Reichs⸗ und Staatsanzeiger Nr. 182 vom 15. August 1944. S. 2
durch Gewährung des Sonderzuschlags erhöhten Anfangs⸗ preisen des neuen Wirtschaftsjahres für Roggen und Brau⸗ gerste aus. Auch die Preise für Kartoffelflocken und Trocken⸗ schnitzel sowie für Rindvieh haben sich jahreszeitlich erhöht, während die Preise für Weizen, Futtergerste, ausländischen und Futterhülsenfrüchte niedriger als im Vormonat iegen. —
In der Inderziffer für industrielle Rohstoffe und Halb⸗ waren kommt vor allem die jahreszeitliche Staffelung der Stickstoffpreise zum Ausdruck.
Der leichte Rückgang der Inderziffer für industrielle Fertig⸗ waren ist hauptsächlich durch vereinzelt gemeldete Preis⸗ abschwächungen für Textilerzeugnisse verursacht
Berlin, den 10. August 1944. 11“ Statistisches Reichsamt.
Anordnung über die Belohnung besonders tüchtiger Lehrlinge und Anlern⸗ “ linge in der privaten Wirtschaft G
Vom 5. August 1944
MNach der Anordnung zur Vereinheitlichung der Erziehungs⸗ beihilfen und sonstigen Leistungen an Lehrlinge und Anlern⸗ linge in der privaten Wirtschaft vom 25. Februar 1943 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 50 vom 2. März 1943, Reichsarbeitsbl. 1943 S. I 164) dürfen neben der Erziehungsbeihilfe und der Mehrarbeits⸗ vergütung Vergütungen anderer Art nur gezahlt werden, so⸗ weit dies in einer Tarifordnung oder Anordnung ausdrücklich bestimmt oder von dem Reichstreuhänder oder Sondertreu⸗ händer der Arbeit besonders genehmigt ist. Um den Unter⸗ nehmern die Möglichkeit zu geben, besonders tüchtige Lehrlinge und Anlernlinge, deren Betragen und weltanschauliches Ver⸗ halten nicht zu beanstanden ist, ohne Genehmigung des Reichs⸗ treuhänders (Sondertreuhänders) der Arbeit durch bare Leistungen zu belohnen, ordne ich auf Grund des § 2 der Verordnung zur Durchführung der Verordnung über die Lohngestaltung vom 23. April 1941 (RGBl. I S. 222) in Ver⸗ bindung mit der Verordnung über die Rechtsetzung durch den Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz vom 25 Mai 1942 (RGBl. I S. 347) an:
1 § 5 Ziffer 2 meiner Anordnung vo erhält folgenden neuen Absatz 3:
2
„Der Unternehmer darf ohne Genehmigung des Reichs⸗ treuhänders (Sondertreuhänders) der Arbeit besonders tüchtige Lehrlinge und Anlernlinge, deren Betragen und weltanschau⸗ liches Verhakten nicht zu beanstanden ist, auch durch bare Leistungen belohnen. Die Gesamtsumme dieser Belohnungen darf im Jahr 10 v. H. der für den gleichen Zeitraum ins⸗ gesamt im Betrieb gezahlten Erziehungsbeihilfen nicht über⸗ schreiten. Im Rahmen dieser Höchstgrenze bleibt die Be⸗ messung der Belohnung im einzelnen dem pflichtgemäßen Ermessen des Unternehmers überlassen“"5"“.
Die Anordnung tritt am 8 September 1944 in Kraft. 1 Berlin, den 5. August 1944. Der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz.
J. V.: Dr. Kimmich.
Berichtigung zur Anordnung XI/43 — 5 — über die Erfassung von Leergebinden in Nr. 178.
„Der Text für die Ueberschrift der Anlage zur Durch⸗ führungsanordnung XI/43 — 5 — (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Statsanzeiger Nr. 178 vom 10. August 1944) wird berichtigt. Er muß heißen: Anlage zur Anordnung 5 zur Ergänzung und Durch⸗ führung der Anordnung XI/43 der Reichsstelle für Mineralöl.
MNichtamtliches
Postwesen
Telegrammzustellung durch Fernsprecher Telegramme an Empfänger, die gleichzeitig Fernsprechteilnehmer sind, können erheblich beschleunigt werden, wenn der Absender in der Anschrift die Feralprecmncmemer des Empfängers angibt. Solche Telegramme werden dem Empfänger fernmündlich über⸗ mittelt, während die übliche schriftliche Ausfertigung durch den Briefträger bestellt wird. Von dieser Einrichtung sollte in viel größrem Umfange Gebrauch gemacht werden, denn das Telegramm wird dadurch nicht nur kürzer, sondern auch billiger, weil außer der Fernsprechnummer nur der Name des Empfängers und der Bestimmungsort erforderlich sind, also Straße, Wohnungs⸗ beg ehrhg usw. wegfallen können. Eine Fernsprechanschrift hätte z. B. zu lauten: = 71 11 16 = Krüger Berlin =.
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Wirischaftsten
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Sozialgewerke gründen Gemeinschaftslehrwerkstätten Vor den Leitern der Lehrwerkstätten in der gewerblichen Wirt⸗ schaft sprach Reichsorganisationsleiter Dr. Ley über die Grund⸗ sätze der Berufserziehung der deutschen Jugend sowie deren Um⸗ stellung auf die besonderen Kriegserfordernisse. Die deutsche Ar⸗ beitsfront, fo führte Dr. Ley u. a. aus, widme sich in bevor⸗ zugtem Maße der Entwicklung der beruflichen Fähigkeiten der Jugend und sei überzeugt, damit entscheidend zur Lösung der so⸗ zialen Frage beizutragen. Die Berufserziehung sei das Kernstück unserer Sozialpolitik überhaupt und bilde deshalb einen Eckpfeiler des gesamten Wirkens der Deutschen Arbeitsfront. Dr. Ley stellte in längeren Darlegungen die Berufserziehung der Jugend in den großen Zusammenhang unseres wirtschaftlichen und sozialen Auf⸗ baues und gab den Ausbildungsleitern der besten deutschen Lehr⸗ werkstätten aus allen deutschen Gauen Einblicke in die Planung, die auf diesem Gebiet seitens der Deutschen Arbeitsfront für die Kriegszeit und auch für später aufgestellt sei. Der Ausbau der Lehrwerkstätten sei seitens der Deutschen Arbeitsfront gegen anderweitige liberalistische Tendenzen fortgesetzt worden und werde in Kürze in beträchtlichem Umfange durch Schaffung von Gemein⸗ schaftslehrwerkstätten der Sozialgewerke eine weitere Verwirk⸗ wirklichung finden. Dadurch werde auch der Nachwuchs des Hand⸗ werks die Garantie für eine hervorragende Berufsausbildung er⸗ halten. Das Herrentum eines Menschen wie eines Volkes liege
nicht im überheblichen Auftreten, sondern im Können und in den
Leistungen.
