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Zentralhandelsregiste
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1. Handelsregister 2. Züterrechesrenizter.
3. Bereinsregister,
4. Genossenschaftsregister,
—
5. Musftexregister, 6. Urheberrechtseintragsrolle,
7. Konkurse und Vergleichssachen, 8. Verschiebenes.
1. Handelsregifter
8 die Angaben in ( wird eine Gewähr
r die Richtigkeit seitens der Registergerichte nicht übernommen.
Aachen. [6166] Handelsregister Amtsgericht Aachen, den 7. August 1944. Veränderung:
A 3956 „Franz Stollewerk“, Aachen Karlsgraben 15/17). Die Prokura des Ernst Haupt, Aachen, ist erloschen.
Adenau. [6167]
H.⸗R. A 31. In unser Handels⸗ register A ist heute unter Nr. 31 bei der Firma Matthias Rieder in Adenau, Hauptstraße 123, eingetragen worden: Der Grete Rieder in Adenau ist Pro⸗ kura erteilt.
Adenau, den 5. Auguft 1944.
Amtsgericht.
Ahrensburg.
Bekanntmachung. In das Handelsregister Abteilung A
ist bei der Firma Carl Keil, Ahrens⸗
burg (Nr. 31 des Registers) heute fol⸗ gendes eingetragen worden: Die Firma ist erloschen. Ahrensburg, den 2. August 1944. Das Amtsgericht. Berlin. 716168] Amtsgericht Berlin. Abt. 551. Berlin, den 8. August 1944. Veränderung: A 109 412 Dr. Hans Katinszky. Die Einzelprokura der Christine (Christel) Sterzel geb. Korreng ist er⸗ loschen.
Bonn. 1669 Handelsregister Amtsgericht 5 b Bonn. Veränderung:
Zu H.⸗R. A 3024 am 7. 8. 1944 bei
1 Firma Möbel Graff Johann Graff in Bonn: Die Prokura der Frau Jo⸗
hann Graff ist erloschen.
Cuxhaven. [6170] Handelsregister Amtsgericht Cuxhaven. Cuxhaven, den 2. Juli 1944.
G Veränderung:
H.⸗R. A 633 Firma Rudolf Mollen⸗ hauer, Cuxhaven.
Einzelvrokura ist erteilt an Sekre⸗ tärin Anna Brunswiek, Cuxhaven. Cuxhaven. [6171] Handelsregister Amtsgericht Cuxhaven.
Cuxhaven, den 3. August 1944. Veränderung:
H.⸗R. A 582 Firma Aug. Rauschen⸗ plat, Cuxhaven.
Einzelprokura ist erteilt an Ehefrau Martha Hommes geb. Schaefer, Ham⸗ burg⸗Fuhlsbüttel.
Dillenburg. [6127]
H.⸗R. A 397 Fr. Weyel, Dillenburg. Die Prokura des Richard Hain ist er⸗ loschen.
Dillenburg, den 7. August 1944.
Das Amtsgericht.
7
Eckernförde. [6128] Bekanntmachung. Handelsregister Amtsgericht Eckernförde, den 7. August 1944.
A 280 Heinrich Heldt in Eckernförde. Die Prokura des Kaufmannes Hans⸗ Georg Grote in Eckernförde ist erloschen.
Emden. [6172] Handelsregister Amtsgericht Emden. Veränderung am 31. Juli 1944:
H.⸗R. A 883 Firma Focko van Hülst in Emden.
Das Geschäft wird nach dem Tode des bisherigen Inhabers von dessen Erben als offene Handelsgesellschaft unter der bisherigen Firma fortgeführt.
Persönlich haftende Gesellschafter sind: 1. Frau Witwe Eugenie van Hülst
eborene Schmertmann, 2. Kaufmann arlheinz van Hülst, 3. Fräulein Eugenie van Hülst, sämtlich in Emden.
Die Gesellschaft hat am 13. Dezember 1942 begonnen. Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur der Kaufmann Carl⸗ heinz van Hülst berechtigt. Flensburg. [6173]
Amtsgericht Flensburg, Abt. III,
den 4. August 1944. 1 Veränderung:
A 3136 Petersen u. Wiese, Flensburg (Offene Handelsgesellschaft) (Rum⸗Im⸗ port und Weingroßhandlung, Große Straße 48). Die Firma ist geändert in „Arthur Wiese, Flensburg“. Der Ge⸗ sellschafter, Kaufmann Hermann Peter⸗ sen in Flensburg ist aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Der Kaufmann Arthur Wiese in Flensburg ist Alleininhaber der Firma. Die Prokura der Ehefrau Helene Petersen, geb. Grimm, in Flens⸗ burg ist erloschen. Die Prokuren der Witwe Magdalene Wiese, geb. Koch, und der Chefrau Emma Wiese, geb. Fries, beide in Flensburg, bleiben be⸗ stehen und sind in Einzelprokuren um⸗ gewandelt.
