1944 / 179 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 11 Aug 1944 18:00:01 GMT) scan diff

22.

S. 4

Genossenschafts⸗ reaister

Angermünde. [5919] Bei der im hiesigen Genossenschafts⸗ register unter Nr. 26 eingetragenen erzsprunger Spar⸗ und Darlehnskasse, r. Angermünde, ist durch General⸗ versammlungsbeschluß vom 29. Mai 1944 die Firma in „Raiffeisenkasse, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftpflicht in Herzsprung“ geandert worden. Angermünde, den 30. Juni 1944. Das Amtsgericht.

8

Angermünde. [5920] 5. Gn.⸗R. 50. Die im hiesigen Ge⸗ nossenschaftsregister unter Nr. 50 einge’ tragene Stromversorgungsgenossenschaft Zichow, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, hat in den Generalversammlungen vom 24. März und 1. Juli 1944 ihre Auflösung be⸗ schlossen. Angermünde, den 18. Juli 1944. Amtsgericht.

8 Das

Angermünde. [5921]

Bei der im hiesigen Genossenschafts⸗ 110 ringetragenen

register unter Nr. Sozialgewerk Angermünder Hand⸗ werker und Handwerker des Kreises Angermünde, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, ist durch Generalversammlungsbeschluß vom 30. Mai 1944 unter Aenderung des § 1 des Statuts die Firma in „Sozialgewerk der DAF (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Angermünde, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftung in Angermünde) geändert worden. Angermünde, den 18. Juli 1944. Das Amtsgericht.

Angermünde. 8 [5922] 5. Gn.⸗R. 55. Die im hiesigen Ge⸗ nossenschaftsregister unter Nr. 55 ein⸗ getragene Elektrizitäts⸗Genossenschaft e. G. m. b. H., Fredersdorf, U. M., hat in den Generalversammlungen vom 30. Juni 1943 und 16. Mai 1944 ihre freiwillige Auflösung beschlossen. Angermünde, den 25. Juli 1944. Das Amtsgericht

Belgard, Pom. 8 [5923]

Eingetragen im Genossenschafts⸗ register Nr. 27 bei der Ländlichen Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht,

in Boissin: ie Firma ist in „Raiffeisenkasse Boissin, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Boissin“ durch Generalversammlungsbeschluß vom 18. Juli 1944 geändert. Belgard (Pom.), den 25. Juli 1944. Das Amtsgericht.

Beuthen, 0. S. [5875] Amtsgericht Beuthen, O. S., den 27. Juli 1944.

1 Veränderung:

Gn.⸗R. 96 „Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht“ in Randsdorf.

Die Firma ist geändert und lautet jetzt: „Raiffeisenkasse eingetragene Ge⸗ noossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗

8 Bielitz. Genossenschaftsregister

Amtsgericht Bielitz, den 2. August 1944.

Veränderung: Gnu.⸗R. 27 „Silesia“ Gastwirte⸗Ge⸗ nossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Bielitz. Die kommissarische Verwaltung ist am 24. 6. 1944 mit Wirkung vom 31. 12. 1943 laut Schreiben des Oberpräsi⸗ denten der Provinz Oberschlesien (Leiter der Treuhandstelle Kattowitz) vom 24. 6. 1944, Zahl BII 50 050 auf⸗ gehoben worden. In der Generalver⸗ sammlung vom 14. 6. 1944 wurden die Satzungen in Form der Einheitssatzun⸗ gen des Deutschen Genossenschaftsver⸗ bandes neu gefaßt. Gegenstand des Unternehmens ist: Erzeugung von Spirituosen und alkoholfreien Geträn⸗ ken, insbesondere Limonaden und Mineralwasser, Ein⸗ und Verkauf aller im Gastwirtschaftsgewerbe benötigten Waren an Mitglieder und Nichtmit⸗ glieder. Die Zeitdauer der Genossen⸗ schaft ist unbestimmt. Brake, OIldenb. [5925] 8— Genossenschaftsregister Amtsgericht Brake i. Old.

Veränderung: Zu Nr. 14 Genossenschaftsregister Spar⸗ und Darlehnskasse, e. G. m. u.

Golzwarden. Die Firma lautet

Spar⸗ und Darlehnskasse, einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 22. Mai 1943 ist die Ge⸗ nossenschaft in eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt und ein neues Statut angenommen worden. b Den Gläubigern der Genossenschaft, die sich in sechs Monaten seit der Be⸗ kanntmachung bei der Genossenschaft zu

iesem Zwecke melden, ist Sicherheit zu PJleisten, wenn sie nicht Befriedigung verlangen können. 11“

1. August 1944.

18“

Brake, OIldenb. Genossenschaftsregiste Amtsgericht Brake i. Old 1. August 1944. 3 Veränderung:

Zu Nr. 10 des Gen.⸗Reg., Spar⸗ Darlehnskasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Hammelwarden.