„Der Leiter des Amtes Berufserziehung und Begabtenförderung in der Deutschen Arbeitsfront, Hauptbannführer Wiese, berichtete dann über die fachlichen Ergebnisse des derzeitigen Reichslehr⸗ ganges der Ausbildungsleiter. Der Nachwuchs gehöre, so unter⸗ strich er, in Zukunft ausschließlich in solche Betriebe, die den Nach⸗ weis einer vorbildlichen Berufserziehung erbracht hätten. Die Feststelungen der Arbeitsgemeinschaften auf dem jetzt beendeten teichslehrgang der Ausbildungsleiter hätten erwiesen, daß die Kapazität der völlwertig tauglichen Lehrwerkstätten hierzu aus⸗ reiche. Wo die Berufsschulen aus kriegsbedingten Gründen gegen⸗ wärtig die theoretische Ausbildung nicht ausreichend durchführen können, werde in den Betrieben unmittelbar ein zusätzlicher Fach⸗ unterricht nötig fein.
Der Lehrgang gab den Ausbildungsleitern Gelegenheit zu einem eingehenden praktischen Erfahrungsaustausch, der sich so⸗ wohl auf die Berufserziehung der Lehrlinge als auf die Förde⸗ rung kriegswichtiger Arbeiter in den Lehrwerkstätten selbst aus⸗ wirken wird. 6 1“
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Wirtschaftliche Probleme des totalen Krieges Arbeitstagung der Gauwirtschaftskammer Düsseldorf
In einer Arbeitstagung der Gauwirtschaftskammer Düsseldorf richtete Gauleiter Florian an die Mitglieder des Beirats und der Ausschüsse der Kammer in eindringlichen Worten den Appell, alle wirtschaftlichen Kräfte des Gaues zu sammeln und ent⸗ schlossener denn je für die Anforderungen des totalen Krieges einzusetzen. Höchstmaß an Leistungen der Nation immer wieder gehindert hätten, seien zu einem großen Teil durch die Verhältnisse vor dem 20. Juli bedingt gewesen. Die Befreiung von diesen Sorgen im Innern bedeute die Gewißheit einer neuen, gewaltigen Kräfte⸗ entfaltung. Bei ihren Arbeiten, die diesem einzigen Ziele dienten, könne die Wirtschaft des Gaues seiner Unterstützung gewiß sein. Wie im Osten durch einmütiges Zusammengehen aller ÜUnver⸗ gleichliches geleistet worden jei, so werde auch/ der Gau Düsseldorf im Westen des Reiches, gestützt auf eine treue, fleißige Bevölke⸗ rung im fanatischen Willen zum Sieg in die entscheidende Phase des Krieges eintreten unter der Parole: Alle Arbeit für Rüstung und Front.
Präsident Hoevermann behandelte einige vordringliche Fragen der Leistungssteigerung in der Wirtschaft. Der Leiter der Reicagruppe Industrie, Generaldirektor Zangen, betonte, daß jeder die Forderung rücksichtsloser Einsparung von Arbeitskräften zunächst einmal in seinem eigene reich ernsthaft verwirklichen
2
Die Hemmungen, die in der Verzangenheit das
Generaldirektor Dr.⸗Ing. Schaurte wies daruf hin, daß das Denken und Handeln der Betriebsführer nur noch auf das Ziel der Produktionssteigerung, unabhängig von b8 Rücksichten, gerichtet sein muß. Die einzigartige Leistung der Reichsbahn, die gegenüber der Vorkriegszeit sowohl im Personen⸗ als auch im Güterverkehr gewaltig gestiegen sei, bildete den Gegen⸗
stand ausführlicher Darlegungen des Präsidenten der Reichsbahn⸗ direktion Wuppertal, Roebe, der auf die Notwendigkeit der aus⸗
reichenden und rechtzeitigen Wagengestellung einging. Generckldirektor Dr. Wits, Wuppertal, sprach über die Ar⸗
beiten des Planungsamtes des Generalbevollmächtigten für Rü⸗
stungsaufgaben
die der Steigerung der gelten. “ 8
Rüstungsproduktion
Kampf gegen Arbeitserschwernisse im Dienst der Leistungssteigerung
Immer wieder kann mit Genugtuung festgestellt werden, daß die Zahl der Unfälle und erigtrangheiten trotz des Krieges und der starken Belastung der Schaffenden keine wesentliche Er⸗ höhyng erfahren hat, in zahlreichen Betrieben sogar gesunken ist. Aber nicht nur von Gefahren, sondern auch von Arbeitserschwer⸗ nissen ist die Erhaltung der Arbeitskraft bedroht. Neben dem Kampf gegen die Unfallgefahren ist daher auch ein Kampf gegen die Arbeitserschwernisse notwendig, die vielfach als Kleinigkeiten mißachtet oder übersehen werden. Arbeitserschwernisse finden sich in jedem Betrieb. Sie haben ihre Ursache zum Teil in schlechter Organisation des Arbeitsablaufes, in mangelhafter Ge⸗ staltung des Arbeitsplatzes, im schlechten innerbetrieblichen Ar⸗ beitseinsatz usw. Die Beseitigung der Arbeitserschwernisse ist vielfach mit einfachen Mitteln ohne besondere Mühe und Kosten durchzuführen. Wie der Leiter der Hauptabteilung Arbeitsschutz im Amt Soziale Selbstverantwortung der DAF. im Reichsarbeits⸗ blatt mitteilt, hat die Deutsche Arbeitsfront eine Aktion ent⸗
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All-Eisen (schrob) braucht mäan zu Stahl