Freital. [6129] Handelsregister. Amtsgericht Freital, den 8. August 1944. Veränderuna:
H.⸗R. B 6 Sächsische Gußstahl⸗Werke Döhlen Aktiengesellschaft in Freital.
Die Prokura des Reinhard Dinklage ist erloschen. 8
Kalisch. [6174] Amtsgericht Kalisch, den 30. Juni 1944. Veränderung:
H.⸗R. A 4 (Ostrowo) Firma Zweig⸗ niederlassung der Firma Benno Ziehm in Danzig in Ostrowo.
Die Prokura des Karl Saur ist er⸗ loschen.
Korneuburg. [6175] Amtsgericht Korneuburg. Korneuburg, am 21. Juli L944
Aenderung:
H.⸗R. B 50 Fa. sterreichische Vie⸗ toriabaumschulen Gesellschaft m. b. H. in Liquidation, Retz.
Die bisherigen Vorstandsmitglieder Franz Lanenecker, Direktor und Oekono⸗ mierat in Schöllschitz, und Dr. Rudolf Peloschek, R.⸗A. in Retz, sind Abwickler.
Durch Beschluß der Hauptversamm⸗ lung vom 7. Juli 1944 ist die Gesell⸗ schaft aufgelöst und in Liquidation ge⸗ treten. Die Gesellschaft wird durch die beiden Abwickler gemeinsam vertreten. Der Firmawortlaut ist geändert.
Korneuburg. [6176] Amtsgericht Korneuburg. Korneuburg, am 3. August 1944. Neueintragung:
H.⸗R. B 80 Fa. Motoren⸗Reparatur⸗
werk Olfeld Gesellschaft m. b. H., Wien, Neusiedl a. d. Zaya, ist eine Zweig⸗ niederlassung errichtet. Fabriksmäͤßige Durchführung von Reparaturen an Kraftfahrzeugen und Motoren sowie deren Bestandteilen, ferner der Handel mit solchen Bestand⸗ teilen und sonstigem Zubehör.
Fritz Schönbichler, Direktor, Wien, ist Geschäftsführer. .
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Gesellschaftsvertrag ist am 30. De⸗ zember 1943 abgeschlossen.
Liegnitz. [6177] Handelsregister Amtsgericht Liegnitz, 8. August 1944. Prokura:
A 2125 Betou und Tiefbau, Georg Graf, Liegnitz. Dem Ingenieur Wolf⸗ gang Martin in Posen ist Prokura für die dortige Zweigniederlassung erteilt worden.
Ludwigslust. [6178]
In das Handelsregister für das Amtsgericht Grabow / Meckl. Abt. A ist heute unter Nr. 87 die Gesellschaft Uhlmann & Co., Kommanditgesellschaft, mit dem Sitz in Grabow i. Meckl., ein⸗ getragen worden. Persönlich haftende Gesellschafter sind Diplomingenieur Friedrich Uhlmann in Berlin⸗Lichter⸗ felde⸗Ost, Schillerstraße 29 d, und Frau Emmy Echterhoff in München, Hohen⸗ zollernstraße 74. Ein Kommanditist ist vorhanden. Dem Fabrikanten Erich Kirberg in Wuppertal⸗Elberfeld, Friesenstraße 1, ist Prokura erteilt. Die Gesellschaft hat am 1. Februar 1944 begonnen.
Ludwigslust /Meckl., 8. August 1944.
Amtsgericht.
Neuwied. [6180] Handelsregister Amtsgericht Neuwied, 5. August 1944. Veränderung.
H.⸗R. A 130 Gebrüder Runkel, Kom⸗ manditgesellschaft, Niederbieber⸗Segen⸗
dorf.
Hane Kommanditisten sind aus der Gesellschaft ausgeschieden. 8 Rüdesheim, Rhein. 16181]
Bekanntmachung.
Im hiesigen Handelsregister A Nr. 101 ist heute bei der Firma Bürgermeister Jakob Sahrholz Söhne (Inhaber Hermann Sahrholz) Wein⸗ kommission zu Rüdesheim a. Rhein folgendes eingetragen worden:
Der Kaufmann P. Emil Keutner von Rüdesheim a. Rhein ist in das Geschäft als persönlich haftender Ge⸗ sellschafter eingetreten. Die offene Handelsgesellschaft hat am 1. Mai 1944 begonnen. Die Firma ist in „J. Sahr⸗ holz Söhne“ geändert. Die Prokura des Josef Fahrholz ist erloschen.
Rüdesheim a. Rhein, 24. Juni 1944.