Die Firma lautet jetzt: Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, Hammelwarden.

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 29. April 1943 ist die Ge⸗ nossenschaft in eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt worden.

Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten seit der Bekanntmachung bei der Ge⸗ nossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Durch Beschluß vom 29. April 1943 ist ein neues Statut angenommen worden.

2 Brake, OIldenb. 88 Genossenschaftsregister Amtsgericht Brake i. Old.,

1. August 1944. Veränderung:

Zu Nr. 16 des Gen.⸗Reg., Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Ueterlande.

Die Firma lautet jetzt: Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, Ueterlande. d

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 24. März 1943 ist die Ge⸗ nossenschaft in eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt worden.

Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung bei der Ge⸗

(5927]

nossenschaft zu diesem Zwecke melden,

Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Be⸗ friedigung verlangen können,

Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 26. April 1944 ist ein neues Statut angenommen worden. Brüx. [58* Das Amtsgericht Brüx, Abt. 7,

am 29. Juli 1944.

Aenderung:

7 Gen.⸗R. V 368/65 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskassenverein für den Kirchsprengel Görtau, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung in Görkau. Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 4. Juni 1944 ist § 1 Abs. 1 der Satzung geändert. Die Genossen⸗ schaft lautet fortan: „Raiffeisenkasse in Görkau, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung“. de9

28]

Brüx. [5929] Das Amtsgericht Brüx, Abt. 7, den 1. August 1944. Aenderung:

7 Gen.⸗R. I 4/108 „Volksbank Kaaden“, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht mit dem Sitze in Kaaden. Durch Beschluß der außerordentlichen Hauptversammlung ist der § 65 der Statuten (Pensions⸗ fonds) geändert. Aus dem Vorstande sind ausgeschieden der Obmannstellver⸗ treter Dr. Gustav Ehmig, Kontrolleur Franz Stamm und das Vorstandsmit⸗ glied Karl Löschner. In den Vorstand wurden neugewählt: Adolf Zickler, Fleischermeister in Kaaden, als Kon⸗ trolleur, Hermann Höhne, Kassier in Kaaden, als Vorstandsmitglied und Rudolf Nack, Landwirt in Lametitz, zum Obmannstellvertreter.

Brüx. [5930] Das Amtsgericht Brüx, Abt. 7, den 3. August 1944. Aenderung:

7 Gen.⸗R. III 65/56 Spar⸗ und Darlehnskassenverein für Püllna und Umgebung, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haftung, Sitz Püllna, Kreis Brüx. Die Satzung ist durch Beschluß der Vollversammlung vom 14. Mai 1944 in den §§ 1 (Abs. 1) Firma, 44 (Abs. 1) Ein⸗ berufung der Vollversammlung, 53 (Abs. 1) Oeffentliche Bekanntmachungen geändert. Die Genossenschaftsfirma lautet fortan: „Raiffeisenkasse in

Püllna, registrierte Genossenschaft mit

unbeschränkter Haftung“. Die öffent⸗ lichen Bekanntmachungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossenschaft in Püllna oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder.

Brüx. [5931] Amtsgericht Brüx, Abt. 7, anm 4. August 1944.

Aenderung:

Gen.⸗R. III 53/62 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskassenverein für Liquitz, regi⸗ strierte Genossenschaft mit unbeschränk⸗ ter Haftung, Sitz Liquitz, Kreis Dux. Die Satzung ist durch Beschluß der ordentlichen Hauptversammlung vom 2. Juli 1944 in den §§ 1 (Abs. 1) Firma, 44 (Abs. 1) Einberufung der Vollver⸗ sammlung, 53 (Abs. 2) Prüfungs⸗ verband und 83 (Abs. 1) Oeffentliche Bekanntmachungen geändert. Die Ge⸗ nossenschaftsfirma lautet fortan:

„Raiffeisenkasse in Liquitz, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung“. Die öffentlichen Bekannt⸗ machungen erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Genossen⸗ schaft in Liquitz oder durch Rund⸗ schreiben an alle Mitglieder. Das Vorstandsmitglied Josef Ultsch ist aus dem Vorstande ausgeschieden. Als Vor⸗ standsmitglied wurde Wenzel Reichel, Bürgermeister in Liquitz Nr. 144, nen gewäͤhlt. 3

Büdingen. 8 [5932]

In unser Genossenschaftsregister wurde heute bei dem Kefenröder Spar⸗ und Darlehenskassenverein e. G. m. u. H. in Kefenrod eingetragen:

a) Die Genossenschaft hat sich in eine eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht umgewandelt und lautet nun: „Raiffeisenkasse Kefenrod, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht in Kefenrod“. b) Die Annahme des neuen Einheits⸗ statuts vom 7. Juni 1944. c) Die Haftsumme beträgt 500,J— R.A. d) Die Gläubiger der Genossenschaft, die Befriedigung verlangen können bzw. Sicherheitsleistung für ihre Forderung begehren, müssen sich binnen sechs Monaten seit dieser Bekanntmachung bei der Genossenschaft melden.