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wickelt, die die Aufdeckung von Leistungshemmnissen aller Art zune Ziele hat und zunächst ber shshet in 46 Betrieben mit rd. 20 000 deutschen Gefolgschaftsmitgliedern durchgeführt wurde. Der Erfolg war äußerst günstig. Von den 20 000 Gefolgschafts⸗ mitgliedern wurden über 22 000 Meldungen abgegeben. Davon konnten 89 % sofort oder in kurzer Frist erledigt werden. Die rößte Zahl der Mängel betraf Arbeitserschwernisse, die zu den 78 Kleinigkeiten gehören. Den 46 Versuchsbetrieben sind inzwischen viele Hunderte in allen Gauen des Reiches mit gleichem Ergebnis gefolgt. Diese Ergebnisse unterscheiden sich wesentlich von denen der Unfallursachenstatistik. Während bei den Unfällen der Transport als erste Gefahrenquelle erschint, dann der Sturz, das Handwerkszeug, feuergefährliche Stoffe usw. steht bei den Leistungshemmungen an erster Stelle die schlechte oder fehlende Belüftung und dadurch hervorgerufene Staubplage, dann folgen der schlechte Bauzustand von Treppen und Fußböden, Raummängel, unzweckmäßige Beleuchtung, fehlende Hilfsmittel zur Arbeitserleichterung. Die Auswexrtung der Aktion ist von größter Bedeutung für die planmäßige Verhütungsarbeit, weshalb diese Aktion in Zukunft noch mehr in den Dienst d its schutzes gestellt werden soll. 2 8
Neue Methoden der Materialprüfung durch Ultraschallwellen
Das Bedürfnis nach fehlerfreien Werkstoffen ist im Kriege be⸗ sonders groß, denn nur einwandfreie Werkstoffe gewährleisten betriebssichere Waffen für die Front und zuverlässiges Arbeits⸗ gerät für die Heimat. Die Industrie ist daher schon seit langem bestrebt, etwaige Materialfehler vor der Verarbeitung des Aus⸗ gangsstoffes aufzudecken und damit Ausschuß bei der Fertigung nach Möglichkeit zu vermeiden. Die bisher angewandten Methoden der Materialprüfung durch Röntgenstrahlen und die magnetischen Verfahren sind in jüngster Zeit mehr und mehr durch das sehr zuverlässig arbeitende Ultraschallverfahren in den Hintergrund gedrängt worden. Die modernen Ultraschallver⸗ fahren wurden von sachkundsger Seite in einem Vortrag vor der Technisch⸗Literarischen Gesellschaft behandelt. Unter Ultraschall versteht man mechanische Wellen ähnlich den Schallwellen, deren Schwingungszahl jedoch über der Hörgrenze des menschlichen Ohres liegt. Die Ultraschallwellen pflanzen sich in metallischen Körpern sehr gut fort, kommen jedoch über Sprünge und Risse nicht hinweg, seien sie auch noch so haarfein. Die meisten Prüf⸗ verfahren arbeiten daher so, daß ein Schallstrahl — ähnlich scharf, gebündelt wie ein Lichtstrahl — durch den Werkstoff, vor allem Blech, hindurchgeschickt wird. Dopplungen und andere Materialfehler rufen einen Schallschatten hervor. Die Schallstrahlen werden mit Quarzen erzeugt, und auch ihre Feststellun 8 der Austritt⸗ seite erfolgt mit Hilfe von Quarzen. Elektrische Zusatzgeräte be⸗ wirken z. B., das eine Lampe aufleuchtet, wenn eine Fehlerquelle im Schallstrahl liegt. Bei einem anderen Verfahren wird die Fehlerstelle mittels der Schallwellen abgebildet, so daß sie auf einem Schirm sichtbar wird. Als besonders zeitsparend und zweck⸗
mäßig hat sich ein weiteres Verfahren erwiesen, bei dem eine
Abbildung der gesamten Blechoberfläche hergestellt wird. Hier erscheinen die Fehlerstellen hell auf dunklem Grunde oder um⸗ gekehrt. Das Blech wird dabei rasterförmig abgetastet, und die
Rasterlinien werden von einem Relais geschrieben, das vom durch⸗
gelassenen bzw. vom nicht durchgelassenen Schallstrahl gesteuert wird. Das ganze Verfahren wurde automatisiert und vollzieht sich in einem Prüftrog in einer Flüssigkeit. Durch technische Ver⸗ besserungen konnte die Prüfdauer so stark verkürzt werden, daß nur 10 bis 15 Minuten reine “ für ein 4 ¼ 6 m großes Blech erforderlich ist. Die Produktion eines größeren Stahl⸗ 88. n kann mit einem einzigen Prüfgerät laufend untersucht werden. —
Wirtschaft des Auslandes
Wieder Zuckerfreihandel in Spanien
Madrid, 14. August. Angesichts der besseren Versorgungslage haben die spanischen Behörden selbsterzeugten Zucker wieder zum freien Handel zugelassen. Ausgenommen hiervon sind 6000 t der nationalspanischen⸗Produktion für die Büchsenmilchindustrie und der aus dem Auslande eingeführte Zucker. ¹
Finnischer Außenhandel zeigt verringerten Einfuhrüberschuß
Helsinki, 14. August. Die Landeszollverwaltung meldet die finnische Außenhandelsbilanz vom Monat Juli dieses Jahres. Danach betrug die, Einfuhr im Berichtsmonat den Wert von 903,0 Mill. Fmk gegenüber einer Ausfuhr von 809,3 Mill. Fmk. Im Vormonat wies die Statistik für die entsprechenden Werte 835,8 Mill. Fmk für die Einfuhr und 684,8 Mill. /Fmk für die Ausfuhr auf. Die Gesamtziffer für das laufende Jahr bis Ende Juli verzeichnet für die Einfuhr eine Höhe von 6362,7 Mill. Fmk gegenüber einer Ausfuhr von 5375,4 Mill. Fmk. Der diesjährige Stand der Außenhandelsbilanz weist gegenüber dem Vorjahre eine beachtliche positive Entwicklung auf, während im Vorjahre in der gleichen Zeit der Einfuhrüberschuß noch 3146,1 Mill. Fmk betrug, ist in diesem Jahre mit einem Ueberschuß von 987,3 Mill. Fmk die Einfuhrhöhe wesentlich verringert.