Das Amtsgericht. Witzenhausen. 196184]
H.⸗R. A 71 Alexander Weiß. Der Sitz der Firma ist von Arnstadt nach Eichenberg verlegt. Gesellschafter sind: a) Fabrikbesitzer Dr. Hugo Stössel in Braunlage, Jermerstein Nr. 7, b) Fabrikbesitzer Ernst von Thunen in Ellrich, Adolf⸗Hitler⸗Platz Nr. 2, c) Fräulein Ingeborg von Thunen in Ellrich, Adolf⸗Hitler⸗Platz Nr. 2. Offene Handelsgesellschaft. Die Gesell⸗ schaft hat am 1. April 1944 begonnen. Fräulein Ingeborg von Thunen ist in die Gesellschaft als persönlich haf⸗ tende Gesellschafterin eingetreten. Zur Vertretung der Gesellschaft ist nur Dr. Hugo Stössel und Ernst von Thunen jeder für sich allein bexechtigt. Der Uebergang der in dem Betriebe des bisherigen Geschäfts begründeten Forderungen und Verbindlichkeiten ist bei dem Erwerbe des Geschäftes durch Dr. Stössel und Ernst von Thunen ausgeschlossen.
Witzenhausen, den 8. August 1944
Das Amtsgericht.
4. Genossenschafts⸗ register Cottbus. [6139]
Unter Nr. 8 des Genoenschafts⸗ registers ist bei der Klein⸗Döbberner Spar⸗ und Darlehnskasse eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht in Klein⸗Döbbern, Kreis Cott⸗ bus eingetragen worden: Die Firma lautet jetzt „Raiffeisenkasse Klein⸗Döb⸗ bern, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht“.
Cottbus, den 7. August 1944.
Amtsgericht.
v
Dt. Krone. [6140]
Gn.⸗R. 7: Schrotz’'er Spar⸗ und Dar⸗ lehnskassenverein, e. G. m. b. H., Schrotz: Die Firma lautet jetzt: Raiffeisenkasse Schrotz, e. G. m. b. H.
Amtsgericht Dt. Krone, 7. August 1944. Diez. [6186] Genossenschaftsregister.
Amtsgericht Diez. Diez, 29. Juli 1944.
Veränderungen:
Gn.⸗R. 23 a Die Spar⸗ und Dar⸗ lehnskasse e. G. m. b. H. in Burg⸗ schwalbach hat durch Beschluß der Generalversammlung vom 23. Juli 1944 ihre Firma geändert in „Raif⸗ eisenkasse Burgschwalbach, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Burgschwalbach“.
Erfurt. [6141] In unser Genossenschaftsregister Nr. 14 ist heute bei dem Niedernissaer Darlehnskassen⸗Verein eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht, Niedernissa, eingetragen worden: Der Name der Genossenschaft ist ge⸗ ändert in: Raiffeisenkasse eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht. 1“ Erfurt, den 8. August 1944. 8 Das Amtsgericht, Abt. 14.
Hagenow. [6142] Amtsgericht Hagenow, den 10. August 1944. Neueintrag zum Genossenschafts⸗ register Nr. 18 der Kreditgenossenschaft E. G. m. u. H. in Kl. Bengerstorf: Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 6. Dezember 1942 ist die Ge⸗ nossenschaft von der Form der unbe⸗ schränkten in diejenige der beschränkten Haftpflicht umgewandelt. Die Höhe der Haftsumme beträgt für jeden Geschäfts⸗ anteil Rℳ 500,—. Die höchste Zahl der Geschäftsanteile, auf die ein Genosse sich beteiligen kann, beträgt fünf.
Lauenburg, Pom. [6187] Im Genossenschaftsregister Nr. 49 ist laut vom 13. Juli 1944 die Firma olkereigenossenschaft Schwichow e. G. m. b. H., Gossentin, geändert in: Raiffeisen⸗Molkerei Gossentin eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Gossentin. Amtsgericht Lauenburg i. Pom.
Lauenburg, Pom. 160188]
Im Genossenschaftsregister Nr. 88 ist laut Eintragung vom 10. August 1944 die Molkereigenossenschaft Belgard e. G. m. b. H. geändert in Raiffeisen⸗ Molkerei Belgard Krs. Lauenburg eing. Genossenschaft mit beschr. Haft⸗ pflicht, Belgard.
Amtsgericht Lauenburg i. Pom.
Löwenberg, Schles. [6143]
In unser Genossenschaftsregister ist unter Nr. 18 am 21. Juli 1944 bei der Spar⸗ und Darlehnskasse, e. G. m. u. H. in Plagwitz (Kreis Löwenberg Schles.) eingetragen worden, daß die Firma in „Raiffeisenkasse, e. G. m. u. H., Plag⸗ witz, Kr. Löwenberg“ geändert wor⸗ den ist.
Amtsgericht Löwenberg/Schles., den 5. August 1944.
Neuwied. [6144] Amtsgericht Neuwied, 3. August 1944. In das Genossenschaftsregister wurde heute unter Nr. 3 bei der Spar⸗ & Darlehnskasse eGmuH., in Oberbieber eingetragen: Die Firma lautet jetzt: „Raiffeisenkasse eGmußH.,“.
Neuwied. [6145] Amtsgericht Neuwied, 3. August 1944.