Büdingen, den 2. August 1944.

Amtsgericht.

Dillenburg. [5933] Im Genossenschaftsregister ist am 1. 8. 1944 unter Nr. 38 bei der An⸗ und Verkaufsgenossenschaft e. G. m. b. H. in Dillenburg eingetragen wor⸗ den: Durch Beschluß der Generalver⸗ sammlung vom 23. 3. 1943 ist die Haftsumme von 200 H auf 50 H.ℳ. je Geschäftsanteil herabgesetzt. Dillenburg, den 1. August 1944. Das Amtsgericht.

Franzburg. [5934] In unser Genossenschaftsregister ist bei der Genossenschaft Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Eixen, e. G. m. b. H. in Eixen eingetragen worden: Die Firma ist geändert in Raiffeisenkasse Eixen, e. G. m. b. H. in Eixen, Kreis Franzburg⸗Barth. Der § 42 der Sat⸗ zung ist geändert. Amtsgericht Franzburg, 10. Juli 1944.

Gottesberg. Schles. [5876] Veränderung:

In unser Genossenschaftsregister Nr. 3, betreffend die Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse e. G. m. u. H., Fellhammer, ist am 25. Juli 1944 folgendes einge⸗ tragen worden:

Durch Generalversammlungsbeschluß vom 24. Juni 1944 ist die Firma geän⸗ dert und lautet jetzt: „Raiffeisenbank eingetragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Haftpflicht.“

Amtsgericht Waldenburg (Schles.).

Zweigstelle Gottesberg (Schles.).

Hameln. 165877]

In das hiesige Genossenschaftsregister ist am 26. Juli 1944 eingetragen zu Nr. 97 Sozial⸗Gewerk für Handwerker des Bückebergkreises Hameln, eingetra⸗ gene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht in Hameln: Die Firma ist geändert in: Sozial Gewerk der DAF (Handwerk, Handel und Gewerbe) des Kreises Hameln, eingetragene Ge⸗

nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht

mit dem Sitz in Hameln. Der Gegen⸗ stand des Unternehmens ist jetzt 1. die Schaffung und Betätigung einer ge⸗ meinsamen Betriebsorganisation für die Gebiete der Menschenführung, sozialen Betreuung und Leistungsförde⸗ rung in den beteiligten Betrieben; 2. die gemeinschaftliche Durchführung und Förderung sozialer Einrichtungen und Maßnahmen der beteiligten Be⸗ triebe.

Nr. 98 Sozialgenossenschaft Hameler Handelskaufleute, nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Hameln: Die Genossenschaft ist mit der unter Nr. 97 eingetragenen Sozial⸗Gewerk für Handwerker des Bückebergkreises Hameln, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Hameln verschmolzen. Den Gläubigern der übertragenen Genossen⸗ schaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der übernehmenden Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. 1“

Amtsgericht Hameln.

Kirchhain. N. L. [5829] Amtsgericht Kirchhain, 2. August 1944. Genossenschaftsregister. Gn.⸗Reg. 5 Großkraußnigker Spar⸗

und Darlehnskasse eGmuH. Die Firma ist geändert in Raiff⸗ eisenkasse Großkrausnik eGmuß;.

Luandshut. 5878]

Baugenossenschaft des Verkehrsperso⸗ nals Landshut, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, Sitz Landshut. Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 27. 7. 1944 aufgelöst.

Landshut, den 31. Juli 1944.