Schweizerische Handelsbilanz im ersten Halbjahr 1944 mit 41,6 Mill. ffrs passiv
Zürich, 12. August. Infolge der wachsenden, Transport⸗ schwierigkeiten und der Blockade⸗Bestimmungen hat der schweize⸗ rische Außenhandel im ersten Halbjahr 1944 eine beträchtliche Ein⸗ buße erfahren. Im Vergleich zum ersten Halbjahr 1943 ging die Gefamteinfuhr um 230,6 auf 752,6 Mill. ffrs zurück. Mengen⸗ mäßig ist der Import gegenüber dem letzten Vorkriegsjahr um die Hälfte gesunken. Die Ausfuhr verzeichnet, verglichen mit der entsprechenden Zeit des Vorjahres, eine Wertverminderung um 79,2 auf 711 Mill. ffrs und bewegt sich damit erstmals seit 1940
wieder in ansteigender Richtung. Die Menge der ausgeführten
Waren hält sich infolge eines Mehrversandes relativ billiger Massengüter geringfügig über dem ⸗Stand des Jahres 1942. Da die Einfuhr wertmäßig stärker zurückgegangen ist als die Aus⸗ fuhr, so schließt die schweizerische Handelsbilanz für die ersten sechs Monate des Jahres 1944 mit einem Passivsaldo von 41,6 Mill. ffrs ab. “
Der Gesamtindex der Einfuhr für die ersten sechs Monate des laufenden Jahres beträgt 40,2, d. h. es gelangten im Halbjahres⸗ durchschnitt nurmehr zwei Fünftel soviel Waren zur Einfuhr wie 1938. Der Einfuhrindex steht damit um rund 7 % unter der letztjährigen Vergleichsziffer. Der mittlere Ausfuhrindex für den gleichen Zeitraum stellt sich dagegen auf 51,4. Demnach sind in den ersten sechs Monaten 1944 nur noch wenig mehr als die Hälfte der vor dem Krieg zum Versand gelangten Waren expor⸗ tiert worden. Verglichen mit der vorjährigen Zeitperiode ent⸗ spricht dies einem indexmäßigen Rückgang um 17,5 .
8 Herabsetzung der Bankzinsen in Italien
Nord⸗Italien, 14. August. Wie amtlich mitgeteilt wird, ist mit Wirkung vom 15. August ab eine allgemeine Herabsetzung der Bankzinsen angeordnet worden. Die Zinsen der Banca d’Ftalia betrugen ebenso wie der Bankdiskont seit dem 18. Mai 1936 4 ½¼½ %, während die privaten Kreditinstitute einschließlich der öffentlich⸗rechtlichen Banken durchschnittlich 71½ % für Darlehen verlangten.
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Japans Staatsanleihen “
Tokio, 12. August. Der japanische Finanzminister gab den Gesamtbetrag bekannt, ene. Staatsanleihen ausmachen, er erreichte 83,26 Mrd. Yen. Seit Ende März seien neu gusgegeben worden: 5,95 Mrd. Yen und hier⸗ von seien 0,25 Mrd. Yen getjlgt. Die gesamte Staatsbonds⸗Aus⸗ gabe betrug Ende Dezember 1943 69,85 Mrd. Yen und Ende Juni 1943 59,51 Mrd. Yen. 0
—
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
London, 14. August. (D. N. B.) New Yort 4,02 ½ — 4,03 ½, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43 — 4,47, Schweiz 17,30 — 17,40, Stockholm 16,85 — 16,95, Lissabon 99,80 — 100,20, Rio de Janeiro 83,56 ⁄10⁰ũ G.
Amsterdam, 14. August. (D. N. B.) [12.00 Uhr holl. Zeit. (Amtlich.] Berlin —,—, London —,—, New York —,—, Paris
Brüssel 30,11 — 30,17, Schweiz 43,63— 43,71, Helsinki —,—, Italien (Clearing) Kopenhagen —,—, Stockholm 44,81 — 44,90, Prag —,—.
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den die bis Ende Juni ausgegebenen⸗
Madrid —,—, Oslo —,—,
üffentlicher Anzeiger
2. Zwangsversteigerungen,
1. Untersuchungs⸗ und Strafsachen, V 38. Aufgebote,
5. Verlust⸗ und Fundsachen,
4. Oeffentliche Zustellungen, 6. Auslosung usw. von Wertpapieren,
7. Aktiengese 8. — auf Aktien, 9. Deutsche Kolonialgesellschaften,
11. Genossenschaften, 12. Offene Handels⸗ und Kommanditgesellschaften,
13. Unfall⸗ und Invalidenversicherungen, 14. Deutsche Reichsbank und Bankausweifse, 15. Verschiebene Bekanntmachungen.
1. Unterfuchungs⸗ und Straflachen
[6289] Bekanntmachung.
Dem Handelsvertreter Günter Wort⸗ mann in Breslau, Goethestr. 40, ist auf Grund des § 20 der VO. über Han⸗ delsbeschränkungen vom 13. 7. 1923 (RGBl. I S. 706) die Ausübung des Handels mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs, insbesondere die Aus⸗ übung des Handelsvertretergewerbes untersagt worden. Die Untersagung Lans haf das gesamte Reichsgebiet. Die
ntscheidung ist rechtskräftig. — Wia 755/19/44.
Breslau, den 4. August 1944.
