ETEEEb
Reichs⸗ und vom 29
Hornung, David, geb. 13. 1. 1886 in Auschwitz, hei⸗ matzust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Scheuergasse 3,
Hornung, Ruth, geb. 14. 3. 1918 in Mähr. Ostrau, heimatzust. nach Mähr. Ostrau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Scheuergasse 3,
Dr. Huppert, Isidor, geb. 17. 3. 1897 in Mähr. Ostrau, heimatzust. nach Proßnitz, wohnh. gew. Proßnitz, Celakovskygasse 3,
Jelinek, Erna, geb. 7. 10. 1913 in Proßnitz, heimat⸗ zust. nach Austerlitz, Bez. Brünn, wohnh. gew. Proßnitz, Jelinek, Melita, geb. 5. 7. 1908 in Olmütz, heimat⸗ zust. nach Ung. Hradisch, wohnh. gew. Ung. Hradisch, Marienplatz 69,
Klaubauf, Heinrich, geb. 10. 3. 1902 in Ostrawitz, Bez, Friedeck, heimatzust. nach Ostrawitz, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Große Gasse 4,
Königsgarten, Gerta, geb. 20. 6. 1912 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Winter⸗ hollerplatz 18,
Kohn, Helene, geb. 10. 3. 1918 in Wien, heimatzust.
nach Göding, wohnh. gew. Brünn, Krenovagasse 14, Kornstreicher, Hermann, geb. 25. 7. 1920 in Jam⸗ nitz, heimatzust. nach Jamnitz, wohnh. gew. Jamnitz Nr. 17,
Linsner, Arthur, geb. 21. 4. 1905 in Mähr. Ostrau⸗ Hruschau, heimatzust. nach Mähr. Ostrau⸗Hruschau, wohnh. gew. Mähr. Ostrau, Bahnhofstr. 102, Löffler, Sidonie, geb. 28. 1. 1915 in Brünn, heimat⸗ zust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Freiherr⸗von⸗ Neurath⸗Str. 5,
Löw, geb. Rosenfeld, Hedwig, geb. 18. 10. 1874 in
Kojetein, Bez. Prerau, heimatzust. nach Brünn, wohnh.
gew. Brünn, Innere Gasse 20,
Merz, Felix Wolfgang, geb. 6. 1. 1928 in Brünn, hei⸗ matzust, nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Alleegasse W, Dr. Morgenbesser, Fritz, geb. 12. 5. 1912 in Brünn,
heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Winter⸗
hollerplatz 12,
Dr. Morgenbesser, Hans, geb. 29. 10. 1913 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Winterhollerplatz 12,
Münster, Georg (Firi), geb. 3. 10. 1925, heimatzust. nach Wischau Mähren, wohnh. gew. Brünn, Lenau⸗ gasse 19,
Münster, Lotte, geb. 24. 9. 1930, heimatzust. nach Wischau/Mähren, wohnh. gew. Brünn, Lenaugasse 19 Neustadtl, Leo, geb. 29. 7.1922 in Zwittau/ Ost⸗Sud., heimatzust. nach Zwittau/ Ost⸗Sud., wohnh. gew. Ingro⸗ witz Nr. 34, Bez. Neustadtl /Mähren,
Neustadtl, Otto, geb. 18. 6. 1920 in Zwittau Ost⸗ Sud., heimatzust. nach Zwittau Ost⸗Sud., wohnh. gew. Ingrowitz Nr. 34, Bez. Neustadtl’/Mähren, Neustadtl, Paul, geb. 29. 6. 1921 in Zwittau, Ost⸗ Sud., heimatzust. nach Zwittau / Ost⸗Sud., wohnh. gew.
Ingrowitz Nr. 34, Bez. Neustadtl/Mähren,
Neustadtl, Wilhelm, geb. 21. 7. 1926 in Zwittau/ Ost⸗ Sud., heimatzust. nach Zwittau/Ost⸗Sud., wohnh. gew. Ingrowitz Nr. 34, Bez. Neustadtl/Mähren,
Novak, Emil, geb. 23. 1. 1901 in Kschetin, Bez. Bosko⸗
witz, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Glacis
Oberbreit, geb. Gottlieb, Laura, geb. 11. 6. 1883 in Bielitz/O. S., heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Kinderspitalgasse 20,
Oberbreit, Marianne, geb. 26. 7. 1920 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Kinder⸗ spitalgasse 20,
Oberbreit, Richard, geb. 21. 1. 1879 in Wien, hei⸗ matzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Kinderspital⸗ gasse 20, 8 Osterreicher, Johann (Hans), geb. 10. 12. 1906 in Nikolsburg /N. D., heimatzust. nach Nikolsburg/ N. D., wohnh. gew. Brünn, Kreuzgasse 44,
Pagliari, geb. Ferber, Aloisie Slava, geb. 23. 2. 1888 in Marburg, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Ponavkagasse 45,
Perlhäfter, geb. Feinberg, Alice, geb. 27. 1. 1913 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn⸗ Sebrowitz, Brezinagasse 44 a, Perlhäfter, Hans, geb. 24. 11. 1911 in Brünn,
heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn⸗Sebrowitz,
Brezinagasse 44 a,
Redlich, geb. Meyer, Dorothea Erika, geb. 10. 3. 1902 in Wilhelmshafen, heimatzust. nach Auspitz, wohnh. gew. Brünn, Kröna 55,
Reichard, geb. Krakauer, Frieda, geb. 27. 7. 1878 in“
Nikolsburg⸗N. D., heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Alleestr. 26, b Rosauer, Viktor, geb. 6. 4. 1885 in Neu⸗Raußnitz, heimatzust. nach Mähx. Ostrau⸗Witkowitz, wohnh. gew. Mähr. Ostrau⸗Witkowitz Friedengasse 29,
Singer, geb. Stern, Edith, geb. 3. 6. 1905 in Brünn,
heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Hohl⸗
weg 17, 8
Singer, Felix, geb. 8. 1. 1934 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Hohlweg 17, Singer, Franz, geb. 5. 3. 1899 in Olmütz, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Hohlweg 17,
„Singer, Kurt, geb. 12. 6. 1930 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Hohlweg 17,
Schenk, Karl, geb. 3. 10. 1903 in Brünn, heimatzust.
nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Huttertteich 4,
Ticho, Alice, geb. 26. 3. 1939 in Brünn, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Zieglergasse 7,
Ticho, Harald, geb. 28. 12. 1921 in Brünn, heimatzust.
nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Speckbachergasse 5, Ticho, Karl Hans, geb. 21. 4. 1927 in Brünn, heimat zust, nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Zieglergasse 7,
. Dr. Ticho, Otto, geb. 15. 5. 1906 in Boskowitz, heimat
zust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Zieglergasse 7, icho, geb. Pollaesek, Regina, geb. 17. 5. 1915 in Preß burg, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Zieglergasse 7, Lich o, Stefan Felix, geb. 20. 4. 1931 in Brünn, hei⸗ matzust, nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Zieglergasse 7, Weiser, Hans (Jan,, geb. 21. 9. 1919 in Mähr. OÖstrau, heimatzust. nach Hultschin, wohnh. gew. Proßnitz, Zerotin⸗
platz 10,
8“ 111X1X“ 1“
95. Weiser, geb. Offer, Hildegard, geb. 30. 11. 1891 in Wien, heimatzust. nach Hultschin, wohnh. gew. Proßnitz, Zerotinplatz 10, 1
96. Ing. Wengraf, Ernst, geb. 7. 8. 1908 in Preßburg, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Glacis Nr. 63,
97. Wengraf, geb. Birnbaum, Gertrude, geb. 24. 10.
1913 in Wien, heimatzust. nach Brünn, wohnh. gew. Brünn, Glacis Nr. 6. 8
Der Deutsche Staatsminister für Böhmen und Mähren. JF. A.: Dr. Weinmann, „“z/⸗Standartenführer.
Einziehungsverfügung
Das gesamte bewegliche und unbewegliche, mittelbare und unmittelbare Vermögen — einschließlich aller Rechte und Ansprüche — der Zigeunerin Anna Sarközi, geb. Baranyai, geb. am 15. Juli 1905 in Zahling, Kreis Fürsten⸗ feld, wird gemäß der Verordnung über die Einziehung volks⸗ und staatsfeindlichen Vermögens im Lande Oesterreich vom 19. August 1938 — RGBl. I S. 1620 — zu Gunsten des Deutschen Reiches, vertreten durch den Reichsminister der Finanzen, eingezogen.
Juli 1944. S. 2,
Mit der Einziehung des Vermögens erlöschen alle Rechte und Ansprüche der bisherigen Eigentümer und gehen auf das Deutsche Reich über.
(Bisher festgestelltes Vermögen ¼³16ᷣ Anteil an der Liegen⸗ schaft EZ.,1520, KG. Zahling). “
Graz den 19. Juli 1944. 1 8
Geheime Staatspolizei. Staatspolizeistelle Graz.
der Anordnung VII/44 des Reichsbeauftragten für Chemie
(Absatzregelung und Herwendnnsbescheankuag für Industrie⸗ reinigungsmittel) in Nr. 164 Im § 3 muß es statt „2500 kg“ richtig „2,500 kg“ heißen
*
der Anordnung II/44 des Reichsbeauftragten für industrielle
Fette und Waschmittel (Verbrauchsregelung für Seife, Seifen⸗
erzeugnisse aller Art und Reinigungsmittel) in Nr. 164
Im § 1 Nr. 5 ist hinzuzufügen: „Reinigungsmittel für grobverschmutzte Berufswäsche“.
Wirtschaftstein
Rohstoff Altpapier
Altpapier ist ein kriegswichtiger Rohstoff, wie allmählich jeder Deutsche wissen sollte. Die Kriegswirtschaft braucht viel mehr Papier und Papiererzeugnisse als die Friedenswirtschaft. Da Zellulose für die Erzeugung von Neupapier und noch für viele andere Zwecke eingesetzt werden muß, ist es notwendig, Altpapier als Rohstoff in steigendem Umfange einzusetzen. Ein Waggon Altpapier zu 10 000 kg enthält 8400 kg Rohfaser⸗ stoff für die Neupapiererzeugung. Man müßte 25 Festmeter Faserholz schälen, putzen, entrinden, evtl. von entfernten Höhen⸗ lagen zur Fabrik anführen, sodann schälen (oder weißschnitzen) und verschleifen, um 8400 kg Rohfaser zu erhalten. ,25 Festmeter Faserholz ergeben aber 105 Fichten, die 1,30 m. über dem Boden 18 cm Durchmesser und eine Scheitelhöhe von 15 m haben. Aber nicht nur diese 105 Bäume werden erspart,
sondern auch die Arbeit des Schlagens, der Entrindung, des
Putzens, des Schälens und der Verschleifung, für die gering ge⸗ rechnet 400 Lohnstunden von Facharbeitern anzusetzen sind.
Um einen Waggon Altpapier im Großhandel aufzubringen und die Papierfaser in einem modernen Stampfer aufzuschließen,
benötigt man lediglich 100. Lohnstunden von größtenteils ange⸗ lernten Hilfsarbeitern. Auf alle Fälle sind also 300 Facharbeiter⸗ lohnstunden erspart. Aber dies ist noch immer nicht alles. Das, Altpapier wird entweder im sogenannten Kollergang der Papiermühle zermalmt, wobei durch Wasserzusatz die Faser wieder vollständig erschlossen wird, oder es wird in einem modernen Großstampfer im Schnellverfahren (zwei Waggons am Tage) gleichzeitig von Fremdkörpern befreit, von Farben teils gereinigt und unter etwa 60 Grad Hitze die Faser aufgeschlossen. Das Faserholz hingegen wird in 1—2 m langen Prügeln im Miagschleifer geschliffen. Für 25 Festmeter Holz benötigt der Miagschleifer über 12 000 Kilowattstunden. Der moderne Groß⸗ stampfer hingegen benötigt für die äquivalente Altpapiermenge nicht ganz 1000 Rilowattstunden.
Es werden demnach weiter mindestens 11 000 Kilowattstunden
bei jedem Waggon Altpapier eingespart bzw. anderen Zwecken
zugeführt. 3
Der Uebersicht halber sei wiederholt: Ein Waggon Alt⸗ papier erspart das Schlagen von 105 Bäumen, von 300 Fach⸗ arbeiterlohnstunden, von etwa 11-000 Kilowatt⸗
stunden Strom!
Bei solchen Ziffern, die nur an einem Waggon aufgestellt wurden, ist jede Mühe gerechtfertigt, um das Altpapier sicher⸗ zustellen. Und wieviel kann der Einzelne dazu beitragen!
Die Straßenbahnkarte gehört in einen Abfallbehälter, die ge⸗
lesene Zeitung, die alten unbrauchbaren Schriften und Bücher
sollen nicht mehr herumliegen, sondern gesammelt und abgeführt werden. Dabei ist wichtig, daß das Papier nicht fett und ver⸗ schmutzt wird, da solche Papiere nicht mehr gebraucht werden können. Ueberhaupt alle verunreinigten oder mit fettölhaltigen
Farben getränkten Papiere sind wertlos. Man nehme daher ein
Gefäß, wenn man Essiggurken holt, einen Teller, wenn man Fleisch zu tragen hat, geeignete Gefäße beim Einkauf von Butter und Marmelade. Außerordentlich viel Papier wird verheizt. Auch
hier kann man sich mit den käuflich erhältlichen Unterzündern
helfen. Privatbriefe, Rechnungen und Quittungen, die für andere
Augen nicht mehr bestimmt sind oder mit denen Mißbrauch ge⸗ trieben werden könnte, sollen vor dem Einwerfen in den Sammel⸗ behälter zerrissen werden.
Wieviel kann der Einzelne nun durch seine Sammeltätigkeit für die Allgemeinheit leisten. Wer monatlich 12 kg Altpapier auf⸗ bringt, erspart im Jahre einen ganzen Baum! Jene vorhin be⸗ sprochene 18 m hohe Fichte kann also weiterwachsen bzw. andere Verwendung finden. Die Rechnung ist denkbar einfach:
1 Kubikmeter Holz in frisch geschlägertem Zustand etwa
600 kg. Da ein 18 m hoher Baum 0,24, also M Kubikmeter
Rauminhalt hat, so wiegt der für uns in Frage kommende
Teil ein Viertel von 600 kg = 150 kg. Diese 150 kg auf den Monat gerechnet, ergeben rund 12 kg.
Nun wiegt eine größere Tageszeitung im Jahr ungefähr 10 — 15 kg. Sie läßt sich unschwer sammeln. Ebenso ist das gleiche Gewicht mit illustrierten Zeitungen und Zeitschriften nicht schwer zu erlangen. Auch alte Bücher stellen keine zu große Menge bei 12 kg dar. Ferner haben alte Akten und Geschäftsbücher sehr rasch dieses Gewicht. Auch die Tüten und das Verpackungsmaterial, das die Hausfrau beim täglichen Einkauf erhält, geben zusammen monatlich einige Kilogramm Altpapier. Wer aber vermeint, diese Summe nicht schaffen zu können, der sei darauf verwiesen, daß der Anfall von 8 kg Altpapier pro Haushalt und Monat durch die Praxis längst erreicht wurde, und zwar in einer Zeit, wo noch nicht intensiv gesammelt wurde. 1
Nur Unxratpapiere, Butter⸗, Margarinepapier, Oelpapiere, Schreibmaschinenkohlepapiere, sogen. Wachspapiere wie Wachstüten oder Wachsbecher, gehöxen nicht zur Altpapiersammlung, sondern in den Ofen oder in den Mülleimer.
Zur Selbsterziehung gehört es, das entwertete⸗ Papier, das groß oder klein sein kann, nicht zu knüllen, sondern flach zu legen; man spart Zeit und „Raum bei der Ablage, beim Abtransport und bei aller weiteren Behandlung. Ferner sollte man — soweit es an⸗ gängig ist — das Paper nach Sorten trennen; Bücher zusammen, Zeitungen zusammen, Papierkorbinhalt zusammen, Akten zu⸗
sammen. Daͤ die Sorten verschieden bewertet werden, lohnt es sich,
auch in dieser Hinsicht, die Mühe nicht zu scheuen, weil bei Nicht nur die geringere Quote vom Altstoffhändler bezahlt wird.
Nun nehme sich jeder Leser vor: „Ich erspare in diesem Jahre meiner Heimat einen ganzen Baum! Wenn ich monatlich wenig⸗ stens 2 kg Altpapier zusätzlich aufbrxinge, habe ich es erreicht und mit fünf anderen gewissenhaften Altpapiersammlern rette ich jähr⸗ lich einem deutschen Baum im Walde das Leben.“
Wirtschaft des Auslandes
Gründungsvoraussetzungen für kroatische Genossenschaften
Agram, 28. Juli. Das Amtsblatt vom 27. Juli veröffentlicht eine Gesetzesnovelle über das kroatische Genossenschaftswesen. Für die Gründung einer Genossenschaft bedarf es demzufolge keiner vor⸗ herigen Genehmigung, mit Ausnahme der Kreditgenossenschaften. Jede Genossenschaft muß Mitglied der für sie in Frage kommenden Genossenschaftszentrale sein. Sie unterliegt der Revision des zu⸗ ftändigen Genossenschaftsverbandes. Es gibt fünf Genossenschafts⸗ verbände, einen für die Bauern, einen für das Handwerk, einen für die staatlichen Angestellten, einen für die Arbeiter und einen für die volksdeutschen Genossenschaften. Gleichzeitig wird als oberstes Organ ein zentraler Genossenschaftsverband mit dem Sitz in Agram gegründet, für den der Landwirtschaftsminister ermächtigt wird, die notwendigen Durchführungsbestimmungen zu erlassen.
Das neue spanische Bergbaugesetz
Madrid, 28. Juli. Das kürzlich von den Cortes verabschiedete neue S besteht aus 7 Kapiteln mit 77 Artikeln. In der Präambel wird betont, daß die Grundlage der Neuregelung der bis⸗ herigen Verfügungen des neuen Staates das Jahr 1938 sei. Es sei jetzt angebracht, die Erfahrungen der letzten Zeit auszuwerten und überhaupt das Bergbaugesetz der heutigen Zeit anzupassen. Das neue Grundprinzip des Gesetzes ist, daß die Bodenschätze als Eigen⸗ tum der Nation betrachtet werden, und daß der Staat diese direkt ausbeuten oder die Ausbeutung genehmigen kann. Die Boden⸗ schätze werden in zwei Klassen, entsprechend ihrer chemischen Zu⸗ sammensetzung aufgeteilt: 1. Steine, die meistens an der Ober⸗ fläche vorkommen, hier sind Erleichterungen für die Konzession vor⸗ gesehen, wobei sich allerdings der Staat im Hinblick auf die Gesamt⸗ interessen die Ausbeutung in Sonderfällen vorbehält, und 2. Mine⸗ ralien, für die stets eine staatliche Konzession erforderlich ist. Das Gesetz führt wieder die Verpflichtung der Konzessionäre für Mutungen und Betriebsaufrechterhaltung ein, gleichzeitig erfolgt eine verschärfte stgatliche Kontrolle und Lenkung der Gesamtförde⸗ rung, entsprechend den Wirtschaftsinteressen der Nation, wozu auch eine staatliche Hilfe gegebenenfalls vorgesehen ist. — Die Bergbau⸗ steuern bleiben auf zwei Abgaben beschränkt, und zwar auf eine Flächenabgabe und eine Erzeugerabgabe. Gleichzeitig ist eine Mindestausdehnung für die Konzessionen vorgesehen und ferner das Prinzip der Unteilbarkeit der Ausbeutung,von Einzelvorkommen eingeführt worden. Eine Beschränkung der übertriebenen Mineral⸗ ausfuhr im Hinblick auf die Bevorzugung der weiterverarbeitenden einheimischen Industrie ist vorgesehen. Neu geregelt wurden: das Enteignungsrecht, die Sozialgesetzgebung des Bergbaues, die Ab⸗ grenzung der Kompetenzen der verschiedenen Staatsstellen usw. Eine Konzession an Ausländer ist in Zukunft nicht mehr zulässig.
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 28. Juli. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., Rew York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B.
Budapest, 28. Juli. (D. N. B.) Alles in Pengö. Amsterdam 180,73 ½¼, Verlin 136,20, Bukaxest 2,78 ½, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81; Zürich 80,20. 8
London, 28. Juli. (D. N. B.) New York 4,02 ½ — 4,03 %¼, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 —- 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, EE1““ Lissabon 99,80 — 100,20, Rio de Janeiro 83,56 ⁄160 G.
Amsterdam, 28. Juli. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit. [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris —,—, Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63 — 43,71, Helsinki —,—, Italien (Clearing) —,—, Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
Zürich, 28. Juli. (D. N. B.) 111.40 Uhr.] Paris 7,00, London⸗Clearing 17,30 ½, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½, Madrid 39,75 B., Holland 229 , Berlin 172,55, Lissabon 17,26, Stockholm 102,67, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½, Helsinki 8,75, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 98,25, Japan 101,00, Rio 20,50 B.
Kopenhagen, 28. Juli. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich
111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo⸗
109,80, Helsinki 9,833. Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—. Alles Briefkurse. 9
Stockholm, 28. Juli. (D. N. B.) London 16,80 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,66 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsini 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— G., 17,10 B., Buenos Aires 101,50 G., 103,50 B. 8 8
8. 8 ““
London, 28. Juli. (D. N. B.) Silber Barren Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—,
klären. Der bezeichnete
2. Zwangsversteigerungen,
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, 8. Aufgebote,
4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Berlust⸗ und Fundsachen, 6. Auslosung ufw. von Wertpapieren,
7. Akttengesellschaften, 8. Kommanditgesellschaften auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
10. 823
chaften m. b. H.,
11. Genossensch in, 12. Offene a. und Kommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗- unb nvalibenversicherungen, 14. Deutsche Reschsbank und Bankausweise, 15. Verschiebene Bekanntmachungen.
3. Aufgebote
[5454] Aufgebot.
Der Korvettenkapitän Carl Alfred Diestel in Langenargen, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Pfenningsdorf in Kröpelin, hat das Aufgebot der beiden⸗ auf ihn umgeschriebenen und abhanden gekommenen Schuldverschreibungen der Stadt Neubukow vom 1. Juli 1912 Lit. A Nr. 31 und Lit. A Nr. 34 über je 3000 Mark, aufgewertet auf 2 .% v. H. des Nennbetrages, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunde wird aufgefordert, späteftens in dem auf den 13. März 1945, nachmittags 16 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu⸗ melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Neubukow, den 11. Juli 1944.
Amtsgericht.
[5457]
Der Geschäftsführer und Prokurist Hauptmann Karl Hornburg in Wan⸗ gerin, z. Z. im Felde, vertreten durch die Stadtsparkasse zu Wangerin, hat das Aufgebot der angeblich abhanden gekommenen 4 % Füüger 4 ½% %) Pom⸗ merschen landschaftlichen Aelhs nan. Pfandbriefe Serie II Nr. 13 314, 13 315, 13 316 über je 300 — drei⸗ — ℳ nebst Zinsscheinen ab
7. 1942 beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 18. Januar 1945, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Franenstraße 31 (Altes Rathaus), Zimmer 18, anberaumten Aufgebots⸗ termin seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird. 8 Amtsgericht Stettin, 24. Juli 1944.
[5513] Aufgebotsedikt.
2 F 5/44. Auf Ersuchen des Bauern Karl Riedl aus Ruditzgrün Nr. 8 als Eigentümer der Versicherungspolizze Nr. 188 915 der Allgemeinen Versiche⸗ rungs⸗A. G. Anker in Wien wird kundgemacht, daß diese Polizze in Ver⸗ lust geraten ist. Der Inhaber wird aufgefordert, dieselbe binnen sechs Mo⸗ naten vom Tage der Veröffentlichung diesem Gerichte vorzulegen, da sie sonst nach Ablauf der Frist für kraftlos er⸗ klärt würde.
Falkenau a. d. Eger, 17. Juli 1944.
Das Amtsgericht.
1[5521] Aufgebot.
3 F 8/44. Die Emilie Swierezek, Arbeiterswitwe in Konskau Nr. 61, hat im eigenen Namen und als Mutter und gesetzliche Vertrete⸗ rin ihres minderjährigen Sohnes Josef Fi eh das Ausgebot des angeblich in Verlust geratenen Spareinlagebuches des Spar⸗ und Vorschußvereins (Towarzystwo Oszcezednosci i Za- liczek) in Teschen, Nr. 522, lautend auf den Namen Adam Swierezek in Roppitz und den Betrag von 731,44 Reichsmark, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späte⸗ stens in dem auf den 24. November 1944, vormittags 10 Uhr, vor dem un⸗ terzeichneten Gericht, Zimmer 128, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Teschen, den 21. Juli 1944.
Amtsgericht.
[5450] Aufgebot.
Es ist beantragt, den verschollenen Flugkapitän Jakob Georg Leuzinger, evangelisch, geboren am 20. Mai 1910 zu Pasing bei München, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens bis zum 4. Oktober 1944, 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Berlin C) 2, Neue Friedrichstraße 4, I. Stock, Zim⸗ mer 118, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen kann. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen ver⸗ mögen, ergeht die Aufforderung, spä⸗
testens bis zum oben bestimmten Zeit⸗
punkt dem Gericht Anzeige zu machen. 456. II, 118. 44 —.
8 Berlin, den 22. Juli 1944.
1 Amtsgericht Berlin.
[5509] Aufgebot.
Es ist beantragt, den verschollenen Sohn, Maler Alhons Marian Gacki, geboren am 17. November 1895 zu Hohensalza /Posen, zuletzt wohnhaft in Berlin, Brunnenstr. 52, für tot zu er⸗ Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens bis zum 18. Sktober 1944, 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht in Berlin C2, Neue Friedrichstr. 4, I. Stock, Zimmer kr. 118, zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen kann. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens bis zum obengenannten Zeitpunkt dem Ge⸗ zu machen. — 455. II.
Berlin, den 25. Juli 1944. 6 Das Amtsgericht Berlin.
[5445
2 7. 4. 1944 ist zu Rehtwischfeld der Rentner und Arbeiter Johann Joachim Hartwig Lundt verstorben, welcher am 12. 4. 1866 zu Holldorf Kreis Greversmühlen im damaligen Groß⸗Herzogtum Mecklenburg⸗Schwe⸗ rin geboren war. Ich bin zum Nach⸗ laßverwalter bestellt und habe die Erben zu ermitteln. Es ist mit der Möglichkeit zu rechnen, daß der Nach⸗ laß überschuldet ist. Etwaigen Erben gebe ich anheim, mir Mitteilung zu machen.
Bad Oldesloe, den 22. Juli 1944. Dr. Krueger, Rechtsanwalt und Notar.
5519] Aufforderung.
I 384/1939. Am 29. November 1938 verstarb zu München Mühller, Anna, geb. 30. 11. 1855 zu Unsern⸗ herrn b. Ingolstadt, Maschinistens⸗ witwe von hier, geb. Klügl. Da Erben nicht ermittelt werden können, so fest⸗ gestellt werden, daß der Fiskus des Landes Bayern Erbe geworden ist. Ge⸗ mäß § 1965 Abs. 1 BGB. werden Per⸗ sonen, die als Erben in Betracht zu kommen glauben, hiermit aufgefordert, ihre angeblichen Erbrechte bis Montag, 16. Oktober 1944, einschließlich beim Amtsgericht München, Vormundschafts⸗ und Nachlaßgericht, Maria⸗Hilf⸗Platz Nr. 17 a, anzumelden. Bisheriger Nach laßpfleger ist Rechtsanwalt Richard Schmitt, München, Barer Str. 26. Auf § 1965 Abs. II BGB. wird hingewiesen.
München, den 19. Juli 1944.
Amtsgericht München.
Vormundschafts⸗ und Nachlaßgericht.
[5455]
Durch Ausschlußurteil des unter zeichneten Gerichts vom 21. Juli 1944 ist die angeblich verlorengegangene Stammaktie Nr. 537 der Lafferder Ak⸗ tien⸗Zuckerfabrik in Groß⸗Lafferde, lautend auf den Namen Wilhelm Ohlendorf in Hoheneggelsen Nr. 20, über 300,— ◻ℳ für kraftlos erklärt.
Amtsgericht Peine, den 21. Jul:t 1944.
— [5452] Beschluß.
2 VI 121/44. — Der Witwe Marig Schwabe geb. Scholz aus Welkersdorf ist von dem unterzeichneten Nachlaß⸗ gericht am 13. Januar 1934 ein Erb⸗ schein erteilt worden, worin bescheinigt ist, daß diese befreite Vorerbin ihres am 12. Oktober 1921 verstorbenen Ehe⸗ mannes, des Hausbesitzers Robert Schwabe ist und Nacherben auf den Ueberrest dessen Kinder, Klara Mückert, Alwine Irrgang und Martha Zinnow sind. Dieser Erbschein ist unrichtig und⸗ wird daher für kraftlos erklärt.
Löwenberg, Schl., den 19. Juli 1944.
Das Amtsgericht.
[5511] Beschluß.
In der Nachlaßsache betreffend den am 27. August 1942 gefallenen Direktor Bruno Elwin Emil Hönicke wird der am 12. April 1943 erteilte Erbschein des unterzeichneten Gerichts für kraft⸗ los erklärt.
Berlin⸗Neukölln, den 18. Juli 1944.
Amtsgericht Neukölln. Abt. 14.
14 VI. 186. 43.
[5451]
In der Nachlaßsache des am 26. Mai 1926 zu Hamburg verstorbenen Aman⸗ dus Rudolph Heinrich Eggers wird das Zeugnis über die Fortsetzung der Gütergemeinschaft des hamburgischen Rechts vom 23. Juli 1926 für kraft⸗ los erklärt.
Hamburg, 20. 7. 1944.
Das Amtsgericht. Abteilung 74.
[5446] Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 21. Juli 1944 wird der Tod der Louise Christine Boeker, geb am 26. Januar 1853 zu Papendorf, und des Kaufmanns Willi Boeker, geb. am 28. Oktober 1879 zu Berlin, beide zuletzt wohnhaft in Berlin NW 87, Lessingstr. 33, festgestellt und als Zeit⸗ punkt des Todes beider der 22. No⸗ vember 1943. — 455 II 127/128. 44. Berlin, den 21. Juli 1944. Amtsgericht Berlin.
[5447] Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin vom 21. Juli 1944 ist der Gefreite Ferdinand Bürger, geboren am 8. Januar 1920 zu Wünnenberg für tot erklärt und als Zeitpunkt, des Todes der 24. März 1942 festgestellt worden. — 455 II 86. 44 —. Berlin, den 21. Juli 1944. Amtsgericht Berlin.
[5448]
Durch Beschluß des Amtsgerichts Berlin voöm 21. Juli 1944 ist die Anna Luise Niewiera, gehoren am 5. März 1887 zu Sachen, für tot er⸗ klärt und als Zeitpunkt des Todes der 31. Dezember 1923 festgestellt worden. — 456 II 9. 44 —.
Berlin, den 21. Juli 1944.
Amtsgericht Berlin.
[5449]
Durch Beschluß des Berlin vom 21. Juli Gefreite Josef Schuck,
Amtsgerichts 1944 ist der geboren am
1. Februar 1923 in Hürbel, für tot erklärt und als Zeitpunkt des Todes der 5. April 1943 festgestellt worden. — 456 II 94. 44. —. Berlin, den 21. Juli 1944. Amtsgericht Berlin.
4. Hesfentliche Justellungen [5458 Oeffentliche Bekanntmachung.
10 R 140/44. Es klagt auf Ehe⸗ scheidung aus § 49 Ehegesetzes die Ehe⸗ seien des Arbeiters Paul Zakcezewski, Anna geb. Wachsmuth, in Bottrop, Lüderitzstr. 11, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Dr. Nuphaus in Bottrop, gegen ihren Ehemann, früher in Bottrop, jetzt unbekannten Aufenthalts. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung vor das Land⸗ gericht Essen, 10. Zivilkammer, zum 18. Oktober 1944, 9 Uhr, Saal 241, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Anwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Essen, den 14. Juli 1944.
Geschäftsstelle des Landgerichts.
[5459] Oeffentliche Zustellung.
12. R. 279/44. Die Ehefrau Rosalie Matysiak, geb. Marschalek, in Katto⸗ witz, Hoher Weg 8, Prozeßbevollmäch⸗ tigte: Rechtsanwälte Wauer und Dr. Langen in Kattowitz, klagt gegen den Schachtmeister Eduard Matysiak, früher
in Kattowitz, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, auf Ehescheidung aus §§ 47,
19 des Ehegesetzes und Schuldigerklä⸗ rung des Beklagten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 7. Zivilkammer des Landgerichts auf ben 12. September 1944, vormittags 0 Uhr, mit der Aufforderung, sich
Hurch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen Rechtsanwalt als Prozeß bevollmächtigten vertreten zu lassen. Kattowitz, den 12. Juli 1944. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
5460] Ladung.
2 R 94/44. Die Frau Resi (Raissa) Gromodwinikow geb. Hill in Dassow (Meckl.) Luisenstraße, Prozeßbevoll mächtigte: Rechtsanwälte K. Hall und H. H. Hall in Schoͤnberg, klagt gegen ihren Ehemann Wassili Gromodwini⸗ kow, früher Offizier in der Sowjet⸗ armee in Rußland, jetzt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrage auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die Zivilkammer des Landgerichts in Schwerin (Meckl.) auf den 1. Novem⸗ ber 1944, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei die⸗ sem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 1
Schwerin, den 25. Juli 1944.
Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.
5461] Oeffentliche Zustellung.
3 R 7/44 — Die Ehefrau Ingeborg von Seydlitz⸗Kurzbach, geb. Barth, in Verden (Aller), Burgberg 3 a, Prozeß bevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Vogel und Dr. Frhr. von Massenbach in Verden (Aller), klagt gegen ihren Ehe⸗ mann Walter von ehdlig⸗Kurzbach, z. Zt. in russischer Kriegsgefangenschaft, früher in Verden, Burgberg 3 a, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Ehemann für schuldig zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Zivilkammer III des Landgerichts in Verden (Aller), Jo⸗ hanniswall Nr. 6, 1. Stockwerk, Zim⸗ mer Nr. 48, auf den 22. September 1944, 9 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zu gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß bevollmächtigten vertreten zu lassen.!
Verden (Aller), den 25. Juli 1944. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[5522] Ladung. Der Möbeltransporteur Otto Klei⸗ necke, Feldpostnummer: 32 440 E, klagt gegen seine Ehefrau Luise Ida Hildegard Kleinecke geb. Fitzenreiter gesch. Wendt gesch. Behr, z. Z. unbekannten Aufent⸗ halts, auf Ehescheidung (§ 47 Ehe⸗Ges.). Verhandlungstermin: 27. September 1944, 9 ½¼ Uhr, vor dem Landgericht Hamburg, Zivilkammer 16 a. Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
[5523]
Der Versicherungsschein Nr. 256 009, auf das Leben des Herrn Helmut von der Stück ausgestellt, ist verloren⸗ gegangen und wird hierdurch von uns für kraftlos erklärt, fofern nicht inner⸗ halb 14 Tagen. Ansprüche bei uns geltend gemacht werden.
Mannheimer Lebensversicherungs⸗
Gesellschaft AG.,
Berlin W S, Krausenstr. 9/10.
5 466].
1. Barreserve: 9 a) Kassenbestrpn .. b) Guthaben auf Reichsbankgiro⸗ und Post Se IZ—“ 2. Schecks 9 2 9 2 9 2. 2 9 2 2 2. 9 2. 2 20⁴ 2 2 2 * 2 3. Wechsel: a) Wechsel (mit Ausschluß von Buchst. b und c) b) eigene Ziehungen . c) eigene Wo chsel der Kunden an die Order der In der Gesamtsumme sind enthalten: Wechsel, die dem § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über die Deutsche Reichsbank entsprechen (Handelswechsel nach § 16 Abs. 2 KWG.) Rℳ 1499,50 . „ Eigene Wertpapiere: 8 a) Anleihen und verzinsliche Schatzanweisungen des Reiches und der Länddde 1 784 908,75 b) Sonstige verzinsliche Wertpapiere 133 380,40 in der Gesamtsumme 4 sind enthalten: Wertpapiere, die die Reichsbank beleihen darf R. ℳ 1 849 511,45 5. Kurzfällige Forderungen unzweifelhafter Bonität und Liquidität gegen Kreditinstiiuie .. Davon sind täglich fällig (Nostroguthaben) Schuldner: b) Sonstige Schulhnvrie . 206 726,62 In der Gesamtsumme 6 sind enthalten: aa) gedeckt durch börsengängige Wertpapiere R.ℳ 16 521,75 bb) gedeckt durch sonstige Sicherheiten R.ℳ 140 846,65 7. Hypotheken⸗, Grund⸗ und Rentenschulden... „Beteiligungen (§ 131 Abs. 1 A II Nr. 6 des Aktiengesetzes).. Davon sind Beteiligungen bei an eren Kreditinstituten R.ℳ 1000,— Grundstücke und Gebäude: a) dem eigenen Geschäftsbetrieb dienende... Sh Eeont 766 10. Betriebs⸗ und Geschäftsausstattiuug 11. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. 12. In den Aktiven und in den Passiven 9 sind enthalten:
.. 868 110 27
scheck⸗ s 214 415,04
—,.— „L “
5ù.ℳ₰l 339 199,—
25 000,— 4 000,—
8
a) Forderungen an Mitglieder des Vorstandes, an Geschäfts⸗ führer und andere im § 14 Abs. 1 und 3 des Reichsgesetzes über das Kreditwesen genannte Personen sowie an Unternehmen, bei denen ein Inhaber oder persönlich haftender Gesell⸗ schafter dem Kreditinstitut als Geschäftsleiter oder Mitglied eines Verwaltungsträgers angehört K.ℳ 21 268,29 b) Anlagen nach § 17 Abs. 1 KWG. h. —,— Anlagen nach § 17 Abs. 2 KWG. (Aktiva 8 und 9) FR.ℳ 30 425 8 8 Summe der Aktiva 1. Gläubiger: az) Seitens der Kundschaft bei Dritten benutzte Kredite b) Sonstige im In⸗ und Ausland aufgenommene Gelder und Kredite .. e) Einlagen deutscher Kreditinstiiute. . d) Sonstige Gläubiger .. ... ..
EEEö1 XX“X“
58 007,25 1 075 095,69
Von der Summe Buchstabe c) und d) entfallen auf:
aa) jederzeit fällige Gelder FR.ℳ 1 133 102,94 bb) feste Gelder und Gelder auf Kündigung R. —,— Spareinlagen: a) Mit gesetzlicher Kündigungsfrist. . 1 6 b) mit besonders vereinbarter Kündigungsfrist. 21 3. Grund⸗ oder Stammkapitteel. .Rücklagen nach §K 11 KWG.: a) Gesetzliche Rücklage.. b) Sonstige Rücklagen nach § 11 KWG. .. a4*²¹ Westherichtigungsposten“ . Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen .. . Reingewinn: Gewinnvortrag aus dem Vorjahre . Gewbinn 1983839
85 362,87 55 325,76
202
136,67 4 246,17
9. Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Wechsel⸗ und Scheckbürgschaften
sowie aus Gewährleistungsverträgen (§ 131 Abs. 7 des Aktien⸗ gesetzes) H. ℳ 9 400,— 9. In den Passiven sind enthalten: a) Gesamtverpflichtungen nach §11 Abs. 1 KWG. (Passiva 1 und 2) R. ℳ 4 973 791,57 b) Gesamtverpflichtungen nach § 16 KWG. (Passirva 1) R.ℳ 1 133 102,94 .Gesamtes haftendes Eigenkapital nach §11 KWG. (Passiva 3, 4 und 8 — soweit eine Zuführung zu den Rücklagen nach § 11 des Gesetzes erfolgt) R. ℳ 180 000), —
8 Summe der Passiva Gewinn⸗ und Verlustrechnung 1943.
. 2 1
345 333 1 425 —
5 206 740/7
1 133 102
“
3 840 688 110 000
70 000 35 664 28 8 000 — 4 602 09
4 682 84
5 206 740 78
Aufwendungen. 1. Persönliche und sachliche Unkosten.. 2. Soziale Abgaben Steuern . . Abschreibungen: 2) Auf Anlagevermöohen 1 451,25 b) auf Betriebs⸗ und Geschäftsausstattung . 199,— Zumde seng zur Rückstellung für Pensionsverpflichtungen 11 596,51 8 8*
11“¹
uweisung zur gesetzlichen Rückkage.. 2 500,—
Reingewinn: Gewinnvortrag aus 1922. .— 436,67 Geivwinmn 1019 .. .. 4 246,17
Rℳ 27 — —
* 922 7 17 392 58
15 746 76
4 682 84
1 Erträge.
Einnahmen aus Zinsen, soweit sie die Zinsenausgaben übersteigen Einnahmen aus sonstigen Provisionen.. 8 Erträge aus Beteiligungen..
Sonstige Erträge 8 Gewinn aus An⸗ und Verkauf von Effekten Kursgewinne.. Außerordentliche Erträge .. Gewinn 1942 . ...
—
—2 b”
90 59
. —
„ 595
8
PemJe —
3 86
—
Festgestellt durch Beschluß von Vorstand und Aufsichtsrat. Nidda (Hessen), den 7. Juni 1944. Niddaer Bank A.⸗G. Vorstand. Aufsichtsrat.
66 518 43 50 767,30— 1 681 45 34 ,50
4 30 21 67
43
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklä⸗ rungen und Nachweise entsprechen die Buchführung, der Jahresabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den Jahresabschluß erläutert, den gesetzlichen Vorschriften.
Dresden, den 7. Juni 1944.
Revisions⸗ und Treuhandgesellschaft des Reichsverbandes der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften⸗Raiffeisen m. b. H. Dr. Müller, Wirtschaftsprüfer. ppa. Dr. R. ömer, Wirtschaftsprüfer.