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8
Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 165 vom 25. Juli 1944. S. 2
Der Arbeitsring IV erteilt der meldenden Firma entweder
direkt oder durch die beauftragten Mahlwerke bzw. Haupt⸗
sammelstellen genaue Versandanweisung. § 5 Über die Ablieferung und Art erhalten die Abl
Bescheinigung durch den Empfänger.
§ 6 * ““ In besonders begründeten Einzelfällen können auf schrift⸗ lichen Antrag Ausnahmen zugelassen werden.
§ 7 Mit der Durchführung der Anordnung wird der Leiter des Sonderringes Elektrokorund und Siliciumkarbid, Herr Direktor L. Sontheimer, Maschinen⸗ und Schleifmittelwerke A. G., Offenbach/ M., beauftragt.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12 bis 15 der Verordnung über den Warenverkehr und nach der Verordnung des Führers zum Schutze der Rüstungswirtschaft vom 21. 3. 1942 bestraft.
Diese Anordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Reichsanzeiger in Kraft; sie gilt auch in den eingeglie⸗ derten Ostgebieten und den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok.
Berlin, den 17. Juli 1944.
7. Hauptring „Technisches Glas und Keramik“ beim Reichsminister für Rüstung und Kriegsproduktion. Der Leiter: Dr. Scheid.
12. Deutsche Reichslotterie Amtlicher Gewinnplan 1 200 000 Lose, 3 480 000 in 5 Klassen verteilte Gewinne und 3 Prämien. Es werden insgesamt ausgespielt: 102 899 760 Reichsmark.
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— 3 Zweite Schluß der Erneuerung Eeß 8 Klafse Klasse Montag, 6. Novbr. 1944 Ziehung “
am 13. und 14. Oktober 1944 Ziehung am 13. und 14. Nov. 1944
Gewinne Reichsmark Gewinne Reich 3 zu 100 000 300 000 3 zu 100 000 3 „ 506 000 150 000 3 50 000 1] 75 000 3 6 10 000 6 12 5 000 2 15 4 000 15 30 3 000 30 45 2 000 45 “ 1000 90 000 90 300 „ 500 150 000 300 1200 „ 200 240 000 1 200 2 100 100 210 000 2 100 „ 26 193 60 1 571 580 26 193 „
30 000 3 146 580 30 000 Gewinne Dritte Schluß der Erneuerung Klasse Montag, 4. Dez. 1944
smark 300 000 150 000 75 000 60 000 5 000 60 000 4 000 60 000 990 000 990 000 90 000 150 000 240 000 315 000 2 357 370
4 037 370
vasxsuauasusuas n
2
Gewinne
Vierte Schluß der Erneuerung Klasse Mittwoch, 3. Jan. 1945 Ziehung am 11. und 12. Dez. 1944 Ziehung am 10. und 11. Jan. 1945 Gewinne Reichsmark Gewinne zu 100 000 300 000 3 zu 50 000 150 000 3 25 000 75 000 3 10 000 60 000 6 5 000 60 000 172 4 000 60 000 15 3 000 90 000 30 2 000 90 000 45 1 000 90 000 90 500 150 000 300 1 200 300 360 000 ꝑ1 200 2 100 „ 240 504 000 2 100 „ 26 193 „ 120 3143 160 26 193 „ 150 3 928 950
30 000 Gewinne 5 132 160 30 000 Gewinne 6 163 950 A Fünfte Klasse Schluß der Erneuerung: Dienstag, 30. Januar 1945
Ziehungstage: 6., 7., 8., 9., 10., 12., 13, 14., 15., 16, 17., 19., 20., 21., 22., 23., 24., 26., 27., 28. Februar, 1., 2., 3., 5. März 1945.
25 000
150 000 480 000 630 000
Prämien 3 zu 500 000 Reichsmark = 1 ½ Millionen Reichsmark.
Gewinne
1 500 000 Reichsmark
900 000 1 600 000 600 000
600 000
600 000
630 000
0ð —
500 000 Reichsmark 300 000 8
99 h ͤb8.
7 200 000 315 198 „ 47 279 700
2929222Lauagagg—†agge au u
360 000 Gewinne und 3 Prämien 84 419 700 Reichsmark
Größte Gewinne m günstigsten Falle (§ 2, III der amtlichen Spielbedingungen)
auf ein dreifaches Los 3 Millionen Reichsmark auf ein Doppellos 2 Millionen Reichsmark auf ein ganzes Los 1 Million Reichsmark
8
Es gelten die amtlichen Spielbedingungen. Die Gewinne sind einkommenstenerfrei.
Lospreis für jede Klasse: —1 ¼ = 6 R.ℳ, 1 ½ = 12 HMℳ, 1⁄1 = 24 Rℳ, Z faches Los 72 Eℳ. 1
= 3 Rℳ, Doppellos 48 ℛℳ,
Amtliche Spielbedingungen
Für das Rechtsverhältnis zwischen den Spielern und der Deutschen Reichslotterie sind der Gewinnplan und die nachstehenden Spielbedin⸗ gungen maßgebend. Aenderung des Plans bei Eintritt außer⸗ gewöhnlichern Umstände bleibt vorbehalten; sie bedarf der Zu⸗ stimmung des Reichsministers der Finanzen und wird im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger bekanntgemacht. Die Lose werden durch die Staatlichen Lotterie⸗Einnehmer verkauft. Ver⸗ einbarungen zwischen Spielern und St. L.⸗Einnehmern, die von den amtlichen Spielbedingungen abweichen, verpflichten die Deutsche Reichslotterie nicht. Die Deutsche Reichslotterte kann gegenüber dem Spieler alle Rechte geltend machen, die dem St. L.⸗Einnehmer aus dem Verkauf des Loses gegen den Inhaber zustehen. Von Gemein⸗ schaftsspielen nimmt die Deutsche Reichslotterie keine Kenntnis.