1 Der Oberbürgermeister.
J. A.: Zimmermann, Städt. Verw. und Rechtsrat.
3. Aufgebote
[6035] Aufgebot.
5 F. 1/44. Der Landwirt Valentin Schwarz in Weizenort, Kreis Kalisch, vertreten durch die Kreissparkasse Kalisch, hat das Aufgebot des auf seinen Namen ausgestellten und angeb⸗ lich verlorengegangenen Sparkassen⸗ buchs Nr. 1772 der Kreissparkasse Kalisch beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 1. März 1945, 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Kalisch, den 4. August 1944.
Das Amtsgericht.
[6036] Aufgebot.
T 67/44 — 4 Auf Antrag des Josef Werschetz, Graz⸗Gösting, Josef⸗Pock⸗ Straße Nr. 62, wird das angeblich in Verlust geratene Sparkassenbuch der Steiermärkischen Sparkasse in Graz, EB 210 995, über Hℳ 1600,—, lautend auf Josef Werschetz, aufgeboten. Der Inhaber dieses Sparkassenbuches wird aufgefordert, es binnen sechs Monaten vom Tage der Kundmachung des Auf⸗ gebotes bei Gericht vorzuweisen. Auch andere Beteiligte haben ihre Einwen⸗ dungen gegen den Antrag zu erheben. Sonst würde dieses Sparkassenbuch nach Ablauf dieser Frist für kraftlos erklärt werden.
Landgericht Graz, Abt. 4, Nelkengasse 2, am 2. August 1944.
[6103] 1
F 66/1944. Das Amtsgericht Bremen hat am 3. August 1944 folgendes Auf⸗ gebot erlassen: Auf Antrag der Frau Lisbeth Wojcieckowski Wwe. geb⸗ Hoppe, wohnhaft in Bremen, Sielwall Nr. 3, wird der unbekannte Inhaber des auf den Namen der Antragstellerin aus⸗ gestellten und gegenwärtig ein Gut⸗ haben von Rℳ 6923,04 nachweisenden Einlegebuches Nr. 375 221 der Spar⸗ kasse in Bremen hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Mittwoch, den 14. Februar 1945, vorm. 9 ½ Uhr, an⸗ beraumten, im Gerichtshause hierselbst, Zimmer Nr. 84, stattfindenden Auf⸗ gebotstermine unter Anmeldung seiner Rechte das bezeichnete⸗Einlegebuch vor⸗ zulegen, widrigenfalls es für kraftlos erklärt werden wird. Die Aufgebots⸗ frist wird auf 6 Monate festgesetzt. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
[6104]
F 67/1944. Das Amtsgericht Bremen hat am 5. August 1944 folgendes Auf⸗ gebot erlassen: Auf Antrag des Bau⸗ inspektors a. D. Friedrich Högemann,
Bremen, Bonner Straße Nr. 3, wird
der unbekannte Inhaber des auf den Namen des Antragstellers ausgestellten und gegenwärtig ein Guthaben von ℛℳ 2588,31 nachweisenden Einlege⸗ buches Nr. 323 942 der Sparkasse in Bremen hiermit aufgefordert, in dem auf Mittwoch, den 14. Februar 1945, vorm. 9 ½ Uhr, anberaumten, im Ge⸗ richtshause hierselbst, Zimmer Nr. 84, stattfindenden Aufgebotsterminen unter Anmeldung seiner Rechte das bezeichnete Einlegebuch vorzulegen, widrigenfalls es für kraftlos erklärt werden wird. Die Aufgebotsfrist wird auf 6 Monate festgesetzt. Die Geschäftsstelle des Amtsgerichts.
* 6708]
2 F 5/44. Der Johann Mosbach aus Leverkusen⸗Wiesdorf, Nordring 25, vertreten durch den Leiter der Spar⸗ kasse der Stadt Leverkusen in Lever⸗ kusen⸗Wiesdorf, hat das Aufgebot des Sparbuches der genannten Sparkasse — Nr. 40 213 — über einen Betrag von 5027,08 ℛ ℳ, hinterlegt bei der Haupt⸗ stelle in Leverkusen⸗Wiesdorf, bean⸗ tragt. Der Inhaber der, Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. Dezember 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Gerichtsstraße 9, Zimmer 26, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin seine Rechte anzumelden und die Urkunde vS legen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird.
Opladen, den 22. Juli 1944.
ö“
[6102] 8
Das Anttsgericht Aichach erläßt durch Amtsgerichtsrat Dr. Kaeferlein folgen⸗ des Aufgebot: F 1/44. Der Bauer Peter Kopfmüller von Oberwittelsbach hat das Aufgebot des Hinterlegungsscheins Nr. 256, ausgestellt von der Stadtspar⸗ kasse Aichach am 8. April 1943, für das der Stadtsparkasse Aichach zur Auf⸗ bewahrung übergebene Sparkassenbuch Nr. 3864 der Stadtsparkasse Aichach be⸗ antragt. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 16. März 1945, 8,30 Uhr, im Sitzungssaal des Amts⸗ gerichts Aichach anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden; andernfalls wird durch Ausschlußurteil die Urkunde für kraftlos erklärt werden.
Aichach, den 5. August 1944.
Amtsgericht.
[6106] Das Amtsgericht Karlsbad, den 31. Juli 1944. — 3-VI 575/44. Edikt zur Einberufung der Verlassenschaftsgläubiger. Frau Emmy Pupp, geb. Hofmann, Private in Konstantinsbad Nr. 32, ist am 9. März 1944 gestorben. Alle, die an die Verlassenschaft eine Forderung zu stellen haben, werden aufgefordert, ihre Ansprüche bei diesem Gerichte bis zum 15. September 1944 schriftlich an⸗ zumelden und nachzuweisen. Sonst wird den nicht durch ein Pfandrecht gesicher⸗ ten Gläubigern an die Verlassenschaft, wenn sie durch Bezahlung der angemel⸗ deten Forderungen erschöpft würde, kein weiterer Anspruch bestehen.
[5968] Bekanntmachung.
