1944 / 174 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Aug 1944 18:00:01 GMT) scan diff

4

ist berechtigt, für Hausschlachtungszwecke

g Gewürze (Pfeffer, Paprika,

Majoran) davon höchstens. . . . . .... g Paprika,

Der Berechtigungsschein ist nicht übertragbar; er darf daher weder

ausgetauscht noch verkauft werden.

Ie Pfeffer, y.g Gewürzmischung

Anlage 4

Berrechtigungsschein für Gewürze

Majoran

Berechtigungsschein für Grütze oder Mehl

(Gültig 3 Monate)

zu beziehen.

Der Berechtigungsschein ist nicht übertragbar; er darf daher weder

ausgetauscht noch verkauft werden.

(Stempel und Unterschrift der Ausgabestelle)

B

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Juli 1944

Nach der Entwicklung der Reichsindexziffer für die Lebens⸗ haltungskosten haben die Preise für die Güter des täglichen Bedarfs im Durchschnitt des Monats Juli 1944 gegenüber dem Vormonat um 2,7 v. H. angezogen. Das beruht auf einer jahreszeitlichen Erhöhung der Ernährungskosten, die im Juli üblich ist und durch jahreszeitliche Preisrückgänge in den folgenden Monaten wieder ausgeglichen wird. Die Gesamt⸗ indexziffer stellt sich für Juli auf 145,8 (1913/14 = 100) gegenüber 142,0 für Juni.

Die Inderziffer für Ernährung hat sich von 139,3 auf 146,1 (+ 4,9 v. H.) erhöht. Das ist hauptsächlich auf die Ein⸗ beziehung der Preise für Kartofseln neuer Ernte zurückzu⸗ führen. Außerdem stellt sich der unter Berücksichtigung der jahreszeitlich anfallenden Gemüsearten berechnete Durch⸗ schnittspreis für frisches Gemüse höher als im Vormonat. Auch die Mehrzuteilung von Butter an Stelle des billigeren Fleischschmalzes wirkt sich entsprechend aus. Die Inderziffer für Bekleidung hat von 183,4 auf 184,4 (+ 0,5 v. H.) ange⸗ zogen. Die Inderziffer für „Verschiedenes“ stellt sich für Juli auf 151,3 (Vormonat 151,2). Im übrigen sind die Indexziffern für Heizung und Beleuchtung (122,2) sowie für Wohnung (121,2) unvérändert geblieben.

Berlin, den 1. August 1944.

Statistisches Reichsamt, Abteilung III Sozialstatistik

Wirtschaftsteil

Wirtschaft des Auslandes

Rumänische Sonderschatzscheine zur Bezahlung von Staatslieferungen

Bukarest, 2. August. Das Finanzministerium wurde ermächtigt, zur Bezahlung verschiedener Staatslieferungen 5 %ige Sonder⸗ schatzscheine auszugeben. MNeber die Höhe der Ausgaben wird nichts verlautbart. Die Summe der bereits für die Zahlungen an die autonome Regie der Staatseisenbahnen ausgegebenen Schatzscheine wurde von 1 auf 5 Milliarden erhöht.

gg

Berichte von auswärtigen Devisenmärkten

Prag, 2. August. (D. N. B.) Amsterdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 B., Kopen⸗ hagen 521,50 G., 522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 B., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 B., Stockholm 594,60 G., 595,80 B., Brüssel 399,60 G., 400,40 B. .

Budapest, 2. August. (D. N. B.) Alles m Pengö. Amsterdam 180,73 ½, Berlin 136,20, Bukarest 2,78 ½%, Helsinki 6,90, London —,—, Mailand 17,77, New York —,—, Paris 6,81, Prag 13,62, Preßburg 11,71, Sofia 4,15 ½, Zagreb 6,81, Zürich 80,20.

London, 2. August. (D. N. B.) New York 4,02 ½ 4,03 ½, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 4,47, Schweiz 17,30 17,40, Stockholm 16,85 16,95, Lissabon 99,80 100,20 Rio de Janeiro 83,567⁄16 G.

Amsterdam, 2. August. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit.] [Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris

Brüssel 30,11 30,17, Schweiz 43,63 43,71, Helsinki —,—, Italien (Clearing) Madrid —,—, Oslo —,—, Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 44,90, Prag —,—.

Zürich, 2. August. (D. N. B.) 111.40 Uhr.] Paris 7,05, London⸗Clearing 17,30 ½, New York 4,30, Brüssel 69,25 B., Mailand 22,67 ½, Madrid 39,75 B., Holland 229 ⅜, Berlin 172,55, Lissabon 17,26, Stockholm 102,66 ½, Oslo 98,62 ½, Kopenhagen 90,37 ½%, Sofia 5,37 ½, Prag 17,25, Budapest 104,50, Zagreb 8,75, Istanbul 3,50 B., Bukarest 2,37 ½¼, Helsinki 8,75, Preß⸗ burg 15,00, Buenos Aires 97,75, Japan 101,00, Rio 20,50 B.

Kopenhagen, 2. August. (D. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, Antwerpen 76,80, Zürich 111,25, Rom —,—, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,80, Helsinki 9,83. Sofia —,—, Madrid —,—, Bukarest —,—. Alles Briefkurse.

Stockholm, 2. August. (D. N. B.) London 16,85 G., 16,95 B., Berlin 167,50 G., 168,50 B., Paris —,— G., 9,00 B., Brüssel —X,— G., 67,50 B., Schweiz. Plätze 97,00 G., 97,80 B., Amsterdam —,— G., 223,50 J., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 B., Oslo 95,35 G., 95,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom —,— G., 22,20 B., Kanada 3,77 G., 3,82 B., Madrid —,— G., Türkei —,— B., Lissabon —,— 17,10 B., Buenos Aires 101,50 G., 103,50 B.

11““

London, 2. August. (D. N. B.) Silber Barren prompt 23,50, Silber auf Lieferung Barren 23,50, Gold 168/—.

öffentlicher Anzeiger

nlage 2 Hausschlachtende! 1. Felle und Häute sind ablieferungs⸗

pflichtig! Wer Schweine enthäutet und die Haut abliefert, erhält eine Lederprämie.

Genehmigungsbescheid für Hausschlachtungen

Konstanz, Bahnhofstr. 5

1 18 Der Kaufmann Paul Schulze ist berechtigt, in der Zeit vom gende Hausschlachtung vorzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Genehmigungsbescheid als verfallen.

16“

1 11“

Anrechnungskarte für Selbstversorgung mit Fleisch und Fetten Müller

ö11“ Landwirt

Inhaber::—

Anschrift: Gültig für die Zeit vom

Inhaber dieser Karte hat noch Anspruch auf folgendes An⸗ rechnungsgewicht

in kg

Unterschrift und Stempel der Karten⸗ ausgabestelle

Anzahl der zu versorgenden Personen

Datum

Bescheinigung des Fleischbeschau⸗ tierarztes oder Fleischbeschauers Die in diesem Bescheid angegebene Person 1 .. Schwein, Rind, Kalb, Schaf*) ge⸗

schlachtet.

.Schwein, Kalb, Schaf, Rind*)

üArüürmummnRNE

(Unterschrift)

Bescheinigung des amtlichen Wägers

Das Schlachtgewicht / Lebendgewicht*) des Schweines, Rindes, Kalbes, Schafes*) hat kg betragen.

Kennzeichnungs⸗Nr...

Amtliche Gewichtsfest⸗ stellung ist angeordnet*)

8

..„— ““

ürüürüämätererm

(Unterschrift)

5

Konstanz

ist nach der Schlachtung unverzüglich an die Ausgabe⸗ stelle zurückugeben.

Schmidt Schmidt Schmidt Schmidt

I3. II. 44 260 13. II. 44 200 22. II. 44 2 70 22. II. 44 61 ¼ 67 Id. 12. 44 111“ 604 Schmidt 79. 7. 75 61 Schmidt

58 Schmidt

55 Schmidlt IoõI Sechmidt 148 Schmidt

48 Schmidt

69 Schmidt

53 Schmidt Schmidt Schmidlt Schmidt Schmid't Schmidt

K8KKAERERKR &l 2l. Er Glr Alr Alr Sr

Sr S

.

RHRRAHAAENNE l☛ꝙ &

Schmidt

8 ““ Anrechnungsbescheid bei Hausschlachtungen

Auf Grund der von Ihnen am vorgenommenen Hausschlachtung von 2. Schwein. Kalb.., Schaf., Rind.. und festgestellten Anrechnungsgewichtes von 109

Name:

Schulze, Paul Maria

I. I. 45

c——9

auf die Dauer von Wochen (d. h. vom bis zum

45.) ständig mit Fleisch, Flleischwaren und Schlachtfetten zu verpflegen. Bis zu dem genannten Zeitpunkt erhalten die genannten Personen keine Fleischkarten und keine Fettkarten außer für Butter.

Etwaige Aenderungen in der Zahl der zu verpflegenden Personen sind sofort der Ausgabestelle zwecks Umrechnung des a Zeitraums zu melden. 8

Konstanz

——— ——VVℳVéVéyüü

Schmidt (Stempel und Unterschrift der Kartenausgabestelle)

8 Speck oder Schweinerohfett od. 80 g Schmalz

Einzelabschaitte O S ohne Stammab-

ꝛchnitt ungültig!

Anlage 6

30 g Fleisch

0 9

50 g Fleilch 50 g Fleisch

0 S 0

50 g Fleisch

0 2 0 r0 2 0

98 1148 89 98,à148112484484 80

1121148899181494414492424821218884

120 SSadS

Bemerkung für die Kartenausgabestelle:

Bei Inhabern von Schlachtkarten rind für diasen Flelsch- berechtigungrschein in 5p. 9 der Schlachtkarte 3,0 kg

13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsband und Bankausweise.

10. Gesellschaften m. b. H., 11. Genossenschaften, 50 g Fleisch⁵ 50 g Fleisch

12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,

Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Deutsche Kolonialgesellschaften,

50 x Fleisch? 50 Fleisch

4. Oeffentliche Zustellungen, 5. Verlusft⸗ und Fundsochen,

6. Auslosung usw. von Wertpapteren,

Cvuipg 308

2. Zwangsversteigerungen, *) Nichtzutreffendes ist zu streichen.

1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen,

3. Aufgebote,

15. Verschiebene Bekanntmachungen.

3. Aufgebote

Aufgebot.

3 F 10/44. Der Uffz. Erwin Taschner in Kattowitz, Wehrersatzinspektion, hat das Aufgebot des angeblich verloren⸗ gegangenen, von den Eheleuten Gustav und Hedwig Firla in Teschen, O. S, Bahnhofstraße Nr. 4, in blanco unter⸗ schriebenen und auf den Betrag von 30.00 lautenden Wechsels bean⸗ tragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. Februar 1945, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 128, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklarung der Urkunde erfolgen wird.

Teschen, den 26. Juli 1944. Amtsgericht.

b Aufgebot.

.F. 3/44. Der Apotheker Dr. Adolf Mann in Mainz hat das Aufgebot des Grundschuldbriefes bezüglich der im Grundbuch für Mainz in Band 23. Blatt 1243 in Abt. III unter laufender LqTq“ zugunsten des Apothekers Dr. Adolf Mann in Mainz eingetragenen Brief⸗ grundschuld im Betrage von 15 000,— Reichsmark (i. W.: fünfzehntausend Reichsmark) nebst 4 ½ % Zinsen seit 1. 12. 1935, lastend auf dem Grundstück Flur III Nr. 356 8/10, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 21. No⸗ vember 1944, 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Mainz, den 27. Juli 1944.

1 Amtsgericht.

5 Aufgebot. . 8/44. Der Apotheker Dr. Adolf in Mainz hat das Aufgebot des Grundschuldbriefes bezüglich der im Grundbuch für Mainz in Band 23. Blatt 1243 in Abt. III unter laufender Nr. 14/1 16/18, 14. 15 1..8 14, 15, 18/10, 13, 14, 15 zugunsten des Apothekers Dr. Adolf Mann in Mainz eingetragenen Briefgrundschuld im Be⸗ trage von 20 000,— 6. (i. W.: zwanzigtausend Goldmark) nebst 6 9% Zinsen, lastend auf dem Grundstück Flur III Nr. 356 8/10, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. November 1944, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Mainz, den 27. Juli 1944. Amtsgericht.

Aufgebot.

8. F. 9/44. Der Apotheker Dr. Adolf Mann in Mainz hat das Aufgebot des Grundschuldbriefes bezüglich der im Grundbuch für Mainz Band 23 Blatt Nr. 1243 in Abt. III unter laufender Nr. 15713 14, 16/19 14, 16 111 8 14, 15, 18/10, 13, 14, 15 zugunsten des Apothekers Dr. Adolf Mann in Mainz eingetragenen Briefgrundschuld im Be⸗ trage von 20 000,— 6ℳ (i. W: zwanzigtausend Goldmark) nebst 6 % Zinsen, lastend auf dem Grundstück Flur III Nr. 356 8/10, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefor⸗ dert, spätestens in dem auf den 21. No⸗ vember 1944, 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Mainz, den 27. Juli 1944.

Amtsgericht.

[5746]

1

5718] Beschluß.

7 Ne 22/33-60. Kuratel zur Wah⸗ rung der gemeinsamen Rechte der Be⸗ sitzer von Teilschuldverschreibungen vom Jahre 1927 der Semperit Gummiwerke A. G., der Gummi und Kabelwerke Josef Reithoffers Söhne A. G. und der Vereinigten Gummi⸗ warenfabriken Wimpassing vormals Menier J. N. Reithoffer. Die Kura⸗ tel wird aufgehoben. Der Kurator Dr. Albert Ritter von Schwarz, Rechtsanwalt in Wien, I., Schotten⸗ ring Nr. 5, und die in der Versamm⸗ lung der Obligationäre vom 24. 1. 1934 gewählten Vertrauensmänner werden enthoben.

Landgericht Wien, I., Justizpalast,

Abt. 47, am 24. Juli 1944.

[5648] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurteil vom 25. 7. 1944 ist der Hypothekenbrief über 5500,— Zloty in Gold nebst 5 % Zin⸗ sen, eingetragen in den Grundbüchern von Treustädt Band 7 Blatt 340, Band 17 Blatt 806, Band 17 Blatt 809 und Band 19 Blatt 1149 in Abt. III unter Nr. 4 bzw. 6 bzw. 5 bzw. 4 für die Kommunal⸗Sparkasse Zduny in Treu⸗ städt für kraftlos erklärt worden.

Krotoschin, den 26. Juli 1944.

Das Amtsgericht.

[5651] 2 F 5/44. Durch Ausschlußurteil vom 26. Juli 1944 ist der über die im Grundbu⸗ von Rheydt Band 133 Blatr 5308 Abt. III lfd. Nr. 6 auf dem Grundbesitz des Kaufmanns Ernst Schagen junior in Rheydt, Roonstr. 9, für die Ehefrau Ernst Schagen, Mar⸗ garethe geborene Trommershausen, ohne Stand, in Rheydt gebildete Grundschuldbrief über 6000 sechs⸗ tausend G = Mℳ für kraftlos erklärt worden. Rheydt, den 26. Juli 1944. Amtsgericht Rheydt.

Zentralhandelsregister

4. Heffentliche Zustellungen

5749] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau des Arbeiters Hans Walter Koschade, Frieda Auguste geb. Wolf, Bremen⸗Hemelingen,“ vertreten durch Rechtsanwalt W. Haefker, Bre⸗ men, klagt gegen ihren Ehemann, un bekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung nach § 49 des Ehegesetzes mit dem Antrage auf kostenpflichtige Scheidung der Ehe unter Schuldig⸗ erklärung des Beklagten. Die Kläge⸗ rin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Landgericht Bremen, Gerichtshaus, Zimmer 69, auf Montag, den 4. Sep⸗ tember 1944, 9 Uhr, mit der Auffor⸗ derung, durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt vertreten zu erscheinen. 4 R 186/1944. Zwecks öffentlicher Zustellung bekanntgemacht.

Bremen, den 26. Juli 1944.

Die Geschäftsstelle des Landgerichts. [5750] Oeffentliche Zustellung.

Der Infektionär Robert Kühn aus Breslau, Herbert⸗Stanetzki⸗Straße 12, z. Zt. Gefreiter bei der Wehrmacht, Feldpostuummer 37 797 B, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Franz Neumann in Breslau, Tauentzienstraße 69, klagt gegen seine Ehefrau Lonni Kühn geb. Maatz, früher in Breslau, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, auf Grund der §§ 47, 49, 55 des Ehegesetzes auf Scheidung der Ehe. Der Kläger ladet die Be⸗ klagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 10. Zivil⸗ kammer des Landgerichts in Breslau auf den 3. Oktober 1944, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen. 10. R. 224/44.

Breslau, den 21. Juli 1944.

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts.

[5751] Isergebirgsbahn Aktiengesellschaft,

Bad Flinsberg (Isergebirge)

Eine außerordentliche Hauptversamm⸗ lung findet statt am Mittwoch, den 30. August 1944, 15 Uhr, in Bad Flins⸗ berg (Isergebirge), Gemeindeamt.

Die Tagesordnung wird in der Hauptversammlung bekanntgegeben.

Zur Teilnahme sind diejenigen Aktio⸗ näre berechtigt, die spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung ihre Aktien bei der Gesellschaftskasse in Bad Flinsberg, Isergebirge, bei der Commerzbank in Berlin W8, Behren⸗ straße 46/48, bei der Kreiskommunal⸗ kasse Löwenberg/Schlesien oder bei der Schlesf. Landschaftlichen Bank in Bres⸗ lau hinterlegen und bis zur Beendi⸗ gung der Hauptversammlung dort be⸗ lassen. Es genügt auch, wenn Bescheini⸗ gungen von Staats⸗ oder Kommunal⸗ behörden oder von Staats⸗ oder Kom⸗ munalkassen über bei ihnen fristgemäß hinterlegte Aktien vorgelegt werden.

Bad Flinsberg/Isergebirge, 26. Juli 1944. 8

Der Vorstand.

Dr. Zenker, Vorsitzer.

[5119] Bekanntmachung.

Die frühere polnische Firma „Hart⸗ steinwerke Gesellschaft mit beschränkte Haftung in Bartschin, jetzt Bartel städt“, ist aufgelöst. Gemäß 8 6 GmbH.⸗Gesetz werden die Gläubiger der Gesellschaft hiermit 1 umgehend zu melden.

Rechtsanwalt Dr. Hoßfeld,

Dietfurt (Wartheland), Hermann⸗Göring⸗Straße 4.

1. Handelsregister,

2. Güterrechtsregister,

3. Vereinsregister, 4. Genossenschaftsregister,

5. Musterregifter, 6. Urheberrechtseintragsrolle,

7. Konkurse und Vergleichssachen, 8. Verschiebenes.

1. Handelsregister

ür die Angaben in 7 ) wird eine Gewähr

ür die Richtigkeit seitens der Registergerichte

nicht übernommen.

Clausthal-Zellerfeld. [5678] Zur Bekanntmachung vom 4. 7. 1944 betr. die Firma Grosse’'sche Buchhand⸗ lung, Clausthal⸗Zellerfeld (H.⸗R. A 436), wird berichtigend veröffentlicht, daß die Schreibweise des Vornamens des Fir⸗ meninhabers „Hellmut“ und der Beruf des Prokuristen Reinhold Grosse „Ver⸗ lags⸗ und Buchhändler“ ist. Amtsgericht Clausthal⸗Zellerfeld, 28. Juli 1944. Dramburg. Handelsregister. H.⸗R. A 166 Firma Oskar Pohmer, Dramburg. Die Firma ist erloschen. Dramburg, den 24. Juli 1944. Amtsgericht.

Eltville. 5681]

H.⸗R. B Nr. 57 A. Fromm Gesell⸗ 811G mit beschränkter Haftung, Elt⸗ ville.

Die Prokura des Heinrich Berlin, ist erloschen.

Eltville, den 24. Juli 1944.

Amtsgericht.

Freese,

Lüdinghausen. [5687]

In unser Handelsregister Abt. 4A ist heute unter Nr. 240 die Firma Heinrich Gudorf, Seppenrade, und als deren Inhaber der Mühlenbesitzer Hein⸗ rich Gudorf in Seppenrade eingetragen worden.

Lüdinghausen, den 21. Juli 1944.

Amtsgericht.

Remscheid. Handelsregister Amtsgericht Remscheid. Remscheid, den 17. Juli 1944. H.⸗R. A 898 Lp. 17, 7. 1944.

[5692]

Peter Schürmann & Schröder, Vogel mühle⸗Dahlhausen⸗Wupper. Die Kommanditeinlage manditisten ist herabgesetzt.

4. Genossenschafts⸗ reaister

Frankfurt, Oder. [5702] Die Firma der in unserem Genossen⸗ schaftsregister unter Nr. 19 eingetrage⸗ nen Jakobsdorfer Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse eingetragene Genossenschaft mit „beschränkter Haftpflicht“ ist in „Raiff⸗ eisenkasse Jakobsdorf eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“ geändert worden. Frankfurt / Oder, den 26. 1944. Das Amtsgericht.

eines Kom⸗

Juli Hermsdorf, Kynast. [5732]

Im Genossenschaftsregister Nr. 7 der Spar⸗ und Darlehnskasfe Seifers⸗

hau i. Rsgb. ist eingetragen worden, daß unter Abänderung des Statuts durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 2. Juli 1944 die Worte „Spar⸗ und Darlehnskasse“ durch das süeart „Raiffeisenkasse“ ersetzt worden ind. Hermsdorf (Kynast), 28. Juli 1944. Amtsgericht.

Kattomwitz.

Genossenschaftsregister Amtsgericht Kattowitz, Abt. 17, den 27. Juli 1944.

Gn.⸗R. 174. Sozial⸗Gewerk für Handwerker von Kattowitz und Um⸗ gebung eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Katto⸗ witz. Die Firma lautet jetzt: Sozial⸗ gewerk der DAF. (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Kattowitz, eingetragene Genossenschaft mit be⸗

schränkter Haftpflicht, Kattowitz.

Lüben, Schles. 5734] Im Genossenschaftsregister ist unter Nr. 24 bei der Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse e. G. m. u. H. Groß⸗Reichen heute eingetragen worden: Die Firma lautet jetzt: Raiffeisenkasse e. G. m. u. H. Amtsgericht Lüben, 27. Juli 1944.

7. Konkurse und Vergleichssachen

Frankfurt, Main. [5738] Das Konkursverfahren gegen den am 13. 4. 1940 in der Landesheilanstalt in Weilmünster verstorbenen, zuletzt in Frankfurt, Main, wohnhaft gewesenen Bücherrevisor Mathias Habermann, ge⸗ boren am 21. 6. 1886, wird mit Zustim⸗ mung der Gläubiger eingestellt. Frankfurt, Main, den 26. Fal 1944. Amtsgericht. Abt. 42. 8

aufgefordert,

sich bei dem unterzeichneten Liquidator

Schmidt

Schmidt Schmaidt Schmidt Schmidt Schmidt Schmidt Schmüdt Schmidt Schmidt Schmidt Schmidt Schmidt

Unterschrift des Ein⸗ tragenden

Ausgenutzte Gesamt⸗

[292,b9b*9 02 b,] 0 80 0 C 0 09

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4. 30. 1

als empfangen einzutragen

Gültig ab 18. September 1944

Fleischberechtigungsschei

für Selbstversorger

Bei den Abschnitfen, die wahl- hhhhshhsssscchhsch weits zum Jezug von Flalsch , eise zum Bezug von Fleisc s;,

oder Schlachtfetten berech- 2. tigen, zind beim Bezuge von Fʒʒʒ Fleitch uur die beiden über E 2,

Fleisch lautenden Teile, beim Bezuge von Schlachifetten nur die beicezn über Schlacht- S feits lautenden Teile ab- S zutrennen 8

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50 g Fleisch ³ 50 Fleisch

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2,296818,9881 8182 198292528 2na2

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Ohne Namenzeintragung ungültig! Iicht Sdertragbart

Ohne Rückgabe dieses Stamm- abschnittes werdèn neue

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Betrifft: Hausschlachtungen: Selbstversorger mit Fleisch und Fett (außer Butter)

In Ergänzung meines Runderlasses vom 10. Juli 1944

II A 12 -2200 treffe ich folgende Durchführungs⸗

bestimmungen zur Regelung des Hausschlachtungswesens *):

Zu III WVer erhält eine Hausschlachtungsgenehmigung? (1) Zur Gruppe A (Landwirtschaftliche Selbstversorger) zählen a) Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe, die ihren ständigen Wohnsitz auf ihrem Betrieb haben.

Als Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Sinne dieser Bestimmungen gilt jedoch nur, wer landwirtschaft⸗ lich genutzten Grundbesitz, der von einer Hofstelle aus be⸗ wirtschaftet wird, besitzt und seine Arbeitsleistung wäh⸗ rend des überwiegenden Teiles des Jahres dem Betrieb tatsächlich widmet.

Altenteiler, sofern sie ihren Wohnsitz in der Gemeinde des Betriebes haben, von dem sie das Altentéil beziehen. (Andere Ansprüche auf Naturalleistungen begründen nicht die Selbstversorgereigenschaft.) Alle sonstigen ständig in der Landwirtschaft hauptberuflich tätigen Personen (z. B. Deputanten). Hierzu gehören auch die in der Verwaltung landwirtschaftlicher Betriebe (Do⸗ mänen, Saatzuchtbetriebe usw.) beschäftigten Personen, sofern sie ihren Wohnsitz auf dem Betrieb oder in der Ge⸗ meinde haben, zu der der landwirtschaftliche Betrieb ge⸗ hört (z. B. Gutsinspektoren, Gutssekretäre). Die Landes⸗ ernährungsämter sind ermächtigt, bei diesen Personen in *⁴) Die von den Bestimmungen des Erlasses vom 19. 6. 1943 II A 12 - 2500 11 abweichenden Vorschriften sind durch

besonders gelagerten Ausnahmesfällen vom Wohnsitz als Bestimmungsmerkmal für die Selbstversorgereigenschaft Abstand zu nehmen.

Soweit es sich jedoch um Personen handelt, die in Ge⸗ neralverwaltungen oder besonderen, dem Betrieb an⸗ gegliederten wissenschaftlichen oder kaufmännischen Ab⸗

keilungen beschäftigt sind, ist eine Zugehörigkeit zur

Gruppe A im allgemeinen nicht gegeben. Die Landes⸗

ernährungsämter werden ermächtigt, in den einzelnen

Fällen abweichend hiervon die

gung festzustellen. 8

d) Haushaltsangehörige zu a), b) und ec), sofern sie dauernd oder länger als 4 Wochen beköstigt werden, und zwar:

Alle eigenen Kinder des Haushaltungsvorstandes und seines Ehegatten ohne Rücksicht auf Alter und Haupt⸗ beruf; die übrigen Haushaltsangehörigen, sofern sie in der 1“1“ oder im Haushalt Hauplberuflich tätig

ind. (2) Zur Gruppe B (Nichtlandwirtschaftliche Selbstversorger) zählen a) Personen, die Schlachttiere zur Eigenversorgung mit Fleisch und Fett (außer Butter) selbst halten und mästen, ohne zur Gruppe A zu gehören.

Hierzu zählen auch Inhaber landwirtschaftlicher Be⸗ triebe, die ihren ständigen Wohnsitz nicht auf ihrem Be⸗ trieb haben. Sie sind nur dann Selbstversorger, wenn sie alleinige Eigentümer oder zusammen mit Ehegatten oder mit Personen, mit denen sie ständig einen gemein⸗ samen Haushalt führen, Miteigentümer des betreffenden Betriebes sind. In allen anderen derartigen Fällen kann aus Miteigentum an landwirtschaftlichen Betrieben nicht die Fitgehörngleit zur Selbstversorgergruppe B hergeleitet werden.

Kursivschrift besonders gekennzeichnet. 8

b) Haushaltsangehörige zu a), sofern sie dauernd oder länger als 4 Wochen beköstigt werden, und zwart