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Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 170 vom 31. Juli
1944. S. 4
4. Genossenschafts⸗ reaister
Hamburg. 5488] „Amtsgericht Hamburg. Abt. 66. Genossenschaftsregister.
27. Juli 1944. G
Gn.⸗R. 647 Hamburger Kreditbank eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht.
Die Genossenschaft ist auf Grund des § 3 des Löschungsgesetzes vom 9. Ok⸗ tober 1934 gelöscht worden. Von Amts wegen eingetragen.
Hohensalzna. [5489] Bekanntmachung. 1
6 Gn.⸗R. 12. Im hiesigen Genossen⸗ schaftsregister ist heute unter Nr. 12 bei der Firma Spar⸗ und Darlehnskasse Grünkirch eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Grünkirch unter anderem fol⸗ gendes eingetragen worden:
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 19. Mai 1942 ist die unb schränkte Haftpflicht in die beschränk Haftpflicht umgewandelt. Die §§ 1, 14 Punkt 5 und 14 sind geändert. Firma und Sitz lauten-wie folgt: 8
„Spar⸗ und Darlehnskasse Grünkirch eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht“ in Grünkirch. Hohensalza, den 17. Juli 1944.
Das Amtsgericht.
Hohensalza. - [5490] Bekanntmachung. 8 Im hiesigen Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 17 bei der Firma Spar⸗ und Darlehnskasse Taunhofen eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Tannhofen auf Grund des Beschlusses der Generalversammlung vom 8. Fe⸗ bruar 1944 die Aenderung des § 1 der Satzung eingetragen worden. Firma und Sitz lauten jetzt: 8 „Raiffeisenkasse Tannhofen eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter
Haftpflicht“ in Tannhofen. Hohensalza, den 18. Juli 1944.
Das Amtsgericht.
Hohensalza. [5491] 3 Bekanntmachung.
Im hiesigen Genossenschaftsregister ist am 24. Juli 1944 unter Nr. 11 bei der Firma „Sozial⸗Gewerke der deutschen Handwerker von Hohensalza und Um⸗ gegend, eingetragene Genossenschaft mit
beschränkter Haftpflicht“ in Hohensalza
unter anderem folgendes eingetragen worden: Durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 12. Oktober 1943 sind die §§ 1, 2, 3, 9 und 15 der Satzung ge⸗ ändert. Die Firma lautet jetzt: „Sozial⸗ Gewerk der Deutschen Arbeitsfront (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Hohensalza, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht“ in Hohensalza.
Gegenstand des Unternehmens ist 1. die Schaffung und Betätigung einer gemeinsamen Betriebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförde⸗ rung in den beteiligten Betrieben, 2. die gemeinschaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Meslahmen der beteiligten Betriebe.
Das Amtsgericht Hohensalza.
Kallies. [5435] In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 3 bei der „Ländlichen Spar⸗ und Darlehnskasse in Balster e. G. m. b. H.“ eingetragen worden, daß die Firma jetzt lautet: „Raiffeisenkasse Balster, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Balster“. Kallies, den 21. Juni 1944. Das Amtsgericht.
Kremmen. [5436] Im Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 18 folgendes eingetragen worden: Die Firma der Gärtner⸗Wirt⸗ schafts⸗Spar⸗ und Kredit⸗Genossenschaft Schwante, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht ist geändert in Raiffeisenkasse Schwante, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Amtsgericht Kremmen, 24. Juli 1944. Landsberg, Warthe. [5402] Genossenschaftsregistereintragung bei Gn.⸗R. 24 Liebenower Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Liebe⸗ now: Durch Beschluß. der Generalver⸗ sammlung vom 11. Juni 1944 ist der 5 1 des Statuts (Firma) geändert. irma jetzt: Raiffeisenkasse Liebenow eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht. Sitz bleibt Liebenow.
Amtsgericht Landsberg (Warthe), 18. Juli 1944. Landsberg, Warthe. [5403] Genossenschaftsregistereintragung bei Gn.⸗R. 163 Guscht⸗Christophswalder
Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene
Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Christophswalde: Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom 24. Juni 1944 ist der § 1 des Statuts Fitmoe, geändert. Die Firma ist jetzt: Raiffeisenkasse Guscht⸗Christophswalde eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht. Sitz bleibt Christophswalde.
Amtsgericht Landsberg (Warthe),
8 109. Juli 1944.
Amtsgericht Neustadt, O. S., 25. 7. 1944.
Lebach. 1. [5404] Bekanntmachung.