Ueber die im Grundbuch von Schön⸗ hausertorbezirk Band 38 Blatt 1135 in Abteilung III unter Nr. 4 eingetragene Hypothek von 6000 60ℳ ist 88 Antrag des im Grundbuch eingetragenen Gläu⸗ bigers Großdeutsches Reich, vertreten⸗ durch den Oberfinanzpräsidenten Ber⸗ lin⸗Brandenburg, ein neuer Hypotheken⸗ brief erteilt. Mit der Erteilung des neuen Briefes ist der bisherige Brief kraftlos geworden.
Berlin, den 6. Juli 1944.
Amtsgericht Berlin. Abteilung 403.
Aufgebot. 1 Die Witwe Anna Ehlen⸗ berger geb. Ehlenberger, Stuhm, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Karl Blenkle, Stuhm, hat das Aufgebot des Hypo⸗ thekenbriefes Dirschau A Blatt 9. Abt. III Nr. 14 über 2283,65 Zl., auf⸗ gewertet auf 1141,83 HM, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 12. Dezember 1944, 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaum⸗ ten Aufgebotstermine seine Rechte an⸗ zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls wird die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen. Dirschau, den 24. Juli 1944. Das Amtsgericht.
[6207] Bekanntmachung.
Ueber die im Grundbuch von Oranienburger Torbezirk Band 52 Blatt 1545 in Abteilung III unter Nr. 21 eingetragene Hypothek von 20 000 G.ℳ/t.ℳ ist auf Antrag des im Grundbuch eingetragenen Gläu⸗ bigers, des Großdeutschen Reiches (Reichsfinanzverwaltung), auf Grund des Gesetzes vom 26. Mai 1933. (RGBl. I Seite 293) ein neuer Hypo⸗ thekenbrief erteilt. Mit der Erteilung des neuen Briefes ist der bisherige Brief kraftlos geworden. b Berlin, den 2. August 1944. Amtsgericht Berlin. Abteilung 406.
[6213] Ueber die im Grundbuch von Lucken⸗ walde Band 17 Blatt 722, Eigentümer Färbereibesitzer Carl, Lehmann in Luckenwalde, in Abteilung III Nr. 4 B über 2508,94 Gramm Feingold und Abteilung III Nr. 5B über 1075,26 Gramm Feingold eingetragenen Rest⸗ teilbeträge sind neue Hypothekenbriefe gebildet worden. Mit der Erteilung der neuen Briefe sind die bisherigen Teilhypothekenbriefe kraftlos geworden. Luckenwalde, den 27. Juli 1944. Das Amtsgericht. 2
[6208] Aufgebot.
Es ist beantragt, die verschollene Ehefrau Emilie Schreiber geb. Uder⸗ jan, geboven am 22. Oktober 1895 zu Marganufka, Kreis Shitomir, ohne letzten Wohnsitz im Inlande, Staats⸗ angehörige des ehemaligen russischen Zarenreiches, für tot zu erklären. Die bezeichnete Verschollene wird fordert, sich spätestens bis zum 1. No⸗ vember 1944, 11 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gericht in Berlin C 2, Neue Friedrichstr. 4, I. Stock, Zimmer 118, zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen kann. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aülseorverung bis zum oben bestimmten Zeitpunkt dem Gericht An⸗ zeige zu machen. — 456. II. 23. 44.
Berlin, den 9. Auguft 1944. AUAmtsgericht Berlin.
aufge⸗
[6154]
II 12/143 — G. Durch Beschluß vom 28. Juli 1944 ist der am 23. 10. 1912 in Langenau, Kreis Konin gebo⸗ rene Eduard Schreiber für tot ex⸗ klärt worden. Als Todestag ist der 10. Oktober 1939 — 24 Uhr — fest⸗ gestellt. —
Konin, am 28. Juli 1944.
Amtsgericht.
[6155] II 7/43 — G. Durch Beschluß vom 28. Juli 1944 ist der am 29. 12. 1911 in Obory, Kreis Kouin, geborene Heinrich Janke für tot erklärt wor⸗ den. Als Todestag ist der 10. Ok⸗ tober 1939 — 24 Uhr — festgestellt. Konin, den 28. Juli 1944. Amtsgericht.
4. hHefpentlche Zustelungen
[6217) Oeffentliche Zustellung.
4 R 61—44. Die Ehefrau Elisabeth Reese geb. Pollack zu Münster i. West⸗ falen, Hammerstraße 264, Klägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Reichling in Münster i. Westfalen, klagt gegen ihren Ehemann Bernhard Reese, zuletzt wohnhaft in Münster in Westfalen, Hammerstraße 264, jetzt un⸗ bekannten Aufenthalts, Beklagten, wegen Ehescheidung mit dem Antrage die vor dem Standesamt in Münster in Westfalen am 26. Mai 1924 (Heiratsregister Nr. 209/24) geschlossene Ehe zu scheiden und den Beklagten für den allein schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die 4. Zivilkammer des Landgerichts in, Münster in Westfalen auf den 2. November 1944, vormittags 8 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gericht zuge⸗ lassenen. Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Münster in Westfalen, 7. 8. 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts. 18,9 Ladung.
Käser, Max, Inhaber einer Eisen⸗ und b. andlung in Laufen/ Salzach, klagt gegen seine Ehefrau Käser, Dorothea, Kaufmannsehefrau, zuletzt in Windhuk / Südwestafrika, nun unbekannten Aufenthalts, nach § 55 und § 53 des Ehegesetzes mit dem Antrag, die Ehe der Streitsteile zu scheiden, die Schuld der Beklagten auszusprechen und die Kosten der Be⸗ klagten zu überbürden. Verhandlungs⸗ termin: Donnerstag, den 19. Oktober 1944, vorm. 9 Uhr, vor der 3. Zivil⸗ kammer des Landgerichts Traunstein, Sitzungssaal Nr. 38/I, wozu Kläger die Beklagte mit der Aufforderung ladet, einen bei diesem Gericht zu⸗ gelassenen Rechtsanwalt als Prozeß⸗ bevollmächtigten zu bestellen. “
Geschäftsstelle
des Landgerichts Traunstein.
[6305] Oeffentliche Zustellung. R 263/44. Die Ehefrau Emma Buch⸗ holz geb. Schwierz, Hof Satow über Seestadt Rostock, Prozeßbepollmächtig⸗ ter: Rechtsanwalt Dr. Helms in Rostock, klagt gegen den Ehemann, arbeiter Ernst Buchholz, z. Zt. un⸗ bekannten Aufenthalts, mit dem An⸗ trage auf Scheidung der Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die Zivilkammer des Land⸗ gerichts in Rostock auf Mittwoch, den 8. November 1944, 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei die⸗ sem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Rostock, den 14. August 1944.
Die Geschäftsstelle des Landgerichts.
7. Aktiengesellschaften
[6308] Versteigerung von Aktien der Wiener Cottage⸗Sanatorium
Aktien⸗G. in Liquidation. Beschluß des Amtsgerichtes
Wien, I., Riemer Gasse 7, Abt. 103,
vom 9. Juni 1944, 2 103/⁄ 576/44/6
findet am 6. September 1944, 11 Uhr
vormittags, durch den ehist gten Kurs⸗ makler im Büro der Maklerkammer der
Wiener Börse, Wien, I., Wipplinger
Straße 94, die öffentliche Versteigerung
von Stücken 375 Wiener Cottage⸗
Sanatorium Aktien à 8 100,— Nomi⸗
nale mit Dividende 1988 statt. Wien, 11. August 1944.
Ing. Ernst Zimmer⸗Lehmann, Kursmakler an der Wiener Börse, Wien, I., Wipplinger Straße 34.
U 23-2-37.
Laut
[6306]
Adlerwerke vorm. Heinrich Kleyer Aktiengesellschaft, Frankfurt a. M. Bekanntmachung, betreffend Ausgabe neuer Gewinn⸗ anteilscheinbogen.
Zu unseren Aktien über Rℳ 100,— Nr. 1—7640 und FR.ℳ 1000,— Nr. 1— 2645
Eisenbahngesellschaft
enthaltend die Gewinnanteilscheine Nr. 13 — 20 und den Erneuerungsschein, ausgegeben. Die neuen Gewinnanteil⸗ scheinbogen können gegen Einreichung der nummernmäßig geordneten und in einem Verzeichnis aufgeführten alten Erneuerungsscheine bei der Dresdner Bank in Frankfurt M., Berlin und⸗ Köln oder dem Bankhaus J. H. Stein, Köln, erhoben werden. Frankfurt (Main), den 9. August 1944. Der Vorstand.
[6307] Bielitzer Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft vormals Bielitz⸗Bialaer Elektricitäts⸗ und Eisenbahngesellschaft bzw. Straßen⸗ bahn⸗ und Autobus⸗Gesellschaft AG. in Bielitz, Oberschlesien.
1. Aufforderung zum Umtausch unserer Aktien.
Die Hauptversammlung vom 31. Mai 1944 hat die Reichsmarkeröffnungs⸗ bilanz zum l. Januar 1940 genehmigt und beschlossen, den Wert der bisheri⸗ gen, auf die Bielitz⸗Bialaer Elektrici⸗ täts⸗ und Eisenbahngesellschaft lauten⸗ den Aktien auf je Hℳ 20,— festzusetzen.
Nachdem dieser Beschluß der Haupt⸗ versammlung im Handelsregister ein⸗ getragen worden ist, laden wir unsere lktionäre hiermit ein, ihre noch auf die Bielitz⸗Bialaer Elektriecitäts⸗ und Eisenbahngesellschaft lautenden Aktien nebst Gewinnanteil⸗ und Erneuexungs⸗ scheinen, der Zahlenfolge nach gebrdnet, mit doppeltem Nummernverzeichnis bis spätestens 30. November 1944
bei der Gesellschaftskasse Bielitz, O. S.,
Auf der Bleiche 64, oder
der Deutschen Bank, Filiale Bielitz,
Bielitz, O. S., Schlageterstraße, zum Umtausch einzureichen. Für je fünf Aktien der Bielitz⸗Bialaer Elek⸗ tricitäts⸗ und Eisenbahngesellschaft wird eine neue Aktie über Hℳ 100,— der Bielitzer Verkehrsbetriebe Aktiengesell⸗ schaft bzw. für fünfzig Aktien eine neue Aktie über Rℳ 1000,— ausgehändigt. Soweit sich bei der dazu notwendigen Teilung des bisherigen Aktienbesitzes durch fünf überzählige Stücke ergeben, sind wir bereit, einen Ausgleich unter den Aktionären herbeizuführen.
Aktien, die nicht bis einschließlich 30. November 1944 zum Umtausch ein⸗ gereicht worden sind, sowie Aktien, welche die zum Ersatz durch neue Aktien nötige Anzahl nicht erreichen und der Gesellschaft nicht innerhalb der oben angegebenen Frist zur Verwertung für Rechnung der Beteiligten zur Ver⸗ fügung gestellt worden sind, werden entsprechend den gesetzlichen Bestim⸗ mungen für kraftlos erklärt werden. Die Genehmigung des Amtsgerichts Bielitz hierzu gemäß § 67 Akt.⸗Ges. liegt vor. Die auf die außer Kraft ge⸗ setzten Aktien entfallenden neuen Reichs⸗ markaktien werden für Rechnung der Beteiligten nach den gesetzlichen Vor⸗ schriften verkauft, der Erlös abzüglich der entstehenden Kosten den Beteiligten ausgezahlt bzw. für sie hinterlegt werden.
2. Angebot zur Umwandlung von Nutzungsaktien (Genußscheinen) in Stammaktien.
Die Hauptversammlung vom 31. Mai 1944 hat ferner beschlossen, den In⸗ habern von Nutzungsaktien der Bielitz⸗ Bialaer Elektricitäts⸗ und - Eisenbahn⸗ gesellschaft die Möglichkeitreinzuräumen, innerhalb des Geschäftsjahres 1944 durch Wiedereinzahlung des zu Reichs⸗ mark 12,50 je Aktie umbewerteten Aus⸗ losungsbetrages ihr Mitgliedschafts⸗ recht, das gemäß § 11 der Zweiten Ost⸗ Rechtspflege⸗Durchführungsverordnung vom 6. 11. 1941 — RGBl. I S. 695 — erloschen ist, wieder zu erwerben. Sie erhalten dann für fünf Nutzungsaktien der Bielitz⸗Bialaer Elektricitäts⸗ und eine Stammaktie der Bielitzer Verkehrsbetriebe Aktien⸗ gesellschaft im Nennbetrag von Reichs⸗ mark 100,—, die von dem Ersten des der Wiedereinzahlung folgenden Mo⸗
nats ab dividendenberechtigt ist.
Nachdem auch dieser Beschluß der Hauptversammlung in das Handels⸗ register eingetragen worden ist, laden wir unsere Nutzungsaktien⸗Inhaber, die von der Umwandlungsmöglichkeit Gebrauch machen wollen, ein, ihre Nutzungsaktien nebst Gewinnanteil⸗ und Erneuerungsscheinen, der Zahlenfolge nach geordnet, mit doppeltem Nummern⸗ verzeichnis bis spätestens 30. November 1944 ebenfalls bei den unter 1 bezeich⸗ meten Stellen einzureichen und gleich⸗ zeitig die Wiedereinzahlung des Be⸗ trages (Rℳ 12,50 je Nutzungsaktie) an uns vorzunehmen.
Auch hier sind wir bereit, bei der notwendigen Teilung des bisherigen
Nutzungsaktienbesitzers durch fünf be⸗
züglich der überzähligen Stücke einen Ausgleich unter den Nutzungsaktien⸗ Inhabern herbeizuführen
Sofern Aktionäre Nutzungsaktien be⸗ sitzen und von dem Angebot zur Um⸗ wandlung von Nutzungsaktien in Stammaktien. Gebrauch machen, wird bei der Ermittlung der sich ergebenden
werden neue Gewinnanteilscheinbogen,
Spitzen der Aktien⸗ und Nutzungs⸗ aktienbesitz zusammengerechnet. 8
Nutzungsaktieninhaber, die von der Möglichkeit zur Umwandlung ihrer Nutzungsaktien in Stammaktien keinen Gebrauch machen, werden hiermit auf⸗ gefordert, ihre Nutzungsaktien bis zum 30. November 1944 zur Berichtigung bei uns einzureichen.
Bielitz, im August 1944.
Bielitzer Verkehrsbetriebe Aktien-
gesellschaft. 16
Der Vorstand.
¶ememnee
15. Verschiedene
Bekanntmachungen.
Kautionsverein für das deutsche Tiefbaugewerbe V. a. G. in Berlin. (Bekanntmachung gemäß § 143 Abf. 2 des Aktiengesetzes.)
A. Gewinn⸗ und Verlustrechnung für das 22. Geschäftsjahr vom 1. Jan. bis zum 31. Dez. 194³
R4 8
Einnahmen. 1. Ueberträge aus dem Vorjahre: a) Prämienüberträge 12 732,05 b) Schaden⸗ rücklage 3 875,— Eintrittsgerlldl.. Prämieneinnahme.. Siteoe7„ Provision des Rückver⸗ “ Gewinn am Geschäft des Rückversicherers..
[61683].
Ausgaben. 1. Rückversicherungspräm.
2. Verwaltungskosten (sächliche) . 6 792,97 Steuern 33 291,05
Sonstige Ausgaben (Spenden u. a.) Prämienüberträge.. Schadenrücklage ... Einlage in die Rückstel⸗ lung gem. § 22 KWVO. Eöo64* Einlage in die gesetzliche Rücklage: 10,— 8
Eintrittsgeld V Ueberschuß 10 567,14 10 577,14 118 483 53
Bilanz für den Schluß des Geschäftsjahres 1943.
Aktiva. Guthaben bei der Preu⸗ ßischen Staatsbank. Kassenbestand.. Wertpapiere. „. Schuldscheindarlehen (Reichsautobahnen) .
5. Sonstige Aktiva: Rückstände der Mitglieder 298,05
16 607 05 10,—
67 029 13 13 496 78
9 621 84 11 718/73
—-———— —
118 483 53
48 112 72
Gewinn am Geschäft d. Rückvers.. 11 718,73 Zinsen „1 541,60
Gesamtbetrag
Passivag. — .. Gesetzliche Rücklage: Bestand am Schlusse d. Vorjahres 365 313,90 Zugang im Geschäfts⸗ jahr 10 577,14 2. Prämienüberträge .. 3. Schadenrücklage.. 4. Rückstellung gem. § 22 5. Sonstige Passiva: Prämienguthaben der Mitglieder 538,20 Guthaben d. Rückvers. 9 197,96 Anteil an den Verwal⸗ tungskosten der Ver⸗ einigten Haftpflicht⸗ versicher. 2 020,— Steuer.. 341,25
6. Kredit bei der Tiefbau⸗ berufsgenossenschaft an Stelle des gesetzlich vor⸗
eschriebenen Grün⸗ ungsfonds: R. ℳ 500 000 V Gesamtbetrag 416 958 73 Verlin⸗Wilmersdorf, den 13. 4. 44. Die Rechnungsprüfer: Dr.⸗Ing. Schoch. öhm. Der Vorstand: Dr. Schulz.
Dr. Werner⸗Ehrenfeucht. Kühn.
Nach dem abschließenden Ergebnis meiner pflichtgemäßen Prüfung auf Grund der Bücher und der Schriften der Ver⸗ sicherungsunternehmung sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärung und Nach⸗ weise entsprechen die Buchführung, der Rechnungsabschluß und der Jahresbericht soweit er den Rechnungsabschluß erläutert den gesetzlichen Vorschriften.
Berlin, den 30. Mai 1944.
E. Ohme, Wirtschaftsprüfer.
13 558 416 958/7
375 891
10 089 3 875
16 005,9