In das Genossenschaftsregister wurde heute unter Nr. 10 bei dem Honne⸗ felder Spar⸗ & Darlehnskassenverein eGmuH., in Straßenhaus eingetragen: Die Firma lautet jetzt: „Raiffeisenkasse eGmuH.“
Reichenberg. 1 Amtsgericht Reichenberg.
Veränderungen: Gn.⸗R. II 288 — 4. 8. 1944. Ge⸗ meinnützige Baugenossenschaft „Selbst⸗ hilfe“ für den Bau von Arbeiter⸗ familienhäusern in Eichicht und Um⸗ gebung registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung in Reichenberg, Sitz: Eichicht. Auf Grund der Ver⸗ fügung des Generalbeauftragten des
[6190]
Reichsstatthalters im Sudetengau vom 27. 7. 1944 ist der bisherige kommissa⸗ rische Leiter Adolf Körner gelöscht Wund Brund Schultz, Verbandsprüfer in Reichenberg, als alleinvertretungs⸗ berechtigter geschäftsführender Vor⸗ stand eingetragen.
Gn.⸗R. III 160 — 3. August 1944. Spar⸗ und Darlehnskassenverein für Labau und Umgebung registrierte Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung, Sitz: Labau. Durch Vollver⸗ sammlungsbeschluß vom 17. Juni 1944 sind die Satzungen in den §§ 1 Abs. 1 (Firma), 6 Abs. a (Ausscheiden von Mitgliedern), 7 Abs. b (Ausschließung von Mitgliedern), 44 Abs. 1 (Ein⸗ berufung der Vollversammlung), 53 Abs. 2 (Genossenschaftsverband), 55 Abs. 1 (Geschäftsanteile) und 83 Abs. 1 (Bekanntmachungen) geändert. Die Ge⸗ nossenschaftsfirma lautet nunmehr: Raiffeisenkasse in Labau, registrierte Genossenschaft mit unbeschränkter Haf⸗ tung. Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen Geschäftsanteil im Betrage von fünfzig Reichsmark zu erwerben und wenigstens 10 Hℳ bei der Aufnahme sofort bar einzuzahlen. Die der Ge⸗ nossenschaft bereits angehörenden Mit⸗ glieder müssen ihren Geschäftsanteil innerhalb eines Jahres auf 10 FHl.ℳ. ergänzen. Die restlichen Teilzahlungen auf den Betrag von 50 H haben von allen Mitgliedern innerhalb von vier Jahren zu erfolgen. Die Er⸗ werbung mehrerer Anteile ist zulässig. Die öffentlichen Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen durch Anschlag an der Kundmachungstafel der Ge⸗ nossenschaft in Laban oder durch Rundschreiben an alle Mitglieder. — Die übrigen Aenderungen betreffen innere Verhältnisse der Genossenschaft.
Gn.⸗R. III 196 — 4. 8. 1944. „Die Heimstätte“, gemeinnützige Bau⸗ und Wohnungsgenossenschaft in Reichen⸗ berg, registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Reichenberg. Auf Grund der Verfügung des General⸗ beauftragten des Reichsstatthalters im Sudetengau vom 27. 7. 1944 ist der bisherige kommissarische Leiter Adolf Körner gelöscht und Bruno Schultz, Verbandsprüfer in Reichenberg, als alleinvertretungsberechtigter geschäfts⸗ führender Vorstand eingetragen.
Löschung:
Gn.⸗R. II 520 — 3. 8. 1944. Gegen⸗ seitiger Spar⸗ und Vorschußverein in Ruppersdorf, registrierte Genossen⸗ schaft m. b. H. in Liquidation, Rei⸗ chenberg⸗Ruppersdorf, nach beendeter Liquidation.
Rügenwalde. b [6146]
Genossenschaftsregistereintragung vom 8. 8. 44 bei Nr. 17 der Ländlichen Spar⸗ und Darlehnskasse Rützenhagen, e. G. m. b. H., in Rützenhagen: Satzungs⸗ änderung vom 22. 7. 44. Die Firma lautet jetzt: Raiffeisenkasse Rützenhagen, eingetragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Haftpflicht. — Amtsgericht Rügenwalde.
Rummelsburg, Pom. [6147] Genossenschaftsregister Amtsgericht Rummelsburg / Pom., 9. August 1944. Veränderung:
Gen.⸗R. 38 Spar⸗ und Darlehnskasse e. G. m. b. H. Groß Peterkau. Die Firma der Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 30. Juli 1944 geändert in: Raiffeisenkasse Groß Peterkau, eingetragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht, Groß
Peterkau.
Suhl. [6148] Amtsgericht Suhl, den 6. Juli 1944. Veränderung:
Gen.⸗Reg. 9: Viernauer Spar⸗ und Darlehnskassenverein eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit unbeschränkter Haft⸗
pflicht in Viernau.
Durch Beschluß der ordentlichen Generalversammlung vom 2. Januar geändert in: Raiffeisenkasse einge⸗ tragene Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht. Die Genossenschaft ist in eine solche mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt. Statut vom 2. Januar 1944.