Amtsgericht.

eingetragene Ge⸗

NXNeutitschein. 5880 Amtsgericht Neutitschein, 2. August 1944. Veränderung:

1 Gn.⸗R. III 122 Spar⸗ und Dar⸗ lehenskasse, r. G. m. u. H. in Alten⸗ dorf bei Bautsch, Kreis Bärn. Durch Beschluß der Vollversammlung vom 16. Juli 1944 sind die §§ 1, 3 b Abs. 2, 7 b, 12 a, 13 Abs. 1, 44 Abs. 1, 45 Abs. 1, 55 Abs. 1 und 83 Abs. 1 der Statuten geändert. Die Genossenschaft wurde mit Genehmigung des Reichs⸗ aufsichtsamtes für das Kreditwesen vom 6. Juli 1944, Tgb.⸗Nr. 10 565/44 III auf Grund der Verordnung vom 26. April 1940, RGBl. I S. 684, in die Rechtsform einer Genossenschaft mit beschränkter Haäaftung umgewandelt. Die Firma der Genossenschaft lautet nun⸗ mehr: Raiffeisenkasse in Altendorf, ein⸗ getragene Genossenschaft mit beschränk⸗ ter Haftung. Jedes Mitglied haftet außer mit seinem Geschäftsanteil auch noch mit einem weiteren Betrage in der fünffachen Höhe des Geschäftsanteiles. Die öffentlichen Bekanntmachungen er⸗ folgen durch Anschlag an der Kund machungstafel der Genossenschaft in Al⸗ tendorf und Neudorf oder durch Rund⸗ schreiben an alle Mitglieder. Die übrigen Aenderungen betreffen innere Verhältnisse der Genossenschaft. Als nicht eingetragen wird noch bekannt⸗ gemacht: Die restlichen Teilzahlungen auf den Betrag von 50 Hℳ haben längstens innerhalb von zwei Jahren zu erfolgen. Die Gläubiger werden aufgefordert, sich binnen sechs Monaten bei der Genossenschaft zu melden, falls sie der Umwandlung widersprechen

wollen. Oelsnitz, Vogtl. sö58330]

Die Genossenschaft Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse Lottengrün, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Lottengrün, hat durch Beschluß

der Generalversammlung vom 14. April

1943 ihre Haftform geändert. Die, Firma lautet künftig: Spar⸗ und Dar⸗

lehnskasse Lottengrün, eingetragene Ge⸗

nossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.

Amtsgericht Oelsnitz, 27. Juli 1944.

Parchim. [5881] Genossenschaftsregistereintrag zu Nr. 64 vom 1. August 1944 zur Gemein⸗ nützigen Baugenossenschatf „Selbst⸗ hilfe“, e. G. m. b. H. in Parchim: Die Gemeinnützige Baugenossenschaft „Selbsthilfe“, eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht, in Goldberg ist gemäß den Generalver⸗ sammlungsbeschlüssen vom 6. Mai und 9. Juni 1944 und dem Verschmelzungs⸗ vertrag vom 24./27. April 1944 mit der Genossenschaft verschmolzen. Amtsgericht Parchim.

Plauen, Vogtl. [5882] Bekanntmachung. Amtsgericht Plauen (Vogtl.), den 2. August 1944.

Gn.⸗R. 44 Spar⸗ und Darlehnskasse Theuma eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht. Durch Be⸗ schluß der Generalversammlung vom

1. April 1943 ist die Genossenschaft in

eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt worden. Die Firma ist geͤndert in „Spar⸗ und Darlehnskasse Theuma eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht“. Die Gläubiger der Genossen⸗ schaft werden auf § 22 Abs. 2 in Vorb. m. § 143 Abs. 2 Gen.⸗Ges. hingewiesen.

Schlawe, Pom. [594⁴9]

Gn.⸗R. 2. Im Genossenschafts⸗ register ist bei dem unter Nr. 2 ein⸗ getragenen Schlawe⸗Rummelsburger landwirtschaftlichen Ein⸗ u. Verkaufs⸗ verein e. G. m. b. H. in Schlawe am 19. Juli 1944 folgendes eingetragen: Die Firma ist durch Beschluß vom 1. Juli 1944 geändert in Raiffeisen⸗ Ein⸗ und Verkaufsverein Schlawe⸗ Rummelsburg, e. G. m. b. H. Schlawe, den 19. Juli 1944. Das Amtsgericht.

Soldin. Genossenschaftsregister Amtsgericht Soldin, den 12 Mai 1944. Nr. 25 a Nietzelfelder Spar⸗ und

Darlehnskasse e. G. m. u. H. in Mietzel⸗

felde ist in Raiffeisenkasse Mietzelfelde eingetragene Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht geändert.

Stargard, Pom. [5884] Gn.⸗R. 156 Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse, e. G. m. b. H. in Lan⸗ genhagen. Durch Beschluß der Gene⸗ ralversammlung vom 24. 7. 1944 ist die Firma geändert in Raiffeisenkasse Langenhagen e. G. m. b. H.