In das Genossenschaftsregister Nr. 45 wurde heute bei dem Nalbacher Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein e. G. m. u. H., Nalbach, folgendes eingetragen:
Durch Beschluß der Generalver sammlung vom 11. Juni 1944 wurde die Firma wie folgt geändert: Die Firma der Genossenschaft führt nun⸗ mehr den Namen „Raiffeisenkasse Nal⸗ bach, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“. .““
Lebach, den 18. Juli 1944.
Das Ametsgericht.
Liegnitz. Genossenschaftsregister Amtsgericht Liegnitz, 18. Juli 1944. Nr. 115 Sozialgewerk für Handwerker von Liegnitz und des Kreises Liegnitz eGmbH., Liegnitz: Die Firma ist in „Sozialgewerk der DAF (Handwerk, Handel u. Gewerbe) von Stadt und Kreis Liegnitz eGmbH., Liegnitz“ ge⸗ ändert. Der Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist: Die Schaffung und Be⸗ tätigung einer gemeinsamen Betriebs⸗ organisation für die Gebiete der Men⸗ schenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförderung in den beteiligten Betrieben, die gemeinschaftliche Durch⸗ führung und Förderung sozialer Ein⸗ richtungen und Maßnahmen der be⸗ teiligten Betriebe. Die gesamte Tätig⸗ keit der Genossenschaft hat der Ziel⸗ setzung der Deutschen Arbeitsfront zu entsprechen und sich nach den vom Amt für Sozialgestaltung in Handwerk und Handel in der Deutschen Arbeitsfront ergehenden Richtlinien zu vollziehen.
Weiterhin sind bei den §§ 2, 3, 9, 15, 25 und 31 der Satzung Aende⸗ rungen bzw. Streichungen vor⸗ genommen worden.
Meuselwitz. [5406] Bekanntmachung. 8 In unser Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 13 die Genossenschaft „Prößdorfer Spar⸗ und Darlehns⸗ kassen⸗Verein, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht“ in Prößdorf betr., eingetragen worden: Die Firma lautet jetzt: Raiffeisen⸗ kasse eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht. Meuselwitz, den 19. Juli 1944. Das Amtsgericht. Abt. 3.
Nauen. Veränderung:
Genossenschaftsregister. Nr. 24 Grüne⸗ felder Spar⸗ und Darlehnskasse einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftpflicht in Grünefeld, Krs. Ost⸗ havelland. Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 28. 2. 1943 in eine Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht umgewandelt und heißt jetzt: Grüünefelder Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Grünefeld, Kreis Osthavelland. Die Haftsumme beträgt 500,— EHℳ, die höchste Zahl der Geschäftsanteile: 10.
Nauen, den 18. Juli 1944.
Das Amtsgericht. Abt. 3.
Neusalz, Oder. [5434]
Im Genossenschaftsregister Nr. 10 ist bei der Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. u. H. zu Mittel⸗Herzogswaldau ein⸗ getragen worden: „Die Firma ist in Raiffeisenkasse e. G. m. u. H. geändert.“
Amtsgericht Neusalz (Oder), Zweigstelle
Freystadt, N. S., 25. Juli 1944. [5437] Neustadt a. Rübenberge.
In das hiesige Genossenschaftsregister Gn.⸗R. 32, betr. die Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse e. G. m. u. H. in Bordenau ist heute folgendes eingetragen:
Durch Beschluß der Generalversamm lung vom 4. Juni 1944 ist die Genossen⸗ schaft in „Spar⸗ und Darlehnskasse Bordenau e. G. m. b. H. in Bordenau“ umgewandelt.
Amtsgericht Neustadt a. Rbge. 15. Juli 1944.
Neustadt, O. S. 5407] In unser Genossenschaftsregister ist heute bei der Genossenschaft „Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Ellguth, Kr. Neustadt O/S“ eingetragen: Der Name der Genossen⸗ schaft lautet jetzt „Raiffeisenkasse, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, Ellguth, Kr. Neu⸗ stadt O/S“. Amtsgericht Neustadt, O. S., den 22. Juli/1944. Neustadt, O. S. 5493] In unser Genossenschaftsregister Nr. 63 ist heute bei der Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Kreiwitz, Kr. Neustadt, O. S., eingetragen: Der Name der Genossenschaft lautet jetzt: Raiffeisenkasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht Kreiwitz, Kr. Neustadt, O. S.