. Musterregifter 8
Bad Salzuflen. [6282]%
In unser Musterregister ist heute unter Nr. 71 eingetragen:
Kaufmann Karl Konze in Schötmar, fünf Muster für Kämme und Haar⸗ spangen, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist 5 Jahre, angemeldet 7. August 1944, vormittags 12 Uhr.
Amtsgericht Bad Salzuflen.
Bad Schwartau. [6205]
In, unser Musterregister ist zu Nr. 61 „Schwartauer Werke Aktien⸗ gesellschaft zu Bad Schwartau“ eine Verpackungsdose, inbes. für Bonbons, Toffees und dergl. mit Deckel einge⸗ tragen. Die Verlängerung der Schutz⸗ frist um weitere drei Jahre ist am 28. Juli 1944, nachm. 6,10 Uhr, an⸗ gemeldet.
Bad Schwartau, den 31. Juli 1944.
Das Amtsgericht.
—
Chemnitz. [6283]
In das Musterregister ist eingetragen worden:
Nr. 7794. Kaufmann Ferdinand Beckermeyer, Chemnitz: Verlängerung der Schutzfrist, Trinkgefäß in Früchte⸗ form betr., um weitere 7 Jahre, an⸗ gemeldet am 27. Juli 1944, 11 Uhr. Amtsgericht Chemnitz, 11. August 1944.
Geislingen, Steige. [6284] Amtsgericht Geislingen (Steige). Musterregistereintragung für die
Firma Württ. Metallwarenfabrik in
Geislingen (Steige) vom 9. August 1944: Bei Nr. 576: Schutzfrist um weitere
3 Jahre verlängert bis 24. August 1947
bezüglich
Tafelbesteck⸗Modell 2700.
Bei Nr. 848: Schutzfrist um weitere
3 Jahre verlängert bis 27. August 1947 bezüglich Tafelbesteck Modell 3300.
Herford. [6285] Bekanntmachung.
In unser Musterregister ist am 8. August 1944 eingetragen:
Nr. 349. Hans Weber in Spenge, Adolf⸗Hitler⸗Straße 253, eine Abbil⸗ dung für Tube mit Schiebevorrichtung aus Kunstharzpreßstoff, offen, plasti⸗ sches Erzeugnis, Geschäftsnummer 7/44, Schutzfrist 3 Jahre, angemeldet am 20. Juli 1944, vorm. 8 Uhr.
Amtsgericht Herford.
7. Konkurse und Vergleichsfachen
Bad Doberan. 6206] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Ziegeleibesitzers Walter
Radeloff in Kühlungsborn ist der Bankvorsteher Arthur Gundel in
Zehdenick⸗(Mark) auf seinen Antrag aus dem Amte des Konkursverwalters entlassen. An seiner Statt ist der Rechtsbeistand Rudolf Jacobs in Neubukow zum Konkursverwalter ernannt.
Termin zur Beschlußfassung über
die Beibehaltung des neu ernannten oder die Wahl eines anderen Verwal⸗ ters wird bestimmt auf den 25. Sep⸗ tember 1944, 10 Uhr.
Amtsgericht Bad Doberan.
Grofßenhain. 16286]
Ueber den Nachlaß der am 18. März 1942 in Bieberach Nr. 15 verstorbenen Privata Elisabeth Christiane Wilhelmine Barth wird heute, am 11. August 1944, vormittags 10 Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet. Konkursverwalter Herr Rechtsanwalt Beyer, hier. Anmeldefrist bis zum 31. August 1944. Wahl⸗ und Prüfungstermin am 8. September 1944,
vormittags 11 Uhr. Offener Arrest mit
Anzeigepflicht bis zum 31. August 1944. Amtsgericht Großenhain, den 11. August 1944.
er. . [6288]
Nachlaß⸗Konkursverfahren.
14 N 2/44. Ueber das Vermögen des am 1. Dezember 1943 verstorbenen Kaufmanns Aloys Pütz in Trier, Paulinstr. 89, wird heute, am 8. August. 1944, mittags 11 Uhr, das Konkursver⸗ fahren eröffnet, da der Nachlaß über schuldet ist. Der bisherige Nachlaß⸗ pfleger Rechtsberater J. Hardt in Trier, Fleischstr. 2—4, wird zum Kon⸗ kursverwalter ernannt. Konkursforde⸗ rungen sind bis zum 30. September 1944 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehal⸗
tung des ernannten oder die Wahl
eines anderen Verwalters sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus⸗ schusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkursordnung bezeich⸗ neten Gegenstände auf Mittwoch, den 6. September 1944, vormittags 9 Uhr, Saal 32, und zur Prüfung der an⸗ gemeldeten Forderungen auf Mittwoch, den 11. Oktober 1944, vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Saal Nr. 32, Termin anberaumt. Allen Per⸗ sonen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein⸗ schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in An⸗ spruch nehmen, dem Knkursverwalter bis zum 25. September 1944 Anzeige zu machen. Amtsgericht in Trier.