Stargard i. Pom., den 31. Juli 1944. Amtsgericht. sStargurd, Pom. [5885]

Gn.⸗R. 123 Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Klempin, e. G. m. b. H. in Klempin. Durch Beschluß der Ge⸗ neralversammlung vom 6. 5. 1944 ist die Firma geändert in Raiffeisenkasse Klempin, e. G. m. b. H.

Stargard i. Pom., den 31. Juli 1944.

Amtsgericht.

6 8 1“

[5950]

Waltershausen. [5886]

In unser Genossenschaftsregister ist heuke bei Nr. 21 Langenhainer Spar⸗ und Darlehnskassen⸗Verein eingetra⸗ gene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht mit dem Sitz in Langenhain bei Waltershausen eingetragen worden:

Die Genossenschaft hat in der Gene⸗ ralversammlung vom 4. Dezember 1943 ihren Namen geändert in Raiffeisen⸗ kasse eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht, Langenhain 1 der Satzung).

Waltershausen, Th., 2. August 1944.

Das Amtsgericht.

Wolgast. [5836] In unser Genossenschaftsregister Nr. 14 ist heute eingetragen worden, daß die Firma der Molkereigenossenschaft Wuster⸗ husen geändert ist in „Raiffeisen⸗ „Molkerei Wusterhusen e. G. m. b. H.“. Wolgast, den 19. Juli 1944. Das Amtsgericht.

5. Musterregifter Dortmund. [5960]

In das Musterregister ist unter Nr. 363 bei dem auf den Namen der Firma „Paul Köchling“, Dortmund, Eisenmark 7, eingetragenen Muster „Aus Ledertuch oder dessen Ersatzstoffen hergestellte Spieltiere wahlweiser Größe und in wahllos bunten Farben“, Ge⸗ schäftsnummer P. K. 13 und P. K. 14, am 21. Juli 1944 folgendes eingetragen worden: Die Verlängerung der S uß⸗ frist auf weitere 7 Jahre ist am 8. Juli 1944, 9,40 Uhr, angemeldet.

Amtsgericht Dortmund.

Kiel. [5887]

Eingetragen in das Musterregister am 28. Juli 1944 bei Nr. 252: Die Firma Holdorf & Richter Gabelfisch K. G., Kiel, hat für die unter Nr. 252 eingetragenen, in einem Briefumschlag befindlichen 4 Muster für Flächenerzeug⸗ nisse Etiketteneinwickler und Packun⸗ gen für Fischkonserven die Ver⸗ längerung der Schutzfrist auf weiter neun Jahre angemeldet. .

Amtsgericht Kiel.

Nürnberg. [5961] Musterregister Amtsgericht Nürnberg, 3. August 1944.

M.⸗R. Nr. 7399. Fa. J. S. Staedt⸗ ler in Nürnberg: Die Schutzfrist 8 sichtlich der Muster Nr. 3890, 3891, 3892, 3893, 3894, 3895, 3898, 3899 und 3900 ist um weitere sieben Jahre ver⸗ längert. Am 5. Juli 1944.

M.⸗R. Nr. 7432. Hans Riedel, Han⸗ delsvertreter in Ottensoos 56, 1 Muster eines Riedel „Original“ Stapelstein zur Holzlagerung für natürliche Holz⸗ trocknung mit Hetazinsparung her⸗ gestellt in drei verschiedenen Größen, offen, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 6. Juli 1944, nachmittags 4 Uhr 10 Min. 1

M.⸗R. Nr. 6568. Fa. Tipp & Co. in Nürnberg: Die Schutzfrist wird um weitere fünf Jahre verlängert. Am 27. Juli 1944.

M.⸗R. Nr. 6572. Fa. Tipp & Co. in Nürnberg: Die Schutzfrist wird um weitere fünf Jahre verlängert. Am 27. Juli 1944.

Sonneberg, Thür. [5888] Amtsgericht Sonneberg, Thür. Musterregister.

Nr. 1040. Fabrikarbeiter Paul Zitz⸗ mann in Sonneberg, Universalbau⸗ kasten mit bunten Bausteinen aus Holz, Bakelit, Masse (Papier) oder sonstigem Werkstoff, Fabr.⸗Nr. 2, plastisches Er⸗ zeugnis, Schutzfrist 3 Jahre, angem.

1. 7. 1944, 10,30 Uhr.