—.—
Neutitschein. [5494] Amtsgericht Neutitschein, 25. Juli 1944. Veränderung:
1 Gn.⸗R. X — 84 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse für Bielau, r. G. m. u. H. in Bielau, Kreis Wagstadt. Durch Be⸗!
schluß der o. Frühjahrsvollversammlung vom 9. Juli 1944 sind § 1 und § 53 Abs. 2 der Satzungen geändert. Die Firma der Genossenschaft lautet nun⸗ mehr: Raiffeisenkasse in Bielau, einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftung. Die übrige Aenderung be⸗ trifft innere Verhältnisse der Genossen⸗ schaft. Der bisherige Obmann Rudolf Schindler ist aus dem Vorstand aus⸗ geschieden. Eingetragen das neu ge⸗ wählte Vorstandsmitglied Rudolf Feil⸗ hauer, Kleinlandwirt und Pensionist in Bielau Nr. 34. Angemerkt wird, daß der bisherige Obmannstellvertreter Jo⸗ hann Pawlik, Hausbesitzer in Bielau Nr. 101, zum Obmann und das bis⸗ herige Vorstandsmitglied Josef Schenk zum Obmannstellvertreter gewählt wurde.
Neutitschein. [5495] Amtsgericht Neutitschein, 25. Juli 1944. Veränderung:
1 Gn.⸗R. 1 — 150 Darlehenskassenver⸗ ein zu Bölten, r. G. m. u. H. in Bölten. Durch Beschluß der o. Vollversammlung vom 9. Juli 1944 ist § 1 der Statuten geändert. Die Firma der Genossenschaft lautet: Raiffeisenkasse in Bölten, einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftung. Sitz: Bölten, Kreis Neu⸗ titschein. Das bisherige Vorstandsmit⸗ glied Johann Jaschek ist aus dem Vor⸗ stand ausgeschieden. Eingetragen das neu gewählte Vorstandsmitglied Ludwig Blaschke, Landwirt in Hermitz Nr. 37. Pirmasens. [5496]
Genossenschaftsregister Amtsgericht Pirmasens, 24. Juli 1944. Veränderungen:
1. A 1/32 Spar⸗ u. Darlehenskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, Sitz Hermersberg,
2. D. 1/10 Spar⸗ u. Darlehenskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, Sitz Bruchweiler,
3. A 1/10 Spar⸗ u. Darlehenskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht, Sitz Busenberg.
Durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom: 1.) 23. April 1944 — 2.) 21. Mai 1944 — 3.) 4. Juni 1944 wurden die vorgenannten Genossen⸗ schaften durch entsprechende Statuten⸗ änderung in Genossenschaften mit be⸗ schränkter Haftpflicht umgewandelt.
Die Firmen sind geändert in: 1. Raiffeisenkasse Hermersberg, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht — 2. Raiffeisenkasse Bruch⸗ weiler, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht — 3. Raiff⸗ eisenkasse Busenberg, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Den Gläubigern der Genossenschaften ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Ge⸗ nossenschaft melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. ““
Posen. [5438] Genossenschaftsregister.
17 Gn.⸗R. 3 Pinne Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Neustadt bei Pihnne, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, mit dem Sitz in Neustadt bei Pinne. Zufolge behördlicherseits verfügter Aenderung des Ortsnamens in Verbindung mit dem Beschluß der Generalversammlung vom 20. 5. 1944 lautet die Firma künftig: Raiffeisen⸗ kasse Kirschneustadt eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Kirschneustadt, Krs. Grätz.
Amtsgericht Posen, den 12. Juli 1944.
Posen. [5497] Genossenschaftsregister.
17 Gn.⸗R. 14 Neutomischel Spar⸗ und Darlehnskasse Waldtal, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Waldtal. Zufolge Beschlusses der Generalver⸗ sammlung vom 30. Mai 1944 lautet die Firma künftig: Raiffeisenkasse Waldtal, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Waldtal“ und sind die §§ 1, 16, 39 und 42 des Statuts geändert worden. Amtsgericht Posen, den 12. Juli 1944.
Posen. 5498]%
Genossenschaftsregister.
17 Gn.⸗R. 15 Posen Volksbank Schwersenz, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Schwersenz. Durch Beschluß der Generalversammlung vom 12. Mai 1942 ist die Haftsumme von bisher 1000 It.ℳ auf 200 lℳ je Anteil herab⸗ gesetzt worden. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekannt⸗ machung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Amtsgericht Posen, den 12. Juli 1944.
Posen. [5499] Genossenschaftsregister.
17 Gn.⸗R. 32 Birnbaum Sozial⸗ Gewerk der deutschen Handwerker des Kreises Birnbaum eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Birnbaum.
Zufolge Satzungsänderung lautet die Firma jetzt: Sozialgewerk der DAF (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Birnbaum, eingetragene Ge⸗
““ ““
nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Birnbaum.
Amtsgericht Posen, den 12. Juli 1944. Saalfeld., Saale. 15500]
In das hiesige Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 55 dien Genossen⸗ schaft Sozial⸗Gewerk DAF (Handwerk, Handel u. Gewerbe) von Saalfeld u. Umgebung eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Saalfeld⸗Saale eingetragen worden:
Die Satzung ist am 31. März 1941 festgestellt. Gegenstand des Unter⸗ nehmens ist: 1. die Schaffung und Be⸗ tätigung einer gemeinsamen Betriebs⸗ organisation für die Gebiete der Men⸗ schenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförderung in den beteiligten Betrieben, 2. die gemeinschaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Betriebe.