Neumünster. [6287]
Konkursverfahren. -
Das Konkursverfahren über das Ver⸗
mögen der Jugendleiterin i. R. Fräu⸗
lein Martha Wilckens in Sievershütten
wird, nachdem der Schlußtermin ab⸗ gehalten ist, hiermit aufgehoben.
Neumünster, den 1. August 1944.
Amtsgericht. — N. 1/43.
Verantwortlich für den Amtlichen und Nichtamt⸗ lichen Teil, den Anzeigenteil und für den Verlag: Präsident Dr. Schlange in Potsdam, verantwortlich für den Wirtschaftsteil und den übrigen redaktionellen Teil: Rudolf Lantzsch in Berlin SW 68 Druck der Preußischen Verlags⸗ und Druckerei
8 GmbH., Berlin
Preis dieser Nummer:
Tafelbesteck Modell 2600,
Erscheint an jedem Wochentag abends. Bezugsbpreis durch die Post monatlich 2,30 2ℳ, zuzüglich Zustellgebühr, für Selbstabholer bei der Anzeigenstelle monatlich 1,90 7ℳ. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Anzeigenstelle SW68, Wilhelmstr. 30/31. Preis der einzelnen Nummer nach Umfang. Der Einzelpreis jeder Nummer ist aus der Angabe unter dem Pflichtindruck zu ersehen. Einzelne Beilagen kosten 10 Tph. Einzelnummern werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages einschließlich des Portos abgegeben.
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Zeile 1,10
Nr. 183 Fernsprech⸗Sammel⸗Nr.: 19 42 35
—
Inhalt des amtlichen Teiles: . 8 Deutsches Reich Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Anordnung VIII/44 des Produktionsbeauftragten für Beklei⸗ dung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung
uund Kriegsproduktion. Vom 15. August 1944.
Anordnung IX/44 des Produktionsbeauftragten für Beklei⸗ dung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Vom 15. August 1944.
Anordnung 4 zur Ergänzung und Durchführung der Anord⸗
nung XI/43 der Reichsstelle für Mineralöl (Verbot der un⸗
rechtmäßigen Benutzung von Kesselwagen). Vom 9. August
1944.
Amtliches Deutsches Reich.
Der Führer hat dem ordentlichen Professor em. Dr. Hans Vogt in Münster mit Urkunde vom 6. August 1944 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissenschaft verliehen.
Der Führer hat dem ordentlichen Professor em. Dr. med.
Franz⸗ Hambu 8* r in Wien mit Urkunde vom 14. August
944 die Goethe⸗à liehen.
edaille für Kunst und Wissenschaft ver⸗
Der Führer hat dem ordentlichen Professor Diplom⸗ ingenieur Franz Schraml in Leoben mit Urkunde vom 14. August 1944 die Goethe⸗Medaille für Kunst und Wissen⸗
schaft verliehen.
2.
“ 8 Anordnung VIII!/44 —— des Produktionsbeauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion
Vom 15. August 1944 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der
Fasgung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) in Ver⸗ indung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (RGBl. I S. 529/531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion ange⸗ X“ 8 v1“ Geltungsbereich
9 Persönlicher Geltungsbereich: Alle Betriebe und Unter⸗ nehmungen, die zum Zuständigkeitsbereich des Produktions⸗ beauftragten für Bekleidung und Rauchwaren des Reichs⸗ ministers für Rüstung und Kriegsproduktion gehören, soweit
a) ihre Fertigung stillgelegt wird oder aus anderen Grün⸗
den zum Stillstand kommt, G
ihnen Arbeitskräfte zum Einsatz in die Rüstungsferti⸗
gung durch Umsetzung entzogen werden.
Sachlicher Geltungsbereich: Spinnstoffwaren (Meter⸗ waren, Zubehör, Nähmittel, in Arbeit befindliche Ware und Fertigerzeugnisse) sowie alle Maschinen und Betriebseinrich⸗ tungen.
Sttillegung der Fertigung (1) Die unter § 1 (1) a fallenden Betriebe und Unterneh⸗ mungen haben sich über die am Tage der Stillegung noch vorhandenen Spinnstoffwaren, Maschinen und Betriebs⸗
eeinrichtungen jeglicher Verfügung zu enthalten. G
(2) Die Betriebe und Unternehmungen nach § 1 (1) a haben dem zuständigen Bezirks⸗Produktionsausschuß in zweifacher Ausfertigung spätestens eine Woche nach dem Stillegungs⸗ tage gesondert und aufgegliedert zu melden: 1
a) Fertigerzeugnisse, soweit sie nicht verkauft sind, sowie
Meterware, Zubehör, Nähmittel und in Arbeit befind⸗ liche Waren. Der Aufstellung über die Fertigerzeug⸗ nisse ist ein Verwendungsvorschlag beizufügen, z. B. nach vorliegenden Fl.⸗Bezugsrechten.