Der Preis ist Zug um Zug gegen Aushändigung des Loses zu entrichten. Der⸗Lospreis ist der Losvorderseite aufgedruckt, ein Verkauf der Lose über oder unter diesem Preis ist den St. L.⸗ Einnehmern verboten. 8
Ein Anspruch auf Verabfolgung von Losen bestimmter Nummern zur 1. Klasse einer Lotterie besteht nicht.
Beschwerden sind ausschließlich an den Präsidenten der Deutschen Reichslotterie zu richten.
Der Verkauf von Losen an Juden deutscher Staatsangehörigkeit, jüdische Angehörige des Protektorats und des Generalgouvernements sowie an solche staatenlosen Juden, die ihren Wohnsitz oder gewöhn⸗ lichen Aufenthalt im Gebiet des Großdeutschen Reichs oder im Generalgouvernement haben, ist verboten:; Gewinne werden an diese nicht ausgezahlt.
§ 1. Lose
I. Die Lose lauten auf den Inhaber. Es werden 1,2 Millio⸗ nen Lose in drei Abteilungen von je 400 000 Nummern ausgegeben. Jedes Los trägt die Abteilungsbezeichnung I, II oder III und eine der Nummern von 1 bis 400 000. Die Lose sind in ganze, Viertel⸗ und Achtellose eingeteilt; die Viertellose sind neben der Losnummer mit den Buchstaben A, B, C, D, die Achtellose mit à, b, c, d, e, f, g, h bezeichnet.
II. Jedes Los trägt die gedruckte Namensunterschrift des Prä⸗ sidenten der Deutschen Reichslotterie und den gestempelten oder gedruckten Namenszug des zuständigen St. L.⸗Einnehmers. Erst durch diese Unterschrift des St. L.⸗Einnehmers erhält das Los seine Gültigkeit.
§ 2. Ziehung I. Es werden zwei Ziehungsräder benutzt, das Nummernrad und
das Gewinnrad. Vor Beginn der Ziehung 1. Klasse werden für die
ganze Lotterie die Röllchen mit den aufgedruckten Nummern 1 bis 400 000 in das Nummernrad geschüttet. Vor Beginn der Ziehung jeder Klasse werden die Gewinnröllchen mit dem Aufdruck der plan⸗ mäßigen Gewinne dieser Klafse in das Gewinnrad eingeschüttet. Das Einschütten und Mischen der Röllchen sowie die Ziehungen finden öffentlich im Ziehungssaal der Deutschen Reichslotterie in Berlin unter amtlicher Aufsicht statt. Auf jede aus dem Nummernrad gezogene Nummer entfällt je in den Abteilungen I, II und III der⸗ jenige Gewinn, der dem gleichzeitig aus dem Gewinnrad entnommenen Röllchen aufgedruckt ist. In jeder Klasse werden so viele Nummern gezogen, wie Gewinnröllchen in das Gewinnrad eingeschüttet sind. Damit fallen in jeder Klasse auf drei Losabteilungen so viele Gewinne, wie im Plan für diese Klasse vorgesehen sind. Die am Schluß der 5. Klasse im Nummernrad zurückbleibenden Nummern sind Nieten.
II. Ueber die Gültigkeit einer Ziehung entscheidet unter Ausschluß des Rechtsweges der Präsident der Deutschen Reichslotterie und auf Beschwerde gegen seinen Entscheid endgültig der Reichsminister der Finanzen.
III. Die Prämie wird dem höchsten Gewinn des letzten Ziehungs⸗ tages der Schlußklasse zugeschlagen, von mehreren höchsten Gewinnen gleichen Betrages dem zuerst gezogenen. 1
IV. Nach der Ziehung gibt die Deutsche Reichslotterie eine Amtliche Gewinnliste heraus, die bei den St. L.⸗Einnehmern un⸗ entgeltlich eingesehen oder zum amtlich festgesetzten Preise gekauft werden kann. Andere Gewinnlisten, Ziehungsmeldungen und sonstige Nachrichten begründen keinen Anspruch auf Gewinnzahlung.
V. Ein im Laufe der Lotterie gezogenes Los nimmt am Spiel dieser Lotterie nicht mehr teil. Will der Spieler eines solchen Loses sich weiterhin am Spiel derselben Lotterie beteiligen, so hat er ein Ersatzlos (Kauflos) zu erwerben. Bei Kauflosen, die ein Spieler nach der 1. Klasse erwirbt, ist der Lospreis der früheren Klassen nachzubezahlen.
§ 3. Erneuerung der Klassenlose
1. Jedes Klassenlos gewährt den Anspruch auf Teilnahme an der Ziehung und Gewinn nur für die Klasse, auf die es lautet. Der Spieler, der ein nichtgezogenes Los in der folgenden Klasse weiter⸗ spielen will, hat Anspruch auf ein Los gleicher Nummer der folgenden Klasse (Erneuerungslos) gegen Zahlung des Klassenpreises.