Wüstegiersdorf. Bekanntmachung. In unser Musterregister ist unter Nr. 448 für den Hauptschirrmeister Anton Dyck in Wüstegiersdorf ein⸗ getragen: Ein Geschmackmuster für ein Ei⸗Tischgeschirr für plastische nge nisse, Geschäftsnummer 1855, Fchu lt 3 Jahre, angemeldet am 30. Juli 1944 9,30 Uhr. Amtsgericht Wüstegiersdorf, den 1. August 1944.

und Vergleichssachen

Berlin. 8 [6033]

Ueber den Nachlaß des am 18. 5. 1944 verstorbenen Invaliden Walter Zippert, in Berlin, Georgenkirchstr. 56

das Konkursverfahren eröffnet Meyer, Berlin⸗Spandau, Schönwalder Straße 13/14. Frist zur A der Konkursforderungen bis 12. 9 1944. Erste Gläubigerversammlung:

am 27. 9. 1944, 11 ¾ Uhr, im Gerichts⸗ gebäude, Berlin⸗Charlottenburg, Tege⸗

Offener Arrest mit 13. 9. 1944. Berlin, den 4. August 1944. Amtsgericht Berlin. Abt. 354.

lichen Teil, den redaktionellen zeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam. Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckeret Gmb H., Berlin

Preis dieser Nummer: 10 22

ö1“ 8

.“ schaftsministers KRüstungsaufgaben im Vierjahresplan Planungsamt ssowie des Vorsitzers des Statistischen Zentralausschusses ange⸗

1

wohnhaft gewesen, ist heute, 11 Uhr, den. 354. N. 6. 44. Verwalter: Willy)

Anmeldung 6. 9. 1944, 11 ¾¼ Uhr. Prüfungstermin

ler Weg 17 —20, Zimmer 280, II. Stock. Anzeigefrist bis

Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt-. Teil, den An-⸗

Reich

227

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Erscheint an jedem Wochentag abends.

Bezugspreis durch die Post monatlich 2,30 T¹ℳs zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 2ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW6G8, Wilhelmstr. 30/31. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 T⁰pf. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen 55 mm breiten Petit⸗ Zeile 1,10 ℛℳ, einer dreigespaltenen 92 mm breiten Petit⸗Zeile 1,85 Nℛ.ℳ. Anzeigen nimmt die Anzeigenstelle Berlin SW68, Wilhelmstr. 30/31, an. Alle Druckanfträge sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif ein⸗ zusenden, insbesondere ist darin auch anzugeber, welche Worte etwa durch Fetthruck (einmal unterstrichen) oder durch Sperrdruck (besonderer Vermerk am Nande) hervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückungstermin bei der Anzeigenstelle eingegangen sein.

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Berlin, Donnerstag, den 10. Auguft, abends

Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21

1944

Nr. 178 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 42 35

Inhalt des amtlichen Teiles: Deutsches Reich

Anordnung 5 zur Ergänzung und Durchführung der An⸗ ordnung XI/43 der Reichsstelle für Mineralöl (Erfassung

von Leergebinden). Vom 9. August 1944.

Anordnung Nr. VI/44 des Produktionsbeauftragten für Be⸗ kleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung

und Kriegsproduktion vom 1. August- 1944 über die Maß⸗ für Herren,

anfertigung von Oberbekleidung jeder Art Burschen und Knaben.

Berichtigung des Erlasses über Hausschlachtungen, Selbst⸗ versorger mit Fleisch und Fett (außer Butter), in Nr. 173.

4

Amtliches

Deutsches Reich

8 Anordnung 5 1 zur Ergänzung und Durchführung der Anordnung der Reichsstelle für Mineralöl (Erfassung von Leergebinden) Vom 9. August 1944

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) und gemäß § 2 der Anordnung XI/43 vom 21. Dezember 1942 (Deutscher Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 303 vom 28. Dezember 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ und des Generalbevollmächtigten für

Begriffsbestimmung Als Mineralölgebinde im Sinne dieser Anordnung gelten alle diejenigen Gebinde, die zur Aufbewahrung oder Beförde⸗ rung von Mineralölen aller Art (einschl. der Teeröle usw.) bestimmt oder dazu benutzt worden sind.

Meldepflicht

(1) Alle zur Zeit des Inkrafttretens dieser Anordnung leeren Mineralölgebinde sind, soweit sie nicht unter § 4 fallen, von ihren Eigentümern bis zum 25. August 1944 gemãß anliegendem Muster in doppelter Ausfertigung an die zuge⸗

lassenen Faßsammelstellen der Verteilungsstelle für gebrauchte

Fässer (im folgenden „Faßsammelstelle“ *) genannt) des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel zu melden. (2) Von der Meldepflicht sind befrei die Wehrmacht, die Faßsammelstellen, das Zentralbüro für Mineralöl GmbH., Berlin, die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Mineralölver⸗ teilung für die bereits an das Zentralbüro für Mineralol GmbH. gemeldeten Leergebinde,

die Arbeitsgemeinschaft Schmierstoffverteilung, Ham⸗

burg,

die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Schmierstoff⸗ verteilung für die bereits an diese gemeldeten Leer⸗ gebinde, die von der Verteilungsstelle der Fachuntergruppe Schmierstoffgroßhandel mit Händlerscheinen versehenen Schmierstoffhändler für die bereits an die Verteilungs⸗ stelle gemeldeten Leergebinde, 1 die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft „Deutsche Benzolerzeuger“, Bochum, Wittener Str. 45,