Die bestätigten Schecks, für die die Ware noch nicht eingegangen ist, mit Angabe der Lieferanten und der Meterangaben pro Auftrag. —
Die Art und Menge der in Arbeit befindlichen Auf⸗
träge für öffentliche Bedarfsträger.
d) Fl.⸗Reserveläger, die zur Verfügung einer Fachgruppe oder der Reichsstelle für Kleidung und verwandte Ge⸗ biete gehalten werden.
e) Alle im Betrieb vorhandenen Maschinen und Betriebs⸗
einrichtungen.
Von dieser Meldung ist dem zuständigen Bezirks⸗ obmann / Dienstsitz: Industrieabteilung der Gauwirt⸗ schaftskammer eine Abschrift einzuschicken.
Ueber die Maschinen und Betriebseinrichtungen darf nur mit Zustimmung oder auf Anweisung des zustän⸗ digen Bezirksobmanns / Dienstsitz: Industrieabzeilung der Gauwirtschaftskammer verfügt werden.
Berlin, Mittwoch, den 16. August, abends
Reichsbankgirokonto Berlin, Konto Nr. 1/1913 Postscheckkonto: Berlin 418 21 1944
—
verrewermmne
(3) Die Betriebe und Unternehmungen nach § 1 (1) a haben sich jeder Verfügung über das Meterkonto bei der Punktverrechnungsstelle für Bekleidung zu enthalten.
. 88 § 3 Teilumsetzungen von Arbeitskräften
Die Betriebe und Unternehmungen gemäß § 1 (1) b, bei denen ein Teil des Betriebes umgesetzt wird bzw. denen ein Betriebskopf für die Beschäftigung von Heimarbeitern oder für die Durchführung der Verlagerung belassen wird, haben
a) die am Tage der Umsetzung noch vorhandenen Spinn⸗ stoffwaren — § 2 Absatz (1) a — dem zustaͤndigen Be⸗ zirks⸗Produktionsausschuß spätestens eine Woche nach dem verfügten Umsetzungstag in einer aufgegliederten Aufstellung zu melden. Ueber die Belassung dieser Spinnstoffwaren, die nur in dem Umfang möglich ist, wie eine termingemäße Verarbeitung glaubhaft ge⸗
mmacht wird, entscheidet der Produktionsausschuß.
b) alle im Betriebe vorhandenen Maschinen und Betriebs⸗ heinrichtungen unverzüglich dem zuständigen Bezirks⸗ obmann / Dienstsitz: Industrieabteilung der Gauwirt⸗ schaftskammer und dem zuständigen Bezirks⸗Produk⸗ tionsausschuß zu melden. 8
Aus der Aufstellung muß ersichtlich sein, welche
Maschinen und Betriebseinrichtungen zur Durchfüh⸗
rung des verbleibenden Betriebes benötigt werden. Ueber die nicht benötigten Maschinen und Betriebs⸗ einrichtungen darf nur mit Genehmigung des Be⸗ zirksobmanns’ Dienstsitz: Industrieabteilung der Gau⸗
wirtschaftskammer verfügt werden, sich jeglicher Verfügung über das Meterkonto bei der Punktverrechnungsstelle für Bekleidung zu enthalten. Bei dem zuständigen Bezirks⸗Produktionsausschuß kann Antrag auf Neueröffnung des Kontos gestellt werden. Hierbei ist die termingerechte Verarbeitung des bean⸗
tragten Kontingents nachzuweisen.
1“ Strafvorschrift
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach § 10, 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungsstrafrecht gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichsbeauftrag⸗
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ten für Kleidung und verwandte Gebiete wahrgenommen.
§ 5 Schlußvorschrift
Die Anordnung tritt am 7. Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen, Malmedy und Moresnet sowie — mit Zustimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinngemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Bezirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den be⸗ setzten Gebieten Kärntens und Krains.
Berlin, den 15. August 1944.
Der Produktionsbeauftragte für Bekleidung und Rauchwaren
des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion. Tengelmann. 8 .
Anupordnung IX/44 des Produktionsbeauftragten für F1 und Rauchwaren des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion
Vom 15. August 1944
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (-GBl. I S. 686) in Ver⸗ bindung mit dem Erlaß des Führers über die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der ersten Verordnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. Sep⸗ tember 1943 (RGBl. I S. 529/531) wird mit Zustimmung des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion ange⸗
§ 1 Geltungsbereich
Persönlicher Geltungsbereich: Alle Betriebe und Unter⸗ nehmungen, die dem Bö der Produktions⸗ beauftragten für Bekleidung und Rauchwaren unterliegen.
(2) Sachlicher Geltungsbereich: Rüstungsfertigung, die nicht Bekleidungszwecken dient. 8
Meldepflicht
(1) Betriebe und Unternehmungen, Geltungsbereich dieser Anordnung § 1 (1) unterliegen, sind verpflichtet, soweit sie Rüstungsfertigung gemäß § 1 (2) über⸗ nehmen oder übernommen haben, dies der Wirtschaftsgruppe Bekleidungsindustrie, Hauptabteilung II, und dem zuständigen Bezirks⸗Produktionsausschuß zu melden.
(2) In der gleichen Weise sind zu melden: Veränderungen, soweit diese mehr als 10 Arbeitskräfte ausmachen.
Art der Meldung
11.“ ” Die Meldung hat zu enthalten:
a) den Betrieb oder den Auftraggeber, von dem eine Fertigung übernommen wurde,
b) Art und Umfang der übernommenen Fertigung,
c) die Zahl der mit der übernommenen ung be⸗ schäftigten Arbeitskräfte mit der Angabe, ab wann diese Kräfte jeweils in diese Fertigung eingeschaltet worden sind,
d) die Zahl der in der arteigenen Fertigung verbleibenden Arbeitskräfte. 58
5 Meldetermin Die Meldungen haben zu erfolgen:
a) innerhalb von 2 Wochen nach Erlaß der Anordnung, soweit eine nach § 1 (2) meldepflichtige Fertigung bei Erhalt dieser Anordnung bereits übernommen war, innerhalb von 2 Wochen nach Uebernahme einer nach § 1 (2) meldepflichtigen Fertigung, sofern diese erst nach Erlaß dieser Anordnung übernommen wird,
c) bei Veränderungen, soweit diese mehr als 10 Arbeits⸗
kräfte ausmachen, zum Schluß des Kalendermonats, in dem die Veränderung erfolgt ist. Strafvorschrift
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach § 10, 12 — 15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft.
—
Das Antragsrecht gemäß § 14 sowie das Ordnungsstrafrecht
gemäß § 15 dieser Verordnung werden vom Reichsbeauftrag⸗ ten für Kleidung und verwandte Gebiete wahrgenommen.
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(8Scchlußvorschrift 8
Diese Anordnung tritt am 7. Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Sie gilt auch in den eingegliederten Ostgebieten und in den Gebieten Eupen⸗Malmedy, Moresnet sowie — mit Zu⸗ stimmung des zuständigen Chefs der Zivilverwaltung — sinn⸗ gemäß auch im Elsaß, in Lothringen, Luxemburg und im Be⸗ zirk Bialystok sowie in der Untersteiermark und in den be⸗ setzten Gebieten Kärntens und Krains.
Berlin, den 15. August 1944. Der Produktionsbeauftragte für Bekleidung und Rauchwaren
des Reichsministers für Rüstung und Kriegsproduktion.
Tengelmann
Anordnung 4 zur Ergänzung und Durchführung ver Anordnung XI/43 1t der Reichsstelle für Mineralöl (Verbot der unrechtmäßigen Benutzung von Kesselwagen) Vom 9. August 1944 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) und ge⸗ mäß § 2 der Anordnung X!/43 vom 21. Dezember 1942 (Deutscher Reichs⸗ und Preuß. Staatsanzeiger Nr. 303 vom 28. Dezember 1942) wird mit Zustimmung des Reichswirt⸗ schaftsministers und des Generalbevollmächtigten für Rüstungsaufgaben im Vierjahresplan — Planungsamt — an⸗ geordnet:
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(1) Kesselwagen für Mineralöle dürfen nur auf Zuweisung bzw. Vermittlung der zuständigen Arbeitsgemeinschaft oder der Reichsstelle für Mineralöl zu dem vorgesehenen Zweck be⸗ nutzt werden. 8
(2) Der Unternehmer, dem ein nicht ordnungsmäßig zuge⸗ teilter Wagen zuläuft oder der einen solchen Wagen benutz, ist verpflichtet, den rechtmäßigen Segs sth oder, wenn dieser nicht bekannt ist, den Verfügungsberechtigten oder die Reichsstelle für Mineralöl von dem Zulauf des Wagens un⸗ verzüglich zu unterrichten. 1 1
(3) Der rechtmäßige Besitzer oder der Eigentümer der Kessel⸗ wagen ist verpflichtet, jede unter Verstoß gegen Abs. 1 und 2 vorgenommene Benutzung von Kesselwagen der Reichsstelle für Mineralöl zu melden.
§ 2
Die Reichsstelle für Mineralöl behält sich vor, Ausnahmen von dieser Anordnung zuzulassen. 8
(1) Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12—15 der Verordnung über den Waren⸗ verkehr bestraft.
(2) Wer gegen § 1 Abs. 2 verstößt, hat bei Benutzung des Wagens bis zu einem Monat unbeschadet des in der Ver⸗ ordnung über den Warenverkehr vom 11. Dezember 1942 (RGBl. I S. 686) vorgesehenen Strafmaßes eine Mindest⸗ strafe in der fünffachen Höhe des monatlichen Mietbetrages, bei längerer Benutzung eine Mindeststrafe in der zehnfachen Höhe des Mietbetrages zu gewärtigen. 8
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