II. Die Erneuerung der Klassenlose hat spätestens am 7. Tage vor Beginn der Ziehung der nächsten Klasse bis 18 Uhr unter Vorlegung des Vorklassenloses und Bezahlung des neuen Einsatzes zu erfolgen. Ver⸗ säumt der Spieler diese Frist, so verliert er den Anspruch auf das Er⸗ neuerungslos. z b
III. Erhält ein Spieler infolge Verwechslung der Nummern durch den Einnehmer für die neue Klasse irrtümlich ein Los mit einer anderen Nummer als in der Vorklasse, so wird ihm seine ursprünglich gespielte Losnummer wieder zugeteilt, sobald der Umtausch möglich ist, spätestens zur nächsten Klasse. Solange der Umtausch nicht stattgefunden hat, haben die Inhaber der verwechselten Losnummern nur Anspruch auf den Gewinn, der auf die tatsächlich in ihrem Besitz befindlichen Lose entfällt. Die Spieler sind verpflichtet, die verwechselten Losnummern zum Umtausch an den St. L.⸗Einnehmer zurückzureichen. Ist eine der verwechselten Losnummern bereits gezogen, so erhält der ursprüngliche Inhaber dieses Loses ein neues Los zum Klassenpreis. vW1“
§ 4. Vorauszahlung und Verwahrung
I. Dem Spieler ist eine Vorauszahlung der Einsätze für eine oder mehrere Klassen gestattet. Der St. L.⸗Einnehmer hat ihm eine Quittung auf rotem Papier oder eine Abrechnung über die Voraus⸗ zahlung auszufolgen. Von der Beachtung derplanmäßigen Vor⸗ schriften über Loserneuerung, Gewinneinlösung oder Verlustanzeige entbindet die Vorauszahlung nicht.
II. Um der Verpflichtung zur Vorlegung des Vorklassenloses enthoben zu sein, kann es der Spieler gegen einen Gewahrsamschein auf weißem Papier im Gewahrsam des St. L.⸗Einnehmers lassen. Der St. L.⸗Einnehmer wird dadurch bei planmäßiger Entrichtung der Einsätze durch den Spieler zur Erneuerung der Lose und zur Ein⸗ ziehung der Gewinne, im Gewinnfall 1. bis 4. Klasse auch zum Erwerb eines Kaufloses für die neue Klasse ermächtigt. Eine Verzinsung von Gewinnen findet nicht statt. 1
III. Werden für Gewahrsamlose Einsätze für mehrere Klassen vorausgezahlt, so werden Quittung und Gewahrsamschein auf rotem Papier ausgefertigt. 1—
IV. Gegen Rückgabe des Gewahrsamscheines kann der Spieler jederzeit die Aushändigung der verwahrten Lose verlangen.
11’. § 5. Gewinne 1 I. Nur der rechtmäßige Besitz des vor Ziehung bezahlten Loses gewährt den Gewinnanspruch. Wird an einem Ziehungstag ein vom Käufer der Nummer näch nicht bestimmtes Los Zug um Zug gegen Entrichtung des Kaufpreises verkauft, so steht ein darauf ge⸗ fallener Gewinn dem Spieler zu. Der Inhaber eines Gewinnloses kann die Auszahlung des Gewinnes verlangen, sobald der St. L.⸗Ein⸗ nehmer von dem Ziehungsergebnis amtlich Kenntnis hat, frühestens jedoch nach Ablauf einer Woche nach Beendigung der Ziehung der Klasse, auf die das Los lautet. Vermag der St. L.⸗Einnehmer einen Gewinn von 1000 ℛℳ und darüber nicht sogleich zu zahlen, so
“
kann sich der Inhaber des Loses darüber eine Bescheinigung erteilen lassen und sie zusammen mit dem Gewinnlos selbst an die Deutsche Reichslotterie zur unmittelbaren Auszahlung einreichen. Die Prämien von 500 000 Kℳ mit den dazugehörenden Gewinnen und die Haupt⸗ gewinne von 500 000 ℛℳ werden durch die Reichslotteriekasse unmittel⸗ bar ausgezahlt.
II. Die Deutsche Reichslotterie ist nur gegen Uebergabe des
Gewinnloses zur Zahlung verpflichtet. Das Gewinnlos ist dem zuständigen St. L.⸗Einnehmer zur Einlösung zu übergeben. Zu einer Prüfung der Berechtigung des Inhabers des Loses ist die Deutsche Reichslotterie nicht verpflichtet. Sie ist aber befugt, die Gewinnzahlung
vorläufig auszusetzen, wenn erhebliche Bedenken bestehen, ob der
Inhaber zur Verfügung über das Los berechtigt ist.
III. Die im Gewinnplan verzeichneten Gewinne und Prämien werden unter Abzug von 20 % ausgezahlt.
IV. Der Gewinnanspruch erlischt mit Ablauf von 4 Monaten nach dem letzten Ziehungstage der Klasse, in der das Los gezogen worden ist.
V. Wenn ein Los abhanden gekommen ist, so hat der Spieler den Verlust dem zuständigen St. L.⸗Einnehmer unverzüglich unter genauer Bezeichnung des Loses schriftlich anzuzeigen. Der Gewinn auf ein abhanden gekommenes Los kann nach den für diesen Fall dem St. L.⸗Einnehmer gegebenen Dienstvorschriften bis 5 Monate nach Ablauf der Klasse, in der das Los gezogen wurde,
§ 6. Postgebühren I. Der Spieler hat im Geschäftsverkehr mit dem St. L.⸗Ein⸗ nehmer alle Postgebühren zu tragen. II. Besondere Postgebühren, wie Einschreib⸗ und Nachnahme⸗
ausgezahlt werden.
kosten, die durch den Spieler veranlaßt werden, hat dieser zusätzlich zu
tragen.
