RGBl. I S. 1873) Bezug scheine für Seifenerzeugnisse und Waschmittel durch die zuständigen Wirtschaftsämter erhalten, sind keine gewerb⸗ lichen Verbraucher. Gewichte für feste Seifen, Wäscherei⸗Seifens ven, Wasch⸗(Seifen⸗)Pulver und Schmierseife: Flencschuppan. als Gewichtsgrundlage. Den Gewi üblicherweise eintritt, trägt der Käufer.

§ 2 Bezugsberechtigungen §§ 2— 10

Ahllgemeine Vorschriften (1) An Bezugsberechtigte dürfen bezugsbeschränkte Seifen⸗ erzeugnisse und Waschmittel aller Art nur nach Maßgabe dieser Vorschriften gegen gültige Bezugsberechtigungen (Kartenabschnitte, Bezugsmarken usw.) und nur die in den Bezugsberechtigungen genannte Art und Menge geliefert und von diesen bezogen werden.

(2) Die Herstellerbetriebe haben die empfangenen Bezugs⸗ berechtigungen für Seifenerzeugnisse und Waschmittel aller Art geordnet entsprechend der für die Aufbewahrung von Geschäftsbüchern durch die Verordnung vom 28. Dezember 1942 (RGBl. 1943 I S. 4) gesetzten Frist sorgfältig aufzu⸗ bewahren und auf Verlangen der Reichsstelle vorzulegen oder an eine andere Stelle abzugeben. Kann ein Hersteller die bei ihm bestellte Warenmenge im Rahmen seiner Herstellungs⸗ anweisung nicht liefern, so hat er dies der Reichsstelle um⸗ gehend mitzuteilen. Die Reichsstelle weist entweder dem Hersteller die erforderliche Warenmenge zu oder läßt die Be⸗

Sapo medicatus DAB. 6 und

stellung unmittelbar durch einen anderen Lieferer ausführen.

8

einem