9. die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Verteilung der Steinkohlenteererzeugnisse, Bochum, Wittener Str. 45,

die Mitglieder der Fachgruppe Mineralöl, Berlin C 2,

Schicklerstr. 7, für diejenigen Gebinde, die zum Vertriebe von 8 1. technischen Benzolen, 2. technischen Benzinen, 3. Petroleum— t werden. 8

ihnen

§ 3 Veräußerungspflicht

(1) Die der Mineralölgebinden sind verpflichtet, diese auf Verlangen an die Faßsammelstellen der Verteilungsstelle für gebrauchte Fässer des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel *) zu veräußern.

(2) Mineralölverteiler, für deren Gewerbebetrieb die ange⸗ forderten Leergebinde unentbehrlich sind, können bei dem für sie zuständigen Landeswirtschaftsamt die Befreiung von der Veräußerungspflicht beantragen. Das Landeswirtschaftsamt

entscheidet nach Anhörung der Faßsammelstelle endgültig.

b 84 Aussortierung schadhafter Mineralölgebinde Mineralölgebinde, die sich für die in § 1 genannten Zwecke nicht mehr eignen, sind unverzüglich auszusortierbn und spätestens einen Monat nach der Aussortierung den zuge⸗ lassenen Faßsammelstellen der Verteilungsstelle für gebrauchte Fösler des Reichsbeauftragten für Verpackungsmittel *) anzu⸗ ieten.

)

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114* Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieser Anord⸗ nung werden nach den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.

§ 6

Schlußbestimmungen 8 Diese Anordnung tritt mit dem, Tage ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten, von Eupen, Malmedy und Moresnet sowie mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilver⸗ waltung sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen und in Luxemburg sowie im Bezirk Bialystok. Berlin, den 9. August 1944. t Der Reichsbeauftragte für Mineralöl.

M. d. F. d. G. b.: Dr. Mojert.

8

*) Anschriften der Faßsammelstellen sind bei den schaftsämtern zu erfragen. ’.

Landeswirt⸗

Genehmigt gemäß Verordnung vom 13. Februar 193 Statistischer Zentralausschuß (Verfügung vom 7. August 1944)

Anlage zur Anordnung XI/43 der Reichsstelle für Mineralöl

Meldung über leere Mineralölgebinde

400 1 3001

Garagen⸗

200 1 1— 8 fäßchen

Drums

Gesamtbestand

7.

davon: Schmierölgebinde Schmierfettgebinde Sonstige Gebinde (Kraftstoffe, Petroleum, techn. Benzine, Benzole usw.)

Anordnung Nr. VI/44

des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren

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des Reichsministers für Rüstung und Kriegsprodnuktion vom 1. August 1944 über die Maßanfertigung von Oberbekleidung jeder Art für Herren, Burschen und Knaben

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in

der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in

Verbindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzen⸗ tration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. September 1943 (RGBl. 1 S. 529/531) wird mit Zu⸗

stimmung des Herrn Reichsministers für Rüstung und Kriegs⸗

produktion angeordnet:

§ 1 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich dieser Anordnung umfaßt alle Maß⸗

schneider oder Unternehmer des Maßschneiderhandwerks, die

laufend Oberbekleidung jeder Art für Herren, Burschen und Knaben anfertigen. 8

v 8 8 1

Verbot der Neufertigung v 8

(1) Maßschneider, die nicht in der Handwerksrolle einge⸗ tragen sind, dürfen keine Neuanfertigung mehr ausführen.

(2) Die Neufertigung von Burschen⸗ und Knaben⸗ bekleidung nach Maß ist verboten. Ausgenommen hiervon

2

F 1

Meldepflicht unterliegenden Eigentümer von“

in Kraft und gilt vorerst bis 3

sind Anfertigungen für Burschen und Knaben mit Ver⸗ wachsungen und Mißbildungen des Körpers oder einzelner Gliedmaßen (Verbildungen des Hüftgelenks, stark sichtbare Rückgratverkrümmungen, Verdrehung oder Verkürzungen von Gliedmaßen). Beschränkung der Neufertigung

Für Herren darf Oberbekleidung nach Maß nur bei Vor⸗ liegen folgender Voraussetzungen hergestellt werden:

(1) Für Kriegsversehrte, Körperbehinderte und Unfallver⸗ letzte mit Veränderungen der Figur, die das Tragen eines in Serienfertigung hergestellten Anzuges unmöglich machen. Als solche gelten: 1A“

a) alle Prothesenträger, 4 b) alle Kriegsversehrten der Versehrtenstufe 2, 3 und 4, c) alle Personen mit Verwachsungen und Mißbildungen des Körpers oder einzelner Gliedmaßen’ (Verbildung des Hüftgelenks, stark sichtbare Rückgratverkrümmun⸗ gen, Verdrehung oder Verkürzungen von Gliedmaßen), d) Personen mit starker Kropfbildung, die eine besondere Kragenfertigung notwendig macht, e) alle Personen, die einen größeren als gemessenen Brust⸗ oder Bauchumfang haben, k) alle erwachsenen Personen mit einer Körperlänge unter 158 cm, alle Personen mit einer Körperlänge über 186 ecm, gemessen jeweils vom Scheitel bis zur

Sophle.

(2) Für Verbraucher, die eigenen Stoff mitbringen. Für Beschaffung der dazu benötigten Futter⸗ und Einlagestoffe gelten die allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften.

(3) Bei Vorliegen von Umarbeitungs⸗, Wende⸗ und In⸗ standsetzungsarbeiten (auf die vom Reichsinnungsverband August 1943 wixd

115 cm

erlassene Reparaturanweisung vom 16. hingewiesen)9. E“ Verarbeitungsvorschriften

Bei Neufertigung von Oberbekleidung für Herren muß der Stoffverbrauch sowohl für Anzüge als auch für Mäntel auf das Sparsamste eingerichtet werden. Die Masse der nach⸗ folgend genannten Durchschnittsgröße entsprechen der Körper⸗ größe von 1,70 m.

1. Anzüge: An Anzügen werden zur Fertigung zugelassen:

a) der einreihige; zweiteilige und dreiteilige Anzug,

b) der zweireihige Anzug (darf nur zweiteilig, d. h. ohne Weste gearbeitet werden),

c) der Sportanzug (wahlweise entweder Sakko oder Sport⸗ hose oder Sakko und lange Hose). Sportanzüge dürfen nur einreihig mit Sliponkragen und höchstens zwei Seitentaschen gearbeitet werden.

Die Sakkolänge darf bei der Durchschnittsgröße 72 cm nicht überschreiten.

Die äußere Brusttasche und die zweite innere Tasche dürfen nicht mehr gearbeitet werden. 3

Die Hose erhält nur eine Gesäßtasche. Die Hosenfußweite darf in der Durchschnittsgröße 52 em nicht überschreiten. Hosenumschläge sind mit einem 4 em breiten blinden Umschlag zu arbeiten.

2. Mäntel: An Mänteln werden zur Fertigung zugelassen:

a) der Wintermantel oder Stutzer,

b) der Sommermantel.

Zu a) Wintermäntek dürfen nur einreihig und mit einge⸗ schnittenen äußeren Seitentaschen (aufgesetzte Seitentaschen sind unzulässig), einer Geldtasche und einer Innenbrusttasche gearbeitet werden. Aeußere Brusttaschen, Rundgurt und Koller sind verboten. Ein Reservekragen ist zugelassen, soweit hierdurch kein Stoffmehrverbrauch entsteht. Höchstlänge bei der Durchschnittsgröße 118 cm. Stutzer dürfen zweireihig mit zwei Mufftaschen, ohne Seitentaschen, ohne äußere Bruft⸗ tasche mit nur einer inneren Brusttasche mit einteiligem Rückengurt ohne Knopf und nur einmal gesteppt hergestellt werden. .

Zu b) Sommermäntel dürfen nur einreihig gearbeitet werden. Höchstlänge bei Durchschnittsgröße 116 cm. Zulässig sind nur eingeschnittene Seitentaschen, eine Innenbrusttasche, ein Reservekragen, soweit hierdurch kein Stoffmehrverbrauch entsteht. 88 . Strafvorschriften

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach §§ 10, 12— 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungs⸗ strafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichs⸗ beauftragten für, Kleidung und verwandte Gebiete wahr⸗ genommen. 8

Der Reichsinnungsverband des Bekleidungshandwerks überwacht durch seine Obermeister oder besondere Beauftragte die Durchführung vorstehender Anordnung. 8

1 § 6 Schlußvorschriften

Diese Anordnung tritt am 7. Tage nach ihrer Verkündung Dezember 1944. Sie gilt

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