Saalfeld /Saale, den 18. Juli 1944.
Das Amtsgericht.
Schwerin, Mecklb. [5440] Genossenschaftsregistereintrag vom 5. Juli 1944.
Die Firma Spar⸗ und Darlehnskasse Demen e. G. m. u. H. in Demen ist ge⸗ ändert in Raiffeisenkasse Demen e. G.
m. b. H.
Amtsgericht Schwerin (Mecklb.). Schwerin, Mecklb. [5501] Genossenschaftsregistereintrag vom 18. Juli 1944.
Die Firma Sukower Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassenverein e. G. m. u. H. in Sukow ist geändert in Raiffeisenkasse
Sukow e. G. m. u. H.
Amtsgericht Schwerin (Meckl.). Schwerin, Mecklbh. (5441] Genossenschaftsregistereintrag vom 20. Juni 1944.
Die Firma Schuhmacher⸗Rohstoff Genossenschaft e. G. m. b. H. in Schwe⸗ rin ist geändert in Schuhmacher Ein⸗
kaufsgemeinschaft G. m. b. H. Amtsgericht Schwerin (Mecklb.).
Stargard, Pom. [5502] Amtsgericht Stargard i. Pom., den 24. Juli 1944.
Im Genossenschaftsregister ist fol⸗ gendes eingetragen worden:
Gn.⸗R. 5 Molkereigenossenschaft Star⸗ gard i. P. e. G. m. b. H. in Stargard i. Pom. Die Firma ist geändert in Raiffeisen⸗Molkerei Stargard i. Pom. e. G. m. b. H. 12. Inni 1944.
Gn.⸗R. 22 Ländliche Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Hansfelde, e. G. m. b. H., Hansfelde. Die Firma ist geändert in Raiffeisenkasse Hansfelde, e. G. m. b. H., Hansfelde. 6. Juli 1944.
Gn.⸗R. 84 Ländliche Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Sallentin, e. G. m. b. H. in Sallentin. Die Firma ist geändert in Raiffeisenkasse Sallentin e. G. m. b. H. in Sallentin. 21. Juni 1944.
Gn.⸗R. 107 Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Voßberg, e. G. m. b. H. in Voßberg. Die Firma ist geändert in Raiffeisenkasse Voßberg e. G. m. b. H. 23. Juni 1944. b
Stralsund. [5442] Gn.⸗R. 50 Edeka, Großhandel, e. G. m. b. H. in Stralsund. § 1 des Statuts
(Gegenstand des Unternehmens) ist ge⸗
ändert worden. Amtsgericht Stralsund, 20. Juli 1944. Striegan. s550 83] Amtsgericht Striegau, den 26. Juli 1944. Veränderung:
Gn.⸗R. 9 Spar⸗ und Darlehnskasse, e. G. m. u. H., Järischau. 1
Die Firma lautet jetzt: Raiffeisenkasse, e. G. m. u. H., Järischau, Kreis Schweidnitz. Treuenbrietzen. [54430]
Durch Beschluß vom 18. Juni 1944 ist das Statut der Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht in Schla⸗ lach, dahin geändert, daß die Firma lautet: Raiffeisenkasse Schlalach, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht. 1
Amtsgericht Treuenbrietzen.
Varel, OIdenb. 15504] Amtsgericht Varel, den 25. Juli 1944. Gn.⸗R. 76: In das hiesige üep ea⸗ schaftsregister ist bei der Spar⸗ u. Dar⸗ lehnskasse Bockhorn, e. G. m. b. H., Bock⸗ horn, am 18. Juli 1944 eingetragen: Die Firma lautet jetzt: Raiffeisenkasse Bockhorn, e. G. m. b. H., Bockhorn.
Waltershausen. 5505]
In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 27 Schwarzhäuser Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht mit dem Sitz in Schwarzhausen, eingetragen worden:
In der Generalversammlung vom 5. Dezember 1943 hat der Schwarzhäuser Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein, ein⸗ getragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Schwarzhausen, den Geschäftsanteil auf 1,— I. herabgesetzt und dann wieder auf 50,— ℳ erhöht, auch die Genossen⸗ schaft in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt, neue Satzun⸗
Raiffeisenkasse geändert. 8
gen angenommen und den Name in
Gegenstand des Unternehmens ist: Betrieb einer Raiffeisenkasse: 1. zur Pflege des Geld⸗ und Kreditverkehrs und zur Förderung des Sparsinns; 2. zur Pflege des Warenverkehrs (Be⸗ zug landwirtschaftlicher Bedarfsartikel und Absatz landwirtschaftlicher Erzeug⸗ nisse); 3. zur Förderung der Maschinen⸗ benutzung (§ 2).
Haftsumme: 500,— H.ℳ (§ 14 Ziff. 5), höchste Zahl der Geschäftsanteile: 1 (§ 44 Abs. 4).
Gläubigern ist, wenn sie sich inner⸗ halb sechs Monaten bei der Genossen⸗ schaft melden, Sicherheit zu leisten, so⸗ weit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Waltershausen, Th., den 24. Juli 1944.
Das Amtsgerjcht.
Waltershausen. 55080]
In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 14 Winterstein⸗Schwarz⸗ hausen⸗Schmerbacher Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassen⸗Verein, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Winterstein, eingetragen worden:
In der Generalversammlung vom 4. Dezember 1943 hat der Winterstein⸗ Schwarzhausen⸗Schmerbacher Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Winterstein, den Geschäfts⸗ anteil auf 1,— Hlℳ herabgesetzt und dann auf 50,— H.ℳ erhöht, die Ge⸗ nossenschaft in eine solche mit beschränk⸗ ter Haftpflicht umgewandelt und neue Satzungen angenommen (Einheits⸗ satzung), sowie den Namen geändert in Raiffeisenkasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht.
Gläubigern ist, wenn sie sich inner⸗ halb sechs Monaten zu diesem Zwecke bei der Genossenschaft melden, auf Ver⸗ langen Sicherheit zu gewähren, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.
Waltershausen, Thür., 25. Julk 1944.
Das Amtsgericht.
5. Musterregifter
Plauen, Vogtl. [55
Musterregister Nr. 13 130. Firma Vogtländische Tüllfabrik Aktiengesell⸗ schaft in Plauen, ein verschlossener Um⸗ schlag mit zwei Mustern, Tarnstoff, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 24. Juli 1944, vorm. 11,20 Uhr.
Amtsgericht Plauen, 27. Juli 1944.
7. Konkurse und Vergleichssfachen
Husum. 5559] Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über den Nachlaß der am 13. August 1941 in Moorhof verstorbenen unverehelichten Magdalene Sünckfen aus Bredstedt ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Ein⸗ wendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichti⸗ genden Forderungen der Schlußtermin
auf den 11. August 1944, 11 Uhr, vor
dem Amtsgericht, hierselbst, bestimmt. Husum, den 26. Juli 1944.
Das Amtsgericht. Künzelsau. 5558] Amtsgericht Künzelsau (Württ.). J. Konkurs über das Vermögen der Firma A. Stahl, G. m. b. H. in Berlichingen, ist zur Abnahme der Schlußrechnung, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis und zur Beschluß⸗ fassung gem. § 162 KO. Schlußtermin bestimmt auf Mittwoch, 23. August 1944, vorm. 9 Uhr. Der Beschluß des Ge⸗ richts über Festsetzung der Gebühren und Auslagen des Verwalters ist auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Kon⸗
kursgläubiger niedergelegt.
Leipzig. 5560]
Das Konkursverfahren über den Nachlaß der in Leipzig C1, g straße 8, wohnhaft gewesenen, in Leip⸗ zig C1, 4, am 16. Juni 1943 verstorbenen Anna Ida Heile⸗ mann geb. Scholl wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufge⸗
hoben. 8
Amtsgericht Leipzig, Abt. 107,
am 27. Juli 1944. “
Zweibrücken. [556 ¹] Beschluß.
N 3/37. Auf Antrag des Konkursver⸗ walters wird in dem Konkursverfahren über das Vermögen des ehemaligen Schuhfabrikanten Friedrich Kilian, z. Zt. Alschwil, Schweiz, eine Gläubigervex⸗ sammlung einberufen zwecks Neu⸗ besetzung des Gläubigerausschusses. Neuer Termin wird bestimmt auf Don⸗ nerstag, den 12. Oktober 1944, vorm. 11 Uhr, im Sitzungssaal des Amts⸗ gerichts.
Zweibrücken, den 27. Juli 1944.
Amtsgericht.
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Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich
nordnung über Ansprüche der Notdienstpflichtigen auf Arbeitsentgelt bei kurzfristigem Notdienst von längerer Dauer als 3 Tage. Vom 27. Juli 1944.
Anordnung über Lohnerstattung bei kurzfristigem Notdienst.
Vom 27. Juli 1944, nebst Anlage. Anordnung Nr. VI/44 des Reichsbeauftragten für Chemie GBeschlagnahme von Teerfarbstoffen). Vom 27. Juli 1944.
Anordnung
über Ansprüche der Notdienstpflichtigen auf Arbeitsentgelt bei kurzfristigem Notdienst von Aängerer Dauer als drei Tage
Vom 27. Juli 1944 Auf Grund des § 7 Abs. 1 der Notdienstverordnung vom
15. Oktober 1938 (R⁵GBl. 1 S. 1441) wird im Einvernehmen
mit dem Beauftragten für den Vierjahresplan, General⸗ bevollmächtigter für den Arbeitseinsatz, zur Ergänzung des § 5 Abs. 2 der Notdienstverordnung folgendes bestimmt:
(1) Der Notdienstpflichtige hat bei kurzfristigem Notdienst Anspruch auf das regelmäßige Arbeitsentgelt und die sonstigen Bezüge aus seinem bisherigen Beschäftigungsverhältnis auch dann, wenn der kurzfristige Notdienst die Zeitdauer von drei Kalendertagen übersteigt.
(2) Auf meinen Runderlaß vom 5. August 1943 über kurz⸗ x3S Notdienst bei größeren Luftangriffen (MBliV.
. 1294) weise ich in diesem Zusammenhang hin.
(3) Diese Anordnung tritt am 1. Juli 1944 in Kraft.
Berlin, den 27. Juli 1944.
Der Reichsminister des Innern. 8 F. A.: Ehrensberger. 8
88b “ 1u1“.““
Anordnung
8 “ über Lohnerstattung bei kurzfristigem Notdienf⸗ Vom 27. Juli 1944 85
Um den Betrieben bei Heranziehungen ihrer Arbeitskräfte ben kurzfristigen Notdienst für die dadurch entstehenden ohnaufwendungen einen Ausgleich zu gewähren, ferner um auch selbständige Gewerbetreibende bei solchen Heranziehungen angemessen zu entschädigen, ordne ich auf Grund der Ver⸗ ordnung des Ministerrats für die Reichsverteidigung zur Aenderung von Vorschriften über Arbeitseinsatz und Arbeits⸗ losenhilfe vom 1. September 1939 (RGBl. 1 S. 1662) und der Verordnung über die Rechtsetzung durch den General⸗ bevollmächtigten für den Arbeitseinsatz vom 25. Mai 1942
(RGBl. I S. 347) im Einvernehmen mit den beteiligten
Reichsministern folgendes an: , 1
Den Betrieben werden die Arbeitsentgelte und sonstigen
Bezüge, die sie Arbeitern und Angestellten bei deren Heran⸗ zieyung zum kurzfristigen Notdienst auf Grund des § 5 Abs. 2 der Notdienstverordnung oder der zur Ergänzung dieser Vor⸗ schrift erlassenen Vorschriften zu zahlen haben, auf Antrag vom Arbeitsamt in vollem Umfange erstattet.
II.
Der Erstattung werden die Bruttobeträge der Arbeits⸗ entgelte und sonstigen Bezüge zugrunde gelegt. Erstattet werden auch die Unternehmeranteile der Sehis Werficheruun die für die erstattungsfähigen Arbeitsentgelte zu entrichten sind, jedoch ausschließlich der Unternehmeranteile zur Unfall⸗ versicherung.
III.
Arbeitsentgelte und sonstige Bezüge, die öffentliche Ver⸗ waltung oder Betriebe im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. a und b des Gesetzes zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben vom 23. März 1934 (RGBl. I S. 220) gezahlt haben, werden vom Arbeitsamt nicht erstattet.
IV.
Selbständigen Gewerbetreibenden einschließlich der selbstän⸗ digen Handwerker, selbständigen Landwirten und Angehörigen freier Berufe, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, aus Land⸗ und Forstwirtschaft oder sonstiger hauptberuflich ausgeübter, selbständiger Arbeit haben, hat das Arbeitsamt bei Heran⸗ ziehung zum kurzfristigen Notdienst einen Ausgleich in Höhe des nachstehenden Stundensatzes zu gewähren. Ausgeglichen wird die Zeit, die der Herangezogene durch die Heranziehung während seiner Arbeitszeit versäumt hat, als Arbeitszeit gilt die regelmäßige Arbeitszeit einschließlich regelmäßig geleisteter Ueberstunden des Betriebes, aus den der Selbständige seine Einkünfte zieht. Gibt es insbesondere bei freien Berufen eine solche Arbeitszeit nicht, so wird die Arbeitszeit zugrunde gelegt, die bei Beschäftigung unselbständiger Hilfskräfte für
den Beruf üblich ist. In Zweifelsfällen entscheidet das Arbeitsamt endgülti 6 8 6
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Der Stundensatz beträgt bei Einkünften aus Land⸗ und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit nach dem letzten Einkommensteuerbescheid von
0,— bis 1200,— R.ℳ 0,50 Rℳ über 1290,— „ 1800, „ 5 1800 „ 2400,— „ 3000,— 1,25 3000,— 3600,— 1,50 3600,— 4200,— 1,75 4200,— „ 4800,— 2,00 4800,— 5400,— 2,25 5400,—J— „ EMℳ 2,50 Soweit ein Einkommensteuerbescheid nicht vorhanden ist, wird je Stunde ein Betrag von 0,50 F ℳ gezahlt.
Entschädigungen für etwa fortlaufende Betriebskosten des Gewerbetreibenden werden neben dies Ausgleich vom Arbeitsamt nicht gewährt. “
7/ 77
Der Antrag auf Erstattung ist jeweils längstens binnen zwölf Wochen nach dem Ende des kugzfristigen Notdienstes bei dem Arbeitsamt einzureichen, in dessen Bezirk der Sitz des Betriebes liegt. Nr. 39 der Lohnausfallregelung bei Fliegerangriffen vom 25. Januar 1944 (RABl. S. I 66) gilt entsprechend. Das Arbeitsamt hat dem Unternehmer oder dem selbständigen Gewerbetreibenden erforderlichenfalls auf die Erstattungsbeträge auch schon während des kurzfristigen Notdienstes Vorschüsse zu leisten.
Der Antrag auf Erstattung ist für Arbeiter und Angestellte nach dem in dem in der Anlage angegebenen Muster zu stellen. Für selbständige Gewerbetreibende, Heimarbeiter, die für mehr als einen Betrieb tätig sind, und Hausgewerbetreibende gelten die Abschnitte III und IV der Anordnung über Er⸗ stattung von Arbeitseinkommen für die Zeit kurzfristigen Wehrdienstes bei der Wehrmacht vom 10. August 1943 (RABl. S. I 424) entsprechend: die hier erforderlichen An⸗ tragsvordrucke stellt das Arbeitsamt auf Verlangen zur Verfügung. b
VI
Zweifelsfragen, die sich bei der Durchführung dieser An⸗ ordnung anläßlich des einzelnen Erstattungsfalles ergeben, hat der Präsident des Gauarbeitsamts, erforderlichenfalls im Benehmen mit der Behörde, die die Notdienstleistung gefordert hat, endgültig zu entscheiden. Das gleiche gilt für Beschwerden, wenn eine Erstattung vom Arbeitsamt ganz oder teilweise abgelehnt wird.
VII.
Die auf Grund dieser Anordnung erstatteten Beträge sind vom Arbeitsamt bei Kap 4 Tit. 3 der fortdauernden Aus⸗ gaben im Haushaltsplan des Reichsstocks für Arbeitseinsatz zu buchen und in der Vermerksspalte der Monatsabrechnung im Anschluß an Erläuterung a und b (siehe, Runderlaß ARG. 590/43) unter „c) kurzfristiger Notdienst kenntlich zu machen. 1I1I191u6“*“];
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Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1944 an in Kraft. Sie gilt auch für die eingegliederten Ostgebiete. Gleichzeitig tritt die Anordnung über Lohnerstattung bei kurzfristigem Rotdienst vom 30. Juli 1943 (Deutscher Reichs⸗ anzeiger Nr. 177) und die Anordnung zur Erganzung der Anordnung über Lohnerstattung bei kurzfristigem Notdiens (erste Ergänzungsanordnung) vom 2. Marz 1944 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 61/62) außer Krasftt. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz. I F. Dr. Zshuce. Anlage.
Betr.: Lohnerstattung bei kurzfristigem Notdienst (Anordnung vom 27. Juli 1944, Deutscher Reichsanzeiger Nr. 171)⸗
An das Arbeitsamthtt 111“
7*
a) In der Zeit vom sind aus meinem Betriebe . . . . . . Arbeiter und Angestellte zum kurzfristigen Notdienst herangezogen worden. Für die ihnen dadurch in meinem Betriebe während der üblichen Arbeitszeit aus⸗ gefallenen Arbeitsstunden habe ich ihnen auf Grund gesetzlicher Vorschrift (§ 5 Abs. 2 der Notdienstverordnung und Abs. 1 der Erganzungsanordnung vom 27 Juli 1944) an Arbeitsentgelt und sonstigen Bezügen gezahlt 8
insgesamt .
Von diesem Arbeitsentgelt und diesen Bezügen wurden die den Arbeiter und Angestellten treffenden Steuern und Anteile zur Sozialversicherung entrichtet.
b) Für den unter a) genannten Betrag an Arbeitsentgelt und sonstigen Bezügen habe ich für die gleiche Zeit an erstattungs⸗ fähigen Unternehmeranteilen zur Sozialversicherung entrichtet
insgesamt ET“ (erstattungsfähig und daher hier aufzuführen sind die Unter⸗ nehmeranteile in der Krankenversicherung, Invalidenversicherung, knappschaftlichen Pensionsversicherung, Angestelltenversicherung und Arbeitslosenversicherung, nicht diejenigen in der Unfallver⸗ sicherung), so mit a †b 16
Ich bitte, den erstattungsfähigen Betrag auf mein Postscheck⸗
h“ Bankkonto bei der
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Gleichzeitig bestätige ich, daß
a) in dem unter Ia genannten Betrag nur Zahlungen enthalten sind, zu denen ich auf Grund der dort genannten gesetzlichen Vorschriften verpflichtet war, .
b) über die Berechnung der zur Erstattung angemeldeten Beträge
sowie über die durch den Notdienst ausgefallenen Arbeits⸗
stunden beim Betriebe im einzelnen prüfungsfähige Unter⸗
bestr
lagen vorhanden sind, die dem Beauftragten des Arbeitsamts
zur Einsicht im Betriebe zur Verfügung stehen. Mir ist bekannt, daß der Betrieb für Ueberzahlungen haftet, die auf unrichtige Angaben im Erstattungsantrag zurückgehen.
(Name und Sitz des Betriebes) (Betriebsstempel) oder seines Bevollmächtigten) Bemerkung: Der Erstattungsantrag ist längstens binnen zwölf Wochen nach dem Ende des kurzfristigen Notdienstes bei dem Arbeitsamt einzureichen, in dessen Bezirk der Betrieb liegt. Der Erstattungsantrag für Angestellte kann von demjenigen fur Arbeiter getrennt eingereicht werden. ö“
Anordnung Nr. VI/44 des Reichsbeauftragten für Chemie (Beschlagnahme von Teerfarbstoffen) Vom 29. Juli 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (-RGBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen zur Ueberwachung und Regelung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 192 vom 21. August 1939) wird mit Zu⸗ stimmung des Reichswirtschaftsministers und des General⸗ bevollmächtigten für Rüstungsaufgaben — Planungsamt — angeordnet: 8 “
§ 1 Beschlagnahme
Die bei Inkrafttreten dieser Anordnung im Besitze der Mitglieder der Reichsvereinigung Textilverebiuns befindlichen oder für sie an dritter Stelle lagernden Bestände von
a) Küpenfarbstoffen (Indanthrenfarbstoffen) 1
b) Antrasolfarbstoffen (Indigosolfarbstoffen)
c) Schwefelfarbstoffen
d) Substantiven und Diazofarbstoffen
e) Woll⸗ und Halbwollfarbstoffen werden mit sofortiger Wirkung zugunsten der Reichsvereini⸗ gung Textilveredlung beschlagnahmt. Die Beschlagnahme er⸗ streckt sich auch auf Waren der vorstehend genannten Art, die
nach Inkrafttreten dieser Anordnung auf Grund früherer Be⸗
stellungen erworben werden. — Wirkungen der Beschlagnahme (1) Die Veräußerung der beschlagnahmten Waren bedarf der Genehmigung. (2) Der Verbrauch der beschlagnahmten Waren in einem Umfange, der zur Durchführung der den Betrieben erteilten
Herstellungsanweisungen erforderlich ist, bedarf keiner Ge⸗
nehmigung. 63) Im übrigen finden die Vorschriften der Verordnung über die Wirkungen der Beschlagnahme zur Regelung des Warenverkehrs vom 4. 3. 1940 (RGBl. I S. 551) Anwendung.
(4) Die nach Absatz 1 und 3 erforderlichen Genehmigungen werden von der Reichsvereinigung Textilveredlung erteilt. Diese kann die über die beschlagnahmten Waren Verfügungs⸗ berechtigten anweisen, ihre Bestände an Dritte zu veräußern.
Meldepflicht
Bestände in den nach § 1 beschlagnahmten Farbstoffen sind
der Reichsvereinigung Textilveredlung bis zum 15. August Strafvorschriften 9
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr 8 Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt am 1. August 1944 in Kraft. Sie gilt aͤuch in den eingegliederten Ostgebieten, in den Gebieten von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung sinngemäß auch im Elfaß, in Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok. 8
Berlin, den 29. Juli 1944. S
Der Reichsbeauftragte für Chemie. Dr. Claus Ungewitter.
Miiichtamtliches 9 Deutsches Reich
Der Königlich Dänische Gesandte in Berlin, Herr Otto Carl Mohr, hat Berlin am 27. Juli d. J. verlassen. Während
seiner Abwesenheit führt Herr Legationsrat V. de
Steensen⸗Leth die Geschafte der Gesandtschaft.