III. Wünscht der Spieler die Zusendung der Lose und Gewinn⸗ listen durch die Post, so hat er für jede Klasse einen Pauschbetrag von 0,23 Rℳ im Ortsverkehr und von 0,28 Rℳ im Fernverkehr zu ent⸗ richten. Dadurch sind die Kosten des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs, auch wenn mehrere Lose oder Losabschnitte von einer Staatlichen Lotterie⸗Einnahme bezogen werden, abgegolten. Der Betrag wird zu jeder Klasse angefordert, kann aber auch für alle Klassen im voraus bezahlt werden. 4
Berlin W 35, Viktoriastraße 29, 1. Juli 1944 w 8
Der Präsident der Deutschen Reichslotterie.
“ Verfügung
Auf Grund des Gesetzes über die Einziehung kommu⸗ nistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 — RSBl. 1 S. 293 — in Verbindung mit dem Gesetz über die Ein⸗ ziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens vom 14. Juli 1933 — RGBl. I S. 479 — wird in Verbindung mit dem Erlaß des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 — RGBl. I S. 303 — das Vermögen der Jüdinnen Luise de Kadt, geb. Israels, geb. am 6. 6. 1885 zu Weener, wohnhaft in Rotterdam, und Magdalene Helene de Levie, geb. Israels, geb. am 9. 4. 1882 zu Weener, wohnhaft in Rotterdam, zugunsten des Reichs eingezogen.
Das Vermögen wird mit dieser Bekanntmachung Eigentum des Reichs.
Aurich, den 15. Juli 1944. Der Regierungspräsident. J. A.: (Unterschrift).
1I1“
Bekanntmachung
Die am 19. Juli 1944 ausgegebene Nummer 32 des Reichsgesetzblatts, Teil I, enthält:
Erlaß des Führers über die verstärkte Zusammenfassung der Strxaßenverkehrsmittel durch den Reichsverkehrsminister. Vom 13. Juli' 1944. 1
Anordnung zur Aenderung der Vierten Durchführungsanord⸗ nung zur Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung (Zusätzliche Alters⸗ und Hinterbliebenenversorgung des öffentlichen Dienstes bei Dienstverpflichtung). Vom 5. Juli 1944.
Fünfte Durchführungsanordnung zur Verordnung zur Sicher⸗ stellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staats⸗ politischer Bedeutung (Zusätzliche Alters⸗ und Hinterbliebenen⸗ versorgung der privaten Wirtschaft bei Dienstverpflichtung). Vom 5. Juli 1944.
Umfang: Bogen. Verkaufspreis: 0,15 EMℳ. Post⸗ beförderungsgebühren: 0,03 Pℳ für ein Stück bei Voreinsendung
auf unser Postscheckkonto: Berlin 96 200. “ Berlin C 2, den 20. Juli 1944. 0 Reichsverlagsamt. F. V.: Stern.
Nichtamtliches
Deutsches Reich
Nr. 11 des Reichsministerialblatts vom 14. Juli 1944 ist soeben erschienen und vom Reichsverlagsamt, Berlin C. 2, Breite Str. 37, zu beziehen. Inhalt: 1. Konsulatwesen: Exequaturerteilung und Erlöschen einer Exequaturerteilung. — 2. Luftschutzangelegenheiten: Aenderung der Zweiten Richtlinien über Art und Umfang des Beitragens bei der Ausführung von behelfsmäßigen Luftschutzräumen und von Brandmauerdurch⸗ brüchen in bestehenden Gebäuden und des „Ergänzungserlasses hierzu. — 3. Steuer⸗ und Zollwesen: Verordnung über Aenderung des Warenverzeichnisses zum Zolltarif. — 4. Veterinärwesen: Bekanntmachung zum Verzeichnis der Lehrtierärzte. — 5. Volks⸗ gesundheit: Bekanntmachung über die Aufteilung der Aerzte⸗ kammer Westfalen⸗Lippe in die Aerztekammern Westfalen⸗Nord und Westfalen⸗Süd. — 6. Neuerscheinungen: Elfte Ergänzung der Betriebsordnung für den Kaiser⸗Wilhelm⸗Kanal.
Kunst und Wissenschaft
Wochenspielplan der Staatstheater Berlin vom 25. Juli bis 31. Juli 1944
Schauspielhaus 1 Dienstag, den 25. Juli. Die Räuber. Beginn: 17 ½¼ Uhr. Mittwoch, den 26. Juli. Florentiner Brokat. Beginnt 18 Uhr. Donnerstag, den 27. Juli. Die Räuber. Beginn: 17 ¼ Uhr. Freitag, den 28. Juli. Der Parasit. Beginn: 18 Uhr. Sonnabend, den 29. Juli. Die Räuber. Beginn: 17 ½¼ Uhr. Sonntag, den 30. Juli. Florentiner Brokat. Beginn: 18 Uhr. Montag, den 31. Ju rokat.
Ae
Anmeldung des Ernteertrags in Rumänien
Bukarest, 24. Juli. Im Zuge der Einbringung der diesjähri⸗ gen Ernte wurde ein neues Getreidegesetz erlassen, auf Grund dessen Kauf und Verkauf von Weizen, Roggen, Mais, Raps, Erbsen, Bohnen und Linsen innerhalb des Landes keinen Be⸗ schränkungen unterliegt, während Gerste, Hafer, Oelftzucht und Textilpflanzensamen nur an die vom Unterstaatssekretzriat für Versorgungsfragen besonders ermächtigten Käufer abgeghben wer⸗ den dürfen. Zur Erleichterung der Erntebestandsaufnahme und der vorgesehenen Kontrolle sind die Erzeuger zur Anmeldung ihres Ernteertrages innerhalb von drei Tagen nach Einbringung der Ernte verpflichtet. 8 G
Intensivere Kapitalinvestierung in der spani Wirtschaft Madrid, 23. Juli. In Spanien waren Ende 1943 2004 Aktien⸗ esellschaften mit einem Kapital von 2190,7 Mill. Peseten vor⸗
handen. 1942 wurden 2709 Gesellschaften mit 2244,8 Mill. Peseten
gezählt gegen 2102 mit 1761,7 Mill. Peseten in 1941 und 1539
mit einem Kapital von 1119,4 Mill. Peseten im Jahre 1940. Diese
Statistik ist insofern bedeutungsvoll, als hierdurch die Zunahme
der Privatinitiative und der Geschäftstätigkeit der spanischen
Industrie und des Handels näher aufgezeigt wird. Obwohl die
Zahl der Gesellschaften gegenüber 1942 abgenommen hat, hat sich
das investierte Kapital relativ betrachtet vergrößert.
Kapitalerhöhungen spanischer Rohstoffunternehmen
Madrid, 23. Juli. In spanischen Finanzkreisen heißt es, daß die Zementfabrik Compania de Cemeritos Asland eine Kapital⸗ erhöhung vorbereitet. Auch die Hüttengesellschaft Minero Side⸗ rurgica de Ponferrada beabsichtigt eine Kapitalerhöhung. Die Gesellschaft erweitert jetzt ihren Wirkungskreis. Neue Kohlen⸗ felder werden erschlossen sowie nene Auswertungen in der Elek⸗ trizitätsindustrie, und zwar thermisch wie auch hydraulisch. Ebenso beabsichtigt man die Wiederinbetriebnahme der Zinnhütte Estani⸗ sera de Arosa S. A. durch Erhöhung des Kapitals auf 10 Mill. Peseten und durch Konversion der Vorzugsaktien in gewöhnliche Aktien. Außerdem ist vorgesehen, die Obligationen zurückzuziehen, die gegen Aktien eingetauscht oder ausgezahlt werden können.
Erhöhung der Steinkohlenproduktion in der Türkei Istanbul, 23. Juli. In der Türkei ist die Steinkohlenerzeugung auf einen Tagesdurchschnitt von 11 000 To. gestiegen; man schätzt nunmehr die gesamte Jahresproduktion des Landes auf 4 Mill. To.
Strengere Kontrolle für Goldverkäufe in Nanking⸗China Schanghai, 23. Juli. Da die Preise für Goldbarren in Schanghai erheblich anstiegen, sah sich das Finanzministerium
veranlaßt, neue einschränkende Maß⸗ nahmen zu erlassen, die als Niederschlag der neuen amtlichen Politik angesehen werden müssen. So dürfen z. B. die Gold⸗ barren nicht mehr als Sicherheit für Hypotheken verwendet werden. Da eine Reihe von Bankhäusern diese Bestimmungen aber nicht genau innegehalten hatte, wurden die Bücher der betreffenden Institute eingehend geprüft. Obwohl noch nicht genau die Ergebnisse dieser Untersuchung vorliegen, ist jedoch bereits bekannt, daß einzelne Banken die Grenzen überschritten haben. Mit Beginn der Untersuchung sind die Goldbarrenpreise etwas gesunken, aber infolge der kriegsbedingten Warenknappheit besteht immer wieder ein Anreiz, die Preise zu erhöhen. Da aber infolge des abnormen und hohen Standes der Goldpreise alle anderen Warenpreise mit gelitten hätten, hatten die Be⸗ hörden in Nanking wiederholt Bestimmungen und Warnungen an die Bankenvereinigungen ergehen lassen, damit diese ihre Mit⸗ glieder darauf hinweisen sollten, daß bei allen Transaktionen mit Goldbarren besondere Sorgfalt auf die Einhaltung der Be⸗ stimmungen zu legen sei. Die Regierung hofft, daß durch die neuen Maßnahmen eine Beruhigung am Markte und eine Stabilisierung der Warenpreise eintreten wird. 8
der Nanking⸗Regierun
Die Bestrebungen zur Schaffung einer ostasiatischen Finanzzone
Tokio, 24. Juli. „Nippon Times“ bringt einen Aufsatz eines Sonderberichterstatters unter der Ueberschrift „Finanzkontrolle für Ostasien“. Für die Wirtschaftsprobleme in Großostasien sind, so heißt es in dem Artikel, die Handelsfragen die wichtigsten. Die große Wendung sei dadurch entstanden, daß früher der Außen⸗ handel von dem Problem des Eigennutzes ausging, dieses aber nunmehr seinen Sinn verloren hat, und daß man sich jetzt be⸗ mühen muß, die Ergänzungsmöglichkeiten der Länder Östasiens auszuwerten. Die neue Handelspolitik wird durch entsprechende Währungsmaßnahmen unterstützt. 2 —
Das Ziel einer großostasiatischen Finanzzone sei in erster Linie, dem kriegführenden Japan die notwendigen Rohstoffe und pro⸗ duzierten Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Dazu sei eine Konsolidierung aller Länder der Großostasienzone und die Ratio⸗ nalisierung des Den und aller Währungseinheiten des Raumes notwendig. Der entscheidendste Schritt für den Aufbau dieser großostasiatischen Finanzzone war die Neufassung des Nippon⸗ Bank⸗Gesetzes, die am 1. Mai 1942 in Kraft trat. Die neuen Be⸗ stimmungen wurden sofort angewandt. Schon am 22. April 1942 wurde mit Thailand ein Vertrag geschlossen, der die thailändische Währungseinheit dem Nen gleichsetzt, und schon am 28. April des gleichen Jahres erhielt Thailand 200 Mill. Yen zur Erkichtung einer Zentralbank, die dann am 10. Dezember erfolgte. Diese Zentralbank bekam von Japan einen Kredit in Höhe von 100 Mill. Jen. Im März 1943 gab Japan eine Anleihe von 200 Mill. Yen an die Zentralreservebank von Nordchina. Am 8. Mai 1943 wurde der der Mongolei⸗Bank gewährte Kredit auf 100 Mill. Yen erhöht. Im Oktober 1943 wurde zwischen der Mongolei⸗Bank und der Yokohama⸗Bank ein Abrechnungs⸗ abkommen geschlossen. Im Jahre 1943 wurde zwischen der thai⸗
Hffentlicher Anzeiger
ländischen Zentralbank und der Yoko⸗Bank ein Abkommen über
die Konzentration der Abrechnung mit den Südgebieten verein⸗-⸗
bart. Weiter werden als wichtig für die großostastatische Finanz⸗ zone genannt: der Vertrag über die Abrechnungsform zwischen Japan und Indochina vom 20. Januar 1943 und die Südsee⸗ Entwicklungskasse, die als besondere Aufgabe für den glatten Um⸗ lauf von Militärgeld in Malaya, auf Sumatra und Java und in anderen Gebigten zu sorgen hatte. Gerade bei den großen Möglichkeiten der Südgebiete werde von diesen ein starker Geld⸗ umlauf erwartet.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 24. Juli. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G. 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.
Budapest, 24. Juli. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ⁄½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½¼, Helsinki 6,90, London —,— Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßbur 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20. 1
London, 24. Juli. (D. N. B.) New York 4,02 ¼ — 4,03 ½ Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 — 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40 “ Lissabon 99,80 — 100,20, Rio de Janeir 83,56 ⁄216 G.
UAmsterdam, 24. Juli. (D. N. B.) 12.00 Uhr holl.
[Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,— —,—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo
Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81.— 44,90, Prag —,—.
Zürich, 24. Juli. (D. N. B.) I11.40 Uhr. Paris 7,00 London⸗Clearing 17,30 ½, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½, Madrid 39,75 B., Holland 229 ¾, Berlin 172,55 Lissabon 17,25, Stockholm 102,67, Oslo 98,62 %, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,75, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 98,50, Japan 101,00, Rio 20,50 B.
Kopenhagen, 24. Juli. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, 109,80, Helsinki 9,83. Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —, Alles Briefkurse.
Stockholm, (D. N. B.) London
24. Juli. 16,85 G.,
16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B.,
Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 S., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G —,— B., Buenos Aires 101,50 G., 103,50 B.
London, 24. Juli. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—. b
4. Oeffentliche Zuftellungen, 2. Zwangsversteigerungen, 5. Verlust⸗ und Fundsachen,
3. Aufgebote,
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen.
6. Auslosung usw. von Wertpapteren,
7. Aktiengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Artien,
1 8 9. Deutsche Kolonialgefellschaften, ITE
10. Gesellschaften m. b. H.,
13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweise,
12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften, 15. Berschiedene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote
Blatt 55) in Abteilung III unter Nr. 8 für die Landwirtsfrau Emma Würfel
schen Reich, vertreten durch den Ober⸗
finanzpräsidenten Berlin⸗Brandenburg a.
verstorbenen Karl Friedrich Müller werden
von 10 000 ℳ, zu 2 der Grundschuld⸗ brief über die im Grundbuch von Bres⸗
Verwaltungsassistenten
8 angenommenen
Beginnt
[5251] Aufgebot. 8 „7.- F. 18/44. 1. Die Firma Schle⸗ sische Olfabrik und Fettraffinerie „Kollontay“ G. m. b. H., Kattowitz⸗ Brynow, 2. der Kaufmann Erich A. Kollontay, Kattowitz⸗Brynow, hat das Aufgebot eines von der Firma Schle⸗ sische Olfabrik und Fettraffinerie „Kol⸗ lontay“ G. m. b. H., früher Polska Fabryka Margaryny i Räafineria Olejow.,, Kollontay Sp. z. ogr. odp., Katowice-Brynow, ausgestellten, von dem Kaufmann Erich A. Kollontay Blankowechsels ohne Datum beantragt. Der Inhaber der ürkunde wird aufgefordert, spätestens n dem auf den 8. März 1945, vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Zimmer 100, anberaum⸗ ten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftlos erklärung der Urkunde erfolgen wird. Kattowitz, den 18. Juli 1944. Amtsgericht.
Aufgebot.
22/144. Der Metzermeister Franz Geilhaupt in Wuppertal⸗Elber⸗ feld und der Obermelkermeister Hein⸗ rich Bauwhius in Mettmann, Er⸗ ziehungsheim Benninghof, haben das Au gebot der über die im Grundbuch von Elberfeld⸗Land Band 45 Bl. 1777 in der III. Abt. unter Nr. 17 u. 18 eingetragenen Hypotheken von 6000,— Reichsmark und 1500,— Hℳ gebil⸗ deten Hypothekenbriefe beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. Februar 1945, mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Eiland 4, Zimmer 35, anberaumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Wuppertal, den 14. Juli 1944. Amtsgericht. Abt. 33.
[5247] Aufgebot.
1. Der Fleischer Gustav Würfel in Breslau⸗Friedewalde, 2. die Frau Meta Hoffmann, geb. Otto, ebendaher, 3. der Landwirt Kurt Otto, ebendaher, 4. die Frau Frieda Jäckel geb. Otto in Breslau, als Erben der Frau Emma Würfel geb. Mischke verw. gewesenen Otto aus Breslau⸗Friedewalde, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Justiz⸗ rat Dr. Riemann und Dr. Walter Koch in Breslau, haben das Aufgebot des Hypothekenbriefes über das im Grund⸗ buch von Friedewalde Band X Blatt Nr. 262 (früher Cawallen Band 2,
EWI1“
geb. Mischke verw. gewesene Otto in Breslau⸗Cawallen eingetragene, aufge⸗ wertete Restkaufgeld von 1600 0 ℳ be⸗ antragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. November 1944, vormittags 11,15 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Museumstraße Nr. 9, Zimmer Nr. 453 im II. Stock anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. (54 F 78/43.)
Breslau, den 17. Juli 1944.
Amtsgericht.
[5248] Bekanntmachung.
Die im Grundbuch von Frankfurt (Main) Bezirk 14 Blatt 269 Abt. III. unter lfd. Nr. 9 zugunsten der Witwe Frieda Schiff geb. Sichel in Luxemburg eingetragene Hypothek von 4640,50 Il. ℳ ist dem Reich verfallen. Es ist ein neuer Brief erteilt. Der alte Brief ist kraftlos.
Frankfurt am Main, 9. Juli 1944.
Amtsgericht. Abteilung 54.
[5249] Aufgebot.
3 F 3/44. Die Erben des verstor⸗ benen Hufners, Franz Schmidt in Wentorf, nämlich: 1. Frau Frieda Schmidt, 2. Franz Schmidt, 3. Her⸗ mann Schmidt, 4. Hugo Schmidt, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Dr. Nathaw in Hamburg⸗Bergedorf, Ernst⸗ Mantius⸗Str. 3, haben das Aufgebot des Hypothekenbriefes über die im Grundbuch von Lohbrügge Blatt 1584 in Abt. III Nr. 8 für den Hufner Franz Schmidt in Wentorf eingetra⸗ gene Aufwertungs⸗Hypothek von 1995,16 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, seine Rechte bei dem Amtsgericht in Ham⸗ burg⸗Bergedorf, Ernst⸗Mantius⸗ Straße 81, spätestens in dem daselbst, Zimmer 25, am Donnerstag, den 16. November 1944, 9 ¼ Uhr, statt findenden Aufgebotstermin anzumel⸗ den und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Hamburg⸗Bergedorf, 15.
Das Amtsgericht.
Juli 1944.
[5191] Bekanntmachung.
Zu 404 Forckenbeckplatz Band 33 Blatt 1053/158. Ueber die im Grund⸗ buche von Forckenbeckplatz Band 33 Blatt 1053 (Amtsgericht Berlin) in Ab⸗ teilung III Nr. 13 eingetragene Hypo⸗ thek von 40 000,— 6.,ℳ — vierzigtau⸗ send Goldmark — ist dem Großdeut⸗
gemäß § 9 der 11. DO. bürgergesetz vom 25. November 1941 — RGBl. 1 Nr. 133 S. 722 ff. — ein neuer Brief erteilt. Mit der Erteilung des neuen Briefes ist der alte Brief kraft⸗ los geworden.
Berlin C 2, den 12. Juli 1944.
Amtsgericht Berlin. Abteilung 404.
[5194
—
Der Hypotheken⸗ brief über 2500 6ℳ der früheren Rechtsanwälte Dr. Artur Schönfeld und Dr. Ernst Marcus in Breslau in Blatt Nr. 93 Nr. 1 Rengersdorf eingetragen, ist kraftlos und ein neuer Hypothekenbrief erteilt worden. (6 Ren⸗ gersdorf Bl. 93.) “
Glatz, 22. Juni 1944. Amtsgericht.
[5199] Aufgebot.
F. 1/44. Die Erben des in München⸗ bernsdorf verstorbenen Schmiede⸗ meisters Franz Logis Veise, als: seine Witwe Olga Weise geb. Kün⸗ nert sowie seine Kinder Kurt und Rudolf Weise, haben das Aufgebot des verlorengegangenen Hypotheken⸗ briefs des Amtsgerichts Weida vom 15. Oktober 1929 über die im Grund⸗ buch für Münchenbernsdorf Band 8. Blatt 259 in Abt. III Nr. 5 für 1. den Landwirt Arno Künnert in Hund⸗ haupten, 2. den Landwirt Otto Lässig in Großebersdorf, 3. den Land⸗ wirt Hermann Oertel in Wetzdorf und 4. den Landwirt Richard Becker in Großebersdorf eingetragene Darlehns⸗ forderung von 6940 0ℳ nebst Zinsen beantragt. Weiter hat Erich Krauße in Auma, vertreten durch seine Ehe⸗ frau Elsa Krauße geb. Diesel, das., das Aufgebot des auf den Namen seines minderjährigen Sohnes Gün⸗ ther Krause (auch Krauße) von der Stadtsparkasse Auma in Thür. aus⸗ gefertigten Sparbuchs Nr. 5750 be⸗ antragt. Die Inhaber des Hypotheken⸗ briefs vom 15. Okt. 1929 sowie des Sparbuchs werden aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 8. Februar 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Zimmer 14, anberaumten Auf⸗ gebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunde und das Sparbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde und des Spar⸗ buchs erfolgt.
Weida, den 18. Juli 1944.
Das Amtsgericht.
[5196] Erbenaufruf. Die Erben des am 17. November 1948 in Karlsruhe, Bismarckstr. 33 a,
zum Reichs⸗ zur Anmeldung ihres Erbrechts inner 9
alb einer vom Tag der Veröffent lichung dieser Bekanntmachung laufen den Frist von 2 Monaten aufgefordert. Karlsruhe i. B., den 8. Juli 1944. Notariat VI — Nachlaßgericht.
[5192] Bekanntmachung.
462. VI. 748. 44. In der Nachlaß⸗ sache des am 21. 2. 1944 verstorbenen, zuletzt in Berlin, Richthofenstr. 32, wohnhaft gewesenen Werkzeugschlossers Erwin Jungbluth ist Rechtsanwalt Dr. Karschny, Bln.⸗Charlottenburg, Dahl⸗ mannstr. 23, zum Nachlaßverwalter be⸗ stellt. Amtsgericht Berlin. Abt. 462.
[5255 Durch Ausschlußurteil vom 12. 7. 1944 ist) das Sparkassenbuch der Deut⸗ schen Bank, Filiale Schneidemühl, Nr. 1648 über 1124,90 B ℳ, ausgestellt für Frau Edelgard Schalke geb. Kagel⸗ auf Freigut Lebehnke, Kr. Deutsch Krone, für kraftlos erklärt worden. Schneidemühl, den 12. Juli 1944. Das Amtsgericht.
[5193]
Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 15. Juli 1944 sind auf Antrag: 1. der Frau Elsa Vogt, geb. Vocke, Breslau, vertreten durch den Rechtsanwalt und Notar Kasparek, Breslau, Nikolaistadtgraben 25, 2. der verw. Frau Emma Pajung, geb. Ihle, Breslau, Michaelisstr. 65, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. H. Kiefer, Breslau, Freiburger Straße 34, 3. des kaufmännischen Angestellten Erich Bils in Breslau, Richthofenstraße 1, ver treten durch den Rechtsanwalt Dr. Reinhard Zimmer, Breslau, Museum⸗ platz 6, 4. des Rechtsanwalts und No⸗ tars Paul Schroetter, Breslau, Wil⸗ helmsruh, Erdaweg 6, 5. des Zentral⸗ amts für die Regelung der Judenfrage in Böhmen und Mähren, Prag, Schill⸗ straße 11 — Auswanderungsfonds für Böhmen und Mähren —, 6. der Schle⸗ sischen Treuhand, Zweigniederlassung der Treuhand AG., vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Riemann und Dr. Koch in Breslau, Junkernstraße 1/3, die folgenden Urkunden: zu 1 der Hypo⸗ thekenbrief über die im Grundbuche von Breslau⸗Nikolaivorstadt, Band 27, Blatt Nr. 939 (früher Blatt 309) je zur Hälfte für den Maurer⸗ und Zimmermeister Alexander Mager und den Kaufmann Gustav Vogt in Hundsfeld in Abt. II] unter Nr. 6 eingetragene Hypothek von 2500 6.ℳ Darlehen — gesetzlicher Auf⸗ wertungsbetrag der gelen Hypothek
lau⸗Alt Scheitnig, Band 9, Blatt 405 in Abt. III Nr. 20 für den Kaufmann Jo⸗ hann Pajung eingetragene Grundschuld von 6000 Eℛ ℳ, zu 3 der Teilhypotheken⸗ brief über die im Grundbuch von Bres⸗ lau⸗Odervorstadt, Band 81, Blatt 2834 (früher Blatt 558) Nr. 5 b für die Engelhardt⸗Brauerei AG. in Berlin eingetragene Aufwer⸗ tungsteilhypothek von 830 G ℳ, zu 4 der Teilgrundschuldbrief über die im Grundbuch von Breslau⸗Wilhelmsruh, Band 12, Blatt 344 (früher Band 1, Blatt 26) in Abt. III unter Nr. 4 für den Antragsteller, Rechtsanwalt Paul Schroetter in Breslau, eingetragene Restgrundschuld von 1000 6G ℳ, minde⸗ stens Reichsmark, zu 5 der Grundschuld⸗ brief über die im Grundbuch von Bres⸗ lau⸗Kleinburg, Band 29, Blatt 919 (früher Band 6, Blatt 215) in Abt. III.
Huppert in Mährisch Ostrau eingetra⸗ gene Grundschuld von 3500 6ℳ, zu 6
buch von Breslau ⸗ Odervorstadt, Band 51, Blatt 2082 (früher Band 1, Blatt 12) in Abt. III unter Nr. 24 für die Rentnerin Emilie Krawezynski in Breslau eingetragene Aufwertungs⸗ hypothek über 750 6 ℳ aufgewertete Kaufgeldforderung für kraftlos erklärt worden. (3734 — 54 — 2b/44 Bd. 1I.) Breslau, den 15. Juli 1944. Amtsgericht.
[5195]
3. F. 3/5. 44. Durch Ausschlußurteil vom 12. Juli 1944 sind für kraftlos erklärt worden: 1. der Brief über 80 000 Zloty Grundschuld vom 21. Sep⸗ tember 1932 auf den Grundbüchern von Kittnau Blatt 2 und Boguschau Blatt 2 für die Danziger Treuhand⸗ A. G. (Abteilung III Nr. 7 bzw. Nr. 8), 2. das Sparkassenbuch Nr. 3278 der Kreissparkasse Graudenz für Landwirt Gustav Haag in Burgbelchau, 3. das Sparkassenbuch Nr. 3279 der Kreis⸗ sparkasse Graudenz für Frau Adele Haag geb. Krause in Burgbelchau.
Amtgericht Graudenz.
5154] Beschluß.
Der am 28. November 1939 an den Notar Justizrat Ehrhardt in Magde⸗ burg erteilte Erbschein hinter dem Maurer Wilhelm Koch, geboren am 20. Mai 1877 in Salbke, wird für
Düsseldorf, den 15. Juli 1944. Das Amtsgericht. Abt. 18.
Oslo
8
8 7
in Abt. III unter
8
8
unter Nr. 3 für den Kaufmann Jakob
der Hypothekenbrief über die im Grund⸗
kraftlos erklärt. — 18 VI 994/39.
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4, 